In den Verkehrsmitteln Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg Fahrräder und Fahrräder mit Trethilfe können in S- und U-Bahnen, im Eisenbahn-Regionalverkehr sowie in Straßenbahnen in den gekennzeichneten Wagen mitgenommen werden. Grundsätzlich entscheidet das Betriebspersonal über die Mitnahme von Fahrrädern. Wenn wenig Platz vorhanden ist, sind die gekennzeichneten Plätze im Bedarfsfall freizugeben. Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg und die verbundenen Verkehrsunternehmen haben das Ziel, Ihnen das Fahren im öffentlichen Nahverkehr so einfach und bequem wie möglich zu machen. Insbesondere die Mitnahme von Fahrrädern erfordert gegenseitige Rücksicht. Damit der Platz optimal genutzt werden kann, nehmen Sie bitte nach dem Abstellen Ihre Gepäckstücke und Fahrradtaschen vom Fahrrad. Halten Sie zusätzlich die gekennzeichneten Abschnitte sowie die Türen und Fluchtwege frei. So verbessern wir kontinuierlich die Anschlüsse zwischen Bus und Bahn, sorgen für einheitliche Tarifangebote und eine verständliche Fahrgastinformation. Wir empfehlen Ihnen daher, neben den Fahrgastbroschüren, auch unsere Tarifinformation im Internet unter VBB.de. Für Fahrplaninformationen und den Ticketkauf unterwegs gibt es die VBB-App im App Store oder bei Google Play zum Herunterladen. Bitte beachten Sie, dass laut VBB-Tarif kein Beförderungsanspruch für Fahrräder besteht. Das Zugpersonal entscheidet je nach Zugauslastung über die Mitnahme. Bei Ausschluss besteht kein Anspruch auf Erstattung des Fahrausweises. Oder wenden Sie sich mit Ihren Fragen persönlich an das VBB-Infocenter unter Tel: (030) 25 41 41 41. VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH Infocenter / 10. Etage Hardenbergplatz 2 10623 Berlin Infotelefon: (030) 25 41 41 41 VBB.de [email protected] VP 561316 Redaktionsschluss: 25.11.2015 Alle Angaben ohne Gewähr. Fotos: VBB / Verena Brandt, Eisermann Tarifinformation 2016 Mitnahme von Fahrrädern Gültig ab 1. Januar 2016 Infos unter (030) 25 41 41 41 oder VBB.de Fahrradmitnahme-Regelung bereits inklusive In Berlin, Frankfurt (Oder) und Potsdam kann ein Fahrrad unentgeltlich mitgenommen werden, wenn der Fahrgast im Besitz einer persönlichen Zeitkarte für Auszubildende / Schüler für die Teilbereiche AB bzw. BC oder für den Tarifbereich ABC ist. Grundsätzlich können Fahrräder unter 12,5 Zoll Felgendurchmesser kostenfrei mitgeführt werden. Fahrausweise kaufen Einzelfahrausweis Fahrrad Tageskarte Fahrrad Für Berlin, Brandenburg a. d. H., Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam gibt es den Einzelfahrausweis Fahrrad. Dieser Fahrausweis berechtigt zu einer Fahrt in eine Richtung mit beliebigem Umsteigen und Fahrtunterbrechungen. In den Tarifbereichen Berlin hat der Einzelfahrausweis eine zeitliche Begrenzung von 120 Minuten, in den kreisfreien Städten 60 Minuten. Darüber hinaus kann im Tarifbereich Berlin auch ein Einzelfahrausweis Fahrrad für Kurzstrecken erworben werden, der allerdings nicht im Eisenbahn-Regionalverkehr gilt. Anstelle mehrerer Einzelfahrausweise können Sie auch eine Tageskarte Fahrrad lösen. Diese gibt es bisher in ausgewählten Geltungsbereichen als auch für das VBB-Gesamtnetz. Die Tageskarte ist ab Entwertung bis 03:00 Uhr des Folgetages für beliebig viele Fahrten innerhalb des gewählten Tarifbereiches gültig. Zudem berechtigt der Einzelfahrausweis Fahrrad VBBGesamtnetz zur Mitnahme eines Fahrrades mit beliebigem Umsteigen unter Inanspruchnahme des jeweils nächstfolgenden geeigneten Anschlusses in Richtung auf das Fahrtziel. Rück- und Rundfahrten sind ausgeschlossen. Die Monatskarte Fahrrad gibt es beginnend von jedem beliebigen Tag an oder für einen festen Kalendermonat. Sie ist übertragbar und mit jedem beliebigen Fahrausweis kombinierbar. Monatskarte Fahrrad Brandenburg-Berlin-Ticket Bei Gruppenreisenden, die mit dem Brandenburg-BerlinTicket unterwegs sind, sind für die Mitnahme von Fahrrädern in den Zügen des Nahverkehrs entsprechende Fahrausweise zu lösen. Werden von Inhabern des Brandenburg-BerlinTickets mehrere Fahrräder mitgenommen, so ist für jedes mitgenommene Fahrrad ein Fahrausweis zu lösen. Fahrausweise für Fahrräder erhalten Sie im VBB-Gebiet in allen Kundenzentren, Verkaufsstellen sowie an Fahrausweisautomaten. Bitte vergewissern Sie sich vor Beginn der Fahrt, dass Ihr Fahrausweis gültig ist. Wenn der Gültigkeitsbeginn nicht bereits aufgedruckt ist, müssen Sie Ihren Fahrausweis entwerten (abstempeln). Die Entwerter finden Sie in der Regel in der Nähe der Haltestellen bzw. auf den Bahnsteigen und in den meisten Straßenbahnen und Bussen. Tarifinformationen Fahrausweis Fahrrad Einzelfahrausweis in EUR Tageskarte in EUR Berlin AB 1,90 4,80 BC 2,20 5,20 ABC 2,50 5,40 Kurzstrecke 1,20 Potsdam AB ABC 1,70 3,50 Brandenburg a. d. H., Frankfurt (Oder), Cottbus AB ABC 1,20 3,10 VBB-Gesamtnetz 3,30 6,00 Monatskarte in EUR 10,20 13,50 9,50 9,50 22,00
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