Tempo-30-Zone Trimstein

Einwohnergemeinde Münsingen
Bauabteilung
Verkehr
Tempo-30-Zone Trimstein
Gutachten 30. April 2015
Münsingen, 30.04.2015
Tempo-30-Zone Ortsteil Trimstein
INHALTSVERZEICHNIS
1.
Einleitung ................................................................................................................... 3
1.1
Ausgangslage ............................................................................................................ 3
1.2
Rechtliches ................................................................................................................ 3
2.
Konzeptperimeter ....................................................................................................... 4
3.
Ist – Zustand .............................................................................................................. 5
3.1
Bebauung und Nutzung ............................................................................................. 6
3.2
Öffentlicher Verkehr ................................................................................................... 6
3.3
Strassenklassierungen ............................................................................................... 7
3.3
Sicherheit und Unfallgeschehen ................................................................................. 8
3.4
Verkehrsmengen........................................................................................................ 9
3.5
Geschwindigkeiten ....................................................................................................10
3.6
Konflikte ....................................................................................................................11
3.7
Bestehende verkehrsberuhigende Elemente .............................................................12
4.
Beurteilung ................................................................................................................14
4.1
Ziele ..........................................................................................................................14
4.2
Eignung von Tempo-30 und Prüfung der Voraussetzungen ......................................14
5.
Konzept.....................................................................................................................15
5.1
Massnahmen ............................................................................................................15
5.2.
Kostenschätzung ......................................................................................................17
5.3.
Terminplan ................................................................................................................17
6
Anhänge ...................................................................................................................18
2
Tempo-30-Zone Ortsteil Trimstein
1.
Einleitung
1.1 Ausgangslage
Als Fazit einer Befragung zur Schule Trimstein und zum Thema Schulwegsicherheit im Bereich des Schulhauses Trimstein forderte die Schulleitung von Trimstein im April 2014 das
Tempo im Bereich der Schulanlage auf 30 km/h zu beschränken. Die Kantonspolizei Bern
empfiehlt mit Schreiben vom 31.03.2014 ebenfalls im Bereich des Schulhauses in Trimstein
eine Tempo-30-Zone einzurichten.
Gemäss Richtplan Verkehr Münsingen strebt die Gemeinde in allen Wohnquartieren Tempo30 an. Ein Niedriggeschwindigkeitsansatz erhöht die Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden
und steigert die Attraktivität des Wohnumfeldes. Durch die Verkehrsberuhigung kann auch
dazu beigetragen werden, dass weniger unerwünschter Durchgangs- und Umfahrungsverkehr (Schleichverkehr) in die Quartiere gelangt.
Seit dem 01.01.2013 ist Trimstein ein Ortsteil von Münsingen. Vor der Fusion machte sich
die Gemeinde Trimstein Gedanken zur weiteren räumlichen Entwicklung und erarbeitete einen Richtplan Ortsentwicklung. Im Erläuterungsbericht zum Richtplan Ortsentwicklung
Trimstein (Mitwirkungsexemplar vom 17.08.2011) wird als Massnahme für die Erhöhung der
Verkehrssicherheit Innerorts ebenfalls die Einrichtung einer Tempo-30-Zone vorgeschlagen.
In der Mitwirkung Ende 2011 befürworteten ca. 75% der 50 Mitwirkenden die Einrichtung
einer Tempo-30-Zone in Trimstein.
Die Anordnung von Begegnungs- und Tempo-30-Zonen auf Gemeindestrassen und öffentlichen Stassen privater Eigentümer fällt in die Zuständigkeit der betroffenen Gemeindebehörde. Verfügungen von solchen Zonen bedürfen die Zustimmung des zuständigen Oberingenieurkreises des Tiefbauamtes. Die Verkehrskommission beauftragte die Bauabteilung am
04.12.2014 für die Einrichtung einer Tempo-30-Zone in Trimstein ein Gutachten zu erarbeiten. Das Gutachten soll aufzeigen, mit welchen Massnahmen eine selbstregulierende, funktionierende Tempo-30-Zone erreicht werden können, nach dem Leitspruch „so wenig wie
möglich und so viel wie nötig“.
1.2 Rechtliches
Wichtigste Rechtsgrundlagen:
-
Art. 32 Strassenverkehrsgesetz (SVG)
Art. 108 Signalisationsverordnung (SSV)
Art. 2a (Zonensignalisationen), Art. 22a Tempo-30-Zone (SSV)
Verordnung vom 28.09.2001 über die Tempo-30-Zonen und die Begegnungszonen.
