enercity netz Anschlüsse - bei der enercity Netzgesellschaft mbH

enercity netz
Anschlüsse
Ergänzende Bedingungen
Gültig ab 01.01.2016
Anschlusskosten, Baukostenzuschüsse und zusätzliche
Kostenregelungen für Strom-, Gas- Anschlussnehmer und
Wasser-Tarifkunden
Inhalt
1Einleitung .................................................................................................................................................................................................... 3
2Anschlusskosten ........................................................................................................................................................................................ 3
2.1Kosten für die Herstellung von Anschlüssen ........................................................................................................................................ 3
2.2Kosten für die Veränderung von Anschlüssen ...................................................................................................................................... 5
2.3Sicherungsverstärkung ............................................................................................................................................................................. 5
2.4Bauanschlüsse ........................................................................................................................................................................................... 5
2.5 Inaktive Anschlüsse .................................................................................................................................................................................. 5
2.6Kurzfristige Terminverschiebung
oder Änderungen auf der Baustelle ....................................................................................................................................................... 5
3Baukostenzuschuss ................................................................................................................................................................................... 5
4Inbetriebsetzungskosten ......................................................................................................................................................................... 6
5Kosten bei Einstellung und Wiederaufnahme
der Wasserversorgung bzw. der Anschlussnutzung............................................................................................................................. 7
6Abrechnungszeitraum des Wasserverbrauchs, Kosten bei Zahlungsverzug ................................................................................... 7
7Widerrufsbelehrung für Kunden, die Verbraucher im Sinne des § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches sind............................. 7
8Allgemeines ................................................................................................................................................................................................ 7
2
1 Einleitung
2 Anschlusskosten
Die enercity Netzgesellschaft mbH wird nachfolgend als
§ 9 NAV, § 9 NDAV, § 10 AVBWasser V
enercity netz benannt.
enercity netz als Netzbetreiber erstellt und ändert im Namen
2.1 Kosten für die Herstellung von Anschlüssen
Strom – Gas – Wasser
und auf Rechnung der Stadtwerke Hannover AG die Anschlüsse
Strom und Gas und die Hausanschlüsse Wasser, nachfolgend
Anschlüsse genannt.
Die nachfolgenden Kostenregelungen gelten als Ergänzung für:
§§ Allgemeine Bedingungen von enercity netz für den
Anschluss und die Anschlussnutzung von Letztverbrauchern
in Niederspannung bzw. Niederdruck [entsprechen der
§§
2.1.1 Standardanschlüsse
Als Standardanschluss gilt:
§§ Niederspannungsanschluss mit einem Aluminium­
querschnitt bis 70 mm2 und einem Anschlusskasten bis
Baugröße NH 2
§§
Gasanschluss bis zu einer Nennweite von 50 mm bei einem
Anschluss an das Niederdrucknetz oder 25 mm bei einem
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzan-
Anschluss an das Mitteldrucknetz. Der Über­gabedruck
schluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung
beträgt 23 mbar, die Schwankungsbreite des Brennwertes
in Niederspannung (NAV) bzw. der Gasversorgung in Nieder-
liegt zwischen 9,7 und 10,5 kWh/m3
Wasseranschluss bis zu einer Nennweite von 50 mm
druck (NDAV)].
Versorgungsbedingungen enercity netz Wasser, die den
§§
„Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser
und normalen Bauverhältnissen.
mit einer maximalen Länge in öffentlichen Flächen von 10 m
(AVB Wasser V) der Stadtwerke Hannover AG“ entsprechen.
Position 1 – Grundbetrag
Die „Allgemeinen Bedingungen“ sind im Internet unter
Die Position 1 – Grundbetrag – gilt für die Baustelleneinrich-
www.enercity-netz.de veröffentlicht. Auf Wunsch stellt sie der
tung und -sicherung, die Einholung eventuell erforderlicher
Netzbetreiber unentgeltlich zur Verfügung.
