Ausgabe 04/2015 KAV Magazin Anwälte & Kunst – Neue Veranstaltungsreihe 1. beA Kongress 2016 am 20. Januar Neuer Arbeitskreis Migrationsrecht gegründet Einfach besser zu Recht finden. JURION ist die individualisierbare Arbeitsumgebung für alle, die mit juristischen Inhalten arbeiten und schneller bessere Resultate erzielen wollen. Als Ihr digitales Arbeitsinstrument erschließt JURION alle Ihre freie Webinhalte und führen Sie die gewonnenen Erkenntnisse Inhalte in einer einzigen Anwendung und integriert sich in Ihre nahtlos in Ihrer elektronischen Akte zusammen. Egal ob im Büro Kanzleiprozesse. Nutzen Sie im Kontext Ihrer Fragestellung eigene oder mobil unterwegs – online wie offline. Inhalte, ein verlagsübergreifendes Informationsangebot sowie Zugeschnitten auf Ihren Bedarf. 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In diesen Dank schließe ich alle Vorstandsmitglieder sowie die Mitglieder der Ausschüsse und Arbeitskreise ein. Sie alle haben im vergangenen Jahr weit über ihre ehrenamtliche Verpflichtung hinaus Einsatz gezeigt und es so ermöglicht, dass der Kölner Anwaltverein Sie alle in vielfältiger Weise in Ihrer täglichen Arbeit unterstützen konnte. Auf eine weiterhin gedeihliche Zusammenarbeit mit Ihnen allen freue ich mich sehr. Mit herzlichem und kollegialem Gruß, stets Ihre RAin Pia Eckertz-Tybussek Vorsitzende Sylvester Komm, vergiss einmal all die Geschichten und wenn man so zusieht, wie sie allmählich komm und begrab einmal all den Kram! mutloser werden, trüber und trüber ... es sind ja doch nur Lumpereien, Mein Gott, man könnte weinen drüber! die einem nur das Herz zerquälen, die einen nur müde machen und lahm! Lebt mit mehr Freude! ach, ich möcht's groß wie die Sonne an den Himmel schreiben, Die Menschen sind so, ich weiß es wohl: dass es wie Feuer in die Herzen loht ... statt fröhlich und guter Dinge zu sein, lebt mit mehr Freude und ohne die Not vernörgeln sie sich die schönsten Stunden und ohne den Hass und ohne den Neid, mit kindisch törichten Hetzerein. an den ihr das halbe Leben verpasst ... Sie möchten es selbst nicht, wenn man frägt ... macht's euch zu Lust und nicht zu Last! sie sehnen sich, harmloser sein zu dürfen, lebt mit mehr Freude, sie nennen es Unrecht, Schande und Hohn lebt mit mehr Rast! und möchten heraus aus all dem Gezänke ... und kommen doch nicht los davon ... Cäsar Flaischlen (1864-1920) 4 | Inhalt 66 Nachbericht zur Gala Kölner Juristen vom 20. November 2015 KAV-Seminare 06 | Fortbilden und Service genießen 08 | Übersicht der Seminare 31 | Save the Date: Frühjahrsseminare, Herbstseminare und Jahresendveranstaltungen 2016 (15 Std. FAO*) 32 | Veranstaltungsorte und Parkhinweise 33 | Mit der Bahn zum Seminar 34 | KAV-Bonus 35 | Berufsbegleitende Zusatzausbildung zum ⁄ r Anwaltmediator ⁄ in 2016 Ausschüsse & Arbeitskreise Aktuelles & Wissenswertes 43 | Ausschuss Junge Anwälte 46 | K AV Rechtpersönlich: Interview mit dem Präsidenten des Finanzgerichts Köln, Herrn Benno Scharpenberg, und dem Vorstandsmitglied des KAV e.V., Herrn Kollegen Dr. Jörg Luxem 44 | Strafrechtsausschuss 50 | Aktuelles 45 | Arbeitskreis Zivilverfahrensrecht und Zwangsvollstreckungsrecht 50 | A nwälte & Kunst – Die neue Veranstaltungsreihe 40 | Ausschuss Gewerblicher Rechtsschutz 42 | Ausschuss Insolvenzrecht 53 | G ründung des Arbeitskreises Migrationsrecht/ Fortbildungen im Migrationsrecht 54 | Wissenswertes 36 | Berufsbegleitende Zusatzausbildung zum ⁄ r Fachsekretär ⁄ in im Familienrecht 58 | P ersonen 38 | Fachanwaltslehrgänge 2016 in Kooperation mit der Deutschen AnwaltAkademie in Köln 61 | F lurfunk 39 | Fachanwaltslehrgang Migrationsrecht – Interessenabfrage 60 | Rechtübersichtlich 62 | JurTour Inhalt | 5 52 1. beA Kongress 2016 am 20. Januar im Köln Marriott Hotel Termine 68 | Nachlese zum 35. ANRISTA-TennisTurnier 2015 68 | Redaktionsschluss KAV MAGAZIN Ausgabe 01/2016 69 | Abschlussgala der Rechtsanwaltsfachangestellten am 27. Januar 2016 69 | Save the Date – 8. Kölner Anwaltstag und Ordentliche Mitgliederversammlung am 03. Mai 2016 70 | Wichtige Termine 2016 KAV intern Verschiedenes 72 | Der KAV Wandkalender 2016 ist da! 03 | E ditorial 72 | Herzlich willkommen im KAV 05 | Impressum 73 | A usweitung des Serviceangebotes für KAV-Mitglieder 80 | A nnoncen 74 | KAV Partnerschaften 75 | KAV Mitglieds- und Kurierdienstbeiträge 2016 83 | A nmeldeformular Seminare 86 | Teilnahmebedingungen 76 | Neu: KAVTELEFONSERVICE 78 | Warum Social Media? 78 | Rechtzeitig informiert Impressum Herausgeber: Kölner Anwaltverein e.V. (KAV e.V.) und Kölner Anwaltverein Service GmbH | Verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes: Rechtsanwältin Pia Eckertz-Tybussek, Vorsitzende des KAV e.V. | Redaktion: Rechtsanwalt Joachim Kleinrahm (Vorstand des KAV e.V.), Martin V. Sampedrano Gonzalez (Geschäftsführer der Kölner Anwaltverein Service GmbH), Rechtsanwalt Carsten T. Schuster (Geschäftsführer des KAV e.V.) | Adresse und Geschäftsstelle: Justizgebäude, Zimmer 101-109, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln | Gestaltung und Layout: e-mediad GmbH | Alle Angaben ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit. 6 | Seminare Fortbilden und Service genießen! Mineralwasser im Tagungsraum Bei allen Veranstaltungen im Tagungsraum Kaffeepausen Ab einer Seminarlänge von drei Vortragsstunden Mehr In fos unter www.Ko e Anwaltv lnererein.de Mittagessen Ab einer Seminarlänge von acht Vortragsstunden Kostenfreie WLAN Nutzung am Tagungsort Im Rahmen verschiedener, mehrstündiger Seminarangebote – bitte beachten Sie die entsprechende Seminarbewerbung. Skriptmaterial Abhängig vom Referenten – per Download oder als Printexemplar vor Ort Nutzung des Deutsche Bahn Veranstaltungstickets Reisen Sie bequem und günstig mit der Deutschen Bahn zu Ihrem KAV Seminar. Ab h 99,00 inkl. MwSt. (Hin- und Rückfahrt 2. Klasse) deutschlandweit (siehe Seite 33) Flugbuchung Für die Planung Ihrer Anreise per Flugzeug (auch für generelle Geschäfts- und Privatreisen) steht Ihnen das Lufthansa City Center Reisebüro Frenzen, Johannisstraße 54, 50668 Köln, zur Verfügung. Ihre Ansprechpartner stehen unter Telefon: 0221 16012-30, Telefax: 0221 16012-27 und per E-Mail: [email protected] sehr gern zur Verfügung. Mietwagenservice Unser Kooperationspartner Europcar bietet Mitgliedern des KAV e.V. attraktive Sonderkonditionen. Die genauen Details hierzu erhalten Sie über die Geschäftsstelle des KAV oder online im Partnerbereich der KAV Webseite. Übernachtungen in Köln Im Rahmen unserer mehrtägigen Seminare bieten wir Ihnen attraktive Sonderkonditionen in den entsprechenden Tagungshotels an. Sollten Ihre Vorstellungen von den von uns eingerichteten Konditionen abweichen, so steht Ihnen das Lufthansa City Center Reisebüro Frenzen jederzeit gern bei der Suche nach einer Alternative zur Verfügung. Mitglieder des KAV e.V. erhalten darüber hinaus generelle Vergünstigungen in ausgewählten Hotels der Hilton Gruppe, Mövenpick Hotels & Resorts sowie im Kölner Hyatt Regency Hotel, Lindner Hotel City Plaza Köln und Courtyard Köln Hotel. Weitere Details hierzu finden Sie in unserem Partnerbereich der KAV Webseite. B Nutzung des KAV Bonus Systems Mitglieder des KAV e.V. profitieren vom KAV Bonus System. Hierbei werden die Kosten für die 5., 6., 11. und 12. Seminarstunde pro Kalenderjahr vom KAV e.V. übernommen – dies bedeutet eine Einsparmöglichkeit in Höhe von bis zu h 120,00 zzgl. 19% MwSt. (h 142,80) pro Kalenderjahr und Mitglied. Der derzeitige Mitgliedsbeitrag des KAV e.V. liegt bei h 230,00 im Jahr. Ein attraktives Angebot für junge Mitglieder In den ersten beiden Jahren nach ihrer Anwaltszulassung bleiben Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die Mitglied des KAV e.V. werden, beitragsfrei (sofern ihre Zulassung innerhalb von fünf Jahren nach dem Zeitpunkt erfolgt, in dem sie die Befähigung zum Richteramt erlangt haben). In dieser Zeit profitieren junge Mitglieder bereits vom KAV Bonus System und können alle Angebote und Dienstleistungen der KAV Service GmbH zu Mitgliederkonditionen in Anspruch nehmen. Early Bird – Der Frühbucherrabatt im Rahmen der 15 Std. FAO Veranstaltungen Bei Buchung einer unserer 15 Std. FAO Veranstaltungen bis zu vier Monate vor Veranstaltungsbeginn profitieren Sie mit dem KAV Frühbucherrabatt von einer Ermäßigung in Höhe von 5% auf den jeweiligen Veranstaltungspreis. Nach Ablauf der Buchungsfrist gelten die regulären Teilnahmebeiträge. KAV Mitglieder profitieren zudem weiterhin durch die Anrechnung des KAV BONUS. Köln | Dialog - Kanzleimarketing für Kölner Rechtsanwälte Mit Recht … … gut gefunden werden! Kostenloser SEO-Check! Unsere Leistungen: Webdesign & Programmierung Professionelle SEO / Google-Optimierung Werbung, die sich bezahlt macht Individuelles Design, Responsive 450,00 € CMS-Programmierung, bis 10 Unterseiten + Kontaktformular + Impressum 850,00 € Newspaket 250,00 € Gesamt: 1.550,00 € Für KAV-Mitglieder: 1.399,00 €* * Preisbeispiel nur für KAV-Mitglieder, netto zzgl. MwSt. www.koeln-dialog.de Tel.: 02 21 – 88 88 77 55 8 | Seminare KAV-Seminare – Übersicht Liebe Leserinnen und Leser, in dieser Ausgabe des KAV Magazins finden Sie die Bewerbung der bereits bis zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe geplanten Seminare der nächsten Folgemonate. Darüber hinaus wurden und werden kontinuierlich weitere Fachseminare, Workshops und Tagungen für Sie erstellt, deren Bewerbung im direkten Anschluss zur finalen Planung auf unserer KAV Onlineplattform im Internet unter www.kav-seminare.de, in unserem monatlichen Newsletter sowie im KAV Magazin, Ausgabe 1/2016 erfolgt. Gern stehen wir Ihnen für Fragen und Anregungen jederzeit zur Verfügung. Ihre KAV Magazin Redaktion Arbeitsrecht 16.02.2016S.18 | Aktuelles zu Werkvertrag und AÜG Jahresendveranstaltung im Arbeitsrecht 18.-19.11.2016 S.30 | Bank- und Kapitalmarktrecht 04.-05.03.2016 S.21 | 6. Kölner Bankrechtstag Bau- und Architektenrecht 28.-29.10.2016 S.28 | Jahresendveranstaltung im Bau- und Architektenrecht Fortsetzung auf der nächsten Seite » Seminare | 9 Betreuungsrecht S.18 | Kommunikation zwischen Betreuer/in und Betreuungsgericht – FamFG und §§ 1896 ff. BGB in Theorie und Praxis – 2.0 17.02.2016 Erbrecht 13.04.2016 S.23 | Testamentsvollstreckung und Behindertentestament Familienrecht 24.02.2016S.20 | Ausgesuchte Themen im Versorgungsausgleich mit Haftungsrelevanz 27.04.2016S.24 | Aktuelle Rechtsprechung und praxisrelevante Probleme zur Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts 28.04.2016S.24 | Die Immobilie im Familienrecht 16.-17.09.2016S.27 | Herbstseminar Familienrecht gesellschaftsrecht 17.03.2016 S.22 | Firmenrecht und Handelsregisterverfahren aus Sicht der IHK Gewerblicher Rechtsschutz S.29 | 18.-19.11.2016 Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz Informationstechnologierecht 18.01.2016 20.01.2016 08.-09.09.2016 S.13 | Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht: Microsoft und Amazon S.13 | 1. beA Kongress 2016 S.26 | 6. NRW IT-Rechtstag Insolvenzrecht 26.01.2016 S.16 | Einführung in das Insolvenzanfechtungsrecht Internationales Wirtschaftsrecht 18.01.2016 22.09.2016 S.13 | Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht: Microsoft und Amazon S.27 | Update im Europarecht: Aktuelles in Zivil- und Handelssachen Fortsetzung auf der nächsten Seite » 10 | Seminare KAV-Seminare – Übersicht Kanzleimanagement 20.01.2016 S.13 | 1. beA Kongress 2016 Medizinrecht 12.01.2016S.12 | Versorgungsalternative zum KV-System: Verträge zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß § 73b SGB V 28.01.2016S.17 | Aktuelle Entwicklungen im Vertragsarztrecht 10.02.2016S.17 | Fallbeispiele aus Unfall- und Sozialmedizin an der Schnittstelle des Dialogs Juristen/Mediziner Migrationsrecht 18.02.2016S.19 | Asylverfahrensrecht 19.02.2016S.19 | Dublin-III-Verordnung 20.02.2016S.20 | Materielles Asylrecht Mitarbeiterseminare 23.01.-27.02.2016S.15 | Klausurenkurs Sommerprüfung 2016 Miet- und weg-recht 10.03.2016 S.22 | Neues zum Wohnraummietrecht – Mietrechtsnovellierungsgesetz, Gesetzgebungsvorhaben, aktuelle Rechtsprechung 24.05.2016S.25 | Nutzerverhalten oder Baumangel? Über die Bewertung der Schimmelbildung in Wohnungen 02.-03.12.2016 S.30 | Kölner Mietrechtstage 2016 Sozialrecht 10.02.2016S.17 | Fallbeispiele aus Unfall- und Sozialmedizin an der Schnittstelle des Dialogs Juristen/Mediziner Fortsetzung auf der nächsten Seite » Seminare | 11 Steuerrecht 20.04.2016 S.23 | Warenlieferungen und Dienstleistungen im internationalen Umsatzsteuerrecht Strafrecht 27.02.2015 S.21 | A ktuelles aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Straf- und Strafprozessrecht Urheber- und Medienrecht 22.01.2016 S.14 | D as Recht der Verwertungsgesellschaften und ausgewählte Fragen des Urhebervertragsrechts 23.01.2016 S.15 | A ktuelle Entwicklungen im Urheberrecht 09.-10.09.2016 S.26 | Herbstseminar Urheber- und Medienrecht Verkehrsrecht 09.-10.09.2016S.25 | Herbstseminar Verkehrsrecht Versicherungsrecht 04.-05.11.2016 S.29 | 7. Kölner Versicherungsrechtstag Verwaltungsrecht 27.01.2016 = 15 Std. FAO S.16 | Prüfungsrecht – Basics und aktuelle Entwicklungen = Basic-Seminare 12 | Seminare KAV-Seminare MEDIZINRECHT Versorgungsalternative zum KV-System: Verträge zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß § 73b SGB V Referentin: RAin Martina Simon, Köln Es lädt ein: Ausschuss Medizinrecht Datum: Dienstag, 12. Januar 2016 Uhrzeit: 18.00–20.00 Uhr Ort: Hopper Tagungszentrum, siehe Seite 32 Kosten: h 60,00 zzgl. 19% MwSt. (h 71,40) Teilnahmebescheinigung: 2 Std. (§ 15 FAO) Anmeldung: Seite 83, www.kav-seminare.de Service und Kooperation (siehe Seite 6): Gemäß § 73b SGB V müssen alle Krankenkassen ihren Versicherten eine besondere hausärztliche Versorgung (Hausarztzentrierte Versorgung) anbieten. Zur Umsetzung dieses verpflichtenden Angebotes müssen die Krankenkassen Verträge mit den hierzu privilegierten Gemeinschaften der Fachärzte für Allgemeinmedizin schließen. Nach teilweise jahrelangen Schiedsverfahren setzen nun zwischenzeitlich nahezu alle Kassenarten diese gesetzliche Pflicht zumindest in den meisten Bundesländern um. Dabei handelt es sich um Vollversorgungsverträge mit der Folge, dass der Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigung zur ambulanten Versorgung im hausärztlichen Bereich nahezu vollständig an die jeweilige Krankenkasse zurückfällt. Was aber genau steckt hinter den Verträgen zur Hausarztzentrierten Versorgung? Wie sind sie rechtlich einzuordnen und wer sind die Vertragspartner? Welche Rechte, Pflichten und wirtschaftlichen Folgen sind mit der Teilnahme an den sogenannten HzV-Verträgen für den niedergelassen Hausarzt und auch dessen fachärztliche Kollegen bis hin in die stationäre Versorgung verbunden? Mit der Beantwortung dieser Fragen soll dieses Seminar in die komplexe Versorgungsalternative der Selektivverträge zur Hausarztzentrierten Versorgung einführen. Immer mehr Hausarztpraxen setzen einen oder mehrere HzV-Verträge um. Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sollten sich daher eine bessere Kenntnis der Vertragsgrundlagen verschaffen, um bei Vertragsstörungen in diesen Direktverträgen (z.B. Honorarstreitigkeiten), bei Praxisabgabe, Neugründung und Zusammenschlüssen beraten zu können. Frau Kollegin Martina Simon ist Fachanwältin für Medizinrecht. Sie war selbst niedergelassene Rechtsanwältin und stets auf Leistungserbringerseite beratend und vertretend tätig. Seit mehr als fünf Jahren ist sie als Syndikusanwältin bei der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft Aktiengesellschaft (HÄVG AG) mit Sitz in Köln tätig und hat hierdurch einen tiefen Einblick in die Verhandlung, Entwicklung und Umsetzung der Verträge zur Hausarztzentrierten Versorgung. Seminare | 13 Ausschuss Internationales Recht, Arbeitskreis Informationstechnologierecht Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht: Microsoft und Amazon Referent: Univ.-Prof. Dr. Walter Frenz, Aachen Microsoft steht für weltweit tätige Unternehmen, die ihre Neuerungen ausschließlich selbst vermarkten und zur Nutzung freigeben wollen. Andere Unternehmen können sich dann nicht fortentwickeln bzw. ihre Produkte nicht mehr adäquat anbieten. Das zeigt für den Buchhandel die Verkaufsplattform Amazon. Welche Zugangsansprüche haben solche kleineren Unternehmen gegen Monopolisten? Welchen Preis müssen sie dafür zahlen? Welche Bedingungen müssen sie sich gefallen lassen? Der Referent, Herr Prof. Dr. Walter Frenz lehrt u. a. Europarecht an der RWTH Aachen und ist Autor eines Handbuchs zum Europäischen Kartellrecht, das gerade in 2. Auflage erschien und ins Englische übersetzt wurde. Er studierte in Würzburg, Caen (Maitrise en Droit Public) und München, wo er 1991 bei Prof. Dr. Lerche promovierte. Prof. Dr. Frenz war wissenschaftlicher Assistent in Münster (Prof. Dr. Erichsen) sowie von 1994 bis 1997 Professor für deutsches Recht an der Katholischen Universität Nimwegen. Seit 1997 ist er Universitätsprofessor an der RWTH Aachen. KAV, Ausschuss Kanzleimanagement, Arbeitskreis Informationstechnologierecht 1. beA Kongress 2016 Das Programm 15.00 Uhr bis 15.15 UhrEinführung in die Problematik Redner: RA Dipl.-Inform. Dr. jur. Marcus Werner, Fachanwalt für IT-Recht 15.15 Uhr bis 16.00 UhrDas beA – Ein Überblick über Technik und Funktion Referent: RA u. Notar Ulrich Volk, Vorsitzender des Ausschusses Elektronischer Rechtsverkehr im DAV, Wiesbaden 16.00 Uhr bis 16.30 UhrDas beA – Der rechtliche Rahmen Referent: RA Julius Oberste-Dommes LL.M., Fachanwalt für IT-Recht, Köln 16.30 Uhr bis 17.00 UhrDiskussion Moderation: RA Dipl.-Inform. Dr. jur. Marcus Werner 17.00 Uhr bis 17.30 Uhr Kaffeepause 17.30 Uhr bis 19.30 Uhr beA in der Praxis von Wolters Kluwer Deutschland, RA MICRO Köln und DATEV. Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) wird 2016 eingeführt. Auf die Anwaltschaft werden erhebliche Änderungen zukommen. Viele Fragen sind aktuell noch nicht geklärt. Der 1. beA Kongress 2016 gibt Kolleginnen und Kollegen sowie ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen umfassenden Überblick über alle Facetten des beA. Zunächst gibt Herr Kollege Ulrich Volk, Vorsitzender des Ausschusses Elektronischer Rechtsverkehr im DAV, einen Überblick über die Technik und Funktion des beA und wird dabei folgende Aspekte berücksichtigen: • Vorstellung und Technik des beA • Anwendungsbereich des beA ab 2016 • Bedeutung der qualifizierten elektronischen Signatur Fortsetzung auf der nächsten Seite » Es laden ein: Ausschuss Internationales Recht, Arbeitskreis Informationstechnologierecht Datum: Montag, 18. Januar 2016 Uhrzeit: 18.00-20.00 Uhr Ort: Hopper Tagungszentrum, siehe Seite 32 Kosten: h 60,00 zzgl. 19% MwSt. (h 71,40) Teilnahmebescheinigung: 2 Std. (§ 15 FAO) Anmeldung: Seite 83, www.kav-seminare.de Service und Kooperation (siehe Seite 6): Referenten: RA und Notar Ulrich Volk, Vorsitzender des Ausschusses Elektronischer Rechtsverkehr im DAV, Wiesbaden RA Dipl.- Inform. Dr. jur. Marcus Werner, Köln RA Julius Oberste-Dommes, LL.M., Köln Experten der Softwarehäuser Wolters Kluwer Deutschland, RA MICRO Köln und DATEV Es laden ein: KAV, Ausschuss Kanzleimanagement, Arbeitskreis Informationstechnologierecht Datum: Mittwoch, 20. Januar 2016 Uhrzeit: 15.00–19.30 Uhr Ort: Köln Marriott Hotel, siehe S. 32 Kosten: h 120,00 zzgl. 19% MwSt. (h 142,80) Teilnahmebescheinigung: 4 Std. Anmeldung: Seite 83, www.kav-seminare.de Service und Kooperation (siehe Seite 6): 14 | Seminare KAV-Seminare • Hardwarevoraussetzungen • Workflow in der Anwaltskanzlei Im Anschluss daran wird Herr Kollege Julius Oberste-Dommes LL.M. einen Überblick über den rechtlichen Rahmen geben und dabei folgende Aspekte erläutern: • Gesetzliche Grundlagen • Rechtliche Zweifelsfragen (z.B. Verfassungsmäßigkeit, Zugang, aktive und passive Benutzungspflicht, Folgen des technischen Ausfalls, Umfangsverfahren) • Weiterer Zeitplan für das beA Im Anschluss daran wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Gelegenheit zur Diskussion mit den Referenten gegeben, um konkrete Einzelfragen zu klären. Nach einer Kaffeepause bekommen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Rahmen von Praxis-Vorträgen der Unternehmen Wolters Kluwer Deutschland (AnNoText), RA MICRO Köln und DATEV die Gelegenheit, umfangreiche Informationen zu der in der eigenen Kanzlei verwendeten Software und den damit verbundenen Neuerungen durch den Einsatz von beA zu erhalten und Fragen zu stellen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden aus diesem Grunde darum gebeten, im Zuge der Anmeldemöglichkeiten (Anmeldeformular auf Seite 83 und online) die jeweils mit der eigenen Kanzleisoftware beworbene Anmeldeoption zu nutzen. Nur so können wir sicherstellen, dass alle Gäste an den für sie interessanten Vorträgen teilnehmen können. URHEBER- UND MEDIENRECHT Das Recht der Verwertungsgesellschaften und ausgewählte Fragen des Urhebervertragsrechts Referent: RA Dominik Eickemeier, Köln Es lädt ein: Arbeitskreis Urheber- und Medienrecht Datum: Freitag, 22. Januar 2016 Uhrzeit: 13.30–18.00 Uhr Ort: TH Köln, siehe Seite 32 Kosten: h 120,00 zzgl. 19% MwSt. (h 142,80) Teilnahmebescheinigung: 4 Std. (§ 15 FAO) Anmeldung: Seite 83, www.kav-seminare.de Service und Kooperation (siehe Seite 6): Der Vortrag richtet sich an Praktiker im Bereich des Urheber- und Medienrechts, die mit urheberrechtlich geprägten Verträgen und Inhalten zu tun haben. Im Bereich der Verwertungsgesellschaften wird eine ausführliche Einführung gegeben sowie die aktuelle Rechtsprechung aufgearbeitet. Im urhebervertragsrechtlichen Bereich werden ausgewählte Probleme, aktuelle Rechtsprechung sowie ein Ausblick auf die Gesetzgebung referiert. Der Referent, Herr Kollege Dominik Eickemeier ist seit langen Jahren im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes und des Urheberrechts als Anwalt tätig und vertritt sowohl Kreative als auch Verwerter. Er ist Sprecher des Arbeitskreises Urheber- und Medienrecht beim Kölner Anwaltverein und Dozent an der TH Köln sowie im Fachanwaltslehrgang Urheber- und Medienrecht. Seminare | 15 URHEBER- UND MEDIENRECHT Aktuelle Entwicklungen im Urheberrecht Die Veranstaltung, die in Kooperation mit der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht der Technischen Hochschule Köln realisiert wird, widmet sich aktuellen Fragen des Urheber- und Urhebervertragsrechts. Es ist uns eine besondere Freude, Herrn Vors. Richter am OLG Köln a.D. Dr. Emil Schwippert als Referenten dieses Seminars begrüßen zu können. Als ehemaliger Vorsitzender Richter des Wettbewerbs- und Urheberrechtssenats am OLG Köln ist er ein hochgeschätzter Experte auf dem Gebiet des Urheberrechts und behält auch heute die aktuellen Entwicklungen stets im Auge. Referent: Vors. Richter am OLG a.D. Dr. Emil Schwippert, Bonn Es lädt ein: Arbeitskreis Urheber- und Medienrecht Datum: Samstag, 23. Januar 2016 Uhrzeit: 09.30–12.45 Uhr Ort: TH Köln, siehe Seite 32 Kosten: h 90,00 zzgl. 19% MwSt. (h 107,10) Teilnahmebescheinigung: 3 Std. (§ 15 FAO) Anmeldung: Seite 83, www.kav-seminare.de Service und Kooperation (siehe Seite 6): MITARBEITERSEMINAR Klausurenkurs Sommerprüfung 2016 Samstag, 23.01.2016, Rechtskunde Samstag, 13.02.2016, ZPO Samstag, 20.02.2016, RVG Samstag, 27.02.2016, REWE 09.00-10.30 Uhr Bearbeitung 11.00-13.00 Uhr Besprechung und Lösung Zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung werden prüfungsähnliche Fragen und Fälle schriftlich unter Klausurbedingungen unter Aufsicht bearbeitet. Nach der Pause werden die Antworten und Lösungen sowie die mögliche Bewertung nach Punkten besprochen. Zusätzlich werden Hinweise zur Klausurtechnik, zu den zulässigen Hilfsmitteln und der Zeiteinteilung für die Bearbeitung gegeben. Die Fragen und Sachverhalte sowie Papier für die Bearbeitung werden pünktlich um 09.00 Uhr ausgeteilt. Die Teilnehmer/innen sollen Schreibmittel und die Gesetzestexte mitbringen, die bisher im Schulunterricht verwendet wurden. Referent: RA Andrés Klein, Köln Es lädt ein: KAV Datum: Samstag, 23. Januar 2016 Samstag, 27. Februar 2016 Uhrzeit: jeweils 09.00–13.00 Uhr Ort: Azimut Hotel Köln City Center, siehe Seite 32 Kosten: Komplettbuchung: h 150,00 zzgl. 19% MwSt. (h 178,50) Teilbuchung: h 45,00 zzgl. 19% MwSt. (h 53,55), jeder Termin kann einzeln gebucht werden Teilnahmebescheinigung: wird erteilt Anmeldung: Seite 83, www.kav-seminare.de Service und Kooperation (siehe Seite 6): 16 | Seminare KAV-Seminare INSOLVENZRECHT Einführung in das Insolvenzanfechtungsrecht Referent: RA Kai-Jens Egerlandt, LL.M., Köln Es lädt ein: Ausschuss Insolvenzrecht Datum: Dienstag, 26. Januar 2016 Uhrzeit: 17.00–19.00 Uhr Ort: Landgericht Köln, Saal 1502/03, siehe S. 32 Kosten: h 60,00 zzgl. 19% MwSt. (h 71,40) Teilnahmebescheinigung: 2 Std. (§ 15 FAO) Anmeldung: Seite 83, www.kav-seminare.de Service und Kooperation (siehe Seite 6): Das Insolvenzanfechtungsrecht ist für Kolleginnen und Kollegen, die sich nicht regelmäßig mit der Materie beschäftigen, ein haftungsträchtiges Minenfeld. Wenig aussagekräftiger Gesetzestext und ausufernde, schwer verständliche Fallrechtsprechung setzen die Zugangshürden hoch. Das Seminar bietet eine Einführung in die Insolvenzanfechtung und einen kurzen Abriss der aktuellen Entwicklung in Gesetzgebung und Rechtsprechung. Wir freuen uns, Herrn Kollegen Kai-Jens Egerlandt, LL.M. als Referenten dieses Vortrages begrüßen zu dürfen. Herr Kollege Egerlandt beschäftigt sich seit 2005 intensiv mit dem Insolvenzrecht und hat seitdem Gläubiger und Insolvenzverwalter in zahlreichen Anfechtungsprozessen vertreten. 2007 absolvierte er den Fachanwaltskurs für Insolvenzrecht. VERWALTUNGSRECHT Prüfungsrecht – Basics und aktuelle Entwicklungen Referent: RA Dr. Philipp Verenkotte, Köln Es lädt ein: Ausschuss Verwaltungsrecht Datum: Mittwoch, 27. Januar 2016 Uhrzeit: 16.00–19.15 Uhr Ort: Landgericht Köln, Saal 1502, siehe Seite 32 Kosten: h 90,00 zzgl. 19% MwSt. (h 107,10) Teilnahmebescheinigung: 3 Std. (§ 15 FAO) Anmeldung: Seite 83, www.kav-seminare.de Service und Kooperation (siehe Seite 6): Das Prüfungsrecht hat sich von einem kleinen Randgebiet des Verwaltungsrechts zu einem stetig wachsenden, komplexen Rechtsgebiet für Spezialisten entwickelt, das die Verwaltungsgerichte und insbesondere (Hoch-)Schulen immer mehr beschäftigt. Die Veranstaltung gibt einen Überblick über die relevantesten Probleme für die anwaltliche Praxis und zeigt darüber hinaus aktuelle Entwicklungen anhand der jüngeren Rechtsprechung auf. Namentlich werden folgende Aspekte behandelt: • • • • • • • Rechtliche Grundlagen Inhalt und Grenzen von Leistungsbewertungen Beurteilungsspielraum und Überdenkungsverfahren Verfahrensfehler im Prüfungsverfahren Prüfungsunfähigkeit und Rücktritt von einer Prüfung Täuschungsversuche und Plagiate Verfahrensrecht und taktische Erwägungen Die Veranstaltung richtet sich sowohl an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit praktischer Erfahrung auf diesem Rechtsgebiet als auch an Neueinsteiger und sonstige Interessierte. Der Referent, Herr Kollege Dr. Philipp Verenkotte, Fachanwalt für Verwaltungsrecht ist seit 2012 als Rechtsanwalt in einer auf Schul-, Hochschul- und Prüfungsrecht spezialisierten Kanzlei in Köln tätig. Von 2013-2014 war er (Mit-)Herausgeber des Journals „Schulrecht heute“ und betreut jährlich ca. 60-80 prüfungsrechtliche Verfahren. Seminare | 17 MEDIZINRECHT Aktuelle Entwicklungen im Vertragsarztrecht In der Veranstaltung sollen in erster Linie die nach der Änderung des SGB V durch das GKV-VSG aufgetretenen Fragen behandelt werden, wobei der Schwerpunkt im Zulassungsrecht liegen soll. Außerdem sollen weitere aktuelle Themen aus dem Bereich Abrechnung angesprochen sowie auf die neuere Rechtsprechung eingegangen werden. Herr Kollege Dr. Horst Bartels ist seit über 20 Jahren Justitiar der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein in Düsseldorf. Hinweis: Dieser Vortrag wurde vom 23. November 2015 auf den 28. Januar 2016 verlegt. Referent: RA Dr. Horst Bartels, Düsseldorf Es lädt ein: Ausschuss Medizinrecht Datum: Donnerstag, 28. Januar 2016 Uhrzeit: 18.00–20.00 Uhr Ort: Hopper Tagungszentrum, siehe Seite 32 Kosten: h 60,00 zzgl. 19% MwSt. (h 71,40) Teilnahmebescheinigung: 2 Std. (§ 15 FAO) Anmeldung: Seite 83, www.kav-seminare.de Service und Kooperation (siehe Seite 6): Sozialrecht, Medizinrecht Fallbeispiele aus Unfall- und Sozialmedizin an der Schnittstelle des Dialogs Juristen/Mediziner Die Entwicklung des gemeinsamen Anliegens beider Fakultäten macht es notwendig, die Sprache des anderen zu verstehen. Das erfordert ein Verständnis in der Wahrnehmung von Strukturen in der Medizin ohne unnötigen Ballast mitzuschleppen, um zu einem befreienden Dialog zu kommen. In der gemeinsamen Begegnung sollte sich hieraus eine weiterführende Anregung anbieten. Im Seminar werden die Fallbeispiele durch aussagefähige und verständliche Bilddarstellungen ergänzt. Der Referent, Herr Dr. med. Rainer Althaus, ist Facharzt für Chirurgie, Unfallchirurgie und Sozialmedizin. Er ist Autor zahlreicher wissenschaftlicher Veröffentlichungen und hat langjährige Erfahrungen als leitender Arzt und Lehrbeauftragter in Sozialmedizin an der Uni Witten Herdecke. Referent: Dr. med. Rainer Althaus, Krefeld Es laden ein: Ausschuss Sozialrecht, Ausschuss Medizinrecht Datum: Mittwoch, 10. Februar 2016 Uhrzeit: 16.00–20.15 Uhr Ort: Hopper Tagungszentrum, siehe S. 32 Kosten: h 120,00 zzgl. 19% MwSt. (h 142,80) Teilnahmebescheinigung: 4 Std. (§ 15 FAO) Anmeldung: Seite 83, www.kav-seminare.de Service und Kooperation (siehe Seite 6): 18 | Seminare KAV-Seminare Arbeitsrecht Aktuelles zu Werkvertrag und AÜG Referentin: RAin Dr. Nathalie Oberthür, Köln Es lädt ein: Ausschuss Arbeitsrecht Datum: Dienstag, 16. Februar 2016 Uhrzeit: 18.00–20.00 Uhr Ort: Köln Marriott Hotel, siehe Seite 32 Kosten: h 60,00 zzgl. 19% MwSt. (h 71,40) Teilnahmebescheinigung: 2 Std. (§ 15 FAO) Anmeldung: Seite 83, www.kav-seminare.de Service und Kooperation (siehe Seite 6): Die Arbeitnehmerüberlassung unterliegt den umfassenden Bestimmungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG). Aus diesem Grund, aber auch aus Kostengesichtspunkten, wurde in der Praxis zuletzt immer wieder versucht, die Anwendung des AÜG durch Abschluss von Werkverträgen zu vermeiden. Bezweckt der Abschluss des Werkvertrages dabei auch die Umgehung des AÜG, spricht man von Scheinarbeitnehmerüberlassung. Wird diese Scheinarbeitnehmerüberlassung durch Werkverträge offenkundig, drohen beteiligten Unternehmen gravierende juristische Konsequenzen. Frau Rechtsanwältin Dr. Nathalie Oberthür wird die wesentlichen Kriterien zur Abgrenzung von Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassung anhand der aktuellen Rechtsprechung erläutern und unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesvorhaben einen Ausblick geben. Die Referentin, Frau Kollegin Dr. Nathalie Oberthür, ist Partnerin in einer auf Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei in Köln und betreut dort Unternehmen, Führungskräfte, Arbeitnehmer und Betriebsräte in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Seit 2009 ist Frau Kollegin Dr. Oberthür Mitglied im geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV und hält regelmäßig Vorträge und Seminare zu aktuellen arbeitsrechtlichen Themen. Betreuungsrecht Kommunikation zwischen Betreuer/in und Betreuungsgericht – FamFG und §§ 1896 ff. BGB in Theorie und Praxis – 2.0 Referentin: Richterin am Betreuungsgericht Dr. Gabriele Schotten, Köln Es lädt ein: Ausschuss Betreuungsrecht Datum: Mittwoch, 17. Februar 2016 Uhrzeit: 16.30–19.30 Uhr Ort: Landgericht Köln, Saal 1502, siehe Seite 32 Kosten: Komplettbuchung: h 90,00 zzgl. 19% MwSt. (h 107,10) Teilbuchung: h 60,00 zzgl. 19% MwSt. (h 71,40) Teilnahmebescheinigung: 2 Std. (§ 15 FAO), für die erste Stunde wird eine normale Teilnahmebescheinigung erteilt Anmeldung: Seite 83, www.kav-seminare.de Service und Kooperation (siehe Seite 6): Wie bereits im Februar 2015 nimmt sich Frau Richterin Dr. Gabriele Schotten erneut dem Thema an: Als Betreuer/in im Rahmen der anwaltlichen Berufsausübung ist die Kommunikation mit dem Gericht besonders wichtig und findet durch häufig langjährige Betreuungen regelmäßiger und engmaschiger statt als in anderen Rechtsgebieten. Neben Genehmigungs- und Vergütungsanträgen, der fristgerechten und umfassenden Berichterstattung und diversen (bspw. Unterbringungs-)Anträgen im Rahmen einstweiliger Anordnungen ist die direkte Kommunikation sogar gesetzlich in § 1908i Abs.1 S.1 i.V.m. § 1837 Abs.1 S.1 BGB gewünscht. Die praktische Anwendung der gesetzlichen Grundlagen, die örtliche Rechtsprechung zu aktuellen Rechtsfragen und Gesetzesänderungen sollen erläutert und diskutiert werden. Bitte beachten Sie folgende Teilbuchbarkeiten: Komplettbuchung inklusive Basics zum Betreuungsrecht ab 16.30 bis 19.30 Uhr. Die Teilbuchung ab 17.30 Uhr bis 19.30 Uhr schließt sodann an das Seminar und den Austausch aus Februar 2015 an. Die Referentin, Frau Richterin Dr. Gabriele Schotten, ist seit 01.01.2012 an das Betreuungsgericht Köln zurückgekehrt und hat seit dem 15.10.2014 die Leitung der Abteilung übernommen. Seminare | 19 MIGRATIONSRECHT Asylverfahrensrecht Im Zuge dieser Fortbildung werden folgende Schwerpunkte behandelt: • Grundzüge des Asylverfahrens von der Einreise bis zur Anerkennung/Ablehnung unter besonderer Berücksichtigung der Asylverfahrens-Richtlinie • gerichtliche Verfahren (einschließlich Berufungsverfahren) • besondere Verfahrensgestaltungen (Asylfolgeantrag, Widerrufsverfahren) • Anwaltliche Vertretung, Gebühren, Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe Referentin: RAin Kerstin Müller, Köln Es lädt ein: Arbeitskreis Migrationsrecht Datum: Donnerstag, 18. Februar 2016 Uhrzeit: 13.30–20.00 Uhr Ort: Köln Marriott Hotel, siehe Seite 32 Kosten: h 180,00 zzgl. 19% MwSt. (h 214,20) Teilnahmebescheinigung: 6 Std. Anmeldung: Seite 83, www.kav-seminare.de Service und Kooperation (siehe Seite 6): Frau Kollegin Kerstin Müller ist seit 1995 