10/2015

Dringende Lufttüchtigkeitsanweisung
(Emergency Airworthiness Directive, AD)
EASA
AD Nr.: 2015-0200-E
Datum: 06. Oktober 2015
Bemerkung: Diese dringende Lufttüchtigkeitsanweisung ist von der EASA in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr.
216/2008 herausgegeben, im Auftrag der Europäischen Gemeinschaft, seiner Mitgliedstaaten und der Drittstaaten, die an den
Aktivitäten der EASA unter Artikel 66 dieser Verordnung teilhaben.
Hinweis: Diese Übersetzung wurde vom Bundesausschuss Technik des Deutschen Aero Club e.V. nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt und wird ohne Gewähr
veröffentlicht. Im Zweifelsfall ist der englische Originaltext verbindlich.
Dies LTA wird in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) 748/2012, Teil 21.A.3B herausgegeben. In Übereinstimmung mit Verordnung (EG) 1321/2014, Anhang I, Teil
M.A.301 muss die fortlaufende Lufttüchtigkeit eines Luftfahrzeugs durch die Durchführung aller anwendbaren LTAs sichergestellt werden. Konsequenterweise darf
niemand eine Luftfahrzeug in Betrieb nehmen, auf welches eine LTA zutrifft, es sein denn in Übereinstimmung mit den Anforderungen dieser LTA oder anderweitig durch
die Agentur festgelegt [VO (EG) 1321/2014, Anhang I, Teil M M.A.303] oder genehmigt durch die Behörde des Eintragungsstaates [VO (EG) 216/2008, Artikel 14(4)].
Halter der Musterzulassung:
Muster/Baureihe(n):
SCHEIBE AIRCRAFT GmbH
SF 25 C Motorsegler
Kennblatt (TCDS) –Nummer: EASA.A.098
Ausländische AD:
Nicht zutreffend
Ersetzt:
keine
ATA 78
Abgasanlage – Abgasrohr/Endrohr – Inspektion/Änderung
Hersteller:
Scheibe-Aircraft-GmbH (früher Sportavia-Pützer GmbH&Co.KG,
Scheibe Flugzeugbau GmbH)
Betroffen:
SF 25 C Motorsegler, alle Seriennummern ausgerüstet mit einem
Motor des Typs Rotax 914 F3.
Grund:
Die von der Scheibe-Aircraft-GmbH (Scheibe) durchgeführten
Untersuchungen ergaben die Möglichkeit des Auftretens von
Rissen an den Auspuff-Endrohren als Folge von
Resonanzschwingungen.
Dieser Zustand kann, wenn er nicht erkannt und korrigiert wird,
zu Schäden am Auspuff-Endrohr und zum Brand im
Motorraum führen und die Steuerbarkeit des Motorseglers
einschränken.
Um diesen potentiell unsicheren Zustand zu beheben hat
Scheibe die Technische Mitteilung / Service Bulletin
(TM/SB) 653-94 herausgegeben um Anweisungen für eine
Inspektion und Änderung bereit zu stellen.
Aus den oben beschriebenen Gründen fordert diese AD
wiederholte Überprüfungen des Auspuff-Endrohres und je
nach Befund Korrekturmaßnahmen. Diese AD fordert auch die
Änderung des betroffenen Auspuff-Endrohres.
Wirksamkeit ab:
08. Oktober 2015
Übersetzung des Bundesausschuss Technik des DAeC – ohne Gewähr, es gilt der englische Originaltext
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Erforderliche Maßnahmen und Fristen:
Erforderliche Maßnahmen wie beschrieben, wenn nicht schon zuvor
durchgeführt:
(1) Vor dem nächsten Flug nach dem Inkrafttreten dieser AD und
danach bei jeder täglichen Kontrolle, Überprüfung des AuspuffEndrohres in Übereinstimmung mit den Anweisungen der/des
Scheibe TM/SB 653-94.
(2) Die Prüfung des Auspuff-Endrohres, wie in Absatz (1) dieser AD
gefordert, kann durch den Pilot-Eigentümer gemäß den
Bestimmungen der Verordnung (EU)1321/2014 Teil-M
durchgeführt werden
(3) Werden bei irgendeiner Inspektion gemäß Absatz (1) dieser AD,
Risse an einem Auspuff-Endrohr erkannt, ist das betreffende
Auspuff-Endrohr vor dem nächsten Flug durch ein modifiziertes
Teil in Übereinstimmung mit den Anweisungen der Scheibe
TM/SB 653-94 zu ersetzen.
(4) Soweit nicht bereits durchgeführt entsprechend Absatz (3) dieser
AD ist das Auspuff-Endrohr innerhalb von 6 Monaten nach
Inkrafttreten dieser AD in Übereinstimmung mit der
TM/SB 653-94 zu modifizieren.
(5) Nach der Änderung eines Motorseglers, wie nach Absatz (3)
oder (4) dieser AD gefordert, ist die Installation eines AuspuffEndrohres an diesem Motorsegler zulässig, sofern das Teil in
Übereinstimmung mit den Anweisungen der Scheibe
TM/SB 653-94 modifiziert wurde.
(6) Die Modifizierung eines Motorseglers, entsprechend Paragraph
(3) oder (4) dieser AD, bildet die Abschlussmaßnahme für die
wiederholten Überprüfungen gemäß Absatz (1) dieser AD dar.
Verweis auf weitere
Veröffentlichungen:
Bemerkungen:
Scheibe TM/SB 653-94 Originalausgabe vom 24. September 2015.
Die Verwendung von später genehmigten Ausgaben dieser Dokumente ist erlaubt, um die Anforderungen dieser LTA zu erfüllen.
1. Auf Antrag mit ausreichender Begründung kann die EASA
alternative Methoden zur Übereinstimmung mit dieser AD
genehmigen.
2. Die Ergebnisse der Risikobeurteilung haben die
Notwendigkeit der sofortigen Veröffentlichung und
Bekanntmachung ergeben, ohne den vollständigen
öffentlichen Beratungsprozess.
3. Anfragen zu dieser LTA sollen an die Safety Information
Section, Zulassungs-Direktorat, EASA gesandt werden.
E-mail: [email protected]
4. Zu Fragen zum technischen Inhalt der Anforderungen dieser
AD kontaktieren Sie bitte:
Scheibe Aircraft GmbH,
Hartmut Sammet,
Am Flugplatz 5,
D-73540 Heubach.
Email: [email protected] .
Kopien sind nicht kontrolliert. Prüfen Sie den Revisionsstatus über das EASA-Internet.
Übersetzung des Bundesausschuss Technik des DAeC – ohne Gewähr, es gilt der englische Originaltext
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