Hinweis der Friedhofsverwaltung

Hinweis der Friedhofsverwaltung
Liebe Friedhofsbesucher,
in Kürze beginnt wieder die Zeit des Rasenmähens durch die Mitarbeiter der
Gemeinde. Auch im Bereich der Rasengrabstätten.
Diese Arbeiten werden allerdings massiv behindert durch vermehrt abgelegten
Grabschmuck, Pflanzschalen, Kerzenständer, Vasen und dergleichen.
Nach § 26 der Friedhofsordnung der Gemeinde Niestetal ist jedoch das Bepflanzen
der Rasengrabstätten, sowie das Aufstellen und Ablegen von Pflanzschalen,
Kerzenständern, Vasen und anderem Grabschmuck nicht erlaubt. Ebenso nicht das
Einfrieden oder Abgrenzen der Grabstätten.
Für die eigene Gestaltung von Grabstätten werden entsprechende Grabstätten
vorgehalten.
Damit die Mitarbeiter der Gemeinde die Mäharbeiten ungehindert und zügig
ausführen können, bitten wir die Angehörigen und Nutzungsberechtigten, jeglichen
Grabschmuck umgehend von den Rasengrabstätten zu entfernen.
Mit Beginn der Mäharbeiten sehen wir uns ansonsten gezwungen, noch
vorhandenen Grabschmuck ohne weitere Aufforderung zu entfernen und zu
entsorgen.
Wir bitten um Verständnis.