Gemäss Verordnung vom 28.09.2001 über die Tempo-30-Zonen und die Begegnungszonen
ist ein Gutachten erforderlich mit folgenden Inhalten:
-
die Umschreibung der Ziele, die mit der Anordnung der Zone erreicht werden sollen;
einen Übersichtsplan mit der auf Grund des Raumplanungsrechts festgelegten Hierarchie der Strassen einer Ortschaft oder von Teilen einer Ortschaft;
eine Beurteilung bestehender und absehbarer Sicherheitsdefizite sowie Vorschläge
für Massnahmen zu deren Behebung;
Angaben zum vorhandenen Geschwindigkeitsniveau (50-Prozent-Geschwnidigkeit
V50% und 85-Prozent-Geschwindigkeit V85%);
3
Tempo-30-Zone Ortsteil Trimstein
-
-
Angaben zur bestehenden und angestrebten Qualität als Wohn-, Lebens- und Wirtschaftsraum, einschliesslich der Nutzungsansprüche;
Überlegungen zu möglichen Auswirkungen der geplanten Massnahme auf die ganze
Ortschaft oder auf Teile der Ortschaft sowie Vorschläge zur Vermeidung allfälliger
negativer Folgen;
Eine Aufzählung und Umschreibung der Massnahmen, die erforderlich sind, um die
angestrebten Ziele zu erreichen.
Weiter gelten folgende Bestimmungen für Tempo-30-Zonen:
-
-
-
-
-
-
In Tempo-30-Zonen gilt immer der Rechtsvortritt. Allfällige Vortrittsregelungen müssen aufgehoben und allfällige ungenügende Sichtweiten (z.B. bei Stoppstrassen)
verbessert werden. Eine abweichende Regelung durch Signale ist nur zulässig, wenn
die Verkehrssicherheit es erfordert.
Eine Anordnung von Fussgängerstreifen ist unzulässig. In Tempo-30-Zonen dürfen
jedoch Fussgängerstreifen angebracht werden, wenn besondere Vortrittsbedürfnisse
für Fussgänger dies erfordern, namentlich bei Schulen und Heimen.
Die Übergänge vom übrigen Strassennetz in eine Zone müssen deutlich erkennbar
sein. Die Ein- und Ausfahrten der Zone sind durch eine kontrastreiche Gestaltung so
zu verdeutlichen, dass die Wirkung eines Tores entsteht.
Zur Einhaltung der angeordneten Höchstgeschwindigkeit sind nötigenfalls weitere
Massnahmen zu ergreifen, wie das Anbringen von Gestaltungs- oder Verkehrsberuhigungselementen.
Der Zonencharakter kann mit besonderen Markierungen gemäss den einschlägigen
technischen Normen verdeutlicht werden.
Die realisierten Massnahmen sind spätestens nach einem Jahr auf ihre Wirkung zu
überprüfen. Wurden die angestrebten Ziele nicht erreicht, so sind zusätzliche Massnahmen zu ergreifen.
Die massgebliche Rechtsgrundlage für eine Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit ist
Art. 108 SSV. Dieser regelt abschliessend unter welchen Bedingungen die Höchstgeschwindigkeit beschränkt werden kann. Die allgemeinen Höchstgeschwindigkeiten können gemäss
Art. 108 Abs. 2 SSV herabgesetzt werden wenn:
a. eine Gefahr nur schwer oder nicht rechtzeitig erkennbar und anders nicht zu beheben
ist;
b. bestimmte Strassenbenützer eines besonderen, nicht anders zu erreichenden Schutzes bedürfen;
c. auf Strecken mit grosser Verkehrsbelastung der Verkehrsablauf verbessert werden
kann;
d. dadurch eine im Sinne der Umweltschutzgesetzgebung übermässige Umweltbelastung (Lärm, Schadstoffe) vermindert werden kann.
Die weiteren massgebenden Artikel in der Signalisationsverordnung (2a und 22a) definieren
die rechtliche Bedeutung der Niedriggeschwindigkeitszonen sowie die Anforderungen an die
Signalisation.
2.
Konzeptperimeter
Der Projektperimeter wurde so gewählt, dass möglichst alle Strassen in Trimstein mit gleichartigem Charakter in die neue Tempo-30-Zone integriert werden. Dies hat gegenüber einem
für einzelne Quartiere bzw. Strassenabschnitte isolierten Vorgehen viele Vorteile. Sämtliche
Strassen mit dem gleichen Erscheinungsbild sowie auch die Anliegen aller Bewohner wer4
Tempo-30-Zone Ortsteil Trimstein
den dadurch gleichberechtigt behandelt. Weiter ist der Einhaltegrad (Akzeptanz) der Geschwindigkeit von 30 km/h höher (auch mit weniger baulichen Massnahmen), wenn die
Tempo-30-Zone im gesamten Siedlungsgebiet einer Ortschaft eingerichtet wird und nicht nur
auf einem einzelnen Strassenabschnitt. Aus diesen Gründen umfasst der Konzeptperimeter
das gesamte dichter bebaute Siedlungsgebiet von Trimstein (siehe Abbildung 1)
.
