wie können sie sich schützen? • Licht in Kombination mit einem Bewegungsmelder und aufmerksame Nachbarn schützten nicht nur vor Sprayern. • Eine begrünte Fassade hält Sprayer ab. • Grobe, unebene Oberflächen oder farbenfrohe Wände laden nicht zum Sprayen ein. • Eine umgehende Beseitigung der Farbschmiererei nimmt den Sprayern den Reiz. Spezialreiniger gibt es im Fachhandel. Jede Malerfirma berät Sie gern. Graffiti können nur dann ihre erhoffte Wirkung erzielen, wenn sie von Vielen gesehen werden. • Maler-, Fassaden-, Gebäudereinigungs- und andere Firmen bieten verschiedene Verfahren zum Schutz bzw. zur Beseitigung von Farbschmierereien an. • Ein Schutzanstrich und gleich bei der Fassadensanierung oder nachträglich aufgebrachte Beschichtungen aus dem Fachhandel oder der Fachfirma erleichtern das Entfernen von Farbschmierereien. • Beim Anbringen einer Opferschicht ist zu beachten, dass diese nach Beseitigung der Farbschmiererei erneuert werden muss. Opferschichten werden, wie der Name besagt, einer nachträglichen Verunreinigung geopfert. Sie gehen bei der Entfernung der Verunreinigung verloren. Eine Erneuerung der Schutzschicht an den betreffenden Flächen ist daher notwendig. • Das Befolgen dieser Tipps ist kein Garant für den absoluten Schutz vor Schmierereien, zeigen aber, dass man den Anreiz zum Sprayen verringern kann. Weitere Informationen zum Thema illegale Graffiti und zur Beseitigung sowie Opferund Schutzschichten erhalten Sie bei Ihrer Kriminalpolizeilichen Beratungsstelle. www.polizei-beratung.de Herausgeber: Landeskriminalamt Sachsen Neuländer Str. 60 01129 Dresden Illegale Graffiti Informationen für geschädigte POLIZEI SACHSEN Partner für Ihre Sicherheit Kunst oder Protest für den Einen - lästige Farb schmiererei für den Ande ren! Mit dem Begriff „Graffiti“ werden Farbschmierreien und kunstvolle Wandmalereien bezeichnet. Farbschmierereien beeinflussen heutzutage zunehmend das Erscheinungsbild unserer Städte. Sie werden von der Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger als Störung ihres Sicherheitsgefühls empfunden. Diskussionen, ob es sich um Kunstwerke oder Farbschmierereien handelt, werden schnell überflüssig, sobald Graffiti ohne Einwilligung der Eigentümer an öffentlichem oder privatem Eigentum angebracht werden. Es handelt sich in diesen Fällen um Sachbeschädigungen, die straf- und zivilrechtlich verfolgt werden. Sachbeschädigung liegt immer dann vor, wenn für den Eigentümer ein nicht unerheblicher Aufwand bei der Reinigung entsteht und eine Substanzverletzung vorliegt. Das illegale Besprühen setzt oftmals das verbotswidrige Betreten eines Geländes voraus, so dass auch ein Hausfriedensbruch im Sinne des § 123 StGB vorliegen kann. Zivilrechtliche Folgen: Die Einzelschäden, die durch illegale Graffiti entstehen, erreichen schnell mehreren Tausend Euro. Für die entstandenen Kosten können Geschädigte bei Gericht einen Schuldtitel erwirken. Für diesen ist der Verursacher schadenersatzpflichtig. Die daraus resultierenden zivilrechtlichen Ansprüche der Geschädigten behalten 30 Jahre ihre Gültigkeit. Täter-Opfer-Ausgleich: Ein Fall aus der Praxis: Die Wand des Wohnhauses der Familie W. wird besprüht. Die Geschädigten erstatten Strafanzeige bei der Polizei gegen Unbekannt. Die Polizei ermittelt einen 16-jährigen Tatverdächtigen. Gegen ihn wird ein Ermittlungsverfahren wegen Sachbeschädigung eingeleitet. Der Sachschaden beträgt 8.600 €. Familie W. fordert in dieser Höhe Schadenersatz, der vom Täter nach Entscheidung des Gerichts zu zahlen ist. Graffiti und damit verbun dene Straftaten: Das Sprühen auf nicht genehmigten Flächen stellt eine Sachbeschädigung oder gemeinschädliche Sachbeschädigung im Sinne der §§ 303, 304 Strafgesetzbuch (StGB) dar. Eine Die Fassade des Gewerbebetriebes S. wird besprüht. Ein aufmerksamer Nachbar beobachtet den jugendlichen Sprayer und informiert die Polizei. Diese stellt den Täter. Durch einen Täter-Opfer-Ausgleich kann eine außergerichtliche Versöhnung einschließlich einer Schadenswiedergutmachung angestrebt werden. Eingeleitet wird der Täter-Opfer-Ausgleich durch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht. Beschuldigte oder Opfer können die Durchführung eines Täter-Opfer-Ausgleichs auch selbst anregen. Die Vorteile des TäterOpfer-Ausgleichs sind ... für das Opfer: Es kann den Beschuldigten mit Hilfe eines neutralen Vermittlers unmittelbar mit den psychi- schen, physischen und materiellen Folgen der Straftat konfrontieren sowie Fragen und Erwartungen klären. ... für den Täter: Er kann dazu beitragen, den durch ihn entstandenen Schaden zu begrenzen und wieder gut zu machen. Auch bekommt er die Gelegenheit, sich tatsächlich und glaubhaft zu entschuldigen. Sachbeschädigung ist eine Straftat! Das Austesten von Grenzen gehört für Jugendliche zum Erwachsenwerden. Verbotenes Sprayen, Kratzen oder Taggen (kommt von „tag“ = Schriftzug) ist oft Ausdruck des Protestes und deshalb besonders reizvoll, weil es den „Kick“ und die „Anerkennung“ in der Gruppe bringt. Wurden die Täter ermittelt, haftet jeder Einzelne für den verursachten Gesamtschaden. Dabei kann die Reinigung einer Fassade oder eines Bahnwaggons 30.000 € und mehr kosten. Dadurch können sich die vorwiegend jugendlichen Sprayer sehr hoch verschulden und somit in ihrer Lebensplanung beeinträchtigt werden. Kinder bis zum 14. Lebensjahr sind zwar strafunmündig, jedoch trotzdem bereits ab dem siebenten Lebensjahr zivilrechtlich schadenersatzpflichtig. Jugendliche ab 14 Jahren werden strafrechtlich nach dem Jugendgerichtsgesetz verfolgt.
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