ST.GALLEN KOMMENTAR Zum Glück gezwungen Der Kanton St.Gallen besitzt ein vergleichsweise restriktives Ladenschlussgesetz mit Öffnungszeiten von Montag bis Freitag höchstens von 6 bis 19 Uhr. Nun sind die eidgenössischen Räte daran, den Kantönligeist bei den Ladenöffnungszeiten auszumerzen. So sollen den Kantonen Mindeststandards vorgegeben werden, indem sie gestatten müssen, die Läden von Montag bis Freitag von 6 bis 20 Uhr und am Samstag von sechs bis 19 Uhr offen zu halten. Das wäre für St.Gallen ein grosser Quantensprung. Die umliegenden Kantone und Länder sind viel liberaler, der Thurgau gestattet Öffnungszeiten von Montag bis Freitag von sechs bis 22 Uhr, Vorarlberg von sechs bis 21 Uhr, Zürich sogar rund um die Uhr. Die anderen umliegenden Kantone kennen nur noch Regelungen auf Gemeindeebene, wenn überhaupt, weil keine kantonalen Gesetze mehr bestehen. Kann St.Gallen wohl zu einer liberaleren Lösung gezwungen werden? Das Volk hat 1995 und 2003 Abstimmungen zur Liberalisierung abgelehnt. Gegen die Vorlage wurde mit sozialen Gründen argumentiert. Das Verkaufspersonal müsse länger arbeiten, sei nicht zu Hause, wenn Familienmitglieder frei hätten, wurde befürchtet, doch bestehen Höchstarbeitszeiten und Gesamtarbeitsverträge (Grossverteiler, TankstellenLäden). Es ist in der Tat für kleinere Ladengeschäfte schwieriger, mitzuhalten, weil sie eben nicht über viel Personal verfügen und oft auch der Inhaber länger arbeiten muss. Trotz der nicht unbegründeten Bedenken ist ein Extrazügli aber nicht mehr sinnvoll. Jetzt wird St.Gallen eben gezwungen, mit den Nachbarn mitzuhalten und es bleibt dem Kanton eine noch anwachsende Kaufkraft-Abwanderung erspart. Ich möchte sagen, der Kanton wird zu seinem Glück gezwungen, die Konsumenten werden die längeren Öffnungszeiten schätzen lernen und mehr in ihrem Wohnort einkaufen. Franz Welte Donnerstag, 10. März 2016 9 Vor zwanzig Jahren der letzte St.Galler Polizistenmord Vor zwanzig Jahren wurde der damals 31-jährige St.Galler Stadtpolizeikorporal Rudolf Himmelberger in den frühen Morgenstunden auf den Gleisanlagen beim Gaiserbahnhof mit mehreren Schüssen von hinten ermordet. Der damals 37-jährige Täter David Limoncelli und sein Mittäter konnten erst nach Monaten verhaftet werden. Schwerstes Delikt Limoncelli hatte sich in St.Gallen mit einem Kollegen aus dem Thurgau zusammengefunden, um am frühen Morgen in ein Computer-Ladengeschäft an der Rosenbergstrasse einzubrechen. In der Nähe parkierten sie ein Auto, um dort das Diebesgut einladen zu können. Doch sie wurden von der Patrouille der Stadtpolizei überrascht. Das Fahrzeug blieb zunächst dort stehen, wurde aber später von der Täterschaft abgeholt. Wie uns der St.Galler Privatdetektiv Sterios Vlachos, der auch in diesem Fall Ermittlungen vornahm und sich dicht an den Fersen von Limoncelli befand, zu berichten weiss, hat Limoncelli noch am gleichen Morgen ein ihm bekanntes Ehepaar im Rheintal besucht. Die Tatwaffe, eine österreichische Glock-17-Pistole, hat Limoncelli aufgrund seiner Ermittlungen in drei Einzelteilen im Stärkliswilerweiher zwischen Waldkirch und Bischofszell versenkt. Versierte Polizeitaucher suchten nach den Waffenteilen, konnten diese aber nicht finden, weil kurz zuvor der Weiher entschlammt worden war. In den gleichen Weiher soll Limoncelli immer wieder auch nicht brauchbares Diebesgut geworfen haben. Die nicht mehr aufgefundene Waffe soll aus einem Einbruchdiebstahl stammen. Kriminalpolizei tappte lange im Dunkeln Die Kriminalpolizei tappte in diesem Fall über Monate im Dunkeln und setzte eine Belohnung von 100‘000 Franken aus für Hinweise, die zur Ermittlung der Täterschaft führen. Erst im August konnten die beiden Täter auf Grund umfangreicher Ermittlungen verhaftet werden. Limoncelli hatte einer Verwandten Kleider zur Vernichtung übergeben, was dieser seltsam vorkam, weshalb sie die Polizei benachrichtigte. Diese Person hat auch ein geheimes Bankbüchlein von Li- Der Täter David Limoncelli versenkte die in drei Teile zerlegte Waffe im Stärkliswiler Weiher. Der Täter: David Limoncelli. z.V.g. moncelli mit einem sechsstelligen Betrag verwaItet. Ihm und seinem Kollegen wurden nebst der Tötung des Polizeikorporals auch bandenund gewerbsmässige Einbruchdiebstähle zur Last gelegt. Doch Limoncelli hüllte sich im Untersuchungsverfahren in eisiges Schweigen und stritt die Mordtat ab. Er gab an, beim Täter handle es sich um einen unbekannten Dritten. Der Polizeiaspirant, der ebenfalls die Verfolgung der Täterschaft aufge- Das Opfer: Rudolf Himmelberger. z.V.g. nommen hatte, konnte keine genauen Angaben darüber machen, wie Himmelbergers Verfolgung vor sich gegangen war. Die Täter flüchteten aber offensichtlich nicht in die gleiche Richtung. Himmelberger war hinter Limoncelli Richtung St. Leonhardstrasse unterwegs, der zweite Stadtpolizist verfolgte den zweiten Täter Richtung Bahnhof. Selbstmord in der Strafanstalt Die beiden Täter wurden verurteilt we für den Mord an Rudolf Himmelberger und den versuchten Mord am Polizeiaspiranten. Schon zwei Wochen nach seiner Verhaftung unternahm Limoncelli im Untersuchungsgefängnis einen Selbstmordversuch. 