An die kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs (siehe

Q
Schweizerische Eidgenossenschaft
Confdration suisse
Confederazione Svizzera
Conlederaziun svizra
Eidgenässisches Departement für
Umwelt Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
Bundesamt für Verkehr BAV
Abteilung Infrastruktur
CH-3003 Bem. BAV
An die kantonalen Direktoren des öffentlichen
Verkehrs (siehe Verteilliste)
Aktenzeichen: BAV-214•00001/00002/00001/00006/00003/00026
Ihr Zeichen:
Unser Zeichen: horn
Sachbearbeiter/in: Markus Hoenke
Born, 25. Januar 2016
Anpassung des Referenzkonzeptes 2025
Sehr geehrte Regierungsrätinnen Und Regierungsräte
Nachdem das Stimmvolk die FABI-Vorlage gutgeheissen hat, haben wir Ihnen am 29. August 2014
das Referenzkonzept 2025 zugestellt. Das Referenzkonzept zeigt ein mit der bis 2025 finanzierten
Schieneninfrastruktur mögliches Fahrplankonzept für den Personen- und Güterverkehr. Da der Zu
stand erst in zehn Jahren Realität sein wird, gibt es nach wie Vor einige Unschärfen und zum heutigen
Zeitpunkt nicht eindeutig festlegbare Umstände.
Mit der Veröffentlichung sind zahlreiche Anträge bei uns eingegangen, das Referenzkonzept 2025
anzupassen. Zusammen mit den SBB haben wir im vergangenen Jahr diese Anträge in einem defi
nierten Prozess geprüft. Leider konnten nicht ganz alle Anträge bereits abschliessend bearbeitet wer
den. Dennoch haben wir uns entscheiden, den erreichten Planungsstand mit einer Anpassung des
Referennustandes festzuhalten. Das BAV hat die Kantone und die Begleitgruppe Güterverkehr ein
geladen, sich bis zum 20. November 2015 zu den geplanten Anpassungen und den verworfenen An
derungsanträgen zu äussern. Zusammen mit den Stellungnahmen wurden uns zahlreiche neue An
träge eingereicht. Der beiliegende Bericht gibt Auskunft über die Anpassungen und die pendenten
Änderungsanträge, welche im nächsten Durchlauf des Änderungsprozesses geprüft werden.
Die beiliegenden Netzgrafiken des nationalen Fernverkehrs und des Güterverkehrs sowie die sieben
regionalen Netzgrafiken des Referenzkonzeptes 2025 (Planungsstand 12/2015) lösen die bisher gülti
gen Netgrafiken des Referenzkonzeptes 2025 (Planungsstand 08/2014) ab. Sie sind als Grundlagen
für die Planungsarbeiten auf der BAV-Homepage zum Herunterladen bereit (www.bav.admin.ch/fabi:
STEP Ausbauschritt 2025). Die Netzgrafiken dienen einem dreifachen Zweck:
Bundesaml für Verkehr BAV
Postadresse: cH-3003 Bern
Standartadresse: Mühleslrasse 6, 3063 Ittigen
Marlws Hoenke
Tel. +41 58 462 51 26, Fax +41 58 462 55 95
[email protected]
vAyw.bav.admin.ch
COO .2125.100.2.8200448
0
Aktenzeichen: BAV-214-00001/00002100D01/00006/00003/00025
•
•
•
Sie stellen die fahrplantechnische Grundlage für die Umsetzung der beschlossenen Ausbau
ten von ZEB sowie des Ausbauschrittes 2025 dar.
Sie dienen als Grundlage für die Erarbeitung der gesamtschweizerischen Konzepte für den
STEP Ausbauschritt 2030.
Sie dienen als Basis für die erstmalige Erarbeitung des Netznutzungskonzeptes im Jahr 2016.
Wir sind uns bewusst, dass bis zur Inbetriebnahme der einzelnen Verkehrsangebote noch zahlreiche
Iterationen und Abstimmungen zwischen den Planungspartnern BAV, Kantone, Eisenbahnunterneh
mungen und Infrastrukturbetreiberinnen notwendig sein werden. In den Planungsregionen haben wir
Gremien, welche sich nun seit gut zwei Jahren als effiziente Plattformen für diese Abstimmung etab
lieft haben. Für die konstruktive Zusammenarbeit zur Weiterentwicklung des öffentlichen Verkehrs in
der Schweiz danken wir Ihnen.
Freundliche Grüsse
Bundesamt für Ver ehr
DyRudjL.*erlich, Abteilungschef a.i.
Aßt&tufig Infrastruktur
Wolf-Dieter Deuschle, Sektionschef
Sektion Planung
Beilagen:
-
-
Referenzkonzept 2025— Prozess Anpassungen 2015
Minutiede Netzgrafiken des nationalen Fernverkehrs, Güterverkehrs und sieben regionale
Netzgrafiken (Planungsstand 1212015)
Kopie z.K. an:
-
-
-
SBB Division Infrastruktur, Philippe Gauderon, Hilfikerstrasse 1, 3000 Bern 65
VAP, Ringlikerstrasse 70, Postfach 31, 8142 Uitikon
VöV, Dählhölzliweg 12! 3000 Bern 6
Intern per Zeiger an:
-
FU, MEP, BAG
2/2
Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
Bundesamt für Verkehr BAV
Abteilung Infrastruktur
hom/pl 7. Dezember 2015
Referenzkonzept 2025
Prozess Anpassung 2015
Aktenzeichen: BAV-214-00001/00002/00001/00006/00003
*COO.2125.100.2.8173189*
Aktenzeichen: BAV-214-00001/00002/00001/00006/00003
Inhaltsverzeichnis
1 Ausgangslage .................................................................................................................................. 3 2 Durchgeführte Arbeiten .................................................................................................................... 3 3 Anpassungen des Referenzkonzeptes ............................................................................................ 3 4 Weiteres Vorgehen .......................................................................................................................... 5 2/16
Aktenzeichen: BAV-214-00001/00002/00001/00006/00003
1
Ausgangslage
Am 29. August 2014 hat das Bundesamt für Verkehr das Referenzkonzept 2025 mit Stand 08/2014
veröffentlicht. Es zeigt ein mit der bis 2025 finanzierten Schieneninfrastruktur mögliches Fahrplankonzept für den Personen- und Güterverkehr. Es besteht neben der schriftlichen Dokumentation aus nationalen Netzgrafiken für den Personen- und den Güterverkehr sowie regionalen Netzgrafiken, die zusätzlich auch die Regionallinien differenziert darstellen.
2
Durchgeführte Arbeiten
Zum Referenzkonzept mit Stand 08/2014 sind nach der Publikation rund 120 Änderungsanträge beim
BAV eingetroffen. Grundsätzlich können Anträge aufgenommen werden, wenn für die beantragte Anpassung des Angebots benötigte Infrastrukturen finanziert sind und die Änderung keine negativen
Auswirkungen auf andere Angebote haben.
Die eingegangenen Anträge wurden durch das BAV in Zusammenarbeit mit den SBB vertieft geprüft.
Dazu wurden ein Prozess und die Verantwortlichkeiten definiert. Gemäss diesem Prozess erfolgte
sodann die Prüfung in mehreren Iterationen.
Die bis September 2015 erzielten Resultate wurden den Kantonen sowie der Begleitgruppe Güterverkehr unterbreitet. Die Konsultation fand vom 18. Oktober 2015 bis zum 20. November 2015 statt. Alle
Kantone sowie VöV und VAP für die Güterverkehrsbranche haben Stellung genommen.
3
Anpassungen des Referenzkonzeptes
Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen aus der Konsultation, können im ersten Durchlauf des
Änderungsprozesses die folgenden 20 Anpassungen am Referenzkonzept vorgenommen werden:
Nr.
2
10
21
22
23
Beschreibung
Einzeichnen der grenzüberschreitenden Trassen in der Netzgrafik GV.
Der IR Basel - Mulhouse wird in der Netzgrafik Nordwestschweiz eingezeichnet.
Das unterschiedliche Wording betr. HVZ-Zügen wird vereinheitlicht: Einzelne HVZ-Züge in
Lastrichtung.
Der RE Singen-Schaffhausen-Basel wird in der Netzgrafik Nordwestschweiz eingezeichnet.
Die Hochrheinstrecke Basel-Waldshut-Schaffhausen wird im Knoten Schaffhausen eingezeichnet.
30,
121
Einzeichnen von zwei RV-Halten zwischen Buchs und Sargans.
32
Der Marchshuttle wird gelöscht und die S2 mit allen Halten bis Ziegelbrücke eingezeichnet.
Ein grüner Kasten weist darauf hin, dass notwendige Infrastrukturen noch nicht abschlies3/16
Aktenzeichen: BAV-214-00001/00002/00001/00006/00003
68
74
75
77
78
79
80
84c
102
103
113
114
117
send definiert sind.
Die Fahrlagen der TER La Chaux-de-Fonds – Morteau sind geprüft und werden eingezeichnet.
Die Umspurung Bulle-Broc wird über die LV 2017-20 finanziert. Somit kann die Verlängerung
bis Broc eingezeichnet werden.
Die GV-Trasse Givisiez-Murten wird in der regionalen Netzgrafik berücksichtigt.
Darstellung der S52 Bern-Murten-Payerne stündlich und nur in HVZ geflügelt nach Ins.
Darstellung des RE Zweisimmen-Spiez durchgehend nach Interlaken.
Darstellung Flügelung RE Bern-Spiez-Zweisimmen/Brig.
Einzeichnen von HVZ-Zug Spiez-Frutigen.
Darstellen des Haltes in Minusio.
Der Halt des RE Annemasse–St. Maurice in Villeneuve wird dargestellt, da die dazu nötigen
Infrastrukturmassnahmen im Rahmen der Substanzerhaltes gebaut werden können.
Der Vorbehalt FV-25-05 Genève – Brig entfällt, da die betriebliche Machbarkeit nachgewiesen wurde.
Der 1/2h-Takt RER ist bereits ab 2018 geplant. Die benötigte Infrastruktur in Ecublens und
Lucens wird mit der LV 2017-20 realisiert.
Die Fahrplanzeiten des RE Erstfeld - Biasca in Göschenen werden gemäss Fahrplankonzept
2020 angepasst.
Die Finanzierung der für den G-Verkehr notwendigen Anschlussweiche Gossau - Sommerau
konnte zwischenzeitlich geregelt werden.
Abb.1: Änderungen am Referenzkonzept 2025 gegenüber dem Stand 08/2014
4/16
Aktenzeichen: BAV-214-00001/00002/00001/00006/00003
Die genannten Anpassungen wurden von der Projektsteuerung BAV-SBB am 10. Dezember 2015 der
Gesamtleitung Umsetzung Bahnausbau (GL-UBA) zum Beschluss unterbreitet. Diese hat sie antragsgemäss am 21 Januar 2016 verabschiedet.
Das neue Referenzkonzept 2025 mit Stand 12/2015 dient als Grundlage für die Umsetzung der beschlossenen Infrastrukturausbauten, die Erarbeitung des STEP Ausbauschrittes 2030 sowie die erstmalige Erarbeitung des Netznutzungskonzeptes im Jahr 2016.
4
Weiteres Vorgehen
Im ersten Durchlauf des Änderungsprozesses war es nicht möglich, für alle eingebrachten Anträge
eine Lösung zu finden oder sie zu verwerfen. Zudem haben anlässlich der Konsultation einzelne Kantone die Prüfung alternativer oder neuer Anträge gewünscht. Insgesamt sind nun noch 77 Anträge
pendent. Einige wenige Studien konnten noch nicht abgeschlossen werden und die Bearbeitung geht
im nächsten Änderungsprozess weiter. Rund 20 Anträge sind bereits Teil der Arbeiten am STEP
Ausbauschritt 2030 und werden dort bearbeitet. Zu den übrigen Anträgen laufen Abklärungen darüber wie sie im Änderungsprozess des Jahres 2016 bearbeitet werden können. Die Liste der pendenten Anträge findet sich im Anhang. Die Reihenfolge entspricht der Chronologie der Einreichung. Einzelne Anträge wurden durch verschiedene Antragsteller mehrfach eingereicht. Zur besseren Nachvollziehbarkeit wurde auf eine Bereinigung verzichtet.
5/16
Aktenzeichen: BAV-214-00001/00002/00001/00006/00003
Anhang / annexe / allegato
Nr.
24
Beschreibung
Inscription du train GL HDP Neuchâtel
– Lausanne.
Weiteres Vorgehen
Le train est indiqué sans temps de
parcours du fait d’un conflit avec le
TM.
25
Beibehaltung FV-Halt Grenchen Süd
und Einführungszeitpunkt "décalage".
26
Arrêt Delémont-Communance.
27
Eintrag des HVZ-Zug Rotkreuz – ArthGoldau.
