KANTON URI | 5 Urner Wochenblatt | 139. Jahrgang | Nr. 71 | Samstag, 12. September 2015 Winkelriedbus ist im Dezember startklar Öffentlicher Verkehr | Verbesserung zwischen Altdorf und Stans Christian Mattli Kostenneutral für Uri «Zwar ist der Winkelriedbus auf Pendlerinnen und Pendler ausgerich- Selbsthilfegruppe Regenbogen trifft sich Die Selbsthilfegruppe Regenbogen setzt sich aus Eltern zusammen, die ein oder mehrere Kinder verloren haben. Die Gruppe teilt ihre Erfahrungen mit anderen Betroffenen, um so gemeinsam das Schicksal besser tragen zu können. Angesprochen sind alle Mütter und Väter, die ihr Kind durch Fehl- oder Frühgeburt, während der Geburt oder später verloren haben. Die Gruppe trifft sich am kommenden Montag, 14. September, um 20.00 Uhr im Pfarreizentrum St. Josef in Erstfeld. Betroffene und Interessierte sind herzlich willkommen. (e) Altdorf, Dätwyler: Die Haltestelle an der Gotthardstrasse kann schon mit dem Fahrplanwechsel im Dezember zum Ausgangspunkt für den neuen Winkelriedbus nach Stans werden. FOTO: ARCHIV UW tet», sagt Thomas Aschwanden, Abteilungsleiter öffentlicher Verkehr beim Kanton Uri. «Aber natürlich erhoffen wir uns auch eine verstärkte touristische Nutzung des neuen Angebots.» Umgesetzt werden soll dieses mit dem nächsten Fahrplanwechsel im Dezember. Der Bund unterstützt das neue Angebot; in Nidwalden hat die Regierung das Geschäft schon verabschiedet, und in Uri liegt der Entscheid – im Rahmen des Beschlusses zum Gesamtfahrplan – beim Regierungsrat. Für den Kanton Uri erwachsen aus dem «Winkelriedbus» indes keine Mehrkosten. Denn die Strecke, die der Bus auf Urner Kantonsgebiet zurücklegt, ist nur geringfügig länger als die bisherige Linie. Neue Arbeitsplätze Je nachdem, wie der Winkelriedbus genutzt werden wird, ist in einer spä- teren Phase auch ein Ausbau möglich. «Zuerst wollen wir jetzt einmal Erfahrungen sammeln», sagt Thomas Aschwanden Positive Konsequenzen wird der Winkelriedbus aber auch punkto Arbeitsplätze in Uri haben. Denn der Ausgangspunkt der Linie, der bisher in Nidwalden war, wechselt nach Altdorf. Das bedeutet, dass die Linie künftig vom Kanton Uri aus betrieben wird. Landgericht Uri entscheidet auf Mord Mühle-Prozess | Angeklagter muss 16 Jahre ins Gefängnis Die Tötung im Restaurant Mühle im März 2013 war ein Mord. Zu diesem Schluss kommt das Urner Landgericht in seinem Urteil. Die Verteidigung hat Berufung angekündigt. Mathias Fürst Es war Mord. Zu diesem Urteil kommt das Urner Landgericht im Fall eines heute 55-jährigen Urners, der im März 2013 den Wirt des Restaurants Mühle in Schattdorf umgebracht hat. Für den Mord und den anschliessenden Diebstahl der Restauranteinnahmen verurteilte das Landgericht den Angeklagten zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 16 Jahren. Von den Anklagepunkten der einfachen Körperverletzung, mehrfachen Tätlichkeit und Drohung gegenüber seiner Frau wurde der Angeklagte freigesprochen. Das Gericht entschied hier im Zweifel für den Angeklagten, da bei diesen Vorfällen Aussage gegen Aussage stehe. Aufgrund des Freispruchs in diesen Punkten wurde auch die Schadenersatzforderung der Ex-Frau abgewiesen. Gutgeheissen wurde hingegen die Forderung der Mutter des Wirts auf 7500 Franken Schadenersatz. Heimtückisch und hinterhältig Bei einer solch schweren Tat stelle sich immer die Frage des Motivs, hielt Landgerichtsvizepräsident Heinz Gisler bei der Verlesung des Urteils fest. Hier habe die eheliche Situation des Angeklagten eine Rolle gespielt, vor allem aber die wirtschaftliche Situation: «Der Angeklagte befand sich aufgrund seines kostspieligen Lebenswandels, Schulden und