KAV Magazin Ausgabe 4 / 2015

Ausgabe 04/2015
KAV Magazin
Anwälte & Kunst –
Neue Veranstaltungsreihe
1. beA Kongress 2016
am 20. Januar
Neuer Arbeitskreis
Migrationsrecht gegründet
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:
Editorial | 3
Liebe Kolleginnen,
liebe Kollegen,
Ihnen allen wünsche ich mit den Worten von Cäsar Flaischlen herzlichst ein gesegnetes Weihnachtsfest und alles Gute für das neue Jahr. Ich hoffe, Sie können die freien
Tage nutzen zur Besinnung und zum Kräfte sammeln im Kreise Ihrer Familie und
Ihrer Freunde. Mit meinen Wünschen verbinde ich auch meinen Dank an Sie alle für
Ihre Verbundenheit zu unserem Verein.
Bedanken möchte ich mich auf diesem Wege auch bei allen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern der Geschäftsstelle, die auch in diesem Jahr für unseren Verein wieder
einen ausgezeichneten Einsatz geleistet haben. Ihnen und Ihren Familien wünsche
ich fröhliche Weihnachten und einen guten Rutsch in das neue Jahr. In diesen Dank
schließe ich alle Vorstandsmitglieder sowie die Mitglieder der Ausschüsse und
Arbeitskreise ein. Sie alle haben im vergangenen Jahr weit über ihre ehrenamtliche
Verpflichtung hinaus Einsatz gezeigt und es so ermöglicht, dass der Kölner Anwaltverein Sie alle in vielfältiger Weise in Ihrer täglichen Arbeit unterstützen konnte. Auf
eine weiterhin gedeihliche Zusammenarbeit mit Ihnen allen freue ich mich sehr.
Mit herzlichem und kollegialem Gruß,
stets Ihre
RAin Pia Eckertz-Tybussek
Vorsitzende
Sylvester
Komm, vergiss einmal all die Geschichten
und wenn man so zusieht, wie sie allmählich
komm und begrab einmal all den Kram!
mutloser werden, trüber und trüber ...
es sind ja doch nur Lumpereien,
Mein Gott, man könnte weinen drüber!
die einem nur das Herz zerquälen,
die einen nur müde machen und lahm!
Lebt mit mehr Freude! ach, ich möcht's
groß wie die Sonne an den Himmel schreiben,
Die Menschen sind so, ich weiß es wohl:
dass es wie Feuer in die Herzen loht ...
statt fröhlich und guter Dinge zu sein,
lebt mit mehr Freude und ohne die Not
vernörgeln sie sich die schönsten Stunden
und ohne den Hass und ohne den Neid,
mit kindisch törichten Hetzerein.
an den ihr das halbe Leben verpasst ...
Sie möchten es selbst nicht, wenn man frägt ...
macht's euch zu Lust und nicht zu Last!
sie sehnen sich, harmloser sein zu dürfen,
lebt mit mehr Freude,
sie nennen es Unrecht, Schande und Hohn
lebt mit mehr Rast!
und möchten heraus aus all dem Gezänke ...
und kommen doch nicht los davon ...
Cäsar Flaischlen (1864-1920)
4 | Inhalt
66
Nachbericht zur
Gala Kölner Juristen
vom
20. November 2015
KAV-Seminare
06 | Fortbilden und Service genießen
08 | Übersicht der Seminare
31 | Save the Date: Frühjahrsseminare,
Herbstseminare und Jahresendveranstaltungen 2016 (15 Std. FAO*)
32 | Veranstaltungsorte
und Parkhinweise
33 | Mit der Bahn zum Seminar
34 | KAV-Bonus
35 | Berufsbegleitende Zusatzausbildung
zum ⁄ r Anwaltmediator ⁄ in 2016
Ausschüsse &
Arbeitskreise
Aktuelles &
Wissenswertes
43 | Ausschuss Junge Anwälte
46 | K
AV Rechtpersönlich:
Interview mit dem Präsidenten des
Finanzgerichts Köln,
Herrn Benno Scharpenberg, und
dem Vorstandsmitglied des KAV e.V.,
Herrn Kollegen Dr. Jörg Luxem
44 | Strafrechtsausschuss
50 | Aktuelles
45 | Arbeitskreis Zivilverfahrensrecht und
Zwangsvollstreckungsrecht
50 | A
nwälte & Kunst – Die neue
Veranstaltungsreihe
40 | Ausschuss
Gewerblicher Rechtsschutz
42 | Ausschuss Insolvenzrecht
53 | G
ründung des
Arbeitskreises Migrationsrecht/
Fortbildungen im Migrationsrecht
54 | Wissenswertes
36 | Berufsbegleitende Zusatzausbildung
zum ⁄ r Fachsekretär ⁄ in im
Familienrecht
58 | P
ersonen
38 | Fachanwaltslehrgänge 2016
in Kooperation mit der
Deutschen AnwaltAkademie in Köln
61 | F lurfunk
39 | Fachanwaltslehrgang
Migrationsrecht – Interessenabfrage
60 | Rechtübersichtlich
62 | JurTour
Inhalt | 5
52
1. beA Kongress 2016
am 20. Januar
im Köln Marriott Hotel
Termine
68 | Nachlese zum 35. ANRISTA-TennisTurnier 2015
68 | Redaktionsschluss KAV MAGAZIN
Ausgabe 01/2016
69 | Abschlussgala
der Rechtsanwaltsfachangestellten
am 27. Januar 2016
69 | Save the Date – 8. Kölner Anwaltstag
und Ordentliche Mitgliederversammlung am 03. Mai 2016
70 | Wichtige Termine 2016
KAV intern
Verschiedenes
72 | Der KAV Wandkalender 2016 ist da!
03 | E ditorial
72 | Herzlich willkommen im KAV
05 | Impressum
73 | A
usweitung des Serviceangebotes für
KAV-Mitglieder
80 | A
nnoncen
74 | KAV Partnerschaften
75 | KAV Mitglieds- und Kurierdienstbeiträge 2016
83 | A
nmeldeformular
Seminare
86 | Teilnahmebedingungen
76 | Neu: KAVTELEFONSERVICE
78 | Warum Social Media?
78 | Rechtzeitig informiert
Impressum
Herausgeber: Kölner Anwaltverein e.V. (KAV e.V.) und Kölner Anwaltverein Service GmbH | Verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes: Rechtsanwältin Pia Eckertz-Tybussek,
Vorsitzende des KAV e.V. | Redaktion: Rechtsanwalt Joachim Kleinrahm (Vorstand des KAV e.V.), Martin V. Sampedrano Gonzalez (Geschäftsführer der Kölner Anwaltverein Service
GmbH), Rechtsanwalt Carsten T. Schuster (Geschäftsführer des KAV e.V.) | Adresse und Geschäftsstelle: Justizgebäude, Zimmer 101-109, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln |
Gestaltung und Layout: e-mediad GmbH | Alle Angaben ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit.
6 | Seminare
Fortbilden und Service genießen!
Mineralwasser im Tagungsraum
Bei allen Veranstaltungen im Tagungsraum
Kaffeepausen
Ab einer Seminarlänge von drei Vortragsstunden
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Mittagessen
Ab einer Seminarlänge von acht Vortragsstunden
Kostenfreie WLAN Nutzung am Tagungsort
Im Rahmen verschiedener, mehrstündiger Seminarangebote – bitte beachten Sie die entsprechende Seminarbewerbung.
Skriptmaterial
Abhängig vom Referenten – per Download oder als Printexemplar vor Ort
Nutzung des Deutsche Bahn Veranstaltungstickets
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Ab h 99,00 inkl. MwSt. (Hin- und Rückfahrt 2. Klasse) deutschlandweit (siehe Seite 33)
Flugbuchung
Für die Planung Ihrer Anreise per Flugzeug (auch für generelle Geschäfts- und Privatreisen) steht Ihnen das
Lufthansa City Center Reisebüro Frenzen, Johannisstraße 54, 50668 Köln, zur Verfügung.
Ihre Ansprechpartner stehen unter Telefon: 0221 16012-30, Telefax: 0221 16012-27 und per
E-Mail: [email protected] sehr gern zur Verfügung.
Mietwagenservice
Unser Kooperationspartner Europcar bietet Mitgliedern des KAV e.V. attraktive Sonderkonditionen.
Die genauen Details hierzu erhalten Sie über die Geschäftsstelle des KAV oder online im Partnerbereich der KAV Webseite.
Übernachtungen in Köln
Im Rahmen unserer mehrtägigen Seminare bieten wir Ihnen attraktive Sonderkonditionen in den entsprechenden
Tagungshotels an. Sollten Ihre Vorstellungen von den von uns eingerichteten Konditionen abweichen, so steht Ihnen das
Lufthansa City Center Reisebüro Frenzen jederzeit gern bei der Suche nach einer Alternative zur Verfügung. Mitglieder des KAV
e.V. erhalten darüber hinaus generelle Vergünstigungen in ausgewählten Hotels der Hilton Gruppe, Mövenpick Hotels & Resorts
sowie im Kölner Hyatt Regency Hotel, Lindner Hotel City Plaza Köln und Courtyard Köln Hotel. Weitere Details hierzu finden Sie in
unserem Partnerbereich der KAV Webseite.
B
Nutzung des KAV Bonus Systems
Mitglieder des KAV e.V. profitieren vom KAV Bonus System. Hierbei werden die Kosten für die 5., 6., 11. und 12. Seminarstunde pro Kalenderjahr vom KAV e.V. übernommen – dies bedeutet eine Einsparmöglichkeit in Höhe von bis zu h 120,00 zzgl. 19%
MwSt. (h 142,80) pro Kalenderjahr und Mitglied. Der derzeitige Mitgliedsbeitrag des KAV e.V. liegt bei h 230,00 im Jahr.
Ein attraktives Angebot für junge Mitglieder
In den ersten beiden Jahren nach ihrer Anwaltszulassung bleiben Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die Mitglied des KAV e.V.
werden, beitragsfrei (sofern ihre Zulassung innerhalb von fünf Jahren nach dem Zeitpunkt erfolgt, in dem sie die Befähigung zum
Richteramt erlangt haben). In dieser Zeit profitieren junge Mitglieder bereits vom KAV Bonus System und können alle Angebote
und Dienstleistungen der KAV Service GmbH zu Mitgliederkonditionen in Anspruch nehmen.
Early Bird – Der Frühbucherrabatt im Rahmen der 15 Std. FAO Veranstaltungen
Bei Buchung einer unserer 15 Std. FAO Veranstaltungen bis zu vier Monate vor Veranstaltungsbeginn profitieren Sie mit dem KAV
Frühbucherrabatt von einer Ermäßigung in Höhe von 5% auf den jeweiligen Veranstaltungspreis. Nach Ablauf der Buchungsfrist
gelten die regulären Teilnahmebeiträge. KAV Mitglieder profitieren zudem weiterhin durch die Anrechnung des KAV BONUS.
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8 | Seminare
KAV-Seminare – Übersicht
Liebe Leserinnen und Leser,
in dieser Ausgabe des KAV Magazins finden Sie die Bewerbung der bereits bis zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe
geplanten Seminare der nächsten Folgemonate. Darüber hinaus wurden und werden kontinuierlich weitere Fachseminare, Workshops und Tagungen für Sie erstellt, deren Bewerbung im direkten Anschluss zur finalen Planung auf
unserer KAV Onlineplattform im Internet unter www.kav-seminare.de, in unserem monatlichen Newsletter sowie im
KAV Magazin, Ausgabe 1/2016 erfolgt.
Gern stehen wir Ihnen für Fragen und Anregungen jederzeit zur Verfügung.
Ihre KAV Magazin Redaktion
Arbeitsrecht
16.02.2016S.18 | Aktuelles zu Werkvertrag und AÜG
Jahresendveranstaltung im Arbeitsrecht
18.-19.11.2016 S.30 |
Bank- und Kapitalmarktrecht
04.-05.03.2016 S.21 |
6. Kölner Bankrechtstag
Bau- und Architektenrecht
28.-29.10.2016 S.28 |
Jahresendveranstaltung im Bau- und Architektenrecht
Fortsetzung auf der nächsten Seite »
Seminare | 9
Betreuungsrecht
S.18 | Kommunikation zwischen Betreuer/in und Betreuungsgericht –
FamFG und §§ 1896 ff. BGB in Theorie und Praxis – 2.0
17.02.2016 Erbrecht
13.04.2016 S.23 | Testamentsvollstreckung und Behindertentestament
Familienrecht
24.02.2016S.20 | Ausgesuchte Themen im Versorgungsausgleich mit Haftungsrelevanz
27.04.2016S.24 | Aktuelle Rechtsprechung und praxisrelevante Probleme zur Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts
28.04.2016S.24 | Die Immobilie im Familienrecht
16.-17.09.2016S.27 |
Herbstseminar Familienrecht
gesellschaftsrecht
17.03.2016
S.22 | Firmenrecht und Handelsregisterverfahren aus Sicht der IHK
Gewerblicher Rechtsschutz
S.29 | 18.-19.11.2016
Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz
Informationstechnologierecht
18.01.2016
20.01.2016
08.-09.09.2016
S.13 | Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht: Microsoft und Amazon
S.13 | 1. beA Kongress 2016
S.26 | 6. NRW IT-Rechtstag
Insolvenzrecht
26.01.2016
S.16 | Einführung in das Insolvenzanfechtungsrecht
Internationales Wirtschaftsrecht
18.01.2016
22.09.2016
S.13 | Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht: Microsoft und Amazon
S.27 | Update im Europarecht: Aktuelles in Zivil- und Handelssachen
Fortsetzung auf der nächsten Seite »
10 | Seminare
KAV-Seminare – Übersicht
Kanzleimanagement
20.01.2016
S.13 | 1. beA Kongress 2016
Medizinrecht
12.01.2016S.12 | Versorgungsalternative zum KV-System: Verträge zur Hausarztzentrierten Versorgung
gemäß § 73b SGB V
28.01.2016S.17 | Aktuelle Entwicklungen im Vertragsarztrecht
10.02.2016S.17 | Fallbeispiele aus Unfall- und Sozialmedizin an der Schnittstelle des Dialogs
Juristen/Mediziner
Migrationsrecht
18.02.2016S.19 | Asylverfahrensrecht
19.02.2016S.19 | Dublin-III-Verordnung
20.02.2016S.20 | Materielles Asylrecht
Mitarbeiterseminare
23.01.-27.02.2016S.15 | Klausurenkurs Sommerprüfung 2016
Miet- und weg-recht
10.03.2016 S.22 | Neues zum Wohnraummietrecht – Mietrechtsnovellierungsgesetz,
Gesetzgebungsvorhaben, aktuelle Rechtsprechung
24.05.2016S.25 | Nutzerverhalten oder Baumangel? Über die Bewertung der Schimmelbildung in
Wohnungen
02.-03.12.2016 S.30 |
Kölner Mietrechtstage 2016
Sozialrecht
10.02.2016S.17 | Fallbeispiele aus Unfall- und Sozialmedizin an der Schnittstelle des Dialogs
Juristen/Mediziner
Fortsetzung auf der nächsten Seite »
Seminare | 11
Steuerrecht
20.04.2016
S.23 | Warenlieferungen und Dienstleistungen im internationalen Umsatzsteuerrecht
Strafrecht
27.02.2015 S.21 | A
ktuelles aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Straf- und Strafprozessrecht
Urheber- und Medienrecht
22.01.2016 S.14 | D
as Recht der Verwertungsgesellschaften und ausgewählte Fragen des
Urhebervertragsrechts
23.01.2016 S.15 | A
ktuelle Entwicklungen im Urheberrecht
09.-10.09.2016 S.26 | Herbstseminar Urheber- und Medienrecht
Verkehrsrecht
09.-10.09.2016S.25 | Herbstseminar Verkehrsrecht
Versicherungsrecht
04.-05.11.2016
S.29 |
7. Kölner Versicherungsrechtstag
Verwaltungsrecht
27.01.2016
= 15 Std. FAO
S.16 | Prüfungsrecht – Basics und aktuelle Entwicklungen
= Basic-Seminare
12 | Seminare
KAV-Seminare
MEDIZINRECHT
Versorgungsalternative zum KV-System: Verträge
zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß § 73b
SGB V
Referentin: RAin Martina Simon, Köln
Es lädt ein: Ausschuss Medizinrecht
Datum: Dienstag, 12. Januar 2016
Uhrzeit: 18.00–20.00 Uhr
Ort: Hopper Tagungszentrum, siehe Seite 32
Kosten: h 60,00 zzgl. 19% MwSt. (h 71,40)
Teilnahmebescheinigung: 2 Std. (§ 15 FAO)
Anmeldung: Seite 83, www.kav-seminare.de
Service und Kooperation (siehe Seite 6):
Gemäß § 73b SGB V müssen alle Krankenkassen ihren Versicherten eine besondere
hausärztliche Versorgung (Hausarztzentrierte Versorgung) anbieten. Zur Umsetzung dieses
verpflichtenden Angebotes müssen die Krankenkassen Verträge mit den hierzu privilegierten Gemeinschaften der Fachärzte für Allgemeinmedizin schließen. Nach teilweise
jahrelangen Schiedsverfahren setzen nun zwischenzeitlich nahezu alle Kassenarten diese
gesetzliche Pflicht zumindest in den meisten Bundesländern um. Dabei handelt es sich um
Vollversorgungsverträge mit der Folge, dass der Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen
Vereinigung zur ambulanten Versorgung im hausärztlichen Bereich nahezu vollständig an
die jeweilige Krankenkasse zurückfällt. Was aber genau steckt hinter den Verträgen zur
Hausarztzentrierten Versorgung? Wie sind sie rechtlich einzuordnen und wer sind die Vertragspartner? Welche Rechte, Pflichten und wirtschaftlichen Folgen sind mit der Teilnahme
an den sogenannten HzV-Verträgen für den niedergelassen Hausarzt und auch dessen fachärztliche Kollegen bis hin in die stationäre Versorgung verbunden? Mit der Beantwortung
dieser Fragen soll dieses Seminar in die komplexe Versorgungsalternative der Selektivverträge zur Hausarztzentrierten Versorgung einführen. Immer mehr Hausarztpraxen setzen
einen oder mehrere HzV-Verträge um. Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
sollten sich daher eine bessere Kenntnis der Vertragsgrundlagen verschaffen, um bei
Vertragsstörungen in diesen Direktverträgen (z.B. Honorarstreitigkeiten), bei Praxisabgabe,
Neugründung und Zusammenschlüssen beraten zu können.
Frau Kollegin Martina Simon ist Fachanwältin für Medizinrecht. Sie war selbst niedergelassene Rechtsanwältin und stets auf Leistungserbringerseite beratend und vertretend tätig.
Seit mehr als fünf Jahren ist sie als Syndikusanwältin bei der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft Aktiengesellschaft (HÄVG AG) mit Sitz in Köln tätig und hat hierdurch einen
tiefen Einblick in die Verhandlung, Entwicklung und Umsetzung der Verträge zur Hausarztzentrierten Versorgung.
Seminare | 13
Ausschuss Internationales Recht,
Arbeitskreis Informationstechnologierecht
Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht:
Microsoft und Amazon
Referent: Univ.-Prof. Dr. Walter Frenz, Aachen
Microsoft steht für weltweit tätige Unternehmen, die ihre Neuerungen ausschließlich selbst
vermarkten und zur Nutzung freigeben wollen. Andere Unternehmen können sich dann
nicht fortentwickeln bzw. ihre Produkte nicht mehr adäquat anbieten. Das zeigt für den
Buchhandel die Verkaufsplattform Amazon. Welche Zugangsansprüche haben solche kleineren Unternehmen gegen Monopolisten? Welchen Preis müssen sie dafür zahlen? Welche
Bedingungen müssen sie sich gefallen lassen?
Der Referent, Herr Prof. Dr. Walter Frenz lehrt u. a. Europarecht an der RWTH Aachen und ist
Autor eines Handbuchs zum Europäischen Kartellrecht, das gerade in 2. Auflage erschien
und ins Englische übersetzt wurde. Er studierte in Würzburg, Caen (Maitrise en Droit Public)
und München, wo er 1991 bei Prof. Dr. Lerche promovierte. Prof. Dr. Frenz war wissenschaftlicher Assistent in Münster (Prof. Dr. Erichsen) sowie von 1994 bis 1997 Professor für
deutsches Recht an der Katholischen Universität Nimwegen. Seit 1997 ist er Universitätsprofessor an der RWTH Aachen.
KAV, Ausschuss Kanzleimanagement,
Arbeitskreis Informationstechnologierecht
1. beA Kongress 2016
Das Programm
15.00 Uhr bis 15.15 UhrEinführung in die Problematik
Redner: RA Dipl.-Inform. Dr. jur. Marcus Werner,
Fachanwalt für IT-Recht
15.15 Uhr bis 16.00 UhrDas beA – Ein Überblick über Technik und Funktion
Referent: RA u. Notar Ulrich Volk, Vorsitzender des Ausschusses Elektronischer Rechtsverkehr im DAV, Wiesbaden
16.00 Uhr bis 16.30 UhrDas beA – Der rechtliche Rahmen
Referent: RA Julius Oberste-Dommes LL.M., Fachanwalt für
IT-Recht, Köln
16.30 Uhr bis 17.00 UhrDiskussion
Moderation: RA Dipl.-Inform. Dr. jur. Marcus Werner
17.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Kaffeepause
17.30 Uhr bis 19.30 Uhr
beA in der Praxis von Wolters Kluwer Deutschland,
RA MICRO Köln und DATEV.
Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) wird 2016 eingeführt. Auf die Anwaltschaft werden erhebliche Änderungen zukommen. Viele Fragen sind aktuell noch nicht
geklärt. Der 1. beA Kongress 2016 gibt Kolleginnen und Kollegen sowie ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen umfassenden Überblick über alle Facetten des beA.
Zunächst gibt Herr Kollege Ulrich Volk, Vorsitzender des Ausschusses Elektronischer Rechtsverkehr im DAV, einen Überblick über die Technik und Funktion des beA und wird dabei
folgende Aspekte berücksichtigen:
• Vorstellung und Technik des beA
• Anwendungsbereich des beA ab 2016
• Bedeutung der qualifizierten elektronischen Signatur
Fortsetzung auf der nächsten Seite »
Es laden ein: Ausschuss Internationales Recht,
Arbeitskreis Informationstechnologierecht
Datum: Montag, 18. Januar 2016
Uhrzeit: 18.00-20.00 Uhr
Ort: Hopper Tagungszentrum, siehe Seite 32
Kosten: h 60,00 zzgl. 19% MwSt. (h 71,40)
Teilnahmebescheinigung: 2 Std. (§ 15 FAO)
Anmeldung: Seite 83, www.kav-seminare.de
Service und Kooperation (siehe Seite 6):
Referenten:
RA und Notar Ulrich Volk, Vorsitzender des
Ausschusses Elektronischer Rechtsverkehr im DAV,
Wiesbaden
RA Dipl.- Inform. Dr. jur. Marcus Werner, Köln
RA Julius Oberste-Dommes, LL.M., Köln
Experten der Softwarehäuser Wolters Kluwer
Deutschland, RA MICRO Köln und DATEV
Es laden ein: KAV, Ausschuss Kanzleimanagement, Arbeitskreis Informationstechnologierecht
Datum: Mittwoch, 20. Januar 2016
Uhrzeit: 15.00–19.30 Uhr
Ort: Köln Marriott Hotel, siehe S. 32
Kosten: h 120,00 zzgl. 19% MwSt. (h 142,80)
Teilnahmebescheinigung: 4 Std.
Anmeldung: Seite 83, www.kav-seminare.de
Service und Kooperation (siehe Seite 6):
14 | Seminare
KAV-Seminare
• Hardwarevoraussetzungen
• Workflow in der Anwaltskanzlei
Im Anschluss daran wird Herr Kollege Julius Oberste-Dommes LL.M. einen Überblick über
den rechtlichen Rahmen geben und dabei folgende Aspekte erläutern:
• Gesetzliche Grundlagen
• Rechtliche Zweifelsfragen (z.B. Verfassungsmäßigkeit, Zugang, aktive und passive Benutzungspflicht, Folgen des technischen Ausfalls, Umfangsverfahren)
• Weiterer Zeitplan für das beA
Im Anschluss daran wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Gelegenheit zur Diskussion mit den Referenten gegeben, um konkrete Einzelfragen zu klären.
Nach einer Kaffeepause bekommen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Rahmen von
Praxis-Vorträgen der Unternehmen Wolters Kluwer Deutschland (AnNoText), RA MICRO Köln
und DATEV die Gelegenheit, umfangreiche Informationen zu der in der eigenen Kanzlei
verwendeten Software und den damit verbundenen Neuerungen durch den Einsatz von
beA zu erhalten und Fragen zu stellen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden aus
diesem Grunde darum gebeten, im Zuge der Anmeldemöglichkeiten (Anmeldeformular auf
Seite 83 und online) die jeweils mit der eigenen Kanzleisoftware beworbene Anmeldeoption zu nutzen. Nur so können wir sicherstellen, dass alle Gäste an den für sie interessanten
Vorträgen teilnehmen können.
URHEBER- UND MEDIENRECHT
Das Recht der Verwertungsgesellschaften und
ausgewählte Fragen des Urhebervertragsrechts
Referent: RA Dominik Eickemeier, Köln
Es lädt ein:
Arbeitskreis Urheber- und Medienrecht
Datum: Freitag, 22. Januar 2016
Uhrzeit: 13.30–18.00 Uhr
Ort: TH Köln, siehe Seite 32
Kosten: h 120,00 zzgl. 19% MwSt. (h 142,80)
Teilnahmebescheinigung: 4 Std. (§ 15 FAO)
Anmeldung: Seite 83, www.kav-seminare.de
Service und Kooperation (siehe Seite 6):
Der Vortrag richtet sich an Praktiker im Bereich des Urheber- und Medienrechts, die mit urheberrechtlich geprägten Verträgen und Inhalten zu tun haben. Im Bereich der Verwertungsgesellschaften wird eine ausführliche Einführung gegeben sowie die aktuelle Rechtsprechung
aufgearbeitet. Im urhebervertragsrechtlichen Bereich werden ausgewählte Probleme, aktuelle Rechtsprechung sowie ein Ausblick auf die Gesetzgebung referiert.
Der Referent, Herr Kollege Dominik Eickemeier ist seit langen Jahren im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes und des Urheberrechts als Anwalt tätig und vertritt sowohl Kreative
als auch Verwerter. Er ist Sprecher des Arbeitskreises Urheber- und Medienrecht beim Kölner
Anwaltverein und Dozent an der TH Köln sowie im Fachanwaltslehrgang Urheber- und Medienrecht.
Seminare | 15
URHEBER- UND MEDIENRECHT
Aktuelle Entwicklungen im Urheberrecht
Die Veranstaltung, die in Kooperation mit der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht der
Technischen Hochschule Köln realisiert wird, widmet sich aktuellen Fragen des Urheber- und
Urhebervertragsrechts.
Es ist uns eine besondere Freude, Herrn Vors. Richter am OLG Köln a.D. Dr. Emil Schwippert als
Referenten dieses Seminars begrüßen zu können. Als ehemaliger Vorsitzender Richter des
Wettbewerbs- und Urheberrechtssenats am OLG Köln ist er ein hochgeschätzter Experte auf
dem Gebiet des Urheberrechts und behält auch heute die aktuellen Entwicklungen stets im
Auge.
Referent: Vors. Richter am OLG a.D.
Dr. Emil Schwippert, Bonn
Es lädt ein:
Arbeitskreis Urheber- und Medienrecht
Datum: Samstag, 23. Januar 2016
Uhrzeit: 09.30–12.45 Uhr
Ort: TH Köln, siehe Seite 32
Kosten: h 90,00 zzgl. 19% MwSt. (h 107,10)
Teilnahmebescheinigung: 3 Std. (§ 15 FAO)
Anmeldung: Seite 83, www.kav-seminare.de
Service und Kooperation (siehe Seite 6):
MITARBEITERSEMINAR
Klausurenkurs Sommerprüfung 2016
Samstag, 23.01.2016, Rechtskunde
Samstag, 13.02.2016, ZPO
Samstag, 20.02.2016, RVG
Samstag, 27.02.2016, REWE
09.00-10.30 Uhr Bearbeitung
11.00-13.00 Uhr Besprechung und Lösung
Zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung werden prüfungsähnliche Fragen und Fälle
schriftlich unter Klausurbedingungen unter Aufsicht bearbeitet. Nach der Pause werden die
Antworten und Lösungen sowie die mögliche Bewertung nach Punkten besprochen. Zusätzlich werden Hinweise zur Klausurtechnik, zu den zulässigen Hilfsmitteln und der Zeiteinteilung für die Bearbeitung gegeben.
Die Fragen und Sachverhalte sowie Papier für die Bearbeitung werden pünktlich um
09.00 Uhr ausgeteilt. Die Teilnehmer/innen sollen Schreibmittel und die Gesetzestexte
mitbringen, die bisher im Schulunterricht verwendet wurden.
Referent: RA Andrés Klein, Köln
Es lädt ein: KAV
Datum: Samstag, 23. Januar 2016 Samstag, 27. Februar 2016
Uhrzeit: jeweils 09.00–13.00 Uhr
Ort: Azimut Hotel Köln City Center, siehe Seite 32
Kosten:
Komplettbuchung:
h 150,00 zzgl. 19% MwSt. (h 178,50)
Teilbuchung:
h 45,00 zzgl. 19% MwSt. (h 53,55),
jeder Termin kann einzeln gebucht werden
Teilnahmebescheinigung: wird erteilt
Anmeldung: Seite 83, www.kav-seminare.de
Service und Kooperation (siehe Seite 6):
16 | Seminare
KAV-Seminare
INSOLVENZRECHT
Einführung in das Insolvenzanfechtungsrecht
Referent: RA Kai-Jens Egerlandt, LL.M., Köln
Es lädt ein: Ausschuss Insolvenzrecht
Datum: Dienstag, 26. Januar 2016
Uhrzeit: 17.00–19.00 Uhr
Ort: Landgericht Köln, Saal 1502/03, siehe S. 32
Kosten: h 60,00 zzgl. 19% MwSt. (h 71,40)
Teilnahmebescheinigung: 2 Std. (§ 15 FAO)
Anmeldung: Seite 83, www.kav-seminare.de
Service und Kooperation (siehe Seite 6):
Das Insolvenzanfechtungsrecht ist für Kolleginnen und Kollegen, die sich nicht regelmäßig
mit der Materie beschäftigen, ein haftungsträchtiges Minenfeld. Wenig aussagekräftiger Gesetzestext und ausufernde, schwer verständliche Fallrechtsprechung setzen die Zugangshürden hoch. Das Seminar bietet eine Einführung in die Insolvenzanfechtung und einen kurzen
Abriss der aktuellen Entwicklung in Gesetzgebung und Rechtsprechung.
Wir freuen uns, Herrn Kollegen Kai-Jens Egerlandt, LL.M. als Referenten dieses Vortrages
begrüßen zu dürfen. Herr Kollege Egerlandt beschäftigt sich seit 2005 intensiv mit dem Insolvenzrecht und hat seitdem Gläubiger und Insolvenzverwalter in zahlreichen Anfechtungsprozessen vertreten. 2007 absolvierte er den Fachanwaltskurs für Insolvenzrecht.
VERWALTUNGSRECHT
Prüfungsrecht – Basics und aktuelle Entwicklungen
Referent: RA Dr. Philipp Verenkotte, Köln
Es lädt ein: Ausschuss Verwaltungsrecht
Datum: Mittwoch, 27. Januar 2016
Uhrzeit: 16.00–19.15 Uhr
Ort: Landgericht Köln, Saal 1502, siehe Seite 32
Kosten: h 90,00 zzgl. 19% MwSt. (h 107,10)
Teilnahmebescheinigung: 3 Std. (§ 15 FAO)
Anmeldung: Seite 83, www.kav-seminare.de
Service und Kooperation (siehe Seite 6):
Das Prüfungsrecht hat sich von einem kleinen Randgebiet des Verwaltungsrechts zu einem
stetig wachsenden, komplexen Rechtsgebiet für Spezialisten entwickelt, das die Verwaltungsgerichte und insbesondere (Hoch-)Schulen immer mehr beschäftigt. Die Veranstaltung gibt einen Überblick über die relevantesten Probleme für die anwaltliche Praxis und
zeigt darüber hinaus aktuelle Entwicklungen anhand der jüngeren Rechtsprechung auf.
Namentlich werden folgende Aspekte behandelt:
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Rechtliche Grundlagen
Inhalt und Grenzen von Leistungsbewertungen
Beurteilungsspielraum und Überdenkungsverfahren
Verfahrensfehler im Prüfungsverfahren
Prüfungsunfähigkeit und Rücktritt von einer Prüfung
Täuschungsversuche und Plagiate
Verfahrensrecht und taktische Erwägungen
Die Veranstaltung richtet sich sowohl an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit praktischer Erfahrung auf diesem Rechtsgebiet als auch an Neueinsteiger und sonstige Interessierte.
Der Referent, Herr Kollege Dr. Philipp Verenkotte, Fachanwalt für Verwaltungsrecht ist seit
2012 als Rechtsanwalt in einer auf Schul-, Hochschul- und Prüfungsrecht spezialisierten
Kanzlei in Köln tätig. Von 2013-2014 war er (Mit-)Herausgeber des Journals „Schulrecht
heute“ und betreut jährlich ca. 60-80 prüfungsrechtliche Verfahren.
Seminare | 17
MEDIZINRECHT
Aktuelle Entwicklungen im Vertragsarztrecht
In der Veranstaltung sollen in erster Linie die nach der Änderung des SGB V durch das
GKV-VSG aufgetretenen Fragen behandelt werden, wobei der Schwerpunkt im Zulassungsrecht liegen soll. Außerdem sollen weitere aktuelle Themen aus dem Bereich Abrechnung
angesprochen sowie auf die neuere Rechtsprechung eingegangen werden.
Herr Kollege Dr. Horst Bartels ist seit über 20 Jahren Justitiar der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein in Düsseldorf.
Hinweis: Dieser Vortrag wurde vom 23. November 2015 auf den 28. Januar 2016 verlegt.
Referent: RA Dr. Horst Bartels, Düsseldorf
Es lädt ein: Ausschuss Medizinrecht
Datum: Donnerstag, 28. Januar 2016
Uhrzeit: 18.00–20.00 Uhr
Ort: Hopper Tagungszentrum, siehe Seite 32
Kosten: h 60,00 zzgl. 19% MwSt. (h 71,40)
Teilnahmebescheinigung: 2 Std. (§ 15 FAO)
Anmeldung: Seite 83, www.kav-seminare.de
Service und Kooperation (siehe Seite 6):
Sozialrecht, Medizinrecht
Fallbeispiele aus Unfall- und Sozialmedizin an der
Schnittstelle des Dialogs Juristen/Mediziner
Die Entwicklung des gemeinsamen Anliegens beider Fakultäten macht es notwendig, die
Sprache des anderen zu verstehen. Das erfordert ein Verständnis in der Wahrnehmung von
Strukturen in der Medizin ohne unnötigen Ballast mitzuschleppen, um zu einem befreienden Dialog zu kommen. In der gemeinsamen Begegnung sollte sich hieraus eine weiterführende Anregung anbieten. Im Seminar werden die Fallbeispiele durch aussagefähige
und verständliche Bilddarstellungen ergänzt.
Der Referent, Herr Dr. med. Rainer Althaus, ist Facharzt für Chirurgie, Unfallchirurgie und
Sozialmedizin. Er ist Autor zahlreicher wissenschaftlicher Veröffentlichungen und hat
langjährige Erfahrungen als leitender Arzt und Lehrbeauftragter in Sozialmedizin an der Uni
Witten Herdecke.
Referent: Dr. med. Rainer Althaus, Krefeld
Es laden ein: Ausschuss Sozialrecht,
Ausschuss Medizinrecht
Datum: Mittwoch, 10. Februar 2016
Uhrzeit: 16.00–20.15 Uhr
Ort: Hopper Tagungszentrum, siehe S. 32
Kosten: h 120,00 zzgl. 19% MwSt. (h 142,80)
Teilnahmebescheinigung: 4 Std. (§ 15 FAO)
Anmeldung: Seite 83, www.kav-seminare.de
Service und Kooperation (siehe Seite 6):
18 | Seminare
KAV-Seminare
Arbeitsrecht
Aktuelles zu Werkvertrag und AÜG
Referentin: RAin Dr. Nathalie Oberthür, Köln
Es lädt ein: Ausschuss Arbeitsrecht
Datum: Dienstag, 16. Februar 2016
Uhrzeit: 18.00–20.00 Uhr
Ort: Köln Marriott Hotel, siehe Seite 32
Kosten: h 60,00 zzgl. 19% MwSt. (h 71,40)
Teilnahmebescheinigung: 2 Std. (§ 15 FAO)
Anmeldung: Seite 83, www.kav-seminare.de
Service und Kooperation (siehe Seite 6):
Die Arbeitnehmerüberlassung unterliegt den umfassenden Bestimmungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG). Aus diesem Grund, aber auch aus Kostengesichtspunkten, wurde in der Praxis zuletzt immer wieder versucht, die Anwendung des AÜG durch
Abschluss von Werkverträgen zu vermeiden. Bezweckt der Abschluss des Werkvertrages
dabei auch die Umgehung des AÜG, spricht man von Scheinarbeitnehmerüberlassung. Wird
diese Scheinarbeitnehmerüberlassung durch Werkverträge offenkundig, drohen beteiligten Unternehmen gravierende juristische Konsequenzen. Frau Rechtsanwältin Dr. Nathalie
Oberthür wird die wesentlichen Kriterien zur Abgrenzung von Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassung anhand der aktuellen Rechtsprechung erläutern und unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesvorhaben einen Ausblick geben.
Die Referentin, Frau Kollegin Dr. Nathalie Oberthür, ist Partnerin in einer auf Arbeitsrecht
spezialisierten Kanzlei in Köln und betreut dort Unternehmen, Führungskräfte, Arbeitnehmer und Betriebsräte in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.
Seit 2009 ist Frau Kollegin Dr. Oberthür Mitglied im geschäftsführenden Ausschuss der
Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV und hält regelmäßig Vorträge und Seminare zu
aktuellen arbeitsrechtlichen Themen.
Betreuungsrecht
Kommunikation zwischen Betreuer/in und
Betreuungsgericht – FamFG und §§ 1896 ff. BGB
in Theorie und Praxis – 2.0
Referentin: Richterin am Betreuungsgericht
Dr. Gabriele Schotten, Köln
Es lädt ein: Ausschuss Betreuungsrecht
Datum: Mittwoch, 17. Februar 2016
Uhrzeit: 16.30–19.30 Uhr
Ort: Landgericht Köln, Saal 1502, siehe Seite 32
Kosten:
Komplettbuchung:
h 90,00 zzgl. 19% MwSt. (h 107,10)
Teilbuchung:
h 60,00 zzgl. 19% MwSt. (h 71,40)
Teilnahmebescheinigung: 2 Std. (§ 15 FAO),
für die erste Stunde wird eine normale
Teilnahmebescheinigung erteilt
Anmeldung: Seite 83, www.kav-seminare.de
Service und Kooperation (siehe Seite 6):
Wie bereits im Februar 2015 nimmt sich Frau Richterin Dr. Gabriele Schotten erneut dem
Thema an: Als Betreuer/in im Rahmen der anwaltlichen Berufsausübung ist die Kommunikation mit dem Gericht besonders wichtig und findet durch häufig langjährige Betreuungen
regelmäßiger und engmaschiger statt als in anderen Rechtsgebieten. Neben Genehmigungs- und Vergütungsanträgen, der fristgerechten und umfassenden Berichterstattung
und diversen (bspw. Unterbringungs-)Anträgen im Rahmen einstweiliger Anordnungen
ist die direkte Kommunikation sogar gesetzlich in § 1908i Abs.1 S.1 i.V.m. § 1837 Abs.1
S.1 BGB gewünscht. Die praktische Anwendung der gesetzlichen Grundlagen, die örtliche
Rechtsprechung zu aktuellen Rechtsfragen und Gesetzesänderungen sollen erläutert und
diskutiert werden.
Bitte beachten Sie folgende Teilbuchbarkeiten:
Komplettbuchung inklusive Basics zum Betreuungsrecht ab 16.30 bis 19.30 Uhr.
Die Teilbuchung ab 17.30 Uhr bis 19.30 Uhr schließt sodann an das Seminar und den Austausch aus Februar 2015 an.
Die Referentin, Frau Richterin Dr. Gabriele Schotten, ist seit 01.01.2012 an das Betreuungsgericht Köln zurückgekehrt und hat seit dem 15.10.2014 die Leitung der Abteilung
übernommen.
Seminare | 19
MIGRATIONSRECHT
Asylverfahrensrecht
Im Zuge dieser Fortbildung werden folgende Schwerpunkte behandelt:
• Grundzüge des Asylverfahrens von der Einreise bis zur Anerkennung/Ablehnung unter
besonderer Berücksichtigung der Asylverfahrens-Richtlinie
• gerichtliche Verfahren (einschließlich Berufungsverfahren)
• besondere Verfahrensgestaltungen (Asylfolgeantrag, Widerrufsverfahren)
• Anwaltliche Vertretung, Gebühren, Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe
Referentin: RAin Kerstin Müller, Köln
Es lädt ein: Arbeitskreis Migrationsrecht
Datum: Donnerstag, 18. Februar 2016
Uhrzeit: 13.30–20.00 Uhr
Ort: Köln Marriott Hotel, siehe Seite 32
Kosten: h 180,00 zzgl. 19% MwSt. (h 214,20)
Teilnahmebescheinigung: 6 Std.
Anmeldung: Seite 83, www.kav-seminare.de
Service und Kooperation (siehe Seite 6):
Frau Kollegin Kerstin Müller ist seit 1995 Rechtsanwältin in Köln mit dem Schwerpunkt
Asyl- und Ausländerrecht und Mitglied des Gesetzgebungsausschusses Ausländer- und Asylrecht im DAV, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Ausländer- und Asylrecht des DAV. Zudem
ist sie Mitglied der Rechtsberaterkonferenz der mit den Wohlfahrtsverbänden und dem
Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen zusammenarbeitenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und Mitglied des Beirates der Refugee Law Clinic Cologne. Frau
Kollegin Müller veröffentlicht regelmäßig im Asylmagazin des Informationsverbundes Asyl
und Migration und ist darüber hinaus als Referentin tätig.