Um den Halt Grenchen Süd auf dem Studie
zweiten Jurasüdfuss-Zuglauf,
(St.Gallen-) Zürich (Spinne 00)–Biel–
Lausanne–Genève zu ermöglichen,
wurden verschiedene Ansätze geprüft
und verworfen. Es wurde noch keine
Lösung gefunden, welche ohne gravierende Auswirkungen auf andere
Angebote sowie infrastrukturneutral
realisierbar wäre.
Le canton aimerait éviter des inciEA 2030
dences sur l’offre existante. Or cela
n’est possible que moyennant un
aménagement de l’infrastructure.
Der Zug ist abgebildet, aber ohne
Abklärung
Fahrzeiten. Fahrzeiten noch offengelassen infolge Konflikt mit GV.
28
Eintrag der HVZ-Leistung Freiamt.
29
Fermata di Piazza Indipendenza.
31
Anschluss 00/30 Wil - St. Gallen; S1 in
Wil im 15/45 Knoten; Erwartung Kanton: Kt.SG will Abfahrten von Wil nach
SG zur Minute 02/32 (Anschlüsse Toggenburg).
32
S2 mit Bedienung aller Halte in der
March.
Der Zug ist abgebildet, aber ohne
Fahrzeiten. Fahrzeiten noch offengelassen infolge Konflikt mit GV.
Nel calcolo dei tempi di percorrenza si
tiene conto della sosta. La fermata,
però, non è indicata per l'attuale mancanza di finanziamento.
Die gewünschte Lage der S1 führt zu
Konflikten in der Gleisbelegung SG.
Eine Möglichkeit, das gewünschte Ziel
zu erreichen, stellt die Drehung der
Fahrlage der S9 um 15 Minuten dar.
Dadurch verschlechtern sich jedoch in
Wil die Anschlussbeziehungen Richtung Zürich und der Knoten Wattwil
als Ganzes.
Ein Entscheid ist suspendiert, um
Freiheitsgrade für die Lösungsfindung
EC Zürich - München zu erhalten.
Die Diskussion wird in der ArG ZürichChur mit Fokus AS2030 geführt. Die
Festlegung für den AS 2025 erfolgt in
Kenntnis der langfristigen Zielsetzung.
Status
Vérification
Abklärung
Fase di
ampliamento
PROSSIF
2030
Abklärung
AS 2030
6/16
Aktenzeichen: BAV-214-00001/00002/00001/00006/00003
33
34
35
37
41
44
47
54b
55
GV-Einschränkungen Bern Weyermannshaus, Erreichbarkeit nicht sichergestellt
Die Einfahrt in Bern Weyermannshaus ist je nach Verkehren der SBahn Züge nicht immer möglich. Eine
Lösung wird im Rahmen der Objektstudie Holligen gesucht.
Thun-Brig Betriebskonzept (BetriebsGemäss den Studien der SBB gibt es
wechselpunkt), Qualität und Mengenge- keine infrastrukturneutrale Lösung.
rüst Trassen.
Das Angebotsziel ist im AS 2030 angemeldet und wird dort geprüft.
Studie
Zollikofen-Gümligen; 4 GV-Trassen pro
Richtung und Stunde.; Simulation zur
Festlegung der notwendigen Infrastruktur
Conflit de croisement Romont, calcul du
temps de parcours pour les trains de la
série W Lausanne – Bern.
Studie
Eine Betriebssimulation kann durchgeführt werden, sobald das Signalisierungskonzept im Rahmen Objektstudie Aaretal erstellt ist.
Le concept proposé par les CFF et
approuvé par les cantons FR et VD
serait possible avec des correspondances sur le RE Genève dans les
deux directions. A part l’infrastructure
de référence, il entraîne des infrastructures supplémentaires sur le réseau CFF et dont le financement
reste à éclaircir. De plus, tpf Infrastructure doit analyser des aménagements sur la ligne Broc – Bulle –
Romont.
Angebot Basel SBB - Basel Bad Bf
Das Risiko bleibt ein offener Punkt,
nicht abgestimmt, evtl. Infrastrukturaus- der im Jahresfahrplan gelöst werden
bau oder Angebotsabbau
muss (keine Auswirkungen auf Infrastruktur)
Perrongleicher Anschluss Ost-West
Das Risiko bleibt ein offener Punkt,
zwischen IR Zürich-Oensingen-Biel und der im Jahresfahrplan gelöst werden
ICN Basel-Lausanne mit 3'
muss (keine Auswirkungen auf Infrastruktur)
Publikumsanlagen Basel SBB
Die Publikumsanlage ist nicht finanziert.
Deuxième produit rapide Biel/Bienne – L’infrastructure requise n’est pas fiDelémont – Basel
nancée.
Rupture RE Romont – Genève à Lausanne et suppression de la liaison directe Palézieux – Fribourg/Bern
Le concept proposé par les CFF et
approuvé par les cantons FR et VD
serait possible avec des correspondances sur le RE Genève dans les
deux directions. A part l’infrastructure
de référence, il entraîne des infrastructures supplémentaires sur le réseau CFF et dont le financement
reste à éclaircir. De plus, tpf Infrastructure doit analyser des aménagements sur la ligne Broc – Bulle –
Romont.
AS 2030
Etude
Abklärung
Abklärung
AS 2030
EA 2030
Etude
7/16
Aktenzeichen: BAV-214-00001/00002/00001/00006/00003
56
Stündliche GV-Systemtrasse Landquart-RBL/Frauenfeld u.z.
58
IC Chur-Zürich einmal stündlich mit IC
Zürich-Basel verknüpfen (Prio1)
60
Halt RE und REX in Maienfeld.
63
EC-Halt St. Margrethen mit Anschluss
REX
64
Verknüpfung REX in St. Gallen mit BProdukt i.R. Zürich
65
Verlängerung REX in HVZ halbstündlich bis Chur
Eine zusätzliche Trasse für GV ist mit
der Referenzinfrastruktur nicht konfliktfrei planbar. Es wären einschneidende Anpassungen bei der Trassenanzahl/-qualität des Personenverkehrs erforderlich (Verzicht auf HVZLeistungen)
Die gewünschte Durchbindung ist
nach Prüfung durch SBB-Infrastruktur
planbar.
Ein Entscheid ist suspendiert, um
Freiheitsgrade für die Lösungsfindung
EC Zürich - München zu erhalten.
Die Lösungsvariante ohne Infrastrukturanpassungen führt zu Einschränkungen im lokalen Rangierbetrieb und
konsumiert Gleiskapazität im Güterbahnhof Chur. Die alternative Lösungsvariante mit einer Infrastrukturanpassung bedingt eine zusätzliche Weichenverbindung. Allerdings
führt der mit dem RE-/REX-Halt Maienfeld verbundene Verzicht auf die
S12 Chur - Sargans für Reisende von
Bad Ragaz/Maienfeld zu Angebotsverschlechterungen.
Um den EC-Halt St. Margrethen zu
ermöglichen, wurden verschiedene
Ansätze geprüft und verworfen. Es
wurde noch keine Lösung gefunden,
welche ohne gravierende Auswirkungen auf andere Angebote sowie infrastrukturneutral realisierbar wäre.
Die Durchbindung ist stündlich infrastrukturneutral möglich.
Zu prüfen bleibt, ob ein Stärken /
Schwächen möglich ist.
Ein Entscheid wird suspendiert, um
Freiheitsgrade für die Lösungsfindung
EC Zürich - München zu erhalten
Voraussichtlich entstehen Konflikte
mit möglichen Vor-/Nachläuferzügen
von Zürich
Abklärung
Abklärung
Abklärung
Studie
Abklärung
Abklärung
8/16
Aktenzeichen: BAV-214-00001/00002/00001/00006/00003
66
69
70
71
73
76
Garantierte Anschlüsse Biel zwischen
ICN
Grund: Perrongleicher Anschluss in Biel
in drei Minuten.
Der Anschluss in Biel ist mit einem
perrongleichen Anschluss sichergestellt. Gemäss der aktuellen gültigen
Referenz-Planung wird davon ausgegangen, dass dieser perrongleiche
Anschluss umgesetzt werden kann.
Das Risiko bleibt ein offener Punkt,
der im Jahresfahrplan gelöst werden
muss (keine Auswirkungen auf Infrastruktur).
Liaison transversale RE Romont – Lau- Le concept proposé par les CFF et
sanne en direction de Genève
approuvé par les cantons FR et VD
serait possible avec des correspondances sur le RE Genève dans les
deux directions. A part l’infrastructure
de référence, il entraîne des infrastructures supplémentaires sur le réseau CFF et dont le financement
reste à éclaircir. De plus, tpf Infrastructure doit analyser des aménagements sur la ligne Broc –Bulle –
Romont.
Liaison transversale RE Palézieux –
Le concept proposé par les CFF et
Romont en direction de Berne
approuvé par les cantons FR et VD
serait possible avec des correspondances sur le RE Genève dans les
deux directions. A part l’infrastructure
de référence, il entraîne des infrastructures supplémentaires sur le réseau CFF et dont le financement
reste à éclaircir. De plus, tpf Infrastructure doit analyser des aménagements sur la ligne Broc – Bulle –
Romont.
Sillon TM Grolley – Payerne uniqueA régler dans l’horaire annuel. Adapment dans un sens.
ter la légende dans les graphiques
réticulaires du TM.
Les trains Fribourg – Yverdon s’arrêtent L’arrêt à Givisiez n’est possible
aussi à Givisiez
qu’avec une voie TM. Les CFF vérifient si la fonctionnalité est donnée
dans le cadre de l’augmentation de la
CP 2017-20 : l’arrêt intégral est étudié
en tant que module dans l’EA 2030.
HVZ-Zusatz-S-Bahnen Thun-/Langnau- Es ist zu prüfen, ob die gewünschten
Bern darstellen
HVZ-Zusatzzüge Auswirkungen auf
den GV haben.
Die gewünschten HVZ-Zusatzzüge
Bern an .12 / ab .18 am Vor- und
Nachmittag ist durch den Kanton BE
noch zu bezeichnen.
Abklärung
Etude
Etude
Vérification
Vérification
Abklärung
9/16
Aktenzeichen: BAV-214-00001/00002/00001/00006/00003
82
83
84a
84b
85
86
Systematischer Viertelstundentakt Heri- Das gewünschte Angebot ist mit Ansau-Wittenbach
gebotsanpassungen (geänderte
Durchbindungen, Abtausch Rollmaterial/EVU) infrastrukturell planbar. Es
fehlt eine Bestätigung der DB, dass
Spangenzug stündlich in Konstanz
machbar ist.
Ein Entscheid wird suspendiert, um
Freiheitsgrade für die Lösungsfindung
EC Zürich - München zu erhalten.
S-Bahnen Rorschach verkürzt bis
Das gewünschte Angebot ist mit AnSt.Gallen.
gebotsanpassungen (geänderte
Durchbindungen, Abtausch Rollmaterial/EVU) infrastrukturell planbar. Es
fehlt eine Bestätigung der DB, dass
Spangenzug stündlich in Konstanz
machbar ist.
Ein Entscheid wird suspendiert, um
Freiheitsgrade für die Lösungsfindung
EC Zürich - München zu erhalten.
Halt Frauenfeld-Langdorf
Der Kanton TG wünscht zu prüfen, ob
bei einer Bedienung des Haltes Frauenfeld-Langdorf durch die S30 auf die
Aufhebung von Haltestellen verzichtet
werden kann.
Arrêt Delémont-Communance.
Le canton aimerait éviter des incidences sur l’offre existante. Or cela
n’est possible que moyennant un
aménagement de l’infrastructure.
Anschluss IC Basel - Zürich auf EC
SBB-P-FV studiert Alternativen für die
nach Mailand in Zürich
nächste Sequenz.
Fahrzeiten S32 Rotkreuz – Arth-Goldau Prüfung ob die heutige Praxis beibehalten werden kann oder ein Weichenersatz über den Sustanzerhalt
finanzierbar ist.
Abklärung
Abklärung
Abklärung
EA 2030
Abklärung
Abklärung
10/16
Aktenzeichen: BAV-214-00001/00002/00001/00006/00003
87a
Verlängerung S32 bis Brunnen
87b
Doppelbelegung Rotkreuz mit S26 prüfen
88
Systematisierung VAE und S31, Optimierung Anschlüsse Arth-Goldau und
Pfäffikon (SZ)
89a
zusätzliche Trasse RBL-CH + 1 Trasse
in NVZ
89b
zusätzliche Trasse RBL-CH +1 Trasse
integral
90
zusätzliche Trasse RBL-OL +1 Trasse
integral
Die Verlängerung der HVZ S32 im
Abschnitt Arth-Goldau–Brunnen ist
mit einem voraussichtlich lösbaren
Konflikt bei der Einfahrt in Brunnen
(Abkreuzung Ausfahrt S2 ab .21, Ankunft S32 .23) fahrbar. Zu beachten
ist jedoch, dass die HVZ S32 ist im
Abschnitt Rotkreuz–Arth-Goldau im
2020 und 2025 in unterschiedlichen
Fahrlagen geplant ist.
