Veranstaltungsort Hotel-Restaurant Höxberg Soestwarte 1 59269 Beckum Antwort / Anmeldung › › Online unter: www.beton.org Aktuell Veranstaltungen oder per Fax an: 0 25 21 / 87 30 29 Anfahrtsbeschreibung unter: www.hoexberg.de Architekten- und Ingenieurforum West Betonbauwerke nach Wasserhaushaltsgesetz Veranstalter / Organisation InformationsZentrum Beton GmbH Neustraße 1, 59269 Beckum Telefon 0 25 21 / 87 30 0, Telefax 0 25 21 / 87 30 29 [email protected], www.beton.org Ich/wir nehme(n) an dem Forum am Mittwoch, 4. November 2015, in Beckum teil. Teilnehmer (Bitte deutlich in Druckbuchstaben ausfüllen) Teilnahmebedingungen Ihre Anmeldung erbitten wir per Fax, Post, Internet oder E-Mail. vorname, name Die Teilnahmegebühr für das Forum beträgt je Person 125,- € incl. MwSt. und beinhaltet Tagungsunterlagen, Mittagsimbiss und Pausengetränke. vorname, name Firma (Bitte korrekte Firmierung und ggf. abweichende Rechnungsanschrift angeben) firmenname Bitte zahlen Sie die Teilnahmegebühr erst nach Erhalt Ihrer Rechnung unter Angabe der Rechnungsnummer auf unser Konto. Die Rechnung gilt gleichzeitig auch als Anmeldebestätigung und wird Ihnen ca. 2 Wochen vor der Veranstaltung zugehen. Die InformationsZentrum Beton GmbH behält sich vor, das Programm aus aktuellem Anlass zu ändern sowie die Veranstaltung bei zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen. Eine kostenfreie Stornierung mit Rückerstattung der Teilnahmegebühr ist nur bis spätestens 7 Werktage vor Beginn des Forums und ausschließlich schriftlich (Fax) oder per E-Mail möglich. Danach wird, auch bei Nichterscheinen, die gesamte Teilnahmegebühr fällig. firmenname strasse / hausnummer Beton bauwerke nach WHG plz / ort Anerkennung als Fortbildung Dieses Forum ist von der Architektenkammer NordrheinWestfalen als Fortbildungsveranstaltung für Kammermitglieder in der Fachrichtung Architektur mit 6 Unterrichtsstunden anerkannt. Die Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen erkennt die Veranstaltung für Ingenieure, Beratende und bauvorlageberechtigte Ingenieure, saSV für Standsicherheit sowie öbuvSV in diesem Sachgebiet mit 6 Zeiteinheiten als Fort- und Weiterbildungsveranstaltung an. telefonnummer für evtl. rückfragen fax-nummer e-mailadresse * Mit meiner Unterschrift bestätige ich, die Teilnahmebedingungen zur Kenntnis genommen zu haben, und melde mich bzw. die oben aufgeführte(n) Person(en) für das Forum am 04.11. 2015 in Beckum verbindlich an. ______________________________ _________________________ Ort, Datum Unterschrift *Möchten Sie unsere Einladungen zukünftig per E-Mail erhalten? ja _____________________________________________ Datum / Unterschrift nein 4. November 2015, Beckum Architekten- und Ingenieurforum West Kooperationspartner In dieser Veranstaltung wird auf die Grundlagen, die Planung, die Konstruktion, den Bau und die Prüfungen von Auffangbauwerken nach der Richtlinie des DAfStb „Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ und den technischen Regeln wassergefährdender Flüssigkeiten (TRwS) eingegangen. Dieses Forum richtet sich vorwiegend an Architekten und Ingenieure, die an der Planung, der Konstruktion, der Bemessung sowie Bauleitung und Ausführung von Betonbauwerken nach dem Wasserhaushaltsgesetz beteiligt sind. Die InformationsZentrum Beton GmbH lädt Sie herzlich zur Teilnahme, zum Zuhören und zum Mitdiskutieren ein. Wir begrüßen Sie gerne in Beckum und freuen uns auf Ihre Anmeldung. Prof. Dr.