MIGRATIONSRECHT
Dublin-III-Verordnung
Im Rahmen dieses Seminars werden die Grundlagen der sog. Dublin-III-Verordnung, die
hierzu ergangene Rechtsprechung und die aktuellen Probleme dargestellt. Grundsätzlich
fallen unter die Dublin-III-VO alle Flüchtlinge, die nicht unmittelbar aus dem außereuropäischen Ausland mit dem Flugzeug oder Schiff nach Deutschland eingereist sind, also fast
alle Flüchtlinge. Die Verordnung hat daher sehr hohe Praxisrelevanz für die Asylverfahren.
Der Referent, Herr Kollege Gunter Christ, ist seit 1987 zugelassener Rechtsanwalt in Köln
und seitdem spezialisiert auf Migrationsrecht. Seit Januar 1998 ist er Rechtsberater des
deutschen Caritasverbandes für den Bereich ausländische Flüchtlinge und Mitglied der
Rechtsberaterkonferenz der mit den Wohlfahrtsverbänden und dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen zusammenarbeitenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Im Mai 2000 war er Mitbegründer der bundesweiten Arbeitsgemeinschaft Ausländer- und Asylrecht im DAV und Mitglied des ersten geschäftsführenden Ausschusses und
ist seitdem Mitglied der Arbeitsgemeinschaft. Seit 2013 ist er im Beirat der Refugee Law
Clinic Cologne, einem Projekt von Kölner Jurastudenten/innen an der Universität zu Köln.
Er macht Schulungen und Fortbildungsveranstaltungen für Kommunen, Organisationen und
Einrichtungen.
Referent: RA Gunter Christ, Köln
Es lädt ein: Arbeitskreis Migrationsrecht
Datum: Freitag, 19. Februar 2016
Uhrzeit: 15.00–20.30 Uhr
Ort: Köln Marriott Hotel, siehe Seite 32
Kosten: h 150,00 zzgl. 19% MwSt. (h 178,50)
Teilnahmebescheinigung: 5 Std.
Anmeldung: Seite 83, www.kav-seminare.de
Service und Kooperation (siehe Seite 6):
20 | Seminare
KAV-Seminare
Referenten: RA Hermann Weische,
RA Wim Mischok, beide Köln
Es lädt ein: Arbeitskreis Migrationsrecht
Datum: Samstag, 20. Februar 2016
Uhrzeit: 10.00–17.15 Uhr
Ort: Köln Marriott Hotel, siehe Seite 32
Kosten: h 180,00 zzgl. 19% MwSt. (h 214,20)
Teilnahmebescheinigung: 6 Std.
Anmeldung: Seite 83, www.kav-seminare.de
Service und Kooperation (siehe Seite 6):
MIGRATIONSRECHT
Materielles Asylrecht – Eine Einführung in das
materielle Asylrecht als erster Wegweiser für die
praktische Arbeit
Das Asylrecht ist zu einem der wichtigsten Themen unserer Zeit geworden und beherrscht
seit geraumer Zeit die politische und gesellschaftliche Diskussion. Eine qualifizierte anwaltliche Beratung der Asylsuchenden setzt entsprechende Rechtskenntnisse voraus. Das Seminar will einen ersten Überblick über das materielle Asylrecht geben und soll Kenntnisse für
eine kompetente Beratung der Flüchtlinge durch Rechtsanwälte vermitteln.
Herr Kollege Hermann Weische ist seit 1981 Rechtsanwalt und betreut seit dieser Zeit vornehmlich asyl- und ausländerrechtliche Mandate. Herr Kollege Weische ist zudem Gründer
des Vereins Masstab e.V., einem freien Träger im Bereich Resozialisierung und Kriminalitätsprävention. Herr Kollege Wim Mischok arbeitete nach dem ersten sowie dem zweiten
juristischen Staatsexamen für eine Ausländerbehörde in NRW. Seit dem Jahr 2000 ist er als
Rechtsanwalt zugelassen und betreut seit dieser Zeit überwiegend asyl- und ausländerrechtliche Mandate.
FAMILIENRECHT
Ausgesuchte Themen im Versorgungsausgleich
mit Haftungsrelevanz
Referent: Wilfried Hauptmann, Rechtsbeistand für
die gesetzliche Rentenversicherung,
Gerichtlicher Sachverständiger für Versorgungsausgleich, Meckenheim
Es lädt ein: Ausschuss Familienrecht
Datum: Mittwoch, 24. Februar 2016
Uhrzeit: 16.00–20.15 Uhr
Ort: Hilton Cologne, siehe Seite 32
Kosten: h 120,00 zzgl. 19% MwSt. (h 142,80)
Teilnahmebescheinigung: 4 Std. (§ 15 FAO)
Anmeldung: Seite 83, www.kav-seminare.de
Service und Kooperation (siehe Seite 6):
Bei diesem Versorgungsausgleichsseminar wird auf die Hauptprobleme mit Regressgefahr
im Versorgungsausgleich hingewiesen, insbesondere auf die Bewertung und den Ausgleich von Betriebsrenten, Abänderungsverfahren, Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich,
Teilhabe an der Hinterbliebenenversorgung, Mütterrente, Ausgleich von Anrechten aus der
Zusatzversorgung des Öffentlichen Dienstes. Der Referent würde sich über Fragen freuen,
damit die Veranstaltung aufgelockert und nicht zu einem einseitigen Vortrag wird.
Der Referent, Herr Wilfried Hauptmann, befasst sich nahezu ausschließlich seit 1979 mit
dem Rechtsgebiet Versorgungsausgleich. Er ist für eine Vielzahl von Rechtsanwältinnen und
Rechtsanwälten sowie für ca. 150 Familiengerichte im Bundesgebiet tätig. Herr Hauptmann
ist Autor mehrerer Bücher über den Versorgungsausgleich und schreibt einmal monatlich
eine Kolumne „Wissenswertes im Versorgungsausgleich“ bei www.hefam.de/chronik. Er ist
Leiter der Facharbeitsgruppe Versorgungsausgleich im Bundesverband der Rentenberater
und leitet ca. 10 Versorgungsausgleichsseminare im Jahr.
Seminare | 21
STRAFRECHT
Aktuelles aus der höchstrichterlichen
Rechtsprechung zum Straf- und Strafprozessrecht
Diese Veranstaltung ist Teil einer regelmäßig stattfindenden Fortbildungsreihe, in der aktuelle
höchstrichterliche Rechtsprechung zum Straf- und Strafprozessrecht vorgestellt und kritisch
hinterfragt wird. Gleichzeitig wird sie zum Anlass genommen, Wissen im materiellen wie
im formellen Recht aufzufrischen. Oft genug fehlt im Strafverteidiger-Alltag die Zeit, sich mit
Rechtsfragen und deren Relevanz für das eigene Verteidigungsverhalten intensiver auseinanderzusetzen. Zweimal jährlich finden im Frühjahr und Herbst jeweils vierstündige Veranstaltungen statt. Der nächste Termin ist für den 24. September 2016 geplant. Grundsätzlich
sollen die Themen jeder einzelnen Veranstaltung offen bleiben, um der Aktualität höchstrichterlicher Entscheidungen den Vorzug geben und auf sie flexibel reagieren zu können. Gerne
können Themen für die Veranstaltungen vorgeschlagen werden, die bitte rechtzeitig an die
E-Mail-Adresse [email protected] zu übermitteln sind.
Herr Richter am BGH Dr. Ralf Eschelbach ist Mitglied des für den OLG-Bezirk Köln zuständigen
2. Strafsenats des BGH. Als solcher kann er als unmittelbar Beteiligter über die Entwicklungen
und Tendenzen der höchstrichterlichen Rechtsprechung berichten. Er genießt nicht zuletzt
aufgrund seiner Veröffentlichungen in Kommentaren und Aufsätzen außerordentliches
Renommee. Als Referent zahlreicher Fortbildungsveranstaltungen ist er bekannt und wegen
seiner kritischen und hinterfragenden Sichtweisen geschätzt.
BANK- UND KAPITALMARKTRECHT
6. Kölner Bankrechtstag
Save the Date
Nach den großen Erfolgen der letzten fünf Jahre freuen wir uns sehr, den 6. Kölner Bankrechtstag 2016 ankündigen zu dürfen.
Wir freuen uns besonders, mit Herrn Richter am Bundesgerichtshof Rüdiger Pamp ein
Mitglied des für das Bankrecht zuständigen XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs für einen
Vortrag gewonnen zu haben. Ferner freut es uns, als Vortragende Herrn Kollegen Dr. Volker
Lang, Herrn Vors. Richter am LG Lars Iffländer, Herrn Kollegen Norbert Gatzweiler sowie Herrn
Kollegen Ralf Josten ankündigen zu dürfen. Weitere Referenten werden in Kürze bekannt
gegeben.
Wie auch in den Vorjahren findet der Kölner Bankrechtstag zu Jahresbeginn statt. Dadurch
können sich interessierte Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht bereits frühzeitig auf
ihrem Spezialgebiet fortbilden und die nach § 15 FAO erforderlichen Stunden absolvieren.
Referent: Richter am BGH Dr. Ralf Eschelbach
Es lädt ein: Strafrechtsausschuss
Datum: Samstag, 27. Februar 2016
Uhrzeit: 10.00–14.30 Uhr
Ort: Hopper Tagungszentrum, siehe S. 32
Kosten: h 120,00 zzgl. 19% MwSt. (h 142,80)
Teilnahmebescheinigung: 4 Std. (§ 15 FAO)
Anmeldung: Seite 83, www.kav-seminare.de
Service und Kooperation (siehe Seite 6):
Es lädt ein: Ausschuss Bank- und Kapitalmarktrecht
Datum/Uhrzeit:
Freitag, 04. März 2016, 13.00–20.30 Uhr
Samstag, 05. März 2016, 09.00–18.30 Uhr
Ort: MGallery Hotel Mondial am Dom Cologne,
siehe Seite 32
Kosten:
Komplettbuchung (15 Std., Fr.–Sa.):
h 450,00 zzgl. 19% MwSt. (h 535,50)
Teilbuchung 1 (7 Std., Fr):
h 210,00 zzgl. 19% MwSt. (h 249,90)
Teilbuchung 2 (8 Std., Sa.):
h 240,00 zzgl. 19% MwSt. (h 285,60)
Teilnahmebescheinigung: 7, 8 oder 15 Std.
(§ 15 FAO)
Anmeldung: Seite 83, www.kav-seminare.de
Service und Kooperation (siehe Seite 6):
22 | Seminare
KAV-Seminare
MIET- UND WEG-RECHT
Neues zum Wohnraummietrecht –
Mietrechtsnovellierungsgesetz,
Gesetzgebungsvorhaben, aktuelle Rechtsprechung
Referent: RA Wolfgang Flintrop, Köln
Es lädt ein: Ausschuss Miet- und WEG-Recht
Datum: Donnerstag, 10. März 2016
Uhrzeit: 17.00–20.15 Uhr
Ort: Hopper Tagungszentrum, siehe S. 32
Kosten: h 90,00 zzgl. 19% MwSt. (h 107,10)
Teilnahmebescheinigung: 3 Std. (§ 15 FAO)
Anmeldung: Seite 83, www.kav-seminare.de
Service und Kooperation (siehe Seite 6):
Gesetzgeber und Rechtsprechung waren im Jahre 2015 im Hinblick auf das Wohnraummietrecht erneut aktiv. Seit dem 01.06.2015 ist das Mietrechtsnovellierungsgesetz in Kraft,
damit gilt die Mietpreisbremse in den von den Landesregierungen festgelegten Gebieten
mit angespannten Wohnungsmärkten. Weitere gesetzgeberische Initiativen betreffen die
Änderung der Modernisierungsmieterhöhung, Regelungen zur ortsüblichen Vergleichsmiete im Mietspiegel und Regelungen zur Anwendung der tatsächlichen Wohnfläche für die
Miete und Nebenkostenabrechnung. Im Jahre 2015 hat der 8. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes einige wegweisende Entscheidungen zum Wohnraummietrecht getroffen. Hervorzuheben ist die Neuregelung der Rechtsprechung zu den Schönheitsreparaturklauseln,
Rechtsprechung zum angemessenen Wohnungsbedarf des Vermieters und/oder seiner
Angehörigen bei der Eigenbedarfskündigung, Schadensersatzpflichten des Vermieters bei
unterlassener Prüfung des Trinkwassers auf Legionellen. Das Seminar führt in die vorbezeichneten Themen ein und aktualisiert somit die Kenntnisse zum Wohnraummietrecht.
Der Referent, Herr Kollege Wolfgang Flintrop, ist seit mehr als 27 Jahren auf dem Gebiet
des Miet-, Pacht-, WEG-, Makler-, Nachbarschafts-, Grundstücks- und Immobilienrechts
spezialisiert. Er war langjähriger Sprecher des Mietrechtsausschusses des KAV. Zudem ist er
Mitglied des Vorprüfungsausschusses für die Verleihung des Fachanwaltstitels Fachanwalt
für Miet- und Wohnungseigentumsrecht der Rechtsanwaltskammer Köln. Herr Kollege
Flintrop ist darüber hinaus Autor verschiedener Werke zum Wohnraummietrecht.
GESELLSCHAFTSRECHT
Firmenrecht und Handelsregisterverfahren aus Sicht
der IHK
Referent: RA Dr. Tobias Rolfes, Köln
Es lädt ein: Arbeitskreis Gesellschaftsrecht
Datum: Donnerstag, 17. März 2016
Uhrzeit: 18.00–20.00 Uhr
Ort: Hopper Tagungszentrum, siehe S. 32
Kosten: h 60,00 zzgl. 19% MwSt. (h 71,40)
Teilnahmebescheinigung: 2 Std. (§ 15 FAO)
Anmeldung: Seite 83, www.kav-seminare.de
Service und Kooperation (siehe Seite 6):
Der Vortrag beleuchtet die Grundsätze der Firmenbildung und stellt deren Fallgruppen vor.
Neben Grundsätzen wie Irreführungsverbot oder Individualisierung sind in Abhängigkeit
von Rechtsform, Gesellschafterstruktur oder Unternehmensgegenstand unterschiedliche
Anforderungen an die Firma zu beachten. Des Weiteren werden typische Problemfälle aus
der Praxis des Handelsregisterverfahrens erläutert, an dem die IHK als berufsständisches
Organ oft beteiligt wird. Hierzu gehören die Formulierung und die Genehmigungsbedürftigkeit des Unternehmensgegenstands, die Verlegung des Sitzes bzw. der inländischen
Geschäftsanschrift usw. Weitere Themen sind Amtslöschungen und Ordnungsgeldverfahren
und deren Ablauf.
Der Referent, Herr Kollege Dr. Tobias Rolfes, ist Referent für Steuern sowie Leiter Handelsund Gesellschaftsrecht der IHK Köln. Nach Studium und Promotion in Bonn berät er seit
2007 gewerbliche Unternehmer und Existenzgründer vor allem in Fragen der Rechtsformwahl, zum Umsatzsteuerrecht und zu Fragen der Ertragsbesteuerung.
Seminare | 23
ERBRECHT
Testamentsvollstreckung und
Behindertentestament
Die Testamentsvollstreckung rückt zunehmend in den Blickpunkt der erbrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten. Mit ihr lassen sich eine Reihe von erbrechtlichen Problemstellungen
häufig besser lösen. So wird durch die Testamentsvollstreckung nicht nur der Wille des Erblassers abgesichert und die Verwaltung und Teilung der Erbschaft vereinfacht. Nicht zuletzt
dient sie auch dem Schutz der Erben vor sich selbst und vor dem Zugriff der Gläubiger.
Die Vortragsveranstaltung gibt einen Einblick in die zahlreichen Praxisfragen der Testamentsvollstreckung und zeigt Möglichkeiten, aber auch Problemstellungen auf.
Näher beleuchtet wird im Rahmen des Vortrages die besondere Gestaltungsmöglichkeit
des sogenannten Behindertentestamentes.
Beim Behindertentestament soll sichergestellt werden, dass der behinderte Erbe trotz
seiner Erbschaft die volle staatliche Unterstützung erhält, ohne dass hierfür das vererbte Vermögen eingesetzt werden muss. Hier kommt der Testamentsvollstreckung eine
entscheidende Rolle zu. Auf die Besonderheiten wird im Rahmen des Vortrages näher
eingegangen werden.
Die Veranstaltung wendet sich an Kolleginnen und Kollegen, die sich näher mit den Themenbereichen Testamentsvollstreckung und Behindertentestament beschäftigen wollen.
Sie richtet sich sowohl an diejenigen, die neu in das Thema einsteigen, als auch an die, bei
denen schon nähere Erfahrung mit diesen Bereichen besteht.
Der Referent, Herr Kollege Heinz-Bert Schmitz aus Frechen, ist Fachanwalt für Familienrecht
und Mitglied des Erbrechtsausschusses im KAV. Er referiert regelmäßig zu erbrechtlichen
Themen, u.a. zu besonderen Testamentsformen, wozu auch das Behindertentestament
gehört.
Der Referent, Herr Kollege Norbert Schönleber aus Köln, ist ebenfalls Mitglied des
Erbrechtsausschusses des KAV und außerdem Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Ferner ist er zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT), Vorstandsmitglied der
Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V. und referiert
regelmäßig zum Thema Testamentsvollstreckung.
STEUERRECHT
Warenlieferungen und Dienstleistungen im
internationalen Umsatzsteuerrecht
Der Vortrag stellt die Systematik und einzelnen Anwendungsfälle der Rechnungsstellung im
internationalen Waren- und Dienstleistungsverkehr dar. Ausgehend von den Regelungen der
Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie werden die Voraussetzungen des deutschen Rechts erörtert und dabei ein besonderer Schwerpunkt auf die Nachweisführung gelegt. Besprochen
werden Dienstleistungen im B2B- und B2C-Bereich. Thematisiert werden dabei auch die
Sonderkonstellationen der grundstücksbezogenen Leistungen wie elektronische Dienstleistungen (M.O.S.S.). Bei den Warenlieferungen wird der Schwerpunkt auf der Nachweisführung durch die Gelangensbestätigung und deren Alternativnachweisen liegen. Ein weiterer
Schwerpunkt wird die Behandlung von Reihengeschäften sein, deren Handhabung sich seit
einiger Zeit in der Schwebe befindet.
Der Referent, Herr Kollege Dr. Tobias Rolfes, ist Referent für Steuern sowie Leiter Handelsund Gesellschaftsrecht der IHK Köln. Nach dem Studium und seiner Promotion in Bonn berät
er seit 2007 gewerbliche Unternehmer und Existenzgründer vor allem in Fragen der Rechtsformwahl, zum Umsatzsteuerrecht und zu Fragen der Ertragsbesteuerung.
Referenten: RA Heinz-Bert Schmitz, Frechen
RA Norbert Schönleber, Köln
Es lädt ein: Ausschuss Erbrecht
Datum: Mittwoch, 13. April 2016
Uhrzeit: 16.00–20.15 Uhr
Ort: Hopper Tagungszentrum, siehe S. 32
Kosten: h 120,00 zzgl. 19% MwSt. (h 142,80)
Teilnahmebescheinigung: 4 Std. (§ 15 FAO)
Anmeldung: Seite 83, www.kav-seminare.de
Service und Kooperation (siehe Seite 6):
Referent: RA Dr. Tobias Rolfes, Köln
Es lädt ein: Ausschuss Steuerrecht
Datum: Mittwoch, 20. April 2016
Uhrzeit: 17.00–20.15 Uhr
Ort: Hopper Tagungszentrum, siehe S. 32
Kosten: h 90,00 zzgl. 19% MwSt. (h 107,10)
Teilnahmebescheinigung: 3 Std. (§ 15 FAO)
Anmeldung: Seite 83, www.kav-seminare.de
Service und Kooperation (siehe Seite 6):
24 | Seminare
KAV-Seminare
FAMILIENRECHT
Referent: Vizepräsident des OLG Bremen
Reinhardt Wever
Es lädt ein: Ausschuss Familienrecht
Datum: Mittwoch, 27. April 2016
Uhrzeit: 14.30–19.00 Uhr
Ort: Hopper Tagungszentrum, siehe S. 32
Kosten: h 140,00 zzgl. 19% MwSt. (h 166,60)
Teilnahmebescheinigung: 4 Std. (§ 15 FAO)
Anmeldung: Seite 83, www.kav-seminare.de
Service und Kooperation (siehe Seite 6):
Aktuelle Rechtsprechung und praxisrelevante
Probleme zur Vermögensauseinandersetzung der
Ehegatten außerhalb des Güterrechts
Das Seminar wird folgende Themenbereiche behandeln:
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Nutzungsvergütung, Miete und Lastentragung für das Familienheim nach der Trennung
Gesamtschuldnerausgleich, Freistellungsansprüche und Mithaftung für Einzelschulden
Aufteilung von Kontenguthaben
Rückabwicklung von Ehegattenzuwendungen
Ausgleich für Arbeitsleistungen in der Ehe
Vermögensausgleich zwischen Schwiegereltern und Schwiegerkindern
Verfahrens- und Zuständigkeitsprobleme
Im Mittelpunkt werden Fragen aus der aktuellen Rechtsprechung stehen, die für die praktische Arbeit von Bedeutung sind.
Der Referent, Herr Vizepräsident des OLG Bremen Reinhard Wever, ist langjähriger Vorsitzender eines Familiensenats und Referent in der Anwaltsfortbildung. Ferner ist er Autor des
Standardwerks „Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts“,
6. Aufl. 2014, und zahlreicher familienrechtlicher Veröffentlichungen sowie Mitherausgeber
der FamRZ.
Referent: Vizepräsident des OLG Bremen
Reinhardt Wever
Es lädt ein: Ausschuss Familienrecht
Datum: Donnerstag, 28. April 2016
Uhrzeit: 16.00–20.15 Uhr
Ort: Hopper Tagungszentrum, siehe S. 32
Kosten: h 140,00 zzgl. 19% MwSt. (h 166,60)
Teilnahmebescheinigung: 4 Std. (§ 15 FAO)
Anmeldung: Seite 83, www.kav-seminare.de
Service und Kooperation (siehe Seite 6):
FAMILIENRECHT
Die Immobilie im Familienrecht
Das Seminar wird in der Praxis auftretende Fragen rund um die Immobilie der Eheleute
aufgreifen: die Berücksichtigung von Wohnvorteil und Lastentragung beim Unterhalt, das
Gebrauchsrecht nach Trennung, die Nutzungsvergütung bei alleiniger Nutzung nach Trennung und Scheidung, die Begründung eines Mietverhältnisses zwischen den Ehegatten, die
Verteilung der Hauslasten außerhalb des Unterhalts, Konsequenzen der gemeinsamen Haftung für Lasten bei Alleineigentum und Befreiung im Außenverhältnis, aktuelle Probleme
der Erlösverteilung bei der Teilungsversteigerung, Rückgewähransprüche bei Zuwendung
einer Immobilie unter Ehegatten und von Schwiegereltern.
Der Referent, Herr Vizepräsident des OLG Bremen Reinhard Wever, ist langjähriger Vorsitzender eines Familiensenats und Referent in der Anwaltsfortbildung. Ferner ist er Autor des
Standardwerks „Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts“,
6. Aufl. 2014, und zahlreicher familienrechtlicher Veröffentlichungen sowie Mitherausgeber
der FamRZ.
Seminare | 25
MIET- UND WEG-RECHT
Nutzerverhalten oder Baumangel?
Über die Bewertung der Schimmelbildung in
Wohnungen
In dem Vortrag soll ein Überblick gegeben werden über die verschiedenen, in einer Stadt
wie Köln vorgefundenen Wohn- und Gebäudesituationen, die zu Feuchte- und Schimmelproblemen geführt haben. Es wird auf die verschiedenen Untersuchungsmethoden und
Bewertungsansätze eingegangen.
Der Referent, Herr Prof. Dr. Andreas Boué, schloss 1982 sein Studium an der Universität
Dortmund zum Diplom-Physiker ab. Im März 1990 promovierte er als Doktor-Ingenieur an
der RWTH Aachen und ist bis heute am Lehrstuhl Bauphysik und Bausanierung an der FH
Neubrandenburg als Professor tätig. Seit 1990 leitet er sein Ingenieurbüro in Aachen und
Köln.
VERKEHRSRECHT
Herbstseminar Verkehrsrecht
Save the Date
Wir freuen uns, Ihnen 2016 das Herbstseminar im Verkehrsrecht ankündigen zu dürfen.
Erstmals bekommen die Teilnehmer dieser Veranstaltung die Möglichkeit, 7, 8 oder 15 Vortragsstunden im Sinne des § 15 FAO zu buchen. Detaillierte Informationen zu den Inhalten
der Vorträge sowie den Referenten werden in Kürze veröffentlicht. Eine Anmeldung ist ab
sofort möglich. Profitieren Sie bei einer Buchung bis 4 Monate vor Veranstaltungsbeginn
von unserem Frühbucherrabatt.
Referent: Prof. Dr. Andreas Boué, Dipl.-Ing.,
Aachen
Es lädt ein: Ausschuss Miet- und WEG-Recht
Datum: Dienstag, 24. Mai 2016
Uhrzeit: 16.00–20.15 Uhr
Ort: Hopper Tagungszentrum, siehe S. 32
Kosten: h 120,00 zzgl. 19% MwSt. (h 142,80)
Teilnahmebescheinigung: 4 Std. (§ 15 FAO)
Anmeldung: Seite 83, www.kav-seminare.de
Service und Kooperation (siehe Seite 6):
Es lädt ein: Ausschuss Verkehrsrecht
Datum/Uhrzeit:
Freitag, 09. September 2016, 13.00–20.30 Uhr,
Samstag, 10. September 2016, 09.00–18.30 Uhr
Ort: Lindner Hotel City Plaza, siehe Seite 32
Kosten Frühbucher:
Komplettbuchung (15 Std., Fr.–Sa.):
h 427,50 zzgl. 19% MwSt. (h 508,73)
Teilbuchung 1 (7 Std., Fr):
h 199,50 zzgl. 19% MwSt. (h 237,41)
Teilbuchung 2 (8 Std., Sa.):
h 228,00 zzgl. 19% MwSt. (h 271,32)
Kosten Normalpreis:
Komplettbuchung (15 Std., Fr.–Sa.):
h 450,00 zzgl. 19% MwSt. (h 535,50)
Teilbuchung 1 (7 Std., Fr):
h 210,00 zzgl. 19% MwSt. (h 249,90)
Teilbuchung 2 (8 Std., Sa.):
h 240,00 zzgl. 19% MwSt. (h 285,60)
Teilnahmebescheinigung: 7, 8 oder 15 Std.
(§ 15 FAO)
Anmeldung: Seite 83, www.kav-seminare.de
Service und Kooperation (siehe Seite 6):
26 | Seminare
KAV-Seminare
Es lädt ein: Arbeitskreis
Informationstechnologierecht
Datum/Uhrzeit:
Donnerstag, 08. September 2016,
13.00–20.30 Uhr,
Freitag, 09. September 2016, 09.00–18.30 Uhr
Ort: Hotel im Wasserturm, siehe Seite 32
Kosten Frühbucher:
Komplettbuchung (15 Std., Do.–Fr.):
h 427,50 zzgl. 19% MwSt. (h 508,73)
Teilbuchung 1 (7 Std., Do):
h 199,50 zzgl. 19% MwSt. (h 237,41)
Teilbuchung 2 (8 Std., Fr.):
h 228,00 zzgl. 19% MwSt. (h 271,32)
Kosten Normalpreis:
Komplettbuchung (15 Std., Do.–Fr.):
h 450,00 zzgl. 19% MwSt. (h 535,50)
Teilbuchung 1 (7 Std., Do):
h 210,00 zzgl. 19% MwSt. (h 249,90)
Teilbuchung 2 (8 Std., Fr.):
h 240,00 zzgl. 19% MwSt. (h 285,60)
Teilnahmebescheinigung: 7, 8 oder 15 Std.
(§ 15 FAO)
Anmeldung: Seite 83, www.kav-seminare.de
Service und Kooperation (siehe Seite 6):
Es lädt ein: Arbeitskreis Urheber- und Medienrecht
Datum/Uhrzeit:
Freitag, 09. September 2016, 09.00–18.30 Uhr
Samstag, 10. September 2016, 09.00–17.30 Uhr
Ort: Hotel im Wasserturm, siehe Seite 32
Kosten Frühbucher:
Komplettbuchung (15 Std., Fr.–Sa.):
h 434,15 zzgl. 19 % MwSt. (h 516,64)
Teilbuchung 1 (8 Std., Fr.):
h 228,00 zzgl. 19 % MwSt. (h 271,32)
Teilbuchung 2 (7 Std., Sa.):
h 206,15 zzgl. 19 % MwSt. (h 245,32) Kosten Normalpreis:
Komplettbuchung (15 Std., Fr.–Sa.):
h 457,00 zzgl. 19% MwSt. (h 543,83)
Teilbuchung 1 (8 Std., Fr.):
h 240,00 zzgl. 19% MwSt. (h 285,60)
Teilbuchung 2 (7 Std., Sa.):
h 217,00 zzgl. 19% MwSt. (h 259,23)
Teilnahmebescheinigung: 7, 8 oder 15 Std.
(§ 15 FAO)
Anmeldung: Seite 83, www.kav-seminare.de
Service und Kooperation (siehe Seite 6):
Informationstechnologierecht
6. NRW IT-Rechtstag
Save the Date
Zum 6. Mal richten der Kölner Anwaltverein und die Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein (davit) den NRW IT-Rechtstag in Köln aus. Beleuchtet werden auch im
nächsten Jahr wieder die aktuellen rechtlichen IT-Topthemen. Nach den Referaten besteht
anschließend jeweils Gelegenheit zur ausführlichen Diskussion. Im Rahmen der Veranstaltung gibt es wieder die Möglichkeit, 7, 8 und 15 Std. im Sinne des § 15 FAO zu buchen. Bitte
beachten Sie hierzu auch die jeweiligen Teilbuchbarkeiten.
Eine Anmeldung ist ab sofort möglich. Profitieren Sie bei einer Buchung bis 4 Monate vor
Veranstaltungsbeginn von unserem Frühbucherrabatt.
URHEBER- UND MEDIENRECHT
Herbstseminar Urheber- und Medienrecht
Save the Date
Zum 3. Mal bietet der Arbeitskreis Urheber- und Medienrecht in Kooperation mit der
Kölner Anwaltverein Service GmbH ein Herbstseminar an. Beleuchtet werden auch im nächsten Jahr wieder die aktuellen Themen im Urheber- und Medienrecht. Ferner besteht die
Möglichkeit, 7, 8 oder 15 Vortragsstunden im Sinne des § 15 FAO im Zuge dieser Veranstaltung zu besuchen. Bitte beachten Sie hierzu auch die jeweiligen Teilbuchbarkeiten unter
www.kav-seminare.de. Eine Anmeldung ist ab sofort möglich. Profitieren Sie bei einer Buchung bis 4 Monate vor Veranstaltungsbeginn von unserem Frühbucherrabatt.
Seminare | 27
FAMILIENRECHT
Herbstseminar Familienrecht
Save the Date
Wir freuen uns, Ihnen auch 2016 das Herbstseminar im Familienrecht ankündigen zu dürfen.
Wie gewohnt zeichnet sich die Veranstaltung durch hochkarätige Referenten und interessante Themen aus. Sie haben wieder die Möglichkeit, diese Veranstaltung für 7, 8 oder 15 Vortragsstunden im Sinne des § 15 FAO zu buchen. Detaillierte Informationen zu den Inhalten
der Vorträge sowie den Referenten werden in Kürze veröffentlicht. Eine Anmeldung ist ab
sofort möglich. Profitieren Sie bei einer Buchung bis 4 Monate vor Veranstaltungsbeginn
von unserem Frühbucherrabatt.
Es lädt ein: Ausschuss Familienrecht
Datum/Uhrzeit:
Freitag, 16. September 2016, 13.00–20.30 Uhr
Samstag, 17. September 2016, 09.00–18.30 Uhr
Ort: Lindner Hotel City Plaza, siehe Seite 32
Kosten Frühbucher:
Komplettbuchung (15 Std., Fr.–Sa.):
h 427,50 zzgl. 19% MwSt. (h 508,73)
Teilbuchung 1 (7 Std., Fr):
h 199,50 zzgl. 19% MwSt. (h 237,41)
Teilbuchung 2 (8 Std., Sa.):
h 228,00 zzgl. 19% MwSt. (h 271,32)
Kosten Normalpreis:
Komplettbuchung (15 Std., Fr.–Sa.):
h 450,00 zzgl. 19% MwSt. (h 535,50)
Teilbuchung 1 (7 Std., Fr):
h 210,00 zzgl. 19% MwSt. (h 249,90)
Teilbuchung 2 (8 Std., Sa.):
h 240,00 zzgl. 19% MwSt. (h 285,60)
Teilnahmebescheinigung: 7, 8 oder 15 Std.
(§ 15 FAO)
Anmeldung: Seite 83, www.kav-seminare.de
Service und Kooperation (siehe Seite 6):
INTERNATIONALES RECHT, EUROPARECHT,
HANDELS- UND GESELLSCHAFTSRECHT
Update im Europarecht:
Aktuelles in Zivil- und Handelssachen
Referentin: RAin Katrin Gallus, LL.M., Köln
Das internationale Wirtschaftsrecht wird heute maßgeblich durch Gesetzgebung aus Brüssel
mitgestaltet. Europäische Harmonisierungsmaßnahmen finden direkt (über EU-Verordnungen) oder indirekt (über Richtlinien) Eingang ins deutsche Recht.
Das Seminar verschafft einen aktuellen praxisnahen Überblick über die neuesten europarechtlichen Rechtssetzungsmaßnahmen und Entwicklungen in Zivil- und Handelssachen.
Sie erhalten u. a. ein Update zu folgenden Themen:
• Europäisches Zivilprozessrecht: Reform der EuGVVO/„Brüssel Ia VO“,
Europäisches Bagatellverfahren, Europäischer Mahnbescheid
• Handelsrecht: Streitschlichtung, europäische Insolvenzverordnung
• Zivilrecht: Europäisches Vertragsrecht, Europäisches Kaufrecht
Dargestellt werden nicht nur bereits in Kraft getretene europäische Verordnungen und Richtlinien sondern auch ein „Europäischer Ausblick“ intendierter Maßnahmen.
Die Referentin, Frau Kollegin Katrin Gallus, ist Mitglied im Ausschuss Internationales Recht im
KAV und zum wiederholten Male für uns als Referentin tätig. Als langjährige Inhouse-Juristin
beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt war sie zeitweise auch in Brüssel tätig.
Sie verfügt über einen breiten Erfahrungsschatz im internationalen Wirtschaftsrecht und
Europarecht.
Es lädt ein: Ausschuss Internationales Recht
Datum: Donnerstag, 22. September 2016
Uhrzeit: 18.00–20.00 Uhr
Ort: Hopper Tagungszentrum, siehe Seite 32
Kosten: h 60,00 zzgl. 19% MwSt. (h 71,40)
Teilnahmebescheinigung: 2 Std. (§ 15 FAO)
Anmeldung: Seite 83, www.kav-seminare.de
Service und Kooperation (siehe Seite 6):
28 | Seminare
KAV-Seminare
STRAFRECHT
Aktuelles aus der höchstrichterlichen
Rechtsprechung zum Straf- und Strafprozessrecht
Referent: Richter am BGH Dr. Ralf Eschelbach
Es lädt ein: Strafrechtsausschuss
Datum: Samstag, 24. September 2016
Uhrzeit: 10.00–14.30 Uhr
Ort: Hopper Tagungszentrum, siehe S. 32
Kosten: h 120,00 zzgl. 19% MwSt. (h 142,80)
Teilnahmebescheinigung: 4 Std. (§ 15 FAO)
Anmeldung: Seite 83, www.kav-seminare.de
Service und Kooperation (siehe Seite 6):
Es lädt ein: Ausschuss Bau- und Architektenrecht
Datum/Uhrzeit:
Freitag, 28. Oktober 2016, 13.00–20.30 Uhr
Samstag, 29. Oktober 2016, 09.00–18.30 Uhr
Ort: Lindner Hotel City Plaza, siehe Seite 32
Kosten Frühbucher:
Komplettbuchung (15 Std., Fr.–Sa.):
h 427,50 zzgl. 19% MwSt. (h 508,73)
Teilbuchung 1 (7 Std., Fr.):
h 199,50 zzgl. 19% MwSt. (h 237,41)
Teilbuchung 2 (8 Std., Sa.):
h 228,00 zzgl. 19% MwSt. (h 271,32)
Kosten Normalpreis:
Komplettbuchung (15 Std., Fr.–Sa.):
h 450,00 zzgl. 19% MwSt. (h 535,50)
Teilbuchung 1 (7 Std., Fr.):
h 210,00 zzgl. 19% MwSt. (h 249,90)
Teilbuchung 2 (8 Std., Sa.):
h 240,00 zzgl. 19% MwSt. (h 285,60)
Teilnahmebescheinigung: 7, 8 oder 15 Std.
(§ 15 FAO)
Anmeldung: Seite 83, www.kav-seminare.de
Service und Kooperation (siehe Seite 6):
Diese Veranstaltung ist Teil einer regelmäßig stattfindenden Fortbildungsreihe, in der aktuelle
höchstrichterliche Rechtsprechung zum Straf- und Strafprozessrecht vorgestellt und kritisch
hinterfragt wird. Gleichzeitig wird sie zum Anlass genommen, Wissen im materiellen wie
im formellen Recht aufzufrischen. Oft genug fehlt im Strafverteidiger-Alltag die Zeit, sich mit
Rechtsfragen und deren Relevanz für das eigene Verteidigungsverhalten intensiver auseinanderzusetzen. Zweimal jährlich finden im Frühjahr und Herbst jeweils vierstündige Veranstaltungen statt. Grundsätzlich sollen die Themen jeder einzelnen Veranstaltung offen bleiben,
um der Aktualität höchstrichterlicher Entscheidungen den Vorzug geben und auf sie flexibel
reagieren zu können. Gerne können Themen für die Veranstaltungen vorgeschlagen werden,
die bitte rechtzeitig an die E-Mail-Adresse [email protected] zu übermitteln sind.
Herr Richter am BGH Dr. Ralf Eschelbach ist Mitglied des für den OLG-Bezirk Köln zuständigen
2. Strafsenats des BGH. Als solcher kann er als unmittelbar Beteiligter über die Entwicklungen
und Tendenzen der höchstrichterlichen Rechtsprechung berichten. Er genießt nicht zuletzt
aufgrund seiner Veröffentlichungen in Kommentaren und Aufsätzen außerordentliches
Renommee. Als Referent zahlreicher Fortbildungsveranstaltungen ist er bekannt und wegen
seiner kritischen und hinterfragenden Sichtweisen geschätzt.
BAU– UND ARCHITEKTENRECHT
Jahresendveranstaltung im
Bau- und Architektenrecht
Save the Date
Wir freuen uns, Ihnen auch 2016 die Jahresendveranstaltung im Bau- und Architektenrecht
ankündigen zu dürfen. Wie gewohnt zeichnet sich die Veranstaltung durch hochkarätige Referenten und interessante Themen aus. Sie haben wieder die Möglichkeit, diese Veranstaltung
für 7, 8 oder 15 Vortragsstunden im Sinne des § 15 FAO zu buchen. Detaillierte Informationen
zu den Inhalten der Vorträge sowie den Referenten werden in Kürze veröffentlicht. Eine
Anmeldung ist ab sofort möglich. Profitieren Sie bei einer Buchung bis 4 Monate vor Veranstaltungsbeginn von unserem Frühbucherrabatt.
Seminare | 29
VERSICHERUNGSRECHT
7. Kölner Versicherungsrechtstag
Save the Date
Wir freuen uns, Ihnen auch 2016 den 7. Kölner Versicherungsrechtstag ankündigen zu dürfen.
Wie gewohnt zeichnet sich die Veranstaltung durch hochkarätige Referenten und interessante
Themen aus. Sie haben wieder die Möglichkeit, diese Veranstaltung für 7, 8 oder 15 Vortragsstunden im Sinne des § 15 FAO zu buchen. Detaillierte Informationen zu den Inhalten der
Vorträge sowie den Referenten werden in Kürze veröffentlicht. Eine Anmeldung ist ab sofort
möglich. Profitieren Sie bei einer Buchung bis 4 Monate vor Veranstaltungsbeginn von
unserem Frühbucherrabatt.
GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ
Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz
Save the Date
Das Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz findet im Jahr 2016 am 18.–19. November im
Hyatt Regency Hotel Köln statt. Es behandelt aktuelle Probleme im Bereich des Gewerblichen
Rechtsschutzes und richtet sich an Fachanwältinnen und Fachanwälte, aber natürlich auch an
alle am Grünen Bereich interessierten Kolleginnen oder Kollegen. Dieses Jahr bekommen die
Teilnehmer wieder die Möglichkeit, 7, 8 oder 15 Vortragsstunden im Sinne des § 15 FAO im
Zuge dieser Veranstaltung zu besuchen. Bitte beachten Sie hierzu auch die jeweiligen Teilbuchbarkeiten. Eine Anmeldung ist ab sofort möglich. Profitieren Sie bei einer Buchung bis
4 Monate vor Veranstaltungsbeginn von unserem Frühbucherrabatt.
Es lädt ein: Ausschuss Versicherungsrecht
Datum/Uhrzeit:
Freitag, 04. November 2016, 13.00–20.30 Uhr
Samstag, 05. November 2016, 09.00–18.30 Uhr
Ort: Pullmann Hotel Cologne, siehe Seite 32
Kosten Frühbucher:
Komplettbuchung (15 Std., Fr.–Sa.):
h 427,50 zzgl. 19% MwSt. (h 508,73)
Teilbuchung 1 (7 Std., Fr.):
h 199,50 zzgl. 19% MwSt. (h 237,41)
Teilbuchung 2 (8 Std., Sa.):
h 228,00 zzgl. 19% MwSt. (h 271,32)
Kosten Normalpreis:
Komplettbuchung (15 Std., Fr.–Sa.):
h 450,00 zzgl. 19% MwSt. (h 535,50)
Teilbuchung 1 (7 Std., Fr.):
h 210,00 zzgl. 19% MwSt. (h 249,90)
Teilbuchung 2 (8 Std., Sa.):
h 240,00 zzgl. 19% MwSt. (h 285,60)
Teilnahmebescheinigung: 7, 8 oder 15 Std.