Abbildung 1: Konzeptperimeter Tempo-30-Zone Trimstein (Massstab 1:5‘000)
Der Perimeter entspricht auch dem im Erläuterungsbericht zum Richtplan Ortsentwicklung.
Trimstein (Mitwirkungsexemplar vom 17.08.2011) vorgeschlagenen Perimeter.
3.
Ist – Zustand
Trimstein gehört sei 01.01.2013 zur Gemeinde Münsingen. Der Ortsteil Trimstein umfasst
eine Fläche von 3.6 km2 und liegt ca. 4 km nordöstlich vom Zentrum Münsingen. Mit ca. 500
Einwohnern gehört Trimstein zu den kleinen Ortschaften des Kantons Bern. Trimstein war
bis in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts ein vorwiegend durch die Landwirtschaft geprägtes Dorf. Noch heute haben der Ackerbau, die Milchwirtschaft und die Viehzucht einen
Stellenwert in der Erwerbsstruktur der Bevölkerung, allerdings ist er nicht mehr so hoch wie
früher. Weitere Arbeitsplätze sind im lokalen Kleingewerbe und im Dienstleistungssektor vorhanden. In den letzten Jahrzehnten hat sich das Dorf dank seiner attraktiven Lage zu einer
Wohngemeinde entwickelt. Viele Erwerbstätige sind deshalb Wegpendler, die hauptsächlich
in den grösseren Ortschaften der Umgebung und in der Agglomeration Bern oder Thun arbeiten. Ein Grossteil der Einwohner arbeitet nicht in Trimstein selbst, sondern pendelt in die
umliegenden Zentren oder besucht eine Schule. Die Schulanlage von Trimstein beinhaltet
einen Kindergarten, eine Primarschule bis und mit 6. Klasse und die Realschule mit 7. bis 9.
Klasse. Die Sekundarschüler aus Trimstein besuchen den Unterricht in Münsingen.
5
Tempo-30-Zone Ortsteil Trimstein
3.1 Bebauung und Nutzung
Der Zonenplan von Trimstein gibt Aufschluss über die Abgrenzung des bebauten Gebietes
und über die hauptsächlich vorhandenen Nutzungen in den verschiedenen Teilgebieten. Das
Gebiet im Konzeptperimeter ist überwiegend als Wohnzone, Wohn- und Gewerbezone oder
als Kernschutzzone eingeteilt. Tempo-30-Zonen machen meist dort Sinn, wo Wohnnutzungen oder Nutzungen mit einem höheren Schutzbedürfnis (Schulen, Heime etc.) vorhanden
sind.
Abbildung 2: Auszug Zonenplan Ortsteil Trimstein
Die räumliche Struktur von Trimstein kann als Mischform zwischen Streusiedlung und Dorf
angesehen werden. Es fehlt ein klar identifizierbares Dorfzentrum. Öffentliche und private
Anlässe finden vorwiegend im Schulgebäude statt.
Der Gemeinderat Trimstein strebte eine massvolle Entwicklung des Siedlungsgebietes an,
um eine funktionierende soziale Struktur und damit ein Dorfleben zu erhalten und eine aus
Sicht Trimstein negative Entwicklung zu einem reinen „Schlafort“ zu vermeiden. Als zusammengeschlossene Gemeinde mit Münsingen hat der Siedlungsruck auf den Ortsteil Trimstein
abgenommen. Die „Grossgemeinde“ Münsingen wird das Wachstum immer in den gut erschlossenen Gebieten anstreben. In Trimstein sollen nur punktuelle Einzonungen vorgesehen werden.
3.2 Öffentlicher Verkehr
Trimstein ist heute nicht an den öffentlichen Verkehr angebunden. Ein Versuchsbetrieb einer
ÖV-Linie Münsingen-Trimstein-Worb lehnte der Kanton im Jahr 2011 ab. Die Gemeinde prüfte anschliessend einen Versuchsbetrieb der Linie Münsingen-Trimstein mit einem sogenannten Bürgerbus mit dem Ziel, den Ortsteil Trimstein besser mit Münsingen zu verbinden. Der
Kanton hat anfangs Jahr 2014 die finanzielle Unterstützung am Betrieb eines Bürgerbusses
zwischen Trimstein und Münsingen ebenfalls abgelehnt mit der Begründung, dass erst für
den Zeithorizont 2018-21 wieder ein Handlungsspielraum für die Mitfinanzierung neuer Angebote bestehe. Im Winterhalbjahr 2014/2015 wurde daraufhin für die 16 Schülerinnen und
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Tempo-30-Zone Ortsteil Trimstein
Schüler von Trimstein, die in Münsingen die Sekundarstufe I besuchen, versuchsweise ein
von der Gemeinde alleine finanzierter Schulbusbetrieb eingeführt.
3.3 Strassenklassierungen
In Trimstein gibt es ca. 12.1 km öffentliche Strassen. Die Kantonsstrasse von Worb mündet
in das Gemeindestrassennetz von Trimstein (siehe Abbildung 3). Die Gemeindestrassen in
Trimstein haben alle einen gleichartigen Charakter bzw. Erscheinungsbild und bilden eine
klar abgrenzbare Einheit. Grundsätzlich sind alle Gemeindestrassen schmal, selbst die Kantonsstrasse Richtung Worb lässt ein Kreuzen von schweren Motorwagen nur knapp zu. Trottoirs gibt es in Trimstein nur auf ganz kurzen Strecken. Trotz der schmalen Strassen werden
diese als Ausweichroute für Reisende zwischen Worb und Münsingen verwendet.
Abbildung 3: Kantonsstrasse Nr. 1262, Worb – Trimstein, Quelle: www.geo.admin.ch
Trimstein hat zudem ein dichtes Fusswegnetz. Distanzen innerhalb Trimstein werden häufig
zu Fuss oder mit dem Velo zurück gelegt. Die Gemeindestrassen in Trimstein sind mehrheitlich auch kantonale Wanderrouten (siehe Abbildung 4). Es führen Etappen des Alpenpanorama-Wegs, des Via Jacobi sowie des Trans Swiss Trails durch Trimstein.
Abbildung 4: Kantonales Wanderroutennetz, Quelle: www.geo.admin.ch
7
Tempo-30-Zone Ortsteil Trimstein
Auch diverse Nationale und Kantonale Velorouten führen durch Trimstein wie beispielsweise
die Etappe 3 der Aare-Route (siehe Abbildung Nr. 5).
Abbildung 5: Kantonales Veloroutennetz, Quelle: www.geo.admin.
3.3 Sicherheit und Unfallgeschehen
Zur Beurteilung des Unfallgeschehens wurde die von der Kantonspolizei geführte Unfallstatistik vom 01.09.2005 bis 31.08.2010 und vom 01.09.2010 bis 31.12.2013 ausgewertet. Die
Abbildung 6 zeigt eine Häufung der Unfälle auf der Verbindungsstrecke MünsingenTrimstein-Worb in der Zeit zwischen 2005 und 2010.
Abbildung 6: Unfallstatistik Trimstein 2005 - 2010
8
Tempo-30-Zone Ortsteil Trimstein
Bei genauerer Betrachtung ist ersichtlich, dass ein Grossteil der Unfälle Schleuder- oder
Selbstunfälle mit Leichtverletzten sind. Daneben ereigneten sich zwei Frontalkollisionsunfälle
mit Sachschaden und ein Abbiegeunfall mit Sachschaden. Beide Frontalkollisionsunfälle ereigneten sich an der Dorfstrasse (Unfall 6 und 8) bis zur Abzweigung in Richtung Worb. Das
ist der Strassenabschnitt, welcher auch die grösste Verkehrsmenge pro Tag aufweist. Die
Dorfstrasse in Richtung Trimstein Dorf (Unfall 9) wies nur einen Abbiegeunfall auf.
Abbildung 7: Unfallstatistik Trimstein 2010 - 2013
Die Abbildung 7 zeigt die Unfallstatistik der Jahre 2010 bis 2013 mit erneut einer Häufung
der Unfälle auf der Verbindungsstrecke. Genauer sind wieder ein Grossteil der Unfälle
Schleuder- oder Selbstunfälle mit Leichtverletzten. Weiter ereigneten sich ein Einbiegeunfall
mit Leichtverletzten und eine Frontalkollision mit Leichtverletzten.
Wie man beobachten kann, ist das Unfallgeschehen in den beiden Zeitperioden sehr ähnlich.
Die Verbindungsstrecke Münsingen - Worb über die Dorfstrasse durch Trimstein war stets
sehr unfallgefährlich. Eine Häufung von Unfällen sind auch beim Knoten Dorfstrasse Richtung Bahnübergang zu beobachten. Unfälle mit Fussgängern wurden seit 2005 keine gemeldet.
3.4 Verkehrsmengen
In der Woche vom 29.01.2015 bis am 05.02.2015 wurden an der Messstelle in der Dorfstrasse 36 und in der Woche vom 05.02.2015 bis am 12.02.2015 an der Messstelle in der Dorfstrasse 35 Verkehrsmessungen und Geschwindigkeitserhebungen durchgeführt.
