Flüchtlingshilfe in Wehrheim Informationen für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer Kapitel 6 Wohnungssucher / Umzug Seite 1 - Kapitel 6 - Wohnungssucher / Umzug Stand: März 2016 Inhaltsverzeichnis - Kapitel 6 - Wohnungssucher / Umzug Seite 1 Seite 2 Seite 3 Seite 4 Seite 5 - 6 Seite 7 Seite 8 Seite 9 Seite 10 Seite 11 Seite 12 Deckblatt Inhaltsverzeichnis Vorwort des Bürgermeisters Unterstützung bei der Wohnungssuche Pressemitteilung des Hochtaunuskreises zu den Mietobergrenzen Tabelle Mietobergrenzen des Hochtaunuskreises Umzug bzw. Auszug aus der Gemeinschaftsunterkunft Arbeitsgruppen in der Flüchtlingshilfe Kontaktdaten Verwaltung Kontaktdaten Helferkreise Pfaffenwiesbach und Wehrheim Abschließende und Ergänzende Hinweise Seite 2 - Kapitel 6 - Wohnungssucher / Umzug Stand: März 2016 Vorwort des Bürgermeisters Wehrheim, im November 2015 Sehr geehrte Dame, Sehr geehrter Herr, vielen Dank, dass Sie sich in der Flüchtlingshilfe engagieren möchten. Mit der Ihnen vorliegenden Informationsmappe - Kapitel 6 - wollen wir Ihnen Informationen zum Verfahren nach Anerkennung der Asylbewerber sowie der damit verbundenen Wohnungssuche zur Verfügung stellen. Weiterhin erhalten Sie auch hier die Kontaktdaten zur Verwaltung aufgelistet. Wir möchten Ihnen mit den verschiedenen Themenfeldern, die wir in Kapitel zusammengefasst haben, grundlegende Informationen aber auch Hilfestellungen geben, welche Dinge von Ihnen erledigt werden können sowie an wen Sie sich wenden können, wenn Sie Fragen haben, die die jeweiligen Kapitel nicht beantworten. Gerne können Sie sich, sollte noch etwas unklar sein, an die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im Rathaus wenden sowie an die jeweils in den Ortsteilen bereits vorhandenen Ansprechpartner, welche Sie in diesem Kapitel 1 finden werden. Wir freuen uns auf eine gute und konstruktive Zusammenarbeit mit Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Gregor Sommer Bürgermeister Seite 3 - Kapitel 6 - Wohnungssucher / Umzug Stand: März 2016 Unterstützung bei der Wohnungssuche Nach positivem Abschluss des Asylverfahrens steht dem Flüchtling rein rechtlich kein Platz mehr in der von der Gemeinde Wehrheim bereitgestellten Unterkunft zu, weshalb er aufgefordert wird, innerhalb von 6 Monaten eine eigene Wohnung anzumieten, deren Miete bis zu einer bestimmten Obergrenze vom JobCenter übernommen wird. Auf den Folgeseiten ist die Pressemitteilung des Hochtaunuskreises sowie eine Übersicht über die aktuellen Mietobergrenzen zu entnehmen. Die Wohnungssuche im Hochtaunuskreis erweist sich als sehr schwierig. Dennoch sollte – nach schriftlicher Auskunft des JOB Centers – ein Umzug in einen anderen Kreis „wenn möglich vermieden werden. Der Aufwand wäre enorm.“ Damit keine Härtefälle entstehen, sollte bei erfolgloser Wohnungssuche das Gespräch mit der Gemeindeverwaltung Wehrheim gesucht werden, um eine Verlängerung des Aufenthaltes in der bisherigen gemeindlichen Unterkunft zu vereinbaren. Weiter ist zu beachten: Zwar kann das JOB Center auf Antrag die Mietkaution vorfinanzieren, übernimmt jedoch keinerlei Maklerkosten. Die in der Miettabelle aufgeführten Obergrenzen für Mehrpersonenhaushalte beziehen sich auf Familienhaushalte (sog. Bedarfsgemeinschaften mit gegenseitiger Sorgepflicht). Bei sog. Wohngemeinschaften aus Personen ohne gegenseitige Sorgepflicht hat jedes Mitglied Anspruch auf die volle Grundmiete. So beträgt die maximale Kaltmiete für eine ZweiPersonen-Bedarfsgemeinschaft 430 €, für eine Zwei-Personen-Wohngemeinschaft