2009 nahm er sich in der interkantonalen Strafanstalt Postadel in Menzingen ZG das Leben, nachdem ihm das letzte Drittel seiner Strafe von 17 Jahren nicht erlassen worden war. Die Tat hatte auch bezüglich Ausrüstung des Polizeikorps von Stadt und Kanton St.Gallen Auswirkungen. So wurde die Anschaffung von modernen Schusswaffen beschlossen. Himmelberger galt als sehr engagierter, pflichtbewusster und interessierter Polizeikorporal, der sich laufend neue Kenntnisse aneignete und diese auch an seine Mitarbeitenden weiter gab. Er hinterliess eine Ehefrau und zwei Töchter im damaligen Alter von drei Jahren und zweieinhalb Monaten. Bis vor kurzem war eine Erinnerungstafel an Rudolf Himmelberger am Eisenbahn-Trassee-Rand zur St.Leonhardstrasse angebracht. Eine Erinnerungstafel befindet sich noch immer im Eingangsbereich des Stadtpolizei-Gebäudes an der Vadianstrasse. we Neuverschuldung vermeiden Notfallplanung im Asylwesen verlangt Aufzuzeigen, wie die Stadt St.Gallen ohne Reduktion des Investitionsplafonds und ohne Erhöhung des Steuerfusses einen Selbstfinanzierungsgrad von durchschnittlich mindestens 95 Prozent erreichen kann, verlangt die FDP-Fraktion des Stadtparlaments vom Stadtrat ein. Die Konferenz der Ostschweizerischen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren(OJPD) fordert in einem Schreiben an Bundesrätin Simonetta Sommaruga Massnahmen im Asylwesen, so eine Notfallplanung und eine Verstärkung des Grenzwachtkorps. Stadtparlament Wie die FDPFraktion dazu erklärt, bedingt die Entwicklung der Stadt als attraktiver Wohn- und Arbeitsort vielfältige Investitionen in die Infrastruktur wie Kindergärten, Schulen, öffentliche Plätze, Grünanlagen, Museen, Sporthallen und Abwasseranlagen. In den letzten Jahren betrug der Investitionsplafond 59 Millionen Franken pro Jahr. Sowohl 2014 wie auch letztes Jahr musste der Plafond erhöht werden. Die Stadt war nicht in der Lage, die getätigten Investitionen selbst zu finanzieren. Der Selbstfinanzierungsgrad betrug in den letzten fünf Jahren im Durchschnitt lediglich 85 Prozent. Ein Selbstfinanzierungsgrad unter hundert Prozent führt zu einer Neuverschuldung. Weiter weist die FDP-Fraktion darauf hin, der Stadtrat habe im Bericht zur Rechnung 2014 festgehalten, dass sich der Selbstfinanzierungsanteil in den letzten Jahren auf einem «ungewöhnlich tiefen Niveau» eingependelt habe und die Konsumausgaben schleichend die Investitionsausgaben verdrängen. we Eingabe an den Bund Das Staatssekretariat für Migration geht für das Jahr 2016 von mindestens gleich vielen neuen Asylgesuchen aus wie im Jahr 2015 (also rund 40'000). Allerdings lassen die Entwicklungen im Nahen Osten und in den afrikanischen Staaten eine genaue Prognose nicht zu. Eine bedeutend höhere Anzahl von Asylsuchenden in der Schweiz ist durchaus mög- lich. Diese Entwicklung ist besorgniserregend. Zwar sind die Kantone grundsätzlich darauf vorbereitet, sie stossen allerdings an Kapazitätsgrenzen. Die Konferenz der Ostschweizerischen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (OJPD) fordert deshalb vom Bund Massnahmen. So müssen die Asylverfahren deutlich beschleunigt und damit die Aufenthaltsdauer der Asylsuchenden in den Empfangsund Verfahrenszentren des Bundes sowie den kantonalen Transitzentren reduziert werden. Dringend sind weitere Rückübernahmeabkommen anzustreben, so dass abgewiesene Asylsuchende rasch und konsequent ausgeschafft werden können. Der Bund hat darauf hinzuwirken, dass alle Asylsuchenden im Schengenraum lückenlos registriert werden, damit das Dublin-Verfahren konsequent angewendet werden kann. Die Liste der verfolgungssicheren Staaten ist derjenigen der europäischen Staaten anzugleichen. In jedem Fall ist eine unkontrollierte Migration zu verhindern. Die OJPD verlangt vom Bund eine entsprechende Notfallplanung und deren Offenlegung gegenüber den Kantonen, die von den Migrationsströmen ebenfalls betroffen sind. Zur Aufrechterhaltung der Sicherheit fordert sie in ihrem Schreiben überdies eine spürbarere Verstärkung des Grenzwachtkorps (GWK) an der östlichen und nördlichen Landesgrenze und des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB). pd
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