15. LANDTAG VON BADEN-WÜRTTEMBERG 147. Sitzung Donnerstag, 17. Dezember 2015, 09:30 Uhr TOP 4 Bürgerbeauftragter für Baden-Württemberg ist nicht notwendig Rede von Peter Hauk MdL Erster stellvertretender Vorsitzender CDU-Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort. Abg. Peter Hauk CDU: Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Hoffnung, Frau Kollegin Sitzmann, muss ich Ihnen gleich nehmen: Die Opposition, jedenfalls die CDU, wird diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen, weil der Gesetzentwurf sich durch drei wesentliche Merkmale auszeichnet, die wir für nicht in Ordnung halten. Erstens: Er zeichnet sich durch ein tiefgründiges Misstrauen gegenüber der Polizei und den Sicherheitsorganen aus. Er zeichnet sich zweitens durch ein tiefgründiges Misstrauen gegenüber jedem Abgeordneten – der nämlich der wahre Volksvertreter ist – aus, und dies betrifft auch die Kolleginnen und Kollegen im Petitionsausschuss. Er zeichnet sich drittens dadurch aus, dass diese Koalition keinen Preis scheut, einen Kompromiss auf Kosten der Steuerzahler herbeizuführen. Sie haben Kosten von 300 000 € prognostiziert. Es werden Kosten von mindestens einer halben Million € werden, nach den Ursprungsplänen wären es Kosten von einer bis eineinhalb Millionen € geworden. Das hätten Sie in Kauf genommen, um Ihre Vorstellungen letzt-endlich durchzusetzen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, gegen En-de der Legislaturperiode zeigen die Regierungsfraktionen ihr wahres Gesicht. Was so harmlos daher-kommt, entpuppt sich als eine linke Machenschaft. Genau das ist nämlich der Punkt. Das ist nicht bürgerlich. Sie plakatieren euphemistisch den Bürgern eine Partnerschaft. In Wahrheit haben Sie ein gestörtes Verhältnis zur Freiheit in Deutschland. Meine sehr verehrten Damen und Herren, vor allem die Grünen – aber für die SPD, die das Gesetz mit einbringen, gilt das genauso –müssen eines einmal erklären und klären: ihr Verhältnis zu den Sicherheitsorganen in der Bundesrepublik Deutschland. Sie haben zunächst einmal versucht, den Verfassungsschutz abzuschaffen bzw. die Stellen zu reduzieren. Dann haben Sie die Stellen nach den Terroranschlägen wieder aufgestockt. Aber der Versuch war strafbar und falsch. Jetzt kommen Sie zum zweiten Punkt, zur Polizei. Dort wollen Sie das Misstrauen praktisch institutionalisieren, indem Sie einen Beauftragten einsetzen, der im Prinzip befugt ist, angebliche Übergriffe von Polizeibeamtinnen und -beamten abzuklären. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ist Ihnen eigentlich noch nicht aufgefallen, dass wir in einem Rechtsstaat leben? Ist Ihnen noch nicht aufgefallen, dass jeder Polizist, jeder Beamte dieses Landes auf diese Verfassung und damit auf die Grundrechte vereidigt ist und sie einhalten muss? Ist Ihnen noch nicht aufgefallen, dass es auch Sanktionsmaßnahmen in dieser Gesellschaft und in den Behörden gibt, die genau dies auch effektiv verhindern? Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich frage mich, was das hier soll, einen solchen Bürgerbeauftragten – euphemistischer Begriff – einzusetzen, der in Wahrheit letztendlich ein institutionalisiertes Misstrauen gegenüber der Polizei darstellt. Sie müssen einmal klären, welchen Stellenwert die Themen Sicherheit, „Gewährleistung innerer Sicherheit“ und Freiheit haben. Nach unserer Überzeugung braucht eine freiheitliche Gesellschaft auch starke Sicherheitsorgane, die befugt sind – nur durch den Staat, nämlich nur von der Staatsgewalt aus – wenn nötig auch die Freiheit Einzelner einzuschränken. Genau das ist Ihr Problem. Weil Sie, Herr Sckerl und viele andere, viel zu lange auf der anderen Seite standen und die Polizei nur als Eingriffstruppe zur Verwehrung Ihrer eigenen Freiheiten gesehen haben. Das ist doch die Wahrheit. Aus dieser Ideologie heraus wird dieses Gesetz gespeist. Meine sehr verehrten Damen und Herren, des Weiteren kommt hinzu, Sie entmachten den Petitionsausschuss, in Sonderheit jeden einzelnen Abgeordneten. Die Bürgerinnen und Bürger haben heute schon alle Möglichkeiten der Eingaben und dergleichen, die hier in diesem Gesetzentwurf auch genannt werden. Sie haben diese Möglichkeiten schon, weil dieses Parlament das vor Jahrzehnten so beschlossen hat und weil es einen funktionierenden Petitionsausschuss gibt – übrigens waren dessen Mitglieder, auch die rot-grünen Mitglieder, bisher immer der Meinung, dass es einen Beauftragten oder einen Ombudsmann eigentlich nicht bedürfe, weil der Petitionsausschuss das selbst besser erledigen könne. Wenn das anders wäre, Frau Kollegin Böhlen, dann kann ich Sie und die Kollegen der SPD und der Grünen nur auffordern, die Reisekosten, die uns bei der jüngsten Reise nach Cardiff und Edinburgh entstanden sind, zurückzuzahlen. Denn dort war das der gemeinsame Erkenntnisgewinn, ohne dass man einen förmlichen Beschluss gefasst hätte. Aber der gemeinsame Erkenntnisgewinn war dort, dass das Ombudsmannwesen nicht auf Baden-Württemberg übertragbar ist. Meine sehr verehrten Damen und Herren, als drittes kommt hinzu: In der Vergangenheit haben Sie Ombudsmänner und Schiedsgerichte abgelehnt. Ich kann mich daran erinnern, dass bei dem Thema „Verkauf der PATRIZIA“ der Kollege Löffler damals gefragt hat, ob nicht zur Schlichtung und zur Sicher-stellung von Rechten von Mietern auch ein Ombudsmann ein Mittel der Wahl wäre. Das wurde von der Regierung damals rundweg abgelehnt, weil das Vertrauen in die bestehenden Verträge und das Vertrau-en in die bestehenden Institutionen nicht angezweifelt werden könne. Jetzt zweifeln Sie es grundlegend an. Das passt hinten und vorn nicht. Dieses Gesetz ist eine linke Machenschaft und einer solchen Machenschaft stimmen wir nicht zu.
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