Energie Magazin für den gemeinnützigen Wohnungsbau | Ausgabe 2 | Juni 2015 Fotovoltaik mächtig im Aufwind Baugenossenschaften: Partner für Gemeinden Seite 9 Wohnungsmarkt: Entspannung möglich Seite 14 Sihlbogen Zürich: Bumerang mahnt Seite 19 Wohnen im Alter: Auch für Behinderte Seite 23 Seite 4 2000 WATT BOGEN Sihlbogen: Jäggi+Hafter in einer Hauptrolle. Die Überbauung Sihlbogen in Zürich-Leimbach ist ein Meilenstein auf dem Weg zur 2000-Watt-Gesellschaft. Jäggi+Hafter war zuständig für die Baumeisterarbeiten, plante und baute als Teammitglied in der Arbeitsgemeinschaft Zimmereigenossenschaft die energetisch wegweisende Holz-Beton-Konstruktion – und realisierte das Fundament der eindrücklichen Baumskulptur des Künstlers Stefan Schmidlin. Wenn Holz und Beton, dann Jäggi+Hafter AG. Jäggi+Hafter AG | Hochbau | Holzbau | Gussasphalt Neugasse 136 | 8005 Zürich | Althardstrasse 224 | 8105 Regensdorf | Telefon 043 388 90 00 | www.jaeggihafter.ch Intern_Editorial Ein Tagessieg hält nie lange Tour de Suisse, Giro d’Italia, Tour de France. Der Sommer ist die Zeit der grossen Radrennen. Jede Etappe endet mit einem Tagessieger. Zweifellos eine Leistung. Aber über die Schlagzeile des Tages hinaus nützt der Tagessieg wenig. Was zählt, ist das Gesamtergebnis. So auch im Alltag. Knallharte Worte, Forderungen und Positionen mögen zum Tagessieg führen, zu Aufmerksamkeit und Schlagzeilen. Tragfähige Lösungen, mehrheitsfähige Ergebnisse aber sehen ganz anders aus. Dafür reichen Extrempositionen und gegenseitiges Ausspielen nicht. Solide ist etwas nur dann, wenn verschiedene Aspekte und Interessen berücksichtigt werden. Das Leben besteht nicht nur aus Schwarz und Weiss. Zwei Beispiele: Fotovoltaik, Solarthermie, Fernwärme, Wärmepumpe. Jedes System hat seine Berechtigung, wie das Interview auf Seite 4 zeigt. Man soll sie nicht gegeneinander ausspielen, sondern sinnvoll kombinieren. Generell ist es in der Energiepolitik wichtig, nicht schwarz-weiss zu malen, sondern verschiedene Ansätze miteinander zu verbinden und das Optimum herauszuholen. Das zweite Beispiel ist das unnötige Ausspielen des gemeinnützigen Wohnungsbaus gegen den privaten Wohnungsbau. So wie das ein privater Investor schlagzeilenkräftig während Jahren in Zürich tat und diesen Frühling ein privater Immobilienkönig gegen die Baugenossenschaften und die Zusammenarbeit mit der Stadt Luzern pfefferte. Es stimmt, dass Baugenossenschaften grundsätzlich nicht günstiger bauen als private Investoren. Aber das Denken der Baugenossenschaften ist langfristiger angelegt und somit weniger renditegetrieben. Damit wird der Wohnraum auf die Länge günstiger. Aber eben: Spielen wir private und gemeinnützige Bauträger nicht gegeneinander aus! Nur wenn beide wirken, sich ergänzen, haben wir in diesem Land den Wohnfrieden. Und der Wohnfriede, der ist mehr wert als ein Tagessieg. Kurt Bischof Redaktionsleiter Magazin WOHNEN SCHWEIZ Inhalt Impressum Magazin für den gemeinnützigen Wohnungsbau Herausgeber Adressänderungen/Inserate Verlagsgenossenschaft Magazin WOHNEN SCHWEIZ Obergrundstrasse 70, 6003 Luzern Telefon 041 310 00 50 Fax 041 310 00 88 [email protected] Redaktion Kurt Bischof, bischof | meier und co. Postfach 141, 6281 Hochdorf Telefon 041 914 70 10, Fax 041 914 70 11 [email protected] 4 Energie: Keine Angst vor dem GEAK 8 WOHNEN SCHWEIZ: Mit Gemeinden Erscheinungsweise 4 Mal jährlich Auflage 14 500 Exemplare Jahrgang 5 Nächste Ausgabe 3/2015 Schwerpunktthema: Sanieren Erscheinungstermin: 29. September 2015 Redaktionsschluss: 28. August 2015 Anzeigenschluss: 8. September 2015 Produktion Titelbild Zukunftstrends sind oft schwierig vorherzusehen. Fotovoltaikanlagen auf Hausdächern machen aber auch in Zukunft immer Sinn. Brunner AG, Druck und Medien, Kriens Bild Fotomontage by Sandra Barmettler Ausgabe 2 | 2015 Energie: Fotovoltaik auf die Dächer! 9 WOHNEN SCHWEIZ: Finanzchef 10 WOHNEN SCHWEIZ: Bundespolitik 12 WOHNEN SCHWEIZ: Wohnungsmarkt 14 Projekt Sihlbogen: Kunst provoziert 19 Wohnen im Alter: Auch für Behinderte 23 Aussenraum: Kindgerecht bauen 26 Ratgeber: Mietzinsreduktionen 27 Politik: Pro und Kontra Formularpflicht 28 Genossenschaften: Jubiläen 30 Agenda: Wichtige Veranstaltungen 31 2|3 Energie_Fotovoltaik Christof Bucher: «Fotovoltaik auf Hausdächern macht eigentlich immer Sinn» Wie nutzt man die Sonne am effizientesten? Wird die Solarthermie vom Markt verschwinden? Soll der produzierte Strom selbst genutzt werden? Das Magazin WOHNEN SCHWEIZ hat sich mit dem Fotovoltaikspezialisten Christof Bucher über die aktuelle Marktsituation und Zukunftstrends unterhalten. Magazin WOHNEN SCHWEIZ: Früher galt die Faustregel «Fotovoltaik für Strom, Solarthermie für Warmwasser». Warum gilt das heute nicht mehr? Christof Bucher: Technisch war die Faustregel noch nie richtig. Schon bisher konnte man mit Strom Warmwasser produzieren. Bis jetzt machte das aber keinen Sinn, weil Fotovoltaik viel teurer war als Solarthermie. Nun sind die Kosten von Fotovoltaik stark gesunken, was die Rechnung verändert. Dies insbesondere, wenn man die Wärmepumpe ins Spiel bringt, die mit einem Teil Strom drei Teile Wärme produziert. Heisst das, Solarthermie, also die direkte Nutzung der Wärme, wird irgendwann «aussterben»? Das würde ich nicht sagen. Auf dem Markt existieren zwei, drei Systeme, die extrem günstig sind und die man nie mit Fotovoltaik ersetzen wird. Aber viele Felder, in denen Solarthermie heute angewendet wird, werden wohl künftig von der Fotovoltaik besetzt. « Viele Felder, in denen Solarthermie heute angewendet wird, werden wohl künftig von der Fotovoltaik besetzt. » Die Nutzung von Sonnenenergie ist meist eine Ergänzung zu einer zweiten Energiequelle. Welche Kombination macht am meisten Sinn? Ein gut gedämmtes Mehrfamilienhaus mit Wärmepumpe und Fotovoltaikanlage ist schon heute oftmals Standard. Das wird wohl auch in Zukunft am meisten Sinn machen. « Habe ich beispielsweise Fernwärme oder Gas im Quartier, macht es sicher Sinn, diese Energiequellen zu nutzen und mit Fotovoltaik zu ergänzen. » einen höheren Wirkungsgrad. Was in Zukunft besser rentiert, ist heute schwer zu sagen. Steigen die Strompreise, ist die Erdsonde günstiger. Fallen sie weiter, ist LuftWasser besser. Wer grundsätzlich möglichst wenig Strom verbrauchen will, wählt die Erdsonde. Dieses System ist aber nicht überall möglich. Sie haben die Kombination Fotovoltaik – Wärmepumpe als optimal bezeichnet. Gibt es im Bereich des Mehrfamilienhauses weitere sinnvolle Kombinationen zur Nutzung der Sonnenenergie? Habe ich beispielsweise Fernwärme oder Gas im Quartier, macht es sicher Sinn, diese Energiequellen zu nutzen und mit Fotovoltaik zu ergänzen. Weniger sinnvoll ist die Kombination Solarthermie – Wärmepumpe, weil beide Systeme die gleiche Stärke haben, nämlich Wärme in relativ geringen Temperaturen zur Verfügung zu stellen. Auch die Kombination Fernwärme – Wärmepumpe ergänzt sich bei einem klassischen Fernwärmenetz nicht. Beide liefern zwar Wärme, aber keine anderen Energien. Und Fotovoltaik? Macht die grundsätzlich immer Sinn? Strom brauchen wir immer. Wenn wir ihn nicht selber brauchen können, können wir ihn anderen zur Verfügung stellen. Deshalb macht Fotovoltaik auf Hausdächern eigentlich immer Sinn. Auch bei Mehrfamilienhäusern? Meinen Sie ein Wärmepumpensystem mittels Erdsonde oder mittels Luft-Wasser? Grundsätzlich denke ich an beides. Die Erdsonde ist in der Regel teurer, hat aber Was nicht Sinn macht, ist ein Tonziegel, der gar keinen Strom produziert. Auf einem ungenutzten Dach macht schon die kleinste Fotovoltaikanlage Sinn. Eine Untergrenze Zur Person Christof Bucher arbeitet als Projektleiter Fotovoltaik und Verteilnetze beim Ingenieur-, Planungs- und Beratungsunternehmen Basler & Hofmann AG, Zürich. Zudem ist er Dozent für Fotovoltaik an verschiedenen Schweizer Fachhochschulen. Christof Bucher hat ein Studium der Elektrotechnik und Informationstechnologie an der ETH Zürich absolviert und 2014 doktoriert. Bild Astrid Bossert Meier gibt es höchstens in finanzieller Hinsicht, weil die Sockelkosten bei einer sehr kleinen Anlage verhältnismässig hoch sind. Aber bezüglich Technologie und Umwelt macht praktisch jede Anlage Sinn. Gibt es Unterschiede zwischen Fotovoltaikanlagen für Einfamilien- und Mehrfamilienhäuser? Die Technologie ist weitgehend die gleiche. Unterschiede gibt es in der Frage, wie der Strom gemessen und ins Netz eingespeist wird. Der Eigenverbrauch ist beim Einfamilienhaus einfach, weil es nur einen Nutzer gibt. Etwas anders ist die Situation, wenn der eigene Strom den Bewohnern eines Mehrfamilienhauses zur Verfügung gestellt werden soll. Grundsätzlich ist das machbar. Es ist sogar möglich, dass nur ein Teil der Mieter den Strom aus der eigenen Fotovoltaikanlage bezieht. Doch das erfordert etwas mehr Planung und Beratung und meist eine zusätzliche Messeinrichtung, um die bestmögliche Lösung zu finden. wohner haben wir zudem unter www. eigenverbrauchsrechner.ch ein einfach zu bedienendes Rechnungstool programmiert. Hier kann man die Anzahl Bewohner und einige technische Zahlen eingeben, beispielsweise die Dachgrösse. Auf Knopfdruck sagt mir der Eigenverbrauchsrechner, wie viel Strom eine Fotovoltaikanlage liefern könnte, wie viel ich davon selber verbrauchen kann und wie viel ich ins Netz einspeisen kann. Was sagen Sie denn dazu, auch Wände oder Balkonbrüstungen mit Fotovoltaikanlagen auszustatten? Die gebäudeintegrierte Fotovoltaik ist stark