Der Kanton SZ wünscht eine Fahrlage
wie 2020. Dies bedingt Anpassungen
am Angebot des VAE sowie die Verlangsamung von 3 GV-Trassen. Dies
steht im Widerspruch zur aktuell laufenden Diskussion über die Fahrzeiten im Güterverkehr und muss gesamthaft nochmals im 2016 vertieft
geprüft werden.
Die signalmässige Doppelbelegung
von Gleis 5 in Rotkreuz bedingt eine
Infrastrukturanpassung.
Eine Realisierung bedingt die Doppelspur Schindellegi - Biberbrugg. Diese
ist im AS 2025 nicht finanziert.
Gemäss der Stellungnahme des Kantons SZ ist eine angenäherte Systematisierung zu prüfen.
Eine zusätzliche Trasse für GV ist mit
Referenzinfrastruktur nicht konfliktfrei
planbar. Es wären einschneidende
Anpassungen bei der Trassenanzahl/qualität des Personenverkehrs erforderlich (Verzicht auf HVZ-Leistungen)
Es gibt keine unabhängige Trassierungsmöglichkeit eines ExpressGüterzuges vom RBL nach Chur ohne
Teilnutzung je eines Systemtrasses
RBL–Zürich Vorbahnhof und Zürich
Vorbahnhof–Chur und umgekehrt
Eine zusätzliche Trasse für GV ist mit
Referenzinfrastruktur nicht konfliktfrei
planbar. Es wären einschneidende
Anpassungen bei der Trassenanzahl/qualität des Personenverkehrs erforderlich (Verzicht auf HVZ-Leistungen)
Abklärung
AS 2030
Abklärung
Abklärung
AS 2030
AS 2030
11/16
Aktenzeichen: BAV-214-00001/00002/00001/00006/00003
91
92
93
94
95
96
zusätzliche Trasse RBL-DOTU +1
Trasse integral zusätzlich verknüpfte
Fahrmöglichkeit Richtung Süden
Der Leitweg Heitersberg führt zu Konflikten in Othmarsingen und der Leitweg Brugg führt zu Konflikten in
Brugg. Es besteht keine infrastrukturneutrale Lösung.
zusätzliche Trasse RBL-SG +3 Trassen Eine zusätzliche Trasse für GV ist mit
in der HVZ
Referenzinfrastruktur nicht konfliktfrei
planbar. Es wären einschneidende
Anpassungen bei der Trassenanzahl/qualität des Personenverkehrs erforderlich (Verzicht auf HVZ-Leistungen)
zusätzliche Trasse RBL-SH +1 Trasse Im Fahrplan 2017 besteht noch kein
in der HVZ
Konflikt. Dieser entsteht erst mit der
Einführung der 4. TE der S-Bahn
Zürich 2020. Eine infrastrukturneutrale Lösung ist nicht möglich.
zusätzliche Trasse RBL-SO +2 Trassen Eine zusätzliche Trasse für GV ist mit
in der HVZ
Referenzinfrastruktur nicht konfliktfrei
planbar. Es wären einschneidende
Anpassungen bei der Trassenanzahl/qualität des Personenverkehrs erforderlich (Verzicht auf HVZ-Leistungen)
zusätzliche Trasse LB-ZF +1 Trasse in Die Umsetzung braucht Infrastruktur
der HVZ unabhängig von RBL-SO
(Einbindung Zofingen, Kapazitätserhöhung auf Strecke in Einspur (Doppelspurinsel) Eine infrastrukturneutrale Lösung ist nicht möglich.
Sillon supplémentaire LS-SIO + 1 sillon A l’heure actuelle, il y a un sillon stanintégral
dard jusqu’à St-Maurice. Avec
l’introduction de l’EA 2025 de
PRODES, ce sillon ne sera plus réalisable sans mesure infrastructurelle.
Un sillon TM supplémentaire n’est pas
planifiable sans conflit sur
l’infrastructure de référence. Des
adaptations cruciales seraient nécessaires en matière de nombre et de
qualité des sillons du transport de
voyageurs (renonciation aux prestations HDP).
Les vérifications doivent tenir compte
de la plage horaire de l’EC intégré à
l’horaire cadencé.
AS 2030
AS 2030
AS 2030
AS 2030
AS 2030
Vérification
12/16
Aktenzeichen: BAV-214-00001/00002/00001/00006/00003
97
98
99
Sillon supplémentaire LT-PAL + 1 sillon L’état de référence correspond à
Vérification
intégral
l’horaire 2015.
Un sillon TM supplémentaire n’est pas
planifiable sans conflit sur
l’infrastructure de référence. Des
adaptations cruciales seraient nécessaires en matière de nombre et de
qualité des sillons du transport de
voyageurs (renonciation aux prestations HDP).
Durchfahrt GZ Bern PB zur HVZ nicht
Es ist keine infrastrukturneutrale LöAbklärung
möglich
sung möglich. Bestehende Trassenkonflikte in der HVZ müssen im Jahresfahrplan geregelt werden. Vorbehalten bleiben mögliche (Teil-) Lösungen im Rahmen des mit STEP AS
2025 geplanten Ausbaus.
Zugslängebeschränkung GV auf 500m Mögliche Zugslänge wird bei VorlieAbklärung
in Bern
gen der Konzeptstudie Holligen geprüft.
100
Aumentare la velocità media delle tracce per il traffico merci nella GBC
101
Verfügbarkeit 6 Transittrasse Gotthard
105
Knoten Bern: Stärken/Schwächen und
betriebliche Anforderungen
Stärken/Schwächen EC Zürich–
München in St. Gallen
107
Le tracce per il traffico merci vengono
rallentate a 45 km/h dall'inserimento
della linea S. Dato che il sistema Tilo
è già al limite della capacità, non è
possibile attuare un adeguamento
senza investimenti infrastrutturali. Si
sta verificando se, in attesa che venga
completato l'ampliamento del sistema
TILO, il concetto intermedio TILO
2020 attualmente perseguito consenta
temporaneamente di realizzare miglioramenti.
In den Stunden mit dem FV-Halt Altdorf kann bis Rotkreuz die mit Konflikt
behaftete sechste Trasse nur mit
weitgehenden Konsequenzen FV,
TILO und GV genutzt werden. Die
Resultate sind bei neuen Erkenntnissen aus dem Testbetrieb des Gotthard-Basistunnels zu überprüfen
SBB prüft die Machbarkeit im Rahmen der Objektstudie Westkopf
Um ein Stärken / Schwächen in
St.Gallen zu ermöglichen, wurden
verschiedene Ansätze geprüft und
verworfen. Es wurde noch keine Lösung gefunden, welche ohne gravierende Auswirkungen auf andere Angebote sowie infrastrukturneutral realisierbar wäre.
Chiarimento
Abklärung
Studie
Studie
13/16
Aktenzeichen: BAV-214-00001/00002/00001/00006/00003
109
111
Anpassung der Abfahrten im Knoten
Zürich in Richtung Milano und Schaffhausen
Mögliche Änderungen aufgrund des
Energiesparzieles SBB
112a
400m-Züge Züge Zürich – Luzern
112b
2. IR-Halt Rotkreuz
115
Auf der Referenznetzgrafik sollen auch
die Bahnhöfe Erzingen, Thayngen und
Singen inkl. dem entsprechenden Angebot dargestellt werden.
Wil–Weinfelden: Die Erweiterung der
Gleisanlage Bettwiesen und die Abtretung an das Tanklager sind eingeleitet.
Zürich–Konstanz: Zusammen mit dem
IC Zürich-Romanshorn (an .55/ab .05)
ist der IR Zürich–Konstanz in Zürich HB
in einem sauberen 30 Minuten-Takt mit
den Fahrzeiten (an .25/ab .35) zu legen. Ab Zürich Flughafen ist der saubere 30 Minuten-Takt bereits jetzt schon
eingetragen.
An- und Abfahrtszeiten in Sargans von
St.Gallen werden auf Dezember 2014
angepasst. Diese sind in der Netzgrafik
zu übernehmen: An .24 / ab .36 (bzw.
der zweite REX um eine halbe Stunde
versetzt: an .54 / ab .06). Die Umsteigezeit kann somit mit Fahrzeitverkürzungen zwischen Buchs und Sargans
realisiert werden (ohne Doppelspurabschnitt Altstätten). Abfahrtszeiten in
Sargans Richtung Chur sollen symmetrisch zur Ankunftszeit sein: Ab .57
(REX) und .27 (RE)
S-Bahn Obersee: Flügelungskonzept
VAE/S-Bahn (Richtung Sargans) gemäss VAE-Konzept 2020. Ab- und Ankunftszeiten des VAE in Rapperswil
gemäss VAE-Konzept 2020.
1/4-stündliche Bedienung Zürich-
116
118
120
122
126
SBB-P-FV studiert Alternativen für die Abklärung
nächste Sequenz.
Das Risiko bleibt ein offener Punkt,
Abklärung
der im Jahresfahrplan gelöst werden
muss, sofern dies keine Auswirkungen auf die Infrastruktur hat.
Die verschiedenen Varianten sind
AS 2030
unter Inkaufnahme von Stabilitätsrisiken oder/und HVZ-Einschränkungen
fahrbar.
Die Haltezeit in Rotkreuz ist zu knapp. Abklärung
Es gibt Lösungen, jedoch braucht es
dazu die detaillierten Prozessschritte
vom FV Dosto (Schliesszeiten). Diese
Grundlagen liegen 2016 erst vor.
Die zeichnerische Umsetzung bedingt Aufnahme
aufwändige Arbeiten die erst 2016
2016
umgesetzt werden können.
Es ist zu prüfen, ob mit der zugesiAbklärung
cherten Finanzierung das Problem
gelöst ist.
Ein Entscheid wird suspendiert, um
Abklärung
Freiheitsgrade für die Lösungsfindung
EC Zürich - München zu erhalten
Ein Entscheid wird suspendiert, um
Abklärung
Freiheitsgrade für die Lösungsfindung
EC Zürich - München zu erhalten
Es ist abzuklären, ob die Durchbindung S4/S6 57/03 beziehungsweise
Kurzwende S6 56/04 machbar ist.
Abklärung
Abklärung
14/16
Aktenzeichen: BAV-214-00001/00002/00001/00006/00003
127
Wipkingen
Realisierung Mittelfristangebot 2025
Luzern-Sursee-Olten
128
Realisierung Mittelfristangebot 2025
Luzern-Zug-Zürich
129
Systematisierung Luzern-Küssnacht
gemäss Mittelfristangebot 2025
130
Überprüfung des Güterüberholgleises
in Pfäffikon (SZ) hinsichtlich Lage und
Standort sowie Prüfung der Machbarkeit einer Haltestelle Seedamm-Center
1/2h-Takt S41 Luzern - Horw
131
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Die Prüfung des Mittelfristangebots
2025 ergab, dass eine infrastrukturneutrale Realiserung nicht machbar
ist.
Die Prüfung des Mittelfristangebots
2025 ergab, dass eine infrastrukturneutrale Realiserung nicht machbar
ist.
Die Prüfung des Mittelfristangebots
2025 ergab, dass eine infrastrukturneutrale Realiserung nicht machbar
ist.
Die Finanzierung der doppelspurigen
Einfahrt in den Bahnhof Luzern sowie
des mittigen Wendegleises im Bahnhof Horw im Rahmen AS 2025 ist zu
prüfen.
HVZ-Leistungen auf der Strecke SoloVorausgesetzt, dass der Tunnel bis
thurn – Gänsbrunnen sind im Refe2025 nutzbar ist, ist die konfliktfreie
renzkonzept darzustellen.
Führung der HVZ-Züge in Einzelfahrlage zu prüfen.
HVZ-Leistungen im Raum Basel – Aar- Die konfliktfreie Führung der HVZgau sind im Referenzkonzept darzustel- Züge in Einzelfahrlage ist zu prüfen.
len.
Les trains EuroCity ne perturbent plus
L’intégration de l’EC (matériel roulant
les RER vaudois et valaisans
ETR 610, série N180) dans le concept
d’offre en Valais est possible à plusieurs conditions.
Afin de résoudre des conflits de cisaillement en gare de Lausanne avec
impacts sur le trafic régional et marchandises, l’EC doit aussi être intégré
dans le sillon de l’IR sur le tronçon
Genève-Aéroport – Lausanne (renonciation à l’échange de sillon avec l’IR
Genève – Luzern).
Pour obtenir une considération globale, il faut examiner les effets sur le
temps de parcours total Lausanne –
Milan.
