Zur Rede von Peter Hauk MdL - CDU Die Fraktion im Landtag

15. LANDTAG VON BADEN-WÜRTTEMBERG
147. Sitzung Donnerstag, 17. Dezember 2015, 09:30 Uhr
TOP 4
Bürgerbeauftragter für
Baden-Württemberg ist nicht notwendig
Rede von
Peter Hauk MdL
Erster stellvertretender Vorsitzender CDU-Landtagsfraktion
Es gilt das gesprochene Wort.
Abg. Peter Hauk CDU: Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren!
Die Hoffnung, Frau Kollegin Sitzmann, muss ich Ihnen gleich nehmen: Die Opposition,
jedenfalls die CDU, wird diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen, weil der Gesetzentwurf
sich durch drei wesentliche Merkmale auszeichnet, die wir für nicht in Ordnung halten.
Erstens: Er zeichnet sich durch ein tiefgründiges Misstrauen gegenüber der Polizei und den
Sicherheitsorganen aus.
Er zeichnet sich zweitens durch ein tiefgründiges Misstrauen gegenüber jedem
Abgeordneten – der nämlich der wahre Volksvertreter ist – aus, und dies betrifft auch die
Kolleginnen und Kollegen im Petitionsausschuss.
Er zeichnet sich drittens dadurch aus, dass diese Koalition keinen Preis scheut, einen
Kompromiss auf Kosten der Steuerzahler herbeizuführen. Sie haben Kosten von 300 000 €
prognostiziert. Es werden Kosten von mindestens einer halben Million € werden, nach den
Ursprungsplänen wären es Kosten von einer bis eineinhalb Millionen € geworden. Das
hätten Sie in Kauf genommen, um Ihre Vorstellungen letzt-endlich durchzusetzen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, gegen En-de der Legislaturperiode zeigen die
Regierungsfraktionen ihr wahres Gesicht. Was so harmlos daher-kommt, entpuppt sich als
eine linke Machenschaft.
Genau das ist nämlich der Punkt. Das ist nicht bürgerlich. Sie plakatieren euphemistisch
den Bürgern eine Partnerschaft. In Wahrheit haben Sie ein gestörtes Verhältnis zur
Freiheit in Deutschland.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, vor allem die Grünen – aber für die SPD, die das
Gesetz mit einbringen, gilt das genauso –müssen eines einmal erklären und klären: ihr
Verhältnis zu den Sicherheitsorganen in der Bundesrepublik Deutschland.
Sie haben zunächst einmal versucht, den Verfassungsschutz abzuschaffen bzw. die Stellen
zu reduzieren. Dann haben Sie die Stellen nach den Terroranschlägen wieder aufgestockt.
Aber der Versuch war strafbar und falsch. Jetzt kommen Sie zum zweiten Punkt, zur
Polizei.
Dort wollen Sie das Misstrauen praktisch institutionalisieren, indem Sie einen
Beauftragten einsetzen, der im Prinzip befugt ist, angebliche Übergriffe von
Polizeibeamtinnen und -beamten abzuklären.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ist Ihnen eigentlich noch nicht aufgefallen, dass
wir in einem Rechtsstaat leben? Ist Ihnen noch nicht aufgefallen, dass jeder Polizist, jeder
Beamte dieses Landes auf diese Verfassung und damit auf die Grundrechte vereidigt ist
und sie einhalten muss? Ist Ihnen noch nicht aufgefallen, dass es auch
Sanktionsmaßnahmen in dieser Gesellschaft und in den Behörden gibt, die genau dies
auch effektiv verhindern?
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich frage mich, was das hier soll, einen solchen
Bürgerbeauftragten – euphemistischer Begriff – einzusetzen, der in Wahrheit letztendlich
ein institutionalisiertes Misstrauen gegenüber der Polizei darstellt.
Sie müssen einmal klären, welchen Stellenwert die Themen Sicherheit, „Gewährleistung
innerer Sicherheit“ und Freiheit haben. Nach unserer Überzeugung braucht eine
freiheitliche Gesellschaft auch starke Sicherheitsorgane, die befugt sind – nur durch den
Staat, nämlich nur von der Staatsgewalt aus – wenn nötig auch die Freiheit Einzelner
einzuschränken. Genau das ist Ihr Problem. Weil Sie, Herr Sckerl und viele andere, viel zu
lange auf der anderen Seite standen und die Polizei nur als Eingriffstruppe zur Verwehrung
Ihrer eigenen Freiheiten gesehen haben.
Das ist doch die Wahrheit. Aus dieser Ideologie heraus wird dieses Gesetz gespeist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, des Weiteren kommt hinzu, Sie entmachten den
Petitionsausschuss, in Sonderheit jeden einzelnen Abgeordneten. Die Bürgerinnen und
Bürger haben heute schon alle Möglichkeiten der Eingaben und dergleichen, die hier in
diesem Gesetzentwurf auch genannt werden. Sie haben diese Möglichkeiten schon, weil
dieses Parlament das vor Jahrzehnten so beschlossen hat und weil es einen
funktionierenden Petitionsausschuss gibt – übrigens waren dessen Mitglieder, auch die
rot-grünen Mitglieder, bisher immer der Meinung, dass es einen Beauftragten oder einen
Ombudsmann eigentlich nicht bedürfe, weil der Petitionsausschuss das selbst besser
erledigen könne.
Wenn das anders wäre, Frau Kollegin Böhlen, dann kann ich Sie und die Kollegen der SPD
und der Grünen nur auffordern, die Reisekosten, die uns bei der jüngsten Reise nach
Cardiff und Edinburgh entstanden sind, zurückzuzahlen. Denn dort war das der
gemeinsame Erkenntnisgewinn, ohne dass man einen förmlichen Beschluss gefasst hätte.
Aber der gemeinsame Erkenntnisgewinn war dort, dass das Ombudsmannwesen nicht auf
Baden-Württemberg übertragbar ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, als drittes kommt hinzu: In der Vergangenheit
haben Sie Ombudsmänner und Schiedsgerichte abgelehnt.
Ich kann mich daran erinnern, dass bei dem Thema „Verkauf der PATRIZIA“ der Kollege
Löffler damals gefragt hat, ob nicht zur Schlichtung und zur Sicher-stellung von Rechten
von Mietern auch ein Ombudsmann ein Mittel der Wahl wäre. Das wurde von der
Regierung damals rundweg abgelehnt, weil das Vertrauen in die bestehenden Verträge
und das Vertrau-en in die bestehenden Institutionen nicht angezweifelt werden könne.
Jetzt zweifeln Sie es grundlegend an. Das passt hinten und vorn nicht. Dieses Gesetz ist
eine linke Machenschaft und einer solchen Machenschaft stimmen wir nicht zu.