Schwanebeck Groß Quenstedt AMTSBLATT der Verbandsgemeinde Vorharz mit den Mitgliedsgemeinden Wegeleben Hedersleben Harsleben Selke-Aue 6. Jahrgang · Nummer 5 Donnerstag, den 21. Mai 2015 Ditfurt Trainingstag für Ross und Reiter im Park Wegeleben/OT Adersleben bei strahlendem Sonnenschein. Verbandsgemeinde Vorharz Gemeinde Groß Quenstedt Gemeinderat Beitrittsbeschluss Hauptsatzung Der Gemeinderat Groß Quenstedt beschließt in seiner Sitzung am 26.03.2015, der Genehmigung der Hauptsatzung durch den Landkreis Harz vom 09.01.2015 beizutreten und im § 4 Nr. 3 die Wertgrenze auf 100 € festzulegen. 2 | Nr. 5/2015 §4 Festlegung von Wertgrenzen Der Gemeinderat entscheidet über 1. die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, wenn der Vermögenswert im Einzelfall 2.500 Euro übersteigt, 2. die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen, wenn der Vermögenswert im Einzelfall 2.500 Euro übersteigt, 3. die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für einzelne Aufgaben der Gemeinde, wenn der Vermögenswert 100 Euro übersteigt. §5 Ausschüsse des Gemeinderates Hauptsatzung der Gemeinde Groß Quenstedt Aufgrund des § 10 i. V. m. §§ 8 und 45 Abs. 2 Nr. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288) hat der Gemeinderat der Gemeinde Groß Quenstedt in seiner Sitzung am 23.10.2014 folgende Hauptsatzung beschlossen: 1. ABSCHNITT BENENNUNG UND HOHEITSZEICHEN §1 Name, Bezeichnung Die Gemeinde führt den Namen „Groß Quenstedt“. §2 Wappen, Flagge, Dienstsiegel (1) Das Wappen der Gemeinde Groß Quenstedt zeigt eine in Silber auf grünem Dreiberg mit silbernem Wellenbalken bewurzelte Linde mit schwarzem Stamm und grünen Blättern. (2) Die Flagge der Gemeinde zeigt die Farben grün/weiß mit dem aufgelegten Gemeindewappen. (3) Die Gemeinde führt ein Dienstsiegel, das dem der Hauptsatzung beigefügten Dienstsiegelabdruck entspricht. Die Umschrift lautet: „Gemeinde Groß Quenstedt Landkreis Harz“. II. ABSCHNITT ORGANE §3 Gemeinderat (1) Der Bürgermeister ist Vorsitzender des Gemeinderates. (2) Der Gemeinderat wählt für die Dauer der Wahlperiode aus seiner Mitte in der konstituierenden Sitzung einen Stellvertreter für den Verhinderungsfall, der den Bürgermeister auch beim Vorsitz im Gemeinderat vertritt. (3) Der Stellvertreter kann mit der Mehrheit der Mitglieder abgewählt werden. Eine Neuwahl hat unverzüglich stattzufinden. Der Gemeinderat bildet zur Erfüllung seiner Aufgaben als ständigen beschließenden Ausschuss den Hauptausschuss. §6 Beschließender Ausschuss (1) Dem beschließendem Ausschuss sitzt der Bürgermeister vor. (2) Der beschließende Ausschuss soll innerhalb seines Aufgabengebietes die Beschlüsse des Gemeinderates vorberaten. (3) Der Hauptausschuss besteht aus 5 Gemeinderäten und dem Bürgermeister als Vorsitzenden. Der Hauptausschuss beschließt über: 1. Rechtsgeschäfte im Sinne des § 45 Abs. 2 Nr. 7 und 10 KVG LSA, deren Vermögenswert 2.500 Euro nicht übersteigt, 2. Rechtsgeschäfte im Sinne des § 45 Abs. 2 Nr. 13 und 16 KVG LSA, deren Vermögenswert 2.500 Euro nicht übersteigt, 3. die Vergaben nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB), der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) und der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF), soweit es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung gemäß § 8 Abs. 1 handelt und der Wert im Einzelfall von 5.000 Euro nicht übersteigt. (2) Auf Antrag eines Viertels der Mitglieder ist eine Angelegenheit dem Gemeinderat zur Beschlussfassung zu unterbreiten. §7 Geschäftsordnung Das Verfahren im Gemeinderat und in den Ausschüssen wird durch eine vom Gemeinderat zu beschließende Geschäftsordnung geregelt. §8 Bürgermeister (1) Zu den Geschäften der laufenden Verwaltung nach § 66 Abs. 1 Satz 3 KVG LSA, über die der Bürgermeister in eigener Verantwortung entscheidet, gehören die regelmäßig wiederkehrenden Geschäfte, die nach bereits festgelegten Grundsätzen entschieden werden und keine wesentliche Bedeutung haben oder die im Einzelfall einen Vermögenswert von 2.500 Euro nicht übersteigen. Darüber hinaus werden ihm die Entscheidung über die in § 4 Ziff. 1 bis 3 genannten Rechtsgeschäfte übertragen, sofern die dort festgelegten Wertgrenzen unterschritten werden. Verbandsgemeinde Vorharz Nr. 5/2015 | 3 (2) Können Anfragen der Gemeinderäte nach § 43 Abs. 3 Satz 2 KVG LSA nicht sofort mündlich beantwortet werden, so erfolgt die Beantwortung, die vom Verbandsgemeindebürgermeister vorbereitet wird, durch den Bürgermeister innerhalb einer Frist von sechs Wochen im Rahmen des Erfüllungsberichts. §9 Gleichstellungsbeauftragte Die Gemeinde ist Mitgliedsgemeinde der Verbandsgemeinde Vorharz. Die von der Verbandsgemeinde gemäß § 78 KVG LSA bestellte Gleichstellungsbeauftragte ist auch für den Bereich der Gemeinde Groß Quenstedt zuständig und in Ausübung ihrer Tätigkeit nicht weisungsgebunden. An den Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse kann sie teilnehmen, soweit ihr Aufgabenbereich betroffen ist. In Angelegenheiten ihres Aufgabenbereiches ist ihr auf Wunsch das Wort zu erteilen. III. ABSCHNITT UNTERRICHTUNG UND BETEILIGUNG DER EINWOHNER § 10 Einwohnerversammlung (1) Über allgemein bedeutsame Angelegenheiten der Gemeinde können die Einwohner auch durch Einwohnerversammlungen unterrichtet werden. Der Bürgermeister beruft die Einwohnerversammlungen ein. Er setzt die Gesprächsgegenstände sowie Ort und Zeit der Veranstaltung fest. Die Einladung ist gemäß § 13 Abs. 3 bekanntzumachen und soll in der Regel 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung erfolgen. Die Einladungsfrist kann bei besonderer Dringlichkeit auf drei Tage verkürzt werden. (2) Der Bürgermeister unterrichtet den Gemeinderat in seiner nächsten Sitzung über den Ablauf der Einwohnerversammlung und die wesentlichen Ergebnisse. § 11 Einwohnerfragestunde (1) Der Gemeinderat sowie der beschließende Ausschuss führen im Rahmen ordentlicher öffentlicher Sitzungen eine Einwohnerfragestunde durch. (2) Der Bürgermeister legt in der Einladung zur Sitzung den Beginn der Fragestunde fest. (3) Der Bürgermeister stellt den Beginn und das Ende der Fragestunde fest. Findet sich zu Beginn der Fragestunde kein Einwohner ein, kann sie geschlossen werden. Die Fragestunde soll auf höchstens 30 Minuten begrenzt sein. (4) Jeder Einwohner ist nach Angabe seines Namens und seiner Anschrift berechtigt, grundsätzlich eine Frage und zwei Zusatzfragen, die sich auf den Gegenstand der ersten Frage beziehen, zu stellen. Zugelassen werden nur Fragen von allgemeinem Interesse, die in die Zuständigkeit der Gemeinde fallen. Angelegenheiten der Tagesordnung können nicht Gegenstand der Einwohnerfragestunde sein. (5) Die Beantwortung der Fragen erfolgt in der Regel mündlich durch den Bürgermeister oder den Verbandsgemeindebürgermeister. Eine Aussprache findet nicht statt. Ist die Beantwortung der Frage in der Sitzung nicht möglich, erhält der Einwohner eine schriftliche Antwort, die innerhalb von sechs Wochen erteilt werden muss. IV. ABSCHNITT EHRENBÜRGER § 12 Ehrenbürgerrecht, Ehrenbezeichnung Die Verleihung oder Aberkennung des Ehrenbürgerrechtes oder der Ehrenbezeichnung der Gemeinde bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der stimmberechtigten Mitglieder des Gemeinderates. V. ABSCHNITT ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN § 13 Öffentliche Bekanntmachungen (1) Soweit nicht Rechtsvorschriften besondere Regelungen treffen, erfolgen die gesetzlich erforderlichen Bekanntmachungen im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Vorharz. Die Bekanntmachung ist mit Ablauf des Erscheinungstages bewirkt, an dem das Amtsblatt der Verbandsgemeinde Vorharz den bekanntzumachenden Text enthält. Auf Ersatzbekanntmachungen gemäß § 9 Abs. 2 KVG LSA wird unter Angabe des Gegenstandes, des Ortes und der Dauer der Auslegung sowie der Öffnungszeiten und des Standortes des Verwaltungsgebäudes im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Vorharz und an der Bekanntmachungstafel gemäß Absatz 5 spätestens am Tage vor dem Beginn der Auslegung hingewiesen. Die Auslegungsfrist beträgt zwei Wochen, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist. Die Ersatzbekanntmachung ist mit Ablauf des Tages bewirkt, an dem der Auslegungszeitraum endet. Gleiches gilt, wenn eine öffentliche Auslegung nach einer anderen Rechtsvorschrift erfolgt, die keine besonderen Bestimmungen enthält. (2) Auf die veröffentlichten Satzungen und Verordnungen kann an der Bekanntmachungstafel gemäß Absatz 5 hingewiesen werden (Hinweisbekanntmachung). Der Text bekannt gemachter Satzungen und Verordnungen wird im Internet unter www.vorharz.net zugänglich gemacht. Weitere Bekanntmachungen nach Abs. 1 Satz 1 können ebenfalls unter dieser Internetadresse zugänglich gemacht werden. Die Satzungen können auch jederzeit im Rathaus Wegeleben, Markt 7, 38828 Wegeleben während der Öffnungszeiten eingesehen und kostenpflichtig kopiert werden. (3) Die Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse erfolgen - sofern zeitlich möglich auch bei einer gemäß § 53 Abs. 4 Satz 5 KVG LSA formlos und ohne Frist einberufenen Sitzung - durch Aushang an der Bekanntmachungstafel gemäß Absatz 5. Auf dem Aushang ist zu vermerken, von wann bis wann ausgehängt wird. Der Tag des Aushangs und der Tag der Abnahme zählen bei dieser Frist nicht mit. Die Bekanntmachung ist mit Ablauf des ersten Tages, der dem Tag des Aushangs, an der dafür bestimmten Bekanntmachungstafel gemäß Absatz 5 folgt, bewirkt. Der Aushang darf frühestens am Tag nach der Sitzung abgenommen werden. (4) Alle übrigen Bekanntmachungen sind im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Vorharz bekanntzumachen. An die Stelle dieser Bekanntmachung kann als vereinfachte Form der Bekanntmachung auch der Aushang an der Bekanntmachungstafel gemäß Absatz 5 treten, wenn der Inhalt der Bekanntmachung eine Person oder einen eng begrenzten Personenkreis betrifft. Die Aushängefrist beträgt, soweit nichts anderes bestimmt ist, zwei Wochen. Der Tag des Aushangs und der Tag der Abnahme zählen bei dieser Frist nicht mit. Auf dem Aushang ist zu vermerken, von wann bis wann ausgehängt wird. Die Bekanntmachung ist mit Ablauf des ersten Tages, der dem Tag des Aushangs an der dafür bestimmten Bekanntmachungstafel gemäß Absatz 5 folgt, bewirkt. (5) Als Standort der Bekanntmachungstafel wird festgelegt: Groß Quenstedt, Parkplatz Kreuzgasse Verbandsgemeinde Vorharz 4 | Nr. 5/2015 VI. ABSCHNITT ÜBERGANGS- UND SCHLUSSVORSCHRIFTEN Genehmigung der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde gemäß § 10 Abs. 2 KVG LSA: Die Genehmigung des Landkreises Harz als hierfür zuständige Kommunalaufsicht wurde mit Bescheid vom 09.01.2015 (AZ 15 11 01 00 - 08) erteilt. § 14 Sprachliche Gleichstellung Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in weiblicher und männlicher Form. § 15 Inkrafttreten Hinweis: Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auf der Internetseite der Verbandsgemeinde unter www.vorharz.net/de/bekanntmachungen.html zugänglich. Anlage (1) Diese Hauptsatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. (2) Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Hauptsatzung der Gemeinde Groß Quenstedt vom 14.05.2007 in der Fassung der 2. Satzungsänderung vom 02.09.2010 außer Kraft. Dienstsiegelabdruck nach § 2 Abs. 3 Beschlüsse des Gemeinderates Ditfurt vom 23.04.2015 Beschluss-Nr. öffentlicher Teil LP VI 2015-0023 Titel Anwesend Haushaltssatzung und Haushaltsplan 08 2015 sowie HaushaItskonsolidierungskonzept der Gemeinde Ditfurt 1. Änderungssatzung der Hauptsatzung 08 der Gemeinde Ditfurt Annahme von Spenden 08 LP VI 2015-0024 LP VI 2015-0025 nichtöffentlicher Teil LP VI Beschluss über den Antrag auf Seitenstreifen- 08 2015-0026 befestigung im Stadtweg LP VI Grundstücksangelegenheit 08 2015-0028 Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthaltungen 06 01 01 08 00 00 08 00 00 01 03 04 05 00 03 Beschlüsse des Gemeinderates Hedersleben vom 26.03.2015 Beschluss-Nr. öffentlicher Teil LP VI 2015-0029 LP VI 2015-0030 LP VI 2015-0027 Titel Anwesend 1. Entwurf des Haushaltsplanes und der 10 Haushaltssatzung der Gemeinde Hedersleben Überplanmäßige Ausgabe für die 10 Zahlung der Gewerbesteuerumlage 2014 Berufung von zwei sachkundigen Einwohnern 10 in den Bauausschuss der Gemeinde Hedersleben Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthaltungen 10 00 00 10 00 00 10 00 00 Beschlüsse des Gemeinderates Selke-Aue vom 25.03.2015 Beschluss-Nr. Titel öffentlicher Teil LP VI Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2015 2015-0027 der Gemeinde Selke-Aue nichtöffentlicher Teil LP VI Personalangelegenheit 2015-0028 Anwesend Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthaltungen 11 11 00 00 11 11 00 00 Verbandsgemeinde Vorharz Nr. 5/2015 | 5 2. Änderungssatzung zur Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Hedersleben Aufgrund des § 10 i. V. m. §§ 8 und 45 Abs. 2 Nr. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288) sowie der §§ 47 und 50 des Straßengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 06.07.1993 hat der Gemeinderat der Gemeinde Hedersleben in seiner Sitzung am 13.11.2014 folgende Änderungssatzung zur Straßenreinigungssatzung beschlossen II. ABSCHNITT ORGANE §3 Stadtrat (1) Der Bürgermeister ist Vorsitzender des Stadtrates. (2) Der Stadtrat wählt für die Dauer der Wahlperiode aus seiner Mitte in der konstituierenden Sitzung einen Stellvertreter für den Verhinderungsfall, der den Bürgermeister auch beim Vorsitz im Stadtrat vertritt. (3) Der Stellvertreter kann mit der Mehrheit der Mitglieder abgewählt werden. Eine Neuwahl hat unverzüglich stattzufinden. §1 § 4 Abs. 1 Buchstabe a) wird wie folgt gefasst: „auf den Grundstücken vorgelagerten Fahrbahnen bis zu deren Mitte - bei Straßenkreuzungen bis zum Mittelpunkt, Parkspuren, Radwege, ohne Rücksicht auf die Art ihrer Befestigung, die Beseitigung von Kehricht und, soweit erforderlich, das Besprengen dieser Wege um Staubentwicklung zu verhindern. Auf öffentlichen Straßen mit hoher Verkehrsbelastung (Magdeburger Straße, Klosterstraße bis Lindenstraße, Lindenstraße, Halberstädter Straße. Quedlinburger Straße und Hausneindorfer Straße) wird die Reinigungspflicht und der Winterdienst von der Gemeinde Hedersleben übernommen. Die Gehwege werden von den Bürgern gereinigt.“ §2 §4 Festlegung von Wertgrenzen Der Stadtrat entscheidet über 1. die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, wenn der Vermögenswert im Einzelfall 2.500 Euro übersteigt, 2. die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen, wenn der Vermögenswert im Einzelfall 2.500 Euro übersteigt, 3. die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für einzelne Aufgaben der Stadt, wenn der Vermögenswert 100 Euro übersteigt. §5 Ausschüsse des Stadtrates Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Hedersleben, 07.04.2015 Der Stadtrat bildet zur Erfüllung seiner Aufgaben als ständige beschließende Ausschüsse den - Hauptausschuss und den - Bau- und Finanzausschuss. §6 Beschließende Ausschüsse Kornelia Bodenstein Bürgermeisterin Hauptsatzung der Stadt Schwanebeck Aufgrund des § 10 i. V. m. §§ 8 und 45 Abs. 2 Nr. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288) hat der Stadtrat der Stadt Schwanebeck in seiner Sitzung am 29.01.2015 folgende Hauptsatzung beschlossen: I. ABSCHNITT BENENNUNG UND HOHEITSZEICHEN §1 Name, Bezeichnung (1) Die Stadt führt den Namen „Schwanebeck“. (2) Zur Stadt Schwanebeck gehört der Ortsteil Nienhagen. §2 Wappen, Flagge, Dienstsiegel (1) Das Wappen der Stadt Schwanebeck zeigt einen Schwan und zwar einen im Wasser aufrecht stehenden Schwan mit ausgebreiteten Flügeln, nach links blickend. Die Farben sind blau, weiß und rot. (2) Die Flagge der Stadt Schwanebeck zeigt die Farben blau-weiß. (3) Das Siegel enthält das Stadtwappen nach Abs. 1 mit der Umschrift „Stadt Schwanebeck Landkreis Harz“ das dem der Hauptsatzung beigefügten Dienstsiegelabdruck entspricht. (1) Dem Hauptausschuss sitzt der Bürgermeister vor. Dem Bau- und Finanzausschuss sitzt ein ehrenamtliches Mitglied des Stadtrates vor. Die Vorsitze der Ausschüsse, denen ein ehrenamtliches Mitglied des Stadtrates vorsitzt, werden den Fraktionen im Stadtrat in der Reihenfolge der Höchstzahlen nach d‘ Hondt zugeteilt. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los, das der Vorsitzende des Stadtrates zieht. Die Fraktionen benennen die Ausschüsse, deren Vorsitze sie beanspruchen, in der Reihenfolge der Höchstzahlen und bestimmen den Vorsitzenden aus der Mitte der den Ausschüssen angehörenden Stadträte. (2) Die beschließenden Ausschüsse sollen innerhalb ihres Aufgabengebietes die Beschlüsse des Stadtrates vorberaten. (3) Der Hauptausschuss besteht aus 6 Stadträten und dem Bürgermeister als Vorsitzenden. Der Bau und Finanzausschuss besteht aus 6 Stadträten und dem Vorsitzenden. Der Hauptausschuss beschließt über: 1. Rechtsgeschäfte im Sinne des § 45 Abs. 2 Nr. 13 und 16 KVG LSA, deren Vermögenswert 2.500 Euro nicht übersteigt, Der Bau- und Finanzausschuss beschließt über: 1. Rechtsgeschäfte im Sinne des § 45 Abs. 2 Nr. 7 und 10 KVG LSA, deren Vermögenswert 2.500 Euro nicht übersteigt, 2. die Vergaben nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB), der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) und der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF), soweit es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung gemäß § 8 Abs. 1 handelt und der Wert im Einzelfall von 5.000 Euro nicht übersteigt. (4) Auf Antrag eines Viertels der Mitglieder ist eine Angelegenheit dem Stadtrat zur Beschlussfassung zu unterbreiten. Verbandsgemeinde Vorharz §7 Geschäftsordnung Das Verfahren im Stadtrat und in den Ausschüssen wird durch eine vom Stadtrat zu beschließende Geschäftsordnung geregelt. §8 Bürgermeister (1) Zu den Geschäften der laufenden Verwaltung nach § 66 Abs. 1 Satz 3 KVG LSA, über die der Bürgermeister in eigener Verantwortung entscheidet, gehören die regelmäßig wiederkehrenden Geschäfte, die nach bereits festgelegten Grundsätzen entschieden werden und keine wesentliche Bedeutung haben oder die im Einzelfall einen Vermögenswert von 2.500 Euro nicht übersteigen. Darüber hinaus werden ihm die Entscheidung über die in § 4 Ziff. 1 bis 3 genannten Rechtsgeschäfte übertragen, sofern die dort festgelegten Wertgrenzen unterschritten werden. (2) Können Anfragen der Stadträte nach § 43 Abs. 3 Satz 2 KVG LSA nicht sofort mündlich beantwortet werden, so erfolgt die Beantwortung, die vom Verbandsgemeindebürgermeister vorbereitet wird, durch den Bürgermeister innerhalb einer Frist von sechs Wochen im Rahmen des Erfüllungsberichts. §9 Gleichstellungsbeauftragte Die Stadt ist Mitgliedsgemeinde der Verbandsgemeinde Vorharz. Die von der Verbandsgemeinde gemäß § 78 KVG LSA bestellte Gleichstellungsbeauftragte ist auch für den Bereich der Stadt Schwanebeck zuständig und in Ausübung ihrer Tätigkeit nicht weisungsgebunden. An den Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse kann sie teilnehmen, soweit ihr Aufgabenbereich betroffen ist. In Angelegenheiten ihres Aufgabenbereiches ist ihr auf Wunsch das Wort zu erteilen. Il. ABSCHNITT UNTERRICHTUNG UND BETEILIGUNG DER EINWOHNER § 10 Einwohnerversammlung (1) Über allgemein bedeutsame Angelegenheiten der Stadt können die Einwohner auch durch Einwohnerversammlungen unterrichtet werden. Der Bürgermeister beruft die Einwohnerversammlungen ein. Er setzt die Gesprächsgegenstände sowie Ort und Zeit der Veranstaltung fest. Die Einladung ist gemäß § 13 Abs. 3 bekanntzumachen und soll in der Regel 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung erfolgen. Die Einladungsfrist kann bei besonderer Dringlichkeit auf drei Tage verkürzt werden. (2) Der Bürgermeister unterrichtet den Stadtrat in seiner nächsten Sitzung über den Ablauf der Einwohnerversammlung und die wesentlichen Ergebnisse. § 11 Einwohnerfragestunde (1) Der Stadtrat sowie die beschließenden Ausschüsse führen im Rahmen ordentlicher öffentlicher Sitzungen eine Einwohnerfragestunde durch. (2) Der Bürgermeister bzw. der Ausschussvorsitzende legt in der Einladung zur Sitzung den Beginn der Fragestunde fest. (3) Der Bürgermeister bzw. Ausschussvorsitzende stellt den Beginn und das Ende der Fragestunde fest. Findet sich zu Beginn der Fragestunde kein Einwohner ein, kann sie geschlossen werden. Die Fragestunde soll auf höchstens 30 Minuten begrenzt sein. 6 | Nr. 5/2015 (4) Jeder Einwohner ist nach Angabe seines Namens und seiner Anschrift berechtigt, grundsätzlich eine Frage und zwei Zusatzfragen, die sich auf den Gegenstand der ersten Frage beziehen, zu stellen. Zugelassen werden nur Fragen von allgemeinem Interesse, die in die Zuständigkeit der Stadt fallen. (5) Die Beantwortung der Fragen erfolgt in der Regel mündlich durch den Bürgermeister oder den Verbandsgemeindebürgermeister. Eine Aussprache findet nicht statt. Ist die Beantwortung der Frage in der Sitzung nicht möglich, erhält der Einwohner eine schriftliche Antwort, die innerhalb von sechs Wochen erteilt werden muss. IV. ABSCHNITT EHRENBÜRGER § 12 Ehrenbürgerrecht, Ehrenbezeichnung Die Verleihung oder Aberkennung des Ehrenbürgerrechtes oder der Ehrenbezeichnung der Stadt bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der stimmberechtigten Mitglieder des Stadtrates. V. ABSCHNITT ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN § 13 Öffentliche Bekanntmachungen (1) Soweit nicht Rechtsvorschriften besondere Regelungen treffen, erfolgen die gesetzlich erforderlichen Bekanntmachungen im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Vorharz. Die Bekanntmachung ist mit Ablauf des Erscheinungstages bewirkt, an dem das Amtsblatt der Verbandsgemeinde Vorharz den bekanntzumachenden Text enthält. Auf Ersatzbekanntmachungen gemäß § 9 Abs. 2 KVG LSA wird unter Angabe des Gegenstandes, des Ortes und der Dauer der Auslegung sowie der Öffnungszeiten und des Standortes des Verwaltungsgebäudes im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Vorharz und an der Bekanntmachungstafel gemäß Absatz 5 spätestens am Tage vor dem Beginn der Auslegung hingewiesen. Die Auslegungsfrist beträgt zwei Wochen, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist. Die Ersatzbekanntmachung ist mit Ablauf des Tages bewirkt, an dem der Auslegungszeitraum endet. Gleiches gilt, wenn eine öffentliche Auslegung nach einer anderen Rechtsvorschrift erfolgt, die keine besonderen Bestimmungen enthält. (2) Auf die veröffentlichten Satzungen und Verordnungen kann an der Bekanntmachungstafel gemäß Absatz 5 hingewiesen werden (Hinweisbekanntmachung). Der Text bekannt gemachter Satzungen und Verordnungen wird im Internet unter www.vorharz.net zugänglich gemacht. Weitere Bekanntmachungen nach Abs. 1 Satz 1 können ebenfalls unter dieser Internetadresse zugänglich gemacht werden. Die Satzungen können auch jederzeit im Rathaus Wegeleben, Markt 7, 38828 Wegeleben während der Öffnungszeiten eingesehen und kostenpflichtig kopiert werden. (3) Die Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse erfolgen - sofern zeitlich möglich auch bei einer gemäß § 53 Abs. 4 Satz 5 KVG LSA formlos und ohne Frist einberufenen Sitzung - durch Aushang an der Bekanntmachungstafel gemäß Absatz 5. Auf dem Aushang ist zu vermerken, von wann bis wann ausgehängt wird. Der Tag des Aushangs und der Tag der Abnahme zählen bei dieser Frist nicht mit. Die Bekanntmachung ist mit Ablauf des ersten Tages, der dem Tag des Aushangs, an der dafür bestimmten Bekanntmachungstafel gemäß Absatz 5 folgt, bewirkt. Der Aushang darf frühestens am Tag nach der Sitzung abgenommen werden. (4) Alle übrigen Bekanntmachungen sind im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Vorharz bekanntzumachen. An die Stelle dieser Bekannt- Verbandsgemeinde Vorharz Nr. 5/2015 | 7 machung kann als vereinfachte Form der Bekanntmachung auch der Aushang an der Bekanntmachungstafel gemäß Absatz 5 treten, wenn der Inhalt der Bekanntmachung eine Person oder einen eng begrenzten Personenkreis betrifft. Die Aushängefrist beträgt, soweit nichts anderes bestimmt ist, zwei Wochen. Der Tag des Aushangs und der Tag der Abnahme zählen bei dieser Frist nicht mit. Auf dem Aushang ist zu vermerken, von wann bis wann ausgehängt wird. Die Bekanntmachung ist mit Ablauf des ersten Tages, der dem Tag des Aushangs an der dafür bestimmten Bekanntmachungstafel gemäß Absatz 5 folgt, bewirkt. (5) Als Standort der Bekanntmachungstafel wird festgelegt: - Schwanebeck, Marktstraße 1 (Rathaus) - Schwanebeck, Ortsteil Nienhagen, Ernst-Thälmann-Straße 28 VI. ABSCHNITT ÜBERGANGS- UND SCHLUSSVORSCHRIFTEN § 14 Sprachliche Gleichstellung Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in weiblicher und männlicher Form. § 15 Inkrafttreten (1) Diese Hauptsatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. (2) Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Hauptsatzung der Stadt Schwanebeck vom 16.05.2007 in der Fassung der 3. Satzungsänderung vom 20.02.2014 außer Kraft. Genehmigung der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde gemäß § 10 Abs. 2 KVG LSA: Die Genehmigung des Landkreises Harz als hierfür zuständige Kommunalaufsichtsbehörde wurde mit Bescheid vom 20.03.2015 (AZ 15 11 01 00 - 22) erteilt. Hinweis: Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Vorharz unter www.vorharz.net/de/bekanntmachungen.html zugänglich. Dienstsiegelabdruck gemäß § 2 Absatz 3 der Hauptsatzung der Stadt Schwanebeck Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Wegeleben des Wahltages und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Ergänzungswahl des Stadtrates Wegeleben Der Landkreis Harz als zuständige Kommunalaufsichtsbehörde der Stadt Wegeleben hat mit Verfügung vom 10. März 2015 festgestellt, dass in der Stadt Wegeleben eine Ergänzungswahl gemäß § 42 Abs. 5 Kommunal Verfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 durchzuführen ist und den Termin für die Ergänzungswahl der Mitglieder des Stadtrates der Stadt Wegeleben auf den 06. September 2015 festgesetzt. Die Wahlzeit dauert von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Gemäß § 15 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) i. V. m. § 29 Abs. 2 Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen (KWO LSA) in den derzeit geltenden Fassungen fordere ich hiermit öffentlich zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die am 06. September 2015 stattfindende Ergänzungswahl des Stadtrates Wegeleben auf. 1. Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche Wahlgebiet ist die Stadt Wegeleben. Nach § 7 Abs. 1 KWG LSA bildet das Wahlgebiet einen Wahlbereich. 2. Zahl der Vertreter (Stadträte) Gemäß § 37 Abs. 1 KVG LSA beträgt in der Stadt Wegeleben die gesetzliche Zahl der ehrenamtlichen Mitglieder des Stadtrates 14. Derzeit sind neun Sitze davon besetzt, so dass die Zahl der ehrenamtlichen Mitglieder auf weniger als zwei Drittel herabgesunken ist. Nach § 49 Abs. 2 KWG LSA werden so viele Vertreter gewählt, wie zur Erreichung der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Vertretung erforderlich sind. In der Stadt Wegeleben sind 5 ehrenamtliche Stadträte zu wählen. Nach § 21 Abs. 4 KWG LSA beträgt die Höchstzahl der auf einem Wahlvorschlag zu benennenden Bewerber 10. 3. Inhalt der Wahlvorschläge Wahlvorschläge können nach § 21 KWG LSA von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von Gruppen von Wahlberechtigten (Wählergruppen) und von Einzelpersonen (Einzelbewerber/in) eingereicht werden. Die Reihenfolge der Bewerber muss aus dem Wahlvorschlag ersichtlich sein. Ein Einzelwahlvorschlag darf nur den Namen des/der Bewerbers/in enthalten. Die eingereichten Wahlvorschläge können für das Wahlgebiet miteinander verbunden werden. Entsprechende Erklärungen der Parteien, Wählergruppen oder Einzelbewerber/in sind bis zum Ablauf der Einreichungsfrist dem Wahlleiter schriftlich und übereinstimmend abzugeben. Sie müssen von den für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorganen, den Vertretungsberechtigten der Wählergruppen oder den Einzelbewerbem unterzeichnet sein. Ein Wahlvorschlag von Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerbern, die nicht die Voraussetzungen des § 21 Abs. 10 KWG LSA erfüllt, muss nach § 21 Abs. 9 des KWG LSA von mindestens 23 Wahlberechtigten (ein vom Hundert der am Wahltage Wahlberechtigten, jedoch nicht mehr als von 100 Wahlberechtigten) des Wahlbereiches persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Unterstützungserklärungen dürfen nur berücksichtigt werden, die zwischen dem Zeitpunkt der Bekanntmachung (21.05.2015) und dem Ende der Einrichtungsfrist (13.07.2015) abgegeben worden sind. Hierfür sind amtliche Formblätter zu verwenden, die auf Anforderung vom Gemeindewahlleiter kostenfrei bereitgestellt werden. Jeder Wahlberechtigte darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen ansonsten ist die Unterschrift auf allen Wahlvorschlägen ungültig. Bei folgenden Parteien und Wählergruppen tritt an die Stelle der Unterstützungsunterschriften die Unterschrift des für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgans oder des Vertretungsberechtigten der Wählergruppe - Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) - DIE LINKE (DIE LINKE) - Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) - Freie Demokratische Partei (FDP) - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) - Wählergemeinschaft Rodersdorf Inhalt und Form der Wahlvorschläge müssen den Vorschriften der §§ 21 ff. KWG LSA und der §§ 30 ff. KWO LSA entsprechen. Nach § 23 Abs. 2 und 3 KWG LSA darf eine Partei oder Wählergruppe Verbandsgemeinde Vorharz in jedem Wahlbereich nur einen Wahlvorschlag einreichen. Eine Partei, eine Wählergruppe oder ein Einzelbewerber/in darf sich im Wahlgebiet nur an einer Verbindung von Wahlvorschlägen beteiligen. Wer durch die Wahl zum Stadtrat eine Unvereinbarkeit von Amt und Mandat nach § 41 KVG LSA begründen würde, ist nach § 21 Abs. 12 KWG LSA verpflichtet, dem Wahlvorschlag eine Erklärung darüber beizufügen, ob er im Fall des Wahlerfolgs aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis ausscheidet oder auf das Mandat verzichten will. 8 | Nr. 5/2015 in dem Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen auf, mir Vorschläge für Beisitzer/innen und Stellvertreter/innen zur Bildung der Wahlvorstände zu unterbreiten. Ich bitte die Vorschläge bis zum 19. Juni 2015 unter Angabe des Namens, des Vornamens, der Wohnanschrift und der telefonischen Erreichbarkeit der betreffenden Person beim Gemeindewahlleiter, Markt 7, 38828 Wegeleben einzureichen. Wegeleben, 04.05.2015 4. Wahlrecht für Unionsbürger Gemäß § 29 Abs. 2a KWO LSA weise ich darauf hin, dass Staatsangehörige aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union nach den für Deutsche geltenden Voraussetzungen wahlberechtigt und wählbar sind. Ferner weise ich darauf hin, dass sie nicht wählbar sind, wenn sie nach den deutschen oder den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder sie infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben. 5. Einreichung der Wahlvorschläge Die Wahlvorschläge sind möglichst frühzeitig, jedoch spätestens bis zum 13. Juli 2015, 18:00 Uhr bei dem Gemeindewahlleiter, Markt 7, 38828 Wegeleben einzureichen. Die erforderlichen Formblätter sind im Hauptamt der Verbandsgemeinde Vorharz, Markt 7, 38828 Wegeleben (Tel. 039423 851-16) kostenfrei erhältlich. Wegeleben, 04.05.2015 Brockelt Gemeindewahlleiter Hinweis: Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Vorharz unter http://www.vorharz.net/de/wahlen.html zugänglich. Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Wegeleben Aufforderung an die Parteien und Wählergruppen zur Bildung von Wahlvorständen Am 06. September 2015 findet die Ergänzungswahl des Stadtrates Wegeleben statt. Nach § 12 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) in der derzeit geltenden Fassung ist für jeden Wahlbezirk ein Wahlvorstand, bestehend aus einem Wahlvorsteher/in als Vorsitzenden/Vorsitzende und der für jeden Wahlbezirk angegebenen Beisitzern/ Beisitzerinnen zu bilden. Folgende Wahlbezirke werden gebildet: 1001 Wegeleben, Stadt 8 Beisitzer/in 1002 Wegeleben, OT Adersleben 6 Beisitzer/in 1003 Wegeleben, OT Deesdorf 6 Beisitzer/in 1004 Wegeleben, OT Rodersdorf 8 Beisitzer/in Die Tätigkeit im Wahlvorstand stellt eine ehrenamtliche Tätigkeit dar. Die §§ 30 bis 32 Kommunalverfassungsgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der derzeit geltenden Fassung gelten entsprechend. Auf § 13 Abs. 1 bis 3 KWG LSA wird hingewiesen. Nach § 6 Abs. 2 Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) in der derzeit geltenden Fassung fordere ich hiermit alle Brockelt Gemeindewahlleiter Hinweis: Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Vorharz unter http://www.vorharz.net/de/wahlen.html zugänglich. Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Harsleben Aufforderung an die Parteien und Wählergruppen zur Bildung von Wahlvorständen Der Gemeinderat Harsleben hat beschlossen, dass am 06. September 2015 die Wahl der/des ehrenamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeisters der Gemeinde Harsleben stattfindet. Eine eventuell erforderliche Stichwahl findet am 27. September 2015 statt. Nach § 12 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) in der derzeit geltenden Fassung ist für jeden Wahlbezirk ein Wahlvorstand, bestehend aus einem Wahlvorsteher/in als Vorsitzenden/Vorsitzende und der für jeden Wahlbezirk angegebenen Beisitzern/ Beisitzerinnen zu bilden. Folgender Wahlbezirk wird gebildet: 3001 Harsleben 8 Beisitzer/in Die Tätigkeit im Wahlvorstand stellt eine ehrenamtliche Tätigkeit dar. Die §§ 30 bis 32 Kommunalverfassungsgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der derzeit geltenden Fassung gelten entsprechend. Auf § 13 Abs. 1 bis 3 KWG LSA wird hingewiesen. Nach § 6 Abs. 2 Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) in der derzeit geltenden Fassung fordere ich hiermit alle in dem Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen auf, mir Vorschläge für Beisitzer/innen und Stellvertreter/innen zur Bildung des Wahlvorstandes zu unterbreiten. Ich bitte die Vorschläge bis zum 19. Juni 2015 unter Angabe des Namens, des Vornamens, der Wohnanschrift und der telefonischen Erreichbarkeit der betreffenden Person beim Gemeindewahlleiter, Markt 7, 38828 Wegeleben einzureichen. Harsleben, 04.05.2015 Brockelt Gemeindewahlleiter Hinweis: Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Vorharz unter http://www.vorharz.net/de/wahlen.html zugänglich. Verbandsgemeinde Vorharz Nr. 5/2015 | 9 Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung werden unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Einzelfall auf 2.500 € festgesetzt. Darüber hinaus entscheidet der Stadtrat. 1. Haushaltssatzung der Stadt Wegeleben für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund des § 100 des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt vom 26. Juni 2014 (GVBl. LSA S.288), hat die Stadt Wegeleben die folgende, vom Stadtrat in der Sitzung am 19.03.2015 beschlossene Haushaltssatzung erlassen: §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird 1. im Ergebnisplan mit dem a) Gesamtbetrag der Erträge auf b) Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 2. im Finanzplan mit dem a) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf b) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf c) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf d) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf e) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf f) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 3.134.200 Euro 2.581.600 Euro 2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt nach § 102 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes zur Einsichtnahme vom 26.05.2015 bis 03.06.2015 im Verwaltungsamt Schwanebeck, Kapellenstraße 16 öffentlich aus. Die nach § 107 Abs.4, § 100 Abs.2 und § 110 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes erforderlichen Genehmigungen sind durch den Landkreis Harz, Kommunalaufsicht am 13.04.2015 unter dem Aktenzeichen 151200-19 erteilt worden. 2.893.400 Euro 2.333.000 Euro 129.900 Euro 65.500 Euro 1.585.600 Euro 2.129.300 Euro festgesetzt. §2 Eine Kreditermächtigung wird nicht veranschlagt. §3 Eine Verpflichtungsermächtigung wird nicht veranschlagt. §4 Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird auf 1.700.000 Euro festgesetzt. §5 Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1.Grundsteuer 1.1für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) auf 400 v.H. 1.2für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 380 v.H. 2. Gewerbesteuer auf 350 v.H. §6 Gemäß § 4 Absatz 4 der Hauptsatzung der Gemeinde in Verbindung mit § 105 Kommunalverfassungsgesetz, in der zur Zeit gültigen Fassung, Amtliche Bekanntmachung der Stadt Schwanebeck Bebauungsplan Stadtgärtnerei 1. Änderung des Bebauungsplanes in Form des Ursprungsplanes Der vom Stadtrat Schwanebeck in seiner Sitzung am 09.02.1995 beschlossene Bebauungsplan Stadtgärtnerei, 1. Änderung des Bebauungsplanes in Form des Ursprungsplanes, wurde mit Verfügung des Regierungspräsidiums Magdeburg vom 20.02.1998, Az. 25.33-21100 genehmigt. Der Bebauungsplan Stadtgärtnerei, 1. Änderung des Bebauungsplanes in Form des Ursprungsplanes bestehend aus der Planzeichnung und den Textlichen Festsetzungen wurde am 07. Mai 2015 ausgefertigt. Der Bebauungsplan Stadtgärtnerei, 1. Änderung des Bebauungsplanes in Form des Ursprungsplanes tritt rückwirkend zum 25.03.1998 in Kraft. Gemäß § 10 Absatz 3 BauGB wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes in Form des Ursprungsplanes mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung zu jedermanns Einsicht während der Dienstzeiten im Verwaltungsgebäude Schwanebeck, Kapellenstraße 16, 39397 Schwanebeck für die Dauer von zwei Wochen, vom 21. Mai 2015 bis einschließlich 12. Juni 2015 bereitgehalten; über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird hiermit hingewiesen. Demnach unbeachtlich werden 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und Verbandsgemeinde Vorharz 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt Schwanebeck oder der Verbandsgemeinde Vorharz unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2 a BauGB beachtlich sind. Auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 sowie Absatz 4 BauGB über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Dementsprechend kann der Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass nach § 8 Absatz 3 des Kommunalverfassungsgesetzes Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrensund Formvorschriften, die in diesem Gesetz enthalten oder auf Grund dieses Gesetzes erlassen wurden und zustande gekommen sind, so ist die Verletzung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Stadt Schwanebeck oder der Verbandsgemeinde Vorharz unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die den Mangel ergibt, geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Schwanebeck, 08. Mai 2015 10 | Nr. 5/2015 Demnach unbeachtlich werden 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt Schwanebeck oder der Verbandsgemeinde Vorharz unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2 a BauGB beachtlich sind. Auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 sowie Absatz 4 BauGB über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Dementsprechend kann der Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass nach § 8 Absatz 3 des Kommunalverfassungsgesetzes Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrensund Formvorschriften, die in diesem Gesetz enthalten oder auf Grund dieses Gesetzes erlassen wurden und zustande gekommen sind, so ist die Verletzung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Stadt Schwanebeck oder der Verbandsgemeinde Vorharz unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die den Mangel ergibt, geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Schwanebeck, 08. Mai 2015 Brehmer Bürgermeisterin der Stadt Schwanebeck Amtliche Bekanntmachung der Stadt Schwanebeck Bebauungsplan Stadtgärtnerei 2. Änderung des Bebauungsplanes Der Stadtrat Schwanebeck hat in seiner Sitzung am 11.03.2002 die 2. Änderung des Bebauungsplanes Stadtgärtnerei beschlossen. Der Bebauungsplan Stadtgärtnerei, 2. Änderung des Bebauungsplanes bestehend aus der Planzeichnung und den Textlichen Festsetzungen wurde am 07. Mai 2015 ausgefertigt. Der Bebauungsplan Stadtgärtnerei, 2. Änderung des Bebauungsplanes tritt rückwirkend zum 30.06.2006 in Kraft. Gemäß § 10 Absatz 3 BauGB wird die 2. Änderung des Bebauungsplanes Stadtgärtnerei mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung zu jedermanns Einsicht während der Dienstzeiten im Verwaltungsgebäude Schwanebeck, Kapellenstraße 16, 39397 Schwanebeck für die Dauer von zwei Wochen, vom 21. Mai 2015 bis einschließlich 12. Juni 2015 bereitgehalten; über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird hiermit hingewiesen. Brehmer Bürgermeisterin der Stadt Schwanebeck 1. Änderungsatzung der Aufwands- und Entschädigungssatzung für die ehrenamtlich tätigen Bürger der Verbandsgemeinde Vorharz Auf Grund der §§ 8, 35, 45 Abs. 2 Nr. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBI. LSA S. 288) hat der Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung am 13.04.2015 folgende 1. Änderungssatzung beschlossen: §1 § 7 wird ersatzlos gestrichen § 8 wird § 7 § 9 wird § 8 § 10 wird § 9 § 11 wird § 10 § 12 wird § 11 § 13 wird § 12 § 14 wird § 13 § 15 wird § 14 § 16 wird § 15 Verbandsgemeinde Vorharz Nr. 5/2015 | 11 §2 Diese Satzungsänderung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Wegeleben, 05.05.2015 Ute Pesselt Verbaridsgemeindebürgermeisterin Sponsoringfibel „Wir sind hier gern zu Hause“ wurden wir sehr herzlich von den beiden Kolleginnen Petra Kunze und Viola Holle sowie Ragners Oma Ilona Strodetzky empfangen. Sie führten uns in den Aufenthaltsraum, wo uns ein liebevoll gedeckter Tisch, mit Kakao und Knabbereien erwartete. Nachdem wir uns gestärkt hatten, führte uns Viola Holle durch die Kuhställe und erklärte kindgerecht und sehr geduldig die Arbeitsgänge im Kuhstall, wie oft eine Kuh gemolken wird und wie viel Liter sie gibt. Wir konnten beobachten, wie die Kühe gemolken und gefüttert und wie die Ställe gereinigt werden. Am schönsten war jedoch die Begegnung mit den Kälbchen, eines war erst ein paar Stunden alt. Einige Kinder trauten sich sogar, die Kälbchen an ihrem Finger saugen zu lassen. Es war ein tolles Erlebnis und dafür bedanken wir uns ganz herzlich bei Viola Holle, Petra Kunze und der Agrargenossenschaft Wegeleben. Gleich nebenan wohnt die Oma von Ragner. Sie versorgte uns mit Würstchen, Eis und Getränken. Vielen Dank liebe Oma Ilona. Mit dem Bus ging es dann zurück in den Kindergarten, wo die Kinder müde in ihre Betten fielen und sicher von diesem ereignisreichen Vormittag träumten. Die Wanderfüchse sowie Tina und Antje Osterfest gerettet Am 30. April übergab der Kommunalvertreter der enviaM, Herr Michael Scheffler, Verbandsgemeindebürgermeisterin Ute Pesselt und dem Bauund Ordnungsamtsleiter Herrn Harald Brockelt, eine Sponsorenvertrag in Höhe von 500,00 Euro. Dies wurde möglich, da sich die Jugendfeuerwehr der Verbandsgemeinde für ein Projekt bei der Energieversorgungsgesellschaft beworben hatte. Das Projekt läuft unter dem Titel: „Feuerwehr Ditfurt im Wandel der Zeit“. Frau Pesselt und Herr Brockelt nahmen den Vertrag stellvertretend für Frau Dorothea Fabian entgegen und bedankten sich bei Herrn Scheffler für die Unterstützung der Jugendlichen. Woher kommt die Milch? Mit dem Frühling beginnt auch wieder die Wanderzeit der „Wanderfüchse“. Gemeinsam mit Sandy Stüber, der Mutti von Lenya, zogen wir los. Unser Ziel war der Kuhstall der Wegeleber Agrarge- nossenschaft in Adersleben. Unterwegs konnten wir den Storch, auf dem riesigen Schornstein neben der Adersleber Kirche, beobachten. Als wir dann das Gelände der AG Wegeleben erreichten, Trotz schlechtem Wetter fand das Osterhäschen auch in diesem Jahr wieder seinen Weg nach Ditfurt in die Kita Geelbeinchen. Dass die Körbchen für die Kinder schön gefüllt waren, verdanken wir dem Nah-Kauf-Markt in Quedlinburg. Als die Marktleiterin erfuhr, dass Diebe bei einem Einbruch in unsere Kita u. a. auch die Ostersüßigkeiten gestohlen hatten, fasste sie sofort den Entschluss, uns zu helfen. Und so überraschten uns die Mitarbeiter vom Nahkauf-Markt mit vielen Ostersüßigkeiten, Saft und Obst. Wir haben uns darüber riesig gefreut, die Kinder und Erzieherinnen sagen noch einmal vielen Dank! Bedanken möchten wir uns auch wieder beim Geflügelverein Ditfurt, der uns wie jedes Jahr die Eier spendierte. Ganz fleißig war auch Frau Hollub, die für alle Kinder ein Körbchen bastelte und alle Eier bunt färbte. Vielen Dank, liebe Mutti! So suchten und fanden dann strahlende Kinderaugen die lecker gefüllten Osterkörbchen. Der Osterhase und seine fleißigen Helfer dürfen nun in eine wohlverdiente Pause gehen. Vielen Dank sagen noch einmal die Kinder und Erzieherinnen der Kita Geelbeinchen aus Ditfurt. Verbandsgemeinde Vorharz 12 | Nr. 5/2015 19. Elternstammtisch der Grundschule Dr. Wilhelm Schmidt Wegeleben Wie es bereits zur Tradition geworden ist, wollen wir auch in diesem Jahr wieder alle Eltern der Grundschule Dr. Wilhelm Schmidt Wegeleben - dieses Mal natürlich mit unserer Außenstelle Harsleben - sowie alle Eltern der “Ehemaligen” und “Zukünftigen” zum Elternstammtisch einladen. Dieser wird am 12. Juni 2015, um 19.00 Uhr stattfinden - für alle Helfer bitte schon ab 18.00 Uhr. Der Abend gibt Anlass, die Eltern einmal in einer lockeren, lustigen und ungezwungenen Atmosphäre zusammenzuführen. Zum Gelingen dieser Veranstaltung sind schon wieder einige tolle Sachen in Vorbereitung und - keine Angst - das Einzige, was an diesem Abend mit Schule zu tun hat, ist der Veranstaltungsort. So sollten sich vielleicht auch einmal alle Eltern aufraffen, die bisher noch nicht dabei waren. Die Erfahrung sagt, wer einmal mitgemacht hat, der kommt auch wieder. Vielleicht erreichen wir ja einen neuen Teilnehmerrekord, denn je mehr dabei sind umso mehr Spaß werden wir haben. Es erwarten Sie kulinarische Höhepunkte, wie Würstchen und Fleisch von unserem Kurtchen Probst, den Getränkeausschank übernimmt wie auch im vergangenen Jahr wieder Walter Hecht. (bitte Kleingeld einstecken!!) In Absprache mit der Schulelternschaft haben wir dieses Jahr beschlossen, für das Fleisch und die Würstchen einen Unkostenbeitrag von 5,00 EUR pro Person zu kassieren. Wir freuen uns wieder über leckere, mitgebrachte Salate. Also, den 12.06.2015 rot im Kalender markieren und einen tollen Abend verleben. Die Schulelternschaft und das gesamte Team der Grundschule „Dr. Wilhelm Schmidt“ Wegeleben mit ihrer Außenstelle Harsleben 19. Mathematik-Olympiade des Landes Sachsen- Anhalt in der Grundschule Dr. Wilhelm Schmidt Wegeleben mit ihrer Außenstelle Harsleben Wie in jedem Jahr so haben die 3. und 4. Klasse unsere Grundschule auch in diesem Jahr wieder an der Mathe-Olympiade teilgenommen. Die Vorrunde fand in der Grundschule - Gebäude Wegeleben und Harsleben statt. Die Teilnahme war natürlich freiwillig und wir hatten eine Vielzahl an Kindern, die sich den nicht immer leichten Aufgaben gestellt haben. Nach erfolgreicher Teilnahme konnten wir pro Klassenstufe jeweils drei Schülerinnen und Schüler mit dem Prädikat „gut“ in die Regionalrunde weiter „schicken“. In der Goethe-Grundschule in Halberstadt mussten diese Kinder noch einmal ihr Können unter Beweis stellen. Dabei belegten im Alt-Landkreis Halberstadt das Prädikat „GUT“ Josephine Köhler Platz 1 - in der Klassenstufe 3 und Sharleen Kaufmann Platz 7- in der Klassenstufe 4 Wir sind stolz und gratulieren den beiden noch mal ganz herzlich. H. Stiemer Rektorin ... und noch einmal MATHE auch in diesem Jahr hat unsere Grundschule wieder am KänguruWettbewerb teilgenommen. Dieser Wettbewerb wird bundesweit ausgeschrieben - inzwischen der 21. - und unsere Kinder freuen sich immer wieder darauf, mitmachen zu dürfen, denn eine Teilnahme ist freiwillig. Jedes Kind bekommt ein kleines Geschenk, natürlich etwas zum Knobeln und die besten Platzierungen erhalten ein „Känguru T-Shirt“. In diesem Jahr haben das T-Shirt in der Klassenstufe 3 - Maximilian Büber - Haus Harsleben und Klassenstufe 4 - Mia Güttner Haus Wegeleben erhalten. Hierzu gratulieren wir noch mal ganz herzlich. H. Stiemer Rektorin Verbandsgemeinde Vorharz Nr. 5/2015 | 13 Kindertagesstätte „Pfiffikus“ GEDANKEN in eigener Sache! Am 10.04. dieses Jahres war, nach 43-jähriger Tätigkeit in der Hausneindorfer Kindertagesstätte mein letzter Arbeitstag. Ich blicke auf ein erfülltes, mich stets forderndes Arbeitsleben zurück und möchte hiermit ALLEN die mir diesen Tag durch ihren kollektiven Ungehorsam (denn ich wollte ausdrücklich keine Abschiedszeremonien) unvergesslich gemacht haben. Danke an meine Kolleginnen die diesen langen Weg mit mir gegangen sind und für die wundervolle Idee einen Scherbenhaufen wohlsortiert in Blei zu fassen. Danke an alle Eltern, insbesondere den Elternvertretern, die ein Überraschungsfest mit Musik, Kaffee, Kuchen, Sekt und Saft organisiert haben und so meinen stillen Abgang vereitelten. Danke für viele gute Worte, Geschenke und eine prächtige Magnolie, die jetzt Lütjens Garten ziert. Danke Familie Schlegel für die Beschirmung, den Wegweiser, die passende Wegzehrung und die Erinnerungsfotos. Danke Martina für den köstlichen Frankfurter Kranz. Danke an meine Dienststelle für die Ergänzung meiner Rosensammlung und die jahrelange vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit. Danke an meine Leiterinnenkolleginnen für ihr Dabeisein und die Blumengrüße. Danke an den Betriebsrat und sein Präsent. Aber vor allen Dingen und ganz besonders danke ich allen Kindern für ihre liebevollen Basteleien, Zeichnungen und Briefchen. Ich wünsche der Kindertagesstätte noch ein langes und erfolgreiches Fortbestehen damit die Zukunft unseres Dorfes durch das wertvollste Gut das wir haben - nämlich unsere Kinder - lebendig bleibt. Eure Elisabeth Lütjens Eine gute Idee - gemeinsam umgesetzt Eine neue Rückzugsmöglichkeit gibt es ab sofort in den Räumen der Kita ‚Hakelspatzen‘ in Heteborn. Große flauschige Kissen, bunte Tücher, Klänge und Snoezellichter laden zum Träumen und Wohlfühlen ein. Die neue Snoezelecke ist fester Bestandteil der pädagogischen Arbeit in der Kita. Sie ermöglicht es den Kindern elementare Sinneserfahrungen zu machen. Nach dem Prinzip: ‚Nichts muss, alles darf gemacht werden‘, haben die Bedürfnisse und Wünsche unserer Hakelspatzen oberste Priorität. Nicht jeder Tag beginnt gleich gut. Wer am Morgen nicht unmittelbar in den Trubel der Gruppe eintauchen möchte, kann