Trainingstag für Ross und Reiter

Schwanebeck
Groß
Quenstedt
AMTSBLATT
der Verbandsgemeinde Vorharz mit
den Mitgliedsgemeinden
Wegeleben
Hedersleben
Harsleben
Selke-Aue
6. Jahrgang · Nummer 5
Donnerstag, den 21. Mai 2015
Ditfurt
Trainingstag für Ross und Reiter
im Park Wegeleben/OT Adersleben bei strahlendem Sonnenschein.
Verbandsgemeinde Vorharz
Gemeinde Groß Quenstedt
Gemeinderat
Beitrittsbeschluss Hauptsatzung
Der Gemeinderat Groß Quenstedt beschließt in seiner Sitzung am
26.03.2015, der Genehmigung der Hauptsatzung durch den Landkreis
Harz vom 09.01.2015 beizutreten und im § 4 Nr. 3 die Wertgrenze auf
100 € festzulegen.
2 | Nr. 5/2015
§4
Festlegung von Wertgrenzen
Der Gemeinderat entscheidet über
1. die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und
Auszahlungen, wenn der Vermögenswert im Einzelfall 2.500 Euro
übersteigt,
2. die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen, wenn der Vermögenswert im Einzelfall 2.500 Euro
übersteigt,
3. die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für einzelne Aufgaben der Gemeinde, wenn
der Vermögenswert 100 Euro übersteigt.
§5
Ausschüsse des Gemeinderates
Hauptsatzung der Gemeinde Groß Quenstedt
Aufgrund des § 10 i. V. m. §§ 8 und 45 Abs. 2 Nr. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014
(GVBl. LSA S. 288) hat der Gemeinderat der Gemeinde Groß Quenstedt
in seiner Sitzung am 23.10.2014 folgende Hauptsatzung beschlossen:
1. ABSCHNITT
BENENNUNG UND HOHEITSZEICHEN
§1
Name, Bezeichnung
Die Gemeinde führt den Namen „Groß Quenstedt“.
§2
Wappen, Flagge, Dienstsiegel
(1) Das Wappen der Gemeinde Groß Quenstedt zeigt eine in Silber auf
grünem Dreiberg mit silbernem Wellenbalken bewurzelte Linde mit
schwarzem Stamm und grünen Blättern.
(2) Die Flagge der Gemeinde zeigt die Farben grün/weiß mit dem aufgelegten Gemeindewappen.
(3) Die Gemeinde führt ein Dienstsiegel, das dem der Hauptsatzung
beigefügten Dienstsiegelabdruck entspricht. Die Umschrift lautet: „Gemeinde Groß Quenstedt Landkreis Harz“.
II. ABSCHNITT
ORGANE
§3
Gemeinderat
(1) Der Bürgermeister ist Vorsitzender des Gemeinderates.
(2) Der Gemeinderat wählt für die Dauer der Wahlperiode aus seiner
Mitte in der konstituierenden Sitzung einen Stellvertreter für den Verhinderungsfall, der den Bürgermeister auch beim Vorsitz im Gemeinderat vertritt.
(3) Der Stellvertreter kann mit der Mehrheit der Mitglieder abgewählt
werden. Eine Neuwahl hat unverzüglich stattzufinden.
Der Gemeinderat bildet zur Erfüllung seiner Aufgaben als ständigen
beschließenden Ausschuss den Hauptausschuss.
§6
Beschließender Ausschuss
(1) Dem beschließendem Ausschuss sitzt der Bürgermeister vor.
(2) Der beschließende Ausschuss soll innerhalb seines Aufgabengebietes die Beschlüsse des Gemeinderates vorberaten.
(3) Der Hauptausschuss besteht aus 5 Gemeinderäten und dem Bürgermeister als Vorsitzenden.
Der Hauptausschuss beschließt über:
1. Rechtsgeschäfte im Sinne des § 45 Abs. 2 Nr. 7 und 10 KVG LSA,
deren Vermögenswert 2.500 Euro nicht übersteigt,
2. Rechtsgeschäfte im Sinne des § 45 Abs. 2 Nr. 13 und 16 KVG LSA,
deren Vermögenswert 2.500 Euro nicht übersteigt,
3. die Vergaben nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen
(VOB), der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) und der
Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF), soweit
es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung gemäß § 8
Abs. 1 handelt und der Wert im Einzelfall von 5.000 Euro nicht
übersteigt.
(2) Auf Antrag eines Viertels der Mitglieder ist eine Angelegenheit dem
Gemeinderat zur Beschlussfassung zu unterbreiten.
§7
Geschäftsordnung
Das Verfahren im Gemeinderat und in den Ausschüssen wird durch eine
vom Gemeinderat zu beschließende Geschäftsordnung geregelt.
§8
Bürgermeister
(1) Zu den Geschäften der laufenden Verwaltung nach § 66 Abs. 1 Satz
3 KVG LSA, über die der Bürgermeister in eigener Verantwortung entscheidet, gehören die regelmäßig wiederkehrenden Geschäfte, die nach
bereits festgelegten Grundsätzen entschieden werden und keine wesentliche Bedeutung haben oder die im Einzelfall einen Vermögenswert
von 2.500 Euro nicht übersteigen. Darüber hinaus werden ihm die Entscheidung über die in § 4 Ziff. 1 bis 3 genannten Rechtsgeschäfte übertragen, sofern die dort festgelegten Wertgrenzen unterschritten werden.
Verbandsgemeinde Vorharz
Nr. 5/2015 | 3
(2) Können Anfragen der Gemeinderäte nach § 43 Abs. 3 Satz 2 KVG
LSA nicht sofort mündlich beantwortet werden, so erfolgt die Beantwortung, die vom Verbandsgemeindebürgermeister vorbereitet wird,
durch den Bürgermeister innerhalb einer Frist von sechs Wochen im
Rahmen des Erfüllungsberichts.
§9
Gleichstellungsbeauftragte
Die Gemeinde ist Mitgliedsgemeinde der Verbandsgemeinde Vorharz. Die von der Verbandsgemeinde gemäß § 78 KVG LSA bestellte
Gleichstellungsbeauftragte ist auch für den Bereich der Gemeinde Groß
Quenstedt zuständig und in Ausübung ihrer Tätigkeit nicht weisungsgebunden.
An den Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse kann sie
teilnehmen, soweit ihr Aufgabenbereich betroffen ist.
In Angelegenheiten ihres Aufgabenbereiches ist ihr auf Wunsch das
Wort zu erteilen.
III. ABSCHNITT
UNTERRICHTUNG UND BETEILIGUNG
DER EINWOHNER
§ 10
Einwohnerversammlung
(1) Über allgemein bedeutsame Angelegenheiten der Gemeinde können die Einwohner auch durch Einwohnerversammlungen unterrichtet
werden. Der Bürgermeister beruft die Einwohnerversammlungen ein.
Er setzt die Gesprächsgegenstände sowie Ort und Zeit der Veranstaltung fest.
Die Einladung ist gemäß § 13 Abs. 3 bekanntzumachen und soll in der
Regel 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung erfolgen.
Die Einladungsfrist kann bei besonderer Dringlichkeit auf drei Tage
verkürzt werden.
(2) Der Bürgermeister unterrichtet den Gemeinderat in seiner nächsten
Sitzung über den Ablauf der Einwohnerversammlung und die wesentlichen Ergebnisse.
§ 11
Einwohnerfragestunde
(1) Der Gemeinderat sowie der beschließende Ausschuss führen im
Rahmen ordentlicher öffentlicher Sitzungen eine Einwohnerfragestunde durch.
(2) Der Bürgermeister legt in der Einladung zur Sitzung den Beginn der
Fragestunde fest.
(3) Der Bürgermeister stellt den Beginn und das Ende der Fragestunde
fest. Findet sich zu Beginn der Fragestunde kein Einwohner ein, kann
sie geschlossen werden. Die Fragestunde soll auf höchstens 30 Minuten
begrenzt sein.
(4) Jeder Einwohner ist nach Angabe seines Namens und seiner Anschrift berechtigt, grundsätzlich eine Frage und zwei Zusatzfragen, die
sich auf den Gegenstand der ersten Frage beziehen, zu stellen. Zugelassen werden nur Fragen von allgemeinem Interesse, die in die Zuständigkeit der Gemeinde fallen.
Angelegenheiten der Tagesordnung können nicht Gegenstand der Einwohnerfragestunde sein.
(5) Die Beantwortung der Fragen erfolgt in der Regel mündlich durch
den Bürgermeister oder den Verbandsgemeindebürgermeister. Eine
Aussprache findet nicht statt.
Ist die Beantwortung der Frage in der Sitzung nicht möglich, erhält der
Einwohner eine schriftliche Antwort, die innerhalb von sechs Wochen
erteilt werden muss.
IV. ABSCHNITT
EHRENBÜRGER
§ 12
Ehrenbürgerrecht, Ehrenbezeichnung
Die Verleihung oder Aberkennung des Ehrenbürgerrechtes oder der Ehrenbezeichnung der Gemeinde bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln
der stimmberechtigten Mitglieder des Gemeinderates.
V. ABSCHNITT
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
§ 13
Öffentliche Bekanntmachungen
(1) Soweit nicht Rechtsvorschriften besondere Regelungen treffen, erfolgen die gesetzlich erforderlichen Bekanntmachungen im Amtsblatt
der Verbandsgemeinde Vorharz. Die Bekanntmachung ist mit Ablauf
des Erscheinungstages bewirkt, an dem das Amtsblatt der Verbandsgemeinde Vorharz den bekanntzumachenden Text enthält. Auf Ersatzbekanntmachungen gemäß § 9 Abs. 2 KVG LSA wird unter Angabe
des Gegenstandes, des Ortes und der Dauer der Auslegung sowie der
Öffnungszeiten und des Standortes des Verwaltungsgebäudes im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Vorharz und an der Bekanntmachungstafel
gemäß Absatz 5 spätestens am Tage vor dem Beginn der Auslegung
hingewiesen. Die Auslegungsfrist beträgt zwei Wochen, soweit nichts
anderes vorgeschrieben ist. Die Ersatzbekanntmachung ist mit Ablauf
des Tages bewirkt, an dem der Auslegungszeitraum endet. Gleiches gilt,
wenn eine öffentliche Auslegung nach einer anderen Rechtsvorschrift
erfolgt, die keine besonderen Bestimmungen enthält.
(2) Auf die veröffentlichten Satzungen und Verordnungen kann an der
Bekanntmachungstafel gemäß Absatz 5 hingewiesen werden (Hinweisbekanntmachung). Der Text bekannt gemachter Satzungen und Verordnungen wird im Internet unter www.vorharz.net zugänglich gemacht.
Weitere Bekanntmachungen nach Abs. 1 Satz 1 können ebenfalls unter
dieser Internetadresse zugänglich gemacht werden. Die Satzungen können auch jederzeit im Rathaus Wegeleben, Markt 7, 38828 Wegeleben
während der Öffnungszeiten eingesehen und kostenpflichtig kopiert
werden.
(3) Die Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse erfolgen - sofern zeitlich
möglich auch bei einer gemäß § 53 Abs. 4 Satz 5 KVG LSA formlos
und ohne Frist einberufenen Sitzung - durch Aushang an der Bekanntmachungstafel gemäß Absatz 5. Auf dem Aushang ist zu vermerken,
von wann bis wann ausgehängt wird. Der Tag des Aushangs und der
Tag der Abnahme zählen bei dieser Frist nicht mit. Die Bekanntmachung ist mit Ablauf des ersten Tages, der dem Tag des Aushangs, an
der dafür bestimmten Bekanntmachungstafel gemäß Absatz 5 folgt,
bewirkt. Der Aushang darf frühestens am Tag nach der Sitzung abgenommen werden.
(4) Alle übrigen Bekanntmachungen sind im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Vorharz bekanntzumachen. An die Stelle dieser Bekanntmachung kann als vereinfachte Form der Bekanntmachung auch der
Aushang an der Bekanntmachungstafel gemäß Absatz 5 treten, wenn
der Inhalt der Bekanntmachung eine Person oder einen eng begrenzten
Personenkreis betrifft. Die Aushängefrist beträgt, soweit nichts anderes bestimmt ist, zwei Wochen. Der Tag des Aushangs und der Tag der
Abnahme zählen bei dieser Frist nicht mit. Auf dem Aushang ist zu
vermerken, von wann bis wann ausgehängt wird. Die Bekanntmachung
ist mit Ablauf des ersten Tages, der dem Tag des Aushangs an der dafür
bestimmten Bekanntmachungstafel gemäß Absatz 5 folgt, bewirkt.
(5) Als Standort der Bekanntmachungstafel wird festgelegt:
Groß Quenstedt, Parkplatz Kreuzgasse
Verbandsgemeinde Vorharz
4 | Nr. 5/2015
VI. ABSCHNITT
ÜBERGANGS- UND SCHLUSSVORSCHRIFTEN
Genehmigung der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde gemäß § 10
Abs. 2 KVG LSA: Die Genehmigung des Landkreises Harz als hierfür
zuständige Kommunalaufsicht wurde mit Bescheid vom 09.01.2015
(AZ 15 11 01 00 - 08) erteilt.
§ 14
Sprachliche Gleichstellung
Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in weiblicher
und männlicher Form.
§ 15
Inkrafttreten
Hinweis:
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auf der Internetseite der Verbandsgemeinde unter
www.vorharz.net/de/bekanntmachungen.html zugänglich.
Anlage
(1) Diese Hauptsatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
(2) Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Hauptsatzung der Gemeinde Groß
Quenstedt vom 14.05.2007 in der Fassung der 2. Satzungsänderung
vom 02.09.2010 außer Kraft.
Dienstsiegelabdruck nach § 2 Abs. 3
Beschlüsse des Gemeinderates Ditfurt vom 23.04.2015
Beschluss-Nr.
öffentlicher Teil
LP VI
2015-0023
Titel
Anwesend
Haushaltssatzung und Haushaltsplan
08
2015 sowie HaushaItskonsolidierungskonzept
der Gemeinde Ditfurt
1. Änderungssatzung der Hauptsatzung
08
der Gemeinde Ditfurt
Annahme von Spenden
08
LP VI
2015-0024
LP VI
2015-0025
nichtöffentlicher Teil
LP VI
Beschluss über den Antrag auf Seitenstreifen- 08
2015-0026
befestigung im Stadtweg
LP VI
Grundstücksangelegenheit
08
2015-0028
Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Enthaltungen
06
01
01
08
00
00
08
00
00
01
03
04
05
00
03
Beschlüsse des Gemeinderates Hedersleben vom 26.03.2015
Beschluss-Nr.
öffentlicher Teil
LP VI
2015-0029
LP VI
2015-0030
LP VI
2015-0027
Titel
Anwesend
1. Entwurf des Haushaltsplanes und der
10
Haushaltssatzung der Gemeinde Hedersleben
Überplanmäßige Ausgabe für die
10
Zahlung der Gewerbesteuerumlage 2014
Berufung von zwei sachkundigen Einwohnern 10
in den Bauausschuss der Gemeinde Hedersleben
Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Enthaltungen
10
00
00
10
00
00
10
00
00
Beschlüsse des Gemeinderates Selke-Aue vom 25.03.2015
Beschluss-Nr.
Titel
öffentlicher Teil
LP VI
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2015
2015-0027
der Gemeinde Selke-Aue
nichtöffentlicher Teil
LP VI
Personalangelegenheit
2015-0028
Anwesend
Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Enthaltungen
11
11
00
00
11
11
00
00
Verbandsgemeinde Vorharz
Nr. 5/2015 | 5
2. Änderungssatzung
zur Straßenreinigungssatzung
der Gemeinde Hedersleben
Aufgrund des § 10 i. V. m. §§ 8 und 45 Abs. 2 Nr. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014
(GVBl. LSA S. 288) sowie der §§ 47 und 50 des Straßengesetzes des
Landes Sachsen-Anhalt vom 06.07.1993 hat der Gemeinderat der Gemeinde Hedersleben in seiner Sitzung am 13.11.2014 folgende
Änderungssatzung zur Straßenreinigungssatzung beschlossen
II. ABSCHNITT
ORGANE
§3
Stadtrat
(1) Der Bürgermeister ist Vorsitzender des Stadtrates.
