DER BAUER KW 37/2015 - Landwirtschaftskammer Oberösterreich

Der Bauer
Nr. 37 . 9. September 2015 . Zeitung der Landwirtschaftskammer Oberösterreich
4021 Linz . Auf der Gugl 3 . Tel. 050/6902-0 . Fax 050/6902-91000
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Angesichts der schwierigen Einkommenssituation in der Landwirtschaft fordert Präsident Franz
Reisecker gezielte EU-Hilfen sowie eine Steuerbegünstigung für Agrardiesel.
LK OÖ/STOLLMAYER
Präsident Reisecker und
Vizepräsident Grabmayr
beantworten Ihre Fragen und nehmen sich
Zeit zum persönlichen
Gespräch.
Schwierige Agrarmarktlage:
Bauern brauchen dringend
Entlastungen
Die LK fordert auch von
Bund und EU Unterstützung für die Landwirte in einem schwierigen
Marktumfeld.
Die schwierige Situation auf
den Agrarmärkten und die
Folgen der massiven Dürre
standen im Mittelpunkt der
LK-Vollversammlung.
Am
Beginn der Tagung des Bauernparlamentes präsentier-
KÄLBER-TMR
NEU bei Garant! Rieder Messe:
Freigelände Block B, Stand 31
te Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer das vom Land
OÖ am Beginn der Woche geschnürte Entlastungspaket für
die oö. Bauernschaft, von dem
alle voll SVB-beitrags(Weiter auf Seite 2)
Mittwoch,
16. September
von 8 bis 10 Uhr
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2 Aus der LK
Der Bauer . 9. September 2015
Schwierige Agrarmarktlage: Bauern brauchen dringend
Entlastungen
(Fortsetzung von Seite 1)
pflichtigen Betriebe profitieren werden. LK-Präsident ÖR
Ing. Franz Reisecker verwies
in seinem Bericht insbesondere auf die anhaltend schwierige Marktsituation bei Milch
sowie Schweinefleisch und
forderte nach dem Vorbild des
Landes OÖ auch von Bund
und EU rasch wirksame Entlastungsmaßnahmen ein, um
die schon das vierte Jahr in
Folge rückläufigen Bauerneinkommen wieder stabilisieren
zu können.
Konsequentere EU-Marktmaßnahmen gefordert
Insbesondere das vor einem
Jahr erlassene russische Handelsembargo für EU-Exporte belastet weiterhin die Agrarmärkte. Dazu kommt bei
Milchprodukten eine konjunkturbedingte Nachfrageschwäche aus China, die den
auch für die EU-Preisbildung
relevanten Weltmarkt belastet. „Das preisliche Sicherheitsnetz für die Milchbauern muss aufgrund der erheblich gestiegenen Kosten dringend angehoben werden. Nur
so kann in einer anhaltend
schwierigen Marktsituation
ein totaler Absturz der Erzeugerpreise verhindert werden.
Weiters fordert die Bauernvertretung, dass die Finanzmittel aus der EU-Zusatzabgabe für Milchüberlieferungen
des vergangenen Wirtschaftsjahres in Höhe von rund 800
Millionen Euro gezielt für
Marktmaßnahmen eingesetzt
werden. Zudem darf die Förderung der Schulmilch- und
Schulobst-Aktion nicht weiter
in Frage gestellt werden“, betonte Reisecker.
Land steht hinter Bäuerinnen
und Bauern
„Oberösterreich steht traditionell mit voller Kraft zu seinen Bäuerinnen und Bauern.
In dieser schwierigen Zeit –
Russland-Embargo, Marktein-
brüche, verringerter Konsum
und Hitzesommer – muss sich
die Landwirtschaft mehr denn
je auf die Unterstützung einer
starken Landespolitik verlassen können“, betont Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer.
„Aus diesem Grund haben wir
ein gerechtes Unterstützungsbündel geschnürt. Mit einer
umfassenden Ernteversicherung im Ausmaß von 2,5 Mio.
Euro und einer Entlastung bei
den SV-Beiträgen um gesamt
10 Millionen Euro machen
wir unsere Worte zu Taten“,
so der Landeshauptmann.
Wirksame Dürreversicherung
Das Land OÖ hat angekündigt, ab dem kommenden Jahr
öffentliche Zuschüsse für die
Dürreversicherung bei landwirtschaftlichen Kulturen zu
gewähren. Die Vollversammlung fordert, dass auch der
Bund dem Beispiel des Landes folgt und ebenfalls die
erforderlichen Finanzmittel
für eine öffentliche Unterstützung der Dürre- und Mehrgefahrenversicherung zur Verfügung stellt. „Die dazu erforderlichen Änderungen im Be-
„EU-Kommission und
EU-Agrarminister sind
gefordert, rasch wirksame
Maßnahmen zur nachhaltigen Stabilisierung des
Milch- und Schweinemarktes
zu setzen“
PRÄSIDENT
ÖR ING. FRANZ REISECKER
Die Vollversammlung fordert in einer einstimmig beschlossenen
Resolution insbesondere eine Anhebung der EU-Interventionspreise
für Magermilchpulver und Butter.
FOTOS: LK OÖ/STOLLMAYER
reich des Katastrophenfondsgesetzes sollten möglichst
rasch beschlossen werden,
um die dringend notwendige
Erhöhung des Durchversicherungsgrades gegen das Schadensrisiko Dürre sowohl auf
Acker- als auch auf Grünlandflächen schon ab dem kommenden Jahr wirksam werden zu lassen“, verlangte Reisecker.
Grüner Diesel
Nach dem Auslaufen der Mineralölsteuerrückvergütung
mit Ende 2012 unterliegt die
österreichische
Landwirtschaft seit 2013 mit einem
Steuersatz von 39,7 Cent je
Liter der zweithöchsten Mineralölbesteuerung innerhalb
der EU. Die heimischen Landund Forstwirte haben daher
gegenüber den Betrieben in
anderen EU-Ländern einen erheblichen Wettbewerbsnachteil. Alle EU-Länder mit einer erheblichen ackerbaulichen Produktion gewähren
ihren Bauern Steuerbegünstigungen für den in der Landund Forstwirtschaft eingesetzten Dieseltreibstoff. Angesichts der seit Jahren rückläufigen Bauerneinkommen und
der anhaltenden Krise auf den
Agrarmärkten fordert die Vollversammlung die rasche Einführung eines eigenen von
der Mineralölsteuer befreiten
„Grünen Diesels“.
Die EU-Energiesteuer-Richtlinie legt für die Besteuerung
von Dieselkraftstoff nur Mindeststeuersätze fest und ermöglicht es den Mitgliedstaaten für bestimmte Zwecke, wie zB dem Einsatz in
der Landwirtschaft, begünstigte Steuersätze oder gänzliche Mineralölsteuerbefreiungen festzulegen. Diesel stellt
in der Land- und Forstwirtschaft mit insgesamt etwa fünf
Prozent der betrieblichen Aufwendungen ein wesentliches
Betriebsmittel dar.
„Die in diesem Bereich bestehenden wirtschaftlichen Wettbewerbsnachteile für die heimische Land- und Forstwirtschaft sind angesichts der anhaltend schwierigen Einkommenssituation für die bäuerlichen Betriebe nicht tragbar.
Daher muss dringend eine
entsprechende Steuerkorrektur für Agrardiesel umgesetzt
werden“, fordert Franz Reisecker und sieht dieses Thema
als Schwerpunkt der agrarpolitischen Herbstarbeit.
Milch- und Fleischmärkte
Preisrückgänge bei Milch und
das anhaltend niedrige Preisniveau für Schweinefleisch
bringen die bäuerlichen Erzeuger immer stärker unter wirtschaftlichen Druck. Insbesondere das vor einem Jahr erlassene russische Handelsembargo für EU-Exporte belastet weiterhin die Agrarmärkte.
Dazu kommt bei Milchprodukten eine konjunkturbedingte
(Fortsetzung auf Seite 3)
9. September 2015 . Der Bauer
Aus der LK 3
Schwierige Agrarmarktlage: Bauern brauchen dringend
Entlastungen
(Fortsetzung von Seite 2)
Nachfrageschwäche aus China, die den auch für die EUPreisbildung relevanten Weltmarkt belastet.
Der Notierungspreis (Erzeugerpreis) für Mastschweine liegt
seit Wochen im Bereich von
etwa 1,31 Euro je Kilogramm
Schweinefleisch, der Erzeugerpreis für Ferkel bei lediglich 1,85 Euro je Kilogramm.
Mit diesem Preisniveau ist
längerfristig keine wirtschaftliche Mastschweine- bzw. Ferkelproduktion möglich. Die
Bauernvertretung drängt die
EU zu nachdrücklichen Verhandlungen mit Russland mit
dem Ziel der Aufhebung der
erlassenen Einschränkungen
für EU-Schweinefleisch-Exporte. Ziel muss es sein, die
Russlandexporte, insbesondere für die am EU-Markt kaum
absetzbaren Schlachtnebenerzeugnisse sowie Speck so
rasch als möglich wieder aufnehmen zu können.
Milchprodukte und Fleisch
dürfen nicht weiter als Lockartikel des Lebensmittelhandels
verkommen, sondern müssen
als hochqualitative Produkte
am Markt positioniert werden.
Auf Anregung der Bauernvertretung wird es im Herbst Marketingschwerpunkte für Milch
und Fleisch geben. Die konsequente Qualitätsstrategie der
heimischen Bauern muss auch
im Lebensmittelhandel eine
entsprechende Fortsetzung
finden und sich in fairen Produktpreisen niederschlagen.
Durchgreifende Preisverbesserungen werden aber erst dann
möglich sein, wenn die Nachfrage für Milch- und Fleischprodukte auf den wichtigsten
Exportmärkten wieder deutlich anspringt.
Bauerneinkommen
Aufgrund einer europaweiten
Marktkrise in Folge des russischen Einfuhrverbotes für EULebensmittel waren die Bauerneinkommen 2014 das drit-
kulturen sowie insbesondere
die niedrigeren Erträge in der
Schweinehaltung durch gesunkene Mastschweine- und
Ferkelpreise.
„Das Land OÖ hat durch
die Hilfsmaßnahmen im
heurigen Ausnahmejahr ein
klares Bekenntnis zu einem
vitalen Ländlichen Raum
und zur produzierenden
Landwirtschaft abgelegt.“
LANDESHAUPTMANN
DR. JOSEF PÜHRINGER
te Jahr in Folge rückläufig. Die
Einkommensergebnisse in den
verschiedenen Betriebsformen
sind jedoch stark unterschiedlich ausgefallen. So weist
der Grüne Bericht 2015 für
das Jahr 2014 durchschnittliche Einkünfte aus Land und
Forstwirtschaft je Arbeitskraft
in der Höhe von 18.941 Euro
aus, was gegenüber 2013 einem Minus von fünf Prozent
entspricht. Je Betrieb wurden
durchschnittliche Einkünfte
von 23.370 Euro erzielt.
Wesentliche Ursachen für den
weiteren Rückgang waren die
sinkenden Preise bei Getreide, die niedrigeren Erzeugerpreise für sonstige Acker-
Dauergrünlandwerdung
Aufgrund einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes muss die Regelung
zum Ackerflächenerhalt (Vermeidung Dauergrünlandwerdung) angepasst werden. Die
Entscheidung des EuGH besagt, dass die Dauergrünlandwerdung durch die Änderung
in eine andere Ackerfutterfläche (zB Futtergräser zu Wechselwiese) nicht unterbrochen
wird. Zum Erhalt des Ackerstatus muss daher eine NichtAckerfutterkultur angebaut
bzw. kultiviert werden.
Auf Drängen der LK konnten
bei der Neuregelung der Dauergrünlandwerdung gewisse
Vereinfachungen und Klarstellungen verankert werden.
Auf Intervention der LK konnten damit im Bereich der Dauergrünlandwerdung wichtige
Detailverbesserungen durchgesetzt werden. Mittelfristiges
Ziel bleibt aber der gänzliche Entfall der EU-Regelungen
zur Dauergrünlandwerdung.
Zudem drängt die LK darauf,
dass die betroffenen Betriebe
von der AMA rechtzeitig über
die mögliche Dauergrünlandwerdung von bestimmten Flächen ab dem Jahr 2016 informiert werden.
Die September-Vollversammlung: (v. l.) Agrar-Landesrat Max
Hiegelsberger, LH Dr. Josef Pühringer, LK-Vizepräsident Karl Grabmayr,
LK-Präsident ÖR Ing. Franz Reisecker, Kammerdirektor Mag. Friedrich
Pernkopf und HR Mag. Hubert Huber (Leiter - Abteilung Land- und
Forstwirtschaft) inne.
FOTOS: LK OÖ/STOLLMAYER
Steuerreform
Der Nationalrat hat das Steuerreformpaket beschlossen. Die
Land- und Forstwirte sind sowohl von den Entlastungsmaßnahmen als auch von den Gegenfinanzierungsmaßnahmen
in unterschiedlichem Ausmaß
betroffen.Die Änderungen in
der Einkommensteuer, insbesondere die Senkung des Eingangssteuersatzes und die Tarifreform, zählen zu den weitreichendsten Auswirkungen
der Steuerreform. Diese wirken sowohl bei der Lohn- als
auch Einkommensteuer und
bringen eine spürbare Entlastung. Die Themen rund um
die Erhöhung der Immobilienertragsteuer, die Neuregelung der Umsatzsteuer, Grunderwerbssteuer sowie Belegerteilungspflicht und Registrierkassen wurden von Präsident
Reisecker ebenso in der Vollversammlung vorgebracht.
Raumordnungsgesetz-Novelle
Mit Beschluss des oberösterreichischen Landtages ist am
1. Juli eine Novelle des OÖ
Raumordnungsgesetzes
in
Kraft getreten. Auszugshäuser
dürfen nun auch von Übernehmern und frühestens zehn
Jahre vor dem durchschnittlichen Pensionsantrittsalter
errichtet werden. Durch die
vorliegende Änderung können künftige Übernehmer nun
selbst und früher als bisher ein
Auszugshaus beantragen. Auf
starke Initiative der Bauernvertretung konnten im neuen
Raumordnungsgesetz wichtige
Detailverbesserungen durchgesetzt werden. Mittelfristiges
Ziel bleibt die Schaffung wirksamer Raumordnungsmaßnahmen zur nachhaltigen Reduktion des Bodenverbrauches.
Gentechnik-AnbauverbotsRahmengesetz
Das Selbstbestimmungsrecht
für EU-Mitgliedsstaaten beim
Anbau von gentechnisch
(Fortsetzung auf Seite 4)
4 Aktuelles
Der Bauer . 9. September 2015
(Fortsetzung von Seite 3)
veränderten Pflanzen ermöglicht Österreichs Landwirtschaft weiterhin bei der Gentechnikfreiheit zu bleiben. Der
Nationalrat hat dazu Anfang
Juli ein Gentechnik-Anbauverbots-Rahmengesetz beschlossen. Damit ist der grundsätzlich schon verbotene Anbau
von gentechnisch veränderten
Organismen (GVO) nun auch
verfassungsrechtlich abgesichert. Die Regelung der konkreten Anbauverbote unterliegt demnach weiterhin den
Bundesländern.
Mit dem Gesetz wurde eine
koordinierte und rechtlich
abgesicherte Vorgangsweise zwischen Bund und Ländern geschaffen. Weiters wurde geregelt, dass der Landwirtschaftsminister durch Verordnung den GVO-Anbau untersagen kann, wenn die Gründe
der Untersagung in allen Ländern vorliegen und ein neu geschaffener Beirat dem auch zustimmt.
Das Land OÖ hat das Selbstbestimmungsrecht auf Basis der
derzeitigen Kompetenzlage raschestmöglich umgesetzt. Mit
neuen Bestimmungen im OÖGentechnik-Vorsorgegesetz
wurde die Landesregierung ermächtigt, für den Fall der EUZulassung von GVO, eine Beschränkung oder Untersagung
mit Verordnung zu erlassen.
Damit ist die Vorreiterrolle
Oberösterreichs bei der GVOFreiheit im Anbau auch künftig abgesichert.
Stalleinbrüche
Bisher stellte das Eindringen
keinen strafbaren Tatbestand
dar. Die LK-Vollversammlung
hat im Juni den OÖ Landtag
in einer Resolution aufgefordert geeignete landesgesetzliche Maßnahmen zu treffen,
um das widerrechtliche Eindringen von unbefugten Personen in Ställe gesetzlich zu
ahnden. Demnach stellt das
unbefugte Betreten fremder
Stallungen oder deren Verunreinigung oder Beschädigung
eine Verwaltungsübertretung
dar, die mit einer Geldstrafe
von bis zu 1.000 Euro geahndet werden kann.
Investitionsförderung neu
Mit der Investitionsförderung
NEU gibt OÖ hohe Finanzierungssicherheit. „Die heimische Land- und Forstwirtschaft kann dadurch selbstbewusst in die Zukunft investieren“, freut sich Agrar-Landesrat Max Hiegelsberger und
weiter: „Die technischen Voraussetzungen für die Abwicklung des Programms sind umgesetzt. Die Bearbeitung der
Förderfälle läuft auf Hochtouren, damit das Geld rasch und
unbürokratisch
ausbezahlt
werden kann.“
Seit Ende März vergangenen
Jahres wurden 4.000 Anträge auf eine Förderung gestellt.
Mit der ersten Blockbewilligung wurden insgesamt 65,2
Millionen Euro anrechenbare Nettokosten und ein Förderbetrag von 15,4 Millionen
Euro bewilligt. „Per Ende Au-
gust wurde das erste Auswahlverfahren mit 440 Förderfällen durchgeführt. Damit sind
die ersten Rahmenbewilligungen ausgestellt, die Bäuerinnen und Bauern erhalten Informationen zur Abrechnung
ihrer Projekte“, berichtet der
Landesrat. Zusätzlich wurden
Agrarinvestitionskredite in der
Höhe von 18,7 Millionen Euro
vorgemerkt.
„Die Zukunft des Agrarsektors entscheidet sich täglich
durch die Arbeit der Landwirte“, betont Hiegelsberger. OÖ
nutzt die Chancen der EU-Programme und bietet den Betrieben echte Begleitung bei
ihren Investitionsvorhaben.
„Unser Ziel ist es, den selbstbewussten Weg der oberösterreichischen Landwirtschaft
fortzusetzen, um die einzelnen Produktions- und Verede-
„Bergbauern-Spezialmaschinen
sind ein Teil des neuen
Förderprogramms“,
erklärt
Agrar-Landesrat
Max
Hiegelsberger.
LAND OÖ/PRIETZEL
lungsbereiche weiter zu profilieren und den erstklassigen
Lebensmittelstandort auszubauen. Das bedeutet Stabilität
und Sicherheit für den ländlichen Raum und die begleitende Wirtschaft.“
Die euopäische Interessenvertretung der Bauern (COPA-Cogeca) rief zum Protest am Rande des
Agrarministerrates in Brüssel, rund 4.000 Demonstranten fanden sich ein, unter ihnen (v. l.) LK
Tirol-Präsident Ing. Josef Hechenberger, LK Steiermark-Vizepräsidentin Maria Pein, Hannes Partl, LK
Oberösterreich-Präsident und COPA-Präsidiumsmitglied ÖR Ing. Franz Reisecker.
FORTSCHRITTLICHER LANDWIRT/VETTA
Resolution der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer
einstimmig beschlossen am 4. September 2015
Vorziehen der Auszahlungstermine der
Direktzahlungen aus der Erste Säule und der
Ländlichen Entwicklung
Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Oberösterreich fordert das Bundesministerium für Land und Forstwirtschaft
(bmlfuw) und den Bundesminister DI And-
rä Rupprechter auf, die Auszahlungstermine
für die Direktzahlungen aus der Ersten Säule, sprich Einzelbetriebsprämie, und die der
Ländlichen Entwicklung, sprich ÖPUL und AZ,
im gesamten Umfang auf Oktober (Kalenderwoche 41 bis 44) vorzuziehen und hierzu gegebenenfalls diese aus Bundesmittel vor zu finanzieren.
9. September 2015 . Der Bauer
Aus der LK 5
Resolution der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer
einstimmig beschlossen am 4. September 2015
Schwierige Agrarmärkte erfordern
konsequentere EU-Marktmaßnahmen
Preisrückgänge bei Milch und das anhaltend niedrige Preisniveau für Schweinefleisch bringen die bäuerlichen Erzeuger immer stärker unter wirtschaftlichen
Druck. Zudem drohen in einzelnen Teilen
des Landes aufgrund der Hitze- und Trockensituation nun auch Futterverluste bei
Mais und am Grünland.
Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer fordert daher von der EU-Kommission gezielte Marktentlastungsmaßnahmen um die schwächelnden Märkte
bei Milch und Fleisch zu stabilisieren und
bald wieder flott zu bekommen.
Russisches Handelsembargo belastet
Agrarmärkte
Insbesondere das vor einem Jahr erlassene russische Handelsembargo für EU-Exporte belastet weiterhin die Agrarmärkte.
Dazu kommt insbesondere bei Milchprodukten eine konjunkturbedingte Nachfrageschwäche aus China, die den auch für
die EU-Preisbildung relevanten Weltmarkt
belastet.
Der Notierungspreis (Erzeugerpreis) für
Mastschweine liegt seit Wochen im Bereich von etwa 1,31 Euro je Kilogramm
Schweinefleisch, der Erzeugerpreis für Ferkel bei lediglich 1,85 Euro je Kilogramm.
Mit diesem Preisniveau ist längerfristig
keine wirtschaftliche Mastschweine- bzw.
Ferkelproduktion möglich. Die Vollver-
sammlung fordert von der EU konsequente und nachdrückliche Verhandlungen mit
Russland mit dem Ziel der Aufhebung der
Anfang 2014 erlassenen Einschränkungen
für EU-Schweinefleisch-Exporte. Ziel muss
es sein die Russlandexporte, insbesondere für die am EU-Markt kaum absetzbaren
Schlachtnebenerzeugnisse sowie Speck, so
rasch als möglich wieder aufnehmen zu
können.
Bei Milch ist der Erzeugerpreis binnen eines Jahres um 25 Prozent zurückgegangen
und liegt aktuell netto bei nur mehr ca.
