Nr. 252 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (4. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Bericht des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses zum Antrag der Abg. Scheinast und Fuchs (Nr. 222 der Beilagen) betreffend die Erweiterung des Anwendungsbereiches der Richtlinien im Wohnbau Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss hat sich in der Sitzung vom 2. März 2016 mit dem Antrag befasst. Berichterstatter Abg. Scheinast leitet die Verhandlungen des Antrages ein und erklärt, dass die Richtlinie für Chancengleichheit im Wohnbau - auch „Fairnesskatalog“ genannt - kleine Firmen unterstützen solle, auch bei Ausschreibungen für mittelgroße bis größere Bauvorhaben gelegentlich zum Zuge zu kommen. Auf diesen Beschluss sei der Salzburger Landtag sehr stolz gewesen, weil dies der kleinteiligen Salzburger Wirtschaft zugutekomme. Die Richtlinien seien auch in der Wohnbauförderungsverordnung 2015 enthalten, jedoch gelte die Richtlinie „Chancengleichheit“ leider nur für die Errichtung von Mietwohnungen, nicht aber für die Errichtung von Eigentumswohnungen und Sanierungen. Der Antrag ziele darauf ab, noch einmal zu prüfen, ob man diese Richtlinien für alle Formen der Wohnbauförderung aufnehmen sollte, weil derzeit sämtliche Richtlinien jeweils nur für Teile gültig seien. Abg. Scheinast beantragt im Beschlusstext das Wort „ehestmöglich“ durch „bis 30. Juni 2016“ zu ersetzen. Landesrat Mayr sagt, dass der vorliegende Antrag sehr begrüßenswert sei. Es sei ein positives Ansinnen, mit öffentlichen Fördergeldern auch die heimische Wirtschaft zu unterstützen. Der Unterschied zwischen Mietwohnbau und Eigentumswohnbau sei jener, dass beim Mietwohnbau Errichter und auch nachhaltige Eigentümerin oder nachthaltiger Eigentümer immer eine gemeinnützige oder gewerbliche Wohnbaugesellschaft und damit auch direkter Förderungsnehmer sei. Bei Errichtung von Eigentumswohnungen handle es sich um eine Subjektförderung, während es sich im Vergleich dazu bei Mietwohnungen um eine Objektförderung handle. Die einzige Chance, um die im Antrag enthaltene Forderung zu realisieren, sieht Landesrat Mayr darin, dass der Bauträger die Richtlinien der Chancengleichheit einsetzen müsse, wenn er für seine Käuferinnen und Käufer zukünftig eine Wohnbauförderung bekommen möchte. Um diese Ausweitung realisieren zu können, müssten die gesetzlichen Rahmenbedingungen geprüft werden. Abg. Wiedermann meint, dass der Antrag mehr als notwendig sei, weil der derzeit gegebene Wettbewerbsvorteil der kleinen gegenüber den großen Bauträgern ausgeräumt gehöre. Es würde auch dazu beitragen, noch mehr Wohnungen bauen zu können und damit den Wohnungsmarkt zu entlasten. Abg. Wiedermann kritisiert, dass die angekündigten Mietensenkungen der überteuerten Mietwohnungen seit einem Jahr nicht durchgeführt worden seien. Letz- 1 te Auskunft sei gewesen, das die Verordnung mit 1. Juli kommen solle. Tatsache sei, dass die Salzburg Wohnbau seit einem halben Jahr die Mietensenkungen vorgenommen habe und davon rund 1.100 Wohnungen betroffen seien. Es sei jetzt an der Zeit, das umzusetzen, was man vollmundig immer wieder versprochen habe. Er schlägt deshalb vor, dass das Land die GSWB auffordere, dem Mietensenkungsprogramm der Salzburg Wohnbau nachzukommen. Auch die anderen Gemeinnützigen könnte man ersuchen, den lange angekündigten Maßnahmen nachzukommen. Abg. Wiedermann bringt folgenden Entschließungsantrag ein: Die Landesregierung wird aufgefordert, auf die Geschäftsführung der GSWB einzuwirken, dass sie in Anlehnung der von der Salzburg Wohnbau bereits vorgenommenen Mietensenkung für die in Frage kommenden Wohnungen die Mieten entsprechend reduziert. Gleichzeitig