kanton uri - Mathias Fürst

KANTON URI | 5
Urner Wochenblatt | 139. Jahrgang | Nr. 71 | Samstag, 12. September 2015
Winkelriedbus ist im Dezember startklar
Öffentlicher Verkehr | Verbesserung zwischen Altdorf und Stans
Christian Mattli
Kostenneutral für Uri
«Zwar ist der Winkelriedbus auf
Pendlerinnen und Pendler ausgerich-
Selbsthilfegruppe
Regenbogen trifft sich
Die Selbsthilfegruppe Regenbogen
setzt sich aus Eltern zusammen, die
ein oder mehrere Kinder verloren
haben. Die Gruppe teilt ihre Erfahrungen mit anderen Betroffenen,
um so gemeinsam das Schicksal
besser tragen zu können. Angesprochen sind alle Mütter und Väter, die
ihr Kind durch Fehl- oder Frühgeburt, während der Geburt oder später verloren haben. Die Gruppe
trifft sich am kommenden Montag,
14. September, um 20.00 Uhr im
Pfarreizentrum St. Josef in Erstfeld.
Betroffene und Interessierte sind
herzlich willkommen. (e)
Altdorf, Dätwyler: Die Haltestelle an der Gotthardstrasse kann schon mit dem Fahrplanwechsel im Dezember zum Ausgangspunkt für den neuen Winkelriedbus nach Stans werden.
FOTO: ARCHIV UW
tet», sagt Thomas Aschwanden, Abteilungsleiter öffentlicher Verkehr
beim Kanton Uri. «Aber natürlich erhoffen wir uns auch eine verstärkte
touristische Nutzung des neuen
Angebots.» Umgesetzt werden soll
dieses mit dem nächsten Fahrplanwechsel im Dezember. Der Bund
unterstützt das neue Angebot; in
Nidwalden hat die Regierung das
Geschäft schon verabschiedet, und in
Uri liegt der Entscheid – im Rahmen
des Beschlusses zum Gesamtfahrplan – beim Regierungsrat. Für den
Kanton Uri erwachsen aus dem
«Winkelriedbus» indes keine Mehrkosten. Denn die Strecke, die der
Bus auf Urner Kantonsgebiet zurücklegt, ist nur geringfügig länger als die
bisherige Linie.
Neue Arbeitsplätze
Je nachdem, wie der Winkelriedbus
genutzt werden wird, ist in einer spä-
teren Phase auch ein Ausbau möglich. «Zuerst wollen wir jetzt einmal
Erfahrungen sammeln», sagt Thomas
Aschwanden
Positive Konsequenzen wird der
Winkelriedbus aber auch punkto
Arbeitsplätze in Uri haben. Denn der
Ausgangspunkt der Linie, der bisher
in Nidwalden war, wechselt nach
Altdorf. Das bedeutet, dass die Linie
künftig vom Kanton Uri aus betrieben wird.
Landgericht Uri entscheidet auf Mord
Mühle-Prozess | Angeklagter muss 16 Jahre ins Gefängnis
Die Tötung im Restaurant
Mühle im März 2013 war
ein Mord. Zu diesem
Schluss kommt das Urner
Landgericht in seinem
Urteil. Die Verteidigung hat
Berufung angekündigt.
Mathias Fürst
Es war Mord. Zu diesem Urteil kommt
das Urner Landgericht im Fall eines
heute 55-jährigen Urners, der im März
2013 den Wirt des Restaurants Mühle in Schattdorf umgebracht hat. Für
den Mord und den anschliessenden
Diebstahl der Restauranteinnahmen
verurteilte das Landgericht den Angeklagten zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 16 Jahren. Von den
Anklagepunkten der einfachen Körperverletzung, mehrfachen Tätlichkeit
und Drohung gegenüber seiner Frau
wurde der Angeklagte freigesprochen.
Das Gericht entschied hier im Zweifel für den Angeklagten, da bei diesen
Vorfällen Aussage gegen Aussage stehe. Aufgrund des Freispruchs in diesen Punkten wurde auch die Schadenersatzforderung der Ex-Frau abgewiesen. Gutgeheissen wurde hingegen die
Forderung der Mutter des Wirts auf
7500 Franken Schadenersatz.
Heimtückisch und hinterhältig
Bei einer solch schweren Tat stelle
sich immer die Frage des Motivs, hielt
Landgerichtsvizepräsident Heinz Gisler bei der Verlesung des Urteils fest.
Hier habe die eheliche Situation des
Angeklagten eine Rolle gespielt, vor
allem aber die wirtschaftliche Situation: «Der Angeklagte befand sich
aufgrund seines kostspieligen Lebenswandels, Schulden und Betreibungen,
in einer auswegslosen finanziellen Situation», hiess es in der Begründung.
