BG Verkehr Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1659 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2 2. Vorgehensweise 2014 3 2.1. Mindestentgelt: Vollzeit 3 2.2. Mindestentgelt: Teilzeit für Personengruppe 101 5 2.3. Mindestentgelt: Teilzeit für Personengruppe 109 und 110 6 2.4. Höchstentgelt (Höchstjahresarbeitsverdienst) 7 2.5. BG-Stunden 7 3. Vorgehensweise bis 31.12.2015 8 3.1. Höchstentgelt (Höchstjahresarbeitsverdienst) 8 3.2. BG-Stunden 8 4. Vorgehensweise ab 2016 9 4.1. Einführung der gesonderten UV-Jahresmeldung (Meldung 92) 9 4.2. Höchstentgelt (Höchstjahresarbeitsverdienst) 9 4.3. BG-Stunden 10 5. Details 11 5.1. Berufsausbildung 11 5.2. Vollzeit 11 6. Wichtige Informationen 11 Autor: BAS / 15.12.2015 © 2015 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Seite 2 Info für Anwender Nr. 1659 1. Ziel Das Info erklärt die Berechnung der Daten, die an die BG Verkehr gemeldet werden. Für 2014 gilt: Der Arbeitgeber meldet je Gefahrtarifstelle an die Berufsgenossenschaft: § das beitragspflichtige Arbeitsentgelt (BG-Entgelt) des Arbeitnehmers unter Berücksichtigung der Mindestentgeltgrenzen und des Höchstarbeitsjahresverdienstes sowie § die BG-Stunden. Für 2015 gilt: Der Arbeitgeber meldet je Gefahrtarifstelle an die Berufsgenossenschaft: § das beitragspflichtige Arbeitsentgelt (BG-Entgelt) des Arbeitnehmers unter Berücksichtigung des Höchstarbeitsjahresverdienstes sowie § die BG-Stunden. Agenda LOHN errechnet die Daten für die BG Verkehr automatisch und erstellt die richtigen Entgeltmeldungen. Berechnungsgrößen 2014 Mindestentgelt Jahreswert (West) (ME-Jahreswert) 19.908 Euro – – Mindestentgelt Jahreswert (Ost) (ME-Jahreswert) 16.884 Euro – – Höchstentgelt (Höchstjahresarbeitsverdienst) 72.000 Euro 72.000 Euro 72.000 Euro Vollarbeiterrichtwert 1.580 Stunden 1.550 Stunden 1.560 Stunden BG-Monatstage 25 Tage – – BG-Jahrestage 300 Tage – – Ab 01.01.2014: Mindestentgelt für 109 und 110 pro Stunde (West) 8,30 Euro – – Ab 01.01.2014: Mindestentgelt für 109 und 110 pro Stunde (Ost) 7,04 Euro – – Autor: BAS / 15.12.2015 2015 2016 © 2015 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Seite 3 Info für Anwender Nr. 1659 2. Vorgehensweise 2014 Überblick 1. Mindestentgelt: Vollzeit 3 2. Mindestentgelt: Teilzeit für Personengruppe 101 5 3. Mindestentgelt: Teilzeit für Personengruppe 109 und 110 4. Höchstentgelt (Höchstjahresarbeitsverdienst) 5. BG-Stunden 2.1. 6 7 7 Mindestentgelt: Vollzeit Wenn das Arbeitsentgelt unter dem gesetzlich vorgesehenen Mindestjahresarbeitsverdienst liegt, wird zur Meldung nicht das tatsächliche (geringere) Entgelt, sondern der Mindestjahresarbeitsverdienst herangezogen. Agenda LOHN nimmt diese Umrechnung auf den Entgeltmeldungen automatisch vor. Hinweis: In der BG-Liste und im Lohnkonto (BG-Stunden und BG-Brutto) wurde noch keine Umrechnung auf das Mindestentgelt vorgenommen. Auf der Auswertung »BG-Gemeldete Jahreswerte« und auf der Entgeltmeldung (z. B. Abmeldung, Jahresmeldung) ist die Umrechnung auf das Mindestentgelt bereits vorgenommen. Beispiel 1: Vollzeitbeschäftigt + ganzes Jahr beschäftigt Herr Maier arbeitet Vollzeit. Er ist im Rechtskreis West beschäftigt. Er erhält ein monatliches Entgelt von 1.500 Euro (jährlich 18.000 Euro). Lösung Das beitragspflichtige Jahresentgelt in Höhe von 18.000 Euro liegt unter der Jahresmindestentgeltgrenze der BG Verkehr. An die BG Verkehr wird daher für 2014 das Mindestentgelt von 19.908 Euro