Nr. 44 vom 29.10.2015 - Stadt Remseck am Neckar

Nummer 44
Diese Ausgabe erscheint auch online
38. Jahrgang
Donnerstag, 29. Oktober 2015
- 13. Gebraucht – Spielsachen – Markt Samstag, 14.11.2015 / 14:00–16:00 Uhr
Bürgerhalle Hochberg
neben der Grundschule / Waldallee 21
Verkäufer - Anmeldeschluss 12.11.2015
Weitere Infos zur Anmeldung siehe Artikel hier im Heft unter „Jugendinfo“ Fördergemeinschaft
Kaffee und Kuchen
Bewirtung in der Halle durch den Veranstalter
Die Netto-Gesamteinnahmen werden zu 100% ausschließlich für Projekte der
Jugend- und Kulturarbeit in Remseck verwendet.
Die Fördergemeinschaft Jugend und Kultur Remseck e.V.
lädt ein zum Schauen, Bummeln, Feilschen und Genießen.
V.i.S.d.P. FG JK c/o Erika Schellmann, Vorsitzende, Affalterbacher Str. 1, 71686 Remseck, Tel: 07146-42685
www.foerdergemeinschaft-jugend-kultur-remseck.de
Vortrag
„Blöder Esel, dumme Ziege“
Geschwister zwischen
Liebe und Hass
Donnerstag, 19.11.15
19.30 – 21.00 Uhr
mit Referentin
Sandra Sülzle-Stark
im Haus der Bürger
Neckarstraße 56
www.remseck.de
71686 Remseck am Neckar
2 Amtsblatt Remseck · Nr. 44 · Donnerstag, 29. Oktober 2015
Notdienste / Service
Notdienste/Service
Krankenwagen rund um die Uhr
Rettungsleitstelle Ludwigsburg, Tel. 07141 19 222
Zentraler ärztlicher Notfalldienst
Polizeiposten Remseck
Notfallpraxis, 71640 Ludwigsburg, Erlachhofstraße 1,
Tel. 07141/ 6 430 430
Von Montag bis Donnerstag von 18 Uhr bis zum Folgetag
8 Uhr, am Wochenende von Freitag 18 Uhr bis Montag 8
Uhr, bei Feiertagen von 18 Uhr am Vorabend bis 8 Uhr dem
Feiertag folgenden Tag
Transportfähige Patienten werden gebeten die Notfallpraxis
aufzusuchen.
Bitte bringen Sie Ihre Krankenversicherungskarte (KVK) mit!
Telefon 07146 28 08 20
Kinderärztliche Notfallpraxis
Klinikum Ludwigsburg, Posilipostr. 4, 71640 Ludwigsburg
Die Kinderärztliche Notfallpraxis ist unter der Woche von 18
Uhr bis 8 Uhr des Folgetages und an den Wochenenden
und Feiertagen ganztägig bis 8 Uhr des nächsten Werktages
geöffnet für akute Erkrankungen und andere Notfälle.
Die Notfallpraxis ist Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr geschlossen. Eine telefonische Anmeldung ist nicht erforderlich,
die Versichertenkarte muss mitgebracht werden.
Bereitschaftsdienst der Apotheken
-Notdienstwechsel morgens 8.30 Uhr Den aktuellen Notdienstplan erhalten Sie auch unter
www.lak-bw.notdienst-portal.de
Freitag, den 30.10.2015
Gesundhaus-Apotheke, Wilhelm Galerie, Ludwigsburg,
Wilhelmstr. 26, Tel. 07141/ 48 89 10
Stern-Apotheke (Wettecenter), Kornwestheim, Bahnhofstr. 4a,
Tel. 07154/2 92 52
Samstag, den 31.10.2015
Sontags Apotheke im Kaufland, Ludwigsburg,
Schwieberdinger Str. 94, Tel. 07141/488 96 90
Neckar-Apotheke Neckarweihingen, LB-Neckarweihingen,
Hauptstr. 95, Tel. 07141/ 583 95
Sonntag, den 01.11.2015
Stadion-Apotheke, Ludwigsburg, Oststr. 60, Tel. 07141/87 95 36
Montag, den 02.11.2015
Zeppelin-Apotheke, Ludwigsburg, Myliusstr. 2, Tel. 07141/9 63 10
Apotheke am Löwenplatz, RE-Aldingen, Kornwestheimer Str. 7,
Tel. 07146/88 14 11
Dienstag, den 03.11.2015
Park-Apotheke Ludwigsburg, LB-Eglosheim, Geisinger Str. 15,
Tel. 07141/38 02 23
Park-Apotheke Kornwestheim, Ludwig-Herr-Str. 60,
Tel. 07154/81 61 60
Mittwoch, den 04.11.2015
Mylius-Apotheke Kirchstraße, Ludwigsburg, Kirchstr. 9,
Tel. 07141/ 99 15 10
Apotheke Hochberg, RE-Hochberg, Waldallee 35,
Tel. 07146/4 18 88
Apotheke Palm, Marbach, Marktstr. 22, Tel. 07144/53 60
Donnerstag, den 05.11.2015
Apotheke Pattonpoint, Remseck-Pattonville,
John.-F.-Kennedy-Allee 33, Tel. 07141/299 35 70
Augenärztlicher Bereitschaftsdienst
Der augenärztliche Bereitschaftsdienst kann unter der Nr.
07141/99-90 (Kreiskrankenhaus Ludwigsburg) oder 07141 19 222
(DRK) erfragt werden.
Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst
Der Sonntagsdienst der Zahnärzte ist beim zahnärztlichen Notdienst in Ludwigsburg telefonisch unter der Nr. 0711 7877733
zu erfragen.
Notdienst Wasserversorgung
Stadtwerke Remseck am Neckar: Telefon 0175 1605274
Wasserentsorgung Kläranlage: Telefon 0170 2445756
Tierärztlicher Notdienst für Kleintiere
Der Tierärztliche Notdienst ist zu erfragen über die Telefonnummer des Haustierarztes.
Notariat Remseck
Öffnungszeiten des Notariats Remseck am Neckar
Montag bis Freitag:
8.30 bis 12 Uhr
Montag:
14 bis 16 Uhr
Donnerstag:
14 bis 18 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freigeschlossen
tagnachmittag:
Termine finden nach Vereinbarung unter Telefon 07146 289-950
statt.
Die Notariatsräume finden Sie in Aldingen, Cannstatter Straße 17
(oberhalb der Kreissparkasse).
Öffnungszeiten aller Dienststellen
der Stadtverwaltung
Montag bis Freitag
Donnerstag
8 bis 12 Uhr
15.30 bis 18 Uhr
E-Mail: [email protected]
Internet: www.remseck.de
Bürgertelefon: 07146 289-110 (Anrufbeantworter zum Aufsprechen einer Nachricht außerhalb der Verwaltungszeit.
Ihre Nachricht wird am nächsten Werktag weitergeleitet.)
Hauptverwaltung
Neckarrems, Fellbacher Str. 2
Tel. 07146 289-0, Fax 07146 289-199
Bauverwaltung
Hochberg, Neckaraue 9
Tel. 07146 289-611, Fax 07146 289-699
Finanzverwaltung
Neckargröningen, Keplerstr. 16
Tel. 07146 289-510, Fax 07146 289-599
Fachbereich Bildung, Familie, Kultur
Pattonville, John-F.-Kennedy-Allee 19/3
Tel. 07146 289-248, Fax 07146 289-188
Bürgerbüro im Rathaus
Neckarrems, Fellbacher Str. 2
Direktdurchwahl 289-142, 289-143, 289-173, 289-174
Mo., Mi., Do., Fr.
8 bis 12 Uhr
Dienstag
7 bis 14 Uhr
Montag und Donnerstag
15.30 bis 18 Uhr
Bürgerbüro Pattonville
John-F.-Kennedy-Allee 19/4:
Tel. 07141 284530, Fax 07141 284533
Mo., Mi., Fr.
8.30 bis 12 Uhr
Dienstag
7.30 bis 13 Uhr
Donnerstag
8.30 bis 12 Uhr und 15 bis 18 Uhr
Amtsblatt Remseck · Nr. 44 · Donnerstag, 29. Oktober 2015
die verwaltung informiert
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Bürgerversammlung
Aktuelles
Neujahrsempfang 2016 früher als sonst
Der traditionelle Neujahrsempfang der Stadt Remseck
am Neckar findet 2016 im doppelten Sinne früher statt
als bisher. Statt am gewohnten zweiten Januar-Wochenende wird er diesmal schon am Sonntag, 3. Januar
2016, um 13 Uhr in der Bürgerhalle Hochberg stattfinden. Außerdem wird er um die Mittagszeit beginnen statt
wie sonst am späten Nachmittag.
Grund dafür ist der prominente Gastredner des nächsten
Neujahrsempfangs: Kommen wird der zweite Mann im
Staat, Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert.
Fotoprojekt "Gesichter der Stadt"
Bei der Bürgerversammlung am 14. Oktober 2015 standen
drei Themen auf der Agenda: der aktuelle Stand der Neuen
Mitte – Rathausareal, die weiteren Planungen zur Remstal
Gartenschau 2019 und die Situation der Flüchtlingsunterbringung in Remseck.
Zu einer Wanderausstellung mit Fotografien der Kinder des
Ferienprojekts „Kultur
auf der Spur“ lädt die
Stadt Remseck am
Neckar herzlich ein.
Im Rahmen des Ferienprojektes
„Kultur
auf der Spur“ haben
Remsecker Kinder bei
einer Fotosafari im
Stadtgebiet besondere
Schnappschüsse gemacht. Wo immer sie
an einem Gegenstand
ein Gesicht erkannten,
durften sie ein Foto
schießen. Das Ergebnis sind einige skurrile,
zum Teil lustige, aber Wer erkennt das Gesicht?
auf jeden Fall sehr sehenswerte Bilder, die
nun in der Wanderausstellung „Gesichter der Stadt“ der
Öffentlichkeit präsentiert werden.
Stationen der Ausstellung
Bücherei Aldingen
Bücherei Neckarrems Bücherei Neckargröningen
Rathaus Remseck Bücherei Pattonville 26.10.-22.11.2015
23.11.-13.12.2015
14.12. 2015-17.01.2016
18.01.-05.02.2016
15.02.-05.03.2016
Auf ein Wort
– Bürgersprechstunde beim OB
Die nächste Bürgersprechstunde mit Oberbürgermeister
Dirk Schönberger findet am Mittwoch, 11. November
2015, im Rathaus statt. Dort können Bürgerinnen und
Bürger im persönlichen Gespräch mit dem OB ihre
Themen, Sorgen und Probleme ansprechen.
Interessierte melden sich bitte vorab zur Terminabsprache unter Telefon 07146 289-113 an.
In der Regel findet die Bürgersprechstunde immer am
2. Mittwoch des Monats jeweils von 17 bis 18 Uhr statt.
Pro Bürger stehen 10 Minuten zur Verfügung.
Die nächste Bürgersprechstunde findet am 9. Dezember
statt.
Oberbürgermeister Dirk Schönberger begrüßte die knapp
100 Besucherinnen und Besucher, die in die Gemeindehalle
Neckargröningen gekommen waren, um sich zu informieren.
Er erläuterte kurz, dass die letzte Bürgerversammlung 2013
stattgefunden hatte. 2014 gab es aufgrund der Kommunalund OB-Wahlen sowie den damit verbundenen vielen Terminen keine Bürgerversammlung. Insbesondere ging er vorab
auf das dritte Thema des Abends ein, die Unterbringung der
Flüchtlinge, er appellierte an die Bürgerschaft: „Helfen Sie
uns, indem Sie Wohnraum zur Verfügung stellen, lassen Sie
uns nicht allein! Gemeinsam als Stadtgemeinschaft wollen
wir das schaffen.“ Weiter hob er die positive Willkommenskultur der Stadt hervor und dankte den Ehrenamtlichen des
AK Asyl.
Neue Mitte
Als erstes referierte Stadtbaumeister Karl Velte über den
Stand der Neuen Mitte. Das erste neue Gebäude in der
Neuen Mitte wird wie geplant das zentrale Rathaus sein.
Um die Kosten im Rahmen zu halten, werden einzelne Dinge
noch einmal umgeplant. Das hat zur Folge, dass der Baubeginn erst im Herbst 2016 sein wird, statt wie ursprünglich geplant im Frühjahr. „Aber lieber machen wir es etwas
langsamer und dafür gut und haben die Kosten im Blick“,
unterstützt OB Schönberger diesen Kurs, „was seit rund 25
Jahren gewünscht und geplant wurde, soll nun endlich zu
einem positiven Abschluss kommen.“
Das Rathaus ist mit 12 Millionen Euro veranschlagt, die
Stadthalle mit 8 Millionen Euro.
Remstal Gartenschau 2019
Bis zur Remstal Gartenschau 2019 ist es noch etwas hin,
aber auch hier gilt: Gut geplant ist halb gewonnen. Deshalb
fand vor zwei Wochen eine Ideenwerkstatt zu Veranstaltungen rund um die Gartenschau statt, im Januar wird sie
fortgesetzt. Claudia Peschen, Stabsstelle Projektmanagement
und Bürgerbeteiligung, informierte über das Zukunftsprojekt,
für das schon einiges erledigt wurde: der Fuß- und Radweg
nach Waiblingen ist bereits lückenlos und im kommenden
Februar wird eine Pedelec-Station an der Endhaltestelle in
Betrieb genommen. Als weitere Projektbausteine sind die
Verschönerung des Stadteingangs von der Endhaltestelle
her, die Wegeverbindung an der Rems sowie eine Stegverbindung an der Rems und ein Naturspielplatz am Neckarstrand in Arbeit.
Geplant ist außerdem noch ein durchgängiges Wanderkonzept. Für die Daueranlagen hatte der Gemeinderat 1,5 Millionen Euro bewilligt.
4 Amtsblatt Remseck · Nr. 44 · Donnerstag, 29. Oktober 2015
Fest steht auch schon, dass das Wochenende 12./13. Juli
2019 das „Highlight-Wochenende“ für Remseck sein wird
– jeder der teilnehmenden 16 Kommunen bekommt ein solches Wochenende, an dem sie sich besonders präsentieren
kann.
Unterbringung der Flüchtlinge
Das alles beherrschende Thema Flüchtlinge und deren Unterbringung war ebenfalls Thema der Versammlung. Erster
Bürgermeister Karl-Heinz Balzer informierte grundsätzlich
über das Thema. Die Zahl der Flüchtlinge geht seit zwei
Jahren steil nach oben, die meisten Flüchtlinge kommen
aus Syrien. Seit Mai 2015 wird die Flüchtlingsunterkunft in
Neckargröningen belegt, seit Oktober auch die neu erstellte Unterkunft in Aldingen. In Hochberg baut der Landkreis
demnächst eine weitere Unterkunft. Balzer erläuterte die Vorgehensweise bei der Unterbringung und die verschiedenen
Zuständigkeiten von Stadt und Landkreis. Außerdem stellte
er die Arbeit des AK Asyl vor, der sich vorbildlich um die
Neuankömmlinge kümmere. Bis 2016 werden (Stand Oktober
2015) in Remseck voraussichtlich insgesamt 300 Flüchtlinge
in unterschiedlichen Unterbringungsformen leben.
die verwaltung informiert
Dr. Leopoldo Rizzi zu Besuch in Remseck
Am letzten Freitag waren Bürgermeister Dr. Leopoldo Rizzi
und Christine Fontana, aus unserer italienischen Partnerstadt
Vigo di Fassa, zu Besuch in der Stadtverwaltung Remseck. Bei diesem Arbeitstreffen stellten Oberbürgermeister
Dirk Schönberger, erster Bürgermeister Karl-Heinz Balzer und
Kämmerer Siegmar Kellert den Weg der fünf Dörfer Aldingen, Hochberg, Hochdorf, Neckargröningen und Neckarrems
zur Reformkommune Remseck am Neckar vor.
Dr. Leopoldo Rizzi wird insbesondere in seiner Funktion als
Stellvertreter der Talgemeinschaft Val di Fassa versuchen
die Fusion hin zu einer gemeinsamen Fassatal-Kommune
zu bewerkstelligen. Die Stadt Remseck wünscht Herrn Dr.
Leopoldo Rizzi viel Erfolg und wird ihn hierbei bestmöglich
unterstützen.
Der „Gmünder Weg“ ein gelungener Schritt
zur Integration von Flüchtlingen
Der Herbst ist da, die Blätter fallen …
Wie gelingt es, Flüchtlinge in die Stadtgemeinschaft zu integrieren und sie am gemeinschaftlichen Leben teilhaben zu
lassen. Diese Frage stellt sich auch für Remseck am Neckar.
Viele Ehrenamtliche engagieren sich bereits heute und leisten
hervorragende und unterstützende Arbeit. Doch Integration
geht uns alle an. Deshalb war eine Remsecker Abordnung
aus Verwaltung und AK Asyl zu einem Besuch in der Stadt
Schwäbisch Gmünd, um sich vor Ort ein Bild vom „Gmünder Weg“, zu machen.
Ziel des Gmünder Wegs ist es, die Flüchtlinge von Anfang
an mit ihren Fähigkeiten und Fertigkeiten zu fördern und
sinnvoll, zielgerichtet und nachhaltig einzugliedern.
Der Gmünder Weg beschreibt einen Plan, der sich auf fünf
Stufen stützt und zwar
- Ankommen – das Willkommensgespräch
- Sprachförderung auf verschiedenen Niveaus
- Teilhabe im Ehrenamt und Erprobung in Gemeinnützigkeit
- Bildung, Ausbildung und Beschäftigung
- Vermittlung von Wohnraum.
Der Eindruck, der sich den Vertretern aus Remseck bereits nach kürzester Zeit vor Ort vermittelte und das aufschlussreiche, informative und interessante Arbeitsgespräch
mit Vertretern der Stadt Schwäbisch Gmünd und Vertretern
der dortigen Volkshochschule zeigt konkret auf, dass dies
ein Weg ist, der vom Grundsatz her auch für Remseck am
Neckar erstrebenswert sein könnte. Auch Remseck steht
für ein Miteinander und sieht mit dem bereits vorhandenen
hohen Maß an bürgerschaftlichem Engagement ihre Aufgabe
darin, Flüchtlinge und Bürger zusammenzubringen und mit
Vereinen, Verbänden, Einrichtungen und anderen zusammen
diese Gemeinschaft weiterzuentwickeln und zu gestalten.
