Responsible Down Standard 2.0

Textile Exchange
Responsible
Down
Standard
2.0
Deutsch
Copyright: © 2014 Textile Exchange
© 2014 Textile Exchange. Alle Rechte vorbehalten. RDS, RESPONSIBLE DOWN STANDARD sowie
das Logo “RDS” sind Handelszeichen von Textile Exchange.
Responsible Down Standard wurde erstmals im Januar 2014 року gestartet.
Für die Anpassung an RDS 2.0 behalten die Objekte ihre Geltung bis 30.März 2016.
Nähere Information über den Übergang zu RDS 2.0 können Sie der
http://responsibledown.org/ entnehmen.
Webseite
Haftungsverzicht
Trotz der Tatsache, dass dieses Dokument mit entsprechender Aufmerksamkeit verfasst wurde,
ERKLÄREN HIERMIT Textile Exchange und die anderen zu seiner Ausarbeitung herangezogenen
Parteien, dass dieses Dokument ohne jegliche Garantien, weder ausdrücklich noch impliziert,
bezüglich der Genauigkeit oder der Zielentsprechung zur Verfügung gestellt wird, und
ÜBERNEHMEN HIERMIT keine Haftung (direkte oder indirekte) für irgendwelche Folgeschäden
oder Verluste, die aus oder in Zusammenhang mit der Nutzung dieses Dokumentes entstehen.
Urheberrecht
Diese Ausgabe ist urheberrechtlich geschützt. Die enthaltenen Informationen und Daten dürfen
unverändert nur für eigene (nichtkommerzielle) Zwecke genutzt oder wiedergegeben werden. Die
anderen Rechte sind geschützt. Die Information und die Materialien aus dieser Publikation dürfen
für Selbststudium, Forschungen, Kritik oder Prüfung laut Urheberrechtsgesetz in der Fassung von
1976 weiterverwendet werden.
In allen nach den Anforderungen des Urheberrechtsgesetzes 1976 wiedergegebenen Materialien
muss deutlich gekennzeichnet werden, dass Responsible Down Standard die Quelle aller
ausgewählten Übergänge, Zitate, graphischen Darstellungen und sonstiger Information ist.
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Inhalt
Begriffsbestimmungen …………………………………………………………………..3
Vorwort……………………………………………...……………………………………..7
Internationale Arbeitsgruppe - RDS INTERNATIONAL…...………………………….8
Ziel ………………………………………………………………......………………….....9
Anwendungsbereich ...………………………………………..…………………………9
Zertifizierung ……………………………………………………………….……………..9
Arten von Anforderungen …….…………………………………….………………….12
Hinweise….………………………………………………………………....…………….14
1. Modul “Farm” …………………………………………………………..………........15
2. Modul “Schlachtung” ……………………………………………………….……….30
3. Modul “Transport” ………………………………………………………….………..33
4. Modul “Gruppe von Kleinfarmern” …………………………………...……………35
5. Textile Exchange Content Claim Standard (TE CCS) …………………..………...38
6. Modul “Zertifizierung einer Zuchtfarm” (unverbindlich) ………………...……….39
Anhang А Auditverfahren …………………………………………………..………….40
Anhang В Gruppen von Kleinfarmern ………………………………………………..43
Anhang С Anforderungen an die Farmen, die ihre wirtschaftliche Tätigkeit auf
Vertragsbasis ausüben….…………………………………………………….…………46
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Begriffsbestimmungen
Diese zusätzlichen Begriffsbestimmungen ersetzen diejenigen, die der Content Claim
Standard beinhaltet.
Vorangekündigtes Audit (Announced Audit)
Mit den Vertretern des Unternehmens wird im Voraus Kontakt aufgenommen, um einen
Termin für die Auditdurchführung auf dem Gelände des jeweiligen Unternehmens
festzusetzen.
Hersteller (Assembler)
Das Unternehmen, das die Daunen für die Herstellung der daunengefüllten Produkte
verwendet (z.B. Jacken, Schlafsäcke, Bettwäsche).
Audit (Audit)
Ein Verfahren, das die Übereinstimmung mit den Anforderungen des Standards prüft. Die
Audits können sowohl auf dem Gelände des Betriebes als auch in seinem
Geschäftsbereich (Prüfung der Unterlagen) oder gleichzeitig in zwei Stellen durchgeführt
werden.
Zertifizierungsstelle (Certification Body (CB))
Eine bevollmächtigte Drittpartei, die das Audit und die Zertifizierung gemäß den von
diesem Standard festgelegten Regelungen durchführt.
Zertifizierte Produkte (Certified products)
Laut Standard können zu den zertifizierten Produkten folgende Produkte gehören:
a) das zu 100 % zertifizierte Wassergeflügel;
b) b) Daunen und Federn, die zu 100 % von Wassergeflügel gewonnen worden sind;
c) c) Federn-Daunen-Mischungen von Wassergeflügel, wo der Anteil des zertifizierten
Materials von 5 bis 99% beträgt. Auf die Fertigwaren, die nicht zertifizierte Daunen
enthalten, darf keine RDS-Bezeichnung und kein RDS-Logo aufgetragen werden.
Überwachungskette (Chain of custody)
Ein Belegverarbeitungs- und Überwachungssystem, das sich auf ein bestimmtes
Ausgangsmaterial erstreckt, welches alle Verarbeitungsstufen bis zur Endproduktion
durchläuft.
Die Überwachungskette ermöglicht, die Identität des Ausgangsmaterials zu gewährleisten.
Sammler (Collector)
Eine Person oder ein Unternehmen, das sich mit dem Sammeln von Daunen und Federn
bei den Farmern beschäftigt, sowie mit deren Vertrieb an andere Sammler,
Daunenverkäufer und/oder Unternehmen, die die Daunen und Federn vorverarbeiten
(verarbeiten). Der Sammler kann selbständig oder zu den Bedingungen eines Vertrages
arbeiten, der von den anderen Sammlern / Unternehmen, die sich mit der Verarbeitung
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(Vorverarbeitung) von Daunen beschäftigen, abgeschlossen wird. Es kann mehrere Niveaus
von Sammlern geben. In diesem Standard wird ein Kleinsammler als “ein registrierter
Sammler“ definiert, er beschäftigt sich mit dem Sammeln in den Hauswirtschaften und ist
als zertifizierter Großsammler laut den RDS-Anforderungen registriert worden.
Bestätigungsbesuch (Confirmation visit)
Eine Ankündigung findet weniger als eine Stunde zuvor statt; Sichtprüfung der
Übereinstimmung mit den Anforderungen an die Bedingungen der Tierhaltung. Die
Bestätigungsbesuche sollten zusätzlich zu den Vollaudits durchgeführt werden.
Content Claim Standard (TE CCS)
”Textile Exchange Content Claim Standard” ist ein Standard für die Überwachungskette
und wird für die Kontrolle und Überprüfung des Anteils von einem oder mehreren
Ausgangsmaterialien (Rohstoffen) im Enderzeugnis vorausbestimmt. “Textile Exchange“ ist
der Eigentümer und der Verwalter von CCS, eine nicht profitable Organisation, die für eine
verantwortliche nachhaltige Entwicklung in der Branche der Textilerzeugnisse in der
internationalen Kette deren Qualitätsbewertung zuständig ist.
Daune (Down)
Ein dünnes Untergefieder des Wassergeflügels, das sich unter dem Obergefieder befindet.
Für die Vereinfachung bezieht sich in diesem Standard der Begriff “die Daune“ auf das
ganze Gefieder, das aus den Daunen und den Federn besteht. Alle Anforderungen dieses
Standards erstrecken sich auf die Daunen und die Federn.
Farm (Farm)
Jedes beliebige Objekt, wo das Wassergeflügel für die Nahrungsmittelherstellung oder für
die Aufzucht von Rasse- und Zuchtwassergeflügel gehalten wird.
Es wird auch als “Zuchtfarm“, “Aufzuchtfarm“ sowie als “Fütterungsfarm
(Fütterungsbetrieb)“ bezeichnet.
Zwangsfütterung (Force-feeding)
Die Zwangsfütterung ist eines der Fütterungsverfahren, bei dem man das Wassergeflügel
mehr zu fressen zwingt als es nötig ist / als es braucht. Dies betrifft insbesondere die
Handfütterung unter Einsatz verschiedener mechanischer Geräte (Rohre), um den
Fettanteil des Geflügels zu erhöhen, z.B. für die Produktion der Gänseleberpastete.
Brutanstalt (Hatchery)
Ein Objekt, wo die Eier von Wassergeflügel unter Verwendung mechanischer
Vorrichtungen oder auf natürliche Weise bebrütet werden, um die Küken von
Wassergeflügel zu bekommen.
Industriefarmen (Industrial farms)
Ein Objekt, wo das vorhandene Wassergeflügel, das diesem Unternehmen gehört, für den
Absatz an die Betriebe der Fleischwarenindustrie aufgezüchtet wird.
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Lebendrupf (Live plucking)
Ein Verfahren für die Gewinnung der Daunen und Federn vom lebenden Wassergeflügel.
Für die Zwecke dieses Standards umfasst der Lebendrupf auch jegliche Form des
Sammelns von Mauserprodukten.
Parallelproduktion (Parallel production)
Die Haltung von dem zertifizierten und nicht zertifizierten Wassergeflügel oder von Daunen
und Federn an einem Ort.
Zuchtfarm (Parent farm)
Eine Farm, wo das Wassergeflügel zum Zwecke der Eiergewinnung gezüchtet wird. In
allen Fällen, wenn die Daune, die den RDS-Anforderungen zu entsprechen hat, auf der
Zuchtfarm gesammelt wird, unterliegt die ganze Zuchtfarm einer Zertifizierung für die
Übereinstimmung mit den Anforderungen des Standards.
(Vor-)Verarbeitungsbetrieb ((Pre-)Processor)
Ein Betrieb, wo die Daunen und Federn verarbeitet (vorverarbeitet) werden. Er kann eine
oder mehrere solche Tätigkeitsarten umfassen: Trocknung, Abtrennung, Reinigung,
Sortierung, Durchmischung, Laboranalyse und Verpackung.
Zertifikat für Tätigkeitsbereich (Scope Certificate)
Das von einer Zertifizierungsstelle ausgestellte Dokument bestätigt, dass ein bestimmtes
Unternehmen zur Erzeugung der Produkte gemäß den Anforderungen dieses Standards
qualifiziert ist.
Halb angekündigtes Audit (Semi-announced audit)
Die am Objekt durchgeführten Audits, deren Durchführung im Zeitraum von 72 Stunden
angekündigt wird, um sicherzustellen, dass dieses Objekt geöffnet ist und die zuständigen
Personen, deren Anwesenheit für die Auditdurchführung an diesem Objekt erforderlich ist,
vor Ort sind.
Sollen (Shall)
Der Begriff “sollen“ bedeutet im Text dieses Standards, dass die Anforderung verbindlich
ist.
Müssen (Should)
Der Begriff “müssen“ bedeutet im Text dieses Standards, dass die Anforderung
empfohlen wird.
Objekt (Site)
Eine einzelne Farm, ein Funktionalbereich des Unternehmens oder eine Vereinigung von
Bereichen, die sich an einem Ort befinden, der sich seiner geographischen Lage nach von
den anderen Bereichen dieses Unternehmens unterscheidet.
Schlachthof (Slaughter Site)
Ein Objekt, wo das Wassergeflügel geschlachtet wird und wo von den Schlachtkörpern die
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Daunen und Federn gerupft werden. Die Schlachtung kann manuell oder maschinell auf
den Farmen, kleinen Objekten oder großen Schlachthöfen durchgeführt werden.
Kleinfarmen (Small Farms)
Die Farmen für Wassergeflügel, die den einzelnen Personen oder den Hauswirtschaften
(aber keinen Gesellschaften) gehören. Das Geflügel wird für den Eigenbedarf oder
örtlichen Verbrauch gezüchtet, und nicht für die Schlachtung im industriellen Umfang oder
für die Ausfuhr.
Unangekündigte Audits (Unannounced audits)
Der Auditor kündigt dem Farmer einen Zeitraum von maximal 2 Monaten an, während
dessen am Objekt ein Audit durchgeführt wird. In diesem Fall kommen die Auditoren ohne
zusätzliche Ankündigung. Am Jahresanfang, zur Zeit der Zertifizierung, benachrichtigt die
Zertifizierungsstelle den Farmer über den Zeitraum, während dessen am Objekt das Audit
durchgeführt wird, sowie über die Anwesenheitspflicht der zuständigen Personen und das
Vorhandensein in dieser Zeit griffbereit aller notwendigen Unterlagen.
Großhändler (Trader)
Ein Unternehmen, das sich mit dem Verkauf (Aufkauf und Vertrieb) der den RDSAnforderungen entsprechenden Produkte beschäftigt und ein Glied der Lieferkette von
der Daunen-Quelle bis zum Einzelhändler der Fertigerzeugnisse ist, unabhängig davon, ob
die Erzeugnisse wirklich abgenommen werden (z.B. die Handelsunternehmen, die sich mit
dem Import / Export oder Großhandelsverkauf von Fertigwaren beschäftigen, oder
die Großhandelsniederlassungen, die die Markenerzeugnisse an andere Händler
verkaufen).
