enercity netz Anschlüsse Ergänzende Bedingungen Gültig ab 01.01.2016 Anschlusskosten, Baukostenzuschüsse und zusätzliche Kostenregelungen für Strom-, Gas- Anschlussnehmer und Wasser-Tarifkunden Inhalt 1Einleitung .................................................................................................................................................................................................... 3 2Anschlusskosten ........................................................................................................................................................................................ 3 2.1Kosten für die Herstellung von Anschlüssen ........................................................................................................................................ 3 2.2Kosten für die Veränderung von Anschlüssen ...................................................................................................................................... 5 2.3Sicherungsverstärkung ............................................................................................................................................................................. 5 2.4Bauanschlüsse ........................................................................................................................................................................................... 5 2.5 Inaktive Anschlüsse .................................................................................................................................................................................. 5 2.6Kurzfristige Terminverschiebung oder Änderungen auf der Baustelle ....................................................................................................................................................... 5 3Baukostenzuschuss ................................................................................................................................................................................... 5 4Inbetriebsetzungskosten ......................................................................................................................................................................... 6 5Kosten bei Einstellung und Wiederaufnahme der Wasserversorgung bzw. der Anschlussnutzung............................................................................................................................. 7 6Abrechnungszeitraum des Wasserverbrauchs, Kosten bei Zahlungsverzug ................................................................................... 7 7Widerrufsbelehrung für Kunden, die Verbraucher im Sinne des § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches sind............................. 7 8Allgemeines ................................................................................................................................................................................................ 7 2 1 Einleitung 2 Anschlusskosten Die enercity Netzgesellschaft mbH wird nachfolgend als § 9 NAV, § 9 NDAV, § 10 AVBWasser V enercity netz benannt. enercity netz als Netzbetreiber erstellt und ändert im Namen 2.1 Kosten für die Herstellung von Anschlüssen Strom – Gas – Wasser und auf Rechnung der Stadtwerke Hannover AG die Anschlüsse Strom und Gas und die Hausanschlüsse Wasser, nachfolgend Anschlüsse genannt. Die nachfolgenden Kostenregelungen gelten als Ergänzung für: §§ Allgemeine Bedingungen von enercity netz für den Anschluss und