Nummer 44 Diese Ausgabe erscheint auch online 38. Jahrgang Donnerstag, 29. Oktober 2015 - 13. Gebraucht – Spielsachen – Markt Samstag, 14.11.2015 / 14:00–16:00 Uhr Bürgerhalle Hochberg neben der Grundschule / Waldallee 21 Verkäufer - Anmeldeschluss 12.11.2015 Weitere Infos zur Anmeldung siehe Artikel hier im Heft unter „Jugendinfo“ Fördergemeinschaft Kaffee und Kuchen Bewirtung in der Halle durch den Veranstalter Die Netto-Gesamteinnahmen werden zu 100% ausschließlich für Projekte der Jugend- und Kulturarbeit in Remseck verwendet. Die Fördergemeinschaft Jugend und Kultur Remseck e.V. lädt ein zum Schauen, Bummeln, Feilschen und Genießen. V.i.S.d.P. FG JK c/o Erika Schellmann, Vorsitzende, Affalterbacher Str. 1, 71686 Remseck, Tel: 07146-42685 www.foerdergemeinschaft-jugend-kultur-remseck.de Vortrag „Blöder Esel, dumme Ziege“ Geschwister zwischen Liebe und Hass Donnerstag, 19.11.15 19.30 – 21.00 Uhr mit Referentin Sandra Sülzle-Stark im Haus der Bürger Neckarstraße 56 www.remseck.de 71686 Remseck am Neckar 2 Amtsblatt Remseck · Nr. 44 · Donnerstag, 29. Oktober 2015 Notdienste / Service Notdienste/Service Krankenwagen rund um die Uhr Rettungsleitstelle Ludwigsburg, Tel. 07141 19 222 Zentraler ärztlicher Notfalldienst Polizeiposten Remseck Notfallpraxis, 71640 Ludwigsburg, Erlachhofstraße 1, Tel. 07141/ 6 430 430 Von Montag bis Donnerstag von 18 Uhr bis zum Folgetag 8 Uhr, am Wochenende von Freitag 18 Uhr bis Montag 8 Uhr, bei Feiertagen von 18 Uhr am Vorabend bis 8 Uhr dem Feiertag folgenden Tag Transportfähige Patienten werden gebeten die Notfallpraxis aufzusuchen. Bitte bringen Sie Ihre Krankenversicherungskarte (KVK) mit! Telefon 07146 28 08 20 Kinderärztliche Notfallpraxis Klinikum Ludwigsburg, Posilipostr. 4, 71640 Ludwigsburg Die Kinderärztliche Notfallpraxis ist unter der Woche von 18 Uhr bis 8 Uhr des Folgetages und an den Wochenenden und Feiertagen ganztägig bis 8 Uhr des nächsten Werktages geöffnet für akute Erkrankungen und andere Notfälle. Die Notfallpraxis ist Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr geschlossen. Eine telefonische Anmeldung ist nicht erforderlich, die Versichertenkarte muss mitgebracht werden. Bereitschaftsdienst der Apotheken -Notdienstwechsel morgens 8.30 Uhr Den aktuellen Notdienstplan erhalten Sie auch unter www.lak-bw.notdienst-portal.de Freitag, den 30.10.2015 Gesundhaus-Apotheke, Wilhelm Galerie, Ludwigsburg, Wilhelmstr. 26, Tel. 07141/ 48 89 10 Stern-Apotheke (Wettecenter), Kornwestheim, Bahnhofstr. 4a, Tel. 07154/2 92 52 Samstag, den 31.10.2015 Sontags Apotheke im Kaufland, Ludwigsburg, Schwieberdinger Str. 94, Tel. 07141/488 96 90 Neckar-Apotheke Neckarweihingen, LB-Neckarweihingen, Hauptstr. 95, Tel. 07141/ 583 95 Sonntag, den 01.11.2015 Stadion-Apotheke, Ludwigsburg, Oststr. 60, Tel. 07141/87 95 36 Montag, den 02.11.2015 Zeppelin-Apotheke, Ludwigsburg, Myliusstr. 2, Tel. 07141/9 63 10 Apotheke am Löwenplatz, RE-Aldingen, Kornwestheimer Str. 7, Tel. 07146/88 14 11 Dienstag, den 03.11.2015 Park-Apotheke Ludwigsburg, LB-Eglosheim, Geisinger Str. 15, Tel. 07141/38 02 23 Park-Apotheke Kornwestheim, Ludwig-Herr-Str. 60, Tel. 07154/81 61 60 Mittwoch, den 04.11.2015 Mylius-Apotheke Kirchstraße, Ludwigsburg, Kirchstr. 9, Tel. 07141/ 99 15 10 Apotheke Hochberg, RE-Hochberg, Waldallee 35, Tel. 07146/4 18 88 Apotheke Palm, Marbach, Marktstr. 22, Tel. 07144/53 60 Donnerstag, den 05.11.2015 Apotheke Pattonpoint, Remseck-Pattonville, John.-F.-Kennedy-Allee 33, Tel. 07141/299 35 70 Augenärztlicher Bereitschaftsdienst Der augenärztliche Bereitschaftsdienst kann unter der Nr. 07141/99-90 (Kreiskrankenhaus Ludwigsburg) oder 07141 19 222 (DRK) erfragt werden. Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst Der Sonntagsdienst der Zahnärzte ist beim zahnärztlichen Notdienst in Ludwigsburg telefonisch unter der Nr. 0711 7877733 zu erfragen. Notdienst Wasserversorgung Stadtwerke Remseck am Neckar: Telefon 0175 1605274 Wasserentsorgung Kläranlage: Telefon 0170 2445756 Tierärztlicher Notdienst für Kleintiere Der Tierärztliche Notdienst ist zu erfragen über die Telefonnummer des Haustierarztes. Notariat Remseck Öffnungszeiten des Notariats Remseck am Neckar Montag bis Freitag: 8.30 bis 12 Uhr Montag: 14 bis 16 Uhr Donnerstag: 14 bis 18 Uhr Dienstag, Mittwoch und Freigeschlossen tagnachmittag: Termine finden nach Vereinbarung unter Telefon 07146 289-950 statt. Die Notariatsräume finden Sie in Aldingen, Cannstatter Straße 17 (oberhalb der Kreissparkasse). Öffnungszeiten aller Dienststellen der Stadtverwaltung Montag bis Freitag Donnerstag 8 bis 12 Uhr 15.30 bis 18 Uhr E-Mail: [email protected] Internet: www.remseck.de Bürgertelefon: 07146 289-110 (Anrufbeantworter zum Aufsprechen einer Nachricht außerhalb der Verwaltungszeit. Ihre Nachricht wird am nächsten Werktag weitergeleitet.) Hauptverwaltung Neckarrems, Fellbacher Str. 2 Tel. 07146 289-0, Fax 07146 289-199 Bauverwaltung Hochberg, Neckaraue 9 Tel. 07146 289-611, Fax 07146 289-699 Finanzverwaltung Neckargröningen, Keplerstr. 16 Tel. 07146 289-510, Fax 07146 289-599 Fachbereich Bildung, Familie, Kultur Pattonville, John-F.-Kennedy-Allee 19/3 Tel. 07146 289-248, Fax 07146 289-188 Bürgerbüro im Rathaus Neckarrems, Fellbacher Str. 2 Direktdurchwahl 289-142, 289-143, 289-173, 289-174 Mo., Mi., Do., Fr. 8 bis 12 Uhr Dienstag 7 bis 14 Uhr Montag und Donnerstag 15.30 bis 18 Uhr Bürgerbüro Pattonville John-F.-Kennedy-Allee 19/4: Tel. 07141 284530, Fax 07141 284533 Mo., Mi., Fr. 8.30 bis 12 Uhr Dienstag 7.30 bis 13 Uhr Donnerstag 8.30 bis 12 Uhr und 15 bis 18 Uhr Amtsblatt Remseck · Nr. 44 · Donnerstag, 29. Oktober 2015 die verwaltung informiert 3 Bürgerversammlung Aktuelles Neujahrsempfang 2016 früher als sonst Der traditionelle Neujahrsempfang der Stadt Remseck am Neckar findet 2016 im doppelten Sinne früher statt als bisher. Statt am gewohnten zweiten Januar-Wochenende wird er diesmal schon am Sonntag, 3. Januar 2016, um 13 Uhr in der Bürgerhalle Hochberg stattfinden. Außerdem wird er um die Mittagszeit beginnen statt wie sonst am späten Nachmittag. Grund dafür ist der prominente Gastredner des nächsten Neujahrsempfangs: Kommen wird der zweite Mann im Staat, Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert. Fotoprojekt "Gesichter der Stadt" Bei der Bürgerversammlung am 14. Oktober 2015 standen drei Themen auf der Agenda: der aktuelle Stand der Neuen Mitte – Rathausareal, die weiteren Planungen zur Remstal Gartenschau 2019 und die Situation der Flüchtlingsunterbringung in Remseck. Zu einer Wanderausstellung mit Fotografien der Kinder des Ferienprojekts „Kultur auf der Spur“ lädt die Stadt Remseck am Neckar herzlich ein. Im Rahmen des Ferienprojektes „Kultur auf der Spur“ haben Remsecker Kinder bei einer Fotosafari im Stadtgebiet besondere Schnappschüsse gemacht. Wo immer sie an einem Gegenstand ein Gesicht erkannten, durften sie ein Foto schießen. Das Ergebnis sind einige skurrile, zum Teil lustige, aber Wer erkennt das Gesicht? auf jeden Fall sehr sehenswerte Bilder, die nun in der Wanderausstellung „Gesichter der Stadt“ der Öffentlichkeit präsentiert werden. Stationen der Ausstellung Bücherei Aldingen Bücherei Neckarrems Bücherei Neckargröningen Rathaus Remseck Bücherei Pattonville 26.10.-22.11.2015 23.11.-13.12.2015 14.12. 2015-17.01.2016 18.01.-05.02.2016 15.02.-05.03.2016 Auf ein Wort – Bürgersprechstunde beim OB Die nächste Bürgersprechstunde mit Oberbürgermeister Dirk Schönberger findet am Mittwoch, 11. November 2015, im Rathaus statt. Dort können Bürgerinnen und Bürger im persönlichen Gespräch mit dem OB ihre Themen, Sorgen und Probleme ansprechen. Interessierte melden sich bitte vorab zur Terminabsprache unter Telefon 07146 289-113 an. In der Regel findet die Bürgersprechstunde immer am 2. Mittwoch des Monats jeweils von 17 bis 18 Uhr statt. Pro Bürger stehen 10 Minuten zur Verfügung. Die nächste Bürgersprechstunde findet am 9. Dezember statt. Oberbürgermeister Dirk Schönberger begrüßte die knapp 100 Besucherinnen und Besucher, die in die Gemeindehalle Neckargröningen gekommen waren, um sich zu informieren. Er erläuterte kurz, dass die letzte Bürgerversammlung 2013 stattgefunden hatte. 2014 gab es aufgrund der Kommunalund OB-Wahlen sowie den damit verbundenen vielen Terminen keine Bürgerversammlung. Insbesondere ging er vorab auf das dritte Thema des Abends ein, die Unterbringung der Flüchtlinge, er appellierte an die Bürgerschaft: „Helfen Sie uns, indem Sie Wohnraum zur Verfügung stellen, lassen Sie uns nicht allein! Gemeinsam als Stadtgemeinschaft wollen wir das schaffen.“ Weiter hob er die positive Willkommenskultur der Stadt hervor und dankte den Ehrenamtlichen des AK Asyl. Neue Mitte Als erstes referierte Stadtbaumeister Karl Velte über den Stand der Neuen Mitte. Das erste neue Gebäude in der Neuen Mitte wird wie geplant das zentrale Rathaus sein. Um die Kosten im Rahmen zu halten, werden einzelne Dinge noch einmal umgeplant. Das hat zur Folge, dass der Baubeginn erst im Herbst 2016 sein wird, statt wie ursprünglich geplant im Frühjahr. „Aber lieber machen wir es etwas langsamer und dafür gut und haben die Kosten im Blick“, unterstützt OB Schönberger diesen Kurs, „was seit rund 25 Jahren gewünscht und geplant wurde, soll nun endlich zu einem positiven Abschluss kommen.“ Das Rathaus ist mit 12 Millionen Euro veranschlagt, die Stadthalle mit 8 Millionen Euro. Remstal Gartenschau 2019 Bis zur Remstal Gartenschau 2019 ist es noch etwas hin, aber auch hier gilt: Gut geplant ist halb gewonnen. Deshalb fand vor zwei Wochen eine Ideenwerkstatt zu Veranstaltungen rund um die Gartenschau statt, im Januar wird sie fortgesetzt. Claudia Peschen, Stabsstelle Projektmanagement und Bürgerbeteiligung, informierte über das Zukunftsprojekt, für das schon einiges erledigt wurde: der Fuß- und Radweg nach Waiblingen ist bereits lückenlos und im kommenden Februar wird eine Pedelec-Station an der Endhaltestelle in Betrieb genommen. Als weitere Projektbausteine sind die Verschönerung des Stadteingangs von der Endhaltestelle her, die Wegeverbindung an der Rems sowie eine Stegverbindung an der Rems und ein Naturspielplatz am Neckarstrand in Arbeit. Geplant ist außerdem noch ein durchgängiges Wanderkonzept. Für die Daueranlagen hatte der Gemeinderat 1,5 Millionen Euro bewilligt. 4 Amtsblatt Remseck · Nr. 44 · Donnerstag, 29. Oktober 2015 Fest steht auch schon, dass das Wochenende 12./13. Juli 2019 das „Highlight-Wochenende“ für Remseck sein wird – jeder der teilnehmenden 16 Kommunen bekommt ein solches Wochenende, an dem sie sich besonders präsentieren kann. Unterbringung der Flüchtlinge Das alles beherrschende Thema Flüchtlinge und deren Unterbringung war ebenfalls Thema der Versammlung. Erster Bürgermeister Karl-Heinz Balzer informierte grundsätzlich über das Thema. Die Zahl der Flüchtlinge geht seit zwei Jahren steil nach oben, die meisten Flüchtlinge kommen aus Syrien. Seit Mai 2015 wird die Flüchtlingsunterkunft in Neckargröningen belegt, seit Oktober auch die neu erstellte Unterkunft in Aldingen. In Hochberg baut der Landkreis demnächst eine weitere Unterkunft. Balzer erläuterte die Vorgehensweise bei der Unterbringung und die verschiedenen Zuständigkeiten von Stadt und Landkreis. Außerdem stellte er die Arbeit des AK Asyl vor, der sich vorbildlich um die Neuankömmlinge kümmere. Bis 2016 werden (Stand Oktober 2015) in Remseck voraussichtlich insgesamt 300 Flüchtlinge in unterschiedlichen Unterbringungsformen leben. die verwaltung informiert Dr. Leopoldo Rizzi zu Besuch in Remseck Am letzten Freitag waren Bürgermeister Dr. Leopoldo Rizzi und Christine Fontana, aus unserer italienischen Partnerstadt Vigo di Fassa, zu Besuch in der Stadtverwaltung Remseck. Bei diesem Arbeitstreffen stellten Oberbürgermeister Dirk Schönberger, erster Bürgermeister Karl-Heinz Balzer und Kämmerer Siegmar Kellert den Weg der fünf Dörfer Aldingen, Hochberg, Hochdorf, Neckargröningen und Neckarrems zur Reformkommune Remseck am Neckar vor. Dr. Leopoldo Rizzi wird insbesondere in seiner Funktion als Stellvertreter der Talgemeinschaft Val di Fassa versuchen die Fusion hin zu einer gemeinsamen Fassatal-Kommune zu bewerkstelligen. Die Stadt Remseck wünscht Herrn Dr. Leopoldo Rizzi viel Erfolg und wird ihn hierbei bestmöglich unterstützen. Der „Gmünder Weg“ ein gelungener Schritt zur Integration von Flüchtlingen Der Herbst ist da, die Blätter fallen … Wie gelingt es, Flüchtlinge in die Stadtgemeinschaft zu integrieren und sie am gemeinschaftlichen Leben teilhaben zu lassen. Diese Frage stellt sich auch für Remseck am Neckar. Viele Ehrenamtliche engagieren sich bereits heute und leisten hervorragende und unterstützende Arbeit. Doch Integration geht uns alle an. Deshalb war eine Remsecker Abordnung aus Verwaltung und AK Asyl zu einem Besuch in der Stadt Schwäbisch Gmünd, um sich vor Ort ein Bild vom „Gmünder Weg“, zu machen. Ziel des Gmünder Wegs ist es, die Flüchtlinge von Anfang an mit ihren Fähigkeiten und Fertigkeiten zu fördern und sinnvoll, zielgerichtet und nachhaltig einzugliedern. Der Gmünder Weg beschreibt einen Plan, der sich auf fünf Stufen stützt und zwar - Ankommen – das Willkommensgespräch - Sprachförderung auf verschiedenen Niveaus - Teilhabe im Ehrenamt und Erprobung in Gemeinnützigkeit - Bildung, Ausbildung und Beschäftigung - Vermittlung von Wohnraum. Der Eindruck, der sich den Vertretern aus Remseck bereits nach kürzester Zeit vor Ort vermittelte und das aufschlussreiche, informative und interessante Arbeitsgespräch mit Vertretern der Stadt Schwäbisch Gmünd und Vertretern der dortigen Volkshochschule zeigt konkret auf, dass dies ein Weg ist, der vom Grundsatz her auch für Remseck am Neckar erstrebenswert sein könnte. Auch Remseck steht für ein Miteinander und sieht mit dem bereits vorhandenen hohen Maß an bürgerschaftlichem Engagement ihre Aufgabe darin, Flüchtlinge und Bürger zusammenzubringen und mit Vereinen, Verbänden, Einrichtungen und anderen zusammen diese Gemeinschaft weiterzuentwickeln und zu gestalten. Die Fachgruppe Bürgerdienste/Ordnungsverwaltung muss jedes Jahr aufs Neue feststellen, dass viele Grundstückseigentümer bzw. Mieter oder Pächter bebauter oder unbebauter Grundstücke ihrer sogenannten Verkehrssicherungspflicht nicht nachkommen. Dies hat zur Folge, dass der Bewuchs in den Gehweg und/oder die Straße hineinwächst, Straßenlampen und Verkehrszeichen verdeckt werden und das Laub der Bäume nicht weggeräumt wird. Wir bitten daher die Eigentümer bzw. Mieter oder Pächter bebauter und unbebauter Grundstücke: Achten Sie darauf, dass sich Ihre Anpflanzungen hinter Ihrer Grundstücksgrenze befinden. Über Gehwegen muss bis in einer Höhe von 2,50 m, über Fahrbahnen bis in einer Höhe 4,50 m der Bewuchs zurückgeschnitten werden. Sind Verkehrzeichen, Straßenlampen oder Ampeln vorhanden, müssen diese ebenfalls vom Bewuchs befreit werden. Impressum Amtsblatt der Stadt Remseck am Neckar Herausgeber: Stadt Remseck am Neckar, Fellbacher Str. 2, 71686 Remseck am Neckar, Tel. 07146 2890. Erscheint wöchentlich, in der Regel donnerstags. Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen: Oberbürgermeister Dirk Schönberger, Fellbacher Straße 2, 71686 Remseck am Neckar Redaktion: Christiane Conzen, Tel. 07146 289150, Fax 07146 289199, E-Mail: [email protected], Internet: www.remseck.de. Redaktionsschluss für den redaktionellen Teil: Dienstag, 8.00 Uhr Verantwortlich für den Anzeigenteil und „Was sonst noch interessiert“: Brigitte Nussbaum, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt. Druck und Verlag: Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 525-0, Telefax 07033 2048 Internet: www.nussbaummedien.de. Anzeigenannahme: [email protected], Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr. Vertrieb (Abonnement und Zustellung): WDS Pressevertrieb GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 6924-0 oder 6924-13. E-Mail: [email protected]. Internet: www.wdspressevertrieb.de Amtsblatt Remseck · Nr. 44 · Donnerstag, 29. Oktober 2015 die verwaltung informiert Liegt Laub auf dem Gehweg oder der Straße sind Sie ebenfalls verpflichtet, dies zu entfernen. Die Gründe dafür sind ganz einfach: Laub auf Gehwegen und Straßen können vor allem bei nasser Witterung gefährliche Rutschpartien verursachen. Bitte beachten Sie, dass bei einem Schaden auch der Eigentümer bzw. Mieter oder Pächter eventuell haftbar gemacht werden kann. Mobilitätsbefragung in Remseck a. N. Die Stadt Remseck am Neckar wird im Februar 2016 eine Verleihstation für Pedelecs an der Endhaltestelle der Stadtbahn U14 in Betrieb nehmen. Diese Station ist ein erster Baustein im Rahmen umfassender Überlegungen zur Mobilität in unserer Stadt. Zur Ermittlung weiterer Verbesserungsmöglichkeiten hat die Stadt Remseck am Neckar im Zusammenhang mit einem Projekt in der Region Stuttgart die Möglichkeit, im Zuge einer Mobilitätsbefragung, Informationen zum aktuellen Mobilitätsverhalten und zu einer möglichen Verbesserung des Mobilitätsangebots im Bereich Fahrrad- und Pedelecstationen zu erheben. Mit der Durchführung der Befragung wurde die Innovationsberatung team red Deutschland GmbH beauftragt. Bei dem Verfahren ist die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen in allen Schritten sichergestellt. Wie wird die Befragung durchgeführt? Die Stadt Remseck am Neckar zieht aus dem örtlichen Melderegister per Zufallsauswahl eine Stichprobe von rund 3 000 Personen. Diese Einwohner erhalten Ende Oktober ein Anschreiben mit einem personalisierten Zugangscode über den sie bis zum 13. November per Internet an der Befragung teilneh- 5 men können. Personen, die über keinen Internetzugang verfügen können sich zur Unterstützung an Claudia Peschen wenden. Durch die direkte Teilnahme auf einem von team red Deutschland GmbH zur Verfügung gestellten Server ist die Anonymität gegenüber der Stadt Remseck am Neckar gewahrt. Die Stadtverwaltung hat keinen Einblick darin, wer an der Befragung teilgenommen hat und wer nicht. Nach Abschluss der Befragung und erfolgter Auswertung durch die team red Deutschland GmbH werden die Zugangscodes aus den erhobenen Informationen gelöscht, wodurch die vollständige Anonymität der Daten sicher gestellt ist. Mit der Auswertung erhält die Stadt Remseck am Neckar einen Überblick über die Potentiale für weitere Abstell- und Ausleihstationen für Fahrräder und Pedelecs im Stadtgebiet. Die Stadt Remseck am Neckar bedankt sich bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern vorab herzlich für die Unterstützung. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Claudia Peschen, Stabsstelle Projektmanagement und Bürgerbeteiligung, Telefon: 07146-289643, E-Mail: [email protected]. Redaktionsschluss beachten Bitte denken Sie an die rechtzeitige Übermittlung Ihrer Textbeiträge. Foto: Michael Fuchs Jahre llen nd spielen und to u on ti a er en G n „ ...der jüngste aus der Bürger.“ H im g a st n ie D jeden Offener Treff im Haus der Bürger 6 Amtsblatt Remseck · Nr. 44 · Donnerstag, 29. Oktober 2015 Runder Tisch für Naturschutz und Landschaftsplanung Der „Runde Tisch für Naturschutz und Landschaftsplanung“, der im November 2012 seine konstituierende Sitzung hatte, tagte am 21. Oktober zum siebten Mal. Unter der Leitung von Claudia Peschen, Stabsstelle Projektmanagement und Bürgerbeteiligung, diskutierte das Gremium angeregt über verschiedenste Themen. Zu Beginn der Sitzung begrüßte Oberbürgermeister Dirk Schönberger die Anwesenden. Er betonte die Bedeutung des Gremiums: die Fachleute des Runden Tischs Naturschutz und Landschaftsplanung können sowohl der Stadtverwaltung als auch der Bevölkerung ihr Wissen zum Thema Naturschutz und Landschaftsplanung vermitteln, für diesen Bereich sensibilisieren und die Arbeit der Verwaltung unterstützen. Nachdem Anna Stramm, als Landschaftsarchtektin im Fachbereich Tiefbau zuständig für „alle grünen Belange“, sich und ihre derzeitigen Arbeitsschwerpunkte vorgestellt hatte, stellte Claudia Peschen den aktuellen Planungsstand zur Remstal Gartenschau 2019 vor. Sie warb für die aktive Teilnahme an der zweiten Staffel der Bürgerbeteiligung. Zur Ideenfindung für temporäre Anlagen und Veranstaltungen im Jahr 2019 hatte bereits am 12. Oktober eine Ideenwerkstatt im Haus der Bürger stattgefunden. Die Planungswerkstatt ist für Frühjahr 2016 geplant. Anna Stramm berichtete über eine erfolgreiche Obstbaumpflanzaktion, die am 1. Oktober in Kooperation mit dem Obst- und Gartenbauverein durchgeführt werden konnte. Eine erfolgreiche Maßnahme, die auch im Jahr 2016 wieder geplant ist. Die Bekämpfung des indischen Springkrauts hatte das Gremium bereits in der Vergangenheit beschäftigt. Bereits vor zwei Jahren waren Pflegemaßnahmen im Remstal erfolgreich durchgeführt worden. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer entwickelten die Idee eine „Markungsputzete 2016“ in deren Rahmen mit Unterstützung Ehrenamtlicher Pflegemaßnahmen zur Bekämpfung des indischen Springkrauts im unteren Remstal durchführt werden könnten. Im Anschluss berichtete Günther Glock, Vorsitzender des Obstund Gartenbauvereins Neckarrems e.V. unter anderem über den Sachstand der „Obstbauminitiative Unteres Remstal“. Grundgedanke ist es, die Einnahmen aus den Obstbaumwiesen zu erhöhen damit Pflege und Nachpflanzen im Bereich der Streuobstwiesen für die Besitzer lohnend sind. Ein Zwischenergebnis der Bemühungen hierzu ist beispielsweise der „Remstal Saft“ mit einer Zulage zu Marktpreisen an die Produzenten mit gleichzeitiger Unterstützung der Vermarktung. Eine Idee, die auch im Rahmen der Remstal Gartenschau 2019 unterstützt werden kann. Auch die siebte Sitzung hat gezeigt, dass der „Runde Tisch Naturschutz und Landschaftsplanung“ als beratendes Gremium eine wichtige Funktion einnimmt. In der Diskussion der vorgestellten Projekte wurden wertvolle Hinweise gegeben, die die Arbeit der Verwaltung konstruktiv unterstützen. Die nächste Sitzung des Gremiums findet am Mittwoch, den 13. April 2016 statt. Hier sollen unter anderem die Themen Remstal Gartenschau 2019, das Ackerrandstreifenprogramm, die Makungsputzete 2016 und die Bearbeitung der landwirtschaftlichen Flächen unter die Lupe genommen werden. Angebote für Familien Vortrag für Eltern: "Geschwister zwischen Liebe und Hass" Alle Eltern sind am Donnerstag, 19.11., um 19.30 Uhr zum Vortrag "Blöder Esel, dumme Ziege" – Geschwister zwischen Liebe und Hass" mit Sandra Sülzle-Stark eingeladen. Die Familie ist der erste Platz im Leben, an dem Kinder lernen mit anderen Menschen umzugehen und mit ihnen auszukommen. Sie können im Streit miteinander viel erfahren: die eigenen Bedürfnisse durchzusetzen und sich abzugrenzen, aber auch die Wünsche anderer zu respektieren, mit Niederlagen klar zu kommen und Kompromisse zu schließen. Die Referentin Sandra Sülzle-Stark ist systemische FamilienTherapeutin und arbeitet in der psychologischen Familienund Lebensberatung der Caritas Ludwigsburg-Hoheneck. Ort: Haus der Bürger, Neckarstraße 56 in 71686 RemseckAldingen die verwaltung informiert weitere Termine •6. Dezember 2015: Remsecker Weihnachtsmarkt am Rathaus Neckarrems 11 – 18 Uhr •Kinderclub für Grundschüler der Klassen 1 bis 4 im Haus der Jugend jeden Dienstag von 14 – 17 Uhr. Keine Anmeldung erforderlich. •Januar 2016: Elterninformationsabend „Computer- und Internetnutzung im Grundschulalter“ Haus der Jugend Meslay-du-Maine-Straße 4 71686 Remseck Ein Schwarzlicht-Theaterstück entwickelt und aufgeführt von Schülern und Schülerinnen der 3. und 4. Klasse Gefördert von der 35. Remsecker Weihnachtsmarkt Alle Jahre wieder findet am 2. Advent der Remsecker Weihnachtsmarkt statt, in diesem Jahr also am Sonntag, 6. Dezember 2014, 11 bis 18 Uhr. Teilnehmen können alle Schulklassen, Jugendgruppen, Vereine und sonstige in der Kinder- und Jugendarbeit aktiven Gruppen und Personen. Da es sich nicht um einen Markt im eigentlichen Sinne handelt, sondern um einen Bazar, müssen alle Erlöse für gemeinnützige Zwecke verwendet werden (Klassenkasse, Jugendarbeit, Spenden o.Ä.). Wer mit einem Stand dabei sein will, kann sich noch bis zum 20. November 2015 anmelden. Das Anmeldeformular zur Teilnahme am Weihnachtsmarkt ist in diesem Heft nachfolgend abgedruckt. Es steht außerdem im Internet unter www.remseck.de (Haus der Jugend) zum Download bereit. Amtsblatt Remseck · Nr. 44 · Donnerstag, 29. Oktober 2015 die verwaltung informiert Anmeldung für den 35. Weihnachtsmarkt am 6. Dezember 2015 am Rathaus Neckarrems An die Stadtverwaltung Remseck am Neckar Jugendreferat Fellbacherstr. 2 71686 Remseck am Neckar Hiermit melden wir uns für den Weihnachtsmarkt am Sonntag, 6. Dezember 2015 an. Der Markt öffnet von 11 Uhr – 18 Uhr am Rathaus in Neckarrems. Der Aufbau kann am Sonntag, den 6. Dezember, ab 8 Uhr erfolgen. Anmeldeschluss ist der 20.11.2015. Um das Erscheinungsbild des Weihnachtsmarktes wieder einheitlich zu gestalten, wäre es schön, wenn alle Teilnehmer ihren Stand unter weiße Pavillons platzieren könnten. Die Pavillons können entweder selbst mitgebracht oder beim Jugendreferat gegen eine Gebühr von 10 € ausgeliehen werden. Bitte kreuzen Sie an, wenn Sie einen Pavillon benötigen. Gruppe/Verein: __________________________________________________ Kontaktadresse: __________________________________________________ Telefon / E-Mail: __________________ / ______________________________ Wir möchten folgendes anbieten: __________________________________________________ __________________________________________________ Größe des Standes (LängexBreite): __________________________________________________ Wir benötigen folgendes Geschirr: __________________________________________________ Stromanschluss: Die Angaben bitte so genau wie möglich angeben! Wenn Sie mehrere Geräte haben tragen Sie diese bitte auf der Rückseite ein! Drehstromgerät (z.B. Pizzaofen) Anschlussstecker ________________________________ Anzahl: ______ CEE 16A CEE 32A CEE 63A Wechselstrom (z.B. Waffeleisen) Anschlussstecker ________________________________ Anzahl: ______ CEE 16A oder Schukostecker Pavillon benötigt: neinja Ort/Datum: __________________________________________________ Unterschrift: __________________________________________________ Anzahl: _________________ zurück per Fax an: 07146 289 449 zurück per Post an oben genannte Adresse 1 7 8 Amtsblatt Remseck · Nr. 44 · Donnerstag, 29. Oktober 2015 die verwaltung informiert Stromanschluss bei mehreren Geräten – alle Geräte bitte einzeln aufführen: Stromanschluss: Die Angaben bitte so genau wie möglich angeben! Wenn Sie mehrere Geräte haben tragen Sie diese bitte hier ein! Drehstromgerät (z.B. Pizzaofen) Anschlussstecker ________________________________ Anzahl: ______ CEE 16A CEE 32A CEE 63A Drehstromgerät (z.B. Pizzaofen) Anschlussstecker ________________________________ Anzahl: ______ CEE 16A CEE 32A CEE 63A Drehstromgerät (z.B. Pizzaofen) Anschlussstecker ________________________________ Anzahl: ______ CEE 16A CEE 32A CEE 63A Wechselstrom (z.B. Waffeleisen) Anschlussstecker ________________________________ Anzahl: ______ CEE 16A oder Schukostecker Wechselstrom (z.B. Waffeleisen) Anschlussstecker ________________________________ Anzahl: ______ CEE 16A oder Schukostecker Wechselstrom (z.B. Waffeleisen) Anschlussstecker ________________________________ Anzahl: ______ CEE 16A oder Schukostecker die verwaltung informiert Amtsblatt Remseck · Nr. 44 · Donnerstag, 29. Oktober 2015 9 Veranstaltungen November 2015 Wöchentliche bzw. regelmäßige Veranstaltung Sonntag, 01.11.2015 10:30 Eine Tour von der Glems bis zur Enz CIAO Club e. V. 14:30 Kreisliga A: TV Aldingen – DJK Ludwigsburg Turnverein Aldingen 1898 e. V., Jahn-Sportplatz TV Aldingen Montag, 02.11.2015 10:00 Word Kurs Bürgerstiftung Remseck, Haus der Bürger 10:00 Englisch-Gesprächsrunde Bürgerstiftung Remseck, Haus der Bürger von 18:00 Selbsthilfegruppe Defi-Patienten bis 20:00 Freundeskreis UNABHÄNGIGER Defi-Patienten e. V., Haus der Bürger 19:00 Schachabend Bürgerstiftung Remseck, Haus der Bürger Dienstag, 03.11.2015 von 09:30 5 Esslinger bis 10:30 Bürgerstiftung Remseck, Gemeindehalle Aldingen von 10:00 Offener Treff für Kinder bis 3 Jahre und Erwachsene bis 12:00 Projekt im Bürgerschaftlichen Engagement, Haus der Bürger von 10:00 PC Hilfe bis 12:00 Bürgerstiftung Remseck, Haus der Bürger 18:00 Tauschbörsen-Stammtisch Projekt im Bürgerschaftlichen Engagement, Haus der Bürger Mittwoch, 04.11.2015 von 09:30 Literaturkreis bis 11:30 Projekt im Bürgerschaftlichen Engagement, Haus der Bürger von 09:30 Handarbeitstreff bis 12:00 Bürgerstiftung Remseck, Haus der Bürger 14:30 Bürgerhauscafé Projekt im Bürgerschaftlichen Engagement, Haus der Bürger von 14:30 Seniorenclub Hochdorf bis 16:30 Seniorenclub Hochdorf, Ev. Gemeindehaus 14:30 Canasta Bürgerstiftung Remseck, Haus der Bürger Donnerstag, 05.11.2015 von 09:30 Treffen der Aquarellfreunde bis 12:30 Projekt im Bereich Bürgerschaftliches Engagement, Haus der Bürger 13:00 Englisch Kommunikation I Bürgerstiftung Remseck, Haus der Bürger 14:00 Englisch Kommunikation II Bürgerstiftung Remseck, Haus der Bürger 14:30 Skat und Binokel Bürgerstiftung Remseck, Haus der Bürger 14:30 Gedächtnistraining Hochdorf Bürgerstiftung Remseck, Bürgersaal Schloß Hochdorf 15:15 Englisch Kommunikation III Bürgerstiftung Remseck, Haus der Bürger Freitag, 06.11.2015 von 10:00 Kurs: von der Kamera zum PC bis 12:00 Bürgerstiftung Remseck, Haus der Bürger von 15:30 DRK Blutspende bis 19:30 DRK-Ortsverein Neckargröningen-Aldingen-Neckarrems, Gemeindehalle Neckarrems 18:00 Thearterherbst Aufführung Jugendreferat, Haus der Jugend Samstag, 07.11.2015 12:00 Thearterherbst Aufführung Jugendreferat, Haus der Jugend 14:30 Verbandsliga VfB Neckarrems-Fußball – TSV Essingen VfB Neckarrems – Fußball in Remseck am Neckar e. V., Layher Arena, Remseck-Neckarrems Sonntag, 08.11.2015 10:45 Tageswanderung Hessigheim Schloss Liebenstein Schwäbischer Albverein Ortsgruppe Remseck, Treffpunkt Rathaus Neckarrems 11:00 Kirbe-Fest Liederkranz Neckargröningen e. V., Ev. Gemeindehaus Dienstag, 10.11.2015 14:45 Vorlesestunde Bücherei Aldingen Bücherei Aldingen / Projekt im Bürgerschaftlichen Engagement, Bücherei Aldingen 18:30 Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik Stadt Remseck am Neckar, Rathaus 19:00 Frauenkreis Hochberg – Vortrag im Nikolaussaal Katholische Kirchengemeinde, Katholische Kirche St. Nikolaus und Barbara Kirche Hochberg 19:00 Shiatsu Vortrag Bürgerstiftung Remseck, Haus der Bürger Mittwoch, 11.11.2015 14:00 Rund um die Kartoffel Landfrauenverein Neckargröningen, Ev. Gemeindehaus Neckargröningen 17:00 MVA Martini Laternenumzug mit den Aldinger Kindergärten Musikverein Aldingen e. V. / Blasorchester Remseck, Laternenumzug durch Aldingen mit Endpunkt bei der Aldinger Gemeindehalle 17:30 St. Martin Umzug in Neckargröningen Katholische Kirchengemeinde von 19:00 Tauschabend bis 21:00 Briefmarkenverein Remseck a. N. e. V., Haus der Bürger (Treffpunkt 2. OG) 19:30 Frauenkreis Poppenweiler – Vortrag Ökumensiche Veranstaltung, Ev. Gemeindehaus Donnerstag, 12.11.2015 10:00 Gedächtnistraining Aldingen Bürgerstiftung Remseck, Haus der Bürger von 10:00 Sozialpsychiatrischer Dienst bis 12:00 Landratsamt Ludwigsburg, Dezernat Gesundheit und Verbraucherschutz, Haus der Bürger 14:30 Gedächtnistraining Aldingen Bürgerstiftung Remseck, Haus der Bürger 16:00 Kegeln Bürgerstiftung Remseck, Katholisches Gemeindezentrum Neckarrems von 16:00 Hochberger Lese-Bastel-Lach-Mittag bis 17:00 Ortsbücherei Hochberg 18:30 Sitzung des Verwaltungsausschusses Stadt Remseck am Neckar, Rathaus Freitag, 13.11.2015 16:00 Vorlesestunde Bücherei Hochdorf Bücherei Hochdorf / Projekt im Bürgerschaftlichen Engagement, Bücherei Hochdorf 10 Amtsblatt Remseck · Nr. 44 · Donnerstag, 29. Oktober 2015 Samstag, 14.11.2015 von 09:00 Heimspieltag BG Remseck bis 17:45 BG Remseck e. V. (Basketball), Neckarschule Aldingen von 14:00 13. Gebraucht-Spielsachen-Markt Remseck bis 16:00 Fördergemeinschaft Jugend und Kultur Remseck e. V., Bürgerhalle Hochberg 19:30 Heimkampf KVA Remseck Kraftsportverein Remseck e. V., Sporthalle Aldingen 19:30 Filmabend Patagonien Naturschutzbund Deutschland Gruppe Remseck, Haus der Bürger Sonntag, 15.11.2015 Volkstrauertag 14:30 Kreisliga A: TV Aldingen – SKV Hochberg Turnverein Aldingen 1898 e. V., Jahn-Sportplatz TV Aldingen Montag, 16.11.2015 16.11.2015 15:15 Vorlesestunde Bücherei Neckarrems Bücherei Neckarrems / Projekt im Bürgerschaftlichen Engagement, Bücherei Neckarrems Dienstag, 17.11.2015 18:30 Sitzung des Gemeinderats Stadt Remseck am Neckar, Rathaus 19:00 Rollstuhl – Rollator und andere Hilfsmittel Bürgerstiftung Remseck, Haus der Bürger Mittwoch, 18.11.2015 10:30 Besenwanderung nach Poppenweiler Schwäbischer Albverein Ortsgruppe Remseck, Treffpunkt Parkplatz Neues Feuerwehrhaus Neckarrems 14:00 No net hudla! (Terminänderung!!) Landfrauenverein Neckargröningen, Ev. Gemeindehaus Neckargröningen Donnerstag, 19.11.2015 09:30 Frauenfrühstück im Ev. Gemeindehaus Neckargröningen 18:30 Gedenkgottesdienst für die Verstorbenen des Jahres 2015 Katholische Kirchengemeinde, Versöhnungskirche Neckarrems Samstag, 21.11.2015 14:30 Verbandsliga VfB Neckarrems-Fußball – TSV Berg VfB Neckarrems – Fußball in Remseck am Neckar e. V., Layher Arena, Remseck-Neckarrems von 17:00 Heimspieltag der BG Remseck bis 21:30 BG Remseck e. V. (Basketball), Lise-Meitner-Gymnasium 19:30 TVA-Jahresfeier Turnverein Aldingen 1898 e. V., Gemeindehalle Aldingen von 19:30 TOP-Spiel: 2.Regionalliga Südwest-Süd bis 21:00 BG Remseck e. V. (Basketball), Lise-Meitner-Gymnasium die verwaltung informiert Sonntag, 22.11.2015 Totensonntag 10:30 Taufsonntag in Hochberg Katholische Kirchengemeinde, Katholische Kirche St. Nikolaus und Barbara Kirche Hochberg von 11:30 Glühmoschtmärktle en d’r Scheuer bis 16:00 Scheuer in der Kornwestheimer Straße 23 Dienstag, 24.11.2015 15:15 Vorlesestunde Bücherei Neckargröningen Bücherei Neckargröningen / Projekt im Bürgerschaftlichen Engagement, Bücherei Neckargröningen 18:30 Sitzung des Betriebsausschusses Stadt Remseck am Neckar, Rathaus Mittwoch, 25.11.2015 14:30 Schaubacken mit dem Neckarremser Landfrauenverein Remser Heimatverein e. V. von 17:30 Jugendtreff bis 19:00 Briefmarkenverein Remseck a. N. e. V., Haus der Bürger (Treffpunkt 2. OG) 19:00 Mittwochskonzert der Jugendmusikschule Remseck Jugendmusikschule der Stadt Remseck, Alte Gemeindehalle Hochberg 19:30 Stefanuskreis – “Verzeihen, eine heilsame Kraft” Katholische Kirchengemeinde, Katholisches Gemeindezentrum Neckarrems Donnerstag, 26.11.2015 10:00 Volksliedersingen Bürgerstiftung Remseck, Haus der Bürger Samstag, 28.11.2015 von 09:00 Kartenvorverkauf bis 12:00 Turn- und Sportverein Neckargröningen e. V., Vereinszimmer TSV Neckargröningen von 09:30 Heimspieltag der BG Remseck bis 15:30 BG Remseck e. V. (Basketball), Lise-Meitner-Gymnasium Sonntag, 29.11.2015 10:00 Umrahmung Gottesdienst Ev. Martinskirche 10:30 Familiengottesdienst in der Versöhnungskirche Neckarrems Katholische Kirchengemeinde, Versöhnungskirche Neckarrems 11:00 Gemeinschaftssiegerehrung Rems-Murr Kart Jugend Motorsportclub Aldingen e. V., Gemeindehalle Aldingen 14:30 Kreisliga A: TV Aldingen – FV Dersim Sport Ludwigsburg Turnverein Aldingen 1898 e. V., Jahn-Sportplatz TV Aldingen 18:00 Barberlights – Benefiz- Adventskonzert Barberlights Remseck e. V., Margaretenkirche Montag, 30.11.2015 10:00 Englisch-Gesprächsrunde Bürgerstiftung Remseck, Haus der Bürger Alle Veranstaltungstermine in Remseck stehen auch immer tagesaktuell im Veranstaltungskalender im Internet unter www.remseck.de Veröffentlicht werden können nur Termine, die für die Allgemeinheit offen sind und die in Remseck stattfinden. Die Termine müssen bis zum 3. Sonntag des Vormonats im Internet mit Ort, Uhrzeit und Veranstalter eingepflegt sein. die verwaltung informiert Bürgerschaftliches Engagement Bürozeiten Haus der Bürger Montag geschlossen Mittwoch und Donnerstag von 10.00 bis 12.00 Uhr Dienstag bis Freitag von 14.30 Uhr bis 17.30 Uhr Wer sich ehrenamtlich einbringen möchte, Fragen oder Anregungen hat oder wer einfach nur neugierig auf das Haus der Bürger und die dort stattfindenden Projekte und Veranstaltungen ist, kann sich gerne melden: Telefon 07146 280-249, E-Mail: [email protected]. Wir unterstützen und begleiten Sie gerne bei der Suche nach geeigneten Angeboten oder auch der Umsetzung eigener Ideen. Seniorenclub sucht dringend neue Leitung Organisieren Sie gerne gemütliche Kaffeenachmittage, kennen Sie schöne Ausflugsziele und haben Sie viele Ideen für ein buntes Programm: Vorträge, Musik, Geselliges Beisammensein? Dann sind Sie hier genau richtig! Der Seniorenclub in Hochberg sucht noch immer dringend eine Foto: Sturm/pixelio neue Leitung. Gerne können auch mehrere Personen zusammen die Organisation übernehmen. Die Treffen sind einmal im Monat nachmittags im evangelischen Gemeindehaus in Hochberg. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Wir freuen uns auf Sie! Melden Sie sich doch einfach gleich im Haus der Bürger Telefon 07146/280249 oder per E-Mail: [email protected] Aktive 55plus Remseck und drum herum Unter dem Motto: „Wir surfen mit viel Schwung, im VVS-Gebiet herum“ soll es nach der Planung ein weiteres Mal mit öffentlichen eine abwechslungsreiche, interessante Runde, diesmal südlich und östlich um Stuttgart herum, geben, wobei wir sicher viel erleben und entdecken können. Und die vorhandenen Lücken werden wir wieder gemütlich erwandern. So „surfen“ wir in Mühlhausen, Mönchfeld, Stuttgarter Innenstadt, Fernsehturm, Waldau mit Mittagseinkehr, Nellingen, Esslingen mit Kaffeepause/Bummel, Untertürkheim und Öffingen, von wo wir dann zum Ausgangspunkt zurück marschieren. Die Strecken zu Fuß sind insgesamt ca. 10 km lang, es geht auf befestigten Wegen. Treffpunkt ist Donnerstag, der 5.11.2015 um 10.15 Uhr an der Endhaltestelle U14, Abfahrt mit der U14 um 10.27 Uhr. Der Unkostenbeitrag beläuft sich auf 5 Euro, er beinhaltet auch alle Fahrten. Eine verbindliche Anmeldung ist unter Tel. 071465094 erforderlich. Peter-Jürgen Gauß Von Mensch zu Mensch Der Vortrag am 7. Oktober hat allen Anwesenden viel Spaß gemacht. Der nächste Literaturkreis findet am 4. November 2015 im Haus der Bürger ab 9.30 Uhr statt. Dieses Mal geht es um das Buch von Joachim Fuchsberger, der das Buch „Älter werden ist nichts für Feiglinge“ geschrieben hat. Wie immer sind Interessierte herzlich dazu eingeladen. Weitere Infos erhalten Sie von Walter Dietz oder im Haus der Bürger, Tel. 07146 280249 AK Asyl Kontaktadressen Kornelia Vonier-Hoffkamp, Öffentlichkeitsarbeit, [email protected], Telefon 07146 871676 Familie Meyer, Sachspenden, [email protected], Telefon 07146 285507 Jasmine Finckh, Freizeitaktivitäten, [email protected], Telefon 07141 871250 Amtsblatt Remseck · Nr. 44 · Donnerstag, 29. Oktober 2015 11 Dankeschön Wir bedanken uns ganz herzlich für die überaus großzügige Spende von 500 € des Teams des Kinderkleiderbazars Neckargröningen. Das Geld kommt zweckgebunden den Flüchtlingskindern von Neckargröningen zugute und weitere eingegangene Spenden. Immer wieder werden die Flüchtlinge zu Veranstaltungen eingeladen. Ein herzliches Dankeschön allen, die dazu einladen und denen, die die Flüchtlinge begleiten. Es ist ein schönes Zeichen für die Flüchtlinge und eine gute Möglichkeit, dass sie in unser städtisches Alltagsleben integriert werden. Mahnwache am 20.10. in Neckargröningen Nicht jeder fand die Idee einer Mahnwache am Abend nach dem Brand im ehemaligen Gasthaus Lamm gut, vor allem, da auch unklar war, ob diese Tat einen fremdenfeindlichen Hintergrund hat. Die Zahl aber von über 500 Menschen, die am Abend zur Mahnwache gekommen waren, hat gezeigt, dass es ein großes Bedürfnis war zum Ausdruck zu bringen, wie erschrocken wir alle über die Brandlegung und über die damit verbundene Gefährdung der Flüchtlinge, genauso aber auch unserer Hilfskräfte, waren. Auch die Presse nahm dies in ihrer Berichterstattung positiv wahr und so wurde Remseck, das es mit dem Brandanschlag bis in die Tagesthemen geschafft hat, nicht nur im Kontext eines möglicherweise fremdenfeindlichen Hintergrunds wahrgenommen, sondern als Beispiel dafür, gleich ein Zeichen gesetzt zu haben. Am allerwichtigsten aber waren die Reaktionen der Flüchtlinge selber, die zahlreich dabei waren und sehr beeindruckt waren von der Mahnwache und diesem Zeichen der Solidarität und sich dafür bedankt haben, vor allem auch bei der Bevölkerung, die sie hier in Remseck in überwiegender Zahl sehr freundlich und entgegenkommend willkommen geheißen hat. Informationsveranstaltung geplante Gemeinschaftsunterkunft in Hochberg am 26.10. Die alte Gemeindehalle in Hochberg war sehr gut gefüllt, das Interesse war groß daran, was in Hochberg geplant wird. Das Landratsamt informierte über die aktuelle Situation im Landkreis Ludwigsburg, Oberbürgermeister Schönberger sprach für die Stadt, die Wohnbau Kornwestheim stellte ihre Pläne vor, die eine zweigeteilte Unterkunft mit unterschiedlich großen Appartements und Gemeinschaftsräumen für 50 Personen vorsehen und sich gut an den Ort einfügen. Herr Prasky, Leiter des Polizeireviers Kornwestheim, stellte das Zehn-Punkte-Programm des Polizeipräsidiums Ludwigsburg vor, das versucht, präventiv zu arbeiten durch verschiedenste Maßnahmen im Kontakt mit den Flüchtlingen und den an der Flüchtlingsarbeit beteiligten Gruppen. Der AK Asyl informierte über seine Arbeit mit den Flüchtlingen in Neckargröningen und Aldingen. Schwerpunkt des Abends war sachliche Information, unterbrochen von einer längeren Pause, die dazu diente, Fragen zu sammeln an die anwesenden ReferentInnen und ins Gespräch zu kommen mit den anwesenden Mitgliedern des AKs, den ReferentInnen und untereinander. Die Unterkunft wird im Herbst 2016 fertiggestellt sein. Besuch bei „Kaffee und Tee“ am Freitag, 23. Oktober Die Gäste in der Unterkunft für Asylbewerber in Neckargröningen waren schon versammelt, als sich ein sehr großer weißer Schuh mit schwarzer Spitze zur Türe hereinschob, der zweite folgte gleich. Ein lachendes rundes Gesicht mit roten Backen und einer kugelrunden roten Nase erschien. Der Clown begrüßte alle Kinder mit Handschlag. Ganz nebenbei holte er den ersten Luftballon aus dem Koffer, blies ihn auf und verwandelte ihn in einen kleinen Hund. Ein kleines rotes Tuch flatterte gerade noch durch die Luft und schon war es verschwunden. Viele aufmerksame Augen verfolgten jede Bewegung und doch verschwand das Tuch zur großen Freude aller eigensinnig immer wieder, um an anderer Stelle wieder aufzutauchen. Zwei Luftballons verwandelten sich „summ, summ, summ“ in Bienen, während wir das Lied von der Biene sangen. Seifenblasen schwebten durch die Luft und platzten mit einem kleinen „plopp“. Behutsam fing der Clown eine auf und schloss die Hand über ihr. 12 Amtsblatt Remseck · Nr. 44 · Donnerstag, 29. Oktober 2015 Als er die Hände öffnete, lag dort seifenblasengleich eine durchsichtige Kugel und hüpft energisch davon. Bei Kaffee und Kuchen schwebte anschließend noch die eine oder andere Seifenblase vorbei. Lieber Clown, lieber Ludger Hoffkamp, danke für diesen Besuch, der bei manchen von uns die schweren Gedanken der letzten Tage zerstreute und dem Lachen wieder Raum gab. Vielen Dank auch allen anderen Besuchern fürs Kommen und für die Kuchenspenden. Auch einige der neuen Bewohner der Unterkunft in Aldingen waren zu Besuch. Wir freuen uns sehr darüber. „Kaffee und Tee“ Nächster Termin: Freitag, 6. November zwischen 16 und 18 Uhr Sie möchten die Arbeit des AK Asyls unterstützen? Über Ihre aktive Teilnahme hinaus können Sie das gerne auch mit einer Foto: Michael Jünemann/ Spende tun: pixelio.de Spendenkonto: Kath. Kirchengemeinde Hochberg IBAN DE34 6045 0050 0000 1391 15 - Stichwort AK Asyl die verwaltung informiert Am Dienstag, 10. November, um 19 Uhr stellt Ihnen Frau Speerschneider Shiatsu, ein Teilgebiet der Traditionellen Chinesischen Medizin vor. Das Gedankengut des über Jahrtausende überlieferten chinesischen Wissens über Medizin diente den Japanern als Basis für eigene Heilmethoden. So entwickelte sich Shiatsu, shi= Finger, astu= Druck. Es handelt sich um eine ganzheitliche Körperbehandlung, welche danach trachtet, die Harmonie des Körper- und/oder Seelengleichgewichtes wieder herzustellen. (gesch ichtlich, philosophische Hintergründe, Prinzip von Ying und Yang, Meridiane und