SatzungdesHusumerHandwerkervereinsvon1857e.V. §1 §2 §3 §4 I. NameundSitz Deram01.02.1857inHusumgegründeteVereinführtdenNamen „HusumerHandwerkervereinvon1857e.V.“. ErhatseinenSitzinHusumundistindasVereinsregisterbeim Amtsgerichteingetragen. ZweckundZiel DerVereinhatdenZweck,dasWohl,dieBildung,Informationund GeselligkeitderHandwerkerzufördern,diewirtschaftlichenBelangeund dasAnsehendesHandwerksallgemeinzuverbessernsowiedieTradition desVereinsunddesHandwerkszuwahrenundfortzuführen. Mitgliedschaft DerVereinbestehtausordentlichenMitgliedernundEhrenmitgliedern. Aufnahme JederHandwerkerundjededemHandwerknahestehendePersonkann Mitgliedwerden. IIa.EhrenmitgliederbrauchennichtHandwerkersein,müssensichaberum denVereinverdientgemachthaben. DieErnennungvonEhrenmitgliedernerfolgtaufVorschlagdesVorstandes inderMitgliederversammlungmiteinfacherMehrheit. EhrenmitgliederbesitzendiegleichenRechtewieordentlicheMitglieder. IIb.EhrenvorsitzendermusssichumdasHandwerkunddenVereinverdient gemachthaben. DieErnennungzumEhrenvorsitzendenerfolgtaufVorschlagdes VorstandesinderMitgliederversammlungmiteinfacherMehrheit. EhrenvorsitzendebesitzendiegleichenRechtewieordentlicheMitglieder. MöglicheAufgabengebietewerdenjeweilseinvernehmlichmitdem Vorstandabgestimmt. III. DerAntragaufAufnahmeindenVereinistbeidiesemschriftlichzu stellen,überihnentscheidetderVorstand.ImFallederAblehnung brauchendieGründederAblehnungnichtbekanntgegebenzuwerden. GegendieAblehnungkanninnerhalbvonzweiWochenbeim 1.VorsitzendenschriftlichEinsprucheingelegtwerden. DienächsteordentlicheMitgliederversammlungentscheidetendgültig überdenEinspruch.WirdnichtodernichtrechtzeitigEinsprucheingelegt, istdieAblehnungunanfechtbar. -2- §5 BeendigungderMitgliedschaft I. DieBeendigungderMitgliedschaftkannnurzumEndedes GeschäftsjahresunterEinhaltungeinerKündigungsfristvoneinemMonat schriftlicherfolgen. EinMitgliedkanndurchdenVorstandausgeschlossenwerden, wenna)dasMitgliedtrotzMahnungdenfälligenMitgliedsbeitrag nichtbezahlt, b)ergegendieVereinssatzunggroboderwiederholtverstößt. DerAusschlussmussdemMitgliedschriftlichmitgeteiltundbegründet werden. II. GegendenAusschlusskanninnerhalbvonzweiWochenschriftlich Einspruchbeim1.Vorsitzendeneingelegtwerden.ÜberdenEinspruch entscheidetdienächsteordentlicheMitgliederversammlung. BiszurEntscheidungderMitgliederversammlungruhenalleRechteaus derMitgliedschaft.WirdnichtodernichtrechtzeitigEinsprucheingelegt, soistderAusschlussunanfechtbar. III. StirbteinMitglied,sokanndieWitwe(derWitwer)mitdemvollenRecht ihresMannes(seinerFrau),abgesehenvomStimmrecht,Mitglieddes Vereinsbleiben. §6 Organe DieOrganedesVereinssind: I.Mitgliederversammlung II.Vorstand Ia.DieMitgliederversammlungistdasobersteOrgandesVereins. DieordentlicheMitgliederversammlungmussmindestensjährlicheinmal biszum30.06.stattfinden. Zeit,OrtundTagesordnungwerdendenMitgliedernmindestens10Tage vorherschriftlichoderdurchdieörtlichePressebekanntgegeben. Ib. DieMitgliederversammlungbeschließtmindestensüberfolgende Angelegenheiten: 1. FeststellungderStimmliste 2. BerichtdesVorstandes 3. BerichtderRechnungsprüfer 4. EntlastungdesVorstandes 5. ErgebnisVorjahr/Planunglfd.Jahr 6. Wahlen 7. Anträge 8. Verschiedenes. -3- §7 