Eltern-ABC - Engelberg

Schulblatt der Gemeindeschule Engelberg
Schuljahr 2015/16
EinzigARTig
Schulleitung – Sekretariat – Schulsozialarbeit – Hauswarte
Schulleitung
Joe Kretz
Telefon
041 639 52 45
Mobile
079 411 90 13
E-Mail
[email protected]
Das Büro befindet sich im Neubau, zweiter Stock.
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Sekretariat
Trudy Hurschler
Telefon
E-Mail
Bürozeiten
041 639 52 46
[email protected]
Mo–Mi 08.00 – 12.00 h, 13.30 – 17.00 h
Do
08.00 – 12.00 h
Das Büro befindet sich im Neubau, zweiter Stock.
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Teamleitungen
KG / US / MS
Fabienne Doggwiler
079 392 01 30
E-Mail
[email protected]
IOS
Hans Matter 041 639 62 14
078 707 06 06
E-Mail
[email protected]
Das Büro befindet sich im Schulhaus Benediktinerkloster.
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Schulsozialarbeit
Regula Baumann Häcki
041 637 00 68
079 743 14 99
E-Mail: [email protected]
Präsenzzeiten Schulsozialarbeit:
Dienstag, Mittwoch und Freitag (während Schulzeiten)
Das Büro befindet sich im Schulhaus Aeschi bei der Aula, oberes Stockwerk.
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Hauswarte
Noldi Häcki
079 488 90 57
Thomas Hess
079 734 65 16
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Lehrerzimmer
Kindergarten a + b
041 637 01 02
Kindergarten c
041 637 00 36
Pausenraum Schulhaus Aeschi
041 637 22 50
Pausenraum IOS, Schulhaus Benediktinerkloster
041 639 62 76
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Pausen
Primarschule
09.35 – 09.55 h
15.05 – 15.15 h
IOS
09.55 – 10.10 h
15.10 – 15.25 h
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Blockzeiten
Kindergarten und Primarschule
08.00 – 11.30 h
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Unterrichtszeiten
Kindergarten
Primarschule
Vormittag:
Nachmittag:
08.00 – 08.45 h (Empfangszeit)
08.50 – 11.30 h (Unterricht)
13.30 – 15.05 h (alternierender Unterricht)
Vormittag:
Nachmittag:
08.00 – 11.30 h
13.30 – 15.05/16.00 h
IOS
Vormittag:
07.30/08.20 – 11.45 h
Nachmittag:
13.35 – 16.10/17.00 h
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Internetseiten
www.gde-engelberg.ch / Bildung
www.ios-engelberg.ch
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2
Inhaltsverzeichnis
Schulleitung, Sekretariat, Teamleitungen, Schulsozialarbeit,
Hauswarte, Lehrerzimmer, Pausen, Blockzeiten, Unterrichtszeiten
obligatorischer Kindergarten / Primarschule / IOS / Internetseiten
2
Inhaltsverzeichnis
3
Vorworte der Schulratspräsidentin und des Schulleiters
4
Schulrat Engelberg
5
Personelles
5
Abkürzungen
5
Klassen und Lehrpersonen
6
Dienste
7
Musikschule, Leitung, Lehrpersonen
7
Jahresprogramm 2015/16
8
Die Schule Engelberg von A – Z
Ferienplan Schuljahr 2015/16
9 - 21
23
3
Vorworte
Einzig-Art-ig
"Jede Schülerin und jeder Schüler ist einzigartig und steht im Mittelpunkt unserer Schule". –
Dieser Satz steht im Leitbild der Gemeindeschule Engelberg.
Einzigartig – dieses Wort kann viele unterschiedliche Bedeutungen haben. So zum Beispiel:
auffallend, aussergewöhnlich, bedeutungsvoll, besonders, grossartig, bewundernswert oder
individuell.
Lernen ist doch das Allerindividuellste auf der Welt und diese Individualität oder eben Einzigartigkeit der Schülerinnen und Schüler ist es, die unsere Lehrpersonen beim Unterrichten bewegt
und immer wieder aufs Neue motiviert.
Einzigartig – in diesem Wort versteckt sich noch ein anderes Wort.
Art, Englisch Kunst, Kreativität. Kreativität ist die schöpferische Fähigkeit, Neues zu erschaffen,
das in irgendeiner Art und Weise Nutzen oder Sinn hat, also tatsächlich zu kreieren oder auch
nur zu erdenken.
Etwas vereinfacht kann man sagen, dass Kreativität vor allem in unserer rechten Gehirnhälfte
entsteht. Wir fördern aber vor allem die linke Gehirnhälfte, die zum Beispiel für logisches Denken, Zahlen und verbale Sprache zuständig ist. So kommt es, dass wir viel zu selten kreativ
sind. In der Schule wird Wert darauf gelegt, dass die Schüler gestellte Aufgaben korrekt und
nicht kreativ lösen. Kreativität wird aber überall dort gebraucht, wo es darum geht, neue Wege,
neue Lösungen oder neue Ideen zu finden. Deshalb soll in diesem Schuljahr der Förderung
dieser wichtigen Kompetenz grosse Beachtung geschenkt werden.
Ich wünsche unseren Schülerinnen und Schülern, den Lehrpersonen und Ihnen, liebe Eltern,
ein einzigartiges und kreatives neues Schuljahr.
Brigitta Naef, Gemeinderätin, Departement Bildung
Motto: EinzigARTig
EinzigARTig oder EinzigARTIG? In diesem Schuljahr begleitet uns die Amsel, das Symbolbild
für „Kreativität“ mit ihrem einzigartigen Gesang durch das Arbeiten und Leben in der Schule.
Im Wort „einzigartig“ verstehen wir Kreatives: Unser Schule mit all den Kindern, Jugendlichen,
Lehrkräften und weiteren Beteiligten ist tatsächlich einzigartig. Die Kinder benehmen sich meistens „artig“. Im Dialekt bedeutet „artig“ seltsam, sonderbar, merkwürdig. Uns geht es um ART im
Sinne von kreativem Umgang mit KUNST, welche in verschiedenen Fächern und Lernanlässen
durch das Schuljahr thematisiert wird.
Bestimmt wird zuweilen „artiges“ herauskommen – denn neben dem Ziel, dem Produkt aus der
Auseinandersetzung mit ART soll auch in der Auseinandersetzung mit ART – KUNST der kreative Lernprozess seinen Raum erhalten – EinzigARTig, wie wir alle sind.
Joe Kretz, Schulleiter
4
Schulrat Engelberg
Brigitta Naef
Hubert Mathis
Andreas Theler
Monika Rüegger
Martin Spieler
Lars Feierabend
Joe Kretz
Matthias Nüssli
Sybille Hänggi
Gemeinderätin, Schulratspräsidentin
Gemeinderat, Präsidentin-Stv.
Personalpolitik, Weiterbildung
Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation
Liegenschaften, Finanzen
Leistungsangebot, Unterrichtsqualität
Schulleiter Gemeindeschule (ohne Stimmrecht)
Rektor Stiftsschule (ohne Stimmrecht)
Pädagogische Beraterin (ohne Stimmrecht)
Personelles
Im Schuljahr 2015/2016 arbeiten neu an der Gemeindeschule:
Catherine Amberg
Ephrem Arnet
Lehrerin IOS
Lehrer IOS
Den beiden Neuangestellten wünschen wir einen guten Start und freuen uns auf eine angenehme und
gewinnende Zusammenarbeit mit ihnen.
Austritte aus dem Schuldienst
Geni Frunz
Monika Odermatt
Heidi Horber
IOS (Pensionierung)
Unterstufe (Pensionierung)
Primarlehrperson (Kündigung)
Wir danken den Austretenden für ihren grossen Einsatz zugunsten der Gemeindeschule Engelberg.
