Vertriebspraxis WVM D&O-Versicherung Managerhaftung: Mit einer persönlichen D&O Managerhaftungsrisiken absichern von Rechtsanwalt und Wirtschaftsmediator (MuCDR) Franz Held, Mitglied der Geschäftsleitung der VOV GmbH, Köln | Manager werden in Deutschland zusehends in die persönliche Haftung genommen. Grund dafür ist das strenge Organhaftungsrecht. Umso wichtiger ist es für Manager, gegen Haftungsrisiken ausreichend versichert zu sein. Mit einer persönlichen D&O ist der Manager auf der sicheren Seite. | Strenge Managerhaftung in Deutschland Das sehr strenge Organhaftungsrecht in Deutschland nimmt im europäischen Vergleich eine Spitzenposition ein. Manager, also Geschäftsführer, Vorstände und selbst Aufsichtsräte haften bei schadenverursachenden Pflichtverletzungen ihrem jeweiligen Unternehmen oder Dritten gegenüber unbegrenzt mit ihrem gesamten Privatvermögen. Dabei reicht als Verschuldensgrad einfache Fahrlässigkeit. Eine Unachtsamkeit kann somit schnell die Existenz gefährden oder sogar zum persönlichen Ruin führen. Pflichtverletzungen haben schnell weitreichende Folgen In letzter Zeit sind es gerade die Insolvenzverwalter, die auf der Anspruchstellerseite bei möglicher Insolvenzverschleppung hohe Summen – nicht selten im Millionenbereich – fordern. Das Thema Managerhaftung und deren Vermeidungsstrategie stehen damit eindeutig im Mittelpunkt der Interessen von Unternehmen und Unternehmensleitern. Neben einem guten Risikomanagement gibt es viele gute Tipps, die Haftung zu vermeiden. Dabei gilt auch hier, dass es die perfekte Welt nicht gibt, und Managementfehler bei der Übernahme großer Verantwortung zwangsläufig dazugehören. Auch beim besten Risikomanagement passieren Fehler Absicherung der Haftungsrisiken über persönliche D&O Eine effektive Absicherung der persönlichen Managerhaftungsrisiken ist über eine D&O-Versicherung möglich. Diese hat sich in Deutschland als konstitutives Element zur Sicherung der unternehmerischen Handlungsfreiheit etabliert (OLG München, Urteil vom 15.3.2005, Az. 25 U 3940/04). Sie stellt den Manager von einem berechtigten Haftpflichtanspruch im Rahmen der Bedingungen frei bzw. hilft, unberechtigte Ansprüche qualifiziert abzuwehren. Unternehmens-D&O mit begrenztem Leistungsumfang Kaum eine Führungskraft ist mehr bereit, ohne effektiven D&O-Versicherungsschutz eine Managementaufgabe zu übernehmen. Daraus folgt, dass oft bereits in den Dienstverträgen Klauseln enthalten sind, die dem Manager gegenüber dem Unternehmen einen verpflichtenden Anspruch auf D&O-Versicherungsschutz zugestehen. 07-2015Wirtschaftsdienst VersicherungsMakler Unternehmens-D&O ist inzwischen State of the Art Ofmals Regelung in Dienstverträgen 15 WVM Vertriebspraxis Sämtliche Mitglieder der Führungs- und Aufsichtsgremien versichert In der Praxis handelt es sich beim Versicherungsschutz regelmäßig um Unternehmens-D&O-Deckungen, bei denen das Unternehmen Versicherungsnehmer ist und bei denen die Rechte aus dem Vertrag den jeweils versicherten Personen zustehen. Versicherte Personen sind dann sämtliche Mitglieder der Führungs- und Aufsichtsgremien wie Vorstandsmitglieder oder Geschäftsführer oder auch Leitende Angestellte und zwar sowohl der versicherungsnehmenden Gesellschaft als auch aller ihrer Tochterunternehmen. Problem kann Versicherungssumme sein Beachten Sie | Die Crux dabei ist, dass die Anzahl der Personen, die über eine Unternehmens-D&O-Police abgesichert werden, je nach Größe des Unternehmens sehr hoch sein kann. Die Versicherungssumme steht aber allen versicherten Personen nur insgesamt zur Verfügung. Der Einzelne kann nicht beeinflussen, ob eine andere ebenfalls versicherte Person einen Schadensfall auslöst und dann die Versicherungssumme dafür (teilweise) „abräumt“. Problematisch kann es auch sein, wenn gleichzeitig mehrere versicherte Personen in Anspruch genommen werden und die zur Verfügung stehende Versicherungssumme dann auf die „Köpfe“ verteilt werden muss. Persönliche D&O-Versicherung als Alternative Viele Manager wollen einen höchstpersönlichen Versicherungsschutz. Diese sollten eine „Persönliche D&O-Versicherung“ ins Auge fassen. Bei den persönlichen D&O-Deckungen verfügt der jeweils abschließende Manager – in der Regel sind dies