30 Cent je Kilogramm. Europäische (Kieler Rohstoffwert für Milch bei 23,7 Cent je
Kilogramm) und weltweite Marktindikatoren (neuseeländischer Global-Dairy-Index) haben zuletzt Tiefststände erreicht
und deuten noch nicht auf eine nachhaltige preisliche Trendumkehr. Die dringend
notwendige Markterholung ist vor allem
von der internationalen Nachfragesituation (zB chinesische Milchpulverimporte)
abhängig. Angesichts des wirtschaftlichen
Drucks für die Milcherzeuger sind dringend EU-Marktentlastungsmaßnahmen
erforderlich.
Erfreulicherweise hat die EU-Kommission
angekündigt die Beihilfen zur privaten Lagerhaltung über den 30. September hinaus fortzuführen und die öffentliche Intervention für Butter und Magermilchpulver
ebenfalls geöffnet zu lassen.
Das ist ein Schritt in die richtige Richtung,
aber noch nicht ausreichend um eine
wirkliche Trendumkehr bei den Milcherzeugerpreisen bewirken zu können. Die
Vollversammlung der Landwirtschaftskammer fordert daher insbesondere eine
Anhebung der Interventionspreise für Magermilchpulver und Butter.
Das preisliche Sicherheitsnetz für die
Milchbauern muss aufgrund der in den
letzten Jahren erheblich gestiegenen Kosten dringend angehoben werden, um in
schwierigen Marktsituationen einen totalen Preisabsturz zu verhindern.
Weiters fordert die Vollversammlung
der Landwirtschaftskammer, dass die Finanzmittel aus der EU-Zusatzabgabe für
Milchüberlieferungen des vergangenen
Jahres in Höhe von rund 800 Millionen
Euro nicht im EU-Budget ohne Zweckbindung verschwinden, sondern gezielt für
Marktmaßnahmen wie die Absatzförderung oder unterstützende Exportaktivitäten eingesetzt werden.
Zudem darf die Förderung der Schulmilch- und Schulobstaktion nicht weiter in
Frage gestellt werden. Diese Aktion ist ein
wichtiger Baustein einer gesunden Ernährung von Kindern und Jugendlichen und
muss daher unbedingt weitergeführt werden.
Die EU-Kommission und die EU-Agrarminister sind daher bei ihrer bevorstehenden Sondertagung am 7. September 2015
gefordert rasch wirksame Maßnahmen
zur nachhaltigen Stabilisierung der Agrarmärkte zu setzen.
Resolution der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer
einstimmig beschlossen am 4. September 2015
Kennzeichnung in der Gastronomie
und im Bereich öffentlicher
Verpflegungseinrichtungen
Die Oberösterreichische Landwirtschaft
steht für gesunde Lebensmittel. Sie leistet einen wesentlichen Beitrag zur sicheren Versorgung der Bevölkerung, zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen, zur Pflege der Kulturlandschaft und
zur dezentralen Besiedelung und für die
Lebensqualität des Landes.
Die Bäuerinnen und Bauern produzieren
hochwertige und sichere Nahrungsmittel und verdienen damit den Lebensunterhalt für ihre Familien. Die Konsumenten
schätzen heimische, regionale Lebensmittel, werden jedoch oft durch irreführende
Kennzeichnung getäuscht und so in ihrer
Kaufentscheidung beeinflusst.
Immer mehr Menschen essen außer
Haus, wollen aber trotzdem auf die Regionalität der dort verwendeten und verarbeiteten Produkte nicht verzichten. Derzeit werden bereits mehr als 50 Prozent
des verkauften Fleisches in Gastronomiebetrieben, Kantinen und anderen öffentlichen Küchen konsumiert. Die Konsumentinnen und Konsumenten wollen aber
wissen, woher die Produkte auf ihren Tellern stammen.
In der Gastronomie, Hotellerie und in
den öffentlichen Küchen erhalten die Konsumentinnen und Konsumenten nach wie
vor keine normierten Informationen über
die Herkunft und Produktionsweise der
Rohstoffe.
Schnell umzusetzen wäre eine GastroKennzeichnung nach Schweizer Vorbild,
bei welcher über die Herkunft der wertbestimmenden Lebensmittel Auskunft gegeben wird.
Die Angaben sind dabei in geeigneter
Form anzubringen. In Restaurants, Spitälern, Kantinen oder ähnlichen Einrichtungen können sie namentlich in der Speisekarte oder auf einem Plakat angebracht
werden.
Die Bundesministerin für Gesundheit
wird aufgefordert, eine einfache, unbürokratische und aussagekräftige Kennzeichnung (wie zB AMA-Gastrosiegel, AMA-Gütesiegel, GVO-Freiheit) in der Gastronomie
und im Bereich öffentlicher Verpflegungseinrichtungen umzusetzen.
6 Aus der LK
Der Bauer . 9. September 2015
Resolution der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer
einstimmig beschlossen am 4. September 2015
Entlastung bei Betriebsmitteln zur
Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit
unabdingbar
Seit dem Jahr 2013 unterliegt die österreichische Landwirtschaft mit einem Steuersatz von 39,7 Cent je Liter der zweithöchsten Mineralölbesteuerung innerhalb
der EU.
Die heimischen Land- und Forstwirte haben daher gegenüber den Betrieben in anderen EU-Ländern einen erheblichen Wettbewerbsnachteil. Angesichts
der seit drei Jahren rückläufigen Bauerneinkommen und der anhaltenden Krise
auf den Agrarmärkten – vor allem verursacht durch das russische Importembargo für EU-Lebensmittel – fordert die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer OÖ die rasche Einführung eines eigenen von der Mineralölsteuer befreiten Agrardiesels. Die EU-Energiesteuer-Richtlinie
legt für die Besteuerung von Dieselkraftstoff nur Mindeststeuersätze fest und ermöglicht es den Mitgliedstaaten für bestimmte Zwecke, wie zB dem Einsatz in
der Landwirtschaft begünstigte Steuersätze bzw. gänzliche Mineralölsteuerbefreiungen festzulegen.
Diesel stellt in der Land- und Forstwirtschaft mit insgesamt etwa fünf Prozent
der betrieblichen Aufwendungen ein wesentliches Betriebsmittel dar.
Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer hält daher fest, dass die in
diesem Bereich bestehenden wirtschaftlichen Wettbewerbsnachteile für die heimische Land- und Forstwirtschaft angesichts
der anhaltend schwierigen Einkommenssituation nicht mehr weiter tragbar sind
und daher dringend eine entsprechende
Steuerkorrektur für Agrardiesel umgesetzt
werden muss.
Resolution der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer
einstimmig beschlossen am 4. September 2015
Wirksame Dürreversicherung erfordert
öffentliche Bezuschussung
Das heurige Jahr hat gezeigt, dass der
Klimawandel bereits ein außergewöhnliches Ausmaß erreicht hat.
Die in immer engerer Abfolge auftretenden Hitze- und Dürreperioden machen der
Landwirtschaft schwer zu schaffen und erfordern daher für die bäuerlichen Betriebe
entsprechende wirtschaftliche Vorsorgemaßnahmen.
Dies gilt gerade für das Bundesland
Oberösterreich mit seinem hohen Anteil
an Herbstkulturen auf den Ackerflächen
sowie einem überdurchschnittlichen Anteil an nichtalpinem Grünland mit unterdurchschnittlichen Niederschlägen.
Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Oberösterreich fordert daher mit Nachdruck eine öffentliche Bezuschussung der Dürreversicherung analog
zur Hagelversicherung sowie eine entsprechende Anpassung der Schadschwellen
zur Verbesserung der wirtschaftlichen Attraktivität dieses Versicherungsmodelles.
Die dazu erforderlichen Änderungen im
Bereich des Katastrophenfondsgesetztes
sollten möglichst rasch beschlossen wer-
den um die dringend notwendige Erhöhung des Durchversicherungsgrades gegen das Schadensrisiko Dürre sowohl
auf Acker- als auch auf Grünlandflächen
schon ab dem kommenden Jahr wirksam
werden zu lassen.
Die Umsetzung der bereits 2013 in Aussicht gestellten öffentlichen Bezuschussung der Dürreversicherung ist für die
Vollversammlung der Landwirtschaftskammer unabdingbar um künftig existenzbedrohende Risiken durch Hitze und
Dürre möglichst wirksam ausschließen zu
können.
Resolution der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer
einstimmig beschlossen am 4. September 2015
Umsetzung von geeigneten Maßnahmen, um
die Rabenvögelpopulation auf ein für das
Ökosystem verträgliches Maß zu halten
Durch den Schutz der Rabenkrähen und Elstern ist in Oberösterreich in den letzten Jahren die Population förmlich explodiert, die Tiere sind zu einer echten Plage geworden und haben bei landwirtschaftlichen Kulturen massive Schäden angerichtet (etwa bei der Maissaat,
Kürbis, Gurken).
Sehr oft treten Schäden an Siloballen auf. Es
kommt auf diese Weise zu großen Verlusten für
die Landwirte, die die verschimmelte Silage auf
keinen Fall verfüttern können.
Auch das Niederwild hat mit der steigenden
Krähenzahl zu kämpfen und die steigenden Populationszahlen bei den Krähen wirken sich negativ auf die Singvogelpopulation aus.
Derzeit dürfen die geschützten Tiere über Bescheid der Bezirkshauptmannschaft in begrenz-
ter Zahl geschossen werden.
Eine neue, beständige Regelung, um auf die
steigende Rabenvögelpopulation zu reagieren,
ist den Abschuss über den Verordnungsweg zu
erlassen.
Zusätzlich ist die Verwendung von geeigneten, bewährten Fallen in Anlehnung an
das NÖ Jagdgesetz zu erlauben, wie auch vom
Landesjagdverband fachlich gefordert wird.
LR Dr. Manfred Haimbuchner wird aufgefordert, geeignete und effiziente Maßnahmen –
wie in der Begründung angeführt – zu treffen,
um die Rabenvögelpopulation auf ein für das
Ökosystem verträgliches Maß zu halten.
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9. September 2015 . Der Bauer
Resolution der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer
einstimmig beschlossen am 4. September 2015
Abänderung des MOG 2007 § 19 Abs. 7a und 7b
Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Oberösterreich fordert den Nationalrat und den Landwirtschaftsminister auf, das
Marktordnungsgesetz (MOG 2007) betreffend
§ 19 Abs. 7a und 7b so abzuändern, dass die
AMA bei Gericht nicht als Gutachter (Sachverständiger) bestellt werden darf.
Begründung: Diese letzte Novelle des MOG
bedeutet für Bauern mit anhängigen Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht be-
züglich der Almflächenfeststellung eine gesetzliche Schlechterstellung, da die AMA damit vom Gericht zum Hilfsorgan für Ermittlungs- und Klarstellungsaufgaben berufen
werden kann, aber gleichzeitig die Verantwortung für die mangelhafte Almflächenfeststellung trägt.
Die AMA wird damit in vielen Fällen Bescheid
gebende und gutachtende Behörde in einem.
Daraus ergibt sich ein Interessenkonflikt der
rechtlich bedenklich und für die Landwirte
von Nachteil ist.
Resolution der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer
einstimmig beschlossen am 4. September 2015
Direktzahlungen noch heuer auszahlen
Angesichts der schwierigen wirtschaftlichen
Situation der Landwirtschaft ist es von zentraler Bedeutung, dass die den Bauern zustehenden Direktzahlungen und Leistungsabgeltungen zeitgerecht zur Auszahlung kommen.
Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer OÖ fordert daher das Ministerium
für ein Lebenswertes Österreich auf, sich gegenüber der EU-Kommission mit Nachdruck
dafür einzutreten, dass die Direktzahlungen
der ersten Säule sowie die Zahlungen für das
Umweltprogramm ÖPUL und die Bergbauernausgleichszulage spätestens zu den bisher
üblichen Terminen im November und Dezember zur Auszahlung gelangen. Erforderlichenfalls ist dazu bei der Sondertagung der EU-Agrarminister am 7. September eine Beschlussfassung zur Sicherstellung entsprechender
EU-Rechtsgrundlagen herbeizuführen.
Resolution der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer
einstimmig beschlossen am 4. September 2015
Aufnahme von ökologischen Kriterien im
Bundesvergabegesetz bei der öffentlichen
Beschaffung von Lebensmitteln
Tagtäglich werden rund 2,5 Millionen Portionen Essen serviert beziehungsweise in öffentlichen Einrichtungen, wie Schulen, Krankenhäusern, Pflege- und Altersheimen, Kasernen,
Internaten und Regierungsgebäuden, ausgegeben. Für Gemeinschaftsverpflegung werden jährlich 1,2 bis 1,5 Milliarden Euro ausgegeben, ein Drittel des gesamten Einkaufsvolumens der Gastronomie für Lebensmittel
(knapp 5 Milliarden Euro).
Zehn Prozent mehr Inlandsnachfrage würden
10.000 neue Jobs bringen.
Die Produktionsstandards sind in Österreich
in vielen Bereichen deutlich höher als in anderen, benachbarten Staaten.
Umso wichtiger ist es daher, dass beim Lebensmitteleinkauf in öffentlichen Einrichtungen bei der Vergabe der Lieferaufträge nicht
nur das Bestbieterprinzip gestärkt, sondern
bei den Ausschreibungen künftig auch ökologische Kriterien wie kurze Transportwege,
Herkunftsangaben, saisonaler Bezug etc. berücksichtigt werden.
Die Österreichische Bundesregierung wird
aufgefordert, im Bundesvergabegesetz die
ökologischen Kriterien bei der öffentlichen
Beschaffung von Lebensmitteln zu verankern.
Resolution der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer
einstimmig beschlossen am 4. September 2015
Almprämie für Mutterkühe darf keine
Doppelförderung darstellen
Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Oberösterreich fordert den Landwirtschaftsminister auf, die EU-Kommissi-
on zu überzeugen, dass die für heuer vorgesehene Almprämie (62 Euro) keine Doppelförderung darstellt. Es dürfen keine Mutterkuhprämien gekürzt werden, die nicht aufgetriebene Tiere betreffen.
Aus der LK 7
Kommentar
PAUL MAISINGER
(BB), KIRCHBERG B.
MATTIGHOFEN/BEZIRK
BRAUNAU, LK-RAT
Transparenz
Seit Juni besteht anscheinend wieder öffentliches Interesse an der Information zur Veröffentlichung von Zahlungen
im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik der
EU an landwirtschaftliche Betriebe. Zündstoff
für viele Stammtischdiskusionen. Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Oberösterreich hat geschlossen
in einer Resolution gegen
die einseitige Veröffentlichung von Direktzahlungen gestimmt. Die Bäuerinen und Bauern sind
nicht die einzigen Bezieher öffentlicher Zahlungen.
Österrreichs Landwirte zahlen jedes Jahr Millionen Euro AMA Marketingbeitrag ohne jemals
genaue Zahlen oder Fakten über die Verwendung
dieser Beträge zu erfahren. Auch hier wäre mehr
Transparenz gefragt.
In Zeiten wie diesen, wo eine schwierige
Marktlage vorherrscht,
würde man sich auch
über eine gezielte Werbekampagne freuen damit der Marketingbeitrag
auch seinem Namen gerecht wird.
So kann man sich nur
bessere Marktpreise im
Herbst wünschen.
8 Aktuelles
Der Bauer . 9. September 2015
Borkenkäfer-Schäden
nehmen weiter zu
Infrastruktur-Paket für
Österreichs Regionen
Die Schäden durch Borkenkäfer nehmen weiter zu: Die extrem lange
Trockenperiode verbunden mit den hohen Temperaturen hat gerade den
Fichten in den tieferen Lagen stark zugesetzt. „Unter normalen Bedingungen
kann ein Baum den Angriff von einigen hundert
Käfern abwehren“, erklärt
der zuständige Landesrat
Max Hiegelsberger. „Jetzt
allerdings genügen wenige Tiere, um eine Fichte erfolgreich zu besiedeln
und so zum Absterben zu
bringen.“ Die Schadensschwerpunkte sind derzeit
das Alpenvorland und die
unteren Lagen des Mühlviertels.
Rund drei Milliarden Euro
jährlich investieren das Bundesministerium für Landund Forstwirtschaft, Umwelt
und Wasserwirtschaft (BMLFUW), A1 und Post in einen zukunftsfähigen ländlichen Raum.
Das Infrastrukturpaket für
den ländlichen Raum unterstützt die heimischen Bauern und damit die Produktion gesunder Lebensmittel
genauso wie die regionale
Wirtschaft und sorgt so für
eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung mit neuen Green Jobs. Außerdem ist
der Schutz der Lebensräume eine Investition, von der
auch künftige Generationen
in besonderem Ausmaß profitieren. Unsere Regionen haben die Zukunft, die wir ihnen gemeinsam geben“, betont Bundesminister Andrä
Rupprechter.
Die vom BMLFUW mit dem
ländlichen Entwicklungsprogramm, den Instrumenten der
Siedlungswasserwirtschaft
und der Wildbach- und Lawinenverbauung sowie den Klima- und Energiemaßnahmen
bereitgestellten Mittel belaufen sich auf rund 1,5 Milliar-
„Schnelles Reagieren ist
jetzt gefragt“
Die einzig wirksame Gegenmaßnahme ist das baldige Erkennen des Schadens, die großzügige Aufarbeitung der befallenen
Bäume und das schnelle Entfernen des Holzes
aus dem Wald (Mindestabstand 300 Meter zum
nächsten Fichtenbestand).
Eine umfassende Kontrolle
und ein rasches Handeln sind
angesichts der BorkenkäferProblematik das Um und Auf.
LAND OÖ/KILLINGER
Denn: „Aus einem Borkenkäfer-Paar können sich innerhalb eines Jahres bis
zu 30.000 Käfer entwickeln“, warnt Hiegelsberger. „Schnelles Reagieren
ist daher jetzt gefragt.“
Da die Waldbrandgefahr
noch immer als kritisch
anzusehen ist, können befallene Äste und Kronenteile nicht im Wald verbrannt werden. „Eine umfassende Kontrolle und rasches Handeln sind das
Um und Auf“, appelliert
Landesrat Hiegelsberger an
alle Waldbesitzer.
den Euro.
Damit wird nicht nur die Zukunft der nachhaltigen, bäuerlichen
Landwirtschaft
in Österreich abgesichert.
Die Vitalität des ländlichen
Raums wird gestärkt und die
Konsumenten profitieren von
höchster Lebensmittelqualität und -sicherheit.
Österreichs Bauern sind mit
ihren Investitionen ein wesentliches Antriebselement
für regionale und ressourcenschonende Wirtschaftskreisläufe. Die Investitionen werden ebenso gefördert wie verschiedene Maßnahmen für
Naturschutz, Infrastruktur
und Erneuerbare Energie.
Zudem werden Projekte im
Sozialbereich oder für kleine und mittlere Unternehmen unterstützt. Für Unternehmensgründungen werden
erstmals Mittel bereitgestellt.
Die Unterstützung für die
Schaffung von Breitbandinfrastruktur in ländlichen Gebieten wurde ausgeweitet.
Berechnungen des WIFO zeigen, dass mit der ländlichen
Entwicklung jährlich mehr
als 30.000 Arbeitsplätze in
und außerhalb der Landwirtschaft abgesichert werden.
Schultes: Grüner Diesel soll entlasten
„Die Agrarpreise sind anhaltend niedrig, die bäuerlichen
Einkommen rückläufig. Den
stark sinkenden Produktpreisen stehen jedoch nur verhalten angepasste Betriebsmittelpreise gegenüber, wodurch die
Preisverluste nicht ausgeglichen werden. Die Preis-Kosten-Schere klafft täglich weiter
auseinander und wird mittlerweile zur Existenzfrage. Abhilfe schaffen soll ein nach EUVorbildern kostengünstigerer
eigener Agrardiesel.
Dieser eingefärbte „grüne Diesel“ wird geringer besteuert und
entlastet die Landwirtschaft
vom Kostendruck, so wie in anderen EU-Staaten auch“, stellte Hermann Schultes, Präsident
der LK Österreich fest und unterstützte damit alle Bemühungen um die Einführung eines eigenen Agrardiesels.
Lediglich eine Handvoll EUMitgliedstaaten unterwirft die
Land- und Forstwirtschaft derzeit voll dem Regelsteuersatz,
Österreich gehört seit 2013 zu
dieser Gruppe. Nahezu alle
Unions-Länder mit nennenswerter ackerbaulicher Produktion hingegen bieten ihren
Landwirten ein steuerliches
Entlastungsmodell für den
Dieseleinsatz in der Landwirtschaft. Diese Kostensenkungsmodelle sind unterschiedlich
und reichen von einem eigenen (gefärbten) steuerermäßigten oder steuerbefreiten Produkt, wie in Frankreich oder
Kroatien, bis hin zu Teilvergütungs- oder Erstattungsmodellen.
„Es zeigt sich, dass das Kostenentlastungs-Modell den jeweiligen nationalen Produktionsschwerpunkten folgt“,
erklärte Schultes und nann-
te in diesem Zusammenhang
das Beispiel Holland. Die Niederlande haben zwar die Agrardieselregelung aufgegeben,
nutzen jedoch die Energiesteuerrichtlinie dazu, die steuerliche Belastung von Erdgas für
den Gartenbau zu senken.
„Dadurch heben die Holländer
die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Landwirtschaft im Binnenmarkt. Diesem Beispiel gilt es
in Österreich zu folgen. Das Gebot der Stunde lautet, Österreichs Landwirtschaft von einer
Sonderlast zu befreien“, stellte
Schultes abschließend fest.
9. September 2015 . Der Bauer
Invekos 9
Offene Antragsfehler – MFA 2015 mit
Herbstantragsabgabe richtigstellen
Die Antragstellung MFA 2015 ist zwar schon lange vorbei, dennoch kann bei mehreren Betrieben noch
ein Korrekturbedarf für eine vollständige Auszahlung der Ausgleichszahlungen 2015 vorliegen – und
zwar unter folgenden Umständen:
DI LEOPOLD WEICHSELBAUMER
Wenn im Zuge der Landschaftselemente-Digitalisierung im
Frühjahr 2015 beziehungsweise bei der Antragstellung
MFA 2015 neue Landschaftselemente (LSE) – meist Bäume
– oder neue landwirtschaftliche Flächen beantragt wurden, für die die AMA bislang
keine gültige Referenz festgestellt hatte, so musste ein sogenannter „Referenzänderungsantrag“ mit entsprechenden
Nachweisen gesondert an die
AMA übermittelt werden.