(§ 15 FAO)
Anmeldung: Seite 83, www.kav-seminare.de
Service und Kooperation (siehe Seite 6):
Es lädt ein: Ausschuss Gewerblicher Rechtsschutz
Datum/Uhrzeit:
Freitag, 18. November 2016, 13.00–20.30 Uhr
Samstag, 19. November 2016, 09.00–18.30 Uhr
Ort: Hyatt Regency Cologne, siehe Seite 32
Kosten Frühbucher:
Komplettbuchung (15 Std., Fr.–Sa.):
h 427,50 zzgl. 19% MwSt. (h 508,73)
Teilbuchung 1 (7 Std., Fr.):
h 199,50 zzgl. 19% MwSt. (h 237,41)
Teilbuchung 2 (8 Std., Sa.):
h 228,00 zzgl. 19% MwSt. (h 271,32)
Kosten Normalpreis:
Komplettbuchung (15 Std., Fr.–Sa.):
h 450,00 zzgl. 19% MwSt. (h 535,50)
Teilbuchung 1 (7 Std., Fr.):
h 210,00 zzgl. 19% MwSt. (h 249,90)
Teilbuchung 2 (8 Std., Sa.):
h 240,00 zzgl. 19% MwSt. (h 285,60)
Teilnahmebescheinigung: 7, 8 oder 15 Std.
(§ 15 FAO)
Anmeldung: Seite 83, www.kav-seminare.de
Service und Kooperation (siehe Seite 6):
30 | Seminare
KAV-Seminare
Es lädt ein: Ausschuss Arbeitsrecht
Datum/Uhrzeit:
Freitag, 18. November 2016, 13.00–20.30 Uhr
Samstag, 19. November 2016, 09.00–18.30 Uhr
Ort: Lindner Hotel City Plaza, siehe Seite 32
Kosten Frühbucher:
Komplettbuchung (15 Std., Fr.–Sa.):
h 427,50 zzgl. 19% MwSt. (h 508,73)
Teilbuchung 1 (7 Std., Fr.):
h 199,50 zzgl. 19% MwSt. (h 237,41)
Teilbuchung 2 (8 Std., Sa.):
h 228,00 zzgl. 19% MwSt. (h 271,32)
Kosten Normalpreis:
Komplettbuchung (15 Std., Fr.–Sa.):
h 450,00 zzgl. 19% MwSt. (h 535,50)
Teilbuchung 1 (7 Std., Fr.):
h 210,00 zzgl. 19% MwSt. (h 249,90)
Teilbuchung 2 (8 Std., Sa.):
h 240,00 zzgl. 19% MwSt. (h 285,60)
Teilnahmebescheinigung: 7, 8 oder 15 Std.
(§ 15 FAO)
Anmeldung: Seite 83, www.kav-seminare.de
Service und Kooperation (siehe Seite 6):
Es lädt ein: Ausschuss Miet- und WEG-Recht
Datum/Uhrzeit:
Freitag, 02. Dezember 2016, 13.00–20.30 Uhr
Samstag, 03. Dezember 2016, 09.00–18.30 Uhr
Ort: Hyatt Regency Cologne, siehe Seite 32
Kosten Frühbucher:
Komplettbuchung (15 Std., Fr.–Sa.):
h 427,50 zzgl. 19% MwSt. (h 508,73)
Teilbuchung 1 (7 Std., Fr.):
h 199,50 zzgl. 19% MwSt. (h 237,41)
Teilbuchung 2 (8 Std., Sa.):
h 228,00 zzgl. 19% MwSt. (h 271,32)
Kosten Normalpreis:
Komplettbuchung (15 Std., Fr.–Sa.):
h 450,00 zzgl. 19% MwSt. (h 535,50)
Teilbuchung 1 (7 Std., Fr.):
h 210,00 zzgl. 19% MwSt. (h 249,90)
Teilbuchung 2 (8 Std., Sa.):
h 240,00 zzgl. 19% MwSt. (h 285,60)
Teilnahmebescheinigung: 7, 8 oder 15 Std.
(§ 15 FAO)
Anmeldung: Seite 83, www.kav-seminare.de
Service und Kooperation (siehe Seite 6):
Arbeitsrecht
Jahresendveranstaltung Arbeitsrecht
Save the Date
Wir freuen uns, Ihnen auch 2016 die Jahresendveranstaltung Arbeitsrecht ankündigen zu
dürfen. Wie gewohnt zeichnet sich die Veranstaltung durch hochkarätige Referenten und
interessante Themen aus. Sie haben wieder die Möglichkeit, diese Veranstaltung für 7,
8 oder 15 Vortragsstunden im Sinne des § 15 FAO zu buchen. Detaillierte Informationen zu
den Inhalten der Vorträge sowie den Referenten werden in Kürze veröffentlicht. Eine Anmeldung ist ab sofort möglich. Profitieren Sie bei einer Buchung bis 4 Monate vor Veranstaltungsbeginn von unserem Frühbucherrabatt.
MIET- UND WEG-RECHT
Kölner Mietrechtstage 2016
Save the Date
Wir freuen uns, Ihnen auch 2016 die Kölner Mietrechtstage ankündigen zu dürfen. Wie
gewohnt zeichnet sich die Veranstaltung durch hochkarätige Referenten und interessante
Themen aus. Sie haben wieder die Möglichkeit, diese Veranstaltung für 7, 8 oder 15 Vortragsstunden im Sinne des § 15 FAO zu buchen. Detaillierte Informationen zu den Inhalten der
Vorträge sowie den Referenten werden in Kürze veröffentlicht. Eine Anmeldung ist ab sofort
möglich. Profitieren Sie bei einer Buchung bis 4 Monate vor Veranstaltungsbeginn von
unserem Frühbucherrabatt.
Seminare | 31
Save the date – Frühjahrsseminare,
Herbstseminare und
Jahresendveranstaltungen 2016 (15 Std. FAO)
Auch im Jahr 2016 bieten die Ausschüsse- und Arbeitskreise des KAV in Zusammenarbeit mit der Kölner Anwaltverein Service GmbH die
Möglichkeit, im Rahmen der angebotenen Frühjahrs- und Herbstseminare sowie der Jahresendveranstaltungen, die erforderlichen
15 Fortbildungsstunden nach § 15 FAO* in einer Veranstaltung zu absolvieren. Diese Veranstaltungen werden jeweils als Teilbuchung
sowie als Komplettbuchung angeboten.
Sichern Sie sich schon jetzt Ihre Teilnahme und profitieren Sie bei Ihrer Buchung bis zu vier Monate vor Veranstaltungsbeginn von unserem
Frühbucherrabatt*:
6. Kölner Bankrechtstag 2016
04.–05. März 2016
MGallery Hotel Mondial am Dom
6. NRW IT-Rechtstag
08.–09. September 2016
Hotel im Wasserturm Köln
Herbstseminar im Urheber- und Medienrecht​
09.–10. September 2016
Hotel im Wasserturm Köln
Verkehrsrechtstage des KAV​
09.–10. September 2016
Lindner Hotel City Plaza Köln
Herbstseminar im Familienrecht
16.–17. September 2016
Lindner Hotel City Plaza
Jahresendveranstaltung im Bau- u. Architektenrecht
28.–29. Oktober 2016
Lindner Hotel City Plaza Köln
7. Kölner Versicherungsrechtstag des KAV
04.–05. November 2016
Pullman Cologne Hotel
Jahresendveranstaltung im Arbeitsrecht
18.–19. November 2016
Lindner Hotel City Plaza Köln
Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz
18.–19. November 2016
Hyatt Regency Hotel Köln
Kölner Mietrechtstage 2016
02.–03. Dezember 2016
MGallery Hotel Mondial am Dom
Alle Veranstaltungen werden als Komplettseminar (15 Std. FAO) sowie als Teilbuchung (7 bzw. 8 Std. FAO je Vortragstag) angeboten und
umfassen alle Serviceleistungen unseres Seminarprogramms. Hierzu zählen zum Beispiel Kaffeepausen, Mittagessen (siehe Ausschreibung), Getränke im Tagungsraum, kostenfreies WLAN etc.
Umfangreiche Informationen zu den gebotenen Vortragsthemen und Referenten erhalten Sie in Kürze auf der Online-Buchungsplattform
der Kölner Anwaltverein Service GmbH, unter: www.kav-seminare.de sowie in den nachfolgenden Ausgaben des KAV MAGAZINS.
*Bei Buchung (einer der hier gelisteten 15 Std. FAO Veranstaltungen) bis zu vier Monate vor Veranstaltungsbeginn profitieren Sie
mit dem KAV Frühbucherrabatt von einer Ermäßigung in Höhe von 5% auf den jeweiligen Veranstaltungspreis. Nach Ablauf der
Buchungsfrist gelten die regulären Teilnahmebeiträge. KAV Mitglieder profitieren zudem weiterhin durch die Anrechnung des KAV
BONUS.
32 | Seminare
Veranstaltungsorte und Parkhinweise
Die Vortragsveranstaltungen der Kölner Anwaltverein Service GmbH werden an verschiedenen Veranstaltungsorten im Kölner Stadtgebiet durchgeführt. In dieser
Rubrik finden Sie die genauen Adressangaben sowie Hinweise zu den vor Ort gebotenen Parkmöglichkeiten. Wir freuen uns, Sie vor Ort begrüßen zu dürfen!
TH Köln
Claudiusstraße 1, 50678 Köln
Parkhinweis: Es befinden sich zahlreiche
öffentliche Parkplätze in der Umgebung der
TH Köln.
Hopper Tagungszentrum
Brüsseler Straße 26, 50674 Köln
Parkhinweis: Das Hopper Tagungszentrum
verfügt über wenige Parkplätze im Innenhof
sowie in der hauseigenen Tiefgarage
(Selbstzahler). Alternativ befinden sich
die Parkhäuser Am Rudolfplatz (unterhalb
des Cologne Hotels – Selbstzahler) und auf
der Schaafenstraße (Sparkasse KölnBonn –
Selbstzahler) in kurzer Laufweite.
Köln Marriott Hotel
Johannisstraße 76–80, 50668 Köln
Parkhinweis: Das Hotel verfügt über eine
eigene Tiefgarage (Selbstzahler). Alternativ
befindet sich das Parkhaus Rhein Triadem
direkt gegenüber der Einfahrt zur Hotelgarage (Selbstzahler).
Hilton Cologne Hotel
Marzellenstraße 13-17, 50668 Köln
Parkhinweis: Das Hilton Cologne Hotel
verfügt über ein eigenes Parkhaus (Selbstzahler).
STADTHOTEL Am Römerturm
Kolpinghotel am Römerturm GmbH
St.-Apern-Straße 32, 50667 Köln
Das Hotel verfügt über einen Parkplatz. In
direkter Nachbarschaft befindet sich zudem
das Pullman Cologne Hotel. Dieses verfügt
über eine eigene Tiefgarage (Selbstzahler).
Alternativ befindet sich das Parkhaus des
Lindner City Plaza Hotels auf der Magnusstraße in Laufnähe (Selbstzahler).
Lindner Hotel City Plaza
Magnusstraße 20, 50672 Köln
Parkhinweis: Eine kostenpflichtige, öffentliche Tiefgarage mit Zugang zum Hotel
befindet sich im Gesamtgebäudekomplex.
MGallery Hotel Mondial
am Dom Cologne
Kurt-Hackenberg-Platz 1, 50667 Köln
Parkhinweis: Das Hotel verfügt über eine
Parkebene (Selbstzahler), die über den auf
der Rückseite des Hauses befindlichen PKWAufzug zu erreichen ist. Alternativ befindet
sich das Parkhaus Groß-Sankt-Martin (Selbstzahler) direkt neben dem Hotel.
Landgericht Köln /
Geschäftsstelle des KAV
Luxemburger Str. 101, 50939 Köln
Parkhinweis: Das Justizparkhaus sowie der
Anwaltsparkplatz befinden sich hinter dem
Gerichtsgebäude und stehen Ihnen bis
20.00 Uhr kostenfrei zur Verfügung. Nach
dieser Zeit werden beide Parkmöglichkeiten
geschlossen.
Pullman Cologne Hotel
Helenenstraße 14, 50667 Köln
Parkhinweis: Das Pullman Cologne Hotel
verfügt über eine eigene Tiefgarage (Selbstzahler). Alternativ befindet sich das Parkhaus des Lindner City Plaza Hotels auf der
Magnusstraße in Laufnähe (Selbstzahler).
Hyatt Regency Köln Hotel
Kennedy-Ufer 2a, 50679 Köln
Parkhinweis: Das Hyatt Regency Hotel verfügt über eigene Parkplätze (Selbstzahler),
sowohl Außenstellplätze als auch Stellplätze
in der Tiefgarage sind vorhanden.
Neptunbad
Neptunplatz 1, 50823 Köln
Parkhinweis: Das Neptunbad verfügt über
eigene Parkplätze (Selbstzahler) in der
Tiefgarage.
Hotel im Wasserturm
Kaygasse 2, 50676 Köln
Parkhinweis: Das Hotel im Wasserturm verfügt über eigene Parkplätze (Selbstzahler) in
der Tiefgarage
Azimut Hotel Köln City Center
Hansaring 97, 50670 Köln
Parkhinweis: Das Parkhaus im Saturnhochhaus (Backsteingebäude des Hotels) ist
durchgehend geöffnet (Selbstzahler). Das
Parkhaus im neuen Saturngebäude (Selbstzahler) schließt um 20.00 Uhr.
Seminare | 33
Mit der Bahn zum Seminar
Gut für die Umwelt. Bequem für Sie.
Reisen Sie mit der Bahn deutschlandweit zu Ihrem
KAV Service GmbH Seminar.
Die Kölner Anwaltverein Service GmbH bietet Ihnen in Kooperation mit der Deutschen Bahn
Sonderkonditionen für eine entspannte und komfortable An- und Abreise zu Ihrer Veranstaltung an.
Ihre Reise im Fernverkehr der Deutschen Bahn mit dem Veranstaltungsticket wird mit
100% Ökostrom durchgeführt. Die dafür benötigte Energie wird ausschließlich aus erneuerbaren
Energiequellen bezogen.
Der Preis für Ihr Veranstaltungsticket zur Hin- und Rückfahrt beträgt1:
Mit Zugbindung
2. Klasse j 99,00
1. Klasse j 159,00
Vollflexibel:
2. Klasse j 139,00
1. Klasse j 199,00
Den Ticketpreis für internationale Verbindungen nennen wir Ihnen gerne auf Anfrage.
Das Angebot gilt bis zum 31.12.2016
2
Buchen Sie Ihre Reise telefonisch unter der Service-Nummer +49 (0)1806 - 311153 mit dem Stichwort „KAV“ oder bestellen Sie unter:
www.bahn.de/Veranstaltungsticket. Sie werden für die verbindliche Buchung zurückgerufen. Bitte halten Sie Ihre Kreditkarte zur Zahlung
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bereit.
Ihre Preisvorteile gegenüber dem Normalpreis in der 1. und 2. Klasse4:
z.B. auf der Strecke
(Hin- und Rückfahrt)
1. Klasse – 159 h
2. Klasse – 99 h
Normalpreis
Preisvorteil
Normalpreis
Preisvorteil
München
•–
Köln
474 h
315 h
284 h
185 h
Berlin
•–
Köln
390 h
231 h
234 h
135 h
Hamburg
•–
Köln
324 h
165 h
194 h
95 h
Frankfurt/M.
•–
Köln
238 h
79 h
142 h
43 h
BahnCard-, BahnCard Business- oder bahn.bonus Card Inhaber erhalten auf das Veranstaltungsticket bahn.bonus Punkte.
Weitere Informationen unter www.bahn.de/bahn.bonus
Wir wünschen Ihnen eine gute Reise!
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E in Umtausch oder eine Erstattung ist bis zum Tag vor dem 1. Geltungstag gegen ein Entgelt möglich. Es gelten die Umtausch- und Erstattungskonditionen zum Zeitpunkt der Ticketbuchung gemäß Beförderungsbedingungen der DB für Sparpreise. Ab dem 1. Geltungstag ist Umtausch oder Erstattung ausgeschlossen. Bei Tickets mit
Zugbindung beträgt die Vorausbuchungsfrist mindestens 1 Tag, der Verkauf erfolgt, solange der Vorrat reicht.
2
D
ie Hotline ist Montag bis Samstag von 7:00–22:00 Uhr erreichbar, die Telefonkosten betragen 20 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz, maximal 60 Cent pro
Anruf aus den Mobilfunknetzen.
3
B
eachten Sie bitte, dass für die Bezahlung mittels Kreditkarte seit dem 04.11.2014 ein Zahlungsmittelentgelt entsprechend Beförderungsbedingungen für Personen
durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr) erhoben wird.
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Preisänderungen vorbehalten. Angaben ohne Gewähr.
34 | Seminare
KAV BONUS
Sparen
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als Mitg
lied
bei den
Semina
ren!
Mitglieder des KAV profitieren vom KAV BONUS. Hierbei
werden die Kosten für die 5., 6., 11. und 12. Seminarstunde
pro Kalenderjahr und Mitglied vom KAV übernommen.
Unabhängig davon, wie viele Seminarstunden die von
Ihnen ausgewählten Vorträge aus dem Fortbildungsprogramm des KAV aufweisen, Ihr KAV BONUS berücksichtigt die Anrechnung der entsprechenden Stunden
sukzessiv. Sollten Sie zum Beispiel ein Seminar mit einer
Vortragszeit von 2 Stunden im September gebucht haben
und im Oktober ein weiteres mit 6 Vortragsstunden,
reduziert sich Ihr Teilnahmebeitrag für die Oktoberveranstaltung von 6 auf 4 Stunden (die Kosten der 5. und 6.
Vortragsstunde werden vom KAV getragen). Gleiches gilt,
wenn Sie im Jahr lediglich an einer 10-Stundenveranstaltung teilnehmen. Hier reduziert sich Ihr Teilnahmebeitrag
auf 8 zu zahlende Vortragsstunden.
Nutzen Sie Ihren KAV BONUS-Vorteil und die Möglichkeit,
bis zu h 120,00 zzgl. 19% MwSt. (j 142,80) im Kalenderjahr an Fortbildungskosten einzusparen.
Bei Anwendung erhalten die Mitglieder eine entsprechend reduzierte Rechnung der Kölner Anwaltverein
Service GmbH, die die Seminare im Auftrag des KAV
durchführt.
Gern steht Ihnen die Geschäftsstelle für Fragen rund um
das Seminarwesen zur Verfügung:
· telefonisch unter 0221 285602-0,
·p
er E-Mail unter [email protected]
· per Fax: 0221 285602-21
Ihr Kölner Anwaltverein
Seminare | 35
Berufsbegleitende
Zusatzausbildung
zum ⁄ r
Anwaltmediator ⁄ in
Termine und Inhalte:
Ausbildungsinhalte sind u.a.
• Grundlagen und Prinzipien der Mediation
• Konflikttheoretische Grundlagen
• Grundlagen und Kommunikation
• Ablauf und Rahmenbedingungen der Mediation
• Verhandlungen nach dem Harvard-Konzept
• Weitere Verhandlungs- und Kreativitätstechniken
• Recht der Mediation
• Recht in der Mediation
• Rolle und Selbstverständnis der Anwaltmediatorin/
des Anwaltmediators
Leitung der Ausbildung:
RAin Andrea Wegner-Katzenstein, Köln
• Master of Mediation
• Zertifizierte Mediatorin DGM
und DACH
• International zertifizierte
Mediationstrainerin (DACH)
• Schlichterin
sowie weitere Referenten des angeschlossenen
Expertenteams
Die KAV Service GmbH bietet die berufsbegleitende Zusatzausbildung zum/r Anwaltmediator/in bereits zum dritten Mal an. Ziel
dieser Ausbildung ist es, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu
qualifizieren, selbstverantwortete Mediationsprozesse zu leiten
und lösungsorientierte Kommunikation im eigenen Arbeitsfeld
einzusetzen. Anwaltmediatorinnen und -mediatoren unterstützen dabei die betroffenen Parteien, ihre eigentlichen Interessen
herauszufinden. Inhalt und Umfang der Mediationsausbildung
entsprechen den Anforderungen des Mediationsgesetzes. Der
Gesetzgeber möchte unter anderem die Konfliktlösung in die
Selbstverantwortung der Parteien legen und gleichzeitig die
Gerichte entlasten. Die Zusatzausbildung wird berufsbegleitend
in neun Blöcken, jeweils donnerstags und freitags durchgeführt.
Sie umfasst insgesamt 120 Zeitstunden zuzüglich 40 Stunden
Intervision in Kleingruppen zwischen den Präsenzseminaren. Die
Seminare sind als Workshop gestaltet. Das Arbeiten an Fallbeispielen sowie Rollenspiele sind notwendige Bestandteile, um
verschiedene Kommunikations- und Verhandlungstechniken zu
erlernen. Es werden umfangreiche Seminarunterlagen ausgehändigt. Die letzte Blockveranstaltung endet mit einer Prüfung.
Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmerinnen und
Teilnehmer ein Zertifikat.
Hinweis:
Kostenfreie Infoabende: 13. Januar 2016, 16. Februar 2016,
15. März 2016, 06. April 2016, jeweils um 18.00 Uhr.
Bitte melden Sie sich hierzu per Email an:
[email protected]
Informationen zum Veranstaltungsort erhalten Sie nach Ihrer
Anmeldung. Vielen Dank!
Preise und Konditionen
Der Kostenbeitrag für den Lehrgang beträgt h 2.990,00
zzgl. 19% MwSt. (h 568,10) h 3.558,10.
Kostenbeitrag für junge Anwälte*
h 2.790,00 zzgl. 19% MwSt. (h 530,10) h 3.320,10.
*Dieser Preis gilt für junge Anwälte die sich innerhalb der ersten
fünf Jahre nach Zulassung befinden und zudem Mitglied des
Kölner Anwaltverein e.V. sind.
Ratenzahlung
Eine Ratenzahlung der Kursgebühr ist in vier Teilen möglich. Bitte
kontaktieren Sie hierfür die unter dem Punkt Anmeldung angegebenen Ansprechpartner.
Termine
28.–29.04.2016
25.–26.08.2016
27.–28.10.2016
09.–10.06.2016
08.–09.09.2016
24.–25.11.2016
07.–08.07.2016
29.–30.09.2016
08.–09.12.2016
donnerstags jeweils von 13.30–19.00 Uhr;
freitags von 9.00–18.00 Uhr
Veranstaltungsort
Der im April 2016 beginnende Lehrgang wird im Landgericht Köln,
Luxemburger Straße 101, 50939 Köln stattfinden.
Inklusivleistungen
Die Teilnahmegebühr beinhaltet die gelisteten Kurstermine,
Arbeitsunterlagen und Mineralwasser im Tagungsraum. Kostenfreie Parkplätze befinden sich auf dem Anwaltsparkplatz oder im
Justizparkhaus am LG Köln.
Tipp: Zur Mittagszeit (Selbstzahler) bietet die Kantine des LG Köln
eine Auswahl an verschiedenen Speisen.
Anmeldung
Eine verbindliche Anmeldung zur Teilnahme an diesem Lehrgang
können Sie schriftlich, per Fax (0221 285602-21), per E-Mail
([email protected]) oder online unter
www.kav-seminare.de tätigen. Zudem steht Ihnen im hinteren Teil
dieser Ausgabe ein Anmeldeformular für alle Fortbildungsveranstaltungen der KAV Service GmbH zur Verfügung.
Für Fragen und Anregungen stehen Ihnen Frau Katja Magdanz und
Herr Martin V. Sampedrano Gonzalez telefonisch unter
0221 285602-12 sowie per E-Mail unter
[email protected] bzw.
[email protected] gern zur Verfügung.
36 | Seminare
Zusatzausbildung zum ⁄ r
Fachsekretär ⁄ in für Familienrecht
RAin Carmen Grebe,
Köln
RAin und Mediatorin
Eva Friepörtner, Köln
Jeder im Familienrecht tätige Rechtsanwalt weiß, dass es
sehr viele Arbeitsschritte gibt, die sich ständig wiederholen.
Mit einer guten Anleitung sind viele Arbeitsschritte auch
vom qualifizierten Personal zu meistern. Zu diesen Dingen
zählen u.a.:
• das Ausfüllen des VKH-Formulars gemeinsam mit den
Mandanten und das Zusammenstellen der dafür erforderlichen Belege
• das Ausfüllen des Formulars für den Versorgungsausgleich und das Übersenden der einzelnen Auskünfte
an die Mandanten
• das Vorbereiten und Entwerfen des
Scheidungsantrages
• das Vorbereiten von Besprechungsterminen, indem das
Personal die dafür erforderlichen Unterlagen mit den
Mandanten bespricht
• usw.
Des Weiteren ist es auch unumgänglich, dass das Personal
über ein Minimum an Kommunikationsgeschick verfügt.
Gerade im Familienrecht haben die Mandanten oft das
Bedürfnis, ihre Sorgen und Nöte und insbesondere aktuelle
Geschehnisse unmittelbar und sofort mit ihrem Anwalt zu
besprechen. Ein oftmals eng gestrickter Zeitplan lässt eine
sofortige Rücksprache mit dem Rechtsanwalt leider oftmals
nicht zu. Geschultes Personal kann hier jedoch eine sinnvolle Brücke zwischen Anwalt und Mandanten bilden. Vielfach
reicht es den Mandanten bereits, ihre Anliegen dem
Personal mitzuteilen. Im Laufe eines Mandatsverhältnisses
können somit die Mitarbeiter schon zu kompetenten und
zuverlässigen Ansprechpartnern für die Mandanten werden.
RA Dr. Ulrich Prutsch,
Köln
Sachstandsanfragen und auch Verständnisfragen in Bezug
auf Formulare oder mitzubringende Unterlagen können
ebenfalls vom qualifizierten Personal übernommen werden.
Die Idee des Seminars soll daher an die Besonderheiten des
Familienrechtes unmittelbar anknüpfen. Zum einen soll es
das Personal in den juristischen Dingen schulen, aber auch
auf die sogenannten Softskills eingehen, die notwendig
sind, damit die Mandantschaft das Gefühl hat, gut aufgehoben zu sein, ohne dass diese Leistung ausschließlich von
dem Rechtsanwalt erledigt werden muss.
Damit wird der Rechtsanwalt in vielfacher Hinsicht entlastet. Zeitraubende Gespräche, in denen die Mandantschaft
immer und immer wieder auf Emotionen eingehen möchte,
können kompetent und qualifiziert vom Sekretariat aufgefangen werden. So wird kein Mandant im Regen stehen gelassen, sondern aufgrund von Kommunikationsgeschick und
Gesprächsführungstechniken, die das Personal beherrscht,
gut aufgefangen.
Die Idee ist daher, den Lehrgang in mehrere Abschnitte aufzuteilen. Neben den juristischen Kenntnissen stehen daher
der Umgang und die Kommunikation mit dem Mandanten
ebenfalls im Vordergrund. Es soll die Mandatsannahme
am Telefon, der Umgang mit schwierigen Mandanten und
auch die selbstständige Überwachung der einzelnen immer
wiederkehrenden Arbeitsabläufe und Schritte eingeübt und
vertieft werden. Dabei sollen die Teilnehmer selbst ausprobieren und für sich schließlich die besten Möglichkeiten
mitnehmen.
Das Seminar richtet sich sowohl an Auszubildende als auch
an langjährige Fachangestellte, die im Bereich des Familienrechtes arbeiten oder aber dahin umsatteln wollen.
Termine und Inhalte
zur Zusatzausbildung:
• Mittwoch, 27. Januar 2016, 16.30–19.15 Uhr
Grundlagen des materiellen Rechts
RAin Carmen Grebe, Köln
• Freitag, 08. April 2016, 13.00–18.30 Uhr
Büroorganisation
RAin Carmen Grebe und RAin Eva Friepörtner, Mediatorin –
beide Köln
• Freitag, 15. April 2016, 13.00–18.30 Uhr
Kommunikationstraining für den Kanzleialltag
RAin Carmen Grebe und RAin Eva Friepörtner, Mediatorin –
beide Köln
Die Teilnehmer dieser Zusatzausbildung bekommen nach erfolgreicher
Teilnahme an allen vier Kurseinheiten (insgesamt 15 Zeitstunden) ein
entsprechendes Zertifikat über ihre Teilnahme.
Im Falle eines Kurs-Versäumnisses wird eine Teilnahmebescheinigung
über die absolvierten Kurseinheiten erstellt. Der versäumte Kursinhalt
kann im Rahmen einer erneuten, zukünftigen Durchführung dieser
Ausbildung nachgeholt werden.
Kostenbeitrag/Teilbuchung am 27. Januar 2016
h 63,00 zzgl. 19% MwSt. (i 74,97),
Saal 1404 im Landgericht Köln
Kostenbeitrag/Teilbuchung am 08./15. April 2016
h 250,00 zzgl. 19% MwSt. (i 297,50),
Saal 1508 im Landgericht Köln
Anmeldung: Online unter www.kav-seminare.de sowie über das
auf Seite 83 hinterlegte Anmeldeformular.
€ 100
Gutschein
38 | Seminare
Fachanwaltslehrgänge 2016 in Kooperation
der Kölner Anwaltverein Service GmbH mit
der DeutschenAnwaltAkademie in Köln
Seit dem Frühjahr 2015 bieten die Kölner Anwaltverein Service GmbH und die
DeutscheAnwaltAkademie gemeinsame Fachanwaltskurse in verschiedenen Rechtsgebieten in
Köln an. Beide Unternehmen bündeln hiermit ihre Kompetenzen auf dem Kölner Markt um den
Vereinsmitgliedern des KAV sowie externen Teilnehmern ein attraktives und preis-leistungsorientiertes Angebot im Bereich der Fachanwaltsausbildung zu offerieren.
Fachanwaltslehrgänge im Familienrecht, Verkehrsrecht, Sozialrecht, Strafrecht und Versicherungsrecht konnten auf diese Weise bereits im Jahr 2015 realisiert werden. Für 2016 stehen weitere
Kurse bereit, die wir Ihnen in Kürze vorstellen möchten:
Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht
(28. Januar 2016–23. April 2016)
Best Western Premier Hotel Park Consul, Clevischer Ring 121, 51063 Köln
Kostenbeitrag für KAV e.V. Mitglieder: h 1.985,00*
Kostenbeitrag für Nichtmitglieder: h 2.185,00*
Kostenbeitrag für alle Klausuren: h 220,00*
Fachanwaltslehrgang Medizinrecht
(11. Februar 2016–18. Juni 2016)
Mercure Hotel Severinshof Köln City, Severinstraße 199, 50676 Köln
Kostenbeitrag für KAV e.V. Mitglieder/Mitglieder der ARGE Medizinrecht/Mitglieder FORUM Junge Anwaltschaft bis 3 Jahre nach
Zulassung: h 1.865,00*
Kostenbeitrag für Mitglieder weiterer Anwaltvereine: h 1.985,00*
Kostenbeitrag für Nichtmitglieder: h 2.185,00*
Kostenbeitrag für alle Klausuren: h 220,00*
Fachanwaltslehrgang Miet- und WEG-Recht
(01. September 2016–17. Dezember 2016)
Best Western Premier Hotel Park Consul, Clevischer Ring 121, 51063 Köln
Kostenbeitrag für KAV e.V. Mitglieder: h 1.985,00*
Kostenbeitrag für Nichtmitglieder: h 2.185,00*
Kostenbeitrag für alle Klausuren: h 220,00*
Fortsetzung auf der nächsten Seite »
Seminare | 39
Fachanwaltslehrgang Internationales Wirtschaftsrecht
(29. September 2016–17. Dezember 2016)
Mercure Hotel Severinshof Köln City, Severinstraße 199, 50676 Köln
Kostenbeitrag für KAV e.V. Mitglieder: h 2.135,00*
Kostenbeitrag für Nichtmitglieder: h 2.350,00*
Kostenbeitrag für alle Klausuren: h 220,00*
*keine USt. (DeutscheAnwaltAkademie)
Profitieren Sie als KAV Mitglied von den günstigsten Teilnahmegebühren. Vertragspartner dieser Kurse ist die DeutscheAnwaltAkademie.
Interessierte Teilnehmerinnen und Teilnehmer, deren Wunschkurs in Köln bereits begonnen hat, können zudem einen Quereinstieg ab
dem nächsten Vortragsblock in Köln buchen und die bereits erfolgten Blöcke im Rahmen weiterer Fachanwaltslehrgänge der
DeutschenAnwaltAkademie (im jeweiligen Rechtsgebiet) andernorts nachholen.
Umfangreiche Informationen zu den Kursen finden Sie online, unter www.kav-seminare.de. In der jeweiligen Kursbeschreibung mit Informationen zu den Referenten, Themen und Vortragsdaten finden Sie zudem ein hinterlegtes Anmeldeformular.
Das generelle Anmeldeformular für Fachanwaltslehrgänge der DeutschenAnwaltAkademie in Kooperation mit der Kölner Anwaltverein
Service GmbH finden Sie online in unserem Downloadbereich unter www.koelner-anwaltverein.de.
Im Anschluss zu Ihrer Anmeldung steht Ihnen die DeutscheAnwaltAkademie für alle Fragen und Anregungen zur Verfügung.
Fachanwaltslehrgang Migrationsrecht –
Interessenabfrage
Mit der am 09. November 2015 erfolgten konstituierenden Sitzung
hat die Satzungsversammlung mit großer Mehrheit die Schaffung
des Fachanwalts für Migrationsrecht beschlossen. Damit wurde
einer Initiative aus der Mitte der Satzungsversammlung entsprochen, die der Deutsche Anwaltverein (DAV) unterstützt hat. Auch
in der Vergangenheit hat die DAV-Arbeitsgemeinschaft Ausländerund Asylrecht diesen Fachanwaltstitel gefordert, der in der letzten
Satzungsversammlung noch knapp gescheitert war.
Mit dieser Entscheidung bestätigt die Satzungsversammlung den
nicht nur aktuellen hohen Bedarf an Rechtsanwältinnen und
Rechtsanwälten, die im Migrationsrecht tätig sind.
Gern möchten wir Ihnen in Köln die Möglichkeit bieten, die
notwendigen theoretischen Kenntnisse für die angestrebte
Fachanwaltschaft zu erlangen. Aus diesem Grunde bitten wir Sie
um Mitteilung auf dem E-Mail-Wege, wenn Sie an der Teilnahme
eines Fachanwaltslehrgangs Migrationsrecht interessiert sind. Gern
werden wir Sie umgehend benachrichtigen, sobald weitere Details
zur Realisierung des Kurses bekannt sind.
Bitte senden Sie uns Ihre Interessensbekundung unter Betreff:
FA-Migrationsrecht an: [email protected]
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
40 | Ausschüsse & Arbeitskreise
Die Ausschüsse und
Arbeitskreise informieren
AUSSCHUSS GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ
1. Revue zum Herbstempfang Gewerblicher Rechtsschutz 2015
Zum 7. Mal fand am 17. September 2015
der Herbstempfang vom Ausschuss Gewerblicher Rechtsschutz und der GruPrax
(Verein zur Förderung der Wissenschaft
und Praxis im Gewerblichen Rechtsschutz
und Urheberrecht) im Club Astoria statt.
Diese erfolgreiche Initiative ermöglicht den
Austausch der im grünen Bereich tätigen
Kolleginnen und Kollegen untereinander,
die zahlreich erschienen sind.
Wer den Termin im nächsten Jahr nicht versäumen möchte, kann sich jederzeit beim
KAV auf die Teilnehmerliste setzten lassen
und wird dann rechtzeitig über die nächste
Veranstaltung informiert.
Senden Sie einfach eine E-Mail an
[email protected] unter Verwendung des Stichwortes: Herbstempfang
GR 2016.
RAin Dr. Gesa Simon, Köln
Mitglied des
Ausschusses Gewerblicher Rechtsschutz
2. Die notarielle Unterwerfungserklärung im gewerblichen Rechtsschutz
Ein „neues“ Rechtsinstitut zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr scheint
in Mode zu kommen.
Das System des Wettbewerbsrechts basiert
in Deutschland seit langer Zeit auf dem
System von Abmahnung und Unterwerfungserklärung. Derjenige, der sich in
seinen Rechten, wie insbesondere Marken-,
Design-, Patent- oder Gebrauchsmusterrechten verletzt sieht oder einem Mitbewerber einen lauterkeitsrechtlichen Verstoß
anlastet, mahnt diesen ab und fordert ihn
auf, eine mit einem Vertragsstrafeversprechen versehene Unterlassungs-Verpflichtungserklärung abzugeben, zwecks
Ausräumung der aufgrund des erfolgten
Erstverstoßes zu vermutenden Wiederholungsgefahr. Der abgemahnte Verletzer
steht, wenn er den Verstoß einsieht, vor
der Frage, dieser Aufforderung zu folgen
und sich strafbewehrt zu unterwerfen oder
es auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen zu lassen. Der Grund, es
trotz Einsichtigkeit auf einen Rechtsstreit
ankommen zu lassen, liegt häufig darin,
dass man dem Gegner keine Vertragsstrafe
versprechen will, durch die dieser im Fall
der einem trotz aller Vorsicht doch
unterlaufenden Zuwiderhandlung Einnahmen generiert. Hier erscheint es Verletzern
häufig vorzugswürdig, aufgrund eines
gerichtlichen Titels einer Ordnungsmittelandrohung unterworfen zu sein, weil das
Ordnungsmittel im Falle seiner Verwirkung
nicht an den Gegner fließt, sondern in die
Staatskasse. Hierneben spielt eine Rolle,
dass der Verletzer im Rahmen einer
vertraglichen Unterlassungsverpflichtung
über § 278 BGB auch für das Verhalten von
Erfüllungsgehilfen haftet. Im Rahmen der
Unterlassungsvollstreckung aus einem
gerichtlichen Titel gem. § 890 ZPO haftet
der Schuldner demgegenüber nur für sein
eigenes Verschulden. Der Nachteil des
gerichtlichen Verfahrens liegt allerdings in
den zusätzlich entstehenden Kosten, die
der Schuldner gerne sparen würde,
gleichwohl jedoch die aufgezeigten Vorteile
der Unterlassungsvollstreckung gegenüber
dem Vertragsstrafeversprechen erreichen
möchte. In dieser Situation hat sich
aufgrund eines viel beachteten Aufsatzes
von Prof. Köhler in der GRUR 2010, 6ff. eine
immer häufiger gewählte Praxis herausgebildet, eine notarielle Unterlassungs-Verpflichtungserklärung abzugeben, in der der
Schuldner zwar kein Vertragsstrafeversprechen abgibt, sich jedoch der sofortigen
Zwangsvollstreckung unterwirft und damit
einen vollstreckungsfähigen Unterlassungstitel schafft. Diese Urkunde stellt er dann
dem Gläubiger zu und weist diesen, was
zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr
auch von den Befürwortern dieses
Konstrukts verlangt wird, darauf hin, dass
er dem Schuldner noch gem. § 890 Abs.
2 ZPO die gesetzlichen Ordnungsmittel
androhen lassen muss; denn das kann der
Notar nicht. Mit dieser Lösung hat der
Schuldner dann lediglich die im Vergleich
zu einem gerichtlichen Verfahren deutlich
geringeren Kosten des Notars zu tragen und
unterliegt gleichwohl nicht der Bedrohung
eines von ihm abgegebenen Vertragsstrafeversprechens, sondern „nur“ der im
Rahmen der Zwangsvollstreckung an
dessen Stelle tretenden Ordnungsmittelandrohung des § 890 Abs. 2 ZPO. Aufgrund
dieser, zumindest vermeintlichen, Vorteile
hat sich dieses Konstrukt inzwischen
geradezu zu einer Mode entwickelt. Ob das
gerechtfertigt ist, erscheint allerdings
durchaus fraglich. Denn einige mit diesem
Konstrukt verbundenen Nachteile werden
häufig nicht richtig erkannt. Ein erster Nachteil liegt darin, dass der Gläubiger, wenn er
die erforderliche gerichtliche Ordnungsmittelandrohung im Beschlusswege erreicht
hat, diesen Beschluss dem Schuldner
zustellen lassen muss, was mittels eines
Gerichtsvollziehers bewerkstelligt wird. Es
gibt nicht wenige Mandanten, die es alles
Fortsetzung auf der nächsten Seite »
Ausschüsse & Arbeitskreise | 41
andere als amüsant empfinden, wenn bei
ihnen ein Gerichtsvollzieher auftaucht, und
sei es nur, um eine Zustellung vorzunehmen. Bereits das sollte man mit dem
Mandanten daher im Vorfeld klären, auch
wenn eine solche Zustellung im Zweifel
auch im Falle der einstweiligen Verfügung
erfolgen würde. Hinzu kommt, dass für die
Androhung des Ordnungsmittels und damit
auch für eine eventuelle spätere Festsetzung eines Ordnungsmittels nach der
derzeit wohl als herrschend zu bezeichnenden Rechtsprechung (vgl. OLG Köln – 6 W
43/14 – vom 26.03.2015, abrufbar über
www.nrwe.de; OLG Düsseldorf – I-20 W
93/14 – vom 05.09.2014, abrufbar über
www.nrwe.de; OLG München – 34 AR
35/15 – vom 05.03.2015, abrufbar über
www.gesetze-bayern.de) das Amtsgericht
am Sitz des Notars zuständig ist, der die
Unterwerfungsurkunde beurkundet hat. Im
Falle eines Verstoßes des Schuldners gegen
sein Unterlassungsversprechen ist damit
dieses Amtsgericht auch mit der Frage
befasst, ob ein Ordnungsmittel verwirkt
wurde. Dies wirft regelmäßig schwierige
Fragen, insbesondere im Zusammenhang
mit der sog. Kernbereichslehre auf, d.h. bei
der Frage, ob der Verstoß dem zur
Unterlassung erklärten Verhalten noch so
ähnlich ist, dass es unter das Unterlassungsversprechen fällt. Die hierbei auftretenden
Fragen sind häufig eng mit komplexen
materiell-rechtlichen Fragen verknüpft, die
nun der Amtsrichter beantworten muss. Da
Streitigkeiten im gewerblichen Rechtsschutz
allerdings nur in Ausnahmefällen von
Amtsgerichten entschieden werden, wird
der Amtsrichter hierbei in der Regel
zumindest keine Routine haben, was das
Ergebnis deutlich unvorhersehbarer macht
und zwar auch zu Lasten des Schuldners.
Hinzu kommt, dass der Gläubiger ein
Ordnungsmittelverfahren deutlich risikofreudiger einleiten kann, weil ihn mit
diesem Verfahren nur die im Vergleich zu
einer Vertragsstrafenklage deutlich
niedrigeren Gebühren des Vollstreckungsverfahrens treffen, d.h. insbesondere
lediglich die 0,3 Anwaltsgebühr der Nr.
