Preisblatt Detailkunden 2016 Mixpower

Detailkunden
Preise gültig vom 01.01.2016 bis 31.12.2016
Mixpower nutzt das grosse und breite Stromangebot auf dem europäischen Markt. Je nach Verfügbarkeit unterschiedlicher
Stromarten, setzt sich Mixpower flexibel zusammen. Immer gleich bleibt der attraktive Preis für unsere besonders kostenbewussten Kunden. Dank unseres Verteilnetzes kommt der Strom in bewährter Qualität zu Ihnen nach Hause.
SIMPLEX
DUPLEX
DUPLEX Plus
SIMPLEX ist ideal für Kunden, deren
Nachtverbrauch im Jahr weniger
als 1200 kWh ist. Sie profitieren von
einem tiefen Netzgrundpreis.
DUPLEX eignet sich für Kunden,
deren Nachtbezüge im Jahr mehr
als 1200 kWh betragen. Sie profitieren von einem tieferen Nachtpreis
pro kWh.
DUPLEX Plus erhalten DUPLEX-Kunden mit Geräten (z. B. Boiler), die
zur Netzoptimierung ausgeschaltet
werden können.
exkl. MWST
inkl. MWST
exkl. MWST
inkl. MWST
exkl. MWST
inkl. MWST
21.50
23.22
21.50
23.22
Netz Grundpreis
CHF/Mt.
15.00
16.20
Netz Einheitspreis
Rp./kWh
8.80
9.50
Netz Tagespreis
Rp./kWh
8.80 9.50 8.80
9.50
Netz Nachtpreis
Rp./kWh
5.80 6.26 4.20
4.54
Netz Blindenergiepreis Rp./kVarh
5.00
5.40 5.00 5.40
5.00
5.40
swissgrid SDL
Rp./kWh
0.45
0.49 0.45
0.49
0.45
0.49
Energie Einheitspreis
Rp./kWh
10.20
11.02
Energie Tagespreis
Rp./kWh
10.30
11.12
10.30
11.12
Energie Nachtpreis
Rp./kWh
6.40
6.91
6.40
6.91
Total Einheitspreis
Rp./kWh
Total Tagespreis
Rp./kWh
19.55
21.11
19.55
21.11
Total Nachtpreis
Rp./kWh
12.65
13.66
11.05
11.93
Abgaben Gemeinde
Rp./kWh
individuell
Abgaben Bund
Rp./kWh
1.30
19.45
21.01
individuell
1.40
1.30
individuell
1.40
1.30
1.40
Gebühren/Dienstleistungen
Preisreduktionen
Die Preise inklusive 8 % Mehrwertsteuer (MWST) sind auf zwei Kommastellen gerundet.
Sollten Sie mit mehreren allgemeinen Objekten am gleichen Standort
Kunde von Repower sein, können wir Ihnen attraktive Preisreduktionen
anbieten:
exkl. MWST inkl. MWST
Aufrechterhaltung Ihres Netzanschlusses
ohne aktive Netznutzung
(pro Objekt und Netzanschluss)
CHF/Mt.
8.25 8.91
Beglaubigungspauschale Herkunftsnachweis (HKN) für EEA ^ 30 kVA,
(pro Anlage und Beglaubigung)
CHF
Einrichtungspauschale für Energieerzeugungsanlage (EEA)
(pro Anlage und Messstelle)
CHF 600.00 648.00
300.00 324.00
Messdatenbereitstellung Quartal
(pro Messstelle)
CHF/Mt. 12.00 12.96
Messdatenbereitstellung täglich
(pro Messstelle)
CHF/Mt. 47.00 50.76
Mutationspauschale
(pro Auftrag und Objekt)
CHF 30.00 32.40
Preiswechselpauschale
(pro Auftrag und Endkunde)
CHF
150.00 162.00
Summierung / Datenbereitstellung
(pro virtuelle Messstelle)
CHF/Mt.