Rechtsanwältin in Köln mit dem Schwerpunkt Asyl- und Ausländerrecht und Mitglied des Gesetzgebungsausschusses Ausländer- und Asylrecht im DAV, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Ausländer- und Asylrecht des DAV. Zudem ist sie Mitglied der Rechtsberaterkonferenz der mit den Wohlfahrtsverbänden und dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen zusammenarbeitenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und Mitglied des Beirates der Refugee Law Clinic Cologne. Frau Kollegin Müller veröffentlicht regelmäßig im Asylmagazin des Informationsverbundes Asyl und Migration und ist darüber hinaus als Referentin tätig. MIGRATIONSRECHT Dublin-III-Verordnung Im Rahmen dieses Seminars werden die Grundlagen der sog. Dublin-III-Verordnung, die hierzu ergangene Rechtsprechung und die aktuellen Probleme dargestellt. Grundsätzlich fallen unter die Dublin-III-VO alle Flüchtlinge, die nicht unmittelbar aus dem außereuropäischen Ausland mit dem Flugzeug oder Schiff nach Deutschland eingereist sind, also fast alle Flüchtlinge. Die Verordnung hat daher sehr hohe Praxisrelevanz für die Asylverfahren. Der Referent, Herr Kollege Gunter Christ, ist seit 1987 zugelassener Rechtsanwalt in Köln und seitdem spezialisiert auf Migrationsrecht. Seit Januar 1998 ist er Rechtsberater des deutschen Caritasverbandes für den Bereich ausländische Flüchtlinge und Mitglied der Rechtsberaterkonferenz der mit den Wohlfahrtsverbänden und dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen zusammenarbeitenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Im Mai 2000 war er Mitbegründer der bundesweiten Arbeitsgemeinschaft Ausländer- und Asylrecht im DAV und Mitglied des ersten geschäftsführenden Ausschusses und ist seitdem Mitglied der Arbeitsgemeinschaft. Seit 2013 ist er im Beirat der Refugee Law Clinic Cologne, einem Projekt von Kölner Jurastudenten/innen an der Universität zu Köln. Er macht Schulungen und Fortbildungsveranstaltungen für Kommunen, Organisationen und Einrichtungen. Referent: RA Gunter Christ, Köln Es lädt ein: Arbeitskreis Migrationsrecht Datum: Freitag, 19. Februar 2016 Uhrzeit: 15.00–20.30 Uhr Ort: Köln Marriott Hotel, siehe Seite 32 Kosten: h 150,00 zzgl. 19% MwSt. (h 178,50) Teilnahmebescheinigung: 5 Std. Anmeldung: Seite 83, www.kav-seminare.de Service und Kooperation (siehe Seite 6): 20 | Seminare KAV-Seminare Referenten: RA Hermann Weische, RA Wim Mischok, beide Köln Es lädt ein: Arbeitskreis Migrationsrecht Datum: Samstag, 20. Februar 2016 Uhrzeit: 10.00–17.15 Uhr Ort: Köln Marriott Hotel, siehe Seite 32 Kosten: h 180,00 zzgl. 19% MwSt. (h 214,20) Teilnahmebescheinigung: 6 Std. Anmeldung: Seite 83, www.kav-seminare.de Service und Kooperation (siehe Seite 6): MIGRATIONSRECHT Materielles Asylrecht – Eine Einführung in das materielle Asylrecht als erster Wegweiser für die praktische Arbeit Das Asylrecht ist zu einem der wichtigsten Themen unserer Zeit geworden und beherrscht seit geraumer Zeit die politische und gesellschaftliche Diskussion. Eine qualifizierte anwaltliche Beratung der Asylsuchenden setzt entsprechende Rechtskenntnisse voraus. Das Seminar will einen ersten Überblick über das materielle Asylrecht geben und soll Kenntnisse für eine kompetente Beratung der Flüchtlinge durch Rechtsanwälte vermitteln. Herr Kollege Hermann Weische ist seit 1981 Rechtsanwalt und betreut seit dieser Zeit vornehmlich asyl- und ausländerrechtliche Mandate. Herr Kollege Weische ist zudem Gründer des Vereins Masstab e.V., einem freien Träger im Bereich Resozialisierung und Kriminalitätsprävention. Herr Kollege Wim Mischok arbeitete nach dem ersten sowie dem zweiten juristischen Staatsexamen für eine Ausländerbehörde in NRW. Seit dem Jahr 2000 ist er als Rechtsanwalt zugelassen und betreut seit dieser Zeit überwiegend asyl- und ausländerrechtliche Mandate. FAMILIENRECHT Ausgesuchte Themen im Versorgungsausgleich mit Haftungsrelevanz Referent: Wilfried Hauptmann, Rechtsbeistand für die gesetzliche Rentenversicherung, Gerichtlicher Sachverständiger für Versorgungsausgleich, Meckenheim Es lädt ein: Ausschuss Familienrecht Datum: Mittwoch, 24. Februar 2016 Uhrzeit: 16.00–20.15 Uhr Ort: Hilton Cologne, siehe Seite 32 Kosten: h 120,00 zzgl. 19% MwSt. (h 142,80) Teilnahmebescheinigung: 4 Std. (§ 15 FAO) Anmeldung: Seite 83, www.kav-seminare.de Service und Kooperation (siehe Seite 6): Bei diesem Versorgungsausgleichsseminar wird auf die Hauptprobleme mit Regressgefahr im Versorgungsausgleich hingewiesen, insbesondere auf die Bewertung und den Ausgleich von Betriebsrenten, Abänderungsverfahren, Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich, Teilhabe an der Hinterbliebenenversorgung, Mütterrente, Ausgleich von Anrechten aus der Zusatzversorgung des Öffentlichen Dienstes. Der Referent würde sich über Fragen freuen, damit die Veranstaltung aufgelockert und nicht zu einem einseitigen Vortrag wird. Der Referent, Herr Wilfried Hauptmann, befasst sich nahezu ausschließlich seit 1979 mit dem Rechtsgebiet Versorgungsausgleich. Er ist für eine Vielzahl von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sowie für ca. 150 Familiengerichte im Bundesgebiet tätig. Herr Hauptmann ist Autor mehrerer Bücher über den Versorgungsausgleich und schreibt einmal monatlich eine Kolumne „Wissenswertes im Versorgungsausgleich“ bei www.hefam.de/chronik. Er ist Leiter der Facharbeitsgruppe Versorgungsausgleich im Bundesverband der Rentenberater und leitet ca. 10 Versorgungsausgleichsseminare im Jahr. Seminare | 21 STRAFRECHT Aktuelles aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Straf- und Strafprozessrecht Diese Veranstaltung ist Teil einer regelmäßig stattfindenden Fortbildungsreihe, in der aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung zum Straf- und Strafprozessrecht vorgestellt und kritisch hinterfragt wird. Gleichzeitig wird sie zum Anlass genommen, Wissen im materiellen wie im formellen Recht aufzufrischen. Oft genug fehlt im Strafverteidiger-Alltag die Zeit, sich mit Rechtsfragen und deren Relevanz für das eigene Verteidigungsverhalten intensiver auseinanderzusetzen. Zweimal jährlich finden im Frühjahr und Herbst jeweils vierstündige Veranstaltungen statt. Der nächste Termin ist für den 24. September 2016 geplant. Grundsätzlich sollen die Themen jeder einzelnen Veranstaltung offen bleiben, um der Aktualität höchstrichterlicher Entscheidungen den Vorzug geben und auf sie flexibel reagieren zu können. Gerne können Themen für die Veranstaltungen vorgeschlagen werden, die bitte rechtzeitig an die E-Mail-Adresse [email protected] zu übermitteln sind. Herr Richter am BGH Dr. Ralf Eschelbach ist Mitglied des für den OLG-Bezirk Köln zuständigen 2. Strafsenats des BGH. Als solcher kann er als unmittelbar Beteiligter über die Entwicklungen und Tendenzen der höchstrichterlichen Rechtsprechung berichten. Er genießt nicht zuletzt aufgrund seiner Veröffentlichungen in Kommentaren und Aufsätzen außerordentliches Renommee. Als Referent zahlreicher Fortbildungsveranstaltungen ist er bekannt und wegen seiner kritischen und hinterfragenden Sichtweisen geschätzt. BANK- UND KAPITALMARKTRECHT 6. Kölner Bankrechtstag Save the Date Nach den großen Erfolgen der letzten fünf Jahre freuen wir uns sehr, den 6. Kölner Bankrechtstag 2016 ankündigen zu dürfen. Wir freuen uns besonders, mit Herrn Richter am Bundesgerichtshof Rüdiger Pamp ein Mitglied des für das Bankrecht zuständigen XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs für einen Vortrag gewonnen zu haben. Ferner freut es uns, als Vortragende Herrn Kollegen Dr. Volker Lang, Herrn Vors. Richter am LG Lars Iffländer, Herrn Kollegen Norbert Gatzweiler sowie Herrn Kollegen Ralf Josten ankündigen zu dürfen. Weitere Referenten werden in Kürze bekannt gegeben. Wie auch in den Vorjahren findet der Kölner Bankrechtstag zu Jahresbeginn statt. Dadurch können sich interessierte Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht bereits frühzeitig auf ihrem Spezialgebiet fortbilden und die nach § 15 FAO erforderlichen Stunden absolvieren. Referent: Richter am BGH Dr. Ralf Eschelbach Es lädt ein: Strafrechtsausschuss Datum: Samstag, 27. Februar 2016 Uhrzeit: 10.00–14.30 Uhr Ort: Hopper Tagungszentrum, siehe S. 32 Kosten: h 120,00 zzgl. 19% MwSt. (h 142,80) Teilnahmebescheinigung: 4 Std. (§ 15 FAO) Anmeldung: Seite 83, www.kav-seminare.de Service und Kooperation (siehe Seite 6): Es lädt ein: Ausschuss Bank- und Kapitalmarktrecht Datum/Uhrzeit: Freitag, 04. März 2016, 13.00–20.30 Uhr Samstag, 05. März 2016, 09.00–18.30 Uhr Ort: MGallery Hotel Mondial am Dom Cologne, siehe Seite 32 Kosten: Komplettbuchung (15 Std., Fr.–Sa.): h 450,00 zzgl. 19% MwSt. (h 535,50) Teilbuchung 1 (7 Std., Fr): h 210,00 zzgl. 19% MwSt. (h 249,90) Teilbuchung 2 (8 Std., Sa.): h 240,00 zzgl. 19% MwSt. (h 285,60) Teilnahmebescheinigung: 7, 8 oder 15 Std. (§ 15 FAO) Anmeldung: Seite 83, www.kav-seminare.de Service und Kooperation (siehe Seite 6): 22 | Seminare KAV-Seminare MIET- UND WEG-RECHT Neues zum Wohnraummietrecht – Mietrechtsnovellierungsgesetz, Gesetzgebungsvorhaben, aktuelle Rechtsprechung Referent: RA Wolfgang Flintrop, Köln Es lädt ein: Ausschuss Miet- und WEG-Recht Datum: Donnerstag, 10. März 2016 Uhrzeit: 17.00–20.15 Uhr Ort: Hopper Tagungszentrum, siehe S. 32 Kosten: h 90,00 zzgl. 19% MwSt. (h 107,10) Teilnahmebescheinigung: 3 Std. (§ 15 FAO) Anmeldung: Seite 83, www.kav-seminare.de Service und Kooperation (siehe Seite 6): Gesetzgeber und Rechtsprechung waren im Jahre 2015 im Hinblick auf das Wohnraummietrecht erneut aktiv. Seit dem 01.06.2015 ist das Mietrechtsnovellierungsgesetz in Kraft, damit gilt die Mietpreisbremse in den von den Landesregierungen festgelegten Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten. Weitere gesetzgeberische Initiativen betreffen die Änderung der Modernisierungsmieterhöhung, Regelungen zur ortsüblichen Vergleichsmiete im Mietspiegel und Regelungen zur Anwendung der tatsächlichen Wohnfläche für die Miete und Nebenkostenabrechnung. Im Jahre 2015 hat der 8. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes einige wegweisende Entscheidungen zum Wohnraummietrecht getroffen. Hervorzuheben ist die Neuregelung der Rechtsprechung zu den Schönheitsreparaturklauseln, Rechtsprechung zum angemessenen Wohnungsbedarf des Vermieters und/oder seiner Angehörigen bei der Eigenbedarfskündigung, Schadensersatzpflichten des Vermieters bei unterlassener Prüfung des Trinkwassers auf Legionellen. Das Seminar führt in die vorbezeichneten Themen ein und aktualisiert somit die Kenntnisse zum Wohnraummietrecht. Der Referent, Herr Kollege Wolfgang Flintrop, ist seit mehr als 27 Jahren auf dem Gebiet des Miet-, Pacht-, WEG-, Makler-, Nachbarschafts-, Grundstücks- und Immobilienrechts spezialisiert. Er war langjähriger Sprecher des Mietrechtsausschusses des KAV. Zudem ist er Mitglied des Vorprüfungsausschusses für die Verleihung des Fachanwaltstitels Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht der Rechtsanwaltskammer Köln. Herr Kollege Flintrop ist darüber hinaus Autor verschiedener Werke zum Wohnraummietrecht. GESELLSCHAFTSRECHT Firmenrecht und Handelsregisterverfahren aus Sicht der IHK Referent: RA Dr. Tobias Rolfes, Köln Es lädt ein: Arbeitskreis Gesellschaftsrecht Datum: Donnerstag, 17. März 2016 Uhrzeit: 18.00–20.00 Uhr Ort: Hopper Tagungszentrum, siehe S. 32 Kosten: h 60,00 zzgl. 19% MwSt. (h 71,40) Teilnahmebescheinigung: 2 Std. (§ 15 FAO) Anmeldung: Seite 83, www.kav-seminare.de Service und Kooperation (siehe Seite 6): Der Vortrag beleuchtet die Grundsätze der Firmenbildung und stellt deren Fallgruppen vor. Neben Grundsätzen wie Irreführungsverbot oder Individualisierung sind in Abhängigkeit von Rechtsform, Gesellschafterstruktur oder Unternehmensgegenstand unterschiedliche Anforderungen an die Firma zu beachten. Des Weiteren werden typische Problemfälle aus der Praxis des Handelsregisterverfahrens erläutert, an dem die IHK als berufsständisches Organ oft beteiligt wird. Hierzu gehören die Formulierung und die Genehmigungsbedürftigkeit des Unternehmensgegenstands, die Verlegung des Sitzes bzw. der inländischen Geschäftsanschrift usw. Weitere Themen sind Amtslöschungen und Ordnungsgeldverfahren und deren Ablauf. Der Referent, Herr Kollege Dr. Tobias Rolfes, ist Referent für Steuern sowie Leiter Handelsund Gesellschaftsrecht der IHK Köln. Nach Studium und Promotion in Bonn berät er seit 2007 gewerbliche Unternehmer und Existenzgründer vor allem in Fragen der Rechtsformwahl, zum Umsatzsteuerrecht und zu Fragen der Ertragsbesteuerung. Seminare | 23 ERBRECHT Testamentsvollstreckung und Behindertentestament Die Testamentsvollstreckung rückt zunehmend in den Blickpunkt der erbrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten. Mit ihr lassen sich eine Reihe von erbrechtlichen Problemstellungen häufig besser lösen. So wird durch die Testamentsvollstreckung nicht nur der Wille des Erblassers abgesichert und die Verwaltung und Teilung der Erbschaft vereinfacht. Nicht zuletzt dient sie auch dem Schutz der Erben vor sich selbst und vor dem Zugriff der Gläubiger. Die Vortragsveranstaltung gibt einen Einblick in die zahlreichen Praxisfragen der Testamentsvollstreckung und zeigt Möglichkeiten, aber auch Problemstellungen auf. Näher beleuchtet wird im Rahmen des Vortrages die besondere Gestaltungsmöglichkeit des sogenannten Behindertentestamentes. Beim Behindertentestament soll sichergestellt werden, dass der behinderte Erbe trotz seiner Erbschaft die volle staatliche Unterstützung erhält, ohne dass hierfür das vererbte Vermögen eingesetzt werden muss. Hier kommt der Testamentsvollstreckung eine entscheidende Rolle zu. Auf die Besonderheiten wird im Rahmen des Vortrages näher eingegangen werden. Die Veranstaltung wendet sich an Kolleginnen und Kollegen, die sich näher mit den Themenbereichen Testamentsvollstreckung und Behindertentestament beschäftigen wollen. Sie richtet sich sowohl an diejenigen, die neu in das Thema einsteigen, als auch an die, bei denen schon nähere Erfahrung mit diesen Bereichen besteht. Der Referent, Herr Kollege Heinz-Bert Schmitz aus Frechen, ist Fachanwalt für Familienrecht und Mitglied des Erbrechtsausschusses im KAV. Er referiert regelmäßig zu erbrechtlichen Themen, u.a. zu besonderen Testamentsformen, wozu auch das Behindertentestament gehört. Der Referent, Herr Kollege Norbert Schönleber aus Köln, ist ebenfalls Mitglied des Erbrechtsausschusses des KAV und außerdem Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Ferner ist er zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT), Vorstandsmitglied der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V. und referiert regelmäßig zum Thema Testamentsvollstreckung. STEUERRECHT Warenlieferungen und Dienstleistungen im internationalen Umsatzsteuerrecht Der Vortrag stellt die Systematik und einzelnen Anwendungsfälle der Rechnungsstellung im internationalen Waren- und Dienstleistungsverkehr dar. Ausgehend von den Regelungen der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie werden die Voraussetzungen des deutschen Rechts erörtert und dabei ein besonderer Schwerpunkt auf die Nachweisführung gelegt. Besprochen werden Dienstleistungen im B2B- und B2C-Bereich. Thematisiert werden dabei auch die Sonderkonstellationen der grundstücksbezogenen Leistungen wie elektronische Dienstleistungen (M.O.S.S.). Bei den Warenlieferungen wird der Schwerpunkt auf der Nachweisführung durch die Gelangensbestätigung und deren Alternativnachweisen liegen. Ein weiterer Schwerpunkt wird die Behandlung von Reihengeschäften sein, deren Handhabung sich seit einiger Zeit in der Schwebe befindet. Der Referent, Herr Kollege Dr. Tobias Rolfes, ist Referent für Steuern sowie Leiter Handelsund Gesellschaftsrecht der IHK Köln. Nach dem Studium und seiner Promotion in Bonn berät er seit 2007 gewerbliche Unternehmer und Existenzgründer vor allem in Fragen der Rechtsformwahl, zum Umsatzsteuerrecht und zu Fragen der Ertragsbesteuerung. Referenten: RA Heinz-Bert Schmitz, Frechen RA Norbert Schönleber, Köln Es lädt ein: Ausschuss Erbrecht Datum: Mittwoch, 13. April 2016 Uhrzeit: 16.00–20.15 Uhr Ort: Hopper Tagungszentrum, siehe S. 32 Kosten: h 120,00 zzgl. 19% MwSt. (h 142,80) Teilnahmebescheinigung: 4 Std. (§ 15 FAO) Anmeldung: Seite 83, www.kav-seminare.de Service und Kooperation (siehe Seite 6): Referent: RA Dr. Tobias Rolfes, Köln Es lädt ein: Ausschuss Steuerrecht Datum: Mittwoch, 20. April 2016 Uhrzeit: 17.00–20.15 Uhr Ort: Hopper Tagungszentrum, siehe S. 32 Kosten: h 90,00 zzgl. 19% MwSt. (h 107,10) Teilnahmebescheinigung: 3 Std. (§ 15 FAO) Anmeldung: Seite 83, www.kav-seminare.de Service und Kooperation (siehe Seite 6): 24 | Seminare KAV-Seminare FAMILIENRECHT Referent: Vizepräsident des OLG Bremen Reinhardt Wever Es lädt ein: Ausschuss Familienrecht Datum: Mittwoch, 27. April 2016 Uhrzeit: 14.30–19.00 Uhr Ort: Hopper Tagungszentrum, siehe S. 32 Kosten: h 140,00 zzgl. 19% MwSt. (h 166,60) Teilnahmebescheinigung: 4 Std. (§ 15 FAO) Anmeldung: Seite 83, www.kav-seminare.de Service und Kooperation (siehe Seite 6): Aktuelle Rechtsprechung und praxisrelevante Probleme zur Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts Das Seminar wird folgende Themenbereiche behandeln: • • • • • • • Nutzungsvergütung, Miete und Lastentragung für das Familienheim nach der Trennung Gesamtschuldnerausgleich, Freistellungsansprüche und Mithaftung für Einzelschulden Aufteilung von Kontenguthaben Rückabwicklung von Ehegattenzuwendungen Ausgleich für Arbeitsleistungen in der Ehe Vermögensausgleich zwischen Schwiegereltern und Schwiegerkindern Verfahrens- und Zuständigkeitsprobleme Im Mittelpunkt werden Fragen aus der aktuellen Rechtsprechung stehen, die für die praktische Arbeit von Bedeutung sind. Der Referent, Herr Vizepräsident des OLG Bremen Reinhard Wever, ist langjähriger Vorsitzender eines Familiensenats und Referent in der Anwaltsfortbildung. Ferner ist er Autor des Standardwerks „Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts“, 6. Aufl. 2014, und zahlreicher familienrechtlicher Veröffentlichungen sowie Mitherausgeber der FamRZ. Referent: Vizepräsident des OLG Bremen Reinhardt Wever Es lädt ein: Ausschuss Familienrecht Datum: Donnerstag, 28. April 2016 Uhrzeit: 16.00–20.15 Uhr Ort: Hopper Tagungszentrum, siehe S. 32 Kosten: h 140,00 zzgl. 19% MwSt. (h 166,60) Teilnahmebescheinigung: 4 Std. (§ 15 FAO) Anmeldung: Seite 83, www.kav-seminare.de Service und Kooperation (siehe Seite 6): FAMILIENRECHT Die Immobilie im Familienrecht Das Seminar wird in der Praxis auftretende Fragen rund um die Immobilie der Eheleute aufgreifen: die Berücksichtigung von Wohnvorteil und Lastentragung beim Unterhalt, das Gebrauchsrecht nach Trennung, die Nutzungsvergütung bei alleiniger Nutzung nach Trennung und Scheidung, die Begründung eines Mietverhältnisses zwischen den Ehegatten, die Verteilung der Hauslasten außerhalb des Unterhalts, Konsequenzen der gemeinsamen Haftung für Lasten bei Alleineigentum und Befreiung im Außenverhältnis, aktuelle Probleme der Erlösverteilung bei der Teilungsversteigerung, Rückgewähransprüche bei Zuwendung einer Immobilie unter Ehegatten und von Schwiegereltern. Der Referent, Herr Vizepräsident des OLG Bremen Reinhard Wever, ist langjähriger Vorsitzender eines Familiensenats und Referent in der Anwaltsfortbildung. Ferner ist er Autor des Standardwerks „Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts“, 6. Aufl. 2014, und zahlreicher familienrechtlicher Veröffentlichungen sowie Mitherausgeber der FamRZ. Seminare | 25 MIET- UND WEG-RECHT Nutzerverhalten oder Baumangel? Über die Bewertung der Schimmelbildung in Wohnungen In dem Vortrag soll ein Überblick gegeben werden über die verschiedenen, in einer Stadt wie Köln vorgefundenen Wohn- und Gebäudesituationen, die zu Feuchte- und Schimmelproblemen geführt haben. Es wird auf die verschiedenen Untersuchungsmethoden und Bewertungsansätze eingegangen. Der Referent, Herr Prof. Dr. Andreas Boué, schloss 1982 sein Studium an der Universität Dortmund zum Diplom-Physiker ab. Im März 1990 promovierte er als Doktor-Ingenieur an der RWTH Aachen und ist bis heute am Lehrstuhl Bauphysik und Bausanierung an der FH Neubrandenburg als Professor tätig. Seit 1990 leitet er sein Ingenieurbüro in Aachen und Köln. VERKEHRSRECHT Herbstseminar Verkehrsrecht Save the Date Wir freuen uns, Ihnen 2016 das Herbstseminar im Verkehrsrecht ankündigen zu dürfen. Erstmals bekommen die Teilnehmer dieser Veranstaltung die Möglichkeit, 7, 8 oder 15 Vortragsstunden im Sinne des § 15 FAO zu buchen. Detaillierte Informationen zu den Inhalten der Vorträge sowie den Referenten werden in Kürze veröffentlicht. Eine Anmeldung ist ab sofort möglich. Profitieren Sie bei einer Buchung bis 4 Monate vor Veranstaltungsbeginn von unserem Frühbucherrabatt. Referent: Prof. Dr. Andreas Boué, Dipl.-Ing., Aachen Es lädt ein: Ausschuss Miet- und WEG-Recht Datum: Dienstag, 24. Mai 2016 Uhrzeit: 16.00–20.15 Uhr Ort: Hopper Tagungszentrum, siehe S. 32 Kosten: h 120,00 zzgl. 19% MwSt. (h 142,80) Teilnahmebescheinigung: 4 Std. (§ 15 FAO) Anmeldung: Seite 83, www.kav-seminare.de Service und Kooperation (siehe Seite 6): Es lädt ein: Ausschuss Verkehrsrecht Datum/Uhrzeit: Freitag, 09. September 2016, 13.00–20.30 Uhr, Samstag, 10. September 2016, 09.00–18.30 Uhr Ort: Lindner Hotel City Plaza, siehe Seite 32 Kosten Frühbucher: Komplettbuchung (15 Std., Fr.–Sa.): h 427,50 zzgl. 19% MwSt. (h 508,73) Teilbuchung 1 (7 Std., Fr): h 199,50 zzgl. 19% MwSt. (h 237,41) Teilbuchung 2 (8 Std., Sa.): h 228,00 zzgl. 19% MwSt. (h 271,32) Kosten Normalpreis: Komplettbuchung (15 Std., Fr.–Sa.): h 450,00 zzgl. 19% MwSt. (h 535,50) Teilbuchung 1 (7 Std., Fr): h 210,00 zzgl. 19% MwSt. (h 249,90) Teilbuchung 2 (8 Std., Sa.): h 240,00 zzgl. 19% MwSt. (h 285,60) Teilnahmebescheinigung: 7, 8 oder 15 Std. (§ 15 FAO) Anmeldung: Seite 83, www.kav-seminare.de Service und Kooperation (siehe Seite 6): 26 | Seminare KAV-Seminare Es lädt ein: Arbeitskreis Informationstechnologierecht Datum/Uhrzeit: Donnerstag, 08. September 2016, 13.00–20.30 Uhr, Freitag, 09. September 2016, 09.00–18.30 Uhr Ort: Hotel im Wasserturm, siehe Seite 32 Kosten Frühbucher: Komplettbuchung (15 Std., Do.–Fr.): h 427,50 zzgl. 19% MwSt. (h 508,73) Teilbuchung 1 (7 Std., Do): h 199,50 zzgl. 19% MwSt. (h 237,41) Teilbuchung 2 (8 Std., Fr.): h 228,00 zzgl. 19% MwSt. (h 271,32) Kosten Normalpreis: Komplettbuchung (15 Std., Do.–Fr.): h 450,00 zzgl. 19% MwSt. (h 535,50) Teilbuchung 1 (7 Std., Do): h 210,00 zzgl. 19% MwSt. (h 249,90) Teilbuchung 2 (8 Std., Fr.): h 240,00 zzgl. 19% MwSt. (h 285,60) Teilnahmebescheinigung: 7, 8 oder 15 Std. (§ 15 FAO) Anmeldung: Seite 83, www.kav-seminare.de Service und Kooperation (siehe Seite 6): Es lädt ein: Arbeitskreis Urheber- und Medienrecht Datum/Uhrzeit: Freitag, 09. September 2016, 09.00–18.30 Uhr Samstag, 10. September 2016, 09.00–17.30 Uhr Ort: Hotel im Wasserturm, siehe Seite 32 Kosten Frühbucher: Komplettbuchung (15 Std., Fr.–Sa.): h 434,15 zzgl. 19 % MwSt. (h 516,64) Teilbuchung 1 (8 Std., Fr.): h 228,00 zzgl. 19 % MwSt. (h 271,32) Teilbuchung 2 (7 Std., Sa.): h 206,15 zzgl. 19 % MwSt. (h 245,32) Kosten Normalpreis: Komplettbuchung (15 Std., Fr.–Sa.): h 457,00 zzgl. 19% MwSt. (h 543,83) Teilbuchung 1 (8 Std., Fr.): h 240,00 zzgl. 19% MwSt. (h 285,60) Teilbuchung 2 (7 Std., Sa.): h 217,00 zzgl. 19% MwSt. (h 259,23) Teilnahmebescheinigung: 7, 8 oder 15 Std. (§ 15 FAO) Anmeldung: Seite 83, www.kav-seminare.de Service und Kooperation (siehe Seite 6): Informationstechnologierecht 6. NRW IT-Rechtstag Save the Date Zum 6. Mal richten der Kölner Anwaltverein und die Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein (davit) den NRW IT-Rechtstag in Köln aus. Beleuchtet werden auch im nächsten Jahr wieder die aktuellen rechtlichen IT-Topthemen. Nach den Referaten besteht anschließend jeweils Gelegenheit zur ausführlichen Diskussion. Im Rahmen der Veranstaltung gibt es wieder die Möglichkeit, 7, 8 und 15 Std. im Sinne des § 15 FAO zu buchen. Bitte beachten Sie hierzu auch die jeweiligen Teilbuchbarkeiten. Eine Anmeldung ist ab sofort möglich. Profitieren Sie bei einer Buchung bis 4 Monate vor Veranstaltungsbeginn von unserem Frühbucherrabatt. URHEBER- UND MEDIENRECHT Herbstseminar Urheber- und Medienrecht Save the Date Zum 3. Mal bietet der Arbeitskreis Urheber- und Medienrecht in Kooperation mit der Kölner Anwaltverein Service GmbH ein Herbstseminar an. Beleuchtet werden auch im nächsten Jahr wieder die aktuellen Themen im Urheber- und Medienrecht. Ferner besteht die Möglichkeit, 7, 8 oder 15 Vortragsstunden im Sinne des § 15 FAO im Zuge dieser Veranstaltung zu besuchen. Bitte beachten Sie hierzu auch die jeweiligen Teilbuchbarkeiten unter www.kav-seminare.de. Eine Anmeldung ist ab sofort möglich. Profitieren Sie bei einer Buchung bis 4 Monate vor Veranstaltungsbeginn von unserem Frühbucherrabatt. Seminare | 27 FAMILIENRECHT Herbstseminar Familienrecht Save the Date Wir freuen uns, Ihnen auch 2016 das Herbstseminar im Familienrecht ankündigen zu dürfen. Wie gewohnt zeichnet sich die Veranstaltung durch hochkarätige Referenten und interessante Themen aus. Sie haben wieder die Möglichkeit, diese Veranstaltung für 7, 8 oder 15 Vortragsstunden im Sinne des § 15 FAO zu buchen. Detaillierte Informationen zu den Inhalten der Vorträge sowie den Referenten werden in Kürze veröffentlicht. Eine Anmeldung ist ab sofort möglich. Profitieren Sie bei einer Buchung bis 4 Monate vor Veranstaltungsbeginn von unserem Frühbucherrabatt. Es lädt ein: Ausschuss Familienrecht Datum/Uhrzeit: Freitag, 16. September 2016, 13.00–20.30 Uhr Samstag, 17. September 2016, 09.00–18.30 Uhr Ort: Lindner Hotel City Plaza, siehe Seite 32 Kosten Frühbucher: Komplettbuchung (15 Std., Fr.–Sa.): h 427,50 zzgl. 19% MwSt. (h 508,73) Teilbuchung 1 (7 Std., Fr): h 199,50 zzgl. 19% MwSt. (h 237,41) Teilbuchung 2 (8 Std., Sa.): h 228,00 zzgl. 19% MwSt. (h 271,32) Kosten Normalpreis: Komplettbuchung (15 Std., Fr.–Sa.): h 450,00 zzgl. 19% MwSt. (h 535,50) Teilbuchung 1 (7 Std., Fr): h 210,00 zzgl. 19% MwSt. (h 249,90) Teilbuchung 2 (8 Std., Sa.): h 240,00 zzgl. 19% MwSt. (h 285,60) Teilnahmebescheinigung: 7, 8 oder 15 Std. (§ 15 FAO) Anmeldung: Seite 83, www.kav-seminare.de Service und Kooperation (siehe Seite 6): INTERNATIONALES RECHT, EUROPARECHT, HANDELS- UND GESELLSCHAFTSRECHT Update im Europarecht: Aktuelles in Zivil- und Handelssachen Referentin: RAin Katrin Gallus, LL.M., Köln Das internationale Wirtschaftsrecht wird heute maßgeblich durch Gesetzgebung aus Brüssel mitgestaltet. Europäische Harmonisierungsmaßnahmen finden direkt (über EU-Verordnungen) oder indirekt (über Richtlinien) Eingang ins deutsche Recht. Das Seminar verschafft einen aktuellen praxisnahen Überblick über die neuesten europarechtlichen Rechtssetzungsmaßnahmen und Entwicklungen in Zivil- und Handelssachen. Sie erhalten u. a. ein Update zu folgenden Themen: • Europäisches Zivilprozessrecht: Reform der EuGVVO/„Brüssel Ia VO“, Europäisches Bagatellverfahren, Europäischer Mahnbescheid • Handelsrecht: Streitschlichtung, europäische Insolvenzverordnung • Zivilrecht: Europäisches Vertragsrecht, Europäisches Kaufrecht Dargestellt werden nicht nur bereits in Kraft getretene europäische Verordnungen und Richtlinien sondern auch ein „Europäischer Ausblick“ intendierter Maßnahmen. Die Referentin, Frau Kollegin Katrin Gallus, ist Mitglied im Ausschuss Internationales Recht im KAV und zum wiederholten Male für uns als Referentin tätig. Als langjährige Inhouse-Juristin beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt war sie zeitweise auch in Brüssel tätig. Sie verfügt über einen breiten Erfahrungsschatz im internationalen Wirtschaftsrecht und Europarecht. Es lädt ein: Ausschuss Internationales Recht Datum: Donnerstag, 22. September 2016 Uhrzeit: 18.00–20.00 Uhr Ort: Hopper Tagungszentrum, siehe Seite 32 Kosten: h 60,00 zzgl. 19% MwSt. (h 71,40) Teilnahmebescheinigung: 2 Std. (§ 15 FAO) Anmeldung: Seite 83, www.kav-seminare.de Service und Kooperation (siehe Seite 6): 28 | Seminare KAV-Seminare STRAFRECHT Aktuelles aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Straf- und Strafprozessrecht Referent: Richter am BGH Dr. Ralf Eschelbach Es lädt ein: Strafrechtsausschuss Datum: Samstag, 24. September 2016 Uhrzeit: 10.00–14.30 Uhr Ort: Hopper Tagungszentrum, siehe S. 32 Kosten: h 120,00 zzgl. 19% MwSt. (h 142,80) Teilnahmebescheinigung: 4 Std. (§ 15 FAO) Anmeldung: Seite 83, www.kav-seminare.de Service und Kooperation (siehe Seite 6): Es lädt ein: Ausschuss Bau- und Architektenrecht Datum/Uhrzeit: Freitag, 28. Oktober 2016, 13.00–20.30 Uhr Samstag, 29. Oktober 2016, 09.00–18.30 Uhr Ort: Lindner Hotel City Plaza, siehe Seite 32 Kosten Frühbucher: Komplettbuchung (15 Std., Fr.–Sa.): h 427,50 zzgl. 19% MwSt. (h 508,73) Teilbuchung 1 (7 Std., Fr.): h 199,50 zzgl. 19% MwSt. (h 237,41) Teilbuchung 2 (8 Std., Sa.): h 228,00 zzgl. 19% MwSt. (h 271,32) Kosten Normalpreis: Komplettbuchung (15 Std., Fr.–Sa.): h 450,00 zzgl. 19% MwSt. (h 535,50) Teilbuchung 1 (7 Std., Fr.): h 210,00 zzgl. 19% MwSt. (h 249,90) Teilbuchung 2 (8 Std., Sa.): h 240,00 zzgl. 19% MwSt. (h 285,60) Teilnahmebescheinigung: 7, 8 oder 15 Std. (§ 15 FAO) Anmeldung: Seite 83, www.kav-seminare.de Service und Kooperation (siehe Seite 6): Diese Veranstaltung ist Teil einer regelmäßig stattfindenden Fortbildungsreihe, in der aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung zum Straf- und Strafprozessrecht vorgestellt und kritisch hinterfragt wird. Gleichzeitig wird sie zum Anlass genommen, Wissen im materiellen wie im formellen Recht aufzufrischen. Oft genug fehlt im Strafverteidiger-Alltag die Zeit, sich mit Rechtsfragen und deren Relevanz für das eigene Verteidigungsverhalten intensiver auseinanderzusetzen. Zweimal jährlich finden im Frühjahr und Herbst jeweils vierstündige Veranstaltungen statt. Grundsätzlich sollen die Themen jeder einzelnen Veranstaltung offen bleiben, um der Aktualität höchstrichterlicher Entscheidungen den Vorzug geben und auf sie flexibel reagieren zu können. Gerne können Themen für die Veranstaltungen vorgeschlagen werden, die bitte rechtzeitig an die E-Mail-Adresse [email protected] zu übermitteln sind. Herr Richter am BGH Dr. Ralf Eschelbach ist Mitglied des für den OLG-Bezirk Köln zuständigen 2. Strafsenats des BGH. Als solcher kann er als unmittelbar Beteiligter über die Entwicklungen und Tendenzen der höchstrichterlichen Rechtsprechung berichten. Er genießt nicht zuletzt aufgrund seiner Veröffentlichungen in Kommentaren und Aufsätzen außerordentliches Renommee. Als Referent zahlreicher Fortbildungsveranstaltungen ist er bekannt und wegen seiner kritischen und hinterfragenden Sichtweisen geschätzt. BAU– UND ARCHITEKTENRECHT Jahresendveranstaltung im Bau- und Architektenrecht Save the Date Wir freuen uns, Ihnen auch 2016 die Jahresendveranstaltung im Bau- und Architektenrecht ankündigen zu dürfen. Wie gewohnt zeichnet sich die Veranstaltung durch hochkarätige Referenten und interessante Themen aus. Sie haben wieder die Möglichkeit, diese Veranstaltung für 7, 8 oder 15 Vortragsstunden im Sinne des § 15 FAO zu buchen. Detaillierte Informationen zu den Inhalten der Vorträge sowie den Referenten werden in Kürze veröffentlicht. Eine Anmeldung ist ab sofort möglich. Profitieren Sie bei einer Buchung bis 4 Monate vor Veranstaltungsbeginn von unserem Frühbucherrabatt. Seminare | 29 VERSICHERUNGSRECHT 7. Kölner Versicherungsrechtstag Save the Date Wir freuen uns, Ihnen auch 2016 den 7. Kölner Versicherungsrechtstag ankündigen zu dürfen. Wie gewohnt zeichnet sich die Veranstaltung durch hochkarätige Referenten und interessante Themen aus. Sie haben wieder die Möglichkeit, diese Veranstaltung für 7, 8 oder 15 Vortragsstunden im Sinne des § 15 FAO zu buchen. Detaillierte Informationen zu den Inhalten der Vorträge sowie den Referenten werden in Kürze veröffentlicht. Eine Anmeldung ist ab sofort möglich. Profitieren Sie bei einer Buchung bis 4 Monate vor Veranstaltungsbeginn von unserem Frühbucherrabatt. GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz Save the Date Das Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz findet im Jahr 2016 am 18.–19. November im Hyatt Regency Hotel Köln statt. Es behandelt aktuelle Probleme im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes und richtet sich an Fachanwältinnen und Fachanwälte, aber natürlich auch an alle am Grünen Bereich interessierten Kolleginnen oder Kollegen. Dieses Jahr bekommen die Teilnehmer wieder die Möglichkeit, 7, 8 oder 15 Vortragsstunden im Sinne des § 15 FAO im Zuge dieser Veranstaltung zu besuchen. Bitte beachten Sie hierzu auch die jeweiligen Teilbuchbarkeiten. Eine Anmeldung ist ab sofort möglich. Profitieren Sie bei einer Buchung bis 4 Monate vor Veranstaltungsbeginn von unserem Frühbucherrabatt. Es lädt ein: Ausschuss Versicherungsrecht Datum/Uhrzeit: Freitag, 04. November 2016, 13.00–20.30 Uhr Samstag, 05. November 2016, 09.00–18.30 Uhr Ort: Pullmann Hotel Cologne, siehe Seite 32 Kosten Frühbucher: Komplettbuchung (15 Std., Fr.–Sa.): h 427,50 zzgl. 19% MwSt. (h 508,73) Teilbuchung 1 (7 Std., Fr.): h 199,50 zzgl. 19% MwSt. (h 237,41) Teilbuchung 2 (8 Std., Sa.): h 228,00 zzgl. 19% MwSt. (h 271,32) Kosten Normalpreis: Komplettbuchung (15 Std., Fr.–Sa.): h 450,00 zzgl. 19% MwSt. (h 535,50) Teilbuchung 1 (7 Std., Fr.): h 210,00 zzgl. 19% MwSt. (h 249,90) Teilbuchung 2 (8 Std., Sa.): h 240,00 zzgl. 19% MwSt. (h 285,60) Teilnahmebescheinigung: 7, 8 oder 15 Std. (§ 15 FAO) Anmeldung: Seite 83, www.kav-seminare.de Service und Kooperation (siehe Seite 6): Es lädt ein: Ausschuss Gewerblicher Rechtsschutz Datum/Uhrzeit: Freitag, 18. November 2016, 13.00–20.30 Uhr Samstag, 19. November 2016, 09.00–18.30 Uhr Ort: Hyatt Regency Cologne, siehe Seite 32 Kosten Frühbucher: Komplettbuchung (15 Std., Fr.–Sa.): h 427,50 zzgl. 19% MwSt. (h 508,73) Teilbuchung 1 (7 Std., Fr.): h 199,50 zzgl. 19% MwSt. (h 237,41) Teilbuchung 2 (8 Std., Sa.): h 228,00 zzgl. 19% MwSt. (h 271,32) Kosten Normalpreis: Komplettbuchung (15 Std., Fr.