Informationen zu Prüfungsleistungen für Lehrende in den Lehramtsstudiengängen 1. Kontakt Studiengang Sachbearbeiter/in Lehramt PO 2003 Lehramt PO 2011 Frau Lander Frau Blancato Herr Christ 4088 / 4449 4092 Telefon Erreichbarkeit Vorm. Nachm Vorm. . Bachelor Pädagogik der Kindheit Bachelor Sport-GesundheitFreizeitbildung Frau Henkenhaf 4087 Nachm Vorm. . Master IMM Master BiWi / BiA / BiU Lehramt WiA / WiHa Bachelorarbeiten Frau Hajkova Frau Blancato Frau Gebhart Frau Glaser 4089 4088 4085 4091 Nachm Vorm. . Nachm Vorm. . Nachm Vorm. . Nachm Vorm. . Nachm . Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 2. Prüfungsanmeldung Die Prüfungsorganisation für das Lehramt 2003 läuft über die Fächer. Im Lehramt 2011 melden sich die Studierenden im Dezember/Juni über LSF zu den Prüfungen an. Die Fächer erhalten vom Prüfungsamt die Anmelde-/Notenlisten. Zum Zeitpunkt der Anmeldung sollte feststehen bei welchen Prüfern die jeweilige Prüfungsleistung erbracht wird. 3. Form der Prüfungsleistungen Mündliche Prüfungen müssen von zwei Prüfern abgenommen werden. 4. Abgabe von Prüfungsleistungen Abgabefrist für Prüfungsleistungen: spätestens zum Beginn der Vorlesungszeit des darauffolgenden Semesters. Die Abgabe der Prüfungsleistungen erfolgt durch die Lehrenden im Prüfungsamt / SSZ. Formen der Abgabe Variante 1 Variante 2 Variante 3 Liste (PO 2011 – LSF Anmelde/Notenliste) mit den Prüfungsergebnissen des gesamten Moduls mit Prüfungsleistungen Leistungsnachweisformular ohne Anlagen jedoch mit ausgefülltem Rechtsmittelverzicht oder mit Prüfungsleistung Protokoll (mündliche Prüfung) Beachten Sie bitte, dass sich aufgrund der Umstellung auf die elektronische Akte folgende Änderungen ergeben haben: Listen über Prüfungsleistungen können in der elektronischen Akte nicht verarbeitet werden und können aus Gründen der Vollständigkeit der Akten nur noch angenommen werden, wenn aus den dazugehörigen Prüfungsleistungen sämtliche Informationen (siehe Leistungsnachweisformular) hervorgehen. Die Unterlagen der Prüfungsleistungen können nur im DIN A4 Format abgegeben werden. Größere Formate können nicht gescannt werden. Bitte reichen Sie die Unterlagen nicht geklammert und nicht gebunden ein. ! 5. Prüfungsunterbrechung / Krankheit in der Prüfung Die Genehmigung zu einem Rücktritt von einer Prüfungsleistung wegen Krankheit, Schwangerschaft oder sonstigen Gründen erfolgt im Prüfungsamt. Der Hinderungsgrund muss im Prüfungsamt gemeldet werden. Wenn ein Grund im Vorfeld bereits bekannt ist, muss die Abklärung bei Eintreten des Grundes erfolgen. Das Formular „Antrag auf Unterbrechung einer Modulleistung“ muss dazu vom Studierenden im SSZ / PA abgegeben werden. 11/2015 Informationen zu Prüfungsleistungen für Lehrende in den Bachelor- / Masterstudiengängen 1. Kontakt Studiengang Sachbearbeiter/in Lehramt PO 2003 Lehramt PO 2011 Frau Lander Frau Blancato Herr Christ 4088 / 4449 4092 Telefon Erreichbarkeit Vorm. Nachm Vorm. . Bachelor SportGesundheitFreizeitbildung Frau Henkenhaf 4087 Bachelor Pädagogik der Kindheit Nachm Vorm. . Master IMM Master BiWi / BIU / BIA Bachelorarbeiten Lehramt WiA / WiHa Frau Hajkova Frau Blancato Frau Gebhart Frau Glaser 4089 4088 4085 4091 Nachm Vorm. . Nachm Vorm. . Nachm Vorm. . Nachm Vorm. . Nachm . Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 2. Prüfungsanmeldung Die Studierenden melden sich einmal im Semester im Dezember/Mai zu den Prüfungen schriftlich mit einem Formular des Prüfungsamts im SSZ (Studienservicezentrum) an. Zum Zeitpunkt der Anmeldung sollte feststehen bei welchen Prüfern die jeweilige Prüfungsleistung erbracht wird. Es werden nur Module oder im Modulhandbuch festgelegte Modulteilprüfungen angemeldet, die in diesem Semester abgeschlossen werden. 