die Anschlussnutzung von Letztverbrauchern in Niederspannung bzw. Niederdruck [entsprechen der §§ 2.1.1 Standardanschlüsse Als Standardanschluss gilt: §§ Niederspannungsanschluss mit einem Aluminium querschnitt bis 70 mm2 und einem Anschlusskasten bis Baugröße NH 2 §§ Gasanschluss bis zu einer Nennweite von 50 mm bei einem Anschluss an das Niederdrucknetz oder 25 mm bei einem Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzan- Anschluss an das Mitteldrucknetz. Der Übergabedruck schluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung beträgt 23 mbar, die Schwankungsbreite des Brennwertes in Niederspannung (NAV) bzw. der Gasversorgung in Nieder- liegt zwischen 9,7 und 10,5 kWh/m3 Wasseranschluss bis zu einer Nennweite von 50 mm druck (NDAV)]. Versorgungsbedingungen enercity netz Wasser, die den §§ „Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser und normalen Bauverhältnissen. mit einer maximalen Länge in öffentlichen Flächen von 10 m (AVB Wasser V) der Stadtwerke Hannover AG“ entsprechen. Position 1 – Grundbetrag Die „Allgemeinen Bedingungen“ sind im Internet unter Die Position 1 – Grundbetrag – gilt für die Baustelleneinrich- www.enercity-netz.de veröffentlicht. Auf Wunsch stellt sie der tung und -sicherung, die Einholung eventuell erforderlicher Netzbetreiber unentgeltlich zur Verfügung. Genehmigungen, die kompletten und betriebsfertigen Verlegeund Montagearbeiten, den Tiefbau und Oberflächenaufbruch im Der Anschlussnehmer kann die Herstellung, Inbetriebnahme Bereich der Versorgungsleitung, sowie die dazugehörigen Trans- sowie Veränderungen des Anschlusses beantragen: porte. Ebenfalls enthalten sind die Verkehrssicherung während §§ über den Online-Service im Internet unter der Baumaßnahme, die Einmessung und die Dokumentation www.enercity-netz.de der Leitungen. Der Grundbetrag gilt nicht für kontaminierte §§ über den dort zur Verfügung gestellten Vordruck oder belastete Böden und Oberflächen. Die Abrechnung erfolgt Der Anschlussnehmer ist berechtigt, auf dem Privatgrundstück Anschlusskombination. pauschal pro zu erstellendem Anschluss/zu erstellender bestimmte Arbeiten unter Einhaltung der technischen Vorgaben von enercity netz in Eigenleistung und/oder in eigener Position 2 – Material Verantwortung gemäß den Regeln der Technik zu erbringen. Die Position 2 – Material – beinhaltet alle Kabel-, Leitungs-, Verbindungs- und Hilfsmaterialien zur betriebsfertigen Ver- Um die Arbeiten termingerecht durchführen zu können, benö- legung des Anschlusses vom Abzweig an der Versorgungslei- tigt enercity netz die Auftragserteilung des Anschlussnehmers tung bis zur Absperreinrichtung im Gebäude. Diese Position mindestens vier Wochen vor der geplanten Ausführung der An wird pauschal pro zu erstellendem Anschluss/zu erstellender schlussarbeiten. Die Arbeiten dauern in der Regel vier Werktage. Anschlusskombination abgerechnet. Dieser Zeitbedarf kann aufgrund von Faktoren, die nicht durch Position 3 – Wiederherstellung enercity netz beeinflussbar sind, wie zum Beispiel Witterung, Die Position 3 – Wiederherstellung von Oberflächen an der Ver- unzureichend erbrachte Eigenleistung, keine oder unzurei- sorgungsleitung – erfolgt nach den Grundsätzen der jeweiligen chende Baufreiheit, Auflagen sowie einzuholende Genehmigun- Straßenbaulastträger. Die jeweils höherwertige Oberfläche wird gen durch den Straßenbaulastträger, überschritten werden. als Pauschale pro zu erstellendem Anschluss/zu erstellender Anschlusskombination berechnet. Eine