Die Fachgruppe Bürgerdienste/Ordnungsverwaltung muss jedes Jahr aufs Neue feststellen, dass viele Grundstückseigentümer bzw. Mieter oder Pächter bebauter oder unbebauter Grundstücke ihrer sogenannten Verkehrssicherungspflicht
nicht nachkommen. Dies hat zur Folge, dass der Bewuchs
in den Gehweg und/oder die Straße hineinwächst, Straßenlampen und Verkehrszeichen verdeckt werden und das Laub
der Bäume nicht weggeräumt wird.
Wir bitten daher die Eigentümer bzw. Mieter oder Pächter
bebauter und unbebauter Grundstücke:
Achten Sie darauf, dass sich Ihre Anpflanzungen hinter Ihrer
Grundstücksgrenze befinden. Über Gehwegen muss bis in
einer Höhe von 2,50 m, über Fahrbahnen bis in einer Höhe
4,50 m der Bewuchs zurückgeschnitten werden. Sind Verkehrzeichen, Straßenlampen oder Ampeln vorhanden, müssen diese ebenfalls vom Bewuchs befreit werden.
Impressum
Amtsblatt der Stadt Remseck am Neckar
Herausgeber: Stadt Remseck am Neckar, Fellbacher Str. 2,
71686 Remseck am Neckar, Tel. 07146 2890.
Erscheint wöchentlich, in der Regel donnerstags.
Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen
und Mitteilungen: Oberbürgermeister Dirk Schönberger, Fellbacher
Straße 2, 71686 Remseck am Neckar
Redaktion: Christiane Conzen, Tel. 07146 289150, Fax 07146 289199,
E-Mail: [email protected], Internet: www.remseck.de.
Redaktionsschluss für den redaktionellen Teil: Dienstag, 8.00 Uhr
Verantwortlich für den Anzeigenteil und „Was sonst noch interessiert“: Brigitte Nussbaum, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt.
Druck und Verlag: Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co.
KG, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 525-0,
Telefax 07033 2048 Internet: www.nussbaummedien.de.
Anzeigenannahme: [email protected],
Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr. Vertrieb (Abonnement und Zustellung): WDS
Pressevertrieb GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2, 71263 Weil der Stadt,
Tel. 07033 6924-0 oder 6924-13.
E-Mail: [email protected].
Internet: www.wdspressevertrieb.de
Amtsblatt Remseck · Nr. 44 · Donnerstag, 29. Oktober 2015
die verwaltung informiert
Liegt Laub auf dem Gehweg oder der Straße sind Sie
ebenfalls verpflichtet, dies zu entfernen. Die Gründe dafür
sind ganz einfach: Laub auf Gehwegen und Straßen können
vor allem bei nasser Witterung gefährliche Rutschpartien
verursachen.
Bitte beachten Sie, dass bei einem Schaden auch der Eigentümer bzw. Mieter oder Pächter eventuell haftbar gemacht werden kann.
Mobilitätsbefragung in Remseck a. N.
Die Stadt Remseck am Neckar wird im Februar 2016 eine
Verleihstation für Pedelecs an der Endhaltestelle der Stadtbahn U14 in Betrieb nehmen. Diese Station ist ein erster
Baustein im Rahmen umfassender Überlegungen zur Mobilität in unserer Stadt. Zur Ermittlung weiterer Verbesserungsmöglichkeiten hat die Stadt Remseck am Neckar im
Zusammenhang mit einem Projekt in der Region Stuttgart
die Möglichkeit, im Zuge einer Mobilitätsbefragung, Informationen zum aktuellen Mobilitätsverhalten und zu einer
möglichen Verbesserung des Mobilitätsangebots im Bereich
Fahrrad- und Pedelecstationen zu erheben. Mit der Durchführung der Befragung wurde die Innovationsberatung team
red Deutschland GmbH beauftragt. Bei dem Verfahren ist die
Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen in allen
Schritten sichergestellt.
Wie wird die Befragung durchgeführt? Die Stadt Remseck am Neckar zieht aus dem örtlichen Melderegister per
Zufallsauswahl eine Stichprobe von rund 3 000 Personen.
Diese Einwohner erhalten Ende Oktober ein Anschreiben
mit einem personalisierten Zugangscode über den sie bis
zum 13. November per Internet an der Befragung teilneh-
5
men können. Personen, die über keinen Internetzugang verfügen können sich zur Unterstützung an Claudia Peschen
wenden. Durch die direkte Teilnahme auf einem von team
red Deutschland GmbH zur Verfügung gestellten Server ist
die Anonymität gegenüber der Stadt Remseck am Neckar
gewahrt. Die Stadtverwaltung hat keinen Einblick darin, wer
an der Befragung teilgenommen hat und wer nicht. Nach
Abschluss der Befragung und erfolgter Auswertung durch
die team red Deutschland GmbH werden die Zugangscodes aus den erhobenen Informationen gelöscht, wodurch
die vollständige Anonymität der Daten sicher gestellt ist.
Mit der Auswertung erhält die Stadt Remseck am Neckar
einen Überblick über die Potentiale für weitere Abstell- und
Ausleihstationen für Fahrräder und Pedelecs im Stadtgebiet.
Die Stadt Remseck am Neckar bedankt sich bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern vorab herzlich für die Unterstützung. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Claudia
Peschen, Stabsstelle Projektmanagement und Bürgerbeteiligung, Telefon: 07146-289643, E-Mail: [email protected].
Redaktionsschluss beachten
Bitte denken Sie an die rechtzeitige Übermittlung
Ihrer Textbeiträge.
Foto: Michael Fuchs
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„ ...der jüngste
aus der Bürger.“
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Offener Treff im Haus der Bürger
6 Amtsblatt Remseck · Nr. 44 · Donnerstag, 29. Oktober 2015
Runder Tisch für Naturschutz und
Landschaftsplanung
Der „Runde Tisch für Naturschutz und Landschaftsplanung“, der
im November 2012 seine konstituierende Sitzung hatte, tagte
am 21. Oktober zum siebten Mal. Unter der Leitung von Claudia
Peschen, Stabsstelle Projektmanagement und Bürgerbeteiligung,
diskutierte das Gremium angeregt über verschiedenste Themen.
Zu Beginn der Sitzung begrüßte Oberbürgermeister Dirk
Schönberger die Anwesenden. Er betonte die Bedeutung des
Gremiums: die Fachleute des Runden Tischs Naturschutz und
Landschaftsplanung können sowohl der Stadtverwaltung als
auch der Bevölkerung ihr Wissen zum Thema Naturschutz und
Landschaftsplanung vermitteln, für diesen Bereich sensibilisieren und die Arbeit der Verwaltung unterstützen. Nachdem Anna
Stramm, als Landschaftsarchtektin im Fachbereich Tiefbau zuständig für „alle grünen Belange“, sich und ihre derzeitigen
Arbeitsschwerpunkte vorgestellt hatte, stellte Claudia Peschen
den aktuellen Planungsstand zur Remstal Gartenschau 2019
vor. Sie warb für die aktive Teilnahme an der zweiten Staffel
der Bürgerbeteiligung. Zur Ideenfindung für temporäre Anlagen
und Veranstaltungen im Jahr 2019 hatte bereits am 12. Oktober eine Ideenwerkstatt im Haus der Bürger stattgefunden. Die
Planungswerkstatt ist für Frühjahr 2016 geplant.
Anna Stramm berichtete über eine erfolgreiche Obstbaumpflanzaktion, die am 1. Oktober in Kooperation mit dem
Obst- und Gartenbauverein durchgeführt werden konnte.
Eine erfolgreiche Maßnahme, die auch im Jahr 2016 wieder
geplant ist. Die Bekämpfung des indischen Springkrauts
hatte das Gremium bereits in der Vergangenheit beschäftigt.
Bereits vor zwei Jahren waren Pflegemaßnahmen im Remstal
erfolgreich durchgeführt worden. Die Teilnehmerinnen und
Teilnehmer entwickelten die Idee eine „Markungsputzete
2016“ in deren Rahmen mit Unterstützung Ehrenamtlicher
Pflegemaßnahmen zur Bekämpfung des indischen Springkrauts im unteren Remstal durchführt werden könnten.
Im Anschluss berichtete Günther Glock, Vorsitzender des Obstund Gartenbauvereins Neckarrems e.V. unter anderem über den
Sachstand der „Obstbauminitiative Unteres Remstal“. Grundgedanke ist es, die Einnahmen aus den Obstbaumwiesen zu
erhöhen damit Pflege und Nachpflanzen im Bereich der Streuobstwiesen für die Besitzer lohnend sind. Ein Zwischenergebnis
der Bemühungen hierzu ist beispielsweise der „Remstal Saft“
mit einer Zulage zu Marktpreisen an die Produzenten mit gleichzeitiger Unterstützung der Vermarktung. Eine Idee, die auch
im Rahmen der Remstal Gartenschau 2019 unterstützt werden
kann. Auch die siebte Sitzung hat gezeigt, dass der „Runde
Tisch Naturschutz und Landschaftsplanung“ als beratendes Gremium eine wichtige Funktion einnimmt. In der Diskussion der
vorgestellten Projekte wurden wertvolle Hinweise gegeben, die
die Arbeit der Verwaltung konstruktiv unterstützen.
Die nächste Sitzung des Gremiums findet am Mittwoch, den
13. April 2016 statt. Hier sollen unter anderem die Themen
Remstal Gartenschau 2019, das Ackerrandstreifenprogramm,
die Makungsputzete 2016 und die Bearbeitung der landwirtschaftlichen Flächen unter die Lupe genommen werden.
Angebote für Familien
Vortrag für Eltern:
"Geschwister zwischen Liebe und Hass"
Alle Eltern sind am Donnerstag, 19.11., um
19.30 Uhr zum Vortrag "Blöder Esel, dumme Ziege" – Geschwister zwischen Liebe
und Hass" mit Sandra Sülzle-Stark eingeladen. Die Familie
ist der erste Platz im Leben, an dem Kinder lernen mit anderen Menschen umzugehen und mit ihnen auszukommen.
Sie können im Streit miteinander viel erfahren: die eigenen
Bedürfnisse durchzusetzen und sich abzugrenzen, aber auch
die Wünsche anderer zu respektieren, mit Niederlagen klar
zu kommen und Kompromisse zu schließen.
Die Referentin Sandra Sülzle-Stark ist systemische FamilienTherapeutin und arbeitet in der psychologischen Familienund Lebensberatung der Caritas Ludwigsburg-Hoheneck.
Ort: Haus der Bürger, Neckarstraße 56 in 71686 RemseckAldingen
die verwaltung informiert
weitere Termine
•6. Dezember 2015: Remsecker Weihnachtsmarkt am Rathaus
Neckarrems 11 – 18 Uhr
•Kinderclub für Grundschüler der Klassen 1 bis 4 im
Haus der Jugend jeden Dienstag von 14 – 17 Uhr.
Keine Anmeldung erforderlich.
•Januar 2016: Elterninformationsabend
„Computer- und Internetnutzung im Grundschulalter“
Haus der Jugend
Meslay-du-Maine-Straße 4
71686 Remseck
Ein Schwarzlicht-Theaterstück entwickelt und aufgeführt von
Schülern und Schülerinnen der 3. und 4. Klasse
Gefördert von der
35. Remsecker Weihnachtsmarkt
Alle Jahre wieder findet am 2. Advent der Remsecker Weihnachtsmarkt statt, in diesem Jahr also am Sonntag, 6. Dezember
2014, 11 bis 18 Uhr.
Teilnehmen können
alle
Schulklassen,
Jugendgruppen, Vereine und sonstige
in der Kinder- und
Jugendarbeit aktiven
Gruppen und Personen.
Da es sich nicht
um einen Markt im
eigentlichen
Sinne
handelt, sondern um
einen Bazar, müssen alle Erlöse für gemeinnützige Zwecke
verwendet werden (Klassenkasse, Jugendarbeit, Spenden o.Ä.).
Wer mit einem Stand dabei sein will, kann sich noch bis
zum 20. November 2015 anmelden.
Das Anmeldeformular zur Teilnahme am Weihnachtsmarkt ist
in diesem Heft nachfolgend abgedruckt. Es steht außerdem
im Internet unter www.remseck.de (Haus der Jugend) zum
Download bereit.
Amtsblatt Remseck · Nr. 44 · Donnerstag, 29. Oktober 2015
die verwaltung informiert
Anmeldung für den 35. Weihnachtsmarkt am
6. Dezember 2015 am Rathaus Neckarrems
An die
Stadtverwaltung Remseck am Neckar
Jugendreferat
Fellbacherstr. 2
71686 Remseck am Neckar
Hiermit melden wir uns für den Weihnachtsmarkt am Sonntag, 6. Dezember 2015 an.
Der Markt öffnet von 11 Uhr – 18 Uhr am Rathaus in Neckarrems.
Der Aufbau kann am Sonntag, den 6. Dezember, ab 8 Uhr erfolgen.
Anmeldeschluss ist der 20.11.2015.
Um das Erscheinungsbild des Weihnachtsmarktes wieder einheitlich zu gestalten, wäre
es schön, wenn alle Teilnehmer ihren Stand unter weiße Pavillons platzieren könnten.
Die Pavillons können entweder selbst mitgebracht oder beim Jugendreferat gegen
eine Gebühr von 10 € ausgeliehen werden. Bitte kreuzen Sie an, wenn Sie einen
Pavillon benötigen.
Gruppe/Verein:
__________________________________________________
Kontaktadresse:
__________________________________________________
Telefon / E-Mail:
__________________ / ______________________________
Wir möchten folgendes anbieten:
__________________________________________________
__________________________________________________
Größe des Standes (LängexBreite):
__________________________________________________
Wir benötigen folgendes Geschirr:
__________________________________________________
Stromanschluss:
Die Angaben bitte so genau wie möglich
angeben! Wenn Sie mehrere Geräte haben
tragen Sie diese bitte auf der Rückseite ein!
Drehstromgerät (z.B. Pizzaofen)
Anschlussstecker
________________________________ Anzahl: ______
CEE 16A
CEE 32A
CEE 63A
Wechselstrom (z.B. Waffeleisen)
Anschlussstecker
________________________________ Anzahl: ______
CEE 16A oder  Schukostecker
Pavillon benötigt:
neinja
Ort/Datum:
__________________________________________________
Unterschrift:
__________________________________________________
Anzahl: _________________
zurück per Fax an: 07146 289 449
zurück per Post an oben genannte Adresse
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8 Amtsblatt Remseck · Nr. 44 · Donnerstag, 29. Oktober 2015
die verwaltung informiert
Stromanschluss bei mehreren Geräten – alle Geräte bitte einzeln aufführen:
Stromanschluss:
Die Angaben bitte so genau wie möglich
angeben! Wenn Sie mehrere Geräte haben
tragen Sie diese bitte hier ein!
Drehstromgerät (z.B. Pizzaofen)
Anschlussstecker
________________________________ Anzahl: ______
CEE 16A
CEE 32A
CEE 63A
Drehstromgerät (z.B. Pizzaofen)
Anschlussstecker
________________________________ Anzahl: ______
CEE 16A
CEE 32A
CEE 63A
Drehstromgerät (z.B. Pizzaofen)
Anschlussstecker
________________________________ Anzahl: ______
CEE 16A
CEE 32A
CEE 63A
Wechselstrom (z.B. Waffeleisen)
Anschlussstecker
________________________________ Anzahl: ______
CEE 16A oder  Schukostecker
Wechselstrom (z.B. Waffeleisen)
Anschlussstecker
________________________________ Anzahl: ______
CEE 16A oder  Schukostecker
Wechselstrom (z.B. Waffeleisen)
Anschlussstecker
________________________________ Anzahl: ______
CEE 16A oder  Schukostecker
die verwaltung informiert
Amtsblatt Remseck · Nr. 44 · Donnerstag, 29. Oktober 2015
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Veranstaltungen November 2015
Wöchentliche bzw. regelmäßige Veranstaltung
Sonntag, 01.11.2015
10:30 Eine Tour von der Glems bis zur Enz
CIAO Club e. V.