im Kommen. Ein Fotovoltaikmodul in der Fassade liefert rund 30 Prozent weniger Ertrag als auf dem Dach. Zudem sind die Gestaltungsanforderungen höher, was ebenfalls Mehrkosten verursachen kann. Aber im Vergleich zu einer anderen hochwertigen Fassade kann eine Fassade mit optisch ansprechenden Fotovoltaikelementen sogar günstiger sein – und sie liefert erst noch Strom. « Es ist eine Aufgabe der Architekten, der Bevölkerung zu vermitteln, dass eine Solarfassade etwas Schönes sein kann. » Welche Zukunftschancen geben Sie solchen Wandsystemen? Gerade bei Mehrfamilienhäusern fehlt oft die nötige Dachfläche, um das Gebäude mit Strom zu versorgen. Dort ist man auf neue Systeme angewiesen. Es ist eine Aufgabe der Architekten, der Bevölkerung zu vermitteln, dass eine Solarfassade etwas Schönes sein kann. In diesem Punkt hat die Industrie in den letzten Jahren enorme Fortschritte gemacht. PV-Module gibt es heute in allen Farben und Mustern, sogar in Weiss, wobei die Kosten nicht mehr viel über den Kosten von Standardmodulen liegen. An der vergangenen PV-Tagung in Basel wurde beispielsweise ein Modul vorgestellt, das sich optisch nicht von einer polierten Granitplatte unterscheidet. Also technisch möglich, aber zu teuer? Das wird sich zeigen. Es fehlen momentan die Referenzen, denn der Eigenverbrauch für einzelne Mieter in Mehrfamilienhäusern ist erst seit 1. Januar 2015 möglich. Die Zusammenarbeit mit den Elektrizitätswerken, welche die Messeinrichtungen stellen, muss sich erst entwickeln. Aus meiner Sicht lohnt es sich für Mehrfamilienhausbesitzer, hier Pionierarbeit zu leisten und etwas mehr Geld für die Planung in die Hände zu nehmen. Die Alternative ist, dem Elektrizitätswerk den eigenen Ökostrom unter den Gestehungskosten quasi zu verschenken und dann teuer wieder zurückzukaufen. Mein erstes Anlageobjekt. « Für Wohneinheiten bis acht Bewohner haben wir unter www.eigenverbrauchsrechner.ch ein einfach zu bedienendes Rechnungstool programmiert. » Wie finde ich heraus, wie viel Strom in einem Mehrfamilienhaus selber verbraucht werden kann und ob sich die Mehrinvestition lohnt? Meine erste Bank. Fortschritt gestalten. Wachstum fördern. Sicherheit geben. Bei der Finanzierung von Renditeobjekten vertrauen Immobilienunternehmen gerne dem Know-how der St.Galler Kantonalbank. Sie denkt lösungsorientiert, überzeugt durch starke Expertise, entscheidet rasch und pflegt langfristige Partnerschaften. Das hat sie für viele Immobilienanleger in der Deutschschweiz zur ersten Bank gemacht. sgkb.ch/zuerich Spezialisierte Büros können solche Rentabilitätsberechnungen machen, darunter auch die Basler & Hofmann AG, für die ich arbeite. Für Wohneinheiten bis acht Be- Ausgabe 2 | 2015 4|5 Ganz grundsätzlich: Soll eine Wohnbaugenossenschaft im jetzigen Moment in Solarstrom investieren oder ist der Zug abgefahren? Wir hatten in den vergangenen Jahren einen wahnsinnigen Preiszerfall der Fotovoltaikmodule. In den letzten ein, zwei Jahren stellen wir jedoch nur noch minime Preissenkungen fest. Die Talsohle für grosse Preissenkungen ist meines Erachtens vorerst erreicht. Andererseits haben wir derzeit die Möglichkeit, die Einmalvergütung in Anspruch zu nehmen. Wir wissen nicht, wie lange diese Fördermassnahme bestehen bleibt. Deshalb lohnt es sich, jetzt zu investieren. Fotovoltaikmodule wurden in den letzten Jahren immer günstiger. Doch die Talsohle für grössere Preissenkungen ist gemäss Dr. Christof Bucher erreicht. Dank günstigeren Preisen und Einmalvergütung des Bundes lassen sich Fotovoltaikanlagen rentabel betreiben, sagt der Spezialist. Bild Thinkstock by Getty Images Wie sieht es grundsätzlich bezüglich Finanzen aus? Ist eine Fotovoltaikanlage für eine Wohnbaugenossenschaft ein Nullsummenspiel oder lohnt sich der Einbau? Wenn man effizient bauen und den eigenen Strom nutzen kann, lohnt sich die Anlage in den meisten Fällen. Wir haben heute Strombezugskosten von rund 20 Rappen. Die Stromgestehungskosten lassen sich in einem effizienten Fotovoltaikprojekt unter diese 20 Rappen drücken. Besonders rentabel sind Anlagen bis 30 Kilowatt Leistung, was in etwa einem kleineren Mehr familienhaus entspricht. Der Bund unterstützt solche Anlagen mit einer Einmalvergütung von 30 Prozent der Investitionskosten – und dies ohne Warteliste! Damit sinken die Gestehungskosten deutlich unter die 20 Rappen. www.oberhalten.ch Architektur & Holzbau als Gesamtleistung Welche Ratschläge geben Sie Wohnbaugenossenschaften, die sich mit dem Einbau einer Fotovoltaikanlage beschäftigen? Für erste Informationen empfehle ich die Website des Fachverbands für Sonnenenergie unter www.swissolar.ch. Ich rate den Genossenschaften zudem, bei jeder anstehenden Gebäudesanierung die Frage einer Fotovoltaikanlage zu prüfen. Und ein dritter Gedanke: Eine Fotovoltaikanlage ist immer auch eine Möglichkeit, sich zu profilieren. Fotovoltaik hat einen guten Ruf. Wohnbaugenossenschaften, die auf erneuerbare Energien setzen, können dies auch als Werbeinstrument brauchen. Astrid Bossert Meier www.swissolar.ch www.eigenverbrauchsrechner.ch Umstieg auf Ökoheizöl schwefelarm Der Heizung, der Umwelt und dem Portemonnaie zuliebe Heizöl wird in der Schweiz in zwei Standardqualitäten angeboten: Heizöl extraleicht (EL) EURO-Qualität und Ökoheizöl schwefelarm. Immer mehr Konsumenten entscheiden sich für den Wechsel zur umweltfreundlicheren Variante. Einerseits, weil viele neue Brennwertkessel (Kondensation) nur noch mit Ökoheizöl betrieben werden können. Aber auch wenn die Stickoxid-(NOx-)Werte nicht mehr eingehalten werden, kann der Umstieg Abhilfe schaffen. In älteren Immobilien aus den Sechziger- und Siebzigerjahren sind oft Ölheizungen unterschiedlichsten Alters installiert, die mit der Standardqualität Heizöl extraleicht EURO betrieben werden. Die Eigentümer solcher Liegenschaften stellen sich natürlich genauso wie andere Hausbesitzer die Frage, wie die Beheizung mit einem verträglichen finanziellen Aufwand auf den neuesten Stand gebracht werden kann. Eine genaue Prüfung der Varianten Gas, Holzpellets oder Wärmepumpe zeigt häufig, dass der Umstieg auf ein anderes Heizsystem in der Regel teuer ist und sowohl umwelttechnisch als auch hinsichtlich Energieeffizienz nicht wirklich entscheidende Vorteile gegenüber einer modernen, kondensierenden Ölheiheizung bringt. Viele Fragen, eine wesentliche Antwort: Umstieg auf Ökoheizöl schwefelarm Eine einfache, in einem ersten Schritt aber sehr lohnenswerte Massnahme ist der Wechsel auf Heizöl ist ein Qualitätsprodukt. In den Raffinerien entstehen Produkte, die höchste Qualitätsanforderungen erfüllen. Ökoheizöl schwefelarm. Der Schwefelgehalt ist 20 Mal geringer als bei der EURO-Qualität. Dadurch werden die Schwefelemissionen praktisch auf null gesenkt. Weiter sind die Schwefelablagerungen im Kessel vernachlässigbar, was die bereits lange Lebensdauer einer Ölheizung zusätzlich verlängert. Bei älteren Ölheizungen kann es durchaus passieren, dass im Rahmen der regelmässigen Feuerungskontrolle ein zu hoher Stickoxid(NOx-)Wert festgestellt wird. In den allermeisten dieser Fälle können selbst in die Jahre gekommene Heizungen durch eine Umstellung auf Ökoheizöl schwefelarm lufthygienisch wieder korrekt betrieben werden. Damit kann der Eigentümer natürlich Kosten sparen, weil er sich nicht umgehend einen neuen Kessel anschaffen muss. Eine einwandfrei funktionierende Ölheizung zu verschrotten, ist zudem alles andere als umweltfreundlich und eine Verschwendung unserer Ressourcen. Restmenge möglichst aufbrauchen, Tankrevision durchführen, dann neu auffüllen Vor einem Wechsel der Heizölqualität ist das noch vorhandene Heizöl möglichst vollständig aufzubrauchen. Eine allfällige Restmenge des Öls wird fachmännisch abgepumpt und wiederverwendet. Anschliessend wird der Tank gereinigt und mit Ökoheizöl schwefelarm neu befüllt. Lassen Sie sich kostenlos durch die regionalen Informationsstellen beraten. InformatIonsstellen region Zürich/ Innerschweiz: Beat Gasser Telefon 044 218 50 21 [email protected] region mittelland/ nordwestschweiz: Markus Sager Telefon 062 842 85 72 [email protected] region ostschweiz/ Graubünden: Moreno Steiger Telefon 071 278 70 30 [email protected] www.heizoel.ch Energie_GEAK GEAK: Mehr Transparenz hat positive Wirkung Eine obligatorische Veröffentlichung des Gebäudeenergieausweises könnte sich positiv auf die Zahl energetischer Sanierungen von Liegenschaften auswirken. Zu diesem Schluss kommt ein Bericht des Bundesamtes für Wohnungswesen BWO, der vom Bundesrat zur Kenntnis genommen wurde. Zuständig sind die Kantone. Der Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK) ist vergleichbar mit Energieetiketten, wie sie in der Schweiz für den Verkauf von verschiedenen Elektrogeräten sowie Personenwagen obligatorisch sind. Die Erstellung eines GEAK ist freiwillig, wird aber von mehreren Kantonen durch Beiträge gefördert. Gemäss Bericht könnte eine Pflicht zur Vorlage eines GEAK die Zahl der energetischen Sanierungen erhöhen, wenn sie für bestimmte Sachverhalte gelten würde. Im Vordergrund stehen dabei die Vermietung und die Handänderung von Wohngebäuden. Dagegen wären die Wirkungen einer Vorlagepflicht für freiwillig erstellte GEAK bescheiden. Dies aufgrund der bisher noch geringen Verbreitung (rund zwei Prozent der Wohngebäude). « Auch im Mietwohnungsbereich kann die mit einem GEAK verbesserte Transparenz zu mehr Sanierungen beitragen. » Mit einer GEAK-Vorlagepflicht wäre der