Baustraße wird genauso Der Anschlussnehmer hat enercity netz die Erklärung zur Kampfmit- behandelt wie eine endgültige Straße mit bituminöser Oberfläche. telfreiheit mit der Beauftragung des Netzanschlusses vorzulegen. Vom Anschlussnehmer sind die „Technischen Anschluss richtlinien“ von enercity netz zu beachten. Diese sind unter www.enercity-netz.de veröffentlicht. Der Anschlussnehmer hat sicherzustellen, dass die Richtlinien von seinem Beauftragten eingehalten werden. Für die Leistungen gilt der gesetzliche Umsatzsteuersatz von 19 %, Ausnahme bildet hier der Neubau eines Wasseranschlusses, der mit 7 % Umsatzsteuer beaufschlagt wird. 3 Pos 1 2 3a 3b 4 5a 5b 5c 5d 6a 6b Strom (S) Grundbetrag für Tiefnetto 7% und Leitungsbau an der netto 19% Versorgungsleitung in EUR/St brutto Material in EUR/St netto 7% netto 19% brutto Wiederherstellung einer netto 7% bituminösen Oberfläche an der netto 19% Versorgungsleitung in EUR/St brutto Wiederherstellung einer netto 7% Pflaster- Oberfläche an der netto 19% Versorgungsleitung in EUR/St brutto Tiefbau im privaten Bereich netto 7% in EUR/m netto 19% brutto Kernbohrung(en) in EUR/St netto 7% netto 19% brutto Kernbohrung für eine netto 7% Mehrspartenhauseinführung netto 19% in EUR/St brutto Dichtelement(e) in EUR/St netto 7% netto 19% brutto Mehrspartenhauseinführung netto 7% in EUR/St netto 19% brutto Inbetriebsetzung in EUR/St netto 7% netto 19% brutto Weitere Zählpunkte in EUR/St netto 7% netto 19% brutto 1.521,00 1.810,00 163,90 195,04 512,60 609,99 184,90 220,03 33,60 39,98 84,00 99,96 Gas (G) Wasser (W) 1.806,70 1.865,60 2.220,07 1.933,17 172,30 189,10 225,03 184,36 773,10 773,10 919,99 827,22 252,10 252,10 300,00 269,75 54,60 46,20 54,98 58,42 84,00 84,00 99,96 89,88 50,40 59,98 75,60 89,96 88,20 104,96 105,00 124,95 46,20 54,98 63,00 74,97 50,40 53,93 105,00 112,35 63,00 S/G 168,00 199,92 S/W 1.700,80 425,20 2.325,82 173,00 163,10 379,20 497,70 292,30 880,38 164,10 96,40 290,31 35,50 23,30 65,73 84,00 84,00 189,84 G/W 1.408,20 1.062,30 2.770,92 175,70 185,70 408,98 395,00 395,00 892,70 130,30 130,30 294,48 31,70 27,10 66,17 84,00 84,00 189,84 121,80 144,94 50,40 50,40 113,91 48,70 73,10 139,10 193,30 230,03 104,00 89,30 217,55 105,00 105,00 237,30 2.663,90 3.170,03 353,00 420,07 790,00 940,10 260,50 310,00 50,40 59,98 S/G/W 1.556,50 1.620,00 3.593,24 176,50 353,00 608,93 303,40 495,00 913,69 105,40 172,00 317,46 25,10 38,00 72,09 84,00 168,20 290,04 33,60 67,30 116,04 48,10 156,00 237,11 72,10 180,00 291,35 104,40 193,90 342,46 67,41 Die Positionen 4, 5a und 5b auf dem privaten Grundstück oder am Gebäude können in Eigenleistung und/oder eigener Verantwortung nach vorheriger Abstimmung mit enercity netz gemäß den Regeln der Technik erstellt werden. Position 4 – Tiefbau (privat) eine Mehrspartenhauseinführung eingebaut werden. Bei Gebäu- Die Position 4 – Tiefbau auf Privatflächen – gilt für die Baustel- den ohne Keller ist dem Netzbetreiber ein Leerrohr für jedes lensicherung, die Tiefbauarbeiten und den Oberflächenauf- Medium gemäß der Prinzipskizze von enercity netz einzubauen. bruch auf dem anzuschließenden Grundstück sowie die zuge- Einzelheiten sind vor der Beauftragung mit enercity netz abzu- hörigen Transporte. Diese Leistungen werden in Euro pro Meter stimmen. angeboten. Als Abrechnungslänge gilt die auf dem Grundstück zwischen Grundstücksgrenze und Eintrittsstelle in das Gebäude Position 6a und 6b – Inbetriebsetzung des Netzanschlusses oder Objekt projizierte Rohrlänge. Dies