Genehmigungen, die kompletten und betriebsfertigen Verlegeund Montagearbeiten, den Tiefbau und Oberflächenaufbruch im
Der Anschlussnehmer kann die Herstellung, Inbetriebnahme
Bereich der Versorgungsleitung, sowie die dazugehörigen Trans-
sowie Veränderungen des Anschlusses beantragen:
porte. Ebenfalls enthalten sind die Verkehrssicherung während
§§
über den Online-Service im Internet unter
der Baumaßnahme, die Einmessung und die Dokumentation
www.enercity-netz.de
der Leitungen. Der Grundbetrag gilt nicht für kontaminierte
§§ über den dort zur Verfügung gestellten Vordruck
oder belastete Böden und Oberflächen. Die Abrechnung erfolgt
Der Anschlussnehmer ist berechtigt, auf dem Privatgrundstück
Anschlusskombination.
pauschal pro zu erstellendem Anschluss/zu erstellender
bestimmte Arbeiten unter Einhaltung der technischen Vorgaben von enercity netz in Eigenleistung und/oder in eigener
Position 2 – Material
Verantwortung gemäß den Regeln der Technik zu erbringen.
Die Position 2 – Material – beinhaltet alle Kabel-, Leitungs-,
Verbindungs- und Hilfsmaterialien zur betriebsfertigen Ver-
Um die Arbeiten termingerecht durchführen zu können, benö-
legung des Anschlusses vom Abzweig an der Versorgungslei-
tigt enercity netz die Auftragserteilung des Anschlussnehmers
tung bis zur Absperreinrichtung im Gebäude. Diese Position
mindestens vier Wochen vor der geplanten Ausführung der An­­
wird pauschal pro zu erstellendem Anschluss/zu erstellender
schlussarbeiten. Die Arbeiten dauern in der Regel vier Werktage.
Anschlusskombination abgerechnet.
Dieser Zeitbedarf kann aufgrund von Faktoren, die nicht durch
Position 3 – Wiederherstellung
enercity netz beeinflussbar sind, wie zum Beispiel Witterung,
Die Position 3 – Wiederherstellung von Oberflächen an der Ver-
unzureichend erbrachte Eigenleistung, keine oder unzurei-
sorgungsleitung – erfolgt nach den Grundsätzen der jeweiligen
chende Baufreiheit, Auflagen sowie einzuholende Genehmigun-
Straßenbaulastträger. Die jeweils höherwertige Oberfläche wird
gen durch den Straßenbaulastträger, überschritten werden.
als Pauschale pro zu erstellendem Anschluss/zu erstellender
Anschlusskombination berechnet. Eine Baustraße wird genauso
Der Anschlussnehmer hat enercity netz die Erklärung zur Kampfmit-
behandelt wie eine endgültige Straße mit bituminöser Oberfläche.
telfreiheit mit der Beauftragung des Netzanschlusses vorzulegen.
Vom Anschlussnehmer sind die „Technischen Anschluss­
richtlinien“ von enercity netz zu beachten. Diese sind unter
www.enercity-netz.de veröffentlicht. Der Anschlussnehmer hat
sicherzustellen, dass die Richtlinien von seinem Beauftragten
eingehalten werden.
Für die Leistungen gilt der gesetzliche Umsatzsteuersatz von
19 %, Ausnahme bildet hier der Neubau eines Wasseranschlusses, der mit 7 % Umsatzsteuer beaufschlagt wird.
