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CCBE-Präsidium 2016, Generalsekretär Philip Buisseret und ehem. Präsidentin Maria Ślązak
Nr. 48
Dezember 2015 – Januar 2016
Editorial – 2016: Das Jahr aller Gefahren? – CCBE-Konferenz: Innovation und die Zukunft
der Anwaltschaft – CCBE-Initiativen zur Unterstützung chinesischer Anwälte – Tag des
bedrohten Anwalts – Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte – European Lawyers
Foundation – Unschuldsvermutung – Workshop zur Anwaltsspezialisierung –
Veranstaltung des Barreau de Paris – Save the date
EDITORIAL – 2016: DAS JAHR ALLER GEFAHREN?
Noch nie seit Beginn der europäischen Integration hat
es Krisen von derartigem Ausmaß gegeben und niemand
kann mehr die Gefahr ausschließen, dass die Europäische
Union zerfällt. Seit 2008 wird Europa von einer Krise nach
der anderen geschüttelt: Finanzkrise, Wirtschaftskrise, die
Krise der Eurozone, der massive Zustrom von Migranten
und Flüchtlingen und ein explosionsartiger Anstieg von
Terroranschlägen auf europäischem Boden. Gleichzeitig
kommt es zu neuen Spannungen im Osten.
In diesen Zeiten der Krise, der Verunsicherung und Zweifel,
müssen wir europäische Anwälte unsere Überzeugung
bekräftigen, dass es keine demokratische Gesellschaft
geben kann ohne die Wahrung der individuellen und
kollektiven Freiheiten, ohne die permanente Bejahung des
Rechtsstaates und daher nicht ohne eine gestärkte Rolle
der Anwälte als Verteidiger der Rechte und Freiheiten eines
jeden Einzelnen in einer Zeit, in der aus der Bevölkerung
der Ruf nach Sicherheit laut wird.
Die Anwaltschaft muss jeden Einzelnen
verteidigen, denn keine Gesellschaft ohne
Recht und kein Recht ohne Anwalt.
Manche Staaten haben unmittelbar
mit verschärften Sicherheitsgesetzen
reagiert, auf Kosten der individuellen
und kollektiven Rechte. Diese autoritäre
Reaktion lebt von der Angst der
Bevölkerung. Die Versuchung, zu
Extremlösungen zu greifen, ist groß.
2016 ist daher ein Jahr voller Gefahren
und für die Anwälte zweifellos ein Jahr, in
dem sie wachsam sein und in so manchem
Kampf bestehen müssen.
Das europäische Projekt, basierend auf
Frieden, Toleranz, Freiheit, Weltoffenheit
und Rechtsstaatlichkeit, wird nicht länger
gepriesen.
Michel BENICHOU
Präsident des CCBE
-1-
KONFERENZ DES CCBE: INNOVATION UND DIE ZUKUNFT DER ANWALTSCHAFT
Am 21. Oktober 2016 veranstaltet der CCBE zum ersten Mal eine große eintägige Konferenz in Paris zum Thema Zukunft
von Rechtsdienstleistungen. Titel der Konferenz: „Innovation und die Zukunft der Anwaltschaft“. Auf der Tagesordnung
stehen vier Themenbereiche, die im Rahmen von Gesprächen am runden Tisch diskutiert werden sollen: die Zukunft der
Justiz, die Zukunft der Rechtsdienstleistungen, die Zukunft von Anwaltskanzleien und die Zukunft von Anwaltskammern
und -verbänden.
Weitere Details zu der Konferenz folgen in den kommenden Monaten. Für weitere Informationen wenden Sie sich
bitte an Madeleine Kelleher ([email protected])
CCBE-INITIATIVEN ZUR UNTERSTÜTZUNG CHINESISCHER ANWÄLTE
Mit einer Reihe von Initiativen
unterstützt der CCBE weiterhin die
chinesische Anwaltschaft. Im Januar
hat der CCBE eine Petition der China
Human Rights Lawyers Concern
Group und dem Taiwan Support China
Human Rights Lawyers Network
mitunterzeichnet, die nach den
Repressionen im Juli letzten Jahres
gegen Anwälte, die sich besonders
für die Menschenrechte einsetzten,
initiiert wurde. Mit dem Appell
wurde die chinesische Regierung
aufgefordert, sich an die Regeln des
ordentlichen Gerichtsverfahrens und
der Rechtsstaatlichkeit zu halten
und 36 illegal inhaftierte Anwälte
freizulassen. Die Petition wurde
weltweit von 106 Organisationen
unterzeichnet.
CCBE-Präsident Michel Benichou
hat außerdem ein Schreiben der
ACAT mitunterzeichnet, mit dem
die Freilassung von inhaftierten
Bürgerrechtsanwälten
gefordert
wird. Das Schreiben wurde von 20
namhaften Anwälten, Richtern und
Juristen unterzeichnet. Die Medien
haben ausführlich über den Brief
berichtet.
