Sprechzettel - Bundesnetzagentur

Sprechzettel
J oc he n Homa nn
Pr äs iden t d er B un des netz ag ent ur
Es gilt das gesprochene Wort
Bensberg, 26. August 2015
We lch e Reg ulie run g br auch t di e
En erg iew en de?
VKU-NRW-Ko ngres s
Sehr geehrter Herr Feicht,
Sehr geehrte Damen und Herren,
„Welche Regulierung braucht die Energiewende?“ – diesen Titel für meinen
Vortrag habe ich sehr bewusst gewählt.
Diese Frage wird zwar oft gestellt.
Aber meistens ist etwas ganz anderes gemeint, nämlich z.B.:
Welche Regulierung nützt meinem Geschäftsmodell am meisten?
Welche Regulierung rechnet sich am besten für den kommunalen Eigentümer
eines Stromnetzes?
Welche Regulierung entspricht am besten den Wertschöpfungsinteressen meines
Bundeslandes?
Welche Regulierung kommt meinen Verbandsinteressen am weitesten entgegen?
Welche Regulierung hilft mir bei der Durchsetzung meiner politischen Ziele?
Dieser Katalog ließe sich noch fast beliebig verlängern.
Meine Damen und Herren, die dahinter stehenden Interessen sind legitim und ich
kritisiere dies nicht.
Die Bundesnetzagentur hat allerdings einen anderen Auftrag.
Wir regulieren um Wettbewerb zu ermöglichen und zu schützen, weil dies dem
Verbraucher nützt.
Und wir regulieren mit dem Ziel, die Energiewende zu unterstützen.
Und Unterstützung der Energiewende bedeutet für mich, finanziellen Spielraum für
die notwendigen Investitionen in die Infrastruktur zu eröffnen.
Und sie bedeutet, Regulierung dort zurückzunehmen oder zu verändern, wo sie
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den Strukturwandel hin zu einer nachhaltigen Energiewende und zu mehr
Flexibilität behindert.
Dies klingt abstrakt, wird aber schnell konkret.
Hier nur einige Beispiele:
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Bei Amtsantritt habe ich mit Blick auf die Energiewende eine
investitionsfreundliche Anreizregulierung zugesagt. Seitdem hat sich bereits viel
getan, z.B. die Ausweitung der Investitionsmaßnahme auf den 110kv-Bereich.
Inzwischen liegen auch unsere Empfehlungen für eine Weiterentwicklung der
Anreizregulierung auf dem Tisch. Ich komme darauf später zurück.
-
Re-Regulierungsbedarf sehe ich bei den Netzentgelten. Wenn als Folge der
Energiewende die Stromtransportnetze ausgebaut werden müssen, sollten die
Kosten hierfür solidarisch getragen werden und nicht nach zufälliger regionaler
Betroffenheit durch den Ausbau der Übertragungsnetze.
-
Netzdienliches Verhalten von Erzeugern sieht bei wachsender volatiler
Erzeugung anders aus als bei einer steuerbaren konventionellen Erzeugung. Das
bedeutet, Themen wie die individuellen Netzentgelte und die sog. vermiedenen
Netzentgelte gehören auf den Seziertisch, auch wenn dies für den einen oder
anderen den Wegfall von Einnahmen bedeuten mag.
Meine Damen und Herren, auch außerhalb der Fachkreise wächst die Erkenntnis,
dass die Energiewende weit mehr ist als lediglich das Abschalten der
Kernkraftwerke und deren Ersatz durch Wind und Sonne.
Mit der Energiewende haben wir einen Strukturwandel in Gang gesetzt, der alle
Bereiche der Energiewirtschaft und indirekt über Kosten- und Preisveränderungen
die ganze deutsche Volkswirtschaft unter Veränderungsdruck setzt.
Und nicht nur die deutsche Volkswirtschaft, sondern auch die vieler unserer
Nachbarn.
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Nicht von ungefähr führen wir auf der europäischen Ebene schwierige
Diskussionen über den Zuschnitt von Preiszonen und über die Steuerung von
Stromflüssen.
Bislang herrscht über die Energiewende ein stabiler gesellschaftlicher Konsens.
Doch das politische Gezerre der letzten Monate um die Energiewende hinterlässt
Spuren.