Die Vertreter, die keine Besitzer der Erzeugnisse sind, sowie die Händler, die die
Erzeugnisse an die Endverbraucher verkaufen, werden zu den Großhändlern nicht gezählt.
Transaktionszertifikat (Transaction Certificate (TC))
Ein von der Zertifizierungsstelle ausgestelltes Dokument bestätigt, dass die Erzeugnisse,
die ein Unternehmen dem anderen übergibt, in vollem Maße den Anforderungen von
“Responsible Down Standard” entsprechen.
Lagerhaus (Warehouse)
Ein Ort/Objekt, wo die Daunen und Federn gesammelt und aufbewahrt werden.
Wassergeflügel (Waterfowl)
Im Text dieses Standards bezieht sich der Begriff “das Wassergeflügel“ auf
die im Haushalt gezüchteten Enten und Gänse.
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Vorwort
Als Quelle von Daunen und Federn, die in den Konsumgütern für die Wärmeisolierung
verwendet werden, dienen verschiedene internationale Ketten deren Produktion und
Verarbeitung. Deswegen verfügen die Einzelhändler und Verbraucher über keine
ausreichende Information über die Herkunft und die Herstellungsbedingungen der
Erzeugnisse. Daraus ergeben sich die Fragen, die mit den ordnungsgemäßen
Haltungsbedingungen des Wassergeflügels sowie mit fehlender Rückverfolgbarkeit der mit
Federn und Daunen gefüllten Artikel verbunden sind. Um die Richtigkeit der
Anforderungen an die Fertigwaren zu gewährleisten, ist eine ständige Kontrolle in Form
von Überwachungsketten erforderlich (von den Quellen der Daunengewinnung bis zu den
Fertigprodukten).
RDS stellt sicher, dass die Bewertung durch eine unabhängige Drittperson aller mit der
Aufzucht und Haltung des Wassergeflügels verbundenen Fragen sowie das Vorhandensein
einer Überwachungskette dazu beitragen, im Ganzen die Haltungsbedingungen des
Geflügels zu verbessern und zugleich den Großhändlern und den Verbrauchern mehr
Gewissheit bei ihrer verantwortungsvollen Auswahl der Quellen der Daunengewinnung zu
geben.
Die Ausarbeitung der RDS-Erstausgabe wurde von “The North Face“ finanziert, sie wurde
dank gemeinsamer Bemühungen von “Control Union“, “Textile Exchange“ und “The
North Face“ verfasst. Die Ausarbeitung berücksichtigte eine allseitige Untersuchung der
regionalen Praxis, der Lieferkettenmodelle sowie den vorhandenen Standards der
Tierhaltung unter Heranziehung einer großen Anzahl von Interessenten. Zum Abschluss
der Ausarbeitung des Standards hat “The North Face“ sein Besitzrecht an “Textile
Exchange” übergeben.
Diese aktuelle RDS-Ausgabe wurde von der Internationalen Arbeitsgruppe verfasst. Die
Gruppenmitglieder haben dieser Ausgabe sehr viel Zeit gewidmet sowie ihre großen
Erfahrungen vermittelt, indem sie bei der Verbesserung von RDS und bei seiner
Umwandlung zu einem besseren Instrument für den Übergang der Daunen- und
Federindustrie zu mehr humanen Arbeitsverfahren mitgewirkt haben.
RDS ist eine Informationsquelle für die ganze Industrie zum Zweck der Verbesserung der
Haltungsbedingungen und der Überwachungskette der weltweiten Verwendung von
Daunen und Federn.
Die Revision von RDS wird mindestens einmal dreijährlich durchgeführt. Im Zeitraum
zwischen den Revisionen kann die Gebrauchsanleitung (Implementation Manual) durch
einige unwesentliche Korrekturen oder Erläuterungen ergänzt werden. Mehr Information
kann man bei entsprechender Zertifizierungsstelle einholen.
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Internationale Arbeitsgruppe - RDS International
Technische Gruppe:
Györgyi Ács Feketéné, Control Union
Adam Mott, The North Face
Anne Gillespie, Textile Exchange
Ashley Gill, Textile Exchange
Leitungskräfte:
Abi Rushton, Ethical Expert Ltd.
Alexander Baer, Pro Down Alliance
Beth Jensen, Outdoor Industry Association (OIA)
Margot Bennett, Coyuchi
Pamela Ravasio, European Outdoor Group (EOG)
Peter Roebuck, Trendsetter Home Furnishings
Stave Richardson, adidas
Beratergruppe:
Daniel Uretsky, Allied Feather & Down
Oistein Thorsen, Benchmark Sustainability Science
Charlie Ducas, C&A
Chad Altbaier, Downlite
Christine Hector, Down Décor
Dr. Juliane Hedderich, Ines Chucholowius, European Down & Feather Association (EDFA)
Matt Lieber, Josh Jarman, European Down & Feather Testing Laboratory (IDFL)
Joel Mertens, Valerie Presolly, Mountain Equipment Co-op (MEC)
Tab Morin, Multi Glory Home Textiles
Cathy Resler, PVH
Travis Stier, Pacific Coast Feather
Wendy Savage, Nicholas Allen, Patagonia
Rainer Zah, Quantis International
Hilke Patzwall, Markus Ernst, VAUDE Sport
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Ziel
Das Ziel von “Responsible Down Standard” ist es, eine humane Behandlung von
Wassergeflügel in der Daunen-Lieferkette sicherzustellen. Dieses Ziel wird dadurch erreicht,
dass die Industrie ein effektives Instrument an die Hand bekommt, um die Lieferungen der
Daunen und Federn von dem Wassergeflügel zu verhindern, dem irgendein Schaden
zugefügt wurde, und um ein System von Überwachungsketten für die Begründung der
Übereinstimmung der Materialquelle mit den festgelegten Anforderungen zu schaffen.
Anwendungsbereich
Der Anwendungsbereich umfasst die ganze Lieferkette von Daunen und Federn des
Wassergeflügels beginnend von dem Brüten, der Schlachtung, der Herstellung der
Fertigerzeugnisse bis zum Endvertrieb der Produkte an die Einzelhändler ohne jegliche
geographische Begrenzungen. RDS wird auf die Industrie- und Kleinfarmen angewandt,
welche die Lieferketten der Materialien an die Sammler darstellen. Der Standard beinhaltet
auch ein unverbindliches Modul für die Zertifizierung der Zuchtfarmen. Der Standard kann
sowohl auf die Mischerzeugnisse als auch auf die Erzeugnisse, die zu 100% aus den
zertifizierten Materialien bestehen, angewandt werden; zugleich darf eine Markierung, die
die Zertifizierung der Übereinstimmung mit den RDS-Anforderungen bestätigt, auf die
Fertigwaren nur dann aufgetragen werden, wenn 100% von Daunen oder Federn deren
Zusammensetzung zertifiziert sind.
Zertifizierung
Anwendung: Die Audits von einer unabhängigen Drittperson und die Zertifizierung der
Übereinstimmung mit den RDS-Anforderungen sind auf die ganze Lieferkette anzuwenden,
darunter auch auf die Unternehmen, die sich mit der Daunenverarbeitung beschäftigen,
auf die Hersteller der Fertigwaren sowie auf alle Großhändler (sieh Begriffsbestimmungen).
Die Forderung der Zertifizierung von Einzelhändlern wird nicht erhoben.
Gültigkeitsdauer: Die Rezertifizierung ist alljährlich durchzuführen. Die Gültigkeitsdauer von
ausgestellten Zertifikaten darf 14 Monate nicht überschreiten. Vor dem Ablauf der
Gültigkeitsdauer des Zertifikats sollte ein Audit durchgeführt werden, um das
Unternehmen für die Bestätigung seiner ständigen Einhaltung der Übereinstimmung mit
den Anforderungen zu überprüfen.
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Zugang: Die Auditoren einer Zertifizierungsstelle sollten den Zugang zu allen Objekten
sowie zu der entsprechenden Dokumentation und Unterlagen bekommen, die sich auf den
Zertifizierungsbereich beziehen. Alle Unternehmen, die der Zertifizierung unterliegen,
sollten den Zertifizierungsstellen die Möglichkeit geben, ihre Objekte für die
Auditdurchführung oder für die Bestätigung der Einhaltung der Übereinstimmung mit den
Anforderungen des Standards zu besichtigen. Die Zertifizierungsstelle ist berechtigt,
angekündigte, nicht angekündigte und halb angekündigte Audits durchzuführen sowie alle
Objekte für deren Bestätigung unter Einhaltung der im Anhang A beschriebenen
Handlungsweise zu besuchen.
Objekte: Zu den Objekten, die der Zertifizierung unterliegen, gehören: Farmen,
Brutanstalten, Schlachthöfe, Daunen- und Federsammler, Unternehmen der
Vorverarbeitung, Lagerhäuser, Großhändler und Hersteller. Am Objekt können auch zwei
oder mehr obengenannten Tätigkeitsarten, die zum Anwendungsbereich des Standards
gehören, ausgeführt werden.
Als “Farm“ kann ein einzelner Farmer, eine Gruppe von Kleinfarmern (SFG) oder eine auf
Vertragsbasis tätige Gruppe von Farmen bezeichnet werden. Wenn eine Farm als SFG
bezeichnet wird, sollten die im Modul 4 festgelegten Bedingungen erfüllt werden. Wenn
die Farm als eine auf Vertragsbasis tätige Gruppe von Farmen bezeichnet wird, sind die
im Anhang C niedergelegten Anforderungen zu erfüllen.
Entscheidung von Streitigkeiten: Falls die nationale Gesetzgebung und die RDSAnforderungen einander widersprechen, sollte sich die Zertifizierungsstelle an TE wenden,
um eine ordnungsgemäße Lösung zu finden. Bei Meinungsverschiedenheiten über die
Interpretation der Regelungen dieses Standards muss man sich an die entsprechende
Zertifizierungsstelle wenden, die sich bei Bedarf an zusätzlichen Erläuterungen an “Textile
Exchange“ wendet.
Module: Der Standard besteht aus vier Modulen:
1. Modul “Farm”.
2. Modul “Schlachtung”.
3. Modul “Transport”.
4. Modul “Gruppe von Kleinfarmern ”.
5. TE Content Claim Standard.
6. Modul “Zertifizierung einer Zuchtfarm” (unverbindlich)
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Das Modul 5 setzt sich aus den Anforderungen zusammen, die im Content Claim Standard
(CCS) niedergelegt sind und dessen Eigentümer “Textile Exchange” ist
(http://contentclaim.org/). “Content Claim Standard” stellt einen Standard für die
Überwachungskette dar, um den Anteil von einem oder mehreren Ausgansmaterialien im
Fertigprodukt zu verfolgen und zu überprüfen. Das Modul 5 ist nur auf die Teile der
Lieferketten anzuwenden, die die Daunen und Federn betreffen und für welche die
Nutzung der TC-Zertifikate verbindlich ist. Was die Bestandteile anbetrifft, die sich auf das
“Wassergeflügel“ beziehen, so ist dann TC nicht verbindlich, weil entsprechende
Anforderungen an die Überwachungskette in die Module 1 und 4 schon eingetragen sind.
Die Anleitungen zu Content Claim Standard, einem Bestandteil von Responsible Down
Standard, sind in “RDS Implementation Manual” enthalten.
Die Module “Farm”, “Schlachtung” und “Transport” beziehen sich auf lebendes
Wassergeflügel und beinhalten als Zusatz zur Überwachungskette die Anforderungen an
dessen Haltungsbedingungen.
Die Module sind auf die Objekte unter Berücksichtigung der ausübenden Tätigkeitsarten
anzuwenden. Die Module, die zum Auditbereich und zur Zertifizierung der Objekte jedes
Typs gehören können, sind nachstehend aufgeführt.
Die Farmen sollten den Anforderungen folgender Module je nach deren Anwendung auf
jeweilige Aktionen entsprechen:
•
Modul “Farm”;
•
Modul “Gruppe von Kleinfarmern”;
•
Modul “Transport”;
•
Modul “Schlachtung”;
•
Textile Exchange Content Claim Standard.
Die Zuchtfarmen: Alle Zuchtfarmen, die die unmittelbaren Daunenquellen sind und die den
RDS-Anforderungen entsprechen, sollten für die Übereinstimmung mit den
obengenannten Anforderungen an die Farmen zertifiziert werden.
Unverbindliche Zertifizierung einer Zuchtfarm
Die Eigentümer der Handelsmarken, Schlachthöfe, Brutanstalten und andere Glieder der
Lieferkette können ihre Auswahl zugunsten der Anwendung von RDS auf die Zuchtfarmen
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treffen, obwohl es keine Forderung dieses Standards ist. Die Durchführung dieser
Prozedur ist im unverbindlichen Modul 6 “Zertifizierung einer Zuchtfarm“ beschrieben.
Die Brutanstalten sollten den Anforderungen folgender Module je nach deren Anwendung
auf jeweilige Aktionen entsprechen:
•
Modul “Farm”;
•
Modul “Transport”.
Die Schlachthöfe sollten den Anforderungen folgender Module je nach deren Anwendung
auf jeweilige Aktionen entsprechen:
•
Modul “Schlachtung”;
•
Modul “Transport”
•
Textile Exchange Content Claim Standard.