gilt auch bei graben- Die Positionen 6a und 6b – Inbetriebsetzung des Netzanschlus- loser Verlegung. Auf dem anzuschließenden Grundstück wird ses – beinhalten die Prüf- und Montagetätigkeiten zur Inbe- die Oberfläche nicht wiederhergestellt. Ausnahmen bilden hier triebnahme des Anschlusses. Sofern am gleichen Tag medien- private Erschließungsstraßen, deren Wiederherstellung nach bezogen weitere Zählpunkte in dem gleichen Objekt in Betrieb Position 3 abgerechnet wird. gesetzt werden können, werden dafür die Kosten für die Prüfung und Montage je Zählpunkt nach Position 6b berechnet. Im Fall von Eigenleistung durch den Anschlussnehmer ist dem Netzbetreiber für jedes Medium ein Schutzrohr gemäß den enercity netz kann verlangen, dass jedes Grundstück, das Vorgaben von enercity netz einzubauen. Einzelheiten sind vor eine selbstständige wirtschaftliche Einheit bildet und jedes der Beauftragung mit enercity netz abzustimmen. Gebäude, dem eine Hausnummer zugeteilt ist, über einen eigenen Netzanschluss an das Versorgungsnetz angeschlossen wird. Positionen 5a und 5b – Kernbohrung, Hauseinführung und Die berechtigten Interessen des Anschlussnehmers und von deren Abdichtung enercity netz sind angemessen zu berücksichtigen. Ebenfalls Die Positionen 5a und 5b – Kernbohrung, Hauseinführung gilt, dass jedes Grundstück und jedes Gebäude grundsätzlich und deren Abdichtung – werden bei unterkellerten Gebäuden nur einen Anschluss je Medium erhält. berechnet für die Kernbohrung im Mauerwerk und bei einer 4 wasserdichten Wanne, sowie deren anschließende Abdichtung Bei gleichzeitiger Beantragung und Auftragserteilung von An mittels Vergussmörtel oder Dichtelementen. Sie sind abhän- schlüssen für mehrere Medien in einem Objekt werden für die ge gig vom Durchmesser und von der Anzahl der Medien, die ins meinsame Planung, die gleiche Trassenführung und die gleichzeiti Gebäude eingeführt werden sollen. Auf Kundenwunsch kann ge Ausführung die Preise für die Anschlusskombinationen gewährt. 2.1.2 Außergewöhnliche Anschlüsse Anschlusskosten berechnet: Für Anschlüsse, die nicht dem Standard nach Ziffer 2.1.1 650,00 Euro netto (695,50 Euro brutto) entsprechen, werden die Kosten gesondert ermittelt und zum vereinbarten Festpreis oder nach Aufwand abgerechnet. 2.5 Inaktive Anschlüsse Außergewöhnliche Anschlüsse sind in der Regel: §§ provisorische Anschlüsse und Zuleitungen, die vor der Her- enercity netz ist berechtigt, den Anschluss zu trennen, wenn das Netzanschlussverhältnis oder die Wasserversorgung endet. stellung des endgültigen Anschlusses notwendig werden, zum Beispiel Baustrom aus einem Kabelverteilerschrank §§ oder einer Station ungewöhnliche Bauverhältnisse, zum Beispiel bei hohem 2.6 Kurzfristige Terminverschiebung oder Änderungen auf der Baustelle Fallen durch kurzfristige Terminverschiebungen oder Änderun- Grundwasserstand, felsigem Untergrund, Trümmerschutt, gen auf der Baustelle, die in der Verantwortung des Anschluss- Mauerresten, kontaminierten Böden oder sonstigen nehmers oder dessen Beauftragten liegen, Kosten an, so werden Erschwernissen Hinterhausbebauung diese an den Anschlussnehmer weiterberechnet. Für eine §§ §§ Freileitungsanschlüsse im Niederspannungsnetz zusätzliche Anfahrt der Baufirma oder eine Angebotsüberarbei- 2.2 Kosten für die Veränderung von Anschlüssen zu zahlen. Zusätzliche Gebühren/Kosten werden nach Aufwand Der Anschlussnehmer trägt bei einer Veränderung des in Rechnung gestellt. tung durch den Netzbetreiber sind jeweils 