14:30 Kreisliga A: TV Aldingen – DJK Ludwigsburg
Turnverein Aldingen 1898 e. V., Jahn-Sportplatz TV Aldingen
Montag, 02.11.2015
10:00 Word Kurs
Bürgerstiftung Remseck, Haus der Bürger
10:00 Englisch-Gesprächsrunde
Bürgerstiftung Remseck, Haus der Bürger
von 18:00 Selbsthilfegruppe Defi-Patienten
bis 20:00 Freundeskreis UNABHÄNGIGER Defi-Patienten e. V.,
Haus der Bürger
19:00 Schachabend
Bürgerstiftung Remseck, Haus der Bürger
Dienstag, 03.11.2015
von 09:30 5 Esslinger
bis 10:30 Bürgerstiftung Remseck, Gemeindehalle Aldingen
von 10:00 Offener Treff für Kinder bis 3 Jahre und Erwachsene
bis 12:00 Projekt im Bürgerschaftlichen Engagement, Haus der Bürger
von 10:00 PC Hilfe
bis 12:00 Bürgerstiftung Remseck, Haus der Bürger
18:00 Tauschbörsen-Stammtisch
Projekt im Bürgerschaftlichen Engagement, Haus der Bürger
Mittwoch, 04.11.2015
von 09:30 Literaturkreis
bis 11:30 Projekt im Bürgerschaftlichen Engagement, Haus der Bürger
von 09:30 Handarbeitstreff
bis 12:00 Bürgerstiftung Remseck, Haus der Bürger
14:30 Bürgerhauscafé
Projekt im Bürgerschaftlichen Engagement, Haus der Bürger
von 14:30 Seniorenclub Hochdorf
bis 16:30 Seniorenclub Hochdorf, Ev. Gemeindehaus
14:30 Canasta
Bürgerstiftung Remseck, Haus der Bürger
Donnerstag, 05.11.2015
von 09:30 Treffen der Aquarellfreunde
bis 12:30 Projekt im Bereich Bürgerschaftliches Engagement,
Haus der Bürger
13:00 Englisch Kommunikation I
Bürgerstiftung Remseck, Haus der Bürger
14:00 Englisch Kommunikation II
Bürgerstiftung Remseck, Haus der Bürger
14:30 Skat und Binokel
Bürgerstiftung Remseck, Haus der Bürger
14:30 Gedächtnistraining Hochdorf
Bürgerstiftung Remseck, Bürgersaal Schloß Hochdorf
15:15 Englisch Kommunikation III
Bürgerstiftung Remseck, Haus der Bürger
Freitag, 06.11.2015
von 10:00 Kurs: von der Kamera zum PC
bis 12:00 Bürgerstiftung Remseck, Haus der Bürger
von 15:30 DRK Blutspende
bis 19:30 DRK-Ortsverein Neckargröningen-Aldingen-Neckarrems,
Gemeindehalle Neckarrems
18:00 Thearterherbst Aufführung
Jugendreferat, Haus der Jugend
Samstag, 07.11.2015
12:00 Thearterherbst Aufführung
Jugendreferat, Haus der Jugend
14:30 Verbandsliga VfB Neckarrems-Fußball – TSV Essingen
VfB Neckarrems – Fußball in Remseck am Neckar e. V.,
Layher Arena, Remseck-Neckarrems
Sonntag, 08.11.2015
10:45 Tageswanderung Hessigheim Schloss Liebenstein
Schwäbischer Albverein Ortsgruppe Remseck, Treffpunkt
Rathaus Neckarrems
11:00 Kirbe-Fest
Liederkranz Neckargröningen e. V., Ev. Gemeindehaus
Dienstag, 10.11.2015
14:45 Vorlesestunde Bücherei Aldingen
Bücherei Aldingen / Projekt im Bürgerschaftlichen Engagement,
Bücherei Aldingen
18:30 Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik
Stadt Remseck am Neckar, Rathaus
19:00 Frauenkreis Hochberg – Vortrag im Nikolaussaal
Katholische Kirchengemeinde, Katholische Kirche St. Nikolaus
und Barbara Kirche Hochberg
19:00 Shiatsu Vortrag
Bürgerstiftung Remseck, Haus der Bürger
Mittwoch, 11.11.2015
14:00 Rund um die Kartoffel
Landfrauenverein Neckargröningen, Ev. Gemeindehaus
Neckargröningen
17:00 MVA Martini Laternenumzug mit den Aldinger
Kindergärten
Musikverein Aldingen e. V. / Blasorchester Remseck,
Laternenumzug durch Aldingen mit Endpunkt bei der
Aldinger Gemeindehalle
17:30 St. Martin Umzug in Neckargröningen
Katholische Kirchengemeinde
von 19:00 Tauschabend
bis 21:00 Briefmarkenverein Remseck a. N. e. V., Haus der Bürger
(Treffpunkt 2. OG)
19:30 Frauenkreis Poppenweiler – Vortrag
Ökumensiche Veranstaltung, Ev. Gemeindehaus
Donnerstag, 12.11.2015
10:00 Gedächtnistraining Aldingen
Bürgerstiftung Remseck, Haus der Bürger
von 10:00 Sozialpsychiatrischer Dienst
bis 12:00 Landratsamt Ludwigsburg, Dezernat Gesundheit
und Verbraucherschutz, Haus der Bürger
14:30 Gedächtnistraining Aldingen
Bürgerstiftung Remseck, Haus der Bürger
16:00 Kegeln
Bürgerstiftung Remseck, Katholisches
Gemeindezentrum Neckarrems
von 16:00 Hochberger Lese-Bastel-Lach-Mittag
bis 17:00 Ortsbücherei Hochberg
18:30 Sitzung des Verwaltungsausschusses
Stadt Remseck am Neckar, Rathaus
Freitag, 13.11.2015
16:00 Vorlesestunde Bücherei Hochdorf
Bücherei Hochdorf / Projekt im Bürgerschaftlichen
Engagement, Bücherei Hochdorf
10 Amtsblatt Remseck · Nr. 44 · Donnerstag, 29. Oktober 2015
Samstag, 14.11.2015
von 09:00 Heimspieltag BG Remseck
bis 17:45 BG Remseck e. V. (Basketball), Neckarschule Aldingen
von 14:00 13. Gebraucht-Spielsachen-Markt Remseck
bis 16:00 Fördergemeinschaft Jugend und Kultur Remseck e. V.,
Bürgerhalle Hochberg
19:30 Heimkampf KVA Remseck
Kraftsportverein Remseck e. V., Sporthalle Aldingen
19:30 Filmabend Patagonien
Naturschutzbund Deutschland Gruppe Remseck,
Haus der Bürger
Sonntag, 15.11.2015
Volkstrauertag
14:30 Kreisliga A: TV Aldingen – SKV Hochberg
Turnverein Aldingen 1898 e. V., Jahn-Sportplatz TV Aldingen
Montag, 16.11.2015 16.11.2015
15:15 Vorlesestunde Bücherei Neckarrems
Bücherei Neckarrems / Projekt im Bürgerschaftlichen
Engagement, Bücherei Neckarrems
Dienstag, 17.11.2015
18:30 Sitzung des Gemeinderats
Stadt Remseck am Neckar, Rathaus
19:00 Rollstuhl – Rollator und andere Hilfsmittel
Bürgerstiftung Remseck, Haus der Bürger
Mittwoch, 18.11.2015
10:30 Besenwanderung nach Poppenweiler
Schwäbischer Albverein Ortsgruppe Remseck,
Treffpunkt Parkplatz Neues Feuerwehrhaus Neckarrems
14:00 No net hudla! (Terminänderung!!)
Landfrauenverein Neckargröningen, Ev. Gemeindehaus
Neckargröningen
Donnerstag, 19.11.2015
09:30 Frauenfrühstück
im Ev. Gemeindehaus Neckargröningen
18:30 Gedenkgottesdienst für die Verstorbenen
des Jahres 2015
Katholische Kirchengemeinde, Versöhnungskirche Neckarrems
Samstag, 21.11.2015
14:30 Verbandsliga VfB Neckarrems-Fußball – TSV Berg
VfB Neckarrems – Fußball in Remseck am Neckar e. V.,
Layher Arena, Remseck-Neckarrems
von 17:00 Heimspieltag der BG Remseck
bis 21:30 BG Remseck e. V. (Basketball), Lise-Meitner-Gymnasium
19:30 TVA-Jahresfeier
Turnverein Aldingen 1898 e. V., Gemeindehalle Aldingen
von 19:30 TOP-Spiel: 2.Regionalliga Südwest-Süd
bis 21:00 BG Remseck e. V. (Basketball), Lise-Meitner-Gymnasium
die verwaltung informiert
Sonntag, 22.11.2015
Totensonntag
10:30 Taufsonntag in Hochberg
Katholische Kirchengemeinde, Katholische Kirche St. Nikolaus
und Barbara Kirche Hochberg
von 11:30 Glühmoschtmärktle en d’r Scheuer
bis 16:00 Scheuer in der Kornwestheimer Straße 23
Dienstag, 24.11.2015
15:15 Vorlesestunde Bücherei Neckargröningen
Bücherei Neckargröningen / Projekt im Bürgerschaftlichen
Engagement, Bücherei Neckargröningen
18:30 Sitzung des Betriebsausschusses
Stadt Remseck am Neckar, Rathaus
Mittwoch, 25.11.2015
14:30 Schaubacken mit dem Neckarremser Landfrauenverein
Remser Heimatverein e. V.
von 17:30 Jugendtreff
bis 19:00 Briefmarkenverein Remseck a. N. e. V., Haus der Bürger
(Treffpunkt 2. OG)
19:00 Mittwochskonzert der Jugendmusikschule Remseck
Jugendmusikschule der Stadt Remseck, Alte Gemeindehalle
Hochberg
19:30 Stefanuskreis – “Verzeihen, eine heilsame Kraft”
Katholische Kirchengemeinde, Katholisches Gemeindezentrum
Neckarrems
Donnerstag, 26.11.2015
10:00 Volksliedersingen
Bürgerstiftung Remseck, Haus der Bürger
Samstag, 28.11.2015
von 09:00 Kartenvorverkauf
bis 12:00 Turn- und Sportverein Neckargröningen e. V., Vereinszimmer
TSV Neckargröningen
von 09:30 Heimspieltag der BG Remseck
bis 15:30 BG Remseck e. V. (Basketball), Lise-Meitner-Gymnasium
Sonntag, 29.11.2015
10:00 Umrahmung Gottesdienst
Ev. Martinskirche
10:30 Familiengottesdienst in der Versöhnungskirche
Neckarrems
Katholische Kirchengemeinde, Versöhnungskirche Neckarrems
11:00 Gemeinschaftssiegerehrung Rems-Murr Kart Jugend
Motorsportclub Aldingen e. V., Gemeindehalle Aldingen
14:30 Kreisliga A: TV Aldingen – FV Dersim Sport Ludwigsburg
Turnverein Aldingen 1898 e. V., Jahn-Sportplatz TV Aldingen
18:00 Barberlights – Benefiz- Adventskonzert
Barberlights Remseck e. V., Margaretenkirche
Montag, 30.11.2015
10:00 Englisch-Gesprächsrunde
Bürgerstiftung Remseck, Haus der Bürger
Alle Veranstaltungstermine in Remseck stehen auch immer tagesaktuell im Veranstaltungskalender
im Internet unter www.remseck.de
Veröffentlicht werden können nur Termine, die für die Allgemeinheit offen sind und die in Remseck stattfinden.
Die Termine müssen bis zum 3. Sonntag des Vormonats im Internet mit Ort, Uhrzeit und Veranstalter eingepflegt sein.
die verwaltung informiert
Bürgerschaftliches Engagement
Bürozeiten Haus der Bürger
Montag geschlossen
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag bis Freitag von 14.30 Uhr bis 17.30 Uhr
Wer sich ehrenamtlich einbringen möchte, Fragen oder Anregungen hat oder wer einfach nur neugierig auf das Haus der
Bürger und die dort stattfindenden Projekte und Veranstaltungen ist, kann sich gerne melden: Telefon 07146 280-249,
E-Mail: [email protected].
Wir unterstützen und begleiten Sie gerne bei der Suche nach
geeigneten Angeboten oder auch der Umsetzung eigener Ideen.
Seniorenclub sucht dringend neue Leitung
Organisieren Sie gerne gemütliche
Kaffeenachmittage, kennen Sie
schöne Ausflugsziele und haben
Sie viele Ideen für ein buntes Programm: Vorträge, Musik, Geselliges Beisammensein?
Dann sind Sie hier genau richtig!
Der Seniorenclub in Hochberg
sucht noch immer dringend eine
Foto: Sturm/pixelio
neue Leitung. Gerne können auch
mehrere Personen zusammen die Organisation übernehmen.
Die Treffen sind einmal im Monat nachmittags im evangelischen Gemeindehaus in Hochberg.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Wir freuen uns auf Sie!
Melden Sie sich doch einfach gleich im Haus der Bürger Telefon
07146/280249 oder per E-Mail: [email protected]
Aktive 55plus Remseck und drum herum
Unter dem Motto: „Wir surfen mit viel Schwung, im VVS-Gebiet
herum“ soll es nach der Planung ein weiteres Mal mit öffentlichen eine abwechslungsreiche, interessante Runde, diesmal
südlich und östlich um Stuttgart herum, geben, wobei wir sicher
viel erleben und entdecken können. Und die vorhandenen Lücken werden wir wieder gemütlich erwandern. So „surfen“ wir
in Mühlhausen, Mönchfeld, Stuttgarter Innenstadt, Fernsehturm,
Waldau mit Mittagseinkehr, Nellingen, Esslingen mit Kaffeepause/Bummel, Untertürkheim und Öffingen, von wo wir dann zum
Ausgangspunkt zurück marschieren. Die Strecken zu Fuß sind
insgesamt ca. 10 km lang, es geht auf befestigten Wegen.
Treffpunkt ist Donnerstag, der 5.11.2015 um 10.15 Uhr an der
Endhaltestelle U14, Abfahrt mit der U14 um 10.27 Uhr. Der
Unkostenbeitrag beläuft sich auf 5 Euro, er beinhaltet auch alle
Fahrten. Eine verbindliche Anmeldung ist unter Tel. 071465094
erforderlich. Peter-Jürgen Gauß
Von Mensch zu Mensch
Der Vortrag am 7. Oktober hat allen Anwesenden viel Spaß
gemacht. Der nächste Literaturkreis findet am 4. November
2015 im Haus der Bürger ab 9.30 Uhr statt.
Dieses Mal geht es um das Buch von Joachim Fuchsberger, der das Buch „Älter werden ist nichts für Feiglinge“
geschrieben hat. Wie immer sind Interessierte herzlich dazu
eingeladen. Weitere Infos erhalten Sie von Walter Dietz oder
im Haus der Bürger, Tel. 07146 280249
AK Asyl
Kontaktadressen
Kornelia Vonier-Hoffkamp, Öffentlichkeitsarbeit, [email protected],
Telefon 07146 871676
Familie Meyer, Sachspenden, [email protected],
Telefon 07146 285507
Jasmine Finckh, Freizeitaktivitäten, [email protected],
Telefon 07141 871250
Amtsblatt Remseck · Nr. 44 · Donnerstag, 29. Oktober 2015
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Dankeschön
Wir bedanken uns ganz herzlich für die überaus großzügige Spende von 500 € des Teams des Kinderkleiderbazars
Neckargröningen. Das Geld kommt zweckgebunden den
Flüchtlingskindern von Neckargröningen zugute und weitere
eingegangene Spenden.
Immer wieder werden die Flüchtlinge zu Veranstaltungen eingeladen. Ein herzliches Dankeschön allen, die dazu einladen
und denen, die die Flüchtlinge begleiten. Es ist ein schönes
Zeichen für die Flüchtlinge und eine gute Möglichkeit, dass
sie in unser städtisches Alltagsleben integriert werden.
Mahnwache am 20.10. in Neckargröningen
Nicht jeder fand die Idee einer Mahnwache am Abend nach
dem Brand im ehemaligen Gasthaus Lamm gut, vor allem,
da auch unklar war, ob diese Tat einen fremdenfeindlichen
Hintergrund hat. Die Zahl aber von über 500 Menschen, die
am Abend zur Mahnwache gekommen waren, hat gezeigt,
dass es ein großes Bedürfnis war zum Ausdruck zu bringen,
wie erschrocken wir alle über die Brandlegung und über die
damit verbundene Gefährdung der Flüchtlinge, genauso aber
auch unserer Hilfskräfte, waren. Auch die Presse nahm dies
in ihrer Berichterstattung positiv wahr und so wurde Remseck, das es mit dem Brandanschlag bis in die Tagesthemen
geschafft hat, nicht nur im Kontext eines möglicherweise
fremdenfeindlichen Hintergrunds wahrgenommen, sondern
als Beispiel dafür, gleich ein Zeichen gesetzt zu haben. Am
allerwichtigsten aber waren die Reaktionen der Flüchtlinge
selber, die zahlreich dabei waren und sehr beeindruckt waren von der Mahnwache und diesem Zeichen der Solidarität und sich dafür bedankt haben, vor allem auch bei der
Bevölkerung, die sie hier in Remseck in überwiegender Zahl
sehr freundlich und entgegenkommend willkommen geheißen
hat.
Informationsveranstaltung geplante Gemeinschaftsunterkunft
in Hochberg am 26.10.
Die alte Gemeindehalle in Hochberg war sehr gut gefüllt,
das Interesse war groß daran, was in Hochberg geplant
wird. Das Landratsamt informierte über die aktuelle Situation
im Landkreis Ludwigsburg, Oberbürgermeister Schönberger
sprach für die Stadt, die Wohnbau Kornwestheim stellte ihre
Pläne vor, die eine zweigeteilte Unterkunft mit unterschiedlich großen Appartements und Gemeinschaftsräumen für 50
Personen vorsehen und sich gut an den Ort einfügen. Herr
Prasky, Leiter des Polizeireviers Kornwestheim, stellte das
Zehn-Punkte-Programm des Polizeipräsidiums Ludwigsburg
vor, das versucht, präventiv zu arbeiten durch verschiedenste Maßnahmen im Kontakt mit den Flüchtlingen und
den an der Flüchtlingsarbeit beteiligten Gruppen. Der AK
Asyl informierte über seine Arbeit mit den Flüchtlingen in
Neckargröningen und Aldingen. Schwerpunkt des Abends
war sachliche Information, unterbrochen von einer längeren
Pause, die dazu diente, Fragen zu sammeln an die anwesenden ReferentInnen und ins Gespräch zu kommen mit
den anwesenden Mitgliedern des AKs, den ReferentInnen
und untereinander. Die Unterkunft wird im Herbst 2016 fertiggestellt sein.
Besuch bei „Kaffee und Tee“ am Freitag, 23. Oktober
Die Gäste in der Unterkunft für Asylbewerber in Neckargröningen waren schon versammelt, als sich ein sehr großer
weißer Schuh mit schwarzer Spitze zur Türe hereinschob,
der zweite folgte gleich. Ein lachendes rundes Gesicht mit
roten Backen und einer kugelrunden roten Nase erschien.
Der Clown begrüßte alle Kinder mit Handschlag. Ganz nebenbei holte er den ersten Luftballon aus dem Koffer, blies
ihn auf und verwandelte ihn in einen kleinen Hund. Ein
kleines rotes Tuch flatterte gerade noch durch die Luft und
schon war es verschwunden. Viele aufmerksame Augen verfolgten jede Bewegung und doch verschwand das Tuch zur
großen Freude aller eigensinnig immer wieder, um an anderer Stelle wieder aufzutauchen. Zwei Luftballons verwandelten sich „summ, summ, summ“ in Bienen, während wir das
Lied von der Biene sangen. Seifenblasen schwebten durch
die Luft und platzten mit einem kleinen „plopp“. Behutsam
fing der Clown eine auf und schloss die Hand über ihr.
12 Amtsblatt Remseck · Nr. 44 · Donnerstag, 29. Oktober 2015
Als er die Hände öffnete, lag dort seifenblasengleich eine
durchsichtige Kugel und hüpft energisch davon. Bei Kaffee
und Kuchen schwebte anschließend noch die eine oder andere Seifenblase vorbei.
Lieber Clown, lieber Ludger Hoffkamp, danke für diesen Besuch, der bei manchen von uns die schweren Gedanken der
letzten Tage zerstreute und dem Lachen wieder Raum gab.
Vielen Dank auch allen anderen Besuchern fürs Kommen
und für die Kuchenspenden. Auch einige der neuen Bewohner der Unterkunft in Aldingen waren zu Besuch. Wir freuen
uns sehr darüber.
„Kaffee und Tee“
Nächster Termin:
Freitag, 6. November
zwischen 16 und 18 Uhr
Sie möchten die Arbeit des AK
Asyls unterstützen? Über Ihre
aktive Teilnahme hinaus können
Sie das gerne auch mit einer
Foto: Michael Jünemann/
Spende tun: pixelio.de
Spendenkonto:
Kath. Kirchengemeinde Hochberg
IBAN DE34 6045 0050 0000 1391 15 - Stichwort AK Asyl
die verwaltung informiert
Am Dienstag, 10. November, um 19 Uhr stellt Ihnen Frau
Speerschneider Shiatsu, ein Teilgebiet der Traditionellen Chinesischen Medizin vor.