Die Sammler, Unternehmen der (Vor-)Verarbeitung, Großhändler, Lager und Hersteller
sollten den Anforderungen folgender Module je nach deren Anwendung auf jeweilige
Aktionen entsprechen:
•
Textile Exchange Content Claim Standard.
Beim Einreichen des Antrags auf Zertifizierung eines Objektes muss man bestimmen,
welcher (welche) aus den obengenannten Modulen in den Auditumfang eingefügt werden
sollten.
Arten von Anforderungen
Dieser Standard beinhaltet vier Arten von Anforderungen: “KRITISCH WICHTIGE”,
“GRUNDLEGENDE”, “ZUSÄTZLICHE” und “EMPFEHLUNGEN”.
KRITISCH WICHTIGE Anforderungen sind die wichtigsten. Für den Erhalt und/oder die
Aufrechterhaltung der Zertifikatsgültigkeit sollte während der Auditdurchführung die
Erfüllung aller Anforderungen bestätigt werden. Wenn eine Nichtübereinstimmung mit
irgendeiner von den KRITISCH WICHTIGEN Anforderungen festgestellt wird, sollte die
Zertifikatsgültigkeit unter Benachrichtigung der ganzen Lieferkette unverzüglich eingestellt
werden. Bis zum Moment der Ausführung und Überprüfung aller Korrekturmaßnahmen
dürfen die Daunen und das Wassergeflügel als zertifizierte Materialien nicht qualifiziert
werden. Im Falle des Erstaudits sollte der Antrag auf Zertifizierung des Objektes abgelehnt
werden. Werden die Nichtübereinstimmungen mit den KRITISCH WICHTIGEN
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Anforderungen am Objekt binnen 6 Monaten nicht behoben, so hat das Objekt den
Antrag auf Zertifizierung neu einzureichen.
Für die Ausstellung des Zertifikats sollten die GRUNDLEGENDEN Anforderungen erfüllt
werden. Wenn eine Nichtübereinstimmung mit irgendeiner von den GRUNDLEGENDEN
Anforderungen festgestellt wird, verfügt das Objekt über 60 Tage, um die Beweise der
Übereinstimmung zu erbringen, die von der Zertifizierungsstelle für annehmbar gehalten
werden. Während dieser Zeitspanne dürfen die Daunen und/oder Federn von
Wassergeflügel als zertifizierte Produkte verkauft werden (mit Ausnahme von Fällen, wenn
es um das Erstaudit geht). Wenn das Objekt die Nichtübereinstimmungen mit den
GRUNDLEGENDEN Anforderungen binnen 60 Tagen nach der Auditdurchführung nicht
beheben kann, sollte die Zertifikatsgültigkeit unter Benachrichtigung der ganzen
Lieferkette unverzüglich eingestellt werden. In Falle des Erstaudits sollte dem Objekt kein
Zertifikat bis zur Behebung aller Nichtübereinstimmungen mit den GRUNDLEGENDEN
Anforderungen erteilt werden.
ZUSÄTZLICHE Anforderungen sind auch wichtig; in diesem Zusammenhang hat die
Zertifizierungsstelle die Erfüllung aller zusätzlichen Anforderungen in vollem Umfang zu
überprüfen. Für die Ausstellung des Zertifikats müssen 50% von den ZUSÄTZLICHEN
Anforderungen für jedes der Module erfüllt werden. Wenn weniger als 50% von den
ZUSÄTZLICHEN Anforderungen erfüllt sind, verfügt das Objekt über 60 Tage, um die
Beweise der Übereinstimmung von wenigstens 50% GRUNDLEGENDEN Anforderungen
zu erbringen. Nach dem Ermessen der Zertifizierungsstelle kann ein Aktionsplan für die
Bestätigung der Übereinstimmung ausgearbeitet werden. In den nächsten Ausgaben
dieses Standards kann die Anforderung an die Vollständigkeit der Übereinstimmung mit
den ZUSÄTZLICHEN Anforderungen härter werden.
Für alle Niveaus der Anforderungen werden die Erstzertifikate nicht erteilt, bis eine
entsprechende Anzahl von den durch die Zertifizierungsstelle festgestellten
Nichtübereinstimmungen behoben wird und diese Behebung bestätigt wird.
Die Erfüllung der EMPFEHLUNGEN ist für den Erhalt des Zertifikats nicht verbindlich.
Diese dienen als Anleitungen und werden aufgrund der fortschrittlichen Erfahrungen der
Industrie empfohlen; in den zukünftigen Ausgaben des Standards können sie aber zu den
Anforderungen gezählt werden. Die Zertifizierungsstelle hat die Erfüllung aller
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EMPFEHLUNGEN in vollem Umfang zu überprüfen und belegmäßig zu erfassen, dafür
wirken sie sich auf keine Weise auf den Zustand der Objektzertifizierung aus.
Die RDS-Anforderungen sind hart. Der Standard ist auch so konzipiert, dass er sich
während der Fortentwicklung der Industrie ständig vervollkommnen kann. Die Revisionen
und Prüfungen finden regelmäßig statt (jede 3-5 Jahre nach Beginn der Gültigkeit des
Standards), um den Standard mit neuen Details zu ergänzen, die im Ergebnis der
Zertifikation ans Licht kommen oder von den Interessenten bekannt gegeben werden.
Dieses Verfahren wird für die Überprüfung der Anforderungen und für die Bestimmung des
Prozentanteils und/oder des Niveaus von Anforderungen benutzt, deren Erfüllung für die
Erreichung der Übereinstimmung notwendig ist. Das Ziel ist eine ständige Erhöhung der
Härte von den Anforderungen des Standards in dem Maße, wie sich die Industrie ändert.
Für die Bestimmung von Anforderungen, Empfehlungen, Genehmigungen, Möglichkeiten
und Fähigkeiten werden im RDS folgende Verbformen gebraucht:
• “sollen” bedeutet eine Forderung;
• “müssen” bedeutet eine Empfehlung;
• “dürfen” bedeutet eine Erlaubnis;
• “können” bedeutet eine Möglichkeit oder eine Fähigkeit.
Hinweise
Die unten genannten Dokumente sind ein Bestandteil von Responsible Down Standard
und sind in vollem Umfang verbindlich. Sie können der Webseite
http://responsibledown.org entnommen werden.
• Textile Exchange Content Claim Standard (TE CCS);
• Textile Exchange Content Claim Standard Implementation Manual;
• RDS Logo Use and Claims Guide;
• RDS Implementation Manual;
• TE Scope Certificate Policy;
• TE Transaction Certificate Policy.
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1. Modul “Farm”
Dieses Modul ist auf die Farmen anzuwenden.
Das Auditverfahren für das Modul “Farm” ist im Anhang A niedergelegt.
PRINZIP 1: VERBOT DER ZWANGSFÜTTERUNG
No. ANFORDERUNG
ANLEITUNGEN
F1.1 Keine Zwangsfütterung von
Zwangsfütterung ist eine
Wassergeflügel darf
Fütterungsform, bei der man
vorgenommen werden.
das Geflügel mehr zu fressen
zwingt als es nötig ist /als es
braucht. Dies betrifft
insbesondere die
Handfütterung unter Einsatz
verschiedener mechanischer
Geräte (Rohre), um den
Fettanteil zu erhöhen, z.B. für
die Produktion der
Gänsepastete.
F1.2 Die Farm darf kein Geflügel
Unterauftrag: in einigen Ländern
nehmen, das zwangsweise
gibt es Geflügelzuchtfarmen, wo
gefüttert wurde, sowie darf
das Wassergeflügel nur in der
kein Geflügel für die
Zwangsfütterungszeit gehalten
Zwangsfütterung den anderen wird. In diesem Zeitraum ist das
Unternehmen im Unterauftrag
Wassergeflügel kein Eigentum
vergeben.
des Unternehmens, das sich mit
der Zwangsfütterung
beschäftigt, sondern es
verbleibt dort nur für die
Durchführung des Prozesses
“der Zwangsfütterung“. Wenn
das zertifizierte Wassergeflügel
irgendwann im Laufe seiner
Lebenszeit zwangsweise
gefüttert wurde, so ist seine
Zertifizierung automatisch nicht
mehr gültig. Auf den Farmen
oder in anderen
Unternehmen/Objekten darf
keine Zwangsfütterung des
Geflügels vorgenommen
NIVEAU
KRITISCH
WICHTIG
KRITISCH
WICHTIG
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werden, die einer Zertifizierung
unterliegen.
PRINZIP 2: LEBENDRUPFVERBOT
No. ANFORDERUNG
F2.1 Kein Lebendrupf des
Wassergeflügels darf
vorgenommen werden, um
an die Daunen und Federn
zu kommen.
F2.2
Die Farm darf kein Geflügel
nehmen, das irgendwann
lebend gerupft wurde, sowie
keinen Lebendrupf im
Unterauftrag vornehmen.
ANLEITUNGEN
NIVEAU
Lebendrupf ist eine Form der
KRITISCH
Gewinnung von Daunen und Federn WICHTIG
vom lebenden Wassergeflügel. Die
Zwangsmauser sowie deren
Mitwirkung sind streng verboten.
Die ganzen Daunen dürfen nur von
dem Wassergeflügel gewonnen
werden, das zu den
Lebensmittelproduktionszwecken
gezüchtet wurde.
KRITISCH
WICHTIG
PRINZIP 3: ENTSPRECHUNG DEN NATIONALEN NORMATIVEN DOKUMENTEN
No. ANFORDERUNG
ANLEITUNGEN
NIVEAU
F3.1 Die Farm sollte den
GRUNDLEGEND
Anforderungen der nationalen
normativen Dokumente über die
Tierhaltungsbedingungen
entsprechen.
PRINZIP 4: VERBOT EINER PARALLELPRODUKTION
No. ANFORDERUNG
ANLEITUNGEN
F4.1 Eine Parallelproduktion ist nicht
erlaubt.
PRINZIP 5: FUTTER UND WASSER
No. ANFORDERUNG
F5.1 Das Wassergeflügel sollte
jederzeit mit frischem,
ANLEITUNGEN
Die Wasserversorgung muss so
organisiert werden, dass das
NIVEAU
KRITISCH
WICHTIG
NIVEAU
GRUNDLEGEND
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sauberem und für Gebrauch
unschädlichem Trinkwasser
versorgt werden.
F5.2
Das Wassergeflügel sollte mit
einer täglich benötigten
Futtermenge versorgt werden,
um seinen Nahrungsbedarf zu
decken und es in guter Form
zu halten.
Geflügel jederzeit eine
Möglichkeit hat, ohne jegliche
Konkurrenz frei zu trinken (eine
entsprechende Fläche der
Tränke je Vogel, eine
entsprechende Anzahl von
Trinkplätzen sowie ein
entsprechender
Wasserverbrauch sind
vorzusehen). Der Vorzug wird
den Trinksystemen mit
automatischer Nachfüllung
gegeben. Wird das Wasser
manuell gefüllt, sollte es
regelmäßig nachgefüllt und
kontrolliert werden (wenigstens
zweimal täglich). Die Gruppen
von Kleinfarmern haben den
Zugang des Wassergeflügels
zum Trinkwasser
sicherzustellen.
Das Vorhandensein des Futters GRUNDLEGEND
ist während des Lichttages
sicherzustellen; das
Fütterungsregime sollte so
organisiert werden, dass das
Wassergeflügel nach Wunsch
fressen könnte (das Futter sollte
für das Geflügel immer
vorhanden und gut erreichbar
sein); das Vorhandensein des
Futters sollte so organisiert
werden, dass das Geflügel
jederzeit eine Möglichkeit hat,
ohne jegliche Konkurrenz frei
zu fressen und zu trinken (die
Fläche des Futternapfes je
Vogel sollte groß genug sein);
die Futternäpfe sollten
gleichmäßig verteilt werden,
damit das Wassergeflügel
17
Responsible Down Standard 2.0
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während der Futteraufnahme
und des Trinkens genug Platz
zur Verfügung hat. Das Futter
sollte wenigstens zweimal
täglich überprüft werden, um
seine Übereinstimmung mit
den Anforderungen
sicherzustellen.
In allen möglichen Fällen ist der
Gebrauch von den
gentechnisch veränderten
Futtermitteln zu vermeiden.
Die Gruppen von Kleinfarmern
haben den Zugang des
Wassergeflügels zur benötigten
Futtermenge sicherzustellen.
F5.3
Ein schriftlicher Fütterungsplan
ist auszuarbeiten, um den
täglichen Nahrungsbedarf des
Wassergeflügels
sicherzustellen.
EMPFEHLUNG
wird auf die
Gruppen von
Kleinfarmern
nicht angewandt
PRINZIP 6: GEFLÜGELSTALL, GEFLÜGELANZAHL JE FLÄCHENEINHEIT UND AUSLAUF
No.
ANFORDERUNG
ANLEITUNGEN
NIVEAU
F6.1 Für die eierlegenden Hennen Dem Wassergeflügel sollte
GRUNDLEGEND
des Wassergeflügels sollten
Freiheit und Bequemlichkeit
genug Sitz- und Brutplätze
eingeräumt werden. Es wird
eingerichtet werden; die
empfohlen, wenigstens ein
Brutplätze müssen zum Teil
Häuschen zur Verfügung zu
abgesperrt und mit sprödem haben, das zu einem Nest für
Material für den Nesterbau
jede vier Vögel verwandelt
versorgt werden.
werden kann.