jedoch 2x360=720 €. Unter diesem Gesichtspunkt kann es sinnvoll sein, wenn sich mehrere Flüchtlinge zu einer Wohngemeinschaft zusammenschließen. Vor Unterzeichnung des Mietvertrages ist auf jeden Fall und unbedingt die Genehmigung des Hochtaunuskreises bzw. des Jobcenters einzuholen. Erst wenn die Genehmigung vorliegt, kann der Mietvertrag unterzeichnet werden. Die Genehmigung ist deshalb erforderlich, da der Hochtaunuskreis bzw. das Jobcenter die Kosten für die Miete trägt. Bitte informieren Sie auch die Gemeindeverwaltung wenn ein Umzug absehbar ist, wenn eine Wohnung gefunden wurde. Seite 4 - Kapitel 6 - Wohnungssucher / Umzug Stand: März 2016 Seite 5 - Kapitel 6 - Wohnungssucher / Umzug Stand: März 2016 Seite 6 - Kapitel 6 - Wohnungssucher / Umzug Stand: März 2016 Seite 7 - Kapitel 6 - Wohnungssucher / Umzug Stand: März 2016 Umzug bzw. Auszug aus der Gemeinschaftsunterkunft Wurde eine angemessene Wohnung gefunden und die Anmietung vom Hochtaunuskreis genehmigt, kann der Flüchtling den Mietvertrag unterzeichnen. Einen Kopie des Mietvertrages muss dann an das Jobcenter des Hochtaunuskreises geschickt werden. Ebenso muss die Übernahme der Mietkosten beantragt werden. Formulare für die Beantragung von Wohngeld können Sie bei der Gemeindeverwaltung erhalten. Ebenso kann beim Hochtaunuskreis ein Antrag auf Erstausstattung mit Möbeln, Küchengegenständen usw. gestellt werden. Es besteht die Möglichkeit, Möbel bei den Taunusdiensten in Usingen gegen geringes Geld zu erhalten. Wichtig ist hier die Vorlage des Bewilligungsbescheides über die Sozialleistungen durch den Hochtaunuskreis. Kontaktdaten zu den Taunusdiensten: http://www.taunusdienste.de/index.php/moebelverkauf Taunusdienste gGmbH Am Arnsbacher Pfad 6, 61250 Usingen Telefon: 0 60 81 - 44 30 12 oder Telefax: 0 60 81 - 44 38 17 sowie Email: [email protected] Ein Umzug bzw. Auszug muss selbst organisiert werden. Eine Unterstützung durch den gemeindlichen Bauhof ist nur auf Anfrage und bei personeller Kapazität möglich. In der Regel werden Umzüge aber selbst organisiert. Bitte informieren Sie die Verwaltung über den Umzug bzw. Auszug. Der anerkannte Asylbewerber muss sich im Bürgerbüro der Verwaltung ummelden sowie die Schlüssel von der Gemeinschaftsunterkunft abgeben. Die nun freigewordenen Kapazitäten (Betten) werden nun wieder hergerichtet und dem Hochtaunuskreis zeitnah zur weiteren Belegung freigegeben. Bitte beachten Sie, dass die Ummeldung zeitnah zu erfolgen hat, damit weitere Menschen in Wehrheim untergebracht werden können. Seite 8 - Kapitel 6 - Wohnungssucher / Umzug Stand: März 2016 Arbeitsgruppen in der Flüchtlingshilfe Derzeit befindet sich die Flüchtlingshilfe in Wehrheim im Aufbau. Die Verwaltung unterstützt die Koordination der Helferinnen und Helfer sowie die Ausarbeitung bzw. Zusammenstellung verschiedener Informationen für die Helferinnen und Helfer in der Flüchtlingshilfe. Nachstehend stellen wir kurz die Arbeitsgruppen vor, die sich derzeit im Aufbau befinden. Die Informationen für die jeweiligen Arbeitsgruppen stellen wir in weiteren Kapiteln als Informations-Mappen zusammen: Willkommen in Wehrheim (Kapitel 2) o zugewiesene Personen in Empfang nehmen und bei der Anmeldung im Rathaus begleiten o Begleitung zur Unterkunft o bei Bedarf Einkaufsmöglichkeiten zeigen Behördengänge / Problemlöser (Kapitel 3) o Unterstützung der Flüchtlinge auf dem Landratsamt, zeigen von Einkaufsmöglichkeiten, Hilfe während der Duldung, später: Unterstützung bei Hartz IV-Verfahren o Kommunikation