DurchführungderMitgliederversammlung I. InderMitgliederversammlunghatjedesanwesendeordentlicheMitglied eineStimme.Stimmübertragungistunzulässig. II. DieMitgliederversammlungistohneRücksichtaufdieZahlder erschienenenStimmberechtigtenbeschlussfähig.Esentscheidet regelmäßigeinfacheStimmenmehrheit.UntereinfacherMehrheitisteine Mehrheitzuverstehen,welcheeineStimmemehrbeträgtalsdieHälfte derabgegebenenStimmen.Stimmenthaltungenwerdenwienicht abgegebeneStimmenbehandelt,ebensoabgegebeneungültigeStimmen und-beiAbstimmungmitStimmzettel–unbeschrifteteStimmzettel.Bei StimmengleichheitentscheidetdieStimmedesVorsitzenden. DreiviertelmehrheitderabgegebenenStimmenisterforderlichbei Beschlüssenüber: a) Satzungsänderungen, b) AnträgeaufAbberufungdesVorstandesodereines Vorstandsmitgliedes, c) AuflösungdesVereins. III. DieWahlenerfolgeningeheimerAbstimmung.Die MitgliederversammlungkannmiteinfacherMehrheitbeschließen,diese durchHandzeichendurchzuführen. AnträgefürdieMitgliederversammlungdesVereinskönnenvonjedem Mitgliedgestelltwerden.SiemüssenmindestensdreiTagevorder MitgliederversammlungbeimVorsitzendenschriftlicheingereichtsein. BeschlüssekönnenvonderMitgliederversammlungnurübersolche Angelegenheitengefasstwerden,diebeiihrerEinberufunginder Tagesordnungbezeichnetsindoder,sofernessichnichtumeine SatzungsänderungoderdieAuflösungdesVereinshandelt,mit ZustimmungvondreiviertelderanwesendenStimmberechtigtenvom VorsitzendennachträglichaufdieTagesordnunggesetztwerden. IV. ÜberdieVerhandlungenundBeschlüssejederMitgliederversammlungist eineNiederschriftzuführen,ausdermindestensdiegefasstenBeschlüsse hervorgehenmüssen.DieNiederschriftmussvonzwei Vorstandsmitgliedernunterzeichnetwerden. V. AußerordentlicheMitgliederversammlungensindvomVorstandauf AntragvonmindestenseinemDrittelderordentlichenMitgliederdes Vereinseinzuberufen. -4- §8 I. II. DerVorstand VorstandimSinnedes§26BGBsind: -derersteVorsitzende -derstellvertretendeVorsitzende -derKassenwart -derSchriftführer. DerVereinwirdgerichtlichundaußergerichtlichvertretendurchden VorsitzendenoderdenstellvertretendenVorsitzenden,jeweils gemeinsammiteinemweiterenMitglieddesVorstandesoderdurchden VorsitzendenunddenstellvertretendenVorsitzendengemeinsam. III. DerVorstandwirdvomVorsitzendeneinberufenundgeleitet. ÜberdieBeschlüssedesVorstandesisteinProtokollzuführen,welches vomVorsitzendenundSchriftführerzuunterzeichnenist. IV. DerVorstandvertrittdenVereininallenAngelegenheitennachden BeschlüssenundWeisungenderMitgliederversammlungunterEinhaltung derSatzung. V. DieMitgliederdesVorstandeskönnennurordentlicheMitgliederdes Vereinssein.VorsitzenderundStellvertretermüssenzusätzlicheinen handwerklichenBeruferlerntundabgeschlossenhaben. DerHusumerHandwerkervereinvon1857e.V.,die KreishandwerkerschaftNordfriesland-SüdunddieBau-Innung Husum/EiderstedtsindzujeeinemDrittelEigentümerandem GrundvermögenSüderstraße97inHusum. PersonengleichheitindenVorständenallerdreiVereinigungenist auszuschließen. JedeVereinigungentsendetzweiDelegierteinein Verwaltungskuratorium.SiewerdeninderMitgliederversammlung gewählt.DieAmtsdauerbeträgt3Jahre,gerechnetvonordentlicher