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deshalb: INVESTITIONSSCHIEDSGERICHTSBARKEIT
Früher trug man grenzüberschreitende Konflikte zwischen Staaten und
Investoren mit Kriegsschiffen aus. Heute setzt man sich an einen Tisch:
Die sogenannte Kanonenbootdiplomatie ist friedlichen Schiedsverfahren
gewichen.
Investitionsschiedsschiedsverfahren sind effiziente und faire Mittel zur
Beilegung von Streitigkeiten zwischen im Ausland investierenden Unternehmen und ihren Gaststaaten auf Augenhöhe.
Als Rechtsgrundlage dient heute nahezu ausschließlich ein zwischen dem
Heimatstaat des Investors und dem Gaststaat geschlossenes Investitionsschutzabkommen (auch „Bilateral Investment Treaty“, kurz „BIT“). Hieraus
kann der Investor eigene Rechte, etwa Entschädigungsansprüche, ableiten.
When will mankind be
convinced and agree
to settle their difficulties
by arbitration?
Benjamin Franklin
Das Verfahren findet vor neutralen und spezialisierten Schiedsgerichten statt,
die von den Parteien gewählt werden. Kommt es im Verlauf des Verfahrens
zu keiner gütlichen Einigung, entscheidet das Schiedsgericht durch einen
finalen und verbindlichen Schiedsspruch.
DIE KANZLEI
WAS WIR LEISTEN
Wagner Arbitration bietet Investoren und Staaten an, sie im Rahmen derartiger Verfahren rechtlich zu begleiten und zu vertreten. Wegen ihrer idealen
Lage im Regierungsbezirk Berlins kann die Kanzlei nicht nur die Betreuung
von staatlichen und nicht-staatlichen Organisationen vor Ort unkompliziert
anbieten, sondern gleichzeitig auf ein hervorragendes lokales Netzwerk
zurückgreifen.
Im Kontext von Investitionsstreitigkeiten bietet WAGNER Arbitration
insbesondere folgende Leistungen an:
Die Anwälte von Wagner Arbitration sind international ausgebildet und können sowohl als Schiedsrichter als auch als Parteivertreter auf einen großen
Erfahrungsschatz im Bereich der nationalen und länderübergreifenden Streitbeilegung zurückgreifen.
•Vertretung von Staaten und Investoren (auch als „Co-Counsel“) in Investitionsschiedsverfahren vor allen wichtigen Schiedsinstitutionen (insb. ICSID,
ICC, UNCITRAL, LCIA, SCC) mit einem speziellen Fokus auf Schwellenländer
•Beratung von Staaten und Investoren im Vorfeld einer Klageerhebung oder
Verteidigung
•Gutachten zu Rechtsfragen und Gestaltungsmöglichkeiten von Investitionsschutzmechanismen
•Kostengünstige Lösungen im Vergleich zu Großkanzleien
Der Kanzleigründer Dr. Philipp K. Wagner wird seit 2014 im „JUVE Handbuch
Wirtschaftskanzleien“ und im Verzeichnis „The Best Lawyers in Germany“ als
einer der Top-Ansprechpartner für Schiedsgerichtsbarkeit in Berlin geführt
und wurde zuletzt als Best Lawyers‘ 2016 Berlin Arbitration and Mediation
„Lawyer of the Year“ ausgezeichnet.
•Mehrsprachiges und multikulturelles Team
Sofern ein größeres Team erforderlich wird, kann WagneR Arbitration auf ein
gut organisiertes und vielseitig ausgerichtetes Netzwerk aus Partnerkanzleien
und Spezialisten im In- und Ausland zurückgreifen. Insbesondere arbeitet die
Kanzlei regelmäßig eng mit WegnerPartner zusammen, einer Wirtschaftskanzlei aus Berlin mit internationalem Know-how.
unsere referenzen
Dr. Florian Dupuy ist bei Wagner Arbitration der Spezialist für Investitionsschiedsverfahren. Er verfügt unter anderem aus seiner Tätigkeit für die
renommierte Wirtschaftsrechtskanzlei LALIVE in Genf über jahrelange Erfahrung sowohl in ICSID- als auch in UNCITRAL- Schiedsverfahren.
Beispiele sind:
IHRE ANSPRECHPARTNER
Dr. Florian Dupuy, , LL.M.
Avocat à la Cour
of Counsel
−
[email protected]
•Beratung einer osteuropäischen Regierung in einem ICSID-Schiedsverfahren
US-amerikanischer Investoren wegen der Privatisierung von Staatseigentum im Medien- und Tourismussektor im Wert von 100 Millionen USD.
•Beratung eines Fortune 500 Unternehmens in einem ICSID-Schiedsverfahren gegen einen südamerikanischen Staat wegen regulatorischer
Maßnahmen.
•Beratung eines westasiatischen Staates bei einer Nichtigkeitsklage im
Rahmen eines ICSID-Schiedsverfahrens wegen angeblicher Verstöße gegen
internationales Recht, insbesondere zu Fragen der Enteignung.
Dr. Philipp K. Wagner, LL.M.
Rechtsanwalt
Attorney-at-Law (New York)
−
[email protected]
•Mitwirkung bei der Erstellung eines umfassenden Handbuchs zum Investitionsschutzrecht für einen zentraleuropäischen Staat, einschließlich einer
grundlegenden Analyse der Investitionsabkommen des Staates.
•Unterstützung eines renommierten Schiedsrichters in verschiedenen prominenten Investitionsschiedsverfahren mit Beteiligung von u.a. Venezuela,
Ungarn, Algerien und der Slowakischen Republik.
Weitere Informationen unter: www.wagner-arbitration.com
*Diese Broschüre dient lediglich der Information über das Leistungsprofil der Kanzlei
Wagner Arbitration und ersetzt nicht die Beratung im Einzelfall.
Dr. Philipp K. Wagner, LL.M.
Rechtsanwalt · Attorney-at-Law (New York)
Georgenstr. 24 · 10117 Berlin · Germany
T: +49 30 225027600 · F: +49 30 225027609 · E: [email protected]
www.wagner-arbitration.com