LIVE-Chat mit Angela Preuß, Geschäftsbereichsleiterin Standortpolitik International bei der IHK Schwerin Am 08. Dezember fand der letzte Live-Chat der „Familienbotschaft-MV“ im Jahr 2010 statt. Frau Angela Preuß von der IHK zu Schwerin stellte sich den Fragen der Familien und Unternehmen in MecklenburgVorpommern. Hier können Sie die Fragen und Antworten noch einmal nachlesen. Moderator: Liebe Chat-Besucherinnen und -Besucher, der Live-Chat mit unserer heutigen Chatpartnerin Frau Preuß ist nun gestartet. Sie können jetzt Ihre Fragen stellen. Ute Gröner: Hallo Frau Preuß, ich habe in der Zeitung von diesem Chat gelesen und hoffe, Sie können mir weiterhelfen. Ich möchte mein Unternehmen gern familienfreundlicher gestalten, weiß aber nicht genau, wie und wo ich anfangen soll. Gibt es da bestimmte Kriterien? Ich habe 14 Mitarbeiter, 11 davon sind Frauen(Pflegedienst). Bei uns kommt es häufiger vor, dass Einsätze kurzfristig umgeplant werden müssen, da Kinder oder Angehörige krank werden. Welche Möglichkeiten habe ich als Unternehmer, meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Kinderbetreuung zu unterstützen? Was gibt es denn noch für familienfreundliche Maßnahmen? Angela Preuß: Liebe Frau Gröner, ich freue mich, dass unsere 1. Frage am heutigen Tag von einer Unternehmerin kommt - das lässt hoffen! Aus unserer Sicht ist es besonders wichtig, dass sich auch die Wirtschaft Gedanken macht, wie man Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern entgegen kommen kann. Schließlich wird Familienfreundlichkeit für alle Beteiligten immer mehr zum Schlüssel des Erfolgs. Möglichkeiten, etwas für die Mitarbeiterinnen zu tun, gibt es viele. Ich bin davon überzeugt, dass es auch für kleine Unternehmen hier vielfältige Chancen gibt. Eine erste Idee wäre vielleicht, sich mit einer Kita oder auch einer Tagesmutti in Verbindung zu setzen, die auch kurzfristig unterstützen könnten. Denkbar wären z.B. auch Zuschüsse an die Mitarbeiter für die Kitas, die sich auch für Sie steuerlich auswirken. Und bei familienfreundlichen Maßnahmen sind kaum Grenzen gesetzt, wie wäre es z.B. am Kindergeburtstag bis zu einem bestimmten Alter zwei Stunden früher Feierabend machen zu dürfen? Kostet nicht wirklich Geld, trägt aber sicher zu einer entspannten Feier für die Kleinen bei! Ich wünsche Ihnen in jedem Fall nette Ideen, einige finden Sie sicher auch auf unseren Internetseiten (www.ihkzuschwerin.de). Schöne Weihnachtstage und herzliche Grüße ________________________________________________________________ Anka Hermann: Sehr geehrte Frau Preuß, meine Frage: Ich bin berufstätig und habe eine 3jährige Tochter. Mein Problem ist, dass die KITA punkt 17 Uhr ihre Türen schließt, ich allerdings an drei Tagen in der Woche bis 18 Uhr arbeiten muss. An wen kann ich mich wenden, um dieses Problem zu lösen? Vielen Dank. Angela Preuß: Sehr geehrte Frau Hermann, dieses Problem kann ich von hier aus nicht wirklich lösen. Zuerst wäre es wichtig zu erfahren, wer der Betreiber der Kita ist. Sicher kann Ihnen die Verwaltung hier weiterhelfen. Falls es eine städtische Kita ist, lohnt sich ein Gespräch mit der Verwaltung, vielleicht gibt es mehrere Interessenten, die sich eine längere Öffnungszeit der Einrichtung wünschen. Falls es ein Lokales Bündnis für Familie in Ihrem Ort gibt, wäre dies auch ein guter Ansprechpartner, um eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf voran zu bringen. In den vergangenen Jahren ist hier sehr viel passiert. Gern können wir auch direkt miteinander sprechen- per Telefon 0385 5103201 oder per E-Mail preuss schwerin.ihk.de. Sicher können wir Ihnen behilflich sein. Ihnen viel Erfolg und vielleicht bis bald ________________________________________________________________ Heiko Bernd: Sehr geehrte Frau Preuß, Wie können Unternehmen ihre Beschäftigten Familienangehörige pflegen müssen? MfG unterstützen, die kranke Angela Preuß: Sehr geehrter Herr Bernd, gegenwärtig ist bei diesem Thema zwar allerhand in Bewegung, aber es gibt noch nicht wirklich ganz klare Bedingungen. Wir gehen davon aus, dass das Thema angesichts der demografischen Entwicklung in unserem Land immer mehr in den Mittelpunkt rücken wird. Ich kann Ihnen nur empfehlen, mit Ihrem Chef/Ihrer Chefin zu sprechen und das Problem darzulegen. Vielleicht lassen sich flexible Arbeitszeiten vereinbaren oder auch - falls möglich - ein Teil der Arbeit nach Hause verlegen. Angesichts des immer größeren Fachkräftebedarfs in der Wirtschaft werden die Unternehmen zunehmend versuchen, Mitarbeiter zu unterstützen. Bitte haben Sie jedoch auch Verständnis, dass es gerade in kleinen Firmen schwierig sein wird, Mitarbeiter einfach freizustellen. Selbst unentgeltlich wird es nicht immer