-Ing. Matthias M. Middel Geschäftsführer InformationsZentrum Beton GmbH DAfStb-Richtlinie Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen – Grundlagen und Anforderungen an den Beton Dipl.-Ing. Michaela Biscoping InformationsZentrum Beton GmbH, Beckum 11.00 Uhr Prüfverfahren zur Ermittlung der Eindringung und der Schädigungstiefe wassergefährdender Stoffe Dipl.-Ing. Klaus Bußmann, FEhS – Institut für Baustoff-Forschung e.V., Duisburg 11.45 Uhr Erfahrungen eines betontechnologischen Sachverständigen auf der Baustelle bei der Prüfung und Überwachung von Betonbauwerken nach WHG Dipl.-Ing. Klaus Lehmann, FEhS – Institut für Baustoff-Forschung e.V., Duisburg 12.30 Uhr Mittagsimbiss 13.30 Uhr Gestaltungsmöglichkeiten mit FD-/FDEBeton bei Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen am Beispiel einer Abfüllfläche Dipl.-Ing. Bernd Eckhard, SGS-TÜV Saar Gmbh, Standort Kaiserslautern, Bereich Anlagensicherheit und Umweltschutz 14.15 Uhr Betonsonderbauweisen im Gewässerschutz mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung Dipl.-Ing. Bernd Wagner, Quinting Zementol GmbH, Ascheberg-Herbern 15.00 Uhr Besonderheiten bei der Bemessung von Betonbauteilen im Anwendungsbereich des Wasserhaushaltsgesetzes Univ.-Prof. Dr.-Ing. Reinhard Maurer, TU Dortmund, Architektur und Bauingenieur wesen, Lehrstuhl Betonbau 15.45 Uhr Abschlussdiskussion Moderation: Dipl.-Ing. Michaela Biscoping e-mail 10.15 Uhr plz / ort Begrüßung Dipl.-Ing. Michaela Biscoping InformationsZentrum Beton GmbH, Beckum strasse / hausnummer 10.00 Uhr Neustraße 1 59269 Beckum Ergänzend zu den Forderungen aus dem WHG, der Länderverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAUwS), bzw. der gleichlautenden durch den Bundesrat im Mai 2014 angenommenen Bundesverordnung (AwSV), die nur den allgemeinen rechtlichen und verwaltungstechnischen Rahmen formulieren, wird die technische Umsetzung mit Hilfe von Richtlinien, z.B. der DAfStbRichtlinie „Betonbau im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ (BUmwS) oder den TRwS – Regelungen der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA) erreicht. Diese Regelwerke sind als technische Untersetzung wasserrechtlicher und bauordnungsrechtlicher Vorschriften zu sehen. 9.30 Uhr Registrierung und Ausgabe der Tagungsunterlagen name Bauwerke für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen unterliegen bei Planung, Bau, Betrieb, Abbruch und Entsorgung besonderen gesetzlichen Regelungen und behördlichen Auflagen. Neben dem Baurecht sind auch das Wasserrecht, das Immissionsschutzrecht, das Gewerbe-, Chemikaliensowie das Abfallrecht zu berücksichtigen. Grundlage für die wasserrechtlichen Anforderungen ist der Besorgnisgrundsatz nach § 62 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG). Der Besorgnisgrundsatz verlangt, dass Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Umladen (LAU-Anlagen) und Anlagen zum Herstellen, Behandeln, Verwenden (HBV-Anlagen) wassergefährdender Stoffe so beschaffen sein müssen, dass eine Verunreinigung des Wassers (Grund-, Oberflächen- und Küstenwasser) auszuschließen, d.h. nicht zu besorgen ist. InformationsZentrum Beton GmbH Büro Beckum 4. Nov. 2015Betonbauwerke nach Wasserhaushalts gesetz (WHG) Hotel-Restaurant Höxberg, Beckum firma Sehr geehrte Damen und Herren, Absender Programm Dieses Anmeldeformular ist vorbereitet für die Rücksendung im Fensterbriefumschlag. Sie können uns Ihre Anmeldung aber auch gern faxen an: 0 25 21 / 87 30 29. Oder melden Sie sich online an unter: [email protected] Vorwort
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