150,00 Euro netto (178,50 Euro brutto) Anschlusses, die durch eine Änderung oder Erweiterung der Anlage des Anschlussnehmers oder aus anderen Gründen von ihm veranlasst wird, alle für die Veränderung anfallenden 3 Baukostenzuschuss Kosten einschließlich der Kosten für die Wiederherstellung der Oberflächen in öffentlichen Bereichen. Auf dem angeschlosse- 3.1 Baukostenzuschuss Strom (§ 11 NAV) nen Grundstück wird die Oberfläche nicht wiederhergestellt. Für den Anschluss an eine Elektrizitätsverteilungsanlage sind nach § 11 NAV Baukostenzuschüsse (BKZ) zu zahlen. Der BKZ 2.3 Sicherungsverstärkungen Strom ist gestaffelt nach der Sicherungsgröße zu entrichten. Für den Sicherungswechsel bis zu einer Sicherungsgröße von Bei einem Netzanschluss, der mit einer Sicherungsgröße bis 3×63 Ampere (A) berechnen wir: einschließlich 3 × 63 A abgesichert wird, wird kein BKZ Strom 72,00 Euro netto erhoben. Die Kostenregelung ist aus der nachfolgenden Tabelle (85,68 Euro brutto) zu ersehen. Wird im gleichen Zusammenhang ein Kastenwechsel auf NH00 erforderlich, so erhöhen sich die Kosten auf: 180,00 Euro netto (214,20 Euro brutto) Sicherungsgröße Baukostenzuschuss in EUR 3 × 63 A und kleiner frei 3 × 80 A netto brutto 855,00 1.017,45 3 × 100 A netto brutto 1.325,00 1.576,75 3 × 125 A netto brutto 1.910,00 2.272,90 3 × 160 A netto brutto 2.730,00 3.248,70 2.4.1 B austromanschluss aus dem Kabelnetz / Vorabverlegung des späteren Netzanschlusses 3 × 200 A netto brutto 3.660,00 4.355,40 Wird zum Zwecke der Baustromversorgung der spätere 3 × 224 A netto brutto 4.250,00 5.057,50 3 × 250 A netto brutto 4.830,00 5.747,70 Voraussetzung hierfür ist der Kastenwechsel am gleichen Platz ohne Änderung der Anschlusskabel. Andere Sicherungsverstärkungen werden separat angeboten. 2.4 Bauanschlüsse Netzanschluss vorab verlegt, werden für den Anschluss und die Trennung des durch den Anschlussnehmer oder dessen Beauftragten beizustellenden Baustromverteilers bis zu einer Sicherungsgröße von 250 A zusätzlich zu den entstehenden Anschlusskosten berechnet: 650,00 Euro netto (773,50 Euro brutto) 2.4.2 B auwasseranschluss aus dem Versorgungsnetz / Vorabverlegung des späteren Netzanschlusses Beauftragt ein Anschlussnehmer eine Verstärkung des Netzanschlusses, so dass sich die Sicherungsgröße ändert, so wird als BKZ der Differenzbetrag berechnet, der sich aus dem BKZ für die bisherige Sicherungsgröße und dem BKZ für die beauftragte höhere Sicherungsgröße ergibt. Wird zum Zwecke der Bauwasserversorgung der spätere Netzanschluss vorab verlegt, werden für den Anschluss und die Trennung des durch den Anschlussnehmer oder dessen Beauftragten beizustellenden Wasserzählerschachtes bis zu einem Querschnitt von DN 50 zusätzlich zu den entstehenden 5 Sofern der Anschlussnehmer nichts anderes beantragt, wird der aufweisen. Als Grundstück gilt, ohne Rücksicht auf die Grund- Anschluss bei reiner Wohnungsnutzung wie folgt abgesichert: buchbezeichnung, jeder zusammenhängende Grundbesitz, der eine selbstständige wirtschaftliche Einheit bildet. Der bei Wohneinheiten Hausanschlusssicherung 1–4 3 × 63 A 5–6 3 × 80 A 7–8 3 × 100 A 9 – 20 3 × 125 A der Angebotsanfrage beizufügende Lageplan ist Grundlage der Baukostenzuschussberechnung. Ändern sich nachträglich die für den Baukostenzuschuss zu 1. und 2. festgestellten Berechnungsgrößen, so ändert sich der Baukostenzuschuss entsprechend. 