Es mangelt zwar weiterhin nicht an Befürwortern für die Energiewende, doch die
Zweifel am Erfolg der ambitionierten Energiewende in Deutschland wachsen.
Der BDEW berichtet als ein Ergebnis seines jüngsten Energie-Monitors, dass zum
ersten Mal eine Mehrheit von 53 Prozent nicht mehr glaube, dass die Politik diese
Aufgaben lösen wird; nur noch 38 Prozent glaubten weiter daran.
(Vor einem Jahr war noch die Mehrheit mit 52 Prozent der Meinung, dass die
Politik die Aufgaben lösen wird.)
Vor diesem Hintergrund steht die Politik, stehen alle Akteure der Energiewende
und natürlich auch wir als Regulierungsbehörde in der Pflicht, die Energiewende
unter Vermeidung überzogener Kosten und von Risiken für die
Versorgungssicherheit umzusetzen und dabei das Gesamtinteresse vor
Einzelinteressen zu setzen.
Dass dies alles andere als einfach ist, zeigen die Diskussionen der letzten
Wochen und Monate.
Die ohnehin schon kaum erfüllbaren Erwartungen an die Energiewende – sicher,
bezahlbar, klima- und umweltfreundlich – werden im politischen Alltag durch eine
Fülle von regionalen und sektoralen Sonderwünschen überlagert.
Die Politik löst solche Konflikte in der Regel durch kostspielige Kompromisse, die
am Ende von den Verbrauchern oder Steuerzahlern bezahlt werden müssen.
Die Erfahrung lehrt, dass kostenträchtige politische Kompromisse manchmal
unvermeidbar sind.
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Aber hierfür sollten strenge Maßstäbe gelten.
Dies muss auch ein Maßstab für das derzeit in Vorbereitung befindliche
Strommarktgesetz sein.
Meine Damen und Herren,
der Koalitionsgipfel Anfang Juli hat bekräftigt, was bereits seit 2013 im
Bundesbedarfsplangesetz steht, nämlich, dass die Übertragungsnetze ausgebaut
werden müssen - auch in Bayern.
Dies entspricht dem was wir als Bundesnetzagentur stets vertreten haben.
Eine leistungsfähige Netzinfrastruktur ist der Schlüssel für die Integration der
rasch wachsenden erneuerbaren Energien in das Gesamtsystem und damit für
das Gelingen der Energiewende insgesamt.
Alle Prüfungen der Bundesnetzagentur der letzten Jahre haben ergeben:
Die Erzeugungsschwerpunkte im Norden müssen mit den Lastschwerpunkten im
Süden verbunden werden.
Klar war auch von Anfang an, dass der Netzausbau große Anstrengungen
verlangt, um in den betroffenen Regionen die notwendige Akzeptanz in der
Bevölkerung zu erreichen.
Die Sorgen wegen hoher Masten, befürchteter Gesundheitsrisiken und einer
Beeinträchtigung des Landschaftsbildes haben heftige Diskussionen über den
Netzausbau ausgelöst und in manchen Regionen auch zu einer Totalablehnung
des Netzausbaus geführt.
Eine Steigerung der Akzeptanz für den Ausbau der notwendigen Infrastruktur soll
nun durch einen Vorrang der Erdverkabelung vor der Freileitung gewonnen
werden.
Die Bundesnetzagentur hat gegenüber der Politik dafür geworben, die
Möglichkeiten für die Erdverkabelung zu erweitern, wohl wissend, dass dies kein
Allheilmittel zur Akzeptanzsteigerung ist.
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Sicherlich wird die Erdverkabelung auch zu höheren Kosten führen, allerdings
nicht in dem Ausmaß wie dies gelegentlich behauptet wird.
Anders wäre dies nur bei einer Vollverkabelung aller Gleichstromleitungen.
Dies ist jedoch weder sinnvoll noch wirtschaftlich und wird daher auch nicht
angestrebt.
Auch wenn es etwas teurer wird - es bleibt dabei:
Die geplanten Gleichstromkorridore sind gegenwärtig die wirtschaftlichste
Methode die Versorgungssicherheit aufrecht zu erhalten.
