Liegenschaft........................................................ Hausmeisterdienstleistungen 01 Betreuung des Anwesens durch den Außendienst 1.1 Kontrolle der Ordnung und des Gesamtzustandes des betr. Anwesens 1.2 Beaufsichtigung und Kontrolle der einges. eigenen Fachkräfte oder der sonstigen von der Hausverwaltung beauftragten Firmen und Handwerkern 1.3 Kontrolle der haustechnischen Anlagen im Gemeinschaftsbereich 1.4 Teilnahme auf Wunsch bei Wohnungseigentümerversammlungen 1.5 Teilnahme auf Wunsch bei Begehungen 02 Wartung der haustechnischen Anlagen 2.1 Kontrolle der Wartungsfirmen 2.2 Überwachung der elektrischen Einrichtungen wie z. B. Beleuchtung, Schalter, Auswechslung von Glühbirnen, Sicherungen, u. dergleichen im Gemeinschaftsbereich 2.3 Überprüfung der sanitären Einrichtungen im Gemeinschaftsbereich und Behebung von kleinen Störungen 2.4 Überprüfung der mechanischen Einrichtungen wie. Z. B. Türschließautomaten, Schlösser, Garagentore etc. im Gemeinschaftsbereich u. Behebung von kleinen Störungen 2.5 Kontrolle der zum Anwesen gehörenden Regenund Fallrohre auf Verstopfung, Reinigung der Schlammeimer, Fangkörbe und Fangsiebe (soweit erreichbar) Außer Dachrinnen über 3,50m 2.6 Kontrolle der Liftanlagen auf Funktion und deren Bedienelemente u. Beleuchtungen 2.7 Kontrolle der Abwasserentsorgung (Hebeanlage, Abwasserpumpen) 2.8 Das Beseitigen von Verschmutzungen bei Störungen mit eigenem Gerät und Personal durch den Auftragnehmer gilt als Sonderleistung und ist nicht in der Pauschale enth. 1x wö. 2x wö. 1x mon. 2x mon. ¼ jährl ½ jährl. Bei Bedarf 03 Bedienung und Kontrolle der Heizungsanlage 3.1 Kontrolle des Brenners auf Funktion 3.2 Sichtkontrolle von sämtlichen Ventilen und Ausläufen auf Dichtigkeit, kleine Mängel sofort beheben 3.3 Kesselthermostat und Temperaturen nach Jahreszeit regeln, Nachtabsenkung, Zeituhren einregeln, wenn nichts anderes vereinbart 3.4 Kontrolle der Umwälzpumpe auf Funktion 3.5 Wasserdruckmanometer beobachten, Druck sicher stellen, Wasser auffüllen 04 Pflege und Überwachung der Tiefgarage 4.1 Garagentor auf technischen Zustand, auf elektrische u. auf mechanische Funktion prüf. 4.2 Kontrolle der Abluftanlage, Brandmeldeanlage, Garagenbeleuchtung 4.3 Kontrolle der Notausgänge, Notausgangsbeleuchtungen, Warnschilder 4.4 Überprüfung der Schächte u. Pumpen, Reinigung der Schächte (f. Löschwasser) 4.5 Tiefgaragenzufahrten u. Fahrstraßen der Garagen manuell oder mit Kehrmaschine reinigen 4.6 Bodenrinnenabläufe, Türen, Tore, Notausgänge, Entlüftungskanäle reinigen 05 Reparaturdienst und Instandhaltung 5.1 Ausführung von einfachen Kleinreparaturen wie z.B. Austausch defekter Sicherungen, Glühbirnen, Leuchtstoffröhren etc. Abdichten von tropfenden Hähnen, Beseitigen von kleinen Verstopfungen usw. im Gemeinschaftsbereich 5.2 Klingel-, Briefkasten- u. Türschilder anfertigen und montieren 06 Regiearbeiten 6.1 Für Sonderarbeiten u. zusätzliche Dienstleistungen werden vom Auftragnehmer folgende Stundenlöhne verrechnet: Werktags in der Arbeitszeit von 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr pro Stunde Samstags von 6.2 Vor notwendigen größeren