Diese Anträge wurden von der
AMA beurteilt und allen betroffenen Antragstellern das
Ergebnis Ende Juni, Juli oder
August mitgeteilt.
Wurde der Antrag negativ oder
teilweise negativ beurteilt, so
müssen derartige „referenzlose“ Landschaftselemente bzw.
Flächen für eine sanktionsfreie Auszahlung korrigiert
(zurückgezogen oder gelöscht)
werden. Bei positiver Beurteilung der Referenzänderungs-
anträge ist hingegen der Antrag dahingehend fehlerfrei.
Diese Korrektur zum MFA
2015 kann entweder jeder
selbst online (eAMA) oder
nun mit dem Herbstantragsabgabetermin miterledigen. Alle
anderen Antragsteller mögen
sich dafür einen eigenen Termin mit ihrer Bezirksbauernkammer vereinbaren.
Weiters gilt es, sich auch zu
vergewissern, ob alle von der
AMA Ende Mai mitgeteilten Hinweisfehler zum MFA
2015 entsprechend abgearbeitet wurden.
Korrekturbedarf auch für
„Zwischenfruchtanbau“
Herbstantrag 2014?
Ein Korrekturbedarf zum
Herbstantrag 2014 liegt dann
vor, wenn die Variantenfläche im Herbstantrag 2014 größer ist als die Summe der gültigen Nachfolgekulturen im
MFA 2015, da bei diesen Abweichungen zusätzlich zur
Nichtauszahlung der betroffenen Fläche auch inhaltli-
Erfolgreiche
Sicherheitsplakettenaktion
Eine der erfolgreichsten Sicherheitsplaketten-Aktion für die
SVB-Analen wurde in Laakirchen (Bezirk Gmunden) gestartet. Insgesamt 15 Betriebe aus
der Gemeinde haben die Empfehlungen der Sicherheitsberater umgesetzt und konnten somit die strengen Kriterien für
die Sicherheitsplakette erfüllen. Das Hoffest der Bauernschaft Laakirchen am 23. Au-
gust bot einen würdigen Rahmen für die Überreichung der
Sicherheitsplaketten und Urkunden an die Familien der
neuen sicheren Höfe.
SVB-Regionalbüroleiter Dir.
Dr. Josef Striegl konnte gemeinsam mit Landesrat Max Hiegelsberger und BBK-Obmann
Christian Zierler die Auszeichnungen übergeben
ING. JOSEF SUMESBERGER
Notwendige Korrekturen zum MFA 2015 können selbständig im
eAMA online erfasst werden.
AUER
che Sanktionen bei „Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau“ ausgesprochen werden. Korrekturen
zum Herbstantrag 2014 werden jetzt noch (bis zum Erhalt
der Auszahlungsmitteilung für
ÖPUL 2015) akzeptiert, vorausgesetzt, dass zwischenzeit-
lich keine Vor-Ort-Kontrolle
stattgefunden hat.
INVEKOS-Service
Für Fragen zur Antragstellung
bzw. zu allfälligen Korrekturen ist die INVEKOS ServiceNummer & 050/6902/1600 erreichbar.
Bezirke
Eferding
Am Ortsplatz findet am 13.
September ab 10 Uhr das
Hartkirchner Herbstfest
statt. Zahlreiche Hartkirchner Direktvermarkter und
Gewerbebetriebe geben ei- AICHINGER-HADERER
nen Überblick über das Angebot der Region. Um 15
Uhr ist die Siegerehrung des Wettbewerbs „Hartikirchen
sucht den Superkürbis“. Kürbisse können am Samstag um
16 Uhr und am Sonntag bis 11 Uhr am Ortsplatz abgegeben werden.
10 Recht
Der Bauer . 9. September 2015
Rechtliche Definition: „Landwirt“
Wer im rechtlichen Sinne als „Landwirt“ gilt, ist ofmals komplizierter zu beantworten als angenommen
wird.
DR. FRANZ STAUDINGER
Ich möchte als Landwirt gelten, welche Voraussetzungen
muss ich dafür erfüllen? Kann
ich dafür für ein Bauverfahren eine Bestätigung haben?
Mit derartigen Anliegen wird
die Rechtsabteilung besonders
dann konfrontiert, wenn es um
den Kauf von landwirtschaftlichen Grundstücken oder Gebäuden oder um die Errichtung von Bauten im Grünland
geht.
Keine allgemein gültige
gesetzliche Definition
Anders als bei gewerblichen
Unternehmen, bei denen in
der Regel die Gewerbeanmeldung als Kriterium für das
Vorliegen eines gewerblichen
Betriebes heranzuziehen ist,
gibt es für land- und forstwirtschaftliche Betriebe keine einheitliche Definition.
Demgemäß definieren die Gesetze die Land- und Forstwirtschaft je nach Anknüpfungspunkt unterschiedlich. Der
gleiche Sachverhalt kann daher in einem Rechtsbereich als
Landwirtschaft gelten, in einem anderen aber nicht.
Steuerrecht
Das Steuerrecht knüpft üblicherweise an das Bestehen eines land- und forstwirtschaftlichen Vermögens an, das als
solches im Einheitswertbescheid ausgewiesen ist. Dazu
gehören alle Teile einer wirtschaftlichen Einheit, die dauernd einem land- oder forstwirtschaftlichen Hauptzweck
dient.
Einkommensteuerrechtlich
gibt es allerdings in Ausnahmefällen auch das Phänomen,
dass an sich landwirtschaftliche Tätigkeiten als gewerbliche Tätigkeiten eingestuft werden (zum Beispiel Intensiv-
tierhaltung ohne entsprechende Flächenausstattung).
Sozialversicherungsrecht
Das bäuerliche Sozialversicherungsgesetz normiert bestimmte Mindesthöhen des
land- und forstwirtschaftlichen Einheitswertes, die eine
Versicherungspflicht nach den
Bestimmungen des BSVG begründen: Üblicherweise besteht bei einem land- und
forstwirtschaftlichen Einheitswert von mindestens 150 Euro
Versicherungspflicht in der
Unfallversicherung und bei einem Einheitswert von mindestens 1.500 Euro auch Versicherungspflicht in der Pensions- und Krankenversicherung.
Gewerberecht
Die Gewerbeordnung knüpft
nicht an bestimmte Mindestgrößen an: Gewerberechtlich
wird unter Land- und Forstwirtschaft unabhängig von der
Betriebsgröße die Hervorbringung und Gewinnung pflanzlicher Erzeugnisse mit Hilfe
der Naturkräfte (inklusive bestimmter Handelsbefugnisse mit pflanzenbaulichen Urprodukten), das Halten von
Nutztieren zur Zucht, Mästung
oder Gewinnung tierischer Erzeugnisse und Jagd und Fischerei verstanden.
Gewerberechtlich ist somit
auch der Anbau von Erdäpfeln auf wenigen Quadratmetern oder das Mästen von zehn
Hühnern für den anschließenden Verkauf landwirtschaftliche Urproduktion.
Mitgliedschaft –
Landwirtschaftskammer
Als Mitglied der Landwirtschaftskammer OÖ gelten unter anderem Personen, die Eigentümer oder Bewirtschafter
von in Oberösterreich gelege-
nen land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken mit einer
Größe von mindestens zwei
Hektar sind. Somit ist auch
jemand, der seine landwirtschaftlichen Flächen oder seinen Wald verpachtet hat und
nicht selbst bewirtschaftet,
Mitglied der Landwirtschaftskammer.
Agrarstatistik, agrarische
Förderungen
Die Agrarstatistik erfasst je
nach Gegenstand landwirtschaftliche Betriebe ab Untergrenzen von wenigen 1.000 m²
bis zu Untergrenzen von mehreren Hektar. Auch im Förderungsrecht existieren unterschiedliche Untergrenzen für
die Inanspruchnahme agrarischer Förderungen oder Ausgleichszahlungen.
Grundverkehrsrecht
Auch die Regelungen des grünen Grundverkehrs, über die
Genehmigungsvoraussetzungen beim Ankauf von landoder forstwirtschaftlichen Flächen, enthalten keine exakte
Definition.
Das Kriterium der „ordnungsgemäßen Selbstbewirtschaftung“ bei einem Ankauf von
land- oder forstwirtschaftlichen Flächen nimmt die fachliche Qualifikation jedenfalls
dann als gegeben an, wenn der
Käufer über eine land- oder
forstwirtschaftliche Schuloder Berufsausbildung verfügt
oder eine mindestens zweijährige praktische Tätigkeit in
der Land- oder Forstwirtschaft
aufweist.
Bau- und Raumordnungsrecht
Die meisten Anfragen betreffen Bau- und Raumordnungsfragen: Das Raumordnungsgesetz kennt keine fixe Grenze, wenn es um die Zulässigkeit der Errichtung von Bau-
Nicht immer ist ganz klar, was
unter einem „landwirtschaftlichen Betrieb“ zu verstehen ist.
Die einzelnen Gesetze regeln
dies unterschiedlich.
LK NÖ
ten im Grünland geht: Gemäß
§ 30 des OÖ Raumordnungsgesetzes dürfen im Grünland
solche Bauten errichtet werden, die nötig sind, um das
Grünland bestimmungsgemäß
zu nutzen. Ob diese Notwendigkeit im Einzelfall gegeben
ist, wird im Zuge des Bauverfahrens durch ein agrartechnisches Sachverständigengutachten geklärt.
Bei Stallungen, Maschinenhallen und Ähnliches für einen bestehenden landwirtschaftlichen
Betrieb wird dies zumeist zutreffen, nicht aber dann, wenn
ein Bauwerber der Behörde
glaubhaft machen will, dass er
auf einem wenige 1.000 Quadratmeter großen Grundstück
Schafzucht mit fünf Schafen
betreiben will und dazu die
Errichtung eines villenartigen
Wohngebäudes in wunderschöner Lage erforderlich sei.
Recht & Steuer
www.ooe.lko.at
9. September 2015 . Der Bauer
Beratung 11
Treibstoff sparen: Ja, aber wie?
Beim Neukauf von Traktoren sollte auch der spezifische Treibstoffverbrauch angesprochen werden. Leider findet man in den Prospekten kaum geeignete Kennlinien.
ING. GÜNTER DANNINGER
Den niedrigsten Treibstoffverbrauch erreicht man bei einer Motordrehzahl im Bereich
von 1.300 bis 1.700 Umdrehungen pro Minute. Neben
energiesparenden Traktoren
ist auch die optimale Wartung
von Traktoren und Arbeitsgeräten unerlässlich, um Treibstoffkosten zu sparen. Verschleiß und Instandhaltungskosten werden dadurch ebenfalls reduziert.
Neukauf von Traktoren:
Kennlinien verlangen
Der spezifische Kraftstoffverbrauch wird in Gramm pro
Kilowattstunde (g/kWh) angegeben. Er ist ein Maß für
den Wirkungsgrad des Motors. Sehr günstige minimale
spezifische Kraftstoffverbräuche liegen knapp unter 200 g/
kWh. Sehr häufig liegen sie
bei 215 bis 220 g/kWh. Auf
Grund der strenger werdenden
Abgasvorschriften ist der spezifische Kraftstoffverbrauch in
den letzten Jahren tendenziell
gestiegen.
In Prospekten werden häufig
die Nennleistung oder die ma-
ximale Leistung und der minimale spezifische Kraftstoffverbrauch angegeben. Somit
werden häufig nur die Bestwerte in den Kennlinien angeben, die nur für einen bestimmten Betriebspunkt des
Motors gelten. Für die Kennliniendarstellung eines Motors
gibt es verschieden Messmethoden, deren Messergebnisse
untereinander nicht vergleichbar sind. Zusätzlich ist bei Angaben in den Prospekten die
Messmethode häufig nicht angeführt.
In der Abbildung „Vergleich
der Motorkennlinien von zwei
Traktoren“ ist ersichtlich, dass
Traktoren mit gleicher Nennleistung und gleichem minimalem spezifischem Treibstoffverbrauch trotzdem unterschiedliche Leistungen und
spezifische Verbräuche über
den gesamten Lastbereich aufweisen. Traktor I hat beim Betrieb mit der 540-iger Zapfwelle neun Prozent mehr Leistung
und elf Prozent weniger spezifischen Verbrauch als Traktor II. Zusätzlich weist Traktor I im gesamten Konstantleistungsbereich eine deutlich
höhere Leistung als Traktor
Regelmäßige Wartung der Maschinen spart Treibstoff und reduziert
den Verschleiß. Beim Neukauf von Traktoren sollte auch der spezifische Treibstoffverbrauch beachtet werden.
DANNINGER
II auf.
Daher sollte man vom Händler entsprechende Kennlinien
anfordern, die über den gesamten Drehzahlbereich Daten
enthalten.
Motorauslastung
Die Volllastkurve eines Motors ist für die Praxis nur bedingt aussagekräftig. Sie zeigt
die Verbrauchswerte des Motors bei voller Auslastung (100
Prozent) über den gesamten
Drehzahlbereich.
In der Praxis bewegt sich
die Auslastung des Traktormotors im Bereich von etwa
zehn bis 80 Prozent. Im Gegensatz zu Leistungsdiagrammen mit Volllastkurven zeigt
das Muscheldiagramm (siehe
Grafik: „Motorkennfeld – Muscheldiagramm eines Traktormotors“) den Zusammenhang
zwischen Leistung, Drehmoment und Kraftstoffverbrauch
bei verschiedenen Auslastungen des Motors.
Allerdings werden diese Muscheldiagramme von den Traktorenherstellern in der Regel
nicht veröffentlicht. Hier sollte entsprechend urgiert werden, damit diese Diagramme
zur Verfügung gestellt werden.
Aus dem Muscheldiagramm
ist klar ersichtlich, dass das
Fahren bei gleicher Leistung
mit niedriger Drehzahl Kraftstoff spart.
Beispielsweise ergibt sich
ein spezifischer Kraftstoffverbrauch von 260 g/kWh, wenn
bei rund 92 Prozent der Nenndrehzahl eine Leistung von 60
Prozent der Nennleistung abgenommen wird (roter Kreis).
Schafft es der Fahrer durch
entsprechende Gangwahl bei
Schaltgetrieben oder das Motor-Getriebemanagement bei
stufenlosen Getrieben dem
Motor die gleiche Leistung
rund 64 Prozent der Nenndrehzahl abzunehmen, so
sinkt der spezifische Kraftstoffverbrauch auf 230 g/kWh
(grüner Kreis). Dadurch wird
eine Kraftstoffeinsparung von
zwölf Prozent erreicht.
Die sinkende Drehzahl wird
durch das steigende
(Fortsetzung auf Seite 12)
12 Beratung
Der Bauer . 9. September 2015
(Fortsetzung von Seite 11)
Drehmoment ausgeglichen.
Im Allgemeinen gilt: Je höher die Drehzahl und je weniger Leistung man abruft, desto höher ist der spezifische
Verbrauch. Außerdem arbeiten die Motoren bei einer Auslastung von 60 bis 80 Prozent
der Nennleistung und bei 60
bis 70 Prozent der Nenndrehzahl am effektivsten.
Die Abbildung „Kraftstoffverbrauch (Liter pro Stunde) eines 100 kW-Traktors im Teillastbereich bei unterschiedlichen Drehzahlen im Vergleich zum Fahren mit Vollgas
– Quelle: Uppenkamp 2006“
zeigt, dass bei einer bestimmten Auslastung der Kraftstoffverbrauch im Bereich von
1.300 bis 1.700 Umdrehungen
pro Minute am geringsten ist.
Ein guter Fahrer versucht immer den Traktor in diesem
günstigsten
Verbrauchsbereich zu fahren.
Motoren mit Überleistung und
Konstantleistungsbereich
Durch den Einsatz von Turboladern und elektronisch gesteuerten Einspritzpumpen
weisen moderne Motoren einen Konstantleistungsbereich
von in der Regel 20 Prozent
auf.
In diesem Drehzahlbereich
steht die Nennleistung oder
mehr (Überleistung) zur Verfügung (siehe Abbildung: Vergleich der Motorkennlinien
von zwei Traktoren, Quelle:
Uppenkamp 2006 und BLT
Wieselburg). Ein Traktor mit
Überleistung erreicht auch
mit niedrigen Motordrehzahlen die Nennleistung, dadurch
kann häufiger in einem Bereich mit niedrigem Kraftstoffverbrauch gefahren werden.
Dies gilt insbesondere für
Transportarbeiten und für
Zapfwellenarbeiten, wenn der
Traktor mit entsprechenden
stufenlosen Getrieben, Spargängen und Sparzapfwellen
ausgerüstet ist.
Wartung der Geräte
Nur durch eine sorgfältige
Wartung kann sicher gestellt
werden, dass der Wirkungsgrad der Energieumsetzung
aus dem Kraftstoff möglichst
hoch ist. Die Wartungsfreundlichkeit eines Traktors sollte
auch in der Kaufentscheidung
mit einbezogen werden.
Entsprechendes Augenmerk
sollte beim Traktor daher auch
auf die Kühler, Luftfilter, Ladluftleitungen, bis hin zu den
Getriebe- und Hydraulikölen
gelegt werden. Auch die Arbeitsgeräte sind entsprechend
zu warten.
Zum Beispiel bei Schneidvorgängen spielt die Schärfe der
Schneide eine bedeutende Rolle.
Die Abbildung „Sind die Messer scharf?“ zeigt, dass bei einem Trommelmähwerk mit
drei Meter Arbeitsbreite der
Leistungsmehrbedarf
bei
stumpfen Messern rund drei
Kilowatt beträgt und somit einen Treibstoffmehrverbrauch
von einem Liter pro Stunde
verursachen.
Die Ergebnisse können auch
auf Ladewägen und Rundballenpressen übertragen wer-
den. (Quelle: Sauter und Dürr
2005).
Die Schneidmesser sollen daher regelmäßig geschärft werden.
9. September 2015 . Der Bauer
Fütterung 13
Ackerbohnen in der Rinderfütterung
Ein vermehrter Anbau von Ackerbohnen bringt eine sinnvolle Eiweißergänzung im Rinderkraftfutter.
über die Ackerbohne maximal 50 Prozent betragen. Bei
entsprechend hoher Milchleistung kann die Ackerbohne nur
als günstige Ergänzung zu anderen Eiweißfuttermitteln gesehen werden.
ING. GEORG MITTERBAUER
Im heurigen Jahr ist neben
Sojabohne auch vermehrt
Ackerbohne ausgesät worden.
Ackerbohne wurde schon in
den Achziger- und Neunziger-Jahren großflächig angebaut und in der Rinder- und
Schweinefütterung erfolgreich
verwendet.
Zur damaligen Zeit konnte vor
allem in der Milchviehfütterung das gesamte notwendige
Kraftfuttereiweiß über die Fütterung der Ackerbohne abgedeckt werden.
Aufgrund des gestiegenen
Leistungspotentials der Milchkühe und des dadurch auch
meist höheren Eiweißbedarfes
ist mit Ackerbohne eine Ergänzung zu anderen Eiweißkraftfuttermitteln wie Sojaund Rapsprodukten sowie
weiteren günstig und sinnvoll.
Futterakzeptanz und Lagerung
der Ackerbohne
Vorhandene Bedenken hinsichtlich Geschmack und Futteraufnahme wegen des gering
vorhandenen Bitterstoffgehaltes sind durchwegs unbegründet. Nach einer kurzen Angewöhnungszeit von zwei bis
drei Tagen nehmen die Rinder die Ackerbohne sehr gerne an. Ein Toasten der Ackerbohne zerstört die Bitterstoffe
und bewirkt dadurch eine Geschmacksverbesserung.
Toasten ist aber in der Rinderfütterung nicht notwendig.
Auch Bedenken hinsichtlich
der Haltbarkeit sind unbegründet, weil der Fettgehalt mit 1,2
bis 1,4 Prozent niedrig liegt.
Wichtig sind die gründliche
Reinigung des Erntegutes und
ein Restfeuchtegehalt von unter 14 Prozent bei der Einlagerung.
Futterwert der Ackerbohne
Der Rohproteingehalt der
Ackerbohne
beträgt
260
Ackerbohne bringt eine sinnvolle Eiweißergänzung in der
Rinderration.
LK OÖ/TIEFENTHALLER
Gramm pro Kilogramm Futter
oder rund 300 Gramm pro Kilogramm Trockenmasse. Die
Abbaubarkeit des Proteins im
Pansen ist mit etwa 85 Prozent
sehr hoch.
Der hohe Gehalt an rasch abbaubarer Stärke von 40 bis 45
Prozent begrenzt die Einsatzmenge bei Hochleistungskühen.
Ackerbohne in der
Milchviehfütterung
Die Kenntnis von Nährstoffgehalt (Futteranalysen) und Zusammensetzung des Grundfutters ist Voraussetzung, um
den Bedarf des noch zusätzlich notwendigen Eiweißkraftfutters ermitteln zu können. Grundsätzlich werden als
Höchstmenge zwei Kilogramm
Ackerbohne pro Kuh und Tag
empfohlen.
Das entspricht einer maximalen Einmischrate von 20 Prozent ins Kraftfutter. Bei energiebetonten Grundfutterrationen, beispielsweise mit einem
hohen Maissilageanteil, sollte der Eiweiß-Kraftfutteranteil
Ackerbohne in der Rindermast
Besonders in der Rindermast
(Stiere und Kalbinnen) könnte
das gesamte notwendige Kraftfutterprotein über die Ackerbohne sichergestellt werden.
Da jedoch auch in der Rindermast meist nicht die entsprechende Menge an Ackerbohnen für die gesamten Tiere vorliegt, kann gut mit Sojaprodukten, Rapsprodukten,
Actiprotund so weiter kombiniert werden. Ein Kilogramm
Ackerbohne entspricht 0,6
Kilogramm Sojaextraktionsschrot (44 Prozent Rohprotein) rein vom Rohproteingehalt.
Ackerbohne in der Kälber-und
Jungviehaufzucht
Einmischraten von zehn bis
15 Prozent ins Kälberkraftfutter haben sich bewährt, ohne
dass dadurch eine Beeinträchtigung der Futteraufnahme gegeben ist.
Auch in der Jungviehaufzucht
kann mit Ackerbohne die notwendige Eiweißversorgung
entsprechend kostengünstig
gestaltet werden.
