DEPARTEMENT GESUNDHEIT UND SOZIALES Generalsekretariat Balz Bruder Leiter Kommunikation Bachstrasse 15, 5001 Aarau Telefon direkt 062 835 29 04 Fax 062 835 29 09 [email protected] www.ag.ch/dgs 8. Dezember 2015 MEDIENMITTEILUNG Nächster Schritt für "Shelters for Refugees" Informationsveranstaltung über das Projekt im ehemaligen A3-Werkhof in Frick Noch vor Weihnachten wird der Kanton das Baugesuch für die temporäre Nutzung des ehemaligen A3-Werkhofs in Frick als Asylunterkunft einreichen. Dort sollen erstmals die "Shelters for Refugees" zum Einsatz kommen. Geplant ist eine Unterkunft für rund 300 Personen. Am 15. Dezember 2015 findet eine Informationsveranstaltung über das Vorhaben statt. Nachdem das Departement Gesundheit und Soziales Ende Oktober 2015 über das Vorhaben informiert hat, steht nun die Baugesuchseingabe für die befristete Nutzung auf dem Werkhof-Areal bevor. Dieses erfüllt alle wichtigen Voraussetzungen: Es liegt erstens in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen, ist zweitens im Eigentum des Kantons, drittens für eine temporäre Nutzung geeignet und viertens in einer Gemeinde gelegen, die mit der befristeten Nutzung grundsätzlich einverstanden ist. Das Areal ist nach einem früheren Kauf vom Bund im Eigentum des Kantons und wird in der Spezialfinanzierung Strassenrechnung geführt. Gemäss aktueller Planung ist vorgesehen, ab Herbst 2017 mit der Umnutzung zu beginnen, damit der ehemalige A3Werkhof Frick ab dem Frühjahr 2018 als neuer Standort des Kantonalen Katastropheneinsatzelements (KKE) und weiterer Partner im Bevölkerungsschutz bezogen werden kann. Eine temporäre Nutzung ist demnach möglich – wobei wie bei allen anderen befristeten Nutzungen klar ist, dass sie der definitiven Zweckbestimmung nicht im Wege stehen. Das heisst: Sobald der neue KKE-Standort realisiert werden kann und die Planungsarbeiten soweit fortgeschritten sind, dass der Bau gestartet werden kann, wird die temporäre Nutzung beendet. Der Gemeinderat Frick hat sich bereits im Oktober 2015 mit dem Vorhaben auseinandergesetzt und gegenüber dem Kanton sein grundsätzliches Einverständnis zum Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung zum Ausdruck gebracht. Voraussetzung ist die Durchführung eines ordentlichen Baubewilligungsverfahrens sowie das Vorliegen einer ordentlichen Baubewilligung. Zudem werden die Rahmenbedingungen für den Betrieb der temporären Unterkunft zwischen Kanton und Gemeinde im Detail verbindlich zu vereinbaren sein. Die bestehenden Mietverhältnisse mit Drittnutzern werden in der Planung berücksichtigt und führen allenfalls zu Verschiebungen innerhalb des Areals. Die dafür notwendigen Absprachen werden rechtzeitig stattfinden. Nach heutigem Stand der Dinge können vonseiten des Kantons alle Bedingungen erfüllt werden. Nach dem grundsätzlichen Einverständnis der Gemeinde Frick sowie verschiedenen Abklärungen und Absprachen mit unterschiedlichen Partnern liegt nun die Roadmap für die Realisierung des Projekts vor. Dabei geht es zum einen um das Baubewilligungsverfahren beziehungsweise um die Einreichung eines bewilligungsfähigen Baugesuchs, das den Vorschriften – insbesondere auch jenen des Brandschutzes – entspricht; zum andern um die Konzepte für Betreuung, Beschulung, Beschäftigung, Sicherheit und Verkehr, und drittens um das Erarbeiten einer Vereinbarung zwischen Kanton und Gemeinde. Konkret ist geplant, in zwei Werkhallen temporäre mobile Infrastrukturen für rund 300 Personen zu erstellen. Vorgesehen ist eine gemischte Unterkunft – Familien in der einen, Männer in der anderen Halle – mit je separaten Infrastrukturen, die zudem von den übrigen Anlageteilen auf geeignete Art und Weise abgetrennt werden. Weiter soll angesichts der beträchtlichen Anzahl Familien, die untergebracht werden soll, eine Einschulungsvorbereitungsklasse eingerichtet werden. Auf diese Art und Weise kann die Beschulung sichergestellt werden, ohne dass die Schulen Frick tangiert werden. Die Betreuung soll von der Firma ORS wahrgenommen werden, die bereits in den vom Kanton betriebenen Geschützten Operationsstellen (GOPS) der Spitäler tätig ist. Am Dienstag, 15. Dezember 2015, 19.30 Uhr, findet in der Aula der Schulanlage Ebnet in Frick eine Informationsveranstaltung über den Inhalt des Vorhabens, den Stand der Dinge und das weitere Vorgehen statt. Weitere Auskünfte für Medienschaffende: Balz Bruder, Leiter Kommunikation Departement Gesundheit und Soziales Telefon 062 835 29 04 (erreichbar am Dienstag, 8. Dezember 2015 von 9.30 bis 10.30 Uhr) 2 von 3 Unter folgendem Link können Fotos heruntergeladen werden: www.ag.ch/medienbilder 3 von 3
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