30.00 32.40
Zuschlag temporäre Anlagen
Rp./kWh
2.00 2.16 Weitere Dienstleistungen werden nach Aufwand verrechnet.
exkl. MWST inkl. MWST
Messkreis, pro untergeordnete
Grundpreiseinheit
Reduktion Netz Grundpreis
SIMPLEX
CHF/Mt.
DUPLEX
CHF/Mt. - 10.00 - 10.80
DUPLEX Plus
CHF/Mt. - 10.00 - 10.80
Schaltmöglichkeiten zweitgemessenes
Objekt
Reduktion Netz Einheitspreis
Rp./kWh
- 4.60 - 4.97
Zweitgemessenes Objekt
Reduktion Netz Grundpreis
CHF/Mt.
- 7.00 - 7.56
Einheitspreis
Tagespreis
Nachtpreis
00:00 – 24:00 Uhr
08:00 – 20:00 Uhr
20:00 – 08:00 Uhr
- 5.00 - 5.40
Erläuterungen
Entschädigung an die Gemeinde für die Nutzung von öffentlichem Grund und Boden.
Als Verrechnungsjahr gilt jeweils der 1. Januar bis zum 31. Dezember. Die
Zählerablesung und die Verrechnung der Energie und der Netznutzung sowie der
gesetzlichen Abgaben erfolgen mindestens zweimal jährlich.
elektrischen Verbrauchern mit Magnetspulen, wie Motoren (z.B. für Kompressoren,
Wärmepumpen) oder Transformatoren und Drosseln (z.B. für Leuchtstofflampen),
für den Aufbau der magnetischen Felder verursacht, jedoch auch von getakteten
Wechselrichtern bei Photovoltaik-Anlagen oder anderen elektronischen Geräten.
Der Blindstrombezug belastet das Stromnetz zusätzlich, denn er erfordert
grössere Leitungsquerschnitte und spezielle Einrichtungen zur Sicherstellung
der Energieübertragung. Diese Mehrkosten muss die Netzbetreiberin möglichst
verursachergerecht an die Endkunden weitergeben. Da jeder Verbraucher und
jeder Erzeuger am Netz auch etwas Blindleistung bezieht, kann mit dem Netz
Blindenergiepreis und der 50 %-Grenze diese Bedingung am effizientesten
sichergestellt werden.
Aufrechterhaltung Ihres Netzanschlusses ohne aktive Netznutzung
Netznutzungskosten
Abgaben Bund
Zur Förderung erneuerbarer Energien (Kostendeckende Einspeisevergütung, KEV)
gemäss Energiegesetz (Art. 7a EnG) sowie zum Schutz der Gewässer und Fische
gemäss Gewässerschutzgesetz (GSchG).
Ablesung und Verrechnung
Einstellung der Netznutzung auf schriftlichen Wunsch des Kunden. Der Zähler wird
demontiert und die Übergabestelle plombiert. Dies löst eine Preiswechselpauschale
mit Zwischenablesung aus. Für die weitere Aufrechterhaltung des Anschlusses sowie
die Vorhaltung der mit dem Netzkostenbeitrag bestellten Leistung wird ab diesem
Zeitpunkt eine monatliche Gebühr verrechnet.
Beglaubigungspauschale Herkunftsnachweis (HKN) für EEA ^ 30 kVA
Beinhaltet die Überprüfung der Dokumente, der Anlage sowie das Ausstellen der
Beglaubigungsformulare und das Erfassen der Anlage im Herkunftsnachweissystem
der swissgrid.
Einrichtungspauschale für Energieerzeugungsanlage (EEA)
Beinhaltet die Inbetrieb- und Abnahme der EEA vor Ort sowie das Eröffnen der
Objekte im EDV-System und das Führen der Anlage im Kontrollregister.
Energie
Der Energiepreis enthält die Beschaffungs- und Bereitstellungskosten der elektrischen
Energie. Er ist abhängig von Preismodell, Stromprodukt sowie der Erfassungszeit des
Bezuges.
Erstzuteilung eines Preismodells
Netz Grundpreis, Netz Leistungspreis, Netz Tagespreis, Netz Nachtpreis, Netz Blinden­ergiepreis und swissgrid SDL.
