Baulicher Br andschutz Dicke Luft im „Digestorium“ – Teil 2 Brandschutzklappen: Die Verwendung von Brandschutzklappen (BSK) in Laborabluftanlagen (früher Digestorienabluft genannt) im Bestand und bei Neubauten war Anlass von Diskussionen. Teil 2 des Fachartikels beschreibt die Durchführung der Brandversuche und das Entscheidungsraster für die Planung von Laborabluftanlagen mit/ohne Brandschutzklappen. Manfred Lippe Fotos: MPA NRW Abb. 1: „Superklappe“ ohne Dichtung und im Brandfall aufschäumenden Baustoff. Die Verschmutzung wurde beim Ausbau und zur Brandprüfung nicht entfernt. D ie Problemstellung bei den Laborabluftanlagen wurde in Teil 1 dieses Beitrags ausführlich beschrieben (siehe www.feuertrutz.de). Wesentlich war die praktische Erprobung der Funktionsfähigkeit im Brandfall als Ergänzung zu rein statistischen Erhebungen aufgrund von Erfahrungswerten der chemischen Industrie. Die Erhebungen lassen keine Schlüsse über 2 die Funktionsfähigkeit im Brandfall zu. Der Versuchsaufbau zur Brandprüfung an den gebrauchten BSK wurde vom Materialprüfungsamt NRW, Außenstelle Erwitte festgelegt und die drei Brandversuche wurden dort durchgeführt. Beschreibung der Brandversuche Die Versuchsgrundlage im ersten Versuch für zwei BSK war die DIN 4102-6:1977-09 „Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Lüftungsleitungen, Begriffe, Anforderungen und Prüfungen“, die Prüfvorschrift für ältere BSK ohne Dämmschichtbildner (s. Abbildung 3). Im zweiten Brandversuch wurden die BSK 3 bis 5 ebenfalls nach der o. g. DIN geprüft. Die BSK 6 wurde auf der Grundlage der europäischen Norm DIN EN 1366-2:1999-10 „FeuerwiderstandsprüFeuerTRUTZ Magazin 5.2014 Baulicher Br andschutz Abb. 2: Brandschutzklappe mit Dichtung und im Brandfall aufschäumenden Baustoffen Abb. 3: Brandversuch mit zwei Brandschutzklappen aus der Laborabluft „Fakultät Elektrotechnik“: durch die Erhebung im Vorfeld wurde festgestellt, dass diese Laborabluft stark belastet sein kann. Abb. 4: Brandversuch mit vier Brandschutzklappen aus der Laborabluft „Fakultät Phytochemie“ Abb. 5: Brandversuch zum Vergleich unterschiedlicher Einsatzbereiche und Zeiten: die Zu- und Abluftklappe stammte aus der gleichen Anlage, um eine Vergleichbarkeit herzustellen. Abb. 6: Brandschutzklappe nach dem Brandversuch: die Position der Temperaturfühler im Versuch ist zu erkennen. Abb. 7: Brandschutzklappe nach dem Brandversuch: Die Temperaturfühler im Versuch sind zu erkennen. fungen für Installationen – Teil 2: Brandschutzklappen“ geprüft (s. Abbildung 4). Im dritten Brandversuch wurde ein Vergleich baugleicher Klappen bei unterschiedlicher Beanspruchung als Ziel umgesetzt. FeuerTRUTZ Magazin 5.2014 Dazu wurden je eine BSK aus der Abluft und Zuluft einer Laborabluftanlage geprüft sowie als Referenz eine neue BSK mitgeprüft (s. Abbildung 5). Abbildungen 6 und 7 zeigen die Klappen nach dem Brandversuch. Zusammenfassung der Versuchsergebnisse Auf Basis der Schutzzielerfüllung in der Anwendungspraxis können aus den Versuchen folgende Schlüsse gezogen werden: ❯❯ 3 Quelle: Manfred Lippe Baulicher Br andschutz Abb. 8: Empfehlungen zum Einsatz von Brandschutzklappen in Verbindung mit RLT-Anlagen auf der Grundlage der M-LüAR 2005 und deren Ergänzungen 2010 Die BSK haben fehlerfrei und korrekt nach 13 Sekunden ausgelöst. Der Raumabschluss war nach der vollen Prüfzeit von über 90 Minuten sichergestellt. Damit wurde der Nachweis, dass keine konkrete Gefährdung vorliegt, erbracht. Vor dem Ablauf von 45 Minuten wurden an keiner Stelle Übertemperaturen gemessen. Eine Personenevakuierung wäre dann bereits beendet, denn Brandmelde- und Alarmierungsanlagen sind i. d. R. vorhanden. Die für die Zulassung einer neuen Klappe erforderlichen Werte der thermischen Isolierung konnten bei den mehr als 10 Jahre alten BSK bzw. „Superklappen“ (noch ohne Dämmschichtbildner) nicht an allen Stellen, z. B. nicht am innenliegenden Klappenblatt und außen am Gehäuse, erreicht werden. Worauf dies im Einzelnen zurückzuführen ist (chemische Belastung und/oder Alterung bzw. andere Gründe, z. B. Ausbaubelas4 tung, konnte nicht im Detail ermittelt werden. Es ist zu erwähnen, dass bei diesen BSK auch die Messungen der Undichtigkeit vor dem Brandversuch erhöhte Werte ergaben. Beim dritten Brandversuch wurde mit jeweils einer baugleichen neuen BSK, einer seit 2010 in der Zuluft und einer seit 2010 in der Laborabluft eingebauten BSK als Vergleichsversuch mit Unterdruck auf der Abluftseite durchgeführt. Bei diesem Versuch wurden alle für die Zulassung erforderlichen Werte erreicht. Es gab keine wesentlichen Unterschiede. Die geringen Temperaturunterschiede auf der brandabgewandten Seite können als übliche Toleranzbreite der Messung eingestuft werden. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass von den geprüften Bestandsklappen keine konkrete Gefahr ausgegangen ist. Dies lässt den Schluss zu, dass von den in der Laborabluft derzeit eingesetzten BSK keine konkrete Gefahr ausgeht. Konsequenzen für den sicheren Betrieb von BSK in der Laborabluft Die Laborabluftanlagen müssen wie alle anderen RLT-Anlagen durch Fachplaner auf Grundlage der Laborrichtlinie, einer Gefährdungsbeurteilung des Betreibers und den a. a. R. d. T. geplant werden. Die komplexen Anforderungen dazu sind als Anwendungsempfehlung für Planer und Betreiber ■ in Abbildung 8 zusammengefasst. Schlagworte für das Online-Archiv unter www.feuertrutz.de Brandschutzklappen Autor Dipl.-Ing. Manfred Lippe öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für den baulichen und anlagentechnischen Brandschutz (IHK Mittlerer Niederrhein) www.MLPartner.de FeuerTRUTZ Magazin 5.2014
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