gemeldet. Autor: BAS / 15.12.2015 © 2015 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Seite 4 Info für Anwender Nr. 1659 Beispiel 2: Vollzeitbeschäftigt + nur ein Teil des Jahres beschäftigt Herr Maier arbeitet Vollzeit. Er ist im Rechtskreis West beschäftigt. Er scheidet am 15.09.2014 aus. Er erhält ein monatliches Entgelt von 1.500 Euro. Das beitragspflichtige Entgelt bis zum 15.09.2014 beträgt 12.750 Euro. Lösung Berechnung der Mindestentgelttage Berechnung Mindestentgelt Das beitragspflichtige Entgelt von 12.750 Euro liegt unter dem berechneten Mindestentgelt. An die BG Verkehr wird das für 2014 berechnete Mindestentgelt von 14.134,68 Euro gemeldet. Autor: BAS / 15.12.2015 © 2015 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Seite 5 Info für Anwender Nr. 1659 2.2. Mindestentgelt: Teilzeit für Personengruppe 101 Für die Berechnung der BG-Daten von Teilzeitkräften sind folgende Werte zu entnehmen: Wochenarbeitszeit des Arbeitnehmers: »Personaldaten | Register: Arbeitszeit« Wochenarbeitszeit der Vollzeitkräfte in Firma: »Stammdaten | Mandanten-Programmdaten | Register: Arbeitszeit« Wenn das Arbeitsentgelt unter dem gesetzlich vorgesehenen Mindestjahresarbeitsverdienst, wird zur Meldung nicht das tatsächliche (geringere) Entgelt, sondern der Mindestjahresarbeitsverdienst herangezogen. Agenda LOHN nimmt diese Umrechnung auf den Entgeltmeldungen automatisch vor. Hinweis: In der BG-Liste und im Lohnkonto (BG-Stunden und BG-Brutto) wurde noch keine Umrechnung auf das Mindestentgelt vorgenommen.Auf der Auswertung »BG-Gemeldete Jahreswerte« und auf der Entgeltmeldung (z. B. Abmeldung, Jahresmeldung) ist die Umrechnung auf das Mindestentgelt bereits vorgenommen. Beispiel 3: Teilzeitbeschäftigt + ganzes Jahr beschäftigt Herr Heindl arbeitet als Aushilfe. Er ist im Rechtskreis West beschäftigt. Er erhält ein monatliches Entgelt von 216,67 Euro (jährlich 2.600,04 Euro). Seine wöchentliche Arbeitszeit beträgt 6 Stunden. Die wöchentliche Arbeitszeit der Vollzeitbeschäftigten im Unternehmen 40 Stunden. Lösung Berechnung des Mindestentgelts Das beitragspflichtige Arbeitsentgelt beträgt 2.600 Euro und liegt unter dem berechneten Mindestentgelt. An die BG Verkehr wird für 2014 das berechnete Mindestentgelt von 2.986,20 Euro für 2014 gemeldet. Autor: BAS / 15.12.2015 © 2015 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Seite 6 Info für Anwender Nr. 1659 Beispiel 4: Teilzeitbeschäftigt + nur ein Teil des Jahres beschäftigt Herr Huber arbeitet als Aushilfe. Er ist im Rechtskreis West beschäftigt. Insgesamt erhält er vom 01.01.2014 bis 15.03.2014 ein Entgelt in Höhe von 300 Euro. Seine wöchentliche Arbeitszeit beträgt 6 Stunden. Die wöchentliche Arbeitszeit der Vollzeitbeschäftigten im Unternehmen ist 40 Stunden. Lösung Berechnung der Mindestentgelttage Berechnung Mindestentgelt Das beitragspflichtige Entgelt beträgt 300 Euro. Es liegt damit unter dem berechnet Mindestentgelt. An die BG Verkehr wird für 2014 das berechnet Mindestentgelt von 617,15 Euro gemeldet. 