Die Netznutzungskosten decken die Kosten für Bau, Betrieb, Unterhalt und die
Erneuerungen der Stromnetze, welche für die Energieverteilung benötigt werden.
Somit kann die Stabilität des über ganz Europa verbundenen elektrischen Netzes gewährleistet werden und der Strom von den Kraftwerken bis zu Ihrer Steckdose fliessen.
Mit der Aufteilung der Gesamtkosten auf die Tarifkomponenten Netz Grundpreis und
Arbeitspreis (Einheitspreis oder Tages- und Nachtpreis) erreicht Repower eine möglichst verursachergerechte Zuteilung der Kosten auf die einzelnen Endkunden. Der Netz
Grundpreis deckt einen Teil der Fixkosten, welche ein Anschluss von einem Stromkunden
für Leistungsbereitstellung, Unterhalt, Messeinrichtung, Messdatenaufbereitung und
Verrechnung erzeugt. Nur dank einem Netz Grundpreis ist in unseren touristischen
Regionen mit hohem Netzaufwand und - wegen dem hohen Anteil an Ferienwohnungen - kleiner Nutzungsdauer eine einigermassen verursachergerechte Kostenverteilung
möglich. Die restlichen Kosten des Netzes werden in der bezugsleistungs- und verbrauchsabhängigen Komponente (je kW oder kWh) verrechnet.
Preiswechselpauschale
Gültigkeit
Bei einem Wechsel des Preismodells (gleicher Vertragspartner im gleichen Objekt
mit gleichbleibender Installation) wird eine Preiswechselpauschale verrechnet. Diese
beinhaltet den administrativen Aufwand der Netzbetreiberin, die Anpassung des
Zählers, die Parametrierung und die Abrechnungsformalitäten. Die Kosten für die
technischen Voraussetzungen vor Ort trägt der Kunde separat. Der Wechsel eines
Preismodells kommt frühestens ab der folgenden ordentlichen Ablesung zum Tragen.
Neukunden bezahlen keine Preiswechselpauschale, sofern sie sich innert 15 Monaten
ab erstmaligem Vertragsbeginn melden.
Mehrere Objekte an einer Messung/Messkreise
Stromkunden von Repower können zwischen vier Produkten wählen (Mixpower,
Aquapower, Purepower und Solarpower). Es kann ein persönliches Stromportfolio
aus mehreren Produkten zusammengestellt werden. Davon ausgenommen ist
das Produkt Mixpower, welches nicht mit anderen Produkten kombiniert werden
kann. Eine Änderung des Produktmixes ist Repower jeweils bis 30.06. und 31.12.
(eintreffend) schriftlich mitzuteilen und gilt für das Folgehalbjahr.
Die Erstzuteilung des Preismodells erfolgt durch Repower. Diese Zuteilung entspricht dem bisherigen Verbrauch oder bei Neubauten den installierten elektrischen
Verbrauchern. Innerhalb von 15 Monaten ab erstmaligem Vertragsbeginn kann
das Preismodell kostenlos gewechselt werden. Weitere Modellanpassungen sind
kostenpflichtig. Rückwirkend erfolgen keine Preismodellwechsel.
Das vorliegende Preisblatt gilt für die Nutzung der Verteilnetze von Repower durch
Endkunden mit einem Netzanschluss auf der Niederspannungsebene (Netzebene
7). Für diese Kunden in der Grundversorgung gelten die ausgewiesenen Preise. Eine
allfällige Hochstufung zum Grosskunden erfolgt gemäss Art. 5.2 der allgemeinen
Geschäftsbedingungen für die Netznutzung und Energielieferung (AGB NN & EL). Die
AGB´s finden Sie unter www.repower.com/agb.
Bei speziellen Installationsverhältnissen, die keine separate Messung einer
Bezugseinheit erlauben, kann Repower die Verrechnung mittels einer übergeordneten
Messung zulassen. Für jede dadurch nicht separat gemessene Bezugseinheit ist
dennoch weiterhin ein Grundpreis zu entrichten. Für die fehlende Messung erhält
der Kunde eine Reduktion auf diesen Grundpreis. Weiter ist für die nicht separat
gemessene Bezugseinheit keine individuelle Preismodellwahl möglich. Es gilt das
gleiche Preismodell wie bei der übergeordneten Messung. Messkreise mit mehr als
zehn Bezugseinheiten an einer Messung werden dem Preismodell Grosskunden
zugeordnet.
