Info CCBEInfo CCBE-Präsidium 2016, Generalsekretär Philip Buisseret und ehem. Präsidentin Maria Ślązak Nr. 48 Dezember 2015 – Januar 2016 Editorial – 2016: Das Jahr aller Gefahren? – CCBE-Konferenz: Innovation und die Zukunft der Anwaltschaft – CCBE-Initiativen zur Unterstützung chinesischer Anwälte – Tag des bedrohten Anwalts – Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte – European Lawyers Foundation – Unschuldsvermutung – Workshop zur Anwaltsspezialisierung – Veranstaltung des Barreau de Paris – Save the date EDITORIAL – 2016: DAS JAHR ALLER GEFAHREN? Noch nie seit Beginn der europäischen Integration hat es Krisen von derartigem Ausmaß gegeben und niemand kann mehr die Gefahr ausschließen, dass die Europäische Union zerfällt. Seit 2008 wird Europa von einer Krise nach der anderen geschüttelt: Finanzkrise, Wirtschaftskrise, die Krise der Eurozone, der massive Zustrom von Migranten und Flüchtlingen und ein explosionsartiger Anstieg von Terroranschlägen auf europäischem Boden. Gleichzeitig kommt es zu neuen Spannungen im Osten. In diesen Zeiten der Krise, der Verunsicherung und Zweifel, müssen wir europäische Anwälte unsere Überzeugung bekräftigen, dass es keine demokratische Gesellschaft geben kann ohne die Wahrung der individuellen und kollektiven Freiheiten, ohne die permanente Bejahung des Rechtsstaates und daher nicht ohne eine gestärkte Rolle der Anwälte als Verteidiger der Rechte und Freiheiten eines jeden Einzelnen in einer Zeit, in der aus der Bevölkerung der Ruf nach Sicherheit laut wird. Die Anwaltschaft muss jeden Einzelnen verteidigen, denn keine Gesellschaft ohne Recht und kein Recht ohne Anwalt. Manche Staaten haben unmittelbar mit verschärften Sicherheitsgesetzen reagiert, auf Kosten der individuellen und kollektiven Rechte. Diese autoritäre Reaktion lebt von der Angst der Bevölkerung. Die Versuchung, zu Extremlösungen zu greifen, ist groß. 2016 ist daher ein Jahr voller Gefahren und für die Anwälte zweifellos ein Jahr, in dem sie wachsam sein und in so manchem Kampf bestehen müssen. Das europäische Projekt, basierend auf Frieden, Toleranz, Freiheit, Weltoffenheit und Rechtsstaatlichkeit, wird nicht länger gepriesen. Michel BENICHOU Präsident des CCBE -1- KONFERENZ DES CCBE: INNOVATION UND DIE ZUKUNFT DER ANWALTSCHAFT Am 21. Oktober 2016 veranstaltet der CCBE zum ersten Mal eine große eintägige Konferenz in Paris zum Thema Zukunft von Rechtsdienstleistungen. Titel der Konferenz: „Innovation und die Zukunft der Anwaltschaft“. Auf der Tagesordnung stehen vier Themenbereiche, die im Rahmen von Gesprächen am runden Tisch diskutiert werden sollen: die Zukunft der Justiz, die Zukunft der Rechtsdienstleistungen, die Zukunft von Anwaltskanzleien und die Zukunft von Anwaltskammern und -verbänden. Weitere Details zu der Konferenz folgen in den kommenden Monaten. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Madeleine Kelleher ([email protected]) CCBE-INITIATIVEN ZUR UNTERSTÜTZUNG CHINESISCHER ANWÄLTE Mit einer Reihe von Initiativen unterstützt der CCBE weiterhin die chinesische Anwaltschaft. Im Januar hat der CCBE eine Petition der China Human Rights Lawyers Concern Group und dem Taiwan Support China Human Rights Lawyers Network mitunterzeichnet, die nach den Repressionen im Juli letzten Jahres gegen Anwälte, die sich besonders für die Menschenrechte einsetzten, initiiert wurde. Mit dem Appell wurde die chinesische Regierung aufgefordert, sich an die Regeln des ordentlichen Gerichtsverfahrens und der Rechtsstaatlichkeit zu halten und 36 illegal inhaftierte Anwälte freizulassen. Die Petition wurde weltweit von 106 Organisationen unterzeichnet. CCBE-Präsident Michel Benichou hat außerdem ein Schreiben der ACAT mitunterzeichnet, mit dem die Freilassung von inhaftierten Bürgerrechtsanwälten gefordert wird. Das Schreiben wurde von 20 namhaften Anwälten, Richtern und Juristen unterzeichnet. Die Medien haben ausführlich über den Brief berichtet. TAG DES BEDROHTEN ANWALTS Am 22. Januar 2016 hat der CCBE die von der Europäischen Vereinigung von Juristinnen und Juristen