Das Recht am eigenen Bild – was ist das? Das Recht am eigenen Bild wird in den Paragraphen 22, 23 und 33 des Kunsturheberrechtsgesetzes beschrieben. Die Grundlage hierfür ist unser Grundgesetz: Artikel 2 (Freie Entfaltung der Persönlichkeit) in Verbindung mit Artikel 1 (Schutz der Menschenwürde): Ein kurzer Auszug: §22 (KunstUrhG): „Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.(…)“ §33 (KunstUrhG): „(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen den §§ 22, 23 ein Bildnis verbreitet oder öffentlich zur Schau stellt.(…)“ Ausgenommen davon sind „Personen der Zeitgeschichte“. Das sind zum Beispiel bekannte Schauspieler, Musiker oder Sportler. Und was hat das mit Facebook, Snapchat, WhatsApp und Co. zu tun? Eine Veröffentlichung ist auch die Verbreitung eines Fotos oder Videos, das du mit dem Smartphone gemacht hast und in sozialen Netzwerken (z.B. Facebook) oder internetbasierten Apps (z.B. WhatsApp) mit anderen teilst. Dabei ist es egal, ob ein Bild nur von einer geschlossenen Gruppe gesehen werden kann oder der ganzen Welt! Es ist große Pause. Alle Schülerinnen und Schüler befinden sich auf dem Pausenhof: Stefan: „Guck mal, da hinten der Jonas!“ Lars: „Wie eklig, der popelt in der Nase!“ Stefan: „Warte mal, davon mach‘ ich ein Foto!“ Im Englischunterricht von Herrn Sommer sind Nina, Maike und Ermira mal wieder gar nicht bei der Sache. Nina: „Der Herr Sommer redet immer voll langweiliges Zeug!“ Maike: „Ja und ständig sagt der „äh“ und „ähm“. Stefan holt sein Smartphone aus der Tasche und Und der guckt auch noch schießt ein Foto von Jonas, ohne dass dieser es merkt. so blöd dabei!“ Ermira: „Wir könnten doch Lars: „Schick‘ mir das Foto über WhatsApp!“ mal ein Video von ihm Stefan: „Ich stell‘ das Bild gleich in unsere drehen und ein paar Klassengruppe bei Facebook, dann kann jeder es lustige Sätze bei Youtube sehen, wie widerlich Jonas ist!“ hochladen!“ Da zieht Nina schon ihr Am nächsten Tag in der Smartphone aus der Schule: Jeder in der Jackentasche und legt es Klasse hat das Bild unauffällig in ihr gesehen. Jonas wird von Mäppchen. Die seinen Mitschülern Videoaufnahme läuft. „Popelfresser“ genannt. Er traut sich in den nächsten Am Abend lädt Nina das Tagen gar nicht mehr in Video bei Youtube hoch die Schule, denn das Bild und schickt den Link allen Freundinnen. hat sich mittlerweile auch außerhalb seiner Klasse verbreitet. Am nächsten Tag hat das Video schon über 300 Klicks. Herr Sommer wird auf dem Nachdem Jonas sich seinen Eltern zu Hause Schulhof von einem Schüler darauf anvertraut hatte, gehen diese zur Polizei und erstatten angesprochen. Anzeige. Entsetzt schaut er sich das Video und die Die Klassenlehrerin von Lars und Stefan muss in einer Kommentare darunter an. Es ist leicht zu Klassenkonferenz entscheiden, welche schulischen erkennen, dass Nina es aufgenommen hat. Folgen die Straftat nach sich zieht. Noch am selben Tag geht Herr Sommer damit zur Polizei. Facebook, WhatsApp, Snapchat, Youtube und Instagram sind bei Schülerinnen und Schülern beliebte internetbasierte Dienste. Werden über diese Dienste Bilder, Videos oder Tonaufnahmen ausgetauscht, sollten alle darauf zu erkennenden Personen ihre Zustimmung gegeben haben! Du hast weitere Fragen oder möchtest mehr wissen zum Thema „Recht am eigenen Bild“? Soziale Netzwerke und Messaging Dienste werden oft für Beleidigungen und MobbingZwecke missbraucht. Das hat aber sehr große Nachteile: 1.) Innerhalb kürzester Zeit haben sehr viele Personen Zugriff auf diese Postings und Nachrichten! 2.) Jeder von ihnen kann das erhaltene Material speichern oder weiter verschicken! 3.) Uploads von Bild-, Video- und Tonmaterial liegen oft auf ausländischen Servern (z.B. in den USA). Dort gelten andere Datenschutzregeln. Unter Umständen kann das hochgeladene Material nicht sofort wieder gelöscht werden! www.seitenstark.de/kinder/sicheres-internet/fotosaudio-filme/video-das-recht-am-eigenen-bild Diese Internetseiten können dir helfen: www.klicksafe.de/themen/datenschutz/grundlagenwiss en/datenschutz-im-internet/das-recht-am-eigenen-bild/ www.polizei-dein-partner.de/themen/internetmobil/detailansicht-internet-mobil/artikel/die-polizeiund-das-recht-am-eigenen-bild.html Du suchst Rat oder Hilfe, weil ein Bild von dir im Internet zu sehen ist oder über Messaging-Dienste verbreitet wird? Wende dich an den Vertrauenslehrer oder den Jugendmedienschutzberater deiner Schule! Auch diese Internetseiten könnten weiterhelfen: Youtube www.mobbing-schluss-damit.de Verstöße gegen das Kunsturheberrechtsgesetz sind strafbar! Aufnahmen mit dem Smartphone sind sehr schnell gemacht – die Folgen einer Veröffentlichung im Internet können aber sehr lange Zeit überdauern! www.save-me-online.de www.junoma.de Ernst-Reuter-Schule Dietzenbach Stand: 01/2015
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