MitgliederversammlungzuordentlicherMitgliederversammlung. VI. DieZusammenlegungvonVorstandsämternistnichtzulässig. VII.SämtlicheÄmtersindEhrenämter.DieInhaberderÄmterhabenAnspruch aufErsatzderimInteressedesVereinsgemachtenAuslagen.DieHöhe bestimmtderVorstand. VIII.DerVorstandhatdieBeschlüssederMitgliederversammlungauszuführen unddieVereinskassezuverwalten.IhmstehtdasRechtderVerfügung überdieRäumeundbeweglichenSachendesVereinszu. Urkunden,welchedenVereinvermögensrechtlichverpflichten,sindvom VorsitzendenoderdemStellvertretersowiedemKassenwartzu unterzeichnen. -5- IX. DerVorstandkannsichumbiszu4Beisitzererweitern,dievonder Mitgliederversammlungzuwählensind(erweiterterVorstand). X. DerVorstandkanneinenGeschäftsführerberufen.Dieserdarfkein Vorstandsmitgliedsein. XI. DerVorstandfasstBeschlüssemitStimmenmehrheit.Bei Stimmengleichheitentscheidetder1.Vorsitzende. XII. DerVorstandimSinnedes§8dieserSatzungkannfürdieVertretungdes VereinsinGesellschafter-undMitgliederversammlungeneinen besonderenVertreterbestellen(§30BGB).DieVertretungsmachtdieses VertreterserstrecktsichaufalleAbstimmungen,dieindenGesellschafter- bzw.Mitgliederversammlungendurchgeführtwerden. XIII.VorstandsmitgliederwerdenaufdieDauervon3Jahrengewählt. DiegeschäftsführendenVorstände -ersterVorsitzender -stellvertretenderVorsitzender -Kassenwart werdeninunterschiedlichenGeschäftsjahrengewählt. §9 GeschäftsjahrundMitgliedsbeiträge DasGeschäftsjahristdasKalenderjahr. MitgliedsbeiträgewerdenvonderMitgliederversammlungfestgesetzt. §10 Rechnungsprüfer ZurPrüfungderFinanzgebarungwerdenzweiRechnungsprüfergewählt. DieRechnungsprüferwerdendurchdieMitgliederversammlungaufdie Dauervon3Jahrengewählt.DieWahlenfindeninunterschiedlichen Geschäftsjahrenstatt. SiedürfenkeinAmtimVorstandbekleiden. SiehabenmindestenseinmalimJahrvorderordentlichen MitgliederversammlungdieJahresrechnungundKassenführungzuprüfen undderMitgliederversammlungBerichtzuerstatten. §11 Satzungsänderungen AnträgeaufSatzungsänderungensindschriftlichbeimVorstandzustellen. SiewerdenvomVorstandgeprüftundspätestensderübernächsten MitgliederversammlungzurBeschlussfassungvorgelegt.Dieseentscheidet mitdreiviertelMehrheitderabgegebenenStimmen. -6- §12 Auflösung DieAuflösungdesVereinskannnurineinereigenszudiesemZweck einberufenenMitgliederversammlungmitDreiviertelmehrheitder abgegebenenStimmenerfolgen.DieMitgliederversammlungmussvon demviertenTeilsämtlicherVereinsmitgliederbesuchtsein. KommteinesolcheVersammlungnachsatzungsgemäßerAnzeigedas ersteMalnichtzustande,soisteinezweiteVersammlungohneRücksicht aufdieAnzahldererschienenenMitgliederbefugt,überdieAuflösung endgültigzubeschließen,sofernaufdieseFolgeinderBekanntmachung ausdrücklichaufmerksamgemachtwird. §13 Vermögensverwendung ImFallederAuflösungdesVereinswerdensämtlichebeweglichen GegenständeunddasVermögenandieKreishandwerkerschaft Nordfriesland-SüdzurVerwaltungübergeben.Sieistverpflichtet,diese HabeeinemneuenVereinzuübergeben,derdieFörderungdesWohlsder Handwerkerbezweckt. Darüber,obdieserVereindieVoraussetzungenerfüllt,entscheidetder VorstandderKreishandwerkerschaftNordfriesland-Süd. §14 ErfüllungsortundGerichtsstand ErfüllungsortundGerichtsstandistHusum. Husum,_______________________________________________
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