Begleitbrief pro Kopf 2016

Stadt St.Gallen
Sportamt
Neugasse 25
9004 St.Gallen
Telefon 071 224 5348
P.P. 9004 St.Gallen
Brigitte Angehrn
[email protected]
Telefon 071 224 4490
Sekretariat Sportamt
Post CH AG
Sportamt, Neugasse 25
An die Sportvereine
und Jugendsportorganisationen
der Stadt St. Gallen
St.Gallen, im Januar 2016
ba
Finanzielle Unterstützung von Vereinen im Jugendsport
Sehr geehrte Jugendsportverantwortliche
Die Stadt St.Gallen unterstützt seit geraumer Zeit Vereine und Organisationen, die sich auf
dem Gebiet des Jugendsportes betätigen. Die Richtlinien wurden durch den Stadtrat
erlassen. Anbei sind die wesentlichen Bestimmungen aufgelistet.
1
Unterstützungsberechtigung
Vereine und Organisationen, die folgende Bedingungen erfüllen, können von der Stadt
finanziell unterstützt werden:
1.1
1.2
1.3
1.4
1.5
2
Der Verein muss seinen Sitz in der Stadt St.Gallen haben.
Der Hauptzweck des Vereins muss ideeller und darf nicht wirtschaftlicher Natur sein.
Der Verein muss sich über eine in Sportbelangen fachlich und pädagogisch ausgewiesene Führung der Jugendgruppen ausweisen.
Den Jugendlichen muss ein ganzjähriges, regelmässiges Training ermöglicht werden.
Die Jugendarbeit bei den Kategorien B und C (siehe nachfolgend) muss sich ganz oder
zu einem grossen Teil auf die sportliche Betätigung erstrecken.
Pro-Kopf-Beitrag für Jugendliche – Eingabetermin 31. März 2016
Unterstützungsberechtigte Vereine erhalten für jedes Mitglied zwischen acht und
zwanzig Jahren einen Pro-Kopf-Beitrag. Die Höhe des Pro-Kopf-Beitrags richtet sich
nach der Kategorie, welcher ein Verein zugeteilt ist.
2.1
Die drei folgenden Kategorien von Vereinen erhalten unterschiedliche Beiträge:
Kat. A
CHF 10.–
Mitglieder von kirchlichen Gruppen und Pfadfinderorganisationen
Kat. B
CHF 30.–
Dauerbenützer von städtischen, kantonalen und privaten Sportanlagen
Kat. C
CHF 75. –
Dauerbenützer der Hallenbäder Blumenwies und Volksbad sowie der
Eissportanlage Lerchenfeld
www.sport.stadt.sg.ch
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Wichtig!
•
Der Pro-Kopf-Beitrag wird nur für Mitglieder ausbezahlt, die in der Stadt St.Gallen
wohnhaft sind. Das Kriterium «Wohnsitz in der Stadt St.Gallen» wurde aufgrund eines
hohen Anteils auswärtiger Jugendlicher in städtischen Sportvereinen festgelegt. Mit
dieser Einschränkung sollen die Sportvereine angehalten werden, ihre Anstrengungen
zur Rekrutierung städtischer Jugendlicher zu intensivieren, und/oder Unterstützungsbeiträge für auswärtige Jugendliche von den Wohnsitzgemeinden einzufordern.
•
Bitte senden Sie uns weiterhin eine Gesamtliste aller Jugendlichen, von acht bis
zwanzig Jahren (Eingabe 2016 = Jahrgang 1996 – 2008), mit Angabe des Wohnsitzes.
(Excel-Listen werden bevorzugt!)
Ihre Eingaben an das Sportamt
Es besteht die Möglichkeit, die Eingaben entweder konventionell auf dem Postweg oder auf
dem elektronischen Weg vorzunehmen.
Termin:
31. März 2016
Pro-Kopf-Beitrag
A) Eingaben auf dem Postweg
Wir bitten Sie, die für die Eingaben notwendigen Formulare komplett ausgefüllt und
termingerecht an das Sportamt zu senden.
B) Eingaben auf dem elektronischen Weg
Auf dem Internet finden Sie alle Angaben, Anleitungen und Formulare bezüglich der
Unterstützung Jugendsport unter folgender Adresse/Pfad:
www.sport.stadt.sg.ch Sportförderung Jugendsportförderung
Abrufbar mit den notwendigen Erklärungen sind:
• Bedingungen zum Erhalt der Subventionsbeiträge
• Anleitung zur Unterstützung des Jugendsportes
• Formular «Administrative Angaben» (kann direkt ausgefüllt und gesendet werden,
eine elektronische Unterschrift wird akzeptiert!)
Bei verspäteter Abgabe kann die Eingabe nicht mehr berücksichtigt werden.
Bitte zögern Sie nicht, Fragen zu stellen! Ich stehe Ihnen gerne unter der Telefonnummer
071 224 4490 zur Verfügung.
Freundliche Grüsse
Brigitte Angehrn
Sekretariat Sportamt