möglich sein, längere Freistellungen zu ermöglichen. Ich hoffe, das Sie eine Einigung mit der Firma erreichen können, vielleicht kann auch die regionale IHK behilflich sein. Alles Gute! ________________________________________________________________ C. Schmidt: Sehr geehrte Frau Preuß, ich engagiere mich in einem der 19 Lokalen Bündnisse für Familie in unserem Land und dort speziell in der Arbeitsgruppe "Vereinbarkeit von Familie und Beruf". Seit mehreren Jahren schon bemühen wir uns darum, die Unternehmer in unserer Region von den Vorteilen und Möglichkeiten familienfreundlicher Maßnahmen zu überzeugen. Leider sind unsere Erfolge sehr zäh. Trotz mehrerer Anschreiben und Unternehmerabende ist das Engagement der Betriebe sehr verhalten. Was können wir denn noch tun? Angela Preuß: Liebe (Frau?) Schmidt, erst einmal herzlichen Dank für Ihr Engagement. Auch ich weiß, wovon Sie sprechen! Es sind sicher dicke Bretter, die zu bohren sind! Manchmal habe ich allerdings auch das Gefühl, dass die Praxis schon weiter ist als die Theorie. Von vielen Unternehmen weiß ich, dass sie sich aktiv in die Thematik einbringen, allerdings nicht immer in der Öffentlichkeit. Ich glaube, gerade vor Weihnachten sieht man ganz deutlich, dass die Wirtschaft sich immer wieder einbringt - egal, ob mit Geld, Sachspenden oder auch Ideen. Meine Erfahrung: Es muss konkret werden! Unternehmen müssen sich vor allem um ihr Unternehmen und die damit verbundenen Arbeitsplätze kümmern, dann erst kann man den Kopf frei haben für andere Themen. Sicher haben Sie in der Region einen Unternehmer oder eine Unternehmerin, die auch andere mitreißen kann. Das bewährt sich eigentlich immer. Ansonsten kann ich nur empfehlen, dass Sie ganz konkrete Projekte angehen und den Unternehmensvertretern Vorschläge unterbreiten. Dafür sind die Arbeitsgruppen "Vereinbarkeit" ja da. Auch ein Ansprechpartner in der IHK ist sicher für Sie da, um der Kreativität etwas auf die Sprünge zu helfen... Toi, toi, toi und bitte nicht nachlassen! ________________________________________________________________ Inge Borchert: Sehr geehrte Frau Preuß, wer ist eigentlich in der Landesregierung verantwortlich für das Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familie? Ich finde, hier gibt es von der Politik noch viel zu tun, schließlich möchte unser Land ja das kinderfreundlichste Bundesland werden? Wie sehen Sie das? Angela Preuß: Sehr geehrte Frau Borchert, ich glaube, das Thema an einer Person oder einem Ministerium festmachen zu wollen, ist zu kurz gegriffen. Sicher haben wir ein Sozialministerium und eine Gleichstellungsbeauftragte, aber aus meiner Sicht trägt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus wie alle anderen genauso Verantwortung. Das kinderfreundlichste Bundesland werden zu wollen, ist sicher ein immenser Anspruch und wenn ich ehrlich bin, ist wohl eher der Weg das Ziel. Aber auch die längste Reise beginnt mit einem 1. Schritt, heißt es. Was also hindert uns, alle an einem Strang zu ziehen? Egal, ob es Rahmenbedingungen wie KitaBetreuung, flexible Arbeitszeiten in der Wirtschaft, ein Tourismusführer für Kinder oder andere Dinge sind: Hauptsache, ganz, ganz viele machen mit! Und da sind wir in Mecklenburg-Vorpommern glaube ich, ganz gut! Herzliche Grüße und schon mal schöne Weihnachtstage, bei denen man das Thema der Vereinbarkeit ja gut unter Beweis stellen kann. Alles Gute! ________________________________________________________________ Anne Karetzki: Hallo Frau Preuß, ich bin Mutter von einem Kind und wurde gerade aus diesem Grund bei einer Bewerbung abgelehnt. (Das wurde nochmals betont auf meine Nachfrage) Darf das so sein? Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich hier? Vielen Dank. Angela Preuß: Liebe Frau Karetzki, das darf natürlich nicht so ein! Eine Diskriminierung wegen eines Kindes (oder auch aus anderen Gründen) ist nicht zulässig. Nach dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG) dürfen potenzielle Arbeitgeber keine sachfremden Maßstäbe ansetzen, z.B. Behinderung, ethnische Zugehörigkeit. Verstöße dagegen können einen Schadensersatzanspruch auslösen. Zur Klärung dieses Anspruches und zur möglichen Geltendmachung sollte ein anwaltlicher Rat eingeholt werden. Ich drücke Ihnen die Daumen für eine weitere Bewerbung und bin davon überzeugt, dass auch Unternehmer lernen werden, auf die jeweiligen Bedingungen der Bewerber offensiv einzugehen. Ihnen und Ihrem Kind wünsche ich dennoch schöne Weihnachtstage und alles, alles Gute! ________________________________________________________________ Regine Schmitt: Sehr geehrte Frau Preuß, ich bin Mitarbeiterin einer Klinik. Wir möchten gern einen Betriebskindergarten einrichten, da es viele Mