Detailkunden Preise gültig vom 01.01.2016 bis 31.12.2016 Mixpower nutzt das grosse und breite Stromangebot auf dem europäischen Markt. Je nach Verfügbarkeit unterschiedlicher Stromarten, setzt sich Mixpower flexibel zusammen. Immer gleich bleibt der attraktive Preis für unsere besonders kostenbewussten Kunden. Dank unseres Verteilnetzes kommt der Strom in bewährter Qualität zu Ihnen nach Hause. SIMPLEX DUPLEX DUPLEX Plus SIMPLEX ist ideal für Kunden, deren Nachtverbrauch im Jahr weniger als 1200 kWh ist. Sie profitieren von einem tiefen Netzgrundpreis. DUPLEX eignet sich für Kunden, deren Nachtbezüge im Jahr mehr als 1200 kWh betragen. Sie profitieren von einem tieferen Nachtpreis pro kWh. DUPLEX Plus erhalten DUPLEX-Kunden mit Geräten (z. B. Boiler), die zur Netzoptimierung ausgeschaltet werden können. exkl. MWST inkl. MWST exkl. MWST inkl. MWST exkl. MWST inkl. MWST 21.50 23.22 21.50 23.22 Netz Grundpreis CHF/Mt. 15.00 16.20 Netz Einheitspreis Rp./kWh 8.80 9.50 Netz Tagespreis Rp./kWh 8.80 9.50 8.80 9.50 Netz Nachtpreis Rp./kWh 5.80 6.26 4.20 4.54 Netz Blindenergiepreis Rp./kVarh 5.00 5.40 5.00 5.40 5.00 5.40 swissgrid SDL Rp./kWh 0.45 0.49 0.45 0.49 0.45 0.49 Energie Einheitspreis Rp./kWh 10.20 11.02 Energie Tagespreis Rp./kWh 10.30 11.12 10.30 11.12 Energie Nachtpreis Rp./kWh 6.40 6.91 6.40 6.91 Total Einheitspreis Rp./kWh Total Tagespreis Rp./kWh 19.55 21.11 19.55 21.11 Total Nachtpreis Rp./kWh 12.65 13.66 11.05 11.93 Abgaben Gemeinde Rp./kWh individuell Abgaben Bund Rp./kWh 1.30 19.45 21.01 individuell 1.40 1.30 individuell 1.40 1.30 1.40 Gebühren/Dienstleistungen Preisreduktionen Die Preise inklusive 8 % Mehrwertsteuer (MWST) sind auf zwei Kommastellen gerundet. Sollten Sie mit mehreren allgemeinen Objekten am gleichen Standort Kunde von Repower sein, können wir Ihnen attraktive Preisreduktionen anbieten: exkl. MWST inkl. MWST Aufrechterhaltung Ihres Netzanschlusses ohne aktive Netznutzung (pro Objekt und Netzanschluss) CHF/Mt. 8.25 8.91 Beglaubigungspauschale Herkunftsnachweis (HKN) für EEA ^ 30 kVA, (pro Anlage und Beglaubigung) CHF Einrichtungspauschale für Energieerzeugungsanlage (EEA) (pro Anlage und Messstelle) CHF 600.00 648.00 300.00 324.00 Messdatenbereitstellung Quartal (pro Messstelle) CHF/Mt. 12.00 12.96 Messdatenbereitstellung täglich (pro Messstelle) CHF/Mt. 47.00 50.76 Mutationspauschale (pro Auftrag und Objekt) CHF 30.00 32.40 Preiswechselpauschale (pro Auftrag und Endkunde) CHF 150.00 162.00 Summierung / Datenbereitstellung (pro virtuelle Messstelle) CHF/Mt. 30.00 32.40 Zuschlag temporäre Anlagen Rp./kWh 2.00 2.16 Weitere Dienstleistungen werden nach Aufwand verrechnet. exkl. MWST inkl. MWST Messkreis, pro untergeordnete Grundpreiseinheit Reduktion Netz Grundpreis SIMPLEX CHF/Mt. DUPLEX CHF/Mt. - 10.00 - 10.80 DUPLEX Plus CHF/Mt. - 10.00 - 10.80 Schaltmöglichkeiten zweitgemessenes Objekt Reduktion Netz Einheitspreis Rp./kWh - 4.60 - 4.97 Zweitgemessenes Objekt Reduktion Netz Grundpreis CHF/Mt. - 7.00 - 7.56 Einheitspreis Tagespreis Nachtpreis 00:00 – 24:00 Uhr 08:00 – 20:00 Uhr 20:00 – 08:00 Uhr - 5.00 - 5.40 Erläuterungen