Erwerber umfassend über die Energieeffizienz der Gebäudehülle und den Energiebedarf der Liegenschaft orientiert. Mit der Variante eines «GEAK plus» würde er zudem über einen Beratungsbericht mit Vorschlägen für Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz verfügen. Solche Informationen bilden eine wichtige Grundlage für einen Investitionsentscheid und Wer jetzt auf eine neue Erdgas-Heizung setzt, dem dankt die Natur. können für die Durchführung einer energetischen Gebäudesanierung ausschlaggebend sein. Auch im Mietwohnungsbereich kann die mit einem GEAK verbesserte Transparenz zu mehr Sanierungen beitragen. Die Pflicht zur Vorlage eines GEAK bei Handänderungen von Wohnliegenschaften und Vermietung von Wohnraum wäre im Energierecht zu regeln und fällt in die Zuständigkeit der Kantone. Vergleichbare Informationsvorschriften für den Verkauf oder die Vermietung von Gebäuden im Sinne des vorgeschlagenen GEAK kennen heute bereits die Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Diese Erfahrungen sind massgebend. PD Delegiertenversammlung _Zusammenarbeit Genossenschaften als Partner der Gemeinden Einmal mehr ging die Delegiertenversammlung von WOHNEN SCHWEIZ unter der Leitung von Daniel Burri schlank und effizient über die Bühne. Zukunftspotenzial für gemeinnützige Wohnbauträger sieht der Verbandspräsident in einer noch intensiveren Zusammenarbeit mit den Gemeinden. Die vierte ordentliche Delegiertenversammlung von WOHNEN SCHWEIZ wurde im Campus Sursee durchgeführt. Nach einem spannenden Rundgang durch das grösste Bildungs- und Seminarzentrum der Schweiz (siehe Seite 15) begrüsste WOHNEN-SCHWEIZ-Präsident Daniel Burri 154 Delegierte und rund 50 Gäste. Verdichten macht Sinn Zügig führte der Präsident durch die Versammlung. Er nahm sich aber auch Zeit für einige grundlegende Gedanken zur aktuellen Situation der gemeinnützigen Wohnbauträger. Zwischen 1980 und 2010 sei der Verbrauch an Wohnfläche pro Kopf von 34 auf 48 Quadratmeter gestiegen. Das entspricht einer Erhöhung um 40 Prozent. Daniel Burri stellt sich deshalb hinter die Ziele des teilrevidierten Raumplanungsgesetzes, welches auf einen Stopp der Zersiedlung und einen haushälterischen Umgang mit dem Boden abzielt. «Dörfer und Städte sollen nach innen weiterentwickelt werden, beispielsweise durch verdichtetes Bauen, das Schliessen von Baulücken oder die Umnutzung von Brachen», so Burri. Hier könnten auch Wohnbaugenossenschaften ihren Beitrag leisten und «die eigene Bausubstanz erneuern, ausbauen und verdichten». Verlässliche Partner für Gemeinden Potenzial sieht der WOHNEN-SCHWEIZPräsident zudem in einer noch engeren Zusammenarbeit mit den Gemeinden. «Wir können uns als verlässliche Partner anbieten», wenn es darum gehe, Dörfer im Zentrum neu zu beleben und attraktiver zu machen. WOHNEN SCHWEIZ hat zu diesem Zweck das Projekt «4G-Dorfkernerneuerung» an die Hand genommen. Dank der guten Verankerung und der Verlässlichkeit seien die Genossenschaften geradezu prädestiniert, «zusammen mit Gemeindebehörden, anderen Grundstückbesitzern und dem Gewerbe auch grosse Projekte im Zentrum anzupacken», so Daniel Burri. Lob für Vorstandskollegen Nach dem Blick gegen aussen richtete der Präsident den Blick nach innen. Er sei stolz Ausgabe 2 | 2015 Strahlen um die Wette: Präsident Daniel Burri (rechts) und Vizepräsident Martin Schwegler. auf die schlanke und effiziente Organisation des Verbands, den sparsamen Umgang mit Ressourcen und den engen Kontakt zu den Mitgliedern. Ein präsidiales Lob gabs zudem für die Vorstandskollegen: «Wir ziehen alle am gleichen Strick. Wir wollen für den gemeinnützigen Wohnungsbau etwas bewirken und Erfolg haben.» Problemlose Wiederwahl Auf der Traktandenliste standen dieses Jahr die Wahlen des Verbandsvorstands. Zehn der elf Vorstandsmitglieder stellten sich für zwei weitere Amtsjahre zur Verfügung und wurden einstimmig und mit grossem Applaus gewählt: Daniel Burri, Luzern (Präsident); Martin Schwegler, Menznau (Vizepräsident); Stefan Weber, Zug; Hans Dietemann, Mellingen; Heinz Brauchli, Twann; Hansjürg Egli, Luzern; Thomas Ernst, Luzern; Liliane Haltmeier, Zürich; Thomas Moor, Zürich; Thomas Winiger, Luzern. Vizepräsident Martin Schwegler bedankte sich bei Daniel Burri. Bild boa. Er führe den Verband hervorragend. Die geringe Fluktuation im Vorstand zeige, dass er das Schiff sicher durch die Wellen steure. Ein Zürcher für einen Zürcher Eine einzige Mutation gab es im Vorstand. Rolf Hefti, Geschäftsführer der Baugenossenschaft Zurlinden, Zürich, hat aus beruflichen Gründen seine Demission eingereicht. «Bei der BG Zurlinden geht die Post ab», sagte Daniel Burri in der Verabschiedung. «Deshalb muss Rolf Hefti bei uns einen Gang zurückschalten.» Er bedaure die Demission, bedanke sich aber herzlich für die bisherige Arbeit und sei stolz darauf, dass Rolf Hefti und die BG Zurlinden dem Verband weiterhin treu bleiben. Neu nimmt Markus Hany, Zürich, im Vorstand Einsitz. Er ist Vizepräsident der Siedlungsgenossenschaft Sunnige Hof Zürich und hat grosse Erfahrung im Bereich begleitetes Wohnen. Kurt Bischof 8|9 Delegiertenversammlung _Personelles Thomas Moor wird neuer Finanzchef Letztmals präsentierte Stefan Weber als Finanzverantwortlicher eine solide und positive Verbandsrechnung. Er übergibt diese Aufgabe an Thomas Moor, bleibt aber Vorstandsmitglied. Seit 1995 setzt sich Stefan Weber als Vorstandsmitglied für den Verband ein. Seit 2000 ist er für die Finanzen verantwortlich. Zuerst im VLB und seit dem Zusammenschluss der beiden bürgerlichen Verbände bei WOHNEN SCHWEIZ. Stefan Weber bleibt Vorstands- und Stiftungsmitglied. Deshalb war es keine Verabschiedung, sondern eine Ehrung, die WOHNENSCHWEIZ-Präsident Daniel Burri vornahm. Seit zwölf Jahren arbeite er mit Stefan Weber Schulter an Schulter. Die Zusammenarbeit mit ihm als starke Persönlichkeit habe er ausserordentlich geschätzt – «auch dann oder gerade dann, wenn wir einmal nicht gleicher Meinung waren». Neu übernimmt Thomas Moor das Amt des Fi- nanzchefs. Er ist Geschäftsführer der BG Milchbuck, Zürich, und seit etlichen Jahren im Vorstand von WOHNEN SCHWEIZ beziehungsweise der Vorgängerorganisation SWE. Die Zahlen 2014, die Stefan Weber präsentierte, widerspiegelten einmal mehr einen soliden und gesunden Verband. Bei einer Bilanzsumme von 2,8 Millionen Franken erwirtschaftete WOHNEN SCHWEIZ einen Jahresgewinn von 64 000 Franken. Das Eigenkapital beträgt stolze 2,3 Millionen Franken. Plädoyer für Fonds de Roulement Wunschlos glücklich war der «Noch»-Finanzchef trotzdem nicht. Die Anfrage nach Thomas Moor (rechts) wird anstelle von Stefan Weber Finanzchef. Darlehen aus dem Fonds de Roulement war 2014 leicht rückläufig. Dadurch lag auch die Entschädigung für Aufwendungen des Verbands um 25 000 Franken tiefer. «Dieser Rückgang macht mir etwas Sorgen.» Der Fonds de Roulement sei eine gute Sache. Der Zinssatz von einem Prozent sei sehr attraktiv und werde auch längerfristig so tief bleiben. Der Fonds de Roulement kann sowohl für Neubauprojekte als auch für Erneuerungen und seit 2014 zudem für den Erwerb von Bauland angefragt werden. Stefan Weber machte die DV-Teilnehmer zudem auf die äusserst attraktiven Zinsen der EGW-Darlehen aufmerksam. Astrid Bossert Meier Markus Hany (links) nimmt neu im Vorstand Einsitz, anstelle von Rolf Hefti. Bilder boa. Schweizer Familienunternehmen mit über 200 Mitarbeitenden. 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Diesen Steilpass nahm Daniel Burri gerne auf und beruhigte die Delegierten: «Hier vorne steht euer Präsident, der gestrauchelt ist, aber nicht gefallen.» Dass Daniel Burri den Verband mit grossem Engagement und viel Herzblut führt, hat vielleicht auch mit dem Ausgleich zu seinem Job als Oberstaatsanwalt des Kantons Luzern zu tun. «In meinem Job kämpfe ich gegen Ganoven und Hooligans, da tut es richtig gut, als Präsident des Verbandes für etwas Gutes zu kämpfen, für erschwinglichen Wohnraum.» Seine beiden Funktionen hatten zur Folge, dass es an der Delegiertenversammlung Mitte Juni zu einer Exklusivität kam. Regierungsrätin Yvonne Schärli ist Vorsteherin des Justiz- und Sicherheitsdepartements und somit die Chefin von Oberstaatsanwalt Daniel Burri. Aber nur noch bis am 30. Juni 2015. Nach zwölf Jahren hat sie auf eine erneute Kandidatur für die Regierung verzichtet, und so konnte sie in ihrem Grusswort sagen: «Hier und heute an der Delegiertenversammlung des Verbandes WOHNEN SCHWEIZ ist das letzte regierungsrätliche Grusswort, das ich in meiner zwölfjährigen Amtszeit überbringe.» Die Luzerner Regierungsrätin fühlte sich übrigens von ihr bestens vertrauten Leuten umgeben. Referent und Nationalrat Albert Vitali sei Mitglied der Aufsichtskommission für das Gefängnis ÜBER 10’000 AUFZÜGE SCHWEIZWEIT Die Hände von Daniel Burri nach dem Sturz beim Joggen. Bild as. Wauwilermoos. Vizepräsident Martin Schwegler sitze in der Aufsichtskommission des Gefängnisses Grosshof und mit Louis Schelbert, dem Präsidenten des Partnerverbandes, sei sie von der früheren gewerkschaftlichen Arbeit bestens verbunden. Und dann ist da noch ein ganz persönlicher Bezug. Geschäftsführer Rudolf Baranzelli kenne sie seit Jahrzehnten. «Wir haben in der fünften, sechsten Klasse gemeinsam die Sturm- und-Drang-Zeit erlebt.» Der Direktor des Bundesamtes für Wohnungswesen, Ernst Hauri, bezeichnete sich in der Einführung zu seinem Referat selbstironisch als «Sandwich-Redner» und klärte auf: Das ist der Redner zwischen Delegiertenversammlung und Apéro mit Nachtessen. Apropos Essen: Verpflegt wurden die Delegierten im Campus Sursee bestens. Einmal mehr funktionierte die bewährte Arbeitsteilung, wie Daniel Burri aufklärte: «Der Geschäftsführer ist für das Menü zuständig, der Präsident für die Wahl des Weins.» Nun denn: Beides waren Volltreffer! Kurt Bischof • Planung • Herstellung • Montage • Unterhalt • Reparaturen • Modernisierung Ihr Familienbetrieb mit Tradition und Kompetenz. 