F6.2 Die Brutplätze sollten trocken Die Brutplätze für das
ZUSÄTZLICH
und wasserdicht sein.
Wassergeflügel sollten
wasserdicht eingerichtet
werden, soweit es den
natürlichen Bedürfnissen dieser
Vogelarten entspricht. Die
Brutplätze sollten in der Zeit
dunkel sein, in der das Geflügel
unter Naturbedingungen
18
Responsible Down Standard 2.0
© 2014 Textile Exchange
F6.3
Das Wassergeflügel sollte
jederzeit den Zugang zum
Geflügelstall oder einem
Unterstand haben, der es
gegen extreme
Wetterbedingungen schützt.
F6.4
Die Geflügelställe sollten
außerhalb von Orten liegen,
wo das Wasser herunterfließt
oder herunterfließen kann.
F6.5
Die Unterstände und
Geflügelställe (u.a.
Brutplätze) sollten
ordnungsgemäß belüftet
werden und dadurch die
Frischluftzufuhr sicherstellen.
Es ist zu beachten, dass es
genügend Tageslicht in den
Unterständen und
Geflügelställen gibt.
Mit Ausnahme des
Zeitraumes der Aufzucht
unter der Wärmelampe, die
die Küken bis zu der vierten
Lebenswoche erwärmt, sollte
das Wassergeflügel
unbedingt wenigstens 8
Stunden im Dunkeln und 8
Stunden im Tageslicht
verbringen.
F6.6
F6.7
normalerweise schläft.
Zu den extremen
Wetterbedingungen gehören
u.a. Winde, Schneeregen,
Schneestürme und Sonne in
solchen Klimazonen, wo sie
eine negative Wirkung auf die
Haltungsbedingungen des
Wassergeflügels ausüben
können. Das Dach und die
Wände müssen in einem guten
Zustand und bei Bedarf
wasserdicht sein. Die Wände
können nur für die Dauer der
extremen Wetterbedingungen
eingebaut werden.
Das Herunterfließen des
Wassers bedeutet die
Durchdringung des Wassers in
den Geflügelstall hinein.
Ein Geflügelstall oder ein
Unterstand sollten so gehalten
werden, dass Ammoniak und
Schimmelpilze unbedingt
entfernt werden.
Die Gruppen von Kleinfarmern
haben dem Wassergeflügel
eine normale Beleuchtungsart
sicherzustellen.
ZUSÄTZLICH
ZUSÄTZLICH
- wird nicht
angewandt,
wenn F6.3 nicht
erfüllt wird
ZUSÄTZLICH
- wird nicht
angewandt,
wenn F6.3 nicht
erfüllt wird
ZUSÄTZLICH
19
Responsible Down Standard 2.0
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F6.8
Bei der Verwendung einer
künstlichen Beleuchtung
sollte diese möglichst
gleichmäßig verteilt sein.
F6.9 Die Unterstände und
Geflügelställe sollten mit
Estrichboden sowie mit
solchen Plätzen ausgestattet
werden, wo das
Wassergeflügel die Füße
trocknen kann. Das
Wassergeflügel sollte immer
trockene und nicht
verschimmelte Streu zur
Verfügung haben.
F6.10 Das Wassergeflügel muss
genug Platz zur Verfügung
haben, damit es ohne
jegliche Konkurrenz: 1. sich
frei bewegen; 2. stehen; 3.
sich umdrehen; 4. die Flügel
ausbreiten; 5. zu laufen kann.
F6.11 Das Wassergeflügel darf nicht
in den Käfigen gehalten
werden, die dem Geflügel
daran verhindern, sich in
gewohnter Weise zu
verhalten.
Die Beleuchtungsart, die die
Gleichmäßigkeit der
Beleuchtung ermöglicht.
EMPFEHLUNG
Die Fußböden, die eine gute
Entwässerung sichern. Die
gegenwärtigen Fußböden aus
Netz oder Fußbodenbrettern
kann man für solche
Oberflächen benutzen, die
dieselben Eigenschaften wie
der Estrich aufweisen. An dem
Objekt sollte der Zeitplan von
regelmäßigen Reinigungen
erfüllt werden.
Das Wassergeflügel kann in
den Käfigen vorübergehend für
die Schutzimpfungen oder aus
den anderen wichtigen
Gründen gehalten werden.
ZUSÄTZLICH
Das Wassergeflügel sollte
genug Platz zur Verfügung
haben, um sich in gewohnter
Weise zu verhalten,
insbesondere um die Flügel
auszubreiten und mit anderen
Vögeln zu kommunizieren.
F6.12 Ab dem 6.Lebensmonat
Eine genügende Anzahl von
sollte das Wassergeflügel den Ausgängen muss vorgesehen
Zugang ins Freie haben. Es
werden, sodass das
wird je nach den
Wassergeflügel diese
Wetterbedingungen eine
Ausgänge erkennen kann.
vorübergehende
Auslaufbegrenzung
zugelassen, wenn dies
anderenfalls die Gesundheit
oder Haltebedingungen des
Wassergeflügels
verschlechtern kann.
GRUNDLEGEND
GRUNDLEGEND
ZUSÄTZLICH
20
Responsible Down Standard 2.0
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F6.13 Das Gelände des
Auslaufhofes muss über einen
ziemlich großen Bereich
verfügen, der immer trocken
bleiben soll.
F6.14 Das Wassergeflügel muss
einen freien Zugang zum
Wasserbecken haben, um
seine Verhaltensweise
aufzuweisen.
F6.15 Das Wasser im Wasserbecken
muss immer sauber gehalten
werden und darf keine
Immissionen enthalten.
F6.16 Es sollte ein Alarmplan
ausgearbeitet werden), der
den Umgang mit dem
Wassergeflügel regelt (z.B.
im Brandfall, bei Ausfall der
Strom- und
Wasserversorgung, bei
Hochwasser, Schneestürmen,
bei Störung der
Fütterungsanlage oder der
Fahrzeuge).
F6.17 Die Raumtemperatur in den
Geflügelställen und
Brutanstalten sollte
einstellbar sein.
Das Wassergeflügel darf nicht
dazu gezwungen werden,
ständig im Wasser oder im
Schlamm zu bleiben.
ZUSÄTZLICH
Das Wasserbecken muss tief
genug sein, damit das
Wassergeflügel schwimmen
kann, ohne dass es dabei mit
Füßen den Boden des
Wasserbeckens berührt. Die
Farmen haben für Enten und
Gänse den Zugang zu den
Wasserbecken wenigstens
einmal wöchentlich
sicherzustellen.
EMPFEHLUNG
EMPFEHLUNG
z.B. eine Notstromanlage, ein
Fluchtplan, die Feuerlöscher.
Ein schriftlicher Alarmplan ist in
dem Falle erforderlich, wenn
auf der Farm mehr als 5
Personen arbeiten. Wenn auf
der Farm nur bis 5 Personen
tätig sind, genügt ein Gespräch
des Inspektors mit dem Farmer.
ZUSÄTZLICH
Am ersten Tag sollte die
gleiche Temperatur wie in den
Brutanstalten unterhalten
werden. In 20 Tagen sollten die
Raum- und die
Umgebungstemperaturen
tagsüber gleich unterhalten
werden.
Die Gruppen von kleinen
Farmern haben die Auswirkung
GRUNDLEGEND
21
Responsible Down Standard 2.0
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der gefährlichen
Temperaturschwankungen auf
das Geflügel zu vermeiden.
PRINZIP 7: GESUNDHEIT
No.
ANFORDERUNG
F7.1 Nach den Ergebnissen von
den tierärztlichen Beratungen
ist ein Plan der tierärztlichen
Gesundheitsüberwachung
(VHP) auszuarbeiten und
belegmäßig zu erfassen.
F7.2 VHP (Plan der tierärztlichen
Gesundheitsüberwachung)
sollte hinreichende und
ausführlich beschriebene
Maßnahmen umfassen, die zur
Verbesserung der
Tierhaltungsbedingungen
beitragen.
ANLEITUNGEN
In den VHP-Plan sind folgende
Punkte einzutragen:
• Vorbeugung von Krankheiten
und Verletzungen statt deren
Behandlung;
• Vermeidung von Stress:
Körperüberlastung,
Fütterungsstress, Stress
durch
Umgebungsbedingungen;
• Hinken und andere
Fußprobleme;
• Übermäßige
Verhaltensaktivität;
• Parasitäre Krankheiten;
• Klimabedingungen;
• Schutzimpfungen und andere
Behandlungsverfahren;
• Ernährung;
• Umgebungsbedingungen,
u.a. Umgang mit
Ausscheidungsprodukten
und ordnungsgemäßer
Abfluss;
• Weideplätze und Grasfutter;
• Verhinderung von
Übergriffen der Raubtiere
NIVEAU
EMPFEHLUNG
- wird auf die
Gruppen von
Kleinfarmern
nicht
angewandt
EMPFEHLUNG
- wird auf die
Gruppen von
Kleinfarmern
nicht
angewandt
22
Responsible Down Standard 2.0
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sowie Bekämpfung von
Ratten und Mäusen;
• Tötung von Geflügel;
• Zulässige
Sterblichkeitsstatistik und
Maßnahmen bei deren
Überschreitung.
F7.3
Das Personal auf der Farm hat
die im VHP beschriebenen
Maßnahmen zu erfüllen.
F7.4
Ein Tierarzt hat regelmäßig die
Farm zu besuchen, um den
Gesundheitszustand von
Wassergeflügel zu überprüfen.
Wenn er feststellt, dass der
Gesundheitszustand des
Geflügels unbefriedigend ist,
müssen unverzüglich alle
entsprechenden Maßnahmen
getroffen werden.
Bei Bedarf werden vom
Tierarzt die Ergebnisse der
Untersuchung sowie die
erforderlichen Maßnahmen,
die später zu ergreifen sind,
belegmäßig erfasst.
Der Farmer hat sich wie eine
Person zu verhalten, die
sachgemäß das Geflügel
pflegt, indem er die
Haltungsbedingungen des
Wassergeflügels wenigstens
zweimal täglich überprüft.
Die kranken oder verletzten
Vögel sind unverzüglich zu
behandeln, um deren
Schmerzen und Störungen zu
minimisieren. Die Behandlung
F7.5
F7.6
F7.7
Der Tierarzt hat wenigstens
einmal während der
Wachstumsperiode die Farm
zu besuchen. Nach dem
Ermessen der
Zertifizierungsstelle kann diese
Anforderung auf die Gruppen
von Kleinfarmern nicht
angewandt werden.
Nach dem Ermessen der
Zertifizierungsstelle kann diese
Anforderung auf die Gruppen
von Kleinfarmern nicht
angewandt werden.
Die Gruppen von Kleinfarmern
haben entsprechende
Haltungsbedingungen für ihr
Wassergeflügel sicherzustellen.
EMPFEHLUNG
- wird auf die
Gruppen von
Kleinfarmern
nicht
angewandt
ZUSÄTZLICH
- wird auf die
Gruppen von
Kleinfarmern
nicht
angewandt
EMPFEHLUNG
- wird auf die
Gruppen von
Kleinfarmern
nicht
angewandt
EMPFEHLUNG
ZUSÄTZLICH
23
Responsible Down Standard 2.0
© 2014 Textile Exchange
F7.8
darf keinesfalls verschoben
werden, um den Vogel oder
den Geflügelbestand für den
Verkauf auf dem Markt
aufrechtzuerhalten.
Für die Genesung von kranken
oder verletzten Vögeln muss
ein sicherer Ort vorgesehen
werden, wo es für sie keine
Konkurrenz gibt.
Keine Wachstumshormone
dürfen verwendet werden.
F7.10 Sämtliche chirurgische
Eingriffe müssen von einem
Tierarzt vorgenommen
werden.
F7.11 Die Vögel, die irgendwelche
Schmerzen oder
Verwundungen haben und von
denen sie kaum genesen
können, sollten unverzüglich
human getötet werden,
sodass sie sofort keine
Schmerzen mehr empfinden.
F7.12 Die Notizen über die
verschriebenen
Tierarzneimittel, die
vorgenommenen chirurgischen
Eingriffe, die Sterblichkeit, die
Anzahl von hinkenden,
verletzten und betäubten
Vögeln (unter Angabe der
Gründe und der Methodik)
Den kranken Vögeln muss
immer genügend Wasser und
Alleinfutter zur Verfügung
stehen. Sie sollten wenigstens
zweimal täglich besichtigt und
bei Bedarf von einem Tierarzt
behandelt werden. Im Laufe
dieser Zeit muss man sich
Notizen über die Details der
Behandlung und der
Überwachung einzelner Vögel
machen oder diese griffbereit
halten.
F7.9
ZUSÄTZLICH
ZUSÄTZLICH
EMPFEHLUNG
Die Mitarbeiter der Farm
sollten theoretisch und
praktisch in fachgerechter
Tötung (auf eine rasche und
humane Weise) ausgebildet
worden sein.