für Demokratie und Menschenrechte in der Welt (EJDM), den Europäischen Demokratischen Anwälten (EDA) und der Stiftung „Tag des bedrohten Anwalts“ ins Leben gerufene Initiative „Tag des bedrohten Anwalts“ unterstützt. Die Stiftung wählt jedes Jahr ein Land aus, das durch eine besonders extreme Behandlung von Anwälten aufgefallen ist. Dieses Jahr war es Honduras. Seit 2010 sind dort über 90 Anwälte gewaltsam zu Tode gekommen. Der CCBE hat an einer Kundgebung vor der Botschaft von Honduras in Brüssel teilgenommen und war außerdem Teil der Delegation, die in der Botschaft den honduranischen Behörden eine Petition übergeben hat. Weitere Informationen zum Tag des bedrohten Anwalts finden Sie auf dieser Internetseite. Demonstration vor der Botschaft von Honduras in Brüssel EUROPÄISCHER GERICHTSHOF FÜR MENSCHENRECHTE Am 1. Januar 2016 sind geänderte Regeln für Beschwerdeverfahren am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Kraft getreten. Zukünftig müssen Beschwerden auf neuen Formularen eingereicht werden. Wird den Formanforderungen für Beschwerden nach Art. 47 der Verfahrensordnung nicht entsprochen, wird die Beschwerde abgelehnt. Das neue Formblatt und weitere Informationen -2- für Antragsteller sind auf der Internetseite des Gerichtshofs erhältlich: http://www.echr.coe.int/ Pages/home.aspx?p=applicants&c EUROPEAN LAWYERS FOUNDATION Vor einem Jahr und drei Monaten wurde im niederländischen Den Haag die European Lawyers Foundation (ELF) gegründet, zur Durchführung von Projekten mit Mehrwert für europäische Anwälte und zu Themen der europäischen Rechtspolitik. In der Zwischenzeit hat die ELF eine Reihe von Projekten vorgeschlagen und umgesetzt. Zum Teil wurden Projekte bereits abgeschlossen, andere befinden sich in der Umsetzungsphase, weitere Projekte sind in Planung. Zwei der Projekte, die derzeit durchgeführt werden, sind von der EU geförderte Projekte im Bereich Strafrecht, bei denen die Stiftung federführend in Partnerschaft mit dem CCBE zusammenarbeitet. Erstens das Projekt TRAINAC, mit dem die Umsetzung auf nationaler Ebene der drei Richtlinien über Mindeststandards in Strafverfahren umfassend analysiert werden soll: Richtlinie 2010/64 über das Recht auf Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen; Richtlinie 2012/13 über das Recht auf Belehrung und Richtlinie 2013/48 über das Recht auf Zugang zu einem Rechtsanwalt. Zweitens, das Projekt EAW-Rights, das zu einer korrekten und einheitlichen Umsetzung des Europäischen Haftbefehls beitragen soll. Die ELF ist auch auf anderen Gebieten tätig, wie zum Beispiel im Bereich E-Justiz (hier leitet die Stiftung das von der EU geförderte Projekt Find-A-Lawyer 3 in Zusammenarbeit mit dem CCBE, zur Konsolidierung der bereits bestehenden Find-A-Lawyer - Datenbank und dem Find-A-Lawyer 2 - Tool zur Überprüfung der elektronischen Identität eines Anwalts in grenzüberschreitenden Verfahren). Daneben unterstützt die ELF auch nationale Kammern und Verbände bei Fortbildungsmaßnahmen. So hat die Stiftung zusammen mit berufsständischen Anwaltsorganisationen aus fünf Mitgliedstaaten einen Antrag auf Fördermittel der EU zur Finanzierung von Seminaren zu den Themen Immigration und Asyl gestellt, die 2016 und 2017 stattfinden sollen. Aktuelle Informationen zu den Projekten der ELF finden Sie hier: http:// europeanlawyersfoundation.eu/projects/ Alonso Hernández-Pinzón Garcia, Managing Director UNSCHULDSVERMUTUNG Am 20. Januar 2016 hat das Europäische Parlament die neuen EU-Regeln zum Schutz der Unschuldsvermutung in Strafverfahren gebilligt. Die Richtlinie „gilt für alle Abschnitte des Strafverfahrens ab dem Zeitpunkt, zu dem eine Person verdächtigt oder beschuldigt wird, eine Straftat oder eine mutmaßliche Straftat begangen zu haben, bis die Entscheidung über die endgültige Feststellung, ob diese Person die betreffende Straftat begangen hat, Rechtskraft erlangt hat“. Der CCBE hat die neuen Bestimmungen, mit denen das Recht auf ein faires Verfahren gestärkt und das gegenseitige Vertrauen der Mitgliedstaaten in die jeweiligen