3
Pos
1
2
3a
3b
4
5a
5b
5c
5d
6a
6b
Strom (S)
Grundbetrag für Tiefnetto 7%
und Leitungsbau an der
netto 19%
Versorgungsleitung in EUR/St brutto
Material in EUR/St
netto 7%
netto 19%
brutto
Wiederherstellung einer
netto 7%
bituminösen Oberfläche an der netto 19%
Versorgungsleitung in EUR/St brutto
Wiederherstellung einer
netto 7%
Pflaster- Oberfläche an der
netto 19%
Versorgungsleitung in EUR/St brutto
Tiefbau im privaten Bereich
netto 7%
in EUR/m
netto 19%
brutto
Kernbohrung(en) in EUR/St
netto 7%
netto 19%
brutto
Kernbohrung für eine
netto 7%
Mehrspartenhauseinführung netto 19%
in EUR/St
brutto
Dichtelement(e) in EUR/St
netto 7%
netto 19%
brutto
Mehrspartenhauseinführung netto 7%
in EUR/St
netto 19%
brutto
Inbetriebsetzung in EUR/St
netto 7%
netto 19%
brutto
Weitere Zählpunkte in EUR/St netto 7%
netto 19%
brutto
1.521,00
1.810,00
163,90
195,04
512,60
609,99
184,90
220,03
33,60
39,98
84,00
99,96
Gas (G) Wasser (W)
1.806,70
1.865,60
2.220,07
1.933,17
172,30
189,10
225,03
184,36
773,10
773,10
919,99
827,22
252,10
252,10
300,00
269,75
54,60
46,20
54,98
58,42
84,00
84,00
99,96
89,88
50,40
59,98
75,60
89,96
88,20
104,96
105,00
124,95
46,20
54,98
63,00
74,97
50,40
53,93
105,00
112,35
63,00
S/G
168,00
199,92
S/W
1.700,80
425,20
2.325,82
173,00
163,10
379,20
497,70
292,30
880,38
164,10
96,40
290,31
35,50
23,30
65,73
84,00
84,00
189,84
G/W
1.408,20
1.062,30
2.770,92
175,70
185,70
408,98
395,00
395,00
892,70
130,30
130,30
294,48
31,70
27,10
66,17
84,00
84,00
189,84
121,80
144,94
50,40
50,40
113,91
48,70
73,10
139,10
193,30
230,03
104,00
89,30
217,55
105,00
105,00
237,30
2.663,90
3.170,03
353,00
420,07
790,00
940,10
260,50
310,00
50,40
59,98
S/G/W
1.556,50
1.620,00
3.593,24
176,50
353,00
608,93
303,40
495,00
913,69
105,40
172,00
317,46
25,10
38,00
72,09
84,00
168,20
290,04
33,60
67,30
116,04
48,10
156,00
237,11
72,10
180,00
291,35
104,40
193,90
342,46
67,41
Die Positionen 4, 5a und 5b auf dem privaten Grundstück oder am Gebäude können in Eigenleistung und/oder eigener Verantwortung
nach vorheriger Abstimmung mit enercity netz gemäß den Regeln der Technik erstellt werden.
Position 4 – Tiefbau (privat)
eine Mehrspartenhauseinführung eingebaut werden. Bei Gebäu-
Die Position 4 – Tiefbau auf Privatflächen – gilt für die Baustel-
den ohne Keller ist dem Netzbetreiber ein Leerrohr für jedes
lensicherung, die Tiefbauarbeiten und den Oberflächenauf-
Medium gemäß der Prinzipskizze von enercity netz einzubauen.
bruch auf dem anzuschließenden Grundstück sowie die zuge-
Einzelheiten sind vor der Beauftragung mit enercity netz abzu-
hörigen Transporte. Diese Leistungen werden in Euro pro Meter
stimmen.
angeboten. Als Abrechnungslänge gilt die auf dem Grundstück
zwischen Grundstücksgrenze und Eintrittsstelle in das Gebäude
Position 6a und 6b – Inbetriebsetzung des Netzanschlusses
oder Objekt projizierte Rohrlänge. Dies gilt auch bei graben-
Die Positionen 6a und 6b – Inbetriebsetzung des Netzanschlus-
loser Verlegung. Auf dem anzuschließenden Grundstück wird
ses – beinhalten die Prüf- und Montagetätigkeiten zur Inbe-
die Oberfläche nicht wiederhergestellt. Ausnahmen bilden hier
triebnahme des Anschlusses. Sofern am gleichen Tag medien-
private Erschließungsstraßen, deren Wiederherstellung nach
bezogen weitere Zählpunkte in dem gleichen Objekt in Betrieb
Position 3 abgerechnet wird.
gesetzt werden können, werden dafür die Kosten für die Prüfung
und Montage je Zählpunkt nach Position 6b berechnet.