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Und als eines von neun Mitgliedern des Politischen Beirats von WOHNEN SCHWEIZ betreibt Vitali auch selbst Lobbyarbeit. Und das mit gutem Gewissen. «Wir vertreten mit dem gemeinnützigen, bürgerlich geprägten Wohnungsbau eine gute Sache.» Es gelte, den Verband WOHNEN SCHWEIZ als wichtige bürgerliche Kraft wohnpolitisch zu positionieren. Den Bundesparlamentariern sei der Unterschied zwischen staatlich subventioniertem und genossenschaftlichem, gemeinnützigen Wohnungsbau zu wenig bekannt. «Hier gilt es, Aufklärung zu betreiben.» Der Politische Beirat stehe ein für bürgerliche Werte wie Eigenverantwortung, eine schlanke Verwaltung und den haushälterischen Umgang mit den Finanzen. «Und trotzdem, oder gerade deswegen, wollen wir den gemeinnützigen Wohnungsbau fördern.» Erfolge sind sichtbar Als positives Beispiel einer guten Zusammenarbeit erwähnte er die Erhöhung des Rahmenkredits für Bürgschaften in der Wohnraumförderung um weitere 1,9 Milliarden Franken. Diese wurde im Parlament kürzlich deutlich angenommen. Doch es bleibt noch viel zu tun. Unter anderem hat sich der Politische Beirat mit dem Modell des flexiblen Eigentums beschäftigt, welches insbesondere dem Mittelstand den Zugang zu Wohneigen- tum erleichtern will. Auch die zweite Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes war ein Thema. Der Politische Beirat ist jedoch der Meinung, mit diesen Forderungen zuzuwarten, bis die erste Etappe weiter fortgeschritten ist. Vitali hielt in seinem Referat deutlich fest: «Wir Politikerinnen und Politiker können nur für gute Rahmenbedingungen sorgen. Sie sind die Macherinnen und Macher und setzen den gemeinnützigen Wohnungsbau an der Basis um.» Astrid Bossert Meier Als Mitglied des Politischen Beirats will Nationalrat Albert Vitali den Verband WOHNEN SCHWEIZ als wichtige bürgerliche Kraft in der Wohnpolitik positionieren. Letzter offizieller Auftritt von Regierungsrätin Yvonne Schärli-Gehrig Yvonne Schärli-Gehrig und Rudolf Baranzelli. Bild bi. Regierungsrätin Yvonne Schärli-Gehrig zeigte sich in ihrem Grusswort erfreut darüber, dass die Forderung nach zahlbarem Wohnraum auch aus bürgerlichen Kreisen vermehrt zu hören sei. Leider folgten in der Politik den Worten nicht immer Taten. Das sei bei den Genossenschaften anders. «Sie haben den Tatbeweis bereits erbracht. Sie haben sich auf dem Markt als Anbieter von Wohnraum bestätigt und damit gezeigt, dass der Grundgedanke der Genossenschaft in der heutigen Zeit gelebt werden kann.» Für dieses Engagement bedankte sie sich. Auch Nationalrat Louis Schelbert, Präsident des zweiten Dachverbands «Wohnbaugenossenschaften Schweiz», richtete ein Grusswort an die WOHNENSCHWEIZ-Delegierten. Die beiden Verbände arbeiteten sehr gut zusammen. Und das sei nötig. «Dem genossenschaftlichen Wohnungsbau wird nichts geschenkt», sagte Schelbert. «Umso wichtiger sei es deshalb, dass unsere beiden Verbände am gleichen Strick ziehen», bekräftigte Louis Schelbert. BOA Mit der Adora wäscht man gerne. V-ZUG erleichtert Ihnen die Wäschepflege mit einfachen und individuellen Lösungen. Die Adora SLQ WP wäscht flüsterleise und als Erste mit ökologischer Wärmepumpentechnologie und der Weltneuheit Dampfglätten, die Bügeln meistens überflüssig macht. So macht die Wäschepflege Freude: vzug.com Schweizer Perfektion für zuhause Delegiertenversammlung _Wohnungsmarkt Entspannung im Wohnungsmarkt möglich Wer den Weg an die Delegiertenversammlung von WOHNEN SCHWEIZ auf sich nimmt, wird nicht nur mit Verbands-News versorgt, sondern auch mit aktuellen Zahlen und Tendenzen zum Schweizer Wohnungsmarkt. Für diese Infos sorgte Ernst Hauri, Direktor des Bundesamtes für Wohnungswesen BWO. Grundsätzlich besteht weiterhin eine hohe Nachfrage nach Wohnungen, sagte BWODirektor Ernst Hauri in seinem Kurzreferat vor den Delegierten. Treiber seien die gute Lohnentwicklung in der Schweiz und das noch immer starke Bevölkerungswachstum. 2014 stieg die Schweizer Bevölkerung erneut um über 90 000 Personen an, zwei Drittel davon einwanderungsbedingt. 2014 wurden mit diesem Instrument knapp 2000 Wohnungen gefördert. Schliesslich machte der Chef des Bundesamtes für Wohnungswesen die Delegierten auf die nächsten Grenchner Wohntage aufmerksam. Die Tagung mit dem Fokus «Innovation» findet am 12. November statt. Unter anderem wird Bundesrat Johann Schneider-Ammann auftreten. Astrid Bossert Meier Minim höhere Leerwohnungsziffer Gebaut werden derzeit vor allem Mehrfamilienhäuser, was der Wohnpolitik des Bundes nach Verdichtung entspricht. Gemäss Ernst Hauri steigen die Preise noch immer an – am deutlichsten bei Eigentumswohnungen, etwas weniger stark bei Einfamilienhäusern und Mietwohnungen. Allerdings mit grossen regionalen Unterschieden. Die Leerwohnungsziffer war 2014 minim höher als im Vorjahr. Weitere Infos: www.bwo.admin.ch BWO-Direktor Ernst Hauri (Mitte) im Gespräch mit seinem Vorgänger Peter Gurtner und Leo Wolfisberg. Bild boa. Gewisse Unsicherheitsfaktoren Wie sich der Wohnungsmarkt in Zukunft entwickelt, ist ungewiss. Die Frankenstärke habe das Klima eingetrübt, so Hauri. Zudem sei die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative nach wie vor ein Unsicherheitsfaktor. Auf dem Markt tummelten sich «viele Anleger mit viel Geld», welche aufgrund der tiefen Zinsen in Immobilien investieren möchten. Werden derzeit zu viele Wohnungen erstellt? Eine klare Antwort konnte auch Ernst Hauri nicht geben. Gewisse Bedenken waren in seinen Ausführungen spürbar. Es stelle sich die Frage, «ob Wohnungen an peripheren Lagen noch abgesetzt» werden können. Eine Entspannung auf dem Wohnungsmarkt sei denkbar. Auch künftig attraktive Bedingungen BWO-Direktor Ernst Hauri zeigte sich zufrieden mit dem Ja von National- und Ständerat zum Rahmenkredit von 1,9 Milliarden Franken zur Verbürgung von Anleihen der Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger EGW. Somit könne die EGW ihre Anleihetätigkeit für weitere fünf Jahre fortsetzen und den Baugenossenschaften sehr attraktive Bedingungen bieten. Hauri erwähnte auch den Fonds de Roulement. www.wschneider.com Delegiertenversammlung _Besichtigung Campus Sursee hat grösseres Potenzial Vor der Delegiertenversammlung hatten die Delegierten Gelegenheit, sich auf einem Rundgang durch den Campus Sursee führen zu lassen. «Wir fördern nicht das Wachstum, wir bauen es», sagte Campus-Direktor Daniel Suter einleitend. Im grössten Bildungs- und Seminarzentrum der Schweiz gehen täglich 1200 Menschen ein und aus. Hier werden Baufachleute ausgebildet, vom Lehrling bis zum Unternehmensleiter. Die Kaderausbildung bildet dabei den Schwerpunkt. Der Campus bietet mit seinen 550 Hotelzimmern, dem grossen Konferenzsaal, diversen Seminarräumen und Gastronomieangeboten aber auch einen optimalen Rahmen für viele weitere Anlässe. Und das Angebot soll noch breiter werden. Neustes Projekt ist eine Schwimmsportanlage mit 50-Meter-Bahnen und eine Dreifachturnhalle. Das 50-Millionen-Bauwerk soll 2018 realisiert sein. BOA Staunen auf dem Rundgang durch den Campus Sursee. Nur wenige Delegierte von WOHNEN SCHWEIZ wussten, dass das grösste Bildungsund Seminarzentrum der Schweiz im Luzerner Mittelland steht. Bilder boa. Kanton Zürich Baudirektion Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft Bitte ja nicht sanieren! ohne unsere Förderbeiträge für die energetische Gebäude-Modernisierung. Wenn Sie Ihr Gebäude jetzt energetisch sinnvoll modernisieren, können Sie mit finanzieller Unterstützung rechnen und erst noch Steuern sparen. Wie das funktioniert und was Sie dabei alles beachten sollten, erfahren Sie auf: energiefoerderung.zh.ch Hotline 0800 93 93 93 r usiv fü r ...exkl me igentü e s u a H ton im Kan Zürich Fröhliche Gesichter und gute Stimmung an der Delegiertenversammlung in Oberkirch Ausgabe 2 | 2015 16 | 17 MIT CONTRACTING ZU IHRER INDIVIDUELL BESTEN ENERGIELÖSUNG Als erfahrener Contractor mit über 150 Anlagen planen, finanzieren, bauen sowie betreiben wir Ihre Energieanlagen. Lassen Sie sich beraten Telefon 043 317 25 25 Erfahren Sie mehr unter energie360.ch/contracting Energie 360° AG Aargauerstr. 