# Helfer-Infos Kapitel 6 Stand März 2016

Flüchtlingshilfe in Wehrheim
Informationen
für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer
Kapitel 6
Wohnungssucher / Umzug
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Stand: März 2016
Inhaltsverzeichnis - Kapitel 6 - Wohnungssucher / Umzug
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Deckblatt
Inhaltsverzeichnis
Vorwort des Bürgermeisters
Unterstützung bei der Wohnungssuche
Pressemitteilung des Hochtaunuskreises zu den Mietobergrenzen
Tabelle Mietobergrenzen des Hochtaunuskreises
Umzug bzw. Auszug aus der Gemeinschaftsunterkunft
Arbeitsgruppen in der Flüchtlingshilfe
Kontaktdaten Verwaltung
Kontaktdaten Helferkreise Pfaffenwiesbach und Wehrheim
Abschließende und Ergänzende Hinweise
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Stand: März 2016
Vorwort des Bürgermeisters
Wehrheim, im November 2015
Sehr geehrte Dame, Sehr geehrter Herr,
vielen Dank, dass Sie sich in der Flüchtlingshilfe engagieren möchten.
Mit der Ihnen vorliegenden Informationsmappe - Kapitel 6 - wollen wir Ihnen Informationen zum
Verfahren nach Anerkennung der Asylbewerber sowie der damit verbundenen Wohnungssuche zur
Verfügung stellen. Weiterhin erhalten Sie auch hier die Kontaktdaten zur Verwaltung aufgelistet.
Wir möchten Ihnen mit den verschiedenen Themenfeldern, die wir in Kapitel zusammengefasst
haben, grundlegende Informationen aber auch Hilfestellungen geben, welche Dinge von Ihnen
erledigt werden können sowie an wen Sie sich wenden können, wenn Sie Fragen haben, die die
jeweiligen Kapitel nicht beantworten.
Gerne können Sie sich, sollte noch etwas unklar sein, an die Ansprechpartnerinnen und
Ansprechpartner im Rathaus wenden sowie an die jeweils in den Ortsteilen bereits vorhandenen
Ansprechpartner, welche Sie in diesem Kapitel 1 finden werden.
Wir freuen uns auf eine gute und konstruktive Zusammenarbeit mit Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Gregor Sommer
Bürgermeister
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Stand: März 2016
Unterstützung bei der Wohnungssuche
Nach positivem Abschluss des Asylverfahrens steht dem Flüchtling rein rechtlich kein Platz
mehr in der von der Gemeinde Wehrheim bereitgestellten Unterkunft zu, weshalb er
aufgefordert wird, innerhalb von 6 Monaten eine eigene Wohnung anzumieten, deren Miete
bis zu einer bestimmten Obergrenze vom JobCenter übernommen wird.
Auf den Folgeseiten ist die Pressemitteilung des Hochtaunuskreises sowie eine Übersicht
über die aktuellen Mietobergrenzen zu entnehmen.
Die Wohnungssuche im Hochtaunuskreis erweist sich als sehr schwierig. Dennoch sollte –
nach schriftlicher Auskunft des JOB Centers – ein Umzug in einen anderen Kreis „wenn
möglich vermieden werden. Der Aufwand wäre enorm.“
Damit keine Härtefälle entstehen, sollte bei erfolgloser Wohnungssuche das Gespräch mit
der Gemeindeverwaltung Wehrheim gesucht werden, um eine Verlängerung des
Aufenthaltes in der bisherigen gemeindlichen Unterkunft zu vereinbaren.
Weiter ist zu beachten:
Zwar kann das JOB Center auf Antrag die Mietkaution vorfinanzieren, übernimmt jedoch
keinerlei Maklerkosten.
Die in der Miettabelle aufgeführten Obergrenzen für Mehrpersonenhaushalte beziehen sich
auf Familienhaushalte (sog. Bedarfsgemeinschaften mit gegenseitiger Sorgepflicht). Bei sog.
Wohngemeinschaften aus Personen ohne gegenseitige Sorgepflicht hat jedes Mitglied
Anspruch auf die volle Grundmiete. So beträgt die maximale Kaltmiete für eine ZweiPersonen-Bedarfsgemeinschaft 430 €, für eine Zwei-Personen-Wohngemeinschaft jedoch
2x360=720 €. Unter diesem Gesichtspunkt kann es sinnvoll sein, wenn sich mehrere
Flüchtlinge zu einer Wohngemeinschaft zusammenschließen.