–Sa.): h 450,00 zzgl. 19% MwSt. (h 535,50) Teilbuchung 1 (7 Std., Fr.): h 210,00 zzgl. 19% MwSt. (h 249,90) Teilbuchung 2 (8 Std., Sa.): h 240,00 zzgl. 19% MwSt. (h 285,60) Teilnahmebescheinigung: 7, 8 oder 15 Std. (§ 15 FAO) Anmeldung: Seite 83, www.kav-seminare.de Service und Kooperation (siehe Seite 6): 30 | Seminare KAV-Seminare Es lädt ein: Ausschuss Arbeitsrecht Datum/Uhrzeit: Freitag, 18. November 2016, 13.00–20.30 Uhr Samstag, 19. November 2016, 09.00–18.30 Uhr Ort: Lindner Hotel City Plaza, siehe Seite 32 Kosten Frühbucher: Komplettbuchung (15 Std., Fr.–Sa.): h 427,50 zzgl. 19% MwSt. (h 508,73) Teilbuchung 1 (7 Std., Fr.): h 199,50 zzgl. 19% MwSt. (h 237,41) Teilbuchung 2 (8 Std., Sa.): h 228,00 zzgl. 19% MwSt. (h 271,32) Kosten Normalpreis: Komplettbuchung (15 Std., Fr.–Sa.): h 450,00 zzgl. 19% MwSt. (h 535,50) Teilbuchung 1 (7 Std., Fr.): h 210,00 zzgl. 19% MwSt. (h 249,90) Teilbuchung 2 (8 Std., Sa.): h 240,00 zzgl. 19% MwSt. (h 285,60) Teilnahmebescheinigung: 7, 8 oder 15 Std. (§ 15 FAO) Anmeldung: Seite 83, www.kav-seminare.de Service und Kooperation (siehe Seite 6): Es lädt ein: Ausschuss Miet- und WEG-Recht Datum/Uhrzeit: Freitag, 02. Dezember 2016, 13.00–20.30 Uhr Samstag, 03. Dezember 2016, 09.00–18.30 Uhr Ort: Hyatt Regency Cologne, siehe Seite 32 Kosten Frühbucher: Komplettbuchung (15 Std., Fr.–Sa.): h 427,50 zzgl. 19% MwSt. (h 508,73) Teilbuchung 1 (7 Std., Fr.): h 199,50 zzgl. 19% MwSt. (h 237,41) Teilbuchung 2 (8 Std., Sa.): h 228,00 zzgl. 19% MwSt. (h 271,32) Kosten Normalpreis: Komplettbuchung (15 Std., Fr.–Sa.): h 450,00 zzgl. 19% MwSt. (h 535,50) Teilbuchung 1 (7 Std., Fr.): h 210,00 zzgl. 19% MwSt. (h 249,90) Teilbuchung 2 (8 Std., Sa.): h 240,00 zzgl. 19% MwSt. (h 285,60) Teilnahmebescheinigung: 7, 8 oder 15 Std. (§ 15 FAO) Anmeldung: Seite 83, www.kav-seminare.de Service und Kooperation (siehe Seite 6): Arbeitsrecht Jahresendveranstaltung Arbeitsrecht Save the Date Wir freuen uns, Ihnen auch 2016 die Jahresendveranstaltung Arbeitsrecht ankündigen zu dürfen. Wie gewohnt zeichnet sich die Veranstaltung durch hochkarätige Referenten und interessante Themen aus. Sie haben wieder die Möglichkeit, diese Veranstaltung für 7, 8 oder 15 Vortragsstunden im Sinne des § 15 FAO zu buchen. Detaillierte Informationen zu den Inhalten der Vorträge sowie den Referenten werden in Kürze veröffentlicht. Eine Anmeldung ist ab sofort möglich. Profitieren Sie bei einer Buchung bis 4 Monate vor Veranstaltungsbeginn von unserem Frühbucherrabatt. MIET- UND WEG-RECHT Kölner Mietrechtstage 2016 Save the Date Wir freuen uns, Ihnen auch 2016 die Kölner Mietrechtstage ankündigen zu dürfen. Wie gewohnt zeichnet sich die Veranstaltung durch hochkarätige Referenten und interessante Themen aus. Sie haben wieder die Möglichkeit, diese Veranstaltung für 7, 8 oder 15 Vortragsstunden im Sinne des § 15 FAO zu buchen. Detaillierte Informationen zu den Inhalten der Vorträge sowie den Referenten werden in Kürze veröffentlicht. Eine Anmeldung ist ab sofort möglich. Profitieren Sie bei einer Buchung bis 4 Monate vor Veranstaltungsbeginn von unserem Frühbucherrabatt. Seminare | 31 Save the date – Frühjahrsseminare, Herbstseminare und Jahresendveranstaltungen 2016 (15 Std. FAO) Auch im Jahr 2016 bieten die Ausschüsse- und Arbeitskreise des KAV in Zusammenarbeit mit der Kölner Anwaltverein Service GmbH die Möglichkeit, im Rahmen der angebotenen Frühjahrs- und Herbstseminare sowie der Jahresendveranstaltungen, die erforderlichen 15 Fortbildungsstunden nach § 15 FAO* in einer Veranstaltung zu absolvieren. Diese Veranstaltungen werden jeweils als Teilbuchung sowie als Komplettbuchung angeboten. Sichern Sie sich schon jetzt Ihre Teilnahme und profitieren Sie bei Ihrer Buchung bis zu vier Monate vor Veranstaltungsbeginn von unserem Frühbucherrabatt*: 6. Kölner Bankrechtstag 2016 04.–05. März 2016 MGallery Hotel Mondial am Dom 6. NRW IT-Rechtstag 08.–09. September 2016 Hotel im Wasserturm Köln Herbstseminar im Urheber- und Medienrecht 09.–10. September 2016 Hotel im Wasserturm Köln Verkehrsrechtstage des KAV 09.–10. September 2016 Lindner Hotel City Plaza Köln Herbstseminar im Familienrecht 16.–17. September 2016 Lindner Hotel City Plaza Jahresendveranstaltung im Bau- u. Architektenrecht 28.–29. Oktober 2016 Lindner Hotel City Plaza Köln 7. Kölner Versicherungsrechtstag des KAV 04.–05. November 2016 Pullman Cologne Hotel Jahresendveranstaltung im Arbeitsrecht 18.–19. November 2016 Lindner Hotel City Plaza Köln Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz 18.–19. November 2016 Hyatt Regency Hotel Köln Kölner Mietrechtstage 2016 02.–03. Dezember 2016 MGallery Hotel Mondial am Dom Alle Veranstaltungen werden als Komplettseminar (15 Std. FAO) sowie als Teilbuchung (7 bzw. 8 Std. FAO je Vortragstag) angeboten und umfassen alle Serviceleistungen unseres Seminarprogramms. Hierzu zählen zum Beispiel Kaffeepausen, Mittagessen (siehe Ausschreibung), Getränke im Tagungsraum, kostenfreies WLAN etc. Umfangreiche Informationen zu den gebotenen Vortragsthemen und Referenten erhalten Sie in Kürze auf der Online-Buchungsplattform der Kölner Anwaltverein Service GmbH, unter: www.kav-seminare.de sowie in den nachfolgenden Ausgaben des KAV MAGAZINS. *Bei Buchung (einer der hier gelisteten 15 Std. FAO Veranstaltungen) bis zu vier Monate vor Veranstaltungsbeginn profitieren Sie mit dem KAV Frühbucherrabatt von einer Ermäßigung in Höhe von 5% auf den jeweiligen Veranstaltungspreis. Nach Ablauf der Buchungsfrist gelten die regulären Teilnahmebeiträge. KAV Mitglieder profitieren zudem weiterhin durch die Anrechnung des KAV BONUS. 32 | Seminare Veranstaltungsorte und Parkhinweise Die Vortragsveranstaltungen der Kölner Anwaltverein Service GmbH werden an verschiedenen Veranstaltungsorten im Kölner Stadtgebiet durchgeführt. In dieser Rubrik finden Sie die genauen Adressangaben sowie Hinweise zu den vor Ort gebotenen Parkmöglichkeiten. Wir freuen uns, Sie vor Ort begrüßen zu dürfen! TH Köln Claudiusstraße 1, 50678 Köln Parkhinweis: Es befinden sich zahlreiche öffentliche Parkplätze in der Umgebung der TH Köln. Hopper Tagungszentrum Brüsseler Straße 26, 50674 Köln Parkhinweis: Das Hopper Tagungszentrum verfügt über wenige Parkplätze im Innenhof sowie in der hauseigenen Tiefgarage (Selbstzahler). Alternativ befinden sich die Parkhäuser Am Rudolfplatz (unterhalb des Cologne Hotels – Selbstzahler) und auf der Schaafenstraße (Sparkasse KölnBonn – Selbstzahler) in kurzer Laufweite. Köln Marriott Hotel Johannisstraße 76–80, 50668 Köln Parkhinweis: Das Hotel verfügt über eine eigene Tiefgarage (Selbstzahler). Alternativ befindet sich das Parkhaus Rhein Triadem direkt gegenüber der Einfahrt zur Hotelgarage (Selbstzahler). Hilton Cologne Hotel Marzellenstraße 13-17, 50668 Köln Parkhinweis: Das Hilton Cologne Hotel verfügt über ein eigenes Parkhaus (Selbstzahler). STADTHOTEL Am Römerturm Kolpinghotel am Römerturm GmbH St.-Apern-Straße 32, 50667 Köln Das Hotel verfügt über einen Parkplatz. In direkter Nachbarschaft befindet sich zudem das Pullman Cologne Hotel. Dieses verfügt über eine eigene Tiefgarage (Selbstzahler). Alternativ befindet sich das Parkhaus des Lindner City Plaza Hotels auf der Magnusstraße in Laufnähe (Selbstzahler). Lindner Hotel City Plaza Magnusstraße 20, 50672 Köln Parkhinweis: Eine kostenpflichtige, öffentliche Tiefgarage mit Zugang zum Hotel befindet sich im Gesamtgebäudekomplex. MGallery Hotel Mondial am Dom Cologne Kurt-Hackenberg-Platz 1, 50667 Köln Parkhinweis: Das Hotel verfügt über eine Parkebene (Selbstzahler), die über den auf der Rückseite des Hauses befindlichen PKWAufzug zu erreichen ist. Alternativ befindet sich das Parkhaus Groß-Sankt-Martin (Selbstzahler) direkt neben dem Hotel. Landgericht Köln / Geschäftsstelle des KAV Luxemburger Str. 101, 50939 Köln Parkhinweis: Das Justizparkhaus sowie der Anwaltsparkplatz befinden sich hinter dem Gerichtsgebäude und stehen Ihnen bis 20.00 Uhr kostenfrei zur Verfügung. Nach dieser Zeit werden beide Parkmöglichkeiten geschlossen. Pullman Cologne Hotel Helenenstraße 14, 50667 Köln Parkhinweis: Das Pullman Cologne Hotel verfügt über eine eigene Tiefgarage (Selbstzahler). Alternativ befindet sich das Parkhaus des Lindner City Plaza Hotels auf der Magnusstraße in Laufnähe (Selbstzahler). Hyatt Regency Köln Hotel Kennedy-Ufer 2a, 50679 Köln Parkhinweis: Das Hyatt Regency Hotel verfügt über eigene Parkplätze (Selbstzahler), sowohl Außenstellplätze als auch Stellplätze in der Tiefgarage sind vorhanden. Neptunbad Neptunplatz 1, 50823 Köln Parkhinweis: Das Neptunbad verfügt über eigene Parkplätze (Selbstzahler) in der Tiefgarage. Hotel im Wasserturm Kaygasse 2, 50676 Köln Parkhinweis: Das Hotel im Wasserturm verfügt über eigene Parkplätze (Selbstzahler) in der Tiefgarage Azimut Hotel Köln City Center Hansaring 97, 50670 Köln Parkhinweis: Das Parkhaus im Saturnhochhaus (Backsteingebäude des Hotels) ist durchgehend geöffnet (Selbstzahler). Das Parkhaus im neuen Saturngebäude (Selbstzahler) schließt um 20.00 Uhr. Seminare | 33 Mit der Bahn zum Seminar Gut für die Umwelt. Bequem für Sie. Reisen Sie mit der Bahn deutschlandweit zu Ihrem KAV Service GmbH Seminar. Die Kölner Anwaltverein Service GmbH bietet Ihnen in Kooperation mit der Deutschen Bahn Sonderkonditionen für eine entspannte und komfortable An- und Abreise zu Ihrer Veranstaltung an. Ihre Reise im Fernverkehr der Deutschen Bahn mit dem Veranstaltungsticket wird mit 100% Ökostrom durchgeführt. Die dafür benötigte Energie wird ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen bezogen. Der Preis für Ihr Veranstaltungsticket zur Hin- und Rückfahrt beträgt1: Mit Zugbindung 2. Klasse j 99,00 1. Klasse j 159,00 Vollflexibel: 2. Klasse j 139,00 1. Klasse j 199,00 Den Ticketpreis für internationale Verbindungen nennen wir Ihnen gerne auf Anfrage. Das Angebot gilt bis zum 31.12.2016 2 Buchen Sie Ihre Reise telefonisch unter der Service-Nummer +49 (0)1806 - 311153 mit dem Stichwort „KAV“ oder bestellen Sie unter: www.bahn.de/Veranstaltungsticket. Sie werden für die verbindliche Buchung zurückgerufen. Bitte halten Sie Ihre Kreditkarte zur Zahlung 3 bereit. Ihre Preisvorteile gegenüber dem Normalpreis in der 1. und 2. Klasse4: z.B. auf der Strecke (Hin- und Rückfahrt) 1. Klasse – 159 h 2. Klasse – 99 h Normalpreis Preisvorteil Normalpreis Preisvorteil München Köln 474 h 315 h 284 h 185 h Berlin Köln 390 h 231 h 234 h 135 h Hamburg Köln 324 h 165 h 194 h 95 h Frankfurt/M. Köln 238 h 79 h 142 h 43 h BahnCard-, BahnCard Business- oder bahn.bonus Card Inhaber erhalten auf das Veranstaltungsticket bahn.bonus Punkte. Weitere Informationen unter www.bahn.de/bahn.bonus Wir wünschen Ihnen eine gute Reise! 1 E in Umtausch oder eine Erstattung ist bis zum Tag vor dem 1. Geltungstag gegen ein Entgelt möglich. Es gelten die Umtausch- und Erstattungskonditionen zum Zeitpunkt der Ticketbuchung gemäß Beförderungsbedingungen der DB für Sparpreise. Ab dem 1. Geltungstag ist Umtausch oder Erstattung ausgeschlossen. Bei Tickets mit Zugbindung beträgt die Vorausbuchungsfrist mindestens 1 Tag, der Verkauf erfolgt, solange der Vorrat reicht. 2 D ie Hotline ist Montag bis Samstag von 7:00–22:00 Uhr erreichbar, die Telefonkosten betragen 20 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz, maximal 60 Cent pro Anruf aus den Mobilfunknetzen. 3 B eachten Sie bitte, dass für die Bezahlung mittels Kreditkarte seit dem 04.11.2014 ein Zahlungsmittelentgelt entsprechend Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr) erhoben wird. 4 Preisänderungen vorbehalten. Angaben ohne Gewähr. 34 | Seminare KAV BONUS Sparen Sie als Mitg lied bei den Semina ren! Mitglieder des KAV profitieren vom KAV BONUS. Hierbei werden die Kosten für die 5., 6., 11. und 12. Seminarstunde pro Kalenderjahr und Mitglied vom KAV übernommen. Unabhängig davon, wie viele Seminarstunden die von Ihnen ausgewählten Vorträge aus dem Fortbildungsprogramm des KAV aufweisen, Ihr KAV BONUS berücksichtigt die Anrechnung der entsprechenden Stunden sukzessiv. Sollten Sie zum Beispiel ein Seminar mit einer Vortragszeit von 2 Stunden im September gebucht haben und im Oktober ein weiteres mit 6 Vortragsstunden, reduziert sich Ihr Teilnahmebeitrag für die Oktoberveranstaltung von 6 auf 4 Stunden (die Kosten der 5. und 6. Vortragsstunde werden vom KAV getragen). Gleiches gilt, wenn Sie im Jahr lediglich an einer 10-Stundenveranstaltung teilnehmen. Hier reduziert sich Ihr Teilnahmebeitrag auf 8 zu zahlende Vortragsstunden. Nutzen Sie Ihren KAV BONUS-Vorteil und die Möglichkeit, bis zu h 120,00 zzgl. 19% MwSt. (j 142,80) im Kalenderjahr an Fortbildungskosten einzusparen. Bei Anwendung erhalten die Mitglieder eine entsprechend reduzierte Rechnung der Kölner Anwaltverein Service GmbH, die die Seminare im Auftrag des KAV durchführt. Gern steht Ihnen die Geschäftsstelle für Fragen rund um das Seminarwesen zur Verfügung: · telefonisch unter 0221 285602-0, ·p er E-Mail unter [email protected] · per Fax: 0221 285602-21 Ihr Kölner Anwaltverein Seminare | 35 Berufsbegleitende Zusatzausbildung zum ⁄ r Anwaltmediator ⁄ in Termine und Inhalte: Ausbildungsinhalte sind u.a. • Grundlagen und Prinzipien der Mediation • Konflikttheoretische Grundlagen • Grundlagen und Kommunikation • Ablauf und Rahmenbedingungen der Mediation • Verhandlungen nach dem Harvard-Konzept • Weitere Verhandlungs- und Kreativitätstechniken • Recht der Mediation • Recht in der Mediation • Rolle und Selbstverständnis der Anwaltmediatorin/ des Anwaltmediators Leitung der Ausbildung: RAin Andrea Wegner-Katzenstein, Köln • Master of Mediation • Zertifizierte Mediatorin DGM und DACH • International zertifizierte Mediationstrainerin (DACH) • Schlichterin sowie weitere Referenten des angeschlossenen Expertenteams Die KAV Service GmbH bietet die berufsbegleitende Zusatzausbildung zum/r Anwaltmediator/in bereits zum dritten Mal an. Ziel dieser Ausbildung ist es, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu qualifizieren, selbstverantwortete Mediationsprozesse zu leiten und lösungsorientierte Kommunikation im eigenen Arbeitsfeld einzusetzen. Anwaltmediatorinnen und -mediatoren unterstützen dabei die betroffenen Parteien, ihre eigentlichen Interessen herauszufinden. Inhalt und Umfang der Mediationsausbildung entsprechen den Anforderungen des Mediationsgesetzes. Der Gesetzgeber möchte unter anderem die Konfliktlösung in die Selbstverantwortung der Parteien legen und gleichzeitig die Gerichte entlasten. Die Zusatzausbildung wird berufsbegleitend in neun Blöcken, jeweils donnerstags und freitags durchgeführt. Sie umfasst insgesamt 120 Zeitstunden zuzüglich 40 Stunden Intervision in Kleingruppen zwischen den Präsenzseminaren. Die Seminare sind als Workshop gestaltet. Das Arbeiten an Fallbeispielen sowie Rollenspiele sind notwendige Bestandteile, um verschiedene Kommunikations- und Verhandlungstechniken zu erlernen. Es werden umfangreiche Seminarunterlagen ausgehändigt. Die letzte Blockveranstaltung endet mit einer Prüfung. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein Zertifikat. Hinweis: Kostenfreie Infoabende: 13. Januar 2016, 16. Februar 2016, 15. März 2016, 06. April 2016, jeweils um 18.00 Uhr. Bitte melden Sie sich hierzu per Email an: [email protected] Informationen zum Veranstaltungsort erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung. Vielen Dank! Preise und Konditionen Der Kostenbeitrag für den Lehrgang beträgt h 2.990,00 zzgl. 19% MwSt. (h 568,10) h 3.558,10. Kostenbeitrag für junge Anwälte* h 2.790,00 zzgl. 19% MwSt. (h 530,10) h 3.320,10. *Dieser Preis gilt für junge Anwälte die sich innerhalb der ersten fünf Jahre nach Zulassung befinden und zudem Mitglied des Kölner Anwaltverein e.V. sind. Ratenzahlung Eine Ratenzahlung der Kursgebühr ist in vier Teilen möglich. Bitte kontaktieren Sie hierfür die unter dem Punkt Anmeldung angegebenen Ansprechpartner. Termine 28.–29.04.2016 25.–26.08.2016 27.–28.10.2016 09.–10.06.2016 08.–09.09.2016 24.–25.11.2016 07.–08.07.2016 29.–30.09.2016 08.–09.12.2016 donnerstags jeweils von 13.30–19.00 Uhr; freitags von 9.00–18.00 Uhr Veranstaltungsort Der im April 2016 beginnende Lehrgang wird im Landgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln stattfinden. Inklusivleistungen Die Teilnahmegebühr beinhaltet die gelisteten Kurstermine, Arbeitsunterlagen und Mineralwasser im Tagungsraum. Kostenfreie Parkplätze befinden sich auf dem Anwaltsparkplatz oder im Justizparkhaus am LG Köln. Tipp: Zur Mittagszeit (Selbstzahler) bietet die Kantine des LG Köln eine Auswahl an verschiedenen Speisen. Anmeldung Eine verbindliche Anmeldung zur Teilnahme an diesem Lehrgang können Sie schriftlich, per Fax (0221 285602-21), per E-Mail ([email protected]) oder online unter www.kav-seminare.de tätigen. Zudem steht Ihnen im hinteren Teil dieser Ausgabe ein Anmeldeformular für alle Fortbildungsveranstaltungen der KAV Service GmbH zur Verfügung. Für Fragen und Anregungen stehen Ihnen Frau Katja Magdanz und Herr Martin V. Sampedrano Gonzalez telefonisch unter 0221 285602-12 sowie per E-Mail unter [email protected] bzw. [email protected] gern zur Verfügung. 36 | Seminare Zusatzausbildung zum ⁄ r Fachsekretär ⁄ in für Familienrecht RAin Carmen Grebe, Köln RAin und Mediatorin Eva Friepörtner, Köln Jeder im Familienrecht tätige Rechtsanwalt weiß, dass es sehr viele Arbeitsschritte gibt, die sich ständig wiederholen. Mit einer guten Anleitung sind viele Arbeitsschritte auch vom qualifizierten Personal zu meistern. Zu diesen Dingen zählen u.a.: • das Ausfüllen des VKH-Formulars gemeinsam mit den Mandanten und das Zusammenstellen der dafür erforderlichen Belege • das Ausfüllen des Formulars für den Versorgungsausgleich und das Übersenden der einzelnen Auskünfte an die Mandanten • das Vorbereiten und Entwerfen des Scheidungsantrages • das Vorbereiten von Besprechungsterminen, indem das Personal die dafür erforderlichen Unterlagen mit den Mandanten bespricht • usw. Des Weiteren ist es auch unumgänglich, dass das Personal über ein Minimum an Kommunikationsgeschick verfügt. Gerade im Familienrecht haben die Mandanten oft das Bedürfnis, ihre Sorgen und Nöte und insbesondere aktuelle Geschehnisse unmittelbar und sofort mit ihrem Anwalt zu besprechen. Ein oftmals eng gestrickter Zeitplan lässt eine sofortige Rücksprache mit dem Rechtsanwalt leider oftmals nicht zu. Geschultes Personal kann hier jedoch eine sinnvolle Brücke zwischen Anwalt und Mandanten bilden. Vielfach reicht es den Mandanten bereits, ihre Anliegen dem Personal mitzuteilen. Im Laufe eines Mandatsverhältnisses können somit die Mitarbeiter schon zu kompetenten und zuverlässigen Ansprechpartnern für die Mandanten werden. RA Dr. Ulrich Prutsch, Köln Sachstandsanfragen und auch Verständnisfragen in Bezug auf Formulare oder mitzubringende Unterlagen können ebenfalls vom qualifizierten Personal übernommen werden. Die Idee des Seminars soll daher an die Besonderheiten des Familienrechtes unmittelbar anknüpfen. Zum einen soll es das Personal in den juristischen Dingen schulen, aber auch auf die sogenannten Softskills eingehen, die notwendig sind, damit die Mandantschaft das Gefühl hat, gut aufgehoben zu sein, ohne dass diese Leistung ausschließlich von dem Rechtsanwalt erledigt werden muss. Damit wird der Rechtsanwalt in vielfacher Hinsicht entlastet. Zeitraubende Gespräche, in denen die Mandantschaft immer und immer wieder auf Emotionen eingehen möchte, können kompetent und qualifiziert vom Sekretariat aufgefangen werden. So wird kein Mandant im Regen stehen gelassen, sondern aufgrund von Kommunikationsgeschick und Gesprächsführungstechniken, die das Personal beherrscht, gut aufgefangen. Die Idee ist daher, den Lehrgang in mehrere Abschnitte aufzuteilen. Neben den juristischen Kenntnissen stehen daher der Umgang und die Kommunikation mit dem Mandanten ebenfalls im Vordergrund. Es soll die Mandatsannahme am Telefon, der Umgang mit schwierigen Mandanten und auch die selbstständige Überwachung der einzelnen immer wiederkehrenden Arbeitsabläufe und Schritte eingeübt und vertieft werden. Dabei sollen die Teilnehmer selbst ausprobieren und für sich schließlich die besten Möglichkeiten mitnehmen. Das Seminar richtet sich sowohl an Auszubildende als auch an langjährige Fachangestellte, die im Bereich des Familienrechtes arbeiten oder aber dahin umsatteln wollen. Termine und Inhalte zur Zusatzausbildung: • Mittwoch, 27. Januar 2016, 16.30–19.15 Uhr Grundlagen des materiellen Rechts RAin Carmen Grebe, Köln • Freitag, 08. April 2016, 13.00–18.30 Uhr Büroorganisation RAin Carmen Grebe und RAin Eva Friepörtner, Mediatorin – beide Köln • Freitag, 15. April 2016, 13.00–18.30 Uhr Kommunikationstraining für den Kanzleialltag RAin Carmen Grebe und RAin Eva Friepörtner, Mediatorin – beide Köln Die Teilnehmer dieser Zusatzausbildung bekommen nach erfolgreicher Teilnahme an allen vier Kurseinheiten (insgesamt 15 Zeitstunden) ein entsprechendes Zertifikat über ihre Teilnahme. Im Falle eines Kurs-Versäumnisses wird eine Teilnahmebescheinigung über die absolvierten Kurseinheiten erstellt. Der versäumte Kursinhalt kann im Rahmen einer erneuten, zukünftigen Durchführung dieser Ausbildung nachgeholt werden. Kostenbeitrag/Teilbuchung am 27. Januar 2016 h 63,00 zzgl. 19% MwSt. (i 74,97), Saal 1404 im Landgericht Köln Kostenbeitrag/Teilbuchung am 08./15. April 2016 h 250,00 zzgl. 19% MwSt. (i 297,50), Saal 1508 im Landgericht Köln Anmeldung: Online unter www.kav-seminare.de sowie über das auf Seite 83 hinterlegte Anmeldeformular. € 100 Gutschein 38 | Seminare Fachanwaltslehrgänge 2016 in Kooperation der Kölner Anwaltverein Service GmbH mit der DeutschenAnwaltAkademie in Köln Seit dem Frühjahr 2015 bieten die Kölner Anwaltverein Service GmbH und die DeutscheAnwaltAkademie gemeinsame Fachanwaltskurse in verschiedenen Rechtsgebieten in Köln an. Beide Unternehmen bündeln hiermit ihre Kompetenzen auf dem Kölner Markt um den Vereinsmitgliedern des KAV sowie externen Teilnehmern ein attraktives und preis-leistungsorientiertes Angebot im Bereich der Fachanwaltsausbildung zu offerieren. Fachanwaltslehrgänge im Familienrecht, Verkehrsrecht, Sozialrecht, Strafrecht und Versicherungsrecht konnten auf diese Weise bereits im Jahr 2015 realisiert werden. Für 2016 stehen weitere Kurse bereit, die wir Ihnen in Kürze vorstellen möchten: Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht (28. Januar 2016–23. April 2016) Best Western Premier Hotel Park Consul, Clevischer Ring 121, 51063 Köln Kostenbeitrag für KAV e.V. Mitglieder: h 1.985,00* Kostenbeitrag für Nichtmitglieder: h 2.185,00* Kostenbeitrag für alle Klausuren: h 220,00* Fachanwaltslehrgang Medizinrecht (11. Februar 2016–18. Juni 2016) Mercure Hotel Severinshof Köln City, Severinstraße 199, 50676 Köln Kostenbeitrag für KAV e.V. Mitglieder/Mitglieder der ARGE Medizinrecht/Mitglieder FORUM Junge Anwaltschaft bis 3 Jahre nach Zulassung: h 1.865,00* Kostenbeitrag für Mitglieder weiterer Anwaltvereine: h 1.985,00* Kostenbeitrag für Nichtmitglieder: h 2.185,00* Kostenbeitrag für alle Klausuren: h 220,00* Fachanwaltslehrgang Miet- und WEG-Recht (01. September 2016–17. Dezember 2016) Best Western Premier Hotel Park Consul, Clevischer Ring 121, 51063 Köln Kostenbeitrag für KAV e.V. Mitglieder: h 1.985,00* Kostenbeitrag für Nichtmitglieder: h 2.185,00* Kostenbeitrag für alle Klausuren: h 220,00* Fortsetzung auf der nächsten Seite » Seminare | 39 Fachanwaltslehrgang Internationales Wirtschaftsrecht (29. September 2016–17. Dezember 2016) Mercure Hotel Severinshof Köln City, Severinstraße 199, 50676 Köln Kostenbeitrag für KAV e.V. Mitglieder: h 2.135,00* Kostenbeitrag für Nichtmitglieder: h 2.350,00* Kostenbeitrag für alle Klausuren: h 220,00* *keine USt. (DeutscheAnwaltAkademie) Profitieren Sie als KAV Mitglied von den günstigsten Teilnahmegebühren. Vertragspartner dieser Kurse ist die DeutscheAnwaltAkademie. Interessierte Teilnehmerinnen und Teilnehmer, deren Wunschkurs in Köln bereits begonnen hat, können zudem einen Quereinstieg ab dem nächsten Vortragsblock in Köln buchen und die bereits erfolgten Blöcke im Rahmen weiterer Fachanwaltslehrgänge der DeutschenAnwaltAkademie (im jeweiligen Rechtsgebiet) andernorts nachholen. Umfangreiche Informationen zu den Kursen finden Sie online, unter www.kav-seminare.de. In der jeweiligen Kursbeschreibung mit Informationen zu den Referenten, Themen und Vortragsdaten finden Sie zudem ein hinterlegtes Anmeldeformular. Das generelle Anmeldeformular für Fachanwaltslehrgänge der DeutschenAnwaltAkademie in Kooperation mit der Kölner Anwaltverein Service GmbH finden Sie online in unserem Downloadbereich unter www.koelner-anwaltverein.de. Im Anschluss zu Ihrer Anmeldung steht Ihnen die DeutscheAnwaltAkademie für alle Fragen und Anregungen zur Verfügung. Fachanwaltslehrgang Migrationsrecht – Interessenabfrage Mit der am 09. November 2015 erfolgten konstituierenden Sitzung hat die Satzungsversammlung mit großer Mehrheit die Schaffung des Fachanwalts für Migrationsrecht beschlossen. Damit wurde einer Initiative aus der Mitte der Satzungsversammlung entsprochen, die der Deutsche Anwaltverein (DAV) unterstützt hat. Auch in der Vergangenheit hat die DAV-Arbeitsgemeinschaft Ausländerund Asylrecht diesen Fachanwaltstitel gefordert, der in der letzten Satzungsversammlung noch knapp gescheitert war. Mit dieser Entscheidung bestätigt die Satzungsversammlung den nicht nur aktuellen hohen Bedarf an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die im Migrationsrecht tätig sind. Gern möchten wir Ihnen in Köln die Möglichkeit bieten, die notwendigen theoretischen Kenntnisse für die angestrebte Fachanwaltschaft zu erlangen. Aus diesem Grunde bitten wir Sie um Mitteilung auf dem E-Mail-Wege, wenn Sie an der Teilnahme eines Fachanwaltslehrgangs Migrationsrecht interessiert sind. Gern werden wir Sie umgehend benachrichtigen, sobald weitere Details zur Realisierung des Kurses bekannt sind. Bitte senden Sie uns Ihre Interessensbekundung unter Betreff: FA-Migrationsrecht an: [email protected] Vielen Dank für Ihre Unterstützung. 40 | Ausschüsse & Arbeitskreise Die Ausschüsse und Arbeitskreise informieren AUSSCHUSS GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ 1. Revue zum Herbstempfang Gewerblicher Rechtsschutz 2015 Zum 7. Mal fand am 17. September 2015 der Herbstempfang vom Ausschuss Gewerblicher Rechtsschutz und der GruPrax (Verein zur Förderung der Wissenschaft und Praxis im Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht) im Club Astoria statt. Diese erfolgreiche Initiative ermöglicht den Austausch der im grünen Bereich tätigen Kolleginnen und Kollegen untereinander, die zahlreich erschienen sind. Wer den Termin im nächsten Jahr nicht versäumen möchte, kann sich jederzeit beim KAV auf die Teilnehmerliste setzten lassen und wird dann rechtzeitig über die nächste Veranstaltung informiert. Senden Sie einfach eine E-Mail an [email protected] unter Verwendung des Stichwortes: Herbstempfang GR 2016. RAin Dr. Gesa Simon, Köln Mitglied des Ausschusses Gewerblicher Rechtsschutz 2. Die notarielle Unterwerfungserklärung im gewerblichen Rechtsschutz Ein „neues“ Rechtsinstitut zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr scheint in Mode zu kommen. Das System des Wettbewerbsrechts basiert in Deutschland seit langer Zeit auf dem System von Abmahnung und Unterwerfungserklärung. Derjenige, der sich in seinen Rechten, wie insbesondere Marken-, Design-, Patent- oder Gebrauchsmusterrechten verletzt sieht oder einem Mitbewerber einen lauterkeitsrechtlichen Verstoß anlastet, mahnt diesen ab und fordert ihn auf, eine mit einem Vertragsstrafeversprechen versehene Unterlassungs-Verpflichtungserklärung abzugeben, zwecks Ausräumung der aufgrund des erfolgten Erstverstoßes zu vermutenden Wiederholungsgefahr. Der abgemahnte Verletzer steht, wenn er den Verstoß einsieht, vor der Frage, dieser Aufforderung zu folgen und sich strafbewehrt zu unterwerfen oder es auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen zu lassen. Der Grund, es trotz Einsichtigkeit auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen, liegt häufig darin, dass man dem Gegner keine Vertragsstrafe versprechen will, durch die dieser im Fall der einem trotz aller Vorsicht doch unterlaufenden Zuwiderhandlung Einnahmen generiert. Hier erscheint es Verletzern häufig vorzugswürdig, aufgrund eines gerichtlichen Titels einer Ordnungsmittelandrohung unterworfen zu sein, weil das Ordnungsmittel im Falle seiner Verwirkung nicht an den Gegner fließt, sondern in die Staatskasse. Hierneben spielt eine Rolle, dass der Verletzer im Rahmen einer vertraglichen Unterlassungsverpflichtung über § 278 BGB auch für das Verhalten von Erfüllungsgehilfen haftet. Im Rahmen der Unterlassungsvollstreckung aus einem gerichtlichen Titel gem. § 890 ZPO haftet der Schuldner demgegenüber nur für sein eigenes Verschulden. Der Nachteil des gerichtlichen Verfahrens liegt allerdings in den zusätzlich entstehenden Kosten, die der Schuldner gerne sparen würde, gleichwohl jedoch die aufgezeigten Vorteile der Unterlassungsvollstreckung gegenüber dem Vertragsstrafeversprechen erreichen möchte. In dieser Situation hat sich aufgrund eines viel beachteten Aufsatzes von Prof. Köhler in der GRUR 2010, 6ff. eine immer häufiger gewählte Praxis herausgebildet, eine notarielle Unterlassungs-Verpflichtungserklärung abzugeben, in der der Schuldner zwar kein Vertragsstrafeversprechen abgibt, sich jedoch der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwirft und damit einen vollstreckungsfähigen Unterlassungstitel schafft. Diese Urkunde stellt er dann dem Gläubiger zu und weist diesen, was zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr auch von den Befürwortern dieses Konstrukts verlangt wird, darauf hin, dass er dem Schuldner noch gem. § 890 Abs. 2 ZPO die gesetzlichen Ordnungsmittel androhen lassen muss; denn das kann der Notar nicht. Mit dieser Lösung hat der Schuldner dann lediglich die im Vergleich zu einem gerichtlichen Verfahren deutlich geringeren Kosten des Notars zu tragen und unterliegt gleichwohl nicht der Bedrohung eines von ihm abgegebenen Vertragsstrafeversprechens, sondern „nur“ der im Rahmen der Zwangsvollstreckung an dessen Stelle tretenden Ordnungsmittelandrohung des § 890 Abs. 2 ZPO. Aufgrund dieser, zumindest vermeintlichen, Vorteile hat sich dieses Konstrukt inzwischen geradezu zu einer Mode entwickelt. Ob das gerechtfertigt ist, erscheint allerdings durchaus fraglich. Denn einige mit diesem Konstrukt verbundenen Nachteile werden häufig nicht richtig erkannt. Ein erster Nachteil liegt darin, dass der Gläubiger, wenn er die erforderliche gerichtliche Ordnungsmittelandrohung im Beschlusswege erreicht hat, diesen Beschluss dem Schuldner zustellen lassen muss, was mittels eines Gerichtsvollziehers bewerkstelligt wird. Es gibt nicht wenige Mandanten, die es alles Fortsetzung auf der nächsten Seite » Ausschüsse & Arbeitskreise | 41 andere als amüsant empfinden, wenn bei ihnen ein Gerichtsvollzieher auftaucht, und sei es nur, um eine Zustellung vorzunehmen. Bereits das sollte man mit dem Mandanten daher im Vorfeld klären, auch wenn eine solche Zustellung im Zweifel auch im Falle der einstweiligen Verfügung erfolgen würde. Hinzu kommt, dass für die Androhung des Ordnungsmittels und damit auch für eine eventuelle spätere Festsetzung eines Ordnungsmittels nach der derzeit wohl als herrschend zu bezeichnenden Rechtsprechung (vgl. OLG Köln – 6 W 43/14 – vom 26.03.2015, abrufbar über www.nrwe.de; OLG Düsseldorf – I-20 W 93/14 – vom 05.09.2014, abrufbar über www.nrwe.de; OLG München – 34 AR 35/15 – vom 05.03.2015, abrufbar über www.gesetze-bayern.de) das Amtsgericht am Sitz des Notars zuständig ist, der die Unterwerfungsurkunde beurkundet hat. Im Falle eines Verstoßes des Schuldners gegen sein Unterlassungsversprechen ist damit dieses Amtsgericht auch mit der Frage befasst, ob ein Ordnungsmittel verwirkt wurde. Dies wirft regelmäßig schwierige Fragen, insbesondere im Zusammenhang mit der sog. Kernbereichslehre auf, d.h. bei der Frage, ob der Verstoß dem zur Unterlassung erklärten Verhalten noch so ähnlich ist, dass es unter das Unterlassungsversprechen fällt. Die hierbei auftretenden Fragen sind häufig eng mit komplexen materiell-rechtlichen Fragen verknüpft, die nun der Amtsrichter beantworten muss. Da Streitigkeiten im gewerblichen Rechtsschutz allerdings nur in Ausnahmefällen von Amtsgerichten entschieden werden, wird der Amtsrichter hierbei in der Regel zumindest keine Routine haben, was das Ergebnis deutlich unvorhersehbarer macht und zwar auch zu Lasten des Schuldners. Hinzu kommt, dass der Gläubiger ein Ordnungsmittelverfahren deutlich risikofreudiger einleiten kann, weil ihn mit diesem Verfahren nur die im Vergleich zu einer Vertragsstrafenklage deutlich niedrigeren Gebühren des Vollstreckungsverfahrens treffen, d.h. insbesondere lediglich die 0,3 Anwaltsgebühr der Nr. 3309 VV-RVG. Er kann es sich also eher leisten, auch „wackelige“ Verstöße zu verfolgen, ohne ein großes Prozesskostenrisiko einzugehen. Hinzu kommt, dass sich der Schuldner auch dadurch, dass zunächst ein Amtsgericht über den Ordnungsmittelantrag entscheidet, nicht der Beurteilung durch ein Landgericht entziehen kann. Denn dieses ist spätestens dann zuständig, wenn der Gläubiger mit der Entscheidung des Amtsgerichts unzufrieden ist und gegen dessen Ordnungsmittelbeschluss in die sofortige Beschwerde geht. Der Schuldner streift mit seiner Lösung damit allenfalls die Überprüfung durch ein OLG ab. Ob es allerdings sinnvoll ist, sich der in der Regel sehr kompetenten Beurteilung durch ein Oberlandesgericht zu entziehen, erscheint zumindest im Hinblick auf einen gutwilligen Schuldner durchaus fraglich. Schließlich scheint auch der vermeintliche Vorteil, die Haftung für Erfüllungsgehilfen gem. § 278 BGB auf preisgünstige Weise abzustreifen, ein eher akademischer Vorteil zu sein, wobei die Frage, ob das Abbedingen von § 278 BGB in einer UnterlassungsVerpflichtungserklärung, mit dem das gleiche Ergebnis erreicht würde, einer die