Stadt St.Gallen Sportamt Neugasse 25 9004 St.Gallen Telefon 071 224 5348 P.P. 9004 St.Gallen Brigitte Angehrn [email protected] Telefon 071 224 4490 Sekretariat Sportamt Post CH AG Sportamt, Neugasse 25 An die Sportvereine und Jugendsportorganisationen der Stadt St. Gallen St.Gallen, im Januar 2016 ba Finanzielle Unterstützung von Vereinen im Jugendsport Sehr geehrte Jugendsportverantwortliche Die Stadt St.Gallen unterstützt seit geraumer Zeit Vereine und Organisationen, die sich auf dem Gebiet des Jugendsportes betätigen. Die Richtlinien wurden durch den Stadtrat erlassen. Anbei sind die wesentlichen Bestimmungen aufgelistet. 1 Unterstützungsberechtigung Vereine und Organisationen, die folgende Bedingungen erfüllen, können von der Stadt finanziell unterstützt werden: 1.1 1.2 1.3 1.4 1.5 2 Der Verein muss seinen Sitz in der Stadt St.Gallen haben. Der Hauptzweck des Vereins muss ideeller und darf nicht wirtschaftlicher Natur sein. Der Verein muss sich über eine in Sportbelangen fachlich und pädagogisch ausgewiesene Führung der Jugendgruppen ausweisen. Den Jugendlichen muss ein ganzjähriges, regelmässiges Training ermöglicht werden. Die Jugendarbeit bei den Kategorien B und C (siehe nachfolgend) muss sich ganz oder zu einem grossen Teil auf die sportliche Betätigung erstrecken. Pro-Kopf-Beitrag für Jugendliche – Eingabetermin 31. März 2016 Unterstützungsberechtigte Vereine erhalten für jedes Mitglied zwischen acht und zwanzig Jahren einen Pro-Kopf-Beitrag. Die Höhe des Pro-Kopf-Beitrags richtet sich nach der Kategorie, welcher ein Verein zugeteilt ist. 2.1 Die drei folgenden Kategorien von Vereinen erhalten unterschiedliche Beiträge: Kat. A CHF 10.– Mitglieder von kirchlichen Gruppen und Pfadfinderorganisationen Kat. B CHF 30.– Dauerbenützer von städtischen, kantonalen und privaten Sportanlagen Kat. C CHF 75. – Dauerbenützer der Hallenbäder Blumenwies und Volksbad sowie der Eissportanlage Lerchenfeld www.sport.stadt.sg.ch Seite 2 von 2 Wichtig! • Der Pro-Kopf-Beitrag wird nur für Mitglieder ausbezahlt, die in der Stadt St.Gallen wohnhaft sind. Das Kriterium «Wohnsitz in der Stadt St.Gallen» wurde aufgrund eines hohen Anteils auswärtiger Jugendlicher in städtischen Sportvereinen festgelegt. Mit dieser Einschränkung sollen die Sportvereine angehalten werden, ihre Anstrengungen zur Rekrutierung städtischer Jugendlicher zu intensivieren, und/oder Unterstützungsbeiträge für auswärtige Jugendliche von den Wohnsitzgemeinden einzufordern. • Bitte senden Sie uns weiterhin eine Gesamtliste aller Jugendlichen, von acht bis zwanzig Jahren (Eingabe 2016 = Jahrgang 1996 – 2008), mit Angabe des Wohnsitzes. (Excel-Listen werden bevorzugt!) Ihre Eingaben an das Sportamt Es besteht die Möglichkeit, die Eingaben entweder konventionell auf dem Postweg oder auf dem elektronischen Weg vorzunehmen. Termin: 31. März 2016 Pro-Kopf-Beitrag A) Eingaben auf dem Postweg Wir bitten Sie, die für die Eingaben notwendigen Formulare komplett ausgefüllt und termingerecht an das Sportamt zu senden. B) Eingaben auf dem elektronischen Weg Auf dem Internet finden Sie alle Angaben, Anleitungen und Formulare bezüglich der Unterstützung Jugendsport unter folgender Adresse/Pfad: www.sport.stadt.sg.ch Sportförderung Jugendsportförderung Abrufbar mit den notwendigen Erklärungen sind: • Bedingungen zum Erhalt der Subventionsbeiträge • Anleitung zur Unterstützung des Jugendsportes • Formular «Administrative Angaben» (kann direkt ausgefüllt und gesendet werden, eine elektronische Unterschrift wird akzeptiert!) Bei verspäteter Abgabe kann die Eingabe nicht mehr berücksichtigt werden. Bitte zögern Sie nicht, Fragen zu stellen! Ich stehe Ihnen gerne unter der Telefonnummer 071 224 4490 zur Verfügung. Freundliche Grüsse Brigitte Angehrn Sekretariat Sportamt
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