3309 VV-RVG. Er kann es sich also eher
leisten, auch „wackelige“ Verstöße zu
verfolgen, ohne ein großes Prozesskostenrisiko einzugehen. Hinzu kommt, dass sich
der Schuldner auch dadurch, dass zunächst
ein Amtsgericht über den Ordnungsmittelantrag entscheidet, nicht der Beurteilung
durch ein Landgericht entziehen kann.
Denn dieses ist spätestens dann zuständig,
wenn der Gläubiger mit der Entscheidung
des Amtsgerichts unzufrieden ist und gegen
dessen Ordnungsmittelbeschluss in die
sofortige Beschwerde geht. Der Schuldner
streift mit seiner Lösung damit allenfalls die
Überprüfung durch ein OLG ab. Ob es
allerdings sinnvoll ist, sich der in der Regel
sehr kompetenten Beurteilung durch ein
Oberlandesgericht zu entziehen, erscheint
zumindest im Hinblick auf einen gutwilligen
Schuldner durchaus fraglich. Schließlich
scheint auch der vermeintliche Vorteil, die
Haftung für Erfüllungsgehilfen gem.
§ 278 BGB auf preisgünstige Weise
abzustreifen, ein eher akademischer Vorteil
zu sein, wobei die Frage, ob das Abbedingen von § 278 BGB in einer UnterlassungsVerpflichtungserklärung, mit dem das
gleiche Ergebnis erreicht würde, einer die
Wiederholungsgefahr ausräumenden
Wirkung der Erklärung überhaupt entgegen
steht (vgl. hierzu Bornkamm in Köhler/
Bornkamm, Gesetz gegen den unlauteren
Wettbewerb UWG, 33. Aufl. 2015, § 12 UWG
Rdn. 1.156). Denn unabhängig davon hat
die Rechtsprechung die Anforderungen an
die Ausräumung eines Organisationsverschuldens als eigenem Verschulden auch im
Rahmen von § 890 ZPO derart hoch
angesetzt (vgl. hierzu z.B. OLG Köln – 6 W
81/04 – vom 12.08.2004, abrufbar über
www.nrwe.de, dort Rdn. 9), dass es in der
Praxis nahezu keine Fälle mehr gibt, in
denen § 278 BGB greifen würde, jedoch
kein eigenes Organisationsverschulden
anzunehmen ist. Der einzig verbleibende
tatsächliche Vorteil der notariellen
Unterwerfungserklärung mit Vollstreckungsunterwerfung gegenüber der Unterwerfungserklärung mit Vertragsstrafeverspre-
chen besteht daher darin, im
Verletzungsfall an die Staatskasse zahlen zu
dürfen, was dann allerdings im Gegensatz
zur Vertragsstrafe wohl nicht steuerlich
absetzbar ist, und nicht an „den bösen
Gegner“ zahlen zu müssen. Denn variabel
und der Höhe nach durch ein Gericht
überprüfbar sind sowohl das vom Gericht
festzusetzende Ordnungsgeld als auch die
Vertragsstrafe, wenn sie, wie heutzutage
anerkanntermaßen möglich, nach dem sog.
Hamburger Brauch versprochen wird, also
als offene, vom Gläubiger nach billigem
Ermessen festzusetzende und im Streitfall
vom zuständigen Gericht überprüfbare
Vertragsstrafe. Demgegenüber birgt die
notarielle Unterwerfungserklärung das
Risiko, lediglich zusätzliche Kosten in Form
der Notargebühren zu produzieren, ihre
Wirkung der Prozessvermeidung jedoch zu
verfehlen. Dies gilt sogar unabhängig von
der grundsätzlichen Diskussion, ob eine
solche notarielle Unterwerfung überhaupt
vom Grundsatz her geeignet ist, die
Wiederholungsgefahr auszuräumen (vgl.
hierzu jüngst auch nochmals Teplitzky in
WRP 2015, 527 m.w.N. sowie Nippe in WPR
2015, 532 unter Ziffer I. m.w.N.). Schwierigkeiten bietet nämlich die insofern jedenfalls
erforderliche sehr präzise Formulierung der
Unterlassungspflicht. Denn während eine
Unterlassungs-Verpflichtungserklärung mit
Vertragsstrafeversprechen der Auslegung
gem. den §§ 133, 157 BGB zugänglich ist
und daher nur den Parteiwillen erkennbar
werden lassen muss, unterliegt die
notarielle Unterwerfungsurkunde als
Vollstreckungstitel den prozessualen
Fortsetzung auf der nächsten Seite »
42 | Ausschüsse & Arbeitskreise
Bestimmtheitserfordernissen und muss
einen einem Urteil entsprechenden
vollstreckbaren Inhalt aufweisen. Betrachtet
man die Vielzahl der Fälle, in denen
Gerichte im Rahmen eines Rechtsstreits auf
eine sachdienliche Antragsfassung
hinwirken und der Unterlassungsantrag
dementsprechend im Prozess noch
angepasst wird, erscheint die Formulierung
dieser notariellen Unterwerfung ohne diese
gerichtliche Unterstützung in vielen Fällen
als riskant. Auf die Unterstützung des
Notars kann dabei im Zweifel kaum gebaut
werden, weil Notare sich üblicherweise
allenfalls ausnahmsweise im gewerblichen
Rechtsschutz betätigen. Entspricht die
notarielle Unterwerfungserklärung jedoch
nicht den hohen Bestimmtheitsanforderungen an einen vollstreckbaren Unterlassungstitel, so ist sie keinesfalls geeignet,
die Wiederholungsgefahr auszuräumen und
den Unterlassungsgläubiger klaglos zu
stellen. Greift dieser dann auf gerichtliche
Hilfe zurück, so sind dem Schuldner durch
die notarielle Unterwerfungserklärung
keine Vorteile, sondern nur zusätzliche
Kosten entstanden. Aber selbst dann, wenn
die notarielle Unterwerfungserklärung den
an ihre Vollstreckbarkeit zu stellenden
Anforderungen genügt, wird sie vielfach
gerichtliche Schritte des Unterlassungsgläubigers in Form eines Antrags auf Erlass
einer einstweiligen Verfügung nicht hindern
können. Denn angesichts des Umstandes,
dass der Unterlassungsgläubiger, nachdem
ihm die notarielle Unterwerfungserklärung
vom Schuldner zugestellt wurde, zunächst
noch beim zuständigen Gericht einen
Beschluss erwirken muss, mit welchem
dem Schuldner die gesetzlichen Ordnungsmittel angedroht werden und der dem
Schuldner dann von Amts wegen zugestellt
werden muss, tritt bei ihm eine Verzögerung ein, bis er tatsächlich einen ihn
absichernden Titel hat. Der Erlass einer
einstweiligen Verfügung und deren
Zustellung lässt sich zumeist deutlich
schneller bewerkstelligen, sodass man dem
Gläubiger kaum das Rechtsschutzbedürfnis
für deren Beantragung wird versagen
können (vgl. auch OLG Köln – 6 U 149/14
– vom 10.04.2015, Rdn. 18). Damit
entstehen zulasten des insofern als
unterliegend unterstellten Schuldners doch
die mit dem einstweiligen Verfügungsverfahren verbundenen Prozesskosten
zuzüglich der mit der Beurkundung der
notariellen Unterwerfungserklärung
entstandenen Kosten. Daher wird vom
Schuldner genau zu überlegen sein, ob eine
Unterlassungs-Verpflichtungserklärung mit
Vertragsstrafeversprechen nicht doch der
sicherere und kostengünstigere Weg ist,
auch wenn die Vertragsstrafe, sollte sie
denn überhaupt durch einen neuerlichen
Verstoß verwirkt werden, an seinen
Kontrahenten zu zahlen ist. Selbst wenn der
Schuldner sich keinesfalls Vertragsstrafeforderungen seines Gegners, sondern
allenfalls einer Ordnungsmittelandrohung
aussetzen will, sollte er überlegen, ob ein
Rechtsstreit ihm nicht auch Vorteile bieten
kann. Denn im Rahmen eines solchen
Verfahrens lassen sich – auch wenn es
teurer ist – sehr häufig gleichzeitig die im
Falle einer Abmahnung durch einen
Mitbewerber im Raum stehenden Schadensersatz- und Auskunftsansprüche
regeln, die von einer notariellen Unterwerfungserklärung zunächst unberührt bleiben.
Auch wenn sie „modern“ geworden zu sein
scheint, ist mit der notariell beurkundeten
Unterlassungs-Verpflichtungserklärung mit
Vollstreckungsunterwerfung für den
Schuldner also keinesfalls eine per se
goldene Lösung gefunden worden.
RA Dr. Marc Zain, Köln
Mitglied des
Ausschusses Gewerblicher Rechtsschutz
3. Save the Date 2016
Herbstempfang Gewerblicher Rechtsschutz
Club Astoria
15. September 2016
Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz (15 Std. FAO)
Hyatt Regency Hotel Köln
18.–19. November 2016
(siehe Seite 29)
AUSSCHUSS INSOLVENZRECHT
Anmerkung zu: BGH, Urt. v. 06.07.2015, AnwZ (Brfg) 24/14
Anwaltliches Berufsrecht nur eingeschränkt auch für Insolvenzverwalter
Der zum Insolvenzverwalter bestellte
Rechtsanwalt nimmt das anwaltliche
Berufsrecht in der Regel nicht zum
Maßstab seines Handelns und orientiert
sein Verhalten eher am wirtschaftlichen
Ergebnis. Mit einer neuen Entscheidung
des Bundesgerichtshofes wird festgestellt, dass das anwaltliche Berufsrecht
tatsächlich auch nur eingeschränkt für
den zum Insolvenzverwalter berufenen
Rechtsanwalt gilt.
Der gegen einen Bescheid der Rechtsanwaltskammer klagende Insolvenzverwalter
machte eine Geldforderung gegen den
Vorstand der Insolvenzschuldnerin geltend.
Für den Vorstand bestellte sich ein Rechtsanwalt, der auch inhaltlich zu der Zah-
lungsaufforderung Stellung nahm und den
Insolvenzverwalter aufforderte, sämtliche
Korrespondenz über seine Rechtsanwaltskanzlei zu führen.
Dennoch richtete der Insolvenzverwalter
eine weitere Aufforderung zur Begleichung
dieser Forderung wieder an den Vorstand
persönlich. Dieses weitere Aufforderungsschreiben erfolgte unter dem Briefkopf
Fortsetzung auf der nächsten Seite »
Ausschüsse & Arbeitskreise | 43
einer Rechtsanwaltskanzlei und war unterschrieben mit „Rechtsanwalt und vBP als
Insolvenzverwalter“. Dieses Verhalten rügte
die zuständige Rechtsanwaltskammer per
Bescheid als Verstoß gegen §§ 43 BRAO,
12 BORA.
Im außergerichtlichen Verkehr zwischen
Rechtsanwälten ist es klar, dass diese Umgehung des gegnerischen Rechtsanwaltes
gegen Berufsrecht verstößt (sogenanntes
Umgehungsverbot). Zu diskutieren war jedoch, ob der Kläger als Insolvenzverwalter
Adressat der berufsrechtlichen Vorschriften
sein kann.
Dabei geht der Senat von der Tatsache aus,
dass die Insolvenzverwaltung verfassungsrechtlich ein eigener Beruf ist. Da aber die
Berufsausübung des Insolvenzverwalters
gesetzlich nicht geregelt ist, sei auf die
berufsrechtlichen Regelungen des Berufsstandes zurückzugreifen, dem der jeweilige
Insolvenzverwalter angehört. Das jeweilige
Berufsrecht dürfe jedoch nicht pauschal angewandt werden. Jede einzelne Regelung
der Berufsausübung des jeweiligen Berufsrechtes sei daraufhin zu überprüfen, ob sie
auch im Rahmen der Insolvenzverwaltung
als eigenständiges Berufsbild Anwendung
finden kann.
Instruktiv arbeitet der Senat heraus, dass die
Tätigkeit des Insolvenzverwalters zum Berufsbild des Rechtsanwaltes gehöre. Die Tätigkeit des Insolvenzverwalters unterscheide
sich durch den hoheitlichen Bestellungsakt
und die umfassende Verwaltungs- und
Verwertungsbefugnis (§ 80 InsO) jedoch
deutlich von der lediglich rechtsberatenden
Tätigkeit des Rechtsanwaltes. Daher komme
eine pauschale Übernahme des anwaltlichen Berufsrechts nicht in Betracht.
Im Einzelfall müssten berufsrechtliche
Vorschriften jedoch auch für die Insolvenzverwaltung gelten, sofern die jeweilige Tätigkeit inhaltlich und in der Außenwirkung
der Tätigkeit des beratenden Rechtsanwaltes ähnelt.
Im konkreten Fall war der Insolvenzverwalter formell als Rechtsanwalt aufgetreten
und hatte das Schreiben unter dem Briefkopf seiner Rechtsanwaltskanzlei verfasst.
Materiell handelte es sich um einen
Forderungseinzug. Diese Tätigkeit ist eine
Rechtsdienstleistung i.S.d. Rechtsdienstleistungsgesetzes und sei daher eine typische
Rechtsanwaltstätigkeit.
In der Außenwirkung habe der Drittschuldner den Insolvenzverwalter daher wesentlich auch als Rechtsanwalt wahrnehmen
müssen, was aus Sicht des Senates zu
einer entsprechenden Schutzbedürftigkeit
führt. Auch teleologisch bezwecke das
Umgehungsverbot, dass die Verhandlungen
zwischen Berufsträgern durch eine Versachlichung zu einer schnellen Einigung und
damit zur Funktionsfähigkeit der Rechtspflege beitragen.
Fazit
Die Reichweite des Urteils beschränkt sich
ausdrücklich auf die Anwendbarkeit des
Umgehungsverbotes nach § 12 BORA. Bei
genauer Analyse der Urteilsgründe wird
deutlich, dass es einen Anwendungsbereich für berufsrechtliche Regelungen der
BORA nur da gibt, wo inhaltlich und in der
Außenwirkung Übereinstimmungen mit der
rechtsberatenden Tätigkeit eines Rechtsanwaltes bestehen wie beispielsweise dem
Forderungseinzug. Der Insolvenzverwalter
dürfte die Anwendbarkeit des Berufsrechtes
jedoch umgehen können, wenn er sein
Amt als Insolvenzverwalter und damit seine
Stellung als Partei in der Außenwirkung
stärker in den Vordergrund rückt als seine
Qualifikation als Rechtsanwalt.
RA Dr. Franz Zilkens, MBA, Köln
Mitglied des Ausschusses Insolvenzrecht im
KAV e.V.
Ausschuss Junge Anwälte
1. Junge Juristen treffen sich
„Junge Juristen treffen sich“ – So lautet
der Name des einmal im Monat erfolgenden Treffens des Ausschusses Junge
Anwälte, welches in aller Regel an jedem
ersten Donnerstag im Monat, um 19.00 Uhr
stattfindet. Die nächsten Treffen erfolgen
am 07.01.2016, 11.02.2016 (aufgrund
von Karneval erst eine Woche später) und
03.03.2016 im Hellers Brauhaus, Roonstraße 33, 50674 Köln. Die Mitglieder
des Ausschusses freuen sich darauf, in
ungezwungener Atmosphäre gemeinsam
mit weiteren jungen Juristen über deren
Fragen, Bedürfnisse und aktuelle Themen
sprechen zu können. Weitere Informationen
zu den Treffen sowie entsprechende Anga-
ben zu Themen und Treffpunkten erhalten
Sie auf der Webseite www.endlich-anwalt.
de. Gern steht auch der Sprecher des
Ausschusses, Herr Kollege Marcus Hegelein,
für Fragen und Anregungen zur Verfügung:
[email protected]
2. Hotline für junge Kolleginnen und Kollegen
Der Ausschuss Junge Anwälte hat eine
Hotline eingerichtet, damit sich junge
Kolleginnen und Kollegen mit Fragen,
die den Einstieg in den Anwaltsberuf und
die Probleme in den ersten Berufsjahren
betreffen, unmittelbar an die Mitglieder des
Ausschusses wenden können. Die Hotline
wird ab dem Erscheinen dieses Magazins
bedient
im Monat Dezember 2015 von
Herrn Kollegen Marcus Hegelein,
0221 2525240,
im Monat Februar 2016 von
Herrn Kollegen Markus Koerentz, LL.M.,
02203 914315,
im Monat Januar 2016 von
Herrn Kollegen Christian Knezovic,
02203 955710,
im Monat März 2016 von
Frau Kollegin Christiane Lanz,
0221 64009944.
44 | Ausschüsse & Arbeitskreise
3. Revue zur Veranstaltung „6. Justitia op’kölsche Art“ vom 28. Oktober 2015
In diesem Jahr luden die Ausschüsse
Junge Anwälte und Familienrecht im KAV
gemeinsam zur Ausrichtung der Traditionsveranstaltung „Justitia op’kölsche Art“, am
Mittwoch, 28. Oktober 2015 ab 19.00 Uhr
ins Café Central ein. Der Einladung folgten
rund 50 Gäste. Zu ihnen zählten Mitglieder beider Ausschüsse sowie Richterinnen
und Richter des Familiengerichts Köln.
Zur Begrüßung sprachen der Sprecher des
Ausschusses Junge Anwälte, Herr Kollege
Marcus Hegelein, sowie Herr Richter am AG
Köln Klaus Rohde einführende Worte, in deren Anschluss bei Kölsch und schmackhafter
Suppe der kollegiale Austausch gefördert
wurde.
Du bist Rechtsanwältin/Rechtsanwalt, Mitglied im KAV, befindest Dich innerhalb der
ersten 5 Jahre nach Deiner Zulassung und
hast Lust darauf, den Deutschen Anwaltstag
(DAT) vom 01.–04. Juni 2016 in Berlin zu erleben? Dann haben wir genau das Richtige
für Dich! Der KAV plant eine gemeinsame
Gruppenreise seiner jungen Mitglieder und
organisiert hierfür ein attraktives Reisepaket inkl. Anreise, Übernachtung, Frühstück,
Teilnahme am Komplettprogramm des DAT
2016 und einigen Überraschungen. Diese
Reise wird zu einem besonders günstigen
Preis angeboten. Die Teilnehmerzahl ist
limitiert. Wenn Du also Lust dazu hast,
Deine jungen Kolleginnen und Kollegen im
Rahmen der größten DAV-Veranstaltung
des Jahres 2016 näher kennenzulernen
und Kontakt zu erfahrenen Kolleginnen
und Kollegen zu knüpfen, dann melde Dich
bei uns. Sobald die Mindestteilnehmerzahl
erreicht ist, werden wir Dir alle weiteren
Informationen zukommen lassen.
Weitere Informationen sowie die Möglichkeit, Dein Interesse an dieser Reise zu
bekunden, findest Du unter www.koelneranwaltverein.de/wir-fahren-nach-berlin.
Alternativ kannst Du den in der Bordkarte
angegebenen QR-Code mit Deinem
Smartphone bequem einscannen und Dich
weiterleiten lassen.
KAV MAGAZIN Redaktion
4. Wir fahren nach Berlin
Wir freuen uns auf Deine Rückmeldung!
Dein Kölner Anwaltverein e.V.
strafrechtsAusschuss
Richter- und Staatsanwältetreffen am 28. Januar 2016 im Brauhaus Unkelbach
Der Strafrechtsausschuss des KAV lädt
auch Anfang des Jahres 2016 wieder zu
einem Treffen von Kölner Strafrichterinnen
und -richtern des Amts- und Landgerichts,
Staatsanwältinnen, Staatsanwälten und
Strafverteidigerinnen und Strafverteidigern
ein. Wir möchten hiermit einen Rahmen
schaffen, in dem in ungezwungener Atmosphäre Kontakte geknüpft und Gedanken
ausgetauscht werden können.
Wir treffen uns am Donnerstag, den 28.
Januar 2016 ab 17.00 Uhr im Brauhaus
Unkelbach, Luxemburger Straße 260,
50937 Köln im großen Saal (hinteres Erdgeschoss).
Ein Kontingent an Speisen und Getränken
spendet der KAV, danach sind diese von
den Teilnehmerinnen und Teilnehmern
selbst zu zahlen.
Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, wird
um zeitnahe Anmeldung per E-Mail an
[email protected] gebeten.
Ausschüsse & Arbeitskreise | 45
Arbeitskreis Zivilverfahrensrecht und Zwangsvollstreckungsrecht
Neuer Arbeitskreis Zivilverfahrensrecht und Zwangsvollstreckungsrecht im KAV e.V.
Am 27. Oktober 2015 fand die konstituierende Sitzung des neuen
Arbeitskreises Zivilverfahrensrecht und Zwangsvollstreckungsrecht
statt. Er besteht aus folgenden Mitgliedern:
RA Kourosh Aminyan, Mitglied des Vorstandes KAV
RA Wolfgang Barchewitz
RA Dr. Walter Müller
RA Dr. Ulrich Prutsch, stellv. Vorsitzender KAV
BV Uwe Schäfer
RA Dr. Dominik Scheuerer
RA Markus Trude, Mitglied des Vorstandes KAV
Zum Sprecher des Arbeitskreises wurde Herr Kollege Dr. Ulrich
Prutsch gewählt.
Der Arbeitskreis hat beschlossen, sofort seine Tätigkeit aufzunehmen. Die einzelnen Mitglieder werden Kontakte zu den
Zivilrichtern, Rechtspflegern und Gerichtsvollziehern knüpfen und
zum Auftakt eine gemeinsame Veranstaltung im Frühjahr 2016
durchführen. Die Beziehungen zu den KAV Ausschüssen und zu dem
Institut für Anwaltsrecht an der Universität zu Köln werden helfen,
geeignete und fachkompetente Referentinnen und Referenten für
die Veranstaltungen zu gewinnen. Auf dem 9. Kölner Anwaltstag
im Jahr 2016 werden Schwerpunktthemen aus der Zusammenarbeit mit der Beauftragung von Gerichtsvollziehern, das Ausfüllen
der Formulare in der Forderungspfändung und spezielle Probleme
in der Immobilienpfändung mit den Rechtspflegern angeboten.
Begleitet werden die Themen durch Beiträge im KAV Magazin.
Der Arbeitskreis trifft sich alle 2 Monate zu Beginn des Jahres 2016.
Ort und Datum werden auf der Homepage und im KAV Magazin
bekannt gegeben. Der Teilnehmerkreis ist noch nicht geschlossen.
Auch als Gäste sind Sie uns auf den Sitzungen herzlich willkommen.
Unsere Kontaktadresse ist vorerst die Geschäftsstelle des KAV, die
Sie unter der Telefonnummer 0221 285602-13 oder per E-Mail an
[email protected] erreichen.
RA Dr. Ulrich Prutsch, Köln
stellv. Vorsitzender KAV
MANDANTEN
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Eine Website oder Imagebroschüre ist meist der erste Berührungspunkt
mit Ihrer Kanzlei. Wir setzen Ihre Kompetenz ins rechte Licht und entwickeln
einen passenden Auftritt für Web & Print.
Neben der KAV Website und dem KAV Magazin finden Sie weitere
Referenzen aus dem Bereich „Recht“ auf www.e-mediad.de.
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46 | Aktuelles & Wissenswertes
Aktuelles & Wissenswertes
KAV RechtPersönlich
Interview mit dem Präsidenten des Finanzgerichts Köln,
Herrn Benno Scharpenberg, und dem Vorstandsmitglied
des KAV e.V., Herrn Kollegen Dr. Jörg Luxem
Interviewfragen der KAV Magazin Redaktion an den Präsidenten des Interviewfragen der KAV Magazin Redaktion an das VorstandsmitFinanzgerichts Köln Benno Scharpenberg
glied des KAV RA Dr. Jörg Luxem
I. Beruflich:
1. Welche höchstrichterliche Entscheidung war für Sie die
bahnbrechendste bzw. unerwarteste im Laufe Ihrer bisherigen
juristischen Laufbahn?
B.S.: Die Entscheidung des BVerfG aus November 2010 dazu, dass
der deutsche Staat angekaufte Daten über Steuersünder für Ermittlungsmaßnahmen nutzen darf, obwohl die Informationen auf der
Datenträger-CD rechtswidrig erlangt wurden.
2. Gibt/gab es einen Juristen, der für Sie Vorbildfunktion hat
oder den Sie bewundern?
B.S.: Es gab und gibt viele sehr gute Juristinnen und Juristen. Ich
finde es jedoch nicht ratsam, sich an Vorbildern zu orientieren. Da
I. Beruflich:
1. Welche höchstrichterliche Entscheidung war für Sie die
bahnbrechendste bzw. unerwarteste im Laufe Ihrer bisherigen
juristischen Laufbahn?
J.L.: Als im Steuerrecht tätiger Anwalt hat mich die Entscheidung
des BVerfG vom 22. Juni 1995 sehr beeindruckt und überrascht,
mit der in Bezug auf die Vermögenssteuer der sog. Halbteilungsgrundsatz geboren wurde: Das BVerfG hatte entschieden, dass
die Vermögensteuer zu den übrigen Steuern auf den Ertrag nur
hinzutreten dürfe, soweit die steuerliche Gesamtbelastung des
Sollertrages bei typisierender Betrachtung von Einnahmen, abziehbaren Aufwendungen und sonstigen Entlastungen in der Nähe
einer hälftigen Teilung zwischen privater und öffentlicher Hand
Fortsetzung auf der nächsten Seite »
Aktuelles & Wissenswertes | 47
ist die Gefahr zu groß, über den Versuch, in fremde Fußstapfen zu
treten, die eigenen Wege nicht zu finden.
3. Welches Gesetz halten Sie für das skurrilste?
B.S.: Das Gesetz über Seilbahnen in Mecklenburg-Vorpommern
(LSeilbG M-V) vom 20. Juli 2004. In M-V sind keine Seilbahnen zur
Personenbeförderung in Betrieb. Die letzte – die Gondelbahn zur
Intern. Gartenbauausstellung 2003 – wurde nach Ausstellungsende noch vor dem Inkrafttreten des LSeilbG M-V wieder abgebaut.
Dennoch musste das LSeilbG aufgrund einer europäischen Richtlinie
erlassen werden.
4. Mit welchem Rechtsgebiet werden Sie sich niemals
anfreunden?
B.S.: Als Prüfungsvorsitzender im zweiten juristischen Staatsexamen
befasse ich mich regelmäßig mit der gesamten prüfungsrelevanten
Bandbreite des Rechts. Eine Einarbeitung in nicht sehr vertraute
Rechtsgebiete ist mir daher nicht fremd. Angefreundet habe ich
mich bislang aber ausschließlich mit netten Menschen.
5. Welches rechtlich relevante Thema wird Ihrer Auffassung
nach in naher Zukunft die Juristen unseres Landes insbesondere beschäftigen?
B.S.: Alle Fragen im Zusammenhang mit der derzeitigen Zuwanderung nach Deutschland einschließlich aller Maßnahmen, die
erforderlich sein werden, die Menschen in unsere Gesellschaft zu
integrieren, die hier dauerhaft verbleiben werden.
6. Welchen Ratschlag können Sie jungen Kollegen der Justiz
oder Anwaltschaft zum Beginn ihrer Berufstätigkeit erteilen?
B.S.: Zum einen, dass sie zwar ihre sehr verantwortungsvolle Arbeit
ernst und wichtig nehmen sollen, aber nicht zu sehr sich selbst.
Zum anderen, dass sie sich bei der Arbeit mit dem Gesetz stets
vergegenwärtigen mögen, dass kein Gesetz das Gewissen ersetzen
kann.
7. Wie arbeitet Ihr „Nachfolger“ im Jahre 2030?
B.S.: Hoffentlich mit der gleichen Freude, mit der ich mein Amt
wahrnehme und die Interessen der Kolleginnen und Kollegen
meines Gerichts vertrete. Und natürlich ausschließlich mit elektronischen Akten.
II. Persönlich:
1. Mit welchen Vorurteilen mussten Sie sich aufgrund Ihrer
Berufszugehörigkeit häufig auseinandersetzen?
B.S.: Mit der leider immer noch weit verbreiteten Ansicht, das
Finanzgericht würde Steuersünder „verknacken“. Dabei sind wir
doch „die Guten“. Wir gewähren ausschließlich Rechtsschutz gegen
Maßnahmen des Staates in Steuersachen. Und bei uns kann es für
die klagenden Steuerzahler niemals schlechter werden, als es vor
dem Prozess war. In ca. der Hälfte der Fälle gewinnen sie sogar
vollständig oder teilweise.
2. Welches ist Ihr Lieblingsgericht (Speisen oder Justiz)?
B.S.: Ich habe bereits an drei Finanzgerichten und am BFH für
jeweils mehrere Jahre gearbeitet. Mein Lieblingsgericht war und
ist immer das, an dem ich gerade tätig bin. Ansonsten zählen die
Fischbrötchen bei „Gurke“ in Greifswald-Wieck zu meinen absoluten Lieblingsgerichten.
verbleibt. Diese Entscheidung ist – für viele bedauerlich – nicht auf
den Bereich der Einkommensteuer und Gewerbesteuer übertragen
worden: das BVerfG hat in einer am 18. Januar 2006 ergangenen
Entscheidung dem Halbteilungsgrundsatz bezogen auf die Ertragsteuern eine Absage erteilt.
2. Gibt/gab es einen Juristen, der für Sie Vorbildfunktion hat
oder den Sie bewundern?
J.L.: Konrad Cosack (wer mich kennt, wird schmunzeln) – über
diesen Juristen (1855–1933) habe ich eine Doktorarbeit verfasst.
Cosack war ein Professor und Lehrbuchautor, hat an der Entstehung
des Bürgerlichen Gesetzbuchs mitgewirkt und dazu ein Lehrbuch
(in 8 Auflagen) verfasst, das seinerzeit den Stellenwert eines Medicus hatte. Cosack war sehr gradlinig, hat bis ins hohe Alter gelehrt
und nebenher auch noch belletristische Werke geschrieben. Das hat
mich seinerzeit bis heute sehr beeindruckt.
3. Welches Gesetz halten Sie für das skurrilste?
J.L.: In der Steuergesetzgebung kann man einige Skurrilitäten
entdecken: skurril aber auch bedauerlich ist z.B., dass es dem Gesetzgeber nicht gelingen will, ein verfassungsgemäßes Erbschaftssteuergesetz zu schaffen: nachdem das BVerfG 1995 das bis dahin
geltende Erbschaftssteuergesetz als verfassungswidrig beurteilt hat,
war auch das danach geänderte Erbschaftssteuergesetz in Teilen
verfassungswidrig, weil unterschiedliche Vermögensgruppen in
gleichheitswidriger Weise unterschiedlich behandelt wurden; das
daraufhin geänderte ErbStG ist nun wieder in Teilen verfassungswidrig und führt zur Nachbesserungspflicht des Gesetzgebers.
Als skurril empfinde ich auch, wenn – wie z.B. bei der Neufassung
von § 5 a Abs. 3 EStG im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes
2004 geschehen – Gesetzestexte erst im Vermittlungsverfahren
durch den Vermittlungsausschuss eingeführt werden. Skurril sind
schließlich auch aufgrund guter Lobbyarbeit eingeführte Sonderregelungen wie z.B. der durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz
2009 eingeführte und seit 2010 geltende ermäßigte Steuersatz für
Hotelübernachtungen.
4. Mit welchem Rechtsgebiet werden Sie sich niemals anfreunden?
J.L.: Eine schwierig zu beantwortende Frage, zumal dem Juristen in
seiner Laufbahn viele Rechtsgebiete begegnen, mit denen er sich
auseinandersetzen muss. Ich denke aber sagen zu können, dass Sozial- und Familienrechtler nicht fürchten müssen, mir zu begegnen.
5. Welches rechtlich relevante Thema wird Ihrer Auffassung
nach in naher Zukunft die Juristen unseres Landes insbesondere beschäftigen?
J.L.: Die sich aus der zunehmenden Digitalisierung stellenden
Rechtsfragen und – aufgrund der aktuellen politischen Situation –
Fragen zum Ausländer- und Asyl- und Migrationsrecht.
6. Welchen Ratschlag können Sie jungen Kollegen der Justiz
oder Anwaltschaft zum Beginn ihrer Berufstätigkeit erteilen?
J.L.: Neugier, Fleiß, Ausdauer und Geduld – und am Anfang sicherlich auch ein bisschen Demut – sind gute Tugenden, um am Ende
erfolgreich zu sein.
7. Wie arbeitet Ihr „Nachfolger“ im Jahre 2030?
J.L.: Ich gehe davon aus, dass trotz zunehmender Digitalisierung
und dem damit verbundenen erleichterten Zugriff auf juristisches
Wissen auch zukünftig persönliche und sachkundige Beratung und
Fortsetzung auf der nächsten Seite »
48 | Aktuelles & Wissenswertes
3. In welchem Zustand befindet sich Ihr Schreibtisch freitagabends?
B.S.: In aller Regel ist mein dienstlicher Schreibtisch am Wochenende aktenfrei. Auf meinen Schreibtisch daheim trifft das leider nicht
immer zu.
Begleitung der Mandanten erforderlich ist. Daher wird sich an der
Art der Arbeit möglicherweise nicht viel ändern. Allerdings wird
die Wissensbeschaffung vermutlich leichter sein – wie sie ja bereits
heute gegenüber dem Stand vor 25 Jahren erleichtert ist – und die
Kommunikation untereinander wird sich verändern.
4. Welchen Beruf hätten Sie ergriffen, wenn Sie sich nicht den
Rechtswissenschaften zugewandt hätten?
B.S.: Forensischer Anthropologe oder Pathologe mit dem Humor
von Prof. Boerne aus dem heimischen Münster.
II. Persönlich:
1. Mit welchen Vorurteilen mussten Sie sich aufgrund Ihrer
Berufszugehörigkeit häufig auseinandersetzen?
J.L.: Mit dem Vorurteil, mit Juristen solle man besser keine Verträge
schließen.
5. Wer ist Ihr Lieblingsautor/Ihre Lieblingsautorin?
B.S.: Ich lese gern Krimis, insbesondere solche mit stringenter,
abwechslungsreicher Handlung. Larven, Würmer und Maden dürfen
gern auch vorkommen (s. alternativer Berufswunsch). Lieblingsautor daher: Simon Beckett.
2. Welches ist Ihr Lieblingsgericht (Speisen oder Justiz)?
J.L.: Das Finanzgericht – weil die Finanzrichter regelmäßig sehr gut
vorbereitet sind und die Bürger viel häufiger Recht bekommen, als
die offiziellen Statistiken dies glauben machen wollen.
6. Teilen Sie mit uns eine/Ihre Lebensweisheit?
B.S.: Das Wichtigste in einem Gespräch ist zu hören, was nicht
gesagt wurde (Peter F. Drucker).
3. In welchem Zustand befindet sich Ihr Schreibtisch freitagabends?
J.L.: Fragen Sie lieber nicht.
III. AbschlieSSende Worte
Recht ist ...
B.S.: … Streben nach Gerechtigkeit.
4. Welchen Beruf hätten Sie ergriffen, wenn Sie sich nicht den
Rechtswissenschaften zugewandt hätten?
J.L.: Ich hätte mich dem Studium der Volkswirtschaft gewidmet,
ohne zu wissen, was dann geworden wäre.
5. Welche/r ist Ihre/Ihr Lieblingsautorin/Lieblingsautor?
J.L.: Eine/n Lieblingsautor/autorin in diesem Sinne habe ich nicht.
Gern lese ich Bücher von Martin Suter oder Daniel Kehlmann – „Die
Vermessung der Erde“ hat mich sehr beeindruckt.
6. Teilen Sie mit uns eine/Ihre Lebensweisheit?
J.L.: „Leben und leben lassen“ trifft es vermutlich, aber gleichzeitig
auch – frei nach Kant – „Meine Freiheit endet da, wo die Freiheit
des anderen beginnt“. In meinem Beruf handele ich gern nach
dem Motto: fortiter in re, suaviter in modo – hart in der Sache, aber
moderat in der Form.
III. AbschlieSSende Worte
Recht ist …
J.L.: … nicht immer das, was man als recht empfindet.
Aktuelles & Wissenswertes | 49
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50 | Aktuelles & Wissenswertes
Aktuelles
Anwälte & Kunst –
Die neue
Veranstaltungsreihe
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bewegen sich in vielen
gesellschaftlichen Kreisen. Dort mit fachlichem Wissen zu glänzen, ist für Juristinnen und Juristen keine Anstrengung. Reicht
die Souveränität aber auch über den Tellerrand der Juristerei
hinaus?
Um auf dem gesellschaftlichen Parkett ohne Unwohlsein oder
mit fundierten Kenntnissen zum Thema Kunst etwas beitragen
zu können, soll Ihnen die neue Veranstaltungsreihe „Anwälte
& Kunst“ helfen. Der Kölner Anwaltverein e.V. (KAV) bietet
Ihnen diese zusammen mit der ROLAND ProzessFinanz AG und
der Van der Grinten Galerie im Jahr 2016 an.
Herr Dr. Eversberg, was steckt hinter der Idee „Anwälte &
Kunst“?
Dr. Arndt Eversberg: Kunst ist in den letzten Jahren immer mehr ins
Bewusstsein gerückt – gesellschaftlich, aber auch als Anlageobjekt
oder zur Ausstattung von Kanzleiräumen. Köln ist – nicht zuletzt
durch die ArtCologne und die FineArt – „Kunsthauptstadt“ und der
KAV der mitgliederstärkste in Deutschland. Was liegt da näher als
„Anwälte & Kunst“ zusammenzubringen?
Herr van der Grinten, Anwälte wissen alles und das auch noch
besser. Wie können Sie den Anwältinnen und Anwälten das
weite Feld Kunst näherbringen?
Franz van der Grinten: Wie in jedem Fach, so tummeln sich auch in
der Kunstszene jede Menge Spezialisten und solche, die sich dafür
halten. Da den Überblick zu bekommen und zu behalten, ist für
Außenstehende gar nicht so einfach. Wir beschäftigen uns schon
seit Jahren damit, wie man sich systematisch Inhalte und Zusammenhänge erschließt. Wir glauben, dass auch Ihre Mitglieder davon
profitieren, gefördert von einem sehr privaten Rahmen in unseren
Galerieräumen.
Wie passt da die Prozessfinanzierung ins Konzept?
Dr. Arndt Eversberg: Wir finanzieren einige Fälle aus dem Kunstgeschäft. Beispielsweise den Verkäufer eines Bildes von Ferdinand
Hodler, der auf seinem Bild sitzen blieb, nachdem ein Telefonbieter
in einer Auktion ein unklares Gebot abgab. Darüber hinaus unterstützen wir Erben von Kunstnachlässen oder auch Sammler, die Probleme mit der Verleihung von Kunstwerken haben. Sie sehen, als
Prozessfinanzierer kommen wir mit Kunst in vielen Fällen in Be-
rührung. Aus diesen Erfahrungen entstanden auch die Themen der
Kunstrechtsvorträge und die Kontakte zu den Gastreferenten.
Die Van der Grinten Galerie ist Gastgeber der Veranstaltungsserie. Was erwartet die Teilnehmer in Ihren Räumlichkeiten im
Zentrum Kölns?
Nadia van der Grinten: Zunächst eine Ausstellung junger Gegenwartskunst. Das ist immer reich an Entdeckungen. Wir starten
jeweils mit einer Einführung und schlagen von da den Bogen zu
aktuellen Themen des Kunstmarktes. Im zweiten Teil wird ein eingeladener Referent jeweils zu spannenden und brisanten Themen
in der Schnittmenge von Kunst und Recht sprechen. Danach haben
die Teilnehmer in lockerer Atmosphäre bei Getränken und Snacks
die Möglichkeit, ihre Erfahrungen und Fragen in Gesprächen zu
vertiefen und auszutauschen.
Was können die Anwältinnen und Anwälte darüber hinaus
noch aus den Veranstaltungen mit nach Hause nehmen?
Franz van der Grinten: Unserer Erfahrung nach sind Gesprächsthemen, die um die Kunst kreisen, sehr schnell leidenschaftlich.
Mit mehr Selbstbewusstsein in der Auseinandersetzung mit den
Werken, das heißt, mit dem eigenen, ganz persönlichen Gefühl zu
dem, was man sieht und mag oder nicht, bereichert um Schlüsselbegriffe über Kunstthemen, gewinnt es noch an Intensität. Das
kann im persönlichen und professionellen Umfeld zu qualitativ
immer wieder neuen Gesprächsebenen führen!
Wir geben auch Empfehlungen zum Kauf von Kunstwerken sowie
Tipps zu aktuellen Ausstellungen in Galerien, Museen oder Kunstvereinen.
Auf dem Programm stehen ebenfalls Exkursionen. Was haben
Sie Spannendes vor?
Dr. Arndt Eversberg: Neben den Vorträgen in der Van der Grinten
Galerie planen wir den Besuch des Kölner Auktionshauses Van Ham
und bekommen eine exklusive Führung durch die AXA Kunstsammlung. Daneben besteht die Möglichkeit, zusammen eine Kunstmesse zu besuchen. Sie sehen, hier geht es mal nicht um den „Zugang
zum Recht“, sondern zur Kunst!
Das Interview führte Frau Kollegin Pia Eckertz-Tybussek,
Vorsitzende des Kölner Anwaltverein e.V.
Aktuelles & Wissenswertes | 51
Fotos: Nadia und Franz van der Grinten, Inhaber der Galerie Van der Grinten, RAin Pia Eckertz-Tybussek, Vorsitzende des KAV e.V.,
RA Dr. Arndt Eversberg, Vorstand der ROLAND ProzessFinanz AG, Copyright: Philipp Brohl, weisslicht.fotografie
Anwälte & Kunst – Termine 2016
Montag, 22.02.2016, 19.00 Uhr
Preisentwicklung am Kunstmarkt
Referent: Dirk Heinrich, AXA Art Versicherung AG, Köln
Veranstaltungsort: Galerie Van der Grinten,
Sankt-Apern-Straße 17, 50667 Köln
Montag, 07.11.2016, 19.00 Uhr
Die Bearbeitung von Kunstdelikten
Referent: René Allonge, Kriminalhauptkommissar, Berlin
Veranstaltungsort: Galerie Van der Grinten,
Sankt-Apern-Straße 17, 50667 Köln
Dienstag, 05.04.2016, 19.00 Uhr
Die Bilder sind unter uns – Das Geschäft mit der NS-Raubkunst von 1933 bis heute
Referent: Stefan Koldehoff, Redakteur Deutschlandfunk, Köln
Veranstaltungsort: Galerie Van der Grinten,
Sankt-Apern-Straße 17, 50667 Köln
Teilnahmebeitrag und Anmeldung
Der Kostenbeitrag zur Teilnahme an den Terminen der
Veranstaltungsreihe beläuft sich je Veranstaltung auf:
h 20,00 (inkl. 19% MwSt.) für Mitglieder des KAV e.V.
h 30,00 (inkl. 19% MwSt.) für Nichtmitglieder
Aus organisatorischen Gründen bitten wir um eine vorherige Anmeldung bis zu 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn. Die
Personenzahl ist limitiert. Eine vorherige Anmeldung über
die KAV Service GmbH ist aus organisatorischen Gründen
zwingend notwendig. Die Veranstaltung ist auf 50 Teilnehmer
begrenzt. Bitte richten Sie Ihre Anmeldung per E-Mail an
[email protected]. Vielen Dank!