(2) Der Stadtrat wählt für die Dauer der Wahlperiode aus seiner Mitte
in der konstituierenden Sitzung einen Stellvertreter für den Verhinderungsfall, der den Bürgermeister auch beim Vorsitz im Stadtrat vertritt.
(3) Der Stellvertreter kann mit der Mehrheit der Mitglieder abgewählt
werden. Eine Neuwahl hat unverzüglich stattzufinden.
§1
§ 4 Abs. 1 Buchstabe a) wird wie folgt gefasst:
„auf den Grundstücken vorgelagerten Fahrbahnen bis zu deren Mitte
- bei Straßenkreuzungen bis zum Mittelpunkt, Parkspuren, Radwege,
ohne Rücksicht auf die Art ihrer Befestigung, die Beseitigung von Kehricht und, soweit erforderlich, das Besprengen dieser Wege um Staubentwicklung zu verhindern. Auf öffentlichen Straßen mit hoher Verkehrsbelastung (Magdeburger Straße, Klosterstraße bis Lindenstraße,
Lindenstraße, Halberstädter Straße. Quedlinburger Straße und Hausneindorfer Straße) wird die Reinigungspflicht und der Winterdienst von
der Gemeinde Hedersleben übernommen. Die Gehwege werden von
den Bürgern gereinigt.“
§2
§4
Festlegung von Wertgrenzen
Der Stadtrat entscheidet über
1. die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und
Auszahlungen, wenn der Vermögenswert im Einzelfall 2.500 Euro
übersteigt,
2. die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen, wenn der Vermögenswert im Einzelfall 2.500 Euro übersteigt,
3. die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und
ähnlichen Zuwendungen für einzelne Aufgaben der Stadt, wenn der
Vermögenswert 100 Euro übersteigt.
§5
Ausschüsse des Stadtrates
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Hedersleben, 07.04.2015
Der Stadtrat bildet zur Erfüllung seiner Aufgaben als ständige beschließende Ausschüsse den
- Hauptausschuss und den
- Bau- und Finanzausschuss.
§6
Beschließende Ausschüsse
Kornelia Bodenstein
Bürgermeisterin
Hauptsatzung der Stadt Schwanebeck
Aufgrund des § 10 i. V. m. §§ 8 und 45 Abs. 2 Nr. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014
(GVBl. LSA S. 288) hat der Stadtrat der Stadt Schwanebeck in seiner
Sitzung am 29.01.2015 folgende Hauptsatzung beschlossen:
I. ABSCHNITT
BENENNUNG UND HOHEITSZEICHEN
§1
Name, Bezeichnung
(1) Die Stadt führt den Namen „Schwanebeck“.
(2) Zur Stadt Schwanebeck gehört der Ortsteil Nienhagen.
§2
Wappen, Flagge, Dienstsiegel
(1) Das Wappen der Stadt Schwanebeck zeigt einen Schwan und zwar
einen im Wasser aufrecht stehenden Schwan mit ausgebreiteten Flügeln, nach links blickend. Die Farben sind blau, weiß und rot.
(2) Die Flagge der Stadt Schwanebeck zeigt die Farben blau-weiß.
(3) Das Siegel enthält das Stadtwappen nach Abs. 1 mit der Umschrift
„Stadt Schwanebeck Landkreis Harz“ das dem der Hauptsatzung beigefügten Dienstsiegelabdruck entspricht.
(1) Dem Hauptausschuss sitzt der Bürgermeister vor.
Dem Bau- und Finanzausschuss sitzt ein ehrenamtliches Mitglied des
Stadtrates vor. Die Vorsitze der Ausschüsse, denen ein ehrenamtliches
Mitglied des Stadtrates vorsitzt, werden den Fraktionen im Stadtrat in
der Reihenfolge der Höchstzahlen nach d‘ Hondt zugeteilt. Bei gleichen
Höchstzahlen entscheidet das Los, das der Vorsitzende des Stadtrates
zieht. Die Fraktionen benennen die Ausschüsse, deren Vorsitze sie beanspruchen, in der Reihenfolge der Höchstzahlen und bestimmen den
Vorsitzenden aus der Mitte der den Ausschüssen angehörenden Stadträte.
(2) Die beschließenden Ausschüsse sollen innerhalb ihres Aufgabengebietes die Beschlüsse des Stadtrates vorberaten.
(3) Der Hauptausschuss besteht aus 6 Stadträten und dem Bürgermeister als Vorsitzenden. Der Bau und Finanzausschuss besteht aus 6 Stadträten und dem Vorsitzenden.
Der Hauptausschuss beschließt über:
1. Rechtsgeschäfte im Sinne des § 45 Abs. 2 Nr. 13 und 16 KVG LSA,
deren Vermögenswert 2.500 Euro nicht übersteigt,
Der Bau- und Finanzausschuss beschließt über:
1. Rechtsgeschäfte im Sinne des § 45 Abs. 2 Nr. 7 und 10 KVG LSA,
deren Vermögenswert 2.500 Euro nicht übersteigt,
2. die Vergaben nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen
(VOB), der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) und der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF), soweit es sich
nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung gemäß § 8 Abs. 1 handelt und der Wert im Einzelfall von 5.000 Euro nicht übersteigt.
(4) Auf Antrag eines Viertels der Mitglieder ist eine Angelegenheit dem
Stadtrat zur Beschlussfassung zu unterbreiten.
Verbandsgemeinde Vorharz
§7
Geschäftsordnung
Das Verfahren im Stadtrat und in den Ausschüssen wird durch eine vom
Stadtrat zu beschließende Geschäftsordnung geregelt.
§8
Bürgermeister
(1) Zu den Geschäften der laufenden Verwaltung nach § 66 Abs. 1 Satz
3 KVG LSA, über die der Bürgermeister in eigener Verantwortung entscheidet, gehören die regelmäßig wiederkehrenden Geschäfte, die nach
bereits festgelegten Grundsätzen entschieden werden und keine wesentliche Bedeutung haben oder die im Einzelfall einen Vermögenswert
von 2.500 Euro nicht übersteigen. Darüber hinaus werden ihm die Entscheidung über die in § 4 Ziff. 1 bis 3 genannten Rechtsgeschäfte übertragen, sofern die dort festgelegten Wertgrenzen unterschritten werden.
(2) Können Anfragen der Stadträte nach § 43 Abs. 3 Satz 2 KVG LSA
nicht sofort mündlich beantwortet werden, so erfolgt die Beantwortung,
die vom Verbandsgemeindebürgermeister vorbereitet wird, durch den
Bürgermeister innerhalb einer Frist von sechs Wochen im Rahmen des
Erfüllungsberichts.
§9
Gleichstellungsbeauftragte
Die Stadt ist Mitgliedsgemeinde der Verbandsgemeinde Vorharz. Die
von der Verbandsgemeinde gemäß § 78 KVG LSA bestellte Gleichstellungsbeauftragte ist auch für den Bereich der Stadt Schwanebeck
zuständig und in Ausübung ihrer Tätigkeit nicht weisungsgebunden. An
den Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse kann sie teilnehmen, soweit ihr Aufgabenbereich betroffen ist.
In Angelegenheiten ihres Aufgabenbereiches ist ihr auf Wunsch das
Wort zu erteilen.
Il. ABSCHNITT
UNTERRICHTUNG UND BETEILIGUNG
DER EINWOHNER
§ 10
Einwohnerversammlung
(1) Über allgemein bedeutsame Angelegenheiten der Stadt können die
Einwohner auch durch Einwohnerversammlungen unterrichtet werden.
Der Bürgermeister beruft die Einwohnerversammlungen ein. Er setzt
die Gesprächsgegenstände sowie Ort und Zeit der Veranstaltung fest.
Die Einladung ist gemäß § 13 Abs. 3 bekanntzumachen und soll in der
Regel 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung erfolgen. Die Einladungsfrist kann bei besonderer Dringlichkeit auf drei Tage verkürzt werden.
(2) Der Bürgermeister unterrichtet den Stadtrat in seiner nächsten Sitzung über den Ablauf der Einwohnerversammlung und die wesentlichen Ergebnisse.
§ 11
Einwohnerfragestunde
(1) Der Stadtrat sowie die beschließenden Ausschüsse führen im Rahmen
ordentlicher öffentlicher Sitzungen eine Einwohnerfragestunde durch.
(2) Der Bürgermeister bzw. der Ausschussvorsitzende legt in der Einladung zur Sitzung den Beginn der Fragestunde fest.
(3) Der Bürgermeister bzw. Ausschussvorsitzende stellt den Beginn und
das Ende der Fragestunde fest. Findet sich zu Beginn der Fragestunde
kein Einwohner ein, kann sie geschlossen werden. Die Fragestunde soll
auf höchstens 30 Minuten begrenzt sein.
6 | Nr. 5/2015
(4) Jeder Einwohner ist nach Angabe seines Namens und seiner Anschrift berechtigt, grundsätzlich eine Frage und zwei Zusatzfragen, die
sich auf den Gegenstand der ersten Frage beziehen, zu stellen. Zugelassen werden nur Fragen von allgemeinem Interesse, die in die Zuständigkeit der Stadt fallen.
(5) Die Beantwortung der Fragen erfolgt in der Regel mündlich durch
den Bürgermeister oder den Verbandsgemeindebürgermeister. Eine
Aussprache findet nicht statt. Ist die Beantwortung der Frage in der
Sitzung nicht möglich, erhält der Einwohner eine schriftliche Antwort,
die innerhalb von sechs Wochen erteilt werden muss.
IV. ABSCHNITT
EHRENBÜRGER
§ 12
Ehrenbürgerrecht, Ehrenbezeichnung
Die Verleihung oder Aberkennung des Ehrenbürgerrechtes oder der Ehrenbezeichnung der Stadt bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der
stimmberechtigten Mitglieder des Stadtrates.
V. ABSCHNITT
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
§ 13
Öffentliche Bekanntmachungen
(1) Soweit nicht Rechtsvorschriften besondere Regelungen treffen, erfolgen die gesetzlich erforderlichen Bekanntmachungen im Amtsblatt
der Verbandsgemeinde Vorharz. Die Bekanntmachung ist mit Ablauf
des Erscheinungstages bewirkt, an dem das Amtsblatt der Verbandsgemeinde Vorharz den bekanntzumachenden Text enthält. Auf Ersatzbekanntmachungen gemäß § 9 Abs. 2 KVG LSA wird unter Angabe
des Gegenstandes, des Ortes und der Dauer der Auslegung sowie der
Öffnungszeiten und des Standortes des Verwaltungsgebäudes im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Vorharz und an der Bekanntmachungstafel
gemäß Absatz 5 spätestens am Tage vor dem Beginn der Auslegung
hingewiesen. Die Auslegungsfrist beträgt zwei Wochen, soweit nichts
anderes vorgeschrieben ist. Die Ersatzbekanntmachung ist mit Ablauf
des Tages bewirkt, an dem der Auslegungszeitraum endet. Gleiches gilt,
wenn eine öffentliche Auslegung nach einer anderen Rechtsvorschrift
erfolgt, die keine besonderen Bestimmungen enthält.
(2) Auf die veröffentlichten Satzungen und Verordnungen kann an der
Bekanntmachungstafel gemäß Absatz 5 hingewiesen werden (Hinweisbekanntmachung). Der Text bekannt gemachter Satzungen und Verordnungen wird im Internet unter www.vorharz.net zugänglich gemacht.
Weitere Bekanntmachungen nach Abs. 1 Satz 1 können ebenfalls unter
dieser Internetadresse zugänglich gemacht werden. Die Satzungen können auch jederzeit im Rathaus Wegeleben, Markt 7, 38828 Wegeleben
während der Öffnungszeiten eingesehen und kostenpflichtig kopiert
werden.
(3) Die Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse erfolgen - sofern zeitlich
möglich auch bei einer gemäß § 53 Abs. 4 Satz 5 KVG LSA formlos
und ohne Frist einberufenen Sitzung - durch Aushang an der Bekanntmachungstafel gemäß Absatz 5. Auf dem Aushang ist zu vermerken,
von wann bis wann ausgehängt wird. Der Tag des Aushangs und der
Tag der Abnahme zählen bei dieser Frist nicht mit. Die Bekanntmachung ist mit Ablauf des ersten Tages, der dem Tag des Aushangs, an
der dafür bestimmten Bekanntmachungstafel gemäß Absatz 5 folgt,
bewirkt. Der Aushang darf frühestens am Tag nach der Sitzung abgenommen werden.
(4) Alle übrigen Bekanntmachungen sind im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Vorharz bekanntzumachen. An die Stelle dieser Bekannt-
Verbandsgemeinde Vorharz
Nr. 5/2015 | 7
machung kann als vereinfachte Form der Bekanntmachung auch der
Aushang an der Bekanntmachungstafel gemäß Absatz 5 treten, wenn
der Inhalt der Bekanntmachung eine Person oder einen eng begrenzten
Personenkreis betrifft. Die Aushängefrist beträgt, soweit nichts anderes bestimmt ist, zwei Wochen. Der Tag des Aushangs und der Tag der
Abnahme zählen bei dieser Frist nicht mit. Auf dem Aushang ist zu
vermerken, von wann bis wann ausgehängt wird. Die Bekanntmachung
ist mit Ablauf des ersten Tages, der dem Tag des Aushangs an der dafür
bestimmten Bekanntmachungstafel gemäß Absatz 5 folgt, bewirkt.
(5) Als Standort der Bekanntmachungstafel wird festgelegt:
- Schwanebeck, Marktstraße 1 (Rathaus)
- Schwanebeck, Ortsteil Nienhagen, Ernst-Thälmann-Straße 28
VI. ABSCHNITT
ÜBERGANGS- UND SCHLUSSVORSCHRIFTEN
§ 14
Sprachliche Gleichstellung
Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in weiblicher
und männlicher Form.
§ 15
Inkrafttreten
(1) Diese Hauptsatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
(2) Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Hauptsatzung der Stadt Schwanebeck vom 16.05.2007 in der Fassung der 3. Satzungsänderung vom
20.02.2014 außer Kraft.
Genehmigung der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde gemäß § 10
Abs. 2 KVG LSA:
Die Genehmigung des Landkreises Harz als hierfür zuständige
Kommunalaufsichtsbehörde wurde mit Bescheid vom 20.03.2015
(AZ 15 11 01 00 - 22) erteilt.
Hinweis:
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Vorharz unter
www.vorharz.net/de/bekanntmachungen.html zugänglich.
Dienstsiegelabdruck
gemäß § 2 Absatz 3 der Hauptsatzung
der Stadt Schwanebeck
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Wegeleben
des Wahltages und Aufforderung zur Einreichung
von Wahlvorschlägen für die Ergänzungswahl
des Stadtrates Wegeleben
Der Landkreis Harz als zuständige Kommunalaufsichtsbehörde der
Stadt Wegeleben hat mit Verfügung vom 10. März 2015 festgestellt,
dass in der Stadt Wegeleben eine Ergänzungswahl gemäß § 42 Abs. 5
Kommunal Verfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA)
vom 17. Juni 2014 durchzuführen ist und den Termin für die Ergänzungswahl der Mitglieder des Stadtrates der Stadt Wegeleben auf den
06. September 2015 festgesetzt.
Die Wahlzeit dauert von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Gemäß § 15 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt
(KWG LSA) i. V. m. § 29 Abs. 2 Kommunalwahlordnung für das Land
Sachsen (KWO LSA) in den derzeit geltenden Fassungen fordere ich
hiermit öffentlich zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die am
06. September 2015 stattfindende Ergänzungswahl des Stadtrates Wegeleben auf.
1. Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche
Wahlgebiet ist die Stadt Wegeleben. Nach § 7 Abs. 1 KWG LSA bildet
das Wahlgebiet einen Wahlbereich.