Arrêt de l’IR Genève – Brig à Renens et
possibilité de desservir l’arrêt dès 2020
AS 2030
AS 2030
AS 2030
AS 2030
Abklärung
Abklärung
Abklärung
Vérification
Vérification
15/16
Aktenzeichen: BAV-214-00001/00002/00001/00006/00003
136
137
138
Cadence semi-horaire intégrale des
trafics IR et TR entre Brigue et Monthey
avec restriction EC
Prise en compte de l’ETCS Level II
entre Lausanne et Brigue à l’horizon
2025
3e produit BE-LS avec option de proLe concept proposé par les CFF et
longement en direction d’Annemasse
approuvé par les cantons FR et VD
serait possible avec des correspondances sur le RE Genève dans les
deux directions. A part l’infrastructure
de référence, il entraîne des infrastructures supplémentaires sur le réseau CFF et dont le financement
reste à éclaircir. De plus, tpf Infrastructure doit analyser des aménagements sur la ligne Broc – Bulle –
Romont.
Vérification
Vérification
Etude
16/16
25-WE-25, Neuchâtel:
Die Anschlusszeiten von La-Chaux-de-Fonds
Richtung Lausanne betragen nur 3' anstelle 4'.
25-FV-02, Neuchâtel - Lausanne:
Les trains hdp ne circulent que dans le sens de
la charge de trafic
25-FV-30, Biel:
Stärken/Schwächen ICN: Mit 2 resp. 3'
Aufenthalt ist in Einzelfällen nur Schwächen am
Schluss und kein Stärken möglich. Dies gilt für
beide Richtungen
25-FV-17, Biel:
In Richtung Ost-West perrongleicher Anschluss
zwischen IR ZUE-OEN-BI und ICN BS-LS mit 3'
erforderlich.
25-RME-01, Knoten Basel:
Ausbau des Ostkopfes und Reduktion der
Federwege im Westkopf.
ZEB-RME-01, Liestal:
Leistungssteigerung mit 4. Gleisachse.
25-RME-15, Olten:
Ohne Erhöhung der Nutzlänge auf 400m sind
organisatorische Massnahmen zu treffen (betrifft
insbesondere die Linien Bern - Basel und BielZürich via Oensingen).
25-FV-17, Olten:
In Fahrrichtung West-Ost perrongleicher
Anschluss zwischen IR BI-OEN-ZUE und IR BNAA-BG-ZUE erforderlich (Gleis 4/7 mit 4').
ZEB-RWT-10, Neuchâtel bif - Neuchâtel:
Amélioration du distancement.
25-FV-02, Lausanne Triage - Cornaux:
Sillon RE HdP NE-LS à fixer en minimisant
l’impact sur les sillons de marchandises LTRBL.
25-RWT-22, Noeud de Fribourg:
Neuer Spurwechsel Ostkopf.
25-RWT-21, Romont Est:
2ème voie de dépassement pour train fret
(direction ouest-est).
25-RWT-02, Founex:
Voie de dépassement pour train fret.
25-FV-04, Lausanne - Romont:
Fahrzeit de RE zwischen Palézieux und Romont
lässt 2 zusätzliche Halte zu (Distanz auf GTrasse).
ZEB-ROT-07, Winterthur - Weinfelden:
Fahrzeitreduktion.
ZEB-ROT-06_FIN, St.Gallen - St.Margrethen:
Ertüchtigung der Strecke für Wako. Erforderliche
technische Fahrzeit: 15.8' (ohne Zwischenhalte
und ohne Halt in SM).
25-FV-19, St. Margrethen:
Die mit Wako erreichbaren Fahrzeiten erfordern
eine Durchfahrt in SMG (fahrende Transition,
Durchfahrzeiten SMG Richtung Bregenz: .52;
von Bregenz .08).
ZEB-ROT-03, Elgg:
Überholgleise und Anpassung Signalisierung
Sirnach - Wil SG.
ZEB-ROT-04, Wil:
Leistungssteigerung Knoten.
ZEB-ROT-17_FIN, St.Gallen Bruggen St.Gallen:
Verkürzung Zugfolgezeit auf 2' und
Weichenverbindung West.
ZEB-ROT-05..06, Winterthur - St.Margrethen:
Risiko, ob mit der bisher nicht im praktischen
Betrieb erprobten Technologie "Wako" zu
Zulassung und die angestrebte Fahrzeit erreicht
wird.
ZEB-ROT-05_FIN, Winterthur - St.Gallen:
Ertüchtigung der Strecke für Wako. Erforderliche
technische Fahrzeit: 29.7' (ohne Zwischenhalte).
25-FV-17, Oensingen:
In Oensingen muss die Haltezeit in Richtung
West-Ost auf eine Minute reduziert werden.
Zudem kann der Halt in Grenchen Süd nicht
gewährt werden.
ZEB-RWT-11, Biel - Lengnau:
Verkürzung Zugfolgezeit.
ZEB-RME-03, Bern-Wylerfeld:
Entflechtung.
ZEB-RME-02, Solothurn - Wanzwil:
Leistungssteigerung ABS.
ZEB-RME-06, Olten - Aarau:
Integrale 4-Spur (Eppenbergtunnel).
ZEB-RME-07, Aarau:
Schneller Spurwechsel Gleise 2-3.
25-FV-02, Luzern-Zürich:
HVZ-Züge nur in Lastrichtung.
25-RWT-20, Lausanne - Bern:
Risiko, ob mit der bisher nicht im praktischen
Betrieb erprobten Technologie "Wako" zu
Zulassung und die angestrebte Fahrzeit erreicht
wird.
25-RWT-20, Lausanne - Bern:
Die Fahrzeitberechnung, Stand 05.06.2014
verschärft die Situation mit dem Abkreuzkonflikt
RE/IC in Romont. Die erforderlichen 3' werden
um 0.4' unterschritten.
25-RWT-20, Lausanne - Bern:
Ertüchtigung für Dosto mit Wankkompensation
(Wako) zur Reduktion der Fahrzeit (61' mit Halt
FRI).
25-RWT-01, Genève Cornavin.:
Genève Cornavin, Augmentation de la capacité
avec une nouvelle gare souterraine "FD2C".
25-RWT-03, Denges:
Voie de d’attende pour l’entrée à LT.
ZEB-ROT-02, Winterthur:
Leistungssteigerung Bahnhof.
ZEB-ROT-01, Raum Dorfnest:
Entflechtung und Verkürzung Zugfolgezeit.
ZEB-ROT-08, Weinfelden - Kehlhof:
Partielle Doppelspur mit Verlängerung.
25-ROT-97, Oberriet - Altstätten:
Doppelspurabschnitt Oberriet - Oberriet Nord:
- Spaltweichen mit Streckengeschwindigkeit
- Weichenverbindung in Oberriet Seite Altstätten
(für Doppelkreuzung/Überholung REX – GTrasse – G-Trasse)
- Federweg Oberriet Nord S4 mit RE: 90‘‘.
ZEB-PONS-06, Walchwil:
Partielle Doppelspurausbau.
25-FV, Luzern - Milano:
Einzelzüge
25-FV-30, Bern - Olten - Zürich:
Die Fahrbarkeit der HVZ IC Bern - Zürich mit Halt
in Aarau erfordert, dass die FV-Linie BN-BDFOL (-ZUE) mit Regio-Dosto produziert wird. Die
Fahrzeiten mit Lok 460 und 300m langen
Kompositionen reicht nicht. Gemäss Masterplan
des Fernverkehrs steht aus heutiger Sicht die
ZEB-RME-04_FIN, (Basel -) Luzern:
notwendige Anzahl Regio-Dosto auf den
Zugfolgezeitverkürzung Einfahrt.
Zeitpunkt 2025 nicht zur Verfügung.
ZEB-RME-08, Olten:
Neue Fahrstrasse Gleise 10/11 von Däniken,
Ersatz wegfallende Abstellanlagen.
ZEB-RME-09, Däniken:
Wendemöglichkeit im RB.
25-RME-17, Aarburg/Oftringen - Zofingen:
2' Zugfolge Abzweigung Kriegsschlaufe bis
Zofingen.
25-RME-18, Zofingen:
Wendegleis für den Fernverkehr in Mittellage.
25-RME-20, Zofingen - Rothrist:
Kriegsschlaufe, Ertüchtigung für höhere
Zugzahlen.
25-RME-14, Luzern:
404m FV-Dosto in Gleis 3, 404m GIRUNO in
Gleis 7, diese Situation führt zu Anschlussbruch
IR GeAp–Lz auf Zb. Abfertigung an ortsfester
Anlage in Lz erforderlich.
25-WE-01, Coppet:
Il n'a pas de correspondance entre RE GEAPNY et le RER ANN-COP (correspondance à
Versoix).
25-GV-30, Genève La Praille - Vernier - Meyrin
Cargo - (Bellegarde):
GV von und nach GePr schliesst sich bei Einund Ausfahrt gegenseitig aus.
Kapazitätsteilung zwischen GV und TGV (an Ge
xx.16 resp. ab Ge xx.43).
ZEB-RWT-14_FIN, Lausanne - St-Maurice:
Aménagement pour l'exploitation sans agent de
train (RE à 300m) et pour un dépassement par
l'EC à Villeneuve.
25-GV-30, Lausanne - Brig:
Wenn der EC verkehrt, ist eine veränderte
Fahrlage der G-Trassen erforderlich.
25-FV-06, Lausanne - Brig:
Wenn der EC verkehrt, müssen Fahrzeiten und
Haltepolitik anderer Produkte (IR, RE, RER
Valais) angepasst werden).
ZEB-RWT-09, Lausanne:
Pronlongement des quais.
ZEB-RWT-01, Villeneuve - St. Maurice:
Amélioration du distancement.
ZEB-RWT-02, Vevey - Leuk:
PEL2-adaptation diverse.
ZEB-RWT-03, Puidoux - Palézieux:
Amélioration du distancement.
ZEB-RWT-04, Romont Est:
Voie de dépassement pour train fret (direction
est-ouest).
ZEB-RWT-05_FIN, Fribourg:
Deuxième accès dénivelé.
ZEB-RWT-06, Lausanne - Renens:
Saut de mouton.
ZEB-RWT-07, Lausanne - Renens:
4ème voie.
ZEB-RWT-08, Renens:
Tête est, raccordement de la 4ème voie.
25-FV-30, Luzern:
404m lange GIRUNO-Züge BS-LZ-LG sowie
404m FV-Dosto zur HVZ ZUE-LZ-BN erfordern,
dass in Gleis 6/7 nach dem Ausfahrsignal
abgefahren wird. Die bereits heute vorhandene,
stellwerkseitige Lösung für die besetzte Ausfahrt
ist wegen fehlender Abfahrtverhindernung
kritisch.
25-FV-10, Bern:
Im 00 und 30 Knoten Bern müssen jeweils die
ersten Radiallinien bis Bern eine Fluchtfahrt
vollziehen, um die max. Kapazität zu
gewährleisten.
25-RME-25, Knoten Bern:
- Ausbau Perron 5 für 2x 404m Züge.
- Ausbau Perron 6 für 4x 210m Züge.
- Neue Bereitstellungsanlage Westseite mind. 4
Gleise Anbindung Mitte für RE und FV.
- 2'-Zugfolge Westseite.
25-RME-26, Knoten Bern:
Ostseite 2‘ ZFZ bis an jede Perronkante.
25-RME-33, Gümligen:
Leistungssteigerung mittels Entflechtung.
25-RME-34, Gümligen - Rubigen:
Leistungssteigerung mittels 3. Gleis.
25-RME-36, Rubigen - Münsingen:
Leistungssteigerung mittels 3. Gleis.
25-FV-12, Spiez:
Für 400m lange Züge in Gleis 1 sind
organisatorische Massnahmen erforderlich.
ZEB-BLS-30, Leissigen:
Ausbau zur Kreuzungsstelle für 400m Züge.
25-FV-09, Luzern - Arth-Goldau:
Mit Abfahrt .16 in GD Richtung LZ ist mit den
Rollmaterialvorgaben der Federweg zwischen
dem Zug von GD und dem IR nach ZUE
ungenügend (0.6' unter den Planungsvorgaben)
sowie in RK der Federweg zwischen den Zügen
LZ-GD auf dem Minimum (in RK beide Züge
durch Gleis 4). Die Suche nach möglichen
Lösungsansätzen ist in Bearbeitung.
25-ZCH-12, Arth-Goldau - Bellinzona:
Beim Halt des IC in Altdorf sind nur 5 G-Trassen
pro h und Richtung anstelle der geforderten 6
Trassen fahrbar.
25-ROT-12, Weesen:
Überholgleis für den Güterverkehr Ost - West.
25-ROT-10, Schübelbach:
Angebot benötigt Infrastrukturen, welche noch
nicht abschliessend geprüft und definiert sind.
25-ROT-11, Pfäffikon SZ:
Überholgleis für den Güterverkehr Ost - West.
25-ROT-18, Pfäffikon - Altendorf:
Blockverdichtung für Zugfolge EC-GV.