Freitag, 15.04.2016, 15.00 Uhr
Exkursion: Besuch der ArtCologne mit individueller Führung
der AXA Art, Eintrittskarte auf eigene Kosten: h 25,00 p.P.
Mittwoch, 08.06.2016, 19.00 Uhr
Sammlungen richtig bewahren
Referentin: Dr. Ulrike Janvier, Kunsthistorikerin,
AXA Art Versicherung AG, Köln
anschließende Führung durch die Unternehmenssammlung
der AXA Art
Veranstaltungsort: AXA Art, Colonia-Allee 10–20, 51067 Köln
Donnerstag, 08.09.2016, 19.00 Uhr
Kunstauktionen im Auktionshaus Van Ham
Referentin: Dr. Barbara Haubold, Auktionshaus Van Ham, Köln
Veranstaltungsort: Auktionshaus Van Ham, Hitzelerstraße 2,
50968 Köln
Anwälte und Kunst – Eine gemeinsame Veranstaltungsreihe
von:
Mit freundlicher Unterstützung:
52 | Aktuelles & Wissenswertes
1. beA Kongress 2016
20. Januar 2016 – 15.00 –19.30 Uhr im Köln Marriott Hotel
Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) wird 2016 eingeführt.
Der 1. beA Kongress 2016 gibt Kolleginnen und Kollegen sowie ihren Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern einen umfassenden Überblick über alle Facetten des beA.
Das Programm
• 15.00 Uhr bis 15.15 Uhr Einführung in die Problematik
Redner: RA Dipl.-Inform. Dr. jur. Marcus Werner, Fachanwalt für
IT-Recht
• 15.15 Uhr bis 16.00 Uhr Das beA – Ein Überblick über Technik
und Funktion
Referent: RA u. Notar Ulrich Volk, Vorsitzender des Ausschusses
Elektronischer Rechtsverkehr im DAV, Wiesbaden
• 16.00 Uhr bis 16.30 Uhr Das beA – Der rechtliche Rahmen
Referent: RA Julius Oberste-Dommes LL.M. (Informationsrecht),
Fachanwalt für IT-Recht
• 16.30 Uhr bis 17.00 Uhr Diskussion
Moderation: RA Dipl.-Inform. Dr. jur. Marcus Werner
• 17.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Kaffeepause
• 17.30 Uhr bis 19.30 Uhr
beA in der Praxis von Wolters Kluwer Deutschland (AnNoText),
RA MICRO Köln und DATEV
Kostenbeitrag:
h 120,00 zzgl. 19% MwSt. (j 142,80).
Bitte beachten Sie auch die detaillierte Kongress-Bewerbung auf
Seite 13.
Anmeldung:
Über das im hinteren Teil dieser Ausgabe hinterlegte Anmeldeformular aber auch online unter www.kav-seminare.de können Sie
Ihre Teilnahme am 1. beA Kongress 2016 reservieren. Bitte wählen
Sie hierfür die jeweilige Ausschreibung mit Zusatz Ihres Softwareanbieters (Wolters Kluwer, RA Micro oder DATEV) aus.
Der 1. beA Kongress 2016 des KAV wird in Kooperation der
folgenden Unternehmen realisiert:
Aktuelles & Wissenswertes | 53
Gründung des Arbeitskreises Migrationsrecht im
KAV e.V. ⁄ Fortbildungen im Migrationsrecht 2016
Bereits im Vorfeld zu der uns erreichenden Flüchtlingswelle plante
der KAV e.V. sein Engagement im Bereich des Migrationsrechts
zu erweitern. Mit der Gründung des Arbeitskreises Migrationsrecht am 12. November 2015 wurde zudem die Durchführung
einer Fortbildungsreihe in Kooperation mit der KAV Service GmbH
beschlossen. In dieser Reihe sollen die vielfältigen Besonderheiten
dieses Rechtsgebietes in zunächst drei Veranstaltungen beleuchtet
werden. Weitere Seminare befinden sich in Planung.
Aus diesem Grunde sollten sich interessierte Teilnehmerinnen und
Teilnehmer bereits folgende Termine im Kalender vormerken:
• Donnerstag, 18. Februar 2016 – Asylverfahrensrecht
13.30–20.00 Uhr
Referentin: RAin Kerstin Müller, Köln
Umfangreiche Informationen zu den Vortragsinhalten, Referenten, Veranstaltungsorten, Teilnahmebeiträgen erhalten
Sie im Seminarteil dieser Ausgabe ab Seite 19 sowie auf der
Buchungsplattform der KAV Service GmbH unter
www.kav-seminare.de.
Mitglieder des KAV, die an einem Mitwirken im neuen Arbeitskreis
Migrationsrecht im KAV e.V. interessiert sind, werden herzlich dazu
eingeladen, ihr Interesse via E-Mail zu bekunden. Bitte nutzen Sie
hierfür die folgende E-Mailadresse: [email protected]
und den Betreff: Arbeitskreis Migrationsrecht.
Für Ihre Unterstützung bedanken wir uns und freuen uns auf Ihr
Mitwirken.
Gern stehen wir Ihnen jederzeit für Fragen und Anregungen zur
Verfügung.
• Freitag, 19. Februar 2016 – Dublin-III-Verordnung
15.00–20.30 Uhr
Referent: RA Gunter Christ, Köln
• Samstag, 20. Februar 2016 – Materielles Asylrecht
10.00–17.15 Uhr
Referenten: RA Hermann Weische, RA Wim Mischok, beide Köln
RA Marcus Hegelein
Sprecher des Arbeitskreises Migrationsrecht
im KAV e.V.
RA Carsten T. Schuster
Geschäftsführer des KAV e.V.
Martin V. Sampedrano Gonzalez
Geschäftsführer der KAV Service GmbH
Gemeinsam viel erreichen!
Hilfe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge!
Die evangelische Jugendhilfe Anna-Stiftung e.V. aus Köln engagiert sich für die Unterstützung von unbegleiteten minderjährigen
Flüchtlingen. Dieses Engagement ist ein großes Projekt, denn
immer mehr unbegleitete minderjährige Flüchtlinge erreichen
unser Land und sind auf Institutionen angewiesen, die sie fernab
der Heimat willkommen heißen. Der Kölner Anwaltverein e.V.
(KAV) möchte dieses Projekt aktiv begleiten und fördern. Auf der
Rückseite dieser Ausgabe finden Sie umfangreiche Informationen
zu diesem Projekt. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
KAV Magazin Redaktion
54 | Aktuelles & Wissenswertes
wissenswertes
Ein Jahr Initiative gegen Totalüberwachung e.V.
Es bleibt der unschätzbare Verdienst von Edward Snowden, der uns
im Juni 2013 deutlich gemacht hat, in welcher Überwachungswelt
wir leben. Er hat in Köln vornehmlich Juristen, Rechtsanwälte, Richter und Staatsanwälte veranlasst, die Initiative gegen Totalüberwachung zu gründen.
Ziel der Initiative war und ist die Aufklärung, Information und
Einwirkung auf staatliche und wirtschaftliche Institutionen, um
die Privatheit von uns Bürgern zu wahren, zu respektieren und zu
schützen. Wir sind nicht so vermessen, uns einen maßgeblichen
Diskussionsbeitrag zur Eindämmung geheimdienstlicher nationaler
und internationaler Machenschaften und zum unkontrollierten
Abschöpfen von weltweit tätigen IT-Konzernen zuzurechnen. Wir
sehen uns realistisch durchaus nur als kleines Mosaikteilchen,
allerdings in einem vermehrt wahrnehmbaren Widerstand gegen
derartige Missstände.
Wichtig ist uns, eine Organisationsplattform anzubieten, die Zeichen nach außen setzt und jedem Einzelnen Gelegenheit bietet,
sich mit Gleichgesinnten auszutauschen, gemeinsame Überzeugungen zu transportieren und zu bündeln. Nach dem Motto „Gemeinsam sind wir stark“ bauen wir ein bundesweites Netzwerk auf.
Auch beim Datenschutz wird die öffentliche Meinung maßgeblich
durch die Presse beeinflusst. So ist einerseits zu beobachten, dass
unmittelbar nach den Enthüllungen von Edward Snowden ein
großer Widerhall in öffentlichen Medien und Diskussionsforen zu
verzeichnen war, dieses Thema aber dann durch die Griechenlandkrise und jetzt durch die Flüchtlingsproblematik deutlich in den Hintergrund getreten ist. Daran ändert auch nichts, dass jetzt Anfang
Oktober ein neues Vorratsdatenspeicherungsgesetz verabschiedet
worden ist, welches wiederum die anlasslose Kommunikationsüberwachung aller Bürger gesetzlich sanktioniert. Wir wollen ein
andauerndes öffentliches Bewusstsein dafür schaffen, dass unser
unabdingbares Recht auf Privatheit nicht durch Tagesaktualitäten in
Vergessenheit gerät.
So bleibt nur zu hoffen, und unsere Initiative ist maßgeblich an diesem Vorhaben beteiligt, dass eine erneute Verfassungsbeschwerde
gegen das Vorratsdatenspeicherungsgesetz den grundgesetzlich
geschützten Freiheitsbelangen von uns Bürgern durch das Bundesverfassungsgericht hinlänglich Raum gibt. In unserer Gründungsveranstaltung im März dieses Jahres wurde deutlich, dass entgegen
politischer Stimmungsmache ein Vorratsdatenspeicherungsgesetz
weder zur Vermeidung von terroristischen Anschlägen oder schweren Straftaten geeignet ist, noch zu deren Aufklärung beiträgt. Eine
gebotene Güterabwägung zwischen staatlichen Schutzinteressen
und den grundgesetzlich garantierten Rechten aller Bürger auf
Privatheit kann nur zu Lasten eines Vorratsdatenspeicherungsgesetzes gehen. Auch die jüngste Entscheidung des EUGH (FacebookUrteil) lässt hoffen. Jedenfalls waren unsere drei Referenten der
Gründungsveranstaltung, Minister a.D. Gerhard Baum, Bundesdatenschutzbeauftragter a.D. Peter Schaar und der Direktor bei der
EU-Kommission, Generaldirektion Justiz, Paul Nemitz, einhellig der
Auffassung, dass ein Vorratsdatenspeicherungsgesetz aus nationaler und europäischer Sicht weder erforderlich noch opportun, noch
mit dem Grundgesetz oder Charta der Grundrechte der Europäischen Union kompatibel ist.
Des ungeachtet muss selbstverständlich konzediert werden, dass
unsere moderne Gesellschaft auch moderne Kommunikationsmöglichkeiten benötigt. Wenn dabei der aufgeklärte Bürger in Kenntnis
aller Umstände gleichwohl bereit ist, seine persönlichen Daten angeblich kostenfrei weltweit tätigen IT-Konzernen zur Verfügung zu
stellen, die diese dann verarbeiten, verkaufen und damit immense
Gewinne erzielen, so mag dies in der Entscheidung jedes Einzelnen liegen. Die Wahrheit ist allerdings, dass wir alle mittlerweile
die technischen und wirtschaftlichen Herausforderungen unserer
modernen Zeit nicht mehr überblicken und sich Resignation breit
macht. Gerade dagegen will die Initiative gegen Totalüberwachung
mit ihren bescheidenen Mitteln ankämpfen, aufrütteln und die
Belange des Einzelnen gegen den Mainstream der Vermassung in
den Fokus rücken.
Man wird sicherlich feststellen dürfen, dass das Problembewusstsein der Menschen seit Edward Snowden gestiegen ist. Wir sehen
dies an dem Zuspruch, den unsere „Cryptoparties“ haben, in dem
Anwender lernen, ihre digitale Kommunikation zu verschlüsseln
und so vor unbefugten Eingriffen weitgehend zu schützen. Wir
lassen nicht nach in unserem Bemühen, mit interessanten Veranstaltungen, Stellungnahmen und Eingaben unsere Grundrechte
auf Privatheit und Kommunikationsfreiheit einzufordern. Bitte
beteiligen Sie sich, damit nicht eines Tages Ihre Kinder Sie fragen,
„wo warst Du denn damals“.
Es ist noch nicht zu spät zu handeln und deutlich zu machen „Ich
gehe keinen was an“. Gerade von uns Anwälten als Berufsgeheimnisträger muss man verlangen, als Sprachrohr für den Schutz unserer Mandanten vor Ausspähung und unberechtigten staatlichen
Eingriffen engagiert tätig zu werden! Dies geht nicht, wenn unser
absolutes Berufsrecht auf Verschwiegenheit durch ein unsägliches
Vorratsdatenspeicherungsgesetz ausgehöhlt wird.
Weiteres entnehmen Sie bitte der Homepage der Initiative gegen
Totalüberwachung unter www.gegen-totalueberwachung.de. Ihre
Mitgliedschaft und ideelle sowie finanzielle Unterstützung sind uns
hoch willkommen. Wir werden immer mehr!
RA Peter Thümmel, Köln
Vorsitzender der Initiative gegen Totalüberwachung e.V.
Aktuelles & Wissenswertes | 55
Elektronische Kommunikation per E-Mail mit den
Mandanten
Für den Datenaustausch von Anwalt zu Anwalt und zu den Gerichten wird es ab 2016 das besondere elektronische Anwaltspostfach
beA geben. Sicherheit wird groß geschrieben. Die Ende-zu-Ende
Verschlüsselung von dem Webbrowser oder der Kanzleisoftware
des Absenders bis zur Entschlüsselung durch den Empfänger lässt
keine Lücken offen, in denen die Nachrichten im Klartext für Dritte
erkennbar werden. Das wird als die bestmögliche Sicherheit angesehen.
schlüsselter Daten unter Strafe gestellt. Daneben gilt die Regelung
des § 88 TKG zur Wahrung des Telekommunikationsgeheimnisses.
Die allgemeine E-Mail ist daher nicht mehr mit einer Postkarte
vergleichbar, die jeder lesen kann.
1. Wie sieht die Kommunikation mit den Mandanten aus?
Die sichere Ende-zu-Ende-Verschlüsselung hat einige organisatorische Nachteile. Die Nachricht wird erst wieder auf dem Rechner
entschlüsselt, wenn sie tatsächlich gelesen wird. Damit fehlt
die Möglichkeit zur vorherigen Durchsuchung des Accounts und
Aussonderung unerwünschter Mails. Der größte Nachteil ist die
zwingende Mitwirkung des Mandanten. Der Rechtsanwalt kann seinem Mandanten nur eine verschlüsselte Nachricht senden, wenn
der Mandant die entsprechende Technik zum Entschlüsseln hat. Das
wird bei Großmandaten ohne weiteres der Fall sein. Bei Mandanten
als Verbraucher ist dies wohl die Ausnahme.
Die Mandantenkorrespondenz erfolgt weitgehend über die allgemeine, von jedermann genutzte E-Mail-Adresse. Die Sicherheit des
normalen E-Mail-Verkehrs wird verspottet und mit der Offenheit
einer Postkarte verglichen. Verstößt der Rechtsanwalt deshalb
durch die Nutzung der E-Mail-Adresse zur Korrespondenz mit der
Mandantschaft gegen die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht
nach § 43a Abs. 2 BRAO?
2. Tätigkeit der Provider
Seit der Snowdenaffäre im Jahre 2013 bieten viele E-Mail-Provider
eine verschlüsselte E-Mail-Kommunikation an. Die vier größten
deutschen Provider Freenet, GMX, Web.de und Telekom haben ihre
unverschlüsselten Kommunikationsschnittstellen zu den Kunden
komplett abgeschaltet. Die E-Mail-Provider haben sich in der
Initiative E-Mail made in Germany am 01.04.2014 zusammengeschlossen. Unverschlüsselte Verbindungen lehnen die Server nach
diesem Datum ab. Leicht verständliche Anleitungen zur Umstellung
aller gängigen Mailprogramme gibt es bei den Providern auf deren
Internetseiten.
3. Transportverschlüsselung
Die verschlüsselte E-Mail-Kommunikation ist eine sogenannte
Transportverschlüsselung. Das heißt, die E-Mail ist nur auf dem
Weg vom Absender zum Empfänger verschlüsselt. Es gibt also
keine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Auf den Servern der Absender und Empfänger liegt sie unverschlüsselt. Sie ist damit einer
Kenntnisnahme durch den Betreiber des Webservers und potentiell
auch den Strafverfolgungsbehörden ausgeliefert. Soll dieses Risiko
ausgeschlossen werden, müsste eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung wie bei dem beA eingerichtet werden. Der Gesetzgeber hat
im Jahre 2007 mit § 202b StGB den Straftatbestand des Abfangens
von Daten eingeführt. Damit wird das unbefugte Mitlesen unver-
4. Bedeutung für die Mandantenkorrespondenz
Der Rechtsanwalt sollte bei der Mandantenkorrespondenz durch
E-Mail-Verkehr auf jeden Fall die Transportverschlüsselung eines
der anbietenden Provider nutzen. Die Kommunikation des Rechtsanwalts mit seinem Mandanten per E-Mail ist generell zulässig.
Wer keine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung einsetzen kann, sollte in
jedem Fall die Transportverschlüsselung nutzen.
Zusätzlich sollte sich der Rechtsanwalt die schriftliche Einwilligung
des Mandanten einholen, vertrauliche Informationen per E-Mail
übermitteln zu dürfen. Die Einverständniserklärung als weiterer
Unterpunkt in der Vollmacht dürfte unbedenklich sein.
RA Dr. Ulrich Prutsch, Köln
stellv. Vorsitzender des KAV e.V.
56 | Aktuelles & Wissenswertes
Fristversäumung durch Unfall
Den Einzelanwalt trifft kein Organisationsverschulden an einem
Fristversäumnis, wenn seine Bürokraft eine Anweisung zur Fristerledigung nicht ausführt, weil sie wegen eines Unfalls ihrer Tochter
die Kanzlei überstürzt verlässt und an die Fristerledigung nicht
mehr denkt.
BVerwG Beschl. V. 25.3.2015 – 9 B 65/14
Zum Sachverhalt: Der RA unterzeichnete vormittags einen fristgebundenen Schriftsatz zur Rechtsmittelbegründung. Er wies die
Kanzleimitarbeiterin an, den Schriftsatz noch im Laufe des Nachmittags per Fax an das OVG zu übersenden. Danach verließ er die
Kanzlei zur Wahrnehmung eines Auswärtstermins. Gegen 15.00 Uhr
erhielt die Mitarbeiterin eine telefonische Mitteilung. Ihre vierjährige Tochter sei von einem Klettergerüst gefallen und blute aus dem
Mund. Die Mitarbeiterin verließ sofort die Kanzlei. In der Aufregung
vergaß sie den abzusendenden Schriftsatz.
Grundsätzlich gilt zur Wiedereinsetzung Folgendes: Bei der Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes per Fax an das Gericht
handelt es sich um eine einfache technische Verrichtung, die ein
Rechtsanwalt einer hinreichend geschulten und überwachten Kanzleikraft überlassen darf. Der Anwalt ist aber gehalten, Fehlerquellen
bei der Behandlung von Fristsachen soweit wie möglich auszuschließen. Entscheidend ist, ob die vom Anwalt allgemein oder
im konkreten Fall gegebenen Anweisungen nach Maßgabe der im
Verkehr erforderlichen Sorgfalt ausreichen, um den rechtzeitigen
Zugang des Schriftstücks beim Empfänger sicherzustellen. Gibt
der Anwalt einer bisher zuverlässigen und fachlich qualifizierten
Kanzleikraft eine konkrete mündliche Einzelanweisung über die
rechtzeitige Übermittlung eines fristwahrenden Schriftsatzes, darf
er grundsätzlich darauf vertrauen, dass sie befolgt wird. Auf allgemeine organisatorische Vorkehrungen für die Fristwahrung kommt
es in dem vorliegenden Fall nicht an.
Dieser Grundsatz gilt aber nicht ausnahmslos. Betrifft die Einzelanweisung – wie hier – die Wahrung einer Rechtsmittelbegründungsfrist und wird sie nur mündlich erteilt, müssen in der Kanzlei
ausreichende organisatorische Vorkehrungen dagegen getroffen
sein, dass die Anordnung im Drange der Geschäfte in Vergessenheit
gerät und die Frist dadurch versäumt wird. Wird nicht unmissverständlich die sofortige Versendung angeordnet, sondern der
Kanzleikraft – wie hier – ein Spielraum von mehreren Stunden zur
Erledigung der aufgetragenen Arbeit eingeräumt, bedeutet das
Fehlen jeder Sicherung einen Organisationsmangel. Dieser Organisationsmangel ist jedoch nicht ursächlich für die Fristversäumnis.
Die Mitarbeiterin des RA hat nicht im Stress des Alltagsgeschäftes
die Erledigung der übertragenen Fristsache vergessen. Sie hat
beim Verlassen der Kanzlei aus Sorge um ihr Kind der dienstlichen
Anweisung keine Beachtung mehr geschenkt. Die Risikovorsorge
gegen ein plötzlich eintretendes Ereignis, das mit dem normalen
Geschäftsablauf einer Kanzlei nicht im Zusammenhang steht, muss
der RA nicht treffen. Die Auferlegung von umfassenden organisatorischen Vorkehrungen für Zwischenfälle außerhalb seines Wirkungsbereichs wäre für einen Einzelanwalt nach den verfassungsrechtlichen Grundsätzen der Art. 103, 19 Abs. 4 GG überzogen.
RA Dr. Ulrich Prutsch, Köln
Kölner Kunstleben und politische Justiz im Dritten Reich
Noch bis Ende Januar 2016 ist im NS-Dokumentationszentrum am
Appellhofplatz die eindrucksvolle Ausstellung „August Sanders
unbeugsamer Sohn“ zu sehen.
Der Sohn Erich des überragenden Kölner Fotografen August Sander
wohnte mit seinen zwei Geschwistern und seinen Eltern im Lindenthaler Haus, Dürenerstr. 201, wo sein Vater auch das Foto-Atelier betrieb. Erich hatte die Volksschule Lindenburger Allee besucht
und hat dann 1923 das Abitur auf dem Lindenthaler Realgymnasium gemacht. Noch als Schüler trat er 1922 dem kommunistischen
Jugendverband Deutschlands bei; zwei Jahre später wechselte er in
die KPD, 1929 in die KPO und 1932 in die Sozialistische Arbeiterpartei (SAPD). Nach der Machtübernahme durch die Nazis setzte er –
nunmehr im Untergrund – seine politische Tätigkeit fort und wurde
dann 1934 verhaftet, nachdem ihn ein Freund seiner Schwester
den Nazis verraten hatte. Die Gestapo-Zentralstelle für alle SAPDVerfahren in Dortmund sorgte für schnelle Anklage, sodass er schon
1935 von dem insoweit zuständigen OLG Hamm wegen „Vorbereitung zum Hochverrat“ zu 10 Jahren Zuchthaus verurteilt wurde, die
er im Zuchthaus Siegburg abzusitzen hatte, wo er unmittelbar vor
seinem Haftende 1944 verstarb.
Sein Vater konnte die politische Haltung des Sohnes verstehen und
machte daraus auch keinen Hehl. Dementsprechend sind in der
Ausstellung viele berühmte Fotos des Vaters zu sehen. Wohnung
und Foto-Atelier der Sander-Familie dokumentieren auch diesen
Bereich. RA Dr. Haubrich, über den demnächst eine Monographie
erscheint, ist als Freund und Kunstsammler auf vielen Fotos zu
sehen.
Wer die 30er-Jahre in Köln nachvollziehen will, sollte diese Ausstellung unbedingt sehen.
RA Dr. Louis Peters, Köln
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Inspiration auf See – Kunstsammlung an
Bord der EUROPA 2
· Insgesamt 890 verschiedene Kunstwerke an Bord
· Werke u.a. von Damien Hirst, Gerhard Richter und Hans Hartung
· Zusätzliches Angebot: Galerie und Kunstführungen
Kunstliebhaber und -kenner entdecken auf der EUROPA 2 eine Vielzahl unterschiedlichster Kunstwerke
in den öffentlichen Bereichen und Suiten. Insgesamt befinden sich 890 Originale an Bord, die teilweise
extra als Auftragsarbeit für das legere Luxusschiff von Hapag-Lloyd Kreuzfahrten erschaffen wurden. Im
Design des Neubaus wurde Kunst als integraler Bestandteil begriffen und bildet mit der Architektur und
Technik ein harmonisches Miteinander.
Das Kunstkonzept an Bord der EUROPA 2 legt seinen Fokus auf
zeitgenössische Kunst, insbesondere von jungen Künstlern aus
Deutschland und Europa, die zu dem modernen Design des Neubaus passen. Aber auch anerkannte Namen der Szene und eine
Auswahl internationaler Arbeiten finden sich in den öffentlichen
Räumen. Alle Werke in der Kunstsammlung der EUROPA 2 wurden
durch Kuratoren von der International Corporate Art (ICA) zusammengestellt.
Die Sammlung umfasst unter anderem Werke von Gerhard Richter,
Ólafur Elíasson, David Hockney, Damien Hirst, Adam Fuss und Hans
Hartung. Diese exklusive Liste wird ergänzt durch Arbeiten von
Jeppe Hein, Georg Küttinger, Ingrid von Kruse, Eva Hild, Minjung
Kim, Cornelius Völker, Rupprecht Mathies, Kubach & Kropp, Tenka
Gammelgaard, Christiane Baumgartner und Christian Schoppe.
Auf allen Reisen sind Künstler oder Galeristen an Bord, die die
Werke erklären und sich mit den Gästen zu den Arbeiten austauschen. Pro Reise findet außerdem ein Kunstrundgang mit
Hintergrundinformationen zu den Werken, den entsprechenden
Künstlern und dem Kunstkonzept an Bord im Allgemeinen statt.
Zusätzlich kann sich der Gast an wechselnden Ausstellungen in der
Galerie auf Deck 9 an Bord erfreuen.
Persönliche Beratung und Buchung
bei Hapag-Lloyd Kreuzfahrten GmbH,
Ballindamm 25
20095 Hamburg
T.: 040 30703070
E.: [email protected]
www.hl-kreuzfahrten.de
www.mseuropa2.de
58 | Aktuelles & Wissenswertes
Personen
Rechtsanwalt Peter Lungerich, Köln, zum Präsidenten
des Anwaltsgerichtshofs NW berufen
Im November 2015 hat der Justizminister des Landes NW unseren
Kölner Kollegen Peter Lungerich zum Präsidenten des Anwaltsgerichtshofs NW berufen.
Herr Kollege Lungerich wurde im Februar 1991 als Rechtsanwalt
bei der Rechtsanwaltskammer Köln zugelassen. Im August 1997 ist
er in das ehrenamtliche Richterverhältnis beim Anwaltsgerichtshof
in Hamm berufen worden. Seit August 2005 hatte er das Amt des
stellvertretenden Vorsitzenden beim Anwaltsgerichtshof inne, seit
dem Jahr 2012 gehörte er bereits dem Präsidium des Anwaltsgerichtshofs an.
Mit der jetzigen Berufung zum Präsidenten des Anwaltsgerichtshofs
erfüllt sich in bemerkenswerter Weise die ehrenamtliche Tätigkeit
unseres Kollegen, dem der Kölner Anwaltverein in besonderer
Weise verbunden ist. Denn Herr Kollege Lungerich war im Zeitraum
von November 1991 bis Juni 1995 als Geschäftsführer des Kölner
Anwaltvereins tätig. Er hat sich in dieser Zeit bereits um die
Kölner Anwaltschaft im besonderen Maße verdient gemacht. Sein
freundliches, ausgleichendes Wesen und seine Bodenständigkeit
erleichterten ihm den guten Zugang zu der Kollegenschaft und weit
darüber hinaus.
So werden wir in dem neuen Präsidenten besonderes Verständnis
für die Belange der Kollegenschaft vorfinden, die ihren Niederschlag auch in seinen sicherlich nicht immer leicht zu treffenden
Entscheidungen finden werden. Neben seiner anwaltlichen und
ehrenamtlichen Tätigkeit bleibt hoffentlich noch ausreichend Zeit
für familiäre Belange und insbesondere auch die Herrn Kollegen
Lungerich immer auszeichnenden sportlichen Betätigungen. Die
dort zu Tage getretene faire Charakterstärke wird ihn sicherlich
auch in seinem neuen, ehrenvollen Amt begleiten.
Wir wünschen Herrn Kollegen Peter Lungerich in seinem neuen
Amt eine gute Hand zum Wohle der Nordrhein-Westfälischen
Anwaltschaft.
RA Dr. Peter Thümmel, Köln
Nachruf – RA Dr. Manfred Brüning, Köln
Herr Kollege Dr. Manfred Brüning wurde am 14.12.1936 in Schwerin geboren. Er verlebte seine Jugend in Hannover und studierte
dann Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität in
Göttingen und an der Universität zu Köln. Er promovierte bei Herrn
Prof. Dr. Rehfeld an der Universität zu Köln zum Thema Zugewinngemeinschaft in Personengesellschaften.
Herr Kollege Dr. Manfred Brüning wurde 1965 als Rechtsanwalt zugelassen. Er war die meiste Zeit seines Berufslebens Rechtsanwalt
beim Oberlandesgericht Köln und war Rechtsanwalt mit Leidenschaft und aus Überzeugung. Seine außergewöhnlichen juristischen
Fähigkeiten und seine ausgleichende, ruhige, konzentrierte und je-
derzeit wertschätzende Art im Umgang mit allen Menschen haben
ihn zum Vorbild werden lassen.
Viele Jahre setzte er sich für die Belange der Kölner Anwaltschaft
ein. So war er 1978–1991 Mitglied des Vorstands und 1983–1991
stellvertretender Vorsitzender des Kölner Anwaltverein e.V. Er war
ein überaus loyaler, aktiver und jederzeit ansprechbarer stellvertretender Vorsitzender. Er übernahm gern Auslandsreisen im Namen
des Kölner Anwaltverein e.V. zu benachbarten Anwaltsorganisationen. Darüber hinaus war er umfangreich ehrenamtlich tätig. So
beispielsweise 1985–2004 als Mitglied des Vorstands des Arbeitskreis EDV und Recht e.V., 1993–2008 als Mitglied des Vorstands der
Fortsetzung auf der nächsten Seite »
Aktuelles & Wissenswertes | 59
Vereinigung Alter Kösener Corpsstudenten in Köln, als langjähriger
Vorsitzender der Einigungsstelle für Wettbewerbsstreitigkeiten bei
der IHK Köln und über 20 Jahre als Vorsitzer des Kuratoriums der Dr.
Oscar Kayser Stiftung.
Herr Kollege Dr. Manfred Brüning hinterlässt neben seiner Frau
zwei erwachsene Kinder und vier Enkel.
Aus unserer beruflichen Zusammenarbeit wurde Freundschaft. Sein
Rat, das Gespräch mit ihm und die Stunden mit ihm werden mir
fehlen.
RA Dr. Marcus Werner, Köln
Schatzmeister des KAV e.V.
Nachruf – RA Dr. Herbert Heidland, Köln
Am 13.09.2015 verstarb Herr Kollege Dr. Herbert Heidland im Alter
von 91 Jahren. Seit 1956 war Herr Kollege Dr. Heidland bis zuletzt
als Rechtsanwalt in seiner vor über 50 Jahren in Köln von ihm
gegründeten Kanzlei tätig.
Zudem durfte der Kölner Anwaltverein ihn schon im Jahr seiner
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft 1956 als sein Mitglied willkommen heißen und ihn 59 Jahre lang ununterbrochen als engagiertes
Mitglied in seinen Reihen wissen.
Als Experte für Bau- und Architektenrecht, Vergaberecht und Insolvenzrecht hat Herr Kollege Dr. Heidland in zahlreichen Publikationen, beispielsweise als Verfasser des im Werner Verlag erschienenen Buches „Der Bauvertrag in der Insolvenz von Auftraggeber
und Auftragnehmer“ oder in zahlreichen Veröffentlichungen in
der Zeitschrift KTS, Zeitschrift für Insolvenzrecht (Mitherausgeber),
sein Fachwissen an eine breite und interessierte Kollegenschaft
weitergegeben.
Überdies war er in verschiedenen Gremien tätig und engagierte
sich Zeit seines Lebens für die Fortentwicklung des Rechts und
unseres Berufsstandes. Hervorzuheben sind hier insbesondere seine Mitgliedschaft im Rechtsausschuss des Bauindustrieverbandes
Nordrhein-Westfalen e.V. und seine Ehrenmitgliedschaften im Arbeitskreis für Insolvenzwesen Köln e.V. und in dem Verein Deutsche
Gesellschaft für Baurecht e.V.
Sein besonderes Interesse an der ständigen Fortentwicklung unseres Berufsrechtes zeigt sich auch an seinem Engagement bei der
Rechtsanwaltskammer Köln, dessen Vorstandsmitglied er in den
Jahren zwischen 1971 und 1995 war. Von 1985 bis 1995 bekleidete
Herr Kollege Dr. Heidland das Amt des Präsidenten der Rechtsanwaltskammer Köln. Hiernach wurde er zu deren Ehrenpräsident
ernannt.
Während seiner Präsidentschaft förderte Herr Kollege Dr. Heidland in besonderem Maße das traditionell gute Verhältnis zu den
örtlichen Anwaltvereinen im Bezirk, insbesondere zum ortsansässigen Kölner Anwaltverein. Herr Kollege Dr. Heidland war stets für
die Belange der örtlichen Anwaltvereine aufgeschlossen und in
geeigneten Fällen auch bereit, seitens der Kammer Veranstaltungen anzustoßen und diese häufig gemeinsam mit den Anwaltver-
Fortsetzung auf der nächsten Seite »
60 | Aktuelles & Wissenswertes
einen durchzuführen. Dies war stets mit besonderem Engagement
und dem Wohle der Kollegenschaft verbunden. Nicht unerwähnt
soll an dieser Stelle bleiben, dass er in der Person des damaligen
Geschäftsführers der Kammer, Herrn Kollegen Johannes Muhr, einen
kongenialen Mitstreiter hatte, der dem Präsidenten im besonderen
Maße die alltäglichen Belange des einfachen Anwalts verdeutlichen konnte.
Die nach dem Zweiten Weltkrieg durch den Kölner Anwaltverein
fortgesetzte Tradition, insbesondere zu den Anwaltschaften der
westlich benachbarten Staaten Kontakt aufzunehmen und zu pflegen, fand in dem in Luxemburg geborenen und somit mehrsprachig
aufgewachsenen Kollegen Dr. Heidland einen begeisterten Unterstützer und Anhänger. Die vielfältigen wechselseitigen Besuche
der Anwaltsorganisationen, der Empfang des Kölner Anwaltvereins
für die ausländischen Gäste und hiesigen Repräsentanten vor dem
Juristenball und der Empfang der Kammer am nächsten Tag stehen
in bester Erinnerung, haben sicherlich dem Ansehen der Kölner Anwaltschaft im In- und Ausland und das Zusammenwachsen Europas
in besonderem Maße gefördert. In gespannter Erwartung hatte die
Festversammlung stets auf die persönliche, humorige Ansprache
von Herrn Kollegen Dr. Heidland an seine luxemburgischen Landsleute – selbstverständlich in „letzeburgisch“ – gewartet, und sie
wurde niemals enttäuscht.
Sein fortwährender Einsatz für die Weiterentwicklung des Rechts,
insbesondere im Baurecht und Insolvenzrecht, und seine Arbeit im
Bereich des Berufsrechts wurden im Jahr 1989 mit der Verleihung
des Bundesverdienstkreuzes erster Klasse honoriert.
Mit dem Tod von Herrn Kollegen Dr. Heidland verliert die Anwaltschaft einen allseits geschätzten Kollegen, der bei seinen Kolleginnen und Kollegen in hohem Ansehen stand.
Alle Kolleginnen und Kollegen, die ihn gekannt haben, sowie der
Kölner Anwaltverein werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren und ihn als Vorbild für unseren Berufsstand in Erinnerung
behalten.
KAV Magazin Redaktion
RECHTübersichtlich
Generation Y und der Anwaltsmarkt
Das Schlagwort von der „Generation Y“ macht in Deutschland seit
ca. 2009 die Runde und kam wie so viele Trends und Themen
dieser Art aus den USA.
Der Begriff entstand, so wird kolportiert, in Abgrenzung zu der in
dem Roman von Douglas Coupland „Generation X – Geschichten
für eine immer schneller werdende Kultur“ geschilderten älteren
Generation und wird seit seinem Entstehen als knappe Erklärung
dafür genutzt, was die ab 1980 Geborenen ausmacht.
Und was bedeutet diese Gen Y nun für den Anwaltsmarkt?
Gelegentlich werden ihre Vertreter als verwöhnt, freizeitorientiert
und betreuungsintensiv beschrieben. Für manchen Partner einer
Kanzlei ist „Generation Y“ zum Reizwort geworden. Doch: Der
„autistische Aktenfresser“ ist ein Auslaufmodell, wie es der Spiegel
online bereits vor einigen Jahren in einem Artikel zu jungen Juristen treffend titelte. Themen wie Teilzeitarbeit und Erziehungsurlaub
oder Work-Life-Balance strömen nicht nur durch die Mandantschaft.
Jungjuristinnen und Jungjuristen mögen ein Leben neben der Arbeit
und wünschen sich Kanzleien, die ihnen dabei entgegenkommen.
Für die Masse der jungen Juristinnen und Juristen gilt, dass diese
Generation weiß, was sie kann und wie begehrt sie ist. Daraus
resultiert die entsprechende Erwartungshaltung: „Ich bin gut, Ihr
wollt mich haben, dann bemüht Euch bitte.“
Fortsetzung auf der nächsten Seite »
Aktuelles & Wissenswertes | 61
Im Gegenzug gilt gemeinhin, dass die „Gen Y“ eine höhere Leistungsbereitschaft mitbringt als die Vorgängergeneration. Allerdings
nur dann, wenn man sich mit der Aufgabe voll identifizieren kann.
Ist dies nicht der Fall, dann wird auch gerne offen Lustlosigkeit
gezeigt.
1.Selbstbewusstsein, Optimismus und Ehrgeiz sind die Attribute
der durchweg sehr gut ausgebildeten Generation.
2.Persönliche Nähe einerseits, die Arbeit auch in virtuellen Teams
andererseits und Spaß stehen im Job im Vordergrund.
3.Freunde und Familie sind wichtiger als aufopferungsvolle Pflichterfüllung im Job.
4.Das „Y“ wird nicht umsonst „why“ ausgesprochen. Diese Generation hinterfragt gerne und oft: Lebensmodelle, Arbeitsprozesse,
Anwesenheitspflichten ...
Individuell kann man einen solchen Trend mögen, man kann selber
ein Teil davon sein oder man kann ihn ablehnen. Aber als moderne
Kanzlei kann man sich nicht gegen den Trend stemmen.
Wer mit BYOD* und Homeoffice nichts anfangen kann oder sich
Teilzeitpartnerschaft und Elternurlaub für männliche Anwälte einfach nicht vorstellen mag, wird früher oder später Mandanten und
Geschäftspartner dieser Generation genauso verlieren, wie es nicht
gelingen wird, guten Nachwuchs zu gewinnen und zu binden.
RAin Dr. Christine Sauerwald und Martin Wollziefer,
Bergisch Gladbach
* Bring your own device (BYOD) bezeichnet die Möglichkeit, private mobile
Endgeräte auch in Unternehmensnetzwerken und in Netzwerken von
Bildungsinstitutionen zu nutzen
Flurfunk
Die Zukunft des Justizgebäudes – 2. Teil
Das Justizgebäude an der Luxemburger Straße 101 wurde im Jahr
1981 fertiggestellt und im gleichen Jahr eröffnet und beherbergt
seit nunmehr 34 Jahren das Amts- und Landgericht Köln. Viele oft
strafrechtliche Verfahren wurden hier geführt, die das Interesse der
breiten Öffentlichkeit in ihren Bann zog.
Beispielhaft ist hierfür unter anderem die „Akte Kachelmann“ zu
nennen. Das ursprüngliche strafrechtliche Verfahren fand zwar vor
dem Landgericht Mannheim statt, das Landgericht Köln hatte sich
aber mit zahlreichen presserechtlichen Verfahren im einstweiligen
Rechtsschutz zu befassen, die von Herrn Kachelmann angestrengt
wurden. Oft gingen diese Verfahren auch noch in die Berufung vor
das Oberlandesgericht Köln. Zuletzt beschäftigte sich das Landgericht Köln mit einer Schadensersatzklage von Herrn Kachelmann
gegen den Springer-Verlag. Ergebnis des vor kurzem entschiedenen Verfahrens: h 650.000,00 Schmerzensgeld für den Kläger. Die
höchste Summe, die je in einem Presseprozess in der Bundesrepublik Deutschland zugesprochen wurde. Der Springer-Verlag kündigte
jedoch bereits an, dass man ein Berufungsverfahren vorbereite.
Seit einiger Zeit erstreckt sich das Interesse der Öffentlichkeit und
insbesondere das Interesse der im Justizgebäude Beschäftigten und
deren Besucher auch auf die Frage nach der Zukunft des Gebäudes. Schon in Ausgabe 02/2014 des KAV Magazins berichtete der
Kölner Anwaltverein (KAV) ausführlich über den Stand der Planung.
Damals schien noch Einigkeit zwischen dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB), Finanzministerium und Justizministerium
darüber zu herrschen, dass nur ein Neubau das marode Gebäude
ersetzen könne.
In diesem Jahr häufen sich nun die Presseberichte über die Sanierung oder einen möglichen Neubau des in die Jahre gekommenen
Justizgebäudes. Eine Sanierung des Altbaus ist dringend erforderlich. Materialproben haben ergeben, dass das Gerichtsgebäude an
der Luxemburger Straße stärker mit Asbest belastet ist als zunächst
angenommen. Die krebserregenden Fasern sind nun auch in Putz
und Spachtelmassen an Wänden und Decken gefunden worden.