Wiederholungsgefahr ausräumenden Wirkung der Erklärung überhaupt entgegen steht (vgl. hierzu Bornkamm in Köhler/ Bornkamm, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb UWG, 33. Aufl. 2015, § 12 UWG Rdn. 1.156). Denn unabhängig davon hat die Rechtsprechung die Anforderungen an die Ausräumung eines Organisationsverschuldens als eigenem Verschulden auch im Rahmen von § 890 ZPO derart hoch angesetzt (vgl. hierzu z.B. OLG Köln – 6 W 81/04 – vom 12.08.2004, abrufbar über www.nrwe.de, dort Rdn. 9), dass es in der Praxis nahezu keine Fälle mehr gibt, in denen § 278 BGB greifen würde, jedoch kein eigenes Organisationsverschulden anzunehmen ist. Der einzig verbleibende tatsächliche Vorteil der notariellen Unterwerfungserklärung mit Vollstreckungsunterwerfung gegenüber der Unterwerfungserklärung mit Vertragsstrafeverspre- chen besteht daher darin, im Verletzungsfall an die Staatskasse zahlen zu dürfen, was dann allerdings im Gegensatz zur Vertragsstrafe wohl nicht steuerlich absetzbar ist, und nicht an „den bösen Gegner“ zahlen zu müssen. Denn variabel und der Höhe nach durch ein Gericht überprüfbar sind sowohl das vom Gericht festzusetzende Ordnungsgeld als auch die Vertragsstrafe, wenn sie, wie heutzutage anerkanntermaßen möglich, nach dem sog. Hamburger Brauch versprochen wird, also als offene, vom Gläubiger nach billigem Ermessen festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüfbare Vertragsstrafe. Demgegenüber birgt die notarielle Unterwerfungserklärung das Risiko, lediglich zusätzliche Kosten in Form der Notargebühren zu produzieren, ihre Wirkung der Prozessvermeidung jedoch zu verfehlen. Dies gilt sogar unabhängig von der grundsätzlichen Diskussion, ob eine solche notarielle Unterwerfung überhaupt vom Grundsatz her geeignet ist, die Wiederholungsgefahr auszuräumen (vgl. hierzu jüngst auch nochmals Teplitzky in WRP 2015, 527 m.w.N. sowie Nippe in WPR 2015, 532 unter Ziffer I. m.w.N.). Schwierigkeiten bietet nämlich die insofern jedenfalls erforderliche sehr präzise Formulierung der Unterlassungspflicht. Denn während eine Unterlassungs-Verpflichtungserklärung mit Vertragsstrafeversprechen der Auslegung gem. den §§ 133, 157 BGB zugänglich ist und daher nur den Parteiwillen erkennbar werden lassen muss, unterliegt die notarielle Unterwerfungsurkunde als Vollstreckungstitel den prozessualen Fortsetzung auf der nächsten Seite » 42 | Ausschüsse & Arbeitskreise Bestimmtheitserfordernissen und muss einen einem Urteil entsprechenden vollstreckbaren Inhalt aufweisen. Betrachtet man die Vielzahl der Fälle, in denen Gerichte im Rahmen eines Rechtsstreits auf eine sachdienliche Antragsfassung hinwirken und der Unterlassungsantrag dementsprechend im Prozess noch angepasst wird, erscheint die Formulierung dieser notariellen Unterwerfung ohne diese gerichtliche Unterstützung in vielen Fällen als riskant. Auf die Unterstützung des Notars kann dabei im Zweifel kaum gebaut werden, weil Notare sich üblicherweise allenfalls ausnahmsweise im gewerblichen Rechtsschutz betätigen. Entspricht die notarielle Unterwerfungserklärung jedoch nicht den hohen Bestimmtheitsanforderungen an einen vollstreckbaren Unterlassungstitel, so ist sie keinesfalls geeignet, die Wiederholungsgefahr auszuräumen und den Unterlassungsgläubiger klaglos zu stellen. Greift dieser dann auf gerichtliche Hilfe zurück, so sind dem Schuldner durch die notarielle Unterwerfungserklärung keine Vorteile, sondern nur zusätzliche Kosten entstanden. Aber selbst dann, wenn die notarielle Unterwerfungserklärung den an ihre Vollstreckbarkeit zu stellenden Anforderungen genügt, wird sie vielfach gerichtliche Schritte des Unterlassungsgläubigers in Form eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung nicht hindern können. Denn angesichts des Umstandes, dass der Unterlassungsgläubiger, nachdem ihm die notarielle Unterwerfungserklärung vom Schuldner zugestellt wurde, zunächst noch beim zuständigen Gericht einen Beschluss erwirken muss, mit welchem dem Schuldner die gesetzlichen Ordnungsmittel angedroht werden und der dem Schuldner dann von Amts wegen zugestellt werden muss, tritt bei ihm eine Verzögerung ein, bis er tatsächlich einen ihn absichernden Titel hat. Der Erlass einer einstweiligen Verfügung und deren Zustellung lässt sich zumeist deutlich schneller bewerkstelligen, sodass man dem Gläubiger kaum das Rechtsschutzbedürfnis für deren Beantragung wird versagen können (vgl. auch OLG Köln – 6 U 149/14 – vom 10.04.2015, Rdn. 18). Damit entstehen zulasten des insofern als unterliegend unterstellten Schuldners doch die mit dem einstweiligen Verfügungsverfahren verbundenen Prozesskosten zuzüglich der mit der Beurkundung der notariellen Unterwerfungserklärung entstandenen Kosten. Daher wird vom Schuldner genau zu überlegen sein, ob eine Unterlassungs-Verpflichtungserklärung mit Vertragsstrafeversprechen nicht doch der sicherere und kostengünstigere Weg ist, auch wenn die Vertragsstrafe, sollte sie denn überhaupt durch einen neuerlichen Verstoß verwirkt werden, an seinen Kontrahenten zu zahlen ist. Selbst wenn der Schuldner sich keinesfalls Vertragsstrafeforderungen seines Gegners, sondern allenfalls einer Ordnungsmittelandrohung aussetzen will, sollte er überlegen, ob ein Rechtsstreit ihm nicht auch Vorteile bieten kann. Denn im Rahmen eines solchen Verfahrens lassen sich – auch wenn es teurer ist – sehr häufig gleichzeitig die im Falle einer Abmahnung durch einen Mitbewerber im Raum stehenden Schadensersatz- und Auskunftsansprüche regeln, die von einer notariellen Unterwerfungserklärung zunächst unberührt bleiben. Auch wenn sie „modern“ geworden zu sein scheint, ist mit der notariell beurkundeten Unterlassungs-Verpflichtungserklärung mit Vollstreckungsunterwerfung für den Schuldner also keinesfalls eine per se goldene Lösung gefunden worden. RA Dr. Marc Zain, Köln Mitglied des Ausschusses Gewerblicher Rechtsschutz 3. Save the Date 2016 Herbstempfang Gewerblicher Rechtsschutz Club Astoria 15. September 2016 Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz (15 Std. FAO) Hyatt Regency Hotel Köln 18.–19. November 2016 (siehe Seite 29) AUSSCHUSS INSOLVENZRECHT Anmerkung zu: BGH, Urt. v. 06.07.2015, AnwZ (Brfg) 24/14 Anwaltliches Berufsrecht nur eingeschränkt auch für Insolvenzverwalter Der zum Insolvenzverwalter bestellte Rechtsanwalt nimmt das anwaltliche Berufsrecht in der Regel nicht zum Maßstab seines Handelns und orientiert sein Verhalten eher am wirtschaftlichen Ergebnis. Mit einer neuen Entscheidung des Bundesgerichtshofes wird festgestellt, dass das anwaltliche Berufsrecht tatsächlich auch nur eingeschränkt für den zum Insolvenzverwalter berufenen Rechtsanwalt gilt. Der gegen einen Bescheid der Rechtsanwaltskammer klagende Insolvenzverwalter machte eine Geldforderung gegen den Vorstand der Insolvenzschuldnerin geltend. Für den Vorstand bestellte sich ein Rechtsanwalt, der auch inhaltlich zu der Zah- lungsaufforderung Stellung nahm und den Insolvenzverwalter aufforderte, sämtliche Korrespondenz über seine Rechtsanwaltskanzlei zu führen. Dennoch richtete der Insolvenzverwalter eine weitere Aufforderung zur Begleichung dieser Forderung wieder an den Vorstand persönlich. Dieses weitere Aufforderungsschreiben erfolgte unter dem Briefkopf Fortsetzung auf der nächsten Seite » Ausschüsse & Arbeitskreise | 43 einer Rechtsanwaltskanzlei und war unterschrieben mit „Rechtsanwalt und vBP als Insolvenzverwalter“. Dieses Verhalten rügte die zuständige Rechtsanwaltskammer per Bescheid als Verstoß gegen §§ 43 BRAO, 12 BORA. Im außergerichtlichen Verkehr zwischen Rechtsanwälten ist es klar, dass diese Umgehung des gegnerischen Rechtsanwaltes gegen Berufsrecht verstößt (sogenanntes Umgehungsverbot). Zu diskutieren war jedoch, ob der Kläger als Insolvenzverwalter Adressat der berufsrechtlichen Vorschriften sein kann. Dabei geht der Senat von der Tatsache aus, dass die Insolvenzverwaltung verfassungsrechtlich ein eigener Beruf ist. Da aber die Berufsausübung des Insolvenzverwalters gesetzlich nicht geregelt ist, sei auf die berufsrechtlichen Regelungen des Berufsstandes zurückzugreifen, dem der jeweilige Insolvenzverwalter angehört. Das jeweilige Berufsrecht dürfe jedoch nicht pauschal angewandt werden. Jede einzelne Regelung der Berufsausübung des jeweiligen Berufsrechtes sei daraufhin zu überprüfen, ob sie auch im Rahmen der Insolvenzverwaltung als eigenständiges Berufsbild Anwendung finden kann. Instruktiv arbeitet der Senat heraus, dass die Tätigkeit des Insolvenzverwalters zum Berufsbild des Rechtsanwaltes gehöre. Die Tätigkeit des Insolvenzverwalters unterscheide sich durch den hoheitlichen Bestellungsakt und die umfassende Verwaltungs- und Verwertungsbefugnis (§ 80 InsO) jedoch deutlich von der lediglich rechtsberatenden Tätigkeit des Rechtsanwaltes. Daher komme eine pauschale Übernahme des anwaltlichen Berufsrechts nicht in Betracht. Im Einzelfall müssten berufsrechtliche Vorschriften jedoch auch für die Insolvenzverwaltung gelten, sofern die jeweilige Tätigkeit inhaltlich und in der Außenwirkung der Tätigkeit des beratenden Rechtsanwaltes ähnelt. Im konkreten Fall war der Insolvenzverwalter formell als Rechtsanwalt aufgetreten und hatte das Schreiben unter dem Briefkopf seiner Rechtsanwaltskanzlei verfasst. Materiell handelte es sich um einen Forderungseinzug. Diese Tätigkeit ist eine Rechtsdienstleistung i.S.d. Rechtsdienstleistungsgesetzes und sei daher eine typische Rechtsanwaltstätigkeit. In der Außenwirkung habe der Drittschuldner den Insolvenzverwalter daher wesentlich auch als Rechtsanwalt wahrnehmen müssen, was aus Sicht des Senates zu einer entsprechenden Schutzbedürftigkeit führt. Auch teleologisch bezwecke das Umgehungsverbot, dass die Verhandlungen zwischen Berufsträgern durch eine Versachlichung zu einer schnellen Einigung und damit zur Funktionsfähigkeit der Rechtspflege beitragen. Fazit Die Reichweite des Urteils beschränkt sich ausdrücklich auf die Anwendbarkeit des Umgehungsverbotes nach § 12 BORA. Bei genauer Analyse der Urteilsgründe wird deutlich, dass es einen Anwendungsbereich für berufsrechtliche Regelungen der BORA nur da gibt, wo inhaltlich und in der Außenwirkung Übereinstimmungen mit der rechtsberatenden Tätigkeit eines Rechtsanwaltes bestehen wie beispielsweise dem Forderungseinzug. Der Insolvenzverwalter dürfte die Anwendbarkeit des Berufsrechtes jedoch umgehen können, wenn er sein Amt als Insolvenzverwalter und damit seine Stellung als Partei in der Außenwirkung stärker in den Vordergrund rückt als seine Qualifikation als Rechtsanwalt. RA Dr. Franz Zilkens, MBA, Köln Mitglied des Ausschusses Insolvenzrecht im KAV e.V. Ausschuss Junge Anwälte 1. Junge Juristen treffen sich „Junge Juristen treffen sich“ – So lautet der Name des einmal im Monat erfolgenden Treffens des Ausschusses Junge Anwälte, welches in aller Regel an jedem ersten Donnerstag im Monat, um 19.00 Uhr stattfindet. Die nächsten Treffen erfolgen am 07.01.2016, 11.02.2016 (aufgrund von Karneval erst eine Woche später) und 03.03.2016 im Hellers Brauhaus, Roonstraße 33, 50674 Köln. Die Mitglieder des Ausschusses freuen sich darauf, in ungezwungener Atmosphäre gemeinsam mit weiteren jungen Juristen über deren Fragen, Bedürfnisse und aktuelle Themen sprechen zu können. Weitere Informationen zu den Treffen sowie entsprechende Anga- ben zu Themen und Treffpunkten erhalten Sie auf der Webseite www.endlich-anwalt. de. Gern steht auch der Sprecher des Ausschusses, Herr Kollege Marcus Hegelein, für Fragen und Anregungen zur Verfügung: [email protected] 2. Hotline für junge Kolleginnen und Kollegen Der Ausschuss Junge Anwälte hat eine Hotline eingerichtet, damit sich junge Kolleginnen und Kollegen mit Fragen, die den Einstieg in den Anwaltsberuf und die Probleme in den ersten Berufsjahren betreffen, unmittelbar an die Mitglieder des Ausschusses wenden können. Die Hotline wird ab dem Erscheinen dieses Magazins bedient im Monat Dezember 2015 von Herrn Kollegen Marcus Hegelein, 0221 2525240, im Monat Februar 2016 von Herrn Kollegen Markus Koerentz, LL.M., 02203 914315, im Monat Januar 2016 von Herrn Kollegen Christian Knezovic, 02203 955710, im Monat März 2016 von Frau Kollegin Christiane Lanz, 0221 64009944. 44 | Ausschüsse & Arbeitskreise 3. Revue zur Veranstaltung „6. Justitia op’kölsche Art“ vom 28. Oktober 2015 In diesem Jahr luden die Ausschüsse Junge Anwälte und Familienrecht im KAV gemeinsam zur Ausrichtung der Traditionsveranstaltung „Justitia op’kölsche Art“, am Mittwoch, 28. Oktober 2015 ab 19.00 Uhr ins Café Central ein. Der Einladung folgten rund 50 Gäste. Zu ihnen zählten Mitglieder beider Ausschüsse sowie Richterinnen und Richter des Familiengerichts Köln. Zur Begrüßung sprachen der Sprecher des Ausschusses Junge Anwälte, Herr Kollege Marcus Hegelein, sowie Herr Richter am AG Köln Klaus Rohde einführende Worte, in deren Anschluss bei Kölsch und schmackhafter Suppe der kollegiale Austausch gefördert wurde. Du bist Rechtsanwältin/Rechtsanwalt, Mitglied im KAV, befindest Dich innerhalb der ersten 5 Jahre nach Deiner Zulassung und hast Lust darauf, den Deutschen Anwaltstag (DAT) vom 01.–04. Juni 2016 in Berlin zu erleben? Dann haben wir genau das Richtige für Dich! Der KAV plant eine gemeinsame Gruppenreise seiner jungen Mitglieder und organisiert hierfür ein attraktives Reisepaket inkl. Anreise, Übernachtung, Frühstück, Teilnahme am Komplettprogramm des DAT 2016 und einigen Überraschungen. Diese Reise wird zu einem besonders günstigen Preis angeboten. Die Teilnehmerzahl ist limitiert. Wenn Du also Lust dazu hast, Deine jungen Kolleginnen und Kollegen im Rahmen der größten DAV-Veranstaltung des Jahres 2016 näher kennenzulernen und Kontakt zu erfahrenen Kolleginnen und Kollegen zu knüpfen, dann melde Dich bei uns. Sobald die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist, werden wir Dir alle weiteren Informationen zukommen lassen. Weitere Informationen sowie die Möglichkeit, Dein Interesse an dieser Reise zu bekunden, findest Du unter www.koelneranwaltverein.de/wir-fahren-nach-berlin. Alternativ kannst Du den in der Bordkarte angegebenen QR-Code mit Deinem Smartphone bequem einscannen und Dich weiterleiten lassen. KAV MAGAZIN Redaktion 4. Wir fahren nach Berlin Wir freuen uns auf Deine Rückmeldung! Dein Kölner Anwaltverein e.V. strafrechtsAusschuss Richter- und Staatsanwältetreffen am 28. Januar 2016 im Brauhaus Unkelbach Der Strafrechtsausschuss des KAV lädt auch Anfang des Jahres 2016 wieder zu einem Treffen von Kölner Strafrichterinnen und -richtern des Amts- und Landgerichts, Staatsanwältinnen, Staatsanwälten und Strafverteidigerinnen und Strafverteidigern ein. Wir möchten hiermit einen Rahmen schaffen, in dem in ungezwungener Atmosphäre Kontakte geknüpft und Gedanken ausgetauscht werden können. Wir treffen uns am Donnerstag, den 28. Januar 2016 ab 17.00 Uhr im Brauhaus Unkelbach, Luxemburger Straße 260, 50937 Köln im großen Saal (hinteres Erdgeschoss). Ein Kontingent an Speisen und Getränken spendet der KAV, danach sind diese von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern selbst zu zahlen. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, wird um zeitnahe Anmeldung per E-Mail an [email protected] gebeten. Ausschüsse & Arbeitskreise | 45 Arbeitskreis Zivilverfahrensrecht und Zwangsvollstreckungsrecht Neuer Arbeitskreis Zivilverfahrensrecht und Zwangsvollstreckungsrecht im KAV e.V. Am 27. Oktober 2015 fand die konstituierende Sitzung des neuen Arbeitskreises Zivilverfahrensrecht und Zwangsvollstreckungsrecht statt. Er besteht aus folgenden Mitgliedern: RA Kourosh Aminyan, Mitglied des Vorstandes KAV RA Wolfgang Barchewitz RA Dr. Walter Müller RA Dr. Ulrich Prutsch, stellv. Vorsitzender KAV BV Uwe Schäfer RA Dr. Dominik Scheuerer RA Markus Trude, Mitglied des Vorstandes KAV Zum Sprecher des Arbeitskreises wurde Herr Kollege Dr. Ulrich Prutsch gewählt. Der Arbeitskreis hat beschlossen, sofort seine Tätigkeit aufzunehmen. Die einzelnen Mitglieder werden Kontakte zu den Zivilrichtern, Rechtspflegern und Gerichtsvollziehern knüpfen und zum Auftakt eine gemeinsame Veranstaltung im Frühjahr 2016 durchführen. Die Beziehungen zu den KAV Ausschüssen und zu dem Institut für Anwaltsrecht an der Universität zu Köln werden helfen, geeignete und fachkompetente Referentinnen und Referenten für die Veranstaltungen zu gewinnen. Auf dem 9. Kölner Anwaltstag im Jahr 2016 werden Schwerpunktthemen aus der Zusammenarbeit mit der Beauftragung von Gerichtsvollziehern, das Ausfüllen der Formulare in der Forderungspfändung und spezielle Probleme in der Immobilienpfändung mit den Rechtspflegern angeboten. Begleitet werden die Themen durch Beiträge im KAV Magazin. Der Arbeitskreis trifft sich alle 2 Monate zu Beginn des Jahres 2016. Ort und Datum werden auf der Homepage und im KAV Magazin bekannt gegeben. Der Teilnehmerkreis ist noch nicht geschlossen. Auch als Gäste sind Sie uns auf den Sitzungen herzlich willkommen. Unsere Kontaktadresse ist vorerst die Geschäftsstelle des KAV, die Sie unter der Telefonnummer 0221 285602-13 oder per E-Mail an [email protected] erreichen. RA Dr. Ulrich Prutsch, Köln stellv. Vorsitzender KAV MANDANTEN SUCHEN KOMPETENTE UNTERSTÜTZUNG Eine Website oder Imagebroschüre ist meist der erste Berührungspunkt mit Ihrer Kanzlei. Wir setzen Ihre Kompetenz ins rechte Licht und entwickeln einen passenden Auftritt für Web & Print. Neben der KAV Website und dem KAV Magazin finden Sie weitere Referenzen aus dem Bereich „Recht“ auf www.e-mediad.de. Herwarthstr. 4 . 50672 Köln . T +49-221-94 96 93 50 . www.e-mediad.de . [email protected] 46 | Aktuelles & Wissenswertes Aktuelles & Wissenswertes KAV RechtPersönlich Interview mit dem Präsidenten des Finanzgerichts Köln, Herrn Benno Scharpenberg, und dem Vorstandsmitglied des KAV e.V., Herrn Kollegen Dr. Jörg Luxem Interviewfragen der KAV Magazin Redaktion an den Präsidenten des Interviewfragen der KAV Magazin Redaktion an das VorstandsmitFinanzgerichts Köln Benno Scharpenberg glied des KAV RA Dr. Jörg Luxem I. Beruflich: 1. Welche höchstrichterliche Entscheidung war für Sie die bahnbrechendste bzw. unerwarteste im Laufe Ihrer bisherigen juristischen Laufbahn? B.S.: Die Entscheidung des BVerfG aus November 2010 dazu, dass der deutsche Staat angekaufte Daten über Steuersünder für Ermittlungsmaßnahmen nutzen darf, obwohl die Informationen auf der Datenträger-CD rechtswidrig erlangt wurden. 2. Gibt/gab es einen Juristen, der für Sie Vorbildfunktion hat oder den Sie bewundern? B.S.: Es gab und gibt viele sehr gute Juristinnen und Juristen. Ich finde es jedoch nicht ratsam, sich an Vorbildern zu orientieren. Da I. Beruflich: 1. Welche höchstrichterliche Entscheidung war für Sie die bahnbrechendste bzw. unerwarteste im Laufe Ihrer bisherigen juristischen Laufbahn? J.L.: Als im Steuerrecht tätiger Anwalt hat mich die Entscheidung des BVerfG vom 22. Juni 1995 sehr beeindruckt und überrascht, mit der in Bezug auf die Vermögenssteuer der sog. Halbteilungsgrundsatz geboren wurde: Das BVerfG hatte entschieden, dass die Vermögensteuer zu den übrigen Steuern auf den Ertrag nur hinzutreten dürfe, soweit die steuerliche Gesamtbelastung des Sollertrages bei typisierender Betrachtung von Einnahmen, abziehbaren Aufwendungen und sonstigen Entlastungen in der Nähe einer hälftigen Teilung zwischen privater und öffentlicher Hand Fortsetzung auf der nächsten Seite » Aktuelles & Wissenswertes | 47 ist die Gefahr zu groß, über den Versuch, in fremde Fußstapfen zu treten, die eigenen Wege nicht zu finden. 3. Welches Gesetz halten Sie für das skurrilste? B.S.: Das Gesetz über Seilbahnen in Mecklenburg-Vorpommern (LSeilbG M-V) vom 20. Juli 2004. In M-V sind keine Seilbahnen zur Personenbeförderung in Betrieb. Die letzte – die Gondelbahn zur Intern. Gartenbauausstellung 2003 – wurde nach Ausstellungsende noch vor dem Inkrafttreten des LSeilbG M-V wieder abgebaut. Dennoch musste das LSeilbG aufgrund einer europäischen Richtlinie erlassen werden. 4. Mit welchem Rechtsgebiet werden Sie sich niemals anfreunden? B.S.: Als Prüfungsvorsitzender im zweiten juristischen Staatsexamen befasse ich mich regelmäßig mit der gesamten prüfungsrelevanten Bandbreite des Rechts. Eine Einarbeitung in nicht sehr vertraute Rechtsgebiete ist mir daher nicht fremd. Angefreundet habe ich mich bislang aber ausschließlich mit netten Menschen. 5. Welches rechtlich relevante Thema wird Ihrer Auffassung nach in naher Zukunft die Juristen unseres Landes insbesondere beschäftigen? B.S.: Alle Fragen im Zusammenhang mit der derzeitigen Zuwanderung nach Deutschland einschließlich aller Maßnahmen, die erforderlich sein werden, die Menschen in unsere Gesellschaft zu integrieren, die hier dauerhaft verbleiben werden. 6. Welchen Ratschlag können Sie jungen Kollegen der Justiz oder Anwaltschaft zum Beginn ihrer Berufstätigkeit erteilen? B.S.: Zum einen, dass sie zwar ihre sehr verantwortungsvolle Arbeit ernst und wichtig nehmen sollen, aber nicht zu sehr sich selbst. Zum anderen, dass sie sich bei der Arbeit mit dem Gesetz stets vergegenwärtigen mögen, dass kein Gesetz das Gewissen ersetzen kann. 7. Wie arbeitet Ihr „Nachfolger“ im Jahre 2030? B.S.: Hoffentlich mit der gleichen Freude, mit der ich mein Amt wahrnehme und die Interessen der Kolleginnen und Kollegen meines Gerichts vertrete. Und natürlich ausschließlich mit elektronischen Akten. II. Persönlich: 1. Mit welchen Vorurteilen mussten Sie sich aufgrund Ihrer Berufszugehörigkeit häufig auseinandersetzen? B.S.: Mit der leider immer noch weit verbreiteten Ansicht, das Finanzgericht würde Steuersünder „verknacken“. Dabei sind wir doch „die Guten“. Wir gewähren ausschließlich Rechtsschutz gegen Maßnahmen des Staates in Steuersachen. Und bei uns kann es für die klagenden Steuerzahler niemals schlechter werden, als es vor dem Prozess war. In ca. der Hälfte der Fälle gewinnen sie sogar vollständig oder teilweise. 2. Welches ist Ihr Lieblingsgericht (Speisen oder Justiz)? B.S.: Ich habe bereits an drei Finanzgerichten und am BFH für jeweils mehrere Jahre gearbeitet. Mein Lieblingsgericht war und ist immer das, an dem ich gerade tätig bin. Ansonsten zählen die Fischbrötchen bei „Gurke“ in Greifswald-Wieck zu meinen absoluten Lieblingsgerichten. verbleibt. Diese Entscheidung ist – für viele bedauerlich – nicht auf den Bereich der Einkommensteuer und Gewerbesteuer übertragen worden: das BVerfG hat in einer am 18. Januar 2006 ergangenen Entscheidung dem Halbteilungsgrundsatz bezogen auf die Ertragsteuern eine Absage erteilt. 2. Gibt/gab es einen Juristen, der für Sie Vorbildfunktion hat oder den Sie bewundern? J.L.: Konrad Cosack (wer mich kennt, wird schmunzeln) – über diesen Juristen (1855–1933) habe ich eine Doktorarbeit verfasst. Cosack war ein Professor und Lehrbuchautor, hat an der Entstehung des Bürgerlichen Gesetzbuchs mitgewirkt und dazu ein Lehrbuch (in 8 Auflagen) verfasst, das seinerzeit den Stellenwert eines Medicus hatte. Cosack war sehr gradlinig, hat bis ins hohe Alter gelehrt und nebenher auch noch belletristische Werke geschrieben. Das hat mich seinerzeit bis heute sehr beeindruckt. 3. Welches Gesetz halten Sie für das skurrilste? J.L.: In der Steuergesetzgebung kann man einige Skurrilitäten entdecken: skurril aber auch bedauerlich ist z.B., dass es dem Gesetzgeber nicht gelingen will, ein verfassungsgemäßes Erbschaftssteuergesetz zu schaffen: nachdem das BVerfG 1995 das bis dahin geltende Erbschaftssteuergesetz als verfassungswidrig beurteilt hat, war auch das danach geänderte Erbschaftssteuergesetz in Teilen verfassungswidrig, weil unterschiedliche Vermögensgruppen in gleichheitswidriger Weise unterschiedlich behandelt wurden; das daraufhin geänderte ErbStG ist nun wieder in Teilen verfassungswidrig und führt zur Nachbesserungspflicht des Gesetzgebers. Als skurril empfinde ich auch, wenn – wie z.B. bei der Neufassung von § 5 a Abs. 3 EStG im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 geschehen – Gesetzestexte erst im Vermittlungsverfahren durch den Vermittlungsausschuss eingeführt werden. Skurril sind schließlich auch aufgrund guter Lobbyarbeit eingeführte Sonderregelungen wie z.B. der durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz 2009 eingeführte und seit 2010 geltende ermäßigte Steuersatz für Hotelübernachtungen. 4. Mit welchem Rechtsgebiet werden Sie sich niemals anfreunden? J.L.: Eine schwierig zu beantwortende Frage, zumal dem Juristen in seiner Laufbahn viele Rechtsgebiete begegnen, mit denen er sich auseinandersetzen muss. Ich denke aber sagen zu können, dass Sozial- und Familienrechtler nicht fürchten müssen, mir zu begegnen. 5. Welches rechtlich relevante Thema wird Ihrer Auffassung nach in naher Zukunft die Juristen unseres Landes insbesondere beschäftigen? J.L.: Die sich aus der zunehmenden Digitalisierung stellenden Rechtsfragen und – aufgrund der aktuellen politischen Situation – Fragen zum Ausländer- und Asyl- und Migrationsrecht. 6. Welchen Ratschlag können Sie jungen Kollegen der Justiz oder Anwaltschaft zum Beginn ihrer Berufstätigkeit erteilen? J.L.: Neugier, Fleiß, Ausdauer und Geduld – und am Anfang sicherlich auch ein bisschen Demut – sind gute Tugenden, um am Ende erfolgreich zu sein. 7. Wie arbeitet Ihr „Nachfolger“ im Jahre 2030? J.L.: Ich gehe davon aus, dass trotz zunehmender Digitalisierung und dem damit verbundenen erleichterten Zugriff auf juristisches Wissen auch zukünftig persönliche und sachkundige Beratung und Fortsetzung auf der nächsten Seite » 48 | Aktuelles & Wissenswertes 3. In welchem Zustand befindet sich Ihr Schreibtisch freitagabends? B.S.: In aller Regel ist mein dienstlicher Schreibtisch am Wochenende aktenfrei. Auf meinen Schreibtisch daheim trifft das leider nicht immer zu. Begleitung der Mandanten erforderlich ist. Daher wird sich an der Art der Arbeit möglicherweise nicht viel ändern. Allerdings wird die Wissensbeschaffung vermutlich leichter sein – wie sie ja bereits heute gegenüber dem Stand vor 25 Jahren erleichtert ist – und die Kommunikation untereinander wird sich verändern. 4. Welchen Beruf hätten Sie ergriffen, wenn Sie sich nicht den Rechtswissenschaften zugewandt hätten? B.S.: Forensischer Anthropologe oder Pathologe mit dem Humor von Prof. Boerne aus dem heimischen Münster. II. Persönlich: 1. Mit welchen Vorurteilen mussten Sie sich aufgrund Ihrer Berufszugehörigkeit häufig auseinandersetzen? J.L.: Mit dem Vorurteil, mit Juristen solle man besser keine Verträge schließen. 5. Wer ist Ihr Lieblingsautor/Ihre Lieblingsautorin? B.S.: Ich lese gern Krimis, insbesondere solche mit stringenter, abwechslungsreicher Handlung. Larven, Würmer und Maden dürfen gern auch vorkommen (s. alternativer Berufswunsch). Lieblingsautor daher: Simon Beckett. 2. Welches ist Ihr Lieblingsgericht (Speisen oder Justiz)? J.L.: Das Finanzgericht – weil die Finanzrichter regelmäßig sehr gut vorbereitet sind und die Bürger viel häufiger Recht bekommen, als die offiziellen Statistiken dies glauben machen wollen. 6. Teilen Sie mit uns eine/Ihre Lebensweisheit? B.S.: Das Wichtigste in einem Gespräch ist zu hören, was nicht gesagt wurde (Peter F. Drucker). 3. In welchem Zustand befindet sich Ihr Schreibtisch freitagabends? J.L.: Fragen Sie lieber nicht. III. AbschlieSSende Worte Recht ist ... B.S.: … Streben nach Gerechtigkeit. 4. Welchen Beruf hätten Sie ergriffen, wenn Sie sich nicht den Rechtswissenschaften zugewandt hätten? J.L.: Ich hätte mich dem Studium der Volkswirtschaft gewidmet, ohne zu wissen, was dann geworden wäre. 5. Welche/r ist Ihre/Ihr Lieblingsautorin/Lieblingsautor? J.L.: Eine/n Lieblingsautor/autorin in diesem Sinne habe ich nicht. Gern lese ich Bücher von Martin Suter oder Daniel Kehlmann – „Die Vermessung der Erde“ hat mich sehr beeindruckt. 6. Teilen Sie mit uns eine/Ihre Lebensweisheit? J.L.: „Leben und leben lassen“ trifft es vermutlich, aber gleichzeitig auch – frei nach Kant – „Meine Freiheit endet da, wo die Freiheit des anderen beginnt“. In meinem Beruf handele ich gern nach dem Motto: fortiter in re, suaviter in modo – hart in der Sache, aber moderat in der Form. III. AbschlieSSende Worte Recht ist … J.L.: … nicht immer das, was man als recht empfindet. Aktuelles & Wissenswertes | 49 Einsteigen und exklusive Vorteile genießen. Die Umzugswagen-Flotte: vom ersten Einzug bis zum großen Auszug bietet unsere vielfältige LKW-Flotte immer die passende Lösung. Einfach. Komfortabel. Europcar. Entscheiden Sie sich jetzt für das Privilege Loyalitätsprogramm. Melden Sie sich bis zum 31. Dezember 2016 an und sichern Sie sich direkt den Privilege Executive Status mit vielen Vorteilen. Den Kartenantrag sowie Informationen zu unserem Chauffeur-Service finden Sie online auf der KAV-Seite unter „Partner“. 50 | Aktuelles & Wissenswertes Aktuelles Anwälte & Kunst – Die neue Veranstaltungsreihe Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bewegen sich in vielen gesellschaftlichen Kreisen. Dort mit fachlichem Wissen zu glänzen, ist für Juristinnen und Juristen keine Anstrengung. Reicht die Souveränität aber auch über den Tellerrand der Juristerei hinaus? Um auf dem gesellschaftlichen Parkett ohne Unwohlsein oder mit fundierten Kenntnissen zum Thema Kunst etwas beitragen zu können, soll Ihnen die neue Veranstaltungsreihe „Anwälte & Kunst“ helfen. Der Kölner Anwaltverein e.V. (KAV) bietet Ihnen diese zusammen mit der ROLAND ProzessFinanz AG und der Van der Grinten Galerie im Jahr 2016 an. Herr Dr. Eversberg, was steckt hinter der Idee „Anwälte & Kunst“? Dr. Arndt Eversberg: Kunst ist in den letzten Jahren immer mehr ins Bewusstsein gerückt – gesellschaftlich, aber auch als Anlageobjekt oder zur Ausstattung von Kanzleiräumen. Köln ist – nicht zuletzt durch die ArtCologne und die FineArt – „Kunsthauptstadt“ und der KAV der mitgliederstärkste in Deutschland. Was liegt da näher als „Anwälte & Kunst“ zusammenzubringen? Herr van der Grinten, Anwälte wissen alles und das auch noch besser. Wie können Sie den Anwältinnen und Anwälten das weite Feld Kunst näherbringen? Franz van der Grinten: Wie in jedem Fach, so tummeln sich auch in der Kunstszene jede Menge Spezialisten und solche, die sich dafür halten. Da den Überblick zu bekommen und zu behalten, ist für Außenstehende gar nicht so einfach. Wir beschäftigen uns schon seit Jahren damit, wie man sich systematisch Inhalte und Zusammenhänge erschließt. Wir glauben, dass auch Ihre Mitglieder davon profitieren, gefördert von einem sehr privaten Rahmen in unseren Galerieräumen. Wie passt da die Prozessfinanzierung ins Konzept? Dr. Arndt Eversberg: Wir finanzieren einige Fälle aus dem Kunstgeschäft. Beispielsweise den Verkäufer eines Bildes von Ferdinand Hodler, der auf seinem Bild sitzen blieb, nachdem ein Telefonbieter in einer Auktion ein unklares Gebot abgab. Darüber hinaus unterstützen wir Erben von Kunstnachlässen oder auch Sammler, die Probleme mit der Verleihung von Kunstwerken haben. Sie sehen, als Prozessfinanzierer kommen wir mit Kunst in vielen Fällen in Be- rührung. Aus diesen Erfahrungen entstanden auch die Themen der Kunstrechtsvorträge und die Kontakte zu den Gastreferenten. Die Van der Grinten Galerie ist Gastgeber der Veranstaltungsserie. Was erwartet die Teilnehmer in Ihren Räumlichkeiten im Zentrum Kölns? Nadia van der Grinten: Zunächst eine Ausstellung junger Gegenwartskunst. Das ist immer reich an Entdeckungen. Wir starten jeweils mit einer Einführung und schlagen von da den Bogen zu aktuellen Themen des Kunstmarktes. Im zweiten Teil wird ein eingeladener Referent jeweils zu spannenden und brisanten Themen in der Schnittmenge von Kunst und Recht sprechen. Danach haben die Teilnehmer in lockerer Atmosphäre bei Getränken und Snacks die Möglichkeit, ihre Erfahrungen und Fragen in Gesprächen zu vertiefen und auszutauschen. Was können die Anwältinnen und Anwälte darüber hinaus noch aus den Veranstaltungen mit nach Hause nehmen? Franz van der Grinten: Unserer Erfahrung nach sind Gesprächsthemen, die um die Kunst kreisen, sehr schnell leidenschaftlich. Mit mehr Selbstbewusstsein in der Auseinandersetzung mit den Werken, das heißt, mit dem eigenen, ganz persönlichen Gefühl zu dem, was man sieht und mag oder nicht, bereichert um Schlüsselbegriffe über Kunstthemen, gewinnt es noch an Intensität. Das kann im persönlichen und professionellen Umfeld zu qualitativ immer wieder neuen Gesprächsebenen führen! Wir geben auch Empfehlungen zum Kauf von Kunstwerken sowie Tipps zu aktuellen Ausstellungen in Galerien, Museen oder Kunstvereinen. Auf dem Programm stehen ebenfalls Exkursionen. Was haben Sie Spannendes vor? Dr. Arndt Eversberg: Neben den Vorträgen in der Van der Grinten Galerie planen wir den Besuch des Kölner Auktionshauses Van Ham und bekommen eine exklusive Führung durch die AXA Kunstsammlung. Daneben besteht die Möglichkeit, zusammen eine Kunstmesse zu besuchen. Sie sehen, hier geht es mal nicht um den „Zugang zum Recht“, sondern zur Kunst! Das Interview führte Frau Kollegin Pia Eckertz-Tybussek, Vorsitzende des Kölner Anwaltverein e.V. Aktuelles & Wissenswertes | 51 Fotos: Nadia und Franz van der Grinten, Inhaber der Galerie Van der Grinten, RAin Pia Eckertz-Tybussek, Vorsitzende des KAV e.V., RA Dr. Arndt Eversberg, Vorstand der ROLAND ProzessFinanz AG, Copyright: Philipp Brohl, weisslicht.fotografie Anwälte & Kunst – Termine 2016 Montag, 22.02.2016, 19.00 Uhr Preisentwicklung am Kunstmarkt Referent: Dirk Heinrich, AXA Art Versicherung AG, Köln Veranstaltungsort: Galerie Van der Grinten, Sankt-Apern-Straße 17, 50667 Köln Montag, 07.11.2016, 19.00 Uhr Die Bearbeitung von Kunstdelikten Referent: René Allonge, Kriminalhauptkommissar, Berlin Veranstaltungsort: Galerie Van der Grinten, Sankt-Apern-Straße 17, 50667 Köln Dienstag, 05.04.2016, 19.00 Uhr Die Bilder sind unter uns – Das Geschäft mit der NS-Raubkunst von 1933 bis heute Referent: Stefan Koldehoff, Redakteur Deutschlandfunk, Köln Veranstaltungsort: Galerie Van der Grinten, Sankt-Apern-Straße 17, 50667 Köln Teilnahmebeitrag und Anmeldung Der Kostenbeitrag zur Teilnahme an den Terminen der Veranstaltungsreihe beläuft sich je Veranstaltung auf: h 20,00 (inkl. 19% MwSt.) für Mitglieder des KAV e.V. h 30,00 (inkl. 19% MwSt.) für Nichtmitglieder Aus organisatorischen Gründen bitten wir um eine vorherige Anmeldung bis zu 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn. Die Personenzahl ist limitiert. Eine vorherige Anmeldung über die KAV Service GmbH ist aus organisatorischen Gründen zwingend notwendig. Die Veranstaltung ist auf 50 Teilnehmer begrenzt. Bitte richten Sie Ihre Anmeldung per E-Mail an [email protected]. Vielen Dank! Freitag, 15.04.2016, 15.00 Uhr Exkursion: Besuch der ArtCologne mit individueller Führung der AXA Art, Eintrittskarte auf eigene Kosten: h 25,00 p.P. Mittwoch, 08.06.2016, 19.00 Uhr Sammlungen richtig bewahren Referentin: Dr. Ulrike Janvier, Kunsthistorikerin, AXA Art Versicherung AG, Köln anschließende Führung durch die Unternehmenssammlung der AXA Art Veranstaltungsort: AXA Art, Colonia-Allee 10–20, 51067 Köln Donnerstag, 08.09.2016, 19.00 Uhr Kunstauktionen im Auktionshaus Van Ham Referentin: Dr. Barbara Haubold, Auktionshaus Van Ham, Köln Veranstaltungsort: Auktionshaus Van Ham, Hitzelerstraße 2, 50968 Köln Anwälte und Kunst – Eine gemeinsame Veranstaltungsreihe von: Mit freundlicher Unterstützung: 52 | Aktuelles & Wissenswertes 1. beA Kongress 2016 20. Januar 2016 – 15.00 –19.30 Uhr im Köln Marriott Hotel Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) wird 2016 eingeführt. Der 1. beA Kongress 2016 gibt Kolleginnen und Kollegen sowie ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen umfassenden Überblick über alle Facetten des beA. Das Programm • 15.00 Uhr bis 15.15 Uhr Einführung in die Problematik Redner: RA Dipl.