Das Gericht vertrat ausserdem die
E-Bike-Tour für
Seniorinnen und Senioren
Pro Senectute Uri lädt am kommenden Mittwoch, 16. September,
alle Seniorinnen und Senioren ab
50 Jahren zu einer E-Bike-Tour
von Bellinzona nach Biasca ein.
Abfahrt ist um 8.30 Uhr beim Parkplatz Vita Parcours in Seedorf. Anmeldungen nimmt bis Montag, 14.
September, 11.00 Uhr, Pro Senectute Uri (Telefon 041 870 42 12, nur
vormittags) entgegen. (e)
Die Kantone Uri und Nidwalden wollen das öV-Angebot für die Pendlerinnen
und Pendler ausbauen. Ab
Dezember soll zwischen Altdorf und Stans der Winkelriedbus verkehren.
Im öffentlichen Verkehr zwischen Uri
und Nidwalden steckt mutmasslich
noch viel Potenzial. Abklärungen mit
grossen Arbeitgebern dies- und jenseits des Niederbauens zeigten, dass
viele Pendlerinnen und Pendler vom
Privatauto zum Bus wechseln könnten, wenn ein entsprechendes Angebot bestünde. Aus diesem Grund haben die Kantone Uri und Nidwalden
das Projekt «Winkelriedbus» lanciert.
Es handelt sich dabei um eine Optimierung der heute bestehenden Buslinie Beckenried–Flüelen. Das Angebot dieser Linie soll neu noch besser
auf die Bedürfnisse der Pendlerinnen
und Pendler ausgerichtet werden.
Das bedeutet konkret: Der Bus namens Winkelried verkehrt neu zwischen Altdorf und Stans. Haltestellen
sind: Altdorf Dätwyler, Flüelen Eggberge, Buochs Post, Ennetbürgen Post
und Stans Bahnhof (mit Anschluss an
die Zentralbahn). Der aktuelle Fahrplanentwurf sieht werktäglich vier
Kurspaare vor: Um 5.56, 7.16, 15.56
und 17.16 Uhr fährt der Bus in Altdorf
los; die Abfahrten in Stans sind um
6.36, 8.12, 16.36 und 18.12 Uhr. An
den Wochenenden besteht weiterhin
der bisherige Fahrplan zwischen Nidwalden und Uri.
HINWEISE
Die Tat im März 2013 im Schattdorfer Restaurant Mühle schockierte die Urner
Bevölkerung. Nun wurde ein Urteil gefällt.
FOTO: ARCHIV UW
Überzeugung, dass eine Auseinandersetzung zwischen dem Wirt und dem
Angeklagten am Ursprung der Tat gestanden war.
Der Angeklagte sei besonders verwerflich, heimtückisch und hinterhältig vorgegangen. Er habe den Wirt mit
seiner Attacke völlig überrascht und
mit 14 kräftigen Messerstichen, die ein
Schulterblatt und mehrere Rippen
durchbohrten, umgebracht. Zu diesem Schluss kam das Gericht aufgrund der forensischen Untersuchungen. Der Angeklagte sei bei seiner Tat
besonders grausam vorgegangen, was
auf Skrupellosigkeit schliessen lasse.
Somit sei der Tatbestand des Mordes
erfüllt. Eine Handlung im Affekt – so
hatte die Verteidigung den Fall ausgelegt – schloss das Gericht aufgrund
der zeitlichen Abfolge der Tat aus.
Raub ist nicht bewiesen
Im Gegensatz zum Oberstaatsanwalt,
der von einem Raubmord ausging, ta-
xierte das Gericht den Fall als Mord
mit anschliessendem Diebstahl. «Aufgrund der Sachverhaltsanalyse kann
ein Raubmord nicht nachgewiesen
werden», hielt das Gericht fest. Um
an das Geld zu gelangen, wäre aus
Sicht des Landgerichts der Mord
nicht nötig gewesen. Ausserdem sei
nicht zu erwarten, dass der Angeklagte bei einem geplanten Raubmord
derart viele Spuren hinterlassen hätte. «Das Gericht geht davon aus, dass
die Tötung nicht wegen dem Geld
passiert ist», sagte der Landgerichtsvizepräsident. Vielmehr sei es eine
willkommene Begleiterscheinung gewesen.
«Einiges an Tötungswillen»
Mit der Verurteilung zu 16 Jahren
Freiheitsstrafe liegt das Gericht nahe
an den vom Oberstaatsanwalt geforderten 17 Jahren. In einer ersten Einschätzung kurz nach der Verhandlung
zeigte sich dieser deshalb zufrieden.