21 – 30 3 × 160 A bzw. 2 × 3 × 100 A 31 – 40 3 × 200 A bzw. 2 × 3 × 125 A 3.3.2 Im Übrigen verbleibt es für den Anschluss an eine Vertei- 3 × 224 A bzw. 2 × 3 × 160 A lungsanlage, die nach dem 1. Januar 1981 errichtet oder mit 41 – 50 ab 51 nach technischer Möglichkeit, Festlegung durch den Netzbetreiber deren Errichtung nach dem 1. Januar 1981 begonnen wurde, bei den Berechnungsmaßstäben des § 9 Abs. 1 bis 3 AVBWasser V. Die Höhe dieser Baukostenzuschüsse erhalten Sie auf Anfrage. 3.2 Baukostenzuschuss Gas (§ 11 NDAV) Baukostenzuschüsse nach § 11 NDAV werden bis auf Weiteres nicht erhoben. 3.3 Baukostenzuschuss Wasser (§ 9 AVBWasser V) Für den Anschluss an die Wasserverteilungsanlage ist nach § 9 AVBWasser V ein Baukostenzuschuss zu zahlen. 3.3.1 Für alle Fälle des § 9 Abs. 5 AVBWasser V gelten die folgenden Berechnungsmaßstäbe. Der Baukostenzuschuss setzt sich zusammen aus: §§ einem Grundbetrag §§ einem Pauschalbetrag je m2 Grundstücksfläche des anzuschließenden Grundstücks a für zu reinen Wohnzwecken genutzte Anschlüsse beträgt §§ für die erste und zweite Wohneinheit (WoE): (76,61 Euro brutto) §§ je weitere Wohneinheit (WoE) an dem Anschluss: 35,80 Euro netto (38,31 Euro brutto) b für nicht zu reinen Wohnzwecken genutzte Anschlüsse und sonstige Entnahmestellen (Summendurchfluss VR): 44,70 Euro/(l/s) netto (47,83 Euro/(l/s) brutto) (Euro/(l/s) = Euro je Liter pro Sekunde) Der Summendurchfluss ist vom Anschlussnehmer oder seinem Beauftragten nach DIN 1988 Teil 300 – Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen (TRWI), Ermittlung der Rohrdurchmesser – zu ermitteln. berechnet: 88,20 Euro netto (104,96 Euro brutto) Jeder weitere Zählpunkt im gleichen Objekt am gleichen Tag: 46,20 Euro netto (54,98 Euro brutto) Inbetriebsetzungskosten Gas (§ 14 NDAV) Für die Inbetriebsetzung des Netzanschlusses durch den Einbau eines Zählpunktes bis zur Zählergröße G 16 werden berechnet: (124,95 Euro brutto) Jeder weitere Gaszähler im gleichen Objekt am gleichen Tag: 63,00 Euro netto (74,97 Euro brutto) Die Inbetriebnahme von Netzanschlüssen mit größeren Zählpunkten wird individuell berechnet. Inbetriebsetzungskosten Wasser (§ 13 AVBWasser V) Für die Inbetriebnahme des Trinkwasseranschlusses bis zu einer Maximalleistung von VS 20 m3/h werden berechnet: 105,00 Euro netto (112,35 Euro brutto) Jeder weitere Wasserzähler im gleichen Objekt am gleichen Tag wird berechnet mit: 63,00 Euro netto (67,41 Euro brutto) kalkuliert und zum Festpreis angeboten. Pauschalbetrag je m2 Grundstücksfläche des anzuschließenden Grundstücks: (1,70 Euro/m2 brutto) Bei kleinen Sonderbauten, beispielsweise Toiletten oder Brunnen, insbesondere auf öffentlichen Flächen, kann anstelle der Grundstücksfläche eine andere kostenorientierte Berechnungsgrundlage verwendet werden. Dies gilt ebenso für Grundstücke, die in Nutzung, Lage, Zuschnitt oder sonstige Besonderheiten 6 Für die Inbetriebsetzung des Netzanschlusses werden Netzanschlüsse mit größeren Zählpunkten werden gesondert Pauschalbetrag 1,59 Euro/m² netto Inbetriebsetzungskosten Strom (§ 14 NAV) 105,00 Euro netto Grundbetrag 71,60 Euro netto 4 Inbetriebsetzungskosten 5 K osten bei Einstellung und Wiederaufnahme der Wasserversorgung oder der Anschlussnutzung Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Der Kunde, der die Einstellung der Versorgung / der Anschluss- Stadtwerke Hannover AG nutzung verursacht, hat enercity netz vor Wiederaufnahme der Ihmeplatz 2 · 30449 Hannover Versorgung/der Anschlussnutzung die Kosten der Einstellung Telefon 0800-36 37 24 89 · Telefax 0511- 430-1876 und Wiederaufnahme (§ 33 Abs. 3 