in der Zeichnungen, die in Zusammenarbeit mit Tischlermeister Wallschläger konkretisiert und von ihm praktisch umgesetzt werden konnten. Dabei hat er nicht nur unsere Vorstellungen realisiert sondern auch eigene tolle Ideen eingebracht. Unterstützt wurde die Tischlerei von der Teppichrampe in Quedlinburg, die mit der Verkleidung der Snoezelecke beauftragt worden war. Snoezelecke erstmal langsam ankommen. Über den Tag verteilt gibt es dann viele Möglichkeiten sich zurückzuziehen, zu kuscheln oder einfach mal zu träumen. Ideen zu haben ist relativ leicht. Ideen auch umzusetzen ist etwas ganz anderes. Die erfolgreiche Umsetzung unserer Idee verdanken wir dem Engagement und Können der Tischlerei Nico Wallschläger aus Heteborn. Zu Beginn des Projekts gab es viele Vorstellungen, Bilder und Für die erfolgreiche Zusammenarbeit und das großartige Ergebnis möchten wir uns, auch im Namen der Hakelspatzen, ganz herzlich bedanken! Der Förderverein Einladung Ein Haus mit Geschichte wird im Mai 2015 - 70 Jahre alt - die Kindertagesstätte „Gänseblümchen“ Hedersleben. Diesen Ehrentag feiern wir am 1. Juni 2015, zum Internationalen Kindertag, in unserer Kindereinrichtung Hedersleben Winkelbreite 17. Dazu laden wir alle ehemaligen Mitarbeiterinnen, große und kleine Kinder, Großeltern, Eltern und Freunde des Hauses, um 15:00 Uhr, ganz herzlich ein. Es soll ein schöner und unvergesslicher Nachmittag werden bei Kaffee und Kuchen sowie vielen Überraschungen. Wir freuen uns auf Sie! Frau Bodenstein Bürgermeisterin Ihre Kinder und das Erzieherteam Verbandsgemeinde Vorharz 14 | Nr. 5/2015 Kultur- und Heimatverein „Zum Eulenturm“ Wegeleben e. V. Die Schützenkorporation Ditfurt gratuliert zum Geburtstag im Monat Juni 2015 ihren Mitgliedern Uwe Hohmann (23.06.) und Andreas Müller (27.06.) Der Vorstand wünscht seinen Jubilaren alles erdenklich Gute, Gesundheit und Wohlergehen. Der Vorstand und der neue Schießmeister Axel Becker erinnern an das wöchentliche Schießtraining freitags ab 18.00 Uhr. Der Vorstand Bekanntmachung An alle Heimatvereinsmitglieder und Interessierte des Heimatverein Ditfurt e. V. Am 27.03.2015 fand unsere Jahreshauptversammlung und Neuwahlen des Vorstandes statt. Der Kultur und Heimatverein ist mit dem Stammtisch im Januar in ein neues Arbeitsjahr gestartet. Am 23. Januar wollten wir in den Sternenhimmel schauen. Gemeinsam mit unserem „Sternegucker“ Karl-Heinz Mau, der ein sehr umfangreiches Wissen über die Astronomie aufweisen kann, ging es um die Beobachtung der Jupitermonde und eines Kometen, wenn sie denn zu sehen sind. Leider war, wie in den letzten Jahren, der Himmel wieder bedeckt. Aber flexibel, wie wir sind, hat Karl-Heinz Mau mit unseren Gästen vom Verein für Astronomie und Raumfahrt Quedlinburg, einen Lichtbildervortrag über die zu erwartende Sonnenfinsternis am 20. März, anhand von Aufnahmen aus vorhergegangenen Ereignissen gezeigt. Am 20. März hat er interessierte Gäste in seinen Garten eingeladen, mit ihm gemeinsam dieses Naturschauspiel der Sonnenfinsternis durch sein Teleskop zu betrachten. 26 Besucher sind seiner Einladung gefolgt. Zu unserer nächsten Veranstaltung am 11. Februar hatten wir zu einem Lichtbilder-Vortrag mit dem Titel „Wegeleben gestern und heute“ eingeladen. Wir waren von diesem Besucherinteresse sehr überrascht und durften über sechzig Gäste begrüßen. Unter den Besuchern entspannen sich lebhafte Gespräche und Erinnerungen über Gebäude und Ecken, die heute nicht mehr da sind. Das Bildmaterial stammte von Walter Willeke, der leider verstorben ist, und Gisela Tröster vom Seniorenclub Wegeleben. Herzlichen Dank dafür. Zum Gedenken an den Geburtstag von Dr. Wilhelm Schmidt am 18. Februar, fuhr in diesem Jahr eine Delegation nach Benneckenstein. An der Gedenkfeier nahmen auch Schülersprecher aus Benneckenstein teil, die sich mit dem Leben von Dr. Wilhelm Schmidt beschäftigen. Unsere Mitgliederversammlung haben wir am 11. März durchgeführt. Der Vorsitzende Karl-Heinz Becker hielt den Rechenschaftsbericht über die Aktivitäten des Jahres 2014 und dankte allen Mitgliedern, Freunden und Helfern für ihre Unterstützung. Außerdem wurde eine Neufassung der Vereins-Satzung einstimmig beschlossen, die Grundlage für die weitere Arbeit des Vereins ist. Im April luden wir zu einem Reisebericht durch Argentinien der Familie Bäuerlein ein. Am 6. Juni wollen wir unser Eulenturmfest mit vielen Gästen bei hoffentlich schönem Wetter feiern. Eine Arbeitsgruppe ist gegenwärtig dabei, eine Ausstellung über die Geschichte des Bahnhofs Wegeleben zu erarbeiten. Über Beiträge, Bilder und Exponate würden wir uns sehr freuen. Hannelore Becker Kultur- und Heimatverein Wegeleben Zu unserer letzten Vorstandssitzung wurden neue Aufgabengebiete folgendermaßen verteilt. Vorsitzende: Girlinde Gelfert Stellv. Vorsitzende: Beate Krause Bereich Bau und Instandhaltung: Uwe Meyer und Henning Lörchner Bereich Kassenführung und Protokoll: Christa Becker Bereich Ott´s Garten: Helmut Germer Bereich. Altes Schriftgut und Literatur: Wolfgang Gröpke Bereich. Versorgung: Ingrid Ziemann Kooptierendes Mitglied des Vorstandes: Udo Görner Wir, die Vorstandsmitglieder des Heimatverein Ditfurt e. V., möchten sich herzlich bei den Mitgliedern für Ihr entgegengebrachtes Vertrauen bedanken. Wir werden uns stets bemühen die an uns gestellten Aufgaben in der Vereinsarbeit aufs bestmögliche zu erfüllen. Im Namen des Vorstands Beate Krause Karl-Heinz Mau baut das Teleskop auf Verbandsgemeinde Vorharz Nr. 5/2015 | 15 Kultur- und Heimatverein „Zum Eulenturm“ Wegeleben e. V. Aufruf! an alle älteren Wegelebener Bürger, die das Kriegsende hier miterlebt haben. Wer kann sich noch daran erinnern, als der Proviantzug der Armee 1945 auf dem Bahnhof Wegeleben stehen blieb. Viele Bürger der Stadt haben sich damals mit Lebensmittel versorgt und ganze Wagenladungen abgefahren. Wer war dabei? Wer kennt noch Geschichten und Anekdoten. Wer hat noch Material darüber? Bitte melden Sie sich bei Klaus Fuhrmann, Telefon 039423 6425 Klaus Fuhrmann Stellv. Vereinsvorsitzender Der Kinder,- und Jugendverein Hausneindorf informiert Am 18.04.2015 fand in unserem Ort eine Schrottsammlung zu Gunsten des Kinder,- und Jugendvereins Hausneindorf statt. Diese Sammlung erbrachte stattliche 1050,00 €. Wir danken allen Helfern und Mitbürgern die diese Aktion unterstützt haben. Außerdem kann der Kinder,- und Jugendverein den frisch renovierten Vereinsraum in den ehemali- gen Räumen der Gemeinde am Mühlenberg 03 beziehen. Auch hier sei allen ehrenamtlichen Helfern herzlich gedankt. Besuchen Sie doch einmal unsere Versammlungen oder werden Sie Vereinsmitglied für die Stärkung unseres Vereins. Manfred Klocke Vereinsvorsitzender Aus dem Seniorenclub Harsleben Vortrag „Wegeleben gestern und heute“ Zum Seniorennachmittag am 28. April besuchten uns Kinder aus der „Knirpsenkiste“ Harsleben. Es war die älteste Gruppe, die mit ihrer Erzieherin Frau Christiane Menzel für uns ein kleines Programm vorbereitet hatte. Wir bekamen die Lieder „vom Käfer du gefällst mir“, „der Kuckuck und der Esel“ und das „Knirpsenkistenlied“ zu hören. Die Kinder hatten selbst viel Spaß an der Vorführung und ihre Fröhlichkeit übertrug sich auch auf uns. Allen Anwesenden gefiel es sehr gut und der lang anhaltende Beifall bestätigte dies. Dafür nochmals recht vielen Dank!!! Zum nächsten Seniorennachmittag am 26. Mai treffen wir uns um 14.30 Uhr im Seniorenpark Pappelweg. Besuch bekommen wir von einem Ranger aus dem Nationalpark Harz. Er wird uns Schönheiten der Natur und auch viel Wissenswertes vom Nationalpark zeigen und erklären. An diesem Nachmittag kassieren wir für die Fahrt nach Braunschweig. Wir unternehmen eine Floßfahrt auf der Oker. Ortsgruppe der Volkssolidarität Harsleben M. Kuske Nächster Erscheinungstermin: Donnerstag, der 18. Juni 2015 Nächster Redaktionsschluss: Donnerstag, der 4. Juni 2015 Mitgliederversammlung Verbandsgemeinde Vorharz 16 | Nr. 5/2015 Der Wedderstedter Chor stellt sich vor Im Dezember 2007 fanden sich, wie in den vergangenen Jahren, Mitglieder von den örtlichen Vereinen und auch Nichtmitglieder zum Üben von Weihnachtsliedern für einen Auftritt zu unserem Weihnachtsmarkt ein. Da wir viel Freude am Singen hatten, kam die Idee, nicht nur zur Adventszeit sondern wöchentlich uns zu treffen. So sehen wir uns nun jeden Mittwoch, von 20.00 bis 21.00 Uhr, im Feuerwehrgemeinschaftsraum und üben alte und neue Lieder ein. In der Zwischenzeit hatten wir schon kleine Auftritte, wie bei runden Geburtstagen oder bei besonderen Hochzeitstagen. Auch beim Neujahrsempfang der Verbandsgemeinde Vorharz 2011 und beim Tag der Regionen in Wedderstedt und Hausneindorf waren wir gern gesehen. Seit 2 Jahren erfreuen wir in der Adventszeit die Bewohner des Elisabeth-Stifts der Ev. Stiftung Neinstedts mit Weihnachtsliedern. Traditionell haben wir weiterhin unsere Auftritte beim Wedderstedter Weihnachtsmarkt. Jeder, der Lust am Singen hat, ist bei uns herzlich willkommen. Erfolgreiche Benefizveranstaltung zu Gunsten der Schwanebecker Kirchturmspitze Am Sonntag, 26.04.2015, fand die hiesige Veranstaltung statt. Der Wettergott meinte es nach einigen kleinen Regengüssen letztendlich doch gut mit den Organisatoren und den Besuchern. Eine Überraschung während des Gottesdienstes ließ die Mitglieder des Heimatvereins staunen, wurde ihnen doch die alte Wetterfahne und die Turmkugel sowie eine kleine Chronik für die Heimatstube überreicht. Nach dem Eröffnungsgottesdienst in der „spitzenlosen“ Petrikirche fand ein buntes Treiben auf dem Schulhof der Sekundarschule statt. Die Kinder des Hortes der Grundschule Schwanebeck führten in der Kirche „Die Vogelhochzeit“ auf und ernteten dafür großen Beifall. Der Heimatverein versorgte derweil die durstigen Kehlen im Bierwagen; die im Vorfeld gesammelten Preise konnten am Glücksrad ergattert werden, ebenso wurde ein Verkaufstand mit Schwanebecker Souveniren-, Büchern- und Schallplatten durch den Heimatverein betreut. Der Kinder- und Jugendverein Schwanebeck dachte sich so allerhand Neckisches aus, was von Groß und Klein sehr gut angenommen wurde. Auf der Hüpfburg der Harzsparkasse konnten sich die Kleinsten richtig austoben. Dicht an der Kirchturmspitze nahm der ehemalige Schwanebecker Thomas Görzen mit seinem Minibagger Stellung. Mit viel Geduld erklärte er Kindern und Erwachsenen die Bedienung des Baggers und so konnte jeder seine Geschicklichkeit testen; Bälle von drei Verkehrskegeln mussten mit der Baggerschaufel abgehoben werden. Nebenan konnte man bei den Schwanebecker Schützen mit einem Lasergewehr seine Zeilgenauigkeit anvisieren. Denis Kreißig kam mit Honig aus eigener Ernte und erklärte nebenbei interessierten Gästen anschaulich das Treiben der Bienen ... Und in der Kirche konnten die Kinder so einiges für Mutti zum Muttertag basteln. Bei der Musik kamen auch Alt und Jung auf ihre Kosten; so spielte das Compenius-Quartett aus Kroppenstedt direkt in der Petrikirche, DJ Lutz und Micky Kauszor unterhielten die Besucher mit Live-Musik und Mucke aus der Konserve, zur Kaffeezeit spielten die Schwanebecker Musikanten auf. Das Highlight des Nachmittages war eine Versteigrung, die vom Heimatverein durchgeführt wurde. Auch dieses Geld soll dem Kirchturm zu gute kommen. Christian Klietz, Vorstandsmitglied im Heimatverein, versuchte alles unter den Hammer zu bringen und war dabei auch recht erfolgreich; und ein riesen Gaudi für die Anwesenden war es außerdem. Vergessen wir natürlich nicht die, die für das leibliche Wohl vor Ort waren. Fleischerei Otto Bendler war mit dem Verpflegungswagen erschienen, Nikolas Nowitzki mit seinem Kaffee- und Kuchenstand ließ die Herzen der Leckermäulchen höher schlagen, die Familie Walter aus Halberstadt verkauften Kalorienbomben wie Zuckerwatte und Crepés, Diddi Genso und sein Team vom „Kleinen Anglerglück Schwanebeck“ verwöhnten Verbandsgemeinde Vorharz Nr. 5/2015 | 17 die Gaumen mit Fischbrötchen und frisch geräucherter Forelle. Großen Absatz fanden auch die Gasluftballons bei den Kindern, die Frau Tiethböhl aus Halberstadt am Eingang des Geschehens anbot. Im Großen und Ganzen war die Veranstaltung ein gelungenes Fest; das Wetter spielte mit, die Besucher und auch die Akteure waren zufrieden ... Ohne die fleißigen Helfer vor und nach der Veranstaltung wäre auch diese Spendenaktion nicht möglich gewesen. Der Heimatverein bedankt sich bei allen, die für das gute Ge- lingen beigetragen haben: Für die Verpflegung: Fleischerei Otto Bendler und sein Team, Diddi mit seinem Team vom „Kleinen Anglerglück“, Nikolas Nowitzki und sein Team, Familie Walter aus Halberstadt Für die musikal. Umrahmung: DJ Lutz Gausewitz, Micky Kauszor aus Emersleben, CompeniusQuartett aus Kroppenstedt, Die „Schwanebecker