Andernfalls sind dauerhaft teure Eingriffe der Übertragungsnetzbetreiber in den
Kraftwerkseinsatz unvermeidlich und die Risiken für den Systembetrieb der
Leitungen werden unkalkulierbar.
Meine Damen und Herren,
mit dem Koalitionskompromiss hat die Politik bei der Reform des Strommarktes
nun eine klare Richtung eingeschlagen.
Die Grundsatzentscheidung lautet: Strommarkt 2.0 plus Kapazitätsreserven – oder
in Kurzform „Gürtel und Hosenträger“ für die Versorgungssicherheit.
Das heißt vor allem, das die Instrumente im Strommarkt flexibler werden, um die
wetterbedingten Schwankungen der erneuerbaren Energien, aber auch die
Schwankungen auf der Nachfrageseite auszugleichen.
Das freie Spiel von Angebot und Nachfrage nach Strom soll in den kommenden
Jahren zunächst die bestehenden Überkapazitäten abbauen.
Dann soll eine strenge Verpflichtung zu ausgeglichenen Bilanzkreisen die
notwendige neue Erzeugungsleistung im Terminmarkt anreizen, ohne dass
Kapazitätsvorhaltung gesondert vergütet wird.
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Für den aus Sicht des Ministeriums sehr unwahrscheinlichen, aber nicht
auszuschließenden Notfall einer drohenden Versorgungslücke soll zusätzlich eine
sog. „Kapazitäts- und Klimareserve“ aufgebaut werden – als Hosenträger zum
Gürtel.
Bis die Übertragungsnetze ausgebaut sind, wird außerdem parallel das Regime
der Netzreserve fortgeführt, also über das Jahr 2017 hinaus verlängert.
Die in der Netzreserve vertraglich gebundenen Reservekraftwerke zur
Überbrückung des Nord-Süd-Engpasses im Übertragungsnetz werden bis zu
dessen Beseitigung unverzichtbar bleiben.
Die Bausteine des künftigen Strommarktes 2.0 zeigen viele Züge eines politischen
Kompromisses.
Gelegentlich werden dabei die Gesetze der Logik arg strapaziert.
Dies gilt z.B. für den sich abzeichnenden Auftrag an die Bundesnetzagentur, den
Bedarf für die Netzreserve neutral zu ermitteln, wobei aber zur Befriedigung
bayerischer Forderungen bereits ein Neubaubedarf von bis zu 2 GW politisch
vorgegeben ist.
Die Energiewende erfordert aber auch weitere Anpassungen der Regulierung.
Sie als kommunale Unternehmen werden dabei zwei etablierte Aufgabengebiete
der Bundesnetzagentur besonders berühren, auf die ich im Folgenden eingehen
möchte.
Die Anreizregulierung und die Netzentgeltsystematik.
Auch bei diesen Themen wird intensiv eine Neugestaltung diskutiert.
Wir haben Anfang dieses Jahres mit dem Evaluierungsbericht an das BMWi
vorgeschlagen, die bestehende Anreizregulierung mit einer AregV 2.0 fit für die
Energiewende zu machen.
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Die Anreizregulierung hat nach den uns von den Netzbetreibern vorgelegten
Zahlen bisher die zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit notwendigen
Investitionen in die Netze ermöglicht.
Doch der Investitionsbedarf in den Verteilernetzen bleibt groß.
Ziel ist es, durch eine entsprechende Regulierung den erheblichen Ausbau- und
Umstrukturierungsbedarf für die Integration der Erneuerbaren zu ermöglichen.
Dem wollen wir mit der Abschaffung des viel kritisierten Zeitverzuges für
Neuinvestitionen Rechnung tragen.
Wir empfehlen außerdem, den Erweiterungsfaktor passgenauer auszugestalten.
Ein Weg dazu könnte eine bessere Ermittlung von Kostentreibern und ein
entsprechender Aufschlag auf die Erlösobergrenze sein.
Ein anderer Weg könnte die bessere Berücksichtigung heterogener Netzgebiete
sein.
Besonders investitionsbedürftigen Netzbetreibern kann darüber hinaus ein Zugang
zum Instrument der Investitionsmaßnahme eröffnet werden.
In erster Linie soll sich Effizienz in Zukunft noch mehr lohnen – insbesondere
durch innovative Maßnahmen beim Netzausbau.