Nach Auskunft eines Sachverständigen müssten sich allerdings
weder Beschäftigte noch Besucher um ihre Gesundheit sorgen
– solange die mit Schadstoff belasteten Stellen nicht beschädigt
werden, weshalb der Landgerichtspräsident Herr Ketterle sofort
die Bediensteten und die Personal- und Richtervertretungen des
Gebäudes durch ein entsprechendes Rundschreiben informierte.
In dem Schreiben heißt es weiter, der Aufenthalt sei „unter den
getroffenen Sicherheitsvorkehrungen weiterhin unkritisch“. „Bei
Raumluftmessungen in Räumen, in denen zuvor Arbeiten im Rahmen der Brandschutzsanierung durchgeführt worden sind, konnte
keine unzulässige Asbestfaserkonzentration festgestellt werden.“
Der BLB hatte – wie berichtet – nach interner Prüfung zunächst
zwei Standorte zur Wahl gestellt. In diese Auswahl kamen ein
Neubau in Bayenthal auf dem Gelände der ehemaligen Dombrauerei und das Grundstück in Sülz gegenüber dem Gebäudekomplex
des jetzigen Justizzentrums jenseits der Hans-Carl-NipperdeyStraße. Nicht zuletzt die vielen vor Ort ansässigen Kanzleien und
die insgesamt gewachsene Infrastruktur im Zusammenhang mit
dem Justizgebäude und auch die Nähe der Staatsanwaltschaft im
Nachbargebäude bewegten die Ratsmitglieder wohl zu der am 08.
April 2014 getroffenen Entscheidung, sich für die Nähe zum alten
Standort auszusprechen.
Trotzdem ist die Zukunft des Justizgebäudes weiter ungewiss.
Mögliche Varianten reichen von der bloßen Sanierung im laufenden
Betrieb über eine Sanierung und einen Teilneubau auf dem Nachbargrundstück bis hin zu einem kompletten Neubau. Momentan
prüft der landeseigene BLB die unterschiedlichen Varianten. Auch
das Justizministerium lässt sich momentan auf keine klare Stellungnahme ein. Eine Entscheidung wird erst im kommenden Jahr
erwartet. Die Akte „Zukunft des Justizgebäudes“ wird uns also alle
noch weiter beschäftigen. Der KAV wird weiter darüber berichten.
Es bleibt spannend.
RA Carsten T. Schuster, Köln
Geschäftsführer des KAV e.V.
62 | Aktuelles & Wissenswertes
JURTour
LEIPZIG
„Mein Leipzig lob ich mir! Es ist ein klein
Paris und bildet seine Leute“ wusste bereits
Johann Wolfgang von Goethe, sozusagen als
Teenager, vor mehr als 250 Jahren zu berichten, als er von seinem Vater zum Jurastudium
nach Leipzig entsandt wurde.
Wie inzwischen allseits bekannt, hat er
dieses nie beendet. Reiten und Fechten,
auch die Bier- und Weinlokale der Großstadt,
voran der Auerbachs Keller, nahmen ihn voll
in Anspruch. Insofern können wir uns, als
„fertige“ Juristen, zumindest in einem Fach
dem Dichterfürsten überlegen fühlen.
Die pulsierende, elegante Messestadt mit
ihrem reichen Kulturangebot, vom „beachtlichen“ Theater über Konzerthäuser oder Kabarett, würde den Schöngeist Goethe heute von
Neuem entzücken.
Nutzen Sie bei einem Leipzig-Besuch beispielsweise noch einmal die Gelegenheit,
den „besten Dirigenten der Welt“ Riccardo
Chailly im Gewandhaus zu Leipzig zu erleben,
bevor er im Sommer 2016 an die Mailänder Scala wechselt. Oder planen Sie einen
Besuch im Leipziger Opernhaus. Das in den
Sechzigerjahren in Form einer Stufenpyramide errichtete Bauwerk wird Sie nicht nur
architektonisch bezaubern. Unter der musikalischen Leitung Ulf Schirmers, Generalmusikdirektor der Oper Leipzig, rücken insbesondere die Werke der deutschen und italienischen
Romantik (Richard Wagner, Richard Strauss,
Giuseppe Verdi, Giacomo Puccini etc.) in den
Mittelpunkt des Repertoires.
Zudem ist Leipzig ja für seine bunte Kabarettszene bekannt. In unmittelbarer Nähe des
Städtischen Kaufhauses kann man Politsatire
vom Feinsten genießen, denn das Kabarett
academixer befindet sich gleich nebenan
in der Kupfergasse. Obendrein locken noch
andere Spielstätten wie zum Beispiel das
Kabarett Sanftwut oder die Leipziger Pfeffermühle.
Ebenfalls nur wenige Schritte entfernt zieht
das bunte Angebot vom Krystallpalast
Varieté seine Besucher in den Bann. Diese
Kleinkunstbühne bietet in verschiedenen
Programmen eine abwechslungsreiche
Mischung aus Musik, Tanz, Gesang, Akrobatik
und Show.
Die vielfältige Kulturlandschaft in der
sächsischen Metropole können Sie außerdem in den zahlreichen Museen der Stadt
bewundern. Sie finden Vertreter der Neuen
Leipziger Schule wie Werner Tübke, Wolfgang
Mattheuer und Bernhard Heisig, aber auch
deren Schüler, darunter Sighard Gille und
Arno Rink. Ein besonderer Straßenfeger sind
die vierteljährlichen „Spinnereirundgänge“,
wo Sie in dem ehemaligen Gelände der
Baumwollspinnerei die Galerien sowie Ateliers der Leipziger Künstler besuchen und Installationen, Malerei, Fotografie, Druckgrafik
u.v.m. bewundern können. Künstler wie Neo
Rauch, Hans Aichinger und Steffen Junghans
haben sich u. a. bisher in der alten Spinnerei
niedergelassen und präsentieren ihre Werke
zum Rundgang.
Steht Ihnen der Sinn jedoch nach etwas
Ruhe und Entspannung, dann versäumen Sie
nicht, ob zu Fuß, per Boot oder Fahrrad, die
Leipziger Neuseenlandschaft, geboren aus
den Restlöchern der Braunkohleabbaugebiete, zu entdecken. Binnen weniger Minuten
erreichen Sie das im Rahmen der Bewerbung der Stadt Leipzig für die Olympischen
Spiele 2012 entstandene Erholungsgebiet.
Ursprünglich sollten dort Wettkämpfe in den
Sportarten wie Rudern, Kanu, Kanu-Slalom,
Tennis, Mountainbike, Radfahren, Trap- und
Skeetschießen, Triathlon und Beachvolleyball
stattfinden. Olympische Spiele gab es nicht,
aber die Leipziger und ihre Gäste haben
keinen Grund, das zu bedauern.
Heute schauen wir gebannt auf die frisch
zurechtgemachte „alte Dame Leipzig“, deren
Erstnennung bereits der Magdeburger Bischof
Thietmar von Merseburg im Jahr 1015 in
seiner Chronik verewigte.
Mit den Klöstern der Franziskaner, Dominikaner, Augustiner und Benediktiner
kamen die Bibliotheken und mit ihnen die
Klosterschulen nach Leipzig. Die aus deren
Fußstapfen 1409 entstandene Alma Mater
Lipsiensis – die Universität Leipzig, ist heute
die zweitälteste seit ihrer Gründung ohne Unterbrechung arbeitende Universität auf dem
Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und
lehrt an die 28.000 Studenten.
Handel und Wandel kamen in Leipzig bald
in Schwung. Die Lage an der Kreuzung der
Fernhandelsstraßen via Imperii und via
Regia spielte eine entscheidende Rolle
und legte den Grundstein für Leipzig als
Messe- und Bürgerstadt. Heute nennt die
FAZ (14.11.2014) Leipzig in einem Zug mit
„Startup-Szene“, „Hypezig“, „die neue
Gründermetropole“. Und die FAZ hat Recht.
„Startup“ aus dem Englischen beschreibt eine
kürzlich gegründete Firma, an deren Anfang
fast immer eine brillante Idee und geringe
finanzielle Ressourcen stehen.
Die Stadt gilt mittlerweile als jung, modern,
günstig. In den vergangenen Jahren sind
zehntausende Menschen nach Leipzig gezogen. Mit der Ansiedlung von Porsche, DHL,
BMW und einem funktionierenden Flughafen
hat es Leipzig geschafft, die Arbeitslosenquote aus den 90er-Jahren von über 20 % auf
unter 10 % zu senken und erweist sich als
attraktiver Wirtschaftsstandort. Durch seine
Bestände an Gründerzeit- und Jugendstilhäusern bietet Leipzig auch lebenswerte
Wohnquartiere.
Im Rahmen des 1.000-jährigen Jubiläums
standen und stehen zahlreiche Veranstaltungen. Alljährliche Jahreshöhepunkte bilden
das Lichterfest am 9. Oktober, der Leipziger
Opernball und nicht zuletzt der Leipziger
Juristenball des Leipziger Anwaltvereins, der
die Juristen und ihre Freunde aus dem gesamten Territorium der neuen Bundesländer
versammelt. Die Location wechselt jährlich,
es wurde bereits in der Spinnerei, dem
Felsenkeller, dem Panometer, dem neuen
Rathaus etc. getanzt. Der Clou erwartet die
Ballgäste jedoch am 12. März 2016 in der
„Tropenerlebniswelt Gondwanaland“ des
Leipziger Zoos, der seine „Gitter“ ausschließlich für diesen Ball öffnet. Die Gäste können
im Ambiente der Kontinentsbereiche Asien,
Afrika und Südamerika feiern, tanzen und
bei Gesprächen einen wunderschönen Abend
erleben.
Von den um Leipzig zugelassenen ca.
1.600 Anwälten sind ca. 30 % Mitglieder
des Leipziger Anwaltvereins. Dieser wurde
1879 gegründet und 1990 erfolgte die
Wiedergründung. Den Vorsitz des Vereins
führe ich, RA Friedbert Striewe. Gemeinsam
mit meinen geschätzten Kolleginnen und
Kollegen des Vorstandes kümmern wir uns
um ein reges Vereinsleben. Insbesondere
werden Fortbildungsveranstaltungen sowie
zahlreiche Fachkreise in speziellen Fachgebieten angeboten.
Wir freuen uns, Sie alle in Leipzig begrüßen
zu dürfen.
Mit freundlichen, kollegialen Grüßen
RA Friedbert Striewe
Vorsitzender des Leipziger Anwaltverein e.V.
www.anwaltverein-leipzig.de
Aktuelles & Wissenswertes | 63
Juristische Highlights
der Stadt
Das Bundesverwaltungsgericht
Das Bundesverwaltungsgericht entstand in
den Formen des späten Historismus in den
Jahren von 1888 bis 1895 als Reichsgerichtsbau, dessen Architektur an italienische
Renaissancebauten sowie Bauten des
französischen Barock anknüpft.
Im Zweiten Weltkrieg wurde das Bauwerk
zu einem Drittel zerstört, 1952 nach Sanierung als Georgi-Dimitroff-Museum und als
Museum der Bildenden Künste wiedereröffnet. Zwischen 1996 und 2001 wurde
das Gebäude umfassend und aufwendig
restauriert. Seit 26. August 2002 ist das Gebäude Sitz des Bundesverwaltungsgerichts,
des obersten Gerichtshofs des Bundes auf
dem Gebiet der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Die Eingangshalle einschließlich der Umgänge, das „Reichsgerichtsmuseum“ sowie
der restaurierte Große Sitzungssaal, in dem
bis zum Umbau des ehemaligen Reichsgerichtsgebäudes das Dimitroff-Museum beheimatet war, können montags bis freitags
von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr besucht werden.
Die Besichtigung ist kostenfrei, eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Des Weiteren
können auch Führungen gebucht werden,
in denen Sie Wissenswertes über Aufgaben
und Arbeitsweise der Verwaltungsgerichtsbarkeit, zur Geschichte und Architektur
erfahren. Sie führt entlang der Eingangshalle, der drei historischen Sitzungssäle, dem
Großen Sitzungssaal (ehem. Dimitroff-Museum), dem Speisezimmer sowie Festsaal
und der damaligen Wohnung des Reichsgerichtspräsidenten und währt ca. 90 Minuten.
5. Strafsenat des BGH in Leipzig
Zum Bundesgerichtshof gehört auch der
5. Strafsenat, der seinen Sitz seit 1952 in
Berlin hatte und im Juli 1997 zusammen
mit der ihm zugeordneten Dienststelle des
Generalbundesanwalts die inzwischen fast
100 Jahre alte Villa Sack in Leipzig bezog.
Die Villa Sack befindet sich auf einem etwa
6.000 Quadratmeter großen Grundstück. Sie
war bis Anfang der 30er-Jahre des letzten
Jahrhunderts der repräsentative Familiensitz
des Landmaschinenunternehmers Gustav
Rudolph Friedrich Sack und wurde im Jahre
1909 im zurückhaltenden Stil des Neobarocks erbaut.
Der Auszug der Familie Sack erfolgte in
den 30er-Jahren. Seit Ende 1933 wurde das
Gebäude von der Studentenschaft der Universität Leipzig als „Kameradschaftshaus“
und ab 1939/40 von zwei Abteilungen der
Leipziger Gestapo genutzt. Das im Zweiten
Weltkrieg infolge eines Bombenangriffs
zerstörte Dach wurde durch ein Notdach
aus Dachpappe ersetzt. Ab dem Jahre 1950
wurde die Villa Sack unter dem Namen
„Klubhaus der Freundschaft“ als Freizeiteinrichtung des Volkseigenen Betriebes (VEB)
Schwermaschinenbau S. M. Kirow und als
Versammlungsort der SED genutzt. Im Zuge
der Umbau- und Sanierungsmaßnahmen
von 1995 bis 1997 erhielt die unter Denkmalschutz stehende Villa ihre ursprüngliche
Dachform zurück, die Treppenanlage wurde
neu gestaltet, die Veranda wurde zum
Beratungszimmer umfunktioniert und viele
der originalen Bauteile im Inneren der Villa
wie Holz- und Stuckdecken, Marmorverkleidungen im Wintergarten sowie drei kleine
Wandbrunnen mit außergewöhnlichen
Mosaiken wurden originalgetreu restauriert.
Mit dem Umbau wurde ein Aufzug vom Keller bis ins dritte Obergeschoss eingebaut.
Auch das Nebengebäude wurde überarbeitet, um den ursprünglichen Zustand wieder
herzustellen.
Rathäuser
Als Bürgerstadt leistet sich Leipzig den
Luxus, zwei Rathäuser zu haben, wobei das
Alte Rathaus, im 14. Jahrhundert errichtet,
vorwiegend zu repräsentativen und stadtgeschichtlichen Zwecken genutzt wird.
Das Neue Rathaus, auf den Mauern der
ehemaligen „Pleißenburg“ errichtet, liegt
stadtbildprägend an der Südwestseite des
Leipziger Innenstadtrings und ist Sitz der
Stadtverwaltung, des Oberbürgermeisters und Tagungsort des Stadtrates. Der
Rathausneubau ist im Stil des Historismus
errichtet. Zusammen mit dem Stadthaus
gehört es mit einer Grundfläche von ca.
10.000 m² und fast 600 Räumen zu den
größten Rathausbauten der Welt und ist
der größte Rathausbau im Deutschen
Reich und noch heute in Deutschland. Der
Rathausturm, auf den Fundamenten des
Turmes der Pleißenburg erbaut, ist mit einer Höhe von 114,7 Metern der höchste in
Deutschland. Bei einer der Montag bis Freitag täglich stattfindenden Turmbesteigungen können Sie die 250 Stufen vom vierten
Obergeschoss bis zum oberen Turmgang
erklimmen und einen beeindruckenden
Blick über die Stadt genießen.
An der Südwestfassade befinden sich die
fünf Statuen „Handwerk“, „Gerechtigkeit“,
„Buchkunst“, „Wissenschaft“ und „Musik“. Die nachts blau illuminierte Uhr des
Rathauses enthält die lateinische Umschrift
MORS CERTA, HORA INCERTA (Der Tod ist
gewiss, die Stunde ungewiss), im Volksmund „Todsicher gehen die Uhren falsch“.
Die weibliche Giebelfigur über der Uhr
symbolisiert die Wahrheit. Der Westgiebel
wiederum hat mit der Personifikation „Das
Amtsgeheimnis“ zum Thema.
In den Kellergewölben befindet sich der
Ratskeller Leipzig, ein aus dem früheren
historischen Weinkeller hervorgegangenes
Restaurant.
64 | Aktuelles & Wissenswertes
Tipps und Adressen für einen unvergesslichen Aufenthalt in Leipzig
Anreise
Per Flugzeug:
Eurowings verbindet die Flughäfen Köln/Bonn und Leipzig mit
mehreren Flugverbindungen in der Woche.
» www.eurowings.com
Hotels
Hotel Fürstenhof – Legende in Leipzig seit 1889
Das 5-Sterne Superior Hotel im Zentrum von Leipzig empfängt
seine Gäste mit zeitloser Eleganz und Service auf höchstem Niveau.
Nah am Leipziger Hauptbahnhof gelegen, lassen die 92 eleganten
Zimmer & Suiten des Luxushotels der ersten Stunde keine Wünsche
offen. Aus dem vielfältigen Angebot an Veranstaltungen, Einkaufsmöglichkeiten oder Sehenswürdigkeiten rund um das Hotel Fürstenhof Leipzig findet der Concierge des Hauses stets das Passende für
seine Gäste.
Das Hotel empfängt Liebhaber der Haute Cuisine mit kulinarischen
Köstlichkeiten im „Restaurant Villers“. Die moderne „Vinothek
1770“ des Hotels begeistert mit über 200 Weinen auch die anspruchsvollsten Connaisseurs. In der Bar „Wintergarten“ werden
Gäste mit edlen Drinks verwöhnt, während im Wellnessbereich
„AquaMarin“ Körper, Geist und Seele entspannen.
Beachten Sie auch unser JURTOUR Gewinnspiel und gewinnen
Sie mit etwas Glück einen zweitägigen Aufenthalt für 2 Personen im Doppelzimmer inkl. Frühstück in Hotel Fürstenhof.
Tröndlinring 8, 04105 Leipzig, T. 0341 140-0
» www.hotelfuerstenhofleipzig.com
Leipzig Marriott Hotel
Als Gast des Leipzig Marriott Hotels residieren Sie in moderner
Atmosphäre inmitten der Stadt. Von der 5TEN20 Bar & Lounge über
das elegante Restaurant Creme BRÜHLé mit regionalen Köstlichkeiten, bis hin zur Champions Sportsbar werden kulinarische Wünsche
erfüllt. Alle Gästezimmer bieten modernen Komfort und gehobene
Annehmlichkeiten wie Marmorbäder und Highspeed-Internet. Für
zusätzlichen Komfort steht eine elegante Executive-Etage, die Ihnen
erstklassige Services und Annehmlichkeiten bietet, zur Verfügung.
Am Hallischen Tor 1, 04109 Leipzig, T. 0341 96530
» www.marriott.de
pentahotel Leipzig
Große Wohnzimmerromantik im modernen Design bietet das
pentahotel in Leipzig. Empfang, Lobby, Restaurant und Bar findet
man an einer Stelle. Das Design von Matteo Thun sorgt für lockeres
Wohlbefinden. Die Zimmer sind ebenfalls modern und zweckmäßig.
Der schöne Poolbereich lädt zur Entspannung ein.
Großer Brockhaus 3, 04103 Leipzig, T. 0341 1292760
» www.pentahotels.com/de/hotels/leiph-leipzig
Restaurants
Schaarschmidts
Für den einen noch immer ein Geheimtipp, für den anderen längst
eine liebe Gewohnheit ... seit mehr als 10 Jahren ist Schaarschmidts
Restaurant, „Leipzigs Gute Stube“, für Leipziger und Gäste aus aller
Welt zu einer beliebten Adresse geworden. Zentrumsnah im Norden
Leipzigs liegt das gemütliche Restaurant mit Bücherregalen, Messingleuchtern und Nostalgie-Dekor und serviert regionale und internationale Speisen und Getränke auf höchstem Niveau. Alles wird
frisch zubereitet und der Service ist sehr aufmerksam, Fachkräfte
vom Chef über Küche bis Service in Leipzigs wirklich guter Stube.
Coppistraße 32, 04157 Leipzig, T. 0341 9120517
» www.schaarschmidts.de
Max Enk im Städtischen Kaufhaus
Das kunstvoll schlicht gestaltete Lichthof-Restaurant mit Bar serviert
internationale Speisen mit ausgefallenen Zutaten. Unter dem Motto
„Qualität ist kein Luxus, sondern die Basis“ will das Restaurant Sie
und Ihre Gäste mit soliden, schnörkellosen Speisen der regionalen
und internationalen Hochküche verwöhnen.
Seit mittlerweile 15 Jahren ist Dietrich Enk als Gastronom in Leipzig
aktiv und betreibt u.a. seit Juli 2014 das Stadion-Catering von RB
Leipzig im VIP-Bereich.
Städtisches Kaufhaus Leipzig, Neumarkt 9–19, 04109 Leipzig,
T. 0341 99997638
» www.enk-leipzig.de
Panorama Tower
Panorama Tower – atemberaubender Weitblick aus dem höchsten
Restaurant Mitteldeutschlands. Die junge, freche Küche überrascht
den Gaumen. Kunstvoll angerichtete Teller machen Essen zum
Erlebnis für alle Sinne. Das räumliche Gestaltungskonzept baut
bewusst auf klare Linien, dunkle Farben und schlichtes Interieur.
So setzt sich die Weite des Ausblicks hinter den Fenstern umso
eindrucksvoller in Szene. Auf der Aussichtsplattform des Panorama
Tower schweift der Blick ungehindert in alle vier Himmelsrichtungen. Grenzenlose Freiheit atmen, den Wind im Gesicht spüren.
Leipzigs höchster Freisitz lädt im Sommer zu einem prickelnden Glas
Prosecco ein – kann es einen romantischeren Ort für ein Rendezvous
geben? Für Feiern und Events verwandelt sich die Aussichtsplattform nach Ihren Wünschen. Ein zauberhafter Hochzeitsempfang,
ein futuristischer Dancefloor oder ein exklusiver Sektempfang – das
Team des Panorama Tower macht Ihre Partyträume wahr. Die
Aussichtsplattform hat täglich ab 9.00 Uhr bis eine halbe Stunde vor
Restaurantschließung für Sie geöffnet.
Panorama Tower – Plate of Art, Augustusplatz 9, 04109 Leipzig,
T. 0341 98441-0
» www.panorama-leipzig.de
Café Grundmann
Das Café präsentiert sich als ein renommiertes Wiener Kaffeehaus
im Art-déco-Stil mit eigener Konditorei, deutscher Kost und kulturellen Events. Sie erwartet eine kleine aber feine Speisekarte, ein
breites Angebot an Zeitungen, sehr gute Kuchen und Torten. Das
Café hat seit seiner Gründung eine große kulturelle Bedeutung –
von verschiedenen bekannt gewordenen Stammtischen bis hin zu
Lesungen und legendären Chanson- und Jazzabenden. Es ist das
letzte echte „Wiener Café“ in Leipzig.
1930 ließ Alfred Lutze neben den Wandverkleidungen, ThonetStühlen, Garderobenständern, Eckbänken unter anderem auch die
verglaste Veranda bauen. Das Café wurde 1998–2000 umfassend
rekonstruiert und ist heute das einzige im Art-déco Stil erhaltene im
mitteldeutschen Raum.
Mahlmannstraße 16, 04107 Leipzig, T. 0341 2228962
» www.cafe-grundmann.de
Aktuelles & Wissenswertes | 65
Tipps und Adressen für einen unvergesslichen Aufenthalt in Leipzig
Bars
FALCO Bar & Lounge im The Westin Hotel Leipzig
Die FALCO Bar & Lounge ist mit ihrem stylischen, internationalen
Ambiente einer der schönsten Orte in Leipzig, um einen ereignisreichen Tag ausklingen zu lassen oder ein Jubiläum in exklusiver
Atmosphäre zu feiern – fast 100 Meter über der Stadt. Grenzenloser
Abendhimmel, überwältigendes Panorama und zu Ihren Füßen die
Lichter der Stadt.
Ob zum Auftakt oder zum Ausklang des Genusses der preisgekrönten Küche von Peter Maria Schnurr im Gourmet-Restaurant FALCO –
der Besuch der FALCO Bar & Lounge rundet Ihr Gourmeterlebnis
hoch über den Dächern von Leipzig ab.
Wählen Sie aus über 80 Sorten Whisky, 200 Digestifs und klassischen Cocktails. Unsere charmanten, diskreten Barkeeper überraschen mit Eigenkreationen oder mixen gern nach Ihren individuellen Wünschen.
Gerberstrasse 15, 04105 Leipzig, T. 0341 9880
» www.westinleipzig.com/de/falco-bar-und-lounge
Vinothek 1770 im Hotel Fürstenhof
Die Vinothek bietet eine ausgezeichnete Auswahl an über
60 offenen Weinen und insgesamt über 200 Weinen aus aller Welt.
Neben erstklassigem Wein finden Sie aber auch zahlreiche kulina-
rische Raffinessen sowie ein großes Angebot an französischen und
internationalen Käsespezialitäten. 1770 – das ist das Baujahr des
Hotel Fürstenhof – das ist ebenso der Name der Weinbar. Modern
eingerichtet und in warmen Rot- und Holztönen gehalten bietet das
1770 eine entspannte Atmosphäre, die Weinkenner und -liebhaber
gleichermaßen lockt.
Vinothek 1770 – mehr als Wein im Hotel Fürstenhof, Tröndlinring 8,
04105 Leipzig, T. 0341 140 0
» www.vinothek-1770.de
Kümmelapotheke
Eine Apotheke, die man gern besucht. Hier gibt es für jedes Zipperlein das Richtige. Den trockenen Gaumen anfeuchten, den knurrenden Magen füllen, den Stress abbauen, die fehlende Kommunikation ausgleichen oder eine Pause vom Shopping nehmen.
Genießen Sie in der berühmten Mädler-Passage, gleichwohl im
Bistro oder im Rondell, Leipziger Spezialitäten. Der charmante
und aufmerksame Service macht den Aufenthalt zu einem echten
Erlebnis im gemütlichen Café-Bistro und Bar mit regionaler und
internationaler Küche.
Grimmaische Str. 2-4, 04109 Leipzig, T. 0341 9608705
» www.kuemmel-apotheke.de
Gewinnen Sie zwei Übernachtungen für zwei
Personen im eleganten Hotel Fürstenhof im
Herzen von Leipzig!
Erleben Sie wahre Hotelgeschichte und residieren Sie zu zweit in einem der luxuriösen
Zimmer des Hauses. Am Morgen genießen Sie das reichhaltige Frühstücksbuffet und
starten entspannt in zwei aufregende Tage in Leipzig.
Beantworten Sie einfach folgende Frage:
Welches Tier ziert das Stadtwappen von Leipzig?
Antwort A: Eine Möwe Antwort B: Ein Stier Antwort C: Ein Löwe Antwort D: Ein Bär
Senden Sie uns Ihre richtige Antwort zusammen mit Ihren
Kontaktdetails per E-Mail ([email protected]) zu und mit ein wenig Glück
gewinnen Sie dieses beeindruckende Hotelerlebnis in Leipzig. Wir wünschen Ihnen viel Glück!
Einsendeschluss ist der 20. Februar 2016. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Für die freundliche Unterstützung im Rahmen dieses Gewinnspiels bedanken wir uns recht herzlich
beim Hotel Fürstenhof Leipzig – www.hotelfuerstenhofleipzig.com
66 | Aktuelles & Wissenswertes
GALA KÖLNER JURISTEN
IN DER KÖLNER WOLKENBURG
Am Freitag, dem 20. November 2015, glänzten die Lichter der
weihnachtlich dekorierten Wolkenburg erneut für die Gäste der
Gala Kölner Juristen. Rund 500 in Galaroben gekleidete Damen
und Herren aus dem In- und Ausland folgten der Einladung
des Kölner Anwaltverein e.V. (KAV) und erlebten eine elegante
Ballnacht. Die im Rahmen der Gala zugunsten der Jugendhilfe
Anna-Stiftung e.V. veranstaltete Tombola brachte einen Gesamterlös in Höhe von j 7.780,00 ein.
Das festliche Ambiente der ehemaligen Klosteranlage im Herzen
der Stadt war nun zum fünften Male in Folge Schauplatz einer der
prachtvollsten Abendveranstaltungen der Kölner Gesellschaft. Mit
einem Sektempfang im Saal Alexiana begann um 17.30 Uhr die
Gala Kölner Juristen in der ehrwürdigen Wolkenburg. Der KAV, allen
voran seine Vorsitzende Frau Kollegin Pia Eckertz-Tybussek, begrüßte die rund 500 Gäste, unter ihnen Vertreter kölner aber auch internationaler Institutionen. Im Anschluss an das festliche Dinner-Menü, musikalisch begleitet vom Jazz-Pianisten Martin Sasse, schloss
sich der prachtvolle Ball an, den Frau Kollegin Eckertz-Tybussek
gemeinsam mit dem Präsidenten der Rechtsanwaltskammer Köln,
Herrn Kollegen Peter Blumenthal, mit einem Walzer eröffnete.
Angelehnt an die in den Jahren zuvor erfolgten Soiréen des KAV,
begeisterte auch die diesjährige Veranstaltung im klassisch-eleganten Stil. Neben der Livemusik der Band „Heavens Club“ sorgte der
stimmungsvolle Auftritt von Oliver Steinhoff, „Germany’s TOP Elvis“,
für eine einmalige Kombination aus Authentizität und eigener
Persönlichkeit, fernab vom Klischee der Imitation ein grandioses
Erlebnis, welches gesanglich und optisch für Begeisterung sorgte.
Im Rahmen der diesjährigen Tombola, in der attraktive Reisepreise
der Luxusklasse, eine romantische Heißluftballonfahrt sowie ein
Einkaufsgutschein eines exklusiven Modehauses verlost wurden,
erhielten die Gäste die Gelegenheit, die evangelische Jugendhilfe
Anna-Stiftung e.V. durch den Kauf von Losen zu unterstützen.
Die Stiftung engagiert sich unter anderem für das Wohl von
unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen und macht es möglich,
einer Gruppe der zum Großteil stark traumatisierten Flüchtlingskinder und Jugendlichen ein neues, betreutes Zuhause zu geben, in
dem sie von Pädagogen umsorgt und gefördert werden. Im Zuge
dieses Engagements werden Kinder und Jugendliche in verschiedenen Wohngruppen untergebracht und betreut. Hierbei treffen sie
auch auf Gleichaltrige aus Deutschland, die die Hilfe der Stiftung
in Anspruch nehmen. Neben dem Haupthaus in Köln-Vogelsang
wurde vor wenigen Jahren zudem eine Außenwohngruppe in
Köln-Junkersdorf sowie eine weitere in der Nähe von Kommern
gegründet. Der KAV e.V. unterstützt die Arbeit der Stiftung und ruft
zudem zu weiteren Spenden auf (bitte beachten Sie hierzu auch
die Anzeige auf der Umschlagseite dieser Ausgabe). Der Gesamterlös der diesjährigen Tombola in Höhe von h 7.780,00 konnte am
Abend in Form eines großen Schecks von der Vorsitzenden des KAV
an die Vorsitzende und Geschäftsführerin des Vereins, Frau Monika
Langnickel, feierlich übergeben werden.
„Wir bedanken uns an dieser Stelle noch einmal recht herzlich bei
allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Tombola sowie bei
unseren Marketingpartnern für die Bereitstellung unserer grandiosen Tombolapreise, ohne die wir diesen Gesamterlös nicht erreicht
hätten“, sagte Frau Kollegin Eckertz-Tybussek. Der Dank richtet sich
im Besonderen an: itravel, Schloss Elmau Cultural Hideaway,
Hapag-Lloyd Kreuzfahrten, Fairmont Hotel Vier Jahreszeiten Hamburg, Grand Hyatt Berlin, Mövenpick Hotels & Resorts, Gewandhaus
Dresden, Grand Hotel Heiligendamm, Kreissparkasse Köln, Hilton
Cologne Hotel und AppelrathCüpper. Bis spät in die Nacht tanzten
die Gäste zu lebhaften Rhythmen und traten im Anschluss per
Audi-Shuttle-Service, der mit freundlicher Unterstützung des Audi
Zentrum Bergisch Gladbach (Stein Gruppe) realisiert werden konnte, stilvoll die Heimreise an.
Der KAV bedankt sich bei den Marketingpartnern der Gala Kölner
Juristen – HDI und dem Audi Zentrum Bergisch Gladbach (Stein
Gruppe) – für die großzügige Unterstützung dieser Veranstaltung.
Zudem gilt der besondere Dank den Partnern Deutsche Bank,
ROLAND ProzessFinanz AG, DKV Deutsche Krankenversicherung,
Greven Medien, Wolters Kluwer Deutschland und der Hans Soldan
GmbH.
68 | Termine
Veranstaltungen, Termine und Hinweise
Revue: 18./19.09.2015
Nachlese zum 35. ANRISTA-Tennis-Turnier 2015
Dieses Jahr waren 18 Spielerinnen und Spieler am Start, die sich
wie immer zunächst in zwei Runden in das Hauptfeld und die
Lucky-Loser-Runde qualifizieren mussten. Im Hauptfeld siegten
nach spannendem und hochklassigem Spiel die Kollegen Markus
Bündgens und Dr. Peter Thümmel gegen die Richterin am Amtsgericht Köln Dr. Inka Hottgenroth und Richter am Landgericht Köln
Matthias Sturhahn mit 4:6, 6:0 und 10:5. Herzliche Gratulation an
die Sieger. Der ehemalige Vorsitzende des KAV, Dr. Peter Thümmel,
konnte damit nach seinem letzten Sieg aus dem Jahre 2001 noch
einmal die begehrte Trophäe gewinnen.
In dem parallel stattfindenden Lucky-Loser-Finale gewann die
Paarung Kollegin Birgit Hähn und Kollege Dr. Frank Wenzel gegen
Kollegin Wanda-Irene Friesen und Kollegen Rainer Schmidt-Lonhart
mit 6:1. Auch hier herzlichen Glückwunsch.
Das traditionelle Tennisdoppelturnier des KAV wurde diesjährig
erstmals auf der Anlage des TC Decksteiner Tennis-Club
am 18. und 19. September 2015 durchgeführt.
Wie immer war es eine gelungene Veranstaltung, die neben der
Freude am weißen Sport auch zu einem geselligen Austausch der
Teilnehmer geführt hat. Der Veranstalter freute sich besonders über
drei neue Teilnehmer, nämlich über die Kolleginnen Friesen und
Hähn sowie über den Richter am Amtsgericht Köln Marco Bijok, der
versprach, im nächsten Jahr noch mehr Richter und Staatsanwälte
aus seiner Tennisrunde mitbringen zu wollen.
Zunächst einmal vielen Dank an den Kollegen Wolfgang Meyer, der
den Kontakt zu dem neuen Gastgeber hergestellt hat.
RA Wolfgang Kurtenbach III, Köln
Turnierdirektor
Termin: 15.01.2016
Redaktionsschluss KAV Magazin Ausgabe 01/2016
Die Redaktion des KAV Magazins freut sich über die Einsendung
interessanter und aktueller Informationen, Hinweise, Texte und
Berichte.
Der Redaktionsschluss des KAV Magazins, Ausgabe 01/2016 erfolgt
am 15. Januar 2016.
Bitte richten Sie Ihre Textvorschläge und Ideen sehr gern an folgende E-Mailadresse: [email protected]
Termine | 69
Termin: 27.01.2016
Abschlussgala der Rechtsanwaltsfachangestellten
Wir sehen uns! Am 27. Januar 2016 in der Event-Location Tafelfreuden
Am 27. Januar 2016 findet die Abschlussgala der Rechtsanwaltsfachangestellten erstmals in der Event-Location Tafelfreuden auf
der Oskar-Jäger-Straße in Köln-Ehrenfeld statt. Was von außen eher
unscheinbar wirkt, hält für Sie im Inneren eine wahre Überraschung bereit – Sie dürfen gespannt sein! Der Empfang beginnt um
18.30 Uhr. Im Anschluss nehmen Sie Platz an den festlich gedeckten runden Tischen des mit modernen Lichtelementen in Szene gesetzten Saals. Die feierliche Übergabe der Prüfungsurkunden erfolgt
gegen 20.00 Uhr. Neben diesen Highlights können Sie sich auf eine
kulinarische Reise durch die mediterrane Küche, DJ-Livemusik und
Tanz freuen.
Für die Absolventinnen und Absolventen ist die Teilnahme an
dieser Veranstaltung inkl. Getränken (Sektempfang, Kölsch, Wein,
Softgetränke und Kaffee), Speisen und Programm kostenfrei.
Der Teilnahmebeitrag für weitere Gäste beläuft sich auf j 75,00
(j 63,03 + 19 % MwSt. j 11,97) pro Person inkl. genannter Getränke, Teilnahme am mediterranen Buffet und Programm.
Festliche Kleidung ist selbstverständlich erwünscht.
Wir freuen uns über Ihre frühzeitige Anmeldung!
Veranstaltungsort:
Event-Location Tafelfreuden,
Oskar-Jäger-Straße 125, 50825 Köln
www.tafelfreuden.com
Ihre Anmeldung richten Sie bitte per E-Mail, Fax oder auf dem
Postweg an die:
Kölner Anwaltverein Service GmbH
Luxemburger Straße 101, 50939 Köln
Fax: 0221 285602-21
E-Mail: [email protected]
Termin: 03.05.2016
Save the Date – 8. Kölner Anwaltstag und Ordentliche
Mitgliederversammlung am 03. Mai 2016
Am Dienstag, den 03. Mai 2016 findet der 9. Kölner Anwaltstag (KAT) in den Räumlichkeiten des Pullman Cologne Hotel statt.
Auch im Jahr 2016 wird sich die Veranstaltung aktuellen Entwicklungen und Themen rund um die Anwaltschaft und deren Zukunft
widmen. Neben kostenfreien Vorträgen und Workshops werden die Besucher des 9. KAT die Möglichkeit haben, in der angeschlossenen Fachausstellung die Partnerunternehmen des KAV und deren Angebote persönlich kennenzulernen.
Im Anschluss an den Anwaltstag wird um 18.00 Uhr die Ordentliche Mitgliederversammlung des KAV erfolgen, in deren Anschluss
alle teilnehmenden Mitglieder wieder bei einem gemeinsamen Abendessen den Tag bei kollegialen Gesprächen ausklingen lassen können. Umfangreiche Informationen zum 9. Kölner Anwaltstag sowie zur Ordentlichen Mitgliederversammlung erhalten Sie
in der Ausgabe 1/2016 des KAV MAGAZINS.
70 | Termine
Wichtige Termine 2016
20. Januar 2016
1. beA Kongress 2016
27. Januar 2016
Abschlussgala der Rechtsanwaltsfachangestellten
22. Februar 2016
Anwälte & Kunst: Preisentwicklung am Kunstmarkt
09. März 2016
Referendariat – und was dann?
05. April 2016
Anwälte & Kunst: Die Bilder sind unter uns –
Das Geschäft mit der NS-Raubkunst von 1933 bis heute
15. April 2016
Anwälte & Kunst: Besuch der ArtCologne
03. Mai 2016
9. Kölner Anwaltstag im Pullman Cologne Hotel
03. Mai 2016Ordentliche Mitgliederversammlung des KAV e.V.
im Pullman Cologne Hotel
02.-04. Juni 2016
Deutscher Anwaltstag in Berlin
08. Juni 2016
Anwälte & Kunst: Sammlungen richtig bewahren
07. September 2016
Referendariat – und was dann?
08. September 2016Anwälte & Kunst: Kunstauktion im Auktionshaus
Van Ham
25. Oktober 2016
Kölner Forum JungeAnwälte
07. November 2016
Anwälte & Kunst: Die Bearbeitung von Kunstdelikten
25. November 2016
Gala Kölner Juristen 2016
Der KAV
Wandkalender
2016 ist da!