TAG DES BEDROHTEN ANWALTS
Am 22. Januar 2016 hat der CCBE die von der Europäischen
Vereinigung von Juristinnen und Juristen für Demokratie
und Menschenrechte in der Welt (EJDM), den Europäischen
Demokratischen Anwälten (EDA) und der Stiftung „Tag des
bedrohten Anwalts“ ins Leben gerufene Initiative „Tag des
bedrohten Anwalts“ unterstützt. Die Stiftung wählt jedes
Jahr ein Land aus, das durch eine besonders extreme
Behandlung von Anwälten aufgefallen ist. Dieses Jahr
war es Honduras. Seit 2010 sind dort über 90 Anwälte
gewaltsam zu Tode gekommen. Der CCBE hat an einer
Kundgebung vor der Botschaft von Honduras in Brüssel
teilgenommen und war außerdem Teil der Delegation,
die in der Botschaft den honduranischen Behörden eine
Petition übergeben hat.
Weitere Informationen zum Tag des bedrohten Anwalts
finden Sie auf dieser Internetseite.
Demonstration vor der Botschaft von Honduras in Brüssel
EUROPÄISCHER GERICHTSHOF FÜR MENSCHENRECHTE
Am 1. Januar 2016 sind geänderte
Regeln für Beschwerdeverfahren
am
Europäischen
Gerichtshof
für Menschenrechte in Kraft
getreten.
Zukünftig
müssen
Beschwerden auf neuen Formularen
eingereicht werden. Wird den
Formanforderungen für Beschwerden
nach Art. 47 der Verfahrensordnung
nicht
entsprochen,
wird
die
Beschwerde abgelehnt. Das neue
Formblatt und weitere Informationen
-2-
für Antragsteller sind auf der
Internetseite
des
Gerichtshofs
erhältlich: http://www.echr.coe.int/
Pages/home.aspx?p=applicants&c
EUROPEAN LAWYERS FOUNDATION
Vor einem Jahr und drei Monaten wurde im
niederländischen Den Haag die European Lawyers
Foundation (ELF) gegründet, zur Durchführung von
Projekten mit Mehrwert für europäische Anwälte
und zu Themen der europäischen Rechtspolitik. In
der Zwischenzeit hat die ELF eine Reihe von Projekten
vorgeschlagen und umgesetzt. Zum Teil wurden Projekte
bereits abgeschlossen, andere befinden sich in der
Umsetzungsphase, weitere Projekte sind in Planung. Zwei
der Projekte, die derzeit durchgeführt werden, sind
von der EU geförderte Projekte im Bereich Strafrecht,
bei denen die Stiftung federführend in Partnerschaft
mit dem CCBE zusammenarbeitet. Erstens das Projekt
TRAINAC, mit dem die Umsetzung auf nationaler
Ebene der drei Richtlinien über Mindeststandards
in Strafverfahren umfassend analysiert werden
soll: Richtlinie 2010/64 über das Recht auf
Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen;
Richtlinie 2012/13 über das Recht auf
Belehrung und Richtlinie 2013/48 über das
Recht auf Zugang zu einem Rechtsanwalt.
Zweitens, das Projekt EAW-Rights, das
zu einer korrekten und einheitlichen
Umsetzung des Europäischen Haftbefehls
beitragen soll.
Die ELF ist auch auf anderen Gebieten tätig, wie zum
Beispiel im Bereich E-Justiz (hier leitet die Stiftung
das von der EU geförderte Projekt Find-A-Lawyer 3 in
Zusammenarbeit mit dem CCBE, zur Konsolidierung der
bereits bestehenden Find-A-Lawyer - Datenbank und dem
Find-A-Lawyer 2 - Tool zur Überprüfung der elektronischen
Identität eines Anwalts in grenzüberschreitenden
Verfahren).
Daneben unterstützt die ELF auch nationale Kammern
und Verbände bei Fortbildungsmaßnahmen. So
hat die Stiftung zusammen mit berufsständischen
Anwaltsorganisationen aus fünf Mitgliedstaaten
einen Antrag auf Fördermittel der EU zur
Finanzierung von Seminaren zu den Themen
Immigration und Asyl gestellt, die 2016 und 2017
stattfinden sollen.
Aktuelle Informationen zu den Projekten
der ELF finden Sie hier: http://
europeanlawyersfoundation.eu/projects/
Alonso Hernández-Pinzón Garcia,
Managing Director
UNSCHULDSVERMUTUNG
Am 20. Januar 2016 hat das
Europäische
Parlament
die
neuen EU-Regeln zum Schutz
der
Unschuldsvermutung
in
Strafverfahren
gebilligt.
Die
Richtlinie „gilt für alle Abschnitte des
Strafverfahrens ab dem Zeitpunkt,
zu dem eine Person verdächtigt oder
beschuldigt wird, eine Straftat oder
eine mutmaßliche Straftat begangen
zu haben, bis die Entscheidung über
die endgültige Feststellung, ob diese
Person die betreffende Straftat
begangen hat, Rechtskraft erlangt
hat“.
Der
CCBE
hat
die
neuen
Bestimmungen, mit denen das Recht
auf ein faires Verfahren gestärkt
und das gegenseitige Vertrauen der
Mitgliedstaaten in die jeweiligen
Justizsysteme
vertieft
werden
soll,
ausdrücklich
unterstützt.