Im Fall von Eigenleistung durch den Anschlussnehmer ist
dem Netzbetreiber für jedes Medium ein Schutzrohr gemäß den
enercity netz kann verlangen, dass jedes Grundstück, das
Vorgaben von enercity netz einzubauen. Einzelheiten sind vor
eine selbstständige wirtschaftliche Einheit bildet und jedes
der Beauftragung mit enercity netz abzustimmen.
Gebäude, dem eine Hausnummer zugeteilt ist, über einen eigenen Netzanschluss an das Versorgungsnetz angeschlossen wird.
Positionen 5a und 5b – Kernbohrung, Hauseinführung und
Die berechtigten Interessen des Anschlussnehmers und von
deren Abdichtung
enercity netz sind angemessen zu berücksichtigen. Ebenfalls
Die Positionen 5a und 5b – Kernbohrung, Hauseinführung
gilt, dass jedes Grundstück und jedes Gebäude grundsätzlich
und deren Abdichtung – werden bei unterkellerten Gebäuden
nur einen Anschluss je Medium erhält.
berechnet für die Kernbohrung im Mauerwerk und bei einer
4
wasserdichten Wanne, sowie deren anschließende Abdichtung
Bei gleichzeitiger Beantragung und Auftragserteilung von An­­
mittels Vergussmörtel oder Dichtelementen. Sie sind abhän-
schlüssen für mehrere Medien in einem Objekt werden für die ge­­
gig vom Durchmesser und von der Anzahl der Medien, die ins
meinsame Planung, die gleiche Trassenführung und die gleichzeiti­
Gebäude eingeführt werden sollen. Auf Kundenwunsch kann
­ge Ausführung die Preise für die Anschlusskombinationen gewährt.
2.1.2 Außergewöhnliche Anschlüsse
Anschlusskosten berechnet:
Für Anschlüsse, die nicht dem Standard nach Ziffer 2.1.1
650,00 Euro netto (695,50 Euro brutto)
entsprechen, werden die Kosten gesondert ermittelt und zum
vereinbarten Festpreis oder nach Aufwand abgerechnet.
2.5 Inaktive Anschlüsse
Außergewöhnliche Anschlüsse sind in der Regel:
§§ provisorische Anschlüsse und Zuleitungen, die vor der Her-
enercity netz ist berechtigt, den Anschluss zu trennen, wenn
das Netzanschlussverhältnis oder die Wasserversorgung endet.
stellung des endgültigen Anschlusses notwendig werden,
zum Beispiel Baustrom aus einem Kabelverteilerschrank
§§
oder einer Station
ungewöhnliche Bauverhältnisse, zum Beispiel bei hohem
2.6 Kurzfristige Terminverschiebung oder
Änderungen auf der Baustelle
Fallen durch kurzfristige Terminverschiebungen oder Änderun-
Grundwasserstand, felsigem Untergrund, Trümmerschutt,
gen auf der Baustelle, die in der Verantwortung des Anschluss-
Mauerresten, kontaminierten Böden oder sonstigen
nehmers oder dessen Beauftragten liegen, Kosten an, so werden
Erschwernissen
Hinterhausbebauung
diese an den Anschlussnehmer weiterberechnet. Für eine
§§
§§ Freileitungsanschlüsse im Niederspannungsnetz
zusätzliche Anfahrt der Baufirma oder eine Angebotsüberarbei-
2.2 Kosten für die Veränderung von Anschlüssen
zu zahlen. Zusätzliche Gebühren/Kosten werden nach Aufwand
Der Anschlussnehmer trägt bei einer Veränderung des
in Rechnung gestellt.
tung durch den Netzbetreiber sind jeweils
150,00 Euro netto
(178,50 Euro brutto)
Anschlusses, die durch eine Änderung oder Erweiterung der
Anlage des Anschlussnehmers oder aus anderen Gründen
von ihm veranlasst wird, alle für die Veränderung anfallenden
3 Baukostenzuschuss
Kosten einschließlich der Kosten für die Wiederherstellung der
Oberflächen in öffentlichen Bereichen. Auf dem angeschlosse-
3.1 Baukostenzuschuss Strom (§ 11 NAV)
nen Grundstück wird die Oberfläche nicht wiederhergestellt.