Inhaltsstoffe
von häufig verwendeten Eiweißfuttermitteln in der Rinderfütterung (pro kg Trockenmasse)
Futtermittel
Ackerbohne
Rapsextraktionsschrot
Sojabohnen behandelt
Trockenschlempe
Sojaextraktionsschrot 44
Sojaextraktionsschrot HP
Rohprotein nutzbares Rohprotein
(g)
(g)
298
392
398
344
510
548
195
232
189
272
288
436
Netto-Energie
Laktation
MJ-NEL
8,61
7,2
9,9
7,8
8,63
8,59
Umsetzbare Energie
MJ-ME
13,6
11,8
15,88
12,8
13,7
13,7
14 Fütterung
Der Bauer . 9. September 2015
MKS-Silierung jetzt rasch durchführen
Aufgrund der Trockeneheit sind heuer bestimmte Maßnahmen für die Silierung ratsam.
FRANZ STRASSER ABL
Der Hitze und die damit verbundene Trockenheit dieses Sommers haben unseren
Maisbeständen zugesetzt. Je
nach Standort und Boden ist
mit teils erheblichen Ertragsausfällen zu rechnen. Gleichzeitig sind die Bestände abhängig von Standort, Boden
und Düngungsintensität in
der Abreife weit fortgeschritten.
Das Problem wird heuer die
stark schwankende Feuchtigkeit des Erntegutes innerhalb
eines Feldes sein. Das heißt,
es gibt dürren und frisch-grünen Mais auf dem gleichen
Schlag.
Die Berater der Landwirt-
Siliermitteleinsatz ist heuer
besonders empfehlenswert.
Maisernte für MKS Bereitung
vorziehen.
Im Silo ausreichend verdichten.
FOTOS:LK OÖ/STRASSER
schaftskammer Oberösterreich
können bei Einlagerung von
Maiskornsilage aufgrund der
Erfahrungen aus trockenen
Jahren in diesem Zusammenhang empfehlen:
> Laut den langjährigen Maisuntersuchungen wurde in trockenen Jahren eher zu trocken eingemust, zum Beispiel
am 10. September 2003 mit
durchschnittlich nur 31 Prozent Feuchtigkeit. Dass sich
bei dieser Feuchtigkeit die Silage nicht mehr ausreichend
verdichten lässt, ist naheliegend. Im CCM-Silo kam es somit zu Problemen wie erhöhtem Hefebesatz, Verpilzung
und so weiter – vor allem bei
wenig Vorschub.
> Daher sollen Maisbestände
jetzt laufend kontrolliert und
rechtzeitig mit der Ernte gestartet werden. Heuer ist der
Einfluss des Standortes, des
Schlages und der Sorte ganz
maßgeblich für den Reifezustand. Daher müssen an mehren Stellen im Feld Muster zur
Beurteilung gezogen werden.
Den trockensten Mais immer
im unteren Teil des Silos einmahlen.
> Es lohnt, sich rechtzeitig auf
die frühere Ernte vorzubereiten:
- Silo putzen
- Gummidichtungen der Silotüren überprüfen und gegebenenfalls wechseln
- Maismühle instand setzten
- Erntemengen abschätzen und
Zukauf von Mais oder Futterweizen überlegen
> Unbedingt sauber dreschen:
Bruchkörner, „Fleim“, Spindelteile, Kolbenhaare sind Fusarienträger und sollen am
Feld bleiben.
> Gedroschene Ware rasch einmahlen, Fuhren nicht stehen
lassen.
> Siliermitteleinsatz frühzeitig
überlegen und entsprechende Produkte besorgen. Gerade bei unzureichender Ver-
Stark unterschiedliche Feuchtigkeiten beim Mais auf einem Schlag.
dichtung ist dies sehr wichtig.
Die gängigen Mittel auf Basis
von Säure, Milchsäurebakterien und fermentativen Mikroorganismen haben sich in den
letzten Jahren bewährt. Heuer
ist bei stark streuenden Feuchtigkeitsgehalten die Säure vermutlich das Sicherste.
> Wird nach dem Musen sofort weggefüttert, ist dieser
Säurezusatz unerlässlich, da
es sonst zu einer starken Erwärmung durch Hefebildung
kommt.
> Nicht zu fein schroten (14bis 16-Millimeter-Sieb je nach
Mahltechnik, Erntefeuchte
und Verschleiß der Schläger
und des Siebes).
> Für gute Verteilung im Silo
Prallteller oder besser Silofräse einsetzen.
> Auf zusätzliche Verdichtung
vor allem im oberen Silobereich Wert legen, das heißt mit
Fräse verdichten oder treten.
> CCM Silage ist frühestens
nach drei bis fünf Wochen
ausreichend vergoren und stabil.
> Bei der Einlagerung in den
Ganzkornsilo ist auch eine
Feuchtigkeit von unter 30 Prozent kein Problem.
Für Fragen zum Thema stehen
die Mitarbeiter der Beratungsstelle für Schweineproduktion, Wels, unter & 050 6902
4850 gerne zur Verfügung.
9. September 2015 . Der Bauer
Milchwirtschaft 15
Lactocorder: Melkmanagementfehler
aufdecken
Der Melkberater der Landwirtschaftskammer kann mit Hilfe des Lactocorders Verbesserungspotenzial
aufdecken. Das Gerät liefert darüber hinaus noch viele weitere Informationen.
MAX FRUHSTORFER
Der Stallarbeitszeitbedarf pro
Kuh und Jahr beträgt im Mittel um die 50 Stunden (30 bis
80 Stunden). Für das Melken
werden dabei durchschnittlich 35 Stunden je Kuh und
Jahr (20 bis 45 Stunden) verbraucht. Ausreißer nach unten und oben sind hierbei
nicht berücksichtigt. Um eine
hohe Durchsatzleistung im
Melkstand und eine schnelle, gute Melkarbeit bewerkstelligen zu können, sind einige Faktoren besonders zu
beachten. Mit dem Lactocorder kann der Melkberater der
Landwirtschaftskammer rasch
und effizient feststellen, ob
Verbesserungen in der Melkroutine oder Melktechnik erforderlich sind.
Einsatz in der Melkberatung
Mit dem Lactocorder steht
in der Beratung ein mobiles
Milchmengenmessgerät zur
Verfügung, welches dem Landwirt nicht nur Angaben über
die Milchmenge und Melkbarkeit zur Verfügung stellt. Speziell für die Melkberatung liefert der Lactocorder durch die
Auswertung der Milchflusskurven interessante Erkenntnisse zum Melkmanagement
und Melkablauf. Der Lactocorder liefert auch Erkenntnisse
zur Eutergesundheit
Die Lactocorderprüfung wird
auch zur Ursachenfindung
bei Zellzahlproblemen eingesetzt. Falsche Schaltzeitpunkte der Melktechnik sind auf
den Milchflusskurven deutlich erkennbar. Blindmelken
sowie eine frühzeitige automatische Melkzeugabnahme sind
die Folge und beeinflussen so
die Eutergesundheit.
Mit dem Lactocorder lassen sich Fehler im Melkmanagement
und negative Einflüsse auf die Eutergesundheit gut aufspüren.
> Lufteinbrüche und mögliche
Ursachen
> Funktion der Melktechnik
hinsichtlich Stimulation, Abschalt- und Abnahmegenauigkeit, Umschaltgenauigkeit bei
einer Nachmelkautomatik
> Melkeigenschaften der Kühe
> Eignung der Kühe für teiloder vollautomatisiertes Melken
> Veränderungen in der Melktechnik und Melkroutine
Sowohl Melker als auch Melktechnik können den Milchfluss
in der Anstiegsphase, aber vor
allem die Abstiegs- und Nachgemelksphase stark beeinflussen. Sehr deutlich lassen sich
mit dem Lactocorder falsches
Anrüsten und lange Blindmelkzeiten nachweisen.
LK OÖ/FRUHSTORFER
Die Milchflusskurven geben
Auskunft über:
> Qualität der Melkarbeit, der
Melkroutine und der Melkleistung
> Stimulationserfolg
und
höchster Milchfluss
> Ausmelkverhalten der Kühe
> Blindmelkzeiten – technisch
oder personell bedingt
Milchflusskurve
Ideal ist es, wenn die Milchflusskurve in einem rechteckigen Profil erscheint (Abb.1,
links). Ist die Kuh richtig sti(Fortsetzung auf Seite 16)
Abb. 1: Links ein ideales, rechteckiges Profil – rechts ein schlechtes, dreieckiges Profil.
16 Milchwirtschaft
Aushang
Grundverkehr
> Bezirksgrundverkehrs-
kommission (BGVK)
Grieskirchen, Manglburg
14: Katastralgemeinde
(KG) Haus, EZ 328, Gesamtfläche 0,5882 ha,
Frist: 28. September
> BGVK Rohrbach, Am
Teich 1: KG Hofkirchen,
EZ 347 und 78, Gesamtfläche 130.834 m², Frist:
26. September
> BGVK Rohrbach, Am
Teich 1: KG Schwarzenberg, EZ 372, 433, Gesamtfläche 34.634 m²,
Frist: 30. September
Aktive Landwirte können ein verbindliches
Kaufanbot mit einem ortsüblichen Kaufpreis stellen.
Aktuell
Der Bauer . 9. September 2015
(Fortsetzung von Seite 15)
muliert, steigt der Milchfluss
nach dem Ansetzen der Melkbecher möglichst rasch ohne
Unterbrechung steil nach
oben. Der höchste Milchfluss
sollte zwischen der ersten
und zweiten Minute erreicht
werden.
Gegen Ende des Melkvorganges sollte die Kurve rasch abfallen. Lange Ausmelkphasen
(Abb.1, rechts) zeigen mögliche Fehler in der Melkvorbereitung und geben Hinweise
auf bereits vermolkene Kühe.
Dicke Zitzen und zu enge Zitzengummis oder eine mangelhafte Melkzeugpositionierung können weitere Ursachen sein. Lange Blindmelkzeiten können Hinweise auf
zu viele Melkzeuge für eine
Person sein, als auch ein zu
wenig ausgefeilter Arbeitsablauf.
Einsatzbedingungen
Damit der Berater ein Gesamturteil über den Melkablauf
und die Milchflusskurven abgeben kann, ist es notwendig
Aktuell
Im Pferdezentrum StadlPaura können Noriker
Fohlen ersteigert werden.
KHRUSCHEVA
Versteigerung –
Noriker Fohlen
Am 10. September findet
im Pferdezentrum StadlPaura die Noriker Fohlenversteigerung statt.
Die Fohlen werden zuerst bewertet, um eine
Spitzengruppe (Elitefohlen) herauszustellen. Der
Ankauf dieser Elitefohlen ist nach den Richtlinien des Landesverbandes
der Pferdezüchter Oberösterreichs gefördert. Es
werden 60 Fohlen erwartet. Ablauf: Bewertung
der Fohlen ab 10 Uhr,
Versteigerung ab 13 Uhr.
www.pferdezucht-aust
ria.at/ooe.
Fleischschafe
unter dem
Hammer
Der Landesverband für Schafzucht und -haltung Oberösterreich organisiert im Rahmen
der Rieder Messe am 13. September eine österreichweite Fleischschafversteigerung.
Die Auktion findet um 14 Uhr
in der Halle 11 (Schaf- und Ziegenhalle) statt.
Es werden über 40 Zuchttiere
von vier verschiedenen Schafrassen angeboten.
Alle Widder und Schafe stammen aus Maedi/Visna, Brucella ovis unverdächtigen Betrieben und wurden auf PseudoTBC untersucht. Der Versteigerungskatalog ist auf der Homepage www.schafe-ooe.at einsehbar und im Verbandsbüro unter & 050/6902-1313 erhältlich.
auch die melktechnische Ausstattung der Melkanlage sowie die Melkroutine zu dokumentieren. Eine vorhergehende Melkanlagenprüfung nach
ÖNORM ist empfehlenswert.
mehrfach auftreten, oder die
Durchschnittswerte zu einer vergleichbaren, im selben
Leistungsniveau mit gleicher
Melktechnik ausgestatteten
Herde sehr stark abweichen.
Auswertung und
Aussagemöglichkeiten
Eine erste Auswertung und
Besprechung der erfassten Daten wird sofort nach dem Melken am Betrieb durchgeführt.
In der Ergebnisliste und den
dazu gehörenden Milchflusskurven werden Extremwerte
sofort sichtbar. Diese können
womöglich noch vor Ort abgeklärt werden, können aber
auch Anlass für eine eingehende technische Prüfung
der Melkanlage und vor allem aber zu Handlungsempfehlungen sein.
Handlungsbedarf im Melkmanagement besteht, wenn ungewöhnliche Werte und Erscheinungen gleicher Art
Protokoll mit
Beratungshinweisen
Als Abschluss einer Melkberatung mit Lactocorder wird
dem Betrieb ein detailliertes
Protokoll nachgereicht. Dies
beinhaltet Beratungshinweise
zu einem möglichen, effizienteren Melkvorgang und/oder
Verbesserungen zur Eutergesundheit.
Ein ausführlicher Bericht zu
diesem Thema ist im Internet
unter www.ooe.lko.at zu finden.
Nähere Auskünfte zu diesem
Beratungsprodukt bei den Produktionsberatern der BRP OÖ:
Maximilian Fruhstorfer & 050
6902 4262; Franz Wolkerstorfer & 0506902 4645.
Jugend im Gespräch mit Politikern
Eine nicht unbeträchtliche Anzahl der Wahlbeteiligten sind
sogenannte Jungwähler unter
29 Jahren. Gerade für sie ist
es oft schwer, sich eine eigene
Meinung über Politik und die
einzelnen Parteien zu bilden.
Deshalb veranstaltete die
Landjugend Oberösterreich als
überparteilicher Verein am 2.
September in Linz eine Podiumsdiskussion mit Vertretern
von FPÖ, Grüne, NEOS, ÖVP
und SPÖ. Moderator Mag.
Markus Staudinger gab den
Jugendlichen einleitend einen
kurzen Einblick in den Landtag in Oberösterreich.
Die knapp hundert Anwesenden konnten sich einen Überblick „im Dschungel der Wahlversprechen“ verschaffen und
Berührungsängste zur Politik
abbauen. Die Fragen drehten
sich um Themen wie „Asyl in
Österreich“, „Schule und Bildung“, „Landflucht“, „Jugendförderung“, „Verschuldung der
Länder“ oder „Infrastruktur“.
ANITA STIEGER
Auf dem Podium – v.l.n.r: Gerlinde Leitner (Landjugend), Johann
Diwold (Landjugend), Mag. Judith Raab (NEOS), Mag. Markus
Staudinger (OÖN), LAbg. Gisela Peutlberger-Naderer (SPÖ), DI Dr.
Adalbert Cramer (FPÖ), Johanna Miesenberger (ÖVP), Stefan Kaineder
(Grüne).
LJ OÖ
9. September 2015 . Der Bauer
Boden.Wasser.Schutz 17
Zwischenfruchtversuche – erste
Erfahrungen
Es ist seit Jahren ein Thema für die Boden.Wasser.Schutz.Beratung: der Zwischenfruchtanbau. In Zusammenarbeit mit den landwirtschaftlichen Bildungseinrichtungen in Oberöstereich wurden heuer insgesamt zehn Versuchsvarianten angebaut.
SEBASTIAN FRIEDL, BAKK. TECHN.
Gut entwickelte Winterbegrünungen verbessern die Bodenstruktur, speichern Bodennährstoffe und fördern das Bodenleben. Die natürliche Bodenfruchtbarkeit wird gesteigert
und das Risiko der Stickstoffauswaschung und Bodenerosion reduziert. Der Zwischenfruchtanbau ist ein langjähriges
Steckenpferd in den Versuchen
der Boden.Wasser.Schutz.Beratung. In Zusammenarbeit mit
den landwirtschaftlichen Bildungseinrichtungen in Katsdorf, Otterbach und St. Florian
wurden auf deren Flächen heuer insgesamt zehn Versuchsvarianten angebaut.
Versuchsvarianten 2015
Sechs Varianten stammen aus
dem „Begrünungsmeister“-Gewinnspiel der Boden.Wasser.
Schutz.Beratung, wo aus zahlreichen Einsendungen die interessantesten bzw. innovativsten für den heurigen Zwischenfruchtversuch ausgewählt wurden. In zwei Mischungsvarianten wurden die
Kulturen Weiße Lupine und
Körnerhirse erstmals als Zwischenfrüchte erprobt. Zwei
weitere Zwischenfruchtmischungen wurden erst ab 20.
August angebaut und somit als
Varianten zum späteren Anbau erprobt. Der Anbau aller
anderen Varianten erfolgte auf
den Standorten Ende Juli.
Extreme Sommertrockenheit
Niederschläge meilenweit unter den langjährigen Durchschnittswerten im Juli und August sowie die hohe Anzahl an
Hitzetagen machten ein ordentliches Wachstum auf den Versuchsstandorten in Katsdorf
und St. Florian unmöglich.
Auf diesen Flächen lässt sich
bisher nur feststellen, welche
Zwischenfrüchte bei extremer
Trockenheit zumindest auflaufen. Dazu zählen Kreuzblütler
(Senf, Ölrettich und Meliorationsrettich), Buchweizen und
Ackerbohne sowie die neu erprobte Zwischenfrucht Körnerhirse, die den vergleichsweise besten Aufgang zeigte. Die
Kreuzblütler kämpfen zusätzlich mit Fraßschäden durch
den Erdfloh. Kaum auffindbar
waren generell Alexandrinerklee, Phacelia, Mungo, Kresse und Sommerwicke. Inwieweit die Niederschläge Anfang September noch zu einer positiven Entwicklung
der Bestände beitragen können kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gesagt werden. Wichtig wäre jedenfalls
ein feucht-milder Spätsommer-Herbst.
Gute Bestandesentwicklung
und Feldtag in Schärding
Regelmäßig kleine Niederschlagsereignisse ließen die
Versuchsflächen in Otterbach
nicht austrocknen und ermöglichten einen guten Aufgang aller Versuchsvarianten.
Es ergaben sich anfangs eher
Probleme mit Ausfallgetreide und Schädlingen wie etwa
Schnecken oder Erdfloh. Dies
sollte aber bei einer günstigen Weiterentwicklung keine
Probleme bereiten.
Zum jetzigen Zeitpunkt ergeben sich noch keine auffälligen Unterschiede in den Versuchsvarianten.
Nicht nur die Trockenheit, auch
der Erdfloh setzt dem Senf zu.
Informationen darüber sind
dem kommenden Versuchsbericht der Abteilung Pflanzenproduktion und dem Referat Boden.Wasser.Schutz.
Beratung zu entnehmen oder
Anfang Oktober vor Ort beim
Zwischenfruchtfeldtag in Otterbach. Informationen: Boden.Wasser.Schutz.Beratung
unter & 050 6902 1426 oder
www.bwsb.at.
Termin
Landessortenversuche
Die
trockenheitsresistente
Körnerhirse
zeigt
heuer
gute Eigenschaften als Zwischenfrucht.
Flächendeckender Aufgang aller Zwischenfruchtvarianten in
Otterbach.
FOTOS: LK OÖ/FRIEDL
Präsentation der Ergebnisse des Landesmaissortenversuches der
Landwirtschaftskammer
OÖ in Linden mit Kurzvorträgen von Pflanzenbauexperten am 15.
September um 19 Uhr
im Lagerhaus Linden,
Steinerkirchen/Tr..
18 Boden.Wasser.Schutz
Der Bauer . 9. September 2015
GRUNDWasser 2020 – jetzt letzte
Einstiegsmöglichkeit
Der Einstieg in die ÖPUL-Maßnahme „Vorbeugender Grundwasserschutz auf Ackerflächen“ ist nur mehr
mit dem kommenden Herbstantrag 2015 möglich. Eine Voranmeldung im Rahmen des Herbstantrages
wird jedenfalls empfohlen!
DI THOMAS WALLNER
Jetzt ist der Zeitpunkt, zu dem
sich jene Betriebe in der Gebietskulisse, die noch nicht an
dieser Maßnahme teilnehmen,
mit den notwendigen Voraussetzungen, Verpflichtungen
und Möglichkeiten intensiv
beschäftigen sollten.
Ein späterer Einstieg ist nicht
mehr möglich. Je mehr Betriebe sich entschließen, bodenund gewässerschonende Maßnahmen freiwillig, unter Abgeltung einer Prämie umzusetzen, umso weniger Druck wird
auf die Landwirtschaft zukommen, vorbeugende Maßnahmen gesetzlich zu verpflichten.
Ziel dieser Maßnahme ist
eine langfristige Reduktion des stofflichen Eintrags in
das Grundwasser durch eine
standortangepasste Bewirtschaftung von Ackerflächen.
Hohe Teilnahmeraten sind für
einen flächendeckenden Gewässerschutz auch in Zukunft
wieder unbedingt notwendig.
Förderungsvoraussetzungen
hohe Ertragslage – OÖ
max. kg N/ha
Wintergerste
135
Winterraps
160
Wintertriticale
120
Winterweichweizen
150
< > 14 % Rohprotein
Zuckerrübe
130
Mais (CCM)
160
Silomais
180
Hafer
100
Sonnenblume
70
Mohn
70
Kümmel
110
Düngewerte
(Auswahl)
Diese sind entweder am Betrieb oder auf allen betrieblichen Ackerflächen im definierten Gebiet einzuhalten:
> Teilnahmemindestgröße im
ersten Verpflichtungsjahr mindestens zwei Hektar Ackerfläche in definierten Gebieten
(bisheriges Gebiet Grundwasser 2010, mit Ausweitung auf
das nördliche Eferdinger Becken).
> Teilnahme des Betriebes an
den Maßnahmen „Begrünung
von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“ – Für Oberösterreich ohne Variante drei (Anlage von drei Mischungspartnern bis 20. August. Umbruch
ab 15. November) – oder „System Immergrün“.
> Teilnahme einer maßgeblich am Betrieb tätigen und
in die Bewirtschaftung eingebundenen Person an einer Bildungsveranstaltung zum Thema „Grundwasserschutz“ bei
einer vom jeweiligen Landeshauptmann anerkannten und
dem BMLFUW gemeldeten
Beratungsstelle im Ausmaß
von mindestens zwölf Stunden bis spätestens 31. Dezember 2018. Die Teilnahmebestätigungen sind am Betrieb aufzubewahren.
Die Kurse werden unter anderem über die Arbeitskreise
Boden.Wasser.Schutz in Zusammenarbeit mit dem Ländlichen Fortbildungsinstitut ab
September wieder angeboten.