Die Auswertung der Verkehrsdaten in der Tabelle 1 zeigt die Durchschnittsverkehrsmenge
pro Wochentag (DWV) im Querschnitt (beide Richtungen). Der Standort Dorfstrasse 36 weist
den höheren DWV auf, da die Messstelle an der Verbindungsstrasse Worb – Trimstein –
Münsingen liegt.
9
Tempo-30-Zone Ortsteil Trimstein
Tabelle 1: Daten Verkehrsmessungen, Bauabteilung Münsingen
Standort
DWV im Querschnitt
1 Dorfstrasse 35
695
2 Dorfstrasse 36
1136
Die Verkehrsmengen zu den Spitzenstunden zwischen 06.00-08.00 Uhr sowie 16.00-18.00
Uhr machen am Standort 1 gut 35% und am Standort 2 knapp 45% vom DWV aus (Tabelle
2).
Tabelle 2: Daten Verkehrsmessungen zu den Spitzenstunden, Bauabteilung Münsingen
Standort
DWV Spitzenstunden im Querschnitt
1 Dorfstrasse 35
248
2 Dorfstrasse 36
511
Wie bereits erwähnt, weist die Verkehrsstrecke Münsingen-Trimstein-Worb mit ihrem
Schleichverkehr am Standort Dorfstrasse 36 einen fast doppelt so hohen DWV auf. Da an
dieser Strecke das Schulhaus Trimstein liegt, ist die grosse Verkehrsmenge im Vergleich
zum Standort Dorfstrasse 35 problematisch.
3.5 Geschwindigkeiten
Abbildung 8: Messstellen und Tempoangaben Ortsteil Trimstein, Februar 2015
10
Tempo-30-Zone Ortsteil Trimstein
In der Woche vom 29.01.2015 bis am 05.02.2015 wurden an der Messstelle in der Dorfstrasse 36 und in der Woche vom 05.02.2015 bis am 12.02.2015 an der Messstelle in der Dorfstrasse 35 Verkehrsmessungen und Geschwindigkeitserhebungen durchgeführt. Die angegebenen Werte V50 und V85 erteilen Auskunft über das Geschwindigkeitsniveau (V85 =
Geschwindigkeit die durch 85% der Fahrzeuge nicht überschritten wird). Die Geschwindigkeiten wurden dazu bei signalisierten 50 km/h gemessen. Das Messgerät erfasste die Verkehrsteilnehmer an beiden Standorten währen einer Woche. Es wurden beide Fahrtrichtungen erhoben. Velofahrende und Fussgänger wurden nicht berücksichtigt. Während beiden
Wochen blieben die Temperaturen tief und es schneite in Trimstein. Es ist anzunehmen,
dass die Werte V50 und V85 ohne Schnee und Glätte noch höher ausgefallen wären.
3.6 Konflikte
Die Eltern beurteilten in einer umfassenden Befragung zur Schule Trimstein im Dezember
2013 die Sicherheit der Schulwege in Trimstein als ungenügend. Dies vor allem wegen zu
hohen Geschwindigkeiten der Fahrzeuge im Bereich der Schulanlage, wegen fehlenden
Trottoirs und den vielen unübersichtlichen, beengten Stellen im Dorf. Im Konzeptperimeter
konnten folgende Hauptkonflikte ermittelt werden.




Wichtige Schulwege, mehrheitlich keine Trottoirs vorhanden
Schleichverkehr auf der Verbindungsstrasse Worb – Trimstein – Münsingen.
Zu hohe Geschwindigkeiten für vorhandene Strassenverhältnisse
Wichtige Fuss- und Velowege im gesamten Perimeter
Die drei Standorte mit dem meisten Konfliktpotential sind in der Konfliktkarte abgebildet (Abbildung 9).
Abbildung 9: Konfliktkarte Ortsteil Trimstein
Standort Nr. 1:
Wie im Kapitel 3.4 beschrieben, ist auf der Verbindungsstrasse Worb – Trimstein – Münsingen ein hoher Schleichverkehr vorhanden. Dies vor allem zu den Spitzenstunden, wo die
Strecke als Umfahrung der stark belasteten Kantonsstrasse zwischen Rubigen und Münsin11
Tempo-30-Zone Ortsteil Trimstein
gen genutzt wird. Dies ist insofern problematisch, da die Strecke direkt neben der Schulanlage Trimstein vorbeiführt und die Spitzenstunden mit den Zeiten des Schulbeginns bzw.
Schulendes zusammengehen.
