Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Minister Remmel: Der

Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Presseinformation – 36/1/2016
20.01.2016
Seite 1 von 2
Minister Remmel: Der Schutz unseres
Wassers ist ein hohes Gut
Staatskanzlei
Pressestelle
40190 Düsseldorf
Telefon 0211 837-1134 oder 1405
Telefax 0211 837-1144
Kabinett beschließt neues Landeswassergesetz
[email protected]
www.land.nrw
Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Naturund Verbraucherschutz teilt mit:
Das nordrhein-westfälische Kabinett hat in seiner gestrigen Sitzung den
Entwurf des neuen Landeswassergesetzes (LWG) beschlossen und
damit den Weg für die parlamentarische Beratung im Landtag frei gemacht. „Nordrhein-Westfalen ist ein Wasserland. Flüsse und Bäche
durchziehen auf 55.000 Kilometer unser Bundesland. Es sind Lebensadern für Mensch und Umwelt, Trinkwasser-Reservoir für Millionen von
Bürgerinnen und Bürger und Grundlage für unsere Wirtschaft", sagte
Umweltminister Johannes Remmel. Mit der Novelle des Landeswassergesetzes will die Landesregierung die heimische Wasserwirtschaft zukunftsfähig machen, den Weg zu lebendigen Gewässern ebnen und die
Qualität unseres Grundwassers entscheidend verbessern. Das heute
noch gültige Landeswassergesetz geht im Wesentlichen auf eine Regelung aus dem Jahre 1977 zurück. Seit dieser Zeit wurde das LWG immer nur in Teilen verändert. Im Juni 2015 hatte das Kabinett Eckpunkte
des neuen Landeswassergesetzes beschlossen und eine umfangreiche
Verbändeanhörung gestartet. Nach dem Beschluss des Kabinetts wird
der Gesetzentwurf nun dem Landtag zugeleitet.
Einige der Änderungen und Verbesserungen im neuen Landeswassergesetz sind:
Landesweit hohes Niveau bei Trinkwasserversorgung sichern
Die Landesregierung will den Schutz der Wasservorkommen zur öffentlichen Trinkwasserversorgung verbessern und strebt deshalb landesweit
einheitliche Standards für Wasserschutzgebiete an. Hierdurch wird das
hohe Niveau der Trinkwasserversorgung gesichert und die Verfahren
vereinfacht. Darüber hinaus wird zum Schutz der Trinkwasserversorgung die Rohstoffgewinnung in Wasserschutzgebieten geregelt.
Seite 2 von 2
Schutz vor dem Eintrag von Pflanzenschutz und Nährstoffen
Die Gewässer werden durch Stoffeinträge aus der Landwirtschaft erheblich beeinträchtigt. Um unsere Flüsse vor weiteren Belastungen zu
schützen, wird im Ackerbau ein Fünf-Meter-Schutzstreifen mit einer
Übergangszeit ab 2022 eingeführt.
Gewässerkonzept
Die Kommunen und andere Träger wasserwirtschaftlicher Pflichten werden ihre koordinierten Maßnahmen, die ökologische Qualität ihrer Gewässer entscheidend zu verbessern, in Zukunft dokumentieren und mit
den Landesbehörden abstimmen. Damit steigt die Chance, das ehrgeizige gesetzliche ökologische Ziel zu erreichen, die NRW-Gewässer wieder in einen natürlichen oder naturnahen Zustand zu versetzen.
Abwasserentsorgung
Um den Betrieb der Abwasserkanalisation und deren Erhalt zu verbessern, wird die Landesregierung den Kommunen mehrere interkommunale Kooperationen ermöglichen. So sollen etwa benachbarte Gemeinden
eine gemeinsame Anstalt des öffentlichen Rechts errichten und dieser
bestimmte Aufgaben der Abwasserbeseitigung übertragen können.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte auch der Pressemitteilung
aus Juni 2015:
https://www.umwelt.nrw.de/pressebereich/pressemitteilung/news/201506-26-nrw-braucht-lebendige-gewaesser-kabinett-beschliesst-denentwurf-des-neuen-landeswassergesetzes/
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für
Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, Tanja
Albrecht, Telefon 0211 4566-748.
Dieser Pressetext ist auch über das Internet verfügbar unter der InternetAdresse der Landesregierung http://www.land.nrw