Musikanten“, Ökumenischer Singekreis Für die Unterhaltung mit Spiel und Spaß: Thomas und Silvi Görzen, Schützenverein Schwanebeck von 1696 e. V., die Kinder und Hortnerinnen der Grundschule Schwanebeck Kinder- und Jugendverein Schwanebeck, Harzsparkasse, Diddi mit seinem Team vom „Kleinen Anglerglück“, Nikolas Nowitzki und sein Team, Familie Walter aus Halberstadt Für die Hilfe am Rande des Festes: Firma Normen Mues, Bauhof Schwanebeck, Frau Tiethböhl aus Halberstadt, die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Schwanebeck, der Schulleiterin der Petri-Sekundarschule Schwanebeck, Hannelore Winter, Harzer Volksbank eG, Carina Wegner und Evelyn Dörge, Frank Reinhardt, Tischlerei Heiko Wenzel, Denis Kreißig, die Evang. Kirchengemeinde Schwanebeck, Pfarrer Plötner, MDR und Volksstimme, die Akteure der „Petripost“ der Petri-Sekundarschule, Motorradhaus Halberstadt, die vielen Privatpersonen, die Preise für das Glücksrad bereitstellten, Fa. Polesie - Blankenburger Spielwarenhandels GmbH sowie den Mitgliedern des Heimatvereines und deren Angehörigen. Petra Hein Vorsitzende des Heimatvereins Veranstaltungen 2015 in Schwanebeck und Nienhagen 22. - 23.05. Schützenverein Schwanebeck e. V. Königsschießen zum Schützenfest (Teilnahme für alle Bürger der Stadt möglich) 04.06. Schwanebecker Seniorenheim Sportfest mit den Kindern der Grundschule 07.06. Männergesangsverein 3. Musikalischer Frühschoppen im Garten der Familie Thölert, Mühlenstraße 13./14.06. Heimatverein Schwanebeck von 2013 e. V. Oldtimer-Ausstellung im Huyweg, am Abend des 13.06. Tanzveranstaltung in der Kornhalle der Agrargenossenschaft 21.06. Puppenmuseum Nienhagen Sonntagskonzert mit Jodlermeister Andreas Knopf und Gesangspartnerin Martina Weber (ab 15 Uhr) 28.06. Männergesangsverein 24. Sängertreffen u. d. 1000-jährigen Linde im Garten der Kath. Kirche ab 14.30 Uhr im Juli Schwanebecker Seniorenheim Sommerfest mit den Angehörigen 04./05.07. SV „Blau-Weiß Schwanebeck“ Sommerfest 10.-12.07. Schützenverein Schwanebeck e. V. Schützenfest im August Schwanebecker Seniorenheim Grillnachmittag 22./23.08. Puppenmuseum Nienhagen 5 Jahre Puppen- und Teddybärmuseum - große Jubiläumsausstellung im Museum und DGH Nienhagen (ab 10.00 Uhr) im September Schwanebecker Seniorenheim Erntedankfest 12.09. Schützenverein Schwanebeck e. V. Adlerschießen f. Jedermann auf dem Schießstand in Schwanebeck 17.09. Heimatverein Schwanebeck Dia-Vortrag über Afrika - Afrikaabenteurer von 2013 e. V. sind unterwegs im Zelt und campen mitten in der freien Wildnis 19.00 Uhr, Fleischerei Otto Bendler 27.09. Freundeskreis Erntedank Erntedankfest im Oktober Schwanebecker Seniorenheim Drachenbasteln und Drachenfest im Oktober Heimatverein Schwanebeck Buchlesung mit Michael Worbs von 2013 e. V. 04.10. Schützenverein Schwanebeck e. V. 2. Runde Wanderpokal der Jugend, Schießstand in Schwanebeck 08.10. Schwanebecker Seniorenheim Erntedankgottesdienst im November Schwanebecker Seniorenheim Buchlesung - Lesecafé 11.11. Kath. Kirchengemeinde Martinsumzug 21.11. Heimatverein Schwanebeck Weihnachtsfeier für die Senioren und von 2013 e. V. Seniorinnen aus Schwanebeck u. Nienhagen 27.11. Grundschule „Am Baumhof“ „Unser Weihnachtshaus“ - Tag der offenen Tür (ab 16.00 Uhr) im Dezember Schwanebecker Seniorenheim Weihnachtsfeier „Geschichten am Kamin“ 05.12. Puppenmuseum Nienhagen Weihnachtsmarkt 06.12. Männergesangsverein 25. Adventskonzert in der Kath. Kirche (ab 14.30 Uhr) 12.12. Schützenverein Schwanebeck e. V. Weihnachtsfahrt 12.12. SV „Blau-Weiss Schwanebeck“ Weihnachtsfeier im DGH Nienhagen (Termine ohne Gewähr, Änderungen vorbehalten) Verbandsgemeinde Vorharz 18 | Nr. 5/2015 Der Männgesangsverein Schwanebeck lädt ein zum 3. Musikalischen Frühschoppen in Schwanebeck am Sonntag, dem 7. Juni, 10.00 Uhr, im Garten der Familie Thölert, Eingang Kreuzwinkel. Lassen Sie sich beim Frühshoppen - für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt musikalisch unterhalten vom: Männergesangsverein Schwanebeck/Männergesangsverein Eilenstedt & Jagdhornbläser Eilenstedt Am Wochenende des 13. und 14. Juni 2015 findet im Huyweg eine Oldtimer-Ausstellung statt. Ausgestellt werden Oldtimer, Traktoren, Zweiräder und Armeetechnik bis Baujahr 1989; auch ein Verkauf von Ersatzteilen wird vor Ort sein. Für die Aussteller wird eine Übernachtungsmöglichkeit angeboten (Campingwagen oder Zelt sind selber mitzubringen). Der Ausstellungsplatz kann abgeschlossen werden. Für das leibliche Wohl sorgen die Familie Focke, das Aderstedter Ofenbrot und die Fleischerei Otto Bendler. Der Eintritt ist frei. Eine Spende ist willkommen. Heimatverein Schwanebeck von 2013 e. V. Am Abend des 13.06. findet in der Kornhalle der Agrargenossenschaft eine Tanzveranstaltung für Jung und Alt mit DJ Lutz statt. Wir freuen uns auf viele Besucher. Interessenten für die Ausstellung sollten sich alsbald bei den Organisatoren melden! ________________________________________________________ Was steht bei uns als Nächstes auf dem Plan? Weitere geplante Veranstaltungen in diesem Jahr: 17. September Diavortrag „Abenteuer Afrika“ - Afrikaabenteurer sind unterwegs im Zelt und campen mitten in der Wildnis Ort: Fleischerei Otto Bendler, Friedensplatz Zeit: 19.00 Uhr Oktober/November Buchlesung mit Michael Worbs 21. November Weihnachtsfeier für die Seniorinnen und Senioren aus Schwanebeck und Nienhagen Klein- und Familienanzeigen JETZT auch ONLINE gestalten und schalten! Wenn es das Wetter zulässt, wird noch im Wonnemonat Mai die letzte Litfasssäule der Stadt Schwanebeck malerisch gestaltet. Lassen Sie sich überraschen! http://azweb.wittich.de Verbandsgemeinde Vorharz Nr. 5/2015 | 19 Volksfest in Groß Quenstedt anlässlich des 20-jährigen Jubiläums des Dorfclub Groß Quenstedt sowie des 20-jährigen Jubiläums des Jugendclub Groß Quenstedt Freitag, 12. Juni 2015 16:30 Uhr Eröffnung Fotoausstellung in der Mehrzweckhalle Treffen der Freizeit-Volleyballmannschaften 17:00 Uhr Volleyballturnier der Freizeitmannschaften mit anschließender Siegerehrung Samstag, 13. Juni 2015 14:00 Uhr Familiennachmittag im Zelt 16:00 Uhr Fotoausstellung in der Mehrzweckhalle 20:00 Uhr Tanz mit der Live-Band „Jo Wandecker“ aus Ballenstedt Sonntag, 14. Juni 2015 10:00 Uhr Frühschoppen mit MTU Wegeleben und Hausschlachtewurst Für das leibliche Wohl sorgt die Fleischerei Bendler aus Schwanebeck und das Team von Ute Baumgarten. Saison vorzubereiten. Die Mitglieder des Wegelebener Vereins haben in vielen Arbeitseinsätzen den Geländeparcours optimal vorbereitet und auch neue Hindernisse gebaut. Heinz Cosmus, vom heimischen Verein und Mitglied im Landesvielseitigkeitsausschuss hatte für die Abschlussprüfung unter Turnierbedingungen eine anspruchsvolle Linienführung vorbereitet. Unter den strengen Augen von Hanna Preller, mehrfache DDRVielseitigkeitsmeisterin und Mitglied im Vielseitigkeitsausschuss und Heinz-Jürgen Preller, Vorsitzender des Kreispferdesportverbandes und langjähriger Kampfrichter wurde das Training in der Kategorie E und A in fünf Gruppen durchgeführt. Die jungen Reiterinnen im Alter von 12 bis 22 Jahren konnten von der Erfahrung der beiden Trainer viel lernen und nützliche Tipps mit auf den Weg nehmen. Vor allem ging es darum, die Vorbereitung und Absolvierung eines Geländeparcours zu trainieren. Die jüngsten Teilnehmerinnen waren die zwölfjährigen Johanna Börns und Lisa-Marie Bedy und die dreizehnjährige Johanna Giesel vom RFV Wegeleben e. V. Auch Nadine Börns, bereits mehrfach erfolgreich in der Vielseitigkeit auch auf Landesebene unterwegs, nutzte diesen Trainingstag für die kommende Saison. Die Abschlussprüfung unter Turnierbedingungen, in der Wertnoten zwischen 6,0 und 8,2 erzielt wurden, zeigte, dass die jungen Reiterinnen viel gelernt haben und gut vorbereitet in die Saison starten. „Wir haben heute unter den Teilnehmerinnen einige talentierte Reiterinnen für den Vielseitigskeitssport gesehen.“ so Hanna Preller im Gespräch. Dies sei auch wichtig für die Mannschaftsauswahl für die „Goldene Schärpe“, einem Bundeswettbewerb, der jedes Jahr stattfindet. Die „Golde Schärpe“ - der Deutschlandpreis der Pony- und Großpferdereiterinnen und -reiter wurde ins Leben gerufen, um talentierte Kinder und Jugendliche für den Eintritt in den großen Pferdesport zu fördern. Jedes Bundesland kann Mannschaften mit max. 5 Reiterinnen und Reitern im Alter bis 16 Jahren stellen. Dieser Tag war wiederum ein großer Erfolg für die Reiterinnen und auch für den Wegelebener Verein. Für eine gute Versorgung mit Speisen und Getränken haben die Mitglieder gesorgt. Auch Wegelebens Bürgermeister Hans-Jürgen Zimmer freute sich über die gelungene Veranstaltung und zeigte mit seinem Kommen, wie verbunden er mit dem Pferdesport in seiner Stadt ist. Nächstes Ziel wird der Reitertag am 27. Juni 2015 sein. Bis dahin wird noch viel zu Tun sein. Wir laden schon jetzt alle Pferdesportinteressierten ein, an diesem Tag wieder interessante Wettkämpfe zu erleben. (Fotos: E. Mählhahn, Text: A. Hüber) Pferdesport - Geländetrainingstag in Wegeleben (Wegeleben) Zum vierten Mal fand am 18. April der Geländetrainingstag auf dem Reitplatz des Reit- und Fahrvereins Wegeleben e. V. im Klosterpark statt. Bei schönsten Frühlingswetter nutz- ten 23 Reiterinnen aus 12 Vereinen aus der Umgebung die Gelegenheit, um sich unter kompetenter Leitung von Hanna und Heinz-Jürgen Preller aus Wernigerode auf die kommende Grüne v. l. Die drei jüngsten Reiterinnen Johanna Börns auf Joyce, Lisa-Marie Bredy auf Zeno und Johanna Giesel auf Never Again Verbandsgemeinde Vorharz 20 | Nr. 5/2015 auf einen sehr guten 5. Platz vorarbeiten. Lisa-Marie Bredy zeigte in allen vier Prüfungen kontinuierlich gute Leistungen. Ebenfalls auf Never Again und Zeno wurde sie in der Gesamtwertung zweite. Trainer Heinz Cosmus freute sich über das gute Abschneiden seiner Schützlinge und schaut schon jetzt auf die Landesmeisterschaf- ten im Vierkampf im November. Besonderer Dank gilt aber auch den Besitzerinnen von Never Again Tanja Gräfling vom Cattenstedter Parforcejagt- Reitverein e. V. und Zeno Angelika Hüber vom Reit- und Fahrverein Wegeleben e. V., die ihre Ponys für diesen Wettkampf zur Verfügung stellten. (Hü, Foto: privat) Die Siegerin der Abschlussprüfung war Kati Linder auf Kleiner Pirat aus Osterweddingen Die Teilnehmerinnen an der Abschlussprüfung mit Trainern und Mitgliedern des RFV Wegeleben e. V. v. l. Nadine Börns, Vereinsvorsitzende Inga Cosmus, Heinz-Jürgen und Hanna Preller, Heinz Cosmus, Mario Giesel, Sabine Bothe aus Eilenstadt, vorn: Johanna Giesel und Annika Lindner v. l. Mario Giesel mit Tochter Johanna auf Never Again, Martina Börns mit Tochter Johanna auf Black Sun, Trainer Heinz Cosmus und LisaMarie Bredy auf Zeno Frauenchor Wegeleben e. V. Kirchennachrichten Das Herbstkonzert des Frauenchores Wegeleben findet am 10.10.2015 in der Kirche Sankt Peter und Paul in Wegeleben statt. Wegelebener Mädchen erfolgreich beim Landeswettbewerb im Vierkampf (Pietzpuhl, Wegeleben) Am Osterwochenende fand in der Reitanlage Gotzel in Pietzpuhl der Landeswettbewerb im Vierkampf statt. Der von der Jugendleitung des Landesverbandes der Reitund Fahrvereine Sachsen-Anhalt organisierte Wettbewerb besteht aus vier Teilprüfungen - Laufen, Schwimmen, Dressur- und Springprüfung. Seit vielen Jahren nehmen Kinder des Reit- und Fahrvereins Wegeleben e. V. erfolgreich am Vierkampf teil. In diesem Jahr fuhren Johanna Börns (13), Johanna Giesel (13) und Lisa-Marie Bredy (12) nach Pietzpuhl. Alle drei Mädchen und Trainer Heinz Cosmus konnten sich über gute bis sehr gute Ergebnisse freuen. Johanna Börns, bereits mehrfach erfolgreich in Spring- und Geländeprüfungen, startete erstmals in einer höheren Kategorie auf ihrem Pony Joyce und ihren Großpferd Black Sun und konnte sich im guten Mittelfeld platzieren. Die im Turniersport noch recht unerfahrene Johanna Giesel konnte sich nach Laufen und Schwimmen in der Dressur auf Never Again und im Springen auf Zeno Konfirmation im Kirchspiel Wegeleben Sieben Konfirmanden werden in unserem Kirchspiel zu Pfingsten konfirmiert (24. Mai, 14 Uhr). Wir freuen uns, dass wir auch Gäste aus der Nachbarschaft dabei haben. Der Jahrgang 2015 hat übrigens etwas Bemerkenswertes erreicht. Auf Antrag der Konfigruppe hat der Gemeindekirchenrat nach langer Debatte beschlossen, dass die Jugendlichen in Zukunft selbst über den Ort ihres Konfirmationsgottesdienstes abstimmen dürfen. In diesem Jahr gefiel den meisten Emersleben am besten. Unsere Konfis 2015 sind: Marcella Pach und Erik Deuerling (Groß Quenstedt), Tabea Neutzner (Harsleben), Elisabeth Baumgärtel (Wegeleben), Leon Gerloff (Nienhagen), Linda Rücker (Schwanebeck) und Anna-Maria Mente (Hedersleben). Wer sich übrigens zur Konfirmation anmelden möchte, sollte schon zu Beginn der siebenten Klasse daran denken. Denn der Konfikurs geht bei uns zwei Schuljahre. Musical und Sommerfest in Wegeleben Herzliche Einladung zur Aufführung des Luthermusicals am 30. Mai, um 16 Uhr, in der Stadtkirche Wegeleben. Chor und Band haben geprobt, die Schauspieler ihre Rollen gelernt. Nun müssen noch Licht und Mikros eingestellt werden, dann kann es losgehen: Das Musical über das Leben Martin Luthers und die Reformation. Verbandsgemeinde Vorharz Nr. 5/2015 | 21 Bei uns wird es in Wegeleben in der Stadtkirche aufgeführt. Anschließend lädt die Gemeinde noch alle zum Sommerfest ein. Bei Würstchen und Getränken im Garten lässt es sich dann gut plaudern. Außerdem wird Bettina Wloch für die Kinder da sein, und man kann wie zu Luthers Zeiten mit einer Druckerpresse drucken. Das Fest endet dann mit einer Andacht in der Kirche. 