Standort Nr. 2:
Die Dorfstrasse führt nach der Schulanlage weiter entlang einmündenden Wegen mit
Rechtsvortritt und eines Hofes mit mehreren Ausfahrten direkt auf die Strasse. Die Strassen
sind schmal und ein Kreuzen zweier Fahrzeuge ist nur erschwert möglich. Gefahrenpotentiale sind in diesem Abschnitt nur schwer frühzeitig erkennbar. Dies könnten auch Gründe für
die Häufung von Unfällen auf dieser Verbindungsstrasse sein (siehe Kapitel 3.3) Die Geschwindigkeitsmessungen ergaben bereits tiefere Werte als die möglichen signalisierten 50
km/h (Abbildung 8). Ein V85 von 42 km/h ist für diesen Strassenabschnitt mit den unübersichtlichen Stellen, dem Konfliktpotential mit Schulkindern und den Rechtsvortritten jedoch
immer noch zu hoch. Mit der Neusignalisation auf Tempo 30 wird die Geschwindigkeit
nochmals gesenkt werden. Falls nicht, müssten weitere Massnahmen geprüft werden.
Standort Nr. 3:
Auch die Geschwindigkeiten in der Dorfstrasse 35 sind mit einem V85 von ca. 50 km/h innerhalb der heute gültigen Tempolimiten aber wohl zu hoch, handelt es sich um einen wichtigen Schulweg, Rad- und Wanderweg ohne Trottoir oder Velostreifen. Mit einer Tempo 30
Signalisation muss dieser Wert verbessert werden können und falls nicht, müssten weitere
verkehrsberuhigende Massnahmen geprüft werden. Ausser im Bereich der Schulanlage sind
im Konzeptperimeter keine Trottoirs vorhanden. Die Strassen sind eng, das Kreuzen zweier
Fahrzeuge erschwert. FussgängerInnen und vor allem die SchülerInnen, Velofahrende und
Fahrzeuglenkende teilen sich die Verkehrsfläche. An diversen Strassen spielen Kinder auf
Vorplätzen oder im Strassenraum. Innerorts lassen sich Konflikte nie restlos vermeiden. Die
Verkehrssicherheit innerorts kann jedoch durch ein tieferes Geschwindigkeitsniveau, durch
die Sensibilisierung auf mögliche Konflikte und ein Klima gegenseitiger Rücksichtnahme verbessert werden.
3.7 Bestehende verkehrsberuhigende Elemente
In Trimstein wurden in den vergangenen Jahren bereits diverse verkehrsberuhigende Elemente umgesetzt. Dazu zählt u.a. die Signalisation „Kein Vortritt“ bei der Einmündung der
Kantonsstrasse in die Dorfstrasse (Abbildung 10). Weiter befinden sich im Bereich der Querung vor der Schulanlage die Signalisation „Kinder“ und die Markierung „Kinder“ auf der
Fahrbahn.
12
Tempo-30-Zone Ortsteil Trimstein
Abbildung 10: Signalisation „Kein Vortritt“ bei der Einmündung der Kantonsstrasse in die Dorfstrasse
Im Strassenabschnitt bei der Schulanlage engen rote Seitenmarkierungen die Fahrbahn optisch ein. Rote Querbalken über die Fahrbahn wirken zusätzlich verkehrsberuhigend (siehe
Abbildung 11). Wegen der geringen Breite der Querbalken und der eher unauffälligen Farbe
wird dieses bestehende verkehrsberuhigende Element jedoch schlecht wahrgenommen.
Abbildung 11: Bestehende rote Seitenmarkierungen und Querbalken wirken verkehrsberuhigend
Im gesamten Konzeptperimeter gilt zudem bereits heute der Rechtsvortritt. Die engen Strassen ohne Mittellinienmarkierungen oder Trottoirs wirken ebenfalls verkehrsberuhigend (siehe
Abbildung 12).
13
Tempo-30-Zone Ortsteil Trimstein
Abbildung 12: Dorfstrasse 19, die engen Strassen ohne Mittellinie wirken verkehrsberuhigend
4.
Beurteilung
4.1 Ziele
Mit der Einrichtung einer Tempo-30-Zone soll ein Temporegime eingeführt werden, welches
den vorhandenen, engen Strassenverhältnissen angepasst ist. Dadurch entstehen attraktive
und sichere Verkehrsräume für alle Verkehrsteilnehmende, insbesondere für Schulkinder.