Akupunkturpunkte, praktische Vorführung) Die Veranstaltung findet im Eva-Mayr-Stihl-Saal im Haus der Bürger statt. Die Teilnahme ist wie immer bei unseren Veranstaltungen für Sie kostenlos. Wir freuen uns über Ihr Interesse. Bürgerstiftung Remseck Elke Stickel Kontaktadressen Kornelia Vonier-Hoffkamp, Öffentlichkeitsarbeit [email protected] Tel. 07146/871676 Familie Meyer, Sachspenden [email protected] Tel. 07146/285507 Jasmine Finckh, Freizeitaktivitäten [email protected] Tel. 07141/871250 Nachbarschaftliche Tauschbörse Remseck Nicht vergessen: ordentliche Mitgliederversammlung Wie bereits ausführlich beschrieben, findet im Rahmen des Tauschtreffs/Stammtisch am Dienstag, den 3. November 2015, um 18.00 Uhr, die ordentliche Mitgliederversammlung der Nachbarschaftlichen Tauschbörse Remseck im Haus der Bürger, Remseck-Aldingen, Neckarstraße 56, statt. Wir bitten alle Mitglieder, daran teilzunehmen. Auf der Tagesordnung stehen: Jahresbericht – Finanzbericht – Bericht Rechnungsprüfer – Entlastung Vorstand – Neuwahlen und Verschiedenes. Hilfe bei der Eingabe Ihrer Daten ins Cyclos-Programm Denken Sie bitte daran, Ihre Daten und Inserate (Angebot/ Nachfrage) ins neue Cyclos-Programm einzustellen. Wenn Sie dabei Hilfe brauchen, rufen Sie an oder schreiben uns eine Mail. Wir helfen Ihnen gerne. Wir wissen, dass es für den einen oder anderen nicht so einfach ist, diese Daten einzubringen. So erreichen Sie uns Alle Informationen – und auch der Downloadbutton für das neue Cyclos-Programm – der Nachbarschaftlichen Tauschbörse Remseck stehen auf unserer Homepage www.tauschboerse-remseck.de. Telefonisch sind wir jederzeit für Sie unter 07146/91653 da. Per E-Mail erreichen Sie uns unter [email protected]. (RBE) Bürgerstiftung Remseck Zum Auftakt der diesjährigen Aktion Wunschbaum 2015 laden wir Sie zum Benefizkonzert am Freitag, 13. November recht herzlich ein. Mehr Informationen zur Aktion finden Sie in der Ausgabe vom 5. November hier in der Remseck-Woche. Remsecker Gesundheitswochen Im Rahmen der Remsecker Gesundheitswochen 2015 können wir wieder verschiedene Vorträge anbieten: Amtliches Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan „Haldenstraße / August-Lämmle-Straße“ Im Ortsteil Hochberg Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Der Gemeinderat der Stadt Remseck am Neckar hat am 27. Oktober 2015 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Der Planbereich wird begrenzt im Norden: durch die Waldallee im Osten: durch die Grenzen der Bebauungspläne „Silcherstraße – Schwalbenweg – Drosselweg“, „östliche Schillerstraße“, „östliche Silcherstraße“, „Waldallee – Silcherstraße – Spatzenweg“ und „Finkenweg“ der Stadt Remseck am Neckar im Westen und Süden: d urch die Lindenstraße und einen öffentlichen Fußgängerweg die verwaltung informiert Für den Planbereich ist der Lageplan vom 30. September 2014 maßgebend. Er ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt: Der Entwurf des Bebauungsplans wird mit Textteil und dem Entwurf der Satzung der zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften sowie der Begründung mit Umweltbericht und der Übersichtsbegehung Artenschutz in der Zeit vom 09. November 2015 bis 08. Dezember 2015 im Dezernat II – Fachgruppe Bauverwaltung der Großen Kreisstadt Remseck am Neckar, Verwaltungssitz Hochberg, Erdgeschoss, Neckaraue 9, 71686 Remseck am Neckar öffentlich ausgelegt. Hinweis: die Unterlagen stehen auch auf unserer Homepage www.stadt-remseck.de zum Download bereit. Während dieser Auslegungsfrist können innerhalb der üblichen Dienstzeiten die Unterlagen eingesehen und Anregungen vorgebracht werden. Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen: Im Rahmen des Umweltberichtes und der Übersichtsbegehung Artenschutz: - Schutzgut Tiere und Pflanzen Informationen zu Biotoptypen und artenschutzrechtliche Aspekte zu Vögeln, Reptilien und Fledermäusen Weitere Informationen bezüglich der Übersichtbegehung zum Artenschutz - Schutzgut Boden Informationen zum Versiegelungsgrad - Schutzgut Wasser Informationen zum Grundwasser, Versickerungsmöglichkeiten, Dachbegründung - Schutzgut Klima und Luft Informationen zur Lage im Klimabezirk, Klima-Analyse - Schutzgut Landschatz Informationen über die Auswirkungen der Bebauung - Schutzgut Mensch Informationen zu Abgas- und Lärmbelästigungen - Wechselwirkung zwischen den Schutzgütern Negativ verstärkende Wechselwirkungen sind im Plangebiet nicht zu erwarten Amtsblatt Remseck · Nr. 44 · Donnerstag, 29. Oktober 2015 13 Umweltrelevante Stellungnahmen: - Stellungnahme des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 03. August 2015 mit Hinweis darauf, dass Naturschutzgebiete und Flächen des Artenschutzprogramms BadenWürttemberg nicht betroffen sind von diesem Vorhaben - Stellungnahme zum Umweltbericht des Landratsamt Ludwigsburg, Naturschutz vom 25. August 2015 mit Hinweis darauf, die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen, die aus dem Ökokonto entnommen werden, konkret zu benennen - Stellungnahme zum Artenschutz des Landratsamt Ludwigsburg, Naturschutz vom 25. August 2015 mit Hinweis darauf, dass bei Sanierungs- und Abrissarbeiten oder bei der Beseitigung von Vegetationsstrukturen artenschutzrechtliche Maßnahmen erforderlich werden können und diese mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt werden sollten Alle umweltbezogenen Informationen werden zusammen mit dem Bebauungsplan ausgelegt. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Abgabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Beteiligung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Remseck am Neckar, den 29. Oktober 2015 gez. Karl-Heinz Balzer Erster Bürgermeister Einschränkungen von Tanz und Festen an den Feiertagen im November Nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage (FTG) in der derzeit gültigen Fassung sind im Monat November die Feier- und Gedenktage besonders geschützt. Im Einzelnen gelten folgende Bestimmungen: Allerheiligen (1.11.) und Volkstrauertag (15.11.) Keine öffentlichen Tanzunterhaltungen und keine Tanzunterhaltungen von Vereinen und geschlossenen Gesellschaften in Wirtschaftsräumen von 3.00 Uhr bis 24.00 Uhr (§§ 10 Abs. 1,11 FTG). Buß- und Bettag (18.11) Der Buß- und Bettag ist seit 1995 kein gesetzlicher, sondern ein rein kirchlicher Feiertag. Die Bestimmungen über die Feiertagsruhe gelten aber weiterhin. In der Nähe von Kirchen und anderen dem Gottesdienst dienenden Gebäuden sind für die Zeit von 17 bis 21 Uhr alle Handlungen zu vermeiden, die geeignet sind, den Gottesdienst zu stören (§ 7 Abs. 1 FTG). Am Totensonntag (22.11.) sind verboten: 1.öffentliche Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb, die über den Schank- und Speisebetrieb hinausgehen; 2.sonstige öffentliche Veranstaltungen, soweit sie nicht der Würdigung des Feiertages oder einem höheren Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung dienen; 3. öffentliche Sportveranstaltungen bis 13.00 Uhr (§ 8 Abs. 1 FTG). Weiter sind öffentliche Tanzunterhaltungen sowie Tanzunterhaltungen von Vereinen und geschlossenen Gesellschaften in Wirtschaftsräumen von 3.00 Uhr bis 24.00 Uhr verboten (§§ 10 Abs. 1, 11 FTG). 14 Amtsblatt Remseck · Nr. 44 · Donnerstag, 29. Oktober 2015 Aufgrund des seit 21.11.2012 gültigen Landesglücksspielgesetzes wird darauf hingewiesen, dass Spielbanken, Spielhallen und vergleichbare Einrichtungen an Allerheiligen (1. November 2015) und am Volkstrauertag (15. November 2015), Buß- und Bettag (18. November 2015) sowie Totensonntag (22. November 2015) geschlossen sein müssen. Diese Regelung betrifft auch Geldspielgeräte, die in Gaststätten aufgestellt sind. Diese Geräte dürfen an diesen Tagen ebenfalls nicht betrieben werden. Um Beachtung wird gebeten. Öffentliche Bekanntmachung Satzung Wasserverband Rems Präambel: Die Rems ist auf weiten Strecken ein naturfernes, im Wesentlichen den technischen Zwecken der Vorflut dienendes Gewässer. Das Hochwasserschutzkonzept und der Verbandsplan des WV Rems orientieren sich daher nicht nur an den Nutzungszielen des Menschen, sondern bezieht auch die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege mit ein. Daher legte die Planungsgemeinschaft Rems mit der Integrierten Flussgebietsuntersuchung Rems (IFU Rems) 1995 ein ökologisch abgeprüftes Hochwasserschutzkonzept und 1996 ein ökologisches Gewässerentwicklungskonzept für den gesamten 80 km langen Remslauf vor. Das Hochwasserschutzkonzept der IFU Rems strebt einen Hochwasserschutz an, der einem ca. 100-jährlichen Abfluss entspricht. Jeder Gewässerausbau hat eine Abflussverschärfung für die Unterlieger zur Folge. Es ist deshalb Ziel des Wasserverbandes, den Abfluss soweit als möglich durch Rückhaltung zu dämpfen. Zusätzlich zum Hochwasserschutz strebt der Wasserverband Rems die Aufwertung der Gewässerlandschaft und die ökologische Verbesserung der Rems an. Nachdem bis zum Jahre 2008 die drei Hochwasserrückhalteräume - 1 Schwäbisch Gmünd/Reichenhof, - 9 Lorch/Waldhausen und - 6 Schorndorf/Winterbach errichtet worden waren, entstanden Überlegungen, den Rückhalteraum 4 erst auf der Grundlage einer Fortschreibung des Verbandsplans zu realisieren. In der Verbandsversammlung am 27.3.2012 wurde dazu einstimmig der Grundsatzbeschluss gefasst: „Der Wasserverband Rems hält fest an den Verbandsaufgaben: - Hochwasserschutz an der Rems durch Realisierung der überörtlichen Hochwasserschutzmaßnahmen des Hochwasserschutzkonzepts der IFU Rems 1997 - Örtlicher Hochwasserschutz bebauter Ortslagen oberhalb des Stauraums 1, der nicht durch zentrale Rückhaltungen erreicht werden kann - Ökologische Gewässerentwicklung der Rems und der Mündungsbereiche der Seitengewässer Verbandsziel ist der Schutz der Ortslagen bei einem 100-jährlichen Hochwasser der Rems.“ Die Verbandsversammlung hat deshalb in Folge dieses Beschlusses am 16. Mai 2013 auf der Grundlage der „Fortschreibung des Verbandsplans für einen 100-jährlichen Hochwasserschutz im Remstal Teil 1 Mai 2013“ des Ingenieurbüros Brandt-Gerdes-Sitzmann einstimmig die Fortsetzung des Verbandsprogramms in drei Prioritätsstufen beschlossen. Das Verbandsprogramm ist in § 5 Abs. 4 konkretisiert. Basierend auf dieser Fortschreibung des Verbandsplans Teil 1 und des Teil 2 „Ökologisches Gewässerentwicklungskonzept“ in der von der Verbandsversammlung beschlossenen Fassung wurde die Satzung des Verbands vom 12.3.1998 neu gefasst. die verwaltung informiert Satzung Wasserverband Rems I. Grundlagen des Verbandes § 1 Name, Sitz § 2 Mitglieder und Verbandsgebiet § 3 Aufgaben § 4 Pflichten der Verbandsmitglieder § 5 Unternehmen, Plan, Lagerbuch II. Organisation des Verbandes § 6 Organe § 7 Verbandsversammlung § 8 E ntscheidungen, Stimmrecht in der Verbandsversammlung § 9 Vorstand § 10 Verbandsgeschäftsführer § 11 Eilentscheidungen § 12 Verbandsschau III. Haushalt und Beiträge des Verbandes § 13 Haushaltsplan § 14 Prüfung der Haushaltsrechnung § 15 Beiträge § 16 Beitragsverhältnisse § 17 Kassenverwaltung § 18 Verbandsinterne Förderung von Maßnahmen IV. Bekanntmachung, Satzungsänderung und staatliche Aufsicht des Verbandes § 19 Bekanntmachung § 20 Änderung der Satzung § 21 Staatliche Aufsicht § 22 Schiedsstelle Anlagen: 1. Liste der Verbandsmitglieder 2. Übersichtskarte der potentiellen Rückhaltestandorte für den überörtlichen Hochwasserschutz und des Verbandsgebiets 3. Maßnahmenliste des örtlichen Hochwasserschutzes 4. Beitragsschlüssel 1 - örtlicher Hochwasserschutz, ökologische Gewässerentwicklung und Verbandsverwaltung/ Sonstiges 5. Liste der besiedelten Flussuferlängen 6. Entstehung, Fortentwicklung und Realisierung der Hochwasserschutzkonzeption des Wasserverbands Rems und seiner Satzung I. Grundlagen des Verbandes §1 Name, Sitz Der Verband führt den Namen Wasserverband Rems. Er hat seinen Sitz in Schorndorf. Er ist ein Wasserverband im Sinne des Wasserverbandsgesetzes (WVG). §2 Mitglieder und Verbandsgebiet (1) Die Mitglieder des Verbands sind in der Anlage 1 genannt. (2) Das Verbandsgebiet wird durch die Gebiete der Mitgliederstädte und -gemeinden gebildet. soweit sie im Einzugsgebiet der Rems liegen. Das Verbandsgebiet ist in der als Anlage 2 beigefügten Karte dargestellt. (3) Der Verband ist nach der Gründung für weitere Mitglieder offen (WVG §§ 23, 25). Eine Aufhebung der Mitgliedschaft ist möglich (WVG § 24). §3 Aufgaben (1) Aufgabe des Verbands ist die Herstellung und der Betrieb des technischen Hochwasserschutzes im Verbandsgebiet sowie die ökologische Gewässerentwicklung entsprechend nachfolgenden Regelungen mit dem Ziel eines gleichwertigen an einem statistisch 100-jährlichen Hochwasserabfluss orientierten Hochwasserschutzes. (2) Die Planungsergebnisse der Integrierten Flussgebietsuntersuchung Rems (IFU Rems) Stand 1997, die ergänzende Untersuchung „Hochwasserschutz am Oberlauf der Rems“ von 2003/2004, die Fortschreibung des Hochwas- die verwaltung informiert serschutzkonzepts Mai 2013 und des ökologischen Entwicklungskonzepts in der von der Verbandsversammlung beschlossenen Fassung stellen die Grundlage der Verbandsziele und der Verbandsaufgaben dar. Die erforderlichen Maßnahmen sind in den Anlagen 2 und 3 genannt. (3) Der Verband hat die Aufgaben: (a) den Hochwasserschutz an der Rems durch Bau und Betriebder überörtlichen Hochwasserschutzmaßnahmen des Hochwasserschutzkonzeptes Rems zu verbessern, (b) den örtlichen Hochwasserschutz bebauter Ortslagen an der Rems einschließlich der Mündungsbereiche der Remszuflüsse, der nicht durch zentrale Rückhaltungen erreicht werden kann, zu verbessern, finanziell zu fördern und zu unterstützen. Als Mündungsbereich gilt ein Zufluss, soweit er durch Rückstau aus der Rems bei einem 100-jährlichen Hochwasser überflutet werden kann. (c) die ökologische Gewässerentwicklung der Rems sowie der Mündungsbereiche der Remszuflüsse nach dem Gewässerentwicklungskonzept der IFU Rems, dessen Fortschreibung und den Grundsätzen der naturnahen Gewässerentwicklung voranzutreiben. Hierzu verpflichtet sich der Verband, ökologische Verbesserungen insbesondere aus dem Gewässerentwicklungskonzept zu realisieren und die ökologischen Verbesserungsmaßnahmen der Mitglieder an der Rems sowie den Mündungsbereichen der Nebengewässer finanziell zu fördern und zu unterstützen. Des weiteren sollen die naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen, welche im Zuge der Umsetzung der Aufgaben nach (a) und (b) erforderlich sind, für die ökologische Gewässerentwicklung der Rems und ihrer Zuflüsse eingesetzt werden. (1) (2) (3) (4) (5) §4 Pflichten der Verbandsmitglieder Die Verbandsmitglieder unterstützen den Verband bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben und leisten Amtshilfe im Rahmen ihrer Zuständigkeiten. Notwendige Mitwirkungen zur Verwirklichung der Verbandsziele dürfen nur