Das Gedankengut des über Jahrtausende überlieferten chinesischen Wissens über Medizin diente den Japanern als
Basis für eigene Heilmethoden. So entwickelte sich Shiatsu,
shi= Finger, astu= Druck. Es handelt sich um eine ganzheitliche Körperbehandlung, welche danach trachtet, die Harmonie des Körper- und/oder Seelengleichgewichtes wieder
herzustellen. (gesch ichtlich, philosophische Hintergründe,
Prinzip von Ying und Yang, Meridiane und Akupunkturpunkte, praktische Vorführung)
Die Veranstaltung findet im Eva-Mayr-Stihl-Saal im Haus der
Bürger statt. Die Teilnahme ist wie immer bei unseren Veranstaltungen für Sie kostenlos. Wir freuen uns über Ihr Interesse.
Bürgerstiftung Remseck
Elke Stickel
Kontaktadressen
Kornelia Vonier-Hoffkamp, Öffentlichkeitsarbeit [email protected]
Tel. 07146/871676
Familie Meyer, Sachspenden [email protected]
Tel. 07146/285507
Jasmine Finckh, Freizeitaktivitäten [email protected]
Tel. 07141/871250
Nachbarschaftliche
Tauschbörse Remseck
Nicht vergessen: ordentliche Mitgliederversammlung
Wie bereits ausführlich beschrieben, findet im Rahmen des
Tauschtreffs/Stammtisch am Dienstag, den 3. November 2015,
um 18.00 Uhr, die ordentliche Mitgliederversammlung der
Nachbarschaftlichen Tauschbörse Remseck im Haus der Bürger, Remseck-Aldingen, Neckarstraße 56, statt. Wir bitten alle
Mitglieder, daran teilzunehmen. Auf der Tagesordnung stehen:
Jahresbericht – Finanzbericht – Bericht Rechnungsprüfer –
Entlastung Vorstand – Neuwahlen und Verschiedenes.
Hilfe bei der Eingabe Ihrer Daten ins Cyclos-Programm
Denken Sie bitte daran, Ihre Daten und Inserate (Angebot/
Nachfrage) ins neue Cyclos-Programm einzustellen. Wenn
Sie dabei Hilfe brauchen, rufen Sie an oder schreiben uns
eine Mail. Wir helfen Ihnen gerne. Wir wissen, dass es für
den einen oder anderen nicht so einfach ist, diese Daten
einzubringen.
So erreichen Sie uns
Alle Informationen – und auch der Downloadbutton für das
neue Cyclos-Programm – der Nachbarschaftlichen Tauschbörse Remseck stehen auf unserer Homepage www.tauschboerse-remseck.de. Telefonisch sind wir jederzeit für Sie
unter 07146/91653 da. Per E-Mail erreichen Sie uns unter
[email protected]. (RBE)
Bürgerstiftung Remseck
Zum Auftakt der diesjährigen Aktion Wunschbaum 2015 laden wir Sie zum Benefizkonzert am Freitag, 13. November
recht herzlich ein. Mehr Informationen zur Aktion finden Sie in
der Ausgabe vom 5. November hier in der Remseck-Woche.
Remsecker Gesundheitswochen
Im Rahmen der Remsecker Gesundheitswochen 2015 können wir wieder verschiedene Vorträge anbieten:
Amtliches
Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplan
„Haldenstraße / August-Lämmle-Straße“
Im Ortsteil Hochberg
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs
Der Gemeinderat der Stadt Remseck am Neckar hat am
27. Oktober 2015 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des
Bebauungsplans und den Entwurf der zusammen mit ihm
aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Der Planbereich wird begrenzt
im Norden: durch die Waldallee
im Osten: durch die Grenzen der Bebauungspläne „Silcherstraße – Schwalbenweg – Drosselweg“, „östliche
Schillerstraße“, „östliche Silcherstraße“, „Waldallee – Silcherstraße – Spatzenweg“ und „Finkenweg“ der Stadt Remseck am Neckar
im Westen und Süden: d
urch die Lindenstraße und einen
öffentlichen Fußgängerweg
die verwaltung informiert
Für den Planbereich ist der Lageplan vom 30. September 2014
maßgebend. Er ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
Der Entwurf des Bebauungsplans wird mit Textteil und dem
Entwurf der Satzung der zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften sowie der Begründung mit Umweltbericht und der Übersichtsbegehung
Artenschutz in der Zeit vom
09. November 2015 bis 08. Dezember 2015
im Dezernat II – Fachgruppe Bauverwaltung der Großen Kreisstadt Remseck am Neckar, Verwaltungssitz Hochberg, Erdgeschoss, Neckaraue 9, 71686 Remseck am Neckar öffentlich
ausgelegt. Hinweis: die Unterlagen stehen auch auf unserer
Homepage www.stadt-remseck.de zum Download bereit.
Während dieser Auslegungsfrist können innerhalb der üblichen Dienstzeiten die Unterlagen eingesehen und Anregungen vorgebracht werden.
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits
vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen:
Im Rahmen des Umweltberichtes und der Übersichtsbegehung Artenschutz:
- Schutzgut Tiere und Pflanzen
Informationen zu Biotoptypen und artenschutzrechtliche
Aspekte zu Vögeln, Reptilien und Fledermäusen
Weitere Informationen bezüglich der Übersichtbegehung
zum Artenschutz
- Schutzgut Boden
Informationen zum Versiegelungsgrad
- Schutzgut Wasser
Informationen zum Grundwasser, Versickerungsmöglichkeiten, Dachbegründung
- Schutzgut Klima und Luft
Informationen zur Lage im Klimabezirk, Klima-Analyse
- Schutzgut Landschatz
Informationen über die Auswirkungen der Bebauung
- Schutzgut Mensch
Informationen zu Abgas- und Lärmbelästigungen
- Wechselwirkung zwischen den Schutzgütern
Negativ verstärkende Wechselwirkungen sind im Plangebiet nicht zu erwarten
Amtsblatt Remseck · Nr. 44 · Donnerstag, 29. Oktober 2015
13
Umweltrelevante Stellungnahmen:
- Stellungnahme des Regierungspräsidiums Stuttgart vom
03. August 2015 mit Hinweis darauf, dass Naturschutzgebiete und Flächen des Artenschutzprogramms BadenWürttemberg nicht betroffen sind von diesem Vorhaben
- Stellungnahme zum Umweltbericht des Landratsamt Ludwigsburg, Naturschutz vom 25. August 2015 mit Hinweis
darauf, die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen, die aus
dem Ökokonto entnommen werden, konkret zu benennen
- Stellungnahme zum Artenschutz des Landratsamt Ludwigsburg, Naturschutz vom 25. August 2015 mit Hinweis darauf, dass bei Sanierungs- und Abrissarbeiten oder bei der
Beseitigung von Vegetationsstrukturen artenschutzrechtliche Maßnahmen erforderlich werden können und diese
mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt werden
sollten
Alle umweltbezogenen Informationen werden zusammen mit
dem Bebauungsplan ausgelegt.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Abgabe der Anschrift des Verfassers
zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben
können.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit
ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom
Antragsteller im Rahmen der Beteiligung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht
werden können.
Remseck am Neckar, den 29. Oktober 2015
gez.
Karl-Heinz Balzer
Erster Bürgermeister
Einschränkungen von Tanz und Festen an den
Feiertagen im November
Nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Sonn- und
Feiertage (FTG) in der derzeit gültigen Fassung sind im
Monat November die Feier- und Gedenktage besonders geschützt. Im Einzelnen gelten folgende Bestimmungen:
Allerheiligen (1.11.) und Volkstrauertag (15.11.)
Keine öffentlichen Tanzunterhaltungen und keine Tanzunterhaltungen von Vereinen und geschlossenen Gesellschaften
in Wirtschaftsräumen von 3.00 Uhr bis 24.00 Uhr (§§ 10
Abs. 1,11 FTG).
Buß- und Bettag (18.11)
Der Buß- und Bettag ist seit 1995 kein gesetzlicher, sondern
ein rein kirchlicher Feiertag.
Die Bestimmungen über die Feiertagsruhe gelten aber weiterhin.
In der Nähe von Kirchen und anderen dem Gottesdienst
dienenden Gebäuden sind für die Zeit von 17 bis 21 Uhr
alle Handlungen zu vermeiden, die geeignet sind, den Gottesdienst zu stören (§ 7 Abs. 1 FTG).
Am Totensonntag (22.11.)
sind verboten:
1.öffentliche Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb,
die über den Schank- und Speisebetrieb hinausgehen;
2.sonstige öffentliche Veranstaltungen, soweit sie nicht der
Würdigung des Feiertages oder einem höheren Interesse
der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung dienen;
3.
öffentliche Sportveranstaltungen bis 13.00 Uhr (§ 8 Abs.
1 FTG).
Weiter sind öffentliche Tanzunterhaltungen sowie Tanzunterhaltungen von Vereinen und geschlossenen Gesellschaften
in Wirtschaftsräumen von 3.00 Uhr bis 24.00 Uhr verboten
(§§ 10 Abs. 1, 11 FTG).
14 Amtsblatt Remseck · Nr. 44 · Donnerstag, 29. Oktober 2015
Aufgrund des seit 21.11.2012 gültigen Landesglücksspielgesetzes wird darauf hingewiesen, dass Spielbanken, Spielhallen und vergleichbare Einrichtungen an Allerheiligen (1. November 2015) und am Volkstrauertag (15. November 2015),
Buß- und Bettag (18. November 2015) sowie Totensonntag
(22. November 2015) geschlossen sein müssen.
Diese Regelung betrifft auch Geldspielgeräte, die in Gaststätten aufgestellt sind. Diese Geräte dürfen an diesen Tagen
ebenfalls nicht betrieben werden.
Um Beachtung wird gebeten.
Öffentliche Bekanntmachung
Satzung Wasserverband Rems
Präambel:
Die Rems ist auf weiten Strecken ein naturfernes, im Wesentlichen den technischen Zwecken der Vorflut dienendes Gewässer. Das Hochwasserschutzkonzept und der Verbandsplan des WV Rems orientieren sich daher nicht nur an
den Nutzungszielen des Menschen, sondern bezieht auch
die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege
mit ein. Daher legte die Planungsgemeinschaft Rems mit
der Integrierten Flussgebietsuntersuchung Rems (IFU Rems)
1995 ein ökologisch abgeprüftes Hochwasserschutzkonzept
und 1996 ein ökologisches Gewässerentwicklungskonzept
für den gesamten 80 km langen Remslauf vor.
Das Hochwasserschutzkonzept der IFU Rems strebt einen
Hochwasserschutz an, der einem ca. 100-jährlichen Abfluss
entspricht.
Jeder Gewässerausbau hat eine Abflussverschärfung für die
Unterlieger zur Folge. Es ist deshalb Ziel des Wasserverbandes, den Abfluss soweit als möglich durch Rückhaltung zu
dämpfen. Zusätzlich zum Hochwasserschutz strebt der Wasserverband Rems die Aufwertung der Gewässerlandschaft
und die ökologische Verbesserung der Rems an.
Nachdem bis zum Jahre 2008 die drei Hochwasserrückhalteräume
- 1 Schwäbisch Gmünd/Reichenhof,
- 9 Lorch/Waldhausen und
- 6 Schorndorf/Winterbach
errichtet worden waren, entstanden Überlegungen, den
Rückhalteraum 4 erst auf der Grundlage einer Fortschreibung des Verbandsplans zu realisieren. In der Verbandsversammlung am 27.3.2012 wurde dazu einstimmig der Grundsatzbeschluss gefasst:
„Der Wasserverband Rems hält fest an den Verbandsaufgaben:
- Hochwasserschutz an der Rems durch Realisierung
der überörtlichen Hochwasserschutzmaßnahmen des
Hochwasserschutzkonzepts der IFU Rems 1997
- Örtlicher Hochwasserschutz bebauter Ortslagen
oberhalb des Stauraums 1, der nicht durch zentrale
Rückhaltungen erreicht werden kann
- Ökologische Gewässerentwicklung der Rems und der
Mündungsbereiche der Seitengewässer
Verbandsziel ist der Schutz der Ortslagen bei einem 100-jährlichen Hochwasser der Rems.“
Die Verbandsversammlung hat deshalb in Folge dieses Beschlusses am 16. Mai 2013 auf der Grundlage der „Fortschreibung des Verbandsplans für einen 100-jährlichen
Hochwasserschutz im Remstal Teil 1 Mai 2013“ des Ingenieurbüros Brandt-Gerdes-Sitzmann einstimmig die Fortsetzung
des Verbandsprogramms in drei Prioritätsstufen beschlossen.
Das Verbandsprogramm ist in § 5 Abs. 4 konkretisiert.
Basierend auf dieser Fortschreibung des Verbandsplans Teil
1 und des Teil 2 „Ökologisches Gewässerentwicklungskonzept“ in der von der Verbandsversammlung beschlossenen
Fassung wurde die Satzung des Verbands vom 12.3.1998
neu gefasst.
die verwaltung informiert
Satzung Wasserverband Rems
I. Grundlagen des Verbandes
§ 1 Name, Sitz
§ 2 Mitglieder und Verbandsgebiet
§ 3 Aufgaben
§ 4 Pflichten der Verbandsmitglieder
§ 5
Unternehmen, Plan, Lagerbuch
II. Organisation des Verbandes
§ 6 Organe
§ 7 Verbandsversammlung
§ 8 E
ntscheidungen,
Stimmrecht in der Verbandsversammlung
§ 9 Vorstand
§ 10 Verbandsgeschäftsführer
§ 11 Eilentscheidungen
§ 12 Verbandsschau
III. Haushalt und Beiträge des Verbandes
§ 13 Haushaltsplan
§ 14 Prüfung der Haushaltsrechnung
§ 15 Beiträge
§ 16 Beitragsverhältnisse
§ 17 Kassenverwaltung
§ 18 Verbandsinterne Förderung von Maßnahmen
IV. Bekanntmachung, Satzungsänderung und staatliche
Aufsicht des Verbandes
§ 19
Bekanntmachung
§ 20 Änderung der Satzung
§ 21 Staatliche Aufsicht
§ 22 Schiedsstelle
Anlagen:
1. Liste der Verbandsmitglieder
2. Übersichtskarte der potentiellen Rückhaltestandorte für den
überörtlichen Hochwasserschutz und des Verbandsgebiets
3. Maßnahmenliste des örtlichen Hochwasserschutzes
4. Beitragsschlüssel 1 - örtlicher Hochwasserschutz, ökologische Gewässerentwicklung und Verbandsverwaltung/
Sonstiges
5. Liste der besiedelten Flussuferlängen
6. Entstehung, Fortentwicklung und Realisierung der Hochwasserschutzkonzeption des Wasserverbands Rems und
seiner Satzung
I. Grundlagen des Verbandes
§1
Name, Sitz
Der Verband führt den Namen Wasserverband Rems. Er hat
seinen Sitz in Schorndorf. Er ist ein Wasserverband im Sinne
des Wasserverbandsgesetzes (WVG).
§2
Mitglieder und Verbandsgebiet
(1) Die Mitglieder des Verbands sind in der Anlage 1 genannt.
(2) Das Verbandsgebiet wird durch die Gebiete der Mitgliederstädte und -gemeinden gebildet. soweit sie im Einzugsgebiet der Rems liegen. Das Verbandsgebiet ist in
der als Anlage 2 beigefügten Karte dargestellt.
(3) Der Verband ist nach der Gründung für weitere Mitglieder
offen (WVG §§ 23, 25). Eine Aufhebung der Mitgliedschaft ist möglich (WVG § 24).
§3
Aufgaben
(1) Aufgabe des Verbands ist die Herstellung und der Betrieb
des technischen Hochwasserschutzes im Verbandsgebiet
sowie die ökologische Gewässerentwicklung entsprechend nachfolgenden Regelungen mit dem Ziel eines
gleichwertigen an einem statistisch 100-jährlichen Hochwasserabfluss orientierten Hochwasserschutzes.
(2) Die Planungsergebnisse der Integrierten Flussgebietsuntersuchung Rems (IFU Rems) Stand 1997, die ergänzende Untersuchung „Hochwasserschutz am Oberlauf der
Rems“ von 2003/2004, die Fortschreibung des Hochwas-
die verwaltung informiert
serschutzkonzepts Mai 2013 und des ökologischen Entwicklungskonzepts in der von der Verbandsversammlung
beschlossenen Fassung stellen die Grundlage der Verbandsziele und der Verbandsaufgaben dar. Die erforderlichen Maßnahmen sind in den Anlagen 2 und 3 genannt.
(3) Der Verband hat die Aufgaben:
(a) den Hochwasserschutz an der Rems durch Bau und
Betriebder überörtlichen Hochwasserschutzmaßnahmen des Hochwasserschutzkonzeptes Rems zu
verbessern,
(b) den örtlichen Hochwasserschutz bebauter Ortslagen
an der Rems einschließlich der Mündungsbereiche
der Remszuflüsse, der nicht durch zentrale Rückhaltungen erreicht werden kann, zu verbessern, finanziell
zu fördern und zu unterstützen. Als Mündungsbereich
gilt ein Zufluss, soweit er durch Rückstau aus der
Rems bei einem 100-jährlichen Hochwasser überflutet
werden kann.
(c) die ökologische Gewässerentwicklung der Rems sowie der Mündungsbereiche der Remszuflüsse nach
dem Gewässerentwicklungskonzept der IFU Rems,
dessen Fortschreibung und den Grundsätzen der naturnahen Gewässerentwicklung voranzutreiben.
Hierzu verpflichtet sich der Verband, ökologische
Verbesserungen insbesondere aus dem Gewässerentwicklungskonzept zu realisieren und die ökologischen
Verbesserungsmaßnahmen der Mitglieder an der Rems
sowie den Mündungsbereichen der Nebengewässer finanziell zu fördern und zu unterstützen. Des weiteren
sollen die naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen, welche im Zuge der Umsetzung der Aufgaben
nach (a) und (b) erforderlich sind, für die ökologische
Gewässerentwicklung der Rems und ihrer Zuflüsse
eingesetzt werden.