Neben der Verkehrssicherheit wird auch die Aufenthalts- und Wohnqualität erhöht. Ebenso
wird der Widerstand für den Durchgangsverkehr erhöht. Mit der Einrichtung einer Tempo-30Zone soll ein Klima gegenseitiger Rücksichtnahme geschaffen werden. Zusammenfassend
werden folgende Ziele formuliert:




Hohe Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden (insbesondere für Schulkinder, FussgängerInnen und Velofahrende)
Hohe Wohnqualität für die Anwohnenden
Attraktive Verkehrs- und Aufenthaltsräume
Minderung des Durchgangverkehrs auf der Verbindungsstrasse Worb – Trimstein - Münsingen
4.2 Eignung von Tempo-30 und Prüfung der Voraussetzungen
Durch Einrichtung einer flächendeckenden Tempo-30-Zone kann eine logische Verkehrssituation geschaffen werden. Durch niedrigere Geschwindigkeiten verkürzt sich der Anhalteweg, was die Verkehrssicherheit erhöht. Tiefere Geschwindigkeiten vergrössern zudem das
Sichtfeld der Fahrzeuglenkenden, womit die Wahrscheinlichkeit steigt, dass Gefahren frühzeitig erkannt und entsprechend reagiert werden kann. Weiter können dadurch die Lärmund Luftschadstoffemissionen gesenkt werden, was die Wohnqualität für die Anwohnenden
erhöht. Aufgrund der Unfallzahlen und den im Kapitel 3.6 beschriebenen Konfliktpotentiale
stellt die Einrichtung einer Tempo-30-Zone eine geeignete und verhältnismässige Massnahme zur Verbesserung der Ist Situation dar. Zudem kommt das Anliegen aus der Einwohnerschaft.
14
Tempo-30-Zone Ortsteil Trimstein
Besondere Schutzbedürfnisse bestehen vor allem für die Kindergarten- und Schulkinder im
Bereich der Schulanlage und entlang der Schulwege auf den engen z.T. unübersichtlichen
Strassen. Weiter führen regionale und kantonale Velo- und Wanderrouten durch die engen
Strassen von Trimstein. Hof- und Garagenzufahrten und Grundstückzugänge münden teilweise direkt auf die Strasse und sind schlecht einsehbar. Das Kreuzen zweier Fahrzeuge ist
nur mit tiefen Geschwindigkeiten möglich.
Somit sind folgende Voraussetzungen für eine Tempobeschränkung erfüllt:
 SSV Art. 108 Abs. 2: eine Gefahr nur schwer oder nicht rechtzeitig erkennbar und anders
nicht zu beheben ist (schlecht einsehbare Hof- und Grundstückszugänge, Kreuzen zweier Fahrzeuge, etc.)
 SSV Art. 108 Abs. 2: Besonderer, nicht anders zu erreichender Schutz bestimmter Strassenbenutzer (Anwohnende, Schulkinder, spielende Kinder, Velofahrende, Wanderer,
etc.)
5.
Konzept
5.1 Massnahmen
Üblicherweise passen Verkehrsteilnehmende die Geschwindigkeiten den jeweils wahrgenommenen örtlichen Verhältnissen an. Fahrzeuglenkende sollen daher auf die Gefahrenpotentiale und die örtlichen Verhältnisse sensibilisiert werden. Folgende Massnahmen sind
vorgesehen:
Eingangstore:
Mittels kontrastreich gestalteten Eingangstoren bei allen befahrbaren Zoneneingängen wird
den Fahrzeuglenkenden einen klaren Regimewechsel übermittelt und er wird „gezwungen“
auf eine Geschwindigkeit von 30 km/h abzubremsen (siehe Abbildung 13). Dem Zoneneingangstor folgt die Markierung „Zone 30“ auf der Fahrbahn.
Abbildung 13: Zoneneingangstor in die Tempo-30-Zone Bärenstutz/Sonnhalde in Münsingen
Rechtsvortritte:
In Tempo-30-Zonen gilt mit Ausnahme auf mit einbezogene Hauptstrassen immer der
Rechtsvortritt. In Trimstein gilt bereits heute auf allen Strassen der Rechtsvortritt mit Ausnahme der Einmündung der Kantonsstrasse in die Dorfstrasse. Bei dieser Einmündung ha15
Tempo-30-Zone Ortsteil Trimstein
ben Fahrzeuglenkende von der Kantonsstrasse aus Worb keinen Vortritt gegenüber Fahrzeugen auf der Dorfstrasse. Dies aus folgenden Gründen:
-
-
Die Kantonsstrasse aus Worb bildet mit der Dorfstrasse und der Trimsteinstrasse eine
Verbindungsstrasse, welche vor allem zu den Spitzenzeiten bei Stausituationen auf der
Bernstrasse zwischen Rubigen uns Münsingen häufig befahren wird. Durch die Signalisation „Kein Vortritt“ wird die Umfahrung weniger attraktiv macht.
Fahrzeuglenkende werden durch die Signalisation „Kein Vortritt“ abgebremst. Somit können sie nicht ungebremst in den Bereich eines Knotens mit Rechtsvortritt und in den sensiblen Abschnitt rund um die Schulanlage Trimsteins fahren. Die Signalisation „Kein Vortritt“ erhöht die Sicherheit in diesem Abschnitt merklich.