aus wichtigem Grund verweigert werden. Die Verbandsmitglieder sollen, die für die Verbandsun ternehmen benötigten Flächen in der Bauleitplanung berücksichtigen und von Bebauung frei halten. Die Verbandsmitglieder sind bestrebt, die auf ihrem Gemeindegebiet erforderlichen naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen vorrangig durch Maßnahmen der IFU Rems bzw. deren Fortschreibung zu verwirklichen und die ökologische Gewässerentwicklung der Rems zu unterstützen. Die Verbandsmitglieder haben den Wasserverband unverzüglich von Veränderungen zu benachrichtigen, die sich auf die Verbandsanlagen auswirken, deren Wirksamkeit beeinträchtigen oder die Erfüllung der Verbandsaufgaben erschweren können. Die Pflicht zur unverzüglichen Benachrichtigung gilt auch bei Änderungen mit möglichen Auswirkungen auf die Beitragsschlüssel. Der Verband ist berechtigt, Grundstücke, welche die dingliche Mitgliedschaft begründen, zu betreten und zu benutzen, soweit dies für die Durchführung des Unternehmens erforderlich ist. §5 Unternehmen, Plan, Lagerbuch (1)(a) Die Unternehmen des Verbandes für den überörtlichen Hochwasserschutz werden nach den im Hochwasserschutzkonzept vorgeschlagenen Prioritäten durchgeführt. Die Verbandsversammlung kann Abweichungen von den im Hochwasserschutzkonzept vorgeschlagenen Prioritäten gemäß § 8 beschließen. Die vorgesehenen Standorte mit Rückhalteräumen sind in der Übersichtskarte in Anlage 2 dargestellt. (b) Ein Antrag auf Planfeststellung zur Durchführung der Unternehmen des Verbandes darf nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Belegenheitsgemeinde gestellt werden. Der Vorstand bittet die Belegenheitsgemeinde, die Zustimmung zu erteilen und setzt Amtsblatt Remseck · Nr. 44 · Donnerstag, 29. Oktober 2015 15 hierfür eine angemessene Frist. Die Zustimmung gilt mit Fristablauf als erteilt. Die Frist beginnt mit dem Eingang des vollständigen Antrags bei der Belegenheitsgemeinde. Die Belegenheitsgemeinde darf die Zustimmung nur verweigern, wenn die Durchführung des Unternehmens auf dem Gemeindegebiet erhebliche Belange der Gemeinde, insbesondere Belange einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung, der städtebaulichen Gestaltung oder der Entwicklung des Orts- und Landschaftsbildes oder Belange der weiteren Verbesserung des Hochwasserschutzes entgegenstehen. Vor einer förmlichen Versagung der Zustimmung hat die Gemeinde gemäß § 22 das Regierungspräsidium Stuttgart als Schiedsstelle anzurufen. Der Gemeinderat der Belegenheitsgemeinde ist über einen Vermittlungsvorschlag der Schiedsstelle vor seiner Beschlussfassung über die Versagung der Zustimmung zu unterrichten. Die Gründe für die Versagung der Zustimmung sind schriftlich darzulegen. (c) Der Verband führt für den örtlichen Hochwasserschutz nach § 3 Abs. 3 b Unternehmen aus, soweit das Verbandsziel nicht durch Rückhaltungen zu erreichen ist . Im Übrigen erfolgt ausschließlich eine finanzielle Förderung in Rahmen der vorgegebenen Möglichkeiten. Als Plan dient die Maßnahmenliste („IFU Rems“ und „Hochwasserschutz am Oberlauf der Rems“) in Anlage 3. Weitere Maßnahmen können nach fachtechnischer Prüfung mit Zustimmung der Verbandsversammlung aufgenommen werden. (d) Die Unternehmen des Verbandes für die ökologische Gewässerentwicklung werden im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten unter Berücksichtigung der im Gewässerentwicklungskonzept vorgegebenen Prioritäten durchgeführt (e) Die verbandsinterne Förderung richtet sich nach § 18 der Satzung. (2) Die jeweiligen Fachverwaltungen werden zur Beratung der Verbandsunternehmen herangezogen. Für die zu bauenden Hochwasserrückhalteräume sind vor Inbetriebnahme Betriebsvorschriften und Dienstanweisungen im Einvernehmen mit dem Regierungspräsidium und der zuständigen Unteren Wasserbehörde aufzustellen und einzuführen. (3) Die Arbeitsaufteilung bei der Unterhaltung und dem Betrieb der Hochwasserrückhalteräume am Gewässer I. Ordnung wird in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg als Träger der Unterhaltungslast (WG § 49 Abs. 1) und dem Verband als Eigentümer (WG § 48) geregelt. Verbandsaufgaben können auf einzelne Mitglieder, insbesondere die anliegenden Städte und Gemeinden übertragen werden. Der Verband regelt dies in öffentlichrechtlichen Verträgen. (4) Das Hochwasserschutzkonzept nach der Fortschreibung 2013 soll in folgenden Prioritätsstufen realisiert werden: Priorität 1 HRB 4 Plüderhausen/Urbach HRB 5 Urbach/Schorndorf Hochwasserschutzdämme Plüderhausen Einmündungsbereich Urbach Priorität 2 HRB 7 Nord Winterbach/Remshalden HRB 8 Süd Remshalden/Weinstadt Hochwasserschutzdämme Waiblingen-Beinstein Weitere innerörtliche Hochwasserschutzmaßnahmen, soweit das Schutzziel durch Rückhaltungen nicht erreicht wird Priorität 3 HRB 7 Süd Winterbach/Remshalden HRB 8 Nord Remshalden/Weinstadt HRB 2 östlich Lorch HRB 3 Waldhausen/Plüderhausen Die Fortschreibung und Ergänzung der Unternehmen und Pläne bedarf der Beschlussfassung der Verbandsversammlung und der Zustimmung der Aufsichtsbehörde. (5) Der Verband führt ein Lagerbuch mit einem Verzeichnis der Verbandsanlagen und dem Grundstückseigentum des Verbandes. 16 Amtsblatt Remseck · Nr. 44 · Donnerstag, 29. Oktober 2015 die verwaltung informiert II. Organisation des Verbandes §6 Organe Organe des Verbandes sind die Versammlung der Verbandsmitglieder (Verbandsversammlung) und der Vorstand. (2) F ür die Beschlussfähigkeit genügt die Anwesenheit von einem Drittel der Mitglieder (WVG § 48 Abs. 2). (3) Jedes Mitglied hat eine Stimme. §7 Verbandsversammlung (1) Die Verbandsversammlung besteht aus den gesetzlichen Vertretern der Verbandsmitglieder sowie einem Vertreter des Landes (Regierungspräsidium Stuttgart). Die gesetzlichen Vertreter können je einen Vertreter bestimmen. Sachkundige Personen können widerruflich als beratende Mitglieder berufen oder im Einzelfall zu den Beratungen hinzugezogen werden. Die Geschäftsführer nehmen an den Verbandsversammlungen mit beratender Stimme teil. (2) Die Verbandsversammlung hat die folgenden Aufgaben: a) Wahl und Abberufung des Vorstandsvorsitzenden und der Stellvertreter, b) Beschlussfassung über Änderungen der Satzung, des Unternehmens, die Fortschreibung und Ergänzung des Plans, wie insbesondere Abweichungen von den im Hochwasserschutzkonzept vorgesehenen Prioritäten (§ 5 Abs. 1 a), weitere Maßnahmen des örtlichen Hochwasserschutzes (§ 5 Abs. 1 c) oder der Aufgaben sowie über die Grundsätze der Geschäftspolitik, c) Beschlussfassung über die Umgestaltung und Auflösung des Verbandes, d) Festsetzung des Haushaltsplans sowie von Nachtragshaushaltsplänen, e) Einspruch gegen eine Zwangsfestsetzung des Haushaltsplans, f) Entlastung des Vorstandes, g) Festsetzung von Vergütungen für Vorstandsmitglieder, h) Beschlussfassung über Rechtsgeschäfte zwischen Vorstandsmitgliedern und dem Verband, i) Beratung des Vorstandes in allen wichtigen Angelegenheiten, j) Festsetzung der im Haushaltsjahr zu realisierenden Verbandsmaßnahmen und der Maßnahmen von Verbandsmitgliedern, die durch den Verband unterstützt werden (verbandsinterne Förderung), k) sonstige Angelegenheiten, die wegen ihrer besonderen Wichtigkeit vom Vorstand zur Beschlussfassung vorgelegt werden, l) Bestellung der Geschäftsführer und Festlegung der Vergütung, m) V erabschiedung einer Geschäftsordnung, n) Wahl eines Schaubeauftragten für die Verbandsschau. (3) Die Verbandsversammlung wird durch den Vorstandsvorsitzenden mindestens einmal im Jahr einberufen und geleitet. Der Vorstandsvorsitzende lädt die Aufsichtsbehörde und die zuständigen Fachbehörden hierzu ein. (4) Außerordentliche Verbandsversammlungen können auf Verlangen des Landes oder beider Landkreise oder eines Drittels der sonstigen Mitglieder durch den Vorstandsvorsitzenden einberufen werden. (5) Die Verbandsversammlungen sind mit einer Frist von 2 Wochen unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen. In dringenden Fällen kann die Frist verkürzt werden. Die Verbandsversammlung findet grundsätzlich öffentlich statt. Nichtöffentlich ist zu verhandeln, wenn die Verbandsversammlung dies beschließt, das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen einzelner dies erfordern. (6) Die Verbandsversammlungen werden protokolliert. Jedes Protokoll ist durch den Vorstandsvorsitzenden sowie den Schriftführer zu unterzeichnen und den Mitgliedern zur Kenntnis zu geben. Das Protokoll soll spätestens in der nächsten Sitzung vorliegen. (1) §8 Entscheidungen, Stimmrecht in der Verbandsversammlung (1) Die Verbandsversammlung beschließt mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder einschließlich der Zustimmung des Landes. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung. Die Vertretung der Mitglieder in der Versammlung erfolgt durch eine (stimmberechtigte) Person. (2) (3) (4) (5) (6) (7) (8) §9 Vorstand Der Vorstand setzt sich zusammen aus dem Vorsitzenden, dem ersten, dem zweiten und dem dritten Stellvertreter sowie einem Vertreter des Landes (Regierungspräsidium Stuttgart). Der Vorstand kann Vertreter von Mitgliedsgemeinden, auf deren Markung Planungen oder Baumaßnahmen im Gange sind, als beratende Verbandsmitglieder ohne Stimmrecht bestellen.Der Vorstandsvorsitzende ist Verbandsvorsteher (WVG § 52 Abs. 1). Der Vorsitzende und seine Stellvertreter werden auf 5 Jahre aus den Vertretern der Verbandsmitglieder in Person gewählt. Der Vorsitzende beruft den Vorstand nach Bedarf, min destens jedoch einmal jährlich, zu Sitzungen ein. Die Geschäftsführer und die Vertreter der Aufsichtsbehörde nehmen an der Vorstandssitzung mit beratender Stimme teil. Die Vorstandsmitglieder haben je 1 Stimme. Der Vorstand beschließt mit der Mehrheit seiner Stimmen sowie der Zustimmung des Landes. Die Beschlußfähigkeit liegt nur vor, wenn mehr als die Hälfte der Stimmberechtigten anwesend sind. Ist ein Mitglied des Vorstands nicht mehr Vertreter ei nes Verbandsmitglieds, scheidet dieses Vorstandsmitglied aus. Für den Rest der Amtszeit wählt die Verbandsversammlung ein neues Vorstandsmitglied. Der Vorstand vertritt den Verband nach außen. Die Vertretung erfolgt durch den Vorsitzenden und mindestens ein weiteres Vorstandsmitglied. Die Geschäftsordnung kann Vertretungsbefugnisse dem Geschäftsführer zuweisen. Der Vorstand leitet den Verband. Der Vorstand kann Aufgaben an die Geschäftsführer delegieren. Näheres regelt die Geschäftsordnung. Der Vorstand kann bei Bedarf über- oder außerplanmä ßige Ausgaben bis zu 50.000 EUR tätigen. Die Bewirtschaftungsbefugnis des Vorstandes beträgt 250.000 EUR. Der Vorstand legt der Verbandsversammlung die Haus haltsrechnung und den Prüfbericht nach § 14 vor. Diese beschließt über die Entlastung des Vorstandes. § 10 Verbandsgeschäftsführer und weitere Aufgabenträger (1) Die Verbandsversammlung bestellt einen oder mehrere Geschäftsführer. (2) Die Zuständigkeiten der Geschäftsführer werden im Einzelnen durch die Verbandsversammlung in einer Geschäftsordnung festgelegt. (3) Die Geschäftsführer erhalten für ihre Tätigkeit eine Vergütung, deren Höhe die Verbandsversammlung festlegt. (4) Die Verbandsversammlung bestellt einen Betriebsbeauftragten. § 11 Eilentscheidungen In dringenden Angelegenheiten der Verbandsversammlung, deren Erledigung auch nicht bis zu einer ohne Frist und formlos einberufenen Sitzung aufgeschoben werden kann, entscheidet der Vorstandsvorsitzende an Stelle der Verbandsversammlung. Die Gründe für die Eilentscheidung und die Art der Erledigung sind den Mitgliedern der Verbandsversammlung unverzüglich, spätestens in der nächsten Sitzung, mitzuteilen. Das Gleiche gilt für Angelegenheiten, für deren Entscheidung der Vorstand zuständig ist. § 12 Verbandsschau (1) Zur Feststellung des Zustandes der von dem Verband zu betreuenden Anlagen, Gewässer und Grundstücken im Rahmen der Aufga ben des Verbandes führt der Verband 3-jährlich eine Verbandsschau durch. Der Schaubeauftragte leitet die Verbandsschau. Zu den Verbandsschauen werden Vertreter der Belegenheitsgemeinden, des Regierungspräsidiums Stuttgart und der Unteren Wasserbehörde eingeladen. die verwaltung informiert Die Unterhaltung der Hochwasserrückhalteräume wird vertraglich (§ 5 Abs. 5 der Satzung) zwischen dem Land und dem Verband geregelt. Hierdurch gewonnene Erkenntnisse des Landes über den Zustand der Rückhalteräume werden dem Verband zu der Verbandsschau zur Verfügung gestellt. Hierzu wird der Termin der Verbandsschau mit dem Land abgestimmt. (2) Der Schaubeauftragte wird durch die Verbandsversammlung für 5 Jahre gewählt. (3) Der Vorstand macht Ort und Zeit der Schau rechtzeitig bekannt. Die Mitglieder des Verbandes sind berechtigt, an der Schau teilzunehmen. (4) Über den Verlauf und das Ergebnis der Schau ist eine Niederschrift zu fertigen, die vom Schaubeauftragten zu unterzeichnen ist. Die Niederschrift ist den Teilnehmern der Verbandsschau und den Belegenheitsgemeinden zu übersenden. (5) Der Vorstand hat die Behebung der Mängel zu veranlassen. Die Beseitigung der Mängel ist der Unteren Wasserbehörde anzuzeigen. III. Haushalt und Beiträge des Verbandes § 13 Haushaltsplan (1) Für Haushaltsplan, Rechnungslegung und Prüfung gelten die Bestimmungen der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg entsprechend (AGWVG § 2 Abs. 5). (2) Die Verbandsversammlung setzt für jedes Rechnungsjahr den Haushaltsplan des Verbandes und nach Bedarf Nachträge dazu fest. Der Vorstand stellt ihn so rechtzeitig auf, dass die Verbandsversammlung vor Beginn des Rechnungsjahres über ihn beschließen kann. Der Vorstand legt den Haushaltsplan und die Nachträge der Aufsichtsbehörde vor. Der Haushaltsplan soll spätestens einen Monat vor Beginn eines jeden Haushaltsjahres vorliegen. (3) Das Haushaltsjahr ist das Kalenderjahr. (4) Für den örtlichen Hochwasserschutz, die ökologische Gewässerentwicklung und die Verbandsverwaltung / Sonstiges wird jährlich ein Etat über Verbandsbeiträge bereitgestellt. Es ist anzustreben, dreiviertel dieser Summe für den örtlichen Hochwasserschutz und die ökologische Gewässerentwicklung bereitzustellen. Der Beitrag nach Anlage 4 wird entsprechend der Inflationsrate regelmäßig angepasst. Die im Haushaltsplan hierfür eingestellten, jedoch nicht verausgabte Mittel, werden in einer Rücklage für den örtlichen Hochwasserschutz und die ökologische Gewässerentwicklung angesammelt. (5) Der Vorstand bewirkt Ausgaben, die im Haushaltsplan nicht oder noch nicht festgesetzt sind, wenn der Verband dazu verpflichtet ist und ein Aufschub erhebliche Nachteile bringen würde. (6) Alle Einnahmen des Verbandes sind zur Bestreitung der Ausgaben für die Verbandsaufgaben zu verwenden. § 14 Prüfung der Haushaltsrechnung (1) Der Vorstand stellt die Rechnung über die Einnahmen und Ausgaben des vergangenen Rechnungsjahres