Vor allem, weil ihm das Gericht im
wichtigsten Anklagepunkt, dem
Mord, gefolgt sei. Das Gericht hielt
die Strafzumessung für gerechtfertigt
und angemessen, weil das Verschulden des Angeklagten sehr schwer wiege. Einen Kollegen mit 14 Messerstichen umzubringen erfordere einiges
an Tötungswillen. Der Angeklagte sei
egoistisch vorgegangen, seine Tat sei
weder nachvollziehbar noch entschuldbar; auch nicht aufgrund der
schwierigen Situation, in der er sich
befunden habe. So seien zwei Gutachten zum Schluss gekommen, dass
es keine Anzeichen einer schweren
psychopathologischen Erkrankung
gebe.
Der Angeklagte habe sich nach seiner
Tat versteckt und Spuren verwischt.
Reue sei bei ihm nur marginal erkennbar. Die im zweiten psychiatrischen Gutachten attestierte leicht
verminderte Schuldfähigkeit aufgrund einer verminderten Steuerungsfähigkeit des Angeklagten habe
sich strafmildernd ausgewirkt. Zu
den 16 Jahren Haft wird eine ambulante Massnahme angeordnet. Die
bereits während der Untersuchungshaft und dem vorzeitigen Strafvollzug
verbüssten zweieinhalb Jahre werden
angerechnet.
Berufung angekündigt
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; der Verteidiger kündigte vorsorglich an, in Berufung zu gehen. Der
definitive Entscheid fällt nach Vorliegen des schriftlichen Urteils. Der Verteidiger hatte darauf plädiert, seinen
Mandanten, der die Urteilseröffnung
regungslos in sich zusammengesunken auf der Anklagebank verfolgte,
wegen Totschlags oder maximal wegen vorsätzlicher Tötung zu verurteilen. Dafür hatte er fünf respektive
acht Jahre Freiheitsstrafe für angemessen gehalten.
Infoanlass über
Darmerkrankungen
Immer mehr Menschen jeden Alters leiden unter chronisch entzündlichen Darmerkrankungen.
Diese können das Leben der Betroffenen und des sozialen Umfelds dominieren. Die Schweizerische Morbus Crohn / Colitis ulcerosa Vereinigung (SMCCV) will
den Informationsaustausch zwischen Patienten und Angehörigen
erleichtern, hilft mit Tipps und veranstaltet Fortbildungen, damit die
Krankheit nicht zum Zentrum des
Lebens wird. Am Donnerstag, 17.
September, findet von 18.30 bis
zirka 20.15 Uhr im Hotel Continental Park, Murbacherstrasse 4,
in Luzern eine Informationsveranstaltung unter dem Titel «Morbus
Crohn? Colitis ulcerosa?» statt. Es
referieren: Dr. med. Dominique
Criblez, Chefarzt Gastroenterologie, Kantonsspital Luzern; Prof. Dr.
med. Urs Marbet, Chefarzt Kantonsspital Uri; Dr. med. Christoph
Knoblauch, Chefarzt Kantonsspital
Nidwalden; und Prof. Dr. med.
Jürg Metzger, Chefarzt Viszeralchirurgie, Kantonsspital Luzern. Im
Anschluss besteht die Möglichkeit,
Fragen zu stellen. Weitere Infos
unter www.smccv.ch. (e)
KANTON URI
Diplomfeier der
Hochschule Luzern
Am Dienstag, 8. September, fand im
«Südpol» in Luzern die Diplomfeier
der Hochschule Luzern – Musik
statt. Insgesamt wurden 207 Absolventinnen und Absolventen der Bachelor- und Masterstudiengänge diplomiert. Weiter schlossen zwölf
Personen ihre Weiterbildung ab.
Unter den Absolventen ist auch
Franz Gehrig, Andermatt (Bachelor
of Arts Hochschule Luzern/FHZ in
Music, Profil Jazz). Im Studium Bachelor of Arts in Music wurden mit
86 Absolvierenden die meisten Diplome vergeben (61 im Profil Klassik, 25 im Profil Jazz). Im Studiengang Master of Arts in Musikpädagogik haben 60 Absolvierende ihre
berufliche Qualifikation für das
Unterrichten an Musik- oder Maturitätsschulen erworben. Im Master
of Arts in Music wurden 28 Diplome im Profil Klassik vergeben und
zwölf im Profil Jazz. An der Diplomvergabe wurden die Anwesenden
mit Jazz, Volksmusik und Klassik
musikalisch unterhalten. Als Gastreferent trat Radiosprecher und
Schauspieler Jens Nielsen auf. (e)