Justizsysteme vertieft werden soll, ausdrücklich unterstützt. Ganz besonders hat der CCBE die entschlossene Haltung des EP begrüßt, als versucht wurde, den Mitgliedstaaten die Möglichkeit einer Beweislastumkehr einzuräumen. Die Beweislast muss immer bei der Anklage liegen. Dies ist ein strafrechtliches Grundprinzip. Begrüßt hat der CCBE auch die Tatsache, dass der endgültige Richtlinientext das absolut geltende Aussageverweigerungsrecht festschreibt. Danach darf die Wahrnehmung des Rechts auf Aussageverweigerung oder des Rechts, sich nicht selbst zu belasten, nicht gegen verdächtige oder beschuldigte Personen verwendet und „als Beweis dafür gewertet werden, dass sie die betreffende Straftat begangen haben“. Weitere Informationen finden Sie hier. WORKSHOP ÜBER ANWALTSSPEZIALISIERUNGEN Die regionale Kammer der Rechtsberater von Katowice in Polen wird am 15. April 2016 einen Workshop über Anwaltsspezialisierungen abhalten. Teilnehmer sind Experten aus ganz Europa, die über Pro und Contra der Einführung von Fachanwaltsspezialisierungen diskutieren und Erfahrungen austauschen werden. -3- VERANSTALTUNG DES BARREAU DE PARIS Am 10. Dezember 2015 war der CCBE durch die ehem. Präsidentin des CCBE, Maria Ślązak, auf einem Seminar der Pariser Anwaltskammer vertreten. Nach ihrer Rede zum Europäischen Anwaltstag nahm Frau Ślązak an einem Podiumsgespräch über „Wirtschaft und Menschenrechte“ teil. Weitere Podiumsteilnehmer waren David Rivkin (Präsident der IBA), Linda Klein (Vizepräsidentin der ABA), Carlos Lopez (Präsident der Inter-American Bar Association) und Stephen Denyer (Head of City and International der Law Society of England and Wales). Frau Ślązak stellte die Arbeit des CCBE im Bereich der sozialen Verantwortung von Unternehmen (CSR) vor, zu der auch das Thema Wirtschaft und Menschenrechte gehört, und erwähnte insbesondere den 2002 eingerichteten CSRAusschuss sowie den alle zwei Jahre erscheinenden CSRLeitfaden für Anwälte. Daneben informierte sie über die Verbesserungen im Bereich CSR auf internationaler Ebene. Den Schwerpunkt ihrer Ausführungen bildeten die CSRLeitfäden 2013 und 2014, die u.a. auch Ratschläge und Empfehlungen für Anwälte und deren berufsständische Organisationen enthalten. Frau Ślązak betonte, dass Anwälte nicht für schlechte Praktiken ihrer Mandanten ehem. CCBE-Präsidentin Maria Ślązak in Paris an den Pranger gestellt werden dürften; dass sie nur für ihr eigenes Handeln verantwortlich seien und nicht für das Fehlverhalten jener, in deren Namen sie agierten. Außerdem sollten Mandanten Zugang zu anwaltlicher Beratung und Vertretung haben, auch wenn es um eine Menschenrechtsverletzung (durch den Mandanten) geht. Bei der Ausübung ihrer Tätigkeit seien Anwälte vollkommen unabhängig. SAVE THE DATE Am 16. Februar 2016 unterstützt der CCBE Passerelle Public Affairs bei der Organisation eines neuen EU Justice Stakeholder Forums mit dem Titel „Die Zukunft der Justiz in der EU: Herausforderungen und Chancen”. Das Forum bietet einschlägigen Akteuren und Entscheidungsträgern Gelegenheit zum gegenseitigen Kennenlernen, zum Austausch über Kernfragen, neue Herausforderungen und beste Praktiken sowie zur Information und Unterstützung von Entscheidungsträgen bei der Entwicklung neuer Maßnahmen. Zahlreiche hochrangige Entscheidungsträger werden auf der Veranstaltung zu Wort kommen, wie u.a. die Europäische Justizkommissarin Vera Jourová. CCBE-Präsident Michel Benichou wird ebenfalls an dem Forum teilnehmen. Am Freitag, dem 22. April 2016, organisiert der CCBE-Ausschuss Aus- und Fortbildung eine Konferenz mit dem Titel „Ausbildung von Rechtsanwälten – Herausforderungen und Chancen“. Für weitere Informationen zu den genannten Veranstaltungen wenden Sie sich bitte an Madeleine Kelleher ([email protected]). VERANSTALTUNGSHINWEISE 03.-04.02.: CCBE Ständiger Ausschuss, Wien 04.-06.02.: 44. Europäische Präsidentenkonferenz, Wien 16.02.: EU Justice Stakeholder Forum „Die Zukunft der Justiz in der EU: Herausforderungen und Chancen“, Brüssel -4-
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