2.3. Mindestentgelt: Teilzeit für Personengruppe 109 und 110 Beispiel 5: Mindestentgelt für Personengruppe 109 und 110 Herr Huber ist mit Personengruppe 109 geschlüsselt. Er ist im Rechtskreis West beschäftigt. Er hat in diesem Jahr 20 Stunden zu je 6 Euro gearbeitet (insgesamt also 120 Euro). Lösung: Mindestentgelt pro Stunden x Arbeitsstunden = Mindestentgelt 8,30 Euro x 20 = 166,00 Euro Das beitragspflichtige Entgelt beträgt 120 Euro. Es liegt unter dem berechneten Mindestentgelt. An die BG Verkehr wird für 2014 das berechnete Mindestentgelt von 166 Euro gemeldet. Autor: BAS / 15.12.2015 © 2015 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Seite 7 Info für Anwender Nr. 1659 2.4. Höchstentgelt (Höchstjahresarbeitsverdienst) Das Höchstentgelt (d. h. der Höchstjahresarbeitsverdienst) ist die Obergrenze, bis zu der das Arbeitsentgelt der Versicherten zur Berechnung herangezogen wird. Das Höchstarbeitsentgelt der BG Verkehr beträgt 72.000 Euro. Wenn das Entgelt eines Arbeitnehmers über dieser Grenze liegt, ist es auf 72.000 Euro zu kürzen. Eine Umrechnung auf anteilige Monate findet nicht statt. Agenda LOHN nimmt die Kappung auf den Entgeltmeldungen automatisch vor. Beispiel 6: Kappung auf Höchstentgelt Herr Maier arbeitet Vollzeit. Er ist im Rechtskreis West beschäftigt. Er scheidet am 31.10.2014 aus. Er erhält ein monatliches Entgelt in Höhe von 8.000 Euro. Das beitragspflichtige Entgelt bis zum 31.10.2014 beträgt 80.000 Euro. Lösung Das beitragspflichtige Entgelt beträgt 80.000 Euro. Es liegt über dem Höchstarbeitsentgelt. An die BG Verkehr wird für 2014 das Höchstentgelt von 72.000 Euro gemeldet. 2.5. BG-Stunden Die zu meldenden BG-Stunden ersehen Sie aus dem Lohnkonto des Mitarbeiters in der Zeile »BG-Stunden«. Eine Kürzung ist vorzunehmen, falls der Vollarbeiterrichtwert im Jahr überschritten wird: »Stammdaten | Mandanten-Programmdaten | Register: BG«. Der Vollarbeiterrichtwert für das Jahr 2014 beläuft sich auf 1.580 Stunden. Die Stunden werden erst dann gekürzt, wenn der Vollarbeiterrichtwert überschritten wird. Eine Umrechnung auf anteilige Monate findet nicht statt. Hinweis: In der BG-Liste und im Lohnkonto wurde noch keine Umrechnung auf den Vollarbeiterrichtwert vorgenommen. Auf der Auswertung »BG-gemeldete Jahreswerte« und auf der Entgeltmeldung (z. B. Abmeldung, Jahresmeldung) ist die Umrechnung auf den Vollarbeiterrichtwert bereits vorgenommen. LOHN nimmt diese Begrenzung auf den Sozialversicherungsmeldungen automatisch vor. Berücksichtigung von unproduktiven Zeiten Die Berufsgenossenschaften haben klargestellt, dass Stunden aus unproduktiven Zeiten wie Lohnfortzahlung und Urlaub bei der Ermittlung der BG-Stunden zu berücksichtigen sind. Die Berücksichtigung der entsprechenden Stunden resultiert in Agenda LOHN aus der Schlüsselung im Feld »Mengenbezeichnung«. Alle Lohnarten mit dem Eintrag »Bezahlte Stunden (nicht geleistet)« fließen ab 2014 in die Ermittlung der BG-Stunden zusätzlich ein. So geschlüsselt sind beispielsweise die Lohnarten 0122 »Krankheit Lohnfortz. Std.« und 0120 »Urlaubslohn in Stunden«. Lohnarten mit der Mengenbezeichnung »Anwesenheitsstunden« oder »Überstunden« werden wie bisher ebenfalls zu den BG-Stunden herangezogen. Autor: BAS / 15.12.2015 © 2015 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Seite 8 Info für Anwender Nr. 1659 3. Vorgehensweise bis 31.12.2015 Überblick 1. Höchstentgelt (Höchstjahresarbeitsverdienst) 2. BG-Stunden 3.1. 