mit Rathaus bei Problemen Freizeit und Alltag (Kapitel 4) o Kontakt zu Vereinen herstellen (Sport und Freizeitaktivitäten) o Sitten und Gebräuche o Unternehmungen & Ausflüge o Begleitung bei Arztbesuchen Beschäftigung und Integration (Kapitel 5) o Verfahren bei dem Wunsch nach Arbeitsgelegenheiten oder Praktika o Vermittlung zu Deutschkursen und Integrationskursen Wohnungssucher / Umzug (Kapitel 6) o Unterstützung von anerkannten Flüchtlingen bei der Wohnungssuche / beim Umzug soweit möglich o Kommunikation und Austausch mit der Arbeitsgruppe „Problemlöser / Behördengänge“ bezüglich Genehmigungsverfahren zur Anmietung einer Privatwohnungen für anerkannte Flüchtlinge Seite 9 - Kapitel 6 - Wohnungssucher / Umzug Stand: März 2016 Ansprechpartner in der Verwaltung Sprechzeiten der Verwaltung: Montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie montags nachmittags 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr und nach vorheriger Terminvereinbarung Allgemeine Anfragen zur Flüchtlingshilfe Frau Martina Rethmeyer Tel.: 06081/589-1003 [email protected] Frau Elvira Rasch Tel.: 06081/589-1010 [email protected] Kindergartenanmeldung gemeindliche Einrichtungen, Versicherung Ehrenamtliche Frau Claudia Christ Tel.: 06081/589-1401 [email protected] Wohnungsangebote / Anfragen zur Vermietung von Wohnraum an die Gemeinde für Flüchtlinge Herr Jürgen Schneider Tel.: 06081/589-1400 [email protected] Reparaturen / Defekte in den Unterkünften / Ausstattung / Schlüsselverwaltung Zur besseren verwaltungsinternen Koordination wenden Sie sich bei vorgenannten Angelegenheiten zunächst an die beiden Ansprechpartnerinnen Frau Christ und Frau Rasch. Wir haben festgestellt, das teilweise die Meldungen mehrfach und zeitversetzt erfolgten, wodurch personelle Kapazitäten der Gemeinde mehrfach in Anspruch genommen werden mussten für ein und dieselbe Angelegenheit. Die Verwaltung kümmert sich zeitnah um die Klärung der entsprechenden Meldung in Absprache mit den zuständigen Personen bzw. Ansprechpartnern. Seite 10 - Kapitel 6 - Wohnungssucher / Umzug Stand: März 2016 Ansprechpartner der Helferkreise in den Ortsteilen Ausstattung der Unterkünfte / Sachspenden sowie Mitarbeit in der Flüchtlingshilfe in Wehrheim / Anfragen zur dauerhaften Vermietung von Wohnraum für anerkannte Flüchtlinge Frau Rita Weinheimer, Koordinatorin für den OT Wehrheim / Arbeitskreis Flüchtlinge Wehrheim Tel.: 06081/9555861 Email: [email protected] Hinweis: Der Arbeitskreis Flüchtlinge Wehrheim befindet sich derzeit in der Umstrukturierung und im Neuaufbau. Bitte daher zunächst generell an Frau Weinheimer wenden. Sobald die Strukturierung erfolgreich umgesetzt wurde, wird diese Seite entsprechend aktualisiert. Frau Vera Messerschmidt-Heins, Koordinatorin für den OT Pfaffenwiesbach / Freundeskreis „Asyl“ Tel.: 06081/3299 Email: [email protected] Seite 11 - Kapitel 6 - Wohnungssucher / Umzug Stand: März 2016 Abschließende und Ergänzende Hinweise • Sofern Sie Anregungen haben, welche Informationen noch in die Info-Mappe Kapitel 6 mit aufgenommen werden sollten, wenden Sie sich bitte an Frau Christ (Kontaktdaten auf Seite 10). • Die Info-Mappe wird voraussichtlich alle zwei bis drei Monate überarbeitet und entsprechend aktualisiert. Eine Veröffentlichung ist auf der Homepage der Gemeinde vorgesehen. Weitere Informationen können Sie auch auf der Internetseite www.fluechtlingshilfe-htk.de entnehmen. Seite 12 - Kapitel 6 - Wohnungssucher / Umzug Stand: März 2016
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