ZUSÄTZLICH
EMPFEHLUNG
- wird auf die
Gruppen von
Kleinfarmern
nicht
angewandt
24
Responsible Down Standard 2.0
© 2014 Textile Exchange
sollten wenigstens binnen 3
Jahren oder im Laufe ihrer
Haltbarkeitsdauer geführt
werden, je nachdem, was
zuerst eintritt.
PRINZIP 8: HYGIENE UND BEKÄMPFUNG VON PARASITEN UND RAUBTIEREN
No. ANFORDERUNG
ANLEITUNGEN
NIVEAU
F8.1 Der Wassergeflügelstall sollte
Die Stallreinigung sollte in der ZUSÄTZLICH
regelmäßig sorgfältig
Zeitspanne zwischen dem
aufgeräumt und desinfiziert
Vogelgruppenwechsel
werden.
durchgeführt werden. Die
Gruppen von den
Kleinfarmern haben für ihr
Wassergeflügel das
Vorhandensein von Nestern
mit trockener und sauberer
Einstreu sowie von
Unterständen sicherzustellen.
F8.2 Für das Personal, das auf der
EMPFEHLUNG
Farm arbeitet oder die Farm
- wird auf die
besucht, sollte eine
Gruppen von
entsprechende Anzahl von
Kleinfarmern
Waschbecken zum
nicht angewandt
Händewaschen und von WCRäumen eingerichtet werden.
F8.3 Eine wirksame Politik zu der
Das Objekt sollte über einen
EMPFEHLUNG
Besucher-, Fahrzeug- und
Plan für biologische Sicherheit - wird auf die
Materialkontrolle muss von den verfügen, um die mögliche
Gruppen von
verantwortlichen Personen
Ausbreitung der Krankheiten
Kleinfarmern
ausgearbeitet, belegmäßig
zwischen den Farmen zu
nicht angewandt
erfasst und erfüllt werden.
verhindern. Ein schriftlicher
Plan ist in dem Falle
erforderlich, wenn auf der
Farm mehr als 5 Personen
arbeiten. Wenn auf der Farm
nur bis 5 Personen tätig sind,
genügt ein Gespräch des
Inspektors mit dem Farmer.
F8.4 Am Eingang zur Farm sollte
EMPFEHLUNG
25
Responsible Down Standard 2.0
© 2014 Textile Exchange
eine Schuhreinigungsbürste/ein
Desinfektionsmittel oder ein
Schuhabstreifer vorhanden sein.
F8.5
F8.6
F8.7
- wird auf die
Gruppen von
Kleinfarmern
nicht angewandt
EMPFEHLUNG
In einem Geflügelstall oder
Unterstand dürfen keine Katzen,
Hunde und andere Haustiere
leben.
Man muss alle erforderlichen
ZUSÄTZLICH
Maßnahmen zum Schutz des
Wassergeflügels gegen
Raubtiere treffen.
Die Bekämpfung von
Als erste Abwehrlinie kann
ENPFEHLUNG
Raubtieren sollte auf humane
eine Umzäunung oder andere
Weise durchgeführt werden.
Mittel dienen, um den wilden
Tieren und Hunden den
Zugang auf das Gelände der
Farm abzusperren. Keine
tödlichen Mittel zur
Bekämpfung von Raubtieren
dürfen verwendet werden, u.a.
solche, die Schmerzen und
Qualen zufügen (z.B. die
Fangeisen, die Fallen, die den
Tieren ihre Pfoten quetschen
können).
PRINZIP 9: WASSERGEFLÜGEL: UMGANG, HALTUNG UND PFLEGE
No. ANFORDERUNG
ANLEITUNGEN
F9.1 Das verantwortliche Personal
Ein schriftlicher Plan ist in dem
sollte geschult und im Umgang Falle erforderlich, wenn auf der
mit dem Wassergeflügel
Farm mehr als 5 Personen
ausgebildet worden sein. Die
arbeiten. Wenn auf der Farm
Notizen über die
nur bis 5 Personen tätig sind,
durchgeführte
genügt ein Gespräch eines
Schulung/Ausbildung sollten
Inspektors mit dem Farmer.
wenigstens binnen 5 Jahren
oder im Laufe ihrer
Gültigkeitsdauer aufbewahrt
werden, je nachdem, was
NIVEAU
ZUSÄTZLICH
- wird auf die
Gruppen von
Kleinfarmern
nicht angewandt
26
Responsible Down Standard 2.0
© 2014 Textile Exchange
F9.2
F9.3
F9.4
F9.5
zuerst eintritt.
Keine Handlungen dürfen
vorgenommen werden, wenn
die zur Veränderung des
Körperzustandes von
Wassergeflügel führen können:
• Krallenentfernung;
• Öffnungen im Körper;
• Flügelbeschneidung;
• Federbeschneidung;
• Kastration.
Es ist streng verboten, den
Schnabel abzuschleifen oder
den zu kürzen.
Auf den Zuchtfarmen können
die Absperrungen aus Glas
eingerichtet werden, um
mögliche Kämpfe zwischen
den Vögeln zu verhindern.
Die Federn können
beschnitten werden, wenn sie
gebrochen oder beschädigt
sind.
Wenn die Kämpfe wirklich
viele Probleme bereiten,
können zu einem positiven
Ergebnis folgende
Maßnahmen führen, wie z.B.
die Reduzierung der
Besiedlungsdichte oder
Errichtung von zusätzlichen
Bauwerken in der Umgebung.
Die erforderlichen Maßnahmen Die Bestandgröße (ein zu
müssen ergriffen werden, um
großer Bestand von
die Kämpfe und/oder
Wassergeflügel), verschmutzte
Gefiederbeschädigungen
Umgebung,
infolge eines Schnabelschlags
Fütterungsprobleme können
sowie andere negative
zu den negativen
Verhaltenserscheinungen zu
Verhaltenserscheinungen
minimisieren.
führen, u.a. zu den Kämpfen,
zum Zertreten mit den Füßen
während der Panik oder zur
Konkurrenz um Futter und
Wasser. Wenn die
Geräumigkeit des
Geflügelstalls 3000
überschreitet, sollte die
Trennwand hoch genug sein,
sodass die Vögel einander
nicht sehen können.
ZUSÄTZLICH
GRUNDLEGEND
EMPFEHLUNG
ZUSÄTZLICH
27
Responsible Down Standard 2.0
© 2014 Textile Exchange
F9.6
Die frisch geschlüpften Küken
darf man keinesfalls werfen
oder haufenweise auskippen.
Auf den Farmen kann die
Wahrscheinlichkeit einer
Panikgefahr durch den
mehrmaligen Auslauf der
Scharen sowie durch die
Einwirkung von neuen
Geräuschen und neuen
Ereignissen auf die Küken, als
sie noch klein sind, minimisiert
werden.
Sie sollten behutsam von der
Höhe von ca. 12 Zoll (30,5 cm)
oder weniger
heruntergenommen werden.
PRINZIP 10: VERFOLGBARKEIT, IDENTIFIKATION UND AUFTEILUNG
No.
ANFORDERUNG
ANLEITUNGEN
F10.1 Der Farmer hat alle
Die Prozedur der Überprüfung
erforderlichen und den
während der Abnahme sollte
heutigen Ansichten
auch die Anforderung über eine
entsprechenden Prozeduren Kontrolle der Rechnungen und
durchzuführen, um die
Transportbescheinigungen
Abnahme von den
durch die zuständigen Personen
zertifizierten oder aus den
berücksichtigen. Diese
aus zertifizierten Quellen
Prozeduren sind
stammenden Küken des
aufrechtzuerhalten, um deren
Wassergeflügels im Alter von Übereinstimmung mit realer
3 Tagen sicherzustellen.
Situation zu gewährleisten.
Außerdem sind die
Sichtprüfungen für die
Bestätigung dieser
Übereinstimmung
durchzuführen (bei einer
Gelegenheit – die
Sichtprüfungen der Färbung
und der Qualität, um sich zu
vergewissern, dass kein
Lebendrupf vorgenommen
wurde). Die Ergebnisse der
Sichtprüfungen sollten mit
Angabe von Datum und Anzahl
ZUSÄTZLICH
NIVEAU
GRUNDLEGEND
- wird auf die
Gruppen von
Kleinfarmern
nicht angewandt
28
Responsible Down Standard 2.0
© 2014 Textile Exchange
F10.2 Die Prozeduren der
Abnahme und der
Untersuchung des
abgenommenen
Wassergeflügels sowie die
Ernennung der zuständigen
Personen sollten festgelegt
werden.
F10.3 Man muss beweisen, dass
das ganze Wassergeflügel,
das abgenommen und als
zertifiziert anerkannt wird,
wirklich aus einer
zertifizierten Quelle stammt.
Die Gruppen von
Kleinfarmern müssen
beweisen, dass das ganze
Wassergeflügel aus der
jeweiligen Region gelangt.
F10.4 Die Notizen über die
Abnahme und Ausfuhr des
Wassergeflügels sollten
wenigstens binnen 3 Jahren
oder im Laufe ihrer
Gültigkeitsdauer geführt und
aufbewahrt werden, je
nachdem, was zuerst eintritt.
der überprüften Vögel
belegmäßig erfasst und mit
Unterschrift einer
verantwortlichen Person
versehen werden.
Ein schriftlicher Plan ist in dem
Falle erforderlich, wenn auf der
Farm mehr als 5 Personen
arbeiten. Wenn auf der Farm
nur bis 5 Personen tätig sind,
genügt ein Gespräch des
Inspektors mit dem Farmer.
ZUSÄTZLICH
- wird auf die
Gruppen von
Kleinfarmern
nicht angewandt
Ein Duplikat des Zertifikats über
den Tätigkeitsbereich, eine
ausdrückliche Identifizierung
von Wassergeflügel in den
Warenbegleitpapieren sowie
die Markierung von
Chargennummern sollten
vorhanden sein.
KRITISCH
WICHTIG
Die Anzahl von Wassergeflügel,
das Datum der Abnahme und
das Datum der Ausfuhr.
GRUNDLEGEND
- wird auf die
Gruppen von
Kleinfarmern
nicht angewandt
29
Responsible Down Standard 2.0
© 2014 Textile Exchange
2. Modul “Schlachtung”
Dieses Modul ist auf alle Objekte anzuwenden, die sich mit der Schlachtung
beschäftigen.
No.
S1
S2
S3
S4
S5
ANFORDERUNG
Das Objekt sollte den
Anforderungen der nationalen
normativen Dokumente über
die Tierhaltungsbedingungen
entsprechen.
Die Personen, die für das
Ausladen, die Betäubung und
Schlachtung des Geflügels
verantwortlich sind, haben die
Grundkenntnisse über die
Tierhaltung zu bekommen.
Die Notizen über die
Schulung/Ausbildung des
Personals sollten wenigstens
binnen 5 Jahren aufbewahrt
werden.
Nach der Ankunft im
Schlachthof sollte man sehr
vorsichtig und schonend mit
dem Wassergeflügel umgehen
und es ohne Grund nicht
berühren.
Das Wassergeflügel sollte
binnen 2 Stunden ausgeladen
ANLEITUNGEN
NIVEAU
GRUNDLEGEND
Das Personal sollte in der
ZUSÄTZLICH
Erkennung von Schmerzen
und Traumen, im Umgang mit
dem Geflügel und in dessen
Schlachtung geschult worden
sein. Das Personal darf
keinesfalls das Geflügel
schlagen, mit Füßen treten,
auf den Boden werfen oder es
mit Absicht verletzen.
ZUSÄTZLICH
Nach der Ankunft im
Schlachthof und der
Durchführung aller
Prozeduren des Umgangs mit
dem Geflügel sollten alle
Vögel, die schwer atmen oder
mitten im Gedränge sind,
untersucht werden. Alle
Fahrzeuge sind abzuwiegen,
um deren Befüllung zu
kontrollieren (mit
Aufbewahrung der jeweiligen
Notizen).
ZUSÄTZLICH
ZUSÄTZLICH
30
Responsible Down Standard 2.0
© 2014 Textile Exchange
S6
und geschlachtet werden, mit
Ausnahme von Fällen, wenn der
Schlachthof mit den
sachgemäß eingerichteten
Räumen ausgestattet ist.
Auf den industriellen
Schlachthöfen sollte das
Wassergeflügel in den
lichtschwachen Räumen
ausgeladen werden, um nach
Möglichkeit Stress und Angst zu
verhindern. Bei der Schlachtung
im Freien sind andere
Maßnahmen zur
Stressreduzierung zu ergreifen.
Auf den Schlachthöfen jeder
EMPFEHLUNG
Art sind alle notwendigen
Maßnahmen zu treffen, damit
das Wassergeflügel die
Schlachtung von anderen
Vögeln nicht sehen kann.
Diese Anforderung wird in
dem Fall erfüllt, wenn
hinreichende erforderliche
Maßnahmen ergriffen werden,
um den Stress des Geflügels
von dessen Ankunft im
Schlachthof bis zum
Zeitpunkt der Schlachtung zu
minimisieren. Es wird
empfohlen, zur
Stressreduzierung folgende
Maßnahmen zu treffen:
der Zeitpunkt der Ankunft im
Schlachthof sollte genau
eingeplant werden, damit das
Wassergeflügel in den
Fahrzeugen nicht lange
wartet; ein behutsames Einund Ausladen des Geflügels;
die Arbeiten sollten
gleichzeitig nur mit einem
Vogel durchgeführt werden;
die Minimisierung der
Zeitspanne zwischen dem
Wenden und der Betäubung;
die Höhe der Wanne mit
Wasser sollte so eingestellt
werden, um diese an die
Größe des Geflügels
anzupassen.