AVBWasser V bzw. E-Mail [email protected] § 24 Abs. 5 NAV/NDAV) zu ersetzen. Die Kosten werden pauschal mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post ver- berechnet und betragen: sandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigeStrom 88,24 Euro netto (96,62 Euro brutto)* Gas 184,87 Euro netto (202,43 Euro brutto)* Wasser 142,86 Euro netto (147,86 Euro brutto)* *Hierin enthalten ist die gesetzliche Umsatzsteuer (bei Strom 8,38 Euro, bei Gas 17,56 Euro und bei Wasser 5,00 Euro) auf die entsprechende steuerbare Leistung. fügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. 6 A brechnungszeitraum des Wasser verbrauchs, Kosten bei Zahlungsverzug Folgen des Widerrufs Abrechnungszeitraum des Wasserverbrauchs gemäß § 24 lungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der AVBWasser V, Kosten bei Zahlungsverzug gemäß § 23 Abs. 2 Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich NAV, § 27 Abs. 2 AVBWasser V und § 23 Abs. 2 NDAV daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zah- von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt 1. Die Abrechnung des Wasserverbrauchs (§ 24 AVBWasser V) wird in Abständen von etwa 12 Monaten vorgenommen. haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese 2. Die durch Zahlungsverzug des Kunden entstehenden Kosten werden wie folgt berechnet: für die erste Mahnung: Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei 5,00 Euro** denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Ent- für jeden Besuch des Außendienstes wegen eines nicht bezahlten Teil-/Rechnungsbetrags: gelte berechnet. 46,00 Euro** Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen oder Lieferung Diese Kosten werden unabhängig davon berechnet, ob dane- von Wasser während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben ben Sperrungs- oder Zählerausbaumaßnahmen durchgeführt Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil werden. Diese Pauschalen gelten nicht für Kosten, die für das der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des gerichtliche Einfordern der ausstehenden Beträge entstehen. Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang bleibt vorbehalten. der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Für Buchungs- und Bearbeitungskosten jeder von einem Kre ditinstitut nicht berechneten Zahlung (Rückbelastung) sowie für jeden nicht eingelösten Scheck werden die entstandenen 8 Allgemeines Kosten berechnet. Daneben werden die vom Kreditinstitut 1. Die Kostenbeträge sind spätestens vier Wochen nach Rech- erhobenen Kosten weiterberechnet. ** Kosten sind umsatzsteuerfrei 7 W iderrufsbelehrung für Kunden, die Verbraucher im Sinne des § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches sind nungszugang, soweit in der Rechnung keine andere Fälligkeit angegeben ist, zu zahlen. 2. Die vorstehenden Regelungen gelten ab 01.01.2016 bis zu einer Änderung, die öffentlich bekannt gemacht wird. Hannover, 01.01.2016 Widerrufsrecht für Wasserlieferungsverträge, die gemäß der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser geschlossen wurden. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. 7 Willkommen bei enercity netz NetzanschlussService Servicetelefon 0511 - 430-4200 Telefax 0511 - 430-4426 E-Mail [email protected] Internet www.enercity-netz.de enercity Netzgesellschaft mbH Auf der Papenburg 18 30459 Hannover 931-LOOK//one-12/2015 Ein Unternehmen der Stadtwerke Hannover AG
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