Für den Anschluss an eine Elektrizitätsverteilungsanlage sind
nach § 11 NAV Baukostenzuschüsse (BKZ) zu zahlen. Der BKZ
2.3 Sicherungsverstärkungen
Strom ist gestaffelt nach der Sicherungsgröße zu entrichten.
Für den Sicherungswechsel bis zu einer Sicherungsgröße von
Bei einem Netzanschluss, der mit einer Sicherungsgröße bis
3×63 Ampere (A) berechnen wir:
einschließlich 3 × 63 A abgesichert wird, wird kein BKZ Strom
72,00 Euro netto erhoben. Die Kostenregelung ist aus der nachfolgenden Tabelle
(85,68 Euro brutto)
zu ersehen.
Wird im gleichen Zusammenhang ein Kastenwechsel auf NH00
erforderlich, so erhöhen sich die Kosten auf:
180,00 Euro netto (214,20 Euro brutto)
Sicherungsgröße
Baukostenzuschuss in EUR
3 × 63 A und kleiner
frei
3 × 80 A
netto
brutto
855,00
1.017,45
3 × 100 A
netto
brutto
1.325,00
1.576,75
3 × 125 A
netto
brutto
1.910,00
2.272,90
3 × 160 A
netto
brutto
2.730,00
3.248,70
2.4.1 B
austromanschluss aus dem Kabelnetz / Vorabverlegung des späteren Netzanschlusses
3 × 200 A
netto
brutto
3.660,00
4.355,40
Wird zum Zwecke der Baustromversorgung der spätere
3 × 224 A
netto
brutto
4.250,00
5.057,50
3 × 250 A
netto
brutto
4.830,00
5.747,70
Voraussetzung hierfür ist der Kastenwechsel am gleichen Platz
ohne Änderung der Anschlusskabel.
Andere Sicherungsverstärkungen werden separat angeboten.
2.4 Bauanschlüsse
Netzanschluss vorab verlegt, werden für den Anschluss und
die Trennung des durch den Anschlussnehmer oder dessen
Beauftragten beizustellenden Baustromverteilers bis zu einer
Sicherungsgröße von 250 A zusätzlich zu den entstehenden
Anschlusskosten berechnet:
650,00 Euro netto (773,50 Euro brutto)
2.4.2 B
auwasseranschluss aus dem Versorgungsnetz / Vorabverlegung des späteren Netzanschlusses
Beauftragt ein Anschlussnehmer eine Verstärkung des Netzanschlusses, so dass sich die Sicherungsgröße ändert, so wird als
BKZ der Differenzbetrag berechnet, der sich aus dem BKZ für
die bisherige Sicherungsgröße und dem BKZ für die beauftragte
höhere Sicherungsgröße ergibt.
Wird zum Zwecke der Bauwasserversorgung der spätere Netzanschluss vorab verlegt, werden für den Anschluss und die
Trennung des durch den Anschlussnehmer oder dessen Beauftragten beizustellenden Wasserzählerschachtes bis zu einem
Querschnitt von DN 50 zusätzlich zu den entstehenden
5
Sofern der Anschlussnehmer nichts anderes beantragt, wird der
aufweisen. Als Grundstück gilt, ohne Rücksicht auf die Grund-
Anschluss bei reiner Wohnungsnutzung wie folgt abgesichert:
buchbezeichnung, jeder zusammenhängende Grundbesitz,
der eine selbstständige wirtschaftliche Einheit bildet. Der bei
Wohneinheiten
Hausanschlusssicherung
1–4
3 × 63 A
5–6
3 × 80 A
7–8
3 × 100 A
9 – 20
3 × 125 A
der Angebotsanfrage beizufügende Lageplan ist Grundlage der
Baukostenzuschussberechnung.
Ändern sich nachträglich die für den Baukostenzuschuss zu
1. und 2. festgestellten Berechnungsgrößen, so ändert sich der
Baukostenzuschuss entsprechend.