25-OST-04, Sargans:
Mindestumsteigezeit IC/RE von 3' entspricht
Planungsgrundlagen, ist aber unter Betrachtung
der spitzen Kreuzung RE/RE in ALT
stabilitätskritisch. Für die Ausdehnung der
Umsteigezeit ist ein Doppelspurabschnitt in ALT
oder eine Fahrzeitverkürzung erforderlich.
25-ROT-14, Landquart:
Gleissignale Gleis 1 / 2.
25-FV-30, Erstfeld:
Beim Einsatz von Lok Re420 anstelle Pendel mit
Re460 erfordert die knappe Wendezeit sowie die
Ein-/Ausfahrten 2 Loks. Auf der Nordseite von
ER muss ein Bereitstellungsgleis für die
abgehende Lok bestehen.
25-FV-02, Erstfeld-Zürich:
HVZ-Züge nur in Lastrichtung. In Fahrrichtung
Süd-Nord besteht eine Kapazitätsteilung mit IC
von Lugano.
ZEB-RSD-01, Biasca - Castione:
Verkürzung Zugfolgezeit.
ZEB-RSD-02, Bellinzona:
Leistungssteigerung.
ZEB-RSD-03, Giubiasco:
Neue Weichenverbindungen.
ZEB-RSD-06, Lugano:
Parallele Ein- und Ausfahrten Gleis 1/2.
25-RSD-10, Lugano - Melide:
Wendegleis und Abstellung für
Stärken/Schwächen.
ZEB-RSD-11, Mendrisio:
Verlängerung und Anpassung Perron Gleis 1,
inkl. Einfahrt mit 60 km/h.
ZEB-RSD-04, Chiasso:
Leistungssteigerung.
ZEB-FV-13, Chiasso:
Das FV-Konzept Zürich - Milano erfordert eine
Durchfahrt in CHI (fahrende Transition).
Machbarkeit bezüglich Technik und Prozesse
bisher nicht nachgewiesen.
ZEB-FV-13, Lugano - Chiasso:
Stärken/Schwächen der EC in Lugano oder
Chiasso nicht möglich (in Lugano Aufenthalt zu
kurz, in Chiasso kein Halt hinterlegt).
Bemerkungen zum Angebot.
Infrastrukturmassnahme in ZEB oder STEP AS25 enthalten.
Infrastrukturmassnahme in ZEB oder STEP AS25 noch nicht enthalten.
Offene Punkte aus dem vorliegenden Planungsstand. Massnahmen
werden im weiteren Verlauf des Planungsprozesses erarbeitet.
Infrastrukturen aus regionalen Planungen, die durch Kantone finanziert
werden.
25-GV-30, Stein-Säckingen - Eglisau:
2 Trassen pro h in einer Fahrrichtung fahrbar
anstelle 1 Trasse pro h und Fahrrichtung.
25-GV-30, RBL - Zürich Altstetten - Zürich
Oerlikon:
Zur HVZ P von RBL Richtung Ostschweiz 2 von
4 Trassen fahrbar (keine Verknüpfung Richtung
Bülach möglich); zur HVZ P keine Ausnahmen
keine erhöhte Anhängelast für freie Fahrt
zulässig.
25-GV-30, Laufen - Basel:
Zur HVZ-P Konflikt mit G-Trassen in beiden
Richtungen.
25-GV-30, Würenlos - Zürich Seebach:
25-GV-30, Hüntwangen - Schaffhausen:
Zur HVZ P über beide Fahrrichtungen insgesamt Zur HVZ P nur 1 von 2 G-Trassen fahrbar
5 Trassen fahrbar (anstelle 6).
(spezielle HVZ-Trasse für den G-Verkehr).
25-RME-03, Pratteln:
Leistungssteigerung mittels Entflechtung.
ZEB-RME-01, Liestal:
Leistungssteigerung mit 4. Gleisachse.
25-RME-10, Mägenwil - Lupfig:
Neue Verbindungslinie und Leistungssteigerung
Mägenwil für Abzweigung Richtung Birr.
25-RME-11, Lenzburg - Gexi:
Leistungssteigerung mittels zusätzlicher
Spurwechsel.
25-RME-12, Mägenwil:
Einbindung Verbindungslinie in Richtung
Heitersberg zur Leistungssteigerung.
25-RME-13, Rupperswil - Brugg:
Lärmschutzmassnahmen als Folge Umleitung
Güterverkehr.
Bemerkungen zum Angebot.
Infrastrukturmassnahme in ZEB oder STEP AS25 enthalten.
Infrastrukturmassnahme in ZEB oder STEP AS25 noch nicht enthalten.
Offene Punkte aus dem vorliegenden Planungsstand. Massnahmen
werden im weiteren Verlauf des Planungsprozesses erarbeitet.
Infrastruktur durch andere Infrastrukturbetreiberin
finanziert.
ZEB-PONS-01, Basel RB - Pratteln:
Verkürzung Zugfolgezeit.
ZEB-PONS-02, Rheinfelden - Mumpf:
Verkürzung Zugfolgezeit.
ZEB-PONS-03, Eiken - Hornussen:
Verkürzung Zugfolgezeit.
ZEB-PONS-04, Effingen - Brugg:
Verkürzung Zugfolgezeit.
ZEB-PONS-05, Brugg - Rotkreuz:
Verkürzung Zugfolgezeit.
ZEB-RME-10, Olten:
Weichenverbindung 361 – E2 und Bypass Olten
Nord für Parallelfahrmöglichkeiten Olten – Olten
Nord, neue Einbindung Gleis E4 für
Lokalgüterverkehr.
25-RME-09, Ligerz - Twann:
Leistungssteigerung mittels durchgehender
Doppelspur.
ZEB-RME-07, Aarau:
Schneller Spurwechsel Gleise 2-3.
HVZ-Verknüpfung
hat einen
Ausschluss mit
Trasse von
Baden-Oberstadt.
ZEB-RME-06, Olten - Aarau:
Integrale 4-Spur (Eppenbergtunnel).
ZEB-ROT-01, Raum Dorfnest:
Entflechtung und Verkürzung Zugfolgezeit.
ZEB-ROT-03, Elgg:
Überholgleise und Anpassung Signalisierung
Sirnach - Wil SG.
25-GV-30, RBL - Ostschweiz:
G-Trassen müssen mit A80 trassiert sein.
25-GV-30, Bern:
Zur HVZ P keine Durchfahrten fahrbar.
25-GV-30, Knoten Bern:
Durchfahrt Güterzüge Bern West - Ost auf
500m Länge beschränkt.
25-GV-04, Bern Weyermannshaus:
Die Erreichbarkeit für den Güterverkehr ist nicht
in jedem Fall sichergestellt.
25-GV-30, Aarau – Killwangen-Spreitenbach (RBL):
Zur HVZ P sind West-Ost 5 Trassen und OstWest 4 Trassen fahrbar.
25-GV-30, Genève La Praille - Vernier - Meyrin
Cargo - (Bellegarde):
GV von und nach GePr schliesst sich bei Einund Ausfahrt gegenseitig aus.
Kapazitätsteilung zwischen GV und TGV (an Ge
xx.16 resp. ab Ge xx.43).
25-RWT-21, Romont Est:
2ème voie de dépassement pour train fret
(direction ouest-est).
ZEB-RWT-04, Romont Est:
Voie de dépassement pour train fret (direction
est-ouest).
25-FV-02, Lausanne Triage - Cornaux:
Sillon RE HdP NE-LS à fixer en minimisant
l’impact sur les sillons de marchandises LTRBL.
25-GV-10, Zollikofen - Gümligen:
Umsetzung des Betriebskonzeptes mit 4 GTrassen pro Richtung und h ins Aaretal erfordert
eine vertiefte Betrachtung unter
Berücksichtigung der Topologie in Gümligen. Für
die Festlegung der erforderlichen Infrastruktur
(Spurwechsel zur Vergrösserung der
Federwege) ist eine Simulation erforderlich.
25-GV-30, Lausanne - Brig:
Wenn der EC verkehrt, ist eine veränderte
Fahrlage der G-Trassen erforderlich.
25-RWT-02, Founex:
Voie de dépassement pour train fret.
25-RWT-03, Denges:
Voie de d’attende pour l’entrée à LT.
25-GV-30, Zofingen - Suhr - Lenzburg:
Fahrrichtung SUHR-ZF: 2 Trassen pro h in unter
Auschluss der Gegenrichtung fahrbar.
Fahrrichtung ZF-SUHR: 1 Trasse pro h fahrbar,
unter Ausschluss der Gegenrichtung sowie in ZF
unter Ausschluss der Trasse nach SO.
ZEB-PONS-08, Arth-Goldau:
Beitrag an neue Spurwechsel.
25-ZCH-12, Arth-Goldau - Bellinzona:
Beim Halt des IC in Altdorf sind nur 5 G-Trassen
pro h und Richtung anstelle der geforderten 6
Trassen fahrbar.
ZEB-RME-03, Bern-Wylerfeld:
Entflechtung.
25-RME-33, Gümligen:
Leistungssteigerung mittels Entflechtung.
25-RME-34, Gümligen - Rubigen:
Leistungssteigerung mittels 3. Gleis.
25-RME-36, Rubigen - Münsingen:
Leistungssteigerung mittels 3. Gleis.
ZEB-GV-05, Thun - Brig:
Betriebskonzept (insbesondere BWP)
Lötschbergachse noch offen. Das
Betriebskonzept hat einen Einfluss auf die
Qualität und Mengengerüst der Trassen.
25-RME-20, Zofingen - Rothrist:
Kriegsschlaufe, Ertüchtigung für höhere
Zugzahlen.
ZEB-RME-02, Solothurn - Wanzwil:
Leistungssteigerung ABS.
25-GV-30, Olten - Zofingen:
Nur 1 Trasse anstelle 2 Trassen fahrbar.
25-GV-30, Brig - Domodossola:
Von den 4 G-Trassen können nur 3 via DOMO II
verkehren.
25-WE-17, Brig - Domodossola:
Fahrlage gem. "Variante1" (Studie SBB-RV
31.1.2014) ohne kurze Wendezeit in Domo. RV
verhindert eine von 4 G-Trassen.
ZEB-RSD-01, Biasca - Castione:
Verkürzung Zugfolgezeit.
ZEB-RSD-02, Bellinzona:
Leistungssteigerung.
25-RSD-01, Bellinzona - Giubiasco:
Leistungssteigerung mittels 3. Gleis und
Wendegleis für S-Bahn (Seite Stadt).
ZEB-RSD-03, Giubiasco:
Neue Weichenverbindungen.
ZEB-RSD-05, Vezia - Chiasso:
Verkürzung Zugfolgezeit.
ZEB-RSD-04, Chiasso:
Leistungssteigerung.
25-GV-30, Basel RB - Luino:
Maximale Zugslänge 700m.
ZEB-RSD-07, Contone - Quartino:
Doppelspurausbau.
ZEB-RSD-14, Cadenazzo - Ranzo:
Beitrag an Leistungssteigerung.
ZEB-RSD-15, Cadenazzo - Luino:
Ampliamento alimentazione linea
(Leistungssteigerung).
25-RFI-01, Cadenazzo - Luino:
Ausbau Pino T. für Kreuzungen GV/GV mit
700m; in Luino 4 Gleise für Züge von 700m.
25-ROT-14, Landquart:
Gleissignale Gleis 1 / 2.
25-ROT-11, Pfäffikon SZ:
Überholgleis für den Güterverkehr Ost - West.
25-ROT-12, Weesen:
Überholgleis für den Güterverkehr Ost - West.
25-GV-30, Stein-Säckingen - Eglisau:
2 Trassen pro h in einer Fahrrichtung fahrbar
anstelle 1 Trasse pro h und Fahrrichtung.
25-GV-30, RBL - Zürich Altstetten - Zürich
Oerlikon:
Zur HVZ P von RBL Richtung Ostschweiz 2 von
4 Trassen fahrbar (keine Verknüpfung Richtung
Bülach möglich); zur HVZ P keine Ausnahmen
keine erhöhte Anhängelast für freie Fahrt
zulässig.
25-GV-30, Laufen - Basel:
Zur HVZ-P Konflikt mit G-Trassen in beiden
Richtungen.
25-GV-30, Würenlos - Zürich Seebach:
25-GV-30, Hüntwangen - Schaffhausen:
Zur HVZ P über beide Fahrrichtungen insgesamt Zur HVZ P nur 1 von 2 G-Trassen fahrbar
5 Trassen fahrbar (anstelle 6).
(spezielle HVZ-Trasse für den G-Verkehr).
25-RME-03, Pratteln:
Leistungssteigerung mittels Entflechtung.
ZEB-RME-01, Liestal:
Leistungssteigerung mit 4. Gleisachse.