-Inform. Dr. jur. Marcus Werner, Fachanwalt für IT-Recht • 15.15 Uhr bis 16.00 Uhr Das beA – Ein Überblick über Technik und Funktion Referent: RA u. Notar Ulrich Volk, Vorsitzender des Ausschusses Elektronischer Rechtsverkehr im DAV, Wiesbaden • 16.00 Uhr bis 16.30 Uhr Das beA – Der rechtliche Rahmen Referent: RA Julius Oberste-Dommes LL.M. (Informationsrecht), Fachanwalt für IT-Recht • 16.30 Uhr bis 17.00 Uhr Diskussion Moderation: RA Dipl.-Inform. Dr. jur. Marcus Werner • 17.00 Uhr bis 17.30 Uhr Kaffeepause • 17.30 Uhr bis 19.30 Uhr beA in der Praxis von Wolters Kluwer Deutschland (AnNoText), RA MICRO Köln und DATEV Kostenbeitrag: h 120,00 zzgl. 19% MwSt. (j 142,80). Bitte beachten Sie auch die detaillierte Kongress-Bewerbung auf Seite 13. Anmeldung: Über das im hinteren Teil dieser Ausgabe hinterlegte Anmeldeformular aber auch online unter www.kav-seminare.de können Sie Ihre Teilnahme am 1. beA Kongress 2016 reservieren. Bitte wählen Sie hierfür die jeweilige Ausschreibung mit Zusatz Ihres Softwareanbieters (Wolters Kluwer, RA Micro oder DATEV) aus. Der 1. beA Kongress 2016 des KAV wird in Kooperation der folgenden Unternehmen realisiert: Aktuelles & Wissenswertes | 53 Gründung des Arbeitskreises Migrationsrecht im KAV e.V. ⁄ Fortbildungen im Migrationsrecht 2016 Bereits im Vorfeld zu der uns erreichenden Flüchtlingswelle plante der KAV e.V. sein Engagement im Bereich des Migrationsrechts zu erweitern. Mit der Gründung des Arbeitskreises Migrationsrecht am 12. November 2015 wurde zudem die Durchführung einer Fortbildungsreihe in Kooperation mit der KAV Service GmbH beschlossen. In dieser Reihe sollen die vielfältigen Besonderheiten dieses Rechtsgebietes in zunächst drei Veranstaltungen beleuchtet werden. Weitere Seminare befinden sich in Planung. Aus diesem Grunde sollten sich interessierte Teilnehmerinnen und Teilnehmer bereits folgende Termine im Kalender vormerken: • Donnerstag, 18. Februar 2016 – Asylverfahrensrecht 13.30–20.00 Uhr Referentin: RAin Kerstin Müller, Köln Umfangreiche Informationen zu den Vortragsinhalten, Referenten, Veranstaltungsorten, Teilnahmebeiträgen erhalten Sie im Seminarteil dieser Ausgabe ab Seite 19 sowie auf der Buchungsplattform der KAV Service GmbH unter www.kav-seminare.de. Mitglieder des KAV, die an einem Mitwirken im neuen Arbeitskreis Migrationsrecht im KAV e.V. interessiert sind, werden herzlich dazu eingeladen, ihr Interesse via E-Mail zu bekunden. Bitte nutzen Sie hierfür die folgende E-Mailadresse: [email protected] und den Betreff: Arbeitskreis Migrationsrecht. Für Ihre Unterstützung bedanken wir uns und freuen uns auf Ihr Mitwirken. Gern stehen wir Ihnen jederzeit für Fragen und Anregungen zur Verfügung. • Freitag, 19. Februar 2016 – Dublin-III-Verordnung 15.00–20.30 Uhr Referent: RA Gunter Christ, Köln • Samstag, 20. Februar 2016 – Materielles Asylrecht 10.00–17.15 Uhr Referenten: RA Hermann Weische, RA Wim Mischok, beide Köln RA Marcus Hegelein Sprecher des Arbeitskreises Migrationsrecht im KAV e.V. RA Carsten T. Schuster Geschäftsführer des KAV e.V. Martin V. Sampedrano Gonzalez Geschäftsführer der KAV Service GmbH Gemeinsam viel erreichen! Hilfe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge! Die evangelische Jugendhilfe Anna-Stiftung e.V. aus Köln engagiert sich für die Unterstützung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Dieses Engagement ist ein großes Projekt, denn immer mehr unbegleitete minderjährige Flüchtlinge erreichen unser Land und sind auf Institutionen angewiesen, die sie fernab der Heimat willkommen heißen. Der Kölner Anwaltverein e.V. (KAV) möchte dieses Projekt aktiv begleiten und fördern. Auf der Rückseite dieser Ausgabe finden Sie umfangreiche Informationen zu diesem Projekt. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! KAV Magazin Redaktion 54 | Aktuelles & Wissenswertes wissenswertes Ein Jahr Initiative gegen Totalüberwachung e.V. Es bleibt der unschätzbare Verdienst von Edward Snowden, der uns im Juni 2013 deutlich gemacht hat, in welcher Überwachungswelt wir leben. Er hat in Köln vornehmlich Juristen, Rechtsanwälte, Richter und Staatsanwälte veranlasst, die Initiative gegen Totalüberwachung zu gründen. Ziel der Initiative war und ist die Aufklärung, Information und Einwirkung auf staatliche und wirtschaftliche Institutionen, um die Privatheit von uns Bürgern zu wahren, zu respektieren und zu schützen. Wir sind nicht so vermessen, uns einen maßgeblichen Diskussionsbeitrag zur Eindämmung geheimdienstlicher nationaler und internationaler Machenschaften und zum unkontrollierten Abschöpfen von weltweit tätigen IT-Konzernen zuzurechnen. Wir sehen uns realistisch durchaus nur als kleines Mosaikteilchen, allerdings in einem vermehrt wahrnehmbaren Widerstand gegen derartige Missstände. Wichtig ist uns, eine Organisationsplattform anzubieten, die Zeichen nach außen setzt und jedem Einzelnen Gelegenheit bietet, sich mit Gleichgesinnten auszutauschen, gemeinsame Überzeugungen zu transportieren und zu bündeln. Nach dem Motto „Gemeinsam sind wir stark“ bauen wir ein bundesweites Netzwerk auf. Auch beim Datenschutz wird die öffentliche Meinung maßgeblich durch die Presse beeinflusst. So ist einerseits zu beobachten, dass unmittelbar nach den Enthüllungen von Edward Snowden ein großer Widerhall in öffentlichen Medien und Diskussionsforen zu verzeichnen war, dieses Thema aber dann durch die Griechenlandkrise und jetzt durch die Flüchtlingsproblematik deutlich in den Hintergrund getreten ist. Daran ändert auch nichts, dass jetzt Anfang Oktober ein neues Vorratsdatenspeicherungsgesetz verabschiedet worden ist, welches wiederum die anlasslose Kommunikationsüberwachung aller Bürger gesetzlich sanktioniert. Wir wollen ein andauerndes öffentliches Bewusstsein dafür schaffen, dass unser unabdingbares Recht auf Privatheit nicht durch Tagesaktualitäten in Vergessenheit gerät. So bleibt nur zu hoffen, und unsere Initiative ist maßgeblich an diesem Vorhaben beteiligt, dass eine erneute Verfassungsbeschwerde gegen das Vorratsdatenspeicherungsgesetz den grundgesetzlich geschützten Freiheitsbelangen von uns Bürgern durch das Bundesverfassungsgericht hinlänglich Raum gibt. In unserer Gründungsveranstaltung im März dieses Jahres wurde deutlich, dass entgegen politischer Stimmungsmache ein Vorratsdatenspeicherungsgesetz weder zur Vermeidung von terroristischen Anschlägen oder schweren Straftaten geeignet ist, noch zu deren Aufklärung beiträgt. Eine gebotene Güterabwägung zwischen staatlichen Schutzinteressen und den grundgesetzlich garantierten Rechten aller Bürger auf Privatheit kann nur zu Lasten eines Vorratsdatenspeicherungsgesetzes gehen. Auch die jüngste Entscheidung des EUGH (FacebookUrteil) lässt hoffen. Jedenfalls waren unsere drei Referenten der Gründungsveranstaltung, Minister a.D. Gerhard Baum, Bundesdatenschutzbeauftragter a.D. Peter Schaar und der Direktor bei der EU-Kommission, Generaldirektion Justiz, Paul Nemitz, einhellig der Auffassung, dass ein Vorratsdatenspeicherungsgesetz aus nationaler und europäischer Sicht weder erforderlich noch opportun, noch mit dem Grundgesetz oder Charta der Grundrechte der Europäischen Union kompatibel ist. Des ungeachtet muss selbstverständlich konzediert werden, dass unsere moderne Gesellschaft auch moderne Kommunikationsmöglichkeiten benötigt. Wenn dabei der aufgeklärte Bürger in Kenntnis aller Umstände gleichwohl bereit ist, seine persönlichen Daten angeblich kostenfrei weltweit tätigen IT-Konzernen zur Verfügung zu stellen, die diese dann verarbeiten, verkaufen und damit immense Gewinne erzielen, so mag dies in der Entscheidung jedes Einzelnen liegen. Die Wahrheit ist allerdings, dass wir alle mittlerweile die technischen und wirtschaftlichen Herausforderungen unserer modernen Zeit nicht mehr überblicken und sich Resignation breit macht. Gerade dagegen will die Initiative gegen Totalüberwachung mit ihren bescheidenen Mitteln ankämpfen, aufrütteln und die Belange des Einzelnen gegen den Mainstream der Vermassung in den Fokus rücken. Man wird sicherlich feststellen dürfen, dass das Problembewusstsein der Menschen seit Edward Snowden gestiegen ist. Wir sehen dies an dem Zuspruch, den unsere „Cryptoparties“ haben, in dem Anwender lernen, ihre digitale Kommunikation zu verschlüsseln und so vor unbefugten Eingriffen weitgehend zu schützen. Wir lassen nicht nach in unserem Bemühen, mit interessanten Veranstaltungen, Stellungnahmen und Eingaben unsere Grundrechte auf Privatheit und Kommunikationsfreiheit einzufordern. Bitte beteiligen Sie sich, damit nicht eines Tages Ihre Kinder Sie fragen, „wo warst Du denn damals“. Es ist noch nicht zu spät zu handeln und deutlich zu machen „Ich gehe keinen was an“. Gerade von uns Anwälten als Berufsgeheimnisträger muss man verlangen, als Sprachrohr für den Schutz unserer Mandanten vor Ausspähung und unberechtigten staatlichen Eingriffen engagiert tätig zu werden! Dies geht nicht, wenn unser absolutes Berufsrecht auf Verschwiegenheit durch ein unsägliches Vorratsdatenspeicherungsgesetz ausgehöhlt wird. Weiteres entnehmen Sie bitte der Homepage der Initiative gegen Totalüberwachung unter www.gegen-totalueberwachung.de. Ihre Mitgliedschaft und ideelle sowie finanzielle Unterstützung sind uns hoch willkommen. Wir werden immer mehr! RA Peter Thümmel, Köln Vorsitzender der Initiative gegen Totalüberwachung e.V. Aktuelles & Wissenswertes | 55 Elektronische Kommunikation per E-Mail mit den Mandanten Für den Datenaustausch von Anwalt zu Anwalt und zu den Gerichten wird es ab 2016 das besondere elektronische Anwaltspostfach beA geben. Sicherheit wird groß geschrieben. Die Ende-zu-Ende Verschlüsselung von dem Webbrowser oder der Kanzleisoftware des Absenders bis zur Entschlüsselung durch den Empfänger lässt keine Lücken offen, in denen die Nachrichten im Klartext für Dritte erkennbar werden. Das wird als die bestmögliche Sicherheit angesehen. schlüsselter Daten unter Strafe gestellt. Daneben gilt die Regelung des § 88 TKG zur Wahrung des Telekommunikationsgeheimnisses. Die allgemeine E-Mail ist daher nicht mehr mit einer Postkarte vergleichbar, die jeder lesen kann. 1. Wie sieht die Kommunikation mit den Mandanten aus? Die sichere Ende-zu-Ende-Verschlüsselung hat einige organisatorische Nachteile. Die Nachricht wird erst wieder auf dem Rechner entschlüsselt, wenn sie tatsächlich gelesen wird. Damit fehlt die Möglichkeit zur vorherigen Durchsuchung des Accounts und Aussonderung unerwünschter Mails. Der größte Nachteil ist die zwingende Mitwirkung des Mandanten. Der Rechtsanwalt kann seinem Mandanten nur eine verschlüsselte Nachricht senden, wenn der Mandant die entsprechende Technik zum Entschlüsseln hat. Das wird bei Großmandaten ohne weiteres der Fall sein. Bei Mandanten als Verbraucher ist dies wohl die Ausnahme. Die Mandantenkorrespondenz erfolgt weitgehend über die allgemeine, von jedermann genutzte E-Mail-Adresse. Die Sicherheit des normalen E-Mail-Verkehrs wird verspottet und mit der Offenheit einer Postkarte verglichen. Verstößt der Rechtsanwalt deshalb durch die Nutzung der E-Mail-Adresse zur Korrespondenz mit der Mandantschaft gegen die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht nach § 43a Abs. 2 BRAO? 2. Tätigkeit der Provider Seit der Snowdenaffäre im Jahre 2013 bieten viele E-Mail-Provider eine verschlüsselte E-Mail-Kommunikation an. Die vier größten deutschen Provider Freenet, GMX, Web.de und Telekom haben ihre unverschlüsselten Kommunikationsschnittstellen zu den Kunden komplett abgeschaltet. Die E-Mail-Provider haben sich in der Initiative E-Mail made in Germany am 01.04.2014 zusammengeschlossen. Unverschlüsselte Verbindungen lehnen die Server nach diesem Datum ab. Leicht verständliche Anleitungen zur Umstellung aller gängigen Mailprogramme gibt es bei den Providern auf deren Internetseiten. 3. Transportverschlüsselung Die verschlüsselte E-Mail-Kommunikation ist eine sogenannte Transportverschlüsselung. Das heißt, die E-Mail ist nur auf dem Weg vom Absender zum Empfänger verschlüsselt. Es gibt also keine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Auf den Servern der Absender und Empfänger liegt sie unverschlüsselt. Sie ist damit einer Kenntnisnahme durch den Betreiber des Webservers und potentiell auch den Strafverfolgungsbehörden ausgeliefert. Soll dieses Risiko ausgeschlossen werden, müsste eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung wie bei dem beA eingerichtet werden. Der Gesetzgeber hat im Jahre 2007 mit § 202b StGB den Straftatbestand des Abfangens von Daten eingeführt. Damit wird das unbefugte Mitlesen unver- 4. Bedeutung für die Mandantenkorrespondenz Der Rechtsanwalt sollte bei der Mandantenkorrespondenz durch E-Mail-Verkehr auf jeden Fall die Transportverschlüsselung eines der anbietenden Provider nutzen. Die Kommunikation des Rechtsanwalts mit seinem Mandanten per E-Mail ist generell zulässig. Wer keine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung einsetzen kann, sollte in jedem Fall die Transportverschlüsselung nutzen. Zusätzlich sollte sich der Rechtsanwalt die schriftliche Einwilligung des Mandanten einholen, vertrauliche Informationen per E-Mail übermitteln zu dürfen. Die Einverständniserklärung als weiterer Unterpunkt in der Vollmacht dürfte unbedenklich sein. RA Dr. Ulrich Prutsch, Köln stellv. Vorsitzender des KAV e.V. 56 | Aktuelles & Wissenswertes Fristversäumung durch Unfall Den Einzelanwalt trifft kein Organisationsverschulden an einem Fristversäumnis, wenn seine Bürokraft eine Anweisung zur Fristerledigung nicht ausführt, weil sie wegen eines Unfalls ihrer Tochter die Kanzlei überstürzt verlässt und an die Fristerledigung nicht mehr denkt. BVerwG Beschl. V. 25.3.2015 – 9 B 65/14 Zum Sachverhalt: Der RA unterzeichnete vormittags einen fristgebundenen Schriftsatz zur Rechtsmittelbegründung. Er wies die Kanzleimitarbeiterin an, den Schriftsatz noch im Laufe des Nachmittags per Fax an das OVG zu übersenden. Danach verließ er die Kanzlei zur Wahrnehmung eines Auswärtstermins. Gegen 15.00 Uhr erhielt die Mitarbeiterin eine telefonische Mitteilung. Ihre vierjährige Tochter sei von einem Klettergerüst gefallen und blute aus dem Mund. Die Mitarbeiterin verließ sofort die Kanzlei. In der Aufregung vergaß sie den abzusendenden Schriftsatz. Grundsätzlich gilt zur Wiedereinsetzung Folgendes: Bei der Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes per Fax an das Gericht handelt es sich um eine einfache technische Verrichtung, die ein Rechtsanwalt einer hinreichend geschulten und überwachten Kanzleikraft überlassen darf. Der Anwalt ist aber gehalten, Fehlerquellen bei der Behandlung von Fristsachen soweit wie möglich auszuschließen. Entscheidend ist, ob die vom Anwalt allgemein oder im konkreten Fall gegebenen Anweisungen nach Maßgabe der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt ausreichen, um den rechtzeitigen Zugang des Schriftstücks beim Empfänger sicherzustellen. Gibt der Anwalt einer bisher zuverlässigen und fachlich qualifizierten Kanzleikraft eine konkrete mündliche Einzelanweisung über die rechtzeitige Übermittlung eines fristwahrenden Schriftsatzes, darf er grundsätzlich darauf vertrauen, dass sie befolgt wird. Auf allgemeine organisatorische Vorkehrungen für die Fristwahrung kommt es in dem vorliegenden Fall nicht an. Dieser Grundsatz gilt aber nicht ausnahmslos. Betrifft die Einzelanweisung – wie hier – die Wahrung einer Rechtsmittelbegründungsfrist und wird sie nur mündlich erteilt, müssen in der Kanzlei ausreichende organisatorische Vorkehrungen dagegen getroffen sein, dass die Anordnung im Drange der Geschäfte in Vergessenheit gerät und die Frist dadurch versäumt wird. Wird nicht unmissverständlich die sofortige Versendung angeordnet, sondern der Kanzleikraft – wie hier – ein Spielraum von mehreren Stunden zur Erledigung der aufgetragenen Arbeit eingeräumt, bedeutet das Fehlen jeder Sicherung einen Organisationsmangel. Dieser Organisationsmangel ist jedoch nicht ursächlich für die Fristversäumnis. Die Mitarbeiterin des RA hat nicht im Stress des Alltagsgeschäftes die Erledigung der übertragenen Fristsache vergessen. Sie hat beim Verlassen der Kanzlei aus Sorge um ihr Kind der dienstlichen Anweisung keine Beachtung mehr geschenkt. Die Risikovorsorge gegen ein plötzlich eintretendes Ereignis, das mit dem normalen Geschäftsablauf einer Kanzlei nicht im Zusammenhang steht, muss der RA nicht treffen. Die Auferlegung von umfassenden organisatorischen Vorkehrungen für Zwischenfälle außerhalb seines Wirkungsbereichs wäre für einen Einzelanwalt nach den verfassungsrechtlichen Grundsätzen der Art. 103, 19 Abs. 4 GG überzogen. RA Dr. Ulrich Prutsch, Köln Kölner Kunstleben und politische Justiz im Dritten Reich Noch bis Ende Januar 2016 ist im NS-Dokumentationszentrum am Appellhofplatz die eindrucksvolle Ausstellung „August Sanders unbeugsamer Sohn“ zu sehen. Der Sohn Erich des überragenden Kölner Fotografen August Sander wohnte mit seinen zwei Geschwistern und seinen Eltern im Lindenthaler Haus, Dürenerstr. 201, wo sein Vater auch das Foto-Atelier betrieb. Erich hatte die Volksschule Lindenburger Allee besucht und hat dann 1923 das Abitur auf dem Lindenthaler Realgymnasium gemacht. Noch als Schüler trat er 1922 dem kommunistischen Jugendverband Deutschlands bei; zwei Jahre später wechselte er in die KPD, 1929 in die KPO und 1932 in die Sozialistische Arbeiterpartei (SAPD). Nach der Machtübernahme durch die Nazis setzte er – nunmehr im Untergrund – seine politische Tätigkeit fort und wurde dann 1934 verhaftet, nachdem ihn ein Freund seiner Schwester den Nazis verraten hatte. Die Gestapo-Zentralstelle für alle SAPDVerfahren in Dortmund sorgte für schnelle Anklage, sodass er schon 1935 von dem insoweit zuständigen OLG Hamm wegen „Vorbereitung zum Hochverrat“ zu 10 Jahren Zuchthaus verurteilt wurde, die er im Zuchthaus Siegburg abzusitzen hatte, wo er unmittelbar vor seinem Haftende 1944 verstarb. Sein Vater konnte die politische Haltung des Sohnes verstehen und machte daraus auch keinen Hehl. Dementsprechend sind in der Ausstellung viele berühmte Fotos des Vaters zu sehen. Wohnung und Foto-Atelier der Sander-Familie dokumentieren auch diesen Bereich. RA Dr. Haubrich, über den demnächst eine Monographie erscheint, ist als Freund und Kunstsammler auf vielen Fotos zu sehen. Wer die 30er-Jahre in Köln nachvollziehen will, sollte diese Ausstellung unbedingt sehen. RA Dr. Louis Peters, Köln Anzeige Inspiration auf See – Kunstsammlung an Bord der EUROPA 2 · Insgesamt 890 verschiedene Kunstwerke an Bord · Werke u.a. von Damien Hirst, Gerhard Richter und Hans Hartung · Zusätzliches Angebot: Galerie und Kunstführungen Kunstliebhaber und -kenner entdecken auf der EUROPA 2 eine Vielzahl unterschiedlichster Kunstwerke in den öffentlichen Bereichen und Suiten. Insgesamt befinden sich 890 Originale an Bord, die teilweise extra als Auftragsarbeit für das legere Luxusschiff von Hapag-Lloyd Kreuzfahrten erschaffen wurden. Im Design des Neubaus wurde Kunst als integraler Bestandteil begriffen und bildet mit der Architektur und Technik ein harmonisches Miteinander. Das Kunstkonzept an Bord der EUROPA 2 legt seinen Fokus auf zeitgenössische Kunst, insbesondere von jungen Künstlern aus Deutschland und Europa, die zu dem modernen Design des Neubaus passen. Aber auch anerkannte Namen der Szene und eine Auswahl internationaler Arbeiten finden sich in den öffentlichen Räumen. Alle Werke in der Kunstsammlung der EUROPA 2 wurden durch Kuratoren von der International Corporate Art (ICA) zusammengestellt. Die Sammlung umfasst unter anderem Werke von Gerhard Richter, Ólafur Elíasson, David Hockney, Damien Hirst, Adam Fuss und Hans Hartung. Diese exklusive Liste wird ergänzt durch Arbeiten von Jeppe Hein, Georg Küttinger, Ingrid von Kruse, Eva Hild, Minjung Kim, Cornelius Völker, Rupprecht Mathies, Kubach & Kropp, Tenka Gammelgaard, Christiane Baumgartner und Christian Schoppe. Auf allen Reisen sind Künstler oder Galeristen an Bord, die die Werke erklären und sich mit den Gästen zu den Arbeiten austauschen. Pro Reise findet außerdem ein Kunstrundgang mit Hintergrundinformationen zu den Werken, den entsprechenden Künstlern und dem Kunstkonzept an Bord im Allgemeinen statt. Zusätzlich kann sich der Gast an wechselnden Ausstellungen in der Galerie auf Deck 9 an Bord erfreuen. Persönliche Beratung und Buchung bei Hapag-Lloyd Kreuzfahrten GmbH, Ballindamm 25 20095 Hamburg T.: 040 30703070 E.: [email protected] www.hl-kreuzfahrten.de www.mseuropa2.de 58 | Aktuelles & Wissenswertes Personen Rechtsanwalt Peter Lungerich, Köln, zum Präsidenten des Anwaltsgerichtshofs NW berufen Im November 2015 hat der Justizminister des Landes NW unseren Kölner Kollegen Peter Lungerich zum Präsidenten des Anwaltsgerichtshofs NW berufen. Herr Kollege Lungerich wurde im Februar 1991 als Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer Köln zugelassen. Im August 1997 ist er in das ehrenamtliche Richterverhältnis beim Anwaltsgerichtshof in Hamm berufen worden. Seit August 2005 hatte er das Amt des stellvertretenden Vorsitzenden beim Anwaltsgerichtshof inne, seit dem Jahr 2012 gehörte er bereits dem Präsidium des Anwaltsgerichtshofs an. Mit der jetzigen Berufung zum Präsidenten des Anwaltsgerichtshofs erfüllt sich in bemerkenswerter Weise die ehrenamtliche Tätigkeit unseres Kollegen, dem der Kölner Anwaltverein in besonderer Weise verbunden ist. Denn Herr Kollege Lungerich war im Zeitraum von November 1991 bis Juni 1995 als Geschäftsführer des Kölner Anwaltvereins tätig. Er hat sich in dieser Zeit bereits um die Kölner Anwaltschaft im besonderen Maße verdient gemacht. Sein freundliches, ausgleichendes Wesen und seine Bodenständigkeit erleichterten ihm den guten Zugang zu der Kollegenschaft und weit darüber hinaus. So werden wir in dem neuen Präsidenten besonderes Verständnis für die Belange der Kollegenschaft vorfinden, die ihren Niederschlag auch in seinen sicherlich nicht immer leicht zu treffenden Entscheidungen finden werden. Neben seiner anwaltlichen und ehrenamtlichen Tätigkeit bleibt hoffentlich noch ausreichend Zeit für familiäre Belange und insbesondere auch die Herrn Kollegen Lungerich immer auszeichnenden sportlichen Betätigungen. Die dort zu Tage getretene faire Charakterstärke wird ihn sicherlich auch in seinem neuen, ehrenvollen Amt begleiten. Wir wünschen Herrn Kollegen Peter Lungerich in seinem neuen Amt eine gute Hand zum Wohle der Nordrhein-Westfälischen Anwaltschaft. RA Dr. Peter Thümmel, Köln Nachruf – RA Dr. Manfred Brüning, Köln Herr Kollege Dr. Manfred Brüning wurde am 14.12.1936 in Schwerin geboren. Er verlebte seine Jugend in Hannover und studierte dann Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität in Göttingen und an der Universität zu Köln. Er promovierte bei Herrn Prof. Dr. Rehfeld an der Universität zu Köln zum Thema Zugewinngemeinschaft in Personengesellschaften. Herr Kollege Dr. Manfred Brüning wurde 1965 als Rechtsanwalt zugelassen. Er war die meiste Zeit seines Berufslebens Rechtsanwalt beim Oberlandesgericht Köln und war Rechtsanwalt mit Leidenschaft und aus Überzeugung. Seine außergewöhnlichen juristischen Fähigkeiten und seine ausgleichende, ruhige, konzentrierte und je- derzeit wertschätzende Art im Umgang mit allen Menschen haben ihn zum Vorbild werden lassen. Viele Jahre setzte er sich für die Belange der Kölner Anwaltschaft ein. So war er 1978–1991 Mitglied des Vorstands und 1983–1991 stellvertretender Vorsitzender des Kölner Anwaltverein e.V. Er war ein überaus loyaler, aktiver und jederzeit ansprechbarer stellvertretender Vorsitzender. Er übernahm gern Auslandsreisen im Namen des Kölner Anwaltverein e.V. zu benachbarten Anwaltsorganisationen. Darüber hinaus war er umfangreich ehrenamtlich tätig. So beispielsweise 1985–2004 als Mitglied des Vorstands des Arbeitskreis EDV und Recht e.V., 1993–2008 als Mitglied des Vorstands der Fortsetzung auf der nächsten Seite » Aktuelles & Wissenswertes | 59 Vereinigung Alter Kösener Corpsstudenten in Köln, als langjähriger Vorsitzender der Einigungsstelle für Wettbewerbsstreitigkeiten bei der IHK Köln und über 20 Jahre als Vorsitzer des Kuratoriums der Dr. Oscar Kayser Stiftung. Herr Kollege Dr. Manfred Brüning hinterlässt neben seiner Frau zwei erwachsene Kinder und vier Enkel. Aus unserer beruflichen Zusammenarbeit wurde Freundschaft. Sein Rat, das Gespräch mit ihm und die Stunden mit ihm werden mir fehlen. RA Dr. Marcus Werner, Köln Schatzmeister des KAV e.V. Nachruf – RA Dr. Herbert Heidland, Köln Am 13.09.2015 verstarb Herr Kollege Dr. Herbert Heidland im Alter von 91 Jahren. Seit 1956 war Herr Kollege Dr. Heidland bis zuletzt als Rechtsanwalt in seiner vor über 50 Jahren in Köln von ihm gegründeten Kanzlei tätig. Zudem durfte der Kölner Anwaltverein ihn schon im Jahr seiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft 1956 als sein Mitglied willkommen heißen und ihn 59 Jahre lang ununterbrochen als engagiertes Mitglied in seinen Reihen wissen. Als Experte für Bau- und Architektenrecht, Vergaberecht und Insolvenzrecht hat Herr Kollege Dr. Heidland in zahlreichen Publikationen, beispielsweise als Verfasser des im Werner Verlag erschienenen Buches „Der Bauvertrag in der Insolvenz von Auftraggeber und Auftragnehmer“ oder in zahlreichen Veröffentlichungen in der Zeitschrift KTS, Zeitschrift für Insolvenzrecht (Mitherausgeber), sein Fachwissen an eine breite und interessierte Kollegenschaft weitergegeben. Überdies war er in verschiedenen Gremien tätig und engagierte sich Zeit seines Lebens für die Fortentwicklung des Rechts und unseres Berufsstandes. Hervorzuheben sind hier insbesondere seine Mitgliedschaft im Rechtsausschuss des Bauindustrieverbandes Nordrhein-Westfalen e.V. und seine Ehrenmitgliedschaften im Arbeitskreis für Insolvenzwesen Köln e.V. und in dem Verein Deutsche Gesellschaft für Baurecht e.V. Sein besonderes Interesse an der ständigen Fortentwicklung unseres Berufsrechtes zeigt sich auch an seinem Engagement bei der Rechtsanwaltskammer Köln, dessen Vorstandsmitglied er in den Jahren zwischen 1971 und 1995 war. Von 1985 bis 1995 bekleidete Herr Kollege Dr. Heidland das Amt des Präsidenten der Rechtsanwaltskammer Köln. Hiernach wurde er zu deren Ehrenpräsident ernannt. Während seiner Präsidentschaft förderte Herr Kollege Dr. Heidland in besonderem Maße das traditionell gute Verhältnis zu den örtlichen Anwaltvereinen im Bezirk, insbesondere zum ortsansässigen Kölner Anwaltverein. Herr Kollege Dr. Heidland war stets für die Belange der örtlichen Anwaltvereine aufgeschlossen und in geeigneten Fällen auch bereit, seitens der Kammer Veranstaltungen anzustoßen und diese häufig gemeinsam mit den Anwaltver- Fortsetzung auf der nächsten Seite » 60 | Aktuelles & Wissenswertes einen durchzuführen. Dies war stets mit besonderem Engagement und dem Wohle der Kollegenschaft verbunden. Nicht unerwähnt soll an dieser Stelle bleiben, dass er in der Person des damaligen Geschäftsführers der Kammer, Herrn Kollegen Johannes Muhr, einen kongenialen Mitstreiter hatte, der dem Präsidenten im besonderen Maße die alltäglichen Belange des einfachen Anwalts verdeutlichen konnte. Die nach dem Zweiten Weltkrieg durch den Kölner Anwaltverein fortgesetzte Tradition, insbesondere zu den Anwaltschaften der westlich benachbarten Staaten Kontakt aufzunehmen und zu pflegen, fand in dem in Luxemburg geborenen und somit mehrsprachig aufgewachsenen Kollegen Dr. Heidland einen begeisterten Unterstützer und Anhänger. Die vielfältigen wechselseitigen Besuche der Anwaltsorganisationen, der Empfang des Kölner Anwaltvereins für die ausländischen Gäste und hiesigen Repräsentanten vor dem Juristenball und der Empfang der Kammer am nächsten Tag stehen in bester Erinnerung, haben sicherlich dem Ansehen der Kölner Anwaltschaft im In- und Ausland und das Zusammenwachsen Europas in besonderem Maße gefördert. In gespannter Erwartung hatte die Festversammlung stets auf die persönliche, humorige Ansprache von Herrn Kollegen Dr. Heidland an seine luxemburgischen Landsleute – selbstverständlich in „letzeburgisch“ – gewartet, und sie wurde niemals enttäuscht. Sein fortwährender Einsatz für die Weiterentwicklung des Rechts, insbesondere im Baurecht und Insolvenzrecht, und seine Arbeit im Bereich des Berufsrechts wurden im Jahr 1989 mit der Verleihung des Bundesverdienstkreuzes erster Klasse honoriert. Mit dem Tod von Herrn Kollegen Dr. Heidland verliert die Anwaltschaft einen allseits geschätzten Kollegen, der bei seinen Kolleginnen und Kollegen in hohem Ansehen stand. Alle Kolleginnen und Kollegen, die ihn gekannt haben, sowie der Kölner Anwaltverein werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren und ihn als Vorbild für unseren Berufsstand in Erinnerung behalten. KAV Magazin Redaktion RECHTübersichtlich Generation Y und der Anwaltsmarkt Das Schlagwort von der „Generation Y“ macht in Deutschland seit ca. 2009 die Runde und kam wie so viele Trends und Themen dieser Art aus den USA. Der Begriff entstand, so wird kolportiert, in Abgrenzung zu der in dem Roman von Douglas Coupland „Generation X – Geschichten für eine immer schneller werdende Kultur“ geschilderten älteren Generation und wird seit seinem Entstehen als knappe Erklärung dafür genutzt, was die ab 1980 Geborenen ausmacht. Und was bedeutet diese Gen Y nun für den Anwaltsmarkt? Gelegentlich werden ihre Vertreter als verwöhnt, freizeitorientiert und betreuungsintensiv beschrieben. Für manchen Partner einer Kanzlei ist „Generation Y“ zum Reizwort geworden. Doch: Der „autistische Aktenfresser“ ist ein Auslaufmodell, wie es der Spiegel online bereits vor einigen Jahren in einem Artikel zu jungen Juristen treffend titelte. Themen wie Teilzeitarbeit und Erziehungsurlaub oder Work-Life-Balance strömen nicht nur durch die Mandantschaft. Jungjuristinnen und Jungjuristen mögen ein Leben neben der Arbeit und wünschen sich Kanzleien, die ihnen dabei entgegenkommen. Für die Masse der jungen Juristinnen und Juristen gilt, dass diese Generation weiß, was sie kann und wie begehrt sie ist. Daraus resultiert die entsprechende Erwartungshaltung: „Ich bin gut, Ihr wollt mich haben, dann bemüht Euch bitte.“ Fortsetzung auf der nächsten Seite » Aktuelles & Wissenswertes | 61 Im Gegenzug gilt gemeinhin, dass die „Gen Y“ eine höhere Leistungsbereitschaft mitbringt als die Vorgängergeneration. Allerdings nur dann, wenn man sich mit der Aufgabe voll identifizieren kann. Ist dies nicht der Fall, dann wird auch gerne offen Lustlosigkeit gezeigt. 1.Selbstbewusstsein, Optimismus und Ehrgeiz sind die Attribute der durchweg sehr gut ausgebildeten Generation. 2.Persönliche Nähe einerseits, die Arbeit auch in virtuellen Teams andererseits und Spaß stehen im Job im Vordergrund. 3.Freunde und Familie sind wichtiger als aufopferungsvolle Pflichterfüllung im Job. 4.Das „Y“ wird nicht umsonst „why“ ausgesprochen. Diese Generation hinterfragt gerne und oft: Lebensmodelle, Arbeitsprozesse, Anwesenheitspflichten ... Individuell kann man einen solchen Trend mögen, man kann selber ein Teil davon sein oder man kann ihn ablehnen. Aber als moderne Kanzlei kann man sich nicht gegen den Trend stemmen. Wer mit BYOD* und Homeoffice nichts anfangen kann oder sich Teilzeitpartnerschaft und Elternurlaub für männliche Anwälte einfach nicht vorstellen mag, wird früher oder später Mandanten und Geschäftspartner dieser Generation genauso verlieren, wie es nicht gelingen wird, guten Nachwuchs zu gewinnen und zu binden. RAin Dr. Christine Sauerwald und Martin Wollziefer, Bergisch Gladbach * Bring your own device (BYOD) bezeichnet die Möglichkeit, private mobile Endgeräte auch in Unternehmensnetzwerken und in Netzwerken von Bildungsinstitutionen zu nutzen Flurfunk Die Zukunft des Justizgebäudes – 2. Teil Das Justizgebäude an der Luxemburger Straße 101 wurde im Jahr 1981 fertiggestellt und im gleichen Jahr eröffnet und beherbergt seit nunmehr 34 Jahren das Amts- und Landgericht Köln. Viele oft strafrechtliche Verfahren wurden hier geführt, die das Interesse der breiten Öffentlichkeit in ihren Bann zog. Beispielhaft ist hierfür unter anderem die „Akte Kachelmann“ zu nennen. Das ursprüngliche strafrechtliche Verfahren fand zwar vor dem Landgericht Mannheim statt, das Landgericht Köln hatte sich aber mit zahlreichen presserechtlichen Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz zu befassen, die von Herrn Kachelmann angestrengt wurden. Oft gingen diese Verfahren auch noch in die Berufung vor das Oberlandesgericht Köln. Zuletzt beschäftigte sich das Landgericht Köln mit einer Schadensersatzklage von Herrn Kachelmann gegen den Springer-Verlag. Ergebnis des vor kurzem entschiedenen Verfahrens: h 650.000,00 Schmerzensgeld für den Kläger. Die höchste Summe, die je in einem Presseprozess in der Bundesrepublik Deutschland zugesprochen wurde. Der Springer-Verlag kündigte jedoch bereits an, dass man ein Berufungsverfahren vorbereite. Seit einiger Zeit erstreckt sich das Interesse der Öffentlichkeit und insbesondere das Interesse der im Justizgebäude Beschäftigten und deren Besucher auch auf die Frage nach der Zukunft des Gebäudes. Schon in Ausgabe 02/2014 des KAV Magazins berichtete der Kölner Anwaltverein (KAV) ausführlich über den Stand der Planung. Damals schien noch Einigkeit zwischen dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB), Finanzministerium und Justizministerium darüber zu herrschen, dass nur ein Neubau das marode Gebäude ersetzen könne. In diesem Jahr häufen sich nun die Presseberichte über die Sanierung oder einen möglichen Neubau des in die Jahre gekommenen Justizgebäudes. Eine Sanierung des Altbaus ist dringend erforderlich. Materialproben haben ergeben, dass das Gerichtsgebäude an der Luxemburger Straße stärker mit Asbest belastet ist als zunächst angenommen. Die krebserregenden Fasern sind nun auch in Putz und Spachtelmassen an Wänden und Decken gefunden worden. Nach Auskunft eines Sachverständigen müssten sich allerdings weder Beschäftigte noch Besucher um ihre Gesundheit sorgen – solange die mit Schadstoff belasteten Stellen nicht beschädigt werden, weshalb der Landgerichtspräsident Herr Ketterle sofort die Bediensteten und die Personal- und Richtervertretungen des Gebäudes durch ein entsprechendes Rundschreiben informierte. In dem Schreiben heißt es weiter, der Aufenthalt sei „unter den getroffenen Sicherheitsvorkehrungen weiterhin unkritisch“. „Bei Raumluftmessungen in Räumen, in denen zuvor Arbeiten im Rahmen der Brandschutzsanierung durchgeführt worden sind, konnte keine unzulässige Asbestfaserkonzentration festgestellt werden.“ Der BLB hatte – wie berichtet – nach interner Prüfung zunächst zwei Standorte zur Wahl gestellt. In diese Auswahl kamen ein Neubau in Bayenthal auf dem Gelände der ehemaligen Dombrauerei und das Grundstück in Sülz gegenüber dem Gebäudekomplex des jetzigen Justizzentrums jenseits der Hans-Carl-NipperdeyStraße. Nicht zuletzt die vielen vor Ort ansässigen Kanzleien und die insgesamt gewachsene Infrastruktur im Zusammenhang mit dem Justizgebäude und auch die Nähe der Staatsanwaltschaft im Nachbargebäude bewegten die Ratsmitglieder wohl zu der am 08. April 2014 getroffenen Entscheidung, sich für die Nähe zum alten Standort auszusprechen. Trotzdem ist die Zukunft des Justizgebäudes weiter ungewiss. Mögliche Varianten reichen von der bloßen Sanierung im laufenden Betrieb über eine Sanierung und einen Teilneubau auf dem Nachbargrundstück bis hin zu einem kompletten Neubau. Momentan prüft der landeseigene BLB die unterschiedlichen Varianten. Auch das Justizministerium lässt sich momentan auf keine klare Stellungnahme ein. Eine Entscheidung wird erst im kommenden Jahr erwartet. Die Akte „Zukunft des Justizgebäudes“ wird uns also alle noch weiter beschäftigen. Der KAV wird weiter darüber berichten. Es bleibt spannend. RA Carsten T. Schuster, Köln Geschäftsführer des KAV e.V. 62 | Aktuelles & Wissenswertes JURTour LEIPZIG „Mein Leipzig lob ich mir! Es ist ein klein Paris und bildet seine Leute“ wusste bereits Johann Wolfgang von Goethe, sozusagen als Teenager, vor mehr als 250 Jahren zu berichten, als er von seinem Vater zum Jurastudium nach Leipzig entsandt wurde. Wie inzwischen allseits bekannt, hat er dieses nie beendet. Reiten und Fechten, auch die Bier- und Weinlokale der Großstadt, voran der Auerbachs Keller, nahmen ihn voll in Anspruch. Insofern können wir uns, als „fertige“ Juristen, zumindest in einem Fach dem Dichterfürsten überlegen fühlen. Die pulsierende, elegante Messestadt mit ihrem reichen Kulturangebot, vom „beachtlichen“ Theater über Konzerthäuser oder Kabarett, würde den Schöngeist Goethe heute von Neuem entzücken. Nutzen Sie bei einem Leipzig-Besuch beispielsweise noch einmal die Gelegenheit, den „besten Dirigenten der Welt“ Riccardo Chailly im Gewandhaus zu Leipzig zu erleben, bevor er im Sommer 2016 an die Mailänder Scala wechselt. Oder planen Sie einen Besuch im Leipziger Opernhaus. Das in den Sechzigerjahren in Form einer Stufenpyramide errichtete Bauwerk wird Sie nicht nur architektonisch bezaubern. Unter der musikalischen Leitung Ulf Schirmers, Generalmusikdirektor der Oper Leipzig, rücken insbesondere die Werke der deutschen und italienischen Romantik (Richard Wagner, Richard Strauss, Giuseppe Verdi, Giacomo Puccini etc.) in den Mittelpunkt des Repertoires. Zudem ist Leipzig ja für seine bunte Kabarettszene bekannt. In unmittelbarer Nähe des Städtischen Kaufhauses kann man Politsatire vom Feinsten genießen, denn das Kabarett academixer befindet sich gleich nebenan in der Kupfergasse. Obendrein locken noch andere Spielstätten wie zum Beispiel das Kabarett Sanftwut oder die Leipziger Pfeffermühle. Ebenfalls nur wenige Schritte entfernt zieht das bunte Angebot vom Krystallpalast Varieté seine Besucher in den Bann. Diese Kleinkunstbühne bietet in verschiedenen Programmen eine abwechslungsreiche Mischung aus Musik, Tanz, Gesang, Akrobatik und Show. Die vielfältige Kulturlandschaft in der sächsischen Metropole können Sie außerdem in den zahlreichen Museen der Stadt bewundern. Sie finden Vertreter der Neuen Leipziger Schule wie Werner Tübke, Wolfgang Mattheuer und Bernhard Heisig, aber auch deren Schüler, darunter Sighard Gille und Arno Rink. Ein besonderer Straßenfeger sind die vierteljährlichen „Spinnereirundgänge“, wo Sie in dem ehemaligen Gelände der Baumwollspinnerei die Galerien sowie Ateliers der Leipziger Künstler besuchen und Installationen, Malerei, Fotografie, Druckgrafik u.v.m. bewundern können. Künstler wie Neo Rauch, Hans Aichinger und Steffen Junghans haben sich u. a. bisher in der alten Spinnerei niedergelassen und präsentieren ihre Werke zum Rundgang. Steht Ihnen der Sinn jedoch nach etwas Ruhe und Entspannung, dann versäumen Sie nicht, ob zu Fuß, per Boot oder Fahrrad, die Leipziger Neuseenlandschaft, geboren aus den Restlöchern der Braunkohleabbaugebiete, zu entdecken. Binnen weniger Minuten erreichen Sie das im Rahmen der Bewerbung der Stadt Leipzig für die Olympischen Spiele 2012 entstandene Erholungsgebiet. Ursprünglich sollten dort Wettkämpfe in den Sportarten wie Rudern, Kanu, Kanu-Slalom, Tennis, Mountainbike, Radfahren, Trap- und Skeetschießen, Triathlon und Beachvolleyball stattfinden. Olympische Spiele gab es nicht, aber die Leipziger und ihre Gäste haben keinen Grund, das zu bedauern. Heute schauen wir gebannt auf die frisch zurechtgemachte „alte Dame Leipzig“, deren Erstnennung bereits der Magdeburger Bischof Thietmar von Merseburg im Jahr 1015 in seiner Chronik verewigte. Mit den Klöstern der Franziskaner, Dominikaner, Augustiner und Benediktiner kamen die Bibliotheken und mit ihnen die Klosterschulen nach Leipzig. Die aus deren Fußstapfen 1409 entstandene Alma Mater Lipsiensis – die Universität Leipzig, ist heute die zweitälteste seit ihrer Gründung ohne Unterbrechung arbeitende Universität auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und lehrt an die 28.000 Studenten. Handel und Wandel kamen in Leipzig bald in Schwung. Die Lage an der Kreuzung der Fernhandelsstraßen via Imperii und via Regia spielte eine entscheidende Rolle und legte den Grundstein für Leipzig als Messe- und Bürgerstadt. Heute nennt die FAZ (14.11.2014) Leipzig in einem Zug mit „Startup-Szene“, „Hypezig“, „die neue Gründermetropole“. Und die FAZ hat Recht. „Startup“ aus dem Englischen beschreibt eine kürzlich gegründete Firma, an deren Anfang fast immer eine brillante Idee und geringe finanzielle Ressourcen stehen. Die Stadt gilt mittlerweile als jung, modern, günstig. In den vergangenen Jahren sind zehntausende Menschen nach Leipzig gezogen. Mit der Ansiedlung von Porsche, DHL, BMW und einem funktionierenden Flughafen hat es Leipzig geschafft, die Arbeitslosenquote aus den 90er-Jahren von über 20 % auf unter 10 % zu senken und erweist sich als attraktiver Wirtschaftsstandort. Durch seine Bestände an Gründerzeit- und Jugendstilhäusern bietet Leipzig auch lebenswerte Wohnquartiere. Im Rahmen des 1.000-jährigen Jubiläums standen und stehen zahlreiche Veranstaltungen. Alljährliche Jahreshöhepunkte bilden das Lichterfest am 9. Oktober, der Leipziger Opernball und nicht zuletzt der Leipziger Juristenball des Leipziger Anwaltvereins, der die Juristen und ihre Freunde aus dem gesamten Territorium der neuen Bundesländer versammelt. Die Location wechselt jährlich, es wurde bereits in der Spinnerei, dem Felsenkeller, dem Panometer, dem neuen Rathaus etc. getanzt. Der Clou erwartet die Ballgäste jedoch am 12. März 2016 in der „Tropenerlebniswelt Gondwanaland“ des Leipziger Zoos, der seine „Gitter“ ausschließlich für diesen Ball öffnet. Die Gäste können im Ambiente der Kontinentsbereiche Asien, Afrika und Südamerika feiern, tanzen und bei Gesprächen einen wunderschönen Abend erleben. Von den um Leipzig zugelassenen ca. 1.600 Anwälten sind ca. 30 % Mitglieder des Leipziger Anwaltvereins. Dieser wurde 1879 gegründet und 1990 erfolgte die Wiedergründung. Den Vorsitz des Vereins führe ich, RA Friedbert Striewe. Gemeinsam mit meinen geschätzten Kolleginnen und Kollegen des Vorstandes kümmern wir uns um ein reges Vereinsleben. Insbesondere werden Fortbildungsveranstaltungen sowie zahlreiche Fachkreise in speziellen Fachgebieten angeboten. Wir freuen uns, Sie alle in Leipzig begrüßen zu dürfen. Mit freundlichen, kollegialen Grüßen RA Friedbert Striewe Vorsitzender des Leipziger Anwaltverein e.V. www.anwaltverein-leipzig.de Aktuelles & Wissenswertes | 63 Juristische Highlights der Stadt Das Bundesverwaltungsgericht Das Bundesverwaltungsgericht entstand in den Formen des späten Historismus in den Jahren von 1888 bis 1895 als Reichsgerichtsbau, dessen Architektur an italienische Renaissancebauten sowie Bauten des französischen Barock anknüpft. Im Zweiten Weltkrieg wurde das Bauwerk zu einem Drittel zerstört, 1952 nach Sanierung als Georgi-Dimitroff-Museum und als Museum der Bildenden Künste wiedereröffnet. Zwischen 1996 und 2001 wurde das Gebäude umfassend und aufwendig restauriert. Seit 26. August 2002 ist das Gebäude Sitz des Bundesverwaltungsgerichts, des obersten Gerichtshofs des Bundes auf dem Gebiet der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit. Die Eingangshalle einschließlich der Umgänge, das „Reichsgerichtsmuseum“ sowie der restaurierte Große Sitzungssaal, in dem bis zum Umbau des ehemaligen Reichsgerichtsgebäudes das Dimitroff-Museum beheimatet war, können montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr besucht werden. Die Besichtigung ist kostenfrei, eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Des Weiteren können auch Führungen gebucht werden, in denen Sie Wissenswertes über Aufgaben und Arbeitsweise der Verwaltungsgerichtsbarkeit, zur Geschichte und Architektur erfahren. Sie führt entlang der Eingangshalle, der drei historischen Sitzungssäle, dem Großen Sitzungssaal (ehem. Dimitroff-Museum), dem Speisezimmer sowie Festsaal und der damaligen Wohnung des Reichsgerichtspräsidenten und währt ca. 90 Minuten. 5. Strafsenat des BGH in Leipzig Zum Bundesgerichtshof gehört auch der 5. Strafsenat, der seinen Sitz seit 1952 in Berlin hatte und im Juli 1997 zusammen mit der ihm zugeordneten Dienststelle des Generalbundesanwalts die inzwischen fast 100 Jahre alte Villa Sack in Leipzig bezog. Die Villa Sack befindet sich auf einem etwa 6.000 Quadratmeter großen Grundstück. Sie war bis Anfang der 30er-Jahre des letzten Jahrhunderts der repräsentative Familiensitz des Landmaschinenunternehmers Gustav Rudolph Friedrich Sack und wurde im Jahre 1909 im zurückhaltenden Stil des Neobarocks erbaut. Der Auszug der Familie Sack erfolgte in den 30er-Jahren. Seit Ende 1933 wurde das Gebäude von der Studentenschaft der Universität Leipzig als „Kameradschaftshaus“ und ab 1939/40 von zwei Abteilungen der Leipziger Gestapo genutzt. Das im Zweiten Weltkrieg infolge eines Bombenangriffs zerstörte Dach wurde durch ein Notdach aus Dachpappe ersetzt. Ab dem Jahre 1950 wurde die Villa Sack unter dem Namen „Klubhaus der Freundschaft“ als Freizeiteinrichtung des Volkseigenen Betriebes (VEB) Schwermaschinenbau S. M. Kirow und als Versammlungsort der SED genutzt. Im Zuge der Umbau- und Sanierungsmaßnahmen von 1995 bis 1997 erhielt die unter Denkmalschutz stehende Villa ihre ursprüngliche Dachform zurück, die Treppenanlage wurde neu gestaltet, die Veranda wurde zum Beratungszimmer umfunktioniert und viele der originalen Bauteile im Inneren der Villa wie Holz- und Stuckdecken, Marmorverkleidungen im Wintergarten sowie drei kleine Wandbrunnen mit außergewöhnlichen Mosaiken wurden originalgetreu restauriert. Mit dem Umbau wurde ein Aufzug vom Keller bis ins dritte Obergeschoss eingebaut. Auch das Nebengebäude wurde überarbeitet, um den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen. Rathäuser Als Bürgerstadt leistet sich Leipzig den Luxus, zwei Rathäuser zu haben, wobei das Alte Rathaus, im 14. Jahrhundert errichtet, vorwiegend zu repräsentativen und stadtgeschichtlichen Zwecken genutzt wird. Das Neue Rathaus, auf den Mauern der ehemaligen „Pleißenburg“ errichtet, liegt stadtbildprägend an der Südwestseite des Leipziger Innenstadtrings und ist Sitz der Stadtverwaltung, des Oberbürgermeisters und Tagungsort des Stadtrates. Der Rathausneubau ist im Stil des Historismus errichtet. Zusammen mit dem Stadthaus gehört es mit einer Grundfläche von ca. 10.000 m² und fast 600 Räumen zu den größten Rathausbauten der Welt und ist der größte Rathausbau im Deutschen Reich und noch heute in Deutschland. Der Rathausturm, auf den Fundamenten des Turmes der Pleißenburg erbaut, ist mit einer Höhe von 114,7 Metern der höchste in Deutschland. Bei einer der Montag bis Freitag täglich stattfindenden Turmbesteigungen können Sie die 250 Stufen vom vierten Obergeschoss bis zum oberen Turmgang erklimmen und einen beeindruckenden Blick über die Stadt genießen. An der Südwestfassade befinden sich die fünf Statuen „Handwerk“, „Gerechtigkeit“, „Buchkunst“, „Wissenschaft“ und „Musik“. Die nachts blau illuminierte Uhr des Rathauses enthält die lateinische Umschrift MORS CERTA, HORA INCERTA (Der Tod ist gewiss, die Stunde ungewiss), im Volksmund „Todsicher gehen die Uhren falsch“. Die weibliche Giebelfigur über der Uhr symbolisiert die Wahrheit. Der Westgiebel wiederum hat mit der Personifikation „Das Amtsgeheimnis“ zum Thema. In den Kellergewölben befindet sich der Ratskeller Leipzig, ein aus dem früheren historischen Weinkeller hervorgegangenes Restaurant. 64 | Aktuelles & Wissenswertes Tipps und Adressen für einen unvergesslichen Aufenthalt in Leipzig Anreise Per Flugzeug: Eurowings verbindet die Flughäfen Köln/Bonn und Leipzig mit mehreren Flugverbindungen in der Woche. » www.eurowings.com Hotels Hotel Fürstenhof – Legende in Leipzig seit 1889 Das 5-Sterne Superior Hotel im Zentrum von Leipzig empfängt seine Gäste mit zeitloser Eleganz und Service auf höchstem Niveau. Nah am Leipziger Hauptbahnhof gelegen, lassen die 92 eleganten Zimmer & Suiten des Luxushotels der ersten Stunde keine Wünsche offen. Aus dem vielfältigen Angebot an Veranstaltungen, Einkaufsmöglichkeiten oder Sehenswürdigkeiten rund um das Hotel Fürstenhof Leipzig findet der Concierge des Hauses stets das Passende für seine Gäste. Das Hotel empfängt Liebhaber der Haute Cuisine mit kulinarischen Köstlichkeiten im „Restaurant Villers“. Die moderne „Vinothek 1770“ des Hotels begeistert mit über 200 Weinen auch die anspruchsvollsten Connaisseurs. In der Bar „Wintergarten“ werden Gäste mit edlen Drinks verwöhnt, während im Wellnessbereich „AquaMarin“ Körper, Geist und Seele entspannen. Beachten Sie auch unser JURTOUR Gewinnspiel und gewinnen Sie mit etwas Glück einen zweitägigen Aufenthalt für 2 Personen im Doppelzimmer inkl. Frühstück in Hotel Fürstenhof. Tröndlinring 8, 04105 Leipzig, T. 0341 140-0 » www.hotelfuerstenhofleipzig.com Leipzig Marriott Hotel Als Gast des Leipzig Marriott Hotels residieren Sie in moderner Atmosphäre inmitten der Stadt. Von der 5TEN20 Bar & Lounge über das elegante Restaurant Creme BRÜHLé mit regionalen Köstlichkeiten, bis hin zur Champions Sportsbar werden kulinarische Wünsche erfüllt. Alle Gästezimmer bieten modernen Komfort und gehobene Annehmlichkeiten wie Marmorbäder und Highspeed-Internet. Für zusätzlichen Komfort steht eine elegante Executive-Etage, die Ihnen erstklassige Services und Annehmlichkeiten bietet, zur Verfügung. Am Hallischen Tor 1, 04109 Leipzig, T. 0341 96530 » www.marriott.de pentahotel Leipzig Große Wohnzimmerromantik im modernen Design bietet das pentahotel in Leipzig. Empfang, Lobby, Restaurant und Bar findet man an einer Stelle. Das Design von Matteo Thun sorgt für lockeres Wohlbefinden. Die Zimmer sind ebenfalls modern und zweckmäßig. Der schöne Poolbereich lädt zur Entspannung ein. Großer Brockhaus 3, 04103 Leipzig, T. 0341 1292760 » www.pentahotels.com/de/hotels/leiph-leipzig Restaurants Schaarschmidts Für den einen noch immer ein Geheimtipp, für den anderen längst eine liebe Gewohnheit ... seit mehr als 10 Jahren ist Schaarschmidts Restaurant, „Leipzigs Gute Stube“, für Leipziger und Gäste aus aller Welt zu einer beliebten Adresse geworden. Zentrumsnah im Norden Leipzigs liegt das gemütliche Restaurant mit Bücherregalen, Messingleuchtern und Nostalgie-Dekor und serviert regionale und internationale Speisen und Getränke auf höchstem Niveau. Alles wird frisch zubereitet und der Service ist sehr aufmerksam, Fachkräfte vom Chef über Küche bis Service in Leipzigs wirklich guter Stube. Coppistraße 32, 04157 Leipzig, T. 0341 9120517 » www.schaarschmidts.de Max Enk im Städtischen Kaufhaus Das kunstvoll schlicht gestaltete Lichthof-Restaurant mit Bar serviert internationale Speisen mit ausgefallenen Zutaten. Unter dem Motto „Qualität ist kein Luxus, sondern die Basis“ will das Restaurant Sie und Ihre Gäste mit soliden, schnörkellosen Speisen der regionalen und internationalen Hochküche verwöhnen. Seit mittlerweile 15 Jahren ist Dietrich Enk als Gastronom in Leipzig aktiv und betreibt u.a. seit Juli 2014 das Stadion-Catering von RB Leipzig im VIP-Bereich. Städtisches Kaufhaus Leipzig, Neumarkt 9–19, 04109 Leipzig, T. 0341 99997638 » www.enk-leipzig.de Panorama Tower Panorama Tower – atemberaubender Weitblick aus dem höchsten Restaurant Mitteldeutschlands. Die junge, freche Küche überrascht den Gaumen. Kunstvoll angerichtete Teller machen Essen zum Erlebnis für alle Sinne. Das räumliche Gestaltungskonzept baut bewusst auf klare Linien, dunkle Farben und schlichtes Interieur. So setzt sich die Weite des Ausblicks hinter den Fenstern umso eindrucksvoller in Szene. Auf der Aussichtsplattform des Panorama Tower schweift der Blick ungehindert in alle vier Himmelsrichtungen. Grenzenlose Freiheit atmen, den Wind im Gesicht spüren. Leipzigs höchster Freisitz lädt im Sommer zu einem prickelnden Glas Prosecco ein – kann es einen romantischeren Ort für ein Rendezvous geben? Für Feiern und Events verwandelt sich die Aussichtsplattform nach Ihren Wünschen. Ein zauberhafter Hochzeitsempfang, ein futuristischer Dancefloor oder ein exklusiver Sektempfang – das Team des Panorama Tower macht Ihre Partyträume wahr. Die Aussichtsplattform hat täglich ab 9.00 Uhr bis eine halbe Stunde vor Restaurantschließung für Sie geöffnet. Panorama Tower – Plate of Art, Augustusplatz 9, 04109 Leipzig, T. 0341 98441-0 » www.panorama-leipzig.de Café Grundmann Das Café präsentiert sich als ein renommiertes Wiener Kaffeehaus im Art-déco-Stil mit eigener Konditorei, deutscher Kost und kulturellen Events. Sie erwartet eine kleine aber feine Speisekarte, ein breites Angebot an Zeitungen, sehr gute Kuchen und Torten. Das Café hat seit seiner Gründung eine große kulturelle Bedeutung – von verschiedenen bekannt gewordenen Stammtischen bis hin zu Lesungen und legendären Chanson- und Jazzabenden. Es ist das letzte echte „Wiener Café“ in Leipzig. 1930 ließ Alfred Lutze neben den Wandverkleidungen, ThonetStühlen, Garderobenständern, Eckbänken unter anderem auch die verglaste Veranda bauen. Das Café wurde 1998–2000 umfassend rekonstruiert und ist heute das einzige im Art-déco Stil erhaltene im mitteldeutschen Raum. Mahlmannstraße 16, 04107 Leipzig, T. 0341 2228962 » www.cafe-grundmann.de Aktuelles & Wissenswertes | 65 Tipps und Adressen für einen unvergesslichen Aufenthalt in Leipzig Bars FALCO Bar & Lounge im The Westin Hotel Leipzig Die FALCO Bar & Lounge ist mit ihrem stylischen, internationalen Ambiente einer der schönsten Orte in Leipzig, um einen ereignisreichen Tag ausklingen zu lassen oder ein Jubiläum in exklusiver Atmosphäre zu feiern – fast 100 Meter über der Stadt. Grenzenloser Abendhimmel, überwältigendes Panorama und zu Ihren Füßen die Lichter der Stadt. Ob zum Auftakt oder zum Ausklang des Genusses der preisgekrönten Küche von Peter Maria Schnurr im Gourmet-Restaurant FALCO – der Besuch der FALCO Bar & Lounge rundet Ihr Gourmeterlebnis hoch über den Dächern von Leipzig ab. Wählen Sie aus über 80 Sorten Whisky, 200 Digestifs und klassischen Cocktails. Unsere charmanten, diskreten Barkeeper überraschen mit Eigenkreationen oder mixen gern nach Ihren individuellen Wünschen. Gerberstrasse 15, 04105 Leipzig, T. 0341 9880 » www.westinleipzig.com/de/falco-bar-und-lounge Vinothek 1770 im Hotel Fürstenhof Die Vinothek bietet eine ausgezeichnete Auswahl an über 60 offenen Weinen und insgesamt über 200 Weinen aus aller Welt. Neben erstklassigem Wein finden Sie aber auch zahlreiche kulina- rische Raffinessen sowie ein großes Angebot an französischen und internationalen Käsespezialitäten. 1770 – das ist das Baujahr des Hotel Fürstenhof – das ist ebenso der Name der Weinbar. Modern eingerichtet und in warmen Rot- und Holztönen gehalten bietet das 1770 eine entspannte Atmosphäre, die Weinkenner und -liebhaber gleichermaßen lockt. Vinothek 1770 – mehr als Wein im Hotel Fürstenhof, Tröndlinring 8, 04105 Leipzig, T. 0341 140 0 » www.vinothek-1770.de Kümmelapotheke Eine Apotheke, die man gern besucht. Hier gibt es für jedes Zipperlein das Richtige. Den trockenen Gaumen anfeuchten, den knurrenden Magen füllen, den Stress abbauen, die fehlende Kommunikation ausgleichen oder eine Pause vom Shopping nehmen. Genießen Sie in der berühmten Mädler-Passage, gleichwohl im Bistro oder im Rondell, Leipziger Spezialitäten. Der charmante und aufmerksame Service macht den Aufenthalt zu einem echten Erlebnis im gemütlichen Café-Bistro und Bar mit regionaler und internationaler Küche. Grimmaische Str. 2-4, 04109 Leipzig, T. 0341 9608705 » www.kuemmel-apotheke.de Gewinnen Sie zwei Übernachtungen für zwei Personen im eleganten Hotel Fürstenhof im Herzen von Leipzig! Erleben Sie wahre Hotelgeschichte und residieren Sie zu zweit in einem der luxuriösen Zimmer des Hauses. Am Morgen genießen Sie das reichhaltige Frühstücksbuffet und starten entspannt in zwei aufregende Tage in Leipzig. Beantworten Sie einfach folgende Frage: Welches Tier ziert das Stadtwappen von Leipzig? Antwort A: Eine Möwe Antwort B: Ein Stier Antwort C: Ein Löwe Antwort D: Ein Bär Senden Sie uns Ihre richtige Antwort zusammen mit Ihren Kontaktdetails per E-Mail ([email protected]) zu und mit ein wenig Glück gewinnen Sie dieses beeindruckende Hotelerlebnis in Leipzig. Wir wünschen Ihnen viel Glück! Einsendeschluss ist der 20. Februar 2016. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Für die freundliche Unterstützung im Rahmen dieses Gewinnspiels bedanken wir uns recht herzlich beim Hotel Fürstenhof Leipzig – www.hotelfuerstenhofleipzig.com 66 | Aktuelles & Wissenswertes GALA KÖLNER JURISTEN IN DER KÖLNER WOLKENBURG Am Freitag, dem 20. November 2015, glänzten die Lichter der weihnachtlich dekorierten Wolkenburg erneut für die Gäste der Gala Kölner Juristen. Rund 500 in Galaroben gekleidete Damen und Herren aus dem In- und Ausland folgten der Einladung des Kölner Anwaltverein e.V. (KAV) und erlebten eine elegante Ballnacht. Die im Rahmen der Gala zugunsten der Jugendhilfe Anna-Stiftung e.V. veranstaltete Tombola brachte einen Gesamterlös in Höhe von j 7.780,00 ein. Das festliche Ambiente der ehemaligen Klosteranlage im Herzen der Stadt war nun zum fünften Male in Folge Schauplatz einer der prachtvollsten Abendveranstaltungen der Kölner Gesellschaft. Mit einem Sektempfang im Saal Alexiana begann um 17.30 Uhr die Gala Kölner Juristen in der ehrwürdigen Wolkenburg. Der KAV, allen voran seine Vorsitzende Frau Kollegin Pia Eckertz-Tybussek, begrüßte die rund 500 Gäste, unter ihnen Vertreter kölner aber auch internationaler Institutionen. Im Anschluss an das festliche Dinner-Menü, musikalisch begleitet vom Jazz-Pianisten Martin Sasse, schloss sich der prachtvolle Ball an, den Frau Kollegin Eckertz-Tybussek gemeinsam mit dem Präsidenten der Rechtsanwaltskammer Köln, Herrn Kollegen Peter Blumenthal, mit einem Walzer eröffnete. Angelehnt an die in den Jahren zuvor erfolgten Soiréen des KAV, begeisterte auch die diesjährige Veranstaltung im klassisch-eleganten Stil. Neben der Livemusik der Band „Heavens Club“ sorgte der stimmungsvolle Auftritt von Oliver Steinhoff, „Germany’s TOP Elvis“, für eine einmalige Kombination aus Authentizität und eigener Persönlichkeit, fernab vom Klischee der Imitation ein grandioses Erlebnis, welches gesanglich und optisch für Begeisterung sorgte. Im Rahmen der diesjährigen Tombola, in der attraktive Reisepreise der Luxusklasse, eine romantische Heißluftballonfahrt sowie ein Einkaufsgutschein eines exklusiven Modehauses verlost wurden, erhielten die Gäste die Gelegenheit, die evangelische Jugendhilfe Anna-Stiftung e.V. durch den Kauf von Losen zu unterstützen. Die Stiftung engagiert sich unter anderem für das Wohl von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen und macht es möglich, einer Gruppe der zum Großteil stark traumatisierten Flüchtlingskinder und Jugendlichen ein neues, betreutes Zuhause zu geben, in dem sie von Pädagogen umsorgt und gefördert werden. Im Zuge dieses Engagements werden Kinder und Jugendliche in verschiedenen Wohngruppen untergebracht und betreut. Hierbei treffen sie auch auf Gleichaltrige aus Deutschland, die die Hilfe der Stiftung in Anspruch nehmen. Neben dem Haupthaus in Köln-Vogelsang wurde vor wenigen Jahren zudem eine Außenwohngruppe in Köln-Junkersdorf sowie eine weitere in der Nähe von Kommern gegründet. Der KAV e.V. unterstützt die Arbeit der Stiftung und ruft zudem zu weiteren Spenden auf (bitte beachten Sie hierzu auch die Anzeige auf der Umschlagseite dieser Ausgabe). Der Gesamterlös der diesjährigen Tombola in Höhe von h 7.780,00 konnte am Abend in Form eines großen Schecks von der Vorsitzenden des KAV an die Vorsitzende und Geschäftsführerin des Vereins, Frau Monika Langnickel, feierlich übergeben werden. „Wir bedanken uns an dieser Stelle noch einmal recht herzlich bei allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Tombola sowie bei unseren Marketingpartnern für die Bereitstellung unserer grandiosen Tombolapreise, ohne die wir diesen Gesamterlös nicht erreicht hätten“, sagte Frau Kollegin Eckertz-Tybussek. Der Dank richtet sich im Besonderen an: itravel, Schloss Elmau Cultural Hideaway, Hapag-Lloyd Kreuzfahrten, Fairmont Hotel Vier Jahreszeiten Hamburg, Grand Hyatt Berlin, Mövenpick Hotels & Resorts, Gewandhaus Dresden, Grand Hotel Heiligendamm, Kreissparkasse Köln, Hilton Cologne Hotel und AppelrathCüpper. Bis spät in die Nacht tanzten die Gäste zu lebhaften Rhythmen und traten im Anschluss per Audi-Shuttle-Service, der mit freundlicher Unterstützung des Audi Zentrum Bergisch Gladbach (Stein Gruppe) realisiert werden konnte, stilvoll die Heimreise an. Der KAV bedankt sich bei den Marketingpartnern der Gala Kölner Juristen – HDI und dem Audi Zentrum Bergisch Gladbach (Stein Gruppe) – für die großzügige Unterstützung dieser Veranstaltung. Zudem gilt der besondere Dank den Partnern Deutsche Bank, ROLAND ProzessFinanz AG, DKV Deutsche Krankenversicherung, Greven Medien, Wolters Kluwer Deutschland und der Hans Soldan GmbH. 68 | Termine Veranstaltungen, Termine und Hinweise Revue: 18./19.09.2015 Nachlese zum 35. ANRISTA-Tennis-Turnier 2015 Dieses Jahr waren 18 Spielerinnen und Spieler am Start, die sich wie immer zunächst in zwei Runden in das Hauptfeld und die Lucky-Loser-Runde qualifizieren mussten. Im Hauptfeld siegten nach spannendem und hochklassigem Spiel die Kollegen Markus Bündgens und Dr. Peter Thümmel gegen die Richterin am Amtsgericht Köln Dr. Inka Hottgenroth und Richter am Landgericht Köln Matthias Sturhahn mit 4:6, 6:0 und 10:5. Herzliche Gratulation an die Sieger. Der ehemalige Vorsitzende des KAV, Dr. Peter Thümmel, konnte damit nach seinem letzten Sieg aus dem Jahre 2001 noch einmal die begehrte Trophäe gewinnen. In dem parallel stattfindenden Lucky-Loser-Finale gewann die Paarung Kollegin Birgit Hähn und Kollege Dr. Frank Wenzel gegen Kollegin Wanda-Irene Friesen und Kollegen Rainer Schmidt-Lonhart mit 6:1. Auch hier herzlichen Glückwunsch. Das traditionelle Tennisdoppelturnier des KAV wurde diesjährig erstmals auf der Anlage des TC Decksteiner Tennis-Club am 18. und 19. September 2015 durchgeführt. Wie immer war es eine gelungene Veranstaltung, die neben der Freude am weißen Sport auch zu einem geselligen Austausch der Teilnehmer geführt hat. Der Veranstalter freute sich besonders über drei neue Teilnehmer, nämlich über die Kolleginnen Friesen und Hähn sowie über den Richter am Amtsgericht Köln Marco Bijok, der versprach, im nächsten Jahr noch mehr Richter und Staatsanwälte aus seiner Tennisrunde mitbringen zu wollen. Zunächst einmal vielen Dank an den Kollegen Wolfgang Meyer, der den Kontakt zu dem neuen Gastgeber hergestellt hat. RA Wolfgang Kurtenbach III, Köln Turnierdirektor Termin: 15.01.2016 Redaktionsschluss KAV Magazin Ausgabe 01/2016 Die Redaktion des KAV Magazins freut sich über die Einsendung interessanter und aktueller Informationen, Hinweise, Texte und Berichte. Der Redaktionsschluss des KAV Magazins, Ausgabe 01/2016 erfolgt am 15. Januar 2016. Bitte richten Sie Ihre Textvorschläge und Ideen sehr gern an folgende E-Mailadresse: [email protected] Termine | 69 Termin: 27.01.2016 Abschlussgala der Rechtsanwaltsfachangestellten Wir sehen uns! Am 27. Januar 2016 in der Event-Location Tafelfreuden Am 27. Januar 2016 findet die Abschlussgala der Rechtsanwaltsfachangestellten erstmals in der Event-Location Tafelfreuden auf der Oskar-Jäger-Straße in Köln-Ehrenfeld statt. Was von außen eher unscheinbar wirkt, hält für Sie im Inneren eine wahre Überraschung bereit – Sie dürfen gespannt sein! Der Empfang beginnt um 18.30 Uhr. Im Anschluss nehmen Sie Platz an den festlich gedeckten runden Tischen des mit modernen Lichtelementen in Szene gesetzten Saals. Die feierliche Übergabe der Prüfungsurkunden erfolgt gegen 20.00 Uhr. Neben diesen Highlights können Sie sich auf eine kulinarische Reise durch die mediterrane Küche, DJ-Livemusik und Tanz freuen. Für die Absolventinnen und Absolventen ist die Teilnahme an dieser Veranstaltung inkl. Getränken (Sektempfang, Kölsch, Wein, Softgetränke und Kaffee), Speisen und Programm kostenfrei. Der Teilnahmebeitrag für weitere Gäste beläuft sich auf j 75,00 (j 63,03 + 19 % MwSt. j 11,97) pro Person inkl. genannter Getränke, Teilnahme am mediterranen Buffet und Programm. Festliche Kleidung ist selbstverständlich erwünscht. Wir freuen uns über Ihre frühzeitige Anmeldung! Veranstaltungsort: Event-Location Tafelfreuden, Oskar-Jäger-Straße 125, 50825 Köln www.tafelfreuden.com Ihre Anmeldung richten Sie bitte per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg an die: Kölner Anwaltverein Service GmbH Luxemburger Straße 101, 50939 Köln Fax: 0221 285602-21 E-Mail: [email protected] Termin: 03.05.2016 Save the Date – 8. Kölner Anwaltstag und Ordentliche Mitgliederversammlung am 03. Mai 2016 Am Dienstag, den 03. Mai 2016 findet der 9. Kölner Anwaltstag (KAT) in den Räumlichkeiten des Pullman Cologne Hotel statt. Auch im Jahr 2016 wird sich die Veranstaltung aktuellen Entwicklungen und Themen rund um die Anwaltschaft und deren Zukunft widmen. Neben kostenfreien Vorträgen und Workshops werden die Besucher des 9. KAT die Möglichkeit haben, in der angeschlossenen Fachausstellung die Partnerunternehmen des KAV und deren Angebote persönlich kennenzulernen. Im Anschluss an den Anwaltstag wird um 18.00 Uhr die Ordentliche Mitgliederversammlung des KAV erfolgen, in deren Anschluss alle teilnehmenden Mitglieder wieder bei einem gemeinsamen Abendessen den Tag bei kollegialen Gesprächen ausklingen lassen können. Umfangreiche Informationen zum 9. Kölner Anwaltstag sowie zur Ordentlichen Mitgliederversammlung erhalten Sie in der Ausgabe 1/2016 des KAV MAGAZINS. 70 | Termine Wichtige Termine 2016 20. Januar 2016 1. beA Kongress 2016 27. Januar 2016 Abschlussgala der Rechtsanwaltsfachangestellten 22. Februar 2016 Anwälte & Kunst: Preisentwicklung am Kunstmarkt 09. März 2016 Referendariat – und was dann? 05. April 2016 Anwälte & Kunst: Die Bilder sind unter uns – Das Geschäft mit der NS-Raubkunst von 1933 bis heute 15. April 2016 Anwälte & Kunst: Besuch der ArtCologne 03. Mai 2016 9. Kölner Anwaltstag im Pullman Cologne Hotel 03. Mai 2016Ordentliche Mitgliederversammlung des KAV e.V. im Pullman Cologne Hotel 02.