Entschädigung an die Gemeinde für die Nutzung von öffentlichem Grund und Boden. Als Verrechnungsjahr gilt jeweils der 1. Januar bis zum 31. Dezember. Die Zählerablesung und die Verrechnung der Energie und der Netznutzung sowie der gesetzlichen Abgaben erfolgen mindestens zweimal jährlich. elektrischen Verbrauchern mit Magnetspulen, wie Motoren (z.B. für Kompressoren, Wärmepumpen) oder Transformatoren und Drosseln (z.B. für Leuchtstofflampen), für den Aufbau der magnetischen Felder verursacht, jedoch auch von getakteten Wechselrichtern bei Photovoltaik-Anlagen oder anderen elektronischen Geräten. Der Blindstrombezug belastet das Stromnetz zusätzlich, denn er erfordert grössere Leitungsquerschnitte und spezielle Einrichtungen zur Sicherstellung der Energieübertragung. Diese Mehrkosten muss die Netzbetreiberin möglichst verursachergerecht an die Endkunden weitergeben. Da jeder Verbraucher und jeder Erzeuger am Netz auch etwas Blindleistung bezieht, kann mit dem Netz Blindenergiepreis und der 50 %-Grenze diese Bedingung am effizientesten sichergestellt werden. Aufrechterhaltung Ihres Netzanschlusses ohne aktive Netznutzung Netznutzungskosten Abgaben Bund Zur Förderung erneuerbarer Energien (Kostendeckende Einspeisevergütung, KEV) gemäss Energiegesetz (Art. 7a EnG) sowie zum Schutz der Gewässer und Fische gemäss Gewässerschutzgesetz (GSchG). Ablesung und Verrechnung Einstellung der Netznutzung auf schriftlichen Wunsch des Kunden. Der Zähler wird demontiert und die Übergabestelle plombiert. Dies löst eine Preiswechselpauschale mit Zwischenablesung aus. Für die weitere Aufrechterhaltung des Anschlusses sowie die Vorhaltung der mit dem Netzkostenbeitrag bestellten Leistung wird ab diesem Zeitpunkt eine monatliche Gebühr verrechnet. Beglaubigungspauschale Herkunftsnachweis (HKN) für EEA ^ 30 kVA Beinhaltet die Überprüfung der Dokumente, der Anlage sowie das Ausstellen der Beglaubigungsformulare und das Erfassen der Anlage im Herkunftsnachweissystem der swissgrid. Einrichtungspauschale für Energieerzeugungsanlage (EEA) Beinhaltet die Inbetrieb- und Abnahme der EEA vor Ort sowie das Eröffnen der Objekte im EDV-System und das Führen der Anlage im Kontrollregister. Energie Der Energiepreis enthält die Beschaffungs- und Bereitstellungskosten der elektrischen Energie. Er ist abhängig von Preismodell, Stromprodukt sowie der Erfassungszeit des Bezuges. Erstzuteilung eines Preismodells Netz Grundpreis, Netz Leistungspreis, Netz Tagespreis, Netz Nachtpreis, Netz Blindenergiepreis und swissgrid SDL. Die Netznutzungskosten decken die Kosten für Bau, Betrieb, Unterhalt und die Erneuerungen der Stromnetze, welche für die Energieverteilung benötigt werden. Somit kann die Stabilität des über ganz Europa verbundenen elektrischen Netzes gewährleistet werden und der Strom von den Kraftwerken bis zu Ihrer Steckdose fliessen. Mit der Aufteilung der Gesamtkosten auf die Tarifkomponenten Netz Grundpreis und Arbeitspreis (Einheitspreis oder Tages- und Nachtpreis) erreicht Repower eine möglichst verursachergerechte Zuteilung der Kosten auf die einzelnen Endkunden. Der Netz Grundpreis deckt