Strom Netznutzungsentgelte - 2015

Netzentgelte der AVU Netz GmbH 2015, Stand: 01.01.2015
Zählpunkt mit Leistungsmessung
Jahresbenutzungsdauer bis 2.500
Netzentgelt
Jahresbenutzungsdauer >= 2.500
Leistungspreis
Arbeitspreis
Leistungspreis
Arbeitspreis
€ / (kW · a)
Cent / kWh
€ / (kW · a)
Cent / kWh
● Entnahme aus Hochspannung 110 kV
3,47
2,32
58,18
0,13
● Entnahme Umspannung 110/10 kV
4,05
2,46
59,48
0,25
● Entnahme aus Mittelspannung (MSP)
5,37
3,27
79,04
0,32
● Entnahme aus Umspannung MSP/NSP
6,37
3,35
75,24
0,60
● Entnahme aus Niederspannung (NSP)
10,39
3,78
87,58
0,69
Liegt die Messung in einer niedrigeren Spannungsebene als die Entnahme (Entnahme MSP, Messung NSP), so wird zum Ausgleich der Umspannungsverluste der gemessene
Lastgang um 2% erhöht.
Monatsleistungspreis
Netzentgelt
● Entnahme aus Hochspannung 110 kV
● Entnahme Umspannung 110/10 kV
● Entnahme aus Mittelspannung (MSP)
● Entnahme aus Umspannung MSP/NSP
● Entnahme aus Niederspannung (NSP)
Leistungspreis
Arbeitspreis
€ / (kW · Mon.)
Cent / kWh
9,70
9,91
13,17
12,54
14,60
0,13
0,25
0,32
0,60
0,69
Liegt die Messung in einer niedrigeren Spannungsebene als die Entnahme (Entnahme MSP, Messung NSP), so wird zum Ausgleich der Umspannungsverluste der gemessene
Lastgang um 2% erhöht.
Entgelte für Messung/Ablesung und Abrechnung 1)
● Mittelspannung 10 kV
● Niederspannung 0,4 kV ohne Wandler
● Niederspannung 0,4 kV mit Wandler
Messung €/a
Messstellenbetrieb €/a
Abrechnung
€/a
Gesamt €/a
204,00
204,00
204,00
315,50
249,40
285,00
226,80
226,80
226,80
746,30
680,20
715,80
0 - 200 h
200 - 400 h
400 - 600 h
€ / (kW · a)
€ / (kW · a)
€ / (kW · a)
20,25
26,83
31,84
37,11
24,30
32,20
38,21
44,53
28,35
37,56
44,58
51,96
Die Entgelte beinhalten folgende Leistungsumfang:
Bereitstellung von Impuls- und Messperiodenausgängen,
Fernübertragung der Messdaten, Plausibilitätsprüfung,
tägliche Bereitstellung der Messdaten, Abrechnung
Preise für Reserveinanspruchnahme
● Entnahme aus Hochspannung 110 kV
● Entnahme Umspannung 110/10 kV
● Entnahme aus Mittelspannung (MSP)
● Entnahme aus Umspannung MSP/NSP
● Entnahme aus Niederspannung (NSP)
Blindstrom
Bezug induktiver Blindarbeit bei Leistungsmessung (cos j < 0,9)
Netzentgelt
Cent/kVarh
0,92
Arbeitspreis
Cent / kWh
● Entnahme aus Niederspannung (NSP, Standardlastprofil)
5,67
● Nachtspeicherheizung*
● Pauschalanlagen zzgl. Grundpreis 12,00 €/a
Wä
●me
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2,00
● kurzzeitig angeschl. Anlagen
* Schwachlasttarif
5,67
3,82
5,67
1
Messung €/a
Messstellenbetrieb €/a
Abrechnung
€/a
Gesamt €/a
● Eintarifzähler
4,70
10,35
13,40
28,45
● Eintarifzähler mit Wandler
4,70
40,85
13,40
58,95
● Mehrtarifzähler
4,70
19,80
13,50
38,00
● Zweitarifzähler-2-Richtungszähler
4,70
19,80
13,50
38,00
● Mehrtarifzähler mit Wandler
4,70
50,30
13,50
68,50
● Lastgangmessung ohne Wandler (SLP) mit jährlicher Abrechnung
22,70
249,40
13,50
285,60
● elektr. Haushaltszähler Eintarif
4,70
11,35
13,40
29,45
● elektr. Haushaltszähler Eintarif m. Kommunikationsmodul
22,70
11,35
13,40
47,45
● elektr. Haushaltszähler Mehrtarif
4,70
20,80
13,50
39,00
● elektr. Haushaltszähler Mehrtarif m. Kommunikationsmodul
22,70
20,80
13,50
57,00
Entgelt für Messung/Ablesung und Abrechnung 1)
Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz
Für den Zeitraum 01.01.2015 - 31.12.2015 werden
Mehrkosten erhoben in Höhe von:
● Verbrauchergruppe A: bis 100.000 kWh/a
Cent / kWh
0,254
● Verbrauchergruppe B: > 100.000 kWh/a
0,051
● Verbrauchergruppe C: > 100.000 kWh/a
0,025
Umlage nach § 19 Stromnetzentgeltverordnung
Für den Zeitraum 01.01.2015 - 31.12.2015
Cent / kWh
● Letztverbrauchergruppe A: bis 100.000 kWh/a
● Letztverbrauchergruppe A+: 100.000 bis 1.000.000 kWh/a
● Letztverbrauchergruppe A++: 100.000 bis 1.000.000 kWh/a
● Letztverbrauchergruppe B: > 1.000.000 kWh/a