Betreibungen, in einer auswegslosen finanziellen Situation», hiess es in der Begründung. Das Gericht vertrat ausserdem die E-Bike-Tour für Seniorinnen und Senioren Pro Senectute Uri lädt am kommenden Mittwoch, 16. September, alle Seniorinnen und Senioren ab 50 Jahren zu einer E-Bike-Tour von Bellinzona nach Biasca ein. Abfahrt ist um 8.30 Uhr beim Parkplatz Vita Parcours in Seedorf. Anmeldungen nimmt bis Montag, 14. September, 11.00 Uhr, Pro Senectute Uri (Telefon 041 870 42 12, nur vormittags) entgegen. (e) Die Kantone Uri und Nidwalden wollen das öV-Angebot für die Pendlerinnen und Pendler ausbauen. Ab Dezember soll zwischen Altdorf und Stans der Winkelriedbus verkehren. Im öffentlichen Verkehr zwischen Uri und Nidwalden steckt mutmasslich noch viel Potenzial. Abklärungen mit grossen Arbeitgebern dies- und jenseits des Niederbauens zeigten, dass viele Pendlerinnen und Pendler vom Privatauto zum Bus wechseln könnten, wenn ein entsprechendes Angebot bestünde. Aus diesem Grund haben die Kantone Uri und Nidwalden das Projekt «Winkelriedbus» lanciert. Es handelt sich dabei um eine Optimierung der heute bestehenden Buslinie Beckenried–Flüelen. Das Angebot dieser Linie soll neu noch besser auf die Bedürfnisse der Pendlerinnen und Pendler ausgerichtet werden. Das bedeutet konkret: Der Bus namens Winkelried verkehrt neu zwischen Altdorf und Stans. Haltestellen sind: Altdorf Dätwyler, Flüelen Eggberge, Buochs Post, Ennetbürgen Post und Stans Bahnhof (mit Anschluss an die Zentralbahn). Der aktuelle Fahrplanentwurf sieht werktäglich vier Kurspaare vor: Um 5.56, 7.16, 15.56 und 17.16 Uhr fährt der Bus in Altdorf los; die Abfahrten in Stans sind um 6.36, 8.12, 16.36 und 18.12 Uhr. An den Wochenenden besteht weiterhin der bisherige Fahrplan zwischen Nidwalden und Uri. HINWEISE Die Tat im März 2013 im Schattdorfer Restaurant Mühle schockierte die Urner Bevölkerung. Nun wurde ein Urteil gefällt. FOTO: ARCHIV UW Überzeugung, dass eine Auseinandersetzung zwischen dem Wirt und dem Angeklagten am Ursprung der Tat gestanden war. Der Angeklagte sei besonders verwerflich, heimtückisch und hinterhältig vorgegangen. Er habe den Wirt mit seiner Attacke völlig überrascht und mit 14 kräftigen Messerstichen, die ein Schulterblatt und mehrere Rippen durchbohrten, umgebracht. Zu diesem Schluss kam das Gericht aufgrund der forensischen Untersuchungen. Der Angeklagte sei bei seiner Tat besonders grausam vorgegangen, was auf Skrupellosigkeit schliessen lasse. Somit sei der Tatbestand des Mordes erfüllt. Eine Handlung im Affekt – so hatte die Verteidigung den Fall ausgelegt – schloss das Gericht aufgrund der zeitlichen Abfolge der Tat aus. Raub ist nicht bewiesen Im Gegensatz zum Oberstaatsanwalt, der von einem Raubmord ausging, ta- xierte das Gericht den Fall als Mord mit anschliessendem Diebstahl. «Aufgrund der Sachverhaltsanalyse kann ein Raubmord nicht nachgewiesen werden», hielt das Gericht fest. Um an das Geld zu gelangen, wäre aus Sicht des Landgerichts der Mord nicht nötig gewesen. Ausserdem sei nicht zu erwarten, dass der Angeklagte bei einem geplanten Raubmord derart viele Spuren hinterlassen hätte. «Das Gericht geht davon aus, dass die Tötung nicht wegen dem Geld passiert ist», sagte der Landgerichtsvizepräsident. Vielmehr sei es eine willkommene Begleiterscheinung gewesen. «Einiges an Tötungswillen» Mit der Verurteilung zu 16 Jahren Freiheitsstrafe liegt das Gericht nahe an den vom Oberstaatsanwalt geforderten 17 Jahren. In einer ersten Einschätzung kurz nach der Verhandlung zeigte sich dieser deshalb zufrieden. Vor allem, weil ihm das Gericht im wichtigsten Anklagepunkt, dem Mord, gefolgt sei. Das