Auf Ab Stieg

Auf- und Abstiegsplan für die Spielzeit 2015/2016
A - Junioren
1. Der Meister der Leistungsklasse qualifiziert sich für die Aufstiegsrunde zur Niederrheinliga. U18Mannschaften können nur in den Fällen des § 4 (6) JSpO an den Qualifikationsspielen teilnehmen.
Verzichtet der Meister, so nimmt der Gruppenzweite an der Qualifikationsrunde teil. Sollte auch dieser
verzichten, entscheidet der KJA über die Meldung eines Vereines zur Aufstiegsrunde der
Niederrheinliga.
2. Die Mannschaften, die nach Abschluss der Spielzeit die Plätze 1-3 in der Leistungsklasse belegen,
haben sich für die Spielzeit 2016/2017 qualifiziert.
3. Die Mannschaften auf den Plätzen 4-9 müssen sich für die Spielzeit 2016/2017 in der
Leistungsklasse qualifizieren. Diese Spiele sind Qualifikationsspiele gemäß § 7 (5) JSpO.
4. Alle darunter platzierten Mannschaften steigen aus der Leistungsklasse ab. Steigt ein Verein ab, so
ist es nicht möglich, dass er mit dem jüngeren Jahrgang an den Qualifikationsspielen teilnimmt.
5. Mannschaften, die nach der Meldefrist zurück gezogen werden, gelten als Absteiger und können
nicht durch andere Mannschaften ersetzt werden.
6. Steigt ein Verein aus der Niederrheinliga ab und die zweite Mannschaft des Vereins spielt in der
Leistungsklasse, so gilt die zweite Mannschaft in der Leistungsklasse, unabhängig vom erreichten
Tabellenplatz, als Absteiger.
7. Verzichtet der Gruppensieger der Kreisklasse auf die Qualifikation zur Leistungsklasse bzw. kann
dieser nach Ziffer 2 und 3 nicht teilnehmen, so nimmt der Gruppenzweite teil. Verzichtet auch dieser,
so rücken nachfolgende qualifizierte Mannschaften nach ( bis Platz 4). Zweite Mannschaften verlieren
die Aufstiegsberechtigung und werden in der Qualifikationsgruppe an letzter Stelle platziert, wenn die
erste Mannschaft die Qualifikation zur Niederrheinliga nicht schafft bzw. aus der Niederrheinliga
absteigt.
8. In der Leistungsklasse werden in der Saison 2016/2017 14 Mannschaften spielen.
9. An der Qualifikationsrunde der Saison 2015/2016 zur Leistungsklasse nehmen teil:
die Mannschaften der Plätze 4-9 aus der LK
die Mannschaften der Plätze 1-2 aus der KK
es nehmen also 8 Mannschaften an den Qualifikationsspielen teil.
10. Die Qualifikationsrunde wird in zwei Gruppen a vier Mannschaften gespielt. Jede Mannschaft trägt
ein Heim- und Auswärtspiel aus. Das Heimrecht für den dritten Spieltag wird ausgelost.
Der Auf- und Abstieg regelt sich nach folgender Übersicht:
Kreisklasse(n)
Niederrheinliga
(Veränderung)
Leistungsklasse
-StaffelstärkeQualifiziert LK
Quali-Teilnehmer
LK
Quali-Teilnehmer
KK
Aufsteiger aus Quali
-GruppenersterAufsteiger aus Quali
-GruppenzweiterAufsteiger aus Quali
-GruppendritterSumme der Aufsteiger
+1
0
-1
-2
14
14
14
14
2
6
3
6
3
6
3
6
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
1
0
1
0
0
0
5
4
3
2
11. Bei der Qualifikationsrunde zur Leistungsklasse entscheidet bei gleichem Punktestand das
Torverhältnis nach dem Subtraktionsverfahren. Ist dieses gleich, so entscheiden die mehr
geschossenen Tore. Kann hierdurch keine Rangfolge bestimmt werden, entscheidet das
entsprechende Spiel der betreffenden Mannschaften gegeneinander. Besteht auch dann noch
Gleichheit, findet ein Entscheidungsspiel auf neutralem Platz statt. Dieses Spiel wird ggf. direkt durch
ein Elfmeterschießen entschieden.