Messdatenbereitstellung Quartal
Diese beinhaltet die Messdatenbereitstellung für Kleinproduzenten (EEA ^ 30 kVA),
die quartalsweise Auslesung der Messstelle, deren Abrechnung und die automatische
Produktionsdatenmeldung auf das Herkunftsnachweissystem der swissgrid.
Messdatenbereitstellung täglich
Diese beinhaltet die Messdatenbereitstellung für Produzenten (EEA > 30 kVA) und
Endkunden mit freiem Netzzugang, die tägliche Fernauslesung der Messstelle,
die Datenplausibilisierung, den Datenaustausch/Versand gemäss SDAT und die
automatische Produktionsdatenmeldung auf das Herkunftsnachweissystem der
swissgrid.
Mutationspauschale
Produktwechsel
Schaltmöglichkeiten zweitgemessenes Objekt
Für die freie Schaltbarkeit durch Repower (z. B. bei Wärmepumpen) wird eine Reduktion
auf dem Netzeinheitspreis (nur SIMPLEX) des zweitgemessenen Objekts gewährt.
Summierung / Datenbereitstellung
Bestehen am gleichen Anschlusspunkt mehrere Leistungsmessungen für den gleichen
Produzenten, so können diese auf Verlangen des Kunden zu einer Gesamtmessung
zusammengefasst werden. Dies beinhaltet das Bilden eines virtuellen Messpunktes,
dessen Summierung, Auswertung und Abrechnung.
swissgrid SDL
Die Systemdienstleistungen (SDL) decken die Kosten für Dienstleistungen der nationalen Netzgesellschaft (swissgrid AG) zum sicheren Betrieb der Übertragungsnetze
(gemäss Art. 22 StromVV). Swissgrid legt jährlich die Höhe dieser Abgabe fest. Repower
zieht die swissgrid SDL bei ihren Stromkunden ein und leitet sie an swissgrid weiter.
Weitere Dienstleistungen
Für Dienstleistungen, wie z. B. die Datenerfassung bei schwer zugänglichen Zählern, welche regelmässig mit zusätzlichen Aufwänden verbunden sind, sowie für die Montage
von Inkassosystemen, wird der Aufwand separat verrechnet.
Zahlungs- und Lieferbedingungen
Eine Mutationspauschale wird bei Umzug/Wegzug mit einer zusätzlichen
Zwischenabrech­nung verrechnet. Bei verspäteter Meldung des Wechsels werden
darüber hinaus die dadurch verursachten Zusatzaufwendungen verrechnet.
Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen für Netznutzung und Energielieferung
(AGB NN & EL). Die AGB’s finden Sie unter www.repower.com/agb.
Netz Blindenergie
Bei zweitgemessenen allgemeinen Objektteilen wie Garage, Disponibel, Wärmepumpe,
Heizung etc., bei denen der Energieverbrauch mit einem separaten Zähler erfasst wird,
kann das Preismodell separat gewählt werden. Auf den Grundpreis dieser Zweitmessung
wird eine Reduktion gewährt. Ausgeschlossen von dieser Reduktion ist die erste
Allgemeinmessung pro Objekt.
Netz Blindenergie ist Teil der Netznutzung. Liegt der Blindenergiebezug während
­einer Abrechnungsperiode über 50 % des gleichzeitigen Wirkenergiebezugs, wird
der Überbezug ermittelt und verrechnet. Die Messung und Verrechnung eines
Überbezugs liegt im Ermessen von Repower. Blindstrom wird insbesondere von
Zweitgemessenes Objekt
Repower AG
Via da Clalt 307
7742 Poschiavo
T +41 58 458 6090
[email protected]
www.repower.com
Unsere Energie für Sie.
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