31
Responsible Down Standard 2.0
© 2014 Textile Exchange
S7
S8
S9
S10
Auf den industriellen
Schlachthöfen sollte das
Wassergeflügel zuerst betäubt
und dann geschlachtet werden,
bevor es zu sich kommt.
Bei der Betäubung mit
elektrischem Strom (Frequenz
50 Hz) sollte der Strom während
der Einstellung des
Betäubungsgerätes nicht
weniger als 130 mA je Vogel
betragen.
Die für die Betäubung
verwendete Stromfrequenz
muss dreimal täglich mit der
Erfassung der Ergebnisse
kontrolliert werden.
Die Farmen, die das Geflügel
liefern, sollten zum Zweck der
Bestätigung deren
Übereinstimmung mit den RDSAnforderungen regelmäßig
besichtigt werden.
Die besten Erfahrungen
sollten dabei eingesetzt
werden.
ZUSÄTZLICH
EMPFEHLUNG
Wenn die Stromfrequenz zu
niedrig ist, muss diese
eingestellt werden. Die
Ergebnisse müssen
belegmäßig erfasst werden.
EMPFEHLUNG
EMPFEHLUNG
32
Responsible Down Standard 2.0
© 2014 Textile Exchange
3. Modul “Transport”
Dieses Modul ist auf alle Objekte anzuwenden, die sich mit Transport von
lebendem
Geflügel beschäftigen, einschl. Transport zu den Farmen und Schlachthöfen.
No.
T1
T2
T3
T4
ANFORDERUNG
Die Fahrzeuge sollten den
Anforderungen der nationalen
normativen Dokumente über
die Tierhaltungsbedingungen
entsprechen.
Alle Transportprozesse müssen
geplant werden, damit das
Wassergeflügel seinen
Bestimmungsort auf dem
schnellsten Weg erreicht; diese
Zeitspanne darf aber keinesfalls
8 Stunden überschreiten.
Das Wassergeflügel sollte in
einem Fahrzeug transportiert
werden, das ausreichend
belüftet wird und mit dem
Schutz gegen Wind, Regen,
Schnee und
Temperaturschwankungen
versehen ist.
Das Fahrzeug darf während des
Transportes mit Wassergeflügel
nicht vollgestopft werden.
ANLEITUNGEN
NIVEAU
GRUNDLEGEND
Die Transportdauer darf
ZUSÄTZLICH
keinesfalls 8 Stunden
überschreiten. Ausgehend von
den konkreten örtlichen
Verhältnissen sollten immer
direkte Linien ausgewählt
werden; für eine zusätzliche
Reduzierung der
Transportdauer sind jede
unnötige Zwischenhalte zu
vermeiden.
Das Wassergeflügel darf
ZUSÄTZLICH
keinesfalls während der harten
Wetterbedingungen
transportiert werden, mit
Ausnahme von Fällen, wenn
das Fahrzeug mit einem
sicheren Schutz versehen ist.
Vor dem Transport muss man
die Anzahl von
Wassergeflügel im Container
ausgehend von gemittelter
Körpermasse des Geflügels
bestimmen. In den Käfigen
dürfen sich nicht mehr als 6
erwachsene Vögel befinden;
eine empfohlene Fläche je
ZUSÄTZLICH
33
Responsible Down Standard 2.0
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Vogel beträgt von 0,15 bis
0,25 m2.
Die Fahrzeuge für den
Transport müssen für die
Raumempfindung und
Bequemlichkeit des Geflügels
groß genug sein und
sachgemäß belüftet werden.
T5
T6
Vor dem Einladen des
Wassergeflügels muss das
Fahrzeug gut gereinigt und
getrocknet werden.
Während jedes Transports des
Wassergeflügels zum
Schlachtort sollten die Notizen
über dessen Sterblichkeit
geführt werden. Die Notizen
sind wenigstens binnen 5
Jahren oder im Laufe ihrer
Gültigkeitsdauer
aufzubewahren, je nachdem,
was zuerst eintritt.
EMPFEHLUNG
Ein Grenzwert des “zum
Zeitpunkt der Ankunft
toten“ Geflügels (DOA) muss
festgelegt werden.
EMPFEHLUNG
34
Responsible Down Standard 2.0
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4. Modul “Gruppe von Kleinfarmern”
Dieses Modul ist auf die Gruppen von Kleinfarmern anzuwenden. Als “kleine
Farmen“ werden solche Farmen bezeichnet, die der im Abschnitt
“Begriffsbestimmungen“ niedergelegten Bestimmung entsprechen. Das
Auditverfahren für die Gruppen von Kleinfarmern ist im Anhang B
beschrieben.
No.
G1
ANFORDERUNG
Eine Gruppe von Kleinfarmern
sollte eine gleichartige Gruppe
von Mitgliedern unter
Berücksichtigung der von ihnen
erzeugten landwirtschaftlichen
Produktion, geographischen
Lage und des wirtschaftlichen
Standes darstellen.
G2
Die Verwendung der
gebrauchten Daunen oder der
Daunen nach ihrer
Wiederverarbeitung wird von
RDS nicht zugelassen.
G3
Hinsichtlich der Gruppe von
Kleinfarmern sollte folgende
Dokumentation vorhanden
sein:
• eine genaue Karte der
Disposition von Landorten,
wo die Zertifizierung
durchgeführt wurde;
• ein Sammler (die Sammler);
ANLEITUNGEN
Die Kleinfarmen sollten in
einer bestimmten
geographischen Gegend
liegen. Diese bestimmte
geographische Gegend ist als
ein Verzeichnis von Landorten
zu identifizieren. Als Anleitung
kann man darauf hinweisen,
dass die Zertifizierungsstelle
eine Grenzanzahl von dem in
einer Wirtschaft gezüchteten
Wassergeflügel festsetzen
kann, und diese Anzahl gleich
100 ist.
Als ein Ausgangsmaterial, das
den RDS-Anforderungen
entspricht, darf man nur solche
Daunen und Federn im Großund Einzelhandel verkaufen,
die von dem auf den
Kleinfarmen gezüchteten
Geflügel gewonnen werden.
Den Sammlern sollten die
Identifikationsnummern
zugeordnet werden.
NIVEAU
GRUNDLEGEND
GRUNDLEGEND
GRUNDLEGEND
35
Responsible Down Standard 2.0
© 2014 Textile Exchange
G4
G5
G6
• eine bewertete Anzahl und
Art des Wassergeflügels, das
auf einen Landort entfällt;
• die Anträge von den
Sammlern, die nachfolgend
aufgezählt sind (sieh den
Punkt G4);
• eine Anzahl und ein Typ der
Erzeugnisse aus Daunen und
Federn, die von den
Sammlern geliefert werden.
Die registrierten Sammler
sollten den Zugang zu diesem
Standard haben und mit seinen
Vorschriften vertraut gemacht
werden.
Die Sammler haben folgende
Dokumentation zur Verfügung
zu stellen:
• die Karten mit der
Bezeichnung von Landorten,
wo sie die Daunen und
Federn sammeln;
• die Menge der gelieferten
Daunen und Federn.
Die Sammler haben den
nachfolgenden Anforderungen
zu entsprechen und einen
Antrag zu unterzeichnen, wo
angegeben wird, dass:
• sie zertifizierte Daunen und
Federn ausschließlich aus
den Landorten liefern, wo
sich die Objekte befinden,
die zur Gruppe von
Kleinfarmern gehören;
• zertifizierte Daunen und
Die Kleinsammler, welche die
Daunen in den
Hauswirtschaften sammeln,
sollten vom Endsammler als
Sammler registriert werden,
die laut RDS-Anforderungen
zertifiziert sind. Sie sollten mit
den RDS-Anforderungen
vertraut gemacht werden.
GRUNDLEGEND
GRUNDLEGEND
36
Responsible Down Standard 2.0
© 2014 Textile Exchange
G7
G8
Federn unbedingt
ausgesondert und
identifiziert werden;
• sie so schnell wie möglich
den Zertifikatshalter über die
Vornahme irgendwelcher
Handlungen
benachrichtigen, die mit den
Anforderungen dieses
Standards nicht
übereinstimmen.
Der Halter des Zertifikats für
den Tätigkeitsbereich sollte die
Prozeduren zur Verfügung
haben, wo die Maßnahmen
festgelegt werden, die im Falle
der Nichtübereinstimmungen
mit den Anforderungen dieses
Standards zu treffen sind, sowie
die Sanktionen und die
Vorschriften über den
Ausschluss aus der Gruppe.
Die Fakten, die während der
Besichtigung der Farm von der
Zertifizierungsstelle festgestellt
worden sind, sollten sich von
den Erklärungen des Sammlers
und den Regelungen der
Dokumentation der Gruppe
von Kleinfarmern wesentlich
nicht unterscheiden.
GRUNDLEGEND
Die Zertifizierungsstelle hat
sich während der Besichtigung
der Farm ihre Vorstellung von
der ordnungsgemäßen
Arbeitsweise der Gruppe von
Kleinfarmern zu bilden.
KRITISCH
WICHTIG
37
Responsible Down Standard 2.0
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5. Textile Exchange Content Claim Standard (TE CCS)
Eine Anforderung von Responsible Down Standard ist die Einhaltung der Anforderungen
von TE Content Claim Standard, wobei das zu beantragende Material (Claimed Material)
wie folgt bestimmt wird:
Die zertifizierte Daune ist die Daune, die von den Unternehmen geliefert wird, welche den
Anforderungen der angewandten RDS-Module entsprechen.
Zusätzliche Anleitungen über die Interpretation der CCS-Anforderungen bezüglich der
Daunen und Federn sind in RDS Implementation Manual enthalten.
38
Responsible Down Standard 2.0
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6. Zertifizierung einer Zuchtfarm (unverbindlich)
Die Eigentümer der Handelsmarken, Schlachthöfe, Brutanstalten und andere Glieder der
Lieferkette können ihre Auswahl zugunsten der Anwendung von RDS auf die Zuchtfarmen
treffen, obwohl es keine Forderung dieses Standards ist. Die Ausführung dieser Prozedur
ist in diesem Abschnitt beschrieben.
Alle in das unverbindliche Modul eingetragenen Zuchtfarmen sind allen Anforderungen
des Moduls “Farm“ zu entsprechen.
Im Falle mit den Überwachungsketten, die ihre Auswahl zugunsten der Zuchtfarmen
getroffen haben, für die die unverbindlichen Anforderungen festgesetzt wurden, ist ein
System zu schaffen, das eine Rückverfolgbarkeit1 zwischen den Farmen, die sich mit der
Aufzucht des Geflügels beschäftigen, oder den Brutanstalten, die für die Übereinstimmung
mit den RDS-Anforderungen zertifiziert sind, und den Zuchtfarmen sicherstellt.
Die Zertifizierung einer Zuchtfarm berücksichtigt keine besonderen Kennzeichnungen oder
Kategorien für die Zertifizierung der Farm. Zur gleichen Zeit wird die Zertifizierung auf der
Ebene der Zuchtfarm durch Zertifikate für Tätigkeitsbereich und für Vereinbarungen
bestätigt, damit der Endverkäufer von Produkten genau das Zertifizierungsniveau der
Zuchtfarm angeben kann. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an RDS Labeling
Guide.
Die von den Zuchtfarmen gelieferte und zertifizierte Daune sollte ausdrücklich in den
Zertifikaten für Vereinbarungen angegeben werden. Wenn der Kontakt nur zwischen zwei
Unternehmen vorgesehen ist, wird dies als Zertifizierung einer Zuchtfarm (PFC) für die
Übereinstimmung mit den RDS-Anforderungen bezeichnet.
Wird während des Audits eine Nichtübereinstimmung mit den festgelegten
Anforderungen an eine Zuchtfarm oder eine Brutanstalt festgestellt, so ist diese Zuchtfarm
aus der Lieferkette des Unternehmens, das seine Erklärungen über die Zuchtfarmen abgibt,
auszuschließen. Stattdessen kann das Unternehmen eine andere Auswahl treffen und keine
Erklärungen darüber abgeben, dass seine Lieferkette von dem Niveau einer Zuchtfarm an
zertifiziert sei.
Rückverfolgbarkeit – ist eine Möglichkeit, die Herkunft der Produkte anhand einer belegmäßig erfassten Identifikation
festzustellen. Im Allgemeinen berücksichtigt die Rückverfolgbarkeit eine Rückkehr im Zeitraum und im Rahmen der
Lieferkette, und die Verfolgung bedeutet eine Vorwärtsbewegung im Zeitraum und im Rahmen der Lieferkette.
1
39
Responsible Down Standard 2.0
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Anhang A. Auditverfahren
Hier werden folgende Begriffe benutzt:
Vorangekündigtes Audit (Announced Audit)
Mit den Vertretern des Unternehmens wird im Voraus Kontakt aufgenommen, um einen
Termin für die Auditdurchführung auf dem Gelände des jeweiligen Unternehmens
festzusetzen.