Abkürzungen im Schulwesen
AVM
BAL
BiG
BKD
FLP
GR
IF / ISF
ILZ
IOS
KG
KLP
LWB
Amt für Volks- und Mittelschulen Sarnen
Beruflicher Auftrag der Lehrpersonen
Bildungsgesetz des Kt. Obwalden
Bildungs- und Kulturdepartement Sarnen
Fachlehrperson
Gemeinderat
Integrative Förderung / Integrative
Schulungsform
Individuelles Lernziel
Integrative Orientierungsschule
Kindergarten
Klassenlehrperson
LehrerInnen-Weiterbildung
MS I
MS II
PS
SCHILW
SHP
SL
SLT
SPD
SR
SSA
TL
US
Mittelstufe I
Mittelstufe II
Primarschule
Schulinterne LehrerInnen-Weiterbildung
Schulischer Heilpädagoge / Schulische
Heilpädagogin
Schulleitung
Schulleitungsteam
Schulpsychologischer Dienst
Schulrat
Schulsozialarbeit
TeamleiterIn
Unterstufe
Lk
M+U
M
MGS
Mu
Na
Rel
TG
Ts
Sp
W
Lebenskunde
Mensch und Umwelt
Mathematik
Musikgrundschule
Musik
Naturlehre
Religionslehre
Technisches Gestalten
Tastaturschreiben
Turnen und Sport
Wahlfächer
Fächerbezeichnungen
BG
D
DaZ
E
E+R
F
Gg
Gm
Gs
Hw
I
Bildnerisches Gestalten
Deutsch
Deutsch als Zweitsprache
Englisch
Ethik und Religion
Französisch
Geografie
Geometrie
Geschichte
Hauswirtschaft
Informatik
5
Lehrpersonen der Gemeindeschule
Lehrkräfte Kindergarten und Primarschule
Stufe
KG a
KG b
KG c
US a
US b
US c
US d
MS I a
MS I b
MS I c
MS I e
MS II a
MS II b
MS II c
MS II d
Lehrperson
Jolanda Britschgi
Carol Perrin
Irmgard Brunner
Claudia Meyer
Heidi Geisser
Karin Alder Mulcahy
Stefanie Imboden
Fabienne Lüthold
Kathrin Breitenfellner
Sabine Stocker
Janine Lüthold
Bruno Limacher
Brigitte Frommenwiler
Ursula Hainbuchner
Angela Thomasius
Kathrin Fürling Bucher
Michèle Bösch
Anja Geiger
Tanja Scheuber
Michèle Durrer
Ursula Bauer
Fabienne Doggwiler
Priska von Deschwanden
Tel.-Nr.
041 660 72 74
041 637 39 36
041 637 06 86
079 578 82 27
079 473 14 08
078 671 55 69
077 409 64 20
079 778 93 18
079 324 86 35
079 481 36 48
076 377 22 31
078 751 91 58
079 262 09 72
041 637 02 36
079 470 20 98
079 783 73 58
041 637 06 20
077 421 27 08
079 786 41 29
079 291 45 03
078 950 73 24
079 392 01 30
078 875 13 24
Klassenlehrpersonen der Orientierungsschule
IOS 1 1
IOS 1 2
IOS 2 1
IOS 2 2
IOS 3 1
IOS 3 2
Ricky Scheurer
Catherine Amberg
Christoph Rast
Katrin Röthlisberger
Franziska Allemann
Sybille Hänggi
079 769 16 63
076 437 37 27
077 411 58 22
076 747 68 83
079 657 97 77
078 767 21 22
Alle Lehrpersonen der Gemeindeschule sind wie folgt per E-Mail erreichbar:
KG, Primar
Beispiel: Herbert Muster = [email protected]
IOS
Beispiel: Herbert Muster = [email protected]
Fachlehrkräfte
Musikalische Grundschule
Technisches Gestalten /
Hauswirtschaft
Deutsch als Zweitsprache
Schulische HeilpädagogInnen SHP
Lehrperson
Michèle Achermann
Ephrem Arnet
Sandra Blunier
Sabina Bucheli
Yves Rohner
Beni Runkel
Christina Zebisch
Yvonne Zibung
Susanne Zumbühl
Ursula Tschümperlin
Elsbeth Arnold
Sabina Bucheli
Christina Zebisch
Klaus Imfeld
Barbara Furler Merloni
Tel. Nr.
078 876 74 04
079 779 88 62
041 637 08 13
078 715 33 51
041 637 44 55
079 330 98 16
076 332 20 75
079 202 75 66
041 628 21 35
076 459 02 83
041 637 11 25
078 715 33 15
076 332 20 75
079 306 74 54
041 637 46 93
6
Religion katholisch
Religion reformiert
Werner Küng
Bernadette Küttel
Hans Matter
Marlis Scheuber
Ricky Scheurer
P. Patrick Ledergerber, Pfarrer
Doris Syfrig
Yvonne Zibung
Susanne Zumbühl
Ruth Brechbühl, Pfarrerin
079 105 12 98
079 226 41 58
078 707 06 06
079 274 82 45
079 769 16 63
079 643 91 07
078 807 61 46
079 202 75 66
041 628 21 35
079 689 59 35
Regula Baumann Häcki
Noldi Häcki
Thomas Hess
Hanny Niederberger
Anna Röschl
Bari Tahiri
Mascha Adriaans Lustenberger
Sabina Bucheli
Angelika Janka
Rita Christen
Olivia Gasser
Damaris Bucheli
Obwalden
Silvia Vogel
041 637 00 68
079 488 90 57
079 734 65 16
079 912 04 52
079 884 27 71
041 637 13 04
041 637 12 66
041 790 48 19
041 637 00 82
041 637 36 31
041 666 63 50
041 666 62 52
041 666 64 70
041 666 62 55
041 666 62 56
041 666 63 44
041 639 52 52
Schulische Dienste
Schulsozialarbeit
Hauswarte
Schüler-Zmittag
Schulzahninstruktorin
Bademeister
Schwimmlehrerin
Fachfrau Läuse
Bibliothek
Ludothek
Psychomotorische Therapie
Logopädischer Dienst
Schulgesundheitsdienst
Schulpsychologischer Dienst
Jugend- und Elternberatung
Berufs- und Weiterbildungsberatung
Jugendlokal PlanB, Wydenstrasse
Musikschule
Leitung
Vera Paulus, Dr.
Jens Ullrich
Büro
079 826 39 94
078 718 56 45
041 639 62 62
Musikschullehrpersonen
Mirella Barzano, Klavier
Frederike Bertschi, Cello
Guido Ettlin, Schlagzeug
Christine Fuchs, Akkordeon
Martin Hartwig, Oboe, Saxophon
Sabine Heller, Querflöte
Ruben Herrmann, Gitarre
Marcel Krummenacher, Trompete
Mathias Landtwing, Klarinette
Mihailo Nikolic, Klavier
Martina Theler, Blockflöte
Ursi Tschümperlin, Schwyzerörgeli, Musikalische Grundkurse
Jens Ullrich, Gitarre, Bassgitarre, Tuba, Kontrabass
Hildegard Zeyer, Violine, Viola, Blockflöte
079 814 03 90
076 410 57 50
079 440 40 11
079 534 82 22
079 275 44 67
079 902 46 81
077 493 22 77
079 672 25 21
079 644 80 88
078 610 83 68
078 600 19 78
076 459 02 83
078 718 56 45
079 697 76 03
7
Veloabstellplätze
Einstellhalle im Neubau
US – 6. Primar, welche den Weg über die Klostermatte
benutzen, sowie Kinder aus der Schwand, Schwandstrasse, Zelgli
Veloraum beim Kindergarten
US (1. + 2. Primar)
Veloständer vor Turnhalle
MS II (3. + 4. Primar)
Veloständer beim Haupteingang MS 2 (5. und 6. Primar) und IOS während HW-Unterricht
Abstellplätze IOS gemäss Hausordnung Schulhaus Benediktinerkloster.