einen Teil der Fixkosten, welche ein Anschluss von einem Stromkunden für Leistungsbereitstellung, Unterhalt, Messeinrichtung, Messdatenaufbereitung und Verrechnung erzeugt. Nur dank einem Netz Grundpreis ist in unseren touristischen Regionen mit hohem Netzaufwand und - wegen dem hohen Anteil an Ferienwohnungen - kleiner Nutzungsdauer eine einigermassen verursachergerechte Kostenverteilung möglich. Die restlichen Kosten des Netzes werden in der bezugsleistungs- und verbrauchsabhängigen Komponente (je kW oder kWh) verrechnet. Preiswechselpauschale Gültigkeit Bei einem Wechsel des Preismodells (gleicher Vertragspartner im gleichen Objekt mit gleichbleibender Installation) wird eine Preiswechselpauschale verrechnet. Diese beinhaltet den administrativen Aufwand der Netzbetreiberin, die Anpassung des Zählers, die Parametrierung und die Abrechnungsformalitäten. Die Kosten für die technischen Voraussetzungen vor Ort trägt der Kunde separat. Der Wechsel eines Preismodells kommt frühestens ab der folgenden ordentlichen Ablesung zum Tragen. Neukunden bezahlen keine Preiswechselpauschale, sofern sie sich innert 15 Monaten ab erstmaligem Vertragsbeginn melden. Mehrere Objekte an einer Messung/Messkreise Stromkunden von Repower können zwischen vier Produkten wählen (Mixpower, Aquapower, Purepower und Solarpower). Es kann ein persönliches Stromportfolio aus mehreren Produkten zusammengestellt werden. Davon ausgenommen ist das Produkt Mixpower, welches nicht mit anderen Produkten kombiniert werden kann. Eine Änderung des Produktmixes ist Repower jeweils bis 30.06. und 31.12. (eintreffend) schriftlich mitzuteilen und gilt für das Folgehalbjahr. Die Erstzuteilung des Preismodells erfolgt durch Repower. Diese Zuteilung entspricht dem bisherigen Verbrauch oder bei Neubauten den installierten elektrischen Verbrauchern. Innerhalb von 15 Monaten ab erstmaligem Vertragsbeginn kann das Preismodell kostenlos gewechselt werden. Weitere Modellanpassungen sind kostenpflichtig. Rückwirkend erfolgen keine Preismodellwechsel. Das vorliegende Preisblatt gilt für die Nutzung der Verteilnetze von Repower durch Endkunden mit einem Netzanschluss auf der Niederspannungsebene (Netzebene 7). Für diese Kunden in der Grundversorgung gelten die ausgewiesenen Preise. Eine allfällige Hochstufung zum Grosskunden erfolgt gemäss Art. 5.2 der allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Netznutzung und Energielieferung (AGB NN & EL). Die AGB´s finden Sie unter www.repower.com/agb. Bei speziellen Installationsverhältnissen, die keine separate Messung einer Bezugseinheit erlauben, kann Repower die Verrechnung mittels einer übergeordneten Messung zulassen. Für jede dadurch nicht separat gemessene Bezugseinheit ist dennoch weiterhin ein Grundpreis zu entrichten. Für die fehlende Messung erhält der Kunde eine Reduktion auf diesen Grundpreis. Weiter ist für die nicht separat gemessene Bezugseinheit keine individuelle Preismodellwahl möglich. Es gilt das gleiche Preismodell wie bei der übergeordneten Messung. Messkreise mit mehr als zehn Bezugseinheiten an einer Messung werden dem Preismodell