Netzentgelte der AVU Netz GmbH 2015, Stand: 01.01.2015 Zählpunkt mit Leistungsmessung Jahresbenutzungsdauer bis 2.500 Netzentgelt Jahresbenutzungsdauer >= 2.500 Leistungspreis Arbeitspreis Leistungspreis Arbeitspreis € / (kW · a) Cent / kWh € / (kW · a) Cent / kWh ● Entnahme aus Hochspannung 110 kV 3,47 2,32 58,18 0,13 ● Entnahme Umspannung 110/10 kV 4,05 2,46 59,48 0,25 ● Entnahme aus Mittelspannung (MSP) 5,37 3,27 79,04 0,32 ● Entnahme aus Umspannung MSP/NSP 6,37 3,35 75,24 0,60 ● Entnahme aus Niederspannung (NSP) 10,39 3,78 87,58 0,69 Liegt die Messung in einer niedrigeren Spannungsebene als die Entnahme (Entnahme MSP, Messung NSP), so wird zum Ausgleich der Umspannungsverluste der gemessene Lastgang um 2% erhöht. Monatsleistungspreis Netzentgelt ● Entnahme aus Hochspannung 110 kV ● Entnahme Umspannung 110/10 kV ● Entnahme aus Mittelspannung (MSP) ● Entnahme aus Umspannung MSP/NSP ● Entnahme aus Niederspannung (NSP) Leistungspreis Arbeitspreis € / (kW · Mon.) Cent / kWh 9,70 9,91 13,17 12,54 14,60 0,13 0,25 0,32 0,60 0,69 Liegt die Messung in einer niedrigeren Spannungsebene als die Entnahme (Entnahme MSP, Messung NSP), so wird zum Ausgleich der Umspannungsverluste der gemessene Lastgang um 2% erhöht. Entgelte für Messung/Ablesung und Abrechnung 1) ● Mittelspannung 10 kV ● Niederspannung 0,4 kV ohne Wandler ● Niederspannung 0,4 kV mit Wandler Messung €/a Messstellenbetrieb €/a Abrechnung €/a Gesamt €/a 204,00 204,00 204,00 315,50 249,40 285,00 226,80 226,80 226,80 746,30 680,20 715,80 0 - 200 h 200 - 400 h 400 - 600 h € / (kW · a) € / (kW · a) € / (kW · a) 20,25 26,83 31,84 37,11 24,30 32,20 38,21 44,53 28,35 37,56 44,58 51,96 Die Entgelte beinhalten folgende Leistungsumfang: Bereitstellung von Impuls- und Messperiodenausgängen, Fernübertragung der Messdaten, Plausibilitätsprüfung, tägliche Bereitstellung der Messdaten, Abrechnung Preise für Reserveinanspruchnahme ● Entnahme aus Hochspannung 110 kV ● Entnahme Umspannung 110/10 kV ● Entnahme aus Mittelspannung (MSP) ● Entnahme aus Umspannung MSP/NSP ● Entnahme aus Niederspannung (NSP) Blindstrom Bezug induktiver Blindarbeit bei Leistungsmessung (cos j < 0,9) Netzentgelt Cent/kVarh 0,92 Arbeitspreis Cent / kWh ● Entnahme aus Niederspannung (NSP, Standardlastprofil) 5,67 ● Nachtspeicherheizung* ● Pauschalanlagen zzgl. Grundpreis 12,00 €/a Wä ●me Me r pusmp u.ngrH g ent(T H Nb(eT u z/ing; he chiN e )rspea icht 2,00 ● kurzzeitig angeschl. Anlagen * Schwachlasttarif 5,67 3,82 5,67 1 Messung €/a Messstellenbetrieb €/a Abrechnung €/a Gesamt €/a ● Eintarifzähler 4,70 10,35 13,40 28,45 ● Eintarifzähler mit Wandler 4,70 40,85 13,40 58,95 ● Mehrtarifzähler 4,70 19,80 13,50 38,00 ● Zweitarifzähler-2-Richtungszähler 4,70 19,80 13,50 38,00 ● Mehrtarifzähler mit Wandler 4,70 50,30 13,50 68,50 ● Lastgangmessung ohne Wandler (SLP) mit jährlicher Abrechnung 22,70 249,40 13,50 285,60 ● elektr. Haushaltszähler Eintarif 4,70 11,35 13,40 29,45 ● elektr. Haushaltszähler Eintarif m. Kommunikationsmodul 22,70 11,35 13,40 47,45 ● elektr. Haushaltszähler Mehrtarif 4,70 20,80 13,50 39,00 ● elektr. Haushaltszähler Mehrtarif m. Kommunikationsmodul 22,70 20,80 13,50 57,00 Entgelt für Messung/Ablesung und Abrechnung 1) Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz Für den Zeitraum 01.01.2015 - 31.12.2015 werden Mehrkosten erhoben in Höhe von: ● Verbrauchergruppe A: bis 100.000 kWh/a Cent / kWh 0,254 ● Verbrauchergruppe B: > 100.000 kWh/a 0,051 ● Verbrauchergruppe C: > 100.000 kWh/a 0,025 Umlage nach § 19 Stromnetzentgeltverordnung Für den Zeitraum 01.01.2015 - 31.12.2015 Cent / kWh ● Letztverbrauchergruppe A: bis 100.000 kWh/a ● Letztverbrauchergruppe A+: 100.000 bis 1.000.000 kWh/a ● Letztverbrauchergruppe A++: 100.000 bis 1.000.000 kWh/a ● Letztverbrauchergruppe B: > 1.000.000 