AGB - YoungSwiss

AGB
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für die von Young
Swiss, Schweizer Jugendkarte AG, 3006 Bern (nachfolgend «Young Swiss») durchgeführte Veranstaltung
«Young Swiss Hike» (nachfolgend «Young Swiss Hike» oder «Veranstaltung»); auf andere Angebote und
Leistungen von Young Swiss finden sie keine Anwendung.
1. ANMELDUNG UND BEZAHLUNG DER TEILNAHMEGEBÜHR
Die Anmeldung für die Veranstaltung «Young Swiss Hike» muss über das Formular unter youngswiss.ch/hike
erfolgen. Für Young Swiss Member kostet die Teilnahme CHF 120, für Nicht-Member CHF 170.
Zur Bezahlung der Teilnahmegebühr stehen die folgenden Zahlungsmöglichkeiten auf youngswiss.ch zur
Verfügung:
• PostFinance Card
• E-Finance (PostFinance AG)
• VISA Card
•MasterCard
•Twint
•Vorauskasse
PostFinance Card, VISA Card, MasterCard und Twint laufen dabei über den Payment-Server der
PostFinance AG. Jede Transaktion wird automatisch bei den zuständigen Zahlungsan¬bietern geprüft
und autorisiert. Die Schweizer Jugendkarte AG hat zu keinem Zeitpunkt Einsicht in Daten rund um die
elektronische Bezahlung. Der Payment-Server der PostFinance AG kommuniziert nur, ob eine Zahlung erfolgreich war oder nicht. Der Gebrauch von gesperrten oder gefälschten Karten ist illegal, wird gemeldet
und strafrechtlich verfolgt.
Nach Zahlungseingang wird automatisch eine Anmeldebestätigung ausgelöst. Weitere Informationen zum gebuchten Angebot folgen zeitgerecht per E-Mail oder durch Publikation auf der Website von
Young Swiss.
Young Swiss behält sich vor, die Veranstaltung bei zu wenigen Anmeldungen oder aus anderen
Gründen kurzfristig abzusagen oder einzelne angemeldete Personen zurückzuweisen. In beiden Fällen
wird die Teilnahmegebühr zurückerstattet. Darüber hinausgehende Entschädigungen werden nicht ausgerichtet.
2. TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN UND MITWIRKUNGSPFLICHTEN
Für die Wanderungen sind gute Gesundheit, Kondition und Ausrüstung erforderlich. Teilnehmer sind verpflichtet, Young Swiss über allfällige gesundheitliche Risiken zu informieren. Die Mindestanforderungen
an die Ausrüstung werden im Vorfeld kommuniziert und sind von allen Teilnehmenden zu erfüllen.
Teilnehmende, die die gesundheitlichen Voraussetzungen und/oder die Ausrüstungsanforderungen nicht
erfüllen und/oder alkoholisiert sind oder unter Drogeneinfluss stehen, kann Young Swiss ohne Rückerstattung der Teilnahmegebühr von den Wanderungen ausschliessen.
Am Young Swiss Hike können nur Personen teilnehmen, die ausreichend gegen Unfall und Krankheit versichert sind. Es ist am Teilnehmenden den Versicherungsschutz zu überprüfen.
Der Young Swiss Hike ist eine Gruppenaktivität. Teilnehmende verpflichten sich zu Respekt und
Toleranz gegenüber anderen Teilnehmenden. Insbesondere ist Verständnis gefordert in Bezug auf die
allenfalls unterschiedliche Leistungsfähigkeit innerhalb einer Wandergruppe. Die Weisungen der Veranstaltungsleiter sind zu befolgen. Bei Schwierigkeiten können sich Teilnehmende jederzeit an die Veranstaltungsleiter wenden.
