krankmeldungen • abmeldungen • entschuldigungen

REALSCHULE IN DER SÜDSTADT
TEL.: 05251 2881578
KRANKMELDUNGEN • ABMELDUNGEN • ENTSCHULDIGUNGEN
KRANK …
Erster Tag der Erkrankung:
 telefonische Krankmeldung durch Erziehungsberechtigte
 spätestens bis 9.30 Uhr
Dritter Tag der Erkrankung:
 Schriftliche Entschuldigung muss in der Schule vorliegen.
 Wenn möglich, bitte den Grund für das Fehlen angeben, z. B.:
Mein Sohn/meine Tochter . . . kann vom . . . bis . . . aufgrund einer Grippe nicht am Unterricht
teilnehmen.
WIEDER GESUND!


Unverzüglich schriftliche Entschuldigung bei Klassenlehrer/Klassenlehrerin abgeben!
Abgabefrist: maximal sieben Wochentage (nicht Schultage) nach Genesung
Entschuldigungen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, werden nicht mehr angenommen, das heißt, die Fehlzeiten stehen als unentschuldigt auf dem Zeugnis.
KLASSENARBEIT/ANGEKÜNDIGTEN TEST VERPASST?

Fachlehrer/-in erhält zweite zusätzliche Entschuldigung!

Diese Entschuldigung muss ausdrücklich beinhalten, dass die Erziehungsberechtigten wissen,
dass ihr Kind bei einer Klassenarbeit/einem Test gefehlt hat, z. B.:
Mein Sohn/meine Tochter . . . konnte die Klassenarbeit/den Test im Fach . . . am . . . aufgrund
. . . nicht mitschreiben.
KRANK WÄHREND DER UNTERRICHTSZEIT? ABMELDEN!


Abmeldungen grundsätzlich nur beim Klassenlehrer/bei der Klassenlehrerin oder – wenn er/sie
nicht zu erreichen ist – beim Schulleiter!
Auch bei ordnungsgemäßer Abmeldung muss für die Fehlstunden eine schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten abgegeben werden!
VERSPÄTUNGEN


Kommt ein Schüler/eine Schülerin zu spät zum Unterricht, weil z. B. das
Fahrrad plötzlich defekt ist oder das Auto der Eltern streikt, schriftliche
Entschuldigung abgeben!
Ausnahmen: Verspätungen der Schulbusse, unerwartetes Schneechaos/Glatteis oder ähnliche
„Katastrophen“
FAX.: 05251 2881583
REALSCHULE IN DER SÜDSTADT
TEL.: 05251 2881578