Wir schlagen vor, besonders effiziente Netzbetreiber über eine
Regulierungsperiode hinaus für Effizienzgewinne zu belohnen.
Wir haben uns – wie ich denke aus guten Gründen – für eine
investitionsfreundliche Weiterentwicklung der bestehenden Anreizregulierung und
gegen einen Systemwechsel zu einem Kapitalkostenabgleich oder gar zu dem
Modell der Investitionskostendifferenz entschieden.
Denn alle Modelle, die am Kapitaleinsatz anknüpfen, begünstigen diejenigen, die
sich beim Netzausbau für viel Kupfer und Stahl entscheiden gegenüber denen, die
eine intelligente Modernisierung ihrer Netze durch weniger kapitalintensive
Innovationen betreiben.
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Ich habe an anderer Stelle argumentiert, dass bei der Methode der
Investitionskostendifferenz Netzassets zwei Mal bezahlt werden.
Mir wurde darauf entgegnet, das stimme doch gar nicht, aus dem
Abschreibungssockel würde höchstens ein Teil doppelt vergütet.
Da dies offenbar unstreitig ist zwischen uns, lassen sie uns doch konstruktiv über
weitere Modifikationen in unserem Modell diskutieren, um es mit Blick auf die
wirklich notleidenden Netzbetreiber noch weiter zu optimieren.
Jeder doppelte Rückfluss auch nur eines Teils des eingesetzten Kapitals ist
Wasser auf die Mühlen derjenigen, die schon heute gegen den Netzausbau mit
dem Argument polemisieren, dass die regulatorische Eigenkapitalverzinsung von
über 9 Prozent einen überdimensionierten Netzausbau provoziert.
In Zeiten in denen es keine Zinsen mehr auf ein Sparbuch gibt, ist das den
Verbraucherinnen und Verbrauchern schlicht nicht vermittelbar.
Die Verteilnetzstudie des BMWi geht je nach Szenario von einem
Investitionsbedarf von 23 bis 49 Milliarden Euro bis 2032 aus.
Innovative Planungskonzepte und intelligente Technologien können dabei helfen,
am unteren Ende dieses Spektrums zu bleiben.
Die Energiewende ist ohnehin teuer.
Daher muss es das Ziel der Regulierung sein, im Sinne der Energiewende alle
Effizienz- und Innovationspotentiale heben.
Die Novellierung der AregV liegt nun in den Händen des BMWi.
Die Verbände sind dort eng eingebunden und haben ja bereits zu den Eckpunkten
Stellung bezogen.
Über viele Punkte wird diskutiert, so auch über die in den Eckpunkten zusätzlich
vorgeschlagenen Maßnahmen wie die Schwellenwertabsenkung für die Teilnahme
am vereinfachten Verfahren der Regulierung.
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Meine Damen und Herren,
seit langem schwelt eine Debatte darüber, ob die Kosten für die Stromnetze
gerecht verteilt sind.
Vor allem die nordöstlichen Flächenländer fühlen sich durch im Regionalvergleich
hohe Netzkosten und damit hohen spezifischen Entgelten benachteiligt.
Dies mündet teils in die Forderung nach einem bundeseinheitlichen Netzentgelt –
also der gleiche Preis in Schwerin wie in Schwerte.
Für Ihre Kunden in Nordrhein-Westfalen wäre dies mit Netzentgeltsteigerungen
verbunden, was natürlich kritisch gesehen wird.
Allerdings gibt es gute Gründe, zwischen Verteilnetz und Übertragungsnetz zu
unterscheiden.
Im Verteilnetz sieht die Bundesnetzagentur keine Grundlage für einen
Einheitspreis.
Es muss hier um richtige Anreize und sachgerechte Verteilung der Lasten gehen.
Das spezifische Netzentgelt wird nicht maßgeblich durch den Anschluss und die
Einspeisungen von EEG-Anlagen, getrieben, das Hauptargument der Nord-OstLänder.
Wichtige Faktoren sind die Netzauslastung, die Bevölkerungsdichte und das Alter
der Netze.
Dies sind lokale Faktoren, die sich derzeit noch zulasten bevölkerungsarmer
ländlicher Regionen in den neuen Bundesländern auswirken.