14.00 Uhr 15.00 Uhr 16.00 Uhr ab 01.06.15 Kirche Hausneindorf Kirche Heteborn Kirche Kroppenstedt anschließend Kaffeetrinken Hausneindorf Kirche jeden Mittwoch 17.00 Uhr Orgelmusik Und noch einen Artikel: Am 12.06.15, um 19.00 Uhr, findet in der St.-Petri-Kirche in Hausneindorf ein Orgelkonzert mit Prof. Matthias Eisenberg aus Straupitz, und dem Bariton Thomas Nürnberg aus Harzgerode statt. Nach einem kleinen Imbiss klingt der Abend bei Musik im Kerzenschein aus. Der Eintritt ist frei, um eine Spende am Ausgang wird gebeten. Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Schlegel Kirchennachrichten der Evangelischen Kirchengemeinde „St. Bonifatius“ Ditfurt Mai/Juni 2015 Gottesdienste Kinder bei der Chorprobe für das Luthermusical Termine des Kirchspiels Bode-Selke-Aue 24.05.15 10.30 Uhr 25.05.15 10.00 Uhr 27.05.15 14.30 Uhr 18.00 Uhr 19.00 Uhr 31.05.15 10.00 Uhr 07.06.15 09.00 Uhr 10.30 Uhr 10.06.15 14.30 Uhr 12.06.15 19.00 Uhr 14.06.15 15.00 Uhr 20.06.15 18.00 Uhr 21.06.15 09.00 Uhr 10.30 Uhr 24.06.15 14.30 Uhr 18.00 Uhr 27.06.15 15.00 Uhr 28.06.15 ab 13.00 Uhr Wedderstedt Gottesdienst Hedersleben oek. Gottesdienst in der kath. Kirche 24. Mai 2015 14.00 Uhr Gottesdienst zu Pfingstsonntag mit Konfirmation in der Bonifatiuskirche 7. Juni 2015 9.00 Uhr Gottesdienst in der Winterkirche 14. Juni 2015 10.00 Uhr Gottesdienst zur Diamantenen Konfirmation in der Bonifatiuskirche 21. Mai 2015 9.00 Uhr Gottesdienst in der Winterkirche Hausneindorf Seniorenkreis Hausneindorf oek. Abendgebet Hedersleben Konzert mit den Donkosaken Veranstaltungen Frauenhilfe: Hausneindorf Kirchspielgottesdienst Hedersleben Gottesdienst Heteborn Gottesdienst Chorprobe: Posaunenprobe (Kinder): Kinderkirche: Hedersleben Frauenkreis Bibelkreis: Hausneindorf Konzert mit Prof. M. Eisenberg, Orgel und Th. Nürnberg, Gesang Dienstag, den 9. Juni 2015, um 14.00 Uhr, in der Winterkirche. dienstags, um 19.30 Uhr, in der Winterkirche sonnabends, um 9.30 Uhr, in der Winterkirche dienstags mit Frau Randel zu den angegebenen Zeiten in der Winterkirche. Der Gemeindekirchenrat und Pfr. i. R. Martin Kunze laden am Montag, dem 15. Juni 2015, um 16.00 Uhr, zum monatlichem Bibelgespräch in die Winterkirche ein. Hakelgottesdienst am Waldfrieden Hausneindorf Gottesdienst Hedersleben Gottesdienst Wedderstedt Gottesdienst Hausneindorf Seniorenkreis Hedersleben oek. Abendgebet Wedderstedt Kirchruine Chortreffen der Chöre der Bode-Selke-Aue (Schlechtwettervariante: Saal Dorfkrug) Hausneindorf - Heteborn - Kroppenstedt Orgelexkursion Hausneindorf Burg Reubke-Orgelmuseum Veranstaltungen der Ev: Kirchengemeinde Ditfurt im Jahr 2015! Konzerte im Mai und Juni 2015 Am Sonnabend, dem 23. Mai 2015 findet um 19.00 Uhr in der Ditfurter Bonifatiuskirche ein Benefizkonzert zu Gunsten der Erhaltung der Röver-Orgel statt. Es ist ein Konzert für Orgel und Saxofon und wird von den Musikern: Herrn Klaus Schöbel - an der Orgel und Herrn Thorsten Köhler - auf dem Saxofon gestaltet. Beide Musiker kommen aus Pinneberg, wo in den letzten Jahren eine neue Orgel durch den uns bekannten Orgelbauer Baumhoer gebaut wurde. Unsere Röver-Orgel diente bei diesem Bau als Referenzorgel, es sollte so der Klang des Orgelbauer Röver erhalten bleiben. Verbandsgemeinde Vorharz Die Kirchengemeinde Ditfurt lädt Sie herzlichst zu diesem Konzert ein. Erleben Sie die erfrischende Musik der Orgel im Zusammenspiel mit dem Saxofon. Beide Musiker kommen extra aus Pinneberg um für die Erhaltung des Kleinods in unserer Kirchen, der Königin der Instrumente - der Röver-Orgel, zu musizieren. So wollen die Musiker ihren Beitrag leisten, dass nachfolgende Generationen die Musik unserer Orgel erleben können. Eintritt ist Frei! Um eine Spende am Ausgang wird für die Orgel gebeten. Mit Ihrem Konzertbesuch und der Spende am Ausgang garantieren Sie den Erhalt der faszinierenden Klänge der RöverOrgel für unsere Kinder und Enkel. Am Sonnabend, dem 20. Juni 2015, um 20.00 Uhr, gastieren in der Ditfurter Bonifatiuskirche „Die original Wolga Kosaken“ Samstag, 20. Juni 2015 - 20:00 Uhr 22 | Nr. 5/2015 Öffnungszeiten des Gemeindebüros: dienstags von 14.00 bis 17.00 Uhr Pfarrstr. 09, Tel./Fax 03946 3617 In dringenden Fällen Pfr. i. R. M. Kunze 03946 703535 oder H.-J. Gröpke 03947 4450 Hans-Jürgen Gröpke (GKR-Vorsitzender) Der mehrfach um- und aufgeschichtete Reisighaufen hat am 30. April 2015 am Schützenhausvorplatz in Wegeleben wunderbar gebrannt und den Winter vertrieben. Der nach 1 Stunde einsetzende leichte Dauerregen hat der Veranstaltung keinen Abbruch getan und konnte weder das lodernde Feuer besiegen, noch die mehr als 100 Einwohner vertreiben. Bei den Klängen der MTU unter der Leitung von Hartmut Lutz, mit Gesang von Carola Cosmus und Bernd Dieckmann, die unter einen Pavillion geschützt saßen, war es trotz des nicht idealen Wetters eine gelungene Veranstaltung. Danke an dieser Stelle nochmals an den Stadtrat Thomas Bäuerlein der mit seiner landwirtschaftaftlichen Technik dafür gesogt hat, dass die FF Wegeleben um 22.00 Uhr nur noch die Restglut löschen musste. Danke auch an die Kameraden der FF Wegeleben unter dem Wehrleiter Kam. Ulrich Müller und an die Kameraden der FF in Rodersdorf, unter dem Wehrleiter Herbert Stibane. Auch in Rodersdorf war es eine, nasse, aber gelungene Veranstaltung die gut besucht war. Zimmer Bürgermeister Stadt Wegeleben Sankt Bonifatiuskirche zu Ditfurt (Kirchhof, 06484 Ditfurt) Tickets bei: Pfarrbüro Pfarrstraße 9, 06484 Ditfurt, Tel. 034946 3617, Sprechzeiten dienstags von 14.00 bis 17.00 Uhr Frau Sandra Rabe (Kleines Café) Gottesackerstraße 16, Ditfurt Tel. 03946 707526, dienstags bis sonntags von 7.00 bis 12.00 u. 15.00 bis 18.00 Uhr Frau Andrea Schulze (Zur Basteltante) Blankenburger Weg 1, Ditfurt Tel. 03946 707624 dienstags bis freitags von 15.00 bis 18.00 u. sonnabends 9.00 bis 13.00 Uhr Konfirmation 2015 Die Konfirmation im Jahr 2015 findet am Pfingstsonntag, dem 24. Mai, um 14.00 Uhr, in der Bonifatiuskirche statt. Es werden konfirmiert: Lola Rydzik, Harslebener Straße 5 Cynthia Mary Wahrmund Lange Straße 49 Die Kirchengemeinde Ditfurt wünscht ihren Konfirmanden für den bevorstehenden großen ereignisreichen Tag und neuen Lebensabschnitt alles Gute und Gottes Segen. Straßenfest in Deesdorf Die Freiwillige Feuerwehr Deesdorf lädt zum diesjährigen Straßenfest am Samstag, dem 30. Mai 2015 ab 15.00 Uhr in das Gerätehaus der Feuerwehr ein. Für das leibliche Wohl ist mit Kaffee, selbst gebackenem Kuchen, Gegrilltem und Getränken ausreichend gesorgt. Für unsere Jüngsten gibt es verschiedene Spielangebote im Freien und natürlich ist eine Fahrt mit dem Feuerwehrauto auch wieder dabei. Verbandsgemeinde Vorharz Nr. 5/2015 | 23 Pfingsten und Himmelfahrt Im Mai freuen wir uns wieder auf einige Feiertage so auf die Pfingstfeiertage die für Berufstätigen gleichzeitig ein verlängertes freies Wochenende bedeuten. Die Schulkinder und die Lehrer freuen sich auf die damit verbundenen Pfingstferien, aber nur wenige wissen, dass Pfingsten neben Weihnachten und Ostern für Christen ein besonderes hohes kirchliches Fest ist. Exakt 50 Tage nach Ostern freuen wir uns immer an einem anderen Wochenende auf diese beweglichen Feiertage, weil Ostersonntag immer der 1. Sonntag nach dem ersten Vollmond im Frühjahr jeden Jahres gefeiert gefeiert wird, der sich zwangsläufig jährlich ändert. Genau 10 Tage vor Pfingsten feiern wir in Deutschland, seit 1934 als gesetzlichen Feiertag, Himmelfahrt, als den „Vatertag“. Die Wurzeln des Namens „Vatertag“ liegen in den USA. In Deutschland gehen die Ursprünge dieser Herrenfeier auf das Mittelalter zurück. Seit Mitte des 19. Jahrhunderts haben sich daraus die Herrentagsausflüge der Männer entwickelt, die immer mit allerlei Gaudi und viel Alkohol verbunden sind. Allen Lesern wünscht gesunde und erholsame Feiertage Hans-Jürgen Zimmer Bürgermeister Stadt Wegeleben Das endgültige diesjährige Storchenpärchen am 21.04.2015 Viel Geist scheint nicht in den Köpfen dieser Zeitgenossen vorhanden sein, die willkürlich mit roher Gewalt gut angewachsene und im vollem Laubkleid stehende Jungbäume die die Stadt Wegeleben gepflanzt, bzw. pflanzen lassen hat, immer wieder mal mutwillg umbrechen, wie auf dem Bild zu sehen. Viel Bewegung im Aderslebener Storchennest Auch in diesem Frühjahr hielten sich Nilgänse auf dem Adersleber Storchennest auf. Erstmals wurde ein Nilganspärchen am 28. Februar 2015 auf dem Storchennest beobachtet. Diesmal nisteten sie aber nicht, sondern nutzten das Nest zeitweilig zur Übernachtung. So war die Situation auch die nächsten 3 Wochen. Am 20.03.2015 wurde das Nilganspaar zum letzten Mal auf dem Nest gesichtet. Sie räumten noch rechtzeitig vor Ankunft der Weißstörche das Nest. Der männliche Altstorch wurde am 05.04.2015, am Morgen des Ostersonntages, erstmals beobachtet. Ein Storchenweibchen traf bereits am darauf fol- genden Tag, dem Ostermontag mittags ein. Dieses Weibchen blieb aber nur 2 Tage und verließ das Nest bereits wieder am 8. April 2015. Das zweite Storchenweibchen traf am 20. April in Adersleben ein. Diesmal blieb es. Beide Störche machten sich sofort an die gemeinsame Ausbesserung des Nestes. Am Dienstag, dem 21.04.2015 konnte mehrfach die Storchenpaarung beobachtet werden. Damit dürfte der Storchennachwuchs in Adersleben für dieses Jahr gesichert sein. Text und Fotos: Karl-Heinz Meu, Wegeleben Weg zur Badestelle Trift Bäume oder Sträucher werden nicht nur gepflanzt, weil sie das Bild einer Stadt/Gemeinde oder der Region verschönern, sondern ihr Nutzen erstreckt sich über viele Kategorien. Schon in der Schule lernen die Kinder, aber scheinbar haben sie da nicht aufgepasst, dass Bäume unsere Umwelt verändern, indem sie das Klima beeinflussen, die Luftqualität verbessern, Wasser speichern und wilden Tieren Schutz bieten. Sie bieten auch Lebensraum für Vögel und andere Wildtiere. Die Blätter filtern die Luft die wir atmen und befreien sie vom Staub und anderen Partikeln. Der Regen wäscht diese dann von den Blättern wieder ab. In diesem Prozess absorbieren die Blätter auch andere Umweltgifte, wie Ozon, Kohlenmonoxyd, Schwefeldioxyd und geben sie wieder als Sauerstoff ab. Wenn wieder mal überschüssige Kräfte bei diesen Mitbürgern vorhanden sind, sollten sie mal diesen Text sich in Erinnerung rufen, sofern sie ihn gelesen haben, bevor sie wieder Bäume zerstören. Damit fügen sie nicht nur der Stadt einen finanziellen Schaden zu, sondern letztlich gefährden sie auch ihren gesunden Lebensraum, denn ohne Sauerstoff können Menschen bekanntlich nicht leben. Hans-Jürgen Zimmer Bürgermeister Stadt Wegeleben Altstorch mit neuem Storchenweibchen am 06.04.2015 Verbandsgemeinde Vorharz 24 | Nr. 5/2015 (FFOG) und das Befahren von Feld- und Waldwegen zur Erfüllung der gestellten Aufgabe mit Pkw gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 FFOG zu gestatten. Den Beauftragten der Fachbehörde für Naturschutz (LAU) ist der Zutritt zu Grundstücken zum Zwecke von Erhebungen im Zusammenhang mit diesen Geländekontrollen auf der Grundlage der oben genannten Vorschriften in Verbindung mit § 30 NatSchG LSA und § 65 Abs. 3 BNatSchG zu gestatten. Es handelt sich dabei lediglich um eine Erfassung des Ist-Zustandes der Natur, grundsätzlich im nicht eingezäunten Bereich; Veränderungen an den Grundstücken sind damit nicht verbunden. Die Eigentümer und Nutzungsberechtigten der betroffenen Grundstücke werden gebeten, diese Kartierungen zu unterstützen. Sie sind verpflichtet, solche Maßnahmen des Naturschutzes wie Prüfungen, Vermessungen, die Entnahme von Pflanzenproben, Bodenuntersuchungen sowie sonstige Arbeiten und Besichtigungen im Rahmen des Betretungsrechts des § 30 NatSchG LSA zu dulden. Lust auf Besuch? Bolivianische Schüler suchen Gastfamilien! Kartierung von Arten und Lebensräumen/Biotopen in der Verbandsgemeinde Vorharz Bekanntmachung