Rosen, Garten & Ambiente – Markt, Horstmar Armin Schulz Warendorfer Str. 67 48145 Münster r 26. Dezember 2015 An alle Ausstellerinnen und Aussteller Einladung zum Rosen, Garten & Ambiente – Markt 4. & 5. Juni 2016 in Horstmar Sehr geehrte Damen und Herren, wir möchten Sie wieder zu unserem Gartenfest einladen, das nun schon seit 2003 in Horstmar stattfindet. In diesem Jahr soll unser Markt unter dem Motto „Rosenzeit“ veranstaltet werden, denn der Juni ist die Hauptzeit der Rosen. Das charmante, historische Horstmar mit seinen vier Burgmannshöfen, in der überschaubaren Altstadt, lädt zum bummeln von Hof zu Hof ein. Am Rande der Altstadt liegt die Wallwiese, wo unsere Veranstaltung der Barocken Reitkunst an beiden Nachmittagen stattfinden wird, ein besonderer Publikumsmagnet. Das „Gesamtpaket Horstmar“ mit seinem bunten Kunst- & Kulturprogramm, ist in seiner Art etwas besonderes. Ein „Pängelanton“ wird vom Großparkplatz durch die Altstadt fahren. Dabei werden unsere Verkaufsflächen am Münsterhof, Borchorster Hof und Merveldter Hof, sowie der Kulturstandort Sendenhof angefahren. Somit können ältere Besucher oder Käufer mit schweren Taschen bequem von Ort zu Ort kommen, für die Kinder ist es sowieso ein großer Spaß mit der Bahn zu fahren. Dank der Zusammenarbeit mit dem Stadtmarketing-Verein HORSTMARerleben finden viele weitere Aktionen parallel statt. Am Borghorster Hof und am Sendenhof werden Künstler auftreten und ein Musiktreff sein. Die in den letzten Jahren herausgegebene Markt-Zeitung mit Lageplan, Ausstellerverzeichnis und PRBerichten vom Markt wurde gut angenommen, sodass wir gerne eine weitere Ausgabe erstellen. Wir erwarten mit Rosen, Garten & Ambiente - Markt, weiter kontinuierliche Besucherzahlen, auch aus den grenznahen Niederlanden. Also viele gute Gründe, am kommenden Markt teilzunehmen! Melden Sie sich bis zum 1. April 2016 an ! Auch in diesem Jahr haben Sie die Möglichkeit, in unserem Flyer zu werben. Mit der Buchung einer Anzeige wird auch eine Onlineanzeige auf unserer Internetseite geschaltet. Der Rosenmarkt wird weiterhin in der regionalen und auch niederländischen Presse durch Anzeigen, PR-Arbeit und Großplakate stark beworben. In der Anlage finden Sie unsere Anmeldung, wenn Sie hierzu Fragen haben, können sie uns gerne kontaktieren. Wir freuen uns auf einen schönen und erfolgreichen Rosenmarkt 2016 mit Ihnen in Horstmar! Ihr Anmeldung / Bestellung 2016 Rosen-, Garten- & Ambiente-Markt, Horstmar, 4. & 5. Juni 2016 am Münsterhof, Merveldter Hof und Borchorster Hof Anmeldeschlußss: 1. April 2016 Rücksendung per Briefpost oder als E-Mail/PDF-Datei: [email protected] Firma: ___________________________________________________________________ Name/Vorname: ___________________________________________________________________ Straße: ___________________________________________________________________ PLZ, Ort: ___________________________________________________________________ E-Mail: ___________________________________________________________________ Telefon ________________________ Internetseite: www._______________________________________________________________ Mobil :___________________________________ Warenangebot (Stichworte): ___________________________________________________________ __________________________________________________________________________________ Neukunden: Bitte beschreiben Sie genau auf einem Extrablatt Ihr Warenangebot und Ihre Standinfrastruktur (Zelt, Schirm, Verkaufswagen etc.). Unbedingt Fotos beilegen! Verkaufsfläche Artikel 1) a) Müns ter ho f: Standtiefe 3 m, Mindestabnahme 3 m b) M ü ns te rh of : Standtiefe 4 m, Mindestabnahme 3 m c ) M ü ns te rh of : Standtiefe 5 m, Mindestabnahme 3 m Einzelpreis EUR 39,00/m 65,00/m 30,00/m B orch orst er H o f: Standtiefe 3 m, Mindestabnahme 3 m b) Bo rc h o r ste r Ho f : Standtiefe 4 m, Mindestabnahme 3 m c) Bo rc h o r ste r Ho f : Standtiefe 5 m, Mindestabnahme 3 m 18,00/m 3) a) Gesamtpreis EUR 52,00/m Mer veld ter H of: Standtiefe 3 m, Mindestabnahme 3 m b) M erv eld te r H o f: Standtiefe 4 m, Mindestabnahme 3 m c) M erv eld te r H o f: Standtiefe 5 m, Mindestabnahme 3 m 2) a) Menge 40,00/m 50,00/m 24,00/m 30,00/m Ausstattung der Verkaufsfläche & Sonstiges (Bitte buchen sie für die Pagoden ihre Verkaufsfläche mit entsprechender Standtiefe!) Artikel 4) Pagodenzelt, 3 x 3 m Grundfläche (9 m²) 4 Seitenwände, Holzboden. 