gemäß dem Haushaltsplan auf und gibt sie zur Prüfung im folgenden Rechnungsjahr mit allen Unterlagen an die Aufsichtsbehörde (AGWVG § 2 Abs. 5). (2) Der Prüfbericht der Aufsichtsbehörde wird der Verbandsversammlung vorgelegt. § 15 Beiträge (1) Die Mitglieder haben an den Verband die Beiträge zu leisten, die zur Erfüllung seiner Aufgaben, seiner Verbindlichkeiten und zu einer ordentlichen Haushaltsführung erforderlich sind. Der Vorstand veranlagt alljährlich die in Anlage 1 genannten Mitglieder zu den Jahresbeiträgen nach den in § 16 festgelegten Grundsätzen. Diese werden durch Beschluss des Haushaltsplans gültig. Das Land ist beitragsfreies Mitglied. Amtsblatt Remseck · Nr. 44 · Donnerstag, 29. Oktober 2015 17 (2) E igentümer von Anlagen, die nicht Verbandsmitglieder sind, aber von dem Verbandsunternehmen Vorteile haben, sind gemäß § 28 Abs. 3 WVG nach Maßgabe ihres Vorteils zu Geldbeiträgen heranzuziehen. Der Verband hat die Zustimmung der Aufsichtsbehörde dazu einzuholen. (3) Der Verband führt ein Beitragsbuch. Dieses enthält den Beitragsstand, die Beitragsschlüssel, die Veranlagungsregeln und erforderliche Erläuterungen. Das Beitragsbuch wird für die Dauer der Verbandsversammlung zur Einsicht ausgelegt. (4) Beiträge sind durch die Mitglieder innerhalb von 4 Wochen nach Beschluss des Haushaltsplans selbständig zu entrichten. Bei nicht rechtzeitiger Beitragszahlung werden Säumniszuschläge nach den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes von Baden-Württemberg erhoben. Die Vollstreckung erfolgt nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes. (5) Gegen die Beitragsermittlung kann Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Die Verbandsversammlung entscheidet über den Widerspruch. § 16 Beitragsverhältnis (1) Für die Aufgaben des überörtlichen Hochwasserschutzes, soweit sie nicht durch Fördermittel des Landes finanziert sind, werden die Beiträge unterteilt nach Investitionskosten zur Umsetzung einer Maßnahme sowie Kosten für den Betrieb und Nutzungsentschädigungen ermittelt. Die Kosten werden wie nachfolgend aufgeführt über den Solidarbeitrag und einen Nutzerbeitrag auf die Städte und Gemeinden (nicht die Landkreise) aufgeteilt. Investitions- Betriebskosten kosten und Nutzungsentschädigungen Wichtung Wichtung Faktor Solidarbeitrag 5 % 0 % Solidarschlüssel der Städte/Ge-meinden (ohne Landkreise) analog Abs. (2) Nutzerbeitrag 95 % 100 % N = Qred x LSiedlung 100 % 100 % Qred = R eduktion des Hochwasserabflusses im besiedelten Bereich. Für jede Maßnahme wird die Abflussreduktion unter Berücksichtigung des durch die Realisierung veränderten Abflussverhaltens anhand des Flussgebietsmodell ermittelt. LSiedlung = besiedelte Flußlänge (Anlage 5) Die anliegenden Städte und Gemeinden der einzelnen Rückhalteräume erhalten für die Einschränkung ihrer Flächennutzung maximal je 2 % der durch den Verband zu tragenden Maßnahmenkosten als Bonus. Durch die Bonusgutschrift kann jedoch kein Guthaben erreicht werden. Damit ergeben sich maximal 4 % Bonus (bei zwei Belegenheitsgemeinden), der auf den Solidar- und Nutzerbeitrag umgelegt wird. Bestehende Hochwasserschutzbauwerke (z.B. Dämme) der Städte und Gemeinden, welche Bestandteil einer Hochwasserschutzmaßnahme des Wasserverbandes werden, werden als Vorleistung angerechnet. Die von der Stadt/Gemeinde aufgewandten Herstellungskosten werden den Baukosten der Verbandsmaßnahmen zugeschlagen. Die Aufteilung dieser gesamten Investitionskosten auf die Mitglieder erfolgt dann entsprechend dem oben genannten Beitragsschlüssel. Die Vorleistungen (Herstellungskosten) der Städte und Gemeinden werden mit den so ermittelten Beiträgen verrechnet. (2) Für die Aufgaben örtlicher Hochwasserschutz, ökologische Gewässerentwicklung und Verbandsverwaltung/Sonstiges werden die Beiträge für den im Haushaltsplan festgesetzten Etat (§ 13 Abs. 4) über den nachfolgenden Umlageschlüssel ermittelt. Die Umlage setzt sich zusammen aus: - einem Sockelbetrag von 2.250 EUR je Kommune und 18 Amtsblatt Remseck · Nr. 44 · Donnerstag, 29. Oktober 2015 - e inem Solidarbeitrag der Städte und Gemeinden sowie der Landkreise. Der Solidarschlüssel der Städte und Gemeinden basiert auf der Größe der Markungsfläche (Entwässerungspotential) und der Rems-Flußlänge auf der Gemarkung. Der Solidarbeitrag des Rems-Murr-Kreises beträgt 4.500 EUR und der des Ostalbkreises 3.500 EUR. Der Beitragsschlüssel ist in Anlage 4 dargestellt. (3) Für die Aufgaben des örtlichen Hochwasserschutzes werden die Investitionskosten, soweit sie nicht durch Fördermittel von Dritten finanziert sind, zu 5 % als Solidarbeitrag nach dem Solidarschlüssel der Städte/Gemeinden (ohne Landkreise) analog Abs. (2) und zu 95 % auf die Belegenheitsgemeinde aufgeteilt. Die Betriebs- und Unterhaltungskosten werden bis auf die vom Land Baden-Württemberg am Gewässer I. Ordnung zu erbringenden Leistungen von der Belegenheitsgemeinde getragen. § 17 Kassenverwaltung Die Kassenverwaltung wird in der Geschäftsordnung geregelt. Auszahlungen erfolgen nur nach Anweisung des Vorstandsvorsitzenden im Rahmen des Haushaltsplans. § 18 Verbandsinterne Förderung von Maßnahmen (1) Maßnahmen der Verbandsmitglieder für den örtlichen Hochwasserschutz und die ökologische Gewässerentwicklung an der Rems (§§ 3, 5) können durch den Verband finanziell gefördert werden. Hierzu weist der Verband in seinem Haushaltsplan Mittel aus. (2) Entscheidungen über die Verbandsförderung trifft die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes im Zuge der Haushaltsplanung. (3) Förderanträge der Verbandsmitglieder müssen dem Vorstand zwei Monate vor der Festsetzung des Haushaltes zugehen. Maßgaben über die Form des Antrages und die weiteren Fördermodalitäten z.B. die Fördersätze werden durch den Vorstand erstellt und den Mitgliedern zur Kenntnis gegeben. die verwaltung informiert § 22 Schiedsstelle Für Streitigkeiten unter Verbandsmitgliedern oder zwischen Verband und einzelnen Verbandsmitgliedern über die in dieser Satzung geregelten Rechte und Pflichten haben die Verbandsmitglieder oder der Verband vor einer gerichtlichen Geltendmachung ihrer Ansprüche das Regierungspräsidium Stuttgart als Schiedsstelle anzurufen. Die Verbandsmitglieder oder der Verband können ihre Ansprüche auf dem Rechtsweg erst dann geltend machen, wenn a) das Regierungspräsidium Stuttgart eine Schlichtung als Schiedsstelle verweigert oder b) sich die Parteien mit einem Schlichtungsvorschlag des Regierungspräsidiums, dem möglichst eine mündliche Verhandlung zwischen den streitenden Parteien vorausgegangen ist, nicht innerhalb der vom Regierungspräsidium gesetzten Frist einverstanden erklärt haben. Ausgefertigt: Schorndorf, 8. Juni 2015 Verbandsvorsteher: Matthias Klopfer, Oberbürgermeister Anlage 1 Liste der Verbandsmitglieder Remsanliegerkommunen Essingen Mögglingen Schwäbisch Gmünd Lorch Plüderhausen Urbach Schorndorf Winterbach Remshalden Weinstadt Waiblingen Remseck Weitere Mitglieder Ostalbkreis Rems-Murr-Kreis Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Stuttgart IV. Bekanntmachung, Satzungsänderung und staatliche Aufsicht des Verbandes § 19 Bekanntmachungen Die öffentlichen Bekanntmachungen des Wasserverbandes erfolgen im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg. (1) (2) (3) (4) § 20 Änderung der Satzung Die Verbandsversammlung kann eine Änderung der Sat zung beschließen. Es genügt die Mehrheit der anwesenden Stimmen einschließlich der Zustimmung des Landes. Folgende Beschlüsse bedürfen einer qualifizierten Mehr heit der Verbandsversammlung: (a) Der Beschluss über eine Änderung der Aufgaben des Verbandes bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Stimmen einschließlich der Zustimmung des Landes. (b) Der Beschluß über die Änderung der Beitragsverhältnisse gem. § 16 der Verbandssatzung bedarf einer Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Stimmen einschließlich der Zustimmung des Landes und der Landkreise. Die Satzungsänderungen bedürfen der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Die Aufsichtsbehörde macht die Ergänzung und die Änderung bekannt (WVG § 58). Die Aufsichtsbehörde kann eine Änderung der Satzung aus Gründen des öffentlichen Interesses fordern (WVG § 59). § 21 Staatliche Aufsicht (1) Der Wasserverband steht unter der Aufsicht der unteren Verwaltungsbehörde, in deren Bezirk der Verband seinen Sitz hat. (2) Die Fachverwaltungen beraten den Verband und werden zu den Verbandsentscheidungen gehört. Anlage 3 Maßnahmenliste des örtlichen Hochwasserschutzes Diese Liste ist ein Auszug aus dem Erläuterungsbericht der integrierten Flussgebietsuntersuchung Rems (Mappe I Kapitel 6.5.) und der Fortschreibung des Verbandsplans vom Mai 2013 (Abschnitt 6.4). Ausführliche Beschreibungen und Maßnahmenvorschläge sind darin enthalten. Mögglingen •Gärtnerei Schmid, rechts der Rems: Beginn der Ausuferungen und Einstau der Brücke ab HQ30 •Holzbetrieb Hieber, links der Rems: Rems ufert am Sportplatz (vor Holzsteg) ab ca. HQ5o aus, wahrscheinlich gefährdet der Abfluss über den Sportplatz den Holzbetrieb •kritischer Bereich bei km 69 + 300 mit Überflutung der B 29, da Steilstrecke sich erheblich verflacht •Weitere Eindeichungsmaßnahmen nach dem Konzept des Ingenieurbüros Bäuerle. Amtsblatt Remseck · Nr. 44 · Donnerstag, 29. Oktober 2015 die verwaltung informiert Plüderhausen •Einstau Mittlere Brücke (km 36 + 235) •Sportgelände, Engstelle (km 35 + 300 links) •Sportgelände, Engstelle (km 35 + 200 links) Urbach •Ausuferung der Rems durch Rückstau im Unterlauf des Urbachs in das Gewerbegebiet an der Wasenstraße 19 Waiblingen •Beinstein: Erhöhung/Sanierung Remsdeiche zwischen Brücke Mühlweg und Karrbachmündung •Waiblingen-Ost: Schutz der Sportanlagen westlich der B14 zwischen Rems-km 12,650 und 12,300 Beitragsschlüssel 1 Anlage 4 - Örtlicher Hochwasserschutz, ökologische Gewässerentwicklung und Verbandsverwaltung / Sonstiges Verteilung des Etats auf die Kommunen und die Landkreise: - der Sockelbetrag je Kommune beträgt - die kommunale Solidarverteilung richtet sich nach dem Flächenanteil und der Rems-Flußlänge - der Solidarbeitrag des Rems-Murr-Kreises beträgt des Ostalbkreises Städte Gemeinden Kreise Spalte Rems-Murr-Kreis Ostalbkreis Essingen Mögglingen Schw. Gmünd Lorch Plüderhausen Urbach Schorndorf Winterbach Remshalden Weinstadt Waiblingen Remseck Summen Kommunen - Flächen und Flußlänge (aus PG Rems) 1 % 3,7 3,1 15,9 7,5 3,9 3,3 5,7 3,8 3,3 5,2 10,0 1,8 67,20%* Solidarverteilung Sockelbetrag 2 % 3 € 4,2 3,5 18,1 8,5 4,4 3,8 6,5 4,3 3,8 5,9 11,4 2,0 76,40** 2.250 2.250 2.250 2.250 2.250 2.250 2.250 2.250 2.250 2.250 2.250 2.250 27.000 Solidarbeitrag 4 € 4.500 3.500 3.573 2.978 15.399 7.232 3.743 3.233 5.530 3.658 3.233 5.020 9.699 1.702 73.000 Gesamt 5 € 4.500 3.500 5.823 5.228 17.649 9.482 5.993 5.483 7.780 5.908 5.483 7.270 11.949 3.952 100.000 2.250 €. 4.500 €, 3.500 €. Städte Gemeinden Kreise Rems-Murr-Kreis Ostalbkreis Essingen/OAK Mögglingen/OAK Schw. Gmünd/OAK Lorch/OAK Plüderhausen/RMK Urbach/RMK Schorndorf/RMK Winterbach/RMK Remshalden/RMK Weinstadt/RMK Waiblingen/RMK Remseck/LB Summen * Prozentsätze anlog dem Beitragsschlüssel der PG Rems ** berücksichtigt man Böbingen (Teilnahme zurückgestellt) ergeben sich 80% kommunaler Anteil. Ein Prozentpunkt (hier gerundet) ergibt einen Solidarbeitragsanteil in Höhe von 851 €. Liste der besiedelten Flußuferlängen In der nachfolgenden Tabelle sind die Gewässerabschnitte innerhalb der einzelnen Ortslagen angegeben; dabei wurde zwischen linker und rechter Uferseite (in Fließrichtung) differenziert. Ermittlung der maßgebenden Längen: - jedes Ufer wird mit 50 % bewertet - bei Grünanlagen u.a. wird die halbe Abschnittslänge berücksichtigt z.B. Waldhausen: linkes Ufer: - bebaute Länge = 1500 m x 0,5 = 750 m - Grünanlagen (50 %) = 150 m x 0,5 = 75 m rechtes Ufer: - bebaute Länge = 2200 m x 0,5 = 1100 m - Grünanlagen (50 %) = 350 m x 0.5 = 175 m Summe = 2100 m 20 Amtsblatt Remseck · Nr. 44 · Donnerstag, 29. Oktober 2015 Anlage 6 Entstehung, Fortentwicklung und Realisierung des Hochwasserschutzkonzepts des Wasserverbands Rems und seiner Satzung Der Wasserverband Rems wurde im Jahre 1998 gegründet. Sein damaliger Verbandsplan war das Ergebnis der 1993 im Auftrag der Planungsgemeinschaft Rems begonnenen und 1997 fertiggestellten integrierten Flussgebietsuntersuchung Rems (IFU Rems). Die Planungsgemeinschaft Rems, bestehend aus den beteiligten Kommunen im Einzugsgebiet der Rems, den Landkreisen Rems-Murr-Kreis und Ostalbkreis sowie dem Land Baden-Württemberg legten im Jahre 1995 das Hochwasserschutzkonzept Rems als erstes Ergebnis der integrierten Flussgebietsuntersuchung Rems IFU Rems) vor. Im Jahre 1996 folgte das für den gesamten Remslauf erstellte ökologische Gewässerentwicklungskonzept. Die dem Verbandsplan und seiner Satzung zum Zeitpunkt der Verbandsgründung zugrundeliegenden Planungen strebten einen Hochwasserschutz an, der bis zu einem ca. 100-jährlichen Abfluss (HQ100) wirksam ist. Diese Zielgröße ist wegen ihrer Herleitung aus der Zeitreihe der extremen Hochwasserereignisse nicht konstant. Die weiter fortschreitende Klimaveränderung wird voraussichtlich zu einer Erhöhung der Hochwasserabflusswerte führen. Das Land BadenWürttemberg trägt dem Rechnung durch die Annahme einer 15%igen Erhöhung der HQ100-Werte von 2000 bis 2050. Die Planungen der IFU Rems waren auf den bordvollen Abfluss in der Rems ausgerichtet. Ungeachtet dessen, dass ein Versagen der Remsdeiche und Überströmen der Ufer erst bei Überschreitung des bordvollen Abflusses stattfindet, wird die zukünftige Planung der Verbandsanlagen ein technisches Freibord an den Remsdeichen berücksichtigen. Dies entspricht den aktuell gültigen Regeln der Technik. Außerdem soll damit Übereinstimmung mit dem Vorgehen des Landes bei der Herstellung der Hochwassergefahrenkarten und deren Rechtswirkungen erzielt werden. Technischer Hochwasserschutz kann grundsätzlich geschaffen werden indem • der Abfluss durch Rückhaltung vermindert wird, •die Abflussleistung im Gewässer durch Gewässerausbau erhöht wird. Der statistisch 100-jährliche Abfluss an der Mündung der Rems in den Neckar hatte sich wegen des im 20. Jahrhundert erfolgten Gewässerausbau nach den Berechnungsergebnissen der IFU Rems von ca. 260 m³/s um ca. 40 m³/s auf 300 m³/s erhöht. Weiterer Gewässerausbau sollte an der Rems allenfalls an einer begrenzten Zahl von Engstellen stattfinden. Die IFU Rems hat deshalb von einem generellen Ausbaukonzept für die Rems Abstand genommen. Es war somit satzungsgemäßes Ziel des 1998 gegründeten Wasserverbandes, den Abfluss soweit als möglich durch Rückhaltung zu dämpfen. Nur bei nicht ausreichend möglicher Rückhaltung sollten Deicherhöhungen ausschließlich in den Ortslagen in Betracht kommen. Zusätzlich zum Hochwasserschutz strebte der Wasserverband Rems die Aufwertung der Gewässerlandschaft und die ökologische Verbesserung der Rems an. Im Verbandsplan von 1998 waren folgende Umsetzungsstufen enthalten, die den Umsetzungsprioritäten der Satzung wie folgt entsprachen: Priorität 1: Hochwasserrückhalteräume (HRR) 9 „Lorch-Waldhausen“ und 6 „Schorndorf-Winterbach“ Priorität 2: HRR 1 „Schwäbisch Gmünd/Reichenhof“, 3 „unterhalb Waldhausen“ und 4 „Plüderhausen-Urbach“ Priorität 3: HRR 7 „Winterbach-Geradstetten“, 8 „Grunbach-Großheppach“ Priorität 4: HRR 2 „Lorch, unterhalb Reichenhof“, 5 „Urbach-Schorndorf“ In der bei der Verbandsgründung beschlossenen Satzung des WV Rems war im damaligen § 5 (4) Folgendes festgelegt: die verwaltung informiert „Zunächst ist der überörtliche Hochwasserschutz auf die Herstellung der Maßnahmen der Prioritäten 1 und 2 zu beschränken. Die Becken 1 und 9 werden gleichzeitig untersucht und im Rahmen der Umsetzungsstufe 1 gebaut. Vor einer Realisierung der Maßnahmen der 3. Priorität ist eine erneute Überprüfung der Notwendigkeit durchzuführen. Die Fortschreibung und Ergänzung der Unternehmen und Pläne bedarf der Zustimmung der Aufsichtsbehörde.