12. Die Qualifikationsspiele sind mit dem jüngeren Jahrgang auszutragen.
13. U-18-Mannschaften können nur an den Qualifikationsspielen teilnehmen, wenn die U-19Mannschaften in der Niederrheinliga spielen und die Qualifikation nach den Bestimmungen des §4 (6)
JSpO erreicht wurde.
14. Gegen Vereine, die vor oder während der Qualifikationsspiele die Mannschaft zurück ziehen oder
an einem der Qualifikationsspiele nicht antreten, wird ein Verfahren vor der KJSK eingeleitet.
Auf- und Abstiegsplan für die Spielzeit 2015/2016
B-/C - Junioren
1. Der Meister der Leistungsklasse qualifiziert sich für die Aufstiegsrunde zur Niederrheinliga.
U-16/U-14-Mannschaften können nur in den Fällen des § 4 (6) JSpO an den Qualifikationsspielen
teilnehmen. Verzichtet der Meister, so nimmt der Gruppenzweite an der Qualifikationsrunde teil. Sollte
auch dieser verzichten, entscheidet der KJA über die Meldung eines Vereines zur Aufstiegsrunde der
Niederrheinliga.
2. Die Mannschaften, die nach Abschluss der Spielzeit die Plätze 1-3 in der Leistungsklasse belegen,
haben sich für die Spielzeit 2016/2017 qualifiziert.
3. Die Mannschaften auf den Plätzen 4-9 müssen sich für die Spielzeit 2016/2017 in der
Leistungsklasse qualifizieren. Diese Spiele sind Qualifikationsspiele gemäß § 7 (5) JSpO.
4. Alle darunter platzierten Mannschaften steigen aus der Leistungsklasse ab. Steigt ein Verein ab, so
ist es nicht möglich, dass er mit dem jüngeren Jahrgang an den Qualifikationsspielen teilnimmt.
5. Mannschaften, die nach der Meldefrist zurück gezogen werden, gelten als Absteiger und können
nicht durch andere Mannschaften ersetzt werden.
6. Steigt ein Verein aus der Niederrheinliga ab und die zweite Mannschaft des Vereins spielt in der
Leistungsklasse, so gilt die zweite Mannschaft in der Leistungsklasse, unabhängig vom erreichten
Tabellenplatz, als Absteiger.
7. Verzichtet der Gruppensieger der Kreisklasse auf die Qualifikation zur Leistungsklasse bzw. kann
dieser nach Ziffer 2 und 3 nicht teilnehmen, so nimmt der Gruppenzweite teil. Verzichtet auch dieser,
so rücken nachfolgende qualifizierte Mannschaften nach ( bis Platz 4). Zweite Mannschaften verlieren
die Aufstiegsberechtigung und werden in der Qualifikationsgruppe an letzter Stelle platziert, wenn die
erste Mannschaft die Qualifikation zur Niederrheinliga nicht schafft bzw. aus der Niederrheinliga
absteigt.
8. In der Leistungsklasse werden in der Saison 2016/2017 14 Mannschaften spielen.
9. An der Qualifikationsrunde der Saison 2015/2016 zur Leistungsklasse nehmen teil:
die Mannschaften der Plätze 4-9 aus der LK
die Mannschaften auf Platz 1 der Gruppe A und B der KK
es nehmen also 8 Mannschaften an den Qualifikationsspielen teil.
10. Die Qualifikationsrunde wird in zwei Gruppen a vier Mannschaften gespielt. Jede Mannschaft trägt
ein Heim- und Auswärtspiel aus. Das Heimrecht für den dritten Spieltag wird ausgelost.
