REALSCHULE IN DER SÜDSTADT TEL.: 05251 2881578 KRANKMELDUNGEN • ABMELDUNGEN • ENTSCHULDIGUNGEN KRANK … Erster Tag der Erkrankung: telefonische Krankmeldung durch Erziehungsberechtigte spätestens bis 9.30 Uhr Dritter Tag der Erkrankung: Schriftliche Entschuldigung muss in der Schule vorliegen. Wenn möglich, bitte den Grund für das Fehlen angeben, z. B.: Mein Sohn/meine Tochter . . . kann vom . . . bis . . . aufgrund einer Grippe nicht am Unterricht teilnehmen. WIEDER GESUND! Unverzüglich schriftliche Entschuldigung bei Klassenlehrer/Klassenlehrerin abgeben! Abgabefrist: maximal sieben Wochentage (nicht Schultage) nach Genesung Entschuldigungen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, werden nicht mehr angenommen, das heißt, die Fehlzeiten stehen als unentschuldigt auf dem Zeugnis. KLASSENARBEIT/ANGEKÜNDIGTEN TEST VERPASST? Fachlehrer/-in erhält zweite zusätzliche Entschuldigung! Diese Entschuldigung muss ausdrücklich beinhalten, dass die Erziehungsberechtigten wissen, dass ihr Kind bei einer Klassenarbeit/einem Test gefehlt hat, z. B.: Mein Sohn/meine Tochter . . . konnte die Klassenarbeit/den Test im Fach . . . am . . . aufgrund . . . nicht mitschreiben. KRANK WÄHREND DER UNTERRICHTSZEIT? ABMELDEN! Abmeldungen grundsätzlich nur beim Klassenlehrer/bei der Klassenlehrerin oder – wenn er/sie nicht zu erreichen ist – beim Schulleiter! Auch bei ordnungsgemäßer Abmeldung muss für die Fehlstunden eine schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten abgegeben werden! VERSPÄTUNGEN Kommt ein Schüler/eine Schülerin zu spät zum Unterricht, weil z. B. das Fahrrad plötzlich defekt ist oder das Auto der Eltern streikt, schriftliche Entschuldigung abgeben! Ausnahmen: Verspätungen der Schulbusse, unerwartetes Schneechaos/Glatteis oder ähnliche „Katastrophen“ FAX.: 05251 2881583 REALSCHULE IN DER SÜDSTADT TEL.: 05251 2881578
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