Auswertung der amtlichen Statistik zum Anerkennungsgesetz des

Auswertung der amtlichen Statistik zum Anerkennungsgesetz des Bundes für
2014
Tom Wünsche, Bundesinstitut für Berufsbildung, Projekt Monitoring des Anerkennungsgesetz des
Bundes, Stand 11.12.2015
Wichtigstes in Kürze:
 Insgesamt 44.094 Anträge seit April 2012
 14.838 erstellte Bescheide im Jahr 2014
 nur 3,6 % der Bescheide im Jahr 2014 stellen keine
Gleichwertigkeit (weder volle noch teilweise) fest
 die häufigsten Referenzberufe 2014 sind Ärztin/Arzt
(Erteilung der Approbation); Gesundheits- und
Krankenpflegerin und –pfleger sowie
Physiotherapeutin und -therapeut
 die häufigsten Staatsangehörigkeiten der Antragstellenden
2014 sind deutsch, rumänisch und polnisch
Das Statistische Bundesamt 1 hat am 30. September 2015 die Ergebnisse der amtlichen
Statistik zum Anerkennungsgesetz des Bundes für das Berichtsjahr 2014 veröffentlicht.
Demnach wurden für den Zeitraum vom Inkrafttreten des Gesetzes am 01. April 2012 bis
zum 31. Dezember 2014 insgesamt 44.094 Anträge auf Anerkennung in den Berufen in
Bundeszuständigkeit gemeldet. Die Anerkennungsverfahren in den Berufen in
Länderzuständigkeit, zum Beispiel bei Lehrerinnen und Lehrern sowie Ingenieurinnen und
Ingenieuren, ist davon noch nicht umfasst, so dass die Gesamtzahl der
Anerkennungsverfahren in Deutschland insgesamt deutlich höher liegt.
Besonderes Interesse an einer Anerkennung der im Ausland erworbenen Berufsqualifikation
bestand 2014 wie auch bereits in den Jahren zuvor im Bereich der reglementierten Berufe
des Bundes. Bei diesen Berufen ist die Anerkennung Voraussetzung für die Berufsausübung
in Deutschland. Für die Durchführung dieser Anerkennungsverfahren sind überwiegend die
Länder zuständig. 76,5 % der in 2014 gestellten Anträge beziehen sich auf solche Berufe.
23,5 % der Anträge 2014 betreffen die nicht reglementierten Ausbildungsberufe, bei denen
das Anerkennungsverfahren von den Kammern (IHK FOSA, Handwerkskammern u.a.)
1
Alle hier referierten Ergebnisse sind Auswertungen des Statistischen Bundesamtes. Absolute Werte basieren
auf Tabellen, die vom Statistischen Bundesamt bereitgestellt wurden, und zum Zweck der Anonymisierung auf
ein Vielfaches von 3 gerundete Werte enthalten.
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durchgeführt wird. Die Anerkennung ist hier zwar nicht Bedingung für die Berufsausübung,
sie kann jedoch die Chancen auf eine adäquate Beschäftigung und den beruflichen Aufstieg
erhöhen und ermöglicht z.B. den Zugang zu Meisterfortbildungen.
Insgesamt liegt die Ablehnungsquote (d.h. Bescheide, die weder eine volle bzw. teilweise
Gleichwertigkeit bescheinigen noch die Auflage einer Ausgleichsmaßnahme anordnen) bei
nur 3,6 %.
Werden die Referenzberufe (Grafik 1) betrachtet, so zeigt sich, dass ein großer Teil der
Anträge im Gesundheitsbereich auf die Approbation als Ärztin oder Arzt sowie von
Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pflegern gestellt wird.
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Bundes, Stand 11.12.2015
Grafik 1: die zwanzig häufigsten Referenzberufe im Jahr 2014 (neue Anträge 2014)
Anzahl der gestellten Anträge bei den zwanzig häufigsten
Referenzberufen 2014
5.763
Arzt/Ärztin (Erteilung der Approbation)
Gesundheits- und Krankenpfleger/in
4.986
Physiotherapeut/in
639
Bürokaufmann/-kauffrau
360
Zahnarzt/Zahnärztin (Erteilung der Approbation)
354
Elektroniker/in
345
Apotheker/in (Erteilung der Approbation)
327
Kraftfahrzeugmechatroniker/in
228
Tierarzt/Tierärztin (Erteilung der Approbation)
189
Elektroanlagenmonteur/in
183
Verkäufer/in
147
Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement
144
Hebamme/Entbindungspfleger
129
Industriemechaniker/in
129
Logopäde/Logopädin
129
Koch/Köchin
126
Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in
126
Industrieelektriker/in
123
Medizinisch-technische(r)
Laboratoriumsassistent/in
114
Friseur/in
108
0
1.000 2.000 3.000 4.000 5.000 6.000 7.000
Quelle: Auswertungen des Statistischen Bundesamtes
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Die häufigsten Ausbildungsstaaten der Antragstellenden (Grafik 2) sind Polen, Rumänien
sowie Bosnien und Herzegowina.
Grafik 2: die zwanzig häufigsten Ausbildungsstaaten der Antragstellenden im Jahr 2014 (neue Anträge 2014)
Anzahl der gestellten Anträge bei den zwanzig häufigsten
Ausbildungsstaaten im Jahr 2014
Polen
1.662
Rumänien
1.614
Bosnien und Herzegowina
1.020
Spanien
921
Russische Föderation
780
Ungarn
726
Österreich
639
Griechenland
552
Italien
546
Kroatien
510
Niederlande
495
Syrien
480
Serbien (ohne Kosovo)
480
Türkei
471
Ukraine
453
Bulgarien
447
Tschechische Republik
360
Ägypten
333
Slowakei
264
Iran
255
0
200
400
600
800
1.000 1.200 1.400 1.600 1.800
Quelle: Auswertungen des Statistischen Bundesamtes
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Grafik 3 zeigt die zwanzig häufigsten Staatsangehörigkeiten der Personen, die 2014 einen
Antrag auf die Anerkennung nach dem Anerkennungsgesetz des Bundes gestellt haben.
Grafik 3: die zwanzig häufigsten Staatsangehörigkeiten der Antragstellenden im Jahr 2014 (neue Anträge 2014)
Anzahl der gestellten Anträge bei den zwanzig häufigsten
Staatsangehörigkeiten im Jahr 2014
Deutschland
2.283
Rumänien
1.446
Polen
1.359
Bosnien und Herzegowina
909
Spanien
864
Kroatien
675
Ungarn
675
Griechenland
567
Russische Föderation
564
Serbien (ohne Kosovo)
516
Italien
513
Syrien
513
Bulgarien
429
Türkei
414
Österreich
405
Ukraine
354
Tschechische Republik
321
Slowakei
282
Ägypten
270
Iran
243
0
500
1.000
1.500
2.000
2.500
Quelle: Auswertungen des Statistischen Bundesamtes
Tom Wünsche, Bundesinstitut für Berufsbildung, Projekt Monitoring des Anerkennungsgesetz des
Bundes, Stand 11.12.2015
Die vorgelegten Zahlen sind Ergebnis der amtlichen Datenerhebung zum
Anerkennungsgesetz des Bundes. Die Statistik basiert auf den Meldungen der für die
Anerkennung zuständigen Stellen an die Statistischen Landesämter.
Weitergehende Auswertungen wird das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) im Rahmen
seines Projekts zum Monitoring des Anerkennungsgesetzes vornehmen und veröffentlichen.
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Bundes, Stand 11.12.2015