Ausschreibung P-Mannschaft 2015

Landesfinale der P – Stufen (Mannschaft)
Gerätturnen weiblich
Veranstalter:
Rheinischer Turnerbund e.V.
Ausrichter
TV Vorst
Örtlicher Ansprechpartner:
Holger Rogoll,
Wettkampfleitung:
Angela Sommerfeld, [email protected]
Kampfrichterleitung:
Andrea Frings,
Termin:
Samstag, 28.11.2015
Sportstätte:
Rudi-Demers-Halle, Wiemespfad 10, 47918 Tönisvorst
[email protected]
[email protected]
Parkplatz "Gerkeswiese" - Adresse Amselweg in 47918 Tönisvorst
Zeitplan:
Ein genauer Zeitplan mit Uhrzeiten wird
nach Meldeschluss bekannt gegeben. Im
1. Durchgang turnen die Wettkämpfe
2.4.16 & 2.4.15, im 2. Durchgang 2.4.11
& 2.4.09 und im 3. Durchgang 2.4.13.
Die Wettkampfleitung behält sich vor,
nach Meldeschluss den Zeitplan zu verändern.
Wettkämpfe: Siehe RTB-Leitfaden 2015
Wettkampfinhalte/-Geräte:
siehe RTB-Leitfaden 2015
Startberechtigung:
Das Statrtrecht wird durch die gültige
Rahmenordnung und die gültige Fachgebietsordnung Gerätturnen geregelt. Näheres regelt der gültige RTB-Leitfaden 2015.
Zur Feststellung der Startberechtigung in
den einzelnen Altersklassen ist der Wettkampfleitung vor Ort ein gültiger Startpass vorzulegen. Turnerinnen ohne gültigen Startpass werden nicht zum Wettkampf zugelassen.
Mannschaftsbildung:
Eine Mannschaft besteht aus bis zu sechs
Turnerinnen eines Vereins. Von diesen
turnen an jedem Gerät vier. Die Summe
der drei besten Wertungen an jedem
Gerät bildet das Mannschaftsergebni
Meldungen:
Meldeschluss: 08. November 2015
Meldegeld: 22,00 € pro gemeldete Mannschaft müssen bis zum 08. November
2015 auf das Konto des Rheinischen Turnerbundes (Kreissparkasse Köln
IBAN: DE32 3705 0299 0311 0185 03
BIC (SWIFT): COKSDE33
Vermerk: KoSt.: 41 „Landesfinale P-Stufen Mannschaft+Verein“ eingezahlt werden.
Qualifikation:
Teilnahmeberechtigt sind Vereine, die dem RTB angehören und die
sich wie nachstehend angegeben qualifiziert haben. Die zwei besten
Mannschaften jeder Wettkampfklasse der Gau-/ Verbandsgruppenwettkämpfe sind auf Landesebene teilnahmeberechtigt. Zu den
Turngaugruppenwettkämpfen entsenden die Turngaue/-verbände in
jeder Wettkampfklasse bis zu zwei Mannschaften; der Ausrichter
darf weitere Mannschaften zulassen.
Nehmen qualifizierte Mannschaften am Folgewettkampf nicht teil,
rücken gemäß Rangliste die entsprechend Qualifizierten nach. In
Ausnahmefällen und auf Antrag entscheidet der Ausschuss Wettkampfwesen des Technischen Komitees. Über die ausrichtenden
Gau-/Verbandsgruppen sind offizielle Siegerlisten und Ausschreibungen einzusenden.
Kampfrichterinnen:
Für den Landeswettkampf benennt jeder Verein zwei lizenzierte/
n Kampfrichter/in je Mannschaft, die/der mindestens im Besitz
der Da-Lizenz sein muss. - Die gemeldeten Kampfrichter/-innen
werden namentlich auf dem offiziellen Meldebogen gemeldet und
stehen dem Veranstalter für die jeweilige Wettkampfklasse kostenfrei zur Verfügung. Die zuständige Gau-/Verbandskampf-richterwartin erhält zur Mitkenntnis eine Kopie der Meldung. - Sie stimmt
dem Einsatz zu.
Wird kein Kampfrichter gestellt ist die Mannschaft nicht startberechtigt. Pro fehlenden Kampfrichter wird eine Strafgebühr von
50,00 Euro erhoben.
Ergänzende Hinweise:
Die Vereine melden die Mannschaften sowie die Kampfrichter/-innen und benennen die Turnerinnen namentlich (Vor- und Zuname)
mit Angabe des Vereins und des Jahrgangs auf dem offiziellen Meldebogen. Weiterhin ist die vollständige Adresse der meldenden Person anzugeben, an die ggf. kurzfristig letzte Informationen verschickt werden können. Bei Zulassung formell fehlerhafter Meldungen beträgt die Strafgebühr pro Mannschaft 3,00 €.
Abgegebene Meldungen sind verbindlich. Treten gemeldete Mannschaften nicht an, ist die Meldegebühr trotzdem zu entrichten und
die Kampfrichter/-innen sind zu stellen.
Strafgebühr:
Bei fehlender Kampfrichtermeldung, sowie Nach- und Ummeldung
werden Strafgebühren erhoben. Hierzu wird dem Verein vor dem
Wettkampf eine Einzugsermächtigung zugesandt, welche am Tag des
Wettkampfes ausgefüllt mitgebracht werden soll.
Geräte: Sprung: P5 (Kasten vor Mattenberg)
Barren, KEINE Reckstange
Balkenhöhe WK 2.4.9/11/13- 1,10m, Wk 24.15/16 -1,25m
Boden mit Unterkonstruktion