opfer

wie können sie
sich schützen?
• Licht in Kombination mit einem Bewegungsmelder und aufmerksame
Nachbarn schützten nicht nur vor
Sprayern.
• Eine begrünte Fassade hält Sprayer
ab.
• Grobe, unebene Oberflächen oder
farbenfrohe Wände laden nicht zum
Sprayen ein.
• Eine umgehende Beseitigung der
Farbschmiererei nimmt den Sprayern
den Reiz. Spezialreiniger gibt es im
Fachhandel. Jede Malerfirma berät
Sie gern. Graffiti können nur dann ihre
erhoffte Wirkung erzielen, wenn sie
von Vielen gesehen werden.
• Maler-, Fassaden-, Gebäudereinigungs- und andere Firmen bieten verschiedene Verfahren zum Schutz bzw.
zur Beseitigung von Farbschmierereien an.
• Ein Schutzanstrich und gleich bei der
Fassadensanierung oder nachträglich
aufgebrachte Beschichtungen aus dem
Fachhandel oder der Fachfirma erleichtern das Entfernen von Farbschmierereien.
• Beim Anbringen einer Opferschicht ist
zu beachten, dass diese nach Beseitigung der Farbschmiererei erneuert werden muss. Opferschichten werden, wie
der Name besagt, einer nachträglichen
Verunreinigung geopfert. Sie gehen bei
der Entfernung der Verunreinigung verloren. Eine Erneuerung der Schutzschicht an den betreffenden Flächen ist
daher notwendig.
• Das Befolgen dieser Tipps ist kein
Garant für den absoluten Schutz vor
Schmierereien, zeigen aber, dass man
den Anreiz zum Sprayen verringern
kann.
Weitere Informationen zum Thema illegale
Graffiti und zur Beseitigung sowie Opferund Schutzschichten erhalten Sie bei Ihrer
Kriminalpolizeilichen Beratungsstelle.
www.polizei-beratung.de
Herausgeber:
Landeskriminalamt Sachsen
Neuländer Str. 60
01129 Dresden
Illegale Graffiti
Informationen für
geschädigte
POLIZEI
SACHSEN
Partner für Ihre Sicherheit
Kunst oder Protest für
den Einen - lästige Farb schmiererei für den Ande ren!
Mit dem Begriff „Graffiti“ werden Farbschmierreien und kunstvolle Wandmalereien bezeichnet. Farbschmierereien beeinflussen heutzutage zunehmend das Erscheinungsbild unserer
Städte. Sie werden von der Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger als Störung ihres Sicherheitsgefühls empfunden. Diskussionen, ob es
sich um Kunstwerke oder Farbschmierereien
handelt, werden schnell überflüssig, sobald
Graffiti ohne Einwilligung der Eigentümer an
öffentlichem oder privatem Eigentum angebracht werden. Es handelt sich in diesen Fällen
um Sachbeschädigungen, die straf- und zivilrechtlich verfolgt werden.
Sachbeschädigung liegt immer dann vor, wenn
für den Eigentümer ein nicht unerheblicher Aufwand bei der Reinigung entsteht und eine Substanzverletzung vorliegt. Das illegale Besprühen setzt oftmals das verbotswidrige Betreten
eines Geländes voraus, so dass auch ein Hausfriedensbruch im Sinne des § 123 StGB vorliegen kann.
Zivilrechtliche Folgen:
Die Einzelschäden, die durch illegale Graffiti
entstehen, erreichen schnell mehreren Tausend
Euro. Für die entstandenen Kosten können
Geschädigte bei Gericht einen Schuldtitel erwirken. Für diesen ist der Verursacher schadenersatzpflichtig. Die daraus resultierenden zivilrechtlichen Ansprüche der Geschädigten behalten 30 Jahre ihre Gültigkeit.
Täter-Opfer-Ausgleich:
Ein Fall aus der Praxis:
Die Wand des Wohnhauses der Familie W. wird
besprüht. Die Geschädigten erstatten Strafanzeige bei der Polizei gegen Unbekannt. Die
Polizei ermittelt einen 16-jährigen Tatverdächtigen. Gegen ihn wird ein Ermittlungsverfahren
wegen Sachbeschädigung eingeleitet. Der
Sachschaden beträgt 8.600 €. Familie W. fordert in dieser Höhe Schadenersatz, der vom
Täter nach Entscheidung des Gerichts zu zahlen ist.
Graffiti und damit verbun dene Straftaten:
Das Sprühen auf nicht genehmigten Flächen
stellt eine Sachbeschädigung oder gemeinschädliche Sachbeschädigung im Sinne der
§§ 303, 304 Strafgesetzbuch (StGB) dar. Eine
Die Fassade des Gewerbebetriebes S. wird
besprüht. Ein aufmerksamer Nachbar beobachtet den jugendlichen Sprayer und informiert die
Polizei. Diese stellt den Täter. Durch einen
Täter-Opfer-Ausgleich kann eine außergerichtliche Versöhnung einschließlich einer Schadenswiedergutmachung angestrebt werden. Eingeleitet wird der Täter-Opfer-Ausgleich durch die
Staatsanwaltschaft oder das Gericht. Beschuldigte oder Opfer können die Durchführung
eines Täter-Opfer-Ausgleichs auch selbst anregen.
Die Vorteile des TäterOpfer-Ausgleichs sind
... für das Opfer:
Es kann den Beschuldigten mit Hilfe eines neutralen Vermittlers unmittelbar mit den psychi-
schen, physischen und materiellen Folgen der
Straftat konfrontieren sowie Fragen und
Erwartungen klären.
... für den Täter:
Er kann dazu beitragen, den durch ihn entstandenen Schaden zu begrenzen und wieder
gut zu machen. Auch bekommt er die Gelegenheit, sich tatsächlich und glaubhaft zu entschuldigen.
Sachbeschädigung ist eine
Straftat!
Das Austesten von Grenzen gehört für
Jugendliche zum Erwachsenwerden. Verbotenes Sprayen, Kratzen oder Taggen (kommt
von „tag“ = Schriftzug) ist oft Ausdruck des
Protestes und deshalb besonders reizvoll,
weil es den „Kick“ und die „Anerkennung“ in
der Gruppe bringt.
Wurden die Täter ermittelt, haftet jeder Einzelne für den verursachten Gesamtschaden.
Dabei kann die Reinigung einer Fassade oder
eines Bahnwaggons 30.000 € und mehr
kosten. Dadurch können sich die vorwiegend
jugendlichen Sprayer sehr hoch verschulden
und somit in ihrer Lebensplanung beeinträchtigt werden.
Kinder bis zum 14. Lebensjahr sind zwar
strafunmündig, jedoch trotzdem bereits ab
dem siebenten Lebensjahr zivilrechtlich schadenersatzpflichtig. Jugendliche ab 14 Jahren
werden strafrechtlich nach dem Jugendgerichtsgesetz verfolgt.