(1)
(2)
(3)
(4)
(5)
§4
Pflichten der Verbandsmitglieder
Die Verbandsmitglieder unterstützen den Verband bei
der Wahrnehmung seiner Aufgaben und leisten Amtshilfe
im Rahmen ihrer Zuständigkeiten. Notwendige Mitwirkungen zur Verwirklichung der Verbandsziele dürfen nur aus
wichtigem Grund verweigert werden.
Die Verbandsmitglieder sollen, die für die Verbandsun
ternehmen benötigten Flächen in der Bauleitplanung berücksichtigen und von Bebauung frei halten.
Die Verbandsmitglieder sind bestrebt, die auf ihrem Gemeindegebiet erforderlichen naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen vorrangig durch Maßnahmen der IFU Rems
bzw. deren Fortschreibung zu verwirklichen und die ökologische Gewässerentwicklung der Rems zu unterstützen.
Die Verbandsmitglieder haben den Wasserverband unverzüglich von Veränderungen zu benachrichtigen, die sich
auf die Verbandsanlagen auswirken, deren Wirksamkeit
beeinträchtigen oder die Erfüllung der Verbandsaufgaben
erschweren können. Die Pflicht zur unverzüglichen Benachrichtigung gilt auch bei Änderungen mit möglichen
Auswirkungen auf die Beitragsschlüssel.
Der Verband ist berechtigt, Grundstücke, welche die
dingliche Mitgliedschaft begründen, zu betreten und zu
benutzen, soweit dies für die Durchführung des Unternehmens erforderlich ist.
§5
Unternehmen, Plan, Lagerbuch
(1)(a) Die Unternehmen des Verbandes für den überörtlichen Hochwasserschutz werden nach den im Hochwasserschutzkonzept
vorgeschlagenen
Prioritäten
durchgeführt. Die Verbandsversammlung kann Abweichungen von den im Hochwasserschutzkonzept vorgeschlagenen Prioritäten gemäß § 8 beschließen. Die
vorgesehenen Standorte mit Rückhalteräumen sind in
der Übersichtskarte in Anlage 2 dargestellt.
(b) Ein Antrag auf Planfeststellung zur Durchführung der
Unternehmen des Verbandes darf nur mit vorheriger
schriftlicher Zustimmung der Belegenheitsgemeinde
gestellt werden. Der Vorstand bittet die Belegenheitsgemeinde, die Zustimmung zu erteilen und setzt
Amtsblatt Remseck · Nr. 44 · Donnerstag, 29. Oktober 2015
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hierfür eine angemessene Frist. Die Zustimmung gilt
mit Fristablauf als erteilt. Die Frist beginnt mit dem
Eingang des vollständigen Antrags bei der Belegenheitsgemeinde. Die Belegenheitsgemeinde darf die
Zustimmung nur verweigern, wenn die Durchführung
des Unternehmens auf dem Gemeindegebiet erhebliche Belange der Gemeinde, insbesondere Belange einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung,
der städtebaulichen Gestaltung oder der Entwicklung des Orts- und Landschaftsbildes oder Belange
der weiteren Verbesserung des Hochwasserschutzes
entgegenstehen. Vor einer förmlichen Versagung der
Zustimmung hat die Gemeinde gemäß § 22 das Regierungspräsidium Stuttgart als Schiedsstelle anzurufen. Der Gemeinderat der Belegenheitsgemeinde ist
über einen Vermittlungsvorschlag der Schiedsstelle
vor seiner Beschlussfassung über die Versagung der
Zustimmung zu unterrichten. Die Gründe für die Versagung der Zustimmung sind schriftlich darzulegen.
(c) Der Verband führt für den örtlichen Hochwasserschutz
nach § 3 Abs. 3 b Unternehmen aus, soweit das Verbandsziel nicht durch Rückhaltungen zu erreichen ist . Im
Übrigen erfolgt ausschließlich eine finanzielle Förderung in
Rahmen der vorgegebenen Möglichkeiten. Als Plan dient
die Maßnahmenliste („IFU Rems“ und „Hochwasserschutz
am Oberlauf der Rems“) in Anlage 3. Weitere Maßnahmen
können nach fachtechnischer Prüfung mit Zustimmung der
Verbandsversammlung aufgenommen werden.
(d) Die Unternehmen des Verbandes für die ökologische Gewässerentwicklung werden im Rahmen der finanziellen
Möglichkeiten unter Berücksichtigung der im Gewässerentwicklungskonzept vorgegebenen Prioritäten durchgeführt
(e) Die verbandsinterne Förderung richtet sich nach § 18 der
Satzung.
(2) Die jeweiligen Fachverwaltungen werden zur Beratung der
Verbandsunternehmen herangezogen. Für die zu bauenden Hochwasserrückhalteräume sind vor Inbetriebnahme
Betriebsvorschriften und Dienstanweisungen im Einvernehmen mit dem Regierungspräsidium und der zuständigen Unteren Wasserbehörde aufzustellen und einzuführen.
(3) Die Arbeitsaufteilung bei der Unterhaltung und dem Betrieb der Hochwasserrückhalteräume am Gewässer I.
Ordnung wird in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg als Träger der Unterhaltungslast (WG § 49 Abs. 1) und dem Verband als
Eigentümer (WG § 48) geregelt.
Verbandsaufgaben können auf einzelne Mitglieder, insbesondere die anliegenden Städte und Gemeinden übertragen werden. Der Verband regelt dies in öffentlichrechtlichen Verträgen.
(4) Das Hochwasserschutzkonzept nach der Fortschreibung
2013 soll in folgenden Prioritätsstufen realisiert werden:
Priorität 1
HRB 4 Plüderhausen/Urbach
HRB 5 Urbach/Schorndorf
Hochwasserschutzdämme Plüderhausen
Einmündungsbereich Urbach
Priorität 2
HRB 7 Nord Winterbach/Remshalden
HRB 8 Süd Remshalden/Weinstadt
Hochwasserschutzdämme Waiblingen-Beinstein
Weitere innerörtliche Hochwasserschutzmaßnahmen,
soweit das Schutzziel durch Rückhaltungen nicht erreicht wird
Priorität 3
HRB 7 Süd Winterbach/Remshalden
HRB 8 Nord Remshalden/Weinstadt
HRB 2 östlich Lorch
HRB 3 Waldhausen/Plüderhausen
Die Fortschreibung und Ergänzung der Unternehmen und
Pläne bedarf der Beschlussfassung der Verbandsversammlung und der Zustimmung der Aufsichtsbehörde.
(5) Der Verband führt ein Lagerbuch mit einem Verzeichnis
der Verbandsanlagen und dem Grundstückseigentum des
Verbandes.
16 Amtsblatt Remseck · Nr. 44 · Donnerstag, 29. Oktober 2015
die verwaltung informiert
II. Organisation des Verbandes
§6
Organe
Organe des Verbandes sind die Versammlung der Verbandsmitglieder (Verbandsversammlung) und der Vorstand.
(2) F
ür die Beschlussfähigkeit genügt die Anwesenheit von
einem Drittel der Mitglieder (WVG § 48 Abs. 2).
(3) Jedes Mitglied hat eine Stimme.
§7
Verbandsversammlung
(1) Die Verbandsversammlung besteht aus den gesetzlichen
Vertretern der Verbandsmitglieder sowie einem Vertreter
des Landes (Regierungspräsidium Stuttgart). Die gesetzlichen Vertreter können je einen Vertreter bestimmen.
Sachkundige Personen können widerruflich als beratende
Mitglieder berufen oder im Einzelfall zu den Beratungen
hinzugezogen werden. Die Geschäftsführer nehmen an
den Verbandsversammlungen mit beratender Stimme teil.
(2) Die Verbandsversammlung hat die folgenden Aufgaben: a) Wahl und Abberufung des Vorstandsvorsitzenden und
der Stellvertreter,
b) Beschlussfassung über Änderungen der Satzung, des
Unternehmens, die Fortschreibung und Ergänzung des
Plans, wie insbesondere Abweichungen von den im
Hochwasserschutzkonzept vorgesehenen Prioritäten (§
5 Abs. 1 a), weitere Maßnahmen des örtlichen Hochwasserschutzes (§ 5 Abs. 1 c) oder der Aufgaben
sowie über die Grundsätze der Geschäftspolitik,
c) Beschlussfassung über die Umgestaltung und Auflösung des Verbandes,
d) Festsetzung des Haushaltsplans sowie von Nachtragshaushaltsplänen,
e) Einspruch gegen eine Zwangsfestsetzung des Haushaltsplans,
f) Entlastung des Vorstandes,
g) Festsetzung von Vergütungen für Vorstandsmitglieder,
h) Beschlussfassung über Rechtsgeschäfte zwischen Vorstandsmitgliedern und dem Verband,
i) Beratung des Vorstandes in allen wichtigen Angelegenheiten,
j) Festsetzung der im Haushaltsjahr zu realisierenden Verbandsmaßnahmen und der Maßnahmen von Verbandsmitgliedern, die durch den Verband unterstützt werden
(verbandsinterne Förderung),
k) sonstige Angelegenheiten, die wegen ihrer besonderen
Wichtigkeit vom Vorstand zur Beschlussfassung vorgelegt werden,
l) Bestellung der Geschäftsführer und Festlegung der
Vergütung,
m) V
erabschiedung einer Geschäftsordnung,
n) Wahl eines Schaubeauftragten für die Verbandsschau.
(3) Die Verbandsversammlung wird durch den Vorstandsvorsitzenden mindestens einmal im Jahr einberufen und geleitet. Der Vorstandsvorsitzende lädt die Aufsichtsbehörde
und die zuständigen Fachbehörden hierzu ein.
(4) Außerordentliche Verbandsversammlungen können auf
Verlangen des Landes oder beider Landkreise oder eines
Drittels der sonstigen Mitglieder durch den Vorstandsvorsitzenden einberufen werden.
(5) Die Verbandsversammlungen sind mit einer Frist von 2
Wochen unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen.
In dringenden Fällen kann die Frist verkürzt werden.
Die Verbandsversammlung findet grundsätzlich öffentlich
statt. Nichtöffentlich ist zu verhandeln, wenn die Verbandsversammlung dies beschließt, das öffentliche Wohl
oder berechtigte Interessen einzelner dies erfordern.
(6) Die Verbandsversammlungen werden protokolliert. Jedes
Protokoll ist durch den Vorstandsvorsitzenden sowie den
Schriftführer zu unterzeichnen und den Mitgliedern zur
Kenntnis zu geben. Das Protokoll soll spätestens in der
nächsten Sitzung vorliegen.
(1)
§8
Entscheidungen, Stimmrecht in der Verbandsversammlung
(1) Die Verbandsversammlung beschließt mit der Mehrheit
der Stimmen der anwesenden Mitglieder einschließlich
der Zustimmung des Landes. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung. Die Vertretung der Mitglieder in der Versammlung erfolgt durch eine (stimmberechtigte) Person.
(2)
(3)
(4)
(5)
(6)
(7)
(8)
§9
Vorstand
Der Vorstand setzt sich zusammen aus dem Vorsitzenden,
dem ersten, dem zweiten und dem dritten Stellvertreter
sowie einem Vertreter des Landes (Regierungspräsidium
Stuttgart). Der Vorstand kann Vertreter von Mitgliedsgemeinden, auf deren Markung Planungen oder Baumaßnahmen im Gange sind, als beratende Verbandsmitglieder ohne Stimmrecht bestellen.Der Vorstandsvorsitzende
ist Verbandsvorsteher (WVG § 52 Abs. 1).
Der Vorsitzende und seine Stellvertreter werden auf 5 Jahre
aus den Vertretern der Verbandsmitglieder in Person gewählt.
Der Vorsitzende beruft den Vorstand nach Bedarf, min
destens jedoch einmal jährlich, zu Sitzungen ein. Die
Geschäftsführer und die Vertreter der Aufsichtsbehörde
nehmen an der Vorstandssitzung mit beratender Stimme
teil. Die Vorstandsmitglieder haben je 1 Stimme. Der Vorstand beschließt mit der Mehrheit seiner Stimmen sowie
der Zustimmung des Landes. Die Beschlußfähigkeit liegt
nur vor, wenn mehr als die Hälfte der Stimmberechtigten
anwesend sind.
Ist ein Mitglied des Vorstands nicht mehr Vertreter ei
nes Verbandsmitglieds, scheidet dieses Vorstandsmitglied
aus. Für den Rest der Amtszeit wählt die Verbandsversammlung ein neues Vorstandsmitglied.
Der Vorstand vertritt den Verband nach außen. Die Vertretung erfolgt durch den Vorsitzenden und mindestens ein
weiteres Vorstandsmitglied. Die Geschäftsordnung kann
Vertretungsbefugnisse dem Geschäftsführer zuweisen.
Der Vorstand leitet den Verband. Der Vorstand kann Aufgaben an die Geschäftsführer delegieren. Näheres regelt
die Geschäftsordnung.
Der Vorstand kann bei Bedarf über- oder außerplanmä
ßige Ausgaben bis zu 50.000 EUR tätigen. Die Bewirtschaftungsbefugnis des Vorstandes beträgt 250.000 EUR.
Der Vorstand legt der Verbandsversammlung die Haus
haltsrechnung und den Prüfbericht nach § 14 vor. Diese
beschließt über die Entlastung des Vorstandes.
§ 10
Verbandsgeschäftsführer und weitere Aufgabenträger
(1) Die Verbandsversammlung bestellt einen oder mehrere
Geschäftsführer.
(2) Die Zuständigkeiten der Geschäftsführer werden im Einzelnen durch die Verbandsversammlung in einer Geschäftsordnung festgelegt.
(3) Die Geschäftsführer erhalten für ihre Tätigkeit eine Vergütung, deren Höhe die Verbandsversammlung festlegt.
(4) Die Verbandsversammlung bestellt einen Betriebsbeauftragten.
§ 11
Eilentscheidungen
In dringenden Angelegenheiten der Verbandsversammlung,
deren Erledigung auch nicht bis zu einer ohne Frist und
formlos einberufenen Sitzung aufgeschoben werden kann,
entscheidet der Vorstandsvorsitzende an Stelle der Verbandsversammlung. Die Gründe für die Eilentscheidung und
die Art der Erledigung sind den Mitgliedern der Verbandsversammlung unverzüglich, spätestens in der nächsten Sitzung,
mitzuteilen. Das Gleiche gilt für Angelegenheiten, für deren
Entscheidung der Vorstand zuständig ist.
§ 12
Verbandsschau
(1) Zur Feststellung des Zustandes der von dem Verband zu
betreuenden Anlagen, Gewässer und Grundstücken im
Rahmen der Aufga ben des Verbandes führt der Verband
3-jährlich eine Verbandsschau durch. Der Schaubeauftragte leitet die Verbandsschau.
Zu den Verbandsschauen werden Vertreter der Belegenheitsgemeinden, des Regierungspräsidiums Stuttgart und
der Unteren Wasserbehörde eingeladen.
die verwaltung informiert
Die Unterhaltung der Hochwasserrückhalteräume wird
vertraglich (§ 5 Abs. 5 der Satzung) zwischen dem Land
und dem Verband geregelt. Hierdurch gewonnene Erkenntnisse des Landes über den Zustand der Rückhalteräume werden dem Verband zu der Verbandsschau zur
Verfügung gestellt. Hierzu wird der Termin der Verbandsschau mit dem Land abgestimmt.
(2) Der Schaubeauftragte wird durch die Verbandsversammlung für 5 Jahre gewählt.
(3) Der Vorstand macht Ort und Zeit der Schau rechtzeitig
bekannt. Die Mitglieder des Verbandes sind berechtigt,
an der Schau teilzunehmen.
(4) Über den Verlauf und das Ergebnis der Schau ist eine
Niederschrift zu fertigen, die vom Schaubeauftragten zu
unterzeichnen ist. Die Niederschrift ist den Teilnehmern
der Verbandsschau und den Belegenheitsgemeinden zu
übersenden.
(5) Der Vorstand hat die Behebung der Mängel zu veranlassen. Die Beseitigung der Mängel ist der Unteren Wasserbehörde anzuzeigen.
III. Haushalt und Beiträge des Verbandes
§ 13
Haushaltsplan
(1) Für Haushaltsplan, Rechnungslegung und Prüfung gelten die Bestimmungen der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg entsprechend (AGWVG § 2 Abs. 5).
(2) Die Verbandsversammlung setzt für jedes Rechnungsjahr den Haushaltsplan des Verbandes und nach Bedarf
Nachträge dazu fest. Der Vorstand stellt ihn so rechtzeitig auf, dass die Verbandsversammlung vor Beginn
des Rechnungsjahres über ihn beschließen kann. Der
Vorstand legt den Haushaltsplan und die Nachträge der
Aufsichtsbehörde vor. Der Haushaltsplan soll spätestens
einen Monat vor Beginn eines jeden Haushaltsjahres vorliegen.
(3) Das Haushaltsjahr ist das Kalenderjahr.
(4) Für den örtlichen Hochwasserschutz, die ökologische Gewässerentwicklung und die Verbandsverwaltung / Sonstiges wird jährlich ein Etat über Verbandsbeiträge bereitgestellt. Es ist anzustreben, dreiviertel dieser Summe
für den örtlichen Hochwasserschutz und die ökologische
Gewässerentwicklung bereitzustellen. Der Beitrag nach
Anlage 4 wird entsprechend der Inflationsrate regelmäßig
angepasst.
Die im Haushaltsplan hierfür eingestellten, jedoch nicht
verausgabte Mittel, werden in einer Rücklage für den
örtlichen Hochwasserschutz und die ökologische Gewässerentwicklung angesammelt.
(5) Der Vorstand bewirkt Ausgaben, die im Haushaltsplan
nicht oder noch nicht festgesetzt sind, wenn der Verband
dazu verpflichtet ist und ein Aufschub erhebliche Nachteile bringen würde.
(6) Alle Einnahmen des Verbandes sind zur Bestreitung der
Ausgaben für die Verbandsaufgaben zu verwenden.
§ 14
Prüfung der Haushaltsrechnung
(1) Der Vorstand stellt die Rechnung über die Einnahmen
und Ausgaben des vergangenen Rechnungsjahres gemäß dem Haushaltsplan auf und gibt sie zur Prüfung
im folgenden Rechnungsjahr mit allen Unterlagen an die
Aufsichtsbehörde (AGWVG § 2 Abs. 5).
(2) Der Prüfbericht der Aufsichtsbehörde wird der Verbandsversammlung vorgelegt.