2016
Januar
1 Fr Neujahr
März
April
Mai
Juni
1 So Tag der Arbeit
17
2 Sa
2 Di
2 Mi
2 Sa
2 Mo
18
3 So
3 Mi
3 Do
3 So
Kölner Anwaltstag /
3 Di 9.Mitgliederversammlung
Std. Bank- und
4 Fr 15Kapitalmarktrecht
4 Mo
5 Std. Bank- und
5 Sa 1Kapitalmarktrecht
5 Di Anwälte & Kunst
53
4 Mo
1
5 Di
1 Mo
4 Do
5
Weiberfastnacht
5 Fr
6 Mi Heilige Drei Könige
6 Sa Karnevalssamstag
7 Do
7 So
8 Mo Rosenmontag
9 Di Karnevalsdienstag
10 So
7 Mo
6
10 Mi Aschermittwoch
11 Mo
1 Di
9
6 So
Karnevalssonntag
8 Fr
9 Sa
13
14
6 Mi
10 So
10 Di
4 So
5 Fr
5 Mo
8 Mo
9 Di
11 Sa
12 So
13 Mo
14 Do
14 So
17 So
17 Mi
18 Mo
3
19 Di
20 Mi
1. beA Kongress 2016
18 Do
14 Sa
15 Fr Anwälte & Kunst
15 So Pfingstsonntag
16 Mo Pfingstmontag
17 Do
17 So
18 Fr
17 Di
21 Do
21 Sa
22 Fr
22 So
23 Mo
24 Mi
25 Do
25 Mi
25 Sa
26 Do Fronleichnam
26 So
27 Mi
27 Fr
27 Mo
28 Do
28 So
28 Mo Ostermontag
28 Di
29 Fr
29 Mo
31 So
Geschäftsstelle Justizgebäude
Luxemburger Str. 101 I. Stock
50939 Köln
28 Do
28 Sa
29 Fr
29 So
30 Sa
30 Mo
31 Do
Telefon
Telefax
E-Mail
(02 21) 28 56 02 - 0
(02 21) 44 14 57
[email protected]
31 Di
19 Mo
20 Di
21 Do
21 So
24 So
24 Fr
22
17 Sa 15 Std. Familienrecht
18 So
19 Fr
22 Mo
26 Di
13
17 Mi
18 Do
20 Sa
23 Di
25 Mo
29 Di
29
19 Di
22 Fr
24 So
30 Mi
18 Mo
23 Sa
24 Do
9
14 Mi
20 Mi
22 Mi
26 Sa
30 Sa
17 So
25
21 Di
24 Di
14 So
23 Do
27 So Ostersonntag
17
14 Do
41
11 Di
37
10 Do
10 Sa
11 Fr
11 So
12 Mi
12 Sa
13 Do
13 So
14 Fr
14 Mo
12 Mo
14 Mi
21 Mi
34
42
17 Do
17 Sa
15 Std. Arbeitsrecht /
18 Fr Gewerblicher
Rechtsschutz
18 So
19 Mi
15 Std. Arbeitsrecht /
19 Sa Gewerblicher
Rechtsschutz
19 Mo
20 Do
20 So
20 Di
21 Fr
21 Mo
47
22 Sa
22 Di
22 Do
23 So
23 Mi
23 Fr
24 Mi
24 Sa
25 Do
25 So
25 Fr Gala Kölner Juristen
25 So 1. Weihnachtstag
26 Fr
26 Mo
26 Mi
26 Sa
26 Mo 2. Weihnachtstag
27 Mi
27 Sa
27 Di
27 Do
27 So
27 Di
28 Do
28 So
28 Mi
28 Fr
30
29 Mi
29 Fr
29 Mo
30 Do
30 Sa
30 Di
31 So
31 Mi
www.koelner-anwaltverein.de
35
24 Mo
43
Kölner Forum
25 Di JungeAnwälte
39
24 Do
28 Mo
15 Std. Bau- und
Architektenrecht
24 Sa Heiligabend
48
28 Mi
29 Do
Std. Bau- und
29 Sa 15Architektenrecht
29 Di
29 Do
30 Fr
30 So
30 Mi
30 Fr
31 Mo Reformationstag
44
51
21 Mi
22 Do
23 Fr
26 Di
25 Mo
26
17 Mo
18 Di
38
50
13 Di
46
15 Do
25 Fr Karfreitag
Abschlussgala der Rechtsanwaltsfachangestellten
12 Mo
13 Di
16 Fr
27 Sa
27 Mi
11 So
15 Di
26 Fr
4
26 Di
Std. Urheber- und
10 Sa 15Medienrecht
10 Mo
/ Verkehrsrecht
11 Do
12 Fr
13 Sa
16 Mi Buß- und Bettag
17 Fr
21
10 Mi
12 Di
13 Mi
49
7 Mi
15 Sa
18 Sa
23 Sa
8 Do
9 Fr
45
16 So
20 Mo
12
8 Di
9 Mi
15 Std. IT-Recht/
15 Do
19 So
22 Di
6 Di
7 Mo Anwalte & Kunst
8 Sa
& Kunst
8 Do 15Anwälte
Std. IT-Recht
16 Fr 15 Std. Familienrecht
19 Do
23 Mi
6 So
7 Fr
9 So
Referendariat 7 Mi und
was dann?
15 Mo Mariä Himmelfahrt 33
18 Mi
8
6 Do
und Medienrecht/
9 Fr UrheberVerkehrsrecht
6 Di
32
16 Di
20 Fr
22 Mo Anwälte & Kunst
5 Mo
15 Fr
19 Di
23 Di
4 So
5 Sa 15 Std. Versicherungsrecht
16 Sa
20 Mi
22 Fr
4 Fr 15 Std. Versicherungsrecht
5 Mi
15 Mi
19 Sa
16
28
4 Di
36
16 Do
20 So
21 Mo
18 Mo
11 Mo
24
14 Di
20
19 Fr
23 Sa
24 So
14 Do
16 Sa
20 Sa
21 So
21 Do
11
15 Di
10 So
10 Fr
11 Mi
14 Mo
7 So
8 Fr
12 Do
16 Mi
6 Sa
7 Do
9 Sa
13 Fr
7
6 Mi
8 Mi Anwälte & Kunst
12 Di
Valentinstag
23
27
9 Do
13 Mi
15 Mo
48
4 Do
12 Sa
16 Di
1 Do
44
2 Fr 15 Std. Miet- und WEG-Recht
13 So
15 Fr
Dezember
1 Di Allerheiligen
3 Sa 15 Std. Miet- und WEG-Recht
12 Fr
15
November
2 Mi
13 Sa
16 Sa
11 Mo
39
3 Do
7 Di
19
Oktober
1 Sa
2 So
der Deutschen
3 Mo Tag
40
Einheit
6 Mo
9 Mo
35
2 Fr
6 Fr
7 Sa
1 Do
3 Sa
5 Di
8 So Muttertag
September
31
2 Di
4 Mo
8 Fr
1 Mo
3 Mi
4 Sa DAT 2016 in Berlin
9 Sa
August
26
2 Sa
5 So
7 Do
11 Fr
1 Fr
3 So
4 Mi
8 Di
10 Do
Juli
22
2 Do DAT 2016 in Berlin
3 Fr DAT 2016 in Berlin
5 Do Christi Himmelfahrt
Referendariat 9 Mi und
was dann?
10
1 Mi DAT 2016 in Berlin
12 Di
2
11 Do
1 Fr
13 Mi
25 Mo
Weitere Infos auf Seite 72.
RECHTZEITIG INFORMIERT
Februar
31 Sa Silvester
52
Anzeige
Prozessfinanzierung
Ansprüche ohne Kostenrisiko gerichtlich und außergerichtlich durchsetzen
Einen Gerichtsprozess zu führen ist oft
mit hohen Kosten verbunden. Häufig
halten diese Kosten Mandanten davon
ab, ihre Ansprüche geltend zu machen.
Es ist jedoch möglich, einen Prozess
ganz ohne Kostenrisiko zu führen,
wenn ein Prozessfinanzierer dieses
übernimmt.
Geschäftsmodell
Der Prozessfinanzierer übernimmt bei
erfolgsversprechenden Klagen die
Vorfinanzierung des Rechtsstreits und
trägt das vollständige Verlustrisiko. Im
Gegenzug wird er im Erfolgsfall mit
einem zuvor festgelegten Anteil am
tatsächlichen Erlös beteiligt.
Zielgruppe
Bedarf für eine Prozessfinanzierung
besteht bei denjenigen Mandanten,
die das Kostenrisiko eines Zivilprozesses wirtschaftlich nicht tragen können,
gleichzeitig jedoch die Anforderungen
für die Gewährung von Prozesskostenhilfe nicht erfüllen. Auch finanzkräftige
Mandanten nehmen die Prozessfinanzierung gerne in Anspruch, da sie
damit ihre Liquiditätsreserven schonen.
Voraussetzungen
Für eine Prozessfinanzierung muss
meist ein Mindeststreitwert von
100.000 h erreicht sein. Darüber hinaus
werden nur solche Prozesse finanziert,
bei denen nach einer anwaltlichen
Prüfung überwiegende Erfolgsaussichten bestehen. Und schließlich muss der
Gegner in der Lage sein, den Anspruch
zu bedienen.
Vorteile für Anwälte
Die Prozessfinanzierung bietet nicht
nur dem Mandanten wesentliche Vorteile. Anwälte können mithilfe dieser
Dienstleistung neue Mandate akquirieren, weil Verfahren ermöglicht werden,
die aufgrund der anfallenden Kosten
gar nicht geführt werden könnten.
Zudem erhält der Anwalt die vollen
RVG-Gebühren, anders als bei der
Prozesskostenhilfe, die nur einen Teil
des anwaltlichen Aufwands abdeckt.
Die Prozessfinanzierung garantiert dem
Anwalt darüber hinaus die zügige Zahlung seiner Anwaltshonorare, Mahnungen oder Stundungen sind daher kein
Thema. Für den Zusatzaufwand der
Kommunikation mit dem Finanzierer
erhält der Anwalt oft eine weitere
1,0 RVG-Gebühr, wenn der Mandant
damit einverstanden ist. Finanzierte
Klagen werden von den Anwälten der
Prozessfinanzierung unterstützt. Diese
prüfen den Fall ihrerseits auf Erfolgsaussicht und Wirtschaftlichkeit, stehen
aber auch im Verfahren als Gesprächsund Diskussionspartner zur Verfügung.
Fazit
Die Prozessfinanzierung bietet neben
PKH und Rechtsschutzversicherung
eine interessante Alternative für Mandanten, um ihr gutes Recht durchzusetzen.
PROZESSFINANZ
Der Weg zum Recht
WWW.ROLAND-PROZESSFINANZ.DE
72 | KAV Intern
KAV Intern
Der KAV Wandkalender 2016 ist da!
Wir freuen uns, Ihnen den KAV Wandkalender 2016 ab Mitte Dezember 2015
kostenfrei zur Verfügung stellen zu dürfen.
Mit Vermerken der bereits geplanten
größeren Veranstaltungen des KAV e.V.
und der Kölner Anwaltverein Service GmbH
sowie viel Platz für Ihre eigenen Termine,
schafft dieser Kalender einen großzügigen
Jahresüberblick. Der Wandkalender steht
Ihnen als KAV-Mitglied kostenfrei zur Abholung in der Geschäftsstelle des Vereins zur
Verfügung und wird zudem bei größeren
Veranstaltungen bis Ende März 2016 von
den Service Mitarbeitern vor Ort verteilt
(solange der Vorrat reicht).
Wenn Sie sich Ihren Kalender frühzeitig
sichern wollen, dann kommen Sie gern bei
uns vorbei und holen sich Ihr Exemplar bei
Frau Hafner auf Zimmer 101 der Geschäftsstelle des KAV, 1. Etage im Justizgebäude,
Luxemburger Straße 101, 50939 Köln ab.
Herzlich willkommen im KAV
Wir freuen uns, seit dem 01.September 2015 folgende Kolleginnen und Kollegen als neue Mitglieder des KAV begrüßen zu
können. Wir wünschen allen Neumitgliedern einen erfolgreichen und zufriedenen Start!
Neue Mitglieder
RAin Dr. Petra Buschhorn, Bergisch Gladbach
RA Johann Ante, Köln
RAin Rieke de Haan, Köln
RA Fabian Braches, Köln
RAin Kathrin Hell, Köln
RA Johannes Dilling, Köln
RAin Miriam Kriescher, Köln
RA Frank Fischer, Köln
RAin Tina Linnemann, Köln
RA Lorenz Frank, Köln
RAin Ines Martenstein, Köln
RA Carsten Grüttner, Köln
RAin Dörthe Minde, Köln
RA Dr. Dirk Halbach, Köln
RAin Britta Redmann, Köln
RA Holger Hembach, Bergisch Gladbach
RAin Sabine Schwarz-Holl, Köln
RA Dr. Herwin Henseler, Köln
RAin Brigitte A.J. Spiegeler, Den Haag
RA Peter Kern, Köln
RAin Alice Stähler, Köln
RA Dr. Robert Kessler, Köln
RAin Ulrike Timmermann, Köln
RA Justus Kraner, Köln
RAin Eva von Muellern, Köln
RA René Lambers, Köln
RA Markus Linnerz, Köln
RA Franz Josef Mies, Köln
RA Kai Martin Nickel, Köln
RA Daniel Nießen, Köln
RA Patrick Pommerening, Köln
RA Oliver Schwarz, Köln
RA Dr. Raul Taras, Köln
RA Burkhard Westerhoff, Köln
Fortsetzung auf der nächsten Seite »
KAV Intern | 73
Als Mitglied des KAV genießen Sie unter anderem
folgende Annehmlichkeiten:
• Vielfältige Fortbildungsveranstaltungen und Seminare der Kölner
Anwaltverein Service GmbH
• Preisvorteile bei Seminarbuchungen durch das
KAV BONUSSYSTEM (exklusiv für Mitglieder des KAV)
• Preisvorteile für KAV Mitglieder bei der Buchung der in Kooperation der Kölner Anwaltverein Service GmbH und der Deutschen
Anwaltakademie veranstalteten Fachanwaltslehrgänge in Köln
• 27 Fachausschüsse und Arbeitskreise
• Zahlreiche Veranstaltungen zur Pflege und zum Knüpfen von
Kontakten
• Vier Ausgaben des KAV MAGAZINS
• Kostenfreie Nutzung der KAV Lounge in der KAV Geschäftsstelle
• Kostenfreier Robenverleih
• Kostenfreie Nutzung der Schließfächer in der KAV Geschäftsstelle
• Online Buchungsportal für Seminare – www.kav-seminare.de
• Online Stellenbörse für Anwälte unter – www.kav-karriere.de
• Korrespondenz und Dialog mit Kölner Gerichten
• Parkplätze für Anwälte auf dem Justizparkplatz vor dem Justizparkhaus
• Vergünstigte Nutzung des KAV Kurierdienstes
• Unterstützung und Informationen zu günstigen Gruppenversicherungsverträgen, dem Versorgungswerk und zur obligatorischen
Berufshaftpflichtversicherung
• Vielfältige Sonderkonditionen mit namhaften Partnerunternehmen
• Option zur Nutzung des KVB – JobTicket
• Rechtsberatung in der KAV Geschäftsstelle
• Telefonischer Notdienst in Strafsachen
• Durch die Mitgliedschaft des KAV im DAV: Nutzung sämtlicher
Angebote des DAV
Ausweitung des Serviceangebotes für KAV-Mitglieder
Ab sofort stehen den Mitgliedern des KAV e.V. neue Serviceangebote zur Verfügung.
1. Schließfächer in der Geschäftsstelle des KAV
Wen der KAV schon etwas länger in seinen Reihen wissen darf,
könnte sich noch daran erinnern. Vor dem großen Umbau der
Geschäftsstelle des KAV auf der ersten Etage des Justizgebäudes
Luxemburger Str. 101 in den Jahren 2001–2002 gab es für die
Mitglieder des Vereins personalisierte Schließfächer. Diese konnten
durch interessierte Mitglieder zur Ablage Ihrer Unterlagen, Akten
und der persönlichen Habe benutzt werden. Das lästige Mitschleppen innerhalb des Gerichtsgebäudes war dadurch obsolet geworden. Die Nachfrage war entsprechend groß.
Der Vorstand des KAV hat sich dazu entschlossen, den Mitgliedern
des Vereins diesen Service wieder anzubieten, weshalb nun wieder
Schließfächer in der Geschäftsstelle – genauer im Flurbereich vor
der Lounge – zur Verfügung stehen. Da der Platz in der Geschäftsstelle knapp bemessen ist, ist auch die Anzahl der Schließfächer
begrenzt. Die Nutzung wird daher zunächst nur tageweise, dafür
aber für unsere Mitglieder völlig kostenfrei angeboten. Die Schließfächer sind dabei so bemessen, dass auch ein Aktenkoffer bequem
hineinpassen sollte.
Im Anmeldezimmer (Raum 101) erhalten Sie daher ab sofort auf
Anfrage und nach Verfügbarkeit einen Schlüssel zur Nutzung eines
Schließfachs.
2. Robenverleih im gesamten Landgerichtsbezirk Köln
Ein wichtiger Servicebestandteil des KAV ist der Robenverleih in der
Geschäftsstelle im Justizgebäude Köln. Die eleganten Roben werden hier mit freundlicher Unterstützung des Hauses Hans Soldan
zur Verfügung gestellt. Egal, ob man nun seine Robe in der Hektik
des Alltags vergessen hat oder schlicht noch keine eigene Robe
besitzt. Die Mitglieder des KAV können sich darauf verlassen, stets
dem Berufsstand angemessen an den Gerichtsterminen in Köln
teilnehmen zu können.
Dieses Angebot hat der KAV nunmehr für seine Mitglieder erweitert
und stellt in Absprache mit den umliegenden acht weiteren Amtsgerichten im Landgerichtsbezirk Köln in jedem Amtsgericht weitere
Leihroben zur Verfügung. Zukünftig können sich Mitglieder des
KAV daher auch direkt in den Amtsgerichten vor Ort gegen Vorlage
eines Ausweisdokumentes für die Dauer der Gerichtsverhandlung
eine Robe leihen.
Fortsetzung auf der nächsten Seite »
74 | KAV Intern
Die Ausgabe der Roben erfolgt dabei entweder über die Verwaltung oder die Wachtmeisterei des jeweiligen Amtsgerichts. Der KAV
bittet aufgrund der geringen Stückzahl der Leihroben darum, diese
mit Rücksicht auf die Kolleginnen und Kollegen direkt im Anschluss
an den auswärtigen Termin wieder zurückzugeben.
Wir würden uns sehr darüber freuen, wenn Sie unsere neuen Serviceangebote nutzen, und hoffen, dass wir Ihnen hierdurch Ihren Arbeitsalltag etwas erleichtern können. Gerne nehmen wir hierzu auch Ihr Feedback entgegen und freuen uns auf weitere Verbesserungsvorschläge.
RA Carsten T. Schuster
Geschäftsführer KAV e.V.
KAV Partnerschaften
KAV Partnerschaften
Wir freuen uns sehr, Ihnen unsere Partnerunternehmen und die von ihnen offerierten Sonderkonditionen für KAV Mitglieder im PARTNER
Bereich unserer Webseite näher vorstellen zu können. Überzeugen Sie sich von den umfangreichen und attraktiven Angeboten, die Ihnen
die folgenden Unternehmen unterbreiten:
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Accor Hospitality Hotels & Resorts weltweit
Audi Zentrum Bergisch Gladbach – Richard Stein GmbH & Co. KG
Bilderberg Château Holtmühle, Tegelen, Niederlande
car2go Carsharing
Courtyard by Marriott Köln Hotel
DATA 2000 GmbH
DKV
e.Consult AG
Europcar
GREVEN MEDIEN Gruppe
Hans Soldan GmbH
Hapag-Lloyd Kreuzfahrten
HDI Berufshaftpflichtversicherung
Health City Köln
Hilton Hotels & Resorts
Hyatt Regency Köln Hotel
Köln | Dialog
KVB – JOBTicket
Lindner Hotel Köln City Plaza
Mövenpick Hotels & Resorts
Mercedes-Benz Niederlassung Köln/Leverkusen
Neptunbad
Nespresso Deutschland GmbH
RA-MICRO Köln
Reisebüro Frenzen – Lufthansa City Center Köln
Regus
ROLAND ProzessFinanz AG
Skoda Bergisch Gladbach
TOP Büromöbel GmbH Köln
Volkswagen Bergisch Gladbach
Wolters Kluwer Deutschland
Weitere Informationen und Kontaktdaten finden Sie online unter www.koelner-anwaltverein.de/partner.
Gern stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der KAV Geschäftsstelle für Fragen und Anregungen rund um das Partnerangebot
des KAV zur Verfügung.
KAV Intern | 75
Neue Partnerschaft: Top Büromöbel GmbH Köln
Die passende Ausstattung für die eigene Kanzleigestaltung zu finden ist oftmals nicht sehr leicht. Das Angebot von Dienstleistern ist
umfangreich aber die Unterschiede was Preis- und Leistung betreffen mindestens genau so groß. Der KAV freut sich daher besonders,
mit der TOP Büromöbel GmbH ein Kölner Unternehmen als neuen
Partner gewonnen zu haben, das nicht nur ein umfangreiches
Sortiment an verschiedenen Büromöbeln, sondern auch kompetente Beratung offeriert. Die Büroeinrichtungen sind in Kategorien
wie Basic, Standard, Profi und Exclusive unterteilt – vom einfachen
Schreibtisch bis hin zum lederbespannten Designerstück. Die
Ausstellungsfläche des Unternehmens auf der Oskar-Jäger-Straße in
Köln-Ehrenfeld macht es möglich, nicht nur optisch Gefallen an den
Ausstellungsstücken zu finden, sondern auch die Haptik zu spüren,
die den Kunden nach der Anschaffung die meiste Zeit des Tages
umgeben und begleiten wird.
Freuen Sie sich mit uns auf eine tolle Zusammenarbeit und profitieren Sie als KAV Mitglied ab sofort von einem Preisvorteil in Höhe
von 10% auf das komplette Angebot.
TOP Büromöbel GmbH Köln
Oskar-Jäger-Straße 117–123
50825 Köln
T. 0221 954479-0
F. 0221 954479-44
[email protected]
Öffnungszeiten:
Mo.-Fr. 09.00–19.00 Uhr
Sa. 10.00–16.00 Uhr
KAV-Mitgliedsbeiträge 2016
Wir erlauben uns den Hinweis, dass die Mitgliedsbeiträge des KAV
zum 20. Januar 2016 fällig werden. Wir bitten darum, dafür Sorge
zu tragen, dass der Beitrag zu diesem Zeitpunkt gezahlt wird. Bitte
helfen Sie uns, Mahnkosten zu sparen! Bitte überprüfen Sie auch
bestehende Daueraufträge auf den richtigen Mitgliederbeitrag
oder löschen Sie den Dauerauftrag, wenn schon eine Einzugsermächtigung erteilt wurde. Falls noch nicht geschehen, wären wir
sehr dankbar, wenn uns eine Einzugsermächtigung erteilt werden
würde. Ein Formular finden Sie im Download-Bereich der Website
des KAV unter www.koelner-anwaltverein.de.
Bitte beachten Sie, dass der Beitrag 2016 j 230,00 beträgt. Für
diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die noch eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen haben, beträgt der Beitrag h 276,01.
KAV Service GmbH - Kurierdienstbeiträge 2016
Wir erlauben uns bereits jetzt den Hinweis, dass der Kurierdienstbeitrag zum 01. März 2016 fällig wird. Wir bitten darum, dafür
Sorge zu tragen, dass der Beitrag zu diesem Zeitpunkt gezahlt wird.
Bitte helfen Sie uns, Mahnkosten zu sparen! Außerdem wären wir
sehr dankbar, wenn uns eine Einzugsermächtigung erteilt werden
würde, soweit noch nicht erfolgt. Für die Erteilung der Einzugsermächtigung nutzen Sie bitte das Vertragsformular, welches Sie zum
Download unter www.kav-kurierdienst.de finden.
Bitte beachten Sie, dass sich der Beitrag 2016 auf j 12,00 (zzgl.
MwSt.) pro Monat und Berufsträger beläuft, mithin insgesamt auf
h 144,00 zzgl. 19 % MwSt. (j 171,36). Für diejenigen Kolleginnen
und Kollegen, die kein Mitglied im KAV sind, beläuft sich der Beitrag 2016 auf j 26,00 (zzgl. MwSt.) pro Monat und Berufsträger,
mithin insgesamt auf h 312,00 zzgl. 19 % MwSt. (j 371,28).
76 | KAV Intern
NEU! KAVTELEFONSERVICE
Die Kölner Anwaltverein Service GmbH bietet Ihnen ab sofort den KAVTELEFONSERVICE an. In Kooperation mit der Hans Soldan GmbH
sichert Ihnen dieser Dienst die telefonische Erreichbarkeit montags bis sonntags 06.00–22.00 Uhr. Ob als Unterstützung bei Arbeitsspitzen
oder Vertretung bei Urlaub und/oder Krankheit: Der KAVTELEFONSERVICE kümmert sich perfekt um Ihre Anrufe. Durch die Kooperation mit
der Hans Soldan GmbH erhalten Sie als KAV Mitglied diesen Service zu besonders attraktiven Konditionen.
Bleiben Sie besonders erreichbar wenn
Unsere Leistungen für Ihre Erreichbarkeit
•
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•
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Als unser Kunde leiten Sie Ihre Anrufe auf Ihre individuelle KAVTelefonservice-Nummer um – wann immer Sie möchten. Wir
melden uns mit Ihrem Kanzleinamen und agieren wie Ihr persönliches Sekretariat. Ihr Anrufer hat stets den Eindruck, mit einem
Mitarbeiter Ihrer Kanzlei zu sprechen. Selbstverständlich absolut
vertraulich und unter hohen Sicherheitsstandards. Die Mitarbeiter
dieses Dienstes sind rechtlich geschult und repräsentieren durch
ihr freundliches und zuvorkommendes Auftreten Ihre Kanzlei auch
während Ihrer Abwesenheit professionell.
Ihr Telefon besetzt ist
Sie außer Haus sind
Sie in Ruhe arbeiten wollen
Ihr Büro außerhalb Ihrer Geschäftszeiten nicht besetzt ist
Der KAVTELEFONSERVICE unterstützt Sie effektiv und kostengünstig.
Denn Erreichbarkeit ist ein entscheidender Wettbewerbsvorteil
für Sie.
Ihre Vorteile
• Durchgängig qualifizierte Erreichbarkeit
(06.00–22.00 Uhr, Montag bis Sonntag)
• Kalkulierbare günstige Kosten
• Einfache und flexible Aktivierung des Telefonservices über die normale Telefon-Umleitung oder über die mobile Telefonservice-APP
• Persönliche Gesprächsannahme
Außerhalb unserer Servicezeiten leiten wir Ihre Anrufe auf eine
individuelle Sprach-Mailbox, die wir am nächsten Morgen abhören
und Ihnen als Nachricht sofort übermitteln.
Sichern Sie sich Ihre Erreichbarkeit zu fairen Konditionen.
E-Mail-Benachrichtigung
Inklusive (kostenfrei)
App und persönlicher Zugang zur Steuerung der Abwesenheit und VIP-Verwaltung
Einbindung weiterer Kanzleimitarbeiter für den Service (VIP-Verwaltung)
Inklusive (kostenfrei)
Inklusive (kostenfrei)
Anrufentgegennahme pro Gespräch (bis 49 Gespräche pro Monat)
h 0,69*
Anrufentgegennahme pro Gespräch (ab 50 Gesprächen pro Monat)
h 0,59*
Preis für Gesprächsminute pro Gespräch (bis 49 Gespräche pro Monat)
h 0,69*
Preis pro Gesprächsminute pro Gespräch (ab 50 Gesprächen pro Monat)
h 0,59*
SMS-Benachrichtigung pro SMS
Festnetz-Benachrichtigung/Min.
h 0,20*
h 0,08*
Mobilfunk-Benachrichtigung/Min.
h 0,32*
FAX-Benachrichtigung/Min.
h 0,08*
Vertragslaufzeit
Unbefristet
Kündigungsfrist
4 Wochen zum Monatsende
zzgl. monatliche Grundgebühr Normalpreis:
59,80 j* pro Monat
zzgl. monatliche Grundgebühr Sonderpreis für KAV Mitglieder:
49,80 j* pro Monat
Für weitere Informationen sowie zur Buchung des KAVTELEFONSERVICES stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hans Soldan GmbH telefonisch,
unter 0201 8612123 sehr gern zur Verfügung.
*Alle Preise gelten zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Vertragspartner dieses Dienstes ist die Hans Soldan GmbH, Bocholder Straße 259, 45356 Essen.
Dieser Dienst wird in Kooperation der Kölner Anwaltverein Service GmbH, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln und der Hans Soldan GmbH,
Bocholder Straße 259, 45356 Essen, angeboten. Vertragspartner für den Abschluss Ihres Telefonservice-Vertrages ist die Hans Soldan GmbH.
AUSZUG AUS UNSERER REFERENTENLISTE
Prof. Dr. Martin Henssler, Uni Köln
30
JA HR E
Prof. Dr. Ulrich Preis, Uni Köln
Dr. Andreas Blühm, Köln
Direktor des Wallraf-Richartz-Museums
Prof. Wolfgang Römer, Bad Bergzabern
Kölner
Juristische
Gesellschaft
Prof. Dr. Heinz-Peter Mansel, Uni Köln
Prof. Dr. Elisabeth Kieven, Rom
Prof. em. Dr. Klaus Marxen, Uni Berlin
Prof. Dr. Haimo Schack, Uni Kiel
RiBGH Prof.Dr. Markus Gehrlein, Karlsruhe
Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Werner Spies, Paris
Prof. Dr. Angelika Nußberger, Uni Köln
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Berlin
Bundesministerin der Justiz
Prof. Dr. Juergen B. Donges, Uni Köln
Prof. Dr. Johanna Hey, Köln
08.12.2015
Prof. Dr. Ralf Dahrendorf, Köln/London,
Mitglied des britischen Oberhauses,
House of Lords
Prof. Dr. Mathias Rohe, Erlangen
Festveranstaltung
Prof. Dr. Peter Raue, Berlin
Prof. Dr. Dr. h.c. Josef Isensee, Uni Bonn
Prof. Dr. Frank Neubacher, Uni Köln
Der Verfassungsgerichtshof für
das Land Nordrhein-Westfalen –
Hüter der Landesverfassung
Referentin:
Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes für das Land
Nordrhein-Westfalen,
Frau Dr. Ricarda Brandts
RiEuGH Prof. Dr. Thomas von Danwitz,
Uni Köln und Luxemburg
Prof. Dr. Christian Fischer, Uni Jena
Dr. Brigitte Hamann, Wien
Prof. Dr. Claus Kreß, Köln
Dr. Eduard Beaucamp, Frankfurt
Prof. Dr. Horst Dreier, Würzburg
Lord Justice Rupert Jackson, London
Prof. Dr. Richard M. Buxbaum, Berkeley
Prof. Dr. Michael Stolleis, Frankfurt
Andreas Mundt, Bonn
Präsident des Bundeskartellamtes
Jürgen Kapischke, Generalstaatsanwalt Köln
Prof. Dr. Franz Salditt, Neuwied
Dr. Jörg Risse, Frankfurt
Prof. em. Dr. Dr. h. c. mult. Winfried Hassemer
Dr. Claudia Ott
Prof. Dr. Cornelius Nestler, Uni Köln
Prof. Dr. Barbara Schock-Werner
Dr. Werner Hoyer, Luxemburg
Dr. Klaus Moosmayer
Justizminister Thomas Kutschaty
Rechtsanwalt Bernhard Töpper
Prof. Dr. Thomas Mayen, Bonn,
Präsident des 70. DJT Hannover
Prof. Dr. Hanns Prütting, Universität zu Köln
Prof. Dr. Claus Kreß
Prof. Dr. Christian Rolfs
Oberstaatsanwalt a.D. Gerhard Wiese
Prof. Dr. Michael Kubiciel, Köln
Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes
für das Land Nordrhein-Westfalen,
Frau Dr. Ricarda Brandts
Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Erik Jayme LL.M.
(Berkeley), Heidelberg
18:00 Uhr, Verwaltungsgericht Köln
Appellhofplatz
27.01.2016
Kunstrecht und Kunstgeschichte
Referent:
Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Erik Jayme
LL.M. (Berkeley), Heidelberg
18:30 Uhr, Vortragssaal im BIZ der
Agentur für Arbeit, Köln,
Luxemburger Str. 121, 50939 Köln
Wissen vermehrt sich, indem man es teilt
Werden Sie Mitglied in einer der renommiertesten juristischen Vereinigungen für Richter, Rechtsanwälte, Staatsanwälte, Notare, Hochschullehrer, Syndizi, Justitiare und Juristen aus Wirtschaft und
Verwaltung. Nehmen Sie Einblicke über die Grenzen Ihres eigenen
beruflichen Spektrums hinaus und beteiligen Sie sich nach den Veranstaltungen bei einem Umtrunk und Buffet an gesellschaftlichen
Diskussionen und privaten Begegnungen. Erfahren Sie von Kollegen, Wissenschaftlern, Berufsträgern und einfach netten Menschen
Hintergründe und Einblicke zu rechtlichen Themen und aktuellsten
rechtspolitischen Entwicklungen. In den 30 Jahren seit der Grün-
dung ist die KJG e.V. mit mehr als 500 Mitgliedern zu einer der größten Juristischen Gesellschaften in Deutschland gewachsen. Für einen
jährlichen Mitgliedsbeitrag von nur 30,68 € nehmen Sie an bis zu 5
hochkarätigen Veranstaltungen im Jahr teil. Wir würden uns freuen, Sie schon bei einem unserer kommenden Vorträge als Mitglied
begrüßen zu dürfen.
Studenten der Rechtswissenschaften, Rechtsreferendare und Juristen innerhalb der ersten drei Jahre seit Aufnahme der Berufstätigkeit, sind für
das Beitrittsjahr und das Folgejahr beitragsfrei.
Juristische Gesellschaft
Kölner Juristische Gesellscha
www.juristischegesellschaft.de
78 | KAV Intern
Warum Social Media?
Im Zeitalter der modernen Technik ist das Leben ohne das Internet
sicherlich möglich, doch für die meisten von uns kaum noch
vorstellbar. Immer mehr Unternehmen konzentrieren sich auf das
Onlinegeschäft und kaum eine Institution kann sich dem „Boom“
dieses Mediums entziehen. Dabei ist nicht von einer Eintagsfliege
die Rede, sondern von einem der wichtigsten Instrumente der
Gegenwart, weshalb auch wir uns immer mehr mit diesem Thema
befassen.
Seit nun fast vier Jahren präsentiert sich die Kölner Anwaltverein
Service GmbH mit Profilen auf Facebook, Xing und Twitter. Warum?
Weil es uns ein Anliegen ist, den Mitgliedern und Freunden des
KAV und der KAV Service GmbH mit diesen sozialen Netzwerken
eine weitere Möglichkeit zu geben sich auszutauschen, interessante Themen zu erörtern, Termine zu erfahren und zu verwalten,
bestehende Kontakte zu pflegen und neue zu knüpfen. Nicht
zuletzt die kurzfristige Bewerbung unserer Seminare über Facebook
– eine Art „Reminder“ – sorgt regelmäßig für zahlreiche Onlineanmeldungen. Auch die Kontaktoption, die es den Nutzern erlaubt via
Chatfunktion Fragen und Anregungen direkt an die KAV Geschäftsstelle zu richten, wird genutzt. Wenn Sie bereits Nutzer eines der
drei Dienste sind oder es zukünftig noch werden wollen, dann
besuchen Sie doch auch unsere Profile und erfahren Sie selbst, wie
der Social-Media Service des KAV funktioniert. Gern stehen Ihnen
die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle jederzeit
für mögliche Fragen und Anregungen on- wie auch offline zur
Verfügung.
Unsere Dienste erreichen Sie wie folgt:
Xing
Twitter
Facebook
www.xing.com/net/koelneranwaltverein
www.twitter.com/koelneranwalt
www.facebook.com/KAVerein
oder bequem über die Internetpräsenzen des KAV.
Rechtzeitig informiert
Seit bereits zwei Jahren informiert der KAV seine Mitglieder mit
seinem Newsletter RECHTZEITIG INFORMIERT. Dieser monatlich
erscheinende E-Maildienst hält Sie stets über die im Folgemonat
stattfindenden Seminare und Veranstaltungen auf dem neuesten
Stand. Hinterlegte Direktlinks ermöglichen den Zugriff auf weitere
Informationen zu den jeweils gewünschten Vorträgen und bieten
zudem die Möglichkeit einer papierlosen Direktbuchung. Darüber
hinaus bewirbt der Newsletter auch Fachanwaltskurse, lädt zu Treffen, Empfängen und Bällen ein und hält nützliche Informationen für
die Empfänger bereit. Interessierte Mitglieder können sich über die
Webseite des KAV für diesen Service registrieren.
Die KAV
Geschäftsstelle
wünscht Ihnen
frohe Feiertage!
Anzeige
Neues KanzleiKonto für KAV Mitglieder
Die Deutsche Bank bietet den Mitgliedern des KAV e.V. ab sofort ein neues KanzleiKonto an.
In diesem Interview beantwortet Christian Bernsmann, Leiter Freie Berufe der Deutsche Bank
Privat- und Geschäftskunden AG, die nachfolgenden Fragen, die sich rund um dieses Angebot
drehen.
KAV Magazin: Herr Bernsmann, warum wendet sich die
Deutsche Bank an die Rechtsanwälte?
Christian Bernsmann: Die Rechtsberatung ist ein wachsender Markt und wichtiger Bestandteil des deutschen Mittelstandes. Dabei sehen wir wie der DAV eine Tendenz zur
Bildung größerer Praxen und zur Spezialisierung. Mit unseren
Finanz-Lösungen möchten wir die Rechtsanwälte und Sozietäten in einer Kombination aus starken Online-Angeboten
und Beratung vor Ort begleiten.
KAV Magazin: Was bringt das Angebot für KAV-Mitglieder
mit sich?
Christian Bernsmann: Die KAV-Mitglieder erhalten von uns
ein Vorteilspaket bestehend aus einem leistungsstarken
KanzleiKonto mit einer Bank- oder Kreditkarte mit KAV-Logo
sowie unserem professionellen Anderkonten-Service, der
zudem kostenfrei ist. Jeder Rechtsanwalt, der damit neu zur
Deutschen Bank kommt, erhält eine Willkommensprämie in
Höhe eines KAV-Jahresbeitrages (h 230,00).
KAV Magazin: Welche Vorteile hat Ihr neues KanzleiKonto?
Christian Bernsmann: Mit dem KanzleiKonto bieten wir den
Rechtsanwälten Top-Leistungen zu absoluten Vorzugskonditionen. So berechnen wir z.B. für eine beleglose Buchung nur
5 Cent. Auch eine kostenfreie Software für den Zahlungsverkehr ist bereits enthalten. Und bei Eröffnung bis zum
31. März 2016 erhalten Sie das KanzleiKonto sogar dauerhaft
ohne monatlichen Grundpreis.
KAV Magazin: Was tut sich bei Ihnen in Sachen Digitalisierung?
Christian Bernsmann: Wie auch in Ihrer Branche eine ganze
Menge. Mit unseren Apps kann man Standard-Vorgänge
auch komplett mobil mit einem Smartphone erledigen. Und
anstelle einer TAN-Liste wird die Zahlung mittels Photo-TAN
freigegeben. Und ganz neu eingeführt haben wir einen
FinanzPlaner, mit dem sich Umsätze bestimmten Kategorien
zuordnen lassen, sodass eine Art digitales Haushaltsbuch
entsteht. Zudem haben wir kürzlich vom Handelsblatt als
beste Filialbank die Auszeichung „Beste Sicherheit OnlineBanking“ erhalten.
Gern steht Ihnen Herr Christian Bernsmann für weitere Fragen und Anregungen jederzeit unter folgenden Kontaktdaten als Ihr persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung
Christian Bernsmann
Leiter Freie Berufe
Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG
An den Dominikanern 11–27
50668 Köln, Germany
Tel. +49 221 142-2320
Fax +49 221 142-1503
Mobile +49 173 5467041
E-Mail [email protected]
80 | Annoncen
Annoncen
Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte
FA FamR, 25 Jahre BE, sucht
Kooperation mit Kanzlei im Kölner
Westen zur Etablierung eines
familienrechtlichen Fachderzernates.
Anfragen an:
E-Mail: [email protected]
Alt eingesessene Rechtsanwaltskanzlei in Frechen sucht eine
Bürogemeinschaft
Interdisziplinäre Kanzlei bestehend aus Wirtschaftsprüfer,
Steuerberatern und Rechtsanwälten/Rechtsanwältinnen bietet
für einen/eine Rechtsanwalt/
Rechtsanwältin die Anmietung
eines Büros mit angeschlossenem
Sekretariat in exklusivem Gebäude in Köln-Marienburg/Rheinlage
zwecks Bildung einer Bürogemeinschaft zum 01.01.2016 oder
später an. Tätigkeitsschwerpunkte
Handels- und Gesellschaftsrecht
und/oder Steuerstrafrecht wären
wünschenswert.
Anfragen schriftlich an: Chiffre KAV4-2015-2
Patent- u. Rechtsanwaltskanzlei
sucht eine/n Kollegin/en zur
Erweiterung des Teams für den
Bereich IT-R u./od. Gesellschaft/
HandelsR od. ähnliche Bereiche.
Gesucht wird ein/e Kollege/in
mit Bereitschaft einen entsprechenden Fachanwalt zu erwerben od. auch der od. die schon
im Besitz eines Fachanwaltes
ist. Ein bereits bestehender
eigener Mandantenstamm wäre
wünschenswert, ist jedoch keine
Voraussetzung, gleiches gilt für
entsprechende Berufserfahrung.
Eine konkrete Sozietätsaussicht ist
für uns selbstverständlich.
Anfragen an:
Patent- u. Rechtsanwaltskanzlei
Hübsch & Weil, z.Hd. Herrn RA
Christian Weil, Oststraße 9–11,
50996 Köln
Sozietät mit wirtschafts- und steuerrechtlichen Schwerpunkten bietet repräsentative Räumlichkeiten
(3 helle Räume zw. 15–25 qm
Nachfolgerin od. einen Nachfolger. Die Rechtsanwaltskanzlei ist
aus Altersgründen abzugeben.
Gesucht wird eine vertrauensvolle Person, die die laufenden
Mandate und das vorhandene
Büropersonal übernimmt. Die
Räumlichkeiten befinden sich
in zentraler, verkehrsgünstiger
Stadtlage und bieten Platz für bis
zu drei Anwälte.
Anfragen schriftlich an:
Chiffre KAV4-2015-1
unter Nutzung von Empfangsbereich/Sekretariat, Konferenzraum,
Küche, etc.) zwischen Neumarkt/
Rudolfplatz zur Bürogemeinschaft.
Eine Kooperation ist – soweit
gewünscht – möglich.
Anfragen schriftlich an:
Chiffre KAV4-2015-3
Es wird ein heller Büroraum in
einer bestehenden Kanzlei im
Kölner Agnesviertel, vis a vis
OLG zur Untermiete angeboten.
Es handelt sich um 11,3 qm für
280,00 h im Monat brutto. Die
Nutzung der vorhandenen Infrastruktur ist nach Absprache gegen
Aufpreis möglich. Als Mieter wird
ein Kollege mit Tätigkeitsschwerpunkt in einem oder mehreren
der ergänzenden Rechtsgebiete
Sozial-, Fam- und VersR gesucht.
Eine langfristige Zusammenarbeit
ist bei entsprechender Sympathie
und Arbeitsweise gewünscht. Einrichtung ist teilweise vorhanden.
Anfragen an:
Herr RA Feddersen,
Tel.: 0221 8889940, E-Mail:
[email protected]
Seit dem Jahr 2003 bestehende
Rechtsanwaltskanzlei im Belgischen Viertel (Nähe Rudolfplatz)
sucht eine/n Kollegin/en für eine
Bürogemeinschaft. Ab 01.12.2015
sind in unserer Kanzlei zwei
Bürozimmer von ca. 20 qm bzw.
12 qm (mit Verbindungstür) frei,
welche wir gerne an eine/n
nette/n Kollegin/en vermieten
würden. Der monatliche Mietpreis
beträgt netto 685,00 h (zzgl.
Ust.) für das große Bürozimmer
und netto 300,00 h (zzgl. Ust.)
für das kleine Bürozimmer. Wir
bieten ein repräsentatives Büro in
zentraler Lage inkl. der Mitbe-
Rechtsanwältin mit Tätigkeitsschwerpunkt im MietR, allg.