> Auf Ackerflächen in der Gebietskulisse: Schlagbezogene
Düngeplanung (bis 28. Februar des jeweiligen Verpflichtungsjahres), laufende Dokumentation und Nährstoffbilanzierung bis zum 31. Dezember
des jeweiligen Verpflichtungsjahres laut Aufzeichnungsbogen und Wertetabellen. Der
neue ÖDüPlan-Online (www.
ödüplan.at) dient als Unterstützung und Überprüfungsmöglichkeit für den Landwirt.
Mehr als 1.700 Betriebe nutzen bereits den preiswerten
ÖDüPlan.
> Im Zuge der Bildungs- und
Beratungsdienstleistung sind
auf den im Projektgebiet liegenden Flächen Bodenproben zur Feststellung des Stickstoff-, Phosphor- und Kaligehaltes sowie des pH-Wertes
und des Humusgehaltes zu
ziehen und zu analysieren.
Die Analysen hierzu können
mit der Nmin-, EUF- oder Bebrütungsmethode nach den
„Richtlinien für die sachgerechte Düngung“ durchgeführt
werden.
Pro angefangene fünf Hektar
Ackerfläche ist spätestens bis
31. Dezember 2018 mindestens eine Bodenprobe zu ziehen (es wird immer aufgerundet, das heißt bis fünf Hektar
mindestens eine Probe, über
fünf bis zehn Hektar zwei Proben).
Die Ergebnisse der Bodenproben sind am Betrieb aufzubewahren und der Beratungsstelle als auch dem BMLFUW zur
Verfügung zu stellen.
Kulturen
Frühanzubauende Kulturen: Sommergerste, Sommerweizen,
Durumweizen, Feldgemüseanbauflächen unter Vlies oder Folie
Wintergerste, Kümmel, Raps
vor Maisanbau
bei allen anderen Ackerkulturen
Unser Trinkwasser ist einzigartig
und muss geschützt werden.
BWSB/WALLNER
> Einhaltung der Düngevorgaben betreffend Stickstoffdüngung gemäß „Düngewerttabellen“ für Ackerflächen im Projektgebiet.
> Verzicht auf die Ausbringung von stickstoffhältigen
Düngern, Klärschlamm und
Klärschlammkompost, ausgenommen Mist und Kompost
auf Ackerflächen im Gebiet,
kulturabhängig – in folgenden
Zeiträumen:
> Einhaltung von Bedingungen im Zusammenhang mit
der Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFHRichtlinie) und der Vogelschutz-Richtlinie.
> Einhaltung der einschlägigen Mindestanforderungen für
(Fortsetzung auf Seite 19)
Sperrfrist
20. September bis 15. Februar
15. Oktober bis 15. Februar
20. September bis 21. März
20. September bis 1. März
9. September 2015 . Der Bauer
(Fortsetzung von Seite 18)
die Ausbringung von Düngeund Pflanzenschutzmitteln.
> Pflanzenschutzmittel-Einschränkung in Oberösterreich:
Auf Flächen im Gebiet Oberösterreich ist Folgendes verpflichtend einzuhalten: Verzicht auf Einsatz der Wirkstoffe Metolachlor, Chloridazon,
Terbuthylazin, Metazachlor,
Bentazon auf Soja, Mais, Zuckerrübe und Raps.
Im
Oö.
Regionalprojekt
GRUNDWasser 2020 bestehen keine GVE-Obergrenzen
mehr. Düngeobergrenzen (maximale Ertragslage hoch eins)
sind einzuhalten. Eine Teilnahme an der ÖPUL- Maßnahme „Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB)“ ist für die
Teilnahme am Oö. Regionalprojekt GRUNDWasser 2020
nicht Voraussetzung.
Vorbeugender
Oberflächengewässerschutz
auf Ackerflächen –
Gewässerschutzstreifen
Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie legt fest, dass
unsere Seen und Fließgewässer im „guten Zustand“ zu erhalten sind. In einigen Gewässern Oberösterreichs ist
dieser Zustand durch erosionsbedingte Stoffeinträge wie
Bodenpartikel und Nährstoffen gefährdet. Die Anlage von
Gewässerrand- und Gewässerschutzstreifen entlang von
Oberflächengewässern soll
Boden.Wasser.Schutz 19
eine Reduktion der Nährstoffeinträge (insbesondere Phosphor) bewirken und somit
dem Ziel der Wasserrahmenrichtlinie dienlich sein.
Fördervoraussetzungen:
> Mindestbewirtschaftung von
zwei Hektar Ackerfläche im
ersten Jahr der Verpflichtung.
> Teilnahmeberechtigte Flächen: Die Flächen müssen auf
Feldstücken mit einem Abstand unter 50 Meter zu ständig wasserführenden Oberflächen-Fließgewässerabschnitten in den gemäß dem vorgesehenen Anhang der Sonderrichtlinie ÖPUL 2015 ausgewiesenen Gebieten liegen. Förderfähige Feldstücke im Rahmen der Maßnahme werden
von der Agrarmarkt Austria im
GIS als solche ausgewiesen.
> Anlage eines durchschnittlich mindestens zwölf Meter
breiten Gewässerrandstreifens
bis spätestens 15. Mai oder Belassen eines bestehenden Begrünungsbestandes. Der Streifen ist an der dem Gewässer
am nächsten liegenden Feldstücksgrenze anzusäen und
über die gesamte Verpflichtungsperiode zu belassen.
> Es ist eine dauerhafte, winterharte Gründecke anzulegen.
Verzicht auf die Einsaat von
überwiegend Leguminosen.
> Verzicht auf Ausbringung
von Dünge- und Pflanzenschutzmittel im gesamten Verpflichtungszeitraum.
> Jährliche Nutzung durch
Teilnehmer am GRUNDWasser 2020 müssen zum Beispiel auf den
Wirkstoff Terbuthylazin (Mais) verzichten.
BWSB
Mahd/Häckseln oder Ernte –
Beweidung nicht zulässig, Befahren zulässig.
> Verzicht auf Umbruch der
Flächen (von Dauergrünlandwerdung ausgenommen)
> Optional: Anlage von zusätzlichen Schutzstreifen auf dem
Feldstück, auf dem sich der
Gewässerrandstreifen befindet
über den gesamten Verpflichtungszeitraum zu denselben
Bedingungen.
> Einhaltung von Bedingungen im Zusammenhang mit
der Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFHRichtlinie) bzw. der Vogelschutz-Richtlinie.
> Einhaltung der einschlägigen Mindestanforderungen für
die Ausbringung von Dünge-
Abgeltung
> 100 Euro pro Hektar Acker-
Der Schutz von Oberflächengewässern – eine Herausforderung
für die Zukunft.
WALLNER
fläche im Projektgebiet (Betriebe, die auch an den Maßnahmen „Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel“ oder „Biologischer/Ökologischer Landbau“ teilnehmen,
erhalten 85 Euro pro Hektar)
> Zehn Euro pro Hektar für die
ersten zehn Hektar zur Abgeltung der Weiterbildungsauflagen
> 20 Euro pro Hektar auf Soja,
Mais, Zuckerrübe und Raps
(gilt nicht für Biobetriebe)
und Pflanzenschutzmitteln.
Prämie
> 450 Euro pro Hektar mit angelegter Begrünungsmischung
im Projektgebiet (Prämie für
maximal 20 Prozent der Betriebsackerfläche
> Prämienfähig sind nur Flächen, die nicht auch als „Ökologische Vorrangfläche“ (GAP)
angerechnet werden
Landwirte, die an den ÖPULMaßnahmen zum Gewässerschutz teilnehmen möchten,
müssen dies im Rahmen ihrer Anmeldung zu ÖPUL 2015
mit dem Herbstantrag auf den
Bezirksbauernkammern bekannt geben. Eine Neuanmeldung im Frühjahr, zum MFA
2016, ist nicht mehr möglich.
Eine Voranmeldung wird daher auf jeden Fall empfohlen.
Nähere Informationen bei der
Boden.Wasser.Schutz.Beratung unter & 050 6902 1426
oder www.bwsb.at.
www.ooe.lko.at
ÖDüPlan-Online, Informationen
unter www.bwsb.at oder www.
ödüplan.at
20 Markt
Der Bauer . 9. September 2015
Rinderpreise Südbayern
Stiere: 3,69
24. bis 30. 8. 2015
Klasse R3, Auszahlungspreis in €/kg ohne MwSt.,
einschließlich Mengen- und Qualitätszuschlägen
Kühe: 3,03
Kalbinnen: 3,48
Marktkalender
Braunvieh
Fleckvieh
Wels
Dienstag, 22. September, 11 Uhr
Wels
Dienstag, 22. September, 11 Uhr
Freistadt Mittwoch, 30. September, 10.45 Uhr
Ried
Dienstag, 6. Oktober, 10.30 Uhr
Vöcklabr. Dienstag, 27. Oktober, 13 Uhr
Holstein-Friesian Wels
Dienstag, 22. September, 11 Uhr
Kälber (FV)
Freistadt Mittw., 30. Sept., 10.45 Uhr, Nutzk.
Freistadt Mittw., 30. Sept., 10 Uhr, Zuchtkälber
Ried
Montag, 21. Sept., 10.45 Uhr Nutzk.
Ried
Dienstag, 6. Okt., 10.30 Uhr, Zuchtk.
Vöcklabr. Montag, 28. September, 10 Uhr
Wels
Dienstag, 22. Sept., 10.30 Uhr
Kälber (BV, HF)
Wels
Dienstag, 22. Sept., 10.30 Uhr
Eber und Sauen Ab Hof
& 07242/27884-41
Ferkel
Direktvermittlung & 050/6902-4880
Schafe: Wels, Samstag, 14. November, 11 Uhr
Einsteller: Maria Neustift, Donnerstag, 17. September, 12 Uhr
> Schlachtrinder
Der Rindfleischmarkt entwickelt sich EU-weit zweigeteilt.
Bei Jungstieren sind Angebot und Nachfrage weitestgehend ausgeglichen, die Preise sind stabil bis leicht steigend. Bei weiblichen Schlachtrindern ist das Angebot leicht
steigend, die Nachfrage verhalten, die Preise sind meist
nochmals leicht rückläufig.
In Österreich ist das Angebot bei Jungstieren leicht rückläufig, die Nachfrage lebhafter, die Preise für Jungstiere
und Ochsen sind leicht steigend. Bei weiblichen Schlachtrindern sind Angebot und Nachfrage ausgeglichen, die
Preise sind unverändert. Bei Schlachtkälbern bleibt das Angebot knapp, die Nachfrage ist leicht belebt, die Preise sind
stabil – bei Bioschlachtkälbern steigend.
Preiserwartungen netto für Woche 37/2015:
(Die angegebenen Basispreise sind Bauernauszahlungs
preise ohne Berücksichtigung von Qualitäts- und Mengenzuschlägen):
Jungstier HK R2/3: € 3,50
Kalbin HK R2/3: € 3,22
Kuh HK R2/3: € 2,40
Schlachtkälber HK R2/3: € 5,65
ING. RUDOLF ROGL
Ab-Hof-Preise
31. August bis 5. September 2015
Verkauf, Basis Lebendgewicht, Preise in €/kg, inkl. 12 % MwSt.
von – bis Ø-Preis +/- Vorwoche
Stiere, Kl. U mit Gütesiegel
2,25 – 2,32 2,29
+/- 0,00
Stiere, Kl. R mit Gütesiegel
2,17 – 2,22 2,19
+/- 0,00
Bankkühe (E, U, R)
1,16 – 1,53 1,35
- 0,03
Wurstkühe (O, P)
0,93 – 1,20 1,05
- 0,02
Kalbinnen
1,70 – 1,87 1,80
+/- 0,00
Schlachtkälber
3,51 – 3,66 3,61
+ 0,07
Mastschweine
1,20 – 1,39 1,34
+ 0,02
Zuchten
0,79 – 0,88 0,84
+/- 0,00
Qualitätslämmer, lebend
2,50 – 3,00 2,70
+/- 0,00
Qualitätslämmer, geschlachtet 7,50 – 9,50 8,50
+/- 0,00
Altschafe, lebend
1,00 – 1,20 1,10
+/- 0,00
> Nutzkälber
Das Angebot an Stierkälbern ist weiterhin ausreichend.
Nach dem stärkeren Preisrückgang der letzten beiden Wochen zeigt sich derzeit aber eine etwas stabilere Preistendenz.
Auf den Kälber-Sammelstellen des RZO wird für qualitativ
entsprechende Kälber zirka folgender Preis erzielt:
Stierkälber, Fleckvieh und Fleischrassen, 90 kg: € 4,70/kg
netto (€ 5,25/kg inkl. Mwst.); 100 kg: € 4,60/kg netto
(€ 5,15/kg inkl. Mwst.), Kuhkälber, 90 kg: ca. € 3,20/kg netDI FRANZ VOGELMAYER
to (€ 3,60 inkl. MwSt.)
> Markttelefon
& 050/6902-1495 oder www.ooe.lko.at – Markt und Preise;
Auskunft & 050/6902-1345; [email protected]
9. September 2015 . Der Bauer
Schweinepreise Preise in €/kg, ohne MwSt., Schlachthof:
24. bis 30. 8. 2015
Oberösterreich
Südbayern
S
1,51
1,39
Ferkelmärkte
E
1,39
1,32
U
1,19
1,20
R
1,09
0,97
O ØS–P
–
1,46
0,78
1,34
24. bis 29. August 2015
31 kg, 25 Stk., Mykoplasmen geimpft, (o. Fracht, o. MwSt.)
Oberösterreich VLV Bayern Ringgemeinschaft
Notierung
€ 1,85
€ 35,70
+/- Vorwoche
+/- € 0,00/kg
+/- € 0,00/Stk.
Erlös Ferkelerzeuger
€ 53,41
von € 35,33 bis € 40,33
Einkauf Mäster
€ 54,28
von € 40,83 bis € 45,83
SZV-ÖHYB-F1-Jungsauen 31. August bis 5. September 2015: € 255,F1-Sauenpreis dieser Woche unter & 07242/27884-45
> Mastschweine
EU-Schweinemarkt: Hitzeverzögerte Schlachtreife ermöglicht spätsommerliches Preisplus
Die außerordentlich hohen Temperaturen im zu Ende
gehenden Sommer hinterlassen nun positive Spuren
beim Preisgefüge. In weiten Teilen Europas herrscht derzeit eine Knappheit an schlachtreifen Schweinen, wie sie
für diese Jahreszeit unüblich ist. Erklärung dafür ist die
temperaturbedingte Verringerung der Mastleistung, wodurch viele Schweinepartien ein bis zwei Wochen länger im Maststall stehen. Inzwischen ist die Verknappung
auch am Fleischmarkt angekommen, wodurch sich auch in
Deutschland (plus sechs Cent) die Landwirtschaft mit ihren
Preisvorstellungen durchsetzen konnte. Weniger Positives
melden die Mittelmeerländer, die wegen der heimreisenden Urlauber nur mit Mühe den Preis halten können bzw.
mit leichten Preiseinbußen in die neue Woche gehen.
Wie bereits seit Wochen ist in Österreich auch das neue Angebot an schlachtreifen Schweinen kaum bedarfsdeckend.
Neben den oben beschriebenen angebotsverringernden Faktoren verschärft ein durch angenehmere Temperaturen wiederbelebtes Grillgeschäft die Suche nach schlachtreifen
Schweinen. Vor diesem Hintergrund konnte die Schweinebörse, im Einvernehmen mit den Abnehmern, die Notierung
um sechs Cent auf 1,40 Euro nach oben setzen.
Tendenz: Die Tatsache, dass namhafte Ländern wie Spanien und Frankreich eher schwächeln, ist als Bremse für die
weitere Preisentwicklung zu bewerten. Da das Angebot in
unseren Breiten aber auch noch in den nächsten Wochen
nicht drückend sein dürfte, scheint es ein gewisses Fundament für das neue Preisniveau gegeben.
DR. JOHANN SCHLEDERER
Markt 21
> Ferkel
Die Situation auf den regionalen Ferkelmärkten in der EU
bleibt unverändert unerfreulich. Einem nicht übertrieben
hohen Angebot auf Vorwochenniveau steht eine relativ geringe Nachfrage gegenüber, die nicht ausreicht, um eine
pünktliche Markträumung bewerkstelligen zu können.
Nach dem aus der Vorwoche de facto überall Rückstellungen in die neue Woche mitgenommen wurden, fällt die aktuelle Übermenge höher als in den Vorwochen aus.
Dennoch gibt es mit den kräftig gestiegenen Schlachtschweinepreisen auch positive Auswirkungen auf den Ferkelmarkt. Trotz angespannter Absatzsituation liegt eine
deutlich höhere Preisstabilität bei Ferkeln als zuletzt vor.
Sollte diese Entwicklung bei Schlachtschweinen tatsächlich nachhaltig ausfallen, dann dürfte sich auch
die Ferkel-Absatzsituation in den nächsten Wochen
verbessert darstellen. Am heimischen Ferkelmarkt
gibt es aktuell keine Verbesserung im Absatzgeschehen. Bei einem durchschnittlichen und im diese Jahreszeit üblichen Angebot befindet sich die Nachfrage auf äußerst mäßigem Niveau. Die Rückstellungen erreichen regional bereits beträchtliches Ausmaß
und lassen sich in der aktuellen Vermarktungswoche
auch nur schwer abbauen. Zumindest bleibt die Notierung mit 1,85 Euro auf unverändertem Niveau.
DI JOHANN STINGLMAYR
Fruchtbörse Wels
Produkte
Mahlweizen, inl., mind. 12 % Prot.; Fallzahl
220 mind., HL 78
Futterweizen, HL 72
Mahlroggen, inl. 500 AE mind.
Futtergerste, inl., HL-Gew. mind. 62 kg
Mais, inl., Standard kl.
Sojabohnen für Speisezwecke, Kl. I
Sojaextraktionsschrot, HP: 49 % Rohprotein und Fett, max. 3,5 % Rohfaser, lose;
3. September 2015
Euro*
160 – 165
155 – 160
150 – 155
140 – 145
n. n.
350 – 360
390 – 400
hergestellt aus gentechnisch veränderten Sojabohnen
Sojaextraktionsschrot, 48 % Rohprotein
und Fett, max. 7,0 % Rohfaser, lose;
lt. EU-VO nicht kennzeichnungspflichtig
Rapskuchen, 00, 32 % Rohpr. 8-10 % Fett
Wiesenheu, süß, gepr. (Großballen)
Stroh, inl. gepresst (Großballen)
450 – 460
n. n.
n. n.
n. n.
*Auszug aus dem Amtlichen Kursblatt der OÖ Fruchtbörse in Wels. Die Preise verstehen sich, wenn nicht anders bezeichnet, als Großhandelsabgabepreise
ohne Mehrwertsteuer ab OÖ. Verladestation per 1000 kg in Euro, netto Kassa.
22 Markt
Der Bauer . 9. September 2015
Versteigerung
Milchmarkt
Freistadt: 26. August 2015
Kl. St.
€ von bis
Ø€
Stiere
(Nettopreise)
A
4 1600 - 2320 1810
B
1
1620
1620
C
1
1620
1620
Kühe in Milch
I
4 1940 - 1980 1965
A
31 1320 - 2240 1864
B
4 1620 - 1800 1700
Trächtige Kalbinnen
über 7 Monate trächtig
A
12 1520 - 1860
B
1
1700
Trächtige Kalbinnen
1715
1700
bis 7 Monate trächtig
I
3 2020 - 2540
A
236 1400 - 2300
B
16 1400 - 1960
Nutzkälber
m 290 2,90 - 6,00
w
14 2,70 - 3,60
Jungrinder
w
9 680 - 1240
Zuchtkälber
w
199 280 - 880
2280
1977
1734
4,50
3,24
982
507
Versteigerung
Ried: 31. August 2015
Kl.
St. kg Ø-€/kg
Stierkälber
(Nettopreise)
Fleckvieh
389 100 4,42
Braunvieh
1
100 1,70
Fleischr.Kr. 18
94
5,46
Sonst. R.
23
91
2,54
Kuhkälber
Fleckvieh
53 95
3,25
Fleischr.Kr. 12
99
3,93
Sonst. R.
3
69
2,02
Versteigerung
Ried: 1. September 2015
Kl. St.
€ von bis
Ø€
Stiere
(Nettopreise)
I
1
4000
4000
II
2 2350 - 2400 2375
Erstlingskühe
I
13 1700 - 2000 1860
II
5 1420 - 1580 1510
Kalbinnen
I
119 1620 - 2460 1974
Kühe in Milch
I
1
1420
1420
Kühe trächtig
Zuchtkälber weiblich
102 260 - 800
548
Aktuelle Lage am Milchmarkt
DI MICHAEL WÖCKINGER
Die Situation am Milchmarkt
ist nach wie vor angespannt.
Seit langer Zeit hat es allerdings an der internationalen
Handelsbörse Global Dairy
Trade bei den letzten beiden
Runden wieder ein Indexplus
von einmal knapp 15 Prozent
und einmal zehn Prozent gegeben. Die Preise bewegen sich
hier jedoch nach wie vor auf
niedrigem Niveau.
Der Kieler Rohstoffwert (Verwertungsmöglichkeiten der
Milch über Butter und Magermilchpulver und ein theoretisch daraus abgeleiteter
Milchpreis) spricht für August
eine deutliche Sprache. Seit
einem halben Jahr bewegt sich
dieser nach unten. Für den
August gab er noch einmal 1,6
Cent nach und ist mittlerweile bei 22,1 Cent je Kilogramm
Milch angekommen.
Marktbeobachter gehen in
Neuseeland von einer geringeren Milchanlieferung in der
jetzt beginnenden Saison aus.
Dort tragen stark gesunkene
Milchpreise zu einer geringen
Anlieferung bei. Aufgrund der
Exportstärke Neuseelands beeinflussen diese Mengen das
Weltmarktgeschehen sehr intensiv. Angebotsseitig dürften
auch verstärkte Kuhschlach-
tungen, wie sie vor allem in
Deutschland zu verzeichnen
sind, die Anlieferungsmengen
drücken. Diese Entwicklungen
in den Anlieferungsmengen
werden aber leider nicht unmittelbar zu höheren Auszahlungspreisen führen.