möge an alle anderen Gemeinnützigen herangetreten werden, auch den vom Ressort schon lange angekündigten Mietensenkungen nachzukommen. Landesrat Mayr sagt, dass zu erwarten sei, dass die Verordnung des Landes mit 1. Juli in Kraft treten werde. Abg. Hirschbichler MBA hält fest, dass der eingebrachte Entschließungsantrag nichts mit dem Hauptantrag zu tun habe. Im Hauptantrag gehe es darum, dass Chancengleichheit vorherrsche und in Richtung Bestbieterprinzip. Deshalb werde der Antrag seitens der SPÖ auch unterstützt. Der Steuerzahler müsse sich sicher sein, wenn massiv Geld aus dem Landesbudget investiert werde, damit auch in die richtige Richtung gesteuert werde, nämlich dass Chancengleichheit vorherrsche und auch regionale Anbieter bei Erfüllung bestimmter Kriterien den Vorzug erhalten. Die Wertschöpfung solle in der Region bleiben. Abg. Mag. Scharfetter bekundet ebenfalls seine Zustimmung zum Hauptantrag und geht in seiner Wortmeldung auf die Zuschlagskriterien und Schwellenwerte ein. Auf die Frage von Abg. Konrad MBA, was die FPÖ mit dem Wort „entsprechend“ verstehen würde, erklärt Abg. Wiedermann, dass damit gemeint sei, jene Bestimmungen umzusetzen, wie es die Salzburg Wohnbau bereits getan habe. Zur Kritik der Abg. Hirschbichler MBA hält er fest, dass der Entschließungsantrag sehr wohl zum Hauptantrag passe, weil es im Sinne eines regionalen Gemeinwohls sei. Über Vorschlag von Abg. Brand wird der Entschließungsantrag nach ausführlicher Debatte folgendermaßen modifiziert: Die Landesregierung wird aufgefordert, auf die Geschäftsführung der GSWB einzuwirken, dass sie in Anlehnung der von einer gemeinnützigen Wohnbaugesellschaft bereits vorgenommenen Mietensenkung für die in Frage kommenden Wohnungen die Mieten entsprechend reduziert. 2 Gleichzeitig möge an alle anderen Gemeinnützigen herangetreten werden, auch den vom Ressort schon lange angekündigten Mietensenkungen nachzukommen. Abg. Scheinast sagt zum Entschließungsantrag der FPÖ, er halte es für unseriös, nach dem Vorbreschen der Salzburg Wohnbau ein weiteres Vorbreschen hinzuzufügen, ohne dass die Rahmenbedingungen geklärt seien. Abg. Mag. Mayer legt zum Hauptantrag Wert auf die Feststellung, dass dies in Abstimmung mit der Wirtschaftskammer und den gemeinnützigen Wohnbauträgern zu erfolgen habe. Hinsichtlich des Entschließungsantrages meint er, er habe ein gewisses Verständnis für die Wohnbauträger, die Verordnung des Landes abzuwarten, damit die Senkung der Mieten rechtlich auf sicheren Beinen stehe. Abg. Wiedermann sagt, den vorliegenden FPÖ-Entschließungsantrag aufrecht halten zu wollen. Der modifizierte Entschließungsantrag wird mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, Grünen und Abg. Konrad MBA gegen die Stimmen der FPÖ – sohin mehrstimmig - abgelehnt. Der modifizierte Hauptantrag wird einstimmig zum Beschluss erhoben. Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss stellt einstimmig den Antrag, der Salzburger Landtag wolle beschließen: Die Landesregierung wird ersucht, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu prüfen, um den Anwendungsbereich der in der Präambel genannten Richtlinien auf weitere Bereiche der Wohnbauförderung zu erweitern und dem Landtag darüber bis 30. Juni 2016 zu berichten. Salzburg, am 2. März 2016 Der Vorsitzende: Ing. Sampl eh. Der Berichterstatter: Scheinast eh. Beschluss des Salzburger Landtages vom 16. März 2016: Der Antrag wurde mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, Grüne, FPÖ und der Abg. ohne Fraktionszugehörigkeit Steiner-Wieser, Konrad MBA und Fürhapter gegen eine Stimme des TSS – sohin mehrstimmig – zum Beschluss erhoben. 3
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