8 8 Höchstentgelt (Höchstjahresarbeitsverdienst) Das Höchstentgelt (d. h. der Höchstjahresarbeitsverdienst) ist die Obergrenze, bis zu der das Arbeitsentgelt der Versicherten zur Berechnung herangezogen wird. Das Höchstarbeitsentgelt der BG Verkehr beträgt 72.000 Euro. Wenn das Entgelt eines Arbeitnehmers über dieser Grenze liegt, ist es auf 72.000 Euro zu kürzen. Eine Umrechnung auf anteilige Monate findet nicht statt. Agenda LOHN nimmt die Kappung auf den Entgeltmeldungen automatisch vor. Beispiel 7: Kappung auf Höchstentgelt Herr Maier arbeitet Vollzeit. Er ist im Rechtskreis West beschäftigt. Er scheidet am 31.10.2015 aus. Er erhält ein monatliches Entgelt in Höhe von 8.000 Euro. Das beitragspflichtige Entgelt bis zum 31.10.2015 beträgt 80.000 Euro. Lösung Das beitragspflichtige Entgelt beträgt 80.000 Euro. Es liegt über dem Höchstarbeitsentgelt. An die BG Verkehr wird für 2015 das Höchstentgelt von 72.000 Euro gemeldet. 3.2. BG-Stunden Die zu meldenden BG-Stunden ersehen Sie aus dem Lohnkonto des Mitarbeiters in der Zeile »BG-Stunden«. Eine Kürzung ist vorzunehmen, falls der Vollarbeiterrichtwert im Jahr überschritten wird: »Stammdaten | Mandanten-Programmdaten | Register: BG«. Der Vollarbeiterrichtwert für das Jahr 2015 beläuft sich auf 1.550 Stunden. Die Stunden werden erst dann gekürzt, wenn der Vollarbeiterrichtwert überschritten wird. Eine Umrechnung auf anteilige Monate findet nicht statt. Hinweis In der BG-Liste und im Lohnkonto wurde noch keine Umrechnung auf den Vollarbeiterrichtwert vorgenommen. Auf der Auswertung »BG-gemeldete Jahreswerte« und auf der Entgeltmeldung (z. B. Abmeldung, Jahresmeldung) ist die Umrechnung auf den Vollarbeiterrichtwert bereits vorgenommen. LOHN nimmt diese Begrenzung auf den Sozialversicherungsmeldungen automatisch vor. Autor: BAS / 15.12.2015 © 2015 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Seite 9 Info für Anwender Nr. 1659 Berücksichtigung von unproduktiven Zeiten Die Berufsgenossenschaften haben klargestellt, dass Stunden aus unproduktiven Zeiten wie Lohnfortzahlung und Urlaub bei der Ermittlung der BG-Stunden zu berücksichtigen sind. Die Berücksichtigung der entsprechenden Stunden resultiert in Agenda LOHN aus der Schlüsselung im Feld »Mengenbezeichnung«. Alle Lohnarten mit dem Eintrag »Bezahlte Stunden (nicht geleistet)« fließen ab 2015 in die Ermittlung der BG-Stunden zusätzlich ein. So geschlüsselt sind beispielsweise die Lohnarten 0122 »Krankheit Lohnfortz. Std.« und 0120 »Urlaubslohn in Stunden«. Lohnarten mit der Mengenbezeichnung »Anwesenheitsstunden« oder »Überstunden« werden wie bisher ebenfalls zu den BG-Stunden herangezogen. 4. Vorgehensweise ab 2016 Überblick 1. Einführung der gesonderten UV-Jahresmeldung (Meldung 92) 2. Höchstentgelt (Höchstjahresarbeitsverdienst) 3. BG-Stunden 4.1. 9 9 10 Einführung der gesonderten UV-Jahresmeldung (Meldung 92) Bei allen Entgeltmeldungen werden ab dem 01.01.2016 keine BG-Daten mehr gemeldet. Die Meldung der BG-Daten erfolgt ab diesem Zeitpunkt ausschließlich über die neu eingeführte Meldung mit Grund 92 „UV-Jahresmeldung“. LOHN erstellt die Meldung 92 »UV-Jahresmeldung« automatisch erstmals mit der Monatsberechnung Januar 2016 für das Vorjahr 2015. 4.2. Höchstentgelt (Höchstjahresarbeitsverdienst) Das Höchstentgelt (d. h. der Höchstjahresarbeitsverdienst) ist die Obergrenze, bis zu der das Arbeitsentgelt der Versicherten zur Berechnung herangezogen wird. Das Höchstarbeitsentgelt der BG Verkehr beträgt 72.000 Euro. Wenn das Entgelt eines Arbeitnehmers über dieser Grenze liegt, ist es auf 72.000 Euro zu kürzen. Eine Umrechnung auf anteilige Monate findet nicht statt. Agenda LOHN nimmt die Kappung auf den UV-Jahresmeldungen automatisch vor. Beispiel 7: Kappung auf Höchstentgelt Herr Maier arbeitet Vollzeit. Er ist im Rechtskreis West beschäftigt. Er scheidet am 31.10.2016 aus. Er erhält ein monatliches