§ 15
Beiträge
(1) Die Mitglieder haben an den Verband die Beiträge zu
leisten, die zur Erfüllung seiner Aufgaben, seiner Verbindlichkeiten und zu einer ordentlichen Haushaltsführung
erforderlich sind. Der Vorstand veranlagt alljährlich die
in Anlage 1 genannten Mitglieder zu den Jahresbeiträgen nach den in § 16 festgelegten Grundsätzen. Diese
werden durch Beschluss des Haushaltsplans gültig. Das
Land ist beitragsfreies Mitglied.
Amtsblatt Remseck · Nr. 44 · Donnerstag, 29. Oktober 2015
17
(2) E
igentümer von Anlagen, die nicht Verbandsmitglieder
sind, aber von dem Verbandsunternehmen Vorteile haben, sind gemäß § 28 Abs. 3 WVG nach Maßgabe ihres
Vorteils zu Geldbeiträgen heranzuziehen. Der Verband hat
die Zustimmung der Aufsichtsbehörde dazu einzuholen.
(3) Der Verband führt ein Beitragsbuch. Dieses enthält den
Beitragsstand, die Beitragsschlüssel, die Veranlagungsregeln und erforderliche Erläuterungen. Das Beitragsbuch
wird für die Dauer der Verbandsversammlung zur Einsicht
ausgelegt.
(4) Beiträge sind durch die Mitglieder innerhalb von 4 Wochen nach Beschluss des Haushaltsplans selbständig zu
entrichten. Bei nicht rechtzeitiger Beitragszahlung werden
Säumniszuschläge nach den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes von Baden-Württemberg erhoben.
Die Vollstreckung erfolgt nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes. (5) Gegen die Beitragsermittlung kann Widerspruch erhoben
werden. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Die Verbandsversammlung entscheidet über den
Widerspruch.
§ 16
Beitragsverhältnis
(1) Für die Aufgaben des überörtlichen Hochwasserschutzes, soweit sie nicht durch Fördermittel des Landes
finanziert sind, werden die Beiträge unterteilt nach Investitionskosten zur Umsetzung einer Maßnahme sowie
Kosten für den Betrieb und Nutzungsentschädigungen
ermittelt.
Die Kosten werden wie nachfolgend aufgeführt über den
Solidarbeitrag und einen Nutzerbeitrag auf die Städte
und Gemeinden (nicht die Landkreise) aufgeteilt.
Investitions- Betriebskosten
kosten
und Nutzungsentschädigungen
Wichtung
Wichtung
Faktor
Solidarbeitrag
5 %
0 %
Solidarschlüssel der
Städte/Ge-meinden
(ohne Landkreise)
analog Abs. (2)
Nutzerbeitrag
95 %
100 %
N =
Qred x LSiedlung
100 %
100 %
Qred = R
eduktion des Hochwasserabflusses im besiedelten
Bereich. Für jede Maßnahme wird die Abflussreduktion unter Berücksichtigung des durch die Realisierung veränderten Abflussverhaltens anhand des
Flussgebietsmodell ermittelt.
LSiedlung = besiedelte Flußlänge (Anlage 5)
Die anliegenden Städte und Gemeinden der einzelnen Rückhalteräume erhalten für die Einschränkung ihrer Flächennutzung maximal je 2 % der durch den Verband zu tragenden
Maßnahmenkosten als Bonus. Durch die Bonusgutschrift
kann jedoch kein Guthaben erreicht werden. Damit ergeben
sich maximal 4 % Bonus (bei zwei Belegenheitsgemeinden),
der auf den Solidar- und Nutzerbeitrag umgelegt wird.
Bestehende Hochwasserschutzbauwerke (z.B. Dämme) der
Städte und Gemeinden, welche Bestandteil einer Hochwasserschutzmaßnahme des Wasserverbandes werden, werden
als Vorleistung angerechnet. Die von der Stadt/Gemeinde
aufgewandten Herstellungskosten werden den Baukosten
der Verbandsmaßnahmen zugeschlagen. Die Aufteilung dieser gesamten Investitionskosten auf die Mitglieder erfolgt
dann entsprechend dem oben genannten Beitragsschlüssel.
Die Vorleistungen (Herstellungskosten) der Städte und Gemeinden werden mit den so ermittelten Beiträgen verrechnet.
(2) Für die Aufgaben örtlicher Hochwasserschutz, ökologische
Gewässerentwicklung und Verbandsverwaltung/Sonstiges
werden die Beiträge für den im Haushaltsplan festgesetzten
Etat (§ 13 Abs. 4) über den nachfolgenden Umlageschlüssel
ermittelt. Die Umlage setzt sich zusammen aus:
- einem Sockelbetrag von 2.250 EUR je Kommune und
18 Amtsblatt Remseck · Nr. 44 · Donnerstag, 29. Oktober 2015
- e
inem Solidarbeitrag der Städte und Gemeinden sowie der
Landkreise. Der Solidarschlüssel der Städte und Gemeinden basiert auf der Größe der Markungsfläche (Entwässerungspotential) und der Rems-Flußlänge auf der Gemarkung. Der Solidarbeitrag des Rems-Murr-Kreises beträgt
4.500 EUR und der des Ostalbkreises 3.500 EUR.
Der Beitragsschlüssel ist in Anlage 4 dargestellt.
(3) Für die Aufgaben des örtlichen Hochwasserschutzes
werden die Investitionskosten, soweit sie nicht durch Fördermittel von Dritten finanziert sind, zu 5 % als Solidarbeitrag nach dem Solidarschlüssel der Städte/Gemeinden (ohne
Landkreise) analog Abs. (2) und zu 95 % auf die Belegenheitsgemeinde aufgeteilt. Die Betriebs- und Unterhaltungskosten werden bis auf die vom Land Baden-Württemberg
am Gewässer I. Ordnung zu erbringenden Leistungen von
der Belegenheitsgemeinde getragen.
§ 17
Kassenverwaltung
Die Kassenverwaltung wird in der Geschäftsordnung geregelt. Auszahlungen erfolgen nur nach Anweisung des Vorstandsvorsitzenden im Rahmen des Haushaltsplans.
§ 18
Verbandsinterne Förderung von Maßnahmen
(1) Maßnahmen der Verbandsmitglieder für den örtlichen
Hochwasserschutz und die ökologische Gewässerentwicklung an der Rems (§§ 3, 5) können durch den Verband
finanziell gefördert werden. Hierzu weist der Verband in
seinem Haushaltsplan Mittel aus.
(2) Entscheidungen über die Verbandsförderung trifft die
Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes im
Zuge der Haushaltsplanung.
(3) Förderanträge der Verbandsmitglieder müssen dem Vorstand zwei Monate vor der Festsetzung des Haushaltes
zugehen. Maßgaben über die Form des Antrages und
die weiteren Fördermodalitäten z.B. die Fördersätze werden durch den Vorstand erstellt und den Mitgliedern zur
Kenntnis gegeben.
die verwaltung informiert
§ 22
Schiedsstelle
Für Streitigkeiten unter Verbandsmitgliedern oder zwischen
Verband und einzelnen Verbandsmitgliedern über die in dieser Satzung geregelten Rechte und Pflichten haben die
Verbandsmitglieder oder der Verband vor einer gerichtlichen
Geltendmachung ihrer Ansprüche das Regierungspräsidium
Stuttgart als Schiedsstelle anzurufen. Die Verbandsmitglieder
oder der Verband können ihre Ansprüche auf dem Rechtsweg erst dann geltend machen, wenn
a) das Regierungspräsidium Stuttgart eine Schlichtung als
Schiedsstelle verweigert oder
b) sich die Parteien mit einem Schlichtungsvorschlag des
Regierungspräsidiums, dem möglichst eine mündliche
Verhandlung zwischen den streitenden Parteien vorausgegangen ist, nicht innerhalb der vom Regierungspräsidium
gesetzten Frist einverstanden erklärt haben.
Ausgefertigt: Schorndorf, 8. Juni 2015
Verbandsvorsteher:
Matthias Klopfer, Oberbürgermeister
Anlage 1
Liste der Verbandsmitglieder
Remsanliegerkommunen
Essingen
Mögglingen
Schwäbisch Gmünd
Lorch
Plüderhausen
Urbach
Schorndorf
Winterbach
Remshalden
Weinstadt
Waiblingen
Remseck
Weitere Mitglieder
Ostalbkreis
Rems-Murr-Kreis
Land Baden-Württemberg,
vertreten durch das Regierungspräsidium Stuttgart
IV. Bekanntmachung, Satzungsänderung und
staatliche Aufsicht des Verbandes
§ 19
Bekanntmachungen
Die öffentlichen Bekanntmachungen des Wasserverbandes
erfolgen im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg.
(1)
(2)
(3)
(4)
§ 20
Änderung der Satzung
Die Verbandsversammlung kann eine Änderung der Sat
zung beschließen. Es genügt die Mehrheit der anwesenden Stimmen einschließlich der Zustimmung des Landes.
Folgende Beschlüsse bedürfen einer qualifizierten Mehr
heit der Verbandsversammlung:
(a) Der Beschluss über eine Änderung der Aufgaben des
Verbandes bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der
anwesenden Stimmen einschließlich der Zustimmung
des Landes.
(b) Der Beschluß über die Änderung der Beitragsverhältnisse gem. § 16 der Verbandssatzung bedarf einer
Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Stimmen
einschließlich der Zustimmung des Landes und der
Landkreise.
Die Satzungsänderungen bedürfen der Genehmigung der
Aufsichtsbehörde. Die Aufsichtsbehörde macht die Ergänzung und die Änderung bekannt (WVG § 58).
Die Aufsichtsbehörde kann eine Änderung der Satzung
aus Gründen des öffentlichen Interesses fordern (WVG
§ 59).
§ 21
Staatliche Aufsicht
(1) Der Wasserverband steht unter der Aufsicht der unteren
Verwaltungsbehörde, in deren Bezirk der Verband seinen
Sitz hat.
(2) Die Fachverwaltungen beraten den Verband und werden
zu den Verbandsentscheidungen gehört.
Anlage 3
Maßnahmenliste des örtlichen Hochwasserschutzes
Diese Liste ist ein Auszug aus dem Erläuterungsbericht der
integrierten Flussgebietsuntersuchung Rems (Mappe I Kapitel
6.5.) und der Fortschreibung des Verbandsplans vom Mai
2013 (Abschnitt 6.4). Ausführliche Beschreibungen und Maßnahmenvorschläge sind darin enthalten.
Mögglingen
•Gärtnerei Schmid, rechts der Rems: Beginn der Ausuferungen und Einstau der Brücke ab HQ30
•Holzbetrieb Hieber, links der Rems: Rems ufert am Sportplatz (vor Holzsteg) ab ca. HQ5o aus, wahrscheinlich gefährdet der Abfluss über den Sportplatz den Holzbetrieb
•kritischer Bereich bei km 69 + 300 mit Überflutung der B 29,
da Steilstrecke sich erheblich verflacht
•Weitere Eindeichungsmaßnahmen nach dem Konzept des
Ingenieurbüros Bäuerle.
Amtsblatt Remseck · Nr. 44 · Donnerstag, 29. Oktober 2015
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Plüderhausen
•Einstau Mittlere Brücke (km 36 + 235)
•Sportgelände, Engstelle (km 35 + 300 links)
•Sportgelände, Engstelle (km 35 + 200 links)
Urbach
•Ausuferung der Rems durch Rückstau im Unterlauf des
Urbachs in das Gewerbegebiet an der Wasenstraße
19
Waiblingen
•Beinstein: Erhöhung/Sanierung Remsdeiche zwischen Brücke Mühlweg und Karrbachmündung
•Waiblingen-Ost: Schutz der Sportanlagen westlich der B14
zwischen Rems-km 12,650 und 12,300
Beitragsschlüssel 1
Anlage 4
- Örtlicher Hochwasserschutz, ökologische Gewässerentwicklung und Verbandsverwaltung / Sonstiges
Verteilung des Etats auf die Kommunen und die Landkreise:
- der Sockelbetrag je Kommune beträgt - die kommunale Solidarverteilung richtet sich nach dem Flächenanteil und der Rems-Flußlänge
- der Solidarbeitrag des Rems-Murr-Kreises beträgt
des Ostalbkreises Städte Gemeinden
Kreise
Spalte
Rems-Murr-Kreis
Ostalbkreis
Essingen
Mögglingen
Schw. Gmünd
Lorch
Plüderhausen
Urbach
Schorndorf
Winterbach
Remshalden
Weinstadt
Waiblingen
Remseck
Summen
Kommunen
- Flächen und
Flußlänge
(aus PG Rems)
1
%
3,7
3,1
15,9
7,5
3,9
3,3
5,7
3,8
3,3
5,2
10,0
1,8
67,20%*
Solidarverteilung
Sockelbetrag
2
%
3
€
4,2
3,5
18,1
8,5
4,4
3,8
6,5
4,3
3,8
5,9
11,4
2,0
76,40**
2.250
2.250
2.250
2.250
2.250
2.250
2.250
2.250
2.250
2.250
2.250
2.250
27.000
Solidarbeitrag
4
€
4.500
3.500
3.573
2.978
15.399
7.232
3.743
3.233
5.530
3.658
3.233
5.020
9.699
1.702
73.000
Gesamt
5
€
4.500
3.500
5.823
5.228
17.649
9.482
5.993
5.483
7.780
5.908
5.483
7.270
11.949
3.952
100.000
2.250 €.
4.500 €,
3.500 €.
Städte
Gemeinden
Kreise
Rems-Murr-Kreis
Ostalbkreis
Essingen/OAK
Mögglingen/OAK
Schw. Gmünd/OAK
Lorch/OAK
Plüderhausen/RMK
Urbach/RMK
Schorndorf/RMK
Winterbach/RMK
Remshalden/RMK
Weinstadt/RMK
Waiblingen/RMK
Remseck/LB
Summen
* Prozentsätze anlog dem Beitragsschlüssel der PG Rems
** berücksichtigt man Böbingen (Teilnahme zurückgestellt) ergeben sich 80% kommunaler Anteil. Ein Prozentpunkt (hier
gerundet) ergibt einen Solidarbeitragsanteil in Höhe von 851 €.
Liste der besiedelten
Flußuferlängen
In der nachfolgenden Tabelle sind
die Gewässerabschnitte innerhalb
der einzelnen Ortslagen angegeben;
dabei wurde zwischen linker und
rechter Uferseite (in Fließrichtung)
differenziert.
Ermittlung der maßgebenden
Längen:
- jedes Ufer wird mit 50 %
bewertet
- bei Grünanlagen u.a. wird die halbe Abschnittslänge berücksichtigt
z.B. Waldhausen:
linkes Ufer:
- bebaute Länge =
1500 m x 0,5 = 750 m
- Grünanlagen (50 %) =
150 m x 0,5 = 75 m
rechtes Ufer:
- bebaute Länge =
2200 m x 0,5 = 1100 m
- Grünanlagen (50 %) =
350 m x 0.5 = 175 m
Summe = 2100 m
20 Amtsblatt Remseck · Nr. 44 · Donnerstag, 29. Oktober 2015
Anlage 6
Entstehung, Fortentwicklung und Realisierung
des Hochwasserschutzkonzepts des
Wasserverbands Rems und seiner Satzung
Der Wasserverband Rems wurde im Jahre 1998 gegründet.
Sein damaliger Verbandsplan war das Ergebnis der 1993 im
Auftrag der Planungsgemeinschaft Rems begonnenen und
1997 fertiggestellten integrierten Flussgebietsuntersuchung
Rems (IFU Rems).
Die Planungsgemeinschaft Rems, bestehend aus den beteiligten Kommunen im Einzugsgebiet der Rems, den Landkreisen Rems-Murr-Kreis und Ostalbkreis sowie dem Land
Baden-Württemberg legten im Jahre 1995 das Hochwasserschutzkonzept Rems als erstes Ergebnis der integrierten
Flussgebietsuntersuchung Rems IFU Rems) vor. Im Jahre
1996 folgte das für den gesamten Remslauf erstellte ökologische Gewässerentwicklungskonzept.
Die dem Verbandsplan und seiner Satzung zum Zeitpunkt
der Verbandsgründung zugrundeliegenden Planungen strebten einen Hochwasserschutz an, der bis zu einem ca.
100-jährlichen Abfluss (HQ100) wirksam ist. Diese Zielgröße
ist wegen ihrer Herleitung aus der Zeitreihe der extremen
Hochwasserereignisse nicht konstant. Die weiter fortschreitende Klimaveränderung wird voraussichtlich zu einer Erhöhung der Hochwasserabflusswerte führen. Das Land BadenWürttemberg trägt dem Rechnung durch die Annahme einer
15%igen Erhöhung der HQ100-Werte von 2000 bis 2050.
Die Planungen der IFU Rems waren auf den bordvollen Abfluss in der Rems ausgerichtet. Ungeachtet dessen, dass ein
Versagen der Remsdeiche und Überströmen der Ufer erst
bei Überschreitung des bordvollen Abflusses stattfindet, wird
die zukünftige Planung der Verbandsanlagen ein technisches
Freibord an den Remsdeichen berücksichtigen. Dies entspricht den aktuell gültigen Regeln der Technik. Außerdem
soll damit Übereinstimmung mit dem Vorgehen des Landes
bei der Herstellung der Hochwassergefahrenkarten und deren Rechtswirkungen erzielt werden.
Technischer Hochwasserschutz kann grundsätzlich geschaffen werden indem
• der Abfluss durch Rückhaltung vermindert wird,
•die Abflussleistung im Gewässer durch Gewässerausbau
erhöht wird.
Der statistisch 100-jährliche Abfluss an der Mündung der
Rems in den Neckar hatte sich wegen des im 20. Jahrhundert erfolgten Gewässerausbau nach den Berechnungsergebnissen der IFU Rems von ca. 260 m³/s um ca. 40 m³/s
auf 300 m³/s erhöht. Weiterer Gewässerausbau sollte an
der Rems allenfalls an einer begrenzten Zahl von Engstellen
stattfinden. Die IFU Rems hat deshalb von einem generellen
Ausbaukonzept für die Rems Abstand genommen. Es war
somit satzungsgemäßes Ziel des 1998 gegründeten Wasserverbandes, den Abfluss soweit als möglich durch Rückhaltung zu dämpfen. Nur bei nicht ausreichend möglicher
Rückhaltung sollten Deicherhöhungen ausschließlich in den
Ortslagen in Betracht kommen. Zusätzlich zum Hochwasserschutz strebte der Wasserverband Rems die Aufwertung
der Gewässerlandschaft und die ökologische Verbesserung
der Rems an.