2. Zahl der Vertreter (Stadträte)
Gemäß § 37 Abs. 1 KVG LSA beträgt in der Stadt Wegeleben die gesetzliche Zahl der ehrenamtlichen Mitglieder des Stadtrates 14. Derzeit
sind neun Sitze davon besetzt, so dass die Zahl der ehrenamtlichen Mitglieder auf weniger als zwei Drittel herabgesunken ist.
Nach § 49 Abs. 2 KWG LSA werden so viele Vertreter gewählt, wie zur
Erreichung der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Vertretung erforderlich sind. In der Stadt Wegeleben sind 5 ehrenamtliche Stadträte zu
wählen. Nach § 21 Abs. 4 KWG LSA beträgt die Höchstzahl der auf
einem Wahlvorschlag zu benennenden Bewerber 10.
3. Inhalt der Wahlvorschläge
Wahlvorschläge können nach § 21 KWG LSA von Parteien im Sinne
des Artikels 21 des Grundgesetzes, von Gruppen von Wahlberechtigten
(Wählergruppen) und von Einzelpersonen (Einzelbewerber/in) eingereicht werden. Die Reihenfolge der Bewerber muss aus dem Wahlvorschlag ersichtlich sein. Ein Einzelwahlvorschlag darf nur den Namen
des/der Bewerbers/in enthalten. Die eingereichten Wahlvorschläge können für das Wahlgebiet miteinander verbunden werden. Entsprechende
Erklärungen der Parteien, Wählergruppen oder Einzelbewerber/in sind
bis zum Ablauf der Einreichungsfrist dem Wahlleiter schriftlich und
übereinstimmend abzugeben. Sie müssen von den für das Wahlgebiet
zuständigen Parteiorganen, den Vertretungsberechtigten der Wählergruppen oder den Einzelbewerbem unterzeichnet sein.
Ein Wahlvorschlag von Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerbern,
die nicht die Voraussetzungen des § 21 Abs. 10 KWG LSA erfüllt,
muss nach § 21 Abs. 9 des KWG LSA von mindestens 23 Wahlberechtigten (ein vom Hundert der am Wahltage Wahlberechtigten, jedoch
nicht mehr als von 100 Wahlberechtigten) des Wahlbereiches persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Unterstützungserklärungen
dürfen nur berücksichtigt werden, die zwischen dem Zeitpunkt der
Bekanntmachung (21.05.2015) und dem Ende der Einrichtungsfrist
(13.07.2015) abgegeben worden sind. Hierfür sind amtliche Formblätter zu verwenden, die auf Anforderung vom Gemeindewahlleiter kostenfrei bereitgestellt werden.
Jeder Wahlberechtigte darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen ansonsten ist die Unterschrift auf allen Wahlvorschlägen ungültig.
Bei folgenden Parteien und Wählergruppen tritt an die Stelle der Unterstützungsunterschriften die Unterschrift des für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgans oder des Vertretungsberechtigten der Wählergruppe
- Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
- DIE LINKE (DIE LINKE)
- Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
- Freie Demokratische Partei (FDP)
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
- Wählergemeinschaft Rodersdorf
Inhalt und Form der Wahlvorschläge müssen den Vorschriften der §§ 21 ff.
KWG LSA und der §§ 30 ff. KWO LSA entsprechen.
Nach § 23 Abs. 2 und 3 KWG LSA darf eine Partei oder Wählergruppe
Verbandsgemeinde Vorharz
in jedem Wahlbereich nur einen Wahlvorschlag einreichen. Eine Partei,
eine Wählergruppe oder ein Einzelbewerber/in darf sich im Wahlgebiet
nur an einer Verbindung von Wahlvorschlägen beteiligen.
Wer durch die Wahl zum Stadtrat eine Unvereinbarkeit von Amt und
Mandat nach § 41 KVG LSA begründen würde, ist nach § 21 Abs. 12
KWG LSA verpflichtet, dem Wahlvorschlag eine Erklärung darüber beizufügen, ob er im Fall des Wahlerfolgs aus dem Arbeits- oder
Dienstverhältnis ausscheidet oder auf das Mandat verzichten will.
8 | Nr. 5/2015
in dem Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen auf, mir
Vorschläge für Beisitzer/innen und Stellvertreter/innen zur Bildung der
Wahlvorstände zu unterbreiten.
Ich bitte die Vorschläge bis zum 19. Juni 2015 unter Angabe des Namens, des Vornamens, der Wohnanschrift und der telefonischen Erreichbarkeit der betreffenden Person beim Gemeindewahlleiter, Markt 7,
38828 Wegeleben einzureichen.
Wegeleben, 04.05.2015
4. Wahlrecht für Unionsbürger
Gemäß § 29 Abs. 2a KWO LSA weise ich darauf hin, dass Staatsangehörige aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union nach den
für Deutsche geltenden Voraussetzungen wahlberechtigt und wählbar
sind. Ferner weise ich darauf hin, dass sie nicht wählbar sind, wenn sie
nach den deutschen oder den Rechtsvorschriften des Staates, dessen
Staatsangehörigkeit sie besitzen, vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
oder sie infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur
Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben.
5. Einreichung der Wahlvorschläge
Die Wahlvorschläge sind möglichst frühzeitig, jedoch spätestens bis
zum 13. Juli 2015, 18:00 Uhr bei dem Gemeindewahlleiter, Markt 7,
38828 Wegeleben einzureichen.
Die erforderlichen Formblätter sind im Hauptamt der Verbandsgemeinde Vorharz, Markt 7, 38828 Wegeleben (Tel. 039423 851-16) kostenfrei
erhältlich.
Wegeleben, 04.05.2015
Brockelt
Gemeindewahlleiter
Hinweis:
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Vorharz unter http://www.vorharz.net/de/wahlen.html
zugänglich.
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Wegeleben
Aufforderung an die Parteien und Wählergruppen
zur Bildung von Wahlvorständen
Am 06. September 2015 findet die Ergänzungswahl des Stadtrates Wegeleben statt.
Nach § 12 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt
(KWG LSA) in der derzeit geltenden Fassung ist für jeden Wahlbezirk
ein Wahlvorstand, bestehend aus einem Wahlvorsteher/in als Vorsitzenden/Vorsitzende und der für jeden Wahlbezirk angegebenen Beisitzern/
Beisitzerinnen zu bilden.
Folgende Wahlbezirke werden gebildet:
1001
Wegeleben, Stadt
8 Beisitzer/in
1002
Wegeleben, OT Adersleben
6 Beisitzer/in
1003
Wegeleben, OT Deesdorf
6 Beisitzer/in
1004
Wegeleben, OT Rodersdorf
8 Beisitzer/in
Die Tätigkeit im Wahlvorstand stellt eine ehrenamtliche Tätigkeit dar.
Die §§ 30 bis 32 Kommunalverfassungsgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der derzeit geltenden Fassung gelten entsprechend.
Auf § 13 Abs. 1 bis 3 KWG LSA wird hingewiesen.
Nach § 6 Abs. 2 Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt
(KWO LSA) in der derzeit geltenden Fassung fordere ich hiermit alle
Brockelt
Gemeindewahlleiter
Hinweis:
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Vorharz unter http://www.vorharz.net/de/wahlen.html
zugänglich.
Öffentliche Bekanntmachung
der Gemeinde Harsleben
Aufforderung an die Parteien und Wählergruppen
zur Bildung von Wahlvorständen
Der Gemeinderat Harsleben hat beschlossen, dass am 06. September
2015 die Wahl der/des ehrenamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeisters
der Gemeinde Harsleben stattfindet. Eine eventuell erforderliche Stichwahl findet am 27. September 2015 statt.
Nach § 12 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt
(KWG LSA) in der derzeit geltenden Fassung ist für jeden Wahlbezirk
ein Wahlvorstand, bestehend aus einem Wahlvorsteher/in als Vorsitzenden/Vorsitzende und der für jeden Wahlbezirk angegebenen Beisitzern/
Beisitzerinnen zu bilden.
Folgender Wahlbezirk wird gebildet:
3001 Harsleben 8 Beisitzer/in
Die Tätigkeit im Wahlvorstand stellt eine ehrenamtliche Tätigkeit dar.
Die §§ 30 bis 32 Kommunalverfassungsgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der derzeit geltenden Fassung gelten entsprechend.
Auf § 13 Abs. 1 bis 3 KWG LSA wird hingewiesen.
Nach § 6 Abs. 2 Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt
(KWO LSA) in der derzeit geltenden Fassung fordere ich hiermit alle
in dem Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen auf, mir
Vorschläge für Beisitzer/innen und Stellvertreter/innen zur Bildung des
Wahlvorstandes zu unterbreiten.
Ich bitte die Vorschläge bis zum 19. Juni 2015 unter Angabe des Namens, des Vornamens, der Wohnanschrift und der telefonischen Erreichbarkeit der betreffenden Person beim Gemeindewahlleiter, Markt 7,
38828 Wegeleben einzureichen.
Harsleben, 04.05.2015
Brockelt
Gemeindewahlleiter
Hinweis:
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Vorharz unter http://www.vorharz.net/de/wahlen.html
zugänglich.
Verbandsgemeinde Vorharz
Nr. 5/2015 | 9
Haushaltssatzung und Bekanntmachung
der Haushaltssatzung
werden unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und
Auszahlungen im Einzelfall auf 2.500 € festgesetzt. Darüber hinaus
entscheidet der Stadtrat.
1. Haushaltssatzung der Stadt Wegeleben für das Haushaltsjahr 2015
Aufgrund des § 100 des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land
Sachsen-Anhalt vom 26. Juni 2014 (GVBl. LSA S.288), hat die Stadt
Wegeleben die folgende, vom Stadtrat in der Sitzung am 19.03.2015
beschlossene Haushaltssatzung erlassen:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015, der die für die Erfüllung
der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und
entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu
leistenden Auszahlungen enthält, wird
1. im Ergebnisplan mit dem
a) Gesamtbetrag der Erträge auf
b) Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
2. im Finanzplan mit dem
a) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit auf
b) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit auf
c) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der
Investitionstätigkeit auf
d) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der
Investitionstätigkeit auf
e) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der
Finanzierungstätigkeit auf
f) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der
Finanzierungstätigkeit auf
3.134.200 Euro
2.581.600 Euro
2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 wird
hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt nach § 102 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes zur
Einsichtnahme vom 26.05.2015 bis 03.06.2015 im Verwaltungsamt
Schwanebeck, Kapellenstraße 16 öffentlich aus.
Die nach § 107 Abs.4, § 100 Abs.2 und § 110 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes erforderlichen Genehmigungen sind durch den Landkreis Harz, Kommunalaufsicht am 13.04.2015 unter dem Aktenzeichen
151200-19 erteilt worden.
2.893.400 Euro
2.333.000 Euro
129.900 Euro
65.500 Euro
1.585.600 Euro
2.129.300 Euro
festgesetzt.
§2
Eine Kreditermächtigung wird nicht veranschlagt.
§3
Eine Verpflichtungsermächtigung wird nicht veranschlagt.
§4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird auf 1.700.000 Euro festgesetzt.
§5
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1.Grundsteuer
1.1für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A)
auf
400 v.H.
1.2für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf
380 v.H.
2. Gewerbesteuer auf
350 v.H.
§6
Gemäß § 4 Absatz 4 der Hauptsatzung der Gemeinde in Verbindung mit
§ 105 Kommunalverfassungsgesetz, in der zur Zeit gültigen Fassung,
Amtliche Bekanntmachung
der Stadt Schwanebeck
Bebauungsplan Stadtgärtnerei
1. Änderung des Bebauungsplanes
in Form des Ursprungsplanes
Der vom Stadtrat Schwanebeck in seiner Sitzung am 09.02.1995 beschlossene Bebauungsplan Stadtgärtnerei, 1. Änderung des Bebauungsplanes in Form des Ursprungsplanes, wurde mit Verfügung des
Regierungspräsidiums Magdeburg vom 20.02.1998, Az. 25.33-21100
genehmigt.
Der Bebauungsplan Stadtgärtnerei, 1. Änderung des Bebauungsplanes
in Form des Ursprungsplanes bestehend aus der Planzeichnung und den
Textlichen Festsetzungen wurde am 07. Mai 2015 ausgefertigt.
Der Bebauungsplan Stadtgärtnerei, 1. Änderung des Bebauungsplanes in Form des Ursprungsplanes tritt rückwirkend zum 25.03.1998 in
Kraft.
Gemäß § 10 Absatz 3 BauGB wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes in Form des Ursprungsplanes mit der Begründung und der
zusammenfassenden Erklärung zu jedermanns Einsicht während der
Dienstzeiten im Verwaltungsgebäude Schwanebeck, Kapellenstraße
16, 39397 Schwanebeck für die Dauer von zwei Wochen, vom 21. Mai
2015 bis einschließlich 12. Juni 2015 bereitgehalten; über den Inhalt
wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von
Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen gemäß § 215 Abs. 2 BauGB
wird hiermit hingewiesen.
Demnach unbeachtlich werden
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und
Verbandsgemeinde Vorharz
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt Schwanebeck oder der
Verbandsgemeinde Vorharz unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2 a BauGB beachtlich sind.
Auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 sowie Absatz 4
BauGB über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Dementsprechend kann der Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42
BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann
die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen
beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb
von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3
Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit
des Anspruchs herbeigeführt wird.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass nach § 8 Absatz 3 des Kommunalverfassungsgesetzes Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrensund Formvorschriften, die in diesem Gesetz enthalten oder auf Grund
dieses Gesetzes erlassen wurden und zustande gekommen sind, so ist die
Verletzung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Stadt Schwanebeck oder der Verbandsgemeinde Vorharz unter Bezeichnung der
verletzten Vorschrift und der Tatsache, die den Mangel ergibt, geltend
gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Schwanebeck, 08. Mai 2015
10 | Nr. 5/2015
Demnach unbeachtlich werden
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt Schwanebeck oder der
Verbandsgemeinde Vorharz unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2 a BauGB beachtlich sind.
Auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 sowie Absatz 4
BauGB über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Dementsprechend kann der Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42
BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann
die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen
beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb
von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3
Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit
des Anspruchs herbeigeführt wird.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass nach § 8 Absatz 3 des Kommunalverfassungsgesetzes Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrensund Formvorschriften, die in diesem Gesetz enthalten oder auf Grund
dieses Gesetzes erlassen wurden und zustande gekommen sind, so ist die
Verletzung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres
seit der Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Stadt Schwanebeck
oder der Verbandsgemeinde Vorharz unter Bezeichnung der verletzten
Vorschrift und der Tatsache, die den Mangel ergibt, geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung oder
die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Schwanebeck, 08. Mai 2015
Brehmer
Bürgermeisterin der Stadt Schwanebeck
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Schwanebeck
Bebauungsplan Stadtgärtnerei
2. Änderung des Bebauungsplanes
Der Stadtrat Schwanebeck hat in seiner Sitzung am 11.03.2002 die
2. Änderung des Bebauungsplanes Stadtgärtnerei beschlossen.
Der Bebauungsplan Stadtgärtnerei, 2. Änderung des Bebauungsplanes
bestehend aus der Planzeichnung und den Textlichen Festsetzungen
wurde am 07. Mai 2015 ausgefertigt.