182 · Postfach 805 · 8010 Zürich www.energie360.ch Projekte_Sihlbogen Zürich-Leimbach Modell-Siedlung Sihlbogen warnt vor Bumerang beim sorglosen Energieverschleiss Die Baugenossenschaft Zurlinden hat 222 Wohnungen in Zürich-Leimbach realisiert. Das Projekt Sihlbogen ist ein Leuchtturm für nachhaltiges Bauen. Und: Ein unübersehbares Kunstwerk von Stephan Schmidlin mahnt, dass ein verantwortungsloser Umgang mit Energie eines Tages als Bumerang zurückkommt. Bereits mehrmals hat das Magazin WOHNEN SCHWEIZ über die Baufortschritte des architektonisch und energetisch pionierhaften Projekts Sihlbogen berichtet. Modellhaft ist auch der Nutzermix. Es sind nicht nur 222 Wohnungen in vier Etappen entstanden, sondern auch Läden, Büros, öffentliche Einrichtungen und ein Café sollen noch dazukommen. Insgesamt hat die Baugenossenschaft Zurlinden 141 Millionen Franken in das Projekt investiert. Wichtig ist zu wissen, dass die Baugenossenschaft Zurlinden eine Unternehmergenossenschaft ist – das bedeutet: kurze Entscheidungswege, grosse Kompetenzen und zielstrebiges Vorgehen. «Wir sahen das anders» Im Mai war es so weit: Die Überbauung konnte offiziell eingeweiht werden. «Nach zehn Jahren der Planung und Realisierung haben wir Grund zur Freude», sagte Präsident Urs Frei zur grossen Festgesellschaft. Und er schaute zurück auf die Anfänge: Vor zwölf Jahren wollte die bisherige Eigentümerin das Land im Umfang von 20 000 Quadratmetern verkaufen. Viele Investoren hätten sich dafür interessiert, aber niemand wagte es, an dieser Stelle eine Wohnüberbauung zu realisieren. «Wir sahen das anders und haben zugeschlagen», so Urs Frei. Nach dem Landkauf habe die Baugenossenschaft Zurlinden in Absprache mit den Behörden der Stadt Zürich ein Konzept entwickelt und einen Architekturwettbewerb durchgeführt, den die Dachtler Partner AG Architekten mit dem Projekt «Lishsl» gewonnen haben. Es folgte dann die Bewilligungsphase und schliesslich die Realisierung in verschiedenen Etappen. Rückblickend ist Urs Frei stolz, dass die Baugenossenschaft Zurlinden vor über zehn Jahren den Mut für diesen Standort und dieses Projekt hatte. Urbane Architektur Grosse Beachtung findet das Projekt vor allem aus zwei Gründen. Da ist die urbane Architektur mit zwei Scheibenbauten und Ausgabe 2 | 2015 Phasen der Enthüllung an der Einweihung: zuerst das versteckte Kunstwerk … ... dann das Ergebnis, ein acht Meter hoher Bumerang als energiepolitisches Mahnmal. Bilder Bi. 18 | 19 Ausruhen nach zehn Jahren Arbeit für den Sihlbogen, von links: Präsident Urs Frei mit Stadtrat Daniel Leupi und Künstler Stephan Schmidlin. einem langgezogenen Hofbau. Die zu einem Quartier positionierten Gebäude stellen die Verbindung zwischen dem städtischen Zürich und der Natur mit Fluss, Wald und Landschaft her. Interessant sind die flexiblen Grundrisse, die die Möglichkeit für verschiedene Haushaltstypen bieten. Geschosshohe Fenster auf der Seite der Limmat sorgen für viel Licht und einen ungehinderten Blick aufs Wasser und ins Grüne. Auf der Strassenseite schafft die weitläufige Gestaltung Offenheit und den Bezug zum Quartier. 2000 statt 6000 Watt pro Person Neben der Architektur ist der Sihlbogen ein Leuchtturm für nachhaltiges Bauen. «Heute verbraucht der Mensch durchschnittlich 6000 Watt, künftig sollen es nur noch 2000 Watt sein», sagte Urs Frei. So habe es die Bevölkerung der Stadt Zürich an der Urne beschlossen. «Und wir zeigen mit dem Projekt Sihlbogen, dass dies möglich ist, wenn man will», so Frei. Es handelt sich um das erste zertifizierte 2000-Watt-Areal in der Stadt Zürich wie auch schweizweit. Nachhaltige Bauweise äussert sich nicht nur in den Materialien und im Energiekonzept, sondern auch in der Wohnsituation und im Mobilitätsverhalten. Der Sihlbogen wendet sich an eine urbane Mieterschaft, die für ihre Mobilitätsbedürfnisse in erster Linie den öffentlichen Verkehr nutzt. Die Lage unmittelbar an der SBahn-Station Zürich-Leimbach bietet diesbezüglich eine exzellente Anbindung: 12 Minuten bis Zürich Hauptbahnhof, 34 Minuten bis Zürich Flughafen, 36 Minuten bis Zug. Die Anzahl der Parkplätze wird gemäss städtischer Parkplatzverordnung auf das gesetzlich geforderte Minimum reduziert. Anders gesagt, im Sihlbogen gibt es mehr Wohnungen als Parkplätze. Für eine weitere Aufwertung sorgt ein Car-Sharing-Standort. Und: Wer im Sihlbogen wohnt, fährt gratis mit der S-Bahn. Pro Wohnung werden pro Jahr Rail-Checks im Wert eines Jahresabonnements der Zone 110 abgegeben. Bankomat – sonst kein Quartier! Neben der Beschaffung von qualitativem Wohnraum und einer nachhaltigen Bauweise ging es der Baugenossenschaft Zurlinden noch um etwas anderes, wie Urs Frei an der offiziellen Eröffnung betonte: «Wir haben eine soziale Verantwortung, weil in Zürich-Leimbach rund ein Drittel aller Wohnungen im Besitz der Baugenossenschaft Zurlinden sind.» Soziale Verantwortung bedeutet das Interesse am Quartierleben und an der Versorgung des Quartiers mit wichtigen Dienstleistungen. So setzt sich denn auch die Mieterschaft der Gewerberäumlichkeiten zusammen. Neben diversen Dienstleistungsbetrieben sind das insbesondere eine Migros-Filiale, die Post, der Spitex-Stützpunkt und – was nicht zu unterschätzen ist – ein Bankomat. «Immer wieder wurden wir darauf angesprochen, dass in Zürich-Leimbach ein Bankomat fehlt, also haben wir ihn mit Raiffeisen geschaffen», so Frei. Grosses Lob von der Stadt «Das ist wirklich ein Vorzeigeprojekt mit starker Ausstrahlung», sagte der zuständige Stadtrat Daniel Leupi an der Eröffnung. Er fühlt sich sozusagen politisch bestätigt. Denn vor seiner Wahl in den Stadtrat habe er sich für die Volksinitiative «2000-Watt-Gesellschaft» engagiert. Der Sihlbogen beweise, dass es sehr wohl möglich ist, die Ziele der 2000-Watt-Ge- sellschaft zu erreichen. Dass dieses Leuchtturm-Projekt von einer Baugenossenschaft realisiert worden ist, sei kein Zufall. «Die Zusammenarbeit zwischen der Stadt Zürich und den Wohnbaugenossenschaften funktioniert sehr gut und führt zu vielen guten Resultaten.» Baugenossenschaften seien immer wieder motiviert und fähig, neue Wege zu gehen. Besser als Sihlbogen hätte das Projekt nicht heissen können, sinnierte Leupi. Das Projekt schlage tatsächlich verschiedene Bogen. Beispielweise den Bogen zwischen den Nutzungen Wohnen – Gewerbe – öffentlicher Verkehr. Der Standort sei aber auch ein Bogen zwischen dem City-Bereich und dem grünen Gürtel um die Stadt. Künstlerischer Bumerang als Mahnmal Der Bogen war auch der Ausgangsgedanke von Künstler Stephan Schmidlin, der den Auftrag erhielt, eine grosse, unübersehbare Skulptur zu schaffen. «Die Baugenossenschaft wollte getreu dem Namen Sihlbogen einen Bogen, der den Beginn der Stadt Zürich signalisiert.» Diesen Gedanken verknüpft Schmidlin mit der nachhaltigen Bauweise. Konkret mit einem Bumerang. Damit will er sagen, dass wir als Gesellschaft die Ressourcen nachhaltig nutzen müssen. Wenn wir die Umwelt zu stark belasten, schlägt das irgendwann wie ein Bumerang zurück. Die Idee ist das eine, die Umsetzung das andere: Und auch die überzeugt. Schmidlin hat aus zwei Mammutbäumen einen acht Meter hohen Bumerang («von den Vorschriften her durfte er keinen Zentimeter höher sein») mit Menschenfiguren geschaffen. «Es war anspruchsvoll, überhaupt so grosse und dicke Bäume zu finden.» Kurt Bischof News –Forum Schweizer Wohnbaugenossenschaften Forum 2015: Knacknuss Energiewende – wie bauen und wohnen wir in Zukunft? Am 25. September 2015 ist es wieder so weit. Die beiden Verbände WOHNEN SCHWEIZ und Wohnbaugenossenschaften Schweiz laden die Genossenschaften zum grossen Jahresevent der Branche ein. Mit dem Schwerpunkt «Energie» widmet sich das diesjährige Forum einem Thema, das die Baubranche stark fordern wird. Fast die Hälfte der im ganzen Land verbrauchten Energie geht auf das Konto der Gebäude. Wie werden wir in Zukunft bauen und wohnen? Reicht es, Gebäude sparsamer zu planen, oder braucht es ganz neue Formen der Siedlungsgestaltung und des Zusammenlebens? Rasches Umdenken Hochkarätige Keynote-Speaker zeigen auf, weshalb ein Umdenken rasch geschehen muss, und liefern inspirierende Inputs, wie die Zukunft aussehen könnte. Ausserdem beleuchten wir, welche Herausforderungen, aber auch welche Chancen die Energiestrategie 2050 für den gemeinnützigen Wohnungsbau bedeutet. In praxisbezogenen Workshops zeigen wir gute Beispiele aus dem In- und Ausland und diskutieren technische Aspekte und Möglichkeiten des Bauens für die Energiewende. Ein grosser Marktplatz bietet die Gelegenheit, sich über die vorgestellten Projekte oder die neusten Branchentrends zu informieren und sich mit Experten und Organisationen aus dem Energiebereich auszutauschen. Forum 2013, im Bild von links: Thomas Moor (BG Milchbuck), Rudolf Baranzelli (Geschäftsführer WOHNEN SCHWEIZ), Dominik Huwiler (Keramik Laufen AG) und Markus Wetter. Bild zvg Neu schliesst das Forum dieses Jahr mit einem gemeinsamen Ausklangs-Apéro im Foyer des KKL. WOHNEN SCHWEIZ freut sich, wenn auch dieses Jahr viele Mitglieder die Gelegenheit nutzen, an diesem wichtigen Anlass der Branche der gemeinnützigen Bau- genossenschaften neue Inspirationen und Tipps zu erhalten und Kontakte zu knüpfen. Das ausführliche Programmheft haben die Mitglieder kürzlich erhalten. red Weitere Infos und Anmeldung unter www.forum-wohnen.ch Für Hypotheken sind wir erste Adresse! Und dies seit 15 Jahren! Wir beraten Baugenossenschaften in Finanzierungsfragen und verwalten ihre Hypothekenportfolios – bankenunabhängig und fachmännisch. Das spart Geld. Und Zeit. Uster-West 18, Postfach 430, CH-8610 Uster, Telefon 043 366 53 53 Ausgabe 2 | 2015 20 | 21 WOHNEN SCHWEIZ_Verbandstätigkeit WOHNEN SCHWEIZ auch in der Romandie Der Verband WOHNEN SCHWEIZ verstärkt sein Engagement in der Westschweiz. Strategische Gespräche haben gezeigt, dass das Interesse in der Romandie nach einer bürgerlichen Kraft im Dienst des gemeinnützigen Wohnungsbaus gross ist. WOHNEN SCHWEIZ konnte ein fruchtbares Verhandlungsgespräch mit Vertretern der Fédération romande immobilière FRI führen. Die FRI ist die Dachorganisation der kantonalen Hauseigentümerverbände, Wallis, Neuenburg, Freiburg und Jura und der Chambre vaudoise immobiliere CVI, des kantonalen Hauseigentümerverbandes Waadt. Der Delegation gehörten an: • Edouard Duc: Präsident FRI, Vorstandsmitglied CVI und Generaldirektor UBS Westschweiz • Olivier Feller: Generalsekretär FRI, Direktor CVI, Nationalrat FDP/VD und Mitglied des Politischen Beirats WOHNEN SCHWEIZ • Maryse Jornod: Vorstandsmitglied FRI und CVI, Rechtsanwältin • Jacques Meyer: Vorstandsmitglied FRI • Simon Wharry: Vizegeneralsekretär FRI, Vizedirektor CVI Die Verhandlungsdelegation von WOHNEN SCHWEIZ bestand aus Vizepräsident Martin Schwegler, Vorstandsmitglied Heinz Brauchli und Adrian Achermann von der Geschäftsstelle. Bürgerliche Grundhaltung Beim Treffen ging es um das Ausloten gemeinsamer Interessen der beiden Verbände und die Möglichkeiten einer verstärkten Zusammenarbeit. Dabei zeigte sich ein starkes Bedürfnis nach der bürgerlichen Grundhaltung des Verbandes WOHNEN SCHWEIZ im Bereich des ge- Sie diskutierten die Zusammenarbeit, von links: Olivier Feller, Simon Wharry, Edouard Duc, Maryse Jornod, Martin Schwegler und Heinz Brauchli. Bild zvg meinnützigen Wohnungsbaus. Gerade in der Romandie wird der gemeinnützige Wohnungsbau nach wie vor vielfach im Sinne des sozialen, direkt subventionierten Wohnungsbaus wahrgenommen. Aufgrund dessen ist diese Domäne politisch meist für linke Exponenten beziehungsweise Parteien reserviert. Hier kann WOHNEN SCHWEIZ in Zusammenarbeit mit dem Hauseigentümerverband Westschweiz einen wichtigen Beitrag zum besseren Verständnis der Thematik und zur Verankerung des gemeinnützigen beziehungsweise preisgünstigen Wohnungsbaus auch in bürgerlichen Lagern leisten. Flexibles Eigentum Das Treffen verlief sehr konstruktiv und es wurden verschiedene Punkte, in welchen Visionen in Sichtweite. eine Kooperation in der Zukunft stattfinden könnte, besprochen. Insbesondere das Projekt «Flexibles Wohneigentum» wie auch die bürgerliche Grundhaltung des Verbandes stiessen auf Zustimmung und reges Interesse. Bedarf in der Romandie Gemäss den Einschätzungen des Verbandes besteht auch in der Romandie ein Bedarf an zusätzlichem preisgünstigem Wohnraum, sowohl für ärmere Bevölkerungsschichten wie auch für den Mittelstand. Dies speziell in den Zentren Genf, Lausanne und Neuenburg. WOHNEN SCHWEIZ kann hier als bürgerlicher Verband für die Kantone und Gemeinden ein wichtiger Partner sein und seine guten Dienste anbieten. Adrian Achermann Persönliche Beratung, sorgfältige Planung, tadellose Montage und engagierter Service für Sonnen- und Wetterschutz – es klappt, rafft, rollt. Renova Roll AG Weberrütistrasse 1 CH-8833 Samstagern T 044 787 30 50 www.renova-roll.ch Wohnen im Alter_Feierabendveranstaltung Wohnen für Ältere – und für Behinderte Baugenossenschaften können rasch und kostengünstig Wohnraum für Ältere schaffen. Ein zusätzliches Aufgabenfeld bildet Wohnraum für Behinderte. Das Modellbeispiel Nottwil wurde an der Feierabendveranstaltung des Kompetenzzentrums Wohnen im Alter von WOHNEN SCHWEIZ präsentiert. Schweizweit ist das Kompetenzzentrum «Wohnen im Alter» des Verbandes WOHNEN SCHWEIZ die erste Adresse, wenn es um die Schaffung von Wohnraum für das Alter geht. Das Kompetenzzentrum wird laufend von Gemeinden beigezogen oder begleitet Genossenschaften. Deshalb werden immer mehr neue Genossenschaften für das Alter gegründet, die sich dem Verband WOHNEN SCHWEIZ anschliessen, weil sie sich hier gut betreut und «zu Hause» fühlen. Paraplegiker leben länger Das Kompetenzzentrum liefert den Genossenschaften immer wieder Inputs an neuen Ideen oder präsentiert Modellbeispiele im Rahmen der regelmässigen Feierabendveranstaltungen. So auch diesen Frühling in Nottwil. Der Name «Nottwil» steht schweizweit für eine kompetente Betreuung und Integration von querschnittgelähmten Menschen. Und genau hier liegt der Ansatz für ein neues Aufgabenfeld für Genossenschaften. Joseph Hofstetter, Direktor der Paraplegiker-Stiftung, brachte es so auf den Punkt: «Die demografische Entwicklung betrifft auch die Querschnittgelähmten.» Mit der zunehmenden Lebenserwartung von Querschnittgelähmten würden Betroffene, Angehörige und behandelnde Teams vor besondere Herausforderungen gestellt. Nötig seien Wohnräume, in denen Querschnittgelähmte mit Details entscheiden über Lebensqualität für Behinderte: Peter Bühlmann von der Baugenossenschaft Orbano zeigt, dass die Küchenarmatur speziell tief, auf Rollstuhlniveau, montiert worden ist. Bild Kurt Bischof www.sada.ch Sanitärtechnik Heizungstechnik Lüftungstechnik Bedachungen Spenglerei Kundendienst Ausgabe 2 | 2015 22 | 23 ihren spezifischen Bedürfnissen alt werden können. Kompetenzzentrum Wohnen im Alter Fachleute beraten Genossenschaften, Gemeinden und Institutionen bei der Schaffung von Wohnraum für das Alter. WOHNEN SCHWEIZ Verband der Baugenossenschaften Obergrundstrasse 70 6003 Luzern Telefon 041 310 00 50 Fax 041 310 00 88 [email protected] www.wohnen-schweiz.ch Genossenschaft spannt zusammen Die Schweizerische Paraplegiker-Stiftung ist deshalb sehr interessiert an entsprechenden Projekten. Ein Modellprojekt wurde in Nottwil von der örtlichen Wohnbaugenossenschaft Orbano, der Gemeinde Nottwil und der Paraplegiker-Stiftung realisiert und dürfte als Modellbeispiel für andere Genossenschaften in andern Regionen gelten. Denn, Paraplegiker leben in allen Landesteilen. Die Baugenossenschaft Orbano Nottwil, die Schweizerische Paraplegiker-Stiftung und die Gemeinde Nottwil haben gemeinsam eine neue Trägerschaft gegründet: die Awono AG, eine gemeinnützige Aktiengesellschaft. «Unsere Baugenossenschaft Orbano ist zwar gut verankert, kerngesund, aber für dieses Projekt brauchten wir Partner», sagte Präsident Jörg Sonderegger. Das Aktienpaket befindet sich zu je 45 Prozent im Besitz der Gemeinde und der Paraplegiker-Stiftung, 10 Prozent bei der Orbano. Mit Generalunternehmer Unmittelbar neben dem bestehenden Alters- und Pflegeheim Eymatt Nottwil hat die Awono AG 25 Alterswohnungen realisiert, die auch auf die Bedürfnisse der Tetra- und Paraplegiker zugeschnitten sind. Die Baukosten belaufen sich auf 10,5 Millionen Franken. Realisiert wurden Zweieinhalb- und Dreieinhalbzimmerwohnungen. Der Bezug erfolgt diesen Frühling. Vermietung und Verwaltung werden durch die Geschäftsleiterin des Alters- und Pflegeheims Eymatt wahrgenommen. Die Realisierung wurde mit der Eberli Generalunternehmung AG, Sarnen, vorgenommen. Geschäftsführer Daniel Steger schilderte die zügige Umsetzung. Jörg Sonderegger erläuterte, dass trotz Zusammenarbeit mit einem GU viele Aufträge an einheimische Unternehmer, speziell auch an Genossenschafter, vergeben werden konnten. AA/Bi . «W&W bietet innovative Lösungen und professionellen Support. Damit sparen wir viel Zeit und Geld.» Georges Tobler Geschäftsführer Baugenossenschaft Sonnengarten – Zürich W&W Immo Informatik AG ist die Schweizer Marktführerin für Software im Immobilienbereich. www.wwimmo.ch W&W Immo Informatik AG · Obfelderstrasse 39 · 8910 Affoltern am Albis · Bern · St. Gallen · Telefon +41 44 762 23 23 · info @ wwimmo.ch WOHNEN SCHWEIZ_Politischer Beirat Anteilscheine bei Beistand: Korrekturen nötig Gesetzliche Korrekturen bei der Regelung der Anteilscheine von verbeiständeten Personen bei Genossenschaften sind nötig. Der Politische Beirat von WOHNEN SCHWEIZ wird aktiv. Während der Sommersession der eidgenössischen Räte tagte der Politische Beirat des Verbandes WOHNEN SCHWEIZ. Präsident Daniel Burri dankte den Mitgliedern für ihr Engagement für die erfolgreiche Abstimmung über den Rahmenkredit zugunsten der Wohnraumförderung in der Höhe von 1,9 Milliarden Franken. «Dies ist der Beweis, dass wir auf unsere bürgerlichen Vertreter in Bern zählen können!», sagte Burri. Für Genossenschaftskapital Der Beirat diskutierte an seiner Sitzung die unbefriedigende Verordnung über die Vermögensverwaltung im Rahmen einer Beistandschaft oder Vormundschaft VBW. Nach einer Analyse erkannte man den Handlungsbedarf im Interesse der gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaften. Die Mitglieder des Beirates werden die Anpassungen der Gesetzes- und Verordnungslücken im Sinne der Genossenschaften unterstützen. Konkret werden die Mitglieder des Beirates die Kolleginnen und Kollegen der Rechtskommission des Nationalrats informieren und den Nutzen der entsprechenden Verordnungsanpassung aufzeigen. Raumplanung: weniger Tempo Ein weiteres an der Sitzung des Beirates intensiv diskutiertes Thema war die zweite Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes. Im Rahmen einer vertieften Aussprache kamen die Mitglieder des Beirates zum Schluss, dass die Revision inhaltlich in die richtige Richtung geht. Die Revision übernimmt auch die Forderungen der Vorstösse von Martin Candinas (CVP/GR) und Kurt Fluri (FDP/SO) – beide Mitglieder des Politischen Beirats. Der Zeitpunkt der Revision wird jedoch als sehr früh eingestuft. Der Politische Beirat von WOHNEN SCHWEIZ ist der Meinung, dass zuerst die Resultate der Umsetzung der ersten Revision abgewartet werden müssen. Erst aufgrund der gemachten Erfahrungen soll die zweite Revision in Angriff genommen werden, meinte beispielsweise Nationalrat Thomas Weibel (GLP/ZH). Flexibles Eigentum Weiter führte der Politische Beirat eine engagierte Diskussion über das politische Vorgehen bei wichtigen Verbandsprojekten. Insbesondere die Projekte «Flexibles Eigentum», «Wiederbelebung der Dorfkerne» und «Etablierung des Verbandes in der Romandie» wurden nach entsprechenden Informationen durch den Verband eingehend diskutiert. Auch weitere Sachthemen des Verbandes konnten