25-RME-10, Mägenwil - Lupfig:
Neue Verbindungslinie und Leistungssteigerung
Mägenwil für Abzweigung Richtung Birr.
25-RME-11, Lenzburg - Gexi:
Leistungssteigerung mittels zusätzlicher
Spurwechsel.
25-RME-12, Mägenwil:
Einbindung Verbindungslinie in Richtung
Heitersberg zur Leistungssteigerung.
25-RME-13, Rupperswil - Brugg:
Lärmschutzmassnahmen als Folge Umleitung
Güterverkehr.
Bemerkungen zum Angebot.
Infrastrukturmassnahme in ZEB oder STEP AS25 enthalten.
Infrastrukturmassnahme in ZEB oder STEP AS25 noch nicht enthalten.
Offene Punkte aus dem vorliegenden Planungsstand. Massnahmen
werden im weiteren Verlauf des Planungsprozesses erarbeitet.
Infrastruktur durch andere Infrastrukturbetreiberin
finanziert.
ZEB-PONS-01, Basel RB - Pratteln:
Verkürzung Zugfolgezeit.
ZEB-PONS-02, Rheinfelden - Mumpf:
Verkürzung Zugfolgezeit.
ZEB-PONS-03, Eiken - Hornussen:
Verkürzung Zugfolgezeit.
ZEB-PONS-04, Effingen - Brugg:
Verkürzung Zugfolgezeit.
ZEB-PONS-05, Brugg - Rotkreuz:
Verkürzung Zugfolgezeit.
ZEB-RME-10, Olten:
Weichenverbindung 361 – E2 und Bypass Olten
Nord für Parallelfahrmöglichkeiten Olten – Olten
Nord, neue Einbindung Gleis E4 für
Lokalgüterverkehr.
25-RME-09, Ligerz - Twann:
Leistungssteigerung mittels durchgehender
Doppelspur.
ZEB-RME-07, Aarau:
Schneller Spurwechsel Gleise 2-3.
ZEB-RME-06, Olten - Aarau:
Integrale 4-Spur (Eppenbergtunnel).
ZEB-ROT-01, Raum Dorfnest:
Entflechtung und Verkürzung Zugfolgezeit.
ZEB-ROT-03, Elgg:
Überholgleise und Anpassung Signalisierung
Sirnach - Wil SG.
25-GV-30, RBL - Ostschweiz:
G-Trassen müssen mit A80 trassiert sein.
25-GV-30, Bern:
Zur HVZ P keine Durchfahrten fahrbar.
25-GV-30, Knoten Bern:
Durchfahrt Güterzüge Bern West - Ost auf
500m Länge beschränkt.
25-GV-04, Bern Weyermannshaus:
Die Erreichbarkeit für den Güterverkehr ist nicht
in jedem Fall sichergestellt.
25-GV-30, Aarau – Killwangen-Spreitenbach (RBL):
Zur HVZ P sind West-Ost 5 Trassen und OstWest 4 Trassen fahrbar.
25-GV-30, Genève La Praille - Vernier - Meyrin
Cargo - (Bellegarde):
GV von und nach GePr schliesst sich bei Einund Ausfahrt gegenseitig aus.
Kapazitätsteilung zwischen GV und TGV (an Ge
xx.16 resp. ab Ge xx.43).
25-RWT-21, Romont Est:
2ème voie de dépassement pour train fret
(direction ouest-est).
ZEB-RWT-04, Romont Est:
Voie de dépassement pour train fret (direction
est-ouest).
25-FV-02, Lausanne Triage - Cornaux:
Sillon RE HdP NE-LS à fixer en minimisant
l’impact sur les sillons de marchandises LTRBL.
25-GV-10, Zollikofen - Gümligen:
Umsetzung des Betriebskonzeptes mit 4 GTrassen pro Richtung und h ins Aaretal erfordert
eine vertiefte Betrachtung unter
Berücksichtigung der Topologie in Gümligen. Für
die Festlegung der erforderlichen Infrastruktur
(Spurwechsel zur Vergrösserung der
Federwege) ist eine Simulation erforderlich.
25-GV-30, Lausanne - Brig:
Wenn der EC verkehrt, ist eine veränderte
Fahrlage der G-Trassen erforderlich.
25-RWT-02, Founex:
Voie de dépassement pour train fret.
25-RWT-03, Denges:
Voie de d’attende pour l’entrée à LT.
25-GV-30, Zofingen - Suhr - Lenzburg:
Fahrrichtung SUHR-ZF: 2 Trassen pro h in unter
Auschluss der Gegenrichtung fahrbar.
Fahrrichtung ZF-SUHR: 1 Trasse pro h fahrbar,
unter Ausschluss der Gegenrichtung sowie in ZF
unter Ausschluss der Trasse nach SO.
ZEB-PONS-08, Arth-Goldau:
Beitrag an neue Spurwechsel.
25-ZCH-12, Arth-Goldau - Bellinzona:
Beim Halt des IC in Altdorf sind nur 5 G-Trassen
pro h und Richtung anstelle der geforderten 6
Trassen fahrbar.
ZEB-RME-03, Bern-Wylerfeld:
Entflechtung.
25-RME-33, Gümligen:
Leistungssteigerung mittels Entflechtung.
25-RME-34, Gümligen - Rubigen:
Leistungssteigerung mittels 3. Gleis.
25-RME-36, Rubigen - Münsingen:
Leistungssteigerung mittels 3. Gleis.
ZEB-GV-05, Thun - Brig:
Betriebskonzept (insbesondere BWP)
Lötschbergachse noch offen. Das
Betriebskonzept hat einen Einfluss auf die
Qualität und Mengengerüst der Trassen.
25-RME-20, Zofingen - Rothrist:
Kriegsschlaufe, Ertüchtigung für höhere
Zugzahlen.
ZEB-RME-02, Solothurn - Wanzwil:
Leistungssteigerung ABS.
25-GV-30, Olten - Zofingen:
Nur 1 Trasse anstelle 2 Trassen fahrbar.
25-GV-30, Brig - Domodossola:
Von den 4 G-Trassen können nur 3 via DOMO II
verkehren.
25-WE-17, Brig - Domodossola:
Fahrlage gem. "Variante1" (Studie SBB-RV
31.1.2014) ohne kurze Wendezeit in Domo. RV
verhindert eine von 4 G-Trassen.
ZEB-RSD-01, Biasca - Castione:
Verkürzung Zugfolgezeit.
ZEB-RSD-02, Bellinzona:
Leistungssteigerung.
25-RSD-01, Bellinzona - Giubiasco:
Leistungssteigerung mittels 3. Gleis und
Wendegleis für S-Bahn (Seite Stadt).
ZEB-RSD-03, Giubiasco:
Neue Weichenverbindungen.
ZEB-RSD-05, Vezia - Chiasso:
Verkürzung Zugfolgezeit.
ZEB-RSD-04, Chiasso:
Leistungssteigerung.
25-GV-30, Basel RB - Luino:
Maximale Zugslänge 700m.
ZEB-RSD-07, Contone - Quartino:
Doppelspurausbau.
ZEB-RSD-14, Cadenazzo - Ranzo:
Beitrag an Leistungssteigerung.
ZEB-RSD-15, Cadenazzo - Luino:
Ampliamento alimentazione linea
(Leistungssteigerung).
25-RFI-01, Cadenazzo - Luino:
Ausbau Pino T. für Kreuzungen GV/GV mit
700m; in Luino 4 Gleise für Züge von 700m.
25-ROT-14, Landquart:
Gleissignale Gleis 1 / 2.
25-ROT-11, Pfäffikon SZ:
Überholgleis für den Güterverkehr Ost - West.
25-ROT-12, Weesen:
Überholgleis für den Güterverkehr Ost - West.
HGV-RFF-01, Delle - Belfort:
Wiederinbetriebnahme der stillgelegten Linie.
25-WE-25, Les Hauts-Geneveys - La Chaux-deFonds:
Le sillon fret est supprimé.
ZEB-RWT-13_FIN, Courtemaîche:
Gare de croisement avec entrées simultanées
(2ème étape).
25-WE-26, Porrentruy - Delle:
À cause des 5' de temps transition, les arrêts à
Grandgourt et Buix sont supprimés.
ZEB-RWT-12, Bassecourt:
Gare de croisement avec entrées simultanées.
25-RME-09, Ligerz - Twann:
Leistungssteigerung mittels durchgehender
Doppelspur.
25-WE-25, Neuchâtel:
Zwischen RE nach Pontarlier und RV nach
Corcelles-Peseux besteht eine
Kapazitätsteilung. Es kann nur der eine oder
andere Zug verkehren.
25-WE-25, Neuchâtel:
Die Anschlusszeiten von La-Chaux-de-Fonds
Richtung Lausanne betragen nur 3' anstelle 4'.
25-FV-02, Neuchâtel - Lausanne:
Les trains hdp ne circulent que dans le sens de
la charge de trafic
25-FV-02, Lausanne Triage - Cornaux:
Sillon RE HdP NE-LS à fixer en minimisant
l’impact sur les sillons de marchandises LTRBL.
25-RME-64, Kerzers:
Flügelkonzept bedingt mindestens 5 Minuten
Aufenthaltszeit. Angebotsoptimierungen
erforderlich.
ZEB-RWT-10, Neuchâtel bif - Neuchâtel:
Amélioration du distancement.
25-FV-30, Biel:
Stärken/Schwächen ICN: Mit 2 resp. 3'
Aufenthalt ist in Einzelfällen nur Schwächen am
Schluss und kein Stärken möglich. Dies gilt für
beide Richtungen
25-FV-17, Biel:
In Richtung Ost-West perrongleicher Anschluss
zwischen IR ZUE-OEN-BI und ICN BS-LS mit 3'
erforderlich.
25-GV-30, (Payerne -) Avenches - Kerzers:
Trasse pro h nur in einer Richtung fahrbar
(anstelle 1 Trasse pro h und Fahrrichtung). Zur
HVZ P keine Trasse Payerne - Kerzers fahrbar.
25-RWT-15, La Sarraz:
Aménagement de la gare (Infrafonds).
25-RWT-16, Cully:
Voie de rebroussement centrale (Infrafonds).
25-WE-01, Coppet:
Il n'a pas de correspondance entre RE GEAPNY et le RER ANN-COP (correspondance à
Versoix).
ZEB-RWT-06, Lausanne - Renens:
Saut de mouton.
ZEB-RWT-07, Lausanne - Renens:
4ème voie.
25-RWT-02, Founex:
Voie de dépassement pour train fret.
ZEB-RWT-08, Renens:
Tête est, raccordement de la 4ème voie.
25-RWT-03, Denges:
ZEB-RWT-09, Lausanne:
Voie de d’attende pour l’entrée à LT.
Pronlongement des quais.
ZEB-RWT-14_FIN, Lausanne - St-Maurice:
Aménagement pour l'exploitation sans agent de 25-FV-06, Lausanne - Brig:
train (RE à 300m) et pour un dépassement par Wenn der EC verkehrt, müssen Fahrzeiten und
Haltepolitik anderer Produkte (IR, RE, RER
l'EC à Villeneuve.
Valais) angepasst werden).
25-GV-30, Genève La Praille - Vernier - Meyrin
25-GV-30, Lausanne - Brig:
Cargo - (Bellegarde):
Wenn der EC verkehrt, ist eine veränderte
GV von und nach GePr schliesst sich bei EinFahrlage der G-Trassen erforderlich.
und Ausfahrt gegenseitig aus.
Kapazitätsteilung zwischen GV und TGV (an Ge ZEB-RWT-01, Villeneuve - St. Maurice:
Amélioration du distancement.
xx.16 resp. ab Ge xx.43).
25-RWT-01, Genève Cornavin.:
Genève Cornavin, Augmentation de la capacité
avec une nouvelle gare souterraine "FD2C".
Remarques concernant l’offre.
Infrastructure incluse dans ZEB ou STEP AS25.
Infrastructure pas encore incluse dans ZEB ou STEP AS25 .
En suspens de l’état actuel de planification. Des mesures seront
développées ultérieurement dans le cadre du processus de planification .
Infrastructures prévues par les planifications régionales qui sont
financées par les cantons.
25-FV-04, Lausanne - Romont:
Fahrzeit de RE zwischen Palézieux und Romont
lässt 2 zusätzliche Halte zu (Distanz auf GTrasse).
25-RWT-20, Lausanne - Bern:
Risiko, ob mit der bisher nicht im praktischen
Betrieb erprobten Technologie "Wako" zu
Zulassung und die angestrebte Fahrzeit erreicht
wird.
ZEB-RWT-02, Vevey - Leuk:
PEL2-adaptation diverse.
ZEB-RWT-03, Puidoux - Palézieux:
Amélioration du distancement.
25-TPF-02, Vaulruz:
Des entrées simultanées.
25-WE-32, Fribourg:
Transit obligatoire: Noeud 00 Bulle <-> Morat;
noeud 30 Yverdon <-> Neuchâtel.
