Hinweis der Friedhofsverwaltung Liebe Friedhofsbesucher, in Kürze beginnt wieder die Zeit des Rasenmähens durch die Mitarbeiter der Gemeinde. Auch im Bereich der Rasengrabstätten. Diese Arbeiten werden allerdings massiv behindert durch vermehrt abgelegten Grabschmuck, Pflanzschalen, Kerzenständer, Vasen und dergleichen. Nach § 26 der Friedhofsordnung der Gemeinde Niestetal ist jedoch das Bepflanzen der Rasengrabstätten, sowie das Aufstellen und Ablegen von Pflanzschalen, Kerzenständern, Vasen und anderem Grabschmuck nicht erlaubt. Ebenso nicht das Einfrieden oder Abgrenzen der Grabstätten. Für die eigene Gestaltung von Grabstätten werden entsprechende Grabstätten vorgehalten. Damit die Mitarbeiter der Gemeinde die Mäharbeiten ungehindert und zügig ausführen können, bitten wir die Angehörigen und Nutzungsberechtigten, jeglichen Grabschmuck umgehend von den Rasengrabstätten zu entfernen. Mit Beginn der Mäharbeiten sehen wir uns ansonsten gezwungen, noch vorhandenen Grabschmuck ohne weitere Aufforderung zu entfernen und zu entsorgen. Wir bitten um Verständnis.
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