21 – 30
3 × 160 A bzw. 2 × 3 × 100 A
31 – 40
3 × 200 A bzw. 2 × 3 × 125 A
3.3.2 Im Übrigen verbleibt es für den Anschluss an eine Vertei-
3 × 224 A bzw. 2 × 3 × 160 A
lungsanlage, die nach dem 1. Januar 1981 errichtet oder mit
41 – 50
ab 51
nach technischer Möglichkeit, Festlegung
durch den Netzbetreiber
deren Errichtung nach dem 1. Januar 1981 begonnen wurde, bei
den Berechnungsmaßstäben des § 9 Abs. 1 bis 3 AVBWasser V.
Die Höhe dieser Baukostenzuschüsse erhalten Sie auf Anfrage.
3.2 Baukostenzuschuss Gas (§ 11 NDAV)
Baukostenzuschüsse nach § 11 NDAV werden bis auf Weiteres
nicht erhoben.
3.3 Baukostenzuschuss Wasser (§ 9 AVBWasser V)
Für den Anschluss an die Wasserverteilungsanlage ist nach
§ 9 AVBWasser V ein Baukostenzuschuss zu zahlen.
3.3.1 Für alle Fälle des § 9 Abs. 5 AVBWasser V gelten die folgenden Berechnungsmaßstäbe. Der Baukostenzuschuss setzt
sich zusammen aus:
§§ einem Grundbetrag
§§ einem Pauschalbetrag je m2 Grundstücksfläche des
anzuschließenden Grundstücks
a für zu reinen Wohnzwecken genutzte Anschlüsse beträgt
§§ für die erste und zweite Wohneinheit (WoE):
(76,61 Euro brutto)
§§ je weitere Wohneinheit (WoE) an dem Anschluss:
35,80 Euro netto (38,31 Euro brutto)
b für nicht zu reinen Wohnzwecken genutzte Anschlüsse und
sonstige Entnahmestellen (Summendurchfluss VR):
44,70 Euro/(l/s) netto
(47,83 Euro/(l/s) brutto)
(Euro/(l/s) = Euro je Liter pro Sekunde)
Der Summendurchfluss ist vom Anschlussnehmer oder seinem
Beauftragten nach DIN 1988 Teil 300 – Technische Regeln für
Trinkwasser-Installationen (TRWI), Ermittlung der Rohrdurchmesser – zu ermitteln.
berechnet:
88,20 Euro netto (104,96 Euro brutto)
Jeder weitere Zählpunkt im gleichen Objekt am gleichen Tag:
46,20 Euro netto (54,98 Euro brutto)
Inbetriebsetzungskosten Gas (§ 14 NDAV)
Für die Inbetriebsetzung des Netzanschlusses durch den Einbau
eines Zählpunktes bis zur Zählergröße G 16 werden berechnet:
(124,95 Euro brutto)
Jeder weitere Gaszähler im gleichen Objekt am gleichen Tag:
63,00 Euro netto (74,97 Euro brutto)
Die Inbetriebnahme von Netzanschlüssen mit größeren Zählpunkten wird individuell berechnet.
Inbetriebsetzungskosten Wasser (§ 13 AVBWasser V)
Für die Inbetriebnahme des Trinkwasseranschlusses bis zu einer
Maximalleistung von VS 20 m3/h werden berechnet:
105,00 Euro netto (112,35 Euro brutto)
Jeder weitere Wasserzähler im gleichen Objekt am gleichen Tag
wird berechnet mit:
63,00 Euro netto (67,41 Euro brutto)
kalkuliert und zum Festpreis angeboten.