Im Verbandsplan von 1998 waren folgende Umsetzungsstufen enthalten, die den Umsetzungsprioritäten der Satzung
wie folgt entsprachen:
Priorität 1: Hochwasserrückhalteräume (HRR) 9 „Lorch-Waldhausen“ und 6 „Schorndorf-Winterbach“
Priorität 2: HRR 1 „Schwäbisch Gmünd/Reichenhof“, 3 „unterhalb Waldhausen“ und 4 „Plüderhausen-Urbach“ Priorität 3: HRR 7 „Winterbach-Geradstetten“,
8 „Grunbach-Großheppach“
Priorität 4: HRR 2 „Lorch, unterhalb Reichenhof“,
5 „Urbach-Schorndorf“
In der bei der Verbandsgründung beschlossenen Satzung des
WV Rems war im damaligen § 5 (4) Folgendes festgelegt:
die verwaltung informiert
„Zunächst ist der überörtliche Hochwasserschutz auf die
Herstellung der Maßnahmen der Prioritäten 1 und 2 zu
beschränken. Die Becken 1 und 9 werden gleichzeitig untersucht und im Rahmen der Umsetzungsstufe 1 gebaut. Vor
einer Realisierung der Maßnahmen der 3. Priorität ist eine
erneute Überprüfung der Notwendigkeit durchzuführen. Die
Fortschreibung und Ergänzung der Unternehmen und Pläne
bedarf der Zustimmung der Aufsichtsbehörde.“
Im Jahre 2005 wurden Maßnahmen des örtlichen Hochwasserschutzes im Oberlauf der Rems, oberhalb des Standortes
des HRR 1 ergänzend in den Verbandsplan aufgenommen.
Der Wasserverband Rems verfolgt seither ein gebietliches
Hochwasserschutzprogramm an der Rems mit dem Ziel eines einheitlichen Hochwasserschutzgrades. Das gebietliche
Hochwasserschutzprogramm setzt sich aus überörtlich und
örtlich wirkenden Hochwasserschutzmaßnahmen zusammen.
Der im Jahre 2005 fortgeschriebene Verbandsplan war
Grundlage der seit 2012 fachlich erarbeiteten, in 2013 beschlossenen neuerlichen Fortschreibung des Verbandsplanes
und der entsprechenden Neufassung der Satzung im Jahre
2014.
Bis zum Jahre 2013 hat der Wasserverband folgende Rückhalteräume für den überörtlichen Hochwasserschutz hergestellt:
HRR 1 Schwäbisch Gmünd/Reichenhof, Fertigstellung 2006
Rückhaltevolumen 0,77 Mio. m³
HRR 6 S
chorndorf/Winterbach, Fertigstellung 2005
Rückhaltevolumen 1,34 Mio. m³
HRR 9 L
orch/Waldhausen, Fertigstellung 2008
Rückhaltevolumen 0,76 Mio. m³
Ergänzend hat der Wasserverband am Oberlauf der Rems
örtliche Hochwasserschutzmaßnahmen an folgenden Standorten hergestellt:
Essingen mit Ortsteil Hermannsfeld, Fertigstellung 2011
Schwäbisch Gmünd-Hussenhofen, Fertigstellung 2011
Schwäbisch Gmünd-Pfennigmühle, Fertigstellung 2011
Fundsachen
Zwillingsbuggy
Fundort: Aldingen, Kirchstraße 34/1 am 29. März 2015
Damen Citybike
Fundort: Aldingen, Ecke Birken- und Wachholderweg am
17. Oktober 2015
Alle Fundsachen nachzufragen bzw. abzuholen im Bürgerbüro
Remseck am Neckar, Telefon 07146 289-137.
Verlorenes online suchen
Wer etwas verloren hat, kann nicht nur beim Fundbüro der
Stadt Remseck nachfragen, sondern auch online danach suchen. Auf der städtischen Homepage unter www.stadt-remseck.de/Fundbüro gelangt man zum elektronischen Fundbüro.
Dort kann man auch nach Fundsachen suchen, die in Nachbargemeinden gefunden bzw. abgegeben wurden.
Die Polizei informiert
Junge Radlerin bei Verkehrsunfall verletzt
Am Donnerstag gegen 13.15 Uhr wurde eine 10-jährige Radfahrerin in einen Verkehrsunfall im Washingtonring in Pattonville verwickelt und dabei leicht verletzt. Die Radlerin befuhr
zunächst den Fußweg, der hinter den Parkplätzen verläuft.
Im weiteren Verlauf fuhr sie vermutlich ohne auf den Verkehr
zu achten auf die Straße, auf der aus Richtung J.-F.-Kennedy-Allee eine 54 Jahre alte Opel-Fahrerin heran nahte. In der
Folge kam es zu einer Kollision zwischen der Radlerin und
dem PKW, worauf das Mädchen, das keinen Helm trug, auf
die Fahrbahn stürzte. Durch den Rettungsdienst musste das
Kind in ein Krankenhaus gebracht werden. Der Sachschaden
beträgt insgesamt etwa 350 Euro.
die verwaltung informiert
Kurz notiert
Schließung AVL-ServiceCenter am 30.10.
Das AVL-ServiceCenter und der Fachbereich Abfallgebühren
im Landratsamt Ludwigsburg bleiben am morgigen Freitag,
30. Oktober, geschlossen. Grund dafür sind technischen
Umstellungen. Ab Montag, den 2. November 2015, sind
die Mitarbeiter wieder für alle Kundenanfragen, Sperrmüllanmeldungen und Abfuhrreklamationen der Bürgerinnen und
Bürger erreichbar.
Sammlung für Kriegsgräberfürsorge
70 Jahre Frieden in Deutschland ist nicht selbstverständlich.
Leider wird die Tatsache, dass Frieden kein Naturzustand
ist und immer wieder neu gestiftet werden muss, anhand
der derzeitigen Krisen am Rande Europas klar aufgezeigt.
Noch nie hat die Welt in den letzten 70 Jahren so gebrannt.
Weltweit sind deshalb 60 Millionen Menschen auf der Flucht.
Der Volksbund leistet durch seine humanitäre Aufgabe der
Kriegsgräberfürsorge seit Jahrzehnten Friedensarbeit. Der
1919 gegründete Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge
e. V. ist eine der ältesten Bürgerinitiativen des Landes.
Schwerpunkt der Friedensarbeit ist seit den 90er Jahren
Osteuropa. Hier forderte der 2. Weltkrieg die meisten Opfer. Aber auch neue Aufgaben gilt es zu bewältigen. Zum
Beispiel steht aktuell in Montenegro der Baubeginn eines
Sammelfriedhofes in Podgorica für Gefallene des Zweiten
Weltkriegs an, der nach einem Abkommen möglich wurde.
Der Volksbund pflegt heute auf 832 Friedhöfen in 45 Ländern die Gräber von über 2,7 Millionen Opfern von Krieg
und Gewalt. Jedes einzelne Kriegsgrab ist eine Mahnung
gegen das Vergessen und zugleich eine Verpflichtung zum
Erhalt des Friedens.
Breite Anerkennung findet zudem die Jugendarbeit des
Volksbundes. Sie ist seit jeher ein geeigneter Brückenbauer
internationaler Verständigung und wurde im Oktober 2014
mit dem Preis des Westfälischen Friedens ausgezeichnet.
Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier betonte in seiner Laudatio: „Ihre Arbeit ist nie zu Ende“.
Die Kriegsgräberfürsorge ist ein wichtiger Bestandteil der
Erinnerungskultur eines Volkes. Der Volksbund Deutsche
Kriegsgräberfürsorge e.V. bittet deshalb alle Bürgerinnen und
Bürger, seine Arbeit für den Frieden auch in diesem Jahr mit
einer Spende zu unterstützen.
In Remseck werden im Rahmen der Gedenkfeiern auf den
Friedhöfen am Volkstrauertag und am Totensonntag Sammelbüchsen aufgestellt:
In Aldingen am 15. November 2015 um 10.30 Uhr
In Hochberg am 15. November 2015 um 11.30 Uhr
In Neckargröningen am 22. November 2015 um 9.30 Uhr
In Hochdorf am 22. November 2015 um 10.30 Uhr
In Neckarrems am 22. November 2015 um 11.30 Uhr.
Essen wie die Großen?
Kindgerechte Kost nach dem ersten Lebensjahr
Wenn aus Ihrem Baby ein Kleinkind geworden ist, interessiert es sich mehr und mehr für das Familienessen. Erfahren
Sie, wie eine kindgerechte Kost aufgebaut sein sollte und
wie die Umstellung gelingt.
Vortrag am Mittwoch, 4. November, 19.30 bis ca. 21 Uhr
Referentin: Reinhild Holzkamp, Diplom-Oecotrophologin und
BeKi-Fachfrau für Kinderernährung
Der Vortrag ist kostenfrei und kann unabhängig von unten
stehendem Workshop besucht werden.
Was tun, wenn Kinder nichts Gesundes essen wollen?
Leckere Kleinkindgerichte, geeignete Getränke und gesunde
Alternativen zu Kinderlebensmitteln werden von den Teilnehmern zubereitet.
Amtsblatt Remseck · Nr. 44 · Donnerstag, 29. Oktober 2015
21
Workshop am Mittwoch, 11. November, 19.30 – 22 Uhr
Referentin: Eva Mergenthaler, Meisterin der Hauswirtschaft
und BeKi-Fachfrau für Kinderernährung
Kostenbeitrag für Lebensmittel: 10 Euro. Diese sind beim
Besuch des Vortrags zu entrichten. Die Teilnahme am Workshop setzt die Teilnahme am Vortrag voraus. Bitte Schürze,
Geschirrtuch und Behälter mitbringen.
Anmeldeschluss für beide Veranstaltungen ist der 3. November 2015 (Tel.: 07141/144-4900).
Veranstaltungsort ist jeweils das Ernährungszentrum Mittlerer
Neckar, Auf dem Wasen 9, Ludwigsburg.
VVS-GruppenSpezial in den Herbstferien
Wer in den Herbstferien in der Gruppe unterwegs ist, kann
ordentlich sparen. Das VVS-GruppenSpezial macht´s möglich
– vom 31. Oktober bis 8. November 2015 gelten alle EinzelTagesTickets als GruppenTagesTickets. Das heißt: Nicht nur
eine Person kann mit dem EinzelTagesTicket fahren, sondern
es dürfen noch bis zu vier weitere Personen mitgenommen
werden.
Die TagesTicket gibt es an allen VVS-Automaten, beim Busfahrer, in VVS-Verkaufsstellen, als HandyTicket oder online
unter www.vvs.de.
Jubilare
Veröffentlichung von Jubilaren
Änderungen nach Inkrafttreten des neuen
Bundesmeldegesetzes ab dem 01.11.2015
Das Bundesmeldegesetz (BMG) erlaubt in § 50 Abs. 2
die Auskunftserteilung über Alters- und Ehejubiläen von
Einwohnern an Presse und Rundfunk. Altersjubiläen in
diesem Sinn sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere
Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende
Geburtstag. Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende
Ehejubiläum.
Die Betroffenen haben wie bisher das Recht, der
Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen.
Aldingen 30.10.
04.11.
05.11.
05.11.
Johann Herzog, 71 Jahre
Helga Wurst, 75 Jahre
Christa Osterwald, 70 Jahre
Elvine Kirschner, 70 Jahre
Hochberg
30.10. Willy Greß, 84 Jahre
Hochdorf
30.10. Sergio Ziviani, 77 Jahre
Neckarrems
30.10.
30.10.
31.10.
01.11.
05.11.
Emil Floruss, 79 Jahre
Gerda Kirmse, 76 Jahre
Rose Schock, 77 Jahre
Ahmet Ün, 70 Jahre
Ursula Klein, 75 Jahre
Pattonville
30.10. Barbara Metzger, 77 Jahre
Allen Jubilaren – auch denen, die hier nicht genannt werden wollen – gratulieren wir recht herzlich zum Geburtstag
und wünschen für die Zukunft alles Gute!
22 Amtsblatt Remseck · Nr. 44 · Donnerstag, 29. Oktober 2015
Ortsbüchereien
Öffnungszeiten
Aldingen, Kelterstr. 5:
Di. 15.30-18.30 Uhr & Do. 15.30-18.30 Uhr
Hochberg, Waldallee 9:
Di. 16-18 Uhr; Mi. 9.30-11.30 Uhr; Do. 17-19 Uhr
Hochdorf, Schlossstr. 2:
Mo. 9.30-12 Uhr & Fr. 16-18.30 Uhr
Neckargröningen, Keplerstr. 16:
Di. 16-19 Uhr & Do. 17-20 Uhr
Neckarrems, Marbacher Str. 6:
Mo. 16-19 Uhr & Do. 10-13 Uhr
Pattonville, John-F.-Kennedy-Allee 19/3:
Mo. 15.30-17.30 Uhr; Mi. 15.30-17.30 Uhr; Fr. 15.30-17.30 Uhr In den Schulferien und an beweglichen Ferientagen der
Remsecker Schulen bleiben die Büchereien geschlossen.
Feuerwehr
Jugendfeuerwehr
online unter: www.jugendfeuerwehr-remseck.de
24h-Übung
Die angemeldeten Jugendlichen treffen sich zur 24h-Übung
am morgigen Freitag, um 18 Uhr, am Haus der Feuerwehr
in Aldingen. Die Eltern sind zu einer Übung am Samstag um
15 Uhr recht herzlich eingeladen.
Übung
In den Herbstferien findet keine Übung statt. Wir treffen uns
danach wieder am 9.11.2015.
die verwaltung informiert
Weitere Informationen:
Treffpunkt und Abfahrt für das Bezirkskonzert diesen Samstag (31.10.) ist um 12.30 Uhr.
Die Probe am 5.11. entfällt aufgrund der Herbstferien.
Am 7.11. (Samstag) eröffnen wir mit weiteren Musikern die
Alterswehrversammlung. Treffpunkt 13:30 Uhr in Uniform
beim Prisma (Freiberg).
Abteilung I
Am kommenden Montag, den 2.11. findet um 20 Uhr eine
Übung für den zweiten Zug statt.
Abteilung II
Am Montag, 2. November 2015 findet um 20 Uhr für die
Atemschutzgeräteträger eine Übung statt.
Treffpunkt Remseck
Information
Fachgruppe Kultur, Sport und Bürgerschaftliches Engagement Tel. 07146 289-133, Fax 289-189
E-Mail: [email protected]
Karten erhalten Sie im Rathaus-Neckarrems, bei allen reservix-Vorverkaufsstellen und unter www.reservix.de Kartenreservierung Zentrale im Rathaus Neckarrems, Tel. 07146 289-0,
Fax 289-199, [email protected] oder unter www.reservix.de.
Der Kartenvorverkauf endet am jeweiligen Donnerstag vor der
Veranstaltung um 18 Uhr.
Soziale Dienste
Spielmanns- und Fanfarenzug
Förderverein Kleeblatt Pflegeheim
Einladung an alle - Bezirkskonzert
Kommenden Samstag findet das Bezirkskonzert der Feuerwehrmusik Baden-Württemberg in Nürtingen (im K3N) statt.
Einige Musiker vom SFZ Remseck werden teilnehmen. Das
Kommen lohnt sich!
Neckargröninger Landfrauen zu Besuch im Café Kleeblatt
Viel gelacht wurde am Montag beim Kaffeenachmittag im
Kleeblatt-Haus. Die Neckargröninger Landfrauen haben in
bewährter Weise nicht nur den Kuchen zum Kaffee mitgebracht, sondern auch das Programm gestaltet. Es ist immer
wieder erstaunlich, welche netten Liedtexte und Sketche von
den Frauen entdeckt werden, die dann zur Erheiterung des
Publikums zum Besten gegeben werden.
Besonderen Beifall erhielten Ellen Krauß und Elfi Räuchle, die
als Vater und Sohn heftig diskutierten, wer nun den verdorbenen Becher mit Himbeerjoghurt aus dem Kühlschrank nimmt,
um dann nach längerem Streit gemeinsam erleichtert festzu-
die verwaltung informiert
Amtsblatt Remseck · Nr. 44 · Donnerstag, 29. Oktober 2015
23
stellen, dass man dies ja der Frau bzw. Mutter überlassen
könnte, die in wenigen Tagen von der Kur zurückkommt ...!
Oder das nette Lied vom „Spätzles machen...“, das die ganze Gruppe sang mit Begleitung am Klavier durch Frau Beck.
Es war wirklich ein gelungener Nachmittag, wurde einhellig
festgestellt. Zum Dank gab es nicht nur kräftigen Beifall,
sondern auch an die Mitwirkenden ein Piccolo und je eine
Rose.
An die neue Vorsitzende der Neckargröninger Landfrauen
Hannelore Beck übergab die stellvertretende Vorsitzende des
Fördervereins Ilse Stroetmann einen Blumenstrauß mit der
Bitte, im nächsten Jahr wieder ins Café Kleeblatt zu kommen. Dies wurde, zur Freude aller Kaffeegäste, zugesagt. Deutsches Rotes Kreuz
•
•
•
•
DRK – vital
Linedance in Pattonville
ab Dienstag, 10. November 2015,
von 18 bis 19 Uhr
im Bürgerzentrum, John-F.-Kennedy-Allee
Linedance ist…
Tanzen auf verschiedene Musikstile
Herz-Kreislauf-Training
Tanzen ohne Partner
Gehirnjogging
und Linedance ist Spaß pur! Ein besonderer Dank geht auch an den Rotary Club, die
Stadt Remseck, das Landschaftsarchitektenbüro Mundsinger
+ Hans, die Firma Asesco und die Theo-Lorch-Werkstätten
für den Umbau des Spielplatzes.
Diesen können unsere Kinder dank eines direkten Zugangs
durch das neue Tor ab jetzt jederzeit mitnutzen.
Ihr Elternbeirat
Kindertagesstätte
Lange Straße
Das Basar-Team der
Unser Kinderkleider-Basar
am 26.09.2015
war nur mit vielen Helfern möglich.
Info und Anmeldung
DRK-Kreisverband Ludwigsburg e.V.
07141 121-225, [email protected]
Vielen Dank !!!