-04. Juni 2016 Deutscher Anwaltstag in Berlin 08. Juni 2016 Anwälte & Kunst: Sammlungen richtig bewahren 07. September 2016 Referendariat – und was dann? 08. September 2016Anwälte & Kunst: Kunstauktion im Auktionshaus Van Ham 25. Oktober 2016 Kölner Forum JungeAnwälte 07. November 2016 Anwälte & Kunst: Die Bearbeitung von Kunstdelikten 25. November 2016 Gala Kölner Juristen 2016 Der KAV Wandkalender 2016 ist da! 2016 Januar 1 Fr Neujahr März April Mai Juni 1 So Tag der Arbeit 17 2 Sa 2 Di 2 Mi 2 Sa 2 Mo 18 3 So 3 Mi 3 Do 3 So Kölner Anwaltstag / 3 Di 9.Mitgliederversammlung Std. Bank- und 4 Fr 15Kapitalmarktrecht 4 Mo 5 Std. Bank- und 5 Sa 1Kapitalmarktrecht 5 Di Anwälte & Kunst 53 4 Mo 1 5 Di 1 Mo 4 Do 5 Weiberfastnacht 5 Fr 6 Mi Heilige Drei Könige 6 Sa Karnevalssamstag 7 Do 7 So 8 Mo Rosenmontag 9 Di Karnevalsdienstag 10 So 7 Mo 6 10 Mi Aschermittwoch 11 Mo 1 Di 9 6 So Karnevalssonntag 8 Fr 9 Sa 13 14 6 Mi 10 So 10 Di 4 So 5 Fr 5 Mo 8 Mo 9 Di 11 Sa 12 So 13 Mo 14 Do 14 So 17 So 17 Mi 18 Mo 3 19 Di 20 Mi 1. beA Kongress 2016 18 Do 14 Sa 15 Fr Anwälte & Kunst 15 So Pfingstsonntag 16 Mo Pfingstmontag 17 Do 17 So 18 Fr 17 Di 21 Do 21 Sa 22 Fr 22 So 23 Mo 24 Mi 25 Do 25 Mi 25 Sa 26 Do Fronleichnam 26 So 27 Mi 27 Fr 27 Mo 28 Do 28 So 28 Mo Ostermontag 28 Di 29 Fr 29 Mo 31 So Geschäftsstelle Justizgebäude Luxemburger Str. 101 I. Stock 50939 Köln 28 Do 28 Sa 29 Fr 29 So 30 Sa 30 Mo 31 Do Telefon Telefax E-Mail (02 21) 28 56 02 - 0 (02 21) 44 14 57 [email protected] 31 Di 19 Mo 20 Di 21 Do 21 So 24 So 24 Fr 22 17 Sa 15 Std. Familienrecht 18 So 19 Fr 22 Mo 26 Di 13 17 Mi 18 Do 20 Sa 23 Di 25 Mo 29 Di 29 19 Di 22 Fr 24 So 30 Mi 18 Mo 23 Sa 24 Do 9 14 Mi 20 Mi 22 Mi 26 Sa 30 Sa 17 So 25 21 Di 24 Di 14 So 23 Do 27 So Ostersonntag 17 14 Do 41 11 Di 37 10 Do 10 Sa 11 Fr 11 So 12 Mi 12 Sa 13 Do 13 So 14 Fr 14 Mo 12 Mo 14 Mi 21 Mi 34 42 17 Do 17 Sa 15 Std. Arbeitsrecht / 18 Fr Gewerblicher Rechtsschutz 18 So 19 Mi 15 Std. Arbeitsrecht / 19 Sa Gewerblicher Rechtsschutz 19 Mo 20 Do 20 So 20 Di 21 Fr 21 Mo 47 22 Sa 22 Di 22 Do 23 So 23 Mi 23 Fr 24 Mi 24 Sa 25 Do 25 So 25 Fr Gala Kölner Juristen 25 So 1. Weihnachtstag 26 Fr 26 Mo 26 Mi 26 Sa 26 Mo 2. Weihnachtstag 27 Mi 27 Sa 27 Di 27 Do 27 So 27 Di 28 Do 28 So 28 Mi 28 Fr 30 29 Mi 29 Fr 29 Mo 30 Do 30 Sa 30 Di 31 So 31 Mi www.koelner-anwaltverein.de 35 24 Mo 43 Kölner Forum 25 Di JungeAnwälte 39 24 Do 28 Mo 15 Std. Bau- und Architektenrecht 24 Sa Heiligabend 48 28 Mi 29 Do Std. Bau- und 29 Sa 15Architektenrecht 29 Di 29 Do 30 Fr 30 So 30 Mi 30 Fr 31 Mo Reformationstag 44 51 21 Mi 22 Do 23 Fr 26 Di 25 Mo 26 17 Mo 18 Di 38 50 13 Di 46 15 Do 25 Fr Karfreitag Abschlussgala der Rechtsanwaltsfachangestellten 12 Mo 13 Di 16 Fr 27 Sa 27 Mi 11 So 15 Di 26 Fr 4 26 Di Std. Urheber- und 10 Sa 15Medienrecht 10 Mo / Verkehrsrecht 11 Do 12 Fr 13 Sa 16 Mi Buß- und Bettag 17 Fr 21 10 Mi 12 Di 13 Mi 49 7 Mi 15 Sa 18 Sa 23 Sa 8 Do 9 Fr 45 16 So 20 Mo 12 8 Di 9 Mi 15 Std. IT-Recht/ 15 Do 19 So 22 Di 6 Di 7 Mo Anwalte & Kunst 8 Sa & Kunst 8 Do 15Anwälte Std. IT-Recht 16 Fr 15 Std. Familienrecht 19 Do 23 Mi 6 So 7 Fr 9 So Referendariat 7 Mi und was dann? 15 Mo Mariä Himmelfahrt 33 18 Mi 8 6 Do und Medienrecht/ 9 Fr UrheberVerkehrsrecht 6 Di 32 16 Di 20 Fr 22 Mo Anwälte & Kunst 5 Mo 15 Fr 19 Di 23 Di 4 So 5 Sa 15 Std. Versicherungsrecht 16 Sa 20 Mi 22 Fr 4 Fr 15 Std. Versicherungsrecht 5 Mi 15 Mi 19 Sa 16 28 4 Di 36 16 Do 20 So 21 Mo 18 Mo 11 Mo 24 14 Di 20 19 Fr 23 Sa 24 So 14 Do 16 Sa 20 Sa 21 So 21 Do 11 15 Di 10 So 10 Fr 11 Mi 14 Mo 7 So 8 Fr 12 Do 16 Mi 6 Sa 7 Do 9 Sa 13 Fr 7 6 Mi 8 Mi Anwälte & Kunst 12 Di Valentinstag 23 27 9 Do 13 Mi 15 Mo 48 4 Do 12 Sa 16 Di 1 Do 44 2 Fr 15 Std. Miet- und WEG-Recht 13 So 15 Fr Dezember 1 Di Allerheiligen 3 Sa 15 Std. Miet- und WEG-Recht 12 Fr 15 November 2 Mi 13 Sa 16 Sa 11 Mo 39 3 Do 7 Di 19 Oktober 1 Sa 2 So der Deutschen 3 Mo Tag 40 Einheit 6 Mo 9 Mo 35 2 Fr 6 Fr 7 Sa 1 Do 3 Sa 5 Di 8 So Muttertag September 31 2 Di 4 Mo 8 Fr 1 Mo 3 Mi 4 Sa DAT 2016 in Berlin 9 Sa August 26 2 Sa 5 So 7 Do 11 Fr 1 Fr 3 So 4 Mi 8 Di 10 Do Juli 22 2 Do DAT 2016 in Berlin 3 Fr DAT 2016 in Berlin 5 Do Christi Himmelfahrt Referendariat 9 Mi und was dann? 10 1 Mi DAT 2016 in Berlin 12 Di 2 11 Do 1 Fr 13 Mi 25 Mo Weitere Infos auf Seite 72. RECHTZEITIG INFORMIERT Februar 31 Sa Silvester 52 Anzeige Prozessfinanzierung Ansprüche ohne Kostenrisiko gerichtlich und außergerichtlich durchsetzen Einen Gerichtsprozess zu führen ist oft mit hohen Kosten verbunden. Häufig halten diese Kosten Mandanten davon ab, ihre Ansprüche geltend zu machen. Es ist jedoch möglich, einen Prozess ganz ohne Kostenrisiko zu führen, wenn ein Prozessfinanzierer dieses übernimmt. Geschäftsmodell Der Prozessfinanzierer übernimmt bei erfolgsversprechenden Klagen die Vorfinanzierung des Rechtsstreits und trägt das vollständige Verlustrisiko. Im Gegenzug wird er im Erfolgsfall mit einem zuvor festgelegten Anteil am tatsächlichen Erlös beteiligt. Zielgruppe Bedarf für eine Prozessfinanzierung besteht bei denjenigen Mandanten, die das Kostenrisiko eines Zivilprozesses wirtschaftlich nicht tragen können, gleichzeitig jedoch die Anforderungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe nicht erfüllen. Auch finanzkräftige Mandanten nehmen die Prozessfinanzierung gerne in Anspruch, da sie damit ihre Liquiditätsreserven schonen. Voraussetzungen Für eine Prozessfinanzierung muss meist ein Mindeststreitwert von 100.000 h erreicht sein. Darüber hinaus werden nur solche Prozesse finanziert, bei denen nach einer anwaltlichen Prüfung überwiegende Erfolgsaussichten bestehen. Und schließlich muss der Gegner in der Lage sein, den Anspruch zu bedienen. Vorteile für Anwälte Die Prozessfinanzierung bietet nicht nur dem Mandanten wesentliche Vorteile. Anwälte können mithilfe dieser Dienstleistung neue Mandate akquirieren, weil Verfahren ermöglicht werden, die aufgrund der anfallenden Kosten gar nicht geführt werden könnten. Zudem erhält der Anwalt die vollen RVG-Gebühren, anders als bei der Prozesskostenhilfe, die nur einen Teil des anwaltlichen Aufwands abdeckt. Die Prozessfinanzierung garantiert dem Anwalt darüber hinaus die zügige Zahlung seiner Anwaltshonorare, Mahnungen oder Stundungen sind daher kein Thema. Für den Zusatzaufwand der Kommunikation mit dem Finanzierer erhält der Anwalt oft eine weitere 1,0 RVG-Gebühr, wenn der Mandant damit einverstanden ist. Finanzierte Klagen werden von den Anwälten der Prozessfinanzierung unterstützt. Diese prüfen den Fall ihrerseits auf Erfolgsaussicht und Wirtschaftlichkeit, stehen aber auch im Verfahren als Gesprächsund Diskussionspartner zur Verfügung. Fazit Die Prozessfinanzierung bietet neben PKH und Rechtsschutzversicherung eine interessante Alternative für Mandanten, um ihr gutes Recht durchzusetzen. PROZESSFINANZ Der Weg zum Recht WWW.ROLAND-PROZESSFINANZ.DE 72 | KAV Intern KAV Intern Der KAV Wandkalender 2016 ist da! Wir freuen uns, Ihnen den KAV Wandkalender 2016 ab Mitte Dezember 2015 kostenfrei zur Verfügung stellen zu dürfen. Mit Vermerken der bereits geplanten größeren Veranstaltungen des KAV e.V. und der Kölner Anwaltverein Service GmbH sowie viel Platz für Ihre eigenen Termine, schafft dieser Kalender einen großzügigen Jahresüberblick. Der Wandkalender steht Ihnen als KAV-Mitglied kostenfrei zur Abholung in der Geschäftsstelle des Vereins zur Verfügung und wird zudem bei größeren Veranstaltungen bis Ende März 2016 von den Service Mitarbeitern vor Ort verteilt (solange der Vorrat reicht). Wenn Sie sich Ihren Kalender frühzeitig sichern wollen, dann kommen Sie gern bei uns vorbei und holen sich Ihr Exemplar bei Frau Hafner auf Zimmer 101 der Geschäftsstelle des KAV, 1. Etage im Justizgebäude, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln ab. Herzlich willkommen im KAV Wir freuen uns, seit dem 01.September 2015 folgende Kolleginnen und Kollegen als neue Mitglieder des KAV begrüßen zu können. Wir wünschen allen Neumitgliedern einen erfolgreichen und zufriedenen Start! Neue Mitglieder RAin Dr. Petra Buschhorn, Bergisch Gladbach RA Johann Ante, Köln RAin Rieke de Haan, Köln RA Fabian Braches, Köln RAin Kathrin Hell, Köln RA Johannes Dilling, Köln RAin Miriam Kriescher, Köln RA Frank Fischer, Köln RAin Tina Linnemann, Köln RA Lorenz Frank, Köln RAin Ines Martenstein, Köln RA Carsten Grüttner, Köln RAin Dörthe Minde, Köln RA Dr. Dirk Halbach, Köln RAin Britta Redmann, Köln RA Holger Hembach, Bergisch Gladbach RAin Sabine Schwarz-Holl, Köln RA Dr. Herwin Henseler, Köln RAin Brigitte A.J. Spiegeler, Den Haag RA Peter Kern, Köln RAin Alice Stähler, Köln RA Dr. Robert Kessler, Köln RAin Ulrike Timmermann, Köln RA Justus Kraner, Köln RAin Eva von Muellern, Köln RA René Lambers, Köln RA Markus Linnerz, Köln RA Franz Josef Mies, Köln RA Kai Martin Nickel, Köln RA Daniel Nießen, Köln RA Patrick Pommerening, Köln RA Oliver Schwarz, Köln RA Dr. Raul Taras, Köln RA Burkhard Westerhoff, Köln Fortsetzung auf der nächsten Seite » KAV Intern | 73 Als Mitglied des KAV genießen Sie unter anderem folgende Annehmlichkeiten: • Vielfältige Fortbildungsveranstaltungen und Seminare der Kölner Anwaltverein Service GmbH • Preisvorteile bei Seminarbuchungen durch das KAV BONUSSYSTEM (exklusiv für Mitglieder des KAV) • Preisvorteile für KAV Mitglieder bei der Buchung der in Kooperation der Kölner Anwaltverein Service GmbH und der Deutschen Anwaltakademie veranstalteten Fachanwaltslehrgänge in Köln • 27 Fachausschüsse und Arbeitskreise • Zahlreiche Veranstaltungen zur Pflege und zum Knüpfen von Kontakten • Vier Ausgaben des KAV MAGAZINS • Kostenfreie Nutzung der KAV Lounge in der KAV Geschäftsstelle • Kostenfreier Robenverleih • Kostenfreie Nutzung der Schließfächer in der KAV Geschäftsstelle • Online Buchungsportal für Seminare – www.kav-seminare.de • Online Stellenbörse für Anwälte unter – www.kav-karriere.de • Korrespondenz und Dialog mit Kölner Gerichten • Parkplätze für Anwälte auf dem Justizparkplatz vor dem Justizparkhaus • Vergünstigte Nutzung des KAV Kurierdienstes • Unterstützung und Informationen zu günstigen Gruppenversicherungsverträgen, dem Versorgungswerk und zur obligatorischen Berufshaftpflichtversicherung • Vielfältige Sonderkonditionen mit namhaften Partnerunternehmen • Option zur Nutzung des KVB – JobTicket • Rechtsberatung in der KAV Geschäftsstelle • Telefonischer Notdienst in Strafsachen • Durch die Mitgliedschaft des KAV im DAV: Nutzung sämtlicher Angebote des DAV Ausweitung des Serviceangebotes für KAV-Mitglieder Ab sofort stehen den Mitgliedern des KAV e.V. neue Serviceangebote zur Verfügung. 1. Schließfächer in der Geschäftsstelle des KAV Wen der KAV schon etwas länger in seinen Reihen wissen darf, könnte sich noch daran erinnern. Vor dem großen Umbau der Geschäftsstelle des KAV auf der ersten Etage des Justizgebäudes Luxemburger Str. 101 in den Jahren 2001–2002 gab es für die Mitglieder des Vereins personalisierte Schließfächer. Diese konnten durch interessierte Mitglieder zur Ablage Ihrer Unterlagen, Akten und der persönlichen Habe benutzt werden. Das lästige Mitschleppen innerhalb des Gerichtsgebäudes war dadurch obsolet geworden. Die Nachfrage war entsprechend groß. Der Vorstand des KAV hat sich dazu entschlossen, den Mitgliedern des Vereins diesen Service wieder anzubieten, weshalb nun wieder Schließfächer in der Geschäftsstelle – genauer im Flurbereich vor der Lounge – zur Verfügung stehen. Da der Platz in der Geschäftsstelle knapp bemessen ist, ist auch die Anzahl der Schließfächer begrenzt. Die Nutzung wird daher zunächst nur tageweise, dafür aber für unsere Mitglieder völlig kostenfrei angeboten. Die Schließfächer sind dabei so bemessen, dass auch ein Aktenkoffer bequem hineinpassen sollte. Im Anmeldezimmer (Raum 101) erhalten Sie daher ab sofort auf Anfrage und nach Verfügbarkeit einen Schlüssel zur Nutzung eines Schließfachs. 2. Robenverleih im gesamten Landgerichtsbezirk Köln Ein wichtiger Servicebestandteil des KAV ist der Robenverleih in der Geschäftsstelle im Justizgebäude Köln. Die eleganten Roben werden hier mit freundlicher Unterstützung des Hauses Hans Soldan zur Verfügung gestellt. Egal, ob man nun seine Robe in der Hektik des Alltags vergessen hat oder schlicht noch keine eigene Robe besitzt. Die Mitglieder des KAV können sich darauf verlassen, stets dem Berufsstand angemessen an den Gerichtsterminen in Köln teilnehmen zu können. Dieses Angebot hat der KAV nunmehr für seine Mitglieder erweitert und stellt in Absprache mit den umliegenden acht weiteren Amtsgerichten im Landgerichtsbezirk Köln in jedem Amtsgericht weitere Leihroben zur Verfügung. Zukünftig können sich Mitglieder des KAV daher auch direkt in den Amtsgerichten vor Ort gegen Vorlage eines Ausweisdokumentes für die Dauer der Gerichtsverhandlung eine Robe leihen. Fortsetzung auf der nächsten Seite » 74 | KAV Intern Die Ausgabe der Roben erfolgt dabei entweder über die Verwaltung oder die Wachtmeisterei des jeweiligen Amtsgerichts. Der KAV bittet aufgrund der geringen Stückzahl der Leihroben darum, diese mit Rücksicht auf die Kolleginnen und Kollegen direkt im Anschluss an den auswärtigen Termin wieder zurückzugeben. Wir würden uns sehr darüber freuen, wenn Sie unsere neuen Serviceangebote nutzen, und hoffen, dass wir Ihnen hierdurch Ihren Arbeitsalltag etwas erleichtern können. Gerne nehmen wir hierzu auch Ihr Feedback entgegen und freuen uns auf weitere Verbesserungsvorschläge. RA Carsten T. Schuster Geschäftsführer KAV e.V. KAV Partnerschaften KAV Partnerschaften Wir freuen uns sehr, Ihnen unsere Partnerunternehmen und die von ihnen offerierten Sonderkonditionen für KAV Mitglieder im PARTNER Bereich unserer Webseite näher vorstellen zu können. Überzeugen Sie sich von den umfangreichen und attraktiven Angeboten, die Ihnen die folgenden Unternehmen unterbreiten: • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • Accor Hospitality Hotels & Resorts weltweit Audi Zentrum Bergisch Gladbach – Richard Stein GmbH & Co. KG Bilderberg Château Holtmühle, Tegelen, Niederlande car2go Carsharing Courtyard by Marriott Köln Hotel DATA 2000 GmbH DKV e.Consult AG Europcar GREVEN MEDIEN Gruppe Hans Soldan GmbH Hapag-Lloyd Kreuzfahrten HDI Berufshaftpflichtversicherung Health City Köln Hilton Hotels & Resorts Hyatt Regency Köln Hotel Köln | Dialog KVB – JOBTicket Lindner Hotel Köln City Plaza Mövenpick Hotels & Resorts Mercedes-Benz Niederlassung Köln/Leverkusen Neptunbad Nespresso Deutschland GmbH RA-MICRO Köln Reisebüro Frenzen – Lufthansa City Center Köln Regus ROLAND ProzessFinanz AG Skoda Bergisch Gladbach TOP Büromöbel GmbH Köln Volkswagen Bergisch Gladbach Wolters Kluwer Deutschland Weitere Informationen und Kontaktdaten finden Sie online unter www.koelner-anwaltverein.de/partner. Gern stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der KAV Geschäftsstelle für Fragen und Anregungen rund um das Partnerangebot des KAV zur Verfügung. KAV Intern | 75 Neue Partnerschaft: Top Büromöbel GmbH Köln Die passende Ausstattung für die eigene Kanzleigestaltung zu finden ist oftmals nicht sehr leicht. Das Angebot von Dienstleistern ist umfangreich aber die Unterschiede was Preis- und Leistung betreffen mindestens genau so groß. Der KAV freut sich daher besonders, mit der TOP Büromöbel GmbH ein Kölner Unternehmen als neuen Partner gewonnen zu haben, das nicht nur ein umfangreiches Sortiment an verschiedenen Büromöbeln, sondern auch kompetente Beratung offeriert. Die Büroeinrichtungen sind in Kategorien wie Basic, Standard, Profi und Exclusive unterteilt – vom einfachen Schreibtisch bis hin zum lederbespannten Designerstück. Die Ausstellungsfläche des Unternehmens auf der Oskar-Jäger-Straße in Köln-Ehrenfeld macht es möglich, nicht nur optisch Gefallen an den Ausstellungsstücken zu finden, sondern auch die Haptik zu spüren, die den Kunden nach der Anschaffung die meiste Zeit des Tages umgeben und begleiten wird. Freuen Sie sich mit uns auf eine tolle Zusammenarbeit und profitieren Sie als KAV Mitglied ab sofort von einem Preisvorteil in Höhe von 10% auf das komplette Angebot. TOP Büromöbel GmbH Köln Oskar-Jäger-Straße 117–123 50825 Köln T. 0221 954479-0 F. 0221 954479-44 [email protected] Öffnungszeiten: Mo.-Fr. 09.00–19.00 Uhr Sa. 10.00–16.00 Uhr KAV-Mitgliedsbeiträge 2016 Wir erlauben uns den Hinweis, dass die Mitgliedsbeiträge des KAV zum 20. Januar 2016 fällig werden. Wir bitten darum, dafür Sorge zu tragen, dass der Beitrag zu diesem Zeitpunkt gezahlt wird. Bitte helfen Sie uns, Mahnkosten zu sparen! Bitte überprüfen Sie auch bestehende Daueraufträge auf den richtigen Mitgliederbeitrag oder löschen Sie den Dauerauftrag, wenn schon eine Einzugsermächtigung erteilt wurde. Falls noch nicht geschehen, wären wir sehr dankbar, wenn uns eine Einzugsermächtigung erteilt werden würde. Ein Formular finden Sie im Download-Bereich der Website des KAV unter www.koelner-anwaltverein.de. Bitte beachten Sie, dass der Beitrag 2016 j 230,00 beträgt. Für diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die noch eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen haben, beträgt der Beitrag h 276,01. KAV Service GmbH - Kurierdienstbeiträge 2016 Wir erlauben uns bereits jetzt den Hinweis, dass der Kurierdienstbeitrag zum 01. März 2016 fällig wird. Wir bitten darum, dafür Sorge zu tragen, dass der Beitrag zu diesem Zeitpunkt gezahlt wird. Bitte helfen Sie uns, Mahnkosten zu sparen! Außerdem wären wir sehr dankbar, wenn uns eine Einzugsermächtigung erteilt werden würde, soweit noch nicht erfolgt. Für die Erteilung der Einzugsermächtigung nutzen Sie bitte das Vertragsformular, welches Sie zum Download unter www.kav-kurierdienst.de finden. Bitte beachten Sie, dass sich der Beitrag 2016 auf j 12,00 (zzgl. MwSt.) pro Monat und Berufsträger beläuft, mithin insgesamt auf h 144,00 zzgl. 19 % MwSt. (j 171,36). Für diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die kein Mitglied im KAV sind, beläuft sich der Beitrag 2016 auf j 26,00 (zzgl. MwSt.) pro Monat und Berufsträger, mithin insgesamt auf h 312,00 zzgl. 19 % MwSt. (j 371,28). 76 | KAV Intern NEU! KAVTELEFONSERVICE Die Kölner Anwaltverein Service GmbH bietet Ihnen ab sofort den KAVTELEFONSERVICE an. In Kooperation mit der Hans Soldan GmbH sichert Ihnen dieser Dienst die telefonische Erreichbarkeit montags bis sonntags 06.00–22.00 Uhr. Ob als Unterstützung bei Arbeitsspitzen oder Vertretung bei Urlaub und/oder Krankheit: Der KAVTELEFONSERVICE kümmert sich perfekt um Ihre Anrufe. Durch die Kooperation mit der Hans Soldan GmbH erhalten Sie als KAV Mitglied diesen Service zu besonders attraktiven Konditionen. Bleiben Sie besonders erreichbar wenn Unsere Leistungen für Ihre Erreichbarkeit • • • • Als unser Kunde leiten Sie Ihre Anrufe auf Ihre individuelle KAVTelefonservice-Nummer um – wann immer Sie möchten. Wir melden uns mit Ihrem Kanzleinamen und agieren wie Ihr persönliches Sekretariat. Ihr Anrufer hat stets den Eindruck, mit einem Mitarbeiter Ihrer Kanzlei zu sprechen. Selbstverständlich absolut vertraulich und unter hohen Sicherheitsstandards. Die Mitarbeiter dieses Dienstes sind rechtlich geschult und repräsentieren durch ihr freundliches und zuvorkommendes Auftreten Ihre Kanzlei auch während Ihrer Abwesenheit professionell. Ihr Telefon besetzt ist Sie außer Haus sind Sie in Ruhe arbeiten wollen Ihr Büro außerhalb Ihrer Geschäftszeiten nicht besetzt ist Der KAVTELEFONSERVICE unterstützt Sie effektiv und kostengünstig. Denn Erreichbarkeit ist ein entscheidender Wettbewerbsvorteil für Sie. Ihre Vorteile • Durchgängig qualifizierte Erreichbarkeit (06.00–22.00 Uhr, Montag bis Sonntag) • Kalkulierbare günstige Kosten • Einfache und flexible Aktivierung des Telefonservices über die normale Telefon-Umleitung oder über die mobile Telefonservice-APP • Persönliche Gesprächsannahme Außerhalb unserer Servicezeiten leiten wir Ihre Anrufe auf eine individuelle Sprach-Mailbox, die wir am nächsten Morgen abhören und Ihnen als Nachricht sofort übermitteln. Sichern Sie sich Ihre Erreichbarkeit zu fairen Konditionen. E-Mail-Benachrichtigung Inklusive (kostenfrei) App und persönlicher Zugang zur Steuerung der Abwesenheit und VIP-Verwaltung Einbindung weiterer Kanzleimitarbeiter für den Service (VIP-Verwaltung) Inklusive (kostenfrei) Inklusive (kostenfrei) Anrufentgegennahme pro Gespräch (bis 49 Gespräche pro Monat) h 0,69* Anrufentgegennahme pro Gespräch (ab 50 Gesprächen pro Monat) h 0,59* Preis für Gesprächsminute pro Gespräch (bis 49 Gespräche pro Monat) h 0,69* Preis pro Gesprächsminute pro Gespräch (ab 50 Gesprächen pro Monat) h 0,59* SMS-Benachrichtigung pro SMS Festnetz-Benachrichtigung/Min. h 0,20* h 0,08* Mobilfunk-Benachrichtigung/Min. h 0,32* FAX-Benachrichtigung/Min. h 0,08* Vertragslaufzeit Unbefristet Kündigungsfrist 4 Wochen zum Monatsende zzgl. monatliche Grundgebühr Normalpreis: 59,80 j* pro Monat zzgl. monatliche Grundgebühr Sonderpreis für KAV Mitglieder: 49,80 j* pro Monat Für weitere Informationen sowie zur Buchung des KAVTELEFONSERVICES stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hans Soldan GmbH telefonisch, unter 0201 8612123 sehr gern zur Verfügung. *Alle Preise gelten zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Vertragspartner dieses Dienstes ist die Hans Soldan GmbH, Bocholder Straße 259, 45356 Essen. Dieser Dienst wird in Kooperation der Kölner Anwaltverein Service GmbH, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln und der Hans Soldan GmbH, Bocholder Straße 259, 45356 Essen, angeboten. Vertragspartner für den Abschluss Ihres Telefonservice-Vertrages ist die Hans Soldan GmbH. AUSZUG AUS UNSERER REFERENTENLISTE Prof. Dr. Martin Henssler, Uni Köln 30 JA HR E Prof. Dr. Ulrich Preis, Uni Köln Dr. Andreas Blühm, Köln Direktor des Wallraf-Richartz-Museums Prof. Wolfgang Römer, Bad Bergzabern Kölner Juristische Gesellschaft Prof. Dr. Heinz-Peter Mansel, Uni Köln Prof. Dr. Elisabeth Kieven, Rom Prof. em. Dr. Klaus Marxen, Uni Berlin Prof. Dr. Haimo Schack, Uni Kiel RiBGH Prof.Dr. Markus Gehrlein, Karlsruhe Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Werner Spies, Paris Prof. Dr. Angelika Nußberger, Uni Köln Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Berlin Bundesministerin der Justiz Prof. Dr. Juergen B. Donges, Uni Köln Prof. Dr. Johanna Hey, Köln 08.12.2015 Prof. Dr. Ralf Dahrendorf, Köln/London, Mitglied des britischen Oberhauses, House of Lords Prof. Dr. Mathias Rohe, Erlangen Festveranstaltung Prof. Dr. Peter Raue, Berlin Prof. Dr. Dr. h.c. Josef Isensee, Uni Bonn Prof. Dr. Frank Neubacher, Uni Köln Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen – Hüter der Landesverfassung Referentin: Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes für das Land Nordrhein-Westfalen, Frau Dr. Ricarda Brandts RiEuGH Prof. Dr. Thomas von Danwitz, Uni Köln und Luxemburg Prof. Dr. Christian Fischer, Uni Jena Dr. Brigitte Hamann, Wien Prof. Dr. Claus Kreß, Köln Dr. Eduard Beaucamp, Frankfurt Prof. Dr. Horst Dreier, Würzburg Lord Justice Rupert Jackson, London Prof. Dr. Richard M. Buxbaum, Berkeley Prof. Dr. Michael Stolleis, Frankfurt Andreas Mundt, Bonn Präsident des Bundeskartellamtes Jürgen Kapischke, Generalstaatsanwalt Köln Prof. Dr. Franz Salditt, Neuwied Dr. Jörg Risse, Frankfurt Prof. em. Dr. Dr. h. c. mult. Winfried Hassemer Dr. Claudia Ott Prof. Dr. Cornelius Nestler, Uni Köln Prof. Dr. Barbara Schock-Werner Dr. Werner Hoyer, Luxemburg Dr. Klaus Moosmayer Justizminister Thomas Kutschaty Rechtsanwalt Bernhard Töpper Prof. Dr. Thomas Mayen, Bonn, Präsident des 70. DJT Hannover Prof. Dr. Hanns Prütting, Universität zu Köln Prof. Dr. Claus Kreß Prof. Dr. Christian Rolfs Oberstaatsanwalt a.D. Gerhard Wiese Prof. Dr. Michael Kubiciel, Köln Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes für das Land Nordrhein-Westfalen, Frau Dr. Ricarda Brandts Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Erik Jayme LL.M. (Berkeley), Heidelberg 18:00 Uhr, Verwaltungsgericht Köln Appellhofplatz 27.01.2016 Kunstrecht und Kunstgeschichte Referent: Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Erik Jayme LL.M. (Berkeley), Heidelberg 18:30 Uhr, Vortragssaal im BIZ der Agentur für Arbeit, Köln, Luxemburger Str. 121, 50939 Köln Wissen vermehrt sich, indem man es teilt Werden Sie Mitglied in einer der renommiertesten juristischen Vereinigungen für Richter, Rechtsanwälte, Staatsanwälte, Notare, Hochschullehrer, Syndizi, Justitiare und Juristen aus Wirtschaft und Verwaltung. Nehmen Sie Einblicke über die Grenzen Ihres eigenen beruflichen Spektrums hinaus und beteiligen Sie sich nach den Veranstaltungen bei einem Umtrunk und Buffet an gesellschaftlichen Diskussionen und privaten Begegnungen. Erfahren Sie von Kollegen, Wissenschaftlern, Berufsträgern und einfach netten Menschen Hintergründe und Einblicke zu rechtlichen Themen und aktuellsten rechtspolitischen Entwicklungen. In den 30 Jahren seit der Grün- dung ist die KJG e.V. mit mehr als 500 Mitgliedern zu einer der größten Juristischen Gesellschaften in Deutschland gewachsen. Für einen jährlichen Mitgliedsbeitrag von nur 30,68 € nehmen Sie an bis zu 5 hochkarätigen Veranstaltungen im Jahr teil. Wir würden uns freuen, Sie schon bei einem unserer kommenden Vorträge als Mitglied begrüßen zu dürfen. Studenten der Rechtswissenschaften, Rechtsreferendare und Juristen innerhalb der ersten drei Jahre seit Aufnahme der Berufstätigkeit, sind für das Beitrittsjahr und das Folgejahr beitragsfrei. Juristische Gesellschaft Kölner Juristische Gesellscha www.juristischegesellschaft.de 78 | KAV Intern Warum Social Media? Im Zeitalter der modernen Technik ist das Leben ohne das Internet sicherlich möglich, doch für die meisten von uns kaum noch vorstellbar. Immer mehr Unternehmen konzentrieren sich auf das Onlinegeschäft und kaum eine Institution kann sich dem „Boom“ dieses Mediums entziehen. Dabei ist nicht von einer Eintagsfliege die Rede, sondern von einem der wichtigsten Instrumente der Gegenwart, weshalb auch wir uns immer mehr mit diesem Thema befassen. Seit nun fast vier Jahren präsentiert sich die Kölner Anwaltverein Service GmbH mit Profilen auf Facebook, Xing und Twitter. Warum? Weil es uns ein Anliegen ist, den Mitgliedern und Freunden des KAV und der KAV Service GmbH mit diesen sozialen Netzwerken eine weitere Möglichkeit zu geben sich auszutauschen, interessante Themen zu erörtern, Termine zu erfahren und zu verwalten, bestehende Kontakte zu pflegen und neue zu knüpfen. Nicht zuletzt die kurzfristige Bewerbung unserer Seminare über Facebook – eine Art „Reminder“ – sorgt regelmäßig für zahlreiche Onlineanmeldungen. Auch die Kontaktoption, die es den Nutzern erlaubt via Chatfunktion Fragen und Anregungen direkt an die KAV Geschäftsstelle zu richten, wird genutzt. Wenn Sie bereits Nutzer eines der drei Dienste sind oder es zukünftig noch werden wollen, dann besuchen Sie doch auch unsere Profile und erfahren Sie selbst, wie der Social-Media Service des KAV funktioniert. Gern stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle jederzeit für mögliche Fragen und Anregungen on- wie auch offline zur Verfügung. Unsere Dienste erreichen Sie wie folgt: Xing Twitter Facebook www.xing.com/net/koelneranwaltverein www.twitter.com/koelneranwalt www.facebook.com/KAVerein oder bequem über die Internetpräsenzen des KAV. Rechtzeitig informiert Seit bereits zwei Jahren informiert der KAV seine Mitglieder mit seinem Newsletter RECHTZEITIG INFORMIERT. Dieser monatlich erscheinende E-Maildienst hält Sie stets über die im Folgemonat stattfindenden Seminare und Veranstaltungen auf dem neuesten Stand. Hinterlegte Direktlinks ermöglichen den Zugriff auf weitere Informationen zu den jeweils gewünschten Vorträgen und bieten zudem die Möglichkeit einer papierlosen Direktbuchung. Darüber hinaus bewirbt der Newsletter auch Fachanwaltskurse, lädt zu Treffen, Empfängen und Bällen ein und hält nützliche Informationen für die Empfänger bereit. Interessierte Mitglieder können sich über die Webseite des KAV für diesen Service registrieren. Die KAV Geschäftsstelle wünscht Ihnen frohe Feiertage! Anzeige Neues KanzleiKonto für KAV Mitglieder Die Deutsche Bank bietet den Mitgliedern des KAV e.V. ab sofort ein neues KanzleiKonto an. In diesem Interview beantwortet Christian Bernsmann, Leiter Freie Berufe der Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG, die nachfolgenden Fragen, die sich rund um dieses Angebot drehen. KAV Magazin: Herr Bernsmann, warum wendet sich die Deutsche Bank an die Rechtsanwälte? Christian Bernsmann: Die Rechtsberatung ist ein wachsender Markt und wichtiger Bestandteil des deutschen Mittelstandes. Dabei sehen wir wie der DAV eine Tendenz zur Bildung größerer Praxen und zur Spezialisierung. Mit unseren Finanz-Lösungen möchten wir die Rechtsanwälte und Sozietäten in einer Kombination aus starken Online-Angeboten und Beratung vor Ort begleiten. KAV Magazin: Was bringt das Angebot für KAV-Mitglieder mit sich? Christian Bernsmann: Die KAV-Mitglieder erhalten von uns ein Vorteilspaket bestehend aus einem leistungsstarken KanzleiKonto mit einer Bank- oder Kreditkarte mit KAV-Logo sowie unserem professionellen Anderkonten-Service, der zudem kostenfrei ist. Jeder Rechtsanwalt, der damit neu zur Deutschen Bank kommt, erhält eine Willkommensprämie in Höhe eines KAV-Jahresbeitrages (h 230,00). KAV Magazin: Welche Vorteile hat Ihr neues KanzleiKonto? Christian Bernsmann: Mit dem KanzleiKonto bieten wir den Rechtsanwälten Top-Leistungen zu absoluten Vorzugskonditionen. So berechnen wir z.B. für eine beleglose Buchung nur 5 Cent. Auch eine kostenfreie Software für den Zahlungsverkehr ist bereits enthalten. Und bei Eröffnung bis zum 31. März 2016 erhalten Sie das KanzleiKonto sogar dauerhaft ohne monatlichen Grundpreis. KAV Magazin: Was tut sich bei Ihnen in Sachen Digitalisierung? Christian Bernsmann: Wie auch in Ihrer Branche eine ganze Menge. Mit unseren Apps kann man Standard-Vorgänge auch komplett mobil mit einem Smartphone erledigen. Und anstelle einer TAN-Liste wird die Zahlung mittels Photo-TAN freigegeben. Und ganz neu eingeführt haben wir einen FinanzPlaner, mit dem sich Umsätze bestimmten Kategorien zuordnen lassen, sodass eine Art digitales Haushaltsbuch entsteht. Zudem haben wir kürzlich vom Handelsblatt als beste Filialbank die Auszeichung „Beste Sicherheit OnlineBanking“ erhalten. Gern steht Ihnen Herr Christian Bernsmann für weitere Fragen und Anregungen jederzeit unter folgenden Kontaktdaten als Ihr persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung Christian Bernsmann Leiter Freie Berufe Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG An den Dominikanern 11–27 50668 Köln, Germany Tel. +49 221 142-2320 Fax +49 221 142-1503 Mobile +49 173 5467041 E-Mail [email protected] 80 | Annoncen Annoncen Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte FA FamR, 25 Jahre BE, sucht Kooperation mit Kanzlei im Kölner Westen zur Etablierung eines familienrechtlichen Fachderzernates. Anfragen an: E-Mail: [email protected] Alt eingesessene Rechtsanwaltskanzlei in Frechen sucht eine Bürogemeinschaft Interdisziplinäre Kanzlei bestehend aus Wirtschaftsprüfer, Steuerberatern und Rechtsanwälten/Rechtsanwältinnen bietet für einen/eine Rechtsanwalt/ Rechtsanwältin die Anmietung eines Büros mit angeschlossenem Sekretariat in exklusivem Gebäude in Köln-Marienburg/Rheinlage zwecks Bildung einer Bürogemeinschaft zum 01.01.2016 oder später an. Tätigkeitsschwerpunkte Handels- und Gesellschaftsrecht und/oder Steuerstrafrecht wären wünschenswert. Anfragen schriftlich an: Chiffre KAV4-2015-2 Patent- u. Rechtsanwaltskanzlei sucht eine/n Kollegin/en zur Erweiterung des Teams für den Bereich IT-R u./od. Gesellschaft/ HandelsR od. ähnliche Bereiche. Gesucht wird ein/e Kollege/in mit Bereitschaft einen entsprechenden Fachanwalt zu erwerben od. auch der od. die schon im Besitz eines Fachanwaltes ist. Ein bereits bestehender eigener Mandantenstamm wäre wünschenswert, ist jedoch keine Voraussetzung, gleiches gilt für entsprechende Berufserfahrung. Eine konkrete Sozietätsaussicht ist für uns selbstverständlich. Anfragen an: Patent- u. Rechtsanwaltskanzlei Hübsch & Weil, z.Hd. Herrn RA Christian Weil, Oststraße 9–11, 50996 Köln Sozietät mit wirtschafts- und steuerrechtlichen Schwerpunkten bietet repräsentative Räumlichkeiten (3 helle Räume zw. 15–25 qm Nachfolgerin od. einen Nachfolger. Die Rechtsanwaltskanzlei ist aus Altersgründen abzugeben. Gesucht wird eine vertrauensvolle Person, die die laufenden Mandate und das vorhandene Büropersonal übernimmt. Die Räumlichkeiten befinden sich in zentraler, verkehrsgünstiger Stadtlage und bieten Platz für bis zu drei Anwälte. Anfragen schriftlich an: Chiffre KAV4-2015-1 unter Nutzung von Empfangsbereich/Sekretariat, Konferenzraum, Küche, etc.) zwischen Neumarkt/ Rudolfplatz zur Bürogemeinschaft. Eine Kooperation ist – soweit gewünscht – möglich. Anfragen schriftlich an: Chiffre KAV4-2015-3 Es wird ein heller Büroraum in einer bestehenden Kanzlei im Kölner Agnesviertel, vis a vis OLG zur Untermiete angeboten. Es handelt sich um 11,3 qm für 280,00 h im Monat brutto. Die Nutzung der vorhandenen Infrastruktur ist nach Absprache gegen Aufpreis möglich. Als Mieter wird ein Kollege mit Tätigkeitsschwerpunkt in einem oder mehreren der ergänzenden Rechtsgebiete Sozial-, Fam- und VersR gesucht. Eine langfristige Zusammenarbeit ist bei entsprechender Sympathie und Arbeitsweise gewünscht. Einrichtung ist teilweise vorhanden. Anfragen an: Herr RA Feddersen, Tel.: 0221 8889940, E-Mail: [email protected] Seit dem Jahr 2003 bestehende Rechtsanwaltskanzlei im Belgischen Viertel (Nähe Rudolfplatz) sucht eine/n Kollegin/en für eine Bürogemeinschaft. Ab 01.12.2015 sind in unserer Kanzlei zwei Bürozimmer von ca. 20 qm bzw. 12 qm (mit Verbindungstür) frei, welche wir gerne an eine/n nette/n Kollegin/en vermieten würden. Der monatliche Mietpreis beträgt netto 685,00 h (zzgl. Ust.) für das große Bürozimmer und netto 300,00 h (zzgl. Ust.) für das kleine Bürozimmer. Wir bieten ein repräsentatives Büro in zentraler Lage inkl. der Mitbe- Rechtsanwältin mit Tätigkeitsschwerpunkt im MietR, allg. ZivilR, mit Interesse an ArbeitsR u. FamR, sucht ab April 2016 Büroraum in Bürogemeinschaft nähe LG, OLG od. zentrale Stadtteile. Wegen Elternteilzeit wird eine günstige Kostenstruktur bevorzugt. Anfragen an: Tel.: 0221 3564585 nutzung der Allgemeinflächen (Wartebereich, Empfang, Küche u. Toiletten) gegen eine monatliche Bürokostenpauschale. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, sich an der in der Kanzlei vorhandenen technischen Büroausstattung zu beteiligen (Telefonanlage, Kopierer, Faxgerät, etc.). Das Angebot richtet sich sowohl an Berufsanfänger als auch an erfahrene Kolleginnen/Kollegen, die bereits einen eigenen Mandantenstamm mitbringen. Anfragen an: RA Ulrich Cornelius, Flandrische Str. 2, 50674 Köln. Tel. 0221 71997229, E-Mail: [email protected] RA in Rösrath-Hoffnungsthal sucht Mitmieter oder Untermieter. Die Kanzlei hat insgesamt 120 qm mit 4 Räumen unterschiedlicher Größe (8–25 qm), die frei sind. Zwei Toiletten, Dusche, Teeküche, großer Empfangsbereich. Warmmiete insgesamt 1.300,00 h. Die Kanzlei liegt verkehrsgünstig in zentraler Lage und ist jeweils ca. 5 km von der A4 und der A3 entfernt. Bahnhof fußläufig, sehr gute Parkmöglichkeiten vor dem Haus u. gegenüber. Anfragen an: Tel.: 02205 949000-10 oder 02205 949000-90 Kollegin/Kollegen für Bürogemeinschaft gesucht. Unsere hell und freundlich eingerichtete Kanzlei-Niederlassung befindet sich in verkehrsgünstiger Lage in Bergisch Gladbach–Herkenrath, ist ebenerdig in einem größeren Wohn-/Geschäftshaus gelegen und bestens mit dem Kfz auch über die Autobahn angebunden. Eigene Parkplätze sind vor dem Zivilrechtlich ausgerichteter Einzelanwalt (47) mit Berufserfahrung u. ohne Angestellte sucht ab sofort neue Büroräumlichkeiten, vorzugsweise im Kölner Norden oder Westen. Kollegiale Bürogemeinschaft wäre wünschenswert. Anfragen an: Tel.: 0162 1376842 Eingang u. in der Tiefgarage gelegen. Ein abgeschlossenes Büro mit ca. 20 qm, ggfls. auch mit separatem Eingang, steht zur Verfügung. Mitbenutzung des elegant gestalteten Empfangs, Besprechungsraums, des Sekretariates u. der technischen Ausrüstung ist möglich. Auch eigenes Personal kann bequem integriert werden. Wir befassen uns am hiesigen Standort nur mit ImmobilienR (WEG-, Bau- u. MietR) und freuen uns auf eine Erweiterung durch Sie entweder durch ergänzende Rechtsgebiete oder unterstützende und vertiefende Fallbearbeitungen, gerne auch in Zusammenarbeit mit dem Hauptsitz in Köln (Arbeits-, Familien- und WirtschaftsR). Anfragen an: Jürging . Örkün . Putzar Rechts- u. Fachanwälte, Straßen 83, 51429 Bergisch Gladbach, Tel.: 02204 586210 oder E-Mail: [email protected] Anwaltskanzlei mit 3 Berufsträgern – davon ein FA für ArbeitsR und eine FAin für Miet- und WEG-R – bieten Kollegen/in mit anderer Fachrichtung – gerne Fachanwalt/in für VerwaltungsR - schöne moderne und repräsentative Büroräume im Belgischen Viertel zur Nutzung in Bürogemeinschaft und zur Kooperation an. Anfragen an: RA Ulrich Bucher, Tel.: 0221 5101220, E-Mail: [email protected] Annoncen | 81 Mitarbeiter/ Referendare Rechtsanwaltsfachangestellte/r oder Rechtsfachwirt/in (Vollzeit) gesucht. Wir sind eine etablierte Anwaltskanzlei mit den Schwerpunkten VersR, StrafR u. Vermietung/ Verkauf Chance für Existenzgründer – auch im Team: Repräsentative Büroräume einer langjährig eingeführten und erfolgreichen Anwaltskanzlei im Zentrum von Bad Neuenahr. Ausgezeichnete Wettbewerbssituation. Ab 01.01.2016 zu vermieten. Auf Wunsch Unterstützung und Coaching durch Kanzleigründer. Bei guten Rechtskenntnissen und menschlichem Einfühlungs- BeamtenR. Sofern Sie über sehr gute Kenntnis im Kostenrecht u. in der Rechtschreibung verfügen, weitgehend eigenständige Dezernatsführung u. Büroorganisation nicht scheuen u. wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen u. Angaben Ihrer Gehaltsvorstellung. Anfragen an: RA Schlegelmilch, Tel.: 0221 413071, E-Mail: [email protected] vermögen die besten Voraussetzungen für einen erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit. Anfragen an: RA Bernd Uwe Gallrein, Tel.: 02641 206699 Anfragen an: E-Mail: [email protected] Tel.: 0221 441256 Repräsentativer Büroraum in Timesharing zur Mitnutzung inkl. Empfang, Telefon – und Postannahme pp., ideal z.B. für Berufsein- od. -aussteiger zur Kostenminimierung u. -reduzierung. Netto/Monat pauschal inkl. NK 150,00 h. Suche ab April 2016 flexible und versierte Rechtsanwaltsfachangestellte in Teilzeit, zweimal die Kanzleimobiliar (Aktenschränke, Schreibtische) preiswert abzugeben. Anfragen an: Tel.: 02234 12759 Nachmieter für Kanzleiräume in Frechen gesucht. 108 qm, 3 Stellplätze, großer Archivkeller, sehr günstige Mietkonditionen. Frei per 01.01.2016. Woche für 4 Stunden auf Minijobbasis. Meine Kanzlei liegt in der Kölner Innenstadt. Anfragen an: RA H.W. Drösser, Tel.: 0221 92286695, E-Mail: [email protected] Anfragen an: Tel.: 02234 12759 Chef-Schreibtisch, braun, Makassar-Holz-Maserung, B 2,10 m, T 0,84 m, H 0,77 m, ausgestattet mit 4 Schubladen, ausziehbarem Schreibbrett u. passendem Container wegen Todesfall abzugeben. Preis: Verhandlungssache Anfragen an: Tel.: 0173 919 4172 Schaltung von Annoncen im KAV Magazin Für Mitglieder des KAV e.V. sowie für deren Mitarbeiter ist die Schaltung von Annoncen im KAV Magazin kostenfrei. Nichtmitgliedern sowie deren Mitarbeitern bieten wir die Annoncenschaltung zu h 30,00 inkl. 19 % MwSt. an. Für gewerbliche Anzeigen berechnen wir h 61,88 inkl. 19 % MwSt. VERBRINGEN SIE DEN ABEND IM HILTON COLOGNE. Boston Fish Market Jeden Freitag, ab 18.00 Uhr im konrad Restaurant. Genießen Sie frische Meeresfrüchte, Fischspezialitäten und andere Köstlichkeiten inklusive Vor- und Nachspeisen vom All-you-can-eat-Buffet. Ihr Fisch wird an der Live-Cooking-Station für Sie zubereitet. Inklusive Champagner-Aperitif. € 59,00 pro Person Reservierungen nehmen wir unter T: 0221 13071 2450 oder unter E: [email protected] entgegen. konrad Restaurant I Marzellenstraße 13-17 | 50668 Köln ©2014 Hilton Worldwide OPTIMALE AUFFINDBARKEIT IM INTERNET DANK LOCAL LISTING Anzeige Wer heute einen Anwalt für Strafrecht, Familienrecht oder Medienrecht sucht, wird mit einem Klick im Internet fündig. Zahlreiche Dienste, darunter auch Suchmaschinen wie Google oder Bing, zeigen direkt den passenden Anwalt vor Ort als Suchergebnis an. Kanzleien stehen jedoch vor einer großen Herausforderung: die kontinuierliche Pflege der eigenen Firmendaten auf allen Portalen. Greven Medien, der Experte für lokales Marketing, weiß, dass einheitliche Firmendaten im Internet eine hohe Relevanz für den Geschäftserfolg haben. Mit einem Klick zum Anwalt der Wahl – so sieht die Theorie aus. In der Praxis ist der Weg oft etwas holpriger: Veraltete Kontaktdaten oder Öffnungszeiten machen den potenziellen Mandanten das Leben schwer. Im Schnitt fehlt der Firmeneintrag einer Kölner Anwaltskanzlei auf 85 % aller Portale, auf 15 % der Portale sind inkonsistente Informationen zu finden. Keine der analysierten Seiten wies komplett richtige und vollständige Daten auf, so eine interne Greven-Auswertung. Solche unterschiedlichen Einträge sind doppelt ärgerlich, weiß Alexander Troll, Produktmanager Neue Medien bei Greven Medien: „Veraltete Informationen sind ein echtes Ärgernis für potenzielle Kunden. Im schlimmsten Fall stehen sie vor verschlossenen Türen oder müssen erst mühsam die aktuelle Anschrift oder Telefonnummer herausfinden.“ Marketing von lokal agierenden Firmen zählen“, ergänzt auch Patrick Hünemohr, Geschäftsführer von Greven Medien. Aktuelle Firmeneinträge auf allen relevanten Portalen Die Suche nach der nächsten Anwaltskanzlei beschränkt sich längst nicht mehr auf Suchmaschinen. Zahlreiche Dienste wie Focus.de, GMX oder Foursquare bieten die lokale Dienstleistersuche inzwischen an. Inkonsistente Einträge verringern Auffindbarkeit Praxistipp: Wie steht es um Ihre Kanzlei? Prüfen Sie Ihre Sichtbarkeit in 32 Portalen kostenlos unter www.greven.de/localcheck. Mindestens genauso schädlich sind inkonsistente Einträge aber auch für die Auffindbarkeit der Kanzlei in Suchmaschinen. Denn einheitliche Firmenangaben, sogenannte Citations, steigern die Relevanz des Unternehmens für Google oder Bing. Dabei kommt es auf Details an: Wird die Telefonnummer mit Bindestrichen oder Leerzeichen angegeben, der Straßenname zusammen oder auseinander geschrieben? Bei Suchmaschinen sind die lokalen Ergebnisse, also Suchkombinationen aus Dienstleister und Ort wie „Anwalt Köln“, häufig bereits auf der ersten Seite in der sogenannten Maps Suche zu finden. Mit konsistenten Informationen erhöhen sich auch die Chancen für die Kanzlei, die eigene Platzierung zu verbessern. Ist ein Profil optimal gepflegt, sticht der Eintrag aus der Masse heraus. „Die Platzierung auf den vorderen Suchergebnisseiten ist hart umkämpft. Einheitliche Firmenangaben sollten daher zu den Top-Prioritäten im digitalen Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen bedeutet die Pflege der Firmendaten auf solchen Portalen eine hohe Zusatzbelastung. „Gerade kleinere Unternehmen wie Kanzleien konzentrieren sich zu Recht auf ihr Kerngeschäft. Da fällt es schwer, auch noch Zeit und Personal für die kontinuierliche Pflege von Firmendaten zu investieren. Ändern sich Öffnungszeiten oder Anschrift, wird ein Logo aktualisiert oder das Angebotsportfolio erweitert, entstehen daher oft inkonsistente Informationen auf unterschiedlichen Online-Portalen“, berichtet Alexander Troll. Greven Medien bietet Unternehmen daher die professionelle Pflege der Firmeninformationen auf wichtigen Online-Portalen unter dem Produkt Local Listing an. Kürzlich wurde das Angebot ausgeweitet. Zur Wahl stehen nun drei verschiedene Pakete: Local Listing Basic, Local Listing Business und Local Listing Premium. Während das Basic-Paket die Pflege der Firmeneinträge in Google My Business und Bing Places beinhaltet, umfasst bereits das Business-Paket 13 Portale. Im Premium-Paket werden bis zu 30 Portale gepflegt. Hierzu zählen reichweitenstarke Dienste wie Nokia here, meinestadt.de, Web.de, 1&1, Tupalo oder YellowMap. Mit dem richtigen Mix zum Erfolg Wie bei allen Marketing-Maßnahmen gilt auch im lokalen Bereich: Der richtige Mix macht den Erfolg. „Eine einzelne Maßnahme wie Einträge in Local Listings kann durchaus zu mehr Kontakten führen, allerdings entfaltet sich die ganze Online-MarketingPower erst, wenn alle Zahnräder ineinander greifen. Wir bieten unseren Kunden einen 360-Grad-Ansatz, bei dem alle Maßnahmen auf ein Ziel gerichtet sind: relevante Reichweite für lokal agierende Unternehmen generieren“, resümiert Alexander Troll. So ergänzen sich Einträge in den Verzeichnissen Gelbe Seiten, Das Örtliche und Das Telefonbuch ideal mit Local Listings und der Erstellung von responsiven Websites. Für zusätzliche Kontakte sorgen beispielsweise Google AdWords oder Facebook-Kampagnen. Über Greven Medien Die Greven Medien GmbH & Co. KG ist seit 1828 Partner für Unternehmen im lokalen Marketing. Als 360-GradDienstleister bietet Greven kompetente Beratung im On- und OfflineBereich sowie weitere Services, wie die Website-Erstellung, Suchmaschinenwerbung und -optimierung sowie Social-Media-Angebote. Weitere Informationen unter: www.greven.de oder 0221-96 88 77 24 83 Anmeldeformular für Seminare des KAV Kölner Anwaltverein Service GmbH, Luxemburger Str. 101, Zimmer 101, 50939 Köln Bitte faxe n Sie alle 3 Seit en an folgende N ummer: 0221 2856 02-21 Bitte wählen Sie ein oder mehrere Seminare aus, tragen Sie umseitig Ihre Daten ein und faxen alle 3 Seiten an die dort angegebene Faxnummer. Vielen Dank! Termin Sem.-Nr. Titel Kostenbeitrag 12.01.16 MedR1-01-16 Versorgungsalternative zum KV-System Verträge zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß § 73b SGB V h 60,00 (zzgl. MwSt. h 11,97 = h 71,40) 18.01.16 IntR1-01-16 Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht: Microsoft und Amazon h 60,00 (zzgl. MwSt. h 11,97 = h 71,40) 20.01.16 beA1-01-16 1. beA Kongress 2016 – Fachvortrag: Wolters Kluwer Deutschland h 120,00 (zzgl. MwSt. h 22,80 = h 142,80) 20.01.16 beA2-01-16 1. beA Kongress 2016 – Fachvortrag: RA MICRO Köln h 120,00 (zzgl. MwSt. h 22,80 = h 142,80) 20.01.16 beA3-01-16 1. beA Kongress 2016 – Fachvortrag: DATEV h 120,00 (zzgl. MwSt. h 22,80 = h 142,80) 22.01.16 UrhebR2-01-16 Das Recht der Verwertungsgesellschaften und ausgewählte Fragen des Urhebervertragsrechts h 120,00 (zzgl. MwSt. h 22,80 = h 142,80) 23.01.16 UrhebR1-01-16 Aktuelle Entwicklungen im Urheberrecht h 90,00 (zzgl. MwSt. h 17,10 = h 107,10) 23.01.– 27.02.2016 KAV1-01-16-KLK Klausurenkurs Sommerprüfung 2016 – Komplett h 150,00 (zzgl. MwSt. h 28,50 = h 178,50) 23.01.16 KAV2-01-16 Klausurenkurs – Rechtskunde h 45,00 (zzgl. MwSt. h 8,55 = h 53,55) 26.01.16 InsoR1-01-16 Einführung in das Insolvenzanfechtungsrecht h 60,00 (zzgl. MwSt. h 11,97 = h 71,40) 27.01.16 VerwR1-01-16 Prüfungsrecht – Basics und aktuelle Entwicklungen h 90,00 (zzgl. MwSt. h 17,10 = h 107,10) 28.01.16 MedR1-11-15 Aktuelle Entwicklungen im Vertragsarztrecht h 60,00 (zzgl. MwSt. h 11,97 = h 71,40) 10.02.16 SozR1-02-16 Fallbeispiele aus Unfall- und Sozialmedizin an der Schnittstelle des Dialogs Juristen/Mediziner h 120,00 (zzgl. MwSt. h 22,80 = h 142,80) 13.02.16 KAV1-02-16 Klausurenkurs – ZPO h 45,00 (zzgl. MwSt. h 8,55 = h 53,55) 16.02.16 ArbR1-02-16 Aktuelles zu Werkvertrag und AÜG h 60,00 (zzgl. MwSt. h 11,97 = h 71,40) 17.02.16 BetreuR1-02-16 Kommunikation zwischen Betreuer/in und Betreuungsgericht – FamFG und §§ 1896 ff. BGB in Theorie und Praxis – 2.0 – Komplett h 90,00 (zzgl. MwSt. h 17,10 = h 107,10) 17.02.16 BetreuR1-02-16-1 Kommunikation zwischen Betreuer/in und Betreuungsgericht – FamFG und §§ 1896 ff. BGB in Theorie und Praxis – 2.0 – Teilbuchung h 60,00 (zzgl. MwSt. h 11,97 = h 71,40) 18.02.16 MigR1-02-16 Asylverfahrensrecht h 180,00 (zzgl. MwSt. h 34,20 = h 214,20) 19.02.16 MigR2-02-16 Dublin-III-Verordnung h 150,00 (zzgl. MwSt. h 28,50 = h 178,50) 20.02.16 MigR3-02-16 Materielles Asylrecht h 180,00 (zzgl. MwSt. h 34,20 = h 214,20) 20.02.16 KAV2-02-16 Klausurenkurs – RVG h 45,00 (zzgl. MwSt. h 8,55 = h 53,55) 24.02.16 FamR1-02-16 Ausgesuchte Themen im Versorgungsausgleich mit Haftungsrelevanz h 120,00 (zzgl. MwSt. h 22,80 = h 142,80) 27.02.16 StrafR1-02-16 Aktuelles aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Straf- und Strafprozessrecht h 120,00 (zzgl. MwSt. h 22,80 = h 142,80) 27.02.16 KAV3-02-16 Klausurenkurs - Rechnungswesen h 45,00 (zzgl. MwSt. h 8,55 = h 53,55) 04.– 05.03.2016 BankR1-03-16 6. Kölner Bankrechtstag – Komplettbuchung – 15 Std. FAO h 450,00 (zzgl. MwSt. h 85,50 = h 535,50) 04.03.16 BankR1-03-16-1 6. Kölner Bankrechtstag – Teilbuchung 1 – 7 Std. FAO h 210,00 (zzgl. MwSt. h 39,90 = h 249,90) 05.03.16 BankR1-03-16-2 6. Kölner Bankrechtstag – Teilbuchung 2 – 8 Std. FAO h 240,00 (zzgl. MwSt. h 45,60 = h 285,60) 10.03.16 MietR1-03-16 Neues zum Wohnraummietrecht – Mietrechtsnovellierungsgesetz, Gesetzgebungsvorhaben, aktuelle Rechtsprechung h 90,00 (zzgl. MwSt. h 17,10 = h 107,10) 17.03.16 GesR1-03-16 Firmenrecht und Handelsregisterverfahren aus Sicht der IHK h 60,00 (zzgl. MwSt. h 11,97 = h 71,40) 13.04.16 ErbR1-04-16 Testamentsvollstreckung und Behindertentestament h 120,00 (zzgl. MwSt. h 22,80 = h 142,80) 20.04.16 SteuR1-04-16 Warenlieferungen und Dienstleistungen im internationalen Umsatzsteuerrecht h 90,00 (zzgl. MwSt. h 17,10 = h 107,10) 27.04.16 FamR1-04-16 Aktuelle Rechtsprechung und praxisrelevante Probleme zur Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts h 140,00 (zzgl. MwSt. h 26,60 = h 166,60) 28.04.16 FamR2-04-16 Die Immobilie im Familienrecht h 140,00 (zzgl. MwSt. h 26,60 = h 166,60) Fortsetzung und Faxnummer auf der nächsten Seite >> 84 Termin Sem.-Nr. Titel Kostenbeitrag 28.04.– 09.12.2016 Mediator2016 Berufsbegleitende Zusatzausbildung zum/r Anwaltmediator/in h 2.990,00 (zzgl. MwSt. h 568,10 = h 3.558,10) 24.05.16 MietR1-05-16 Nutzerverhalten oder Baumangel? Über die Bewertung der Schimmelbildung in Wohnungen h 120,00 (zzgl. MwSt. h 22,80 = h 142,80) 08.– 09.09.2016 ITR1-09-16 6. NRW IT-Rechtstag – Komplettbuchung – 15 Std. FAO – Frühbucher h 427,50 (zzgl. MwSt. h 81,23 = h 508,73) 08.09.16 ITR1-09-16-1 6. NRW IT-Rechtstag – Teilbuchung 1 – 7 Std. FAO – Frühbucher h 199,50 (zzgl. MwSt. h 37,91 = h 237,41) 09.09.16 ITR1-09-16-2 6. NRW IT-Rechtstag – Teilbuchung 2 – 8 Std. FAO – Frühbucher h 228,00 (zzgl. MwSt. h 43,32 = h 271,32) 09.– 10.09.2016 UrhebR1-09-16 Herbstseminar im Urheber- und Medienrecht – Komplettbuchung – 15 Std. FAO – Frühbucher h 434,15 (zzgl. MwSt. h 82,49 = h 516,64) 09.09.16 UrhebR1-09-16-1 Herbstseminar im Urheber- und Medienrecht – Teilbuchung 1 – 8 Std. FAO – Frühbucher h 228,00 (zzgl. MwSt. h 43,32 = h 271,32) 10.09.16 UrhebR1-09-16-2 Herbstseminar im Urheber- und Medienrecht - Teilbuchung 2 – 7 Std. FAO – Frühbucher h 206,15 (zzgl. MwSt. h 39,17 = h 245,32) 09.– 10.09.2016 VerkR1-09-16 Herbstseminar Verkehrsrecht – Komplettbuchung - 15 Std. FAO - Frühbucher h 427,50 (zzgl. MwSt. h 81,23 = h 508,73) 09.09.16 VerkR1-09-16-1 Herbstseminar Verkehrsrecht – Teilbuchung 1 – 7 Std. FAO – Frühbucher h 199,50 (zzgl. MwSt. h 37,91 = h 237,41) 10.09.16 VerkR1-09-16-2 Herbstseminar Verkehrsrecht – Teilbuchung 2 – 8 Std. FAO – Frühbucher h 228,00 (zzgl. MwSt. h 43,32 = h 271,32) 16.– 17.09.2016 FamR1-09-16 Herbstseminar Familienrecht – Komplettbuchung - 15 Std. FAO – Frühbucher h 427,50 (zzgl. MwSt. h 81,23 = h 508,73) 16.09.16 FamR1-09-16-1 Herbstseminar Familienrecht – Teilbuchung 1 – 7 Std. FAO – Frühbucher h 199,50 (zzgl. MwSt. h 37,91 = h 237,41) 17.09.16 FamR1-09-16-2 Herbstseminar Familienrecht - Teilbuchung 2 – 8 Std. FAO - Frühbucher h 228,00 (zzgl. MwSt. h 43,32 = h 271,32) 22.09.16 IntR1-09-16 Update im Europarecht: Aktuelles in Zivil- und Handelssachen h 60,00 (zzgl. MwSt. h 11,97 = h 71,40) 24.09.2016 StrafR1-09-16 Aktuelles aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Straf- und Strafprozessrecht h 120,00 (zzgl. MwSt. h 22,80 = h 142,80) 28.– 29.10.2016 BauR1-10-16 Jahresendveranstaltung im Bau- u. Architektenrecht – Komplettbuchung 15 Std. FAO - Frühbucher h 427,50 (zzgl. MwSt. h 81,23 = h 508,73) 28.10.16 BauR1-10-16-1 Jahresendveranstaltung im Bau- u. Architektenrecht – Teilbuchung 1 – 7 Std. FAO - Frühbucher h 199,50 (zzgl. MwSt. h 37,91 = h 237,41) 29.10.16 BauR1-10-16-2 Jahresendveranstaltung im Bau- u. Architektenrecht – Teilbuchung 2 – 8 Std. FAO - Frühbucher h 228,00 (zzgl. MwSt. h 43,32 = h 271,32) 04.– 05.11.2016 VersR1-11-16 7. Kölner Versicherungsrechtstag – Komplettbuchung – 15 Std. FAO – Frühbucher h 427,50 (zzgl. MwSt. h 81,23 = h 508,73) 04.11.16 VersR1-11-16-1 7. Kölner Versicherungsrechtstag – Teilbuchung 1 – 7 Std. FAO – Frühbucher h 199,50 (zzgl. MwSt. h 37,91 = h 237,41) 05.11.16 VersR1-11-16-2 7. Kölner Versicherungsrechtstag – Teilbuchung 2 – 8 Std. FAO – Frühbucher h 228,00 (zzgl. MwSt. h 43,32 = h 271,32) 18.– 19.11.2016 GR1-11-16 Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz – Komplettbuchung - 15 Std. FAO - Frühbucher h 427,50 (zzgl. MwSt. h 81,23 = h 508,73) 18.11.16 GR1-11-16-1 Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz – Teilbuchung 1 – 7 Std. FAO – Frühbucher h 199,50 (zzgl. MwSt. h 37,91 = h 237,41) 19.11.16 GR1-11-16-2 Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz – Teilbuchung 2 – 8 Std. FAO – Frühbucher h 228,00 (zzgl. MwSt. h 43,32 = h 271,32) 18.– 19.11.2016 ArbR1-11-16 Jahresendveranstaltung im Arbeitsrecht – Komplettbuchung 15 Std. FAO – Frühbucher h 427,50 (zzgl. MwSt. h 81,23 = h 508,73) 18.11.16 ArbR1-11-16-1 Jahresendveranstaltung im Arbeitsrecht – Teilbuchung 1 – 7 Std. FAO – Frühbucher h 199,50 (zzgl. MwSt. h 37,91 = h 237,41) 19.11.16 ArbR1-11-16-2 Jahresendveranstaltung im Arbeitsrecht – Teilbuchung 2 – 8 Std. FAO – Frühbucher h 228,00 (zzgl. MwSt. h 43,32 = h 271,32) 02.– 03.12.2016 MietR1-12-16 Kölner Mietrechtstage 2016 – Komplettbuchung – 15 Std. FAO – Frühbucher h 427,50 (zzgl. MwSt. h 81,23 = h 508,73) 02.12.16 MietR1-12-16-1 Kölner Mietrechtstage 2016 – Teilbuchung 1 – 7 Std. FAO – Frühbucher h 199,50 (zzgl. MwSt. h 37,91 = h 237,41) 03.12.16 MietR1-12-16-2 Kölner Mietrechtstage 2016 – Teilbuchung 2 – 8 Std. FAO – Frühbucher h 228,00 (zzgl. MwSt. h 43,32 = h 271,32) Bitte faxe n Sie alle 3 Seit en an folgende N ummer: 0221 2856 02-21 85 Hinweise der Redaktion In dieser Ausgabe des KAV Magazins finden Sie die Bewerbung der bereits bis zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe geplanten Seminare der nächsten Folgemonate. Darüber hinaus wurden und werden kontinuierlich weitere Fachseminare, Workshops und Tagungen für Sie erstellt, deren Bewerbung im direkten Anschluss zur finalen Planung auf unserer KAV Onlineplattform im Internet unter www.kav-seminare.de, in unserem monatlichen Newsletter (Seite 78) sowie in den nachfolgenden KAV Magazinen erfolgen. Gern stehen wir Ihnen für Fragen und Anregungen jederzeit zur Verfügung. Seinen Mitgliedern gewährt der KAV einen Bonus, indem er die Kosten für die 5./6./11. und 12. Seminarstunde pro Kalenderjahr und Mitglied übernimmt. Die Mitglieder des KAV erhalten bei Anwendung des KAV BONUS SYSTEMS eine entsprechend reduzierte Rechnung von der KAV Service GmbH, die die Seminare im Auftrag des KAV durchführt. Bitte zahlen Sie daher die Teilnahmegebühren für die Seminare erst nach Erhalt der Rechnung. Bitte faxe n Sie alle 3 Seit en an folgende N ummer: 0221 2856 02-21 Ihre Daten Fax: 0 221. 28 56 02 - 21 Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen. Eine Online-Anmeldung ist möglich unter: www.kav-seminare.de. Name Anschrift Gerichtsfach-Nr.: Rechnungs-Adresse, falls abweichend Telefon, E-Mail Köln, den Unterschrift Im Anschluss zu Ihrer Anmeldung erhalten Sie gemäß unseren Teilnahmebedingungen eine Bestätigung und Annahme Ihres Buchungswunsches sowie eine Ausführung unserer Teilnahmebedingungen. Bitte zahlen Sie erst nach Erhalt Ihrer Rechnung unter Verwendung Ihrer Rechnungsnummer. Vielen Dank! 86 Teilnahmebedingungen für das Fortbildungsangebot der Kölner Anwaltverein Service GmbH 1. Veranstalter des Fortbildungsangebots Veranstalter ist die Kölner Anwaltverein Service GmbH, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer, RA Markus Trude und Martin V. Sampedrano Gonzalez, Luxemburger Str. 101, Justizgebäude, 50939 Köln, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln, HRB 28395; Telefon: 0 221 285602-20 (montags bis freitags 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr), Fax: 0 221 285602-21, E-Mail: [email protected], Internet: www.koelner-anwaltverein.de/KoelnerAnwaltVerein-Service-GmbH 2. Geltungsbereich Die Kölner Anwaltverein Service GmbH führt Seminare, Fortbildungsveranstaltungen und Fachanwaltslehrgänge nach Maßgabe dieser Teilnahmebedingungen durch. 3. Wie kommt ein Vertrag zwischen Ihnen und uns zustande Soweit wir Ihnen über unsere Internetseiten www.koelner-anwaltverein.de oder www.koelner-anwaltverein.de/KoelnerAnwaltVerein-Service-GmbH, über unsere Mitgliederzeitschrift „KAV-Magazin“ oder über einen unserer Flyer Fortbildungsveranstaltungen anbieten, stellt dies lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Vertragsangebotes dar. Indem Sie eine Bestellung per Brief, Telefax oder E-Mail absenden, geben Sie ein Angebot gemäß § 145 BGB ab. Wir bestätigen Ihnen per Brief, E-Mail oder Telefax den Vertragsschluss. Sofern Sie dies angegeben haben, übersenden wir Ihnen die vorgenannten Bestätigung per E-Mail. 4. Annahme der Buchung Wenn Sie eine Fortbildungsveranstaltung per Brief, Telefon oder E-Mail buchen, bestätigen wir Ihnen innerhalb von ca. fünf Werktagen, ob wir Ihr Angebot zum Abschluss des Vertrages über die von Ihnen gewünschte Fortbildungsveranstaltung annehmen. 5. Widerrufsrecht Wenn Sie Verbraucher sind, steht Ihnen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu. Ein Verbraucher ist eine natürliche Person, die die Bestellung zu einem Zweck abgibt, der weder Ihrer gewerblichen noch selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. a) Widerrufsbelehrung Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, die Kölner Anwaltverein Service GmbH Luxemburger Str. 101 Justizgebäude 50939 Köln Fax: 0221 285602-21 E-Mail: [email protected], mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. b) Widerrufsfolgen Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. 6. Teilnahmegebühren und Fälligkeit Sämtliche Teilnahmegebühren der von der Kölner Anwaltverein Service GmbH angebotenen Veranstaltungen sind Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Teilnahmegebühren für Ihre gebuchte Fortbildungsveranstaltung (Seminare, Fachanwaltskurse, Zusatzausbildungen etc.) wird mit dem Zugang der Rechnung fällig. Soweit wir dies anbieten, können Sie zu ermäßigten Teilnahmegebühren teilnehmen, wenn Sie zum Zeitpunkt des Fachanwaltslehrganges oder zum Zeitpunkt der berufsbegleitenden Zusatzausbildung Mitglied des Kölner Anwaltvereins und weniger als 5 Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sind. Bitte beachten Sie auch die Informationen auf unserer Website zu der finanziellen Fördermöglichkeit dieser Kurse durch das Land NRW mit einem sog. „Bildungsscheck“. 7. Sonderkündigungsrecht a) Sonderkündigungsrecht bei Seminaren Sie können bis zu 14 Tage vor Seminarbeginn die von Ihnen gebuchte Fortbildungsveranstaltung kündigen. In diesem Fall erlischt unser Anspruch auf die vereinbarte Teilnahmegebühr. Kündigen Sie bis zum Ablauf des Tages vor dem Veranstaltungstermin, berechnen wir Ihnen eine Pauschale in Höhe von 30 % der Teilnahmegebühr. Diese Pauschale wird sofort fällig. Sie dürfen uns nachweisen, dass uns durch Ihre Kündigung finanzielle Nachteile nicht oder nicht in Höhe der von uns berechneten Pauschale entstanden sind. b) Sonderkündigungsrecht bei Fachanwaltskursen oder Zusatzausbildungen Sie können bis zu zwei Monate vor Beginn des Fachanwaltskurses oder der Zusatzausbildung den von Ihnen gebuchten Fachanwaltskurs oder die Zusatzausbildung kündigen. In diesem Fall erlischt unser Anspruch auf die vereinbarte Teilnahmegebühr. Kündigen Sie bis zum Ablauf des Tages vor dem Veranstaltungstermin, berechnen wir Ihnen eine Pauschale in Höhe von 30 % der Teilnahmegebühr. Diese Pauschale wird sofort fällig. Sie dürfen uns nachweisen, dass uns durch Ihre Kündigung finanzielle Nachteile nicht oder nicht in Höhe der von uns berechneten Pauschale entstanden sind. c) Form der Kündigung Sie können Ihre Kündigung schriftlich, per Telefax oder per E-Mail erklären. 8. Programmänderung und Absage von Fortbildungsveranstaltungen durch die Kölner Anwaltverein Service GmbH Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir Fortbildungsveranstaltungen jeglicher Art absagen können, wenn z.B. ein Dozent ausfällt oder die geplante Teilnehmerzahl nicht erreicht wird. Sofern wir von diesem Recht Gebrauch machen, informieren wir Sie von unserer Absage so rechtzeitig wie möglich. Bitte informieren Sie sich stets online über die aktuellen Kursinformationen oder kontaktieren Sie unsere Geschäftsstelle. Sollten wir Fortbildungsveranstaltungen absagen, erstatten wir Ihnen die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen der Kölner Anwaltverein Service GmbH. 9. Arbeitsunterlagen Im Rahmen einer Vielzahl der von der Kölner Anwaltverein Service GmbH angebotenen Fortbildungsveranstaltungen stellen die Referenten Ihnen Arbeitsunterlagen zur Verfügung. Wir weisen Sie darauf hin, dass grundsätzlich kein Anspruch auf diese Arbeitsunterlagen besteht. Sofern der jeweilige Referent einwilligt, übermitteln wir Ihnen diese Arbeitsunterlagen im Nachgang zur jeweiligen Veranstaltung per E-Mail. Zu diesem Zweck legen wir im Rahmen der Veranstaltung entsprechende Listen aus, auf denen Sie Ihre E-Mail-Adresse eintragen können. Die Kölner Anwaltverein Service GmbH haftet nicht für den Inhalt der Fortbildungsveranstaltung oder der begleitenden Arbeitsunterlagen, es sei den die Kölner Anwaltverein Service GmbH oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig. 10. Urheberrecht Die ausgegebenen Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen diese nicht – auch nicht auszugsweise – ohne Einwilligung des entsprechenden Referenten und der Kölner Anwaltverein Service GmbH vervielfältigen. Die Skriptmaterialien stehen exklusiv den Teilnehmern der entsprechenden Fortbildungsveranstaltung zur Verfügung. 11. Datenschutz Wenn wir Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, beachten wir die Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes. Wir speichern die uns übermittelten personenbezogenen Daten wie z.B. Name, Adresse, Bankverbindung und E-Mail-Adresse zur Abwicklung Ihrer Seminaranmeldung. Sollten Sie Information über weitere Veranstaltungen wünsche, benötigen wir hierzu Ihre Einwilligung. Sollten Sie per Brief, E-Mail oder Telefax eine unserer Fortbildungsveranstaltungen buchen, teilen Sie uns bitte mit, ob wir Sie über weitere Veranstaltungen informieren dürfen. 12. Teilnahmebescheinigung oder Zertifikat a) Fortbildungsveranstaltungen Sofern Sie an einer unserer Fortbildungsveranstaltungen teilgenommen haben, erteilen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung. Zum Nachweis Ihrer Teilnahme an einer unserer Fortbildungsveranstaltungen führen wir Teilnehmerlisten. Sollten Sie an der Ausstellung einer Teilnahmebestätigung interessiert sein, bitten wir Sie darum, Ihre Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung durch Ihre Unterschrift auf der Teilnehmerliste zu bestätigen. Wir übersenden Ihnen die Teilnahmebestätigung nach Abschluss der Fortbildungsveranstaltungen. Dies setzt voraus, dass Sie die Teilnahmegebühren für die Fortbildungsveranstaltung vollständig bezahlt haben. Unsere Fortbildungsveranstaltungen sind in der Regel als Pflichtfortbildungsnachweis gemäß § 15 FAO geeignet. Eine endgültige Entscheidung über die Eignung als Pflichtfortbildungsnachweis gemäß § 15 FAO trifft die für Sie zuständige Rechtsanwaltskammer. b) Fachanwaltskurse oder Zusatzausbildungen Für die Teilnahme und den erfolgreichen Abschluss eines unserer Fachanwaltskurse oder eine unserer Zusatzausbildungen, erteilen wir Ihnen ein Zertifikat. Zum Nachweis Ihrer Teilnahme an einer unserer Fortbildungsveranstaltungen führen wir Teilnehmerlisten. Sollten Sie an der Ausstellung einer Teilnahmebestätigung interessiert sein, bitten wir Sie darum, Ihre Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung durch Ihre Unterschrift auf der Teilnehmerliste zu bestätigen. Wir übersenden Ihnen die Teilnahmebestätigung nach Abschluss der Fortbildungsveranstaltungen. Dies setzt voraus, dass Sie die Teilnahmegebühren für die Fortbildungsveranstaltung vollständig bezahlt haben. 13. Haftungsbegrenzung Ihre Ansprüche auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen richten sich nach den folgenden Bestimmungen. a) Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen von uns beruhen, haften wir unbeschränkt. b) Bei den übrigen Haftungsansprüchen haften wir unbeschränkt nur bei Nichtvorhandensein der garantierten Beschaffenheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. c) Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung beschränkt auf das Fünffache des von Ihnen geschuldeten Netto-Entgelts sowie auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen der Vertragserfüllung typischerweise gerechnet werden muss. 14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand Auf unsere Verträge wenden wir nur das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UNKaufrechts (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods, CISG) an. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen beider Vertragsteile ist unser Sitz. Gerichtsstand ist Köln. Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Es wird kommen! Im Frühjahr 2016! Sie dürfen gespannt sein! Gemeinsam viel erreichen! Hilfe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge! Terror und Angst, Bombardements, Krieg, Gewalt und Schmerz, Hass und Vergeltung: All das versuchen immer mehr Menschen aus der arabischen Welt, dem Balkan und aus Teilen Afrikas hinter sich zu lassen. Die einzige Möglichkeit, um sich und ihre Familien zu retten: eine Flucht voller Strapazen, bei der sie meist alles zurücklassen, außer die Kleidung, die sie am Leibe tragen – und bei der sie immer ihr Leben aufs Spiel setzen. Denn den menschenunwürdigen Transport übers Meer oder durch Wüsten, für den sich Schlepper und Schleuser mit horrenden Summen bezahlen lassen, überlebt längst nicht jeder. Etwa die Hälfte dieser Flüchtlinge sind Kinder und Jugendliche. Viele kommen allein – ohne Eltern, Geschwister oder andere Angehörige. Viele mussten miterleben wie diese gequält, gefoltert, getötet wurden – oder unterwegs starben. Sie sind verängstigt und erschöpft. Und sie brauchen Hilfe. Hilfe, das Erlebte zu verarbeiten und die Hoffnung auf ein Leben in Sicherheit und Frieden wiederzuentdecken. Diese Hilfe bietet die evangelische Jugendhilfe Anna-Stiftung e.V. Die Kölner Stiftung gibt sogenannten minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen ein neues Zuhause, in dem die zum Großteil stark traumatisierten Kinder von Pädagogen umsorgt und gefördert werden. In Wohngruppen im Haupthaus in Köln-Vogelsang und den beiden neuen Außenwohngruppen in Köln-Junkersdorf und in der Nähe von Kommern werden sie gemeinsam mit hilfsbedürftigen Kindern und Jugendlichen aus Deutschland betreut. Der KAV e.V. möchte dieses Projekt aktiv begleiten und fördern. Denn gerade die jungen unbegleiteten Flüchtlinge sind auf Institutionen angewiesen, die sie fernab der Heimat willkommen heißen und auf dem Weg in die Selbstständigkeit begleiten. Bitte unterstützen Sie uns dabei! Mit Ihrer Spende, egal wie groß sie sein mag, unterstützen Sie ganz konkret den Ausbau und Betrieb einer neuen Außenwohngruppe in Kommern. Hier sollen Projekte umgesetzt werden, die mit öffentlichen Geldern allein nicht finanziert werden können: etwa die Bestellung von Sprachpädagogen und der Aufbau einer Werkstatt, in der die Bewohner ihre schrecklichen Erlebnisse auch handwerklich und künstlerisch verarbeiten können. Spenden an: Jugendhilfe Anna-Stiftung e.V. Stichwort: Gemeinsam helfen – KAV Sparkasse Köln Bonn IBAN: DE10 3705 0198 0002 8020 80 BIC: COLSDE33 Die Ausstellung einer Zustellungsbescheinigung ist direkt über die Stiftung möglich. Vielen Dank! Weitere Informationen zur Jugendhilfe Anna-Stiftung e.V. erhalten Sie unter www.anna-stiftung.com
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