3. LEISTUNGEN YOUNG SWISS
In der Teilnahmegebühr eingeschlossen sind:
• Wandertourenorganisation und -leitung
• Parzelle zum Zelten im Basislager (Kandersteg)
•Mahlzeiten
– Freitag (Ankunftstag) = Abendessen
– Samstag = Frühstück, Lunchbox für unterwegs, Abendessen
– Sonntag = Frühstück
• Nichtalkoholische Getränke
• Allfällige Reisekosten im Rahmen der Wandertouren
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4. NICHT INBEGRIFFENE LEISTUNGEN
Die folgenden Leistungen sind nicht inbegriffen und müssen von den Teilnehmenden selbst erbracht werden:
• An- und Rückreise nach / ab Kandersteg
• Mittagessen / Lunch am Ankunftstag (Freitag)
• Wanderbekleidung / -schuhe, Ausrüstung gemäss Information
• Zelt, Schlafsack
•Versicherungen
5. STORNIERUNG DER ANMELDUNG DURCH TEILNEHMENDE
Teilnehmende können ihre Anmeldung via Email an [email protected] stornieren. Es fallen folgende
Stornokosten an:
• 25% der Teilnahmegebühr bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn
• 50% der Teilnahmegebühr bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn
• 75% der Teilnahmegebühr bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn
• 100% der Teilnahmegebühr innerhalb der 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn
Massgebend zur Berechnung des Stornodatums ist der Zeitpunkt des Eintreffens der Stornierungs-Email.
6. PROGRAMMÄNDERUNG / STORNIERUNG VON WANDERUNGEN VOR ORT
Die Sicherheit der Teilnehmenden und der Veranstaltungsleitenden hat absoluten Vorrang. Wanderungen
können auf Grund von extremen Wetterverhältnissen und neu aufgetretenen Gefahrenpotenzialen auf
den festgelegten Touren von Young Swiss kurzfristig abgesagt oder auf andere Wanderrouten verlegt
werden. Bei einer Absage bemüht sich Young Swiss um ein gleichwertiges Alternativprogramm, ist jedoch nicht dazu verpflichtet. Muss eine Wanderung in Folge höherer Gewalt ersatzlos abgesagt werden,
können bei Young Swiss keine Rückerstattungen geltend gemacht werden.
7. INDIVIDUELLER ABBRUCH DER WANDERUNG
Muss ein/e Teilnehmende/r die Wanderung aus individuellen Gründen vorzeitig abbrechen, ist Young
Swiss zu keinen Rückerstattungen verpflichtet.
8. AUSSERORDENTLICHE KÜNDIGUNG WÄHREND DER VERANSTALTUNG DURCH YOUNG SWISS
Teilnehmende, die sich selbst und / oder andere Teilnehmende in Gefahr bringen, stören, Weisungen und
Mahnungen von Young Swiss / den leitenden Personen willentlich missachten, können von der weiteren
Teilnahme am Young Swiss Hike ausgeschlossen werden. Young Swiss ist in diesen Fällen zu keiner Rückerstattung der Teilnahmegebühr verpflichtet und behält sich Schadenersatzforderungen vor. Schadenersatzansprüche durch die / den Teilnehmende/n sind ausgeschlossen.
9. ORDNUNG UND REGELN IM BASISCAMP
Es gelten die Regeln des Kandersteg International Scout Centre.
Das Young Swiss Hike Basiscamp ist sauber zu halten. Mitgebrachte Zelte müssen am Ende der Veranstaltung abgebaut und mitgenommen werden.
Teilnehmende sind für die sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen selber verantwortlich. Young
Swiss kann die durchgehende Beaufsichtigung des Basiscamps (Kandersteg) nicht garantieren.
Young Swiss kann nicht haftbar gemacht werden bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung oder Missbrauch von abhandengekommenen Wertgegenständen.
10. UMGANG MIT PERSÖNLICHEN DATEN
Der Young Swiss Hike wäre ohne die finanzielle Unterstützung von Partnerunternehmen / Sponsoren
nicht im kleinen, feinen Rahmen durchführbar. Als mögliche Gegenleistung behält sich Young Swiss
vor, Adressdaten an die Partnerunternehmen und Sponsoren des Young Swiss Hike für Werbezwecke
(E-Newsletter, Mailing) weiterzugeben. Mit ihrer Anmeldung für den Young Swiss Hike erklären sich die
Teilnehmenden mit dieser Datenverwendung einverstanden.
11. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Als ausschliesslicher Gerichtsstand wird Bern vereinbart.