AGB Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für die von Young Swiss, Schweizer Jugendkarte AG, 3006 Bern (nachfolgend «Young Swiss») durchgeführte Veranstaltung «Young Swiss Hike» (nachfolgend «Young Swiss Hike» oder «Veranstaltung»); auf andere Angebote und Leistungen von Young Swiss finden sie keine Anwendung. 1. ANMELDUNG UND BEZAHLUNG DER TEILNAHMEGEBÜHR Die Anmeldung für die Veranstaltung «Young Swiss Hike» muss über das Formular unter youngswiss.ch/hike erfolgen. Für Young Swiss Member kostet die Teilnahme CHF 120, für Nicht-Member CHF 170. Zur Bezahlung der Teilnahmegebühr stehen die folgenden Zahlungsmöglichkeiten auf youngswiss.ch zur Verfügung: • PostFinance Card • E-Finance (PostFinance AG) • VISA Card •MasterCard •Twint •Vorauskasse PostFinance Card, VISA Card, MasterCard und Twint laufen dabei über den Payment-Server der PostFinance AG. Jede Transaktion wird automatisch bei den zuständigen Zahlungsan¬bietern geprüft und autorisiert. Die Schweizer Jugendkarte AG hat zu keinem Zeitpunkt Einsicht in Daten rund um die elektronische Bezahlung. Der Payment-Server der PostFinance AG kommuniziert nur, ob eine Zahlung erfolgreich war oder nicht. Der Gebrauch von gesperrten oder gefälschten Karten ist illegal, wird gemeldet und strafrechtlich verfolgt. Nach Zahlungseingang wird automatisch eine Anmeldebestätigung ausgelöst. Weitere Informationen zum gebuchten Angebot folgen zeitgerecht per E-Mail oder durch Publikation auf der Website von Young Swiss. Young Swiss behält sich vor, die Veranstaltung bei zu wenigen Anmeldungen oder aus anderen Gründen kurzfristig abzusagen oder einzelne angemeldete Personen zurückzuweisen. In beiden Fällen wird die Teilnahmegebühr zurückerstattet. Darüber hinausgehende Entschädigungen werden nicht ausgerichtet. 2. TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN UND MITWIRKUNGSPFLICHTEN Für die Wanderungen sind gute Gesundheit, Kondition und Ausrüstung erforderlich. Teilnehmer sind verpflichtet, Young Swiss über allfällige gesundheitliche Risiken zu informieren. Die Mindestanforderungen an die Ausrüstung werden im Vorfeld kommuniziert und sind von allen Teilnehmenden zu erfüllen. Teilnehmende, die die gesundheitlichen Voraussetzungen und/oder die Ausrüstungsanforderungen nicht erfüllen und/oder alkoholisiert sind oder unter Drogeneinfluss stehen, kann Young Swiss ohne Rückerstattung der Teilnahmegebühr von den Wanderungen ausschliessen. Am Young Swiss Hike können nur Personen teilnehmen, die ausreichend gegen Unfall und Krankheit versichert sind. Es ist am Teilnehmenden den Versicherungsschutz zu überprüfen. Der Young Swiss Hike ist eine Gruppenaktivität. Teilnehmende verpflichten sich zu Respekt und Toleranz gegenüber anderen Teilnehmenden. Insbesondere ist Verständnis gefordert in Bezug auf die allenfalls unterschiedliche Leistungsfähigkeit innerhalb einer Wandergruppe. Die Weisungen der Veranstaltungsleiter sind zu befolgen. Bei Schwierigkeiten können sich Teilnehmende jederzeit an die Veranstaltungsleiter wenden. 