Aus oben genannten Gründen soll die heutige Signalisation „Kein Vortritt“ bei dieser Einmündung bestehen bleiben. Die Situation wurde bereits anfangs Dezember 2014 mit Pierre
Ballmann vom Tiefbauamt des Kantons Bern vor Ort geprüft
Querungszone bei der Schulanlage:
Eine gut angelegte Zone bewirkt erhöhte Verkehrssicherheit, allgemeine Verkehrsberuhigung, gegenseitige Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer auf tiefem Geschwindigkeitsniveau und ermöglicht flächige Querungsmöglichkeit der Fahrbahnen für Fussgänger. Fussgängerstreifen in einer Tempo-30-Zone verhindern diese Wirkung: Anhalten und Wiederanfahren des fliessenden Verkehrs erhöht die Lärmimmissionen, verhindert die gegenseitige
Rücksichtnahme durch Vortrittsumkehrung zu Gunsten der Fussgänger und zwingt die
Fussgänger im Umkreis von 100 m, die Fahrbahn an ganz bestimmten Orten zu queren. Mit
diesen Überlegungen hat der Gesetzgeber in der Zonenverordnung die Anordnung von
Fussgängerstreifen in Tempo-30-Zonen grundsätzlich als unzulässig. In Trimstein befindet
sich nur ein einziger Fussgängerstreifen vor der Schulanlage Trimstein. Bereits heute kann
in diesem Abschnitt flächiges Queren beobachtet werden, wobei in einem Bereich von 100 m
der Fussgängerstreifen genutzt werden müsste. Der Fussgängerstreifen bei der Schulanlage
Trimstein soll durch eine klar erkennbare Querungszone mit farblicher Gestaltung des Strassenraums gemäss VSS-Norm SN 640 214 und der BSIG Nr. 7/761.151/4.2. ersetzt werden.
Abbildung 14: Visualisierung einer Querungszone bei der Schulanlage Trimstein
Markierung „30“:
An wichtigen Stellen im Dorf wird mit der Markierung „30“ an das geltende Geschwindigkeitsregime erinnert.
16
Tempo-30-Zone Ortsteil Trimstein
Markierung „gelbe Füessli“
Gezieltes Anbringen von einzelnen gelben Füessli bei wichtigen Übergängen auf den Schulwegen in Absprache mit der Kantonspolizei Bern und dem Elternrat Trimstein. Ein entsprechender Plan wird separat ausgearbeitet und jeweils jährlich überprüft. Die Füessli sollen
den SchülerInnen geeignete Querungsstellen in der Tempo-30-Zone anzeigen.
Leitpfosten entlang unübersichtlichen Strassenabschnitten
Entlang unübersichtlichen Strassenabschnitten sollen Leitpfosten als optisch einengendes
Element montiert werden. In Trimstein wird entlang der Dorfstrasse an gewissen Stellen bereits mit diesem Element gearbeitet (siehe Abbildung 14). Neu sollen auch entlang der Dorfstrasse im Konfliktbereich Nr. 2 Leitpfosten als optisch einengendes Element eingesetzt
werden.
Abbildung 15: Bestehende Leitpfosten entlang der Dorfstrasse.
Alle Massnahmen sollen so umgesetzt werden, dass sie landwirtschaftliche Fahrzeuge nicht
behindern. Es ist eine Fahrbahnbreite von min. 3.60 m freizuhalten. Mit den oben genannten
Massnahmen kann eine funktionierende Tempo-30-Zone eingerichtet werden, mit so vielen
Massnahmen wie nötig und so wenigen wie möglich.
5.2. Kostenschätzung
Massnahme
Eingangstore inkl. Signale
Bewilligungen
Markierungsarbeiten
Leitpfosten
Unvorhergesehenes
Total
Kostenschätzung
CHF 16‘000
CHF 2‘000
CHF 6‘000
CHF 2‘000
CHF 2‘000
CHF 28‘000
5.3. Terminplan
Mai/Juni 2015
Juli 2015
Juli/August 2015
August/September 2015
Herbst 2016
Mitwirkung
Beschluss Gemeinderat
Öffentliche Auflage
Umsetzung
Nachkontrolle
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Tempo-30-Zone Ortsteil Trimstein
6
Anhänge
- Übersichtsplan
- Detailplan 1: Querungszone bei der Schulanlage Trimstein
- Detailplan 2: Leitpfosten entlang unübersichtlichen Strassenabschnitten
Impressum
Bauabteilung Münsingen
Thunstrasse
3110 Münsingen
Telefon: 031 724 52 20
E-Mail: [email protected]
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