Vor Unterzeichnung des Mietvertrages ist auf jeden Fall und unbedingt die Genehmigung
des Hochtaunuskreises bzw. des Jobcenters einzuholen. Erst wenn die Genehmigung
vorliegt, kann der Mietvertrag unterzeichnet werden. Die Genehmigung ist deshalb
erforderlich, da der Hochtaunuskreis bzw. das Jobcenter die Kosten für die Miete trägt.
Bitte informieren Sie auch die Gemeindeverwaltung wenn ein Umzug absehbar ist, wenn
eine Wohnung gefunden wurde.
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Stand: März 2016
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Stand: März 2016
Umzug bzw. Auszug aus der Gemeinschaftsunterkunft
Wurde eine angemessene Wohnung gefunden und die Anmietung vom Hochtaunuskreis
genehmigt, kann der Flüchtling den Mietvertrag unterzeichnen. Einen Kopie des
Mietvertrages muss dann an das Jobcenter des Hochtaunuskreises geschickt werden. Ebenso
muss die Übernahme der Mietkosten beantragt werden. Formulare für die Beantragung von
Wohngeld können Sie bei der Gemeindeverwaltung erhalten.
Ebenso kann beim Hochtaunuskreis ein Antrag auf Erstausstattung mit Möbeln,
Küchengegenständen usw. gestellt werden.
Es besteht die Möglichkeit, Möbel bei den Taunusdiensten in Usingen gegen geringes Geld
zu erhalten. Wichtig ist hier die Vorlage des Bewilligungsbescheides über die
Sozialleistungen durch den Hochtaunuskreis.
Kontaktdaten zu den Taunusdiensten:
http://www.taunusdienste.de/index.php/moebelverkauf
Taunusdienste gGmbH
Am Arnsbacher Pfad 6, 61250 Usingen
Telefon: 0 60 81 - 44 30 12 oder Telefax: 0 60 81 - 44 38 17 sowie
Email: [email protected]
Ein Umzug bzw. Auszug muss selbst organisiert werden. Eine Unterstützung durch den
gemeindlichen Bauhof ist nur auf Anfrage und bei personeller Kapazität möglich. In der Regel
werden Umzüge aber selbst organisiert.
Bitte informieren Sie die Verwaltung über den Umzug bzw. Auszug. Der anerkannte
Asylbewerber muss sich im Bürgerbüro der Verwaltung ummelden sowie die Schlüssel von
der Gemeinschaftsunterkunft abgeben. Die nun freigewordenen Kapazitäten (Betten)
werden nun wieder hergerichtet und dem Hochtaunuskreis zeitnah zur weiteren Belegung
freigegeben. Bitte beachten Sie, dass die Ummeldung zeitnah zu erfolgen hat, damit weitere
Menschen in Wehrheim untergebracht werden können.
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Stand: März 2016
Arbeitsgruppen in der Flüchtlingshilfe
Derzeit befindet sich die Flüchtlingshilfe in Wehrheim im Aufbau. Die Verwaltung unterstützt
die Koordination der Helferinnen und Helfer sowie die Ausarbeitung bzw. Zusammenstellung
verschiedener Informationen für die Helferinnen und Helfer in der Flüchtlingshilfe.
Nachstehend stellen wir kurz die Arbeitsgruppen vor, die sich derzeit im Aufbau befinden.