Der Bebauungsplan Stadtgärtnerei, 2. Änderung des Bebauungsplanes
tritt rückwirkend zum 30.06.2006 in Kraft.
Gemäß § 10 Absatz 3 BauGB wird die 2. Änderung des Bebauungsplanes
Stadtgärtnerei mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung zu jedermanns Einsicht während der Dienstzeiten im Verwaltungsgebäude Schwanebeck, Kapellenstraße 16, 39397 Schwanebeck für die
Dauer von zwei Wochen, vom 21. Mai 2015 bis einschließlich 12. Juni
2015 bereitgehalten; über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von
Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen gemäß § 215 Abs. 2 BauGB
wird hiermit hingewiesen.
Brehmer
Bürgermeisterin der Stadt Schwanebeck
1. Änderungsatzung
der Aufwands- und Entschädigungssatzung
für die ehrenamtlich tätigen Bürger
der Verbandsgemeinde Vorharz
Auf Grund der §§ 8, 35, 45 Abs. 2 Nr. 1 Kommunalverfassungsgesetz
des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBI. LSA
S. 288) hat der Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung am 13.04.2015
folgende 1. Änderungssatzung beschlossen:
§1
§ 7 wird ersatzlos gestrichen
§ 8 wird § 7
§ 9 wird § 8
§ 10 wird § 9
§ 11 wird § 10
§ 12 wird § 11
§ 13 wird § 12
§ 14 wird § 13
§ 15 wird § 14
§ 16 wird § 15
Verbandsgemeinde Vorharz
Nr. 5/2015 | 11
§2
Diese Satzungsänderung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Wegeleben, 05.05.2015
Ute Pesselt
Verbaridsgemeindebürgermeisterin
Sponsoringfibel „Wir sind hier gern zu Hause“
wurden wir sehr herzlich von den
beiden Kolleginnen Petra Kunze
und Viola Holle sowie Ragners
Oma Ilona Strodetzky empfangen.
Sie führten uns in den Aufenthaltsraum, wo uns ein liebevoll gedeckter Tisch, mit Kakao und Knabbereien erwartete. Nachdem wir uns
gestärkt hatten, führte uns Viola
Holle durch die Kuhställe und erklärte kindgerecht und sehr geduldig die Arbeitsgänge im Kuhstall,
wie oft eine Kuh gemolken wird
und wie viel Liter sie gibt.
Wir konnten beobachten, wie die
Kühe gemolken und gefüttert und
wie die Ställe gereinigt werden.
Am schönsten war jedoch die Begegnung mit den Kälbchen, eines
war erst ein paar Stunden alt. Einige Kinder trauten sich sogar, die
Kälbchen an ihrem Finger saugen
zu lassen. Es war ein tolles Erlebnis und dafür bedanken wir uns
ganz herzlich bei Viola Holle, Petra Kunze und der Agrargenossenschaft Wegeleben.
Gleich nebenan wohnt die Oma
von Ragner. Sie versorgte uns mit
Würstchen, Eis und Getränken.
Vielen Dank liebe Oma Ilona.
Mit dem Bus ging es dann zurück
in den Kindergarten, wo die Kinder müde in ihre Betten fielen und
sicher von diesem ereignisreichen
Vormittag träumten.
Die Wanderfüchse sowie
Tina und Antje
Osterfest gerettet
Am 30. April übergab der Kommunalvertreter der enviaM, Herr Michael
Scheffler, Verbandsgemeindebürgermeisterin Ute Pesselt und dem Bauund Ordnungsamtsleiter Herrn Harald Brockelt, eine Sponsorenvertrag in
Höhe von 500,00 Euro.
Dies wurde möglich, da sich die Jugendfeuerwehr der Verbandsgemeinde für ein Projekt bei der Energieversorgungsgesellschaft beworben hatte. Das Projekt läuft unter dem Titel: „Feuerwehr Ditfurt im
Wandel der Zeit“.
Frau Pesselt und Herr Brockelt nahmen den Vertrag stellvertretend für
Frau Dorothea Fabian entgegen und bedankten sich bei Herrn Scheffler
für die Unterstützung der Jugendlichen.
Woher kommt die Milch?
Mit dem Frühling beginnt auch
wieder die Wanderzeit der „Wanderfüchse“. Gemeinsam mit Sandy Stüber, der Mutti von Lenya,
zogen wir los. Unser Ziel war der
Kuhstall der Wegeleber Agrarge-
nossenschaft in Adersleben. Unterwegs konnten wir den Storch,
auf dem riesigen Schornstein neben der Adersleber Kirche, beobachten. Als wir dann das Gelände
der AG Wegeleben erreichten,
Trotz schlechtem Wetter fand das
Osterhäschen auch in diesem Jahr
wieder seinen Weg nach Ditfurt in
die Kita Geelbeinchen.
Dass die Körbchen für die Kinder schön gefüllt waren, verdanken wir dem Nah-Kauf-Markt in
Quedlinburg. Als die Marktleiterin erfuhr, dass Diebe bei einem
Einbruch in unsere Kita u. a. auch
die Ostersüßigkeiten gestohlen
hatten, fasste sie sofort den Entschluss, uns zu helfen. Und so
überraschten uns die Mitarbeiter
vom Nahkauf-Markt mit vielen
Ostersüßigkeiten, Saft und Obst.
Wir haben uns darüber riesig gefreut, die Kinder und Erzieherinnen
sagen noch einmal vielen Dank!
Bedanken möchten wir uns auch
wieder beim Geflügelverein Ditfurt, der uns wie jedes Jahr die
Eier spendierte. Ganz fleißig war
auch Frau Hollub, die für alle
Kinder ein Körbchen bastelte und
alle Eier bunt färbte. Vielen Dank,
liebe Mutti!
So suchten und fanden dann strahlende Kinderaugen die lecker gefüllten Osterkörbchen. Der Osterhase und seine fleißigen Helfer
dürfen nun in eine wohlverdiente
Pause gehen. Vielen Dank sagen
noch einmal die Kinder und Erzieherinnen der Kita Geelbeinchen aus Ditfurt.
Verbandsgemeinde Vorharz
12 | Nr. 5/2015
19. Elternstammtisch der
Grundschule Dr. Wilhelm Schmidt Wegeleben
Wie es bereits zur Tradition geworden ist, wollen wir auch in
diesem Jahr wieder alle Eltern
der Grundschule Dr. Wilhelm
Schmidt Wegeleben - dieses
Mal natürlich mit unserer Außenstelle Harsleben - sowie alle
Eltern der “Ehemaligen” und
“Zukünftigen” zum Elternstammtisch einladen.
Dieser wird am
12. Juni 2015,
um 19.00 Uhr
stattfinden - für alle Helfer bitte
schon ab 18.00 Uhr.
Der Abend gibt Anlass, die Eltern einmal in einer lockeren,
lustigen und ungezwungenen
Atmosphäre zusammenzuführen. Zum Gelingen dieser Veranstaltung sind schon wieder
einige tolle Sachen in Vorbereitung und - keine Angst - das
Einzige, was an diesem Abend
mit Schule zu tun hat, ist der
Veranstaltungsort.
So sollten sich vielleicht auch
einmal alle Eltern aufraffen,
die bisher noch nicht dabei waren.
Die Erfahrung sagt, wer einmal
mitgemacht hat, der kommt
auch wieder. Vielleicht erreichen wir ja einen neuen Teilnehmerrekord, denn je mehr dabei
sind umso mehr Spaß werden
wir haben.
Es erwarten Sie kulinarische
Höhepunkte, wie Würstchen
und Fleisch von unserem Kurtchen Probst, den Getränkeausschank übernimmt wie auch im
vergangenen Jahr wieder Walter
Hecht. (bitte Kleingeld einstecken!!)
In Absprache mit der Schulelternschaft haben wir dieses Jahr
beschlossen, für das Fleisch und
die Würstchen einen Unkostenbeitrag von 5,00 EUR pro Person zu kassieren.
Wir freuen uns wieder über
leckere, mitgebrachte Salate.
Also, den 12.06.2015 rot im
Kalender markieren und einen
tollen Abend verleben.
Die Schulelternschaft und das
gesamte Team der
Grundschule
„Dr. Wilhelm Schmidt“
Wegeleben
mit ihrer Außenstelle Harsleben
19. Mathematik-Olympiade
des Landes Sachsen- Anhalt
in der Grundschule Dr. Wilhelm Schmidt
Wegeleben mit ihrer Außenstelle Harsleben
Wie in jedem Jahr so haben die
3. und 4. Klasse unsere Grundschule auch in diesem Jahr wieder
an der Mathe-Olympiade teilgenommen.
Die Vorrunde fand in der Grundschule - Gebäude Wegeleben und
Harsleben statt.
Die Teilnahme war natürlich
freiwillig und wir hatten eine
Vielzahl an Kindern, die sich den
nicht immer leichten Aufgaben
gestellt haben.
Nach erfolgreicher Teilnahme
konnten wir pro Klassenstufe jeweils drei Schülerinnen und Schüler mit dem Prädikat „gut“ in die
Regionalrunde weiter „schicken“.
In der Goethe-Grundschule in
Halberstadt mussten diese Kinder
noch einmal ihr Können unter Beweis stellen.
Dabei belegten im Alt-Landkreis
Halberstadt das Prädikat „GUT“
Josephine Köhler
Platz 1 - in der Klassenstufe 3
und
Sharleen Kaufmann
Platz 7- in der Klassenstufe 4
Wir sind stolz und gratulieren den
beiden noch mal ganz herzlich.
H. Stiemer
Rektorin
... und noch einmal MATHE
auch in diesem Jahr hat unsere
Grundschule wieder am KänguruWettbewerb teilgenommen.
Dieser Wettbewerb wird bundesweit ausgeschrieben - inzwischen
der 21. - und unsere Kinder freuen
sich immer wieder darauf, mitmachen zu dürfen, denn eine Teilnahme ist freiwillig.
Jedes Kind bekommt ein kleines
Geschenk, natürlich etwas zum
Knobeln und die besten Platzierungen erhalten ein „Känguru T-Shirt“.
In diesem Jahr haben das T-Shirt
in der
Klassenstufe 3 - Maximilian
Büber - Haus Harsleben und
Klassenstufe 4 - Mia Güttner Haus Wegeleben
erhalten.
Hierzu gratulieren wir noch mal
ganz herzlich.
H. Stiemer
Rektorin
Verbandsgemeinde Vorharz
Nr. 5/2015 | 13
Kindertagesstätte „Pfiffikus“
GEDANKEN in eigener Sache!
Am 10.04. dieses Jahres war,
nach 43-jähriger Tätigkeit in der
Hausneindorfer Kindertagesstätte
mein letzter Arbeitstag. Ich blicke
auf ein erfülltes, mich stets forderndes Arbeitsleben zurück und
möchte hiermit ALLEN die mir
diesen Tag durch ihren kollektiven Ungehorsam (denn ich wollte
ausdrücklich keine Abschiedszeremonien) unvergesslich gemacht
haben. Danke an meine Kolleginnen die diesen langen Weg mit
mir gegangen sind und für die
wundervolle Idee einen Scherbenhaufen wohlsortiert in Blei zu fassen. Danke an alle Eltern, insbesondere den Elternvertretern, die
ein Überraschungsfest mit Musik,
Kaffee, Kuchen, Sekt und Saft
organisiert haben und so meinen
stillen Abgang vereitelten.
Danke für viele gute Worte, Geschenke und eine prächtige Magnolie, die jetzt Lütjens Garten
ziert. Danke Familie Schlegel für
die Beschirmung, den Wegweiser,
die passende Wegzehrung und die
Erinnerungsfotos.
Danke Martina für den köstlichen
Frankfurter Kranz.
Danke an meine Dienststelle für
die Ergänzung meiner Rosensammlung und die jahrelange
vertrauensvolle und konstruktive
Zusammenarbeit. Danke an meine Leiterinnenkolleginnen für ihr
Dabeisein und die Blumengrüße.
Danke an den Betriebsrat und sein
Präsent. Aber vor allen Dingen
und ganz besonders danke ich
allen Kindern für ihre liebevollen Basteleien, Zeichnungen und
Briefchen. Ich wünsche der Kindertagesstätte noch ein langes und
erfolgreiches Fortbestehen damit
die Zukunft unseres Dorfes durch
das wertvollste Gut das wir haben
- nämlich unsere Kinder - lebendig bleibt.
Eure Elisabeth Lütjens
Eine gute Idee - gemeinsam umgesetzt
Eine neue Rückzugsmöglichkeit
gibt es ab sofort in den Räumen
der Kita ‚Hakelspatzen‘ in Heteborn. Große flauschige Kissen,
bunte Tücher, Klänge und Snoezellichter laden zum Träumen und
Wohlfühlen ein.
Die neue Snoezelecke ist fester
Bestandteil der pädagogischen
Arbeit in der Kita. Sie ermöglicht
es den Kindern elementare Sinneserfahrungen zu machen. Nach
dem Prinzip: ‚Nichts muss, alles
darf gemacht werden‘, haben die
Bedürfnisse und Wünsche unserer
Hakelspatzen oberste Priorität.
Nicht jeder Tag beginnt gleich
gut. Wer am Morgen nicht unmittelbar in den Trubel der Gruppe
eintauchen möchte, kann in der
Zeichnungen, die in Zusammenarbeit mit Tischlermeister Wallschläger konkretisiert und von
ihm praktisch umgesetzt werden
konnten. Dabei hat er nicht nur
unsere Vorstellungen realisiert
sondern auch eigene tolle Ideen
eingebracht. Unterstützt wurde
die Tischlerei von der Teppichrampe in Quedlinburg, die mit der
Verkleidung der Snoezelecke beauftragt worden war.
Snoezelecke erstmal langsam ankommen. Über den Tag verteilt
gibt es dann viele Möglichkeiten
sich zurückzuziehen, zu kuscheln
oder einfach mal zu träumen.
Ideen zu haben ist relativ leicht.
Ideen auch umzusetzen ist etwas
ganz anderes. Die erfolgreiche
Umsetzung unserer Idee verdanken wir dem Engagement und
Können der Tischlerei Nico Wallschläger aus Heteborn.
Zu Beginn des Projekts gab es
viele Vorstellungen, Bilder und
Für die erfolgreiche Zusammenarbeit und das großartige Ergebnis
möchten wir uns, auch im Namen
der Hakelspatzen, ganz herzlich
bedanken!
Der Förderverein
Einladung
Ein Haus mit Geschichte wird im Mai 2015 - 70 Jahre alt - die Kindertagesstätte „Gänseblümchen“ Hedersleben.
Diesen Ehrentag feiern wir am 1. Juni 2015, zum Internationalen Kindertag, in unserer Kindereinrichtung Hedersleben Winkelbreite 17.
Dazu laden wir alle ehemaligen Mitarbeiterinnen, große und kleine Kinder, Großeltern, Eltern und Freunde des Hauses, um 15:00 Uhr, ganz
herzlich ein.
Es soll ein schöner und unvergesslicher Nachmittag werden bei Kaffee und Kuchen sowie vielen Überraschungen.
Wir freuen uns auf Sie!
Frau Bodenstein
Bürgermeisterin
Ihre Kinder und
das Erzieherteam
Verbandsgemeinde Vorharz
14 | Nr. 5/2015
Kultur- und Heimatverein
„Zum Eulenturm“ Wegeleben e. V.
Die Schützenkorporation Ditfurt gratuliert zum Geburtstag im Monat Juni 2015 ihren Mitgliedern
Uwe Hohmann (23.06.) und Andreas Müller (27.06.)
Der Vorstand wünscht seinen Jubilaren alles erdenklich Gute,
Gesundheit und Wohlergehen.
Der Vorstand und der neue Schießmeister Axel Becker erinnern
an das wöchentliche Schießtraining freitags ab 18.00 Uhr.
Der Vorstand
Bekanntmachung
An alle Heimatvereinsmitglieder und
Interessierte des Heimatverein Ditfurt e. V.
Am 27.03.2015 fand unsere Jahreshauptversammlung und Neuwahlen
des Vorstandes statt.
Der Kultur und Heimatverein ist
mit dem Stammtisch im Januar in
ein neues Arbeitsjahr gestartet.
Am 23. Januar wollten wir in den
Sternenhimmel schauen. Gemeinsam mit unserem „Sternegucker“
Karl-Heinz Mau, der ein sehr umfangreiches Wissen über die Astronomie aufweisen kann, ging es
um die Beobachtung der Jupitermonde und eines Kometen, wenn
sie denn zu sehen sind. Leider
war, wie in den letzten Jahren, der
Himmel wieder bedeckt.
Aber flexibel, wie wir sind, hat
Karl-Heinz Mau mit unseren
Gästen vom Verein für Astronomie und Raumfahrt Quedlinburg,
einen Lichtbildervortrag über die
zu erwartende Sonnenfinsternis
am 20. März, anhand von Aufnahmen aus vorhergegangenen
Ereignissen gezeigt.
Am 20. März hat er interessierte
Gäste in seinen Garten eingeladen, mit ihm gemeinsam dieses
Naturschauspiel der Sonnenfinsternis durch sein Teleskop zu betrachten. 26 Besucher sind seiner
Einladung gefolgt.
Zu unserer nächsten Veranstaltung am 11. Februar hatten wir
zu einem Lichtbilder-Vortrag mit
dem Titel „Wegeleben gestern
und heute“ eingeladen. Wir waren von diesem Besucherinteresse
sehr überrascht und durften über
sechzig Gäste begrüßen. Unter
den Besuchern entspannen sich
lebhafte Gespräche und Erinnerungen über Gebäude und Ecken,
die heute nicht mehr da sind. Das
Bildmaterial stammte von Walter
Willeke, der leider verstorben ist,
und Gisela Tröster vom Seniorenclub Wegeleben. Herzlichen Dank
dafür.
Zum Gedenken an den Geburtstag von Dr. Wilhelm Schmidt am
18. Februar, fuhr in diesem Jahr
eine Delegation nach Benneckenstein. An der Gedenkfeier nahmen
auch Schülersprecher aus Benneckenstein teil, die sich mit dem
Leben von Dr. Wilhelm Schmidt
beschäftigen.
Unsere Mitgliederversammlung
haben wir am 11. März durchgeführt. Der Vorsitzende Karl-Heinz
Becker hielt den Rechenschaftsbericht über die Aktivitäten des
Jahres 2014 und dankte allen Mitgliedern, Freunden und Helfern
für ihre Unterstützung.
Außerdem wurde eine Neufassung der Vereins-Satzung einstimmig beschlossen, die Grundlage für die weitere Arbeit des
Vereins ist.
Im April luden wir zu einem Reisebericht durch Argentinien der
Familie Bäuerlein ein.
Am 6. Juni wollen wir unser Eulenturmfest mit vielen Gästen bei
hoffentlich schönem Wetter feiern.
Eine Arbeitsgruppe ist gegenwärtig dabei, eine Ausstellung über
die Geschichte des Bahnhofs Wegeleben zu erarbeiten. Über Beiträge, Bilder und Exponate würden wir uns sehr freuen.
Hannelore Becker
Kultur- und Heimatverein Wegeleben
Zu unserer letzten Vorstandssitzung wurden neue Aufgabengebiete folgendermaßen verteilt.
Vorsitzende: Girlinde Gelfert
Stellv. Vorsitzende: Beate Krause
Bereich Bau und Instandhaltung: Uwe Meyer und Henning Lörchner
Bereich Kassenführung und Protokoll: Christa Becker
Bereich Ott´s Garten: Helmut Germer
Bereich. Altes Schriftgut und Literatur: Wolfgang Gröpke
Bereich. Versorgung: Ingrid Ziemann
Kooptierendes Mitglied des Vorstandes: Udo Görner
Wir, die Vorstandsmitglieder des Heimatverein Ditfurt e. V., möchten
sich herzlich bei den Mitgliedern für Ihr entgegengebrachtes Vertrauen
bedanken. Wir werden uns stets bemühen die an uns gestellten Aufgaben in der Vereinsarbeit aufs bestmögliche zu erfüllen.
Im Namen des Vorstands
Beate Krause
Karl-Heinz Mau baut das Teleskop auf
Verbandsgemeinde Vorharz
Nr. 5/2015 | 15
Kultur- und Heimatverein „Zum Eulenturm“ Wegeleben e. V.
Aufruf!
an alle älteren Wegelebener Bürger, die das Kriegsende hier miterlebt
haben. Wer kann sich noch daran erinnern, als der Proviantzug der Armee 1945 auf dem Bahnhof Wegeleben stehen blieb. Viele Bürger der
Stadt haben sich damals mit Lebensmittel versorgt und ganze Wagenladungen abgefahren.
Wer war dabei? Wer kennt noch Geschichten und Anekdoten.
Wer hat noch Material darüber?
Bitte melden Sie sich bei Klaus Fuhrmann, Telefon 039423 6425
Klaus Fuhrmann
Stellv. Vereinsvorsitzender
Der Kinder,- und Jugendverein
Hausneindorf informiert
Am 18.04.2015 fand in unserem
Ort eine Schrottsammlung zu
Gunsten des Kinder,- und Jugendvereins Hausneindorf statt. Diese
Sammlung erbrachte stattliche
1050,00 €. Wir danken allen Helfern und Mitbürgern die diese Aktion unterstützt haben.
Außerdem kann der Kinder,- und
Jugendverein den frisch renovierten Vereinsraum in den ehemali-
gen Räumen der Gemeinde am
Mühlenberg 03 beziehen. Auch
hier sei allen ehrenamtlichen Helfern herzlich gedankt.
Besuchen Sie doch einmal unsere
Versammlungen oder werden Sie
Vereinsmitglied für die Stärkung
unseres Vereins.
Manfred Klocke
Vereinsvorsitzender
Aus dem Seniorenclub Harsleben
Vortrag „Wegeleben gestern und heute“
Zum Seniorennachmittag am
28. April besuchten uns Kinder
aus der „Knirpsenkiste“ Harsleben. Es war die älteste Gruppe, die mit ihrer Erzieherin Frau
Christiane Menzel für uns ein
kleines Programm vorbereitet
hatte. Wir bekamen die Lieder
„vom Käfer du gefällst mir“, „der
Kuckuck und der Esel“ und das
„Knirpsenkistenlied“ zu hören.
Die Kinder hatten selbst viel Spaß
an der Vorführung und ihre Fröhlichkeit übertrug sich auch auf
uns. Allen Anwesenden gefiel es
sehr gut und der lang anhaltende Beifall bestätigte dies. Dafür
nochmals recht vielen Dank!!!
Zum nächsten Seniorennachmittag am 26. Mai treffen wir uns um
14.30 Uhr im Seniorenpark Pappelweg.
Besuch bekommen wir von einem
Ranger aus dem Nationalpark
Harz. Er wird uns Schönheiten
der Natur und auch viel Wissenswertes vom Nationalpark zeigen
und erklären.
An diesem Nachmittag kassieren
wir für die Fahrt nach Braunschweig. Wir unternehmen eine
Floßfahrt auf der Oker.
Ortsgruppe der Volkssolidarität
Harsleben
M. Kuske
Nächster Erscheinungstermin:
Donnerstag, der 18. Juni 2015
Nächster Redaktionsschluss:
Donnerstag, der 4. Juni 2015
Mitgliederversammlung
Verbandsgemeinde Vorharz
16 | Nr. 5/2015
Der Wedderstedter Chor stellt sich vor
Im Dezember 2007 fanden sich,
wie in den vergangenen Jahren,
Mitglieder von den örtlichen Vereinen und auch Nichtmitglieder
zum Üben von Weihnachtsliedern für einen Auftritt zu unserem
Weihnachtsmarkt ein. Da wir viel
Freude am Singen hatten, kam
die Idee, nicht nur zur Adventszeit sondern wöchentlich uns zu
treffen. So sehen wir uns nun
jeden Mittwoch, von 20.00 bis
21.00 Uhr, im Feuerwehrgemeinschaftsraum und üben alte und
neue Lieder ein.
In der Zwischenzeit hatten wir
schon kleine Auftritte, wie bei
runden Geburtstagen oder bei besonderen Hochzeitstagen. Auch
beim Neujahrsempfang der Verbandsgemeinde Vorharz 2011 und
beim Tag der Regionen in Wedderstedt und Hausneindorf waren
wir gern gesehen.
Seit 2 Jahren erfreuen wir in der
Adventszeit die Bewohner des
Elisabeth-Stifts der Ev. Stiftung
Neinstedts mit Weihnachtsliedern.
Traditionell haben wir weiterhin unsere Auftritte beim Wedderstedter Weihnachtsmarkt.
Jeder, der Lust am Singen hat, ist
bei uns herzlich willkommen.
Erfolgreiche Benefizveranstaltung
zu Gunsten der Schwanebecker
Kirchturmspitze
Am Sonntag, 26.04.2015, fand
die hiesige Veranstaltung statt.
Der Wettergott meinte es nach
einigen kleinen Regengüssen
letztendlich doch gut mit den Organisatoren und den Besuchern.
Eine Überraschung während des
Gottesdienstes ließ die Mitglieder
des Heimatvereins staunen, wurde ihnen doch die alte Wetterfahne und die Turmkugel sowie eine
kleine Chronik für die Heimatstube überreicht.
Nach dem Eröffnungsgottesdienst
in der „spitzenlosen“ Petrikirche
fand ein buntes Treiben auf dem
Schulhof der Sekundarschule
statt. Die Kinder des Hortes der
Grundschule Schwanebeck führten in der Kirche „Die Vogelhochzeit“ auf und ernteten dafür
großen Beifall. Der Heimatverein
versorgte derweil die durstigen
Kehlen im Bierwagen; die im Vorfeld gesammelten Preise konnten
am Glücksrad ergattert werden,
ebenso wurde ein Verkaufstand
mit Schwanebecker Souveniren-,
Büchern- und Schallplatten durch
den Heimatverein betreut. Der
Kinder- und Jugendverein Schwanebeck dachte sich so allerhand
Neckisches aus, was von Groß
und Klein sehr gut angenommen
wurde. Auf der Hüpfburg der
Harzsparkasse konnten sich die
Kleinsten richtig austoben.
Dicht an der Kirchturmspitze
nahm der ehemalige Schwanebecker Thomas Görzen mit seinem
Minibagger Stellung. Mit viel
Geduld erklärte er Kindern und
Erwachsenen die Bedienung des
Baggers und so konnte jeder seine Geschicklichkeit testen; Bälle
von drei Verkehrskegeln mussten
mit der Baggerschaufel abgehoben werden. Nebenan konnte man
bei den Schwanebecker Schützen
mit einem Lasergewehr seine
Zeilgenauigkeit anvisieren. Denis
Kreißig kam mit Honig aus eigener Ernte und erklärte nebenbei
interessierten Gästen anschaulich
das Treiben der Bienen ... Und in
der Kirche konnten die Kinder so
einiges für Mutti zum Muttertag
basteln.
Bei der Musik kamen auch Alt
und Jung auf ihre Kosten; so
spielte das Compenius-Quartett
aus Kroppenstedt direkt in der
Petrikirche, DJ Lutz und Micky
Kauszor unterhielten die Besucher mit Live-Musik und Mucke
aus der Konserve, zur Kaffeezeit
spielten die Schwanebecker Musikanten auf.
Das Highlight des Nachmittages
war eine Versteigrung, die vom
Heimatverein durchgeführt wurde. Auch dieses Geld soll dem
Kirchturm zu gute kommen.
Christian Klietz, Vorstandsmitglied im Heimatverein, versuchte
alles unter den Hammer zu bringen und war dabei auch recht erfolgreich; und ein riesen Gaudi
für die Anwesenden war es außerdem.
Vergessen wir natürlich nicht die,
die für das leibliche Wohl vor Ort
waren. Fleischerei Otto Bendler
war mit dem Verpflegungswagen
erschienen, Nikolas Nowitzki mit
seinem Kaffee- und Kuchenstand
ließ die Herzen der Leckermäulchen höher schlagen, die Familie
Walter aus Halberstadt verkauften
Kalorienbomben wie Zuckerwatte und Crepés, Diddi Genso und
sein Team vom „Kleinen Anglerglück Schwanebeck“ verwöhnten
Verbandsgemeinde Vorharz
Nr. 5/2015 | 17
die Gaumen mit Fischbrötchen
und frisch geräucherter Forelle.
Großen Absatz fanden auch die
Gasluftballons bei den Kindern,
die Frau Tiethböhl aus Halberstadt am Eingang des Geschehens
anbot.
Im Großen und Ganzen war die
Veranstaltung ein gelungenes
Fest; das Wetter spielte mit, die
Besucher und auch die Akteure waren zufrieden ... Ohne die
fleißigen Helfer vor und nach der
Veranstaltung wäre auch diese
Spendenaktion nicht möglich gewesen. Der Heimatverein bedankt
sich bei allen, die für das gute Ge-
lingen beigetragen haben:
Für die Verpflegung:
Fleischerei Otto Bendler und sein
Team, Diddi mit seinem Team
vom „Kleinen Anglerglück“, Nikolas Nowitzki und sein Team,
Familie Walter aus Halberstadt
Für die musikal. Umrahmung:
DJ Lutz Gausewitz, Micky Kauszor aus Emersleben, CompeniusQuartett aus Kroppenstedt, Die
„Schwanebecker Musikanten“,
Ökumenischer Singekreis
Für die Unterhaltung mit Spiel
und Spaß:
Thomas und Silvi Görzen, Schützenverein Schwanebeck von 1696
e. V., die Kinder und Hortnerinnen
der Grundschule Schwanebeck
Kinder- und Jugendverein Schwanebeck, Harzsparkasse, Diddi mit
seinem Team vom „Kleinen Anglerglück“, Nikolas Nowitzki und
sein Team, Familie Walter aus
Halberstadt
Für die Hilfe am Rande des Festes:
Firma Normen Mues, Bauhof
Schwanebeck, Frau Tiethböhl aus
Halberstadt, die Kameraden der
Freiwilligen Feuerwehr Schwanebeck, der Schulleiterin der Petri-Sekundarschule Schwanebeck,
Hannelore Winter, Harzer Volksbank eG, Carina Wegner und
Evelyn Dörge, Frank Reinhardt,
Tischlerei Heiko Wenzel, Denis
Kreißig, die Evang. Kirchengemeinde Schwanebeck, Pfarrer
Plötner, MDR und Volksstimme,
die Akteure der „Petripost“ der
Petri-Sekundarschule,
Motorradhaus Halberstadt, die vielen
Privatpersonen, die Preise für
das Glücksrad bereitstellten, Fa.
Polesie - Blankenburger Spielwarenhandels GmbH sowie den Mitgliedern des Heimatvereines und
deren Angehörigen.
Petra Hein
Vorsitzende des Heimatvereins
Veranstaltungen 2015 in Schwanebeck und Nienhagen
22. - 23.05.
Schützenverein Schwanebeck e. V.
Königsschießen zum Schützenfest (Teilnahme für alle Bürger der Stadt möglich)
04.06.
Schwanebecker Seniorenheim
Sportfest mit den Kindern der Grundschule
07.06.
Männergesangsverein
3. Musikalischer Frühschoppen im Garten der Familie Thölert, Mühlenstraße
13./14.06.
Heimatverein Schwanebeck
von 2013 e. V.
Oldtimer-Ausstellung im Huyweg, am Abend des 13.06. Tanzveranstaltung in der Kornhalle der Agrargenossenschaft
21.06.
Puppenmuseum Nienhagen
Sonntagskonzert mit Jodlermeister Andreas Knopf und Gesangspartnerin Martina Weber
(ab 15 Uhr)
28.06.
Männergesangsverein
24. Sängertreffen u. d. 1000-jährigen Linde im Garten der Kath. Kirche ab 14.30 Uhr
im Juli
Schwanebecker Seniorenheim
Sommerfest mit den Angehörigen
04./05.07.
SV „Blau-Weiß Schwanebeck“
Sommerfest
10.-12.07.
Schützenverein Schwanebeck e. V.
Schützenfest
im August
Schwanebecker Seniorenheim
Grillnachmittag
22./23.08.
Puppenmuseum Nienhagen
5 Jahre Puppen- und Teddybärmuseum - große Jubiläumsausstellung im Museum und
DGH Nienhagen (ab 10.00 Uhr)
im September
Schwanebecker Seniorenheim
Erntedankfest
12.09.
Schützenverein Schwanebeck e. V.
Adlerschießen f. Jedermann auf dem Schießstand in Schwanebeck
17.09.
Heimatverein Schwanebeck
Dia-Vortrag über Afrika - Afrikaabenteurer von 2013 e. V. sind unterwegs im Zelt und
campen mitten in der freien Wildnis
19.00 Uhr, Fleischerei Otto Bendler
27.09.
Freundeskreis Erntedank
Erntedankfest
im Oktober
Schwanebecker Seniorenheim
Drachenbasteln und Drachenfest
im Oktober
Heimatverein Schwanebeck
Buchlesung mit Michael Worbs von 2013 e. V.
04.10.
Schützenverein Schwanebeck e. V.
2. Runde Wanderpokal der Jugend, Schießstand in Schwanebeck
08.10.
Schwanebecker Seniorenheim
Erntedankgottesdienst
im November
Schwanebecker Seniorenheim
Buchlesung - Lesecafé
11.11.
Kath. Kirchengemeinde
Martinsumzug
21.11.
Heimatverein Schwanebeck
Weihnachtsfeier für die Senioren und von 2013 e. V.
Seniorinnen aus Schwanebeck u. Nienhagen
27.11.
Grundschule „Am Baumhof“
„Unser Weihnachtshaus“ - Tag der offenen Tür (ab 16.00 Uhr)
im Dezember
Schwanebecker Seniorenheim
Weihnachtsfeier „Geschichten am Kamin“
05.12.
Puppenmuseum Nienhagen
Weihnachtsmarkt
06.12.
Männergesangsverein
25. Adventskonzert in der Kath. Kirche (ab 14.30 Uhr)
12.12.
Schützenverein Schwanebeck e. V.
Weihnachtsfahrt
12.12.
SV „Blau-Weiss Schwanebeck“
Weihnachtsfeier im DGH Nienhagen
(Termine ohne Gewähr, Änderungen vorbehalten)
Verbandsgemeinde Vorharz
18 | Nr. 5/2015
Der Männgesangsverein Schwanebeck lädt ein zum
3. Musikalischen Frühschoppen in Schwanebeck
am Sonntag, dem 7. Juni, 10.00 Uhr, im Garten der
Familie Thölert, Eingang Kreuzwinkel.
Lassen Sie sich beim Frühshoppen
- für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt musikalisch unterhalten vom:
Männergesangsverein Schwanebeck/Männergesangsverein Eilenstedt
& Jagdhornbläser Eilenstedt
Am Wochenende des 13. und 14. Juni 2015 findet im Huyweg eine
Oldtimer-Ausstellung statt. Ausgestellt werden Oldtimer, Traktoren,
Zweiräder und Armeetechnik bis Baujahr 1989; auch ein Verkauf von
Ersatzteilen wird vor Ort sein. Für die Aussteller wird eine Übernachtungsmöglichkeit angeboten (Campingwagen oder Zelt sind selber mitzubringen). Der Ausstellungsplatz kann abgeschlossen werden.
Für das leibliche Wohl sorgen die Familie Focke, das Aderstedter Ofenbrot und die Fleischerei Otto Bendler.
Der Eintritt ist frei. Eine Spende ist willkommen.
Heimatverein Schwanebeck
von 2013 e. V.
Am Abend des 13.06. findet in der Kornhalle der Agrargenossenschaft eine Tanzveranstaltung für Jung und Alt mit DJ Lutz statt.
Wir freuen uns auf viele Besucher.
Interessenten für die Ausstellung sollten sich alsbald bei den Organisatoren melden!
________________________________________________________
Was steht bei uns als Nächstes
auf dem Plan?
Weitere geplante Veranstaltungen in diesem Jahr:
17. September
Diavortrag „Abenteuer Afrika“
- Afrikaabenteurer sind unterwegs im Zelt und
campen mitten in der Wildnis Ort:
Fleischerei Otto Bendler, Friedensplatz
Zeit: 19.00 Uhr
Oktober/November Buchlesung mit Michael Worbs
21. November Weihnachtsfeier für die Seniorinnen und Senioren aus Schwanebeck und Nienhagen
Klein- und Familienanzeigen
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gestalten und schalten!
Wenn es das Wetter zulässt, wird noch im Wonnemonat Mai die
letzte Litfasssäule der Stadt Schwanebeck malerisch gestaltet.
Lassen Sie sich überraschen!
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Verbandsgemeinde Vorharz
Nr. 5/2015 | 19
Volksfest in Groß Quenstedt
anlässlich des 20-jährigen Jubiläums des Dorfclub Groß Quenstedt
sowie des 20-jährigen Jubiläums des Jugendclub Groß Quenstedt
Freitag, 12. Juni 2015
16:30 Uhr
Eröffnung
Fotoausstellung in der Mehrzweckhalle
Treffen der Freizeit-Volleyballmannschaften
17:00 Uhr Volleyballturnier der Freizeitmannschaften mit anschließender Siegerehrung
Samstag, 13. Juni 2015
14:00 Uhr
Familiennachmittag im Zelt
16:00 Uhr Fotoausstellung in der Mehrzweckhalle
20:00 Uhr
Tanz mit der Live-Band „Jo Wandecker“ aus Ballenstedt
Sonntag, 14. Juni 2015
10:00 Uhr Frühschoppen mit MTU Wegeleben und Hausschlachtewurst
Für das leibliche Wohl sorgt die Fleischerei Bendler aus Schwanebeck und das Team von Ute Baumgarten.
Saison vorzubereiten.
Die Mitglieder des Wegelebener
Vereins haben in vielen Arbeitseinsätzen den Geländeparcours
optimal vorbereitet und auch
neue Hindernisse gebaut. Heinz
Cosmus, vom heimischen Verein
und Mitglied im Landesvielseitigkeitsausschuss hatte für die
Abschlussprüfung unter Turnierbedingungen eine anspruchsvolle
Linienführung vorbereitet.
Unter den strengen Augen von
Hanna Preller, mehrfache DDRVielseitigkeitsmeisterin und Mitglied im Vielseitigkeitsausschuss
und Heinz-Jürgen Preller, Vorsitzender des Kreispferdesportverbandes und langjähriger Kampfrichter wurde das Training in der
Kategorie E und A in fünf Gruppen durchgeführt.
Die jungen Reiterinnen im Alter
von 12 bis 22 Jahren konnten von
der Erfahrung der beiden Trainer
viel lernen und nützliche Tipps
mit auf den Weg nehmen. Vor
allem ging es darum, die Vorbereitung und Absolvierung eines
Geländeparcours zu trainieren.
Die jüngsten Teilnehmerinnen
waren die zwölfjährigen Johanna
Börns und Lisa-Marie Bedy und
die dreizehnjährige Johanna Giesel vom RFV Wegeleben e. V.
Auch Nadine Börns, bereits
mehrfach erfolgreich in der Vielseitigkeit auch auf Landesebene
unterwegs, nutzte diesen Trainingstag für die kommende Saison. Die Abschlussprüfung unter
Turnierbedingungen, in der Wertnoten zwischen 6,0 und 8,2 erzielt
wurden, zeigte, dass die jungen
Reiterinnen viel gelernt haben
und gut vorbereitet in die Saison
starten.
„Wir haben heute unter den Teilnehmerinnen einige talentierte
Reiterinnen für den Vielseitigskeitssport gesehen.“ so Hanna
Preller im Gespräch.
Dies sei auch wichtig für die
Mannschaftsauswahl für die
„Goldene Schärpe“, einem Bundeswettbewerb, der jedes Jahr
stattfindet.
Die „Golde Schärpe“ - der
Deutschlandpreis der Pony- und
Großpferdereiterinnen und -reiter wurde ins Leben gerufen, um
talentierte Kinder und Jugendliche für den Eintritt in den großen
Pferdesport zu fördern.
Jedes Bundesland kann Mannschaften mit max. 5 Reiterinnen
und Reitern im Alter bis 16 Jahren stellen.
Dieser Tag war wiederum ein großer Erfolg für die Reiterinnen und
auch für den Wegelebener Verein. Für eine gute Versorgung mit
Speisen und Getränken haben die
Mitglieder gesorgt.
Auch Wegelebens Bürgermeister
Hans-Jürgen Zimmer freute sich
über die gelungene Veranstaltung
und zeigte mit seinem Kommen,
wie verbunden er mit dem Pferdesport in seiner Stadt ist.
Nächstes Ziel wird der Reitertag
am 27. Juni 2015 sein. Bis dahin
wird noch viel zu Tun sein.
Wir laden schon jetzt alle Pferdesportinteressierten ein, an diesem
Tag wieder interessante Wettkämpfe zu erleben. (Fotos: E.
Mählhahn, Text: A. Hüber)
Pferdesport - Geländetrainingstag in Wegeleben
(Wegeleben) Zum vierten Mal
fand am 18. April der Geländetrainingstag auf dem Reitplatz des
Reit- und Fahrvereins Wegeleben
e. V. im Klosterpark statt. Bei
schönsten Frühlingswetter nutz-
ten 23 Reiterinnen aus 12 Vereinen aus der Umgebung die
Gelegenheit, um sich unter kompetenter Leitung von Hanna und
Heinz-Jürgen Preller aus Wernigerode auf die kommende Grüne
v. l. Die drei jüngsten Reiterinnen Johanna Börns auf Joyce, Lisa-Marie
Bredy auf Zeno und Johanna Giesel auf Never Again
Verbandsgemeinde Vorharz
20 | Nr. 5/2015
auf einen sehr guten 5. Platz vorarbeiten. Lisa-Marie Bredy zeigte
in allen vier Prüfungen kontinuierlich gute Leistungen. Ebenfalls
auf Never Again und Zeno wurde
sie in der Gesamtwertung zweite.
Trainer Heinz Cosmus freute sich
über das gute Abschneiden seiner
Schützlinge und schaut schon
jetzt auf die Landesmeisterschaf-
ten im Vierkampf im November.
Besonderer Dank gilt aber auch
den Besitzerinnen von Never
Again Tanja Gräfling vom Cattenstedter Parforcejagt- Reitverein e. V. und Zeno Angelika
Hüber vom Reit- und Fahrverein
Wegeleben e. V., die ihre Ponys
für diesen Wettkampf zur Verfügung stellten. (Hü, Foto: privat)
Die Siegerin der Abschlussprüfung war Kati Linder auf
Kleiner Pirat aus Osterweddingen
Die Teilnehmerinnen an der Abschlussprüfung mit Trainern und Mitgliedern des RFV Wegeleben e. V.
v. l. Nadine Börns, Vereinsvorsitzende Inga Cosmus, Heinz-Jürgen und
Hanna Preller, Heinz Cosmus, Mario Giesel, Sabine Bothe aus Eilenstadt, vorn: Johanna Giesel und Annika Lindner
v. l. Mario Giesel mit Tochter Johanna auf Never Again, Martina Börns
mit Tochter Johanna auf Black Sun, Trainer Heinz Cosmus und LisaMarie Bredy auf Zeno
Frauenchor Wegeleben e. V.
Kirchennachrichten
Das Herbstkonzert des Frauenchores Wegeleben findet am
10.10.2015 in der Kirche Sankt Peter und Paul in Wegeleben
statt.
Wegelebener Mädchen erfolgreich
beim Landeswettbewerb im Vierkampf
(Pietzpuhl, Wegeleben) Am Osterwochenende fand in der Reitanlage Gotzel in Pietzpuhl der
Landeswettbewerb im Vierkampf
statt. Der von der Jugendleitung
des Landesverbandes der Reitund Fahrvereine Sachsen-Anhalt
organisierte Wettbewerb besteht
aus vier Teilprüfungen - Laufen, Schwimmen, Dressur- und
Springprüfung.
Seit vielen Jahren nehmen Kinder
des Reit- und Fahrvereins Wegeleben e. V. erfolgreich am Vierkampf teil.
In diesem Jahr fuhren Johanna
Börns (13), Johanna Giesel (13)
und Lisa-Marie Bredy (12) nach
Pietzpuhl. Alle drei Mädchen und
Trainer Heinz Cosmus konnten
sich über gute bis sehr gute Ergebnisse freuen.
Johanna Börns, bereits mehrfach
erfolgreich in Spring- und Geländeprüfungen, startete erstmals in
einer höheren Kategorie auf ihrem Pony Joyce und ihren Großpferd Black Sun und konnte sich
im guten Mittelfeld platzieren.
Die im Turniersport noch recht
unerfahrene Johanna Giesel konnte sich nach Laufen und Schwimmen in der Dressur auf Never
Again und im Springen auf Zeno
Konfirmation im Kirchspiel Wegeleben
Sieben Konfirmanden werden in unserem Kirchspiel zu Pfingsten konfirmiert (24. Mai, 14 Uhr). Wir freuen uns, dass wir auch Gäste aus der
Nachbarschaft dabei haben. Der Jahrgang 2015 hat übrigens etwas Bemerkenswertes erreicht. Auf Antrag der Konfigruppe hat der Gemeindekirchenrat nach langer Debatte beschlossen, dass die Jugendlichen in
Zukunft selbst über den Ort ihres Konfirmationsgottesdienstes abstimmen dürfen. In diesem Jahr gefiel den meisten Emersleben am besten.
Unsere Konfis 2015 sind: Marcella Pach und Erik Deuerling (Groß
Quenstedt), Tabea Neutzner (Harsleben), Elisabeth Baumgärtel (Wegeleben), Leon Gerloff (Nienhagen), Linda Rücker (Schwanebeck) und
Anna-Maria Mente (Hedersleben).
Wer sich übrigens zur Konfirmation anmelden möchte, sollte schon zu
Beginn der siebenten Klasse daran denken. Denn der Konfikurs geht bei
uns zwei Schuljahre.
Musical und Sommerfest in Wegeleben
Herzliche Einladung zur Aufführung des Luthermusicals am 30. Mai,
um 16 Uhr, in der Stadtkirche Wegeleben.
Chor und Band haben geprobt, die Schauspieler ihre Rollen gelernt.
Nun müssen noch Licht und Mikros eingestellt werden, dann kann es
losgehen: Das Musical über das Leben Martin Luthers und die Reformation.
Verbandsgemeinde Vorharz
Nr. 5/2015 | 21
Bei uns wird es in Wegeleben in der Stadtkirche aufgeführt. Anschließend lädt die Gemeinde noch alle zum Sommerfest ein. Bei Würstchen
und Getränken im Garten lässt es sich dann gut plaudern. Außerdem
wird Bettina Wloch für die Kinder da sein, und man kann wie zu Luthers Zeiten mit einer Druckerpresse drucken.
Das Fest endet dann mit einer Andacht in der Kirche.
14.00 Uhr 15.00 Uhr 16.00 Uhr ab 01.06.15 Kirche Hausneindorf
Kirche Heteborn
Kirche Kroppenstedt anschließend Kaffeetrinken
Hausneindorf Kirche jeden Mittwoch 17.00 Uhr Orgelmusik
Und noch einen Artikel:
Am 12.06.15, um 19.00 Uhr, findet in der St.-Petri-Kirche in Hausneindorf ein Orgelkonzert mit Prof. Matthias Eisenberg aus Straupitz,
und dem Bariton Thomas Nürnberg aus Harzgerode statt. Nach einem
kleinen Imbiss klingt der Abend bei Musik im Kerzenschein aus.
Der Eintritt ist frei, um eine Spende am Ausgang wird gebeten.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Schlegel
Kirchennachrichten der
Evangelischen Kirchengemeinde
„St. Bonifatius“ Ditfurt
Mai/Juni 2015
Gottesdienste
Kinder bei der Chorprobe für das Luthermusical
Termine des Kirchspiels
Bode-Selke-Aue
24.05.15
10.30 Uhr 25.05.15
10.00 Uhr 27.05.15
14.30 Uhr 18.00 Uhr 19.00 Uhr 31.05.15
10.00 Uhr 07.06.15
09.00 Uhr 10.30 Uhr 10.06.15
14.30 Uhr 12.06.15
19.00 Uhr 14.06.15
15.00 Uhr 20.06.15
18.00 Uhr 21.06.15
09.00 Uhr 10.30 Uhr 24.06.15
14.30 Uhr 18.00 Uhr 27.06.15
15.00 Uhr 28.06.15
ab 13.00 Uhr Wedderstedt Gottesdienst
Hedersleben oek. Gottesdienst in der kath. Kirche
24. Mai 2015
14.00 Uhr
Gottesdienst zu Pfingstsonntag mit Konfirmation in der
Bonifatiuskirche
7. Juni 2015
9.00 Uhr
Gottesdienst in der Winterkirche
14. Juni 2015
10.00 Uhr
Gottesdienst zur Diamantenen Konfirmation in der Bonifatiuskirche
21. Mai 2015
9.00 Uhr
Gottesdienst in der Winterkirche
Hausneindorf Seniorenkreis
Hausneindorf oek. Abendgebet
Hedersleben Konzert mit den Donkosaken
Veranstaltungen
Frauenhilfe:
Hausneindorf Kirchspielgottesdienst
Hedersleben Gottesdienst
Heteborn Gottesdienst
Chorprobe:
Posaunenprobe
(Kinder):
Kinderkirche: Hedersleben Frauenkreis
Bibelkreis:
Hausneindorf Konzert mit Prof. M. Eisenberg, Orgel
und Th. Nürnberg, Gesang
Dienstag, den 9. Juni 2015, um 14.00 Uhr, in der
Winterkirche.
dienstags, um 19.30 Uhr, in der Winterkirche
sonnabends, um 9.30 Uhr, in der Winterkirche
dienstags mit Frau Randel zu den angegebenen
Zeiten in der Winterkirche.
Der Gemeindekirchenrat und Pfr. i. R. Martin
Kunze laden am Montag, dem 15. Juni 2015, um
16.00 Uhr, zum monatlichem Bibelgespräch in
die Winterkirche ein.
Hakelgottesdienst am Waldfrieden
Hausneindorf Gottesdienst
Hedersleben Gottesdienst
Wedderstedt Gottesdienst
Hausneindorf Seniorenkreis
Hedersleben oek. Abendgebet
Wedderstedt Kirchruine Chortreffen der Chöre
der Bode-Selke-Aue
(Schlechtwettervariante: Saal Dorfkrug)
Hausneindorf - Heteborn - Kroppenstedt Orgelexkursion
Hausneindorf Burg Reubke-Orgelmuseum
Veranstaltungen der Ev: Kirchengemeinde
Ditfurt im Jahr 2015!
Konzerte im Mai und Juni 2015
Am Sonnabend, dem 23. Mai 2015 findet um 19.00 Uhr in der Ditfurter Bonifatiuskirche ein Benefizkonzert zu Gunsten der Erhaltung der Röver-Orgel statt.
Es ist ein Konzert für Orgel und Saxofon und wird von den Musikern:
Herrn Klaus Schöbel - an der Orgel und
Herrn Thorsten Köhler
- auf dem Saxofon gestaltet.
Beide Musiker kommen aus Pinneberg, wo in den letzten Jahren eine
neue Orgel durch den uns bekannten Orgelbauer Baumhoer gebaut
wurde. Unsere Röver-Orgel diente bei diesem Bau als Referenzorgel,
es sollte so der Klang des Orgelbauer Röver erhalten bleiben.
Verbandsgemeinde Vorharz
Die Kirchengemeinde Ditfurt lädt Sie herzlichst zu diesem Konzert ein.
Erleben Sie die erfrischende Musik der Orgel im Zusammenspiel mit
dem Saxofon. Beide Musiker kommen extra aus Pinneberg um für die
Erhaltung des Kleinods in unserer Kirchen, der Königin der Instrumente - der Röver-Orgel, zu musizieren. So wollen die Musiker ihren Beitrag leisten, dass nachfolgende Generationen die Musik unserer Orgel
erleben können. Eintritt ist Frei! Um eine Spende am Ausgang wird für
die Orgel gebeten. Mit Ihrem Konzertbesuch und der Spende am Ausgang garantieren Sie den Erhalt der faszinierenden Klänge der RöverOrgel für unsere Kinder und Enkel.
Am Sonnabend, dem 20. Juni 2015, um 20.00 Uhr, gastieren in der
Ditfurter Bonifatiuskirche „Die original Wolga Kosaken“
Samstag, 20. Juni 2015 - 20:00 Uhr
22 | Nr. 5/2015
Öffnungszeiten des Gemeindebüros:
dienstags von 14.00 bis 17.00 Uhr
Pfarrstr. 09, Tel./Fax 03946 3617
In dringenden Fällen Pfr. i. R. M. Kunze 03946 703535 oder
H.-J. Gröpke 03947 4450
Hans-Jürgen Gröpke (GKR-Vorsitzender)
Der mehrfach um- und aufgeschichtete Reisighaufen hat am
30. April 2015 am Schützenhausvorplatz in Wegeleben wunderbar
gebrannt und den Winter vertrieben. Der nach 1 Stunde einsetzende leichte Dauerregen hat der Veranstaltung keinen Abbruch getan
und konnte weder das lodernde
Feuer besiegen, noch die mehr als
100 Einwohner vertreiben.
Bei den Klängen der MTU unter
der Leitung von Hartmut Lutz,
mit Gesang von Carola Cosmus
und Bernd Dieckmann, die unter
einen Pavillion geschützt saßen,
war es trotz des nicht idealen
Wetters eine gelungene Veranstaltung.
Danke an dieser Stelle nochmals
an den Stadtrat Thomas Bäuerlein der mit seiner landwirtschaftaftlichen Technik dafür gesogt
hat, dass die FF Wegeleben um
22.00 Uhr nur noch die Restglut
löschen musste.
Danke auch an die Kameraden
der FF Wegeleben unter dem
Wehrleiter Kam. Ulrich Müller
und an die Kameraden der FF in
Rodersdorf, unter dem Wehrleiter Herbert Stibane. Auch in Rodersdorf war es eine, nasse, aber
gelungene Veranstaltung die gut
besucht war.
Zimmer
Bürgermeister
Stadt Wegeleben
Sankt Bonifatiuskirche zu Ditfurt (Kirchhof, 06484 Ditfurt)
Tickets bei: Pfarrbüro Pfarrstraße 9, 06484 Ditfurt, Tel. 034946 3617,
Sprechzeiten dienstags von 14.00 bis 17.00 Uhr
Frau Sandra Rabe (Kleines Café) Gottesackerstraße 16, Ditfurt Tel.
03946 707526, dienstags bis sonntags von 7.00 bis 12.00 u. 15.00 bis
18.00 Uhr
Frau Andrea Schulze (Zur Basteltante) Blankenburger Weg 1, Ditfurt
Tel. 03946 707624 dienstags bis freitags von 15.00 bis 18.00 u. sonnabends 9.00 bis 13.00 Uhr
Konfirmation 2015
Die Konfirmation im Jahr 2015 findet am Pfingstsonntag, dem
24. Mai, um 14.00 Uhr, in der Bonifatiuskirche statt.
Es werden konfirmiert:
Lola Rydzik,
Harslebener Straße 5
Cynthia Mary Wahrmund
Lange Straße 49
Die Kirchengemeinde Ditfurt wünscht ihren Konfirmanden für den bevorstehenden großen ereignisreichen Tag und neuen Lebensabschnitt
alles Gute und Gottes Segen.
Straßenfest in Deesdorf
Die Freiwillige Feuerwehr Deesdorf lädt zum diesjährigen Straßenfest am Samstag, dem 30. Mai 2015 ab 15.00 Uhr in das Gerätehaus der Feuerwehr ein.
Für das leibliche Wohl ist mit Kaffee, selbst gebackenem Kuchen,
Gegrilltem und Getränken ausreichend gesorgt.
Für unsere Jüngsten gibt es verschiedene Spielangebote im Freien
und natürlich ist eine Fahrt mit dem Feuerwehrauto auch wieder
dabei.
Verbandsgemeinde Vorharz
Nr. 5/2015 | 23
Pfingsten und Himmelfahrt
Im Mai freuen wir uns wieder
auf einige Feiertage so auf die
Pfingstfeiertage die für Berufstätigen gleichzeitig ein verlängertes freies Wochenende bedeuten.
Die Schulkinder und die Lehrer
freuen sich auf die damit verbundenen Pfingstferien, aber nur
wenige wissen, dass Pfingsten
neben Weihnachten und Ostern
für Christen ein besonderes hohes
kirchliches Fest ist.
Exakt 50 Tage nach Ostern freuen
wir uns immer an einem anderen
Wochenende auf diese beweglichen Feiertage, weil Ostersonntag immer der 1. Sonntag nach
dem ersten Vollmond im Frühjahr jeden Jahres gefeiert gefeiert
wird, der sich zwangsläufig jährlich ändert.
Genau 10 Tage vor Pfingsten feiern wir in Deutschland, seit 1934
als gesetzlichen Feiertag, Himmelfahrt, als den „Vatertag“. Die
Wurzeln des Namens „Vatertag“
liegen in den USA.
In Deutschland gehen die Ursprünge dieser Herrenfeier auf
das Mittelalter zurück.
Seit Mitte des 19. Jahrhunderts
haben sich daraus die Herrentagsausflüge der Männer entwickelt,
die immer mit allerlei Gaudi und
viel Alkohol verbunden sind.
Allen Lesern wünscht gesunde
und erholsame Feiertage
Hans-Jürgen Zimmer
Bürgermeister
Stadt Wegeleben
Das endgültige diesjährige Storchenpärchen am 21.04.2015
Viel Geist scheint nicht in den Köpfen dieser Zeitgenossen vorhanden sein, die willkürlich mit roher Gewalt gut angewachsene
und im vollem Laubkleid stehende Jungbäume die die Stadt Wegeleben gepflanzt, bzw. pflanzen lassen hat, immer wieder mal mutwillg umbrechen, wie auf dem Bild zu sehen.
Viel Bewegung im Aderslebener Storchennest
Auch in diesem Frühjahr hielten
sich Nilgänse auf dem Adersleber Storchennest auf. Erstmals
wurde ein Nilganspärchen am
28. Februar 2015 auf dem Storchennest beobachtet. Diesmal
nisteten sie aber nicht, sondern
nutzten das Nest zeitweilig zur
Übernachtung. So war die Situation auch die nächsten 3 Wochen. Am 20.03.2015 wurde das
Nilganspaar zum letzten Mal auf
dem Nest gesichtet.
Sie räumten noch rechtzeitig vor
Ankunft der Weißstörche das
Nest. Der männliche Altstorch
wurde am 05.04.2015, am Morgen des Ostersonntages, erstmals
beobachtet. Ein Storchenweibchen traf bereits am darauf fol-
genden Tag, dem Ostermontag
mittags ein.
Dieses Weibchen blieb aber nur
2 Tage und verließ das Nest bereits wieder am 8. April 2015.
Das zweite Storchenweibchen
traf am 20. April in Adersleben
ein. Diesmal blieb es. Beide Störche machten sich sofort an die
gemeinsame Ausbesserung des
Nestes.
Am Dienstag, dem 21.04.2015
konnte mehrfach die Storchenpaarung beobachtet werden.
Damit dürfte der Storchennachwuchs in Adersleben für dieses
Jahr gesichert sein.
Text und Fotos: Karl-Heinz Meu,
Wegeleben
Weg zur Badestelle Trift
Bäume oder Sträucher werden nicht nur gepflanzt, weil sie das
Bild einer Stadt/Gemeinde oder der Region verschönern, sondern
ihr Nutzen erstreckt sich über viele Kategorien.
Schon in der Schule lernen die Kinder, aber scheinbar haben sie
da nicht aufgepasst, dass Bäume unsere Umwelt verändern, indem
sie das Klima beeinflussen, die Luftqualität verbessern, Wasser
speichern und wilden Tieren Schutz bieten. Sie bieten auch Lebensraum für Vögel und andere Wildtiere. Die Blätter filtern die
Luft die wir atmen und befreien sie vom Staub und anderen Partikeln. Der Regen wäscht diese dann von den Blättern wieder ab.
In diesem Prozess absorbieren die Blätter auch andere Umweltgifte, wie Ozon, Kohlenmonoxyd, Schwefeldioxyd und geben sie
wieder als Sauerstoff ab. Wenn wieder mal überschüssige Kräfte
bei diesen Mitbürgern vorhanden sind, sollten sie mal diesen Text
sich in Erinnerung rufen, sofern sie ihn gelesen haben, bevor sie
wieder Bäume zerstören. Damit fügen sie nicht nur der Stadt einen
finanziellen Schaden zu, sondern letztlich gefährden sie auch ihren
gesunden Lebensraum, denn ohne Sauerstoff können Menschen
bekanntlich nicht leben.
Hans-Jürgen Zimmer
Bürgermeister
Stadt Wegeleben
Altstorch mit neuem Storchenweibchen am 06.04.2015
Verbandsgemeinde Vorharz
24 | Nr. 5/2015
(FFOG) und das Befahren von Feld- und Waldwegen zur Erfüllung der
gestellten Aufgabe mit Pkw gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 FFOG zu
gestatten.
Den Beauftragten der Fachbehörde für Naturschutz (LAU) ist der Zutritt zu Grundstücken zum Zwecke von Erhebungen im Zusammenhang
mit diesen Geländekontrollen auf der Grundlage der oben genannten
Vorschriften in Verbindung mit § 30 NatSchG LSA und § 65 Abs. 3
BNatSchG zu gestatten. Es handelt sich dabei lediglich um eine Erfassung des Ist-Zustandes der Natur, grundsätzlich im nicht eingezäunten
Bereich; Veränderungen an den Grundstücken sind damit nicht verbunden.
Die Eigentümer und Nutzungsberechtigten der betroffenen Grundstücke werden gebeten, diese Kartierungen zu unterstützen. Sie sind
verpflichtet, solche Maßnahmen des Naturschutzes wie Prüfungen,
Vermessungen, die Entnahme von Pflanzenproben, Bodenuntersuchungen sowie sonstige Arbeiten und Besichtigungen im Rahmen des Betretungsrechts des § 30 NatSchG LSA zu dulden.
Lust auf Besuch?
Bolivianische Schüler suchen Gastfamilien!
Kartierung von Arten und
Lebensräumen/Biotopen in der
Verbandsgemeinde Vorharz
Bekanntmachung
Das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU) als die nach
§ 2 Nr. 1 und 4 des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt
(NatSchG LSA) zuständige Fachbehörde für Naturschutz beabsichtigt,
die Kartierung und Bewertung von Arten, Biotopen und Lebensraumtypen durchzuführen, die im Zusammenhang mit der Erfüllung nachfolgender Aufgaben stehen:
- Artikel 6 und 17 der Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen
und Artikel 4 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 2009/105/EG über die
Erhaltung der wild lebenden Vogelarten
- Beobachtung von Natur und Landschaft als Landesaufgabe, auch in
Verbindung mit § 5 Abs. 1 der Verordnung über abweichende Zuständigkeiten für das Recht des Naturschutzes und der Landschaftspflege und über die Anerkennung von Vereinigungen
- Untersuchungen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes
und der Landschaftspflege gemäß §§ 1, 30 -33, 37 -39 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und § 21 - 23, 25, 28 NatSchG
LSA.
In der Verbandsgemeinde Vorharz werden im Rahmen landesweiter Untersuchungen in den Jahren 2015 bis 2020 Kartierungen und das Monitoring aller in Sachsen-Anhalt relevanten Tierarten, Pflanzenarten und
Biotope/Lebensraumtypen sowie Untersuchungen zur Erstellung von
Naturschutzfachplanungen durchgeführt.
Aufgrund des behördlichen Auftrages sind das Betreten von Feld und
Wald gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 des Feld- und Forstordnungsgesetzes
Die Schüler der Deutschen Schule
Santa Cruz (Bolivien) wollen gerne einmal Schnee in den Händen
halten und Deutschland kennen
lernen. Dazu sucht das Humboldteum deutsche Familien, die offen
sind, einen lateinamerikanischen
Jugendlichen (15 bis 17 Jahre alt)
aus dem leidenschaftlichen Land
am Titicacasee als „Kind auf Zeit“
aufzunehmen. Spannend ist es,
mit und durch das „Kind auf Zeit“
den eigenen Alltag neu zu erleben und gleichzeitig ein Fenster
in ein Land aufzustoßen, wo die
Ursprünglichkeit noch existiert:
meterhohe Kakteen und Häuser,
die aus Salz gebaut sind. Bolivien
ist „wild“ und eigenwillig, das gilt
ebenso für die grandiosen Landschaften wie für die Bevölkerung.
Die bolivianischen Jugendlichen
lernen Deutsch als Fremdspra-
che, so dass eine Grundkommunikation gewährleistet ist. Ihr
potenzielles „Kind auf Zeit“ ist
schulpflichtig und soll die nächstliegende Schule zu ihrer Wohnung
besuchen. Der Aufenthalt bei Ihnen ist gedacht von Samstag, den
26. September 2015 bis Samstag,
den 12. Dezember 2015. Wenn
Ihre Kinder Bolivien entdecken
möchten, laden wir ein an einem
Gegenbesuch im Februar 2016
oder Oktober 2016 teilzunehmen.
Für Fragen und Infos kontaktieren Sie bitte die gemeinnützige
Servicestelle für Auslandsschulen: Humboldteum - Verein für
Bildung und Kulturdialog, Königstraße 20, 70173 Stuttgart, Tel.
0711 2221400, Fax 0711 2221402,
E-Mail:
[email protected],
www.humboldteum.de
Verbandsgemeinde Vorharz
Nr. 5/2015 | 25
Es kommt immer wieder mal
vor, dass Einwohner aus ihren Grundstücken ursprünglich
selbst gezogene Sämlinge, die
nun zu jungen Bäumen herangewachsen sind loswerden wollen,
weil sie sonst zu groß werden.
Die Stadt Wegeleben ist da
immer wieder ein dankbarer
Abnehmer, spart das der Stadt
Wegeleben doch Kosten bei der
sonst fälligen Ersatzpflanzung
gemäß gültiger Baumschutzsatzung.
So haben wir kürzlich 2 Eichen
von Adalbert Timm aus Wege-
leben und 1 Ahorn und 1 Birke
von Manfred Mente aus dem
OT Adersleben erhalten.
Alle 4 genannten Bäume sind
zwischenzeitlich auf dem städtischen Friedhof in Wegeleben
neu eingepflanzt.
Der Bürgermeister bedankt sich
hiermit öffentlich für die kostenlose Baumspende bei den
genannten Einwohnern.
Hans-Jürgen Zimmer
Bürgermeister
Stadt Wegeleben
Ausschreibung
Die Stadt Wegeleben schreibt den Verkauf folgender Wohngrundstücke in der Stadt Wegeleben aus:
Harslebener Str. 1
Harslebener Str. 12A
Hinter der Oberpfarre 3
Kirchhof 5
Kuhley 5
Markt 16
Siechenhofsweg 20
Siechenhofsweg 25
Siechenhofsweg 26
Steinweg 8
Wallstr. 14
Wallstr. 15
Die genaue Größe der Grundstücke kann im Bauamt der Verbandsgemeinde Vorharz eingesehen werden.
Bewerber können ihre Angebote im verschlossenen Umschlag mit
der Aufschrift „Angebot Ausschreibung Wohngrundstücke in Wegeleben“ bis zum 31. Mai 2015 in der
Verbandsgemeinde Vorharz abgeben.
gez. Zimmer
Bürgermeister
Der Schwanebecker Seniorentreff stellt sich vor
Wir treffen uns jeden Dienstag,
um 14.00 Uhr, im Rathaus. Zurzeit zählt unsere Gruppe 17 Mitglieder.
Viele Programme und Beschäftigungen bereitet unsere Leiterin Ilona Heier für uns vor. Zum
Beispiel Pizza backen, Salate zubereiten, Sport und verschiedene
Vorträge. Die Themen, welche
uns eine Angestellte der Ratsapotheke erläutert, sind immer sehr
interessant. Beim gemeinsamen
Sport haben wir immer viel Spaß.
Unser Dank gilt den zahlreichen
Sponsoren, ohne ihre Unterstützung wäre es uns nicht möglich
vieles durchzuführen.
Vielleicht finden noch ein paar
mehr Besucher den Weg zu unseren Treffen, es ist jeder gern
gesehen.
Vielen Dank sagen wir Ilona und
Andrea für ihre Arbeit und hoffen,
dass wir noch lange gemeinsam
Spaß und Unterhaltung haben.
Im Auftrag der Mitglieder des
Seniorentreffs
U. B.
Herzlichen Glückwunsch
Ditfurt
am 02.06. Frau Hella Riekehr
am 05.06. Frau Hannelore Guse
am 06.06. Herrn Joachim Kaim
am 07.06. Frau Inge Bock
am 08.06. Frau Brigitte Kunze
am 10.06. Herrn Reinhard Asmus
am 10.06. Herrn Henning Wartenberg
am 11.06. Frau Käthe Krüger
am 13.06. Frau Lisbeth Buch
am 13.06. Herrn Hilmar Molle
am 19.06. Herrn Günter Pohle
am 23.06. Frau Hildegard Schulz
am 27.06. Herrn Albert Krause
am 28.06. Herrn Karl-Heinz Ethe
am 28.06. Herrn Hans-Jürgen Rothhardt
Groß Quenstedt
am 04.06. Frau Hildegard Kühn
am 05.06. Frau Renate Spitzbarth
am 05.06. Herrn Bernhard Zeidler
am 07.06. Frau Edith Draheim
am 08.06. Frau Anneliese Grützemacher
am 10.06. Frau Sigrid Siebert
am 11.06. Frau Waltraut Schröder
am 16.06. Frau Marie-Luise Robra
am 24.06. Frau Rosemarie Müller
am 30.06. Herrn Karl-Heinz Müller
Harsleben
am 01.06. Frau Lieselotte Schach
am 01.06. Frau Margrid Sinnemann
am 02.06. Herrn Klaus Jendykiewicz
am 03.06. Frau Gisela Heßler
am 03.06. Herrn Udo Mertens
am 03.06. Frau Edith Schulze
am 04.06. Herrn Wolfgang Freistedt
am 04.06. Frau Renate Günzel
am 06.06. Frau Brigitte Hübener
am 06.06. Herrn Adolf Kruse
am 06.06. Frau Erika Weiß
am 07.06. Frau Hannelore Weiß
am 08.06. Frau Liselotte Dannemann
am 10.06. Frau Erna Nitsche
am 10.06. Herrn Wolfgang Rösler
am 11.06. Frau Gisela Griep
am 11.06. Frau Ingeborg Gründler
am 11.06. Frau Jutta Zabel
am 12.06. Frau Heidemarie Bremer
am 13.06. Herrn Peter Heinemann
am 15.06. Frau Ursula Nitzpon
am 18.06. Herrn Heinz Hübener
am 18.06. Frau Hannelore Schimski
am 18.06. Frau Ingrid Zenker
am 19.06. Frau Paula Fansa
am 20.06. Herrn Herbert Fischer
am 23.06. Herrn Kurt Hildebrandt
am 23.06. Frau Lieselotte Schulze
am 26.06. Herrn Hans Kallweit
am 27.06. Frau Ingrid Smetana
am 30.06. Frau Antje Enke
am 30.06. Herrn Erich Peukert
zum 73. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 94. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 89. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 92. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 96. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 86. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 94. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 92. Geburtstag
zum 93. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 86. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 91. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 91. Geburtstag
zum 89. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
Verbandsgemeinde Vorharz
Hedersleben
am 01.06. Frau Eveline Kuhn
am 02.06. Frau Irmgard Kubecki
am 04.06. Frau Hanna Hechler
am 09.06. Frau Doris Höfert
am 11.06. Herrn Walter Kuhn
am 12.06. Frau Ursula Obermann
am 16.06. Herrn Heinz Lehnart
am 16.06. Frau Gretel Schulze
am 17.06. Herrn Dieter Siedentopf
am 17.06. Herrn Richard Ziemann
am 18.06. Frau Monika Hildebrandt
am 20.06. Frau Marga Hupe
am 21.06. Frau Hanna Rumpf
am 21.06. Herrn Helmut Tittelbach
am 22.06. Herrn Kurt Herrmann
am 22.06. Frau Renate Stebener
am 24.06. Herrn Friedrich Rumpf
am 26.06. Frau Sigrid Falke
am 26.06. Herrn Willi Kramm
am 27.06. Frau Rosemarie Bruckert
am 29.06. Herrn Wilmut Raulf
Schwanebeck
am 01.06. Frau Josephina Kümmel
am 01.06. Herrn Günther Lippert
am 01.06. Frau Irene Voigtländer
am 02.06. Frau Annemargret Reichardt
am 03.06. Herrn Erich Schulz
am 04.06. Herrn Dieter Müller
am 04.06. Frau Barbara Paulick
am 06.06. Frau Anneliese Ollendorf
am 07.06. Frau Ingeburg Belling
am 08.06. Frau Ursula Arnoldt
am 09.06. Herrn Kurt Kaiser
am 10.06. Frau Maria-Theresia Bläsing
am 14.06. Frau Elke Redlich
am 14.06. Frau Ingeborg Schmeißer
am 15.06. Herrn Wolfgang Brodatzki
am 16.06. Frau Karin Eschberger
am 17.06. Herrn Karl Spaniel
am 17.06. Frau Emmi Voß
am 18.06. Herrn Hans-Joachim Kümmel
am 19.06. Herrn Rolf Berkling
am 22.06. Frau Wilhelmine Hage
am 22.06. Frau Waltraut Jäger
am 23.06. Frau Hannelore Helmholdt
am 23.06. Herrn Horst Kühne
am 23.06. Frau Erna Lampe
am 24.06. Frau Hildegard Ciachera
am 24.06. Frau Elisabeth Wiele
am 25.06. Frau Gudrun Werner
am 26.06. Frau Lieselotte Dieckmann
am 28.06. Frau Bärbel Kappe
Schwanebeck OT Nienhagen
am 03.06. Frau Bärbel Wellhausen
am 18.06. Frau Helga Taplick
am 19.06. Herrn Dieter Brugger
am 21.06. Herrn Werner Müller
am 26.06. Herrn Wolfgang Zielinski
am 27.06. Frau Monika Herdin
am 29.06. Frau Edith Kleinau
Selke-Aue OT Hausneindorf
am 01.06. Frau Ilse Degering
am 05.06. Frau Inge Madrunka
26 | Nr. 5/2015
zum 75. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 89. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 92. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 87. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 86. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 88. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 86. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 86. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 86. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 88. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
am 20.06. Frau Renate Renner
am 27.06. Frau Brigitte Faßhauer
am 30.06. Frau Heidrun Hoppe
Selke-Aue OT Heteborn
am 01.06. Frau Maria Fricke
am 12.06. Frau Helga Machemehl
am 13.06. Frau Elisabeth Lange
am 17.06. Frau Rita Plobner
am 20.06. Frau Hildegard Mechnik
Selke-Aue OT Wedderstedt
am 01.06. Herrn Erich Grumann
am 07.06. Herrn Bodo Haffner
am 07.06. Frau Vera Hühnerbein
am 08.06. Frau Gertrud Stang
am 17.06. Frau Frida Becker
am 20.06. Herrn Otto Hinze
am 21.06. Frau Dora Raulf
am 26.06. Frau Inge Notthoff
am 29.06. Frau Hella Reisser
Wegeleben
am 05.06. Herrn Eberhard Moelle
am 06.06. Herrn Hans-Joachim Urban
am 06.06. Herrn Erwin Wawrik
am 07.06. Herrn Ottomar Heyer
am 07.06. Frau Adelheid Maaß
am 08.06. Herrn Hans Schröder
am 09.06. Frau Erika Löffler
am 09.06. Herrn Gerhard Skarupke
am 11.06. Herrn Karl-Heinz Lindner
am 12.06. Frau Monika Urbank
am 14.06. Herrn Bruno Müller
am 15.06. Herrn Klaus Walczak
am 16.06. Frau Margareta Hesse
am 18.06. Herrn Josef Fiedler
am 18.06. Herrn Kurt Lindner
am 18.06. Herrn Rüdiger Potratz
am 20.06. Herrn Waldemar Röber
am 22.06. Herrn Franz Cosmus
am 22.06. Frau Lisa Koch
am 24.06. Herrn Klaus Kaufmann
am 27.06. Herrn Peter Fonfara
am 27.06. Frau Eva Magiera
am 28.06. Herrn Wolfgang Löffler
am 28.06. Frau Ruth Peulecke
am 29.06. Frau Brigitte Deppner
am 29.06. Herrn Friedrich Wolff
Wegeleben, OT Deesdorf
am 05.06. Frau Monika Hoffmann
am 08.06. Frau Ruth Glause
am 16.06. Frau Monika Dürschmied
am 24.06. Herrn Helmut Hoffmann
am 25.06. Herrn Friedrich Glause
am 25.06. Herrn Günther Waldmann
am 26.06. Frau Hermine Bühl
Wegeleben, OT Rodersdorf
am 06.06. Frau Elfriede Kühne
am 21.06. Frau Ilse Ohlendorf
am 25.06. Frau Erna Roedat
zum 79. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 90. Geburtstag
zum 88. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 88. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 94. Geburtstag
zum 90. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 88. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 86. Geburtstag
zum 89. Geburtstag
Verbandsgemeinde Vorharz
Nr. 5/2015 | 27
Verbandsgemeinde Vorharz
Herzlichen Glückwunsch
Ehejubilare
Zum 50. Hochzeitstag
am 05.06. Herrn Hans-Jürgen Nagel und
Frau Elvira Nagel
aus Harsleben
am 05.06. Herrn Klaus Meyer und
Frau Brigitte Meyer
aus Schwanebeck
Anzeigen
IMPRESSUM
Zum 60. Hochzeitstag
am 04.06. Herrn Dieter Heyer und
Frau Gerda Heyer
aus Ditfurt
Das Amtsblatt der Verbandsgemeinde Vorharz erscheint monatlich
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