Ganz besonders hat der CCBE die
entschlossene Haltung des EP
begrüßt, als versucht wurde, den
Mitgliedstaaten die Möglichkeit einer
Beweislastumkehr
einzuräumen.
Die Beweislast muss immer bei
der Anklage liegen. Dies ist ein
strafrechtliches Grundprinzip.
Begrüßt hat der CCBE auch die
Tatsache, dass der endgültige
Richtlinientext das absolut geltende
Aussageverweigerungsrecht
festschreibt. Danach darf die
Wahrnehmung des Rechts auf
Aussageverweigerung oder des
Rechts, sich nicht selbst zu belasten,
nicht gegen verdächtige oder
beschuldigte Personen verwendet
und „als Beweis dafür gewertet
werden, dass sie die betreffende
Straftat begangen haben“.
Weitere Informationen finden Sie
hier.
WORKSHOP ÜBER ANWALTSSPEZIALISIERUNGEN
Die regionale Kammer der Rechtsberater von Katowice in Polen wird am 15. April 2016 einen Workshop über
Anwaltsspezialisierungen abhalten. Teilnehmer sind Experten aus ganz Europa, die über Pro und Contra der Einführung
von Fachanwaltsspezialisierungen diskutieren und Erfahrungen austauschen werden.
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VERANSTALTUNG DES BARREAU DE PARIS
Am 10. Dezember 2015 war der CCBE durch die ehem.
Präsidentin des CCBE, Maria Ślązak, auf einem Seminar
der Pariser Anwaltskammer vertreten. Nach ihrer Rede
zum Europäischen Anwaltstag nahm Frau Ślązak an einem
Podiumsgespräch über „Wirtschaft und Menschenrechte“
teil. Weitere Podiumsteilnehmer waren David Rivkin
(Präsident der IBA), Linda Klein (Vizepräsidentin der
ABA), Carlos Lopez (Präsident der Inter-American Bar
Association) und Stephen Denyer (Head of City and
International der Law Society of England and Wales). Frau
Ślązak stellte die Arbeit des CCBE im Bereich der sozialen
Verantwortung von Unternehmen (CSR) vor, zu der auch
das Thema Wirtschaft und Menschenrechte gehört, und
erwähnte insbesondere den 2002 eingerichteten CSRAusschuss sowie den alle zwei Jahre erscheinenden CSRLeitfaden für Anwälte. Daneben informierte sie über die
Verbesserungen im Bereich CSR auf internationaler Ebene.
Den Schwerpunkt ihrer Ausführungen bildeten die CSRLeitfäden 2013 und 2014, die u.a. auch Ratschläge und
Empfehlungen für Anwälte und deren berufsständische
Organisationen enthalten. Frau Ślązak betonte, dass
Anwälte nicht für schlechte Praktiken ihrer Mandanten
ehem. CCBE-Präsidentin Maria Ślązak in Paris
an den Pranger gestellt werden dürften; dass sie nur für
ihr eigenes Handeln verantwortlich seien und nicht für
das Fehlverhalten jener, in deren Namen sie agierten.
Außerdem sollten Mandanten Zugang zu anwaltlicher
Beratung und Vertretung haben, auch wenn es um eine
Menschenrechtsverletzung (durch den Mandanten)
geht. Bei der Ausübung ihrer Tätigkeit seien Anwälte
vollkommen unabhängig.
SAVE THE DATE
Am 16. Februar 2016 unterstützt der
CCBE Passerelle Public Affairs bei der
Organisation eines neuen EU Justice
Stakeholder Forums mit dem Titel
„Die Zukunft der Justiz in der EU:
Herausforderungen und Chancen”.
Das Forum bietet einschlägigen
Akteuren und Entscheidungsträgern
Gelegenheit zum gegenseitigen
Kennenlernen, zum Austausch über
Kernfragen, neue Herausforderungen
und beste Praktiken sowie zur
Information und Unterstützung
von Entscheidungsträgen bei der
Entwicklung neuer Maßnahmen.
Zahlreiche
hochrangige
Entscheidungsträger
werden
auf der Veranstaltung zu Wort
kommen, wie u.a. die Europäische
Justizkommissarin Vera Jourová.
CCBE-Präsident Michel Benichou wird
ebenfalls an dem Forum teilnehmen.
Am Freitag, dem 22. April 2016,
organisiert der CCBE-Ausschuss
Aus- und Fortbildung eine Konferenz
mit dem Titel „Ausbildung von
Rechtsanwälten – Herausforderungen
und Chancen“.
Für weitere Informationen zu den
genannten Veranstaltungen wenden
Sie sich bitte an Madeleine Kelleher
([email protected]).
VERANSTALTUNGSHINWEISE
03.-04.02.: CCBE Ständiger Ausschuss, Wien
04.-06.02.: 44. Europäische Präsidentenkonferenz, Wien
16.02.: EU Justice Stakeholder Forum „Die Zukunft der Justiz in der EU:
Herausforderungen und Chancen“, Brüssel
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