ZivilR, mit Interesse an ArbeitsR
u. FamR, sucht ab April 2016
Büroraum in Bürogemeinschaft
nähe LG, OLG od. zentrale Stadtteile. Wegen Elternteilzeit wird
eine günstige Kostenstruktur
bevorzugt.
Anfragen an:
Tel.: 0221 3564585
nutzung der Allgemeinflächen
(Wartebereich, Empfang, Küche u.
Toiletten) gegen eine monatliche
Bürokostenpauschale. Zusätzlich
besteht die Möglichkeit, sich an
der in der Kanzlei vorhandenen
technischen Büroausstattung zu
beteiligen (Telefonanlage, Kopierer, Faxgerät, etc.). Das Angebot
richtet sich sowohl an Berufsanfänger als auch an erfahrene
Kolleginnen/Kollegen, die bereits
einen eigenen Mandantenstamm
mitbringen.
Anfragen an: RA Ulrich Cornelius,
Flandrische Str. 2, 50674 Köln.
Tel. 0221 71997229, E-Mail:
[email protected]
RA in Rösrath-Hoffnungsthal sucht
Mitmieter oder Untermieter. Die
Kanzlei hat insgesamt 120 qm
mit 4 Räumen unterschiedlicher
Größe (8–25 qm), die frei sind.
Zwei Toiletten, Dusche, Teeküche,
großer Empfangsbereich. Warmmiete insgesamt 1.300,00 h. Die
Kanzlei liegt verkehrsgünstig in
zentraler Lage und ist jeweils
ca. 5 km von der A4 und der A3
entfernt. Bahnhof fußläufig, sehr
gute Parkmöglichkeiten vor dem
Haus u. gegenüber.
Anfragen an:
Tel.: 02205 949000-10 oder
02205 949000-90
Kollegin/Kollegen für Bürogemeinschaft gesucht. Unsere hell
und freundlich eingerichtete
Kanzlei-Niederlassung befindet
sich in verkehrsgünstiger Lage in
Bergisch Gladbach–Herkenrath,
ist ebenerdig in einem größeren
Wohn-/Geschäftshaus gelegen
und bestens mit dem Kfz auch
über die Autobahn angebunden.
Eigene Parkplätze sind vor dem
Zivilrechtlich ausgerichteter Einzelanwalt (47) mit Berufserfahrung u. ohne Angestellte sucht ab
sofort neue Büroräumlichkeiten,
vorzugsweise im Kölner Norden
oder Westen. Kollegiale Bürogemeinschaft wäre wünschenswert.
Anfragen an:
Tel.: 0162 1376842
Eingang u. in der Tiefgarage
gelegen. Ein abgeschlossenes
Büro mit ca. 20 qm, ggfls. auch
mit separatem Eingang, steht
zur Verfügung. Mitbenutzung
des elegant gestalteten Empfangs, Besprechungsraums, des
Sekretariates u. der technischen
Ausrüstung ist möglich. Auch
eigenes Personal kann bequem
integriert werden. Wir befassen
uns am hiesigen Standort nur
mit ImmobilienR (WEG-, Bau- u.
MietR) und freuen uns auf eine
Erweiterung durch Sie entweder
durch ergänzende Rechtsgebiete
oder unterstützende und vertiefende Fallbearbeitungen, gerne
auch in Zusammenarbeit mit
dem Hauptsitz in Köln (Arbeits-,
Familien- und WirtschaftsR).
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Jürging . Örkün . Putzar Rechts- u.
Fachanwälte, Straßen 83, 51429
Bergisch Gladbach,
Tel.: 02204 586210 oder E-Mail:
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und eine FAin für Miet- und
WEG-R – bieten Kollegen/in mit
anderer Fachrichtung – gerne
Fachanwalt/in für VerwaltungsR
- schöne moderne und repräsentative Büroräume im Belgischen
Viertel zur Nutzung in Bürogemeinschaft und zur Kooperation
an.
Anfragen an: RA Ulrich Bucher,
Tel.: 0221 5101220, E-Mail:
[email protected]
Annoncen | 81
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Rechtsanwaltsfachangestellte/r
oder Rechtsfachwirt/in (Vollzeit)
gesucht. Wir sind eine etablierte Anwaltskanzlei mit den
Schwerpunkten VersR, StrafR u.
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im Team: Repräsentative Büroräume einer langjährig eingeführten
und erfolgreichen Anwaltskanzlei
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und Coaching durch Kanzleigründer. Bei guten Rechtskenntnissen
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gute Kenntnis im Kostenrecht u.
in der Rechtschreibung verfügen,
weitgehend eigenständige Dezernatsführung u. Büroorganisation
nicht scheuen u. wir Ihr Interesse
geweckt haben, freuen wir uns
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Ihrer Gehaltsvorstellung.
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versierte Rechtsanwaltsfachangestellte in Teilzeit, zweimal die
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Schreibtische) preiswert abzugeben.
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Kölner Innenstadt.
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Tel.: 0221 92286695,
E-Mail: [email protected]
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0,84 m, H 0,77 m, ausgestattet
mit 4 Schubladen, ausziehbarem
Schreibbrett u. passendem Container wegen Todesfall abzugeben.
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Anfragen an:
Tel.: 0173 919 4172
Schaltung von Annoncen im KAV Magazin
Für Mitglieder des KAV e.V. sowie für deren Mitarbeiter ist die Schaltung von Annoncen im KAV Magazin kostenfrei. Nichtmitgliedern sowie deren
Mitarbeitern bieten wir die Annoncenschaltung zu h 30,00 inkl. 19 % MwSt. an. Für gewerbliche Anzeigen berechnen wir h 61,88 inkl. 19 % MwSt.
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Genießen Sie frische Meeresfrüchte, Fischspezialitäten und andere Köstlichkeiten inklusive Vor- und Nachspeisen
vom All-you-can-eat-Buffet. Ihr Fisch wird an der Live-Cooking-Station für Sie zubereitet.
Inklusive Champagner-Aperitif.
€ 59,00 pro Person
Reservierungen nehmen wir unter T: 0221 13071 2450
oder unter E: [email protected] entgegen.
konrad Restaurant I Marzellenstraße 13-17 | 50668 Köln
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Wer heute einen Anwalt für Strafrecht,
Familienrecht oder Medienrecht sucht,
wird mit einem Klick im Internet fündig.
Zahlreiche Dienste, darunter auch Suchmaschinen wie Google oder Bing, zeigen
direkt den passenden Anwalt vor Ort
als Suchergebnis an. Kanzleien stehen
jedoch vor einer großen Herausforderung:
die kontinuierliche Pflege der eigenen
Firmendaten auf allen Portalen. Greven
Medien, der Experte für lokales Marketing, weiß, dass einheitliche Firmendaten
im Internet eine hohe Relevanz für den
Geschäftserfolg haben.
Mit einem Klick zum Anwalt der Wahl – so
sieht die Theorie aus. In der Praxis ist der
Weg oft etwas holpriger: Veraltete Kontaktdaten oder Öffnungszeiten machen den potenziellen Mandanten das Leben schwer. Im
Schnitt fehlt der Firmeneintrag einer Kölner
Anwaltskanzlei auf 85 % aller Portale, auf
15 % der Portale sind inkonsistente Informationen zu finden. Keine der analysierten
Seiten wies komplett richtige und vollständige Daten auf, so eine interne Greven-Auswertung. Solche unterschiedlichen Einträge
sind doppelt ärgerlich, weiß Alexander Troll,
Produktmanager Neue Medien bei Greven
Medien: „Veraltete Informationen sind ein
echtes Ärgernis für potenzielle Kunden. Im
schlimmsten Fall stehen sie vor verschlossenen Türen oder müssen erst mühsam
die aktuelle Anschrift oder Telefonnummer
herausfinden.“
Marketing von lokal agierenden Firmen
zählen“, ergänzt auch Patrick Hünemohr,
Geschäftsführer von Greven Medien.
Aktuelle Firmeneinträge auf allen
relevanten Portalen
Die Suche nach der nächsten Anwaltskanzlei
beschränkt sich längst nicht mehr auf Suchmaschinen. Zahlreiche Dienste wie Focus.de,
GMX oder Foursquare bieten die lokale
Dienstleistersuche inzwischen an.
Inkonsistente Einträge verringern
Auffindbarkeit
Praxistipp:
Wie steht es um Ihre Kanzlei?
Prüfen Sie Ihre Sichtbarkeit in
32 Portalen kostenlos unter
www.greven.de/localcheck.
Mindestens genauso schädlich sind inkonsistente Einträge aber auch für die Auffindbarkeit der Kanzlei in Suchmaschinen. Denn
einheitliche Firmenangaben, sogenannte
Citations, steigern die Relevanz des
Unternehmens für Google oder Bing. Dabei
kommt es auf Details an: Wird die Telefonnummer mit Bindestrichen oder Leerzeichen
angegeben, der Straßenname zusammen
oder auseinander geschrieben? Bei Suchmaschinen sind die lokalen Ergebnisse, also
Suchkombinationen aus Dienstleister und
Ort wie „Anwalt Köln“, häufig bereits auf der
ersten Seite in der sogenannten Maps Suche
zu finden. Mit konsistenten Informationen
erhöhen sich auch die Chancen für die Kanzlei, die eigene Platzierung zu verbessern. Ist
ein Profil optimal gepflegt, sticht der Eintrag
aus der Masse heraus. „Die Platzierung auf
den vorderen Suchergebnisseiten ist hart
umkämpft. Einheitliche Firmenangaben sollten daher zu den Top-Prioritäten im digitalen
Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen bedeutet die Pflege der Firmendaten auf solchen Portalen eine hohe Zusatzbelastung. „Gerade kleinere Unternehmen
wie Kanzleien konzentrieren sich zu Recht
auf ihr Kerngeschäft. Da fällt es schwer, auch
noch Zeit und Personal für die kontinuierliche Pflege von Firmendaten zu investieren.
Ändern sich Öffnungszeiten oder Anschrift,
wird ein Logo aktualisiert oder das Angebotsportfolio erweitert, entstehen daher oft
inkonsistente Informationen auf unterschiedlichen Online-Portalen“, berichtet Alexander
Troll. Greven Medien bietet Unternehmen
daher die professionelle Pflege der Firmeninformationen auf wichtigen Online-Portalen
unter dem Produkt Local Listing an. Kürzlich
wurde das Angebot ausgeweitet. Zur Wahl
stehen nun drei verschiedene Pakete: Local
Listing Basic, Local Listing Business und Local
Listing Premium. Während das Basic-Paket
die Pflege der Firmeneinträge in Google My
Business und Bing Places beinhaltet, umfasst
bereits das Business-Paket 13 Portale. Im
Premium-Paket werden bis zu 30 Portale
gepflegt. Hierzu zählen reichweitenstarke
Dienste wie Nokia here, meinestadt.de,
Web.de, 1&1, Tupalo oder YellowMap.
Mit dem richtigen Mix zum Erfolg
Wie bei allen Marketing-Maßnahmen gilt
auch im lokalen Bereich: Der richtige Mix
macht den Erfolg. „Eine einzelne Maßnahme
wie Einträge in Local Listings kann durchaus zu mehr Kontakten führen, allerdings
entfaltet sich die ganze Online-MarketingPower erst, wenn alle Zahnräder ineinander
greifen. Wir bieten unseren Kunden einen
360-Grad-Ansatz, bei dem alle Maßnahmen auf ein Ziel gerichtet sind: relevante
Reichweite für lokal agierende Unternehmen
generieren“, resümiert Alexander Troll. So
ergänzen sich Einträge in den Verzeichnissen Gelbe Seiten, Das Örtliche und Das
Telefonbuch ideal mit Local Listings und der
Erstellung von responsiven Websites. Für
zusätzliche Kontakte sorgen beispielsweise
Google AdWords oder Facebook-Kampagnen.
Über Greven Medien
Die Greven Medien GmbH & Co. KG ist
seit 1828 Partner für Unternehmen
im lokalen Marketing. Als 360-GradDienstleister bietet Greven kompetente Beratung im On- und OfflineBereich sowie weitere Services, wie
die Website-Erstellung, Suchmaschinenwerbung und -optimierung sowie
Social-Media-Angebote.
Weitere Informationen unter:
www.greven.de oder 0221-96 88 77 24
83
Anmeldeformular für Seminare des KAV
Kölner Anwaltverein Service GmbH, Luxemburger Str. 101, Zimmer 101, 50939 Köln
Bitte faxe
n Sie
alle 3 Seit
en an
folgende N
ummer:
0221 2856
02-21
Bitte wählen Sie ein oder mehrere Seminare aus, tragen Sie umseitig Ihre Daten ein und faxen alle
3 Seiten an die dort angegebene Faxnummer. Vielen Dank!
Termin Sem.-Nr.
Titel
Kostenbeitrag
12.01.16
MedR1-01-16
Versorgungsalternative zum KV-System Verträge zur Hausarztzentrierten
Versorgung gemäß § 73b SGB V
h 60,00 (zzgl. MwSt. h 11,97 = h 71,40)
18.01.16
IntR1-01-16
Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht: Microsoft und Amazon
h 60,00 (zzgl. MwSt. h 11,97 = h 71,40)
20.01.16
beA1-01-16
1. beA Kongress 2016 – Fachvortrag: Wolters Kluwer Deutschland
h 120,00 (zzgl. MwSt. h 22,80 = h 142,80)
20.01.16
beA2-01-16
1. beA Kongress 2016 – Fachvortrag: RA MICRO Köln
h 120,00 (zzgl. MwSt. h 22,80 = h 142,80)
20.01.16
beA3-01-16
1. beA Kongress 2016 – Fachvortrag: DATEV
h 120,00 (zzgl. MwSt. h 22,80 = h 142,80)
22.01.16
UrhebR2-01-16
Das Recht der Verwertungsgesellschaften und ausgewählte Fragen des
Urhebervertragsrechts
h 120,00 (zzgl. MwSt. h 22,80 = h 142,80)
23.01.16
UrhebR1-01-16
Aktuelle Entwicklungen im Urheberrecht
h 90,00 (zzgl. MwSt. h 17,10 = h 107,10)
23.01.–
27.02.2016
KAV1-01-16-KLK
Klausurenkurs Sommerprüfung 2016 – Komplett
h 150,00 (zzgl. MwSt. h 28,50 = h 178,50)
23.01.16
KAV2-01-16
Klausurenkurs – Rechtskunde
h 45,00 (zzgl. MwSt. h 8,55 = h 53,55)
26.01.16
InsoR1-01-16
Einführung in das Insolvenzanfechtungsrecht
h 60,00 (zzgl. MwSt. h 11,97 = h 71,40)
27.01.16
VerwR1-01-16
Prüfungsrecht – Basics und aktuelle Entwicklungen
h 90,00 (zzgl. MwSt. h 17,10 = h 107,10)
28.01.16
MedR1-11-15
Aktuelle Entwicklungen im Vertragsarztrecht
h 60,00 (zzgl. MwSt. h 11,97 = h 71,40)
10.02.16
SozR1-02-16
Fallbeispiele aus Unfall- und Sozialmedizin an der Schnittstelle des Dialogs
Juristen/Mediziner
h 120,00 (zzgl. MwSt. h 22,80 = h 142,80)
13.02.16
KAV1-02-16
Klausurenkurs – ZPO
h 45,00 (zzgl. MwSt. h 8,55 = h 53,55)
16.02.16
ArbR1-02-16
Aktuelles zu Werkvertrag und AÜG
h 60,00 (zzgl. MwSt. h 11,97 = h 71,40)
17.02.16
BetreuR1-02-16
Kommunikation zwischen Betreuer/in und Betreuungsgericht – FamFG und §§ 1896 ff. BGB in Theorie und Praxis – 2.0 – Komplett
h 90,00 (zzgl. MwSt. h 17,10 = h 107,10)
17.02.16
BetreuR1-02-16-1
Kommunikation zwischen Betreuer/in und Betreuungsgericht – FamFG und §§ 1896 ff. BGB in Theorie und Praxis – 2.0 – Teilbuchung
h 60,00 (zzgl. MwSt. h 11,97 = h 71,40)
18.02.16
MigR1-02-16
Asylverfahrensrecht
h 180,00 (zzgl. MwSt. h 34,20 = h 214,20)
19.02.16
MigR2-02-16
Dublin-III-Verordnung
h 150,00 (zzgl. MwSt. h 28,50 = h 178,50)
20.02.16
MigR3-02-16
Materielles Asylrecht
h 180,00 (zzgl. MwSt. h 34,20 = h 214,20)
20.02.16
KAV2-02-16
Klausurenkurs – RVG
h 45,00 (zzgl. MwSt. h 8,55 = h 53,55)
24.02.16
FamR1-02-16
Ausgesuchte Themen im Versorgungsausgleich mit Haftungsrelevanz
h 120,00 (zzgl. MwSt. h 22,80 = h 142,80)
27.02.16
StrafR1-02-16
Aktuelles aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum
Straf- und Strafprozessrecht
h 120,00 (zzgl. MwSt. h 22,80 = h 142,80)
27.02.16
KAV3-02-16
Klausurenkurs - Rechnungswesen
h 45,00 (zzgl. MwSt. h 8,55 = h 53,55)
04.–
05.03.2016
BankR1-03-16
6. Kölner Bankrechtstag – Komplettbuchung – 15 Std. FAO
h 450,00 (zzgl. MwSt. h 85,50 = h 535,50)
04.03.16
BankR1-03-16-1
6. Kölner Bankrechtstag – Teilbuchung 1 – 7 Std. FAO
h 210,00 (zzgl. MwSt. h 39,90 = h 249,90)
05.03.16
BankR1-03-16-2
6. Kölner Bankrechtstag – Teilbuchung 2 – 8 Std. FAO
h 240,00 (zzgl. MwSt. h 45,60 = h 285,60)
10.03.16
MietR1-03-16
Neues zum Wohnraummietrecht – Mietrechtsnovellierungsgesetz,
Gesetzgebungsvorhaben, aktuelle Rechtsprechung
h 90,00 (zzgl. MwSt. h 17,10 = h 107,10)
17.03.16
GesR1-03-16
Firmenrecht und Handelsregisterverfahren aus Sicht der IHK
h 60,00 (zzgl. MwSt. h 11,97 = h 71,40)
13.04.16
ErbR1-04-16
Testamentsvollstreckung und Behindertentestament
h 120,00 (zzgl. MwSt. h 22,80 = h 142,80)
20.04.16
SteuR1-04-16
Warenlieferungen und Dienstleistungen im internationalen
Umsatzsteuerrecht
h 90,00 (zzgl. MwSt. h 17,10 = h 107,10)
27.04.16
FamR1-04-16
Aktuelle Rechtsprechung und praxisrelevante Probleme zur
Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts
h 140,00 (zzgl. MwSt. h 26,60 = h 166,60)
28.04.16
FamR2-04-16
Die Immobilie im Familienrecht
h 140,00 (zzgl. MwSt. h 26,60 = h 166,60)
Fortsetzung und Faxnummer auf der nächsten Seite >>
84
Termin Sem.-Nr.
Titel
Kostenbeitrag
28.04.–
09.12.2016
Mediator2016
Berufsbegleitende Zusatzausbildung zum/r Anwaltmediator/in
h 2.990,00 (zzgl. MwSt. h 568,10 =
h 3.558,10)
24.05.16
MietR1-05-16
Nutzerverhalten oder Baumangel? Über die Bewertung der Schimmelbildung
in Wohnungen
h 120,00 (zzgl. MwSt. h 22,80 = h 142,80)
08.–
09.09.2016
ITR1-09-16
6. NRW IT-Rechtstag – Komplettbuchung – 15 Std. FAO – Frühbucher
h 427,50 (zzgl. MwSt. h 81,23 = h 508,73)
08.09.16
ITR1-09-16-1
6. NRW IT-Rechtstag – Teilbuchung 1 – 7 Std. FAO – Frühbucher
h 199,50 (zzgl. MwSt. h 37,91 = h 237,41)
09.09.16
ITR1-09-16-2
6. NRW IT-Rechtstag – Teilbuchung 2 – 8 Std. FAO – Frühbucher
h 228,00 (zzgl. MwSt. h 43,32 = h 271,32)
09.–
10.09.2016
UrhebR1-09-16
Herbstseminar im Urheber- und Medienrecht – Komplettbuchung –
15 Std. FAO – Frühbucher
h 434,15 (zzgl. MwSt. h 82,49 = h 516,64)
09.09.16
UrhebR1-09-16-1
Herbstseminar im Urheber- und Medienrecht – Teilbuchung 1 – 8 Std. FAO –
Frühbucher
h 228,00 (zzgl. MwSt. h 43,32 = h 271,32)
10.09.16
UrhebR1-09-16-2
Herbstseminar im Urheber- und Medienrecht - Teilbuchung 2 – 7 Std. FAO –
Frühbucher
h 206,15 (zzgl. MwSt. h 39,17 = h 245,32)
09.–
10.09.2016
VerkR1-09-16
Herbstseminar Verkehrsrecht – Komplettbuchung - 15 Std. FAO - Frühbucher
h 427,50 (zzgl. MwSt. h 81,23 = h 508,73)
09.09.16
VerkR1-09-16-1
Herbstseminar Verkehrsrecht – Teilbuchung 1 – 7 Std. FAO – Frühbucher
h 199,50 (zzgl. MwSt. h 37,91 = h 237,41)
10.09.16
VerkR1-09-16-2
Herbstseminar Verkehrsrecht – Teilbuchung 2 – 8 Std. FAO – Frühbucher
h 228,00 (zzgl. MwSt. h 43,32 = h 271,32)
16.–
17.09.2016
FamR1-09-16
Herbstseminar Familienrecht – Komplettbuchung - 15 Std. FAO – Frühbucher
h 427,50 (zzgl. MwSt. h 81,23 = h 508,73)
16.09.16
FamR1-09-16-1
Herbstseminar Familienrecht – Teilbuchung 1 – 7 Std. FAO – Frühbucher
h 199,50 (zzgl. MwSt. h 37,91 = h 237,41)
17.09.16
FamR1-09-16-2
Herbstseminar Familienrecht - Teilbuchung 2 – 8 Std. FAO - Frühbucher
h 228,00 (zzgl. MwSt. h 43,32 = h 271,32)
22.09.16
IntR1-09-16
Update im Europarecht: Aktuelles in Zivil- und Handelssachen
h 60,00 (zzgl. MwSt. h 11,97 = h 71,40)
24.09.2016
StrafR1-09-16
Aktuelles aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum
Straf- und Strafprozessrecht
h 120,00 (zzgl. MwSt. h 22,80 = h 142,80)
28.–
29.10.2016
BauR1-10-16
Jahresendveranstaltung im Bau- u. Architektenrecht – Komplettbuchung
15 Std. FAO - Frühbucher
h 427,50 (zzgl. MwSt. h 81,23 = h 508,73)
28.10.16
BauR1-10-16-1
Jahresendveranstaltung im Bau- u. Architektenrecht – Teilbuchung 1 –
7 Std. FAO - Frühbucher
h 199,50 (zzgl. MwSt. h 37,91 = h 237,41)
29.10.16
BauR1-10-16-2
Jahresendveranstaltung im Bau- u. Architektenrecht – Teilbuchung 2 –
8 Std. FAO - Frühbucher
h 228,00 (zzgl. MwSt. h 43,32 = h 271,32)
04.–
05.11.2016
VersR1-11-16
7. Kölner Versicherungsrechtstag – Komplettbuchung – 15 Std. FAO –
Frühbucher
h 427,50 (zzgl. MwSt. h 81,23 = h 508,73)
04.11.16
VersR1-11-16-1
7. Kölner Versicherungsrechtstag – Teilbuchung 1 – 7 Std. FAO – Frühbucher
h 199,50 (zzgl. MwSt. h 37,91 = h 237,41)
05.11.16
VersR1-11-16-2
7. Kölner Versicherungsrechtstag – Teilbuchung 2 – 8 Std. FAO – Frühbucher
h 228,00 (zzgl. MwSt. h 43,32 = h 271,32)
18.–
19.11.2016
GR1-11-16
Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz – Komplettbuchung - 15 Std. FAO
- Frühbucher
h 427,50 (zzgl. MwSt. h 81,23 = h 508,73)
18.11.16
GR1-11-16-1
Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz – Teilbuchung 1 – 7 Std. FAO –
Frühbucher
h 199,50 (zzgl. MwSt. h 37,91 = h 237,41)
19.11.16
GR1-11-16-2
Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz – Teilbuchung 2 – 8 Std. FAO –
Frühbucher
h 228,00 (zzgl. MwSt. h 43,32 = h 271,32)
18.–
19.11.2016
ArbR1-11-16
Jahresendveranstaltung im Arbeitsrecht – Komplettbuchung 15 Std. FAO –
Frühbucher
h 427,50 (zzgl. MwSt. h 81,23 = h 508,73)
18.11.16
ArbR1-11-16-1
Jahresendveranstaltung im Arbeitsrecht – Teilbuchung 1 – 7 Std. FAO –
Frühbucher
h 199,50 (zzgl. MwSt. h 37,91 = h 237,41)
19.11.16
ArbR1-11-16-2
Jahresendveranstaltung im Arbeitsrecht – Teilbuchung 2 – 8 Std. FAO –
Frühbucher
h 228,00 (zzgl. MwSt. h 43,32 = h 271,32)
02.–
03.12.2016
MietR1-12-16
Kölner Mietrechtstage 2016 – Komplettbuchung – 15 Std. FAO – Frühbucher
h 427,50 (zzgl. MwSt. h 81,23 = h 508,73)
02.12.16
MietR1-12-16-1
Kölner Mietrechtstage 2016 – Teilbuchung 1 – 7 Std. FAO – Frühbucher
h 199,50 (zzgl. MwSt. h 37,91 = h 237,41)
03.12.16
MietR1-12-16-2
Kölner Mietrechtstage 2016 – Teilbuchung 2 – 8 Std. FAO – Frühbucher
h 228,00 (zzgl. MwSt. h 43,32 = h 271,32)
Bitte faxe
n Sie
alle 3 Seit
en an
folgende N
ummer:
0221 2856
02-21
85
Hinweise der Redaktion
In dieser Ausgabe des KAV Magazins finden Sie die Bewerbung der bereits bis zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe geplanten Seminare der nächsten Folgemonate. Darüber hinaus wurden und werden kontinuierlich weitere Fachseminare, Workshops und Tagungen für Sie erstellt, deren Bewerbung im direkten Anschluss zur finalen Planung auf unserer KAV Onlineplattform im Internet unter www.kav-seminare.de, in unserem monatlichen
Newsletter (Seite 78) sowie in den nachfolgenden KAV Magazinen erfolgen.
Gern stehen wir Ihnen für Fragen und Anregungen jederzeit zur Verfügung. Seinen Mitgliedern gewährt der KAV einen Bonus, indem er die Kosten
für die 5./6./11. und 12. Seminarstunde pro Kalenderjahr und Mitglied übernimmt. Die Mitglieder des KAV erhalten bei Anwendung des KAV BONUS
SYSTEMS eine entsprechend reduzierte Rechnung von der KAV Service GmbH, die die Seminare im Auftrag des KAV durchführt.
Bitte zahlen Sie daher die Teilnahmegebühren für die Seminare erst nach Erhalt der Rechnung.
Bitte faxe
n Sie
alle 3 Seit
en an
folgende N
ummer:
0221 2856
02-21
Ihre Daten
Fax: 0 221. 28 56 02 - 21
Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen. Eine Online-Anmeldung ist möglich unter: www.kav-seminare.de.
Name
Anschrift
Gerichtsfach-Nr.:
Rechnungs-Adresse, falls abweichend
Telefon, E-Mail
Köln, den
Unterschrift
Im Anschluss zu Ihrer Anmeldung erhalten Sie gemäß unseren Teilnahmebedingungen eine Bestätigung und Annahme Ihres Buchungswunsches sowie
eine Ausführung unserer Teilnahmebedingungen. Bitte zahlen Sie erst nach Erhalt Ihrer Rechnung unter Verwendung Ihrer Rechnungsnummer.
Vielen Dank!
86
Teilnahmebedingungen für das Fortbildungsangebot der Kölner Anwaltverein Service GmbH
1. Veranstalter des Fortbildungsangebots
Veranstalter ist die Kölner Anwaltverein Service GmbH,
gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer,
RA Markus Trude und Martin V. Sampedrano Gonzalez,
Luxemburger Str. 101, Justizgebäude, 50939 Köln,
eingetragen im
Handelsregister des Amtsgerichts Köln, HRB 28395;
Telefon: 0 221 285602-20 (montags bis freitags 9.00 Uhr
bis 15.00 Uhr), Fax: 0 221 285602-21,
E-Mail: [email protected],
Internet: www.koelner-anwaltverein.de/KoelnerAnwaltVerein-Service-GmbH
2. Geltungsbereich
Die Kölner Anwaltverein Service GmbH führt Seminare,
Fortbildungsveranstaltungen und Fachanwaltslehrgänge
nach Maßgabe dieser Teilnahmebedingungen durch.
3. Wie kommt ein Vertrag zwischen Ihnen und uns
zustande
Soweit wir Ihnen über unsere Internetseiten
www.koelner-anwaltverein.de oder www.koelner-anwaltverein.de/KoelnerAnwaltVerein-Service-GmbH, über
unsere Mitgliederzeitschrift „KAV-Magazin“ oder über
einen unserer Flyer Fortbildungsveranstaltungen anbieten, stellt dies lediglich eine Aufforderung zur Abgabe
eines Vertragsangebotes dar. Indem Sie eine Bestellung
per Brief, Telefax oder E-Mail absenden, geben Sie ein
Angebot gemäß § 145 BGB ab. Wir bestätigen Ihnen per
Brief, E-Mail oder Telefax den Vertragsschluss. Sofern
Sie dies angegeben haben, übersenden wir Ihnen die
vorgenannten Bestätigung per E-Mail.
4. Annahme der Buchung
Wenn Sie eine Fortbildungsveranstaltung per Brief,
Telefon oder E-Mail buchen, bestätigen wir Ihnen innerhalb von ca. fünf Werktagen, ob wir Ihr Angebot zum
Abschluss des Vertrages über die von Ihnen gewünschte
Fortbildungsveranstaltung annehmen.
5. Widerrufsrecht
Wenn Sie Verbraucher sind, steht Ihnen nach Maßgabe
der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht
zu. Ein Verbraucher ist eine natürliche Person, die die
Bestellung zu einem Zweck abgibt, der weder Ihrer
gewerblichen noch selbstständigen beruflichen Tätigkeit
zugerechnet werden kann.
a) Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne
Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag
des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns,
die
Kölner Anwaltverein Service GmbH
Luxemburger Str. 101
Justizgebäude
50939 Köln
Fax: 0221 285602-21
E-Mail: [email protected],
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der
Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren
Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass
Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
b) Widerrufsfolgen
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir
Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten
haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben,
dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von
uns angebotene, günstigste Standardlieferung
gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen
vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem
die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags
bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der
ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei
denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes
vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen
dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie
uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem
Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von
der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses
Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im
Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
6. Teilnahmegebühren und Fälligkeit
Sämtliche Teilnahmegebühren der von der Kölner
Anwaltverein Service GmbH angebotenen Veranstaltungen sind Bruttopreise inklusive der gesetzlichen
Umsatzsteuer.
Die Teilnahmegebühren für Ihre gebuchte Fortbildungsveranstaltung (Seminare, Fachanwaltskurse, Zusatzausbildungen etc.) wird mit dem Zugang der Rechnung
fällig.
Soweit wir dies anbieten, können Sie zu ermäßigten
Teilnahmegebühren teilnehmen, wenn Sie zum Zeitpunkt des Fachanwaltslehrganges oder zum Zeitpunkt
der berufsbegleitenden Zusatzausbildung Mitglied des
Kölner Anwaltvereins und weniger als 5 Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sind. Bitte beachten Sie auch die
Informationen auf unserer Website zu der finanziellen
Fördermöglichkeit dieser Kurse durch das Land NRW mit
einem sog. „Bildungsscheck“.
7. Sonderkündigungsrecht
a) Sonderkündigungsrecht bei Seminaren
Sie können bis zu 14 Tage vor Seminarbeginn die von
Ihnen gebuchte Fortbildungsveranstaltung kündigen. In
diesem Fall erlischt unser Anspruch auf die vereinbarte
Teilnahmegebühr.
Kündigen Sie bis zum Ablauf des Tages vor dem Veranstaltungstermin, berechnen wir Ihnen eine Pauschale in
Höhe von 30 % der Teilnahmegebühr. Diese Pauschale
wird sofort fällig. Sie dürfen uns nachweisen, dass
uns durch Ihre Kündigung finanzielle Nachteile nicht
oder nicht in Höhe der von uns berechneten Pauschale
entstanden sind.
b) Sonderkündigungsrecht bei Fachanwaltskursen oder
Zusatzausbildungen
Sie können bis zu zwei Monate vor Beginn des Fachanwaltskurses oder der Zusatzausbildung den von Ihnen
gebuchten Fachanwaltskurs oder die Zusatzausbildung
kündigen. In diesem Fall erlischt unser Anspruch auf die
vereinbarte Teilnahmegebühr.
Kündigen Sie bis zum Ablauf des Tages vor dem Veranstaltungstermin, berechnen wir Ihnen eine Pauschale in
Höhe von 30 % der Teilnahmegebühr. Diese Pauschale
wird sofort fällig. Sie dürfen uns nachweisen, dass
uns durch Ihre Kündigung finanzielle Nachteile nicht
oder nicht in Höhe der von uns berechneten Pauschale
entstanden sind.
c) Form der Kündigung
Sie können Ihre Kündigung schriftlich, per Telefax oder
per E-Mail erklären.
8. Programmänderung und Absage von
Fortbildungsveranstaltungen durch die Kölner
Anwaltverein Service GmbH
Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir Fortbildungsveranstaltungen jeglicher Art absagen können, wenn
z.B. ein Dozent ausfällt oder die geplante Teilnehmerzahl nicht erreicht wird. Sofern wir von diesem Recht
Gebrauch machen, informieren wir Sie von unserer
Absage so rechtzeitig wie möglich. Bitte informieren Sie
sich stets online über die aktuellen Kursinformationen
oder kontaktieren Sie unsere Geschäftsstelle. Sollten
wir Fortbildungsveranstaltungen absagen, erstatten wir
Ihnen die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende
Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten
oder sonstigen Erfüllungsgehilfen der Kölner Anwaltverein Service GmbH.
9. Arbeitsunterlagen
Im Rahmen einer Vielzahl der von der Kölner Anwaltverein Service GmbH angebotenen Fortbildungsveranstaltungen stellen die Referenten Ihnen Arbeitsunterlagen zur Verfügung. Wir weisen Sie darauf hin, dass
grundsätzlich kein Anspruch auf diese Arbeitsunterlagen
besteht. Sofern der jeweilige Referent einwilligt, übermitteln wir Ihnen diese Arbeitsunterlagen im Nachgang
zur jeweiligen Veranstaltung per E-Mail. Zu diesem
Zweck legen wir im Rahmen der Veranstaltung entsprechende Listen aus, auf denen Sie Ihre E-Mail-Adresse
eintragen können.
Die Kölner Anwaltverein Service GmbH haftet nicht
für den Inhalt der Fortbildungsveranstaltung oder der
begleitenden Arbeitsunterlagen, es sei den die Kölner
Anwaltverein Service GmbH oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig.
10. Urheberrecht
Die ausgegebenen Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen diese nicht – auch nicht
auszugsweise – ohne Einwilligung des entsprechenden
Referenten und der Kölner Anwaltverein Service GmbH
vervielfältigen. Die Skriptmaterialien stehen exklusiv
den Teilnehmern der entsprechenden Fortbildungsveranstaltung zur Verfügung.
11. Datenschutz
Wenn wir Ihre personenbezogenen Daten erheben
und verarbeiten, beachten wir die Anforderungen des
Bundesdatenschutzgesetzes. Wir speichern die uns
übermittelten personenbezogenen Daten wie z.B.
Name, Adresse, Bankverbindung und E-Mail-Adresse zur
Abwicklung Ihrer Seminaranmeldung.
Sollten Sie Information über weitere Veranstaltungen
wünsche, benötigen wir hierzu Ihre Einwilligung. Sollten
Sie per Brief, E-Mail oder Telefax eine unserer Fortbildungsveranstaltungen buchen, teilen Sie uns bitte mit,
ob wir Sie über weitere Veranstaltungen informieren
dürfen.
12. Teilnahmebescheinigung oder Zertifikat
a) Fortbildungsveranstaltungen
Sofern Sie an einer unserer Fortbildungsveranstaltungen
teilgenommen haben, erteilen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung. Zum Nachweis Ihrer Teilnahme an
einer unserer Fortbildungsveranstaltungen führen wir
Teilnehmerlisten. Sollten Sie an der Ausstellung einer
Teilnahmebestätigung interessiert sein, bitten wir Sie
darum, Ihre Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung
durch Ihre Unterschrift auf der Teilnehmerliste zu bestätigen. Wir übersenden Ihnen die Teilnahmebestätigung
nach Abschluss der Fortbildungsveranstaltungen. Dies
setzt voraus, dass Sie die Teilnahmegebühren für die
Fortbildungsveranstaltung vollständig bezahlt haben.
Unsere Fortbildungsveranstaltungen sind in der Regel als
Pflichtfortbildungsnachweis gemäß § 15 FAO geeignet.
Eine endgültige Entscheidung über die Eignung als
Pflichtfortbildungsnachweis gemäß § 15 FAO trifft die für
Sie zuständige Rechtsanwaltskammer.
b) Fachanwaltskurse oder Zusatzausbildungen
Für die Teilnahme und den erfolgreichen Abschluss eines
unserer Fachanwaltskurse oder eine unserer Zusatzausbildungen, erteilen wir Ihnen ein Zertifikat. Zum
Nachweis Ihrer Teilnahme an einer unserer Fortbildungsveranstaltungen führen wir Teilnehmerlisten. Sollten
Sie an der Ausstellung einer Teilnahmebestätigung
interessiert sein, bitten wir Sie darum, Ihre Teilnahme
an der jeweiligen Veranstaltung durch Ihre Unterschrift
auf der Teilnehmerliste zu bestätigen. Wir übersenden
Ihnen die Teilnahmebestätigung nach Abschluss der
Fortbildungsveranstaltungen. Dies setzt voraus, dass Sie
die Teilnahmegebühren für die Fortbildungsveranstaltung vollständig bezahlt haben.
13. Haftungsbegrenzung
Ihre Ansprüche auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen richten sich nach den folgenden
Bestimmungen.
a) Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, eines
gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen von
uns beruhen, haften wir unbeschränkt.
b) Bei den übrigen Haftungsansprüchen haften wir unbeschränkt nur bei Nichtvorhandensein der garantierten
Beschaffenheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
c) Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur, sofern eine
Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung
des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist
(Kardinalpflicht). Bei der leicht fahrlässigen Verletzung
einer Kardinalpflicht ist die Haftung beschränkt auf das
Fünffache des von Ihnen geschuldeten Netto-Entgelts
sowie auf solche Schäden, mit deren Entstehung im
Rahmen der Vertragserfüllung typischerweise gerechnet
werden muss.
14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Auf unsere Verträge wenden wir nur das Recht der
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UNKaufrechts (United Nations Convention on Contracts for
the International Sale of Goods, CISG) an.
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen beider Vertragsteile
ist unser Sitz. Gerichtsstand ist Köln.
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen
ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so
berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.
Es wird kommen!
Im Frühjahr 2016!
Sie dürfen gespannt sein!
Gemeinsam viel erreichen!
Hilfe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge!
Terror und Angst, Bombardements, Krieg, Gewalt und Schmerz, Hass
und Vergeltung: All das versuchen immer mehr Menschen aus der arabischen Welt, dem Balkan und aus Teilen Afrikas hinter sich zu lassen.
Die einzige Möglichkeit, um sich und ihre Familien zu retten: eine
Flucht voller Strapazen, bei der sie meist alles zurücklassen, außer die
Kleidung, die sie am Leibe tragen – und bei der sie immer ihr Leben
aufs Spiel setzen. Denn den menschenunwürdigen Transport übers
Meer oder durch Wüsten, für den sich Schlepper und Schleuser mit
horrenden Summen bezahlen lassen, überlebt längst nicht jeder.
Etwa die Hälfte dieser Flüchtlinge sind Kinder und Jugendliche. Viele
kommen allein – ohne Eltern, Geschwister oder andere Angehörige.
Viele mussten miterleben wie diese gequält, gefoltert, getötet wurden
– oder unterwegs starben. Sie sind verängstigt und erschöpft. Und sie
brauchen Hilfe. Hilfe, das Erlebte zu verarbeiten und die Hoffnung auf
ein Leben in Sicherheit und Frieden wiederzuentdecken.
Diese Hilfe bietet die evangelische Jugendhilfe Anna-Stiftung e.V.
Die Kölner Stiftung gibt sogenannten minderjährigen unbegleiteten
Flüchtlingen ein neues Zuhause, in dem die zum Großteil stark traumatisierten Kinder von Pädagogen umsorgt und gefördert werden. In
Wohngruppen im Haupthaus in Köln-Vogelsang und den beiden neuen
Außenwohngruppen in Köln-Junkersdorf und in der Nähe von Kommern
werden sie gemeinsam mit hilfsbedürftigen Kindern und Jugendlichen
aus Deutschland betreut.
Der KAV e.V. möchte dieses Projekt aktiv begleiten und fördern. Denn
gerade die jungen unbegleiteten Flüchtlinge sind auf Institutionen angewiesen, die sie fernab der Heimat willkommen heißen und auf dem
Weg in die Selbstständigkeit begleiten.
Bitte unterstützen Sie uns dabei!
Mit Ihrer Spende, egal wie groß sie sein mag, unterstützen Sie ganz
konkret den Ausbau und Betrieb einer neuen Außenwohngruppe in
Kommern. Hier sollen Projekte umgesetzt werden, die mit öffentlichen
Geldern allein nicht finanziert werden können: etwa die Bestellung von
Sprachpädagogen und der Aufbau einer Werkstatt, in der die Bewohner ihre schrecklichen Erlebnisse auch handwerklich und künstlerisch
verarbeiten können.
Spenden an:
Jugendhilfe Anna-Stiftung e.V.
Stichwort: Gemeinsam helfen – KAV
Sparkasse Köln Bonn
IBAN: DE10 3705 0198 0002 8020 80
BIC: COLSDE33
Die Ausstellung einer Zustellungsbescheinigung
ist direkt über die Stiftung möglich.
Vielen Dank!
Weitere Informationen zur
Jugendhilfe Anna-Stiftung e.V.
erhalten Sie unter www.anna-stiftung.com