Die Informationen für die jeweiligen Arbeitsgruppen stellen wir in weiteren Kapiteln als
Informations-Mappen zusammen:
Willkommen in Wehrheim (Kapitel 2)
o zugewiesene Personen in Empfang nehmen und bei der Anmeldung im
Rathaus begleiten
o Begleitung zur Unterkunft
o bei Bedarf Einkaufsmöglichkeiten zeigen
Behördengänge / Problemlöser (Kapitel 3)
o Unterstützung der Flüchtlinge auf dem Landratsamt, zeigen von
Einkaufsmöglichkeiten, Hilfe während der Duldung, später:
Unterstützung bei Hartz IV-Verfahren
o Kommunikation mit Rathaus bei Problemen
Freizeit und Alltag (Kapitel 4)
o Kontakt zu Vereinen herstellen (Sport und Freizeitaktivitäten)
o Sitten und Gebräuche
o Unternehmungen & Ausflüge
o Begleitung bei Arztbesuchen
Beschäftigung und Integration (Kapitel 5)
o Verfahren bei dem Wunsch nach Arbeitsgelegenheiten oder Praktika
o Vermittlung zu Deutschkursen und Integrationskursen
Wohnungssucher / Umzug (Kapitel 6)
o Unterstützung von anerkannten Flüchtlingen bei der Wohnungssuche /
beim Umzug soweit möglich
o Kommunikation und Austausch mit der Arbeitsgruppe „Problemlöser /
Behördengänge“ bezüglich Genehmigungsverfahren zur Anmietung
einer Privatwohnungen für anerkannte Flüchtlinge
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Stand: März 2016
Ansprechpartner in der Verwaltung
Sprechzeiten der Verwaltung:
Montags bis freitags
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
sowie montags nachmittags
13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
und nach vorheriger Terminvereinbarung
Allgemeine Anfragen zur Flüchtlingshilfe
Frau Martina Rethmeyer
Tel.: 06081/589-1003
[email protected]
Frau Elvira Rasch
Tel.: 06081/589-1010
[email protected]
Kindergartenanmeldung gemeindliche Einrichtungen, Versicherung Ehrenamtliche
Frau Claudia Christ
Tel.: 06081/589-1401
[email protected]
Wohnungsangebote / Anfragen zur Vermietung von Wohnraum an die Gemeinde für Flüchtlinge
Herr Jürgen Schneider
Tel.: 06081/589-1400
[email protected]
Reparaturen / Defekte in den Unterkünften / Ausstattung / Schlüsselverwaltung
Zur besseren verwaltungsinternen Koordination wenden Sie sich bei vorgenannten Angelegenheiten
zunächst an die beiden Ansprechpartnerinnen Frau Christ und Frau Rasch. Wir haben festgestellt, das
teilweise die Meldungen mehrfach und zeitversetzt erfolgten, wodurch personelle Kapazitäten der
Gemeinde mehrfach in Anspruch genommen werden mussten für ein und dieselbe Angelegenheit.
Die Verwaltung kümmert sich zeitnah um die Klärung der entsprechenden Meldung in Absprache mit
den zuständigen Personen bzw. Ansprechpartnern.
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Stand: März 2016
Ansprechpartner der Helferkreise in den Ortsteilen
Ausstattung der Unterkünfte / Sachspenden sowie Mitarbeit in der Flüchtlingshilfe in Wehrheim /
Anfragen zur dauerhaften Vermietung von Wohnraum für anerkannte Flüchtlinge
Frau Rita Weinheimer, Koordinatorin für den OT Wehrheim / Arbeitskreis Flüchtlinge Wehrheim
Tel.: 06081/9555861
Email: [email protected]
Hinweis: Der Arbeitskreis Flüchtlinge Wehrheim befindet sich derzeit in der Umstrukturierung und im
Neuaufbau. Bitte daher zunächst generell an Frau Weinheimer wenden. Sobald die Strukturierung
erfolgreich umgesetzt wurde, wird diese Seite entsprechend aktualisiert.
Frau Vera Messerschmidt-Heins, Koordinatorin für den OT Pfaffenwiesbach / Freundeskreis „Asyl“
Tel.: 06081/3299
Email: [email protected]
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Stand: März 2016
Abschließende und Ergänzende Hinweise
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Sofern Sie Anregungen haben, welche Informationen noch in die Info-Mappe Kapitel
6 mit aufgenommen werden sollten, wenden Sie sich bitte an Frau Christ
(Kontaktdaten auf Seite 10).
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Die Info-Mappe wird voraussichtlich alle zwei bis drei Monate überarbeitet und
entsprechend aktualisiert. Eine Veröffentlichung ist auf der Homepage der Gemeinde
vorgesehen.
Weitere Informationen können Sie auch auf der Internetseite
www.fluechtlingshilfe-htk.de entnehmen.
Seite 12 - Kapitel 6 - Wohnungssucher / Umzug
Stand: März 2016