Jahresprogramm 2015/16
Mo/Di
10./11. August *
Beginn Instrumentalunterricht an der Musikschule
Mo
10. August
Schuljahr-Eröffnungsfeier für IOS und GYM, Kirche, 08.00 h
Mi
12. August
Schuljahr-Eröffnungsfeier für Primarschule, Kirche, 10.45 h
Do
03. September
Herbstwanderung Primarschule (bei guter Witterung)
Do
10. September
Herbstwanderung Primarschule (Verschiebedatum)
Sa
26. September
Einweihung neues Schulhaus mit Musical
Mo
02. November
Beginn Eislaufen
Do
12. November
Nationaler Zukunftstag; (5. – 7. Klassen)
Di
17. November
Interaktiver Spaziergang „neue Medien“ (1. IOS / UG GYM)
Fr
27. November
Chlauseinzug, Dorf, 19.30 h
Sa
28. November
Chlausaussenden, Kirche, 19.00 h
Fr
04. Dezember
Chlaustrichlen / Alternativprogramm
Fr
04. Dezember
Weihnachtskonzert der Musikschule
Mi
23. Dezember
Weihnachtsfeier, Kirche, 10.45 h
Mi
03. Februar
Schulfasnacht
Mo–Fr
29.02. – 04.03.
Wintersportwoche
Mo–Fr
11. – 15. April
Projektwoche IOS und GYM
Mi
13. April
Schwimmmeisterschaft Primarschule
Sa
07. Mai
Musikschule, Instrumentenparcours
Di
07. Juni
Musikschule, Sommerkonzert
Fr
01. Juli
Messe, 8.00 h; Schulschlussfeier mit Eltern, 09.30 h
Di
16. August
Erster Schultag Schuljahr 2016/17
* Für die Stundenplaneinteilung ist die Musikschullehrperson zuständig.
8
Die Schule von A – Z
A
Abmeldung
Wenn Sie schulpflichtige Kinder haben und aus der Gemeinde wegziehen, melden Sie dies bitte
möglichst frühzeitig den Lehrpersonen Ihrer Kinder sowie dem Schulsekretariat.
Abschliessen
Es wird dringend empfohlen, Velos, Scooters usw. immer abzuschliessen. Die Schule übernimmt keine Haftung für entwendete oder beschädigte private Gegenstände.
Absenzen
Sollte Ihr Kind krankheitshalber die Schule nicht besuchen können, bitten wir Sie, dies so bald
als möglich der Lehrperson mitzuteilen. Die Lehrpersonen teilen den Eltern mit, wie sie die Erreichbarkeit organisiert haben. Bei unentschuldigten Absenzen (wie Ferienverlängerungen) gilt
folgende Regelung: Bei fehlbarem Verhalten wird von der Schulleitung bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Strafanzeige erstattet. Das Gericht ermisst die Höhe der Strafe.
Abwesenheit der Lehrperson
Gemäss der Bildungsverordnung des Kantons Obwalden ist bei Abwesenheit der Lehrperson
die Betreuung der Schülerinnen und Schüler sicherzustellen. Am ersten Tag werden die Schülerinnen und Schüler von einer Lehrperson derselben Stufe betreut. Gemäss Gesetz ist die Schule verpflichtet, während der Blockzeiten (vormittags) die Betreuung sicherzustellen. Wir versuchen den Unterricht ganztags zu organisieren.
Ansprechperson bei Anfragen im Zusammenhang mit der Schule
Sollten sich im Zusammenhang zum Lernen Ihres Kindes Fragen oder Probleme ergeben, ist
die Lehrperson die erste Ansprechstelle. Lieber einmal zu viel anfragen, als zu lange zuwarten.
Ankommenszeiten
Die Kinder der Primarschule dürfen ab 07.30 h bzw. 13.10 h auf dem Schulareal ankommen. Zu
früh ankommende Kinder werden weggeschickt. Im Wiederholungsfalle orientiert die Klassenlehrperson die Eltern.
Um 07.50 h bzw. 13.25 h läutet die Schulhausglocke. Dann dürfen die Schulhäuser betreten
werden.
Für die IOS gilt die Hausordnung des Benediktinerklosters.
Arztkontrollen
Folgende Gesundheitskontrollen und Gesundheitsberatungen werden für Schülerinnen und
Schüler, deren Erziehungsberechtigte in Obwalden wohnen, kostenlos durchgeführt:
a)
Eine ärztliche Untersuchung im Kindergarten oder bei Schuleintritt (bei freier Arztwahl).
b)
Eine Haltungskontrolle in der 5. Primarschule (Reihenuntersuch).
c)
Eine Augenkontrolle im Kindergarten oder bei Schuleintritt (Reihenuntersuch).
d)
Ein Beratungsgespräch im 9. Schuljahr.
Block 1: Gesundheit allgemein, Verantwortung für die eigene Gesundheit übernehmen.
Block 2: Themen gemäss Auswertungen der Fragebogen.
Block 3: Individuell, je nach Vorbesprechung mit der Klassenlehrperson.
e)
Jährliche zahnärztliche Untersuche im Kindergarten und während der Primarschule (bei
freier Zahnarztwahl).
9
B
Begabtenförderung „Pfiffikus“
Begabtenförderung meint die Förderung von Kindern mit besonderen Begabungen. Für die
Schuljahre 2015/16 und 2016/17 soll im Rahmen der Begabungs- und Begabtenförderung
(BBF) ein Pilotprojekt mit dem Namen „Pfiffikus durchgeführt werden. Das sogenannte PulloutProgramm wird in Form von klassenexternen Ateliers angeboten, in denen vertieft, geforscht,
experimentiert und gelernt wird. Marlis Scheuber betreut das Programm. Für die Pilotphase sind
die Schüler der 3. bis zur 6. Klasse angesprochen.
Beurteilungsgespräch und Beurteilungsbogen
Einmal jährlich lädt die Klassenlehrperson die Eltern, das Kind und bei Bedarf Fachpersonen
zum Beurteilungsgespräch ein. Als Grundlage steht den Lehrpersonen der Beurteilungsbogen
zur Verfügung. Die darin aufgeführten Lernziele aus den drei Bereichen Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz ermöglichen eine umfassende Gesamtbeurteilung durch die Lehrperson. Schülerinnen und Schüler haben im Gespräch Gelegenheit, ihre Selbstbeurteilung einzubringen. Eltern
können von ihren Beobachtungen und Erfahrungen zu Hause berichten. Beurteilungen der
Lehrperson, Selbstbeurteilung der Schülerin / des Schülers und Rückmeldungen der Eltern sollen verglichen und allfällige Abweichungen besprochen werden.
Bibliothek
Die Schul- und Gemeindebibliothek Engelberg steht während den Öffnungszeiten der Bevölkerung von Engelberg und den Gästen offen.
Öffnungszeiten:
Dienstag: 15.00 – 17.00 h
Samstag: 10.00 – 12.00 h
Donnerstag: 15.00 – 20.00 h
Während Schulferien: Donnerstag: 17.00 – 20.00 h
Links: www.gde-engelberg.ch/de/bildung/bibliothekfs und www.winmedio.net/engelberg
Bildungsgesetz
Der Kanton Obwalden setzt auf ein starkes und zukunftsgerichtetes Bildungswesen. Qualität
und Chancengleichheit in der Aus- und Weiterbildung, zeitgemässe und familienfreundliche
Strukturen, eine starke Berufs- und Weiterbildung und eine intensive Zusammenarbeit zwischen
den Bildungspartnern sind nur einige wesentliche Kernaspekte des Bildungswesens im Kanton
Obwalden.