Ortsverein Neckargröningen - Aldingen
Neckarrems
Kindergärten/Bildung
für die Kuchenspenden der
 Bäckerei Boger
 Bäckerei Strohmaier
 Eltern

an die zahlreichen Helfer/innen
 Eltern der Kindertagesstätte
 Eltern der Remsracker und des Katholischen
Kindergartens
 Externe Helfer
Dienstabend der Bereitschaft
Donnerstag, 05.11.2015, 20 Uhr
Thema: Kürbissuppenessen
Bereitschaftsleiterin: Uta Hofferbert, Tel. 0162 2086330
Bereitschaftsleiter: Klaus Wünsch, Tel. 0172 2652829
www.drk-neckargroeningen.de
E-Mail: [email protected]
bedankt sich:

der Erlös des Basars wurde gespendet an:
 Mia-Marie W., für die Erfüllung ihrer
Herzenswünsche
 Kernzeit Neckarschule Aldingen, als Dank für
die immer noch andauernde Hilfsbereitschaft
ehemaliger Kindergarteneltern, deren Kinder
schon lang in der Schule sind
 Kindergarten Lange Straße, für
Anschaffungen wie Bücher/Spielzeug
Kindergarten Neckarhalde
Hiermit möchte sich der Elternbeirat des Kindergartens In
der Neckarhalde ganz herzlich bei allen Helfern und Unterstützern für das gelungene Einweihungsfest des benachbarten Spielplatzes bedanken.
Die Erzieherinnen und ihre Angehörigen sorgten für ein unterhaltsames Rahmenprogramm in schöner Atmosphäre und
die Eltern und Metzgerei Schabel kümmerten sich um ein
reichhaltiges Buffet.
Verlagstipps:
Das Einbinden von Schriften in Word können Sie wie folgt vornehmen:
Im Menü von Microsoft Word unter „Extras“ -> „Optionen“ ->
„Speichern“ das „TrueType Schriften einbetten“ aktivieren –
danach die Datei wie gewohnt abspeichern.
24 Amtsblatt Remseck · Nr. 44 · Donnerstag, 29. Oktober 2015
Bildung / Schulen
Grundschule Hochdorf
Der andere Martin
die verwaltung informiert
mentare, stellvertretend für viele: “Die Drittklässler haben
prima gespielt“. „Das Stück war ganz toll, es hatte einen
Spannungsbogen bis zum Schluss.“ „Mir hat das Stück sehr
gefallen, besonders, dass der Schulchor mitgewirkt hat.“
Die Veranstalter, die beiden christlichen Kirchen und die
Grundschule, danken ganz herzlich allen, die mitgeholfen
haben, das traditionelle Hochdorfer Martins-Fest wieder zu
einem Erlebnis für Groß und Klein zu machen: Dem Neckarremser Posaunenchor, den WaffelbäckerInnen der Katholischen Jugend (KJG), der freiwilligen Feuerwehr und den
Eltern der Klasse 4 sowie allen anderen Helfern, die im
Hintergrund mitgewirkt haben.
Kelterschule Neckarrems
Die 95 Thesen des Martin Luthers: ein Schriftstück, das
die Welt veränderte.
Der eine Martin hat sich gegen die Missachtung von Bettlern
gestellt und seinen Mantel mit einem von ihnen geteilt. Der
andere bekämpfte eine verweltlichte Kirche, die Seelenheil
gegen Geld feilbot.
Die Geschichte dieses anderen Martin, der als einfacher
Mönch die katholische Welt erschütterte, wurde letzten Freitag in Hochdorf von den Drittklässlern – unterstützt durch
den Schulchor der Grundschule – aufgeführt. Geschrieben
hat das Stück Pfarrerin Irmtraut Aebert. In sechs Akten
wird in diesem Stück die Entwicklung von Martin Luther
dargestellt: vom gehorsamen Mönch zum rebellischen und
schließlich zum Schöpfer der Bibel in deutscher Sprache:
Martin beginnt zu zweifeln am „Geld fürs Seelenheil“. Allein
in seiner Klosterzelle denkt er nach, die ganze Nacht, grübelt, quält sich, schließlich schreibt er 95 Sätze zum Nachdenken auf und hämmert sie am nächsten Tag an das Tor
der Schlosskirche zu Wittenberg.
Vorbeikommende Frauen lesen: „Ein Christ kann sich nicht
durch Geld loskaufen von seinen Sünden. Er soll sie bereuen und wieder gut machen.“ Und weiter: „Es ist besser, den
Armen zu helfen, als sein Geld dem Papst in Rom zu geben.“ Das sind aufrührerische Sätze, die Frauen spüren das,
schon sie zu lesen ist gefährlich, schnell entfernen sie sich.
Welthistorisches Ereignis: Reichstag in Worms: Martin, Kaiser, kirchliche Verhörer.
Martin soll sagen, dass er Unrecht hat, soll seine Thesen
widerrufen. Es geht um sein Leben, er weiß es, aber er
bleibt standhaft, folgt nur seinem Gewissen und dem, was
die Bibel sagt. Dann folgen die berühmten Worte, dramatisch selbst aus Kindermund: „Hier stehe ich. Ich kann nicht
anders. Gott helfe mir.“ Martin wird für vogelfrei erklärt und
aus der Stadt verwiesen. Danach kann ihn jeder ungestraft
schlagen, töten, ausrauben. Auf der Flucht wird er von
Soldaten seines Freundes, Kurfürst Friedrich, entführt und
heimlich auf die Wartburg gebracht.
Alle – Schauspieler, der Chor, Kinder und Erwachsene – folgen den Reitern zur Wartburg (evangelische Kirche), wo der
letzte Akt des Dramas stattfindet. Verkleidet als Junker Jörg vollbringt Martin dort sein großes
Werk, die Bibel in deutscher Sprache. Kurfürst Friedrich
erhält – wie versprochen – das erste, noch druckfrische
Exemplar.
Friedrich: „Ja, nun kann uns niemand mehr etwas erzählen,
was wir nicht selbst in der Bibel nachlesen können. Gut gemacht, Martin, ich danke euch. Und nun kommt, wir wollen
ein großes Fest feiern zu Ehren dieser großen Tat.“ Gefeiert wird anschießend auch von den Zuschauern. Ganz
nebenbei wurde über das Stück gesprochen. Hier drei Kom-
Unser Theaterbesuch „Kopfüber – kopfunter“
Am 09.10.2015 wurden wir,
Schüler der dritten Klassen,
zur Theateraufführung nach
Aldingen ins Haus der Bürger eingeladen. Nach einem
strammen Fußmarsch begrüßte uns die Schauspielerin als Mary Poppins mit
ihrem berühmten Schirm
und erzählte uns aus ihrem
Leben als Kindermädchen.
Dabei spielte sie alle Personen alleine, indem sie ihre
Stimme verstellte, ihre Hüte
wechselte oder sie Jane
und den ungezogenen Michael als Stabpuppen spielte. Fasziniert hat uns, wie
sie ihr dickes Buch in verschiedene Papphäuser oder
Pappbetten verwandeln konnte oder seltsame Dinge aus ihrer
riesigen Tasche herausgezaubert hat. Langweile kam keine
auf, denn wir Kinder durften selbst mit auf die Reise gehen.
Mit unserem Fernglas flogen wir in die Länder der vier Himmelsrichtungen. Im Osten trafen wir einen Chinesen und im
Westen auf einen Indianer. Sehr beeindruckend war auch die
Reise mit der Sternenfrau zum Mond. In einem Schattenspiel
tanzten die Sterne am Regenschirmhimmel. Mit viel Gesang
beendeten wir gemeinsam die Geschichte.
Es war ein toller Vormittag. Wir danken der Stadt Remseck,
dass wir in den Genuss dieses tollen Theaterstücks gekommen sind.
Klasse 3a
Autorenlesung anlässlich der Frederick-Woche
Am vergangenen Freitag bekamen die Zweitklässler der
Kelterschule Neckarrems weitgereisten Besuch. Der Kinderbuchautor TINO kam zu uns und berichtete von seinen
Reisen ins ferne Indien.
Gebannt lauschten die Kinder den Schilderungen und waren
von den mitgebrachten Utensilien wie Turban und Samuraischwert fasziniert.
die verwaltung informiert
TINO erzählte auch von seiner Tätigkeit als Autor und gewann die Herzen der Kinder mit seiner lebhaften Vorstellung.
Sie durften nach Herzenslust Fragen stellen, die er mit Witz
und Charme beantwortete.
Natürlich durfte auch eine Lesung nicht fehlen. Das Buch
„Mein Freund, der Delfin“ gefiel den Kindern sehr.
Zum Schluss malte TINO jedem Kind ein eigenes persönliches Bild nach Wunsch, das es als Erinnerung an die beeindruckende Autorenlesung mit nach Hause nehmen durfte.
Die Klassen 2a und 2b bedanken sich herzlich
Förderverein
Kelterschule Neckarrems e.V.
Ein guter Start
Mit Beginn des neuen Schuljahres konnten wir, der Förderverein der Kelterschule, wieder ein neues AG- und WorkshopHeft für unsere Schüler herausgeben. Der große Zuspruch
für unsere Angebote stimmt uns außerordentlich zufrieden
und zeigt, dass die Auswahl und Mischung der Angebote,
die Richtige war. Danke für eure vielen Anmeldungen.
Wir möchten unseren Eltern danken, die unsere erstmalige Bezahlaktion für die AG’s und Workshops, so gut angenommen
haben. Es hat uns Vieles erleichtert und für alle Vorteile gebracht.
Wir möchten ganz besonders alle unsere neuen Mitglieder
begrüßen, die in den letzten Wochen unserem Förderverein
der Kelterschule beigetreten sind und uns und unser Tun
damit unterstützen.
Ganz herzliches Dankeschön an alle neuen Mitglieder.
Unsere Englisch AG startet dieses Jahr gleich mit drei Kursen. Schach und unser beliebtes Töpfern ist ebenso wieder
im Angebot, wie auch unsere Garten AG.
Unsere neue Garten AG Truppe durfte gleich in der 1. Stunde im OGV-Garten ernten.
Wir möchten hiermit
allen unseren AGLeitern viel Erfolg
und Freude mit ihren
neuen Gruppen wünschen und uns für
das Engagement bedanken.
Auch unsere ersten
Workshops im Oktober waren sehr erfolgreich.
Den Auftakt mache
am 13. Oktober unser Ausflug zum DRK in Neckargröningen.
Unter der Leitung von Frau Faber durften wir mit 22 Kindern
aus allen Klassenstufen, nicht nur die Rettungskette und „wie
setzte ich einen Notruf ab“ lernen, sondern auch praktische
Dinge wie „stabile Seitenlage“ lernen und Verbände von Kopf
bis Fuß anlegen. Der krönende Abschluss war natürlich die
Besichtigung des Rettungswagens. Die Kinder fanden den
Ausflug einstimmig klasse und wir bedanken uns ganz herzlich beim DRK für diesen gelungenen Nachmittag. Vielleicht
wurde das Interesse für das Jugend-Rot-Kreuz bei einigen
von euch geweckt?
Am darauf folgenden Dienstag, den 20. Oktober, marschierten, bei sehr durchwachsenem Wetter, eine interessierte
Gruppe zum Obstpressen auf den Hof Obergfäll. Dort stand
die mobile Obstpresse. Jeder der Kinder hatte Äpfel dabei
und es konnte kräftig mitgeholfen werden. Probieren durften
die Kinder natürlich auch von dem frisch gepressten Apfelsaft. Ein bisschen Theorie gab’s auch, aber die Praxis war
hier wohl das Beste.
Wir bedanken uns sehr, dass wir wieder dabei seien durften.
Auch für die Künstler unter unserer Schüler hatten wir für
die 3. und 4. Klässler einen Aquarellkurs im Angebot. Frau
Friedrich begeisterte mit verschiedenen Maltechniken. Tupfen, Pusten oder mit dem Faden malen, der Fantasie waren
keine Grenzen gesetzt. So zauberten die Kinder unter Ihrer
Anleitung die schönsten Herbstkunstwerke auf’s Papier.
Danke, Frau Friedrich und Frau Böhle für diesen tollen
Amtsblatt Remseck · Nr. 44 · Donnerstag, 29. Oktober 2015
25
Workshop. Die 1. und 2. Klasse dürfen sich schon freuen,
wenn zu Beginn des nächsten Jahres auch für sie der Workshop stattfindet.
Vor den Herbstferien steht noch unser Workshop „Kürbissuppe kochen“ aus. Wir werden am Mittwoch, dem
28. Oktober, mit den Kindern den Kochlöffel schwingen.
Wir freuen uns sehr darauf, ein leckeres Programm rund um
den Kürbis zu gestallten. Immer nach dem Motto: selbstgekocht schmeckt‘s eben am besten.
Schöne Herbstferien wünscht der Förderverein der Kelterschule
Freunde und Förderer
der Realschule Remseck e.V.
Auf der Aldinger Kirbe hat die Firma Lappe-Steiner eine
LkW Arbeitsbühne der Firma Kuhnle bereitgestellt. Für einen
kleinen Kostenbeitrag konnte man Aldingen aus 45 Metern
Höhe bestaunen. Jeweils 7 Personen wurden gemeinsam
nach oben in luftige Höhe gehoben und konnten von dort
aus die Aussicht bis hin nach Neckargröningen, Neckarrems
und Stuttgart-Mühlhausen genießen.
Die gesamten Einnahmen werden dem Förderverein gespendet. Hierfür möchte ich mich im Namen des ganzen Vorstandes bedanken.
Für den Vorstand, Oliver Lippke
Wilhelm-Keil-Schule
www.wks.lb.schule-bw.de
Das diesjährige Schuljahr ist nun wieder in vollem Gange - so auch das Jugendbegleiterprogramm der WKS. Alle
Schülerinnen und Schüler können hierbei zwischen vielen kreativen und sportlichen Angeboten wählen, so zum Beispiel
Tischtennis, Ballspiele, Tonen, Nähen, die Bücherei und der
neu eröffnete Chill-Raum. Falls auch Sie Lust verspüren sich
am Jugendbegleiterprogramm zu beteiligen, können Sie sich
gerne in der Schule unter Tel. 07146/289-750 bei Sylvia Mayer (Jugendbegleiterkoordinatorin) oder Sonja Stelzle (Lehrerin)
melden und Ihre Ideen miteinbringen. Hierfür sind keine besonderen Ausbildungen erforderlich, Sie sollten lediglich Freude am Umgang mit Jugendlichen haben. Ein einwandfreies
polizeiliches Führungszeugnis setzen wir voraus.
Jugendmusikschule
Remseck am Neckar
Musikschulbüro im Verwaltungssitz im Ortsteil Pattonville,
John-F.-Kennedy-Allee19/3
Postanschrift: Postfach 11 63, 71680 Remseck am Neckar
Telefon: 07146 289-146 Fax: 07146 289-192
E-Mail: [email protected]
Schulleiter: Norbert Haas
Verwaltung und Finanzen: Martina Happach, Regina Schäfer
Bürozeiten: Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 12.30 Uhr
Hinweis: Das Musikschulbüro ist am Freitag, 30. Oktober
2015, wegen einer Fortbildung komplett geschlossen. Wir
bitten um Verständnis. Am Montag, 2. November 2015, sind
wir wieder – wie gewohnt – erreichbar.
26 Amtsblatt Remseck · Nr. 44 · Donnerstag, 29. Oktober 2015
Volkshochschule
Außenstelle Remseck am Neckar
Örtliche Vertretung: Angelika Weslowsky, Wilhelm-Keil-Schule, Neckarkanalstr. 55, Tel. 07146 289-750
(werktags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, nicht in den Ferien)
So melden Sie sich bitte an: per Telefon unter 07141/1441666, per E-Mail unter [email protected], per Internet unter www.schiller-vhs.de oder per Fax unter 07141/144-1677.
Programmhefte für das laufende Semester gibt es wieder an
den bekannten Ausgabestellen:
bei allen Verwaltungsstellen in Remseck, allen Volksbanken
und Kreissparkassen, den Ortsbüchereien und der Bäckerei
Strohmaier.
Acrylmalen Susanne Hirnich
Grundlagen von Farben, Formen und Komposition werden
besprochen sowie das Umsetzen eigener Ideen. Eine Auswahl an interessanten Themen steht zur Verfügung. Es sind
keine zeichnerischen oder malerischen Grundkenntnisse nötig. Voraussetzung ist allein die Freude am individuellen,
kreativen Prozess, an der Entwicklung und Umsetzung gestalterischer Ideen.
Bitte Borstenpinsel (5, 20 und 40 mm), Lappen, Schwamm,
Teller zum Farbenmischen, Wasserglas, Malspachtel und Malerkittel mitbringen. Farben und Malgründe (Leinwand usw.)
können, falls vorhanden, mitgebracht oder im Kurs erworben
werden (maximal 10 Personen).
15B 2454 32B ,
Mi., ab 11. Nov., 19.00-21.00 Uhr (5x), Wilhelm-Keil-Schule,
Aldingen, Neckarkanalstraße 55, € 45
Arthrose — naturheilkundlich begegnen Romina Zorn-Cataldo
Es zwickt im Knie, die Hände werden steif, der Kiefer
schmerzt. Die Diagnose Arthrose hat viele Gesichter. In
diesem Kurs werden Ihnen die gängigsten Symptome der
Arthrose vorgestellt sowie diverse naturheilkundliche Möglichkeiten aufgezeigt, was man selbst alles gegen seine
Leiden tun kann und wo eigenes Tun endet.
15B 3061 32, ,
Mi., 18. Nov., 18.30-21.00 Uhr, Wilhelm-Keil-Schule, Aldingen, Neckarkanalstraße 55, € 11
Jordanien — Im Königreich der Haschemiten Robert Moser,
Gudrun Pahl
Wenn die Morgensonne die bizarre Felsenlandschaft des
Dana-Nature-Reserve in sanftes Licht taucht und sich der
Blick in der endlosen Weite verliert, fühlt man sich wie der
Schriftsteller und Abenteurer Lawrence von Arabien.
Jordanien ist, neben seinen kulturellen Höhepunkten, ein
Land voll einzigartiger landschaftlicher Schönheit. Die Referenten haben herrliche Wanderungen unternommen und
Jordanien auch abseits der normalen Pfade bereist. Und
sie haben die kulturellen Hinterlassenschaften erlebt, wie die
Felsenstadt Petra: Das Volk der Nabatäer meißelte hier einst
seine Grabtempel und Monumentalfassaden in den rötlichen
Fels des Berglandes von Edom und hinterließ ein grandioses
Erbe voller Geheimnisse. Weitere spannende Stationen sind
die antike Römerstadt Jerash, die Kreuzritterburg Kerak,
verschiedene Wüstenschlösser und natürlich das Tote und
Rote Meer.
15B 1283 32,
Do., 3. Dez., 19.00 Uhr, Bürgertreff Pattonville,
John-F.-Kennedy-Allee 19/2, Bürgersaal
Keine Anmeldung erforderlich, Eintritt € 5
Das Gefühl der
Sicherheit
Kirchen