25-WE-31, Givisiez:
Trou de cadence pour le trafic fret à 30 minutes
de l'offre RER FRI-YV et/ou FRI-MRT (3 trous
par direction entre 08h00 et 20h00).
ZEB-RWT-05_FIN, Fribourg:
Deuxième accès dénivelé.
25-RWT-22, Noeud de Fribourg:
Neuer Spurwechsel Ostkopf.
ZEB-RWT-04, Romont Est:
Voie de dépassement pour train fret (direction
est-ouest).
25-RWT-21, Romont Est:
2ème voie de dépassement pour train fret
(direction ouest-est).
25-RWT-20, Lausanne - Bern:
Ertüchtigung für Dosto mit Wankkompensation
(Wako) zur Reduktion der Fahrzeit (61' mit Halt
FRI).
25-RWT-20, Lausanne - Bern:
Die Fahrzeitberechnung, Stand 05.06.2014
verschärft die Situation mit dem Abkreuzkonflikt
RE/IC in Romont. Die erforderlichen 3' werden
um 0.4' unterschritten.
25-WE-17, Brig - Domodossola:
Fahrlage gem. "Variante1" (Studie SBB-RV
31.1.2014) ohne kurze Wendezeit in Domo. RV
verhindert eine von 4 G-Trassen.
25-WE-17, Brig - Domodossola:
Autozüge SBB Brig-Iselle:
- 90‘-Takt (wenn BLS-Autozüge nicht verkehren).
-120‘-Takt (wenn BLS-Autozüge verkehren).
25-GV-30, (Payerne -) Avenches - Kerzers:
Trasse pro h nur in einer Richtung fahrbar
(anstelle 1 Trasse pro h und Fahrrichtung). Zur
HVZ P keine Trasse Payerne - Kerzers fahrbar.
25-FV-17, Oensingen:
In Oensingen muss die Haltezeit in Richtung
West-Ost auf eine Minute reduziert werden.
Zudem kann der Halt in Grenchen Süd nicht
gewährt werden.
25-FV-17, Biel:
In Richtung Ost-West perrongleicher Anschluss
zwischen IR ZUE-OEN-BI und ICN BS-LS mit 3'
erforderlich.
25-RME-64, Kerzers:
Flügelkonzept bedingt mindestens 5 Minuten
Aufenthaltszeit. Angebotsoptimierungen
erforderlich.
25-BLS-01, Bern Brünnen:
Wendegleis für S-Bahnen in Mittellage.
25-FV-30, Bern - Olten - Zürich:
Die Fahrbarkeit der HVZ IC Bern - Zürich mit Halt
in Aarau erfordert, dass die FV-Linie BN-BDFOL (-ZUE) mit Regio-Dosto produziert wird. Die
Fahrzeiten mit Lok 460 und 300m langen
Kompositionen reicht nicht. Gemäss Masterplan
des Fernverkehrs steht aus heutiger Sicht die
notwendige Anzahl Regio-Dosto auf den
Zeitpunkt 2025 nicht zur Verfügung.
ZEB-BLS-10, Belp - Thun (Gürbetal):
Uetendorf - Lerchenfeld, Doppelspurausbau.
25-GV-04, Bern Weyermannshaus:
Die Erreichbarkeit für den Güterverkehr ist nicht
in jedem Fall sichergestellt.
25-BN-03, S-Bahn Bern:
Rollmaterial- und Unterhaltskonzept BLS muss
neu erarbeitet werden. Auswirkungen auf
Abstellungen wahrscheinlich.
25-FV-10, Bern:
Im 00 und 30 Knoten Bern müssen jeweils die
ersten Radiallinien bis Bern eine Fluchtfahrt
vollziehen, um die max. Kapazität zu
gewährleisten.
Bemerkungen zum Angebot.
Infrastrukturmassnahme in ZEB oder STEP AS25 enthalten.
Infrastrukturmassnahme in ZEB oder STEP AS25 noch nicht
enthalten.
Offene Punkte aus dem vorliegenden Planungsstand. Massnahmen
werden im weiteren Verlauf des Planungsprozesses erarbeitet.
Infrastrukturen aus regionalen Planungen, die durch Kantone
finanziert werden.
ZEB-RME-03, Bern-Wylerfeld:
Entflechtung.
25-RME-25, Knoten Bern:
- Ausbau Perron 5 für 2x 404m Züge.
- Ausbau Perron 6 für 4x 210m Züge.
- Neue Bereitstellungsanlage Westseite mind. 4
Gleise Anbindung Mitte für RE und FV.
- 2'-Zugfolge Westseite.
25-RME-26, Knoten Bern:
Ostseite 2‘ ZFZ bis an jede Perronkante.
25-RME-27, Bern Holligen:
Leistungssteigerung mittels Entflechtung.
ZEB-BLS-40_FIN, Eifeld:
Neue Kreuzungsstelle mit gleichzeitigen
Einfahrten.
25-FV-12, Spiez:
Für 400m lange Züge in Gleis 1 sind
organisatorische Massnahmen erforderlich.
ZEB-BLS-30, Leissigen:
Ausbau zur Kreuzungsstelle für 400m Züge.
25-GV-10, Zollikofen - Gümligen:
Umsetzung des Betriebskonzeptes mit 4 GTrassen pro Richtung und h ins Aaretal erfordert
eine vertiefte Betrachtung unter
Berücksichtigung der Topologie.
25-RME-33, Gümligen:
Leistungssteigerung mittels Entflechtung.
25-RME-34, Gümligen - Rubigen:
Leistungssteigerung mittels 3. Gleis.
25-RME-35, Münsingen:
Wendegleis für S-Bahnen. (Mittellage).
25-RME-36, Rubigen - Münsingen:
Leistungssteigerung mittels 3. Gleis.
25-WE-17, Brig - Domodossola:
Autozüge SBB Brig-Iselle:
- 90‘-Takt (wenn BLS-Autozüge nicht verkehren).
-120‘-Takt (wenn BLS-Autozüge verkehren).
25-WE-17, Brig - Domodossola:
Fahrlage gem. "Variante1" (Studie SBB-RV
31.1.2014) ohne kurze Wendezeit in Domo. RV
verhindert eine von 4 G-Trassen.
25-NW-21, Basel SBB - Basel Bad:
Dargestelltes Angebot nicht abgestimmt.
Änderungen können Infrastrukturausbauten
auslösen.
25-NW-21, Basel SBB - Mulhouse:
Dargestelltes Angebot nicht abgestimmt.
Änderungen können Infrastrukturausbauten
auslösen.
25-RME-01, Knoten Basel:
Ausbau des Ostkopfes und Reduktion der
Federwege im Westkopf.
25-RME-02, Muttenz:
Leistungssteigerung mittels Entflechtung und 4
Durchfahrtsgleisen.
25-RME-03, Pratteln:
Leistungssteigerung mittels Entflechtung.
25-FV-17, Oensingen:
In Oensingen muss die Haltezeit in Richtung
West-Ost auf eine Minute reduziert werden.
Zudem kann der Halt in Grenchen Süd nicht
gewährt werden.
25-FV-17, Olten:
In Fahrrichtung West-Ost perrongleicher
Anschluss zwischen IR BI-OEN-ZUE und IR BNAA-BG-ZUE erforderlich (Gleis 4/7 mit 4').
ZEB-RWT-11, Biel - Lengnau:
Verkürzung Zugfolgezeit.
ZEB-RME-01, Liestal:
Leistungssteigerung mit 4. Gleisachse.
25-RME-04, Liestal:
Wendegleis für S-Bahn.
25-RME-63, Sissach:
Wendezeit in Sissach zu kurz.
ZEB-RME-07, Aarau:
Schneller Spurwechsel Gleise 2-3.
ZEB-RME-06, Olten - Aarau:
Integrale 4-Spur (Eppenbergtunnel).
ZEB-RME-09, Däniken:
Wendemöglichkeit im RB.
ZEB-RME-08, Olten:
Neue Fahrstrasse Gleise 10/11 von Däniken,
Ersatz wegfallende Abstellanlagen.
ZEB-RME-10, Olten:
Weichenverbindung 361 – E2 und Bypass Olten
Nord für Parallelfahrmöglichkeiten Olten – Olten
Nord, neue Einbindung Gleis E4 für
Lokalgüterverkehr.
25-FV-30, Biel:
Stärken/Schwächen ICN: Mit 2 resp. 3'
Aufenthalt ist in Einzelfällen nur Schwächen am
Schluss und kein Stärken möglich. Dies gilt für
beide Richtungen
ZEB-RME-02, Solothurn - Wanzwil:
Leistungssteigerung ABS.
25-FV-30, Bern - Olten - Zürich:
Die Fahrbarkeit der HVZ IC Bern - Zürich mit Halt
in Aarau erfordert, dass die FV-Linie BN-BDFOL (-ZUE) mit Regio-Dosto produziert wird. Die
Fahrzeiten mit Lok 460 und 300m langen
Kompositionen reicht nicht. Gemäss Masterplan
des Fernverkehrs steht aus heutiger Sicht die
notwendige Anzahl Regio-Dosto auf den
Zeitpunkt 2025 nicht zur Verfügung.
25-RME-15, Olten:
Ohne Erhöhung der Nutzlänge auf 400m sind
organisatorische Massnahmen zu treffen (betrifft
insbesondere die Linien Bern - Basel und BielZürich via Oensingen).
25-RME-12, Mägenwil:
Einbindung Verbindungslinie in Richtung
Heitersberg zur Leistungssteigerung.
25-RME-11, Lenzburg - Gexi:
Leistungssteigerung mittels zusätzlicher
Spurwechsel.
25-RME-10, Mägenwil - Lupfig:
Neue Verbindungslinie und Leistungssteigerung
Mägenwil für Abzweigung Richtung Birr.
25-RME-19, Othmarsingen, Muri:
Othmarsingen: schnelle Spurwechsel; Muri:
mittiges Wendegleis (Kanton, LV).
Bemerkungen zum Angebot.
Infrastrukturmassnahme in ZEB oder STEP AS25 enthalten.
Infrastrukturmassnahme in ZEB oder STEP AS25 noch nicht enthalten.
Offene Punkte aus dem vorliegenden Planungsstand. Massnahmen werden im
weiteren Verlauf des Planungsprozesses erarbeitet.
Infrastrukturen aus regionalen Planungen, die durch Kantone finanziert werden.
25-RME-20, Zofingen - Rothrist:
Kriegsschlaufe, Ertüchtigung für höhere
Zugzahlen.
25-RME-18, Zofingen:
Wendegleis für den Fernverkehr in Mittellage.
25-RME-17, Aarburg/Oftringen - Zofingen:
2' Zugfolge Abzweigung Kriegsschlaufe bis
Zofingen.
25-RME-14, Zofingen - Suhr - Lenzburg:
Diverse Leistungssteigerungen (Kanton, LV).
ZEB-RME-12, Seon Nord:
Neue Haltestelle (Kanton).
25-FV-02, Luzern - Zürich:
HVZ-Züge nur in Lastrichtung.
ZEB-RME-11_FIN, Zug:
Gleichzeitige Einfahrt Gl. 2 und 3 mit
Fahrbegrifftiefhaltung.
ZEB-RME-04_FIN, (Basel -) Luzern:
Zugfolgezeitverkürzung Einfahrt.
ZEB-RME-13_FIN, Luzern:
Neue Weichenverbindung Gleis 3/4.
ZEB-PONS-07, Freudenberg - Rotkreuz:
Doppelspurausbau.
25-FV, Luzern - Milano:
Einzelzüge
25-FV-30, Luzern:
FV-Dosto 404m zur HVZ LZ-ZUE:
- Morgen-HVZ kann abgewickelt werden (in Gleis
3).
- Abend-HVZ erfordert gleiche Konsequenz wie
IC 400m Nord-Süd (besetze Ausfahrt) oder Ein/Ausfahrten werden verspätet (Anschlüsse auf
zb nicht gesichert).
25-FV-02, Erstfeld - Zürich:
HVZ-Züge nur in Lastrichtung. In Fahrrichtung
Süd-Nord besteht eine Kapazitätsteilung mit IC
von Lugano.
25-RME-14, Luzern:
404m FV-Dosto in Gleis 3, 404m GIRUNO in
Gleis 7, diese Situation führt zu Anschlussbruch
IR GeAp–Lz auf Zb. Abfertigung an ortsfester
Anlage in Lz erforderlich.
25-FV-30, Luzern:
404m lange GIRUNO-Züge BS-LZ-LG sowie
404m FV-Dosto zur HVZ ZUE-LZ-BN erfordern,
dass in Gleis 6/7 nach dem Ausfahrsignal
abgefahren wird. Die bereits heute vorhandene,
stellwerkseitige Lösung für die besetzte Ausfahrt
ist wegen fehlender Abfahrtverhindernung
kritisch.