Das Bildungsgesetz, die Bildungs- und Volksschulverordnung sind unter www.ow.ch abrufbar.
Blockzeiten
Die Blockzeiten umfassen gemäss Art. 3 der Volksschulverordnung den Zeitrahmen von vier
Lektionen an allen Vormittagen einer Schulwoche (08.00 – 11.30 h).
Im Kindergarten gilt die erste Lektion am Morgen als Empfangszeit. Die Empfangslektionen
gelten als Unterrichtszeit für individuelle Förderung und Betreuung. Grundsätzlich können die
Kindergartenkinder im Verlauf der Empfangslektion „eintrudeln“. Ziel ist es jedoch, im Hinblick
auf die Einschulung in die erste Klasse, die Präsenzzeit des Kindes im Laufe des Kindergartenjahres schrittweise zu erhöhen.
Unterrichtszeiten der IOS am Vormittag von 08.20 – 11.45 h (Frühstunden beginnen um 7.30 h).
C
Computereinsatz im Unterricht
Die Gemeindeschule verfügt über moderne Computer in allen Klassenzimmern. Diese dienen
besonders dem individualisierenden Unterricht und machen die SchülerInnen mit dem modernen Kommunikationsmittel vertraut. Die Kinder arbeiten grundsätzlich unter Aufsicht an den
Computern. Grundlagen dazu bilden der Lehrplan und das Benutzungsreglement. Am 17. Nov.
2015 findet für die Schüler der 7. Klassen ein Projekttag im Umgang mit „neuen“ Medien statt.
10
D
Deutsch als Zweitsprache (DaZ)
Fremdsprachige Schüler und Schülerinnen, die dem Unterricht in deutscher Sprache noch nicht
folgen können, haben Anspruch auf zusätzliche Förderung im Fach Deutsch. Die Anmeldung
erfolgt durch die Klassenlehrperson mit dem Einverständnis der Eltern. Im Kindergarten erteilt
eine Kindergartenlehrperson Unterricht in Standardsprache in kleinen Gruppen.
Diebstahl und Haftung
Die Gemeindeschule lehnt jegliche Haftung für gestohlene oder verlorene Gegenstände (aus
Garderoben), Velos, Scooters usw. ab.
Dispensationen
Laut Bildungsgesetz (BIVO, Art. 12) hat der Schulbesuch lückenlos zu erfolgen. Begründete
Dispensationsgesuche sind schriftlich (am besten per Mail) rechtzeitig vor dem Termin an die
entsprechenden Instanzen zu richten:
Für Dispensationen vom Unterricht sind zuständig:
a)
Für einen Kalendertag: Klassenlehrperson.
b)
Bis zu zwei Wochen: Schulleiter.
c)
Für längere sowie generelle Dispensationen von einzelnen Fächern: Schulrat.
Gesuche zur Verlängerung der Schulferien werden generell nicht bewilligt (siehe "Absenzen").
Drogenprävention
In den oberen Klassen werden periodisch gezielte Präventionskampagnen in Zusammenarbeit
mit der Fachstelle für Gesellschaftsfragen Sarnen und der Präventionskommission Engelberg
durchgeführt.
Drogenkonsum, Rauchen, Alkohol
Das Rauchen, der Konsum von Alkohol und anderen gesundheitsschädlichen Genussmitteln ist
den Schülerinnen und Schülern verboten. Auf dem Schulareal ist die Lehrerschaft für die Aufsicht zuständig. Für das Verhalten der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg und zu
Hause sind die Eltern verantwortlich. Für IOS-SchülerInnen gelten die Hausregeln des Klosters.
E
Einschreibung für den Kindergarten
Kinder, die bis zum 30. Juni das 4. Altersjahr vollendet haben, können den freiwilligen Kindergarten besuchen. Die Kinder, die bis zum 30. Juni das 5. Altersjahr vollendet haben, treten auf
Beginn des nächsten Schuljahres in den obligatorischen Kindergarten ein.
Elterninformation über Prüfungen und Tests
Benotete Prüfungen werden in allen Fächern innerhalb einer Woche zur Einsicht nach Hause
gegeben.
Elternkontakt
Die Lehrkräfte informieren die Eltern über die telefonische Erreichbarkeit vor und nach den Unterrichtszeiten.
Die tägliche Elternkommunikation findet mit Kontaktheft/Hausaufgabenbuch/Wochenplan statt.
F
Fundsachen
Wenn Ihr Kind Sachen verloren hat, können Sie sich an die Hauswarte wenden oder in der
Fundkiste vor dem Lehrerzimmer selber nachsehen. Turnsachen werden im Turnlehrerzimmer
gelagert und können über die Klassenlehrperson oder den Hauswart wieder abgeholt werden.
11
In der letzten Schulwoche werden alle gesammelten Kleider und Fundstücke in der Pausenhalle
ausgelegt. Die Klassenlehrpersonen besuchen mit ihren Klassen diese Ausstellung.
G
Gender
In diesem „Eltern-ABC“ wird jeweils zum einfacheren Verständnis nur eine Form, weiblich oder
männlich, gewählt. Gemeint sind natürlich alle Kinder.
Gottesdienste
Im Laufe des Schuljahres finden etwa sechs Schulmessen während der Unterrichtszeit statt.
Am Mittwoch der ersten Schulwoche findet um 10.45 h in der Pfarrkirche für die Primarschule
eine Feier statt. Am Schlusstag findet der interkonfessionelle Abschlussgottesdienst um 08.00 h
ebenfalls in der Kirche statt. Diese Feiern sind öffentlich. Sie sind herzlich willkommen!
H
Handy
Es gilt ein Handyverbot an der ganzen Gemeindeschule.
In begründeten Situationen kann eine Ausnahme durch die zuständige Lehrperson bewilligt
werden. Bei festgestellten Widerhandlungen wird das Handy eingezogen und der Schulleitung
abgegeben. Dort kann es von den Eltern abgeholt werden. Diese Verfügung ist rechtskräftig.
Hausaufgaben
… sind eine gute Möglichkeit für Eltern, Einblick in den Schulstoff zu nehmen – oder stellen ein
Ärgernis und Anlass für Konflikte dar.
Grundsätzlich sollten Hausaufgaben ohne fremde Hilfe leistbar sein. Sollte Ihr Kind einmal ein
Problem haben, ermutigen Sie es, zu probieren. Die Lehrperson erteilt zuweilen eine vorbereitende oder forschende Hausaufgabe vor Beginn eines Unterrichtsvorhabens. Um Hausaufgaben zu erledigen braucht es grundsätzlich keine (bezahlte) Nachhilfe.
Hausaufgaben werden kontrolliert und eingesehen.
Empfehlung Hausaufgabenzeiten:
10 Minuten pro Schuljahr
Beispiel: 1. Primar 10 Minuten; 2. Primar 20 Minuten usw.
I
Information
„Wir verstehen uns als Teil der Gemeinde Engelberg und pflegen eine offene und wertschätzende Kommunikation.“ Wir kommunizieren über folgende Kanäle:
•
Mit diesem Schulblatt.
•
Elternabende (jede Stufe organisiert zwei Elternanlässe während des Schuljahres).
•
Mit sporadischen Informationen im „Engelberger Anzeiger“.
•
Mit dem Internetauftritt www.gde-engelberg.ch -> Bildung.
•
Mit dem Internetauftritt www.ios-engelberg.ch.
•
Mit Schreiben an die Eltern durch Klassenlehrpersonen und Schulleitung.