“ Im Jahre 2005 wurden Maßnahmen des örtlichen Hochwasserschutzes im Oberlauf der Rems, oberhalb des Standortes des HRR 1 ergänzend in den Verbandsplan aufgenommen. Der Wasserverband Rems verfolgt seither ein gebietliches Hochwasserschutzprogramm an der Rems mit dem Ziel eines einheitlichen Hochwasserschutzgrades. Das gebietliche Hochwasserschutzprogramm setzt sich aus überörtlich und örtlich wirkenden Hochwasserschutzmaßnahmen zusammen. Der im Jahre 2005 fortgeschriebene Verbandsplan war Grundlage der seit 2012 fachlich erarbeiteten, in 2013 beschlossenen neuerlichen Fortschreibung des Verbandsplanes und der entsprechenden Neufassung der Satzung im Jahre 2014. Bis zum Jahre 2013 hat der Wasserverband folgende Rückhalteräume für den überörtlichen Hochwasserschutz hergestellt: HRR 1 Schwäbisch Gmünd/Reichenhof, Fertigstellung 2006 Rückhaltevolumen 0,77 Mio. m³ HRR 6 S chorndorf/Winterbach, Fertigstellung 2005 Rückhaltevolumen 1,34 Mio. m³ HRR 9 L orch/Waldhausen, Fertigstellung 2008 Rückhaltevolumen 0,76 Mio. m³ Ergänzend hat der Wasserverband am Oberlauf der Rems örtliche Hochwasserschutzmaßnahmen an folgenden Standorten hergestellt: Essingen mit Ortsteil Hermannsfeld, Fertigstellung 2011 Schwäbisch Gmünd-Hussenhofen, Fertigstellung 2011 Schwäbisch Gmünd-Pfennigmühle, Fertigstellung 2011 Fundsachen Zwillingsbuggy Fundort: Aldingen, Kirchstraße 34/1 am 29. März 2015 Damen Citybike Fundort: Aldingen, Ecke Birken- und Wachholderweg am 17. Oktober 2015 Alle Fundsachen nachzufragen bzw. abzuholen im Bürgerbüro Remseck am Neckar, Telefon 07146 289-137. Verlorenes online suchen Wer etwas verloren hat, kann nicht nur beim Fundbüro der Stadt Remseck nachfragen, sondern auch online danach suchen. Auf der städtischen Homepage unter www.stadt-remseck.de/Fundbüro gelangt man zum elektronischen Fundbüro. Dort kann man auch nach Fundsachen suchen, die in Nachbargemeinden gefunden bzw. abgegeben wurden. Die Polizei informiert Junge Radlerin bei Verkehrsunfall verletzt Am Donnerstag gegen 13.15 Uhr wurde eine 10-jährige Radfahrerin in einen Verkehrsunfall im Washingtonring in Pattonville verwickelt und dabei leicht verletzt. Die Radlerin befuhr zunächst den Fußweg, der hinter den Parkplätzen verläuft. Im weiteren Verlauf fuhr sie vermutlich ohne auf den Verkehr zu achten auf die Straße, auf der aus Richtung J.-F.-Kennedy-Allee eine 54 Jahre alte Opel-Fahrerin heran nahte. In der Folge kam es zu einer Kollision zwischen der Radlerin und dem PKW, worauf das Mädchen, das keinen Helm trug, auf die Fahrbahn stürzte. Durch den Rettungsdienst musste das Kind in ein Krankenhaus gebracht werden. Der Sachschaden beträgt insgesamt etwa 350 Euro. die verwaltung informiert Kurz notiert Schließung AVL-ServiceCenter am 30.10. Das AVL-ServiceCenter und der Fachbereich Abfallgebühren im Landratsamt Ludwigsburg bleiben am morgigen Freitag, 30. Oktober, geschlossen. Grund dafür sind technischen Umstellungen. Ab Montag, den 2. November 2015, sind die Mitarbeiter wieder für alle Kundenanfragen, Sperrmüllanmeldungen und Abfuhrreklamationen der Bürgerinnen und Bürger erreichbar. Sammlung für Kriegsgräberfürsorge 70 Jahre Frieden in Deutschland ist nicht selbstverständlich. Leider wird die Tatsache, dass Frieden kein Naturzustand ist und immer wieder neu gestiftet werden muss, anhand der derzeitigen Krisen am Rande Europas klar aufgezeigt. Noch nie hat die Welt in den letzten 70 Jahren so gebrannt. Weltweit sind deshalb 60 Millionen Menschen auf der Flucht. Der Volksbund leistet durch seine humanitäre Aufgabe der Kriegsgräberfürsorge seit Jahrzehnten Friedensarbeit. Der 1919 gegründete Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. ist eine der ältesten Bürgerinitiativen des Landes. Schwerpunkt der Friedensarbeit ist seit den 90er Jahren Osteuropa. Hier forderte der 2. Weltkrieg die meisten Opfer. Aber auch neue Aufgaben gilt es zu bewältigen. Zum Beispiel steht aktuell in Montenegro der Baubeginn eines Sammelfriedhofes in Podgorica für Gefallene des Zweiten Weltkriegs an, der nach einem Abkommen möglich wurde. Der Volksbund pflegt heute auf 832 Friedhöfen in 45 Ländern die Gräber von über 2,7 Millionen Opfern von Krieg und Gewalt. Jedes einzelne Kriegsgrab ist eine Mahnung gegen das Vergessen und zugleich eine Verpflichtung zum Erhalt des Friedens. Breite Anerkennung findet zudem die Jugendarbeit des Volksbundes. Sie ist seit jeher ein geeigneter Brückenbauer internationaler Verständigung und wurde im Oktober 2014 mit dem Preis des Westfälischen Friedens ausgezeichnet. Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier betonte in seiner Laudatio: „Ihre Arbeit ist nie zu Ende“. Die Kriegsgräberfürsorge ist ein wichtiger Bestandteil der Erinnerungskultur eines Volkes. Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. bittet deshalb alle Bürgerinnen und Bürger, seine Arbeit für den Frieden auch in diesem Jahr mit einer Spende zu unterstützen. In Remseck werden im Rahmen der Gedenkfeiern auf den Friedhöfen am Volkstrauertag und am Totensonntag Sammelbüchsen aufgestellt: In Aldingen am 15. November 2015 um 10.30 Uhr In Hochberg am 15. November 2015 um 11.30 Uhr In Neckargröningen am 22. November 2015 um 9.30 Uhr In Hochdorf am 22. November 2015 um 10.30 Uhr In Neckarrems am 22. November 2015 um 11.30 Uhr. Essen wie die Großen? Kindgerechte Kost nach dem ersten Lebensjahr Wenn aus Ihrem Baby ein Kleinkind geworden ist, interessiert es sich mehr und mehr für das Familienessen. Erfahren Sie, wie eine kindgerechte Kost aufgebaut sein sollte und wie die Umstellung gelingt. Vortrag am Mittwoch, 4. November, 19.30 bis ca. 21 Uhr Referentin: Reinhild Holzkamp, Diplom-Oecotrophologin und BeKi-Fachfrau für Kinderernährung Der Vortrag ist kostenfrei und kann unabhängig von unten stehendem Workshop besucht werden. Was tun, wenn Kinder nichts Gesundes essen wollen? Leckere Kleinkindgerichte, geeignete Getränke und gesunde Alternativen zu Kinderlebensmitteln werden von den Teilnehmern zubereitet. Amtsblatt Remseck · Nr. 44 · Donnerstag, 29. Oktober 2015 21 Workshop am Mittwoch, 11. November, 19.30 – 22 Uhr Referentin: Eva Mergenthaler, Meisterin der Hauswirtschaft und BeKi-Fachfrau für Kinderernährung Kostenbeitrag für Lebensmittel: 10 Euro. Diese sind beim Besuch des Vortrags zu entrichten. Die Teilnahme am Workshop setzt die Teilnahme am Vortrag voraus. Bitte Schürze, Geschirrtuch und Behälter mitbringen. Anmeldeschluss für beide Veranstaltungen ist der 3. November 2015 (Tel.: 07141/144-4900). Veranstaltungsort ist jeweils das Ernährungszentrum Mittlerer Neckar, Auf dem Wasen 9, Ludwigsburg. VVS-GruppenSpezial in den Herbstferien Wer in den Herbstferien in der Gruppe unterwegs ist, kann ordentlich sparen. Das VVS-GruppenSpezial macht´s möglich – vom 31. Oktober bis 8. November 2015 gelten alle EinzelTagesTickets als GruppenTagesTickets. Das heißt: Nicht nur eine Person kann mit dem EinzelTagesTicket fahren, sondern es dürfen noch bis zu vier weitere Personen mitgenommen werden. Die TagesTicket gibt es an allen VVS-Automaten, beim Busfahrer, in VVS-Verkaufsstellen, als HandyTicket oder online unter www.vvs.de. Jubilare Veröffentlichung von Jubilaren Änderungen nach Inkrafttreten des neuen Bundesmeldegesetzes ab dem 01.11.2015 Das Bundesmeldegesetz (BMG) erlaubt in § 50 Abs. 2 die Auskunftserteilung über Alters- und Ehejubiläen von Einwohnern an Presse und Rundfunk. Altersjubiläen in diesem Sinn sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag. Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum. Die Betroffenen haben wie bisher das Recht, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen. Aldingen 30.10. 04.11. 05.11. 05.11. Johann Herzog, 71 Jahre Helga Wurst, 75 Jahre Christa Osterwald, 70 Jahre Elvine Kirschner, 70 Jahre Hochberg 30.10. Willy Greß, 84 Jahre Hochdorf 30.10. Sergio Ziviani, 77 Jahre Neckarrems 30.10. 30.10. 31.10. 01.11. 05.11. Emil Floruss, 79 Jahre Gerda Kirmse, 76 Jahre Rose Schock, 77 Jahre Ahmet Ün, 70 Jahre Ursula Klein, 75 Jahre Pattonville 30.10. Barbara Metzger, 77 Jahre Allen Jubilaren – auch denen, die hier nicht genannt werden wollen – gratulieren wir recht herzlich zum Geburtstag und wünschen für die Zukunft alles Gute! 22 Amtsblatt Remseck · Nr. 44 · Donnerstag, 29. Oktober 2015 Ortsbüchereien Öffnungszeiten Aldingen, Kelterstr. 5: Di. 15.30-18.30 Uhr & Do. 15.30-18.30 Uhr Hochberg, Waldallee 9: Di. 16-18 Uhr; Mi. 9.30-11.30 Uhr; Do. 17-19 Uhr Hochdorf, Schlossstr. 2: Mo. 9.30-12 Uhr & Fr. 16-18.30 Uhr Neckargröningen, Keplerstr. 16: Di. 16-19 Uhr & Do. 17-20 Uhr Neckarrems, Marbacher Str. 6: Mo. 16-19 Uhr & Do. 10-13 Uhr Pattonville, John-F.-Kennedy-Allee 19/3: Mo. 15.30-17.30 Uhr; Mi. 15.30-17.30 Uhr; Fr. 15.30-17.30 Uhr In den Schulferien und an beweglichen Ferientagen der Remsecker Schulen bleiben die Büchereien geschlossen. Feuerwehr Jugendfeuerwehr online unter: www.jugendfeuerwehr-remseck.de 24h-Übung Die angemeldeten Jugendlichen treffen sich zur 24h-Übung am morgigen Freitag, um 18 Uhr, am Haus der Feuerwehr in Aldingen. Die Eltern sind zu einer Übung am Samstag um 15 Uhr recht herzlich eingeladen. Übung In den Herbstferien findet keine Übung statt. Wir treffen uns danach wieder am 9.11.2015. die verwaltung informiert Weitere Informationen: Treffpunkt und Abfahrt für das Bezirkskonzert diesen Samstag (31.10.) ist um 12.30 Uhr. Die Probe am 5.11. entfällt aufgrund der Herbstferien. Am 7.11. (Samstag) eröffnen wir mit weiteren Musikern die Alterswehrversammlung. Treffpunkt 13:30 Uhr in Uniform beim Prisma (Freiberg). Abteilung I Am kommenden Montag, den 2.11. findet um 20 Uhr eine Übung für den zweiten Zug statt. Abteilung II Am Montag, 2. November 2015 findet um 20 Uhr für die Atemschutzgeräteträger eine Übung statt. Treffpunkt Remseck Information Fachgruppe Kultur, Sport und Bürgerschaftliches Engagement Tel. 07146 289-133, Fax 289-189 E-Mail: [email protected] Karten erhalten Sie im Rathaus-Neckarrems, bei allen reservix-Vorverkaufsstellen und unter www.reservix.de Kartenreservierung Zentrale im Rathaus Neckarrems, Tel. 07146 289-0, Fax 289-199, [email protected] oder unter www.reservix.de. Der Kartenvorverkauf endet am jeweiligen Donnerstag vor der Veranstaltung um 18 Uhr. Soziale Dienste Spielmanns- und Fanfarenzug Förderverein Kleeblatt Pflegeheim Einladung an alle - Bezirkskonzert Kommenden Samstag findet das Bezirkskonzert der Feuerwehrmusik Baden-Württemberg in Nürtingen (im K3N) statt. Einige Musiker vom SFZ Remseck werden teilnehmen. Das Kommen lohnt sich! Neckargröninger Landfrauen zu Besuch im Café Kleeblatt Viel gelacht wurde am Montag beim Kaffeenachmittag im Kleeblatt-Haus. Die Neckargröninger Landfrauen haben in bewährter Weise nicht nur den Kuchen zum Kaffee mitgebracht, sondern auch das Programm gestaltet. Es ist immer wieder erstaunlich, welche netten Liedtexte und Sketche von den Frauen entdeckt werden, die dann zur Erheiterung des Publikums zum Besten gegeben werden. Besonderen Beifall erhielten Ellen Krauß und Elfi Räuchle, die als Vater und Sohn heftig diskutierten, wer nun den verdorbenen Becher mit Himbeerjoghurt aus dem Kühlschrank nimmt, um dann nach längerem Streit gemeinsam erleichtert festzu- die verwaltung informiert Amtsblatt Remseck · Nr. 44 · Donnerstag, 29. Oktober 2015 23 stellen, dass man dies ja der Frau bzw. Mutter überlassen könnte, die in wenigen Tagen von der Kur zurückkommt ...! Oder das nette Lied vom „Spätzles machen...“, das die ganze Gruppe sang mit Begleitung am Klavier durch Frau Beck. Es war wirklich ein gelungener Nachmittag, wurde einhellig festgestellt. Zum Dank gab es nicht nur kräftigen Beifall, sondern auch an die Mitwirkenden ein Piccolo und je eine Rose. An die neue Vorsitzende der Neckargröninger Landfrauen Hannelore Beck übergab die stellvertretende Vorsitzende des Fördervereins Ilse Stroetmann einen Blumenstrauß mit der Bitte, im nächsten Jahr wieder ins Café Kleeblatt zu kommen. Dies wurde, zur Freude aller Kaffeegäste, zugesagt. Deutsches Rotes Kreuz • • • • DRK – vital Linedance in Pattonville ab Dienstag, 10. November 2015, von 18 bis 19 Uhr im Bürgerzentrum, John-F.-Kennedy-Allee Linedance ist… Tanzen auf verschiedene Musikstile Herz-Kreislauf-Training Tanzen ohne Partner Gehirnjogging und Linedance ist Spaß pur! Ein besonderer Dank geht auch an den Rotary Club, die Stadt Remseck, das Landschaftsarchitektenbüro Mundsinger + Hans, die Firma Asesco und die Theo-Lorch-Werkstätten für den Umbau des Spielplatzes. Diesen können unsere Kinder dank eines direkten Zugangs durch das neue Tor ab jetzt jederzeit mitnutzen. Ihr Elternbeirat Kindertagesstätte Lange Straße Das Basar-Team der Unser Kinderkleider-Basar am 26.09.2015 war nur mit vielen Helfern möglich. Info und Anmeldung DRK-Kreisverband Ludwigsburg e.V. 07141 121-225, [email protected] Vielen Dank !!! Ortsverein Neckargröningen - Aldingen Neckarrems Kindergärten/Bildung für die Kuchenspenden der Bäckerei Boger Bäckerei Strohmaier Eltern an die zahlreichen Helfer/innen Eltern der Kindertagesstätte Eltern der Remsracker und des Katholischen Kindergartens Externe Helfer Dienstabend der Bereitschaft Donnerstag, 05.11.2015, 20 Uhr Thema: Kürbissuppenessen Bereitschaftsleiterin: Uta Hofferbert, Tel. 0162 2086330 Bereitschaftsleiter: Klaus Wünsch, Tel. 0172 2652829 www.drk-neckargroeningen.de E-Mail: [email protected] bedankt sich: der Erlös des Basars wurde gespendet an: Mia-Marie W., für die Erfüllung ihrer Herzenswünsche Kernzeit Neckarschule Aldingen, als Dank für die immer noch andauernde Hilfsbereitschaft ehemaliger Kindergarteneltern, deren Kinder schon lang in der Schule sind Kindergarten Lange Straße, für Anschaffungen wie Bücher/Spielzeug Kindergarten Neckarhalde Hiermit möchte sich der Elternbeirat des Kindergartens In der Neckarhalde ganz herzlich bei allen Helfern und Unterstützern für das gelungene Einweihungsfest des benachbarten Spielplatzes bedanken. Die Erzieherinnen und ihre Angehörigen sorgten für ein unterhaltsames Rahmenprogramm in schöner Atmosphäre und die Eltern und Metzgerei Schabel kümmerten sich um ein reichhaltiges Buffet. Verlagstipps: Das Einbinden von Schriften in Word können Sie wie folgt vornehmen: Im Menü von Microsoft Word unter „Extras“ -> „Optionen“ -> „Speichern“ das „TrueType Schriften einbetten“ aktivieren – danach die Datei wie gewohnt abspeichern. 