Einen weiteren Einfluss auf
die Milchanlieferung wird die
Dürresituation und die damit einhergehende Verfügbarkeit von Futter haben. Bei der
derzeitigen Erlössituation bei
Milch ist ein allfälliger Grundfutterzukauf genau zu überlegen, vor allem im Hinblick auf
möglicherweise große Transportentfernungen, da kleinräumig kaum Futter verfügbar
sein wird.
Absatz – Russlandembargo
schmerzt massiv
Nach wie vor schmerzt das Importembargo in Russland und
die Nachfrageschwäche aus
China massiv. Internationale
Analysten erwarten in absehbarer Zeit wieder eine verstärkte Nachfrage aus China,
jedoch ohne genaue Zeitangabe.
Der EU-Heimmarkt nimmt
derzeit bei niedrigen Preisen
die Mengen auf. Gerade in Österreich besteht hier noch Potential im Bereich von Gastronomie und Tourismus. Ver-
stärkte Nachfrageimpulse vor
allem im Export könnten Abhilfe schaffen.
In Österreich stemmen sich
die Verarbeiter gegen weiter
sinkende Milchpreise und halten das Niveau bei etwa 30
bis 31 Cent netto. Die niedrigen Rohstoffpreise der letzten Monate dürfen allerdings
nicht dazu führen, dass auch
die hochwertigen Endprodukte weiter an Preis verlieren.
Hier müssen Handel und Konsument unbedingt der hohen
Qualität der Erzeugung und
Verarbeitung von Milch Rechnung tragen und die Preise
an Verarbeiter und Erzeuger
weitergeben. Negative Auswirkungen auf andere Bereiche,
wie zum Beispiel Stallbau etc.
sind bereits zu bemerken.
Ob also durch die aktuellen
Entwicklungen die Talsohle erreicht ist, wird sich in
den nächsten Wochen zeigen.
Seriöse Prognosen sind aufgrund vieler, mitunter nicht
abschätzbarer Einflussfaktoren, wie beispielsweise Witterungseinflüsse, sehr schwierig.
Auf politischer Ebene setzt
sich Österreich vehement für
eine leichte Anpassung des Interventionsnetzes bzw. Rückfluss der Mittel aus der Überschussabgabe in den Milchsektor ein.
Markt & Preise
www.ooe.lko.at
Erstmals seit März 2015 gab es an der Global Dairy Trade Mitte August ein Indexplus von 15 Prozent und
Anfang September von zehn Prozent.
QUELLE: GLOBAL DAIRY TRADE
9. September 2015 . Der Bauer
Bei der Betriebsbesichtigung – v.r.: DI Thomas Wallner (Referatsleiter
Boden.Wasser.Schutz.Beratung) Markus und Silke Pernegger mit
ihren drei Buben.
FOTOS: ÖMER
Betriebsreportage 23
Zwischenfrüchte spielen eine
wichtige Rolle im Ackerbau.
Düngeversuche bei Mais werden gemeinsam mit der Boden.
Wasser.Schutz.Beratung angelegt.
Boden- und Gewässerschutz - kein
Widerspruch zur Landwirtschaft
Am südwestlichen Rand der Traun Enns Platte liegt in Vorchdorf der Betrieb von Silke und Markus Pernegger. Der Betrieb wird von dem engagierten „Wasserbauern“ mit seiner Gattin und den Schwiegereltern bewirtschaftet.
ING. CHRISTOPH ÖMER
Am Lehenbauerngut in Vorchdorf leben Markus und Silke
Pernegger, die auch Landwirtschaftsmeisterin ist, mit ihren
drei Buben und den Eltern der
Betriebsleiterin. Markus leitet
seit 2009 den Arbeitskreis „Boden.Wasser.Schutz“ in der Gemeinde Vorchdorf. Bei den Arbeitskreistreffen und Feldbegehungen stehen Themen zur
boden- und gewässerschonenden Bewirtschaftung im Vordergrund. In bereits mehr als 50 Arbeitskreistreffen haben sich interessierte Landwirte weiterge-
Die neu errichtete Stromspeicherlösung sorgt für größtmögliche Unabhängigkeit bei der
Stromversorgung.
bildet und gegenseitig Erfahrungen ausgetauscht. Neben der Tätigkeit am Betrieb arbeitet Markus in der Entwicklungsabteilung für Schweißgeräte der Firma Fronius.
Betriebsdaten
Am Betrieb stehen 450 Mastplätze für die Schweinemast
zur Verfügung. Auf 40 Hektar Ackerfläche werden Wintergerste, Weizen, Mais, Raps, Sojabohne und Roggen angebaut.
Der Großteil von Getreide und
Mais wird im eigenen Betrieb
verfüttert. Der Raps wird an die
Ölmühle Vorchdorf geliefert
oder als Rapso-Raps vermarktet. Der Roggen wird von Silke in der eigenen Hofbackstube
veredelt. Brot und Gebäck wird
am Schmankerlmarkt in Fischlham jeden Freitag und ab Hof
angeboten.
Nachhaltige Produktion
Am Betrieb Pernegger wird der
nachhaltigen Produktion in der
Tierhaltung, im Ackerbau und
in der Energieversorgung ein
hoher Stellenwert eingeräumt.
In der Schweinemast werden
seit kurzem Kräuterextrakte eingesetzt, um die Tiergesundheit
zu fördern. Auch die Umsetzung der Gülle über die Bodenbakterien wird laut dem Betriebsführer damit positiv beeinflusst.
Im Ackerbau spielt der Begrünungsanbau eine wichtige Rolle. Vor Mais ist qualitativ hochwertiger Zwischenfruchtanbau
Pflicht. Im Herbst kommt auf
die Getreidebestände und nach
Mais keine Gülle mehr auf die
Flächen, weil der engagierte
Wasserbauer überzeugt ist, dass
dies nicht notwendig ist. Um
die Herbstentwicklung des Winterrapses zu unterstützen, wird
dieser im Herbst bedarfsgerecht
mit Schweinegülle angedüngt.
Seit einigen Jahren werden am
Betrieb in Zusammenarbeit mit
der Boden.Wasser.Schutz.Beratung Düngeversuche angelegt.
Entsprechend der Ergebnisse ist
man am Betrieb Pernegger davon überzeugt, dass auf gut versorgten Standorten mit kontinuierlichem Wirtschaftsdüngereinsatz Mais auch bei reduzierter Düngehöhe sein Ertragspotential ausschöpfen kann. Ebenso zeigte sich, dass durch Düngegabenteilung ein Ertragsvorteil zu erzielen war. Durch den
Einsatz von stabilisierten Stick-
stoffdüngern waren hingegen in
den letzten Versuchsjahren keine großen Unterschiede zur betriebsüblichen Düngung festzustellen. Ein Großteil der am Betrieb benötigten Energie wird
über die eigene Photovoltaikanlage bezogen. Ein vor kurzem
installierter Speicher soll den
Wirkungsgrad erhöhen, womit
auch die größtmögliche Unabhängigkeit erreicht wird.
Durch die Erfahrung als Wasserbauer ist Markus Pernegger
überzeugt, dass Boden- und Gewässerschutz nicht mit der produzierenden Landwirtschaft im
Widerspruch steht. Eine an den
Standort angepasste Düngung
bildet die Basis für sichere und
gute Erträge, sorgt für Kosteneffizienz und größtmögliche Umweltverträglichkeit.
Betriebsspiegel
> 450 Mastplät-
ze, 5 Ziegen
> 40 ha Acker-
fläche
> 5 ha Wald
24 Aktuelles
Der Bauer . 9. September 2015
Wochenende der
Landwirtschaft
Der „Markt des guten
Geschmacks“ gab den
Produzenten die Möglichkeit,
sich und Ihre Produkte zu
präsentieren.
BBK EFERDING.
Das Bräuhaus in Eferding stand ein Wochenende lang ganz im Zeichen
der Landwirtschaft. Das
Kabarett „Die Miststücke“
brachte Samstag Abend
Jung und Alt zum Lachen
und so manche Wortmeldung regte zum Nachdenken an. Handgemachtes und diverse Leckereien der Direktvermakter
aus dem Bezirk luden am
Sonntag beim „Markt des
guten Geschmacks“ zum
Kauf ein. Die schwungvolle Aufführung der Schuhplattlergruppe der Landjugend machte den Auftakt. Anschließend wurden
die SVB-Sicherheitsplaketten durch den Bezirksbauernkammer-Obmann Ludwig Schurm an die Familie Augdoppler aus Haibach, die Familie Schauer
aus Stroheim und die Familie Grabner aus Eferding
überreicht. Die Trachtenmodenschau des Lagerhauses Eferding war ein wahrer Publikumsmagnet. Als
Ehrengast konnte Landesrätin Mag. Doris Hummer
begrüßt werden, die sich
für die geleistete Arbeit der
Bäuerinnen im Bezirk Eferding bedankte.
Das Gütesiegel für den Bewerb „Der sichere Bauernhof
konnte Landesrat Max Hiegelsberger (l.) gemeinsam mit
anderen an zwölf Betriebe aus dem Bezirk Freistadt überreichen. Die Ausgezeichneten (in alphabetischer Reihenfolge):
Martina und Andreas Altreiter/Lasberg, Bettina und Johannes
Haas/Pregarten, Gustav Hennerbichler/ Liebenau, Gerlinde
und Rudolf Kohlberger/Rainbach/M., Martina und Andreas
Larndorfer/Windhaag/Fr., Bernadette und Manfred Lehner/
Unterweißenbach, DI Wolfgang Müller und Vera MüllerSchmid/Liebenau, Elisabeth und Gottfried Pühringer/
Rainbach/M., Maria und Manfred Reisinger/Rainbach/M.,
Sabine und Peter Schätz/Freistadt, Verena und Josef Kugler/
Leopoldschlag, Andreas Windischhofer/Unterweißenbach.
MAIER
150 Schmankerlproduzenten und Toursimusorganisationen
aus dem Genussland Oberösterreich bieten Köstlichkeiten und
Spezialitäten in der Linzer City an.
OÖ TOURISMUS/RÖBL
Kulinarik-Fest auf
der ganzen Meile
Genussland Oberösterreich und der Linzer City
Ring verlagern das kulinarische Zentrum Österreichs am 11. und 12. September wieder in die Landeshauptstadt.
Zum fünften Mal in einem Abstand von zwei Jahren versammeln sich heuer wieder die
besten Lebensmittelproduzenten aus dem Genussland Oberösterreich in der Linzer Innenstadt und laden ein zum Genießen mit allen Sinnen.
Qualitätsbewusstseins wird
groß geschrieben und Geschmacksvielfalt ist garantiert,
wenn rund 150 Schmankerlproduzenten und Tourismusorganisationen aus dem Genussland Oberösterreich Köstlichkeiten und Spezialitäten
entlang der Landstraße in der
Linzer City anbieten. Auch
diesmal sind wieder einige
ausgewählte Vertreter aus den
Genussregionen anderer Bundesländer mit dabei und geben
Gelegenheit über die Grenzen
des Genusslandes Oberösterreich zu schauen.
Schwerpunkte für jeden Platz
Für jeden Bereich der Landstraße sind spezielle Inszenie-
rungen geplant. So steht der
Martin Luther Platz im Zeichen von Wild und Schwein,
Knödel, Bier und Krapfen werden in der Bethlehemstraße
zur Verkostung präsentiert
und der Taubenmarkt widmet
sich der ganzen Vielfalt oberösterreischischer Gemüsesorten. Der Schillerparkt steht unter dem kulinarischen Schwerpunkt Oberösterreich. Hier
zeigen auch Toursimusregionen aus dem ganzen Land ihre
Attraktionen. Zuschauen oder
mitmachen - beides ist möglich.
Musikalisches
Rahmenprogramm
Als Rahmenprogramm wird
genussvoll aufgespielt - sei
es bei der Eröffnung am 11.
Semptember umd 16 Uhr am
Martin Luther Platz, am Tanzboden im Schillerpark oder direkt bei den Ständen entlang
der Landstraße.
GENUSSLAND OÖ
9. September 2015 . Der Bauer
Aktuelles 25
23 Millionen Euro für Landwirtschaftliche Schulen
„Die Agrar-Ausbildung in
Oberösterreich deckt ein breites Spektrum ab, bis hin zu
Hochschulen wird moderner
und praxisnaher Unterricht
geboten. Um dieses Top-Niveau abzusichern, stellt das
Land OÖ die entsprechenden
finanziellen Mittel zur Verfügung. Denn: Eine gut ausgebildete Jugend ist die Basis für
einen florierenden ländlichen
Raum und damit für die Zukunft unseres gesamten Bundeslandes“, betont Agrar-Landesrat Max Hiegelsberger.
17 Standorte
„Landwirtschaft ist ein Job mit
Zukunftsperspektiven: In wenigen Jahrzehnten werden um
70 Prozent mehr Lebensmittel benötigt und zusätzlich klimaschonende Energiealternativen“, erklärt Landesrat Hiegelsberger.
„Die Landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen machen die jungen Landwirte
schon heute fit für künftige
Herausforderungen.“
Die 17 Standorte werden als
berufsbildende mittlere Schulen mit jährlich mehr als 3.000
Schülern geführt. „Hohes Ausbildungsniveau erfordert Praxisnähe und Forschung, dem
tragen die verschiedenen
Fachrichtungen Rechnung“,
so Hiegelsberger.
Konjunkturinitiative
„Wir sorgen dafür, dass unsere Pädagogen auch künftig
auf höchstem Niveau arbeiten können. In enger Abstimmung mit Landeshauptmann
Dr. Josef Pühringer ist es uns
gelungen, ein vorgezogenes
Investitionsprogramm in die
Konjunktur- und Wachstumsinitiative des Landes Oberösterreich aufzunehmen“, berichtet Hiegelsberger. „Praxisorientiertes Lehren kann nur
funktionieren, wenn die Schulen und Werkstätten zeitgemäß adaptiert werden.“
Für Baumaßnahmen in Bereich der Landwirtschaftlichen Schulen sind heuer 1,05
Millionen Euro vorgesehen.
Für kommendes Jahr sind 8,05
Millionen Euro veranschlagt.
Dazu kommen bereits früher
fixierte Vorhaben mit einem
Volumen von jeweils (2015
und 2016) rund 6,84 Millionen Euro. Hiegelsberger: „In
Summe werden also alleine
heuer und im kommenden
Jahr knapp 23 Millionen Euro
investiert.“
Der Standort Andorf wird aufgestockt und adaptiert. 2015
werden rund 1,44 Millionen
Euro aufgewendet, 2016 an die
323.000 Euro.
In Mauerkirchen fließen heuer und im kommenden Jahr in
Summe 500.000 Euro in die
Sanierung der Praxisräume.
2016 wird um 100.000 Euro
ein neuer Parkplatz errichtet.
Am Standort Burgkirchen
wird 2015 bis 2017 um eine
Million Euro saniert.
„Die Schulen Mauerkirchen
und Burgkirchen ergänzen
sich gegenseitig perfekt im
Bildungsangebot“, erklärt Landesschulinspektor Johann Plakolm. In Burgkirchen wird in
der Fachrichtung Landwirtschaft die agrarische Fachausbildung und in Kooperation
mit der regionalen Wirtschaft
das Modell „Land- und Wirtschaft“ angeboten.
Mauerkirchen bietet im Rahmen des Ländlichen Betriebsund Haushaltsmanagements
drei inhaltliche Schwerpunk-
Hoben
die
exzellente
Zusammenarbeit im Sinne der
Ausbildungsqualität an den
agrarischen Bildungszentren
Oberösterreichs hervor: (v. l.)
Landesschulinspektor Dipl.-Päd.
Ing. Johann Plakolm, AgrarLandesrat Max Hiegelsberger
und Direktorin Ing. Rosa Felhofer
(LWBFS Bergheim).
Absolventen sind am Arbeitsmarkt äußerst gefragt: Mehr als
90 Prozent treten binnen drei
Monaten nach Abschluss in
eine Berufstätigkeit oder eine
weiterführende Schulausbildung ein“, berichtet Hiegelsberger.
LWFS
Burgkirchen
ist
einer von 17 agrarischen
Bildungsstandorten in OÖ, v.
l.: Direktor Maximilian Mayer
(LWFS Burgkirchen), AgrarLandesrat Max Hiegelsberger
und Landesschulinspektor Dipl.Päd. Ing. Johann Plakolm M.A.
Rechtstipp
Hundeabgabe
(Hundesteuer)
FOTOS: LAND OÖ/PRIETZEL
te: Hauswirtschaft und Agrotourismus, Gesundheit und
Soziales sowie Gastromanagement.
„Besonders erfreulich ist die
in den vergangenen Jahren gestiegene Schülerzahl: Von 250
im Jahr 2006 auf mittlerweile
mehr als 300. Im kommenden
Schuljahr wird es an beiden
Standorten je zwei Abschlussklassen geben.
Großer Andrang herrscht auch
beim Abendschulangebot“,
berichtet Plakolm. Die Schule Andorf zählt zu den größten Landwirtschaftsschulen
des Landes. Im kommenden
Schuljahr werden dort 250
Schüler erwartet.
Absolventen sehr gefragt
„Mit unseren Landwirtschaftlichen Fach- und Berufsschulen, zu denen auch Abendklassen gehören, schaffen wir
die Basis für ökonomisches
Wirtschaften und hohe Lebensmittelqualität im ländlichen Raum“, betont Hiegelsberger. „Im Unterricht ist es
uns wichtig, dass Kompetenzen erlernt werden und nicht
nur Wissen vermittelt wird“,
ergänzt Plakolm.
Die Ausbildung in den Landwirtschaftlichen Schulen bietet viele Berufschancen. Von
den Investitionen in den agrarischen Bildungsbereich profitieren die Betriebe und der gesamte ländliche Raum. „Die
Für das Halten von Hunden wird eine Abgabe
eingefordert. Diese wird
jedoch nicht vom Finanzamt, sondern von
der Gemeinde eingehoben. Es gibt auch Ermäßigungsgründe, zB Nutzhunde zur Bewachung
von landwirtschaftlichen und sonstigen Betrieben oder Hunde, die
zur Ausübung eines Berufes notwendig sind.
Ausnahmen von der Abgabenpflicht gelten für
Assistenzhunde, Dienstund Rettungshunde
oder Blindenhunde. Diese sind bei der zuständigen Behörde (Gemeindeamt) zu erfragen. Halter von Hunden sind in
Österreich gesetzlich
verpflichtet, eine Hundeabgabe zu entrichten.
Ab einem Alter von drei
Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei
der zuständigen Behörde angemeldet werden.
Die Daten werden im
Hunderegister gesammelt. Ist der Hund nicht
bereits gechipt, erhält er
anschließend eine Hundemarke.
Weitere Informationen
unter www.help.gv.at
oder beim zuständigen
Gemeindeamt.
ING. DIPL.-PÄD. INGRID
HUMMER
26 Biologischer Landbau
ÖKL-Merkblatt
Herstellung
von Gärfutter
Das ÖKL-Merkblatt
„Flachsilo, Traunsteiner, Silo, Siloplatte“ befasst sich auf 20 Seiten
mit der Herstellung von
Gärfutter in befahrbaren Silieranlagen für die
Tierhaltung. Das Fahrsilo-Verfahren verlangt
eine rasche Einbringung,
gleichmäßige Verteilung und eine gute Verdichtung der zu konservierenden Futterarten.
Der tägliche Futterbedarf und die Ernteleistung sind bei der Planung der Siloraumlänge
und -breite zu berücksichtigen. Aufgrund der
bautechnisch aufwändigen Ausführung sollten mit der Herstellung
unbedingt Fachbetriebe beauftragt werden.
Erhältlich ist das ÖKLMerkblatt unter E-Mail
[email protected] zum Preis
von 7 Euro.
Der Bauer . 9. September 2015
BIO AUSTRIA auf der WearFair & mehr 2015
Bereits zum dritten Mal sind
BIO AUSTRIA OÖ und zahlreiche Mitgliedsbetriebe auf
der Messe WearFair & mehr
in der Tabakfabrik in Linz vertreten. Am Infostand werden
interessierten Besuchern alle
Fragen rund um die biologische Landwirtschaft, Kennzeichnung von Bio-Produkten
und die Mehrleistungen der
Biobauern für die Gesellschaft
beantwortet.
Spezielle Angebote wie das
Ausflugsprogramm „Schau
zum Biobauernhof“ und BioGeschenkesets für alle Anlässe
werden ebenso vorgestellt wie
die besten Bio-Einkaufstipps
direkt beim Bio-Hof. Eine Erlebnis-Station lüftet die Geheimnisse rund um den Boden mit seinen Funktionen
und Lebewesen. „Gesunder
Boden – Gesunde Pflanzen –
Gesundes Tier und Gesunder
R
LK-Präsident ÖR Ing.
Franz Reisecker und Abg.
z. NR DI Dr. Wolfang Pirklhuber diskutieren am 15.
September um 20 Uhr im
VAZ Akzent Wallern über
das umstrittene Handelsabkommen TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership). Nach
dem Einstiegsfilm soll
eine Diskussion zwischen
den beiden Experten sowie dem Publikum entstehen. Es geht auch um
die Landwirtschaft und
Lebensmittelstandards.
Das „bio-faire“ Buffet mit
regionalen Produkten bildet den Abschluss.
LAND OÖ/ GRILNBERGER
Mensch“ lautet die Devise bei
den BIO AUSTRIA-Betrieben.
„Nur auf der Grundlage ei-
MAG. SIGRID WEISSENGRUBER
BIOS-Biokontrollservice Österreich
Ihr Partner für die Bio-Zertifizierung
AT-BIO-401
Feyregg 39 y 4552 Wartberg/Krems
Telefon: 07587/7178 y Fax: 07587/7178-11
Bezirke
Grieskirchen
Bio-Bäuerinn Regina Oberpeilsteiner gibt auf der WearFair
wieder wertvolle Tipps zum Verwerten von Obst und Gemüse.
nes gesunden Bodens können
Produkte mit einer besonderen Qualität entstehen“, weiß
Franz Waldenberger, Obmann
von BIO AUSTRIA OÖ. Bei
der Erlebnisstation von BIO
AUSTRIA OÖ können auch
Seed-Balls geformt und zuhause damit Artenvielfalt verbreitet werden. Bio-Seminarbäuerin Regina Oberpeilsteiner
zeigt auf der Bühne, wie sie
Obst und Gemüse in schmackhaftes Bio-Zucchini- und Kürbisgemüse verwandelt.