Entgelt in Höhe von 8.000 Euro. Das beitragspflichtige Entgelt bis zum 31.10.2016 beträgt 80.000 Euro. Lösung Das beitragspflichtige Entgelt beträgt 80.000 Euro. Es liegt über dem Höchstarbeitsentgelt. An die BG Verkehr wird für 2016 das Höchstentgelt von 72.000 Euro gemeldet. Autor: BAS / 15.12.2015 © 2015 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Seite 10 Info für Anwender Nr. 1659 4.3. BG-Stunden Ab Januar 2016 entfällt die Meldung der BG-Stunden. Die Stunden sind nur noch für den Lohnnachweis an die BG relevant. Die zu meldenden BG-Stunden für den Lohnnachweis ersehen Sie aus dem Lohnkonto des Mitarbeiters in der Zeile »BG-Stunden«. Eine Kürzung ist vorzunehmen, falls der Vollarbeiterrichtwert im Jahr überschritten wird: »Stammdaten | Mandanten-Programmdaten | Register: BG«. Der Vollarbeiterrichtwert für das Jahr 2016 beläuft sich auf 1.560 Stunden. Die Stunden werden erst dann gekürzt, wenn der Vollarbeiterrichtwert überschritten wird. Eine Umrechnung auf anteilige Monate findet nicht statt. Hinweis In der BG-Liste und im Lohnkonto wurde noch keine Umrechnung auf den Vollarbeiterrichtwert vorgenommen. Auf der Auswertung »BG-gemeldete Jahreswerte« ist die Umrechnung auf den Vollarbeiterrichtwert bereits vorgenommen. LOHN nimmt diese Begrenzung auf den UVJahresmeldungen (Meldung 92) automatisch vor. Berücksichtigung von unproduktiven Zeiten Die Berücksichtigung der entsprechenden Stunden wie z.B. Lohnfortzahlung und Urlaub resultiert in Agenda LOHN aus der Schlüsselung der Lohnarten im Feld »Mengenbezeichnung«, wenn zusätzlich unter: »Stammdaten I Mandanten-Programmdaten I Register: BG« im Feld »Ermittlung der Stunden für die Berufsgenossenschaft« das Häkchen gesetzt ist. Alle Lohnarten mit dem Eintrag »Bezahlte Stunden (nicht geleistet)« fliessen dann in die Ermittlung der BG-Stunden zusätzlich mit ein. So geschlüsselt sind beispielsweise die Lohnarten 0122 »Krankheit Lohnfortz. Std.« und 0120 »Urlaubslohn in Stunden«. Lohnarten mit der Mengenbezeichnung »Anwesenheitsstunden« oder »Überstunden« werden wie bisher ebenfalls zu den BG-Stunden herangezogen. Autor: BAS / 15.12.2015 © 2015 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Seite 11 Info für Anwender Nr. 1659 5. Details 5.1. Berufsausbildung Bei Beschäftigten in Berufsausbildung ist nur das tatsächliche Entgelt nachzuweisen. Als Berufsausbildung gelten dabei alle Maßnahmen: § die beispielsweise dem Einstieg in das Berufsleben dienen (Praktika von Schülern und Studenten), § der Erstausbildung für einen bestimmten Beruf dienen (der typische Auszubildende), oder § der beruflichen Fortbildung, Weiterbildung oder Umschulung (z. B. Berufskraftfahrerausbildung über die Arbeitsagentur oder DEKRA) dienen. Agenda LOHN erstellt die Sozialversicherungsmeldung automatisch mit dem tatsächlichen Entgelt. 5.2. Vollzeit Der Begriff Vollzeitbeschäftigung ist weder in der Satzung noch im Gesetz definiert. Maßgeblich sind die individuellen Arbeitszeitmodelle beim jeweiligen Unternehmen. Als Vollbeschäftigung gilt daher die im Unternehmen übliche oder tarifliche Vereinbarung. Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist ein Maximalwert von 48 Stunden pro Woche zulässig. Bei 46 Arbeitswochen ergibt dies maximal 2.208 Jahresarbeitsstunden. 6. Wichtige Informationen Nr. 1657 Arbeitszeiten Autor: BAS / 15.12.2015 © 2015 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG
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