HElMKURVERTRAG zwischen der Firma OXICUR GmbH, - Heimkurzentrale Edekastraße 1, 93083 Obertraubling - nachfolgend OXICUR genannt – und ................................................. ................................................. ................................................. - nachfolgend Kunde genannt wird folgender Vertrag geschlossen: §1 Vorwort Für die Durchführung einer 18-Tage-Sauerstoff-Mehrschritt-Kur mit molekularem Sauerstoff nach Professor von Ardenne vermietet OXICUR dem Kunden den Sauerstoff-Konzentrator OXICUR 5000 und verkauft die zur Durchführung dieser Kur erforderlichen Substanzen und das Zubehör gemäß nachfolgenden Regelungen. §2 Vermietung Sauerstoff-Konzentrator: OXICUR vermietet dem Kunden für den Zeitraum vom....................... bis zum .............................einen Sauerstoff- Konzentrator, Typ OXICUR 5000, Geräte-Nr.: ...................... OXICUR wird den Sauerstoff-Konzentrator nach terminlicher Absprache mit dem Kunden kostenfrei durch einen Paketdienst beim Kunden anliefern. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit holt der Paketdienst den Sauerstoff-Konzentrator beim Kunden nach Absprache ebenfalls kostenfrei ab. Gleichzeitig erhält der Kunde bei Lieferung eine ausführliche Bedienungsanleitung und ein Anleitungs-VIdeo. Nach Lieferung des Sauerstoff-Konzentrators an den Kunden wird sich ein Kurbetreuer der Fa. OXICUR bemühen, den Kunden telefonisch zu erreichen, um eventuell noch offene Fragen zur Gerätebedienung und zur Kurdurchführung zu beantworten. Bei Abschluss dieses Vertrages gehen die Parteien davon aus, dass innerhalb des oben genannten Zeitraumes pro Heimkur / Person eine Nutzungsleistung von maximal 38 Stunden erbracht wird ( 1 8 x 2 Stunden = 36 Std. für die Helmkur plus 2 GratisStd. für Einführung/Übungen etc.). Der Sauerstoff-Konzentrator ist mit einem Betriebsstundenzähler versehen. Bei Lieferung des Sauerstoff-Konzentrators an den Kundenwird in einem Übergabeprotokoll der Anfangsbestand des Betriebsstundenzählers schriftlich fixiert, vom Kunden (nach Auslieferung) gegengezeichnet und unverzüglich an OXICUR zurückgesandt. Bei Rückgabe des Gerätes an OXiCUR erfolgt ebenfalls eine schriftliche Fixierung des Endstandes dieses Betriebsstundenzählers. Auch dieser Endstand wird durch Unterschriftsleistung vom Kunden bestätigt und ist somit verbindlich. Die Parteiet vereinbaren, dass bei Überschreitung der Gesamtbehandlungsdauer von 38 Stunden eine Mehrleistungsvergütung vom Kunden zu bezahlen ist. Diese beträgt DM 20,00 pro zusätzlicher Behandlungsstunde. Die durch die Mehrleistung bedingte Ausgleichszahlung ist binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung durch OXICUR zur Zahlung fällig. -Zeigt sich nach Übergabe des Sauerstoff-Konzentrators ein Fehler oder tritt ein solcher Fehler im Verlaufe der Vertragslaufzeit auf, so ist der Kunde verpflichtet, dies OXICUR umgehend fernmündlich anzuzeigen. OXICUR wird innerhalb eines Zeitraumes von .5 Tagen ein Ersatzgerät zur Verfügung stellen. Die Mietzeit verlängert sich dann automatisch um den Zeitraum, den der Kunde auf Grund des aufgetretenen Fehlers zur Nutzung des Sauerstoff-Konzentrators nicht in der Lage war. Weitergehende Ansprüche gegen OXICUR sind ausgeschlossen, sofern ein Fehler am Mietobjekt nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von OXICUR zurück zu führen Ist. § 3 Verkauf Zusatzpräparate / Zubehör OXICUR verkauft hiermit dem Kunden zur Durchführung der Kuranwendung folgendes Zubehör bzw. Zusatz-Produkte: - 1 Sauerstoff-Inhalationsmaske - 1 Sauerstoff-Inhalationsbrille - 1 Sprudelbefeuchter - 20 IONOVITImmu Train-Trinkfläschchen - 30 IONOVIT Zellschtz-Tabs Mit Lieferung des Sauerstoff-Konzentrators gemäß § 1 dieser Vereinbarung übergibt OXICUR dem Kunden die obengenannten Zusatz-Präparate sowie das Zubehör. Seite 1/HKV/16.03.2001 § 4 Gesamtpreis Die Parteien vereinbaren für die Durchführung einer 18-Tage-Sauerstoff-Mehrschritt-Heimkur mit molekularem Sauerstoff nach Professor Manfred von Ardenne einen Gesamtpreis in Höhe von DM 980.