Auf der WearFair & mehr verwöhnen die BIO AUSTRIABetriebe die Besucher mit einem breiten Angebot feinster
Bio-Lebensmittel.
WearFair & mehr 2015: 18.
bis 20. September, Tabakfabrik Linz, Lösehalle. Informationen: www.bio-austria.at,
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9. September 2015 . Der Bauer
Bildung 27
LFI-Kursankündigung
Anmeldung: & 050/6902-1500, [email protected]
Einstieg in den Bio-Obstbau und Bio-Beerenanbau
Bio-Obstbau und Bio-Beerenanbau bieten interessante Einkommensmöglichkeiten
und sind als Alternative mit
großer Wertschöpfungsmöglichkeit von kleinen Flächen
geeignet.
Die Produktionstechnik verlangt dabei ein hohes Maß
an Lernbereitschaft, Flexibilität und Selbstorganisation.
Mit diesem geförderten Seminar am 16. September am
Biohof Pevny in Niederneukirchen sollen die ersten Fragen zum Einstieg beantwortet
und wichtige Basis-Informationen vermittelt werden. Der
Kursbeitrag beträgt ohne Förderung 95 Euro und mit Förderung 50 Euro.
Nach dem Theorieteil am Vormittag können am Nachmit-
tag am Bio-Obst- und Bio-Gemüsebaubetrieb der Familie
Wild-Obermayr direkt aus der
Praxis und im Gespräch mit
dem erfahrenen Betriebsführer wertvolle Eindrücke gesammelt werden.
Information
Kursnr. 8416/3
> Kursbeitrag: 50 Euro geför-
Bio-Obstbau und Bio-Beerenanbau sind attraktive Einkommensfelder.
THOMBAL/FOTOLIA.COM
dert (für Landwirte und Familienangehörige), 95 Euro ohne
Förderung
> 16. September, 9 bis 15 Uhr:
Niederneukirchen, Biohof
Pevny
Anmeldung: & 050/69021500, Fax: -91500, E-Mail:
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Austria Bio Garantie – Kompetent beim Bio-Einstieg
Mit dem Herbstantrag kann
man noch in das ÖPUL-Programm neu einsteigen. Die Austria Bio Garantie ist als erfahrene Bio-Kontrollstelle dabei
der ideale Partner. Die Aufgabe
der Austria Bio Garantie (ABG)
liegt darin, Bio-Produkte ent-
lang der Wertschöpfungskette
vom Anbau über die Verarbeitung bis zur abgepackten Ware
zu kontrollieren und zu zertifizieren. Sie ist die führende
Bio-Kontrollstelle Österreichs.
Mehr als 10.000 landwirtschaftliche Betriebe und 1300
Kompetenz und Erfahrung beim Bio-Einstieg.
Foto: ABG
Unternehmen aus dem Bio-Bereich zählen zu ihren Kunden.
Jetzt informieren
Für einen Bio-Einstieg in das
ÖPUL-Programm muss der Kontrollvertrag bis 1. Jänner 2016
abgeschlossen sein. Mit dem
Abschluss des Kontrollvertrags
beginnt die Umstellungszeit auf
dem Betrieb. Viele Betriebe haben noch Fragen zum Bio-Einstieg. Hier geben Mitarbeiter
der ABG kompetent Auskunft.
Kontrollore mit Praxiserfahrung
Christian Pilz, Bio-Landwirt im
Mühlviertel und seit langem
ABG-Kontrollor, erklärt: „Die
Vorgaben in der Bio-Landwirtschaft sind umfassend. Hier ist
von Anfang an eine gute Zusammenarbeit mit den Betrieben und gegenseitiges Vertrauen wichtig. Erfahrung und Praxiswissen spielt hier eine große Rolle. Das kommt den angehenden Bio-Betrieben zugute
und wird von den Betrieben
sehr geschätzt!“
+
Informationen
Informationen
zum Bio-Einstieg
erhält man unter
Tel. 02262/
67221260 oder im Internet
auf www.abg.at oder auf
www.bioeinstieg.at
Christian Pilz ist Bio-Landwirt
und ABG-Kontrollor im Mühlviertel.
Foto: ABG
28 Bildung
Der Bauer . 9. September 2015
LFI-Kursankündigung
Anmeldung: & 050/6902-1500, [email protected]
Neues LFI Programm für Pferdehalter
Zum Start der Kurssaison wartet das LFI-Ländliche Fortbildungsinstitut OÖ wieder mit
einem umfangreichen Ausbildungsangebot für Pferdehalter
auf.
Für viele landwirtschaftliche
Betriebe sind Dienstleistungen
rund ums Pferd wie das Einstellen von Reitpferden, die
Pferdezucht und Aufzucht von
Pferden sowie Erwerbskombinationen wie zum Beispiel
die Ausbildung von Pferd und
Reiter oder therapeutische/soziale Angebote mit Pferden zu
einem bedeutenden Betriebsstandbein geworden. Die erfolgreiche Pferdehaltung so-
LK-Broschüren
Jausenhits für Schule, Freizeit & Beruf
wie der Umgang mit Pferden
erfordern jedoch ein umfassendes Know-How, welches
in den LFI-Kursangeboten vermittelt wird.
Neben den Ausbildungen Zertifikatslehrgang Pferdehaltung, Reitpädagogische Betreuung (FEBS) und Ganzheitliche Reitpädagogik nach
Dell`mour® (GRIPS) werden
noch zahlreiche weitere Seminare und Kurse „rund ums
Pferd“ im LFI Oberösterreich
angeboten.
Dabei reicht das Spektrum von
Themen zur Pferdegesundheit
und Pferdehaltung über die
Pferdezucht bis zum zeitgemä-
ßen Einsatz von Arbeitspferden am landwirtschaftlichen
Betrieb.
Ein Schwerpunkt liegt auch
auf der Pferdeausbildung und
dem Pferdetraining sowie der
Unternehmensführung.
Das gesamte Programm im Bereich Pferdhaltung finden Sie
im Internet unter www.pferde haltung.lfi-ooe.at zum online durchblättern. Das Branchenheft Pferdehaltung ist
beim LFI-Kundenservice unter
& 050/6902-1500 oder E-Mail:
[email protected] erhältlich.
Umfangreiches Ausbildungsangebot für Pferdehalter.
COUNTRYPEXEL/FOTOLIA.COM
Information
> 18. und 19. September, Kursnr. 7838/1: Einführung in die bäuerliche Pferdearbeit, Hödlgut in Of-
tering
> 16. Oktober, Kursnr. 7828/2A: Mehrspänniges Arbeiten mit Pferden am Acker, Hödlgut in Oftering
> 17. Oktober, Kursnr. 7377/5A: Pflügen mit Pferden, Hödlgut in Oftering
> 17./18. Oktober, Kursnr. 7318/9A: Klassische Arbeit an der Hand, Reittherapiezentrum Bühübl in
St. Martin/M.
> 23. Oktober, Kursnr. 7394/5A: Homöopathie zur Gesundheitsvorsorge beim Pferd, Pferdezentrum
Stadl Paura
> 6. November, Kursnr. 7355/15A: Zu Hause Pferde halten - aber richtig, Reittherapiezentrum
Bühübl in St. Martin/M.
> 6. November, Kursnr. 7834/1A: Wenn Pferde älter werden, Pferdezentrum Stadl Paura
> 7. November, Kursnr. 7833/1A: Mein Pferd wird zum Arbeitsross, Hödlgut in Oftering
> 12. November, Kursnr. 7337/30A: Tellington TTouch Körperarbeit, Dell‘mour Hof Voglhub in St.
Ulrich/Steyr
> 14. November, Kursnr. 7354/16A: Longieren von Reitpferden, Reittherapiezentrum Bühübl in St.
Martin/M.
Mehr Schwung und Abwechslung in die Jausenbox!
In dieser Broschüre gibt
es viele Rezepte und
Tippsfür coole Jausenhits und Powerdrinks
aus regionalen Lebensmitteln.
> Preis: 5 Euro
> Bestellung: Kundenservice der LK Oberösterreich,& 050 6902-1000,
E-Mai: [email protected], www.ooe.lko.at.
> 15. November, Kursnr. 7381/7A: Doppellonge für Reit- und Fahrpferde, Reittherapiezentrum
Bühübl in St. Martin/M.
> 16. November: Zertifikatslehrgang Pferdehaltung – Lehrgangsstart, Pferdezentrum Stadl Paura
(Informationen bei Ing. Angelika Bräuer: [email protected] oder 050/6902-1535)
> 20. November, Kursnr. 7391/4A: Mittelpunkt Pferderücken, Pferdezentrum Stadl Paura
> 27. November, Kursnr. 7345/9A: Von Amtsschimmeln und Paragraphenreitern, Pferdezentrum
Stadl Paura
> 28. und 29. November, Kursnr. 7392/7A: Besser sitzen - besser reiten, Reittherapiezentrum
Bühübl in St. Martin/M.
> 4. Dezember, Kursnr. 7328/11A: Pferdebeurteilung für Zucht und Kauf – Grundkurs, Pferdezent-
rum Stadl Paura
> 5. Dezember, Kursnr. 7393/5A: Es entscheidet sich im Kopf, Pferdezentrum Stadl Paura
> 11. Dezember, Kursnr. 7358/18A: Artgerechte Pferdefütterung, Pferdezentrum Stadl Paura
> 11. Dezember, Kursnr. 7397/9A: Was bleibt Netto vom Brutto? Controlling und Abgabenmanage-
ment für Pferdebetriebe, LFI Linz
Anmeldung: & 050/6902-1500, Fax: -91500, E-Mail: [email protected].
9. September 2015 . Der Bauer
Bildung 29
Ideenwerkstatt Bauernhof
Ideenwerkstatt Bauernhof – ein Bildungsangebot von September bis November lädt zu vier Veranstaltungen ein, bei denen die Betriebsleiter direkt Einblick in ihre Erwerbskombination geben.
MAG. MARIA DACHS
Neben einer Betriebsbesichtigung wird über Marktchancen,
rechtliche, betriebswirtschaftliche und arbeitswirtschaftliche Rahmenbedingungen sowie über das Bildungs- und
Beratungsangebot kurz und
prägnant informiert.
Wer auf seinem Hof neue Einkommensstandbeine aufbauen
will, für den sind diese Nachmittage ein sehr kompaktes
Angebot, Erfahrungen von Betriebsführern und Beratern sowohl in der Produktion wie
auch Vermarktung zu bekommen.
www.ooe.lko.at
Ablauf
Ideenwerkstatt
Gartenfläche zum Mieten: Viele
Konsumenten lieben es selbst
Gemüse zu ernten.
RITA NEWMAN/BMLFUW
Entspannte Gäste am Urlaub-am
Bauernhof-Betrieb der Familie
Postlmayr.
URLAUB AM BAUERNHOF OÖ
Bauernente – ein Geflügel mit guten
Marktchancen in der Direktvermarktung
Kursnr. 1372/67A
> 15. Oktober: Treffpunkt Ländliches Forstbildungsinstitut Linz
Bauernernte – Geflügel mit
guten Marktchancen in Direktvermarktung und Gastronomie.
Ablauf jeder Ideenwerkstatt
> 13 Uhr: Zusammenkunft
am Treffpunkt
> Informationen zum Betriebszweig
> Anschließend Fahrt zum Exkursionsbetrieb
> 14.30 bis 16.30 Uhr: Gespräch Betriebsleiter
> Kosten: Kursbeitrag gefördert 20 Euro, nicht gefördert
40 Euro
> Anmeldung im LFI-Kundenservice unter & 050 6902
1500
> Die Veranstaltung ist im
Rahmen der Ländlichen Entwicklung veranstaltergefördert.
LK ÖSTERREICH
Urlaub am Bauernhof
Kursnr. 1372/69A
Die Bauernente steht im Schatten der Weidegänse und würde
den Speisezettel sowohl in der Gastronomie wie auch zu Hause
erweitern. Ihre Erfahrungen gibt das Ehepaar Almeder-Langmayr
in Ansfelden gerne zu diesem Betriebszweig weiter, sie gehören
wahrscheinlich zu den Pionieren in der Weidehaltung von Geflügel und Abhof-Verkauf. Bemerkenswert ist die besonders kreative Verwertung „von der Feder bis zur Leber“. Ing. Martin Mayringer, der Geflügelreferent der LK, stellt die Produktionsbedingungen für dieses Geflügel vor sowie auch die Marktchancen.
> 19. November: Treffpunkt Betrieb Postlmayr, 4421 Aschach/
Mietgärten – Gemüse zum Selberernten
für Konsumenten
Kursnr. 1372/68A
Wild – Direktvermarktung von Wild aus
bäuerlichen Gehege
Kursnr. 1372/70A
> 24. September: Treffpunkt Ländliches Forstbildungsinstitut Linz
> 6. Oktober: Treffpunkt Bezirksbauernkammer Eferding
Gärtnern liegt wieder stark im Trend. Landwirtschaftliche Betriebe, idealerweise Biobetriebe in günstiger Lage zu Wohnsiedlungen, nutzen die Chance zur Erzielung zusätzlichen Einkommens.
Sie bieten ein Stück Land für Menschen, die Sehnsucht haben,
ihr eigenes Gemüse zu pflanzen und zu ernten. Der Gründer der
Morgentaugärten Christian Stadler führt durch die ersten Mietgärten in Linz am Froschberg und Ing. Gabriela Stein stellt die
rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen vor.
Steyr
Mit einem erfahrenen und innovativen Vermieterpaar ins Gespräch kommen kann man am Betrieb der Familie Postlmayr im
Bezirk Steyr. Mit der Erwerbskombination Urlaub am Bauernhof ist es ihnen gelungen wieder Vollerwerbsbetrieb zu werden.
Über die Rahmenbedingungen, Marktchancen sowie auch das
Beratungs- und Bildungsangebot rund um Urlaub am Bauernhof
informiert UaB-Referentin Petra Weilguny.
Konsumenten schätzen die Vielfalt beim Genuss von Fleisch und
Wild ist nicht nur mehr im Herbst am Teller gefragt. Einblick in
die Direktvermarktung gibt Bernadette Watzenböck, die auf ihrem Betrieb in Prambachkirchen Damwild als Frischfleisch sowie auch als Wurst, Schinken oder Halbfertigprodukte vermarktet. Ing. Andreas Hager geht auf Markttrends, Produktions- und
Beratungsthemen ein, damit Interessierte einen praktischen Einblick in die Chancen der Wildhaltung bekommen.
30 Aktuelles
Der Bauer . 9. September 2015
LK-Homepage: Per Klick zur Information
Mit dem Online-Angebot der Landwirtschaftskammer Oberösterreich www.ooe.lko.at sind wesentliche
Informationen rund um die Uhr auf Knopfdruck abrufbar. Hier findet man gut strukturiert Wissenswertes, Fachinformation und Aktuelles rund um die heimische und internationale Landwirtschaft.
Egal ob Smartphone, Tablet, klassischer PC oder andere Formen: Via Internet informiert die Landwirtschaftskammer digital unter der Adresse www.ooe.lko.at. Hier stehen natürlich auch zahlreiche nützliche Online-Tools
bereit. Der LK-Sozialversicherungsrechner beispielsweise
kalkuliert auf Basis der Einheitswerte umgehend die Beitragsgrundlage der Pensionsversicherung. Ein Blick in den
Pflanzenschutzwarndienst
lohnt sich ebenfalls. Hier sind
der amtliche Warndienst sowie Informationen zu Schadorganismen, Pflanzenschutzmittel und Geräten zu finden.
Neu dazugekommen ist eine
Diabrotica-Befallskarte.
Ebenfalls auf der Startseite rechts unten sind weitere
Tools zu finden, wie etwa der
der Düngerrechner oder die
Anwendung „System Immergrün“, mit der die Auflagen
und Begrenzungen der Maßnahme System Immergrün abgeprüft werden können.
Agarwetter im Detail
Oder: Im Menüpunkt „Oberösterreich > Wetter“ findet man
die detaillierte AgarwetterVorhersage für die Regionen
Oberösterreichs. Prognostizierte Niederschlagsmengen, Verdunstung, Luftfeuchtigkeit und
Bodenfrost-Risiko sind hier abrufbar. Einen Klick entfernt stehen auch die Wetterdaten für
Restösterreich zur Verfügung.
Angepasst an mobile Geräte
Der digitale Trend geht zu mobilen Internetzugängen via
Smartphone oder Tablet. Die
Landwirtschaftskammern Österreichs haben darauf reagiert
und ihre Webseiten mittlerweile für den Zugang auf mobilen
Geräten optimiert. Somit kann
Übersichtlich und klar strukturiert: Jede Menge Informationen und
Wissenswertes zu allen landwirtschaftlichen Themen auf www.ooe.
lko.at.
LK OÖ
man von überall aus auf das Informations- und Serviceangebot zugreifen.
Ansprechpartner und jede
Menge Regionales
Natürlich sind die regionalen Informationen für den lokal ansässigen Landwirt besonders wichtig. Auf ooe.lko.
at finden sich im Menü „Oberösterreich“ Wesentliches aus
dem Bundesland. Alle Ansprechpartner, auch jene in
den Bezirksbauernkammern,
sind hier abrufbar; ebenso
Funktionäre und Mitarbeiter.
Die Nutzer finden hier E-MailAdressen, Telefonnummern
und andere Kontaktdaten der
jeweiligen Personen.
Unter diesem Menüpunkt
steht auch Material zu Einheitswerten und Pauschalierung inklusive der Gesetzestexte bereit. Dokumente zu
Recht und Steuern sind in
Unterpunkten abrufbar, ebenso die Kleinanzeigen sowie
die aktuelle Ausgabe der Kammerzeitschrift „Der Bauer“ als
PDF-Download – wahlweise
als Gesamtdokument oder nur
die Anzeigen separat.
Spezielles in den Rubriken
Die LK-Homepage informiert
über Preisentwicklungen an
den Märkten für Schlachttiere, Getreide, Milch und Holz.
Neben den aktuellen Marktberichten stehen auch die
wichtigsten Indizes zum Abruf bereit. Jede Menge Details
zum Nachschlagen findet man
in den Menüpunkten Tiere,
Pflanzen, Bio und Forst bis
hin zu Umwelt und Energie,
Förderungen und Bildung.
Punktlandung mit der
Suchfunktion
Die Generation „Google“ wird
die Suchfunktion zu schätzen
wissen. Sie durchforstet das
gesamte Angebot der Landwirtschafskammer-Webseite
nach Schlagwörtern. Wer etwas zum „Milchpreis“, zum
„Einheitswertbescheid“ oder
Aktuelles zu „Beizmitteln“
sucht, stößt durch Eingabe der
entsprechenden Begriffe auf
zahlreiche wertvolle Beiträge
und kann sich auf Basis dieser
Suchergebnisse informieren.
Geht es um Beratung von der
Oberösterreichischen Landwirtschaftskammer, ist der
gleichnamige
Menüpunkt
rechts außen zuständig. Je
nach Sparte finden die Mitglieder hier sofort den Weg
zum passenden Beratungsangebot. Ort, Zeit und Kosten
sind hier abrufbar, der Weg
zur Beratung ist hier für Interessenten auf niederschwellige Art und Weise möglich.
Der Bereich ist in die thematischen Unterkategorien gegliedert. Recht und Soziales findet der Interessierte hier ebenso schnell wie Beratungsangebote zu betrieblichen und
unternehmerischen Themen,
oder Bereiche wie Tierhaltung, Pflanzenbau, Forstwirtschaft, Direktvermarktung,
Energie und Umwelt, Biologische Produktion oder Urlaub
am Bauernhof.
Nicht nur lesen, auch surfen
bildet
Natürlich spielt auch die Bildung in der Landwirtschaft
eine große Rolle. Dem trägt
ein eigener Menüpunkt auf
der Homepage Rechnung. Hier
finden sich zahlreiche Kurse und Seminare des Ländlichen Fortbildungsinstitutes
(LFI). Neben landwirtschaftlichen Fachthemen steht ein eigener Bereich für den Konsumenten mit wertvollen Infos
zur Verfügung.
UTA HERBERT/PIXELIO.DE
BAUERNJOURNAL ENERGIE
Für landwirtschaftliche Betriebe liegt es nahe, sich selbst mit Strom zu versorgen.
Foto: Zotter
FÖRDERLANDSCHAF T IST SO GÜNSTIG WIE NOCH NIE
Sonnenstrom in der
Landwirtschaft
Elektrischer Strom hat
in den letzten Jahren
in der Landwirtschaft,
der Tierzucht, dem
Wein- und Obstbau
immens an Bedeutung
gewonnen. Daher liegt
es nahe, dass gerade
landwirtschaftliche
Betriebe
Eigenvorsorge bei der
Strombereitstellung
betreiben.
HANS KRONBERGER,
BUNDESVERBAND PHOTOVOLTAIC AUSTRIA
Strom wird daher zusehends
zu einem wichtigen Wirtschaftsfaktor.
Sonnenlicht
als Primärenergie ist kostenlos. Entsprechende Fläche zur
Umwandlung von Sonnenlicht in elektrischen Strom
steht am landwirtschaftlichen Betrieb so gut wie immer ausreichend zur Verfügung. Die Förderlandschaft ist
so günstig wie noch nie. Die
Kosten für Photovoltaikstromanlagen sind seit der Jahrtausendwende um fast 80 %
gesunken und dürften die Tal-
sohle erreicht haben. Die Förderung für Photovoltaikalagen
ist von 2013 auf 2014 mit 275 €
für normale Anlagen und 375 €
für gebäudeintegrierte Anlagen
gleich geblieben. Die Anlagenkosten für Anlagen bis 5 kWp
sind seit dem Jahr 2010 nach
Abzug der Förderung um ca.
5.000 € gefallen.
Zusätzliche Ausbeute kann
eher durch möglichst baldige
Errichtung der Anlage erzielt
werden, indem möglichst viel
der sonnigen Jahreszeiten genutzt wird. Mit Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage
schmilzt die Stromrechnung
sofort ! Das zusätzliche Geheimnis ist ein möglichst hoher Anteil an Eigenverbrauch.
Hier kommt man auf einen
Wert von ca. 20 ct/kWh und
ist damit relativ rasch in der
Amortisation. Diverse organisatorische Grundarbeiten wie
die Verlegung des Verbrauchs
in die sonnige Produktionszeit verbessern die Bilanz zusätzlich.
