Handreichung zur Prüfungsorganisation (Lehrende)

Informationen zu Prüfungsleistungen
für Lehrende in den Lehramtsstudiengängen
1. Kontakt
Studiengang
Sachbearbeiter/in
Lehramt
PO 2003
Lehramt
PO 2011
Frau
Lander
Frau
Blancato
Herr Christ
4088 /
4449
4092
Telefon
Erreichbarkeit
Vorm.
Nachm Vorm.
.
Bachelor
Pädagogik
der Kindheit
Bachelor
Sport-GesundheitFreizeitbildung
Frau
Henkenhaf
4087
Nachm Vorm.
.
Master IMM
Master
BiWi / BiA /
BiU
Lehramt
WiA / WiHa
Bachelorarbeiten
Frau
Hajkova
Frau
Blancato
Frau
Gebhart
Frau
Glaser
4089
4088
4085
4091
Nachm Vorm.
.
Nachm Vorm.
.
Nachm Vorm.
.
Nachm Vorm.
.
Nachm
.
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
2. Prüfungsanmeldung
 Die Prüfungsorganisation für das Lehramt 2003 läuft über die Fächer.
 Im Lehramt 2011 melden sich die Studierenden im Dezember/Juni über LSF zu den Prüfungen an. Die
Fächer erhalten vom Prüfungsamt die Anmelde-/Notenlisten.
 Zum Zeitpunkt der Anmeldung sollte feststehen bei welchen Prüfern die jeweilige Prüfungsleistung erbracht
wird.
3. Form der Prüfungsleistungen
 Mündliche Prüfungen müssen von zwei Prüfern abgenommen werden.
4. Abgabe von Prüfungsleistungen
 Abgabefrist für Prüfungsleistungen: spätestens zum Beginn der Vorlesungszeit des darauffolgenden
Semesters.
 Die Abgabe der Prüfungsleistungen erfolgt durch die Lehrenden im Prüfungsamt / SSZ.
 Formen der Abgabe
Variante 1
Variante 2
Variante 3
Liste
(PO 2011 – LSF Anmelde/Notenliste)
mit den Prüfungsergebnissen
des gesamten Moduls
mit Prüfungsleistungen
Leistungsnachweisformular
 ohne Anlagen jedoch mit
ausgefülltem
Rechtsmittelverzicht
oder
 mit Prüfungsleistung
Protokoll
(mündliche Prüfung)
Beachten Sie bitte, dass sich aufgrund der Umstellung auf die elektronische Akte folgende
Änderungen ergeben haben:
 Listen über Prüfungsleistungen können in der elektronischen Akte nicht verarbeitet werden und können aus
Gründen der Vollständigkeit der Akten nur noch angenommen werden, wenn aus den dazugehörigen
Prüfungsleistungen sämtliche Informationen (siehe Leistungsnachweisformular) hervorgehen.
 Die Unterlagen der Prüfungsleistungen können nur im DIN A4 Format abgegeben werden. Größere Formate
können nicht gescannt werden.
 Bitte reichen Sie die Unterlagen nicht geklammert und nicht gebunden ein.
!
5. Prüfungsunterbrechung / Krankheit in der Prüfung
 Die Genehmigung zu einem Rücktritt von einer Prüfungsleistung wegen Krankheit, Schwangerschaft oder
sonstigen Gründen erfolgt im Prüfungsamt.
Der Hinderungsgrund muss im Prüfungsamt gemeldet werden. Wenn ein Grund im Vorfeld bereits bekannt
ist, muss die Abklärung bei Eintreten des Grundes erfolgen.
 Das Formular „Antrag auf Unterbrechung einer Modulleistung“ muss dazu vom Studierenden im SSZ / PA
abgegeben werden.
11/2015
Informationen zu Prüfungsleistungen
für Lehrende in den Bachelor- / Masterstudiengängen
1. Kontakt
Studiengang
Sachbearbeiter/in
Lehramt
PO 2003
Lehramt
PO 2011
Frau
Lander
Frau
Blancato
Herr Christ
4088 /
4449
4092
Telefon
Erreichbarkeit
Vorm.
Nachm Vorm.
.
Bachelor
SportGesundheitFreizeitbildung
Frau
Henkenhaf
4087
Bachelor
Pädagogik
der Kindheit
Nachm Vorm.
.
Master IMM
Master
BiWi / BIU /
BIA
Bachelorarbeiten
Lehramt
WiA / WiHa
Frau
Hajkova
Frau
Blancato
Frau
Gebhart
Frau
Glaser
4089
4088
4085
4091
Nachm Vorm.
.
Nachm Vorm.
.
Nachm Vorm.
.
Nachm Vorm.
.
Nachm
.
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
2. Prüfungsanmeldung
 Die Studierenden melden sich einmal im Semester im Dezember/Mai zu den Prüfungen schriftlich mit einem
Formular des Prüfungsamts im SSZ (Studienservicezentrum) an.
 Zum Zeitpunkt der Anmeldung sollte feststehen bei welchen Prüfern die jeweilige Prüfungsleistung erbracht
wird. Es werden nur Module oder im Modulhandbuch festgelegte Modulteilprüfungen angemeldet, die in
diesem Semester abgeschlossen werden.