Grosskunden zugeordnet. Messdatenbereitstellung Quartal Diese beinhaltet die Messdatenbereitstellung für Kleinproduzenten (EEA ^ 30 kVA), die quartalsweise Auslesung der Messstelle, deren Abrechnung und die automatische Produktionsdatenmeldung auf das Herkunftsnachweissystem der swissgrid. Messdatenbereitstellung täglich Diese beinhaltet die Messdatenbereitstellung für Produzenten (EEA > 30 kVA) und Endkunden mit freiem Netzzugang, die tägliche Fernauslesung der Messstelle, die Datenplausibilisierung, den Datenaustausch/Versand gemäss SDAT und die automatische Produktionsdatenmeldung auf das Herkunftsnachweissystem der swissgrid. Mutationspauschale Produktwechsel Schaltmöglichkeiten zweitgemessenes Objekt Für die freie Schaltbarkeit durch Repower (z. B. bei Wärmepumpen) wird eine Reduktion auf dem Netzeinheitspreis (nur SIMPLEX) des zweitgemessenen Objekts gewährt. Summierung / Datenbereitstellung Bestehen am gleichen Anschlusspunkt mehrere Leistungsmessungen für den gleichen Produzenten, so können diese auf Verlangen des Kunden zu einer Gesamtmessung zusammengefasst werden. Dies beinhaltet das Bilden eines virtuellen Messpunktes, dessen Summierung, Auswertung und Abrechnung. swissgrid SDL Die Systemdienstleistungen (SDL) decken die Kosten für Dienstleistungen der nationalen Netzgesellschaft (swissgrid AG) zum sicheren Betrieb der Übertragungsnetze (gemäss Art. 22 StromVV). Swissgrid legt jährlich die Höhe dieser Abgabe fest. Repower zieht die swissgrid SDL bei ihren Stromkunden ein und leitet sie an swissgrid weiter. Weitere Dienstleistungen Für Dienstleistungen, wie z. B. die Datenerfassung bei schwer zugänglichen Zählern, welche regelmässig mit zusätzlichen Aufwänden verbunden sind, sowie für die Montage von Inkassosystemen, wird der Aufwand separat verrechnet. Zahlungs- und Lieferbedingungen Eine Mutationspauschale wird bei Umzug/Wegzug mit einer zusätzlichen Zwischenabrechnung verrechnet. Bei verspäteter Meldung des Wechsels werden darüber hinaus die dadurch verursachten Zusatzaufwendungen verrechnet. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen für Netznutzung und Energielieferung (AGB NN & EL). Die AGB’s finden Sie unter www.repower.com/agb. Netz Blindenergie Bei zweitgemessenen allgemeinen Objektteilen wie Garage, Disponibel, Wärmepumpe, Heizung etc., bei denen der Energieverbrauch mit einem separaten Zähler erfasst wird, kann das Preismodell separat gewählt werden. Auf den Grundpreis dieser Zweitmessung wird eine Reduktion gewährt. Ausgeschlossen von dieser Reduktion ist die erste Allgemeinmessung pro Objekt. Netz Blindenergie ist Teil der Netznutzung. Liegt der Blindenergiebezug während einer Abrechnungsperiode über 50 % des gleichzeitigen Wirkenergiebezugs, wird der Überbezug ermittelt und verrechnet. Die Messung und Verrechnung eines Überbezugs liegt im Ermessen von Repower. Blindstrom wird insbesondere von Zweitgemessenes Objekt Repower AG Via da Clalt 307 7742 Poschiavo T +41 58 458 6090 [email protected] www.repower.com Unsere Energie für Sie. Version 1/16 Abgaben Gemeinde
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