Bestätigungsbesuch (Confirmation visit)
Die Ankündigung findet weniger als eine Stunde zuvor statt; eine Sichtprüfung der
Übereinstimmung mit den Anforderungen an die Bedingungen der Tierhaltung. Die
Bestätigungsbesuche sollten zusätzlich zu den Vollaudits durchgeführt werden.
Halb angekündigtes Audit (Semi-announced audit)
Die am Objekt durchgeführten Audits, deren Durchführung im Zeitraum von 72 Stunden
angekündigt wird, um sicherzustellen, dass dieses Objekt geöffnet ist und die zuständigen
Personen, deren Anwesenheit für die Auditdurchführung an diesem Objekt erforderlich ist,
vor Ort sind.
Unangekündigte Audits (Unannounced audits)
Der Auditor kündigt dem Farmer einen Zeitraum von maximal 2 Monaten an, während
dessen am Objekt ein Audit durchgeführt wird. In diesem Fall kommen die Auditoren ohne
zusätzliche Ankündigung. Am Jahresanfang, zur Zeit der Zertifizierung, benachrichtigt die
Zertifizierungsstelle den Farmer über den Zeitraum, während dessen am Objekt das Audit
durchgeführt wird, sowie über die Anwesenheitspflicht der zuständigen Personen und das
Vorhandensein in dieser Zeit griffbereit aller notwendigen Unterlagen.
А1
Industriefarmen
А1.1 Im Laufe des ersten Jahres der Zertifizierung werden alle Erstaudits
vorangekündigt.
Dies wird zum Zweck gemacht, um den Farmer zu dem Zertifizierungsvorgang
heranzuziehen, die Übereinstimmung mit den RDS-Anforderungen sowie die
Anwesenheit vor Ort aller zuständigen Personen und das Vorhandensein in
dieser Zeit griffbereit aller entsprechenden Unterlagen, die für die
Auditdurchführung am Objekt erforderlich sind, sicherzustellen.
А1.2 Zertifizierung in den darauffolgenden Jahren:
40
Responsible Down Standard 2.0
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• bis zu einem vorangekündigten Audit am Objekt einmal in 2 Jahren;
• wenigstens ein halb angekündigtes Audit am Objekt (im Zeitraum von 72
Stunden) oder ein unangekündigtes Audit (im Zeitraum von 2 Monaten)
einmal in 2 Jahren;
• die Besichtigung zum Zweck der Bestätigung wenigstens 5% von der
Gesamtanzahl der Farmen; die Besichtigung zwecks der Bestätigung
wenigstens 10% von der Gesamtanzahl der Farmen, wo ein hohes Risiko
vorhanden ist.
А1.3 Alle vorangekündigten, halb angekündigten und unangekündigten Audits
gelten als vollständige Audits; je nach den Umständen können sie die
Gespräche mit der Verwaltung und den Mitarbeitern, die Prüfung der
Unterlagen sowie die Sichtprüfungen berücksichtigen. Die Farmen, die für die
Durchführung der halb angekündigten und nicht angekündigten Audits
ausgewählt worden sind, können die Zertifizierungsstellen nach dem
Zufallsprinzip und ausgehend von den Ergebnissen der Risikobewertung nach
den nachfolgend genannten Kriterien auswählen.
А1.4 Die Besichtigungen zum Zweck der Bestätigung sollten wenigstens die
Sichtprüfungen berücksichtigen. Alle festgestellten Nichtübereinstimmungen
mit den kritisch wichtigen und den grundlegenden Anforderungen sind den
RDS-Anforderungen gemäß zu beheben.
А1.5 Die Zertifizierungsstelle hat prozentuale Teile der im Punkt A1.2 angegebenen
Objekte alljährlich zu besichtigen; die Objekte sollten die Zertifizierungsstellen
nach dem Zufallsprinzip und ausgehend von den Ergebnissen der
Risikobewertung nach den nachfolgend genannten Kriterien auswählen.
А2
Risikokriterien für die Industriefarmen
А2.1 Die Auswahl der Farmen für die Durchführung von halb angekündigten,
unangekündigten sowie zusätzlichen Audits zum Zweck der Bestätigung sollte
nach dem Ermessen der Zertifizierungsstelle und ausgehend von den
Ergebnissen der Risikobewertung nach folgenden Kriterien erfolgen:
• die Ergebnisse der vorher durchgeführten Audits;
• die von einer Drittperson erhaltene Information;
• die Zuchtfarmen;
• der Zeitraum seit dem letzten durchgeführten Audit;
• große Fläche (größere Umfänge von Daunen, die vom ordnungsgemäßen
41
Responsible Down Standard 2.0
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Funktionieren beeinflusst werden);
• die regionale Praxis (z.B., die Zwangsfütterung oder der Lebendrupf);
• typische, saisonbedingte Zeit für den Lebendrupf und/oder die
Zwangsfütterung;
• das Alter, in dem das Wassergeflügel geschlachtet wird;
• die früher durchgeführte Zertifizierung für die Übereinstimmung mit den
Anforderungen anderer Standards an die Tierhaltungsbedingungen;
• die nationale Gesetzgebung;
• die Umfänge von Daunen, die aus der Region in den Verkauf gelangen;
• die Wassergeflügelarten;
• die Reduzierung der Preise für Fleisch oder die Erhöhung der Preise für
Daunen (was in Versuchung führen kann, das Wassergeflügel lebendig zu
rupfen).
42
Responsible Down Standard 2.0
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Anhang B. Gruppen von Kleinfarmern
Dieser Standard ermöglicht das Audits der kleinen Farmen, die sich in der jeweiligen
Ortschaft befinden, als Audit eines einheitlichen Unternehmens durchzuführen. Alle
Gruppen von Farmen werden als ein einheitliches Unternehmen klassifiziert, das
dementsprechend als Gruppe von Kleinfarmern (SFG) bezeichnet wird. Es stellt eine
Lieferkette dar, wo die Daunen von den Sammlern auf den kleinen Farmen gesammelt und
weiter an größere Sammler oder unmittelbar an Daunenverkäufer und/oder
Verarbeitungsunternehmen geliefert werden. Normalerweise werden auf kleinen Farmen
(Hauswirtschaften) gleichzeitig nicht mehr als 100 Stück Wassergeflügel gehalten.
Das Modul “Gruppe von Kleinfarmern” erfordert die Identifikation und die Teilnahme der
lokalen Daunensammler, die für die jeweiligen Regionen verantwortlich sind. Mit den
Vertretern dieser Parteien werden die Gespräche und die Audits der Objekte durchgeführt.
Sie haben auch die Dokumentation zur Verfügung zu stellen, die den nachstehend
niedergelegten Anforderungen entspricht.
Eine korrekte Bestimmung des Standortes der Gruppe von Kleinfarmern ist für die
sachgemäße Anwendung der Modulanforderungen sehr wichtig.
В1
Bestimmung des Standortes der Gruppe von Kleinfarmern
В1.1
Während der Bestimmung des Standortes der Gruppe von Kleinfarmern hat
die Zertifizierungsstelle folgenden Anforderungen nachzukommen:
• lokale Erfahrungen über die Bestimmung des Ortes (z.B., des jeweiligen
auf nationaler Ebene anerkannten Gebiets, einer staatlich anerkannter
Provinz oder eines Staates);
• ein Gebiet, das vom Endsammler bestimmt worden ist;
• ein Gebiet, wo die gleichen Produktionsverfahren eingesetzt werden,
damit die von einem Kleinfarmer verwendete Praxis rechtmäßig als solche
gelten kann, die von den anderen Kleinfarmern in diesem Gebiet
verwendet wird;
• die Gebiete dürfen zu einer Region zum Zweck der Inspektion und der
Berichterstellung nur in dem Fall vereinigt werden, wenn sie das gleiche
Risikoniveau haben, wie nachstehend niedergelegt ist.
В1.2
Die Zertifizierungsstelle hat die Effizienz und die Praxen, die von der Gruppe
der Kleinfarmer verwendet werden, durch jährliche Audits an Objekten zu
überprüfen, die folgende Maßnahmen berücksichtigen:
43
Responsible Down Standard 2.0
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• Gespräche mit den Sammlern;
• Bewertung der Dokumentation der Sammler;
• Besichtigung einer bestimmten Anzahl von Farmern und Landorten laut der
nachstehend aufgeführten Beschreibung.
В1.3
Für die Bestimmung der Zeitspanne, die für die Inspektion von SFG benötigt
wird, sollte die Erstbewertung von Risiken durchgeführt werden. Die Kriterien
der Risikobewertung sowie die Beschreibung des Risikoniveaus für die
Zwecke, die mit der Festlegung des Audittermins verbunden sind, sind
nachfolgend aufgeführt.
Die Zertifizierungsstelle behält sich das Recht vor, die Anzahl der
Besichtigungen zu ändern, indem sie dabei von den Ergebnissen der
Risikobewertung, der Dokumentationsprüfung und den Gesprächen mit den
Sammlern ausgeht.
В2
Risikokriterien für die Gruppen von Kleinfarmern
В2.1
Um die erforderliche Zeitspanne für die Inspektion der jeweiligen Gruppe von
Kleinfarmern festzulegen, hat die Zertifizierungsstelle die jeweilige Region zu
bewerten, indem sie dabei von folgenden Kriterien ausgeht:
• die in der jeweiligen Region übliche Praxis;
• die Ergebnisse der vorher durchgeführten Audits in dieser Region (wenn
solche durchgeführt wurden);
• die Information von einer Drittperson (falls vorhanden);
• eine unmittelbare Nachbarschaft von Gebieten, wo die Fälle der
Zwangsfütterung oder des Lebendrupfes von Wassergeflügel vorkommen;
• die Kontrolle auf der Ebene des Sammlers;
• die Anzahl von Sammlern;
• die Tätigkeit der Sammler in den Regionen, wo es solche Unternehmen gibt,
die für die Übereinstimmung mit den RDS-Anforderungen nicht zertifiziert
sind;
• das Niveau des Rechtszwangs;
• die Umfänge von Daunen, die in den Handel aus der Region gelangen;
• die Fläche der jeweiligen Region;
• typische, saisonbedingte Zeit für den Lebendrupf und/oder die
Zwangsfütterung;
• das Niveau des Rechtszwangs und die nationale Gesetzgebung.
44
Responsible Down Standard 2.0
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В3
Bestimmung der Gesamtdauer der Auditdurchführung (in Tagen)
В3.1
Ausgehend von dem Risikoniveau im jeweiligen Gebiet bestimmt die
Zertifizierungsstelle nach eigenem Ermessen das Niveau der Überprüfung, die
zum Zweck der Gewährleistung der Erfüllung von Standardanforderungen an
die Tierhaltungsbedingungen und an die Lieferkette durchzuführen ist.
В3.2
Eine minimale Anforderung ist die Besichtigung aller Gebiete durch einen
Auditor und seine Gespräche mit den Mitarbeitern der Hauswirtschaften, wo
das Wassergeflügel gezüchtet wird, zum Zweck der Bestätigung deren
Übereinstimmung mit den Anforderungen dieses Standards.
В3.3
Je nach dem Risikoniveau ist folgende Dauer festzulegen:
• ein niedriges Niveau – die übliche Gesamtdauer der Auditdurchführung in
Tagen21;
• ein mittleres Niveau – die übliche Gesamtdauer der Auditdurchführung in
Tagen, die wenigstens auf das 1,5-fache verlängert worden ist;
• ein hohes Niveau – die übliche Gesamtdauer der Auditdurchführung in
Tagen, die wenigstens auf das 2-fache verlängert worden ist.
Binnen des ersten Jahres sind alle Gebiete als solche zu bewerten, die wenigstens
ein mittleres Risikoniveau haben.
В3.4
Das Berechnungsverfahren der Gesamtdauer hat die Zertifizierungsstelle nach
Abstimmung mit Textile Exchange auszuarbeiten. Das Niveau wird je nach der
Fläche des Gebiets (in Quadratkilometern) festgelegt.
2
Die Gesamtdauer der Auditdurchführung in Tagen wird ohne Rücksicht auf die Zeit
festgelegt, welche benötigt wird, um in das jeweilige Gebiet zu gelangen.
45
Responsible Down Standard 2.0
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Anhang C. Anforderungen an die Farmen, die ihre wirtschaftliche
Tätigkeit auf Vertragsbasis ausüben
Hier werden folgende Begriffe benutzt:
Die Farmen, die auf Vertragsbasis tätig sind
Die Farmen, die sich mit der Aufzucht des Wassergeflügels als einzelne Unternehmen oder
einzelne Personen beschäftigen (Firmen-Auftragnehmer: z.B., ein Großhändler, ein
Schlachthof oder eine spezialisierte Geflügelfarm). Damit eine Farm als solche qualifiziert
wird, die ihre wirtschaftliche Tätigkeit auf Vertragsbasis ausübt, sollten folgende
Voraussetzungen erfüllt werden:
•
die Firma-Auftragnehmer hat das Vorhandensein von allen Ausgangsmaterialien
sicherzustellen, insbesondere von Eiern oder frisch geschlüpften Küken, von
Futter, Medikamenten, veterinären Untersuchungen, Logistik;
•
es gibt eine Vereinbarung, gemäß welcher die Firma-Auftragnehmer das
Wassergeflügel bei der Farm, die auf Vertragsbasis arbeitet, einkaufen wird und
bzw. die auf Vertragsbasis tätige Farm das Wassergeflügel an die FirmaAuftragnehmer verkaufen wird.
