Beton bauwerke nach WHG

Veranstaltungsort
Hotel-Restaurant Höxberg
Soestwarte 1
59269 Beckum
Antwort / Anmeldung
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Online unter: www.beton.org Aktuell Veranstaltungen
oder per Fax an: 0 25 21 / 87 30 29
Anfahrtsbeschreibung unter:
www.hoexberg.de
Architekten- und Ingenieurforum West
Betonbauwerke nach Wasserhaushaltsgesetz
Veranstalter / Organisation
InformationsZentrum Beton GmbH
Neustraße 1, 59269 Beckum
Telefon 0 25 21 / 87 30 0, Telefax 0 25 21 / 87 30 29
[email protected], www.beton.org
Ich/wir nehme(n) an dem Forum am
Mittwoch, 4. November 2015, in Beckum teil.
Teilnehmer (Bitte deutlich in Druckbuchstaben ausfüllen)
Teilnahmebedingungen
Ihre Anmeldung erbitten wir per Fax, Post, Internet
oder E-Mail.
vorname, name
Die Teilnahmegebühr für das Forum beträgt je Person
125,- € incl. MwSt. und beinhaltet Tagungsunterlagen,
Mittagsimbiss und Pausengetränke.
vorname, name
Firma (Bitte korrekte Firmierung und ggf. abweichende
Rechnungsanschrift angeben)
firmenname
Bitte zahlen Sie die Teilnahmegebühr erst nach Erhalt Ihrer
Rechnung unter Angabe der Rechnungsnummer auf unser
Konto. Die Rechnung gilt gleichzeitig auch als Anmeldebestätigung und wird Ihnen ca. 2 Wochen vor der Veranstaltung zugehen.
Die InformationsZentrum Beton GmbH behält sich vor,
das Programm aus aktuellem Anlass zu ändern sowie die
Veranstaltung bei zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen.
Eine kostenfreie Stornierung mit Rückerstattung der
Teilnahmegebühr ist nur bis spätestens 7 Werktage
vor Beginn des Forums und ausschließlich schriftlich
(Fax) oder per E-Mail möglich. Danach wird, auch bei
Nichterscheinen, die gesamte Teilnahmegebühr fällig.
firmenname
strasse / hausnummer
Beton
bauwerke nach
WHG
plz / ort
Anerkennung als Fortbildung
Dieses Forum ist von der Architektenkammer NordrheinWestfalen als Fortbildungsveranstaltung für Kammermitglieder in der Fachrichtung Architektur mit 6 Unterrichtsstunden
anerkannt.
Die Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen erkennt
die Veranstaltung für Ingenieure, Beratende und bauvorlageberechtigte Ingenieure, saSV für Standsicherheit sowie öbuvSV
in diesem Sachgebiet mit 6 Zeiteinheiten als Fort- und
Weiterbildungsveranstaltung an.
telefonnummer für evtl. rückfragen
fax-nummer
e-mailadresse *
Mit meiner Unterschrift bestätige ich, die Teilnahmebedingungen
zur Kenntnis genommen zu haben, und melde mich bzw. die
oben aufgeführte(n) Person(en) für das Forum am 04.11. 2015 in
Beckum verbindlich an.
______________________________ _________________________
Ort, Datum Unterschrift
*Möchten Sie unsere Einladungen zukünftig per E-Mail erhalten?
ja _____________________________________________
Datum / Unterschrift
nein
4. November 2015,
Beckum
Architekten- und
Ingenieurforum West
Kooperationspartner
In dieser Veranstaltung wird auf die Grundlagen, die
Planung, die Konstruktion, den Bau und die Prüfungen
von Auffangbauwerken nach der Richtlinie des DAfStb
„Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“
und den technischen Regeln wassergefährdender Flüssigkeiten (TRwS) eingegangen.
Dieses Forum richtet sich vorwiegend an Architekten und
Ingenieure, die an der Planung, der Konstruktion, der
Bemessung sowie Bauleitung und Ausführung von Betonbauwerken nach dem Wasserhaushaltsgesetz beteiligt sind.
Die InformationsZentrum Beton GmbH lädt Sie herzlich zur
Teilnahme, zum Zuhören und zum Mitdiskutieren ein.
Wir begrüßen Sie gerne in Beckum und freuen uns auf
Ihre Anmeldung.
