Dringende Lufttüchtigkeitsanweisung (Emergency Airworthiness Directive, AD) EASA AD Nr.: 2015-0200-E Datum: 06. Oktober 2015 Bemerkung: Diese dringende Lufttüchtigkeitsanweisung ist von der EASA in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 herausgegeben, im Auftrag der Europäischen Gemeinschaft, seiner Mitgliedstaaten und der Drittstaaten, die an den Aktivitäten der EASA unter Artikel 66 dieser Verordnung teilhaben. Hinweis: Diese Übersetzung wurde vom Bundesausschuss Technik des Deutschen Aero Club e.V. nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt und wird ohne Gewähr veröffentlicht. Im Zweifelsfall ist der englische Originaltext verbindlich. Dies LTA wird in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) 748/2012, Teil 21.A.3B herausgegeben. In Übereinstimmung mit Verordnung (EG) 1321/2014, Anhang I, Teil M.A.301 muss die fortlaufende Lufttüchtigkeit eines Luftfahrzeugs durch die Durchführung aller anwendbaren LTAs sichergestellt werden. Konsequenterweise darf niemand eine Luftfahrzeug in Betrieb nehmen, auf welches eine LTA zutrifft, es sein denn in Übereinstimmung mit den Anforderungen dieser LTA oder anderweitig durch die Agentur festgelegt [VO (EG) 1321/2014, Anhang I, Teil M M.A.303] oder genehmigt durch die Behörde des Eintragungsstaates [VO (EG) 216/2008, Artikel 14(4)]. Halter der Musterzulassung: Muster/Baureihe(n): SCHEIBE AIRCRAFT GmbH SF 25 C Motorsegler Kennblatt (TCDS) –Nummer: EASA.A.098 Ausländische AD: Nicht zutreffend Ersetzt: keine ATA 78 Abgasanlage – Abgasrohr/Endrohr – Inspektion/Änderung Hersteller: Scheibe-Aircraft-GmbH (früher Sportavia-Pützer GmbH&Co.KG, Scheibe Flugzeugbau GmbH) Betroffen: SF 25 C Motorsegler, alle Seriennummern ausgerüstet mit einem Motor des Typs Rotax 914 F3. Grund: Die von der Scheibe-Aircraft-GmbH (Scheibe) durchgeführten Untersuchungen ergaben die Möglichkeit des Auftretens von Rissen an den Auspuff-Endrohren als Folge von Resonanzschwingungen. Dieser Zustand kann, wenn er nicht erkannt und korrigiert wird, zu Schäden am Auspuff-Endrohr und zum Brand im Motorraum führen und die Steuerbarkeit des Motorseglers einschränken. Um diesen potentiell unsicheren Zustand zu beheben hat Scheibe die Technische Mitteilung / Service Bulletin (TM/SB) 653-94 herausgegeben um Anweisungen für eine Inspektion und Änderung bereit zu stellen. Aus den oben beschriebenen Gründen fordert diese AD wiederholte Überprüfungen des Auspuff-Endrohres und je nach Befund Korrekturmaßnahmen. Diese AD fordert auch die Änderung des betroffenen Auspuff-Endrohres. Wirksamkeit ab: 08. Oktober 2015 Übersetzung des Bundesausschuss Technik des DAeC – ohne Gewähr, es gilt der englische Originaltext Seite 1 von 2 Erforderliche Maßnahmen und Fristen: Erforderliche Maßnahmen wie beschrieben, wenn nicht schon zuvor durchgeführt: (1) Vor dem nächsten Flug nach dem Inkrafttreten dieser AD und danach bei jeder täglichen Kontrolle, Überprüfung des AuspuffEndrohres in Übereinstimmung mit den Anweisungen der/des Scheibe TM/SB 653-94. (2) Die Prüfung des Auspuff-Endrohres, wie in Absatz (1) dieser AD gefordert, kann durch den Pilot-Eigentümer gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EU)1321/2014 Teil-M durchgeführt werden (3) Werden bei irgendeiner Inspektion gemäß Absatz (1) dieser AD, Risse an einem Auspuff-Endrohr erkannt, ist das betreffende Auspuff-Endrohr vor dem nächsten Flug durch ein modifiziertes Teil in Übereinstimmung mit den Anweisungen der Scheibe TM/SB 653-94 zu ersetzen. (4) Soweit nicht bereits durchgeführt entsprechend Absatz (3) dieser AD ist das Auspuff-Endrohr innerhalb von 6 Monaten nach Inkrafttreten dieser AD in Übereinstimmung mit der TM/SB 653-94 zu modifizieren. (5) Nach der Änderung eines Motorseglers, wie nach Absatz (3) oder (4) dieser AD gefordert, ist die Installation eines AuspuffEndrohres an diesem Motorsegler zulässig, sofern das Teil in Übereinstimmung mit den Anweisungen der Scheibe TM/SB 653-94 modifiziert wurde. (6) Die Modifizierung eines Motorseglers, entsprechend Paragraph (3) oder (4) dieser AD, bildet die Abschlussmaßnahme für die wiederholten Überprüfungen gemäß Absatz (1) dieser AD dar. Verweis auf weitere Veröffentlichungen: Bemerkungen: Scheibe TM/SB 653-94 Originalausgabe vom 24. September 2015. Die Verwendung von später genehmigten Ausgaben dieser Dokumente ist erlaubt, um die Anforderungen dieser LTA zu erfüllen. 1. Auf Antrag mit ausreichender Begründung kann die EASA alternative Methoden zur Übereinstimmung mit dieser AD genehmigen. 2. Die Ergebnisse der Risikobeurteilung haben die Notwendigkeit der sofortigen Veröffentlichung und Bekanntmachung ergeben, ohne den vollständigen öffentlichen Beratungsprozess. 3. Anfragen zu dieser LTA sollen an die Safety Information Section, Zulassungs-Direktorat, EASA gesandt werden. E-mail: [email protected] 4. Zu Fragen zum technischen Inhalt der Anforderungen dieser AD kontaktieren Sie bitte: Scheibe Aircraft GmbH, Hartmut Sammet, Am Flugplatz 5, D-73540 Heubach. Email: [email protected] . Kopien sind nicht kontrolliert. Prüfen Sie den Revisionsstatus über das EASA-Internet. Übersetzung des Bundesausschuss Technik des DAeC – ohne Gewähr, es gilt der englische Originaltext Seite 2 von 2
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