3. Form der Prüfungsleistungen / Modulteilprüfungen Nicht bestandene Modulteilleistungen werden über andere bestandene Modulteilleistungen ausgeglichen, damit das Modul im Ganzen mit mindestens ausreichend bestanden wird. Erst wenn das gesamte Modul nicht bestanden ist, muss eine Teilleistung wiederholt werden. Mündliche Prüfungen müssen von zwei Prüfern abgenommen werden. 4. Abgabe von Prüfungsleistungen Abgabefrist für Prüfungsleistungen: spätestens zum Beginn der Vorlesungszeit des darauffolgenden Semesters. Die Abgabe der Prüfungsleistungen erfolgt persönlich durch die Lehrenden im Prüfungsamt / SSZ. Formen der Abgabe: Variante 1 Variante 2 Variante 3 Leistungsnachweisformular ohne Anlagen jedoch mit ausgefülltem Rechtsmittelverzicht (Klausuren dürfen nicht Protokoll (mündliche Prüfung) Liste mit den Prüfungsergebnissen des gesamten Moduls mit Prüfungsleistungen ausgegeben werden) oder mit Prüfungsleistung nur dann, wenn auf den einzelnen Prüfungsleistungen die notwendigen Angaben entsprechend dem Leistungsnachweisformular vermerkt sind. Beachten Sie bitte, dass sich aufgrund der Umstellung auf die elektronische Akte folgende Änderungen ergeben haben: Listen über Prüfungsleistungen können in der elektronischen Akte nicht verarbeitet werden. Aus Gründen der Vollständigkeit der Akten werden Listen daher nur noch angenommen, wenn aus den dazugehörigen Prüfungsleistungen sämtliche Informationen (siehe Leistungsnachweisformular) hervorgehen. Die Unterlagen der Prüfungsleistungen können nur im DIN A4 Format abgegeben werden. Größere Formate können nicht gescannt werden. Bitte reichen Sie die Unterlagen nicht geklammert und nicht gebunden ein. ! 5. Prüfungsunterbrechung / Krankheit in der Prüfung Die Genehmigung zu einem Rücktritt von einer Prüfungsleistung wegen Krankheit, Schwangerschaft oder sonstigen Gründen erfolgt im Prüfungsamt. Der Hinderungsgrund muss im Prüfungsamt gemeldet werden. Wenn ein Grund im Vorfeld bereits bekannt ist, muss die Abklärung bei Eintreten des Grundes erfolgen. Das Formular „Antrag auf Unterbrechung einer Modulleistung“ muss dazu vom Studierenden im SSZ / PA abgegeben werden. 11/2015 Informationen zu Abschlussarbeiten (Bachelorarbeiten/Masterarbeiten/Wissenschaftliche Arbeiten) Der Anmeldung zu den Arbeiten geht die Themenabsprache zwischen Lehrenden und Studierenden voraus Gruppenarbeiten sind bei Bachelor-/Masterarbeiten möglich, wenn der als Prüfungsleistung zu bewertende Beitrag deutlich unterscheidbar und bewertbar ist. Studiengang Frühester Bearbeitungsbeginn durch Studierende Bearbeitungsdauer durch Studierende 4. Semester 3 Monate Bachelor SportGesundheitFreizeit 4. Semester (M1M11, B1-B4 bestanden) 3 Monate Bachelor Lehramt Primar/ Sek.) 2015 120 ECTS 3 Monate Bachelor Pädagogik der Kindheit Master Bildungswissenschaft nach der Vorlesungszeit des 2. Semesters Master Bildung im Alter (BiA) nach der Vorlesungszeit des 2. Semesters (M1- M6 bestanden) 6 Monate Master Biodiversität und Umwelt (BiU) nach der Vorlesungszeit des 2. Semesters (M1- M4 bestanden) 6 Monate 6 Monate Master Interkulturelle Bildung, Migration und Mehrsprachigkeit (IMM) nach der Vorlesungszeit des 3. Semesters 5 Monate Lehramt PO 2003 nicht geregelt 3 Monate Abgabe des Anmeldeformulars durch Studierende im SSZ nicht geregelt 4 Monate Abholung der Arbeiten zur Begutachtung Begutachtungsdauer (ab Ende Bearbeitungszeit der Studierenden) spätestens nach 6 Wochen 14 Tage vor Bearbeitungsbeginn mit Unterschriften beider Antragstellung / Gutachter/innen -genehmigung im PA (Formular) max. 4 Wochen Verlängerung SSZ bei Absolventen müssen die Gutachten zwei Wochen vor dem Zeugnistermin im Prüfungsamt vorliegen Form des Gutachtens Abgabe der Arbeiten mit Gutachten Formblätter des PAs gemeinsames Gutachten bei Noteneinigung Benotung Gemäß PO sind folgende Noten möglich: X,0; X,3; X,7 SSZ Lehramt PO 2011 Verlängerung der Bearbeitungsdauer im PA Antragstellung / -genehmigung im PA (Formular) max. 8 Wochen Verlängerung 8 Wochen Formblätter des PAs getrennte Gutachten Halbe Noten 11/2015
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