5) Pagodenzelt, 4 x 4 m Grundfläche (16 m²) (4 Seitenwände, Holzboden) 6) Pagodenzelt, 5 x 5 m Grundfläche (25 m²) (4 Seitenwände, Holzboden) 7) Stromanschluss (Pauschalpreis): Hausstrom Schuko 230 V, 1 Steckdose 8) Stromanschluss (Bereitstellung): Starkstrom (Bitte genauen Bedarf anmelden; Abrechnung nach Verbr. mit Fa. Kestermann, Horstmar) 9) Anzeige im Flyer (Auflage: ca. 10.000), Internet und Ausstellerverzeichnis kleines Format (30 x 30 mm) großes Format (60 x 60 mm) 10) Werbeumlage und Wachdienst (pro Stand) 11) Ehrenkarten, 10er-Block Einzelpreis EUR 350,00 Menge 405,00 485,00 35,00 80,00 70,00 140,00 45,00 40,00 1 45,00 Alle Preise zzgl. 19 % Mehrwertsteuer! Unterschrift und Marktordnung siehe Rückseite, bitte beide Seiten zurücksenden! Allgemeine Geschäftsbedingungen und Marktordnung (Stand: Dezember 2015) 1) Eigene weiße Schirme, Bedachungen und Verkaufswagen sind nur mit Genehmigung des Veranstalters zulässig. Alternativ bieten wir unsere Leihpavillons an. 2) Die Standflächen können aufgrund der besonderen Platzsituation variieren. Entscheidend ist die Verkaufsfläche in Quadratmetern. Nur die gebuchten und bestätigten Quadratmeter sind maßgeblich. Grundsätzlich liegt die Vergabe des Standplatzes im Ermessen des Veranstalters, Standortwünsche werden wenn möglich erfüllt, es besteht aber kein Anrecht auf einen bestimmten Platz. Die Platzvergabe ist nur bei vorheriger Zahlung gewährleistet. 3) Zugang zum Münsterhof-Gelände: max. Tor-Breite 2,70 m! 4) Vorsicht: unbefestigte Grünfläche, die bei Regenwetter aufweicht! 5) Verkaufsstände, die größer als gebucht aufgebaut werden, müssen rückgebaut oder nachberechnet werden. 6) Der Markt wird von einem Wachdienst nur in den Nächten von Freitag/Samstag und Samstag/Sonntag beaufsichtigt, sonst nicht. Der Aussteller haftet grundsätzlich selbst bei Verlust. 7) Der Aussteller ist zur Einhaltung aller rechtlichen und hygienischen Vorschriften verpflichtet. 8) Der Standaufbau kann am Freitag zwischen 16:00 – 20:00 Uhr und am Samstag zwischen 07:00 – 09:45 Uhr erfolgen. Bitte sprechen Sie Ihr Kommen und den Aufbau mit uns ab! Der Standabbau kann am Sonntag zwischen 19:00 Uhr und 22:00 Uhr erfolgen. Die Standplätze müssen bis Montag 12:00 Uhr komplett geräumt und gereinigt sein. 9) Öffnungszeiten des Marktes: Samstag: 10:00 – 19.00 Uhr und Sonntag: 10:00 – 19:00 Uhr 10) Der Aussteller ist für die Entsorgung seines Mülls selbst verantwortlich. Der Verkaufsplatz muss nach Beendigung des Marktes in sauberem Zustand verlassen werden. Andernfalls ist die Reinigung durch den Veranstalter kostenpflichtig. 11) Den Anweisungen der Marktleitung ist Folge zu leisten. Sie kann einen Platzverweis bei grob fahrlässigem Verhalten aussprechen. 12) Mit Eingang der Rechnung ist die Durchführung des Marktes bestätigt, der Vertrag zwischen Veranstalter und Aussteller kommt zustande. 13) Nur bezahlte Rechnungen werden bei der Platzvergabe berücksichtigt. Bei verspäteter Zahlung verzichtet der Aussteller auf die Nennung im Ausstellerverzeichnis. 14) Stornogebühr: Bei Rücktritt bis zum 01.05.2016 werden 50 % Stornogebühren auf den gesamten Rechnungsbetrag erhoben. Bei späteren Absagen ist der volle Preis zu entrichten. Die Rechnungsstellung erfolgt Mitte April. Nach Zahlungseingang werden die Plätze vergeben. 15) Wenn durch höhere Gewalt (Unwetterkatastrophen oder andere Unwägbarkeiten) der Markt nicht durchgeführt werden kann, gilt dieser trotzdem als durchgeführt. Eine Rückerstattung der Standgebühren und andere Ersatzansprüche werden nicht anerkannt. 16) Es gelten nur schriftliche Verabredungen. 17) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. 18) Gerichtsstand ist Münster. ______________________________ Ort, Datum ______________________________ Unterschrift Stempel Armin Schulz – Werbung! | Warendorfer Str. 67, 48145 Münster | Tel. (02 51) 37 53 00 | [email protected]
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