24 Amtsblatt Remseck · Nr. 44 · Donnerstag, 29. Oktober 2015 Bildung / Schulen Grundschule Hochdorf Der andere Martin die verwaltung informiert mentare, stellvertretend für viele: “Die Drittklässler haben prima gespielt“. „Das Stück war ganz toll, es hatte einen Spannungsbogen bis zum Schluss.“ „Mir hat das Stück sehr gefallen, besonders, dass der Schulchor mitgewirkt hat.“ Die Veranstalter, die beiden christlichen Kirchen und die Grundschule, danken ganz herzlich allen, die mitgeholfen haben, das traditionelle Hochdorfer Martins-Fest wieder zu einem Erlebnis für Groß und Klein zu machen: Dem Neckarremser Posaunenchor, den WaffelbäckerInnen der Katholischen Jugend (KJG), der freiwilligen Feuerwehr und den Eltern der Klasse 4 sowie allen anderen Helfern, die im Hintergrund mitgewirkt haben. Kelterschule Neckarrems Die 95 Thesen des Martin Luthers: ein Schriftstück, das die Welt veränderte. Der eine Martin hat sich gegen die Missachtung von Bettlern gestellt und seinen Mantel mit einem von ihnen geteilt. Der andere bekämpfte eine verweltlichte Kirche, die Seelenheil gegen Geld feilbot. Die Geschichte dieses anderen Martin, der als einfacher Mönch die katholische Welt erschütterte, wurde letzten Freitag in Hochdorf von den Drittklässlern – unterstützt durch den Schulchor der Grundschule – aufgeführt. Geschrieben hat das Stück Pfarrerin Irmtraut Aebert. In sechs Akten wird in diesem Stück die Entwicklung von Martin Luther dargestellt: vom gehorsamen Mönch zum rebellischen und schließlich zum Schöpfer der Bibel in deutscher Sprache: Martin beginnt zu zweifeln am „Geld fürs Seelenheil“. Allein in seiner Klosterzelle denkt er nach, die ganze Nacht, grübelt, quält sich, schließlich schreibt er 95 Sätze zum Nachdenken auf und hämmert sie am nächsten Tag an das Tor der Schlosskirche zu Wittenberg. Vorbeikommende Frauen lesen: „Ein Christ kann sich nicht durch Geld loskaufen von seinen Sünden. Er soll sie bereuen und wieder gut machen.“ Und weiter: „Es ist besser, den Armen zu helfen, als sein Geld dem Papst in Rom zu geben.“ Das sind aufrührerische Sätze, die Frauen spüren das, schon sie zu lesen ist gefährlich, schnell entfernen sie sich. Welthistorisches Ereignis: Reichstag in Worms: Martin, Kaiser, kirchliche Verhörer. Martin soll sagen, dass er Unrecht hat, soll seine Thesen widerrufen. Es geht um sein Leben, er weiß es, aber er bleibt standhaft, folgt nur seinem Gewissen und dem, was die Bibel sagt. Dann folgen die berühmten Worte, dramatisch selbst aus Kindermund: „Hier stehe ich. Ich kann nicht anders. Gott helfe mir.“ Martin wird für vogelfrei erklärt und aus der Stadt verwiesen. Danach kann ihn jeder ungestraft schlagen, töten, ausrauben. Auf der Flucht wird er von Soldaten seines Freundes, Kurfürst Friedrich, entführt und heimlich auf die Wartburg gebracht. Alle – Schauspieler, der Chor, Kinder und Erwachsene – folgen den Reitern zur Wartburg (evangelische Kirche), wo der letzte Akt des Dramas stattfindet. Verkleidet als Junker Jörg vollbringt Martin dort sein großes Werk, die Bibel in deutscher Sprache. Kurfürst Friedrich erhält – wie versprochen – das erste, noch druckfrische Exemplar. Friedrich: „Ja, nun kann uns niemand mehr etwas erzählen, was wir nicht selbst in der Bibel nachlesen können. Gut gemacht, Martin, ich danke euch. Und nun kommt, wir wollen ein großes Fest feiern zu Ehren dieser großen Tat.“ Gefeiert wird anschießend auch von den Zuschauern. Ganz nebenbei wurde über das Stück gesprochen. Hier drei Kom- Unser Theaterbesuch „Kopfüber – kopfunter“ Am 09.10.2015 wurden wir, Schüler der dritten Klassen, zur Theateraufführung nach Aldingen ins Haus der Bürger eingeladen. Nach einem strammen Fußmarsch begrüßte uns die Schauspielerin als Mary Poppins mit ihrem berühmten Schirm und erzählte uns aus ihrem Leben als Kindermädchen. Dabei spielte sie alle Personen alleine, indem sie ihre Stimme verstellte, ihre Hüte wechselte oder sie Jane und den ungezogenen Michael als Stabpuppen spielte. Fasziniert hat uns, wie sie ihr dickes Buch in verschiedene Papphäuser oder Pappbetten verwandeln konnte oder seltsame Dinge aus ihrer riesigen Tasche herausgezaubert hat. Langweile kam keine auf, denn wir Kinder durften selbst mit auf die Reise gehen. Mit unserem Fernglas flogen wir in die Länder der vier Himmelsrichtungen. Im Osten trafen wir einen Chinesen und im Westen auf einen Indianer. Sehr beeindruckend war auch die Reise mit der Sternenfrau zum Mond. In einem Schattenspiel tanzten die Sterne am Regenschirmhimmel. Mit viel Gesang beendeten wir gemeinsam die Geschichte. Es war ein toller Vormittag. Wir danken der Stadt Remseck, dass wir in den Genuss dieses tollen Theaterstücks gekommen sind. Klasse 3a Autorenlesung anlässlich der Frederick-Woche Am vergangenen Freitag bekamen die Zweitklässler der Kelterschule Neckarrems weitgereisten Besuch. Der Kinderbuchautor TINO kam zu uns und berichtete von seinen Reisen ins ferne Indien. Gebannt lauschten die Kinder den Schilderungen und waren von den mitgebrachten Utensilien wie Turban und Samuraischwert fasziniert. die verwaltung informiert TINO erzählte auch von seiner Tätigkeit als Autor und gewann die Herzen der Kinder mit seiner lebhaften Vorstellung. Sie durften nach Herzenslust Fragen stellen, die er mit Witz und Charme beantwortete. Natürlich durfte auch eine Lesung nicht fehlen. Das Buch „Mein Freund, der Delfin“ gefiel den Kindern sehr. Zum Schluss malte TINO jedem Kind ein eigenes persönliches Bild nach Wunsch, das es als Erinnerung an die beeindruckende Autorenlesung mit nach Hause nehmen durfte. Die Klassen 2a und 2b bedanken sich herzlich Förderverein Kelterschule Neckarrems e.V. Ein guter Start Mit Beginn des neuen Schuljahres konnten wir, der Förderverein der Kelterschule, wieder ein neues AG- und WorkshopHeft für unsere Schüler herausgeben. Der große Zuspruch für unsere Angebote stimmt uns außerordentlich zufrieden und zeigt, dass die Auswahl und Mischung der Angebote, die Richtige war. Danke für eure vielen Anmeldungen. Wir möchten unseren Eltern danken, die unsere erstmalige Bezahlaktion für die AG’s und Workshops, so gut angenommen haben. Es hat uns Vieles erleichtert und für alle Vorteile gebracht. Wir möchten ganz besonders alle unsere neuen Mitglieder begrüßen, die in den letzten Wochen unserem Förderverein der Kelterschule beigetreten sind und uns und unser Tun damit unterstützen. Ganz herzliches Dankeschön an alle neuen Mitglieder. Unsere Englisch AG startet dieses Jahr gleich mit drei Kursen. Schach und unser beliebtes Töpfern ist ebenso wieder im Angebot, wie auch unsere Garten AG. Unsere neue Garten AG Truppe durfte gleich in der 1. Stunde im OGV-Garten ernten. Wir möchten hiermit allen unseren AGLeitern viel Erfolg und Freude mit ihren neuen Gruppen wünschen und uns für das Engagement bedanken. Auch unsere ersten Workshops im Oktober waren sehr erfolgreich. Den Auftakt mache am 13. Oktober unser Ausflug zum DRK in Neckargröningen. Unter der Leitung von Frau Faber durften wir mit 22 Kindern aus allen Klassenstufen, nicht nur die Rettungskette und „wie setzte ich einen Notruf ab“ lernen, sondern auch praktische Dinge wie „stabile Seitenlage“ lernen und Verbände von Kopf bis Fuß anlegen. Der krönende Abschluss war natürlich die Besichtigung des Rettungswagens. Die Kinder fanden den Ausflug einstimmig klasse und wir bedanken uns ganz herzlich beim DRK für diesen gelungenen Nachmittag. Vielleicht wurde das Interesse für das Jugend-Rot-Kreuz bei einigen von euch geweckt? Am darauf folgenden Dienstag, den 20. Oktober, marschierten, bei sehr durchwachsenem Wetter, eine interessierte Gruppe zum Obstpressen auf den Hof Obergfäll. Dort stand die mobile Obstpresse. Jeder der Kinder hatte Äpfel dabei und es konnte kräftig mitgeholfen werden. Probieren durften die Kinder natürlich auch von dem frisch gepressten Apfelsaft. Ein bisschen Theorie gab’s auch, aber die Praxis war hier wohl das Beste. Wir bedanken uns sehr, dass wir wieder dabei seien durften. Auch für die Künstler unter unserer Schüler hatten wir für die 3. und 4. Klässler einen Aquarellkurs im Angebot. Frau Friedrich begeisterte mit verschiedenen Maltechniken. Tupfen, Pusten oder mit dem Faden malen, der Fantasie waren keine Grenzen gesetzt. So zauberten die Kinder unter Ihrer Anleitung die schönsten Herbstkunstwerke auf’s Papier. Danke, Frau Friedrich und Frau Böhle für diesen tollen Amtsblatt Remseck · Nr. 44 · Donnerstag, 29. Oktober 2015 25 Workshop. Die 1. und 2. Klasse dürfen sich schon freuen, wenn zu Beginn des nächsten Jahres auch für sie der Workshop stattfindet. Vor den Herbstferien steht noch unser Workshop „Kürbissuppe kochen“ aus. Wir werden am Mittwoch, dem 28. Oktober, mit den Kindern den Kochlöffel schwingen. Wir freuen uns sehr darauf, ein leckeres Programm rund um den Kürbis zu gestallten. Immer nach dem Motto: selbstgekocht schmeckt‘s eben am besten. Schöne Herbstferien wünscht der Förderverein der Kelterschule Freunde und Förderer der Realschule Remseck e.V. Auf der Aldinger Kirbe hat die Firma Lappe-Steiner eine LkW Arbeitsbühne der Firma Kuhnle bereitgestellt. Für einen kleinen Kostenbeitrag konnte man Aldingen aus 45 Metern Höhe bestaunen. Jeweils 7 Personen wurden gemeinsam nach oben in luftige Höhe gehoben und konnten von dort aus die Aussicht bis hin nach Neckargröningen, Neckarrems und Stuttgart-Mühlhausen genießen. Die gesamten Einnahmen werden dem Förderverein gespendet. Hierfür möchte ich mich im Namen des ganzen Vorstandes bedanken. Für den Vorstand, Oliver Lippke Wilhelm-Keil-Schule www.wks.lb.schule-bw.de Das diesjährige Schuljahr ist nun wieder in vollem Gange - so auch das Jugendbegleiterprogramm der WKS. Alle Schülerinnen und Schüler können hierbei zwischen vielen kreativen und sportlichen Angeboten wählen, so zum Beispiel Tischtennis, Ballspiele, Tonen, Nähen, die Bücherei und der neu eröffnete Chill-Raum. Falls auch Sie Lust verspüren sich am Jugendbegleiterprogramm zu beteiligen, können Sie sich gerne in der Schule unter Tel. 07146/289-750 bei Sylvia Mayer (Jugendbegleiterkoordinatorin) oder Sonja Stelzle (Lehrerin) melden und Ihre Ideen miteinbringen. Hierfür sind keine besonderen Ausbildungen erforderlich, Sie sollten lediglich Freude am Umgang mit Jugendlichen haben. Ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis setzen wir voraus. Jugendmusikschule Remseck am Neckar Musikschulbüro im Verwaltungssitz im Ortsteil Pattonville, John-F.-Kennedy-Allee19/3 Postanschrift: Postfach 11 63, 71680 Remseck am Neckar Telefon: 07146 289-146 Fax: 07146 289-192 E-Mail: [email protected] Schulleiter: Norbert Haas Verwaltung und Finanzen: Martina Happach, Regina Schäfer Bürozeiten: Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 12.30 Uhr Hinweis: Das Musikschulbüro ist am Freitag, 30. Oktober 2015, wegen einer Fortbildung komplett geschlossen. Wir bitten um Verständnis. Am Montag, 2. November 2015, sind wir wieder – wie gewohnt – erreichbar. 26 Amtsblatt Remseck · Nr. 44 · Donnerstag, 29. Oktober 2015 Volkshochschule Außenstelle Remseck am Neckar Örtliche Vertretung: Angelika Weslowsky, Wilhelm-Keil-Schule, Neckarkanalstr. 55, Tel. 07146 289-750 (werktags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, nicht in den Ferien) So melden Sie sich bitte an: per Telefon unter 07141/1441666, per E-Mail unter [email protected], per Internet unter www.schiller-vhs.de oder per Fax unter 07141/144-1677. Programmhefte für das laufende Semester gibt es wieder an den bekannten Ausgabestellen: bei allen Verwaltungsstellen in Remseck, allen Volksbanken und Kreissparkassen, den Ortsbüchereien und der Bäckerei Strohmaier. Acrylmalen Susanne Hirnich Grundlagen von Farben, Formen und Komposition werden besprochen sowie das Umsetzen eigener Ideen. Eine Auswahl an interessanten Themen steht zur Verfügung. Es sind keine zeichnerischen oder malerischen Grundkenntnisse nötig. Voraussetzung ist allein die Freude am individuellen, kreativen Prozess, an der Entwicklung und Umsetzung gestalterischer Ideen. Bitte Borstenpinsel (5, 20 und 40 mm), Lappen, Schwamm, Teller zum Farbenmischen, Wasserglas, Malspachtel und Malerkittel mitbringen. Farben und Malgründe (Leinwand usw.) können, falls vorhanden, mitgebracht oder im Kurs erworben werden (maximal 10 Personen). 15B 2454 32B , Mi., ab 11. Nov., 19.00-21.00 Uhr (5x), Wilhelm-Keil-Schule, Aldingen, Neckarkanalstraße 55, € 45 Arthrose — naturheilkundlich begegnen Romina Zorn-Cataldo Es zwickt im Knie, die Hände werden steif, der Kiefer schmerzt. Die Diagnose Arthrose hat viele Gesichter. In diesem Kurs werden Ihnen die gängigsten Symptome der Arthrose vorgestellt sowie diverse naturheilkundliche Möglichkeiten aufgezeigt, was man selbst alles gegen seine Leiden tun kann und wo eigenes Tun endet. 15B 3061 32, , Mi., 18. Nov., 18.30-21.00 Uhr, Wilhelm-Keil-Schule, Aldingen, Neckarkanalstraße 55, € 11 Jordanien — Im Königreich der Haschemiten Robert Moser, Gudrun Pahl Wenn die Morgensonne die bizarre Felsenlandschaft des Dana-Nature-Reserve in sanftes Licht taucht und sich der Blick in der endlosen Weite verliert, fühlt man sich wie der Schriftsteller und Abenteurer Lawrence von Arabien. Jordanien ist, neben seinen kulturellen Höhepunkten, ein Land voll einzigartiger landschaftlicher Schönheit. Die Referenten haben herrliche Wanderungen unternommen und Jordanien auch abseits der normalen Pfade bereist. Und sie haben die kulturellen Hinterlassenschaften erlebt, wie die Felsenstadt Petra: Das Volk der Nabatäer meißelte hier einst seine Grabtempel und Monumentalfassaden in den rötlichen Fels des Berglandes von Edom und hinterließ ein grandioses Erbe voller Geheimnisse. Weitere spannende Stationen sind die antike Römerstadt Jerash, die Kreuzritterburg Kerak, verschiedene Wüstenschlösser und natürlich das Tote und Rote Meer. 15B 1283 32, Do., 3. Dez., 19.00 Uhr, Bürgertreff Pattonville, John-F.-Kennedy-Allee 19/2, Bürgersaal Keine Anmeldung erforderlich, Eintritt € 5 Das Gefühl der Sicherheit Kirchen
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