3. Form der Prüfungsleistungen / Modulteilprüfungen
 Nicht bestandene Modulteilleistungen werden über andere bestandene Modulteilleistungen ausgeglichen,
damit das Modul im Ganzen mit mindestens ausreichend bestanden wird. Erst wenn das gesamte Modul
nicht bestanden ist, muss eine Teilleistung wiederholt werden.
 Mündliche Prüfungen müssen von zwei Prüfern abgenommen werden.
4. Abgabe von Prüfungsleistungen
 Abgabefrist für Prüfungsleistungen: spätestens zum Beginn der Vorlesungszeit des darauffolgenden
Semesters.
 Die Abgabe der Prüfungsleistungen erfolgt persönlich durch die Lehrenden im Prüfungsamt / SSZ.
 Formen der Abgabe:
Variante 1
Variante 2
Variante 3
Leistungsnachweisformular
 ohne Anlagen jedoch mit
ausgefülltem Rechtsmittelverzicht (Klausuren dürfen nicht
Protokoll
(mündliche Prüfung)
Liste mit den
Prüfungsergebnissen
des gesamten Moduls
mit Prüfungsleistungen
ausgegeben werden)
oder
 mit Prüfungsleistung
nur dann, wenn auf den einzelnen
Prüfungsleistungen die notwendigen
Angaben entsprechend dem Leistungsnachweisformular vermerkt sind.
Beachten Sie bitte, dass sich aufgrund der Umstellung auf die elektronische Akte folgende
Änderungen ergeben haben:
 Listen über Prüfungsleistungen können in der elektronischen Akte nicht verarbeitet werden. Aus Gründen
der Vollständigkeit der Akten werden Listen daher nur noch angenommen, wenn aus den dazugehörigen
Prüfungsleistungen sämtliche Informationen (siehe Leistungsnachweisformular) hervorgehen.
 Die Unterlagen der Prüfungsleistungen können nur im DIN A4 Format abgegeben werden. Größere Formate
können nicht gescannt werden.
 Bitte reichen Sie die Unterlagen nicht geklammert und nicht gebunden ein.
!
5. Prüfungsunterbrechung / Krankheit in der Prüfung
 Die Genehmigung zu einem Rücktritt von einer Prüfungsleistung wegen Krankheit, Schwangerschaft oder
sonstigen Gründen erfolgt im Prüfungsamt. Der Hinderungsgrund muss im Prüfungsamt gemeldet werden.
Wenn ein Grund im Vorfeld bereits bekannt ist, muss die Abklärung bei Eintreten des Grundes erfolgen.
 Das Formular „Antrag auf Unterbrechung einer Modulleistung“ muss dazu vom Studierenden im SSZ / PA
abgegeben werden.
11/2015
Informationen zu Abschlussarbeiten (Bachelorarbeiten/Masterarbeiten/Wissenschaftliche Arbeiten)
 Der Anmeldung zu den Arbeiten geht die Themenabsprache zwischen Lehrenden und Studierenden voraus
 Gruppenarbeiten sind bei Bachelor-/Masterarbeiten möglich, wenn der als Prüfungsleistung zu bewertende Beitrag deutlich unterscheidbar und
bewertbar ist.
Studiengang
Frühester
Bearbeitungsbeginn durch
Studierende
Bearbeitungsdauer durch
Studierende
4. Semester
3 Monate
Bachelor
SportGesundheitFreizeit
4. Semester (M1M11, B1-B4
bestanden)
3 Monate
Bachelor Lehramt
Primar/ Sek.) 2015
120 ECTS
3 Monate
Bachelor
Pädagogik der
Kindheit
Master
Bildungswissenschaft
nach der
Vorlesungszeit des
2. Semesters
Master
Bildung im Alter
(BiA)
nach der
Vorlesungszeit des
2. Semesters
(M1- M6
bestanden)
6 Monate
Master
Biodiversität und
Umwelt (BiU)
nach der
Vorlesungszeit des
2. Semesters
(M1- M4
bestanden)
6 Monate
6 Monate
Master
Interkulturelle
Bildung, Migration
und Mehrsprachigkeit (IMM)
nach der
Vorlesungszeit des
3. Semesters
5 Monate
Lehramt PO 2003
nicht geregelt
3 Monate
Abgabe des
Anmeldeformulars
durch Studierende
im SSZ
nicht geregelt
4 Monate
Abholung der
Arbeiten zur
Begutachtung
Begutachtungsdauer
(ab Ende
Bearbeitungszeit
der
Studierenden)
spätestens
nach 6
Wochen
 14 Tage vor
Bearbeitungsbeginn
 mit Unterschriften
beider
 Antragstellung /
Gutachter/innen
-genehmigung
im PA (Formular)
 max. 4 Wochen
Verlängerung
SSZ
bei
Absolventen
müssen die
Gutachten
zwei Wochen
vor dem
Zeugnistermin im
Prüfungsamt
vorliegen
Form des
Gutachtens
Abgabe der
Arbeiten mit
Gutachten
 Formblätter
des PAs
 gemeinsames
Gutachten
bei Noteneinigung
Benotung
Gemäß PO
sind
folgende
Noten
möglich:
X,0; X,3;
X,7
SSZ


Lehramt PO 2011
Verlängerung der
Bearbeitungsdauer
im PA
 Antragstellung /
-genehmigung
im PA (Formular)
 max. 8 Wochen
Verlängerung
8 Wochen
 Formblätter
des PAs
 getrennte
Gutachten
Halbe
Noten
11/2015