Integrative Förderung (IF)
Die Integrative Förderung (IF) durch schulische Heilpädagogen und Heilpädagoginnen verfolgt
folgende Ziele:
•
Die IF verzichtet weitgehend auf die Separierung von Kindern.
•
Die IF integriert und unterstützt Schulkinder mit besonderen Lernvoraussetzungen in der
Regelklasse, um ein ganzheitliches Lernen im schulischen und sozialen Bereich zu fördern.
•
Die IF unterstützt die altersentsprechende Entwicklung elementarer und schulischer Fähigkeiten.
12
•
Die IF bedingt die Zusammenarbeit zwischen Lehrkräften, Eltern, Kind, SHP und anderen
Fachdiensten.
Link: www.gde-engelberg.ch/dl.php/de/0e28a-oj6spu/ISF-Konzept_GR_15.12.2010.pdf.
Internet: www.gde-engelberg.ch / Bildung
Besuchen Sie uns jederzeit im Internet. Sie finden unter der Adresse www.gde-engelberg.ch
(Bildung) Konzepte, Ferienplan, Angaben zur Musikschule, usw. Unter der Adresse
www.gemeindeschule.ch finden Sie Fotos aus der Schule, von Projekten oder Ausflügen.
Integrative Orientierungsschule IOS
Seit Schuljahr 2013/14 wird die dreijährige, integrativ geführte Orientierungsschule IOS in den
neuen Räumlichkeiten des Benediktinerklosters Engelberg geführt.
Im Schuljahr 2015/16 findet der Unterricht von der 1. bis 3. IOS Engelberg in heterogenen (leistungsdurchmischten) Stammklassen statt. In den Fächern Deutsch, Mathematik, Französisch
und Englisch besuchen die Jugendlichen den Niveau-Unterricht, der ihren Leistungsstärken
entspricht. Ab diesem Schuljahr hat die IOS Engelberg ihren Vollausbau mit zeitgemässen Lernateliers und Inputräumen erreicht. Weitere Informationen finden Sie hier: www.ios-engelberg.ch.
Jedem Jugendlichen der IOS steht für die eigenständige Lernarbeit das Lernatelier mit einem
eigenen Arbeitsplatz zur Verfügung. Die traditionellen Klassenzimmer wurden zu sogenannten
Inputräumen umfunktioniert. Im Lernatelier übernimmt die Klassenlehrperson neue, umfangreiche Betreuungsaufgaben, sogenannte Coachingaufgaben. Die Klassenlehrperson ist die Ansprechperson für eine Stammklasse und für deren Eltern.
Die Ausführungsbestimmungen über das Beurteilen, die Promotion, einen Wechsel des Niveaufachs und das Übertrittsverfahren in der Volksschule vom 01.08.2011 gelten weiterhin.
Das Konzept der IOS Engelberg ist unter www.ios-engelberg.ch/ios-konzept/ einsehbar.
K
Klassenlager
Ab der Primar-Mittelstufe können Klassenlager durchgeführt werden. Die Lehrpersonen informieren die Eltern jeweils frühzeitig über die Durchführung von Klassenlagern. Die Finanzierung
wird durch den Gemeindebeitrag, durch Aktivitäten der Klassen und den Elternbeitrag geregelt.
Klassenwiederholung
Schüler mit einem langsamen Lerntempo oder mit Lernproblemen können eine Stufe in drei
statt in zwei Jahren absolvieren. Ab der dritten Klasse kann mit individuellen Stoffplänen gearbeitet werden (ILZ: Individuelle Lern-Ziele). Diese Pläne werden durch die schulischen Heilpädagogen in Zusammenarbeit mit der Klassenlehrperson erstellt. Während der Primarschule ist
eine Klassenwiederholung möglich.
Krankheit des Kindes
Ist Ihr Kind krank, bitten wir Sie, das Kind zu Hause zu behalten und allenfalls den Hausarzt zu
kontaktieren. Ein Kind sollte einen Tag fieberfrei sein, bevor es wieder in die Schule geht. Kranke Kinder in der Schule stecken andere Kinder und die Lehrpersonen an.
Wir bitten Sie, Ihre Verantwortung nicht nur gegenüber Ihrem Kind, sondern auch gegenüber
allen an der Schule Beteiligten wahrzunehmen (siehe „Absenzen“).
L
Läuse
Sie haben bei Ihrem Kind Kopfläuse entdeckt? Kein Grund zur Panik!
13
Läusebefall hat nichts mit mangelnder Hygiene zu tun. Die Kopfläuse sind ca. 3 mm klein und
können keine Krankheiten übertragen. Die Kopflaus kann nicht fliegen oder springen. Die Laus
lebt nur auf dem Kopf des Menschen und wird direkt von Kopf zu Kopf übertragen.
•
Die Kinder und die ganze Familie immer wieder auf Läuse kontrollieren.
•
Läusemittel nur einsetzen, wenn wirklich Läuse vorhanden sind. Eine Resistenz kann auftreten.
•
Link: www.kopflaus.ch.
Legasthenie-Therapie
Legasthenie-Therapie und die dazu nötigen Abklärungen werden durch die schulischen Heilpädagogen organisiert.
Lehrpläne
Die kantonalen Lehrpläne schreiben vor, welcher Stoff in den einzelnen Fächern erarbeitet werden soll und welche Lernziele in jedem Schuljahr erreicht werden müssen.
Link: www.zebis.ch (Unterricht).
Leitbild
Die Gemeindeschule Engelberg hat ein Leitbild. Der Flyer kann kostenlos beim Schulsekretariat
bezogen werden. Unter www.gde-engelberg.ch/de/bildung/bildunginfos finden Sie den Text.
Logopädie
Der Logopädische Dienst ist eine kantonale Einrichtung. Die kantonalen Logopäden und Logopädinnen sind für die Kinder aller Gemeinden des Kantons zuständig. Eine Behandlung bedarf
der Einwilligung der Eltern. Logopädische Massnahmen sind grundsätzlich kostenlos. Aufgaben: Erfassen der Sprachstörungen bei Kindern; Erstellen der Diagnose; Beratung der Eltern,
Lehrerinnen und Lehrer, Kindergärtnerinnen und Kindergärtner; Behandlung der Kinder; Öffentlichkeitsarbeit; Vorbeugung. Anmeldung mündlich / telefonisch / schriftlich im Sekretariat im
AVM in Sarnen.
Ludothek
In der neuen Ludothek im Neubau können Spiele und Spielsachen zu günstigen Preisen ausgeliehen werden. Ziel der Ludothek ist es, Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit gutem Spielzeug bekannt zu machen. Sie möchte Kindern und Eltern helfen, das für das jeweilige Alter geeignete Spielzeug zu finden und auszuprobieren.
M
Mailadresse
Jede Lehrkraft ist per offizielle Mailadresse erreichbar: [email protected].
Beispieladressen: [email protected] / [email protected]
Mittagstisch "Schüler-Zmittag"
Der Mittagstisch im Äschi stand bisher Kindern mit langen Schulwegen offen. Die Einteilung des
Gemeindegebietes in „Mittagstischberechtige Zonen“ wird von der Schulleitung festgelegt. Neu
wird der Mittagstisch für alle Kinder der Primarschule erweitert. Sie bezahlen jedoch einen höheren Beitrag – zurzeit CHF 10.00. Da im Sommer 2015 die Küche erneuert wird, wird das Angebot erst Ende August starten. In der ersten Schulwoche werden die Anmeldungen verteilt.
Allen Jugendlichen der IOS steht die Mensa des Benediktinerklosters offen.
Musikschule
Die Musikschule bietet ein breites Angebot an Instrumentalunterricht.