Gericht hielt die Strafzumessung für gerechtfertigt und angemessen, weil das Verschulden des Angeklagten sehr schwer wiege. Einen Kollegen mit 14 Messerstichen umzubringen erfordere einiges an Tötungswillen. Der Angeklagte sei egoistisch vorgegangen, seine Tat sei weder nachvollziehbar noch entschuldbar; auch nicht aufgrund der schwierigen Situation, in der er sich befunden habe. So seien zwei Gutachten zum Schluss gekommen, dass es keine Anzeichen einer schweren psychopathologischen Erkrankung gebe. Der Angeklagte habe sich nach seiner Tat versteckt und Spuren verwischt. Reue sei bei ihm nur marginal erkennbar. Die im zweiten psychiatrischen Gutachten attestierte leicht verminderte Schuldfähigkeit aufgrund einer verminderten Steuerungsfähigkeit des Angeklagten habe sich strafmildernd ausgewirkt. Zu den 16 Jahren Haft wird eine ambulante Massnahme angeordnet. Die bereits während der Untersuchungshaft und dem vorzeitigen Strafvollzug verbüssten zweieinhalb Jahre werden angerechnet. Berufung angekündigt Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; der Verteidiger kündigte vorsorglich an, in Berufung zu gehen. Der definitive Entscheid fällt nach Vorliegen des schriftlichen Urteils. Der Verteidiger hatte darauf plädiert, seinen Mandanten, der die Urteilseröffnung regungslos in sich zusammengesunken auf der Anklagebank verfolgte, wegen Totschlags oder maximal wegen vorsätzlicher Tötung zu verurteilen. Dafür hatte er fünf respektive acht Jahre Freiheitsstrafe für angemessen gehalten. Infoanlass über Darmerkrankungen Immer mehr Menschen jeden Alters leiden unter chronisch entzündlichen Darmerkrankungen. Diese können das Leben der Betroffenen und des sozialen Umfelds dominieren. Die Schweizerische Morbus Crohn / Colitis ulcerosa Vereinigung (SMCCV) will den Informationsaustausch zwischen Patienten und Angehörigen erleichtern, hilft mit Tipps und veranstaltet Fortbildungen, damit die Krankheit nicht zum Zentrum des Lebens wird. Am Donnerstag, 17. September, findet von 18.30 bis zirka 20.15 Uhr im Hotel Continental Park, Murbacherstrasse 4, in Luzern eine Informationsveranstaltung unter dem Titel «Morbus Crohn? Colitis ulcerosa?» statt. Es referieren: Dr. med. Dominique Criblez, Chefarzt Gastroenterologie, Kantonsspital Luzern; Prof. Dr. med. Urs Marbet, Chefarzt Kantonsspital Uri; Dr. med. Christoph Knoblauch, Chefarzt Kantonsspital Nidwalden; und Prof. Dr. med. Jürg Metzger, Chefarzt Viszeralchirurgie, Kantonsspital Luzern. Im Anschluss besteht die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Weitere Infos unter www.smccv.ch. (e) KANTON URI Diplomfeier der Hochschule Luzern Am Dienstag, 8. September, fand im «Südpol» in Luzern die Diplomfeier der Hochschule Luzern – Musik statt. Insgesamt wurden 207 Absolventinnen und Absolventen der Bachelor- und Masterstudiengänge diplomiert. Weiter schlossen zwölf Personen ihre Weiterbildung ab. Unter den Absolventen ist auch Franz Gehrig, Andermatt (Bachelor of Arts Hochschule Luzern/FHZ in Music, Profil Jazz). Im Studium Bachelor of Arts in Music wurden mit 86 Absolvierenden die meisten Diplome vergeben (61 im Profil Klassik, 25 im Profil Jazz). Im Studiengang Master of Arts in Musikpädagogik haben 60 Absolvierende ihre berufliche Qualifikation für das Unterrichten an Musik- oder Maturitätsschulen erworben. Im Master of Arts in Music wurden 28 Diplome im Profil Klassik vergeben und zwölf im Profil Jazz. An der Diplomvergabe wurden die Anwesenden mit Jazz, Volksmusik und Klassik musikalisch unterhalten. Als Gastreferent trat Radiosprecher und Schauspieler Jens Nielsen auf. (e)
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