Mitnahme von Fahrrädern - S

In den Verkehrsmitteln
Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg
Fahrräder und Fahrräder mit Trethilfe können in S- und
U-Bahnen, im Eisenbahn-Regionalverkehr sowie in
Straßenbahnen in den gekennzeichneten Wagen mitgenommen werden. Grundsätzlich entscheidet das Betriebspersonal über die Mitnahme von Fahrrädern. Wenn wenig
Platz vorhanden ist, sind die gekennzeichneten Plätze im
Bedarfsfall freizugeben.
Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg und die verbundenen
Verkehrsunternehmen haben das Ziel, Ihnen das Fahren im
öffentlichen Nahverkehr so einfach und bequem wie möglich
zu machen.
Insbesondere die Mitnahme von Fahrrädern erfordert
gegenseitige Rücksicht. Damit der Platz optimal genutzt
werden kann, nehmen Sie bitte nach dem Abstellen Ihre
Gepäckstücke und Fahrradtaschen vom Fahrrad. Halten
Sie zusätzlich die gekennzeichneten Abschnitte sowie
die Türen und Fluchtwege frei.
So verbessern wir kontinuierlich die Anschlüsse zwischen
Bus und Bahn, sorgen für einheitliche Tarifangebote und eine
verständliche Fahrgastinformation.
Wir empfehlen Ihnen daher, neben den Fahrgastbroschüren,
auch unsere Tarifinformation im Internet unter VBB.de.
Für Fahrplaninformationen und den Ticketkauf unterwegs
gibt es die VBB-App im App Store oder bei Google Play zum
Herunterladen.
Bitte beachten Sie, dass laut VBB-Tarif kein Beförderungsanspruch für Fahrräder besteht. Das Zugpersonal entscheidet je nach Zugauslastung über die Mitnahme. Bei Ausschluss besteht kein Anspruch auf Erstattung des Fahrausweises.
Oder wenden Sie sich mit Ihren Fragen persönlich an das
VBB-Infocenter unter Tel: (030) 25 41 41 41.
VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH
Infocenter / 10. Etage
Hardenbergplatz 2
10623 Berlin
Infotelefon: (030) 25 41 41 41
VBB.de
[email protected]
VP 561316
Redaktionsschluss: 25.11.2015
Alle Angaben ohne Gewähr.
Fotos: VBB / Verena Brandt, Eisermann
Tarifinformation 2016
Mitnahme von
Fahrrädern
Gültig ab 1. Januar 2016
Infos unter (030) 25 41 41 41 oder VBB.de
Fahrradmitnahme-Regelung bereits inklusive
In Berlin, Frankfurt (Oder) und Potsdam kann ein Fahrrad
unentgeltlich mitgenommen werden, wenn der Fahrgast
im Besitz einer persönlichen Zeitkarte für Auszubildende /
Schüler für die Teilbereiche AB bzw. BC oder für den
Tarifbereich ABC ist. Grundsätzlich können Fahrräder unter
12,5 Zoll Felgendurchmesser kostenfrei mitgeführt werden.
Fahrausweise kaufen
Einzelfahrausweis Fahrrad
Tageskarte Fahrrad
Für Berlin, Brandenburg a. d. H., Cottbus, Frankfurt (Oder)
und Potsdam gibt es den Einzelfahrausweis Fahrrad. Dieser
Fahrausweis berechtigt zu einer Fahrt in eine Richtung mit
beliebigem Umsteigen und Fahrtunterbrechungen. In den
Tarifbereichen Berlin hat der Einzelfahrausweis eine zeitliche
Begrenzung von 120 Minuten, in den kreisfreien Städten 60
Minuten. Darüber hinaus kann im Tarifbereich Berlin auch ein
Einzelfahrausweis Fahrrad für Kurzstrecken erworben werden, der allerdings nicht im Eisenbahn-Regionalverkehr gilt.
Anstelle mehrerer Einzelfahrausweise können Sie auch eine
Tageskarte Fahrrad lösen. Diese gibt es bisher in ausgewählten Geltungsbereichen als auch für das VBB-Gesamtnetz.
Die Tageskarte ist ab Entwertung bis 03:00 Uhr des Folgetages für beliebig viele Fahrten innerhalb des gewählten
Tarifbereiches gültig.
Zudem berechtigt der Einzelfahrausweis Fahrrad VBBGesamtnetz zur Mitnahme eines Fahrrades mit beliebigem
Umsteigen unter Inanspruchnahme des jeweils nächstfolgenden geeigneten Anschlusses in Richtung auf das Fahrtziel.
Rück- und Rundfahrten sind ausgeschlossen.
Die Monatskarte Fahrrad gibt es beginnend von jedem
beliebigen Tag an oder für einen festen Kalendermonat.
Sie ist übertragbar und mit jedem beliebigen Fahrausweis
kombinierbar.
Monatskarte Fahrrad
Brandenburg-Berlin-Ticket
Bei Gruppenreisenden, die mit dem Brandenburg-BerlinTicket unterwegs sind, sind für die Mitnahme von Fahrrädern
in den Zügen des Nahverkehrs entsprechende Fahrausweise
zu lösen. Werden von Inhabern des Brandenburg-BerlinTickets mehrere Fahrräder mitgenommen, so ist für jedes
mitgenommene Fahrrad ein Fahrausweis zu lösen.
Fahrausweise für Fahrräder erhalten Sie im VBB-Gebiet in
allen Kundenzentren, Verkaufsstellen sowie an Fahrausweisautomaten. Bitte vergewissern Sie sich vor Beginn
der Fahrt, dass Ihr Fahrausweis gültig ist. Wenn der
Gültigkeitsbeginn nicht bereits aufgedruckt ist, müssen
Sie Ihren Fahrausweis entwerten (abstempeln). Die Entwerter finden Sie in der Regel in der Nähe der Haltestellen
bzw. auf den Bahnsteigen und in den meisten Straßenbahnen und Bussen.
Tarifinformationen
Fahrausweis
Fahrrad
Einzelfahrausweis
in EUR
Tageskarte
in EUR
Berlin
AB
1,90
4,80
BC
2,20
5,20
ABC
2,50
5,40
Kurzstrecke
1,20
Potsdam
AB
ABC
1,70
3,50
Brandenburg a. d. H., Frankfurt (Oder), Cottbus
AB
ABC
1,20
3,10
VBB-Gesamtnetz
3,30
6,00
Monatskarte
in EUR
10,20
13,50
9,50
9,50
22,00