mit den Parlamentarierinnen und Parlamentariern im Beirat offen analysiert und diskutiert werden. AA Spielend leicht kochen Beste Kochresultate liefern die Backöfen der HomeChef-Serie. Bis zu 90 voreingestellte Programme garantieren Genuss. Das Kochen mit Touchscreen oder Fingertipp bieten maximalen Bedienkomfort – einfach perfekt. Zum Beispiel mit dem Einbaubackofen BO 799 S50X mit Touchscreen-Farbdisplay Ausgabe 2 | 2015 Ein Unternehmen der V-ZUG AG 24 | 25 www.sibirgroup.ch Ein Unternehmen der V-ZUG-Gruppe News_Kinderfreundliches bauen Spiel- und Bewegungsraum vor der Haustür Kinder brauchen im Wohnumfeld für eine gesunde Entwicklung Spiel- und Bewegungsraum. Voraussetzungen und Tipps werden an einer Tagung am 17. September 2015 in Muri vermittelt. Partner der Veranstaltung ist das Bundesamt für Wohnungswesen. Kinder bewegen sich gerne und spielen wenn immer möglich mit andern Kindern. Oft stehen sie aber vor geschlossenen Türen, andere Kinder wiederum können die Wohnung nicht verlassen, weil vor der Haustür die Autos rasch vorbeirauschen. Die Eltern sind besorgt und beobachten, wie ihre Kinder an Bewegungsmangel leiden und übergewichtig werden, Kontaktschwierigkeiten haben und unselbständig bleiben. Man rät zu einer psychomotorischen Therapie. Dem einzelnen Kind kann damit zwar geholfen werden. Die Haustüren jedoch bleiben geschlossen, die Autos rasen weiterhin vor der Haustür vorbei. Das nächste Kind wartet bereits vor der Tür der Therapeutin. Es kommt zu therapeutischen Endlosschlaufen. Zu viele Therapien würden verordnet, tönt es aus der Ecke der Politik. An der eigentlichen Ursache der Defizite, der kinderfeindlichen Umwelt, wird jedoch nichts verändert. Von den Eltern wird mehr Eigenverantwortung gefordert. Wenn immer es darum geht, die Umweltsituation zugunsten besserer Entwicklungschancen der Kinder zu verändern, geraten die Kinder unter die Räder einer Politik, die sich der Verantwortung entzieht. Das Netzwerk für Kind und Verkehr organisiert in Zusammenarbeit mit Haus und Raum AG sowie dem Bundesamt für Wohnungswesen die Tagung «Bauen für Kinder» mit Referaten, Podien und Besichtigung einer familien- und kinderfreundlichen Siedlung. Weitere Infos: bauen-fuerkinder.ch. red. Hypothekarischer Referenzzinssatz bei Mietverhältnissen sinkt auf 1,75 Prozent Der hypothekarische Referenzzinssatz beträgt neu 1,75 Prozent und liegt damit 0,25 Prozentpunkte unterhalb des letztmals publizierten Satzes. Er gilt für die Mietzinsgestaltung in der ganzen Schweiz. Der Referenzzinssatz stützt sich auf den vierteljährlich erhobenen volumengewichteten Durchschnittszinssatz der inländischen Hypothekarforderungen. Er wird in Viertelprozenten publiziert. Der Durchschnittszinssatz, der mit Stichtag 31. März 2015 er- mittelt wurde, ist gegenüber dem Vorquartal von 1,89 Prozent auf 1,86 Prozent gesunken. Der mietrechtlich massgebende Referenzzinssatz beträgt somit kaufmännisch gerundet 1,75 Prozent und gilt ab dem 2. Juni 2015. Er bleibt auf diesem Niveau, bis der Durchschnittszinssatz 1,63 Prozent unter- oder 1,87 Prozent überschreitet. Da der Referenzzinssatz im Vergleich zum Vorquartal um 0,25 Prozentpunkte gesunken ist, ergibt sich für die Mietenden im Grundsatz ein Senkungsanspruch im Umfang von 2,91 Prozent. Allerdings können weitere Senkungs- und Erhöhungsansprüche geltend gemacht werden, die sich auf vorher entstandene Änderungen des Referenzzinssatzes sowie auf weitere eingetretene Kostenänderungen (Teuerung im Umfang von 40 Prozent, Veränderung der Kosten des Liegenschaftsunterhalts) stützen. pd Bautenschutz Klima/Entfeuchtung Schadensanierung Kurse Laserreinigung Schadstoffsanierung Dienstleistungen in Achermann-Qualität schweizweit an 9 Standorten. Achermann Unternehmungen Wilstrasse 105 8600 Dübendorf Tel. +41 58 450 90 00 www.achermannag.ch Ratgeber_Recht Voraussetzungen für eine Mietzinsreduktion Weil die Hypothekarzinsen seit Langem sehr tief sind und der Referenzzinssatz ebenfalls nur in eine Richtung geht, nämlich nach unten, stellen Mieterinnen und Mieter vermehrt ein Herabsetzungsbegehren. Ob ein solches gerechtfertigt ist und wie sich eine Verwaltung dagegen wehren kann, kann im Ratgeber Ausgabe 4/13 nachgelesen werden. Nur ganz kurz: Eine Senkung des Referenzzinssatzes führt beim gemeinnützigen Wohnungsbau nicht automatisch zu einer Senkung des Mietzinses: Wenn beispielsweise die Wohnungen mit Fonds-de-Roulement-Geldern finanziert wurden, spielt die öffentlich-rechtliche Mietzinskontrolle. Zuständig für die Frage, ob ein überhöhter Mietzins erzielt wird, bestimmt das BWO in Grenchen. Genossenschaften, welche ältere Häuser besitzen und früher bei Hypothekarzinserhöhungen keine Mietzinserhöhung verlangten, können sich darauf berufen, nicht das System der Kostenmiete, sondern der Marktmiete anzuwenden. Wenn der Mietzins innerhalb der Quartierüblichkeit liegt, besteht ebenfalls ein Senkungsanspruch. Übersetzter Ertrag aus der Miete Wenn ein Mieter der Ansicht ist, dass die Senkung des Referenzzinssatzes zu einer tieferen Miete führen sollte, kann er sich auf Art. 270a Abs. 1 OR berufen. Demnach ist ein Mietzins anfechtbar, wenn wegen einer wesentlichen Änderung der Berechnungsgrundlagen Hinweise darauf bestehen, dass der Vermieter einen übersetzten Ertrag erzielt. Sinkt der Referenzzinssatz, so ist das grundsätzlich ein solcher Hinweis. Als Erstes muss der Mieter dem Vermieter gegenüber ein schriftliches Herabsetzungsbegehren stellen. Das Begehren muss nicht gross begründet sein. Der Vermieter muss dann innert 30 Tagen Stellung nehmen. Wenn der Vermieter das Begehren ablehnt oder gar nicht Stellung nimmt, so hat der Mieter die Möglichkeit, wiederum innert 30 Tagen die Schlichtungsbehörde anzurufen. Die Schlichtungsbehörde muss dann überprüfen, ob nun ein übersetzter Ertrag erzielt wird oder nicht. Und das kann sie natürlich nur, wenn sie genaue Berechnungsgrundlagen hat. Nach Art. 269 a OR sind Mieten dann nicht missbräuchlich, wenn sie im Rahmen der Orts- und Quartierüblichkeit liegen (Marktmiete) oder wenn sie durch Kostensteigerungen oder Mehrleistungen des Ver- Ausgabe 2 | 2015 mieters begründet sind. Ebenfalls nicht missbräuchlich ist der Mietzins bei neueren Bauten, wenn diese im Rahmen der kostendeckenden Bruttorendite liegen. Die Frage, wie hoch die kostendeckende Bruttorendite sein darf, muss die Schlichtungsbehörde von Fall zu Fall definieren. In Rechtsprechung und Literatur scheint sich die Ansicht durchzusetzen, dass die Bruttorendite nicht mehr als 2 Prozent höher als der Referenzzinssatz sein darf. Aktuell dürfte die Bruttorendite nicht höher als 3,75 Prozent betragen. Buchhaltung muss offengelegt werden Damit die Schlichtungsbehörde und allenfalls später das Gericht feststellen kann, ob ein Mietzins missbräuchlich ist oder nicht, braucht es die nötigen Informationen. Liegt ein Herabsetzungsbegehren vor, so wird im Regelfalle an den Vermieter eine Liste zugestellt, welche Unterlagen einzureichen sind. Und da reibt sich manche Verwaltung schon die Augen, was alles verlangt wird. Grundsätzlich muss man die ganze Buchhaltung offenlegen. Weil man als Vermieter beweisen muss, dass man keinen übersetzten Ertrag erzielt, nützt der Rückbehalt von Unterlagen nichts. Im Regelfalle wird die Schlichtungsbehörde nach einer Verhandlung einen Urteilsvorschlag machen. Wenn dieser nicht innert Frist akzeptiert wird, dann wird dem Mieter die sogenannte Klagebewilligung ausgestellt und er kann damit vor dem zuständigen Gericht Klage einreichen. Da Mieter heutzutage häufig Rechtsschutz- Ratgeber Recht In der Rubrik Ratgeber Recht veröffentlicht das Magazin WOHNEN SCHWEIZ regelmässig Informationen über aktuelle Entscheide oder neue Trends im Mietrecht. Dieser Beitrag stammt von lic. iur. Martin Schwegler, der in Menznau LU als Rechtsanwalt tätig ist. Martin Schwegler ist zudem Präsident der Wohnraumgenossenschaft KAB und im Vorstand und Geschäftsausschuss von WOHNEN SCHWEIZ. versicherungen haben, können sie das entsprechende Kostenrisiko locker auf sich nehmen. Natürlich wird auch das zuständige Gericht nochmals versuchen, eine Einigung zu erzielen. Dazu wird nach dem sogenannten Rechtsschriftenwechsel zu einer Instruktionsverhandlung vorgeladen. Bedenkt dies eine Verwaltung von Anfang weg, so wird sie sich gut überlegen, ob sie statt eines Verfahrens mit all dem Ärger und Aufwand nicht besser dem Herabsetzungsbegehren stattgegeben hätte. Denn bei einem Mietzins von 1500 Franken und einer Senkung des Referenzzinssatzes um 0,25 Prozent muss die Miete um 45 Franken monatlich oder 540 Franken im Jahr reduziert werden. Ein Verfahren – insbesondere wenn noch ein Anwalt beigezogen wird – kostet ein Mehrfaches. Qualität ohne Kompromisse en in masch Wasch r Tumble WYSS WYSS WYSS WYSS WYSS MIRELLA MIRELLA MIRELLA MIRELLA MIRELLA Telefon 041 933 00 74 6233 Büron 26 | 27 Debatte_Formularpflicht bei Mieterwechsel Transparenz der Mietpreise: Ist die Formularpflicht « Viele Vermieterinnen und Vermieter halten sich an die Spielregeln: Sie setzen die Mietzinsen vernünftig an, investieren regelmässig in ihre Liegenschaften und sind mit einer moderaten Rendite zufrieden. Sie kennen ihre sozialpolitische Verantwortung. Nicht immer ist dies aber so. Der Mieterinnen- und Mieterverband ist in seinen Beratungen mit Fällen konfrontiert, in denen der Mietzins bei einem Wohnungswechsel massiv erhöht wird, manchmal um die Hälfte oder noch mehr – ohne dass an der Wohnung