kWh/a ● Letztverbrauchergruppe C: > 1.000.000 kWh/a 0,237 0,227 0,227 gilt für Letztverbraucher mit Testat über KWKG §9 (Nachweis 4% Bruttowertschöpfung) 0,050 0,025 gilt für Letztverbraucher mit Testat über KWKG §9 (Nachweis 4% Bruttowertschöpfung) Offshore-Umlage nach § 17f EnWG Für den Zeitraum 01.01.2015 - 31.12.2015 ● Letztverbrauchergruppe A: bis 1.000.000 kWh/a ● Letztverbrauchergruppe B: > 1.000.000 kWh/a ● Letztverbrauchergruppe C: > 1.000.000 kWh/a Cent / kWh -0,051 0,050 0,025 Umlage Abschaltbare Lasten, Mehrkosten aus einer Umlage aufgrund der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten gem. § 13 Abs. 4a und 4b EnWG Für den Zeitraum 01.01.2015 - 31.12.2015 ● Letztverbrauchergruppe: > 0 kWh/a Cent / kWh 0,006 Letztverbrauchergruppe A: Strommengen von Letztverbrauchern für die jeweils ersten 100.000 kWh je Abnahmestelle Letztverbrauchergruppe B: Letztverbraucher deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle 100.000 kWh übersteigt. Letztverbrauchergruppe C: Letztverbraucher deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle 100.000 kWh übersteigt und die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben. Konzessionsabgabe Die Konzessionsabgabe richtet sich nach der gültigen Konzessionsabgabenverordnung (KAV) und den vom Netzbetreiber in den jeweiligen Konzessionsgebieten abgeschlossenen Konzessionsverträgen. * Wegen der unterschiedlichen Höhe der Konzessionsabgaben in den Gemeinden ergeben sich vorgenannte Entgelte (Konzessionsabgabe in Breckerfeld 1,32 ct/kWh;übrige Städt/Gemeinden 1,59 ct/kWh). Entgelte für Jahresmehr- und Mindermengen bei Standardlastprofilkunden Die Abrechnung der jährlichen Abweichung zwischen der im Lastprofil vorgesehenen und der tatsächlich verbrauchten Energie von Entnahmestellen ohne registrierende ¼-h- Leistungsmessung, Jahresmehr- und Mindermengen, erfolgt ab dem 1. Juli 2005 auf Grundlage der monatlichen Marktpreise. Es wird ein einheitlicher Preis berechnet. Die aktuellen Preise für die Mehr- und Mindermengenabrechnung werden jeweils auf unserer Internetseite veröffentlicht. zu 1) Die Preise beinhalten die Bereitstellung eines Lastgangzählers, eines Strom- und Spannungswandlersatzes nach den gültigen eichrechtlichen Vorschriften, Bereitstellung eines Kommunikationsmoduls. Die Bereitstellung eines kundeneigenen Telefon-Festnetzanschlusses wird nur erforderlich, wenn AVU keine andere Kommunikationsmöglichkeiten schaffen kann, z.B. GSM-Verbindung. Die Bereitstellung dieses Festnetzanschlusses und ggfs. anfallende Folgekosten sind für AVU kostenfrei. Enthalten sind: Qualitätsüberwachung, Anpassung der Wandler an eine entsprechende Leistungsabnahme, Störungsbeseitigung, Tausch nach Ablauf der Eichgültigkeit, tägliche Datenerfassung, Datenbereitstellung nach MeteringCode und DUM Kap.4. Messtechnische Zusatzleistungen: Die Montage und Erstinbetriebnahme der Zählung inkl. des Kommunikationsmoduls und der Wandler erfolgt durch AVU Netz GmbH. Hierfür berechnet AVU Netz GmbH dem Kunden ein entsprechendes Entgelt. Die Bereitstellung von Wandlern in Sonderausführung ist gegen ein entsprechendes Entgelt möglich. Fordert der Kunde manuelle Ablesungen oder zusätzliche Datenbereitstellungen für Energiemengen im Ablesezeitraum oder für Prognosewerte, Impulsweitergabe (Imp./kWh) oder vergleichbare Dienstleistungen, so sind diese entgeltpflichtig. Ein Wechsel oder eine Umsetzung des Zählerplatzes mit dem Zählgerät oder der Wandler auf Wunsch des Kunden, erfolgt kostenpflichtig für den Kunden durch AVU Netz GmbH. Alle vorgenannten vorläufigen Strom-Netzentgelte verstehen sich netto, zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer (zurzeit 19 %) und werden in dieser Höhe berechnet. AVU Netz GmbH
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