Reparaturen ( ab 250,00 €) kann der Auftraggeber ein gesondertes Angebot verlangen. Die Ausführung erfolgt nur nach gesonderter Auftragserteilung 1x wö. 2x wö. 1x mon. 2x mon. ¼ jährl ½ jährl. Bei Bedarf 07 Bedienung und Kontrolle der Heizungsanlage 7.1 Der Auftragnehmer ist auch außerhalb der Geschäftszeiten (s. u. 6.1) über Handy erreichbar, welches ständig abgehört wird Bei einem Störfall ist der Auftragnehmer innerhalb von 60 Minuten vor Ort Notdienstfälle sind Wasserrohrbruch, Heizungsausfall, Lifteinschluss, Stromausfall Notdienstreparaturen werden, wenn Gefahr im Verzug ist sofort ausgeführt. Zuständige behördliche oder fachliche Stellen werden, wenn notwendig und ereichbar in Kenntnis gesetzt und beauftragt. Der Notdienstmonteur hilft weitere Schäden abzuwenden. Dem Auftraggeber wird Bericht erstattet. 7.2 7.3 7.4 08 Müllentsorgung 8.1 8.2 Müllplatz und Müllraum kehren u. sauber halten Mülltonnen bzw. Container entspr. des Kalenders der Stadt aus- bzw. einstellen Mülltonnen bzw. Container (Bioabfall) reinigen Sperrmüll aus dem Gemeinschaftsraum entfernen und entsorgen 9.3 9.4 09 Reinigungsarbeiten – Treppenhaus 9.1 9.2 9.3 9.4 Kehren und Entstauben des Treppenhauses Feucht-Wischen mit Reinigungsmitteln Eingangstüren von innen und außen reinigen Staubsaugen bzw. Ausklopfen der allgemein gen. Fußabtretern und Matten Sauber halten /Wischen von Geländern, Heizkörpern, Fensterbrettern, Schaltkästen, Briefkästen etc. Sauber halten /Wischen von Türen im Gemeinschaftsbereich wie z. B. Kellertüren Sauber halten /Wischen von Liftkabinen und Türen Lampen und sonst. Leuchtkörper von außen reinigen Fenster und Fensterrahmen von innen und außen reinigen Im Falle, dass Fenster nicht zugänglich oder über Leitern erreichbar sind, wird in Absprache mit der Hausverwaltung entsprechendes Gerät eingesetzt. 9.5 9.6 9.7 9.8 9.9 10. 10.1 10.2 10.3 Reinigung von Keller- und sonstigen Gemeinschaftsräumen Kellertreppen, Abgänge und Gemeinschaaftskeller kehren und wenn notwendig feucht wischen Technische Räume, wie Heizungs- oder LüftungsRäume kehren und wenn notwendig feucht wischen Wasch- und Trockenkeller kehren und wenn notwendig feucht wischen 1x wö. 2x wö. 1x mon. 2x mon. ¼ jährl ½ jährl. Bei Bedarf 11. Reinigungsarbeiten / Gartenpflege 11.1 11.2 Hauszugänge und Gehwege kehren Zur Liegenschaft angrenzende öffentliche Gehwege kehren Hofflächen kehren und sauber halten PKW Stellplätze soweit sie zu der Gemeinschaft gehören und zugänglich sind kehren Unkraut aus den Bereichen 11.1 bis 11.4 entfernen (chemisch und manuell) Rasen mähen und Grünschnitt entsorgen Büsche und Sträucher fachgerecht aus- und in Form schneiden Wassereinläufe (nicht im Dachbereich) sauber halten 11.3 11.4 11.5 11.6 11.7 11.8 12. 12.1 12.2 12.3 12.4 12.5 12.6 12.7 Winterdienst Räumung der Hauszugänge Räumung der Außentreppe Räumung des Bürgersteiges Räumung der Tiefgarageneinfahrt Räumung der Parkplatzzufahrt auf dem Geländer dieser Liegenschaft Streuen gegen Schnee und Glatteis Beschaffung von Streugut 1x wö. 2x wö. 1x mon. 2x mon. ¼ jährl ½ jährl. Bei Bedarf
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