С1
Gebrauchsanleitungen
С1.1
Der Standard ermöglicht eine Gruppe von Farmen zu zertifizieren, die auf
Vertragsbasis tätig sind und ihre Produkte an ein Unternehmen liefern (FirmaAuftragnehmer). Diese Farmen züchten das Wassergeflügel auf Vertragsbasis
für die Firma-Auftragnehmer zum Zweck dessen weiteren Verkaufes
unmittelbar an diese Firma. Die Firma-Auftragnehmer sollte in diesem Fall als
ein zertifiziertes Unternehmen betrachtet werden.
С1.2
Die einzelnen Mitglieder der Gruppe sind nicht berechtigt, unabhängig von
den anderen Mitgliedern das Zertifikat zu benutzen.
С1.3
Für alle Farmen, die auf Vertragsbasis als eine Gruppe tätig sind, sollte ein
internes Kontrollsystem (ICS) zum Zweck der Gewährleistung deren
Übereinstimmung mit den RDS-Anforderungen geschaffen werden.
Das zertifizierte Unternehmen hat das ICS-System zu benutzen, um die
Übereinstimmung der Farmen, die auf Vertragsbasis tätig sind, mit den
Anforderungen dieses Standards sicherzustellen.
Von der Zertifizierungsstelle wird das Audit des ICS-Systems und der Anzahl
46
Responsible Down Standard 2.0
© 2014 Textile Exchange
von den dieser Gruppe angehörigen Farmen durchgeführt.
С2
Anforderungen an das Interne Kontrollsystem (ICS)
Um die Übereinstimmung mit den Anforderungen zu erreichen, die für den Erhalt des
Zertifikats jede auf Vertragsbasis tätige Farm zu erfüllen hat, sollte das zertifizierte
Unternehmen ein internes Kontrollsystem schaffen. Auf alle auf Vertragsbasis tätigen
Farmen werden die RDS-Module “Farm” und “Transport” angewandt, wenn diese
anzuwenden sind. Das System ICS sollte folgenden Anforderungen entsprechen, u.a.:
a.
über eine belegmäßig erfasste Leitungsstruktur von ICS verfügen;
b.
über die Unterlagen der jährlichen Überprüfungen aller Gruppenmitglieder
zum Zweck der Kontrolle deren Übereinstimmung mit den RDS-Anforderungen;
c.
über unterzeichnete Vereinbarungen mit jeder der Farmen, die auf
Vertragsbasis tätig sind, wo die Rechte und Pflichte der Gruppenmitglieder in
Bezug auf die Gewährleistung der Übereinstimmung mit den Anforderungen
des Standards vorgeschrieben werden sowie die Erteilung der
Genehmigungen für die Inspektoren, die ICS revidieren, und für die Audits
durch Zertifizierungsstellen;
d.
alle Mitglieder der Gruppe von Farmen, die auf Vertragsbasis tätig sind,
sollten den Zugang zum Duplikat von RDS oder zu den jeweiligen Abschnitten
des Standards haben;
e.
alle Mitglieder der Gruppe von Farmen, die auf Vertragsbasis tätig sind, sollten
die entsprechenden Anforderungen dieses Standards verstehen sowie die
Folgen deren Nichtübereinstimmung und die Sanktionen kennen.
С3
Anforderungen an die Mitglieder der Gruppe von Farmen, die auf Vertragsbasis
tätig sind
Die Gruppen von den auf Vertragsbasis tätigen Farmen, die einen Antrag auf Zertifizierung
für die Übereinstimmung mit den RDS-Anforderungen einreichen wollen, sollten folgenden
Anforderungen entsprechen:
a.
der Leiter oder die Leitungsgruppe haben die Verantwortung für die
Realisierung von ICS zu tragen;
b.
die Mitarbeiter der Mitglieder der Gruppe von den auf Vertragsbasis tätigen
Farmen sollten in allen den RDS betreffenden Fragen unterrichtet und geschult
worden sein;
c.
es sollte ein Mechanismus zur Schlichtung der Interessenkollisionen
ausgearbeitet werden;
47
Responsible Down Standard 2.0
© 2014 Textile Exchange
d.
eine Methodologie der internen Kontrolle zum Zweck der Gewährleistung der
Übereinstimmung mit den RDS-Anforderungen sollte beschrieben und
verwirklicht werden;
e.
eine Parallelproduktion ist nicht erlaubt;
f.
es sollten die Mechanismen zur Ergreifung von kollektiven Maßnahmen
ausgearbeitet werden, falls eine Nichtübereinstimmung mit den RDSAnforderungen festgestellt wird;
g.
für die Aufnahme neuer Gruppenmitglieder sind solche Verfahren zu
entwickeln, welchen gemäß die Aufnahme erst nach der Durchführung interner
Überprüfungen stattfinden darf;
h.
das Risiko sollte bewertet werden; nach dessen Ergebnissen sollten unter
Einhaltung der Anforderungen, die nachstehend in Abhängigkeit von den
Risikokriterien niedergelegt sind, die jeweiligen Maßnehmen getroffen werden;
i.
es sollten folgende Notizen geführt und aufbewahrt werden:
1.
die Karten/Schemas aller auf Vertragsbasis tätigen Farmen, wo das
Wassergeflügel vorhanden ist;
2.
ein vollständiges Verzeichnis der Mitglieder der Gruppe von Farmen, die
auf Vertragsbasis tätig sind;
3.
die auf der Farm geführten Notizen unter Angabe der Anzahl des
Wassergeflügels, des Ankaufes von Eiern oder frisch geschlüpften Küken,
des Ein- und Verkaufes von lebenden Wassergeflügel sowie anderer
Angaben, die laut RDS-Anforderungen vorhanden sein sollten;
С4
4.
unterzeichnete Vereinbarungen mit den Gruppenmitgliedern;
5.
die Eintragungen über die Ergebnisse von internen Überprüfungen;
6.
alle Eintragungen sind wenigstens binnen drei Jahren aufzubewahren.
Anforderungen an die Zertifizierungsstelle
С4.1
Die Zertifizierungsstelle hat die Effizienz und die Praxis der Anwendung des
ICS-Systems von den Gruppen der auf Vertragsbasis tätigen Farmen durch
jährliche Audits des Objektes zu überprüfen, während derer folgende
Handlungen vorzunehmen sind:
a.
die Überprüfung der Steuerung des internen Kontrollsystems;
b.
die Bewertung der Dokumentation des internen Kontrollsystems;
c.
die Besichtigung der jeweiligen Anzahl der Mitglieder der Gruppe von
48
Responsible Down Standard 2.0
© 2014 Textile Exchange
den auf Vertragsbasis tätigen Farmen, wie nachstehend beschrieben
wird.
С4.2
Die Zertifizierungsstelle hat alljährliche Audits durchzuführen. In den Fällen
mit den großen Gruppen können die Audits in einzelne Besichtigungen zum
Zweck der Gewährleistung der Übereinstimmung mit dem Risikoniveau
aufgeteilt werden.
a.
Die Zertifizierungsstelle hat die Inspektoren zu ernennen, die in Fragen
des ICS-Audits unterwiesen und geschult worden sind.
b.
Die Zertifizierungsstelle hat die Risiken für die Gruppe von Farmen zu
bewerten, die auf Vertragsbasis tätig sind, um die minimale Anzahl von
Audits an Objekten der einzelnen Farmen zu bestimmen.
c.
Das Audit am Objekt sollte die Bewertung des ICS-Systems, der Effizienz
dessen Anwendung sowie der Übereinstimmung mit den RDSAnforderungen berücksichtigen.
С4.3
Während der Bewertung von ICS-System hat die Zertifizierungsstelle
festzustellen:
a.
ob die Unterlagen über interne Kontrolle vorhanden sind;
b.
ob interne Überprüfungen aller Gruppenmitglieder wenigstens einmal
im Jahr durchgeführt werden;
c.
ob neue Mitglieder in die Gruppe laut den mit der Zertifizierungsstelle
abgestimmten Prozeduren erst nach den durchgeführten internen
Überprüfungen aufgenommen werden;
d.
ob bei der Feststellung der Nichtübereinstimmungen alle notwendigen
und von ICS vorgesehenen Maßnahmen ergriffen werden, die dem
belegmäßig erfassten System der Zwangsmaßnahmenanwendung
entsprechen;
e.
ob das ICS-System ordnungsgemäße Eintragungen über die
Durchführung der Überprüfungen berücksichtigt;
f.
ob die Mitarbeiter der Gruppenmitglieder die Anforderungen der
Standards richtig verstehen, ob die Auszüge aus diesen Standards
gemacht und übersetzt worden sind, ob die anders interpretierten
Versionen des offiziellen Standards erstellt worden sind, in denen
ordnungsgemäß alle mit der Produktion verbundenen Fragen
49
Responsible Down Standard 2.0
© 2014 Textile Exchange
berücksichtigt werden.
С4.4
Für die Bewertung der Effizienz des ICS-Systems ist ein Stichprobenaudit am
Objekt eines der Mitglieder der auf Vertragsbasis tätigen Gruppe von
Farmen durchzuführen.
С4.5
In normalen Fällen wird die minimale Anzahl der Audits, die von der
Zertifizierungsstelle an Objekten durchgeführt werden, als eine
Quadratwurzel aus der Gesamtanzahl von Farmen ermittelt. Die Farmen
werden zufälligerweise und ausgehend von den Ergebnissen der
Risikobewertung durch die Zertifizierungsstelle, gemäß den nachstehend
beschriebenen Risikokriterien, ausgewählt. Werden während der Audits auf
den auf Vertragsbasis tätigen Farmen mit dem üblichen Risikoniveau
irgendwelche Nichtübereinstimmungen in der Tierhaltungspraxis oder
Unterschiede von ICS festgestellt, so sollte CFG als die Gruppe von Farmen
mit einem hohen Risikoniveau angesehen werden.
С4.6
In den Fällen mit den Farmen, die auf Vertragsbasis tätig sind und für welche
das Risiko ziemlich hoch ist, sollte sich die Anzahl der von der
Zertifizierungsstelle durchgeführten Audits an Objekten ändern, sodass
diese Anzahl dem Risikoniveau laut der unten stehenden Tabelle entspricht.
С4.7
Die Audits an Objekten werden für alle Mitglieder der Gruppe von den auf
Vertragsbasis tätigen Farmen durchgeführt, welche die Zuchtfarmen
darstellen.
Die angegebenen Werte stellen die minimale Anzahl von den wiederholten Audits des
Objektes bei jedem Risikoniveau dar.
Die minimale Anzahl von Farmen, die sich mit der Geflügelzucht beschäftigen, und die von
den Inspektoren der Fremdfirmen nachgeprüft werden sollten:
Anzahl von Mitgliedern in
Übliches Risikoniveau
Hohes Risikoniveau (×2)
≤ 100
10
20
> 100
Quadratwurzel aus der
Verdoppelter Wert der
Anzahl von Mitgliedern in
Quadratwurzel aus der
der Gruppe
Anzahl von Mitgliedern in
der Gruppe
50
Responsible Down Standard 2.0
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der Gruppe
Alle festgestellten Nichtübereinstimmungen sind laut RDS-Anforderungen zu beheben.
С5
Risikokriterien für die Gruppen von Farmen, die auf Vertragsbasis tätig sind
Die Zertifizierungsstellen haben die Gruppe von Farmen, die auf Vertragsbasis tätig sind,
mit Rücksicht auf folgende Risikokriterien zu bewerten, um die minimale Anzahl der Audits
an Objekten für die jeweilige Gruppe von den auf Vertragsbasis tätigen Farmen zu
bestimmen:
• die in der jeweiligen Region übliche Praxis;
• die Ergebnisse der vorher durchgeführten Audits in dieser Region (wenn solche
durchgeführt wurden)
• die Information von einer Drittperson (falls vorhanden);
• eine unmittelbare Nachbarschaft von Gebieten, wo die Fälle der
Zwangsfütterung oder des Lebendrupfs von Wassergeflügel vorkommen;
• das Niveau des Rechtszwangs;
• die Umfänge von Daunen, die in den Verkauf aus der Region gelangen;
• die Fläche des jeweiligen Gebiets;
• der Zeitraum seit der Durchführung des letzten Audits;
• große Fläche (größere Umfänge von Daunen, die vom ordnungsgemäßen
Funktionieren beeinflusst werden);
• die regionale Praxis (z.B., die Zwangsfütterung oder der Lebendrupf);
• typische, saisonbedingte Zeit für den Lebendrupf und/oder die Zwangsfütterung;
• das Alter, in dem das Wassergeflügel geschlachtet wird;
• die früher durchgeführte Zertifizierung für die Übereinstimmung mit den
Anforderungen anderer Standards an die Tierhaltungsbedingungen;
• die nationale Gesetzgebung;
• die Umfänge von Daunen, die aus der Region in den Verkauf gelangen;
• die Wassergeflügelarten;
• die Reduzierung der Preise für Fleisch oder die Erhöhung der Preise für Daunen
(was in Versuchung führen kann, das Wassergeflügel lebendig zu rupfen).
51