Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Presseinformation – 36/1/2016 20.01.2016 Seite 1 von 2 Minister Remmel: Der Schutz unseres Wassers ist ein hohes Gut Staatskanzlei Pressestelle 40190 Düsseldorf Telefon 0211 837-1134 oder 1405 Telefax 0211 837-1144 Kabinett beschließt neues Landeswassergesetz [email protected] www.land.nrw Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Naturund Verbraucherschutz teilt mit: Das nordrhein-westfälische Kabinett hat in seiner gestrigen Sitzung den Entwurf des neuen Landeswassergesetzes (LWG) beschlossen und damit den Weg für die parlamentarische Beratung im Landtag frei gemacht. „Nordrhein-Westfalen ist ein Wasserland. Flüsse und Bäche durchziehen auf 55.000 Kilometer unser Bundesland. Es sind Lebensadern für Mensch und Umwelt, Trinkwasser-Reservoir für Millionen von Bürgerinnen und Bürger und Grundlage für unsere Wirtschaft", sagte Umweltminister Johannes Remmel. Mit der Novelle des Landeswassergesetzes will die Landesregierung die heimische Wasserwirtschaft zukunftsfähig machen, den Weg zu lebendigen Gewässern ebnen und die Qualität unseres Grundwassers entscheidend verbessern. Das heute noch gültige Landeswassergesetz geht im Wesentlichen auf eine Regelung aus dem Jahre 1977 zurück. Seit dieser Zeit wurde das LWG immer nur in Teilen verändert. Im Juni 2015 hatte das Kabinett Eckpunkte des neuen Landeswassergesetzes beschlossen und eine umfangreiche Verbändeanhörung gestartet. Nach dem Beschluss des Kabinetts wird der Gesetzentwurf nun dem Landtag zugeleitet. Einige der Änderungen und Verbesserungen im neuen Landeswassergesetz sind: Landesweit hohes Niveau bei Trinkwasserversorgung sichern Die Landesregierung will den Schutz der Wasservorkommen zur öffentlichen Trinkwasserversorgung verbessern und strebt deshalb landesweit einheitliche Standards für Wasserschutzgebiete an. Hierdurch wird das hohe Niveau der Trinkwasserversorgung gesichert und die Verfahren vereinfacht. Darüber hinaus wird zum Schutz der Trinkwasserversorgung die Rohstoffgewinnung in Wasserschutzgebieten geregelt. Seite 2 von 2 Schutz vor dem Eintrag von Pflanzenschutz und Nährstoffen Die Gewässer werden durch Stoffeinträge aus der Landwirtschaft erheblich beeinträchtigt. Um unsere Flüsse vor weiteren Belastungen zu schützen, wird im Ackerbau ein Fünf-Meter-Schutzstreifen mit einer Übergangszeit ab 2022 eingeführt. Gewässerkonzept Die Kommunen und andere Träger wasserwirtschaftlicher Pflichten werden ihre koordinierten Maßnahmen, die ökologische Qualität ihrer Gewässer entscheidend zu verbessern, in Zukunft dokumentieren und mit den Landesbehörden abstimmen. Damit steigt die Chance, das ehrgeizige gesetzliche ökologische Ziel zu erreichen, die NRW-Gewässer wieder in einen natürlichen oder naturnahen Zustand zu versetzen. Abwasserentsorgung Um den Betrieb der Abwasserkanalisation und deren Erhalt zu verbessern, wird die Landesregierung den Kommunen mehrere interkommunale Kooperationen ermöglichen. So sollen etwa benachbarte Gemeinden eine gemeinsame Anstalt des öffentlichen Rechts errichten und dieser bestimmte Aufgaben der Abwasserbeseitigung übertragen können. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte auch der Pressemitteilung aus Juni 2015: https://www.umwelt.nrw.de/pressebereich/pressemitteilung/news/201506-26-nrw-braucht-lebendige-gewaesser-kabinett-beschliesst-denentwurf-des-neuen-landeswassergesetzes/ Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, Tanja Albrecht, Telefon 0211 4566-748. Dieser Pressetext ist auch über das Internet verfügbar unter der InternetAdresse der Landesregierung http://www.land.nrw
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