-. Dieser Preis beinhaltet die mietweise Überlassung des Sauerstoff-Konzentrators OXICUR 5000 sowie den Kaufpreis für die von OXICICUR zur Verfügung gestellten Zusatz-Präparate und Zubehör. Nicht abgegolten mit diesem Gesamtpreis ist eine etwaige Mehrleistung gemäß § 2 dieses Vertrages. Der Gesamtpreis ist mit Unterzeichnung dieses Vertrages, spätestens jedoch am Tage der Lieferung gemäß § 2 dieses Vertrages, zur Zahlung fällig. OXICUR kann die Belieferung des Kunden davon abhängig machen, dass dieser zuvor den Gesamtpreis in vereinbarter Höhe entrichtet. Die Zahlung erfolgt per Vorauskasse, Überweisung oder Verrechnungsscheck. Nimmt an der Durchführung der Sauerstoff-Mehrschritt-Heimkur eine weitere Person teil (Partnerkur), so erhöht sich der Gesamtpreis auf DM 1480.-. In diesem Falle erhält der Kunde in Abweichung von § 3 dieses Vertrages: - 2 Sauerstoff-Inhalationsmasken 1 Sprudelbefeuchter - 2 Sauerstoff-lnhalationsbrillen - 1 Sprudelbefeuchter - 2 x 20 lONOVIT-lmmu Train Trinkfläschchen - 2 x 30 lONOVIT-Zellschutz-Tabs Nehmen an der Kur 3 Personen teil (Familienkur), so erhöht sich der Kurpreis auf DM 1.980,-. In diesem Falle umfasst der Lieferumfang gemäß § 3 dieses Vertrages: - 3 Sauerstoff-Inhalationsmasken 1 Sprudelbefeuchter - 1 Sprudelbefeuchter - 3 Sauerstoff-Inhalationsbrillen - 3 x 20 IONOVIT Immu Train-Trinkfläschchen - 3 x 30 IONOVIT Zellschutz-Tabs Zutreffendes bitte ankreuzen. § 5 Haftungsausschluss: Der Kunde wird seitens OXICUR darauf hingewiesen, dass die Durchführung der 18-Tage Sauerstoff-Mehrschritt-Heimkur nur durch gesunde Menschen erfolgen sollte. Bei dieser Kur stehen gesundheitserhaltende, gesundheitsfördernde und leistungssteigemde Ziele eindeutig im Vordergrund. §6 Geqenanzeigen: Kranke müssen vor Durchführung einer 18-Tage Sauerstoff-Mehrschritt-Kur einen Arzt konsultieren. Bei folgenden Erkrankungen bzw. Gesundheitsbeeinträchtigungen darf die 18-Tage Sauerstoff-Mehrschritt-Kur auf keinen Fall durchgeführt werden: . - Himkrampfleiden (z. B. Epilepsie), - Schilddrüsenüberfunktion, - nach Transplantation eines Spenderorgans, - akute allergische Affektionen der oberen Luftwege - fieberhafte Infekte, - respiratorische Globalinsuffizienz (akute Atemschwäche), - schweres Lungenemphysem (Lungenblähung), - hohe Kohlendioxidkonzentration im arteriellen Blut. Nebenwirkungen: Bei Beachtung der Gegenanzeigen sind Nebenwirkungen nicht zu erwarten. Sollten dennoch Störungen des Wohlbefindens im Zusammenhang mit der Sauerstoff-Inhalation auftreten, ist unverzüglich ein Arzt und der Kurberater von OXICUR zu informieren. Wechselwlrkungen mit Arzneimitteln: Die Wirkung dieser Sauerstoff-Mehrschritt-Kur könnte durch gleichzeitige Anwendung anderer Mittel beelnflusst werden. Informieren Sie daher einen Arzt, wenn Sie andere Mittel ständig anwenden bzw. bisher vor kurzem angewendet haben oder gleichzeitig mit der Durchführung dieser Kur anwenden wollen. Der Arzt kann Ihnen sagen, ob unter diesen Umständen mit Unverträglichkeiten zu rechnen ist. Bei vorliegender Allergie gegen Bienenprodukte darf das Zusatzprodukt IONOVIT Immu Train nicht verzehrt werden. In diesem Fall liefert OXICUR das Zusatzprodukt IONOVIT Mental Vit. OXICUR haftet nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass der Kunde nicht gesund ist oder bzw. entgegen ärztlicher Anweisung oder entgegen diesen Hinweisen die Kur durchführt. §7 Salvatorische Klausel, Gerichtsstand: SolIten gegenwärtige oder zukünftige Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder ihre Durchführbarkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Das gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass dieser Vertrag eine Lücke enthält. An Stelle der unwirksam oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsschließenden gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, sofern sie bei Abschluss dieses Vertrages den Punkt bedacht hätten. Dies gilt auch dann, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung etwa auf ein in diesem Vertrag normiertes Maß der Leistung oder Zeit (Frist, Termin) berührt. Es tritt In solchen Fällen ein dem Gewollten möglichst nahe kommendes rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit an die Stelle des Vereinbarten. Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten in Zusammenhang mit diesem Vertrag oder den In seiner Abwicklung geschlossenen Einzelgeschäften ist Regensburg. Oberraubling, den ............................ Oxicur-Händler / Depotpartner MWR- Service / N. Rumi -----------------------------------------------Oberraubling, (OXICUR GmbH) den . ----------------------------------------(Kunde) Klosterstr. 9 / 17033 Neubrandenb. Seite 2/HKV/16.03.2001
© Copyright 2024 ExpyDoc