Reglement zur Anerkennung fremder Lernleistungen AfL Einleitung Gemäss unserem Leitbild vermitteln wir das Wissen und die Kompetenzen in verschiedenen Fachgebieten nach den aktuellsten wissenschaftlichen und naturheilkundlichen Erkenntnissen. Wir achten auf bedarfsgerechte Vermittlung der Zusammenhänge, damit die Lernenden in der beruflichen Praxis bestehen können und tragen so zu mehr Verantwortungsbewusstsein, Fachkompetenz, Zufriedenheit und Selbstverwirklichung bei. Damit wir diese Philosophie nicht nur bei Studenten, die unseren kompletten Lehrgang absolvieren anwenden können, soll in diesem Reglement das Vorgehen zur Anerkennung von fremden Lernleistungen AfL definiert werden. Bei der Prüfung gelten die hier beschriebenen Bestimmungen und das Aufnahme- und Prüfungsreglement der ANHK. Inkrafttreten: 1. Juli 2015. Alle Gesuche von Studierenden der ANHK werden danach beurteilt, unabhängig davon, wann diese in die HWS Akademie für Naturheilkunde eingetreten sind. Vorgehen Prüfung Da jedes Ausbildungsinstitut sein individuelles Angebot hat, muss die bereits absolvierte Ausbildung des Antragstellers genau geprüft werden. Dabei ist eine sorgfältige Bewertung des vorhandenen Materials zwingend, damit eine klare Aussage gegenüber dem Antragsteller gemacht werden kann. Antrag Die Prüfung von AfL erfolgt auf Antrag des Gesuchstellers. Die Kosten für die Überprüfung des Antrages und die erste Sichtung der Dokumentation betragen CHF 150.–. Die Kosten für weitere Detailabklärungen, Gespräche, Einholen von Informationen bei Fremdpersonen sowie Zusammenstellen eines individuellen Unterrichtsplans belaufen sich auf CHF 80.–/Stunde. Wird ein Ausbildungsvertrag im Umfang von mindestens CHF 8000.– bei der HWS ANHK unterzeichnet, entfällt diese Gebühr. Das Antragsformular erhalten Sie per Anfrage an der ANHK. Kompetenzprüfung / Expertengespräch Lässt sich anhand der eingereichten Unterlagen keine vollständige Aussage über die Aufnahme machen, kann eine Aufnahmeprüfung und / oder ein Gespräch mit einem internen Experten verlangt werden. Diese werden nach Aufwand verrechnet, CHF 80.–/Stunde. Rekurs Der Entscheid ist endgültig, es kann kein Rekurs gemacht werden. Seite 2/4 Prüfungsablauf Antrag Einreichung des ausgefüllten Formulars mit den vollständigen Unterlagen Sichtung der Unterlagen Unklarheiten bereinigen Antragsgespräch Klären des Bildungsstandes und des weiteren Vorgehens gemäss Standard Experten-Gespräch zur Ermittlung des Bildungsstandes Entscheid Annerkennung der fremden Lernleistung Bestätigung AfL Seite 3/4 Ablehnung des Antrages Kompetenz-Prüfung zur Ermittlung des Bildungsstandes Entscheid Die einzelnen Dokumente werden nach folgenden Kriterien bewertet: • Vollständigkeit Aussage über Inhalte, Stundenzahlen, Abschluss. • Richtigkeit • Zielerfüllungsgrad Vergleich mit dem entsprechenden Teilbereich unserer Ausbildung. • Aktualität Wann wurde die Ausbildung gemacht? • Eignung Abklärung der Person nach unserem normalen Aufnahmeverfahren. • Qualität Bewertung der Qualität der eingereichten Unterlagen. Das Resultat der Bewertung wird wie folgt bekannt gegeben: • Vollständige Anerkennung eines Teilbereichs Der entsprechende Teilbereich muss nicht mehr besucht werden, er wird nicht mehr überprüft. Die Diplomprüfung am Schluss der Ausbildung muss in jedem Fall absolviert werden. • Teilweise Anerkennung Die zu absolvierenden Fächer oder Teilprüfungen müssen aufgelistet werden. Der Kandidat hat die Prüfung zu absolvieren. • Keine Anerkennung Der gesamte Teilbereich inkl. Prüfung muss absolviert werden. Die Prüfung der Unterlagen erfolgt nach den aktuellen Vorgaben und Reglementen der einzelnen Institutionen und Verbände, die AfL anerkennen. Anerkennung ganzer Module a) Wer eine schulmedizinische Ausbildung in einem Beruf des Gesundheitswesens mit mindestens 600 Stunden Schulmedizin gemäss Methodenliste Anhang 1 des EMR abgeschlossen hat und / oder b) wer einen gesamten schulmedizinischen Lehrgang im Umfang von 600 Stunden (gemäss EMR-Vorgaben) mit einer Diplomprüfung abgeschlossen hat, unterliegt nicht den vorliegenden AfL-Bestimmungen. Es ist keine AfL-Anrechnung zu beantragen. Version 09.05.2015 (ersetzt: 04.2012) Seite 4/4
© Copyright 2024 ExpyDoc