Pauschalbetrag je m2 Grundstücksfläche des anzuschließenden
Grundstücks:
(1,70 Euro/m2 brutto)
Bei kleinen Sonderbauten, beispielsweise Toiletten oder Brunnen, insbesondere auf öffentlichen Flächen, kann anstelle der
Grundstücksfläche eine andere kostenorientierte Berechnungsgrundlage verwendet werden. Dies gilt ebenso für Grundstücke,
die in Nutzung, Lage, Zuschnitt oder sonstige Besonderheiten
6
Für die Inbetriebsetzung des Netzanschlusses werden
Netzanschlüsse mit größeren Zählpunkten werden gesondert
Pauschalbetrag
1,59 Euro/m² netto
Inbetriebsetzungskosten Strom (§ 14 NAV)
105,00 Euro netto Grundbetrag
71,60 Euro netto 4 Inbetriebsetzungskosten
5 K
osten bei Einstellung und Wiederaufnahme der Wasserversorgung oder der
Anschlussnutzung
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des
Der Kunde, der die Einstellung der Versorgung / der Anschluss-
Stadtwerke Hannover AG
nutzung verursacht, hat enercity netz vor Wiederaufnahme der
Ihmeplatz 2 · 30449 Hannover
Versorgung/der Anschlussnutzung die Kosten der Einstellung
Telefon 0800-36 37 24 89 · Telefax 0511- 430-1876
und Wiederaufnahme (§ 33 Abs. 3 AVBWasser V bzw.
E-Mail [email protected]
§ 24 Abs. 5 NAV/NDAV) zu ersetzen. Die Kosten werden pauschal
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post ver-
berechnet und betragen:
sandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen
Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigeStrom
88,24 Euro netto (96,62 Euro brutto)*
Gas
184,87 Euro netto (202,43 Euro brutto)*
Wasser
142,86 Euro netto (147,86 Euro brutto)*
*Hierin enthalten ist die gesetzliche Umsatzsteuer (bei Strom 8,38 Euro,
bei Gas 17,56 Euro und bei Wasser 5,00 Euro) auf die entsprechende
steuerbare Leistung.
fügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht
vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der
Widerrufsfrist absenden.
6 A
brechnungszeitraum des Wasser­
verbrauchs, Kosten bei Zahlungsverzug
Folgen des Widerrufs
Abrechnungszeitraum des Wasserverbrauchs gemäß § 24
lungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der
AVBWasser V, Kosten bei Zahlungsverzug gemäß § 23 Abs. 2
Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich
NAV, § 27 Abs. 2 AVBWasser V und § 23 Abs. 2 NDAV
daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zah-
von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt
1. Die Abrechnung des Wasserverbrauchs (§ 24 AVB­Wasser V)
wird in Abständen von etwa 12 Monaten vor­genommen.
haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen
ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren
Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese
2. Die durch Zahlungsverzug des Kunden entstehenden Kosten
werden wie folgt berechnet:
für die erste Mahnung:
Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie
bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei
5,00 Euro**
denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart;
in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Ent-
für jeden Besuch des Außendienstes wegen eines nicht
bezahlten Teil-/Rechnungsbetrags:
gelte berechnet.
46,00 Euro**
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen oder Lieferung
Diese Kosten werden unabhängig davon berechnet, ob dane-
von Wasser während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben
ben Sperrungs- oder Zählerausbaumaßnahmen durchgeführt
Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil
werden. Diese Pauschalen gelten nicht für Kosten, die für das
der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des
gerichtliche Einfordern der ausstehenden Beträge entstehen.
Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits
Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens
erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang
bleibt vorbehalten.
der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Für Buchungs- und Bearbeitungskosten jeder von einem Kre­
ditinstitut nicht berechneten Zahlung (Rückbelastung) sowie
für jeden nicht eingelösten Scheck werden die entstandenen
8 Allgemeines
Kosten berechnet. Daneben werden die vom Kreditinstitut
1. Die Kostenbeträge sind spätestens vier Wochen nach Rech-
erhobenen Kosten weiterberechnet.
** Kosten sind umsatzsteuerfrei
7 W
iderrufsbelehrung für Kunden, die
Verbraucher im Sinne des § 13 des
Bürgerlichen Gesetzbuches sind
nungszugang, soweit in der Rechnung keine andere Fälligkeit angegeben ist, zu zahlen.
2. Die vorstehenden Regelungen gelten ab 01.01.2016 bis zu
einer Änderung, die öffentlich bekannt gemacht wird.
Hannover, 01.01.2016
Widerrufsrecht für Wasserlieferungsverträge, die gemäß der
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung
mit Wasser geschlossen wurden.
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe
von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
7
Willkommen bei enercity netz
NetzanschlussService
Servicetelefon 0511 - 430-4200
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