etwas gemacht worden wäre. Oft betrifft dies auch nicht Wohnungen, die zuvor besonders günstig waren. So wird die Wohnungsknappheit ausgenutzt und auf dem Buckel der Mieterinnen und Mieter eine überhöhte Rendite erzielt. Der Vorschlag des Bundesrats, dass bei einem Mieterwechsel landesweit der neuen Mietpartei mitgeteilt werden muss, wie hoch der Mietzins zuvor war, ist eine unbürokratische und einfache Massnahme gegen überrissene Aufschläge bei Mieterwechsel. Der eine oder andere Vermieter wird sich überlegen, wie stark er die Miete erhöhen will, wenn er dies einer neuen Mietpartei mitteilen muss. Und in groben Fällen können die Mieterinnen und Mieter den Mietzins anfechten. Die Erfahrungen zeigen: Mietende wehren sich nicht gegen Redinvest - mehr Freiraum mit unseren Bauspezialisten eine massvolle Erhöhung, wenn sie eine Wohnung mieten. Es stört sie aber zu Recht, wenn die Miete ohne irgendeine Investition um mehrere Hundert Franken aufschlägt. Denn dies verstösst gegen das Prinzip der Kostenmiete und führt zu völlig übersetzten Renditen. Wohnbaugenossenschaften haben übrigens nichts zu befürchten: Sie funktionieren nach der Kostenmiete, spekulieren nicht und haben keine übersetzten Renditen. Sie können allfällige Aufschläge aufgrund gestiegener Kosten begründen. P.S.: Auf dem Formular stehen der alte und der neue Mietzins sowie eine Begründung einer allfälligen Erhöhung. Das Ausfüllen ist nicht komplizierter als jede andere Ankündigung einer Mietzinserhöhung. Und von denen gibt es viele in unserem Land. + Ja » Balthasar Glättli, Vizepräsident SMV und Präsident MVD Unsere Bauspezialisten stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Umbau- und Renovationsarbeiten sind grosse Herausforderungen und bergen oft unliebsame Überraschungen. Möchten Sie Ihre Immobilie anders nutzen? Wir haben die Ideen und das Wissen, mit welcher Art von marktgerechter Umnutzung Sie eine langfristig optimale Rendite erzielen. Redinvest Immobilien AG | www.redinvest.ch Luzern | Stans | Sursee | Schötz | Willisau | Zug bei Mieterwechseln das richtige Mittel? – Nein Thomas Weibel, Nationalrat Grünliberale, Zürich « Gemäss Bundesrat soll die Formularpflicht für den Anfangsmietzins schweizweit eingeführt werden. Die geltende Regelung räumt mit Art. 270 Abs. 2 OR den Kantonen die Befugnis ein, zu handeln, wenn im Kanton Wohnungsmangel herrscht. Sie können für das ganze Kantonsgebiet oder auch nur einen Teil davon die Verwendung des amtlich genehmigten Anfangsmietzinsformulars vorschreiben. Sieben Kantone haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Unser föderalistisches System ermöglicht also, auf Unterschiede zwischen den Kantonen einzugehen und massgeschneiderte Lösungen festzusetzen. So hat der Kanton Zürich die Pflicht vom Lehrwohnungsbestand abhängig gemacht. Der Bundesrat will mit der Formularpflicht auch Transparenz schaffen. Dem Mieter wird mitgeteilt, wie viel sein Vorgänger für die Wohnung bezahlt hat. Zudem muss eine allfällige Mietzinserhöhung beim Mieterwechsel gleich begründet werden wie eine Erhöhung während der Vertragsdauer. Auch macht das Formular die Mieter aufmerksam, dass der Anfangsmietzins bei der Schlichtungsbehörde angefochten werden kann. Falls der Mietzins spürbar erhöht wird, werden die Mieter diese Informationen – insbesondere die Begründung der Erhöhung – genau studieren. Der Bundesrat verspricht sich deshalb vom Formular eine präventive Wirkung: Die Hemmschwelle für überrissene Erhöhungen bei Mieterwechseln steigt. Ein Effekt kann aber auch sein, dass eine Weitervermietung nicht nahtlos möglich ist. In der Folge erhöht sich der Leerstand und es ergeben sich Mietzinsausfälle. Eine solche Entwicklung ist weder im Interesse der Mieter noch der Vermieter. Die Formularplicht führt unbestritten zu mehr Transparenz, aber auch zu mehr Bürokratie. Sie wird weder das Problem der Wohnungsknappheit lösen noch wird sie zu tieferen Mieten führen. Somit verfehlt sie ihre wichtigsten Ziele. Deshalb rechtfertigt sich der zusätzliche Aufwand für Verwaltungen und Mietgerichte nicht. Wir sollten Bürokratie abbauen und nicht einen wirkungslosen Ausbau unterstützen. Die landesweite Formularpflicht ist deshalb abzulehnen. » Harder Haas P. AG Gesamtplanung Architekten ETH SIA SVIT www.hzh.ch Ausgabe 2 | 2015 28 | 29 Genossenschaften_Rundschau 50-jährige Genossenschaften haben gefeiert Das Jahr 1965 war im Kanton Luzern offenbar ein gutes Jahr für den gemeinnützigen Wohnungsbau. Gleich drei Genossenschaften konnten in den letzten Wochen ihren runden Geburtstag feiern. Emmen: 50 Jahre zum Ersten Horw: 50 Jahre zum Zweiten Die Liberale Baugenossenschaft Emmen LBE feierte das 50-Jahr-Jubiläum in der Viscose Eventbar in Emmen. Dabei nahmen 200 Genossenschafter und Partnerinnen sowie Gäste teil. Zum Beispiel Daniel Burri (Präsident WOHNEN SCHWEIZ – Verband der Baugenossenschaften), Ruedi Baranzelli (Geschäftsführer WOHNEN SCHWEIZ) oder der Gemeindepräsident von Emmen, Rolf Born. Im formellen Teil der Generalversammlung wurden der Geschäftsbericht des Präsidenten und der Finanzteil behandelt. Erfreulicherweise wurden diese Traktanden ohne Gegenstimme genehmigt. Die LBE wird somit einen Zins von fünf Prozent auf dem Genossenschaftskapital auszahlen können. Anschliessend wurde der Vorstand wiedergewählt und mit Daniel Zumbühl ein neues Mitglied in den Vorstand aufgenommen. Im Festakt wurden Grussreden von Einwohnerratspräsidentin Ruth Heimo-Diem, Daniel Burri und Rolf Born überbracht. Das Jubiläumsessen wurde durch Musikbegleitung von Phil Dankner und seiner Premium-Lounge 1a ergänzt. Die Baugenossenschaft Steinengrund Horw konnte ebenfalls ihren 50. Geburtstag feiern. An der Jubiläums-Generalversammlung wurde zugleich in die Zukunft geschaut. Denn es ist gelungen, zusammen mit anderen Horwer Genossenschaften Partner der Gemeinde zu werden und im Rahmen der Zentrumsplanung einen sechsgeschossigen Bau zu erstellen. Von der Gemeinde wurde das Land im Baurecht abgegeben mit der Auflage, einen Teil der Wohnungen als Alterswohnungen zu vermieten. Das Raumprogramm umfasst 19 Wohnungen mit 2½ bis 5½ Zimmern sowie im Erdgeschoss Räume für Dienstleistungen. Sursee: 50 Jahre zum Dritten Die Soziale Baugenossenschaft Sursee hat im Juni ihr 50-jähriges Bestehen gefeiert. Nach den ordentlichen Geschäften, die allesamt genehmigt worden waren, gab es im Stadttheater Sursee einen vergnüglichen Abend unter dem Motto «Weisch no?». Dieser Titel umfasste einen unterhaltsamen Rückblick auf die letzten fünf Jahrzehnte. Denn in Sursee – dem zweiten Zentrum im Kanton Luzern – spielen die gemeinnützigen Baugenossenschaften auf dem Wohnungsmarkt eine wichtige Rolle. Das «Weisch no» galt dann aber auch für das exquisite Buffet. Zürich: Wasserverbrauch Die Baugenossenschaft Freiblick Zürich fördert das Bewusstsein der Bewohnerinnen und Bewohner für den Wasserverbrauch. Deshalb gibt sie als Geschenk das Gerät amphiro a1 ab, das während des Duschens den Wasser- und Energieverbrauch anzeigt. Triengen: Sanierungen Die Liberale Baugenossenschaft Triengen ist kerngesund, wie an der Generalversammlung klar wurde. Dabei wurde über die erfolgte sanfte Sanierung und Umgebungsarbeiten an der Weiherstrasse informiert. Die Sanierung am Spielplatz konnte dank Freiwilligen kostengünstig realisiert werden, wie Präsident Stefan Fellmann ausdrücklich festhielt. Bi. EGW_Imageinserat_Wohnen_Schweiz_186x86mm_0715-1_d_Inserat_de_186x86 11.02.15 11:25 Seite 1 323* gemeinnützige Wohnbauträger setzten 2014 auf langfristig tiefe Zinsen: Sie finanzierten einen Teil ihrer Liegenschaften über die EGW * Vorjahr: 311 – All-in-costs rund 1% tiefer als vergleichbare Festhypotheken – Jährlich 3 bis 5 Emissionen mit Laufzeiten in der Regel von 10 bis 15 Jahren – Beratung und Finanzierungen in der ganzen Schweiz Nehmen Sie mit uns Kontakt auf: Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger EGW www.egw-ccl.ch [email protected] Tel. 062 206 06 16 Agenda Partner von WOHNEN SCHWEIZ ✓ Agenda 26.08.2015 Goldpartner: Energie-Anlass für Zentralschweizer Genossenschaften 17.00–18.30 Uhr, Hochschule Luzern – Wirtschaft www.electrolux.ch 25.09.2015 Forum der Baugenossenschaften Ganzer Tag, Luzern 12.10.2015 www.jaeggihafter.ch Wohnen im Alter Abend, Rathaus Bern 12.11.2015 Grenchner Wohntage Silberpartner: Fachtagung Gemeinnütziger Wohnungsbau Ganzer Tag, Grenchen www.achermannag.ch Kurse im Rahmen des Weiterbildungsprogramms der Dachverbände. Detailprogramme/Anmeldungen: www.wohnen-schweiz.ch – Rubrik Weiterbildung www.hgc.ch 25.08.2015 www.liftag.ch 18.00–20.00 Uhr, Zürich Solarstrom selber nutzen www.hypotheken-boerse.ch 27.08.2015 17.30–21.00 Uhr, Zürich Harder Haas Partner AG Gemeinnütziger Wohnungsbau: seine Besonderheiten und seine Rolle im Wohnungsmarkt www.hzh.ch 02.09.2015 18.00–21.00 Uhr, Biel Baurechtsverträge unter der Lupe www.veriset.ch 03.09.2015 17.30–21.00 Uhr, Olten Finanzierungsinstrumente für den gemeinnützigen Wohnungsbau www.stkb.ch 10.09.2015 09.00–17.00 Uhr, Zürich www.sada.ch Wohnungsabnahme Stand Juni 2015 Ausgabe 2 | 2015 30 | 31 Das Geheimnis professioneller Köche. Jetzt in Ihrer Küche. Mit dem Electrolux Profi Steam – jetzt erstmals auch mit SousVide Funktion – profitieren Sie vom Wissen der Sterneköche. Das Garen mit niedriger Temperatur erhält Intensität, Textur und Geschmack Ihrer Zutaten perfekt. Genau wie in Ihrem Lieblingsrestaurant. 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