Detaillierte Angaben finden Sie unter www.stiftsschule.ch (Kultur und Sport / Musikschule).
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Musikschultarife Schuljahr 2015/16
Kurse
Blockflöte, Gruppenunterricht
Einzelunterricht für Instrumentalunterricht
Lektionen à 30 Min.
- bis und mit 9. Schuljahr
*- ab 10. Schuljahr und Studenten / Lernende
*- Erwachsene bis zum erfüllten 25. Lebensjahr
*- Erwachsene ab 26. Lebensjahr
Einzelunterricht für Instrumentalunterricht
Lektionen à 45 Min.
- bis und mit 9. Schuljahr
*- ab 10. Schuljahr und Studenten / Lernende
*- Erwachsene bis zum erfüllten 25. Lebensjahr
*- Erwachsene ab 26. Lebensjahr
Abonnemente für Erwachsene
5 Lektionen à 30 Minuten
5 Lektionen à 45 Minuten
10 Lektionen à 30 Minuten
10 Lektionen à 45 Minuten
Geschwisterrabatte
Zweites Instrument
bei zwei Geschwistern
bei drei Geschwistern
bei vier und mehr Geschwistern
CHF
286.00
CHF
CHF
CHF
CHF
820.00
820.00
2'000.00
2'300.00
CHF
CHF
CHF
CHF
1'230.00
1'230.00
3'000.00
3'450.00
CHF
CHF
CHF
CHF
300.00
450.00
600.00
900.00
10 % Rabatt
20 % Rabatt
30 % Rabatt
10 % Rabatt
Musikunterricht – Unterstützungsbeiträge
Für Kinder aus kinderreichen oder finanziell weniger bemittelten Familien stehen Beiträge aus
dem Hermann-Amrhein-Fonds zur Verfügung.
Für die Höhe der Beiträge ist das steuerbare Einkommen massgeblich.
Steuerbares Einkommen:
CHF 26‘000.00 – 32‘800.00: Teilerlass 25% des Elternbeitrags
Unter CHF 26‘000.00:
Teilerlass 50% des Elternbeitrags
Gesuche für das kommende Schuljahr sind bis Ende September an die Gemeindekanzlei
Dorfstrasse 1, 6390 Engelberg, einzureichen.
Motto, Jahresmotto
Vier Tiere, vier Begriffe passend zu je vier Eigenschaften: Amsel für Kreativität, Gämse für Bewegung, Fuchs für Denken, Murmeltier für Gemeinschaft. Im Vierjahresrhythmus wählen wir ein
Motto, welches zu einem Symboltier und Thema passt. Im aktuellen Schuljahr haben wir uns für
das Motto EinzigARTig (kreativer Gesang der Amsel) entschieden.
N
Nachhilfe
Nachhilfe ist nicht grundsätzlich gut oder grundsätzlich schlecht.
Es ist nicht Aufgabe der Nachhilfe, einem Kind im letzten Moment über die Hürde zu helfen.
Nachhilfe sollte keine Hausaufgabenhilfe sein. Es sollten erst die Lücken ermittelt werden, um
Wissen (und Sicherheit) kontinuierlich aufbauen zu können. Ausserschulische Förderung sollte
zeitbegrenzt sein, damit das Kind oder der Jugendliche bald wieder alleine den „Rank“ findet.
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Es empfiehlt sich, zur Absprache vorgängig das Gespräch mit der schulischen Heilpädagogin
oder der Klassenlehrerin zu suchen. Das ist übrigens kostenlos.
Neubau Schulhaus
Das neue Schulhaus I wird am Samstag, 26. September 2015, eröffnet. Die Unterstufe, der Musikgrundkurs, der Werkraum, das Textile Gestalten, Spezialzimmer, das Sekretariat, das Schulleitungsbüro und die Ludothek befinden sich darin. Die Velos können in der Veloeinstellhalle
parkiert werden, so kann der ganze Pausenplatz den Kindern zur Verfügung gestellt werden.
Noten
Die zu benotenden Fächer ab der 4. Klasse werden mit den Ziffern 1 bis 6, halbe Noten werden
mit 5.5, 4.5, 3.5 usw. dargestellt.
Dabei bedeuten: 6 = sehr gut; 5 = gut; 4 = genügend; 3 = ungenügend; 2 = schwach, 1 = sehr
schwach.
O
Orientierungsarbeiten, Vergleichsarbeiten
An der Gemeindeschule Engelberg werden zur Objektivierung der Leistungsbeurteilung vergleichende Orientierungsarbeiten durchgeführt. Orientierungsarbeiten bleiben in der Schule und
werden nicht nach Hause gegeben. Die Vergleichsarbeiten können eingesehen werden.
P
Pausenapfelaktion
Im Winter werden den Schulkindern zu einem günstigen Preis Pausenäpfel angeboten. Das
Angebot mit der Bestellmöglichkeit wird jeweils rechtzeitig bekannt gegeben.
Pausenaufsicht
In den Vormittagspausen sind Lehrkräfte mit der Pausenaufsicht beauftragt.
helfen bei Konflikten unter Schülern. Lehrkräfte helfen dabei mit.
Streitschlichter
Pausenverpflegung
Wir empfehlen, auf eine gesunde Pausenverpflegung ihrer Kinder zu achten (Obst, Milchprodukte). Ein Znüni gibt Kraft bis zum Mittagessen!
Projektwochen
Jedes Jahr finden auf verschiedenen Schulstufen Projekttage oder Projektwochen statt, in denen sich die Schüler mit einem bestimmten Thema intensiv und konzentriert befassen.
Psychomotorik-Therapie
Die Psychomotorik ist ein Fachgebiet und stellt die Wechselwirkung zwischen Denken, Fühlen,
Wahrnehmen und Bewegen und deren Bedeutung für die Entwicklung des Kindes in seinem
Umfeld ins Zentrum. Ist diese Beziehung in Disharmonie, kann die Psychomotorik-Therapie
helfen, wieder ins Gleichgewicht zu kommen.
Die Therapeutin regt in den Therapiestunden die Entwicklungsmöglichkeiten des Kindes an,
damit es die Anforderungen im Lebens- und Schulalltag mit Selbstvertrauen bewältigen kann.
Schüler der Gemeinde Engelberg erhalten die Therapie in Engelberg.
Q
Qualitätsmanagement
Das Qualitätsmanagementkonzept wurde vom Gemeinderat bewilligt. An der Gemeindeschule
Engelberg wird mit diesem Konzept gearbeitet. Das Konzept ist ein Führungsinstrument, welches als Hilfsmittel für die Sicherung und Entwicklung der Schulqualität dient.
16
R
Rechte und Pflichten der Eltern
Im Bildungsgesetz des Kantons Obwalden werden sie in Art. 21 bis 25 geregelt:
Art. 21 Begriff
Erziehungsberechtigte sind Eltern und andere Personen, die nach Massgabe des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs die Verantwortung für die Erziehung des Kindes tragen und berechtigt
sind, dieses bei Entscheiden in schulischen Belangen zu vertreten.
Art. 22 Zusammenarbeit und Information
1 Der Schulrat, die Schulleitung bzw. das Rektorat, die Lehrpersonen und die Erziehungsberechtigten arbeiten im Rahmen ihrer Verantwortlichkeiten zusammen. Die Zusammenarbeit
dient der gemeinsam zu verantwortenden Bildung und Erziehung des Kindes.
2 Die Erziehungsberechtigten Unmündiger werden regelmässig informiert über:
a) deren Entwicklungs-, Lern- und Erziehungsprozesse;
b) deren Leistungen und Verhalten;
c) wichtige Vorhaben im Zusammenhang mit dem Unterricht und dem Schulbetrieb.