Dies kann sich aber spätestens dann umkehren, wenn in den alten Bundesländern
die teilweise stark in die Jahre gekommenen Netze erneuert werden müssen.
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Wenn ich auch für ein einheitliches Verteilernetzentgelt keine Grundlage sehe,
stellt sich das auf Übertragungsnetzebene etwas anders dar.
Die Bundesnetzagentur kann sich durchaus vorstellen, dass hier ein
bundeseinheitliches Entgelt gebildet wird.
Die Übertragungsnetzbetreiber erfüllen überwiegend und zunehmend Aufgaben
für den gesamten Markt, die sich nicht regional zuordnen lassen.
Und wer die Energiewende als Gemeinschaftsprojekt betrachtet, wird sich dem
Gedanken einer bundesweiten Wälzung der Kosten für den Ausbau des
Übertragungsnetzes kaum entziehen können.
Für diskussionswürdig halte ich auch die Einführung eines Einspeiseentgeltes.
Damit könnte zum Beispiel der starke Zubau an erneuerbarer Erzeugung einen
fairen Anteil an den Netzkosten tragen.
Das würde alle Abnehmer entlasten.
Hier sind jedoch viele Chancen und Risiken abzuwägen.
Zumindest sollten wir eine Diskussion darüber führen.
Ein weiteres Thema sind die sogenannten „vermiedenen Netzentgelte“
Meine Damen und Herren, das Instrument der sog. vermiedenen Netzentgelte
kommt Ihnen als kommunale Erzeuger entgegen.
Vermiedene Netzentgelte beruhen auf der Annahme, dass Strom aus Kraftwerken
auf einer hohen Spannungsebene in das Netz eingespeist wird und dann über die
Verteilnetze auf der niedrigsten Spannungsebene zu den Kunden gelangt.
Erzeugungsanlagen, die wie die EE-Anlagen auf niedrigeren Ebenen einspeisen,
helfen demnach, Netzausbau auf der höheren Ebene zu vermeiden.
In der alten Energiewelt mag dies plausibel gewesen sein – in der neuen
Energiewelt ganz sicher nicht mehr.
Der Ausbau höherer Netzebenen ist – anders als viele meinen – durch dezentrale
Erzeugung nicht vermeidbar.
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Ganz im Gegenteil: dezentrale Einspeisung verursacht mittlerweile zusätzlichen
Netzausbau auf der Transportnetzebene.
Daher sollte das Instrument der vermiedenen Netzentgelte auslaufen.
Das BMWi hat im Weißbuch signalisiert, dass dies behutsam und mit
Bestandsschutz für bestimmte Anlagen sowie mit langem zeitlichem Vorlauf
umgesetzt werden könnte.
Eine weitere Baustelle:
Die Zahl der Eigenversorger, die ihren Strom nicht mehr aus dem Netz der
allgemeinen Versorgung bezieht, steigt stark an.
Eigenversorger zahlen nur für die entnommene Menge, aber nicht für die
Bereitstellung der Netzinfrastruktur.
Folge davon ist:
Die Bereitstellungskosten des Netzes müssen durch eine immer geringer
werdende Strommenge refinanziert werden, also von immer weniger Kunden, die
entsprechend immer höhere Lasten tragen müssen.
Die Netzkosten dürfen nicht explodieren.
Da Eigenversorger nicht auf die Sicherheit verzichten, die ihnen das Stromnetz
gibt, sollten sie auch einen angemessenen Beitrag zur Netzkostenfinanzierung
leisten.
Auch dies wirkt Netzentgeltsteigerungen entgegen.
Meine Damen und Herren,
ich habe nicht die Illusion, dass die Adelung der Energiewende zu einem
Gemeinschaftsprojekt dazu führt, dass individuelle wirtschaftliche Interessen
zurück gestellt werden.
Ein derartiger Altruismus wäre auch wesensfremd für eine auf Markt und
Wettbewerb gegründete Wirtschaftsordnung.
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Deshalb ist es aber umso wichtiger, dass Politik – und Regulierung als Teil von
Politik – die ökonomischen Anreize in der Energiepolitik so setzt, dass es sich
rechnet, in die Energiewende zu investieren.
Daran lassen wir uns messen.
Vielen Dank!