PDF: 16 KB - Landkreis Bamberg

Ergebnis der Vorbereisung AGFK 11.Mai 2015
Zusammenfassend ist festzustellen, dass der Landkreis Bamberg erkannt hat, dass sich die
Radverkehrsförderung auszahlt. Weniger kann dies in Euro gemessen werden, jedoch handelt es sich um Investitionen, die die Lebensqualität im Landkreis steigert und einen wichtiger Beitrag für Gesundheit und Klimaschutz in einem modernen Landkreis leistet. Das Engagement des Landkreises in Sachen Radverkehrsförderung wird dadurch deutlich, dass der
Landkreis Bamberg Gründungsmitglied der AGFK Bayern ist.
Während der Vorbereisung ist viel Positives aufgefallen, aber auch Punkte, die einen gewissen Handlungsbedarf benötigen. Das Feedback soll Ansatzpunkte aufzeigen, die zu optimieren sind.
Positive Aspekte:
1. Der Beschluss zur Erarbeitung eines Radverkehrskonzepts.
2. Der vom Landratsamt gegründete Arbeitskreis ist breit aufgestellt und viele verschiedene Bereiche sind darin vernetzt. Diese Zusammenarbeit bietet eine gute Grundlage
für die weitere Konzepterarbeitung.
3. Positiv ist auch der Beschluss des Kreisausschusses, dass eine halbe Stelle für einen Radverkehrsbeauftragten geschaffen werden soll. Bei der Größe des Landkreises ist eine halbe Stelle zwingend erforderlich. Mit der Schaffung dieser Stelle ist es
möglich das Thema Radverkehr im Amt zu kommunizieren, aber auch nach außen an
die Gemeinden und Städte im Landkreis weiterzugeben.
4. Die touristischen Radwege sind sehr gut ausgebaut und beschildert, die Informationstafeln sind sehr gelungen.
5. Besonders positiv aufgefallen ist die Verknüpfung mit anderen Themen, z. B. dem
Klimaschutz mit dem Ziel eine CO 2 neutrale Region zu werden.
Nachbesserungsbedarf:
1. Es muss zwingend ein Konzept für den Alltagsradverkehr erarbeitet werden, das
auch den Freizeitradverkehr mitbetrachtet, um den Radverkehr noch besser zu fördern (Radverkehrskonzept).
2. Ein Modal-Split-Wert soll ermittelt werden, bei dem die Erhöhung des Radverkehrsanteils um 5% oder mehr als Zielwert anzustreben ist. Ein entsprechender Beschluss
der Kreisorgane sollte mit dieser Maßgabe erfolgen und kann z.B. mit dem Beschluss
zum Radverkehrskonzept zusammengefasst werden. Grundlage kann hier die MiDErhebung und die bereits beschlossene Beteiligung an der Aufstockung durch den
VGN sein.
3. Im Rahmen der Konzepterstellung sollten folgende vier Bereiche näher beleuchtet
werden: Infrastruktur, Service, Information und Kommunikation (Inhalt und Umfang
des Konzepts).
4. Bei der Netzplanung sollte der Quell - und Zielverkehr genauer untersucht werden
und dieser auf den Alltagsradverkehr unter Einbeziehung des touristischen Konzepts
abgestimmt werden.
5. Die Beschilderung der touristischen Radwege ist noch einmal zu überarbeiten und
mit der neuen Beschilderung für den Alltagsradverkehr abzustimmen. Auch hier sollten Synergien zwischen der Beschilderung für die Alltags- und touristischen Radwege
genutzt werden.
6. Zudem sind Lückenschlüsse zu analysieren und zu priorisieren und es ist ein zeitlicher Horizont zur Realisierung abzustecken.
7. Auch die verkehrsrechtliche Beschilderung muss als Teil des Konzepts überprüft
werden, da diese nicht an allen Stellen in Ordnung ist.
8. Für den Landkreis Bamberg ist ein Winterdienstplan mit Priorisierung zu erstellen.
Zum Thema Winterdienstplan wurde noch angemerkt, dass die frühzeitige Räumung
von Radwegen hohe Bedeutung hat, da Fahrräder nur zwei Räder haben und im Gegensatz zum motorisierten Individualverkehr besonders empfindlich auf Wirkungseinschränkungen reagieren. Es muss dem Radfahrer ermöglicht werden auch im Winter
sicher zu fahren.
9. Beim Thema Baustellenmanagement sollen Lösungen gefunden werden, die den
Rad- und Fußverkehr berücksichtigen. Auf eine komfortable Verkehrsführung ist zu
achten.
10. Am Service für den Radverkehr ist im Landkreis Bamberg noch zu arbeiten:
• Das Landratsamt ist zwar seit vielen Jahren an der Aktion „mit dem Rad zur
Arbeit“ beteiligt, hier wäre es auch wünschenswert sich an Aktionen wie dem
STADTRADELN anzuschließen.
Dies wäre eine Plattform das Thema Radverkehr über Wochen durch verschiedene Aktionen im Landkreis zu diskutieren und mit Veranstaltungen und
Aktionen zu begleiten. Die AGFK bezuschusst dies, zum Beispiel könnte man
eine Kreisausschusssitzung auf dem Rad organisieren. Denkbare weitere Aktionen sind Auftakt- und Schlussveranstaltungen, Sternfahrten, Preise für die
erfolgreichsten Radler. Zudem könnte der STADTRADELN Radar genutzt
werden, um von den SATADTRADLERN über einen begrenzten Zeitraum
Rückmeldungen zur Infrastruktur zu erhalten etc.
• Das Landratsamt könnte sich auch zum „fahrradfreundlichen Arbeitgeber“ zertifizieren lassen (durch den ADFC). Hier sollte noch verstärkt Werbung betrieben werden, um weitere Unternehmen im Landkreis, Gemeinden usw. mit ins
Boot zu holen.
• Der Internetauftritt des Landkreises beschränkt sich derzeit auf den touristischen Radverkehr. Hier muss der Alltagsradverkehr mit aufgenommen werden.
11. Es muss eine einheitliches Konzept z. B. im Rahmen des Radverkehrskonzepts für
Radabstellanlagen (Stichworte: diebstahlsicher, regengeschützt, an Schnittstellen
zum ÖPNV) erstellt und verfolgt werden.
12. Die Kreiskommunen müssen selbst entscheiden, inwieweit sie den Radverkehr fördern; der Landkreis Bamberg kann nur für die Zuständigkeit des Landkreises die
Fahrradfreundlichkeit unter Beweis stellen. Ein Fahrradbeauftragter soll für die Kommunen Ansprechpartner, Hilfestellung, Beratung und Koordinierungsstelle sein und
dort die nötige Überzeugungsarbeit leisten bzw. den Sachverstand einbringen.
Fazit:
Der Landkreis wäre mit diesen Handlungsempfehlungen, die in ein Radverkehrskonzept einfließen können, auf dem richtigen Weg eine nachhaltige Strategie zu erarbeiten, die neben
dem touristischen Radverkehr auch den Alltagsverkehr verstärkt berücksichtigt.
Bamberg, 11. Mai 2015
Kulpa-Goppert
GB A
Organisatorische Anmerkung durch die OBB (Herr Ziegler):
Mit dem Antrag auf Hauptbereisung ist die Bearbeitung der o.g. Punkte darzulegen.