Der Auf- und Abstieg regelt sich nach folgender Übersicht:
Kreisklasse(n)
Niederrheinliga
(Veränderung)
Leistungsklasse
-StaffelstärkeQualifiziert LK
Quali-Teilnehmer
LK
Quali-Teilnehmer
KK
Aufsteiger aus Quali
-GruppenersterAufsteiger aus Quali
-GruppenzweiterAufsteiger aus Quali
-GruppendritterSumme der Aufsteiger
+1
0
-1
-2
14
14
14
14
2
6
3
6
3
6
3
6
2
2
2
2
2
2
2
2
2
1
1
0
1
0
0
0
5
4
3
2
11. Bei der Qualifikationsrunde zur Leistungsklasse entscheidet bei gleichem Punktestand das
Torverhältnis nach dem Subtraktionsverfahren. Ist dieses gleich, so entscheiden die mehr
geschossenen Tore. Kann hierdurch keine Rangfolge bestimmt werden, entscheidet das
entsprechende Spiel der betreffenden Mannschaften gegeneinander. Besteht auch dann noch
Gleichheit, findet ein Entscheidungsspiel auf neutralem Platz statt. Dieses Spiel wird ggf.direkt durch
ein Elfmeterschießen entschieden.
12. Die Qualifikationsspiele sind mit dem jüngeren Jahrgang auszutragen.
13. U-16/U-14-Mannschaften können nur an den Qualifikationsspielen teilnehmen, wenn die U-17/U15 in der Niederrheinliga spielt und die Qualifikation nach den Bestimmungen des §4 (6) JSpO erreicht
wurde.
14. Gegen Vereine, die vor oder während der Qualifikationsspiele die Mannschaft zurück ziehen oder
an einem der Qualifikationsspiele nicht antreten, wird ein Verfahren vor der KJSK eingeleitet.
Auf- und Abstiegsplan für die Spielzeit 2015/2016
D - Junioren
1. Die Mannschaften, die nach Abschluss der Spielzeit die Plätze 1-3 in der Leistungsklasse belegen,
haben sich für die Spielzeit 2016/2017 qualifiziert.
2. Die Mannschaften auf den Plätzen 4-9 müssen sich für die Spielzeit 2016/2017 in der
Leistungsklasse qualifizieren. Diese Spiele sind Qualifikationsspiele gemäß § 7 (5) JSpO.
3. Alle darunter platzierten Mannschaften steigen aus der Leistungsklasse ab. Steigt ein Verein ab, so
ist es nicht möglich, dass er mit dem jüngeren Jahrgang an den Qualifikationsspielen teilnimmt.
4. Mannschaften, die nach der Meldefrist zurück gezogen werden, gelten als Absteiger und können
nicht durch andere Mannschaften ersetzt werden.
5. Verzichtet der Gruppensieger der Kreisklasse auf die Qualifikation zur Leistungsklasse bzw. kann
dieser nach Ziffer 1 und 2 nicht teilnehmen, so nimmt der Gruppenzweite teil. Verzichtet auch dieser,
so rücken nachfolgende qualifizierte Mannschaften nach ( bis Platz 4).
6. In der Leistungsklasse werden in der Saison 2016/2017 14 Mannschaften spielen.
7. An der Qualifikationsrunde der Saison 2015/2016 zur Leistungsklasse nehmen teil:
die Mannschaften der Plätze 4-9 aus der LK
die Mannschaften der Plätze 1 und 2 aus der Gruppe A der KK.
es nehmen also 8 Mannschaften an den Qualifikationsspielen teil.
8. Die Qualifikationsrunde wird in zwei Gruppen a vier Mannschaften gespielt. Jede Mannschaft trägt
ein Heim- und Auswärtspiel aus. Das Heimrecht für den dritten Spieltag wird ausgelost.
Die beiden Gruppensieger sowie die beiden Gruppenzweiten haben sich für die Saison 2016/2017
qualifiziert.
9. Bei der Qualifikationsrunde zur Leistungsklasse entscheidet bei gleichem Punktestand das
Torverhältnis nach dem Subtraktionsverfahren. Ist dieses gleich, so entscheiden die mehr
geschossenen Tore. Kann hierdurch keine Rangfolge bestimmt werden, entscheidet das
entsprechende Spiel der betreffenden Mannschaften gegeneinander. Besteht auch dann noch
Gleichheit, findet ein Entscheidungsspiel auf neutralem Platz statt. Dieses Spiel wird ggf. direkt durch
ein Elfmeterschießen entschieden.
10. Die Qualifikationsspiele sind mit dem jüngeren Jahrgang auszutragen
11. Gegen Vereine, die vor oder während der Qualifikationsspiele die Mannschaft zurück ziehen
oder an einem der Qualifikationsspiele nicht antreten, wird ein Verfahren vor der KJSK eingeleitet.