3 Das Recht auf Information und Anhörung haben auf Verlangen auch Mütter und Väter, denen die elterliche Sorge nicht zusteht.
Art. 23 Schulbesuch
1 Die Erziehungsberechtigten sind für den regelmässigen Schulbesuch des Kindes und die
Erfüllung der Schulpflicht verantwortlich.
2 Ergänzende Vorschriften regelt der Kantonsrat durch Verordnung.
Art. 24 Mitwirkung im Allgemeinen
1 Die Erziehungsberechtigten unterstützen die Schule bei der Erfüllung ihres Bildungsauftrags. Sie können sich an der Gestaltung der Schule der Volksschulstufe beteiligen.
Art und Umfang der Mitwirkung sind im Organisationsstatut zu regeln.
2 Die Schulen haben die Mitwirkung der Erziehungsberechtigten von Studierenden der Sekundarstufe II angemessen zu berücksichtigen.
Art. 25 Mitwirkung im Einzelnen
1 Die Erziehungsberechtigten beteiligen sich im Rahmen ihrer Rechte und Pflichten an Entscheidungen, die das Kind betreffen.
2 Die Erziehungsberechtigten sowie Mütter und Väter, denen die elterliche Sorge nicht zusteht, sind berechtigt, nach Absprache mit der zuständigen Lehrperson den Unterricht des
Kindes zu besuchen.
S
Samichlaus-Tricheln
Um den 6. Dezember herum besuchen die Trichler die Aussenbezirke und das Dorf. Sie ziehen
mit Glocken in Begleitung des Schulsamichlaus, der Schmutzlis, dem Engel, dem Schällepoir
und den Trägern von Haus zu Haus. Die KindergartenschülerInnen und die ErstklässlerInnen
haben an diesem Tag schulfrei. Für Kinder, welche nicht am freiwilligen Brauch teilnehmen,
findet Unterricht gemäss Stundenplan statt.
Saisonkarten / Jahreskarten für Bergbahnen
Die Abonnemente können im Herbst zu einem Spezialpreis über die Schule bestellt werden.
Das Angebot mit der Bestellmöglichkeit wird rechtzeitig bekannt gegeben.
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Schulhäuser
Kindergartengebäude
• Zweijahreskindergarten
Schulhaus Aeschi
•
•
•
•
•
Primarschule
Mittelstufe I und II (3. – 6. Primar)
Büro der Schulsozialarbeiterin
Schul- und Gemeindebibliothek
Fachräume, Aula, Turnhalle
Neubau (Einweihung 26. September 2015)
•
•
•
•
•
•
•
Primarschule Unterstufe
Musikalische Grundkurse
Werkraum, Textiles Gestalten
Ludothek
Veloraum, Lagerräume
Büro Schulleiter
Sekretariat
Benediktinerkloster (Schulhäuser)
Schulhäuser
•
•
•
•
•
•
•
Orientierungsschule
1. IOS
2. IOS
3. IOS
Büro Teamleiter IOS
Stiftsschule, Gymnasium
Sportmittelschule
(Foto LHO)
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Schulische Heilpädagogin – SHP
Die SHP sind Fachpersonen für den Umgang mit Heterogenität (Verschiedenheit, Unterschiedlichkeit, Vielfalt). Der wirksame Umgang mit Heterogenität im Unterricht ist eine der Hauptaufgaben der SHP. Kinder, die aufgrund ihrer Lern- und Verhaltensschwierigkeiten, ihrer speziellen
Begabung oder ihrer ethnischen und kulturellen Verschiedenheit besondere pädagogische Bedürfnisse haben, werden durch SHP begleitet.
Schulleiter
Der Schulleiter ist dem Schulrat unterstellt. Er ist für die operativen Belange der Schule zuständig. Er vertritt die Schule nach aussen (Bildungsgesetz Artikel 127).
Joe Kretz, Schulleiter der Gemeindeschule Engelberg: Tel. 041 639 52 45 / 079 411 90 13
E-Mail: [email protected]
Schulleitung
Die Schulleitung ist für die operativen Belange der Schule zuständig. Sie vertritt die Schule im
Rahmen ihrer Zuständigkeit nach aussen und ist dem Schulrat unterstellt (Bildungsgesetz).
Sie ist insbesondere zuständig für:
die Beratung des Schulrats in allen Belangen der Schule;
die Planung und Entwicklung der Angebote;
die Verwaltung und Verwendung der zugeteilten finanziellen Mittel;
die Information innerhalb der Schule und der Öffentlichkeit;
die Förderung und Koordination der Weiterbildung der Lehrpersonen;
die Führung und Beurteilung der Lehrpersonen;
die Mitwirkung bei den Personalgeschäften, insbesondere bei der Personalauswahl;
die Zuteilung der Lernenden auf die Klassen (Art. 64 Abs. 1);
die Festlegung der täglichen Unterrichtszeiten (Art. 65 Abs. 2).
Schulleitungsteam
Das Schulleitungsteam (SLT) besteht aus der Teamleiterin Primarschule, Fabienne Doggwiler,
und dem Teamleiter IOS, Hans Matter, der zudem stellvertretender Schulleiter ist. Das SLT organisiert das Operative an der Gemeindeschule. Ansprechperson ist der Schulleiter. Der Schulleiter leitet die Schulleitungsteamsitzungen.
SMS
Jede Lehrperson kann per SMS kontaktiert werden. In wichtigen Angelegenheiten empfiehlt
sich das persönliche Gespräch oder ein Anruf.
Teamleitungen
Kindergarten und Primarschule:
IOS, Orientierungsschule:
Fabienne Doggwiler
Hans Matter
Schulrat
Dem Schulrat obliegt gemäss Bildungsgesetz:
der Erlass des Organisationsstatuts, des Schulleitbilds und des Schulprogramms gemäss
Bildungsgesetz (Art. 125);
die Führung und Beurteilung der Schulleitung;
die Festlegung der Pensen, über welche die Schulleitung verfügen kann;
die Zuteilung der finanziellen Mittel, über welche die Schulleitung verfügen kann;
die Aufsicht über die Einhaltung der Schulpflicht (Art. 56 Abs. 3);
der Entscheid über die Entlassung aus der Schulpflicht (Art. 56 Abs. 4);
die Bewilligung des Schulbesuchs in einer andern Gemeinde (Art. 58).
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Schulreisen
Jede Schulklasse macht jährlich eine Schulreise. Die Schulreisegebiete sind nach Stufen unterschiedlich gegliedert. Am Tag nach der Schulreise findet Unterricht statt. Der Einsatz von Privatautos ist nicht erlaubt. Eine angemessene Wanderung gehört zur Schulreise.
Schulpsychologischer Dienst
Die Schuldienste des Kantons Obwalden, Brünigstrasse 178, Postfach 1254, 6061 Sarnen, stehen Kindern, deren Erziehungsberechtigten, Lehrpersonen und anderen am System Schule
Beteiligten zur Verfügung, welche Informationen, Beratung, Unterstützung oder eine Abklärung
wünschen.
Schulsozialarbeit (SSA)
Die Schulsozialarbeit ist eine neutrale Fach- und Beratungsstelle in der Schule. Das Beratungsangebot richtet sich an Schüler, Lehrpersonen, Eltern und weitere Bezugspersonen. Die
Schulsozialarbeit unterstützt Schüler in ihrer persönlichen und sozialen Entwicklung. Sie bietet
Beratung und Unterstützung in der Schule, Familie, persönlichen Lebensfragen, Schwierigkeiten, Krisensituationen und bei Erziehungsfragen.
Die Schulsozialarbeit untersteht der beruflichen Schweigepflicht, Gespräche werden vertraulich
behandelt. Das Beratungsangebot ist freiwillig und kostenlos.