● Letztverbrauchergruppe C: > 1.000.000 kWh/a
0,237
0,227
0,227
gilt für Letztverbraucher mit Testat über KWKG §9
(Nachweis 4% Bruttowertschöpfung)
0,050
0,025
gilt für Letztverbraucher mit Testat über KWKG §9
(Nachweis 4% Bruttowertschöpfung)
Offshore-Umlage nach § 17f EnWG
Für den Zeitraum 01.01.2015 - 31.12.2015
● Letztverbrauchergruppe A: bis 1.000.000 kWh/a
● Letztverbrauchergruppe B: > 1.000.000 kWh/a
● Letztverbrauchergruppe C: > 1.000.000 kWh/a
Cent / kWh
-0,051
0,050
0,025
Umlage Abschaltbare Lasten, Mehrkosten aus einer Umlage aufgrund der Verordnung über Vereinbarungen
zu abschaltbaren Lasten gem. § 13 Abs. 4a und 4b EnWG
Für den Zeitraum 01.01.2015 - 31.12.2015
● Letztverbrauchergruppe: > 0 kWh/a
Cent / kWh
0,006
Letztverbrauchergruppe A:
Strommengen von Letztverbrauchern für die jeweils ersten 100.000 kWh je Abnahmestelle
Letztverbrauchergruppe B:
Letztverbraucher deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle 100.000 kWh übersteigt.
Letztverbrauchergruppe C:
Letztverbraucher deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle 100.000 kWh übersteigt und die dem produzierenden Gewerbe,
dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind und deren Stromkosten im vorangegangenen
Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben.
Konzessionsabgabe
Die Konzessionsabgabe richtet sich nach der gültigen Konzessionsabgabenverordnung (KAV) und den vom Netzbetreiber in den jeweiligen
Konzessionsgebieten abgeschlossenen Konzessionsverträgen.
* Wegen der unterschiedlichen Höhe der Konzessionsabgaben in den Gemeinden ergeben sich vorgenannte Entgelte
(Konzessionsabgabe in Breckerfeld 1,32 ct/kWh;übrige Städt/Gemeinden 1,59 ct/kWh).
Entgelte für Jahresmehr- und Mindermengen bei Standardlastprofilkunden
Die Abrechnung der jährlichen Abweichung zwischen der im Lastprofil vorgesehenen und der tatsächlich verbrauchten Energie
von Entnahmestellen ohne registrierende ¼-h- Leistungsmessung, Jahresmehr- und Mindermengen, erfolgt ab dem 1. Juli 2005 auf
Grundlage der monatlichen Marktpreise. Es wird ein einheitlicher Preis berechnet. Die aktuellen Preise für die Mehr- und Mindermengenabrechnung werden jeweils auf unserer Internetseite veröffentlicht.
zu 1)
Die Preise beinhalten die Bereitstellung eines Lastgangzählers, eines Strom- und Spannungswandlersatzes nach den gültigen eichrechtlichen
Vorschriften, Bereitstellung eines Kommunikationsmoduls. Die Bereitstellung eines kundeneigenen Telefon-Festnetzanschlusses
wird nur erforderlich, wenn AVU keine andere Kommunikationsmöglichkeiten schaffen kann, z.B. GSM-Verbindung. Die Bereitstellung
dieses Festnetzanschlusses und ggfs. anfallende Folgekosten sind für AVU kostenfrei. Enthalten sind:
Qualitätsüberwachung, Anpassung der Wandler an eine entsprechende Leistungsabnahme, Störungsbeseitigung, Tausch nach Ablauf
der Eichgültigkeit, tägliche Datenerfassung, Datenbereitstellung nach MeteringCode und DUM Kap.4.
Messtechnische Zusatzleistungen:
Die Montage und Erstinbetriebnahme der Zählung inkl. des Kommunikationsmoduls und der Wandler erfolgt durch AVU Netz GmbH.
Hierfür berechnet AVU Netz GmbH dem Kunden ein entsprechendes Entgelt. Die Bereitstellung von Wandlern in Sonderausführung ist gegen
ein entsprechendes Entgelt möglich. Fordert der Kunde manuelle Ablesungen oder zusätzliche Datenbereitstellungen
für Energiemengen im Ablesezeitraum oder für Prognosewerte, Impulsweitergabe (Imp./kWh) oder vergleichbare Dienstleistungen,
so sind diese entgeltpflichtig. Ein Wechsel oder eine Umsetzung des Zählerplatzes mit dem Zählgerät oder der Wandler auf
Wunsch des Kunden, erfolgt kostenpflichtig für den Kunden durch AVU Netz GmbH.
Alle vorgenannten vorläufigen Strom-Netzentgelte verstehen sich netto, zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer
(zurzeit 19 %) und werden in dieser Höhe berechnet.
AVU Netz GmbH