3. LEISTUNGEN YOUNG SWISS In der Teilnahmegebühr eingeschlossen sind: • Wandertourenorganisation und -leitung • Parzelle zum Zelten im Basislager (Kandersteg) •Mahlzeiten – Freitag (Ankunftstag) = Abendessen – Samstag = Frühstück, Lunchbox für unterwegs, Abendessen – Sonntag = Frühstück • Nichtalkoholische Getränke • Allfällige Reisekosten im Rahmen der Wandertouren AGB 4. NICHT INBEGRIFFENE LEISTUNGEN Die folgenden Leistungen sind nicht inbegriffen und müssen von den Teilnehmenden selbst erbracht werden: • An- und Rückreise nach / ab Kandersteg • Mittagessen / Lunch am Ankunftstag (Freitag) • Wanderbekleidung / -schuhe, Ausrüstung gemäss Information • Zelt, Schlafsack •Versicherungen 5. STORNIERUNG DER ANMELDUNG DURCH TEILNEHMENDE Teilnehmende können ihre Anmeldung via Email an [email protected] stornieren. Es fallen folgende Stornokosten an: • 25% der Teilnahmegebühr bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn • 50% der Teilnahmegebühr bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn • 75% der Teilnahmegebühr bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn • 100% der Teilnahmegebühr innerhalb der 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn Massgebend zur Berechnung des Stornodatums ist der Zeitpunkt des Eintreffens der Stornierungs-Email. 6. PROGRAMMÄNDERUNG / STORNIERUNG VON WANDERUNGEN VOR ORT Die Sicherheit der Teilnehmenden und der Veranstaltungsleitenden hat absoluten Vorrang. Wanderungen können auf Grund von extremen Wetterverhältnissen und neu aufgetretenen Gefahrenpotenzialen auf den festgelegten Touren von Young Swiss kurzfristig abgesagt oder auf andere Wanderrouten verlegt werden. Bei einer Absage bemüht sich Young Swiss um ein gleichwertiges Alternativprogramm, ist jedoch nicht dazu verpflichtet. Muss eine Wanderung in Folge höherer Gewalt ersatzlos abgesagt werden, können bei Young Swiss keine Rückerstattungen geltend gemacht werden. 7. INDIVIDUELLER ABBRUCH DER WANDERUNG Muss ein/e Teilnehmende/r die Wanderung aus individuellen Gründen vorzeitig abbrechen, ist Young Swiss zu keinen Rückerstattungen verpflichtet. 8. AUSSERORDENTLICHE KÜNDIGUNG WÄHREND DER VERANSTALTUNG DURCH YOUNG SWISS Teilnehmende, die sich selbst und / oder andere Teilnehmende in Gefahr bringen, stören, Weisungen und Mahnungen von Young Swiss / den leitenden Personen willentlich missachten, können von der weiteren Teilnahme am Young Swiss Hike ausgeschlossen werden. Young Swiss ist in diesen Fällen zu keiner Rückerstattung der Teilnahmegebühr verpflichtet und behält sich Schadenersatzforderungen vor. Schadenersatzansprüche durch die / den Teilnehmende/n sind ausgeschlossen. 9. ORDNUNG UND REGELN IM BASISCAMP Es gelten die Regeln des Kandersteg International Scout Centre. Das Young Swiss Hike Basiscamp ist sauber zu halten. Mitgebrachte Zelte müssen am Ende der Veranstaltung abgebaut und mitgenommen werden. Teilnehmende sind für die sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen selber verantwortlich. Young Swiss kann die durchgehende Beaufsichtigung des Basiscamps (Kandersteg) nicht garantieren. Young Swiss kann nicht haftbar gemacht werden bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung oder Missbrauch von abhandengekommenen Wertgegenständen. 10. UMGANG MIT PERSÖNLICHEN DATEN Der Young Swiss Hike wäre ohne die finanzielle Unterstützung von Partnerunternehmen / Sponsoren nicht im kleinen, feinen Rahmen durchführbar. Als mögliche Gegenleistung behält sich Young Swiss vor, Adressdaten an die Partnerunternehmen und Sponsoren des Young Swiss Hike für Werbezwecke (E-Newsletter, Mailing) weiterzugeben. Mit ihrer Anmeldung für den Young Swiss Hike erklären sich die Teilnehmenden mit dieser Datenverwendung einverstanden. 11. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Als ausschliesslicher Gerichtsstand wird Bern vereinbart.
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