Prof. Dr.-Ing. Matthias M. Middel
Geschäftsführer InformationsZentrum Beton GmbH
DAfStb-Richtlinie Betonbau beim Umgang mit
wassergefährdenden Stoffen –
Grundlagen und Anforderungen an den Beton
Dipl.-Ing. Michaela Biscoping
InformationsZentrum Beton GmbH, Beckum
11.00 Uhr
Prüfverfahren zur Ermittlung der Eindringung
und der Schädigungstiefe
wassergefährdender Stoffe
Dipl.-Ing. Klaus Bußmann, FEhS – Institut für Baustoff-Forschung e.V., Duisburg
11.45 Uhr
Erfahrungen eines betontechnologischen Sachverständigen auf der Baustelle bei der
Prüfung und Überwachung von Betonbauwerken nach WHG
Dipl.-Ing. Klaus Lehmann, FEhS – Institut für Baustoff-Forschung e.V., Duisburg
12.30 Uhr
Mittagsimbiss
13.30 Uhr
Gestaltungsmöglichkeiten mit FD-/FDEBeton bei Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
am Beispiel einer Abfüllfläche
Dipl.-Ing. Bernd Eckhard,
SGS-TÜV Saar Gmbh, Standort Kaiserslautern,
Bereich Anlagensicherheit und Umweltschutz
14.15 Uhr
Betonsonderbauweisen im Gewässerschutz mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung
Dipl.-Ing. Bernd Wagner,
Quinting Zementol GmbH, Ascheberg-Herbern
15.00 Uhr
Besonderheiten bei der Bemessung von Betonbauteilen im Anwendungsbereich des Wasserhaushaltsgesetzes
Univ.-Prof. Dr.-Ing. Reinhard Maurer,
TU Dortmund, Architektur und Bauingenieur
wesen, Lehrstuhl Betonbau
15.45 Uhr
Abschlussdiskussion
Moderation:
Dipl.-Ing. Michaela Biscoping
e-mail
10.15 Uhr
plz / ort
Begrüßung
Dipl.-Ing. Michaela Biscoping
InformationsZentrum Beton GmbH, Beckum
strasse / hausnummer
10.00 Uhr
Neustraße 1
59269 Beckum
Ergänzend zu den Forderungen aus dem WHG, der Länderverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAUwS), bzw. der gleichlautenden durch
den Bundesrat im Mai 2014 angenommenen Bundesverordnung (AwSV), die nur den allgemeinen rechtlichen und
verwaltungstechnischen Rahmen formulieren, wird die technische Umsetzung mit Hilfe von Richtlinien, z.B. der DAfStbRichtlinie „Betonbau im Umgang mit wassergefährdenden
Stoffen“ (BUmwS) oder den TRwS – Regelungen der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und
Abfall e.V. (DWA) erreicht. Diese Regelwerke sind als technische Untersetzung wasserrechtlicher und bauordnungsrechtlicher Vorschriften zu sehen.
9.30 Uhr
Registrierung und Ausgabe der Tagungsunterlagen
name
Bauwerke für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
unterliegen bei Planung, Bau, Betrieb, Abbruch und Entsorgung besonderen gesetzlichen Regelungen und behördlichen
Auflagen. Neben dem Baurecht sind auch das Wasserrecht,
das Immissionsschutzrecht, das Gewerbe-, Chemikaliensowie das Abfallrecht zu berücksichtigen. Grundlage für die
wasserrechtlichen Anforderungen ist der Besorgnisgrundsatz
nach § 62 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG). Der Besorgnisgrundsatz verlangt, dass Anlagen zum Lagern, Abfüllen,
Umladen (LAU-Anlagen) und Anlagen zum Herstellen, Behandeln, Verwenden (HBV-Anlagen) wassergefährdender Stoffe
so beschaffen sein müssen, dass eine Verunreinigung des
Wassers (Grund-, Oberflächen- und Küstenwasser) auszuschließen, d.h. nicht zu besorgen ist.
InformationsZentrum Beton GmbH
Büro Beckum
4. Nov. 2015Betonbauwerke nach Wasserhaushalts
gesetz (WHG)
Hotel-Restaurant Höxberg, Beckum
firma
Sehr geehrte Damen und Herren,
Absender
Programm
Dieses Anmeldeformular ist vorbereitet für die Rücksendung
im Fensterbriefumschlag. Sie können uns Ihre Anmeldung
aber auch gern faxen an: 0 25 21 / 87 30 29.
Oder melden Sie sich online an unter:
[email protected]
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