Regula Baumann, Telefon 041 637 00 68 / 079 743 14 99
Schulweg als Abenteuer
Der Schulweg ist für die Entwicklung der Kinder sehr wichtig. Hier tauscht man sich aus, knüpft
Freundschaften, macht ab und lernt, sich in der Gruppe zu behaupten und auf sich selbst aufzupassen. Kinder sollten deshalb wenn immer möglich nicht mit dem Auto zur Schule gefahren
werden. Eine Empfehlung, der sich die Polizei, der TCS und die bfu anschliessen.
Lassen Sie ihr Kind selbständig zur Schule gehen. Der Schulweg …
☺
ist Lebensschule, bringt Bewegung;
☺
kann ein Abenteuer sein, weil ohne Aufsicht;
☺
macht Ihr Kind wetterfest und stärkt die Abwehrkräfte.
Schulzeugnis
Die Schülerinnen und Schüler erhalten ab der 1. Klasse jeweils am Ende des Schuljahres ein
Schulzeugnis. Es enthält die Bestätigung des Beurteilungsgesprächs sowie den Laufbahnentscheid für das nächste Schuljahr. Ab der 4. Klasse wird für jedes Semester ein Zeugnis mit Noten ausgestellt. Die Beurteilung der Sachkompetenz in den einzelnen Fächern wird in Noten,
jene der Selbst- und Sozialkompetenz in Worten festgehalten. Jedem Zeugnis liegen die gesetzlichen Bestimmungen über das Beurteilen, die Promotion und das Übertrittsverfahren bei.
Streitschlichter an der Primarschule
Streitschlichtung ist ein Mediationsverfahren, in dem gleichaltrige oder ältere SchülerInnen als
Unparteiische in Streitfällen zwischen Schülerinnen und Schülern vermitteln, um eine beidseits
akzeptierte und faire Lösung zu finden. Bei Fragen wenden Sie sich an die Schulsozialarbeiterin. Die Streitschlichter wirken in der Vormittagspause.
U
Übertrittsverfahren
Der Übertritt von der Primarstufe in die IOS bzw. das Gymnasium ist für die Schul- und Berufslaufbahn der Lernenden von grosser Bedeutung. Die Entscheidungen dazu beruhen auf der
lernziel- und förderorientierten Beurteilung, die vom Kindergarten an aufgebaut und praktiziert
wird. Leistungen der Sachkompetenz wie auch der Selbst- und Sozialkompetenz werden in den
Beurteilungsprozess einbezogen, damit der Zuweisungsantrag möglichst breit abgestützt ist.
20
Grundlagen für den Zuweisungsantrag:
Zeugnis
5. Klasse, 2. Semester
6. Klasse, 1. Semester
• Durchschnitt aus den Fächern Deutsch, Mensch und Umwelt, Mathematik sowie Durchschnitt aus den Fremdsprachen Englisch und Französisch, jedoch lediglich im Sinne
eines Richtwertes
• Leistungen in allen Fächern
• Leistungsentwicklung (steigende oder fallende Tendenz)
Beurteilungsbogen
• Entwicklungsstand in der Selbstkompetenz
• Entwicklungsstand in der Sozialkompetenz
• Leistungsstand in allen Fächern
Informationsbroschüre
• Anforderungsprofile für die verschiedenen Schultypen der
Orientierungsschule
Bedeutung des Richtwertes:
Der Notendurchschnitt aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Fremdsprachen ist als
Richtwert zu verstehen, der nicht die alleinige Grundlage für die Zuweisung bilden darf. Die
Lehrpersonen sind verpflichtet, auch die Selbst- und Sozialkompetenz sowie die Leistungen in
den übrigen Fächern in die Entscheidungsfindung einzubeziehen.
Kleine Abweichungen des Notendurchschnitts vom verlangten Richtwert sind deshalb möglich,
müssen jedoch im Antrag von der Lehrkraft begründet werden, wenn die übrigen Kompetenzen
der empfohlenen Schulstufe oder dem Niveau der IOS entsprechen.
V
Vergleichsarbeiten / Orientierungsarbeiten
Vergleichsarbeiten sind ein Instrument zur Objektivierung von Bewertungen und bleiben in der
Schule. Sie können in der Schule von den Eltern eingesehen werden. Die Auswertung geht zur
Einsicht nach Hause.
Verkehrserziehung
Prävention ist eine der wichtigsten Kernaufgaben der Verkehrsinstruktorinnen und -instruktoren.
Sie erteilen in Kindergärten und Schulen Verkehrsunterricht und informieren an Elternabenden.
In den ersten Schulwochen werden die Unterstufenkinder im sicheren Überqueren der Strasse
unterrichtet. In der Mittelstufe steht das sichere Velofahren im Vordergrund.
Versicherung
Die Versicherung der Kinder ist Sache der Eltern. Grundsätzlich muss ein Unfall immer der eigenen Krankenkasse gemeldet werden. Die Gemeinde hat eine Ergänzungsversicherung; diese
übernimmt Kosten, die durch die Krankenkasse nicht gedeckt sind.
W
Wintersportwoche
Im Winter findet eine Sportwoche auf den Pisten statt. Die Schüler erhalten die Gelegenheit,
sich in verschiedenen Schneesportarten zu betätigen. Die 1. bis 3. Klassen werden von
Schneesportlehrerinnen der Skischulen unterrichtet. Die Schüler ab der 4. Klasse werden in der
Regel von Lehrpersonen der Gemeindeschule unterrichtet.
Z
Zahnpflege
In regelmässigen Abständen werden die Kindergärten sowie die Primarklassen durch unsere
Schulzahnpflegeinstruktorin Anna Röschl besucht. Sie vermittelt den Kindern das notwendige
Wissen über die Zahnpflege und motiviert sie, zu den Zähnen Sorge zu tragen.
21
22
Ferienplan Gemeindeschule Engelberg – Schuljahr 2015/16
Sommer 2015
Beginn
Dauer bis und mit
Sa 27.06.2015
So 09.08.2015
Herbst 2015
Beginn
Dauer bis und mit
Sa 03.10.2015
So 25.10.2015
Weihnachten 2015
Beginn
Dauer bis und mit
Do 24.12.2015
Mi 06.01.2016
Fasnacht 2016
Beginn
Dauer bis und mit
Do 04.02.2016
So 14.02.2016
Ostern 2016
Beginn
Dauer bis und mit
Fr 25.03.2016
So 10.04.2016
Sommer 2016
Beginn
Dauer bis und mit
Sa 02.07.2016
Mo 15.08.2016
Herbst 2016
Beginn
Dauer bis und mit
Sa 01.10.2016
So 23.10.2016
Zusätzliche unterrichtsfreie Tage
Fr
25. Sept. 2015
Feiertag, Bruder Klaus
Sa
26. Sept. 2015
Einweihung neues Schulhaus mit Musical
Di
08. Dez. 2015
Feiertag, Mariä Empfängnis
Mo
21. März 2016
Feiertag, hl. Benedikt
Do/Fr 05./06. Mai 2016
Feiertag, Auffahrt, mit verlängertem Wochenende
Mo
Pfingstmontag
16. Mai 2016
Do/Fr 26. Mai 2016
Feiertag, Fronleichnam, mit verlängertem Wochenende
23
Postadressen
Gemeindeschule Engelberg
Schulhausweg 5
6390 Engelberg
IOS Engelberg
Benediktinerkloster 5
6390 Engelberg
Schulleiter
Tel. 041 639 52 45 / 079 411 90 13
E-Mail: [email protected]
Sekretariat
IOS
Internet
Tel. 041 639 52 46
Tel: 041 639 62 14
www.gde-engelberg.ch / Bildung
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