Investitionsförderung
Für den landwirtschaftlichen
Bereich stehen grundsätzlich
zwei Investitionsförderungen
zur Verfügung. Die Förder-
pauschale für beide Investitionsförderungen beträgt für
freistehende und Aufdachanlagen 275 €/kWp bzw. für
gebäudeintegrierte Anlagen
375 €/kWp:
Die eine Förderung unterstützt
Photovoltaikanlagen
bis 5 kWp auf privaten, aber
auch auf betrieblichen und
landwirtschaftlichen Gebäuden. Gebaut werden kann natürlich auch größer. Das lohnt
sich meist auch. Die größte
Hürde, der Ansturm auf die
Förderung, ist inzwischen
überwunden, denn es steht
ausreichend
Förderbudget
zur Verfügung. Man kann das
noch vorhandene Fördervolumen abfragen (www.meinefoerderung.at/pv2015/main/
budget) und in Ruhe ansuchen.
Sonder- und Tarifförderung
Zusätzlich gibt es seit dem
11. Mai dieses Jahres auch
eine Sonderförderung für
Anlagen auf land- und forstwirtschaftlichen Gebäuden
bis 30 kWp. Einreichen können alle österreichischen
land- und forstwirtschaftlichen Betriebe mit entsprechender Betriebsnummer aus
31
Gemeinden unter einer Einwohnerzahl von 30.000. Die
Förderwürdigkeit der Projekte entscheidet sich anhand
der erreichten Punkteanzahl
des Projektes.
Die Tarifförderung für große
Anlagen (Anlagen zwischen
5 und 200 kWp) wird derzeit
nur einmal pro Jahr vergeben. Gefördert wird hier über
einen höheren Tarif für den
eingespeisten PhotovoltaikStrom. Hier herrscht noch reger Andrang und das Förderbudget ist innerhalb weniger
Minuten vergeben. Da aber
auch hier der Fördertarif unter dem Preis des zugekauften Stroms liegt, ist auch hier
ein hoher Eigenverbrauch
wirtschaftlich interessant.
In einzelnen Bundesländern
stehen zusätzliche Landesförderungen zur Verfügung.
Nähere Infos auf der Internetseite des Bundesverbandes Photovoltaic
Austria
(PVA).
Weitere Informationen:
Eine kostenlose Broschüre
mit Beispielen, wie ein optimaler Eigenverbrauch möglich ist, auch mit Beispielen in
der Landwirtschaft, bestellbar unter www.pvaustria.at/
infobestellung
Konkrete
Möglichkeiten
für die Sonnenstromnutzung in der Landwirtschaft
zeigt die 52-seitige Fachbroschüre „Photovoltaik in
der Landwirtschaft – Sonnenstrom für den Eigenbedarf“ anhand von praktischen Beispielen auf. Die
Fachbroschüre ist um 15 €
bei der Landwirtschaftskammer
Steiermark
erhältlich. Bestellung unter:
Tel. 0316/8050-1433 oder
E-Mail [email protected]
Informationen zur Investitionsförderung auf der Homepage www.klimafonds.gv.at/
foerderungen
Weitere Informationen: Bundesverband
Photovoltaic
Austria: Tel. 01/5223581, EMail:
offi[email protected],
www.pvaustria.at
32
BAUERNJOURNAL LEBENSQUALITÄT BAUERNHOF
BAUERN UND NICHTBAUERN
Brücken bauen statt Mauern
1951 waren in
Österreich 1.600.000
Menschen in der
Landwirtschaft
beschäftigt, 2010 nur
noch 413.755. Schon
alleine aus diesen
Zahlen lässt sich
ableiten, dass immer
weniger Menschen
einen direkten Bezug
zu zeitgemäßer
Landwirtschaft haben.
wird die Frage diskutiert, welches Bild die nichtbäuerliche
Bevölkerung von der Landwirtschaft hat bzw. wie dieses
Bild verbessert werden kann.
Zielgruppengerechte,
sachliche und aktuelle Information in Medien und Schulen
ist ein wesentliches Element.
Landwirtschaft braucht entsprechende Produktionsstätten und Maschinen, gewisse
schmutz- oder geruchsbildende Arbeiten gehören dazu.
GEMEINSAM BRÜCKEN BAUEN: Bewusstsein bilden mit Gesprächen – Bauern
sollten den Dialog mit der nichtbäuerlichen Bevölkerung suchen und pflegen.
Foto: Widmoser
ANNA ECKL, ANNA ECKL, LEBENSQUALITÄT AM BAUERNHOF, NÖ
War es früher noch gang und
gäbe, selbst am Bauernhof aufgewachsen zu sein oder über
Verwandte/Freunde Kontakt
zu Vieh, Feldern, Weingärten
und Waldwirtschaft zu haben, so ist dies heute nicht
mehr selbstverständlich. Das
unmittelbare Erleben davon,
wie es den Tieren im Stall tatBäuerliches Sorgentelefon
Beratung und
Information
Lebensqualität
Bauernhof ist
eine bundesweite Einrichtung der
Landwirtschaftskammern für
Bauernfamilien in schwierigen
Lebenssituationen. Telefonische
Beratung bei Problemen,
Sorgen und Konflikten erhält
man am österreichweiten bäuerlichen Sorgentelefon unter Tel. 0810/676810. In den
Bundesländern Kärnten, Salzburg,
Tirol und Niederösterreich stehen zusätzlich Mitarbeiter für
psychosoziale Beratungen und
Unterstützung zur Verfügung.
www.lebensqualitaetbauernhof.at
sächlich geht oder welche Herausforderungen ein Ackerbauer oder Winzer zu bewältigen hat, bleibt somit auf der
Strecke. Dies wiederum öffnet
den Raum für Imagebilder, auf
die Handelsketten und Tourismus setzen. Glückliche Tiere und Landwirte, die das BioIdyll erfüllen, sollen zu Kauf
oder Urlaub anregen. Am anderen Ende des Extrems bedienen manche Medien und
Organisationen abschreckende Bilder von Tierleid, Pestizideinsatz oder Geruchsbelästigung.
Oft falsche Meinungen
Der Mangel an Wissen schürt
Emotionen und öffnet die
Pforten für polarisierende
Sichtweisen und Vorstellungen, die zwar fernab der Realität sind, sich aber trotzdem
zu schwer korrigierbaren Positionierungen verfestigen.
Bedauerlicherweise besteht in
unserer Gesellschaft zunehmend die Tendenz, zu vielen
Dingen einen Standpunkt zu
vertreten, auch wenn das entsprechende Basiswissen und
der Einblick in das Leben des
anderen fehlen. Nichtbauern
beschweren sich über die Ge-
ruchsbelästigung durch Stall
und Gülleausbringung, kritisieren den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und die
Verteilung von Fördergeldern.
Landwirte klagen darüber,
dass parkende Privatautos die
Durchfahrt mit Erntemaschinen behindern, Stallbauvorhaben über Jahre durch Anrainer verzögert werden und
meinen, dass es den „HäuslLeuten“, Angestellten und Arbeitern allgemein besser geht.
Aus beidem entstehen Vorurteile und ihre destruktiven
Folgewirkungen.
Unsichtbare Mauern
Das Gefühl, von seinen Mitmenschen abgelehnt oder
nicht verstanden zu werden,
stärkt nicht selten das Bestreben, seine Ansprüche mit Gewalt durchsetzen zu wollen.
Unsichtbare Mauern bauen
sich auf, hinter ihnen lässt
es sich gut verschanzen und
im übertragenen Sinn hervorschießen. Zur Kompensation
des eigenen Minderwertigkeitsgefühls werden die anderen abgewertet und schlecht
geredet. Aus dem Nichtwissen um die Leistung des anderen resultiert Neid. Vielerorts
Dialog suchen
Verständnis dafür kann entstehen, wenn im Alltag der
Dialog zur nichtbäuerlichen
Mitbevölkerung gesucht und
gepflegt wird. Ein Schweinehalter erzählte davon, dass
sich das Miteinander im Dorf
entscheidend verbessert habe,
seit er die Anrainer einige
Tage vor der geplanten Gülleausbringung davon informiere und sie so vorsorgend die
Fenster schließen könnten.
„Du musst die Veränderung
sein, die du in der Welt sehen willst“, sagte Gandhi. In
der Praxis bedeutet das, Wertschätzung für mein eigenes
Sein und Tun aufzubauen und
der nichtbäuerlichen Mitbevölkerung aktiv ein realistisches Berufsbild zu kommunizieren.
Abschließend noch
ein
selbstkritischer Blick, wie ich
als Landwirt die Nichtbauern
sehe. Auf Augenhöhe und mit
Wertschätzung oder verschanze ich mich hinter Abwertung
oder Überheblichkeit? Wie
man in den Wald hineinruft,
so schallt es zurück. Vorurteile lassen Mauern wachsen, die davon abhalten, den
anderen besser zu verstehen
und selbst besser verstanden
zu werden. Brücken hingegen verbinden Menschen, das
verbindende Element ist wertschätzende Kommunikation.
BAUERNJOURNAL LEBENSMITTELKENNZEICHNUNG
33
BEANSTANDUNGEN WEGEN KENNZEICHNUNGSFEHLERN VERMEIDEN
Neue Vorschriften beim Etikett
Aufgrund der
europäischen
Verbraucherinformationsverordnung gibt
es einige Neuerungen bei
der Etikettierung, auf die
bäuerliche Produzenten
achten müssen.
einzelne Produkte bzw. Produktgruppen ausgenommen,
wie beispielsweise:
Q unverarbeitete Erzeugnisse,
die nur aus einer Zutat bestehen, wie z. B. Eier, Honig
Q Erzeugnisse, die unverarbeitet sind, aber gereift sein
können, z. B. getrocknete fermentierte Fleischstücke
Q Wasser, Kräuter, Salz, Tee,
Essig, verschiedene Zusatzstoffe etc.
Achtung: Werden Aussagen
über einen Nährwert eines Lebensmittels gemacht, so gilt
generell eine verpflichtende
Nährwertkennzeichnung!
MARTINA ORTNER, LKÖ
Ende vergangenen Jahres wurden die österreichischen Vorschriften zur Lebensmittelkennzeichnung (LMKV) durch
die europäische Verbraucherinformationsverordnung (EU)
Nr. 1169/2011 (LMIV) ersetzt.
Obwohl sämtliche Vorgaben
seit 13. Dezember 2014 gelten
bzw. die verpflichtende Nährwertkennzeichnung ab 13. Dezember 2016 gelten wird, gibt
es noch einige Unklarheiten
und Auslegungsunterschiede.
Wichtig ist, dass vor Anfertigung neuer Etiketten die neuen Vorgaben eingearbeitet und
keine großen Etikettenvorräte angefertigt werden. Einige
der wesentlichen Neuerungen
werden nachfolgend erläutert.
Verpflichtende Nährwertdeklaration – Ausnahmen?
Die verpflichtende Nährwertkennzeichnung gilt ab 13. Dezember 2016, wobei es 19
Punkte betreffend Ausnahmen
gibt (Anhang V der LMIV). Für
Direktvermarkter ist die Ausnahme unter Punkt 19 von Bedeutung, die wie folgt lautet:
„Lebensmittel, einschließlich
handwerklich hergestellter Lebensmittel, die direkt in kleinen Mengen von Erzeugnissen
durch den Hersteller an den
Endverbraucher oder an lokale
Einzelhandelsgeschäfte abgegeben werden, die die Erzeugnisse unmittelbar an den Endverbraucher abgeben.“
ETIKETTEN MÜSSEN den europäischen Kennzeichnungsvorschriften entsprechen. Da noch einige Auslegungsfragen zu klären sind, sollte man derzeit keine
großen Etikettenvorräte anfertigen lassen.
Foto: Stinglmayr/APV
Das bedeutet, Direktvermarkter sind von der verpflichtenden Nährwertkennzeichnung
ausgenommen, wenn sie direkt
an Endverbraucher, Gastronomie und lokale Einzelhandelsgeschäfte verkaufen.
Derzeit wird versucht, die Auslegung einiger Begriffe zu klären. Es ist in Diskussion, dass
Direktvermarktungsprodukte
auch dann ausgenommen sein
werden, wenn diese zwar auch
Bezeichnung des Lebensmittels
(Codex Kapitel B 32)
Topfen aus Rohmilch darf nur vom
Tierhalter hergestellt werden.
Name und Anschrift des
Lebensmittelunternehmers
Nettofüllmenge
Verbrauchsdatum (bei Rohmilchprodukten)
oder Mindesthaltbarkeitsdatum
Temperatur und Lagerbedingungen
Zutaten
hervorheben der allergenen Zutaten
durch z. B. fette Schrift
Auflistung sämtlicher Zutaten, bei Zugabe
zusammengesetzter Zutaten
Welche Neuerungen
gibt es?
Neu: Mindestschriftgröße vorgeschrieben
an den Großhandel abgegeben
Die verpflichtenden Informawerden, aber nur bei lokaler
tionen müssen an einer gut
Bedeutung. In der Praxis könnsichtbaren Stelle angebracht
te das heißen, dass keine össein und aufgrund von Schriftterreichweite Listung gegeben
art, Kontrast und Hintergrund
sein darf, wenn die Ausnahme
deutlich und gut lesbar sein.
in Anspruch genommen wird.
Neu ist eine MindestschriftgröEbenso nicht geklärt ist, ob die
ße von 1,2 mm für KleinbuchAusnahme auch bei der Verstaben (bzw. 0,9 mm, wenn die
marktung via Fernabsatz (z. B.
Verpackungsoberfläche weniOnlineshop) möglich ist.
ger als 80 cm2 ausmacht).
Von der verpflichtenden NährNeu: Sichtfeldregelung
wertkennzeichnung sind auch
Sichtfeldregelung
bedeutet,
dass folgende Angaben auf einen Blick erfassbar sein müssen (ohne das Produkt zu drehen oder zu wenden):
Q Bezeichnung des LeTopfenaufstric
h mit Kräutern
bensmittels
z. B. aus pasteurisi
erter Milch oder
mit Rohmilch her
Q Nettofüllmenge
gestellt
x % F. i. T.
Q Alkoholgehalt (bei alkoMilli Schäfer
holischen Getränken mit
Milchstraße 55, 123
4 Wiesengrund
mehr als 1,2 % Alkohol)
250 g
Neu:
MindesthaltbarZu verbrauchen bis
TT/MM oder
mindestens haltba
keitsdatum und Lagerr bis TT/MM
bedingungen
müssen
gekühlt lagern bei
max. 6 °C
beisammen stehen.
Zutaten: Topfen*,
Sauerrahm, x %
Kräuter
(Sellerie), Salz,
Senf * (Senfkörn
er,
WeingeistessigZu
cker)
N
e Hinweis auf LagerbedinNeu:
ggu
un
u
n
gungen
und Verbrauchsfrist
nach
na
n
ac dem Öffnen
a
Fortsetzung auf Seite 34
IV
34 Anzeigen
Der Bauer . 9. September 2015
Waren, die nach dem Öffnen
andere Lagerungsbedingungen und eine kürzere Haltbarkeit haben, müssen mit entsprechenden Hinweisen versehen sein, z. B. bei Marmelade „nach dem Öffnen gekühlt
lagern und bald verbrauchen“
oder „nach dem Öffnen gekühlt lagern und innerhalb
von xx Tagen verbrauchen“.
Neu: Hervorheben von Allergenen in der Zutatenliste
Seit 13. Dezember 2014 müssen bei verpackten Waren allergene Stoffe in der Zutatenliste hervorgehoben werden,
z. B. durch Schriftart oder
Hintergrund. Der Wortlaut
„enthält …“ und das Allergen
ist zu verwenden, wenn keine
Zutatenliste erforderlich ist
und wenn das Allergen nicht
aus der Bezeichnung des Lebensmittels hervorgeht. Als
Allergene gelten die 14 in der
Verordnung (Anhang II) angeführten Stoffe oder Erzeugnisse (namentlich alle glutenhaltigen Getreide, Milch, Eier,
Sellerie, Senf, Sulfite, sämtliche Nüsse, Erdnüsse, Sesam,
Sojabohnen, Lupinen, Weichtiere, Fisch, Krebstiere).
Neu: Kennzeichnung von
Wursthüllen
Die Wursthülle ist zu deklarieren. Wenn diese essbar ist,
in deren Art, z. B. Schafsaitling; wenn sie nicht essbar ist,
mit dem Wortlaut „Wursthülle nicht zum Verzehr geeignet“.
Neu: Allergeninformationen
bei offen angebotenen Lebensmitteln
Auch bei offenen Lebensmitteln, Speisen und Getränken
wie am Marktstand, in Bauernläden, Buschenschänken
oder in Beherbergungsbetrieben muss über allergene Stoffe informiert werden. Die Information kann mündlich
oder schriftlich erfolgen. Welche der 14 allergenen Stoffe in
welchen Produkten vorkommen, ist zu dokumentieren.
Wird die Allergeninformation mündlich erteilt, sind jene
Personen zu schulen, die die
Informationen geben. Schulungen bieten die Landwirtschaftskammern an. Es besteht
aber auch die Möglichkeit diese Schulung online und damit
zeitlich und örtlich unabhängig zu Hause zu absolvieren.
Nach der Durchführung eines
Tests kann der Schulungsnachweis selbst ausgedruckt
werden. Etwa zwei Stunden sollte man für Schulung
und Test einplanen. Einsteigen und anmelden unter:
www.allergene-schulung.at.
Kostenbeitrag: 15 €.
Neu:
Herkunftskennzeichnung von Fleisch:
Die Herkunft von verpacktem
frischem bzw. tiefgekühltem
Fleisch von Schweinen, Schafen, Ziegen und Hausgeflügel
ist am Etikett mit folgenden
Angaben zu kennzeichnen
Q „aufgezogen in: Name des
Mitgliedstaats bzw. Drittlands“, in dem die Aufzucht
stattgefunden hat (gemäß den
artenspezifischen Kriterien)
Q „geschlachtet in: Name des
Mitgliedstaats bzw. Drittlandes“, in dem die Schlachtung
stattgefunden hat.
Q die Partienummer zur
Kennzeichnung des Fleisches
Bei offener Ware, Fleischzubereitungen, Fleisch als Zutat und Fleischwaren muss
die Herkunft nicht deklariert
werden.
Neu: Angabe des Datums des
Einfrierens
Bei eingefrorenen Waren
muss zusätzlich zum Mindesthaltbarkeitsdatum auch
das Datum, an dem die Ware
eingefroren wurde, angegeben
werden.
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Die Top-Leistungsbringer waren heuer bei Wintergerste die
Hybridsorte Sy Leoo und die
kurze, standfeste Anemone.
Hybridgerste bildet ein größeres Wurzelsystem aus und
kommt mit schwierigeren Bedingungen besser zu recht. Sy
Leoo bringt sichere Mehrerträge in der Praxis. Sie reift mittelfrüh, ist die standfesteste Hybridgerste und erzielt Höchsterträge mit gutem Futterwert.
Sy Leoo ist extrem vital und
rasch in der Jugendentwicklung, sodass eine Aussaat bis
Mitte Oktober möglich ist. Da-
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Mais angebaut werden.
Wie 2014 hat die zweizeilige
Wintergerstensorte Anemone
auch 2015 in den AGES-Prüfungen im Ertrag als beste aller
eingetragenen Sorten ihre hervorragende Eignung für alle
österreichischen Anbaulagen
unter Beweis gestellt. Mit ihrer
frühen Reife ist sie an unsere
Anbauverhältnisse bestens angepasst und die sehr gute
Standfestigkeit macht sie für
den Veredlungsbetrieb gleichermaßen interessant wie für
den Marktfruchtbetrieb. Eine
sehr gute Kornqualität bringt
hohen Futterwert und gute
Vermarktungschancen
bei
Anemone. Zudem zeigt sie
eine geringe Anfälligkeit für
Halm- und Ährenknicken.
Anemone ist auch wenig anfällig für Vergilbung im Herbst/
Winter und Frühjahr.
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Impressum
Inhaber und Herausgeber: Landwirtschaftskammer OÖ, Auf der
Gugl 3, 4021 Linz. Redaktion: Mag. Anita Stollmayer, & 050/69021364, Mag. Elisabeth Frei-Ollmann, & 050/6902-1591,
Mag. Jacqueline Stitz, & 050/6902-1590; Fax: -91491,
E-Mail: [email protected]; Redaktionsschluss: Mittwoch, 12
Uhr. Hersteller: Landesverlag Druckservice, 4600 Wels, Boschstraße 29. Erscheinungsort: 4020 Linz, Verlagspostamt: 4600 Wels.
P.b.b., Anzeigen: AGRO Werbung GmbH, Harrachstr. 12, 4010
Linz, & 0732/776641, Fax 784067, E-Mail: post@agrowerbung.
at; Kleinanzeigen & 050/6902-1100, Fax: -91100, E-Mail: [email protected]. Für leichtere Lesbarkeit sind die Begriffe, Bezeichnungen und Titel z. T. nur in einer geschlechterspezifischen
Formulierung ausgeführt, sie richten sich an Frauen und Männer
gleichermaßen. Mit + gezeichnete Beiträge sind von Firmen.
Offenlegung nach § 25 Mediengesetz:
Eigentümer: Landwirtschaftskammer Oberösterreich, Auf der
Gugl 3, 4021 Linz, Präsident ÖR Ing. Franz Reisecker. Grundlegende Richtung: Mitteilungsblatt der Landwirtschaftskammer Oberösterreich, Information der Kammermitglieder über land- und
forstwirtschaftliche Belange, Mitteilungen und Fachinformationen des land- und forstwirtschaftlichen Förderungsdienstes.
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gute praktische und theoretische Kenntnisse in der Landund Forstwirtschaft
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Bereitschaft zur Ablegung der erforderlichen Dienstprüfungen
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Ihre Bewerbung mit Lebenslauf richten Sie bitte bis spätestens 16.10.2015 an die Sozialversicherungsanstalt der Bauern,
Regionalbüro Oberösterreich, Frau Mag.a Astrid Hengstschläger, Blumauerstraße 47, 4020 Linz, Tel.: 0732/7633-4271,
E-Mail: [email protected]
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verbundenen Einreihung zu erhöhen.
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Mitarbeiterin/Mitarbeiter in der
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Mitarbeiterin in der Rinder- und Schweineklassifizierung auf regionalen Schlachtbetrieben ein.
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