Vorstandsmitglieder oder Geschäftsführer – über eine eigene Versicherungssumme. Der versicherungsnehmende Manager ist damit „Herr“ der D&O-Deckung. Versicherungssummen können niedriger sein Der Leistungsumfang ist üblicherweise derselbe wie bei einer Unternehmens-D&O-Deckung. Es gibt keine speziellen von denen einer Unternehmens-D&O-Deckung abweichenden Ausschlüsse. Lediglich die angebotenen Versicherungssummen können niedriger sein. Die „Persönlichen D&O-Deckungen“ werden von jedem einzelnen Manager für sich abgeschlossen und grundsätzlich auch bezahlt – im Gegensatz zur Unternehmens-D&O-Police. Die Beiträge einer persönlichen D&O-Deckung können ebenso vom Unternehmen übernommen werden wie bei einer Unternehmens-D&O. Die Erstattung durch den Arbeitgeber ist zwar lohnsteuerpflichtiger Gehaltsbestandteil. Der Erhöhung der Einkünfte durch die Erstattung steht jedoch der Abzug als Werbungskosten in gleicher Höhe gegenüber. D&O ausländischer Muttergesellschaft mit Risiken 16 Bedarf nach eigener Absicherung in vielen Fällen Interessant ist der Abschluss einer solchen höchstpersönlichen D&O-Versicherung in den Fällen, bei denen etwa Versicherungsschutz über eine Unternehmens-D&O-Deckung einer ausländischen Muttergesellschaft besteht, der dann aber oftmals die deutsche Rechtswirklichkeit nicht ausreichend abbildet. Persönlicher D&O-Versicherungsschutz kann diese Lücke dann effektiv schließen. Wirtschaftsdienst07-2015 VersicherungsMakler Vertriebspraxis WVM Weiterer immer wieder festzustellender Bedarf nach einer eigenen Absicherung besteht beim Ausscheiden von Managern aus dem Unternehmen. Der ausgeschiedene Manager kann das weitere Schicksal der UnternehmensD&O-Police nur noch schwer beeinflussen. Nach seinem Ausscheiden werden möglicherweise die Versicherungsbedingungen anders gestaltet oder die Versicherungssumme reduziert. Bedarf bei Ausscheiden von Managern Wichtig | Einen echten Vorteil bieten deshalb die persönlichen D&O-Versicherungen; selbst im Zusammenspiel mit einer Unternehmens-D&O-Versicherung, da hierdurch auch ein zusätzliches „Versicherungssummenpolster“ zur Verfügung gestellt wird. Auswahl des Anbieters der persönlichen D&O Einen Standard auf der Bedingungsseite gibt es auch bei den persönlichen D&O-Deckungen nicht. Es gibt bereits einige Anbieter – jedoch mit unterschiedlicher Qualität der angebotenen Produkte und mit gleichermaßen unterschiedlicher Expertise bei der Schadensbearbeitung. Praxishinweise | Als Makler sollten Sie dem Manager, der zum Schutz seiner eigenen Existenz optimal abgesichert sein möchte, dringend empfehlen, das Thema D&O-Versicherung zur „Chefsache“ zu machen. Bei der Auswahl des Versicherers sollten Sie Folgendes beherzigen: ▪▪ Es sollte nicht in erster Linie die Höhe des Beitrags sein, die den D&O-Kauf entscheidet. ▪▪ Auch sollten Sie nicht nur darauf achten, dass auf der Bedingungsseite den gesetzgeberischen und rechtlichen Anforderungen zur Managerhaftung in sach- und interessengerechter Weise entsprochen wird, etwa bei den Nachmeldefristen. ▪▪ Sie sollten vielmehr über die Herangehensweise des Versicherers im Schadensfall gut und rundum zufriedenstellend informiert sein. ▪▪ Einen großen Pluspunkt hat der D&O-Anbieter, der etwa alternativen Streitbeilegungsmöglichkeiten offen gegenüber steht. ▪▪ Weiteres wichtiges Auswahlkriterien: Gute D&O-Anbieter verfügen über ein Netzwerk von qualifizierten Rechtsanwälten, von dem die versicherten Manager dann unmittelbar profitieren. Hintergrund ist, dass der Rechtsanwalt, der den Haftpflichtvorwurf abwehren soll, neben den im Einzelfall geschuldeten Spezialkenntnissen auch vermittelnd tätig sein muss. Dazu muss er in der Lage sein, damit die jeweilige Schadensache nicht eskaliert. ▪▪ Schafft es dann der D&O-Versicherer noch, die Fäden des Schadensfalls koordinierend und deeskalierend in der Hand zu halten, spricht vieles für diesen Versicherer. Der Versicherer benötigt insofern aber stets genügend eigenes Know-how, um auf „Augenhöhe“ sein zu können. Letzteres ist also ein wesentliches Kriterium bei der Wahl des „richtigen“ D&O-Versicherers. 07-2015Wirtschaftsdienst VersicherungsMakler Bestimmte Kriterien sprechen für D&O-Versicherer 17
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