Das Recht am eigenen Bild

Das Recht am eigenen Bild – was ist das?
Das Recht am eigenen Bild wird in den
Paragraphen 22, 23 und 33 des
Kunsturheberrechtsgesetzes beschrieben.
Die Grundlage hierfür ist unser Grundgesetz:
Artikel 2 (Freie Entfaltung der Persönlichkeit) in
Verbindung mit Artikel 1 (Schutz der
Menschenwürde):
Ein kurzer Auszug:
§22 (KunstUrhG): „Bildnisse dürfen nur mit
Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder
öffentlich zur Schau gestellt werden.(…)“
§33 (KunstUrhG): „(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu
einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft,
wer entgegen den §§ 22, 23 ein Bildnis
verbreitet oder öffentlich zur Schau stellt.(…)“
Ausgenommen davon sind „Personen der
Zeitgeschichte“. Das sind zum Beispiel
bekannte Schauspieler, Musiker oder Sportler.
Und was hat das mit Facebook, Snapchat,
WhatsApp und Co. zu tun?
Eine Veröffentlichung ist auch die Verbreitung
eines Fotos oder Videos, das du mit dem
Smartphone gemacht hast und in sozialen
Netzwerken (z.B. Facebook) oder
internetbasierten Apps (z.B. WhatsApp) mit
anderen teilst. Dabei ist es egal, ob ein Bild nur
von einer geschlossenen Gruppe gesehen
werden kann oder der ganzen Welt!
Es ist große Pause. Alle Schülerinnen und Schüler
befinden sich auf dem Pausenhof:
Stefan: „Guck mal, da hinten der Jonas!“
Lars: „Wie eklig, der popelt in der Nase!“
Stefan: „Warte mal, davon mach‘ ich ein Foto!“
Im Englischunterricht von Herrn Sommer sind
Nina, Maike und Ermira mal wieder gar nicht
bei der Sache.
Nina: „Der Herr Sommer redet immer voll
langweiliges Zeug!“
Maike: „Ja und ständig sagt der „äh“ und „ähm“.
Stefan holt sein Smartphone aus der Tasche und
Und der guckt auch noch
schießt ein Foto von Jonas, ohne dass dieser es merkt.
so blöd dabei!“
Ermira: „Wir könnten doch
Lars: „Schick‘ mir das Foto über WhatsApp!“
mal ein Video von ihm
Stefan: „Ich stell‘ das Bild gleich in unsere
drehen und ein paar
Klassengruppe bei Facebook, dann kann jeder es
lustige Sätze bei Youtube
sehen, wie widerlich Jonas ist!“
hochladen!“
Da zieht Nina schon ihr
Am nächsten Tag in der
Smartphone aus der
Schule: Jeder in der
Jackentasche und legt es
Klasse hat das Bild
unauffällig in ihr
gesehen. Jonas wird von
Mäppchen. Die
seinen Mitschülern
Videoaufnahme läuft.
„Popelfresser“ genannt. Er
traut sich in den nächsten
Am Abend lädt Nina das
Tagen gar nicht mehr in
Video bei Youtube hoch
die Schule, denn das Bild
und schickt den Link allen Freundinnen.
hat sich mittlerweile auch
außerhalb seiner Klasse verbreitet.
Am nächsten Tag hat das Video schon über
300 Klicks. Herr Sommer wird auf dem
Nachdem Jonas sich seinen Eltern zu Hause
Schulhof von einem Schüler darauf
anvertraut hatte, gehen diese zur Polizei und erstatten angesprochen.
Anzeige.
Entsetzt schaut er sich das Video und die
Die Klassenlehrerin von Lars und Stefan muss in einer Kommentare darunter an. Es ist leicht zu
Klassenkonferenz entscheiden, welche schulischen
erkennen, dass Nina es aufgenommen hat.
Folgen die Straftat nach sich zieht.
Noch am selben Tag geht Herr Sommer damit
zur Polizei.
Facebook, WhatsApp, Snapchat, Youtube und
Instagram sind bei Schülerinnen und Schülern
beliebte internetbasierte Dienste. Werden über
diese Dienste Bilder, Videos oder
Tonaufnahmen ausgetauscht, sollten alle
darauf zu erkennenden Personen ihre
Zustimmung gegeben haben!
Du hast weitere Fragen oder möchtest mehr wissen
zum Thema „Recht am eigenen Bild“?
Soziale Netzwerke und Messaging Dienste
werden oft für Beleidigungen und MobbingZwecke missbraucht. Das hat aber sehr große
Nachteile:
1.) Innerhalb kürzester Zeit haben sehr
viele Personen Zugriff auf diese
Postings und Nachrichten!
2.) Jeder von ihnen kann das erhaltene
Material speichern oder weiter
verschicken!
3.) Uploads von Bild-, Video- und
Tonmaterial liegen oft auf
ausländischen Servern (z.B. in den
USA). Dort gelten andere
Datenschutzregeln. Unter Umständen
kann das hochgeladene Material nicht
sofort wieder gelöscht werden!
www.seitenstark.de/kinder/sicheres-internet/fotosaudio-filme/video-das-recht-am-eigenen-bild
Diese Internetseiten können dir helfen:
www.klicksafe.de/themen/datenschutz/grundlagenwiss
en/datenschutz-im-internet/das-recht-am-eigenen-bild/
www.polizei-dein-partner.de/themen/internetmobil/detailansicht-internet-mobil/artikel/die-polizeiund-das-recht-am-eigenen-bild.html
Du suchst Rat oder Hilfe, weil ein Bild von dir im
Internet zu sehen ist oder über Messaging-Dienste
verbreitet wird?
Wende dich an den Vertrauenslehrer oder den
Jugendmedienschutzberater deiner Schule!
Auch diese Internetseiten könnten weiterhelfen:
Youtube
www.mobbing-schluss-damit.de
Verstöße gegen das Kunsturheberrechtsgesetz
sind strafbar!
Aufnahmen mit dem Smartphone sind sehr
schnell gemacht – die Folgen einer
Veröffentlichung im Internet können aber sehr
lange Zeit überdauern!
www.save-me-online.de
www.junoma.de
Ernst-Reuter-Schule Dietzenbach
Stand: 01/2015