25-ZB-01, Luzern, Zentralbahn:
Doppelspur Vorbahnhof Luzern und
Ertüchtigung Gleis 1 in Horw.
25-ZB, Luzern - Engelberg:
HVZ-Züge und Wochenendzüge nach Engelberg
schliessen sich gegenseitig aus.
25-FV-09, Luzern - Arth-Goldau:
Mit Abfahrt .16 in GD Richtung LZ ist mit den
Rollmaterialvorgaben der Federweg zwischen
dem Zug von GD und dem IR nach ZUE
ungenügend (0.6' unter den Planungsvorgaben)
sowie in RK der Federweg zwischen den Zügen
LZ-GD auf dem Minimum (in RK beide Züge
durch Gleis 4). Die Suche nach möglichen
Lösungsansätzen ist in Bearbeitung.
25-ZCH-12, Arth-Goldau - Bellinzona:
Beim Halt des IC in Altdorf sind nur 5 G-Trassen
pro h und Richtung anstelle der geforderten 6
Trassen fahrbar.
25-FV-30, Erstfeld:
Beim Einsatz von Lok Re420 anstelle Pendel mit
Re460 erfordert die knappe Wendezeit sowie die
Ein-/Ausfahrten 2 Loks. Auf der Nordseite von
ER muss ein Bereitstellungsgleis für die
abgehende Lok bestehen.
Bemerkungen zum Angebot.
Infrastrukturmassnahme in ZEB oder STEP AS25 enthalten.
Infrastrukturmassnahme in ZEB oder STEP AS25 noch nicht enthalten.
Offene Punkte aus dem vorliegenden Planungsstand. Massnahmen
werden im weiteren Verlauf des Planungsprozesses erarbeitet.
Infrastrukturen aus regionalen Planungen, die durch Kantone finanziert
werden.
ZEB-PONS-06, Walchwil:
Partielle Doppelspurausbau.
ZEB-PONS-08, Arth-Goldau:
Beitrag an neue Spurwechsel.
25-FV-02, Erstfeld - Zürich:
HVZ-Züge nur in Lastrichtung. In Fahrrichtung
Süd-Nord besteht eine Kapazitätsteilung mit IC
von Lugano.
25-FV, Luzern - Milano:
Einzelzüge
25-ZCH-12, Arth-Goldau - Bellinzona:
Beim Halt des IC in Altdorf sind nur 5 G-Trassen
pro h und Richtung anstelle der geforderten 6
Trassen fahrbar.
25-FV-30, Erstfeld:
Beim Einsatz von Lok Re420 anstelle Pendel mit
Re460 erfordert die knappe Wendezeit sowie die
Ein-/Ausfahrten 2 Loks. Auf der Nordseite von
ER muss ein Bereitstellungsgleis für die
abgehende Lok bestehen.
Bemerkungen zum Angebot.
ZEB-RSD-13, Biasca:
Weichenverbindungen im Bahnhof.
ZEB-RSD-01, Biasca - Castione:
Verkürzung Zugfolgezeit.
Infrastrukturmassnahme in ZEB oder STEP AS25 enthalten.
Infrastrukturmassnahme in ZEB oder STEP AS25 noch nicht enthalten.
Offene Punkte aus dem vorliegenden Planungsstand. Massnahmen
werden im weiteren Verlauf des Planungsprozesses erarbeitet.
Infrastrukturen aus regionalen Planungen, die durch Kantone finanziert
werden.
25-RSD-02, Contone - Tenero:
Ausbau Doppelspur Cadenazzo Ovest bis
Ponte Ticino.
25-RSD-03, Minusio:
Ausbau zur Kreuzungsstelle mit gleichzeitigen
Einfahrten.
25-SUD-03..04, Piazza Indipendenza :
Bedienung der Haltestelle mit S10, S20 und
RE10 möglich.
ZEB-RSD-07, Contone - Quartino:
Doppelspurausbau.
ZEB-RSD-08, Contone - Tenero:
Partielle Doppelspur zwischen Ponte Ticino und
Ponte Verzasca.
ZEB-RSD-09, Tenero - Locarno:
Verkürzung Zugfolgezeit.
ZEB-RSD-02, Bellinzona:
Leistungssteigerung.
25-RSD-01, Bellinzona - Giubiasco:
Leistungssteigerung mittels 3. Gleis und
Wendegleis für S-Bahn (Seite Stadt).
ZEB-RSD-03, Giubiasco:
Neue Weichenverbindungen.
ZEB-RSD-12, Giubiasco - Cadenazzo:
Verbindungsschlaufe Camorino (Kanton).
ZEB-RSD-14, Cadenazzo - Ranzo:
Beitrag an Leistungssteigerung.
ZEB-RSD-06, Lugano:
Parallele Ein- und Ausfahrten Gleis 1/2.
ZEB-RSD-15, Cadenazzo - Luino:
Ampliamento alimentazione linea
(Leistungssteigerung).
25-RSD-10, Lugano - Melide:
Wendegleis und Abstellung für
Stärken/Schwächen.
ZEB-RSD-11, Mendrisio:
Verlängerung und Anpassung Perron Gleis 1,
inkl. Einfahrt mit 60 km/h.
ZEB-RSD-05, Vezia - Chiasso:
Verkürzung Zugfolgezeit.
ZEB-RSD-04, Chiasso:
Leistungssteigerung.
ZEB-FV-13, Chiasso:
Das FV-Konzept Zürich - Milano erfordert eine
Durchfahrt in CHI (fahrende Transition).
Machbarkeit bezüglich Technik und Prozesse
bisher nicht nachgewiesen.
ZEB-FV-13, Lugano - Chiasso:
Stärken/Schwächen der EC in Lugano oder
Chiasso nicht möglich (in Lugano Aufenthalt zu
kurz, in Chiasso kein Halt hinterlegt).
Bemerkungen zum Angebot.
Offene Punkte aus dem vorliegenden Planungsstand. Massnahmen
werden im weiteren Verlauf des Planungsprozesses erarbeitet.
Infrastrukturmassnahme in ZEB oder STEP AS25 enthalten.
Infrastrukturmassnahme in ZEB oder STEP AS25 noch nicht enthalten.
Infrastrukturen aus regionalen Planungen, die durch Kantone finanziert
werden.
ZEB-ROT-02, Winterthur:
Leistungssteigerung Bahnhof.
ZEB-ROT-16, Winterthur:
PU Nord.
ZEB-ROT-01, Raum Dorfnest:
Entflechtung und Verkürzung Zugfolgezeit.
ZEB-ROT-03, Elgg:
Überholgleise und Anpassung Signalisierung
Sirnach - Wil SG.
25-RV, Romanshorn-Zürich:
HVZ-Züge nur in Lastrichtung
25-OST-10, Rapperswil:
Kurzwende der S6 sowie Durchbindung VAE /
Kurzwende der S4 bedingt die Aufgabe des
perrongleichen Anschlusses von auf die S5 bzw.
Aufgabe des Haltes Blumenau.
Die Zugfolge und die knappe Abkreuzung in
Schmerikon erlauben keine Ankunft vor .27/.57.
25-ROT-10, Schübelbach:
Angebot benötigt Infrastrukturen, welche noch
nicht abschliessend geprüft und definiert sind.
25-ROT-11, Pfäffikon SZ:
Überholgleis für den Güterverkehr Ost - West.
ZEB-ROT-15, St. Katharinental:
Ausbau zur Kreuzungsstation.
ZEB-ROT-12, Lengwil:
Anpassung Weichengeschwindigkeit.
ZEB-TBO-09, Berg:
Ausbau zur Kreuzungsstation.
ZEB-ROT-08, Weinfelden - Kehlhof:
Partielle Doppelspur mit Verlängerung.
30-ROT-156, Münsterlingen:
Gleichzeitige Fahrten Gl. 1 und Gl. 2
25-ROT-56, Romanshorn:
Weichenverbindungen und Signale.
ZEB-ROT-13, Weinfelden:
Neuer Spurwechsel.
Bemerkungen zum Angebot.
Infrastrukturmassnahme in ZEB oder STEP AS25 enthalten.
ZEB-OST-05, Weinfelden - Wil:
Zur Sicherstellung des Minimalangebot des GV
sind Lücken im 30'-Takt des RV erforderlich (5
Lücken pro Fahrrichtung in der Betriebszeit von
08h00 bis 20h00).
ZEB-ROT-11, Hauptwil:
Ausbau zur Kreuzungsstation.
ZEB-ROT-14, Kradolf:
Ausbau zur Kreuzungsstation.
Infrastrukturmassnahme in ZEB oder STEP AS25 noch nicht enthalten.
Offene Punkte aus dem vorliegenden Planungsstand. Massnahmen
werden im weiteren Verlauf des Planungsprozesses erarbeitet.
Infrastrukturen aus regionalen Planungen, die durch Kantone finanziert
werden.
25-RV, Romanshorn-Zürich:
HVZ-Züge nur in Lastrichtung
ZEB-ROT-03, Elgg:
Überholgleise und Anpassung Signalisierung
Sirnach - Wil SG.
ZEB-ROT-05_FIN, Winterthur - St.Gallen:
Ertüchtigung der Strecke für Wako. Erforderliche
technische Fahrzeit: 29.7' (ohne Zwischenhalte).
ZEB-ROT-05..06, Winterthur - St.Margrethen:
Risiko, ob mit der bisher nicht im praktischen
Betrieb erprobten Technologie "Wako" zu
Zulassung und die angestrebte Fahrzeit erreicht
wird.
ZEB-ROT-07, Winterthur - Weinfelden:
Fahrzeitreduktion.
25-FV-19, St. Margrethen:
Die mit Wako erreichbaren Fahrzeiten erfordern
eine Durchfahrt in SMG (fahrende Transition,
Durchfahrzeiten SMG Richtung Bregenz: .52;
von Bregenz .08).
ZEB-ROT-04, Wil:
Leistungssteigerung Knoten.
25-ROT-97, Oberriet - Altstätten:
Doppelspurabschnitt Oberriet - Oberriet Nord:
- Spaltweichen mit Streckengeschwindigkeit
- Weichenverbindung in Oberriet Seite Altstätten
(für Doppelkreuzung/Überholung REX – GTrasse – G-Trasse)
- Federweg Oberriet Nord S4 mit RE: 90‘‘.
25-ROT-96, Rüti:
Neue Kreuzungsstelle mit:
- Gleichzeitige Einfahrten
- 2. Perronkante 170 Meter
- Weichengeschwindigkeit 60 km/h
ZEB-ROT-17_FIN, St.Gallen Bruggen St.Gallen:
Verkürzung Zugfolgezeit auf 2' und
Weichenverbindung West.
25-SOB-01, Krummenau:
Ausbau zur Kreuzungsstation mit 2
Perronkanten und gleichzeitigen Einfahrten.
25-OST-10, Rapperswil:
Kurzwende der S6 sowie Durchbindung VAE /
Kurzwende der S4 bedingt die Aufgabe des
perrongleichen Anschlusses von auf die S5 bzw.
Aufgabe des Haltes Blumenau.
Die Zugfolge und die knappe Abkreuzung in
Schmerikon erlauben keine Ankunft vor .27/.57.
25-ROT-90, Buchs SG:
Neue Einfahrt RB Seite Haag-Gams für Einfahrt
G-Trasse ohne Halt vor ES / Unterbruch
Ablaufbetrieb.
25-ROT-16, Buchs - Sevelen:
Doppelspurausbau mit
- Spaltweiche mit Streckengeschwindigkeit
- 2. Perronkante 170 Meter in Sevelen.
25-ROT-62, Uznach - Rapperswil:
Verkürzung Zugfolgezeit.
25-ROT-63, Uznach:
4. Perronkante.
25-ROT-64, Uznach - Schmerikon:
Doppelspurausbau.
25-ROT-18, Pfäffikon - Altendorf:
Blockverdichtung für Zugfolge EC-GV.
25-ROT-10, Schübelbach:
Angebot benötigt Infrastrukturen, welche noch
nicht abschliessend geprüft und definiert sind.
25-ROT-11, Pfäffikon SZ:
Überholgleis für den Güterverkehr Ost - West.
25-ROT-12, Weesen:
Überholgleis für den Güterverkehr Ost - West.
25-OST-04, Sargans:
Mindestumsteigezeit IC/RE von 3' entspricht
Planungsgrundlagen, ist aber unter Betrachtung
der spitzen Kreuzung RE/RE in ALT
stabilitätskritisch. Für die Ausdehnung der
Umsteigezeit ist ein Doppelspurabschnitt in ALT
oder eine Fahrzeitverkürzung erforderlich.
25-ROT-14, Landquart:
Gleissignale Gleis 1 / 2.
25-ROT-92, Fährhütten:
Neue Haltestelle (Ersatz für TRUE und WEIT)
mit 2 Perronkanten 170 Meter.