Das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU) als die nach § 2 Nr. 1 und 4 des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) zuständige Fachbehörde für Naturschutz beabsichtigt, die Kartierung und Bewertung von Arten, Biotopen und Lebensraumtypen durchzuführen, die im Zusammenhang mit der Erfüllung nachfolgender Aufgaben stehen: - Artikel 6 und 17 der Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen und Artikel 4 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 2009/105/EG über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten - Beobachtung von Natur und Landschaft als Landesaufgabe, auch in Verbindung mit § 5 Abs. 1 der Verordnung über abweichende Zuständigkeiten für das Recht des Naturschutzes und der Landschaftspflege und über die Anerkennung von Vereinigungen - Untersuchungen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege gemäß §§ 1, 30 -33, 37 -39 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und § 21 - 23, 25, 28 NatSchG LSA. In der Verbandsgemeinde Vorharz werden im Rahmen landesweiter Untersuchungen in den Jahren 2015 bis 2020 Kartierungen und das Monitoring aller in Sachsen-Anhalt relevanten Tierarten, Pflanzenarten und Biotope/Lebensraumtypen sowie Untersuchungen zur Erstellung von Naturschutzfachplanungen durchgeführt. Aufgrund des behördlichen Auftrages sind das Betreten von Feld und Wald gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 des Feld- und Forstordnungsgesetzes Die Schüler der Deutschen Schule Santa Cruz (Bolivien) wollen gerne einmal Schnee in den Händen halten und Deutschland kennen lernen. Dazu sucht das Humboldteum deutsche Familien, die offen sind, einen lateinamerikanischen Jugendlichen (15 bis 17 Jahre alt) aus dem leidenschaftlichen Land am Titicacasee als „Kind auf Zeit“ aufzunehmen. Spannend ist es, mit und durch das „Kind auf Zeit“ den eigenen Alltag neu zu erleben und gleichzeitig ein Fenster in ein Land aufzustoßen, wo die Ursprünglichkeit noch existiert: meterhohe Kakteen und Häuser, die aus Salz gebaut sind. Bolivien ist „wild“ und eigenwillig, das gilt ebenso für die grandiosen Landschaften wie für die Bevölkerung. Die bolivianischen Jugendlichen lernen Deutsch als Fremdspra- che, so dass eine Grundkommunikation gewährleistet ist. Ihr potenzielles „Kind auf Zeit“ ist schulpflichtig und soll die nächstliegende Schule zu ihrer Wohnung besuchen. Der Aufenthalt bei Ihnen ist gedacht von Samstag, den 26. September 2015 bis Samstag, den 12. Dezember 2015. Wenn Ihre Kinder Bolivien entdecken möchten, laden wir ein an einem Gegenbesuch im Februar 2016 oder Oktober 2016 teilzunehmen. Für Fragen und Infos kontaktieren Sie bitte die gemeinnützige Servicestelle für Auslandsschulen: Humboldteum - Verein für Bildung und Kulturdialog, Königstraße 20, 70173 Stuttgart, Tel. 0711 2221400, Fax 0711 2221402, E-Mail: [email protected], www.humboldteum.de Verbandsgemeinde Vorharz Nr. 5/2015 | 25 Es kommt immer wieder mal vor, dass Einwohner aus ihren Grundstücken ursprünglich selbst gezogene Sämlinge, die nun zu jungen Bäumen herangewachsen sind loswerden wollen, weil sie sonst zu groß werden. Die Stadt Wegeleben ist da immer wieder ein dankbarer Abnehmer, spart das der Stadt Wegeleben doch Kosten bei der sonst fälligen Ersatzpflanzung gemäß gültiger Baumschutzsatzung. So haben wir kürzlich 2 Eichen von Adalbert Timm aus Wege- leben und 1 Ahorn und 1 Birke von Manfred Mente aus dem OT Adersleben erhalten. Alle 4 genannten Bäume sind zwischenzeitlich auf dem städtischen Friedhof in Wegeleben neu eingepflanzt. Der Bürgermeister bedankt sich hiermit öffentlich für die kostenlose Baumspende bei den genannten Einwohnern. Hans-Jürgen Zimmer Bürgermeister Stadt Wegeleben Ausschreibung Die Stadt Wegeleben schreibt den Verkauf folgender Wohngrundstücke in der Stadt Wegeleben aus: Harslebener Str. 1 Harslebener Str. 12A Hinter der Oberpfarre 3 Kirchhof 5 Kuhley 5 Markt 16 Siechenhofsweg 20 Siechenhofsweg 25 Siechenhofsweg 26 Steinweg 8 Wallstr. 14 Wallstr. 15 Die genaue Größe der Grundstücke kann im Bauamt der Verbandsgemeinde Vorharz eingesehen werden. Bewerber können ihre Angebote im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Angebot Ausschreibung Wohngrundstücke in Wegeleben“ bis zum 31. Mai 2015 in der Verbandsgemeinde Vorharz abgeben. gez. Zimmer Bürgermeister Der Schwanebecker Seniorentreff stellt sich vor Wir treffen uns jeden Dienstag, um 14.00 Uhr, im Rathaus. Zurzeit zählt unsere Gruppe 17 Mitglieder. Viele Programme und Beschäftigungen bereitet unsere Leiterin Ilona Heier für uns vor. Zum Beispiel Pizza backen, Salate zubereiten, Sport und verschiedene Vorträge. Die Themen, welche uns eine Angestellte der Ratsapotheke erläutert, sind immer sehr interessant. Beim gemeinsamen Sport haben wir immer viel Spaß. Unser Dank gilt den zahlreichen Sponsoren, ohne ihre Unterstützung wäre es uns nicht möglich vieles durchzuführen. Vielleicht finden noch ein paar mehr Besucher den Weg zu unseren Treffen, es ist jeder gern gesehen. Vielen Dank sagen wir Ilona und Andrea für ihre Arbeit und hoffen, dass wir noch lange gemeinsam Spaß und Unterhaltung haben. Im Auftrag der Mitglieder des Seniorentreffs U. B. Herzlichen Glückwunsch Ditfurt am 02.06. Frau Hella Riekehr am 05.06. Frau Hannelore Guse am 06.06. Herrn Joachim Kaim am 07.06. Frau Inge Bock am 08.06. Frau Brigitte Kunze am 10.06. Herrn Reinhard Asmus am 10.06. Herrn Henning Wartenberg am 11.06. Frau Käthe Krüger am 13.06. Frau Lisbeth Buch am 13.06. Herrn Hilmar Molle am 19.06. Herrn Günter Pohle am 23.06. Frau Hildegard Schulz am 27.06. Herrn Albert Krause am 28.06. Herrn Karl-Heinz Ethe am 28.06. Herrn Hans-Jürgen Rothhardt Groß Quenstedt am 04.06. Frau Hildegard Kühn am 05.06. Frau Renate Spitzbarth am 05.06. Herrn Bernhard Zeidler am 07.06. Frau Edith Draheim am 08.06. Frau Anneliese Grützemacher am 10.06. Frau Sigrid Siebert am 11.06. Frau Waltraut Schröder am 16.06. Frau Marie-Luise Robra am 24.06. Frau Rosemarie Müller am 30.06. Herrn Karl-Heinz Müller Harsleben am 01.06. Frau Lieselotte Schach am 01.06. Frau Margrid Sinnemann am 02.06. Herrn Klaus Jendykiewicz am 03.06. Frau Gisela Heßler am 03.06. Herrn Udo Mertens am 03.06. Frau Edith Schulze am 04.06. Herrn Wolfgang Freistedt am 04.06. Frau Renate Günzel am 06.06. Frau Brigitte Hübener am 06.06. Herrn Adolf Kruse am 06.06. Frau Erika Weiß am 07.06. Frau Hannelore Weiß am 08.06. Frau Liselotte Dannemann am 10.06. Frau Erna Nitsche am 10.06. Herrn Wolfgang Rösler am 11.06. Frau Gisela Griep am 11.06. Frau Ingeborg Gründler am 11.06. Frau Jutta Zabel am 12.06. Frau Heidemarie Bremer am 13.06. Herrn Peter Heinemann am 15.06. Frau Ursula Nitzpon am 18.06. Herrn Heinz Hübener am 18.06. Frau Hannelore Schimski am 18.06. Frau Ingrid Zenker am 19.06. Frau Paula Fansa am 20.06. Herrn Herbert Fischer am 23.06. Herrn Kurt Hildebrandt am 23.06. Frau Lieselotte Schulze am 26.06. Herrn Hans Kallweit am 27.06. Frau Ingrid Smetana am 30.06. Frau Antje Enke am 30.06. Herrn Erich Peukert zum 73. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 94. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 89. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 92. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 96. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 94. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 92. Geburtstag zum 93. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 91. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 91. Geburtstag zum 89. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 73. Geburtstag Verbandsgemeinde Vorharz Hedersleben am 01.06. Frau Eveline Kuhn am 02.06. Frau Irmgard Kubecki am 04.06. Frau Hanna Hechler am 09.06. Frau Doris Höfert am 11.06. Herrn Walter Kuhn am 12.06. Frau Ursula Obermann am 16.06. Herrn Heinz Lehnart am 16.06. Frau Gretel Schulze am 17.06. Herrn Dieter Siedentopf am 17.06. Herrn Richard Ziemann am 18.06. Frau Monika Hildebrandt am 20.06. Frau Marga Hupe am 21.06. Frau Hanna Rumpf am 21.06. Herrn Helmut Tittelbach am 22.06. Herrn Kurt Herrmann am 22.06. Frau Renate Stebener am 24.06. Herrn Friedrich Rumpf am 26.06. Frau Sigrid Falke am 26.06. Herrn Willi Kramm am 27.06. Frau Rosemarie Bruckert am 29.06. Herrn Wilmut Raulf Schwanebeck am 01.06. Frau Josephina Kümmel am 01.06. Herrn Günther Lippert am 01.06. Frau Irene Voigtländer am 02.06. Frau Annemargret Reichardt am 03.06. Herrn Erich Schulz am 04.06. Herrn Dieter Müller am 04.06. Frau Barbara Paulick am 06.06. Frau Anneliese Ollendorf am 07.06. Frau Ingeburg Belling am 08.06. Frau Ursula Arnoldt am 09.06. Herrn Kurt Kaiser am 10.06. Frau Maria-Theresia Bläsing am 14.06. Frau Elke Redlich am 14.06. Frau Ingeborg Schmeißer am 15.06. Herrn Wolfgang Brodatzki am 16.06. Frau Karin Eschberger am 17.06. Herrn Karl Spaniel am 17.06. Frau Emmi Voß am 18.06. Herrn Hans-Joachim Kümmel am 19.06. Herrn Rolf Berkling am 22.06. Frau Wilhelmine Hage am 22.06. Frau Waltraut Jäger am 23.06. Frau Hannelore Helmholdt am 23.06. Herrn Horst Kühne am 23.06. Frau Erna Lampe am 24.06. Frau Hildegard Ciachera am 24.06. Frau Elisabeth Wiele am 25.06. Frau Gudrun Werner am 26.06. Frau Lieselotte Dieckmann am 28.06. Frau Bärbel Kappe Schwanebeck OT Nienhagen am 03.06. Frau Bärbel Wellhausen am 18.06. Frau Helga Taplick am 19.06. Herrn Dieter Brugger am 21.06. Herrn Werner Müller am 26.06. Herrn Wolfgang Zielinski am 27.06. Frau Monika Herdin am 29.06. Frau Edith Kleinau Selke-Aue OT Hausneindorf am 01.06. Frau Ilse Degering am 05.06. Frau Inge Madrunka 26 | Nr. 5/2015 zum 75. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 89. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 92. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 85. Geburtstag am 20.06. Frau Renate Renner am 27.06. Frau Brigitte Faßhauer am 30.06. Frau Heidrun Hoppe Selke-Aue OT Heteborn am 01.06. Frau Maria Fricke am 12.06. Frau Helga Machemehl am 13.06. Frau Elisabeth Lange am 17.06. Frau Rita Plobner am 20.06. Frau Hildegard Mechnik Selke-Aue OT Wedderstedt am 01.06. Herrn Erich Grumann am 07.06. Herrn Bodo Haffner am 07.06. Frau Vera Hühnerbein am 08.06. Frau Gertrud Stang am 17.06. Frau Frida Becker am 20.06. Herrn Otto Hinze am 21.06. Frau Dora Raulf am 26.06. Frau Inge Notthoff am 29.06. Frau Hella Reisser Wegeleben am 05.06. Herrn Eberhard Moelle am 06.06. Herrn Hans-Joachim Urban am 06.06. Herrn Erwin Wawrik am 07.06. Herrn Ottomar Heyer am 07.06. Frau Adelheid Maaß am 08.06. Herrn Hans Schröder am 09.06. Frau Erika Löffler am 09.06. Herrn Gerhard Skarupke am 11.06. Herrn Karl-Heinz Lindner am 12.06. Frau Monika Urbank am 14.06. Herrn Bruno Müller am 15.06. Herrn Klaus Walczak am 16.06. Frau Margareta Hesse am 18.06. Herrn Josef Fiedler am 18.06. Herrn Kurt Lindner am 18.06. Herrn Rüdiger Potratz am 20.06. Herrn Waldemar Röber am 22.06. Herrn Franz Cosmus am 22.06. Frau Lisa Koch am 24.06. Herrn Klaus Kaufmann am 27.06. Herrn Peter Fonfara am 27.06. Frau Eva Magiera am 28.06. Herrn Wolfgang Löffler am 28.06. Frau Ruth Peulecke am 29.06. Frau Brigitte Deppner am 29.06. Herrn Friedrich Wolff Wegeleben, OT Deesdorf am 05.06. Frau Monika Hoffmann am 08.06. Frau Ruth Glause am 16.06. Frau Monika Dürschmied am 24.06. Herrn Helmut Hoffmann am 25.06. Herrn Friedrich Glause am 25.06. Herrn Günther Waldmann am 26.06. Frau Hermine Bühl Wegeleben, OT Rodersdorf am 06.06. Frau Elfriede Kühne am 21.06. Frau Ilse Ohlendorf am 25.06. Frau Erna Roedat zum 79. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 94. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 89. Geburtstag Verbandsgemeinde Vorharz Nr. 5/2015 | 27 Verbandsgemeinde Vorharz Herzlichen Glückwunsch Ehejubilare Zum 50. Hochzeitstag am 05.06. Herrn Hans-Jürgen Nagel und Frau Elvira Nagel aus Harsleben am 05.06. Herrn Klaus Meyer und Frau Brigitte Meyer aus Schwanebeck Anzeigen IMPRESSUM Zum 60. Hochzeitstag am 04.06. Herrn Dieter Heyer und Frau Gerda Heyer aus Ditfurt Das Amtsblatt der Verbandsgemeinde Vorharz erscheint monatlich und wird an alle erreichbaren Haushalte kostenlos verteilt. -Herausgeber: Verbandsgemeinde Vorharz, Markt 7, 38828 Wegeleben - Verlag und Druck: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon (0 35 35) 4 89 -0 Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. - Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Vorharz, Frau Pesselt - Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, vertreten durch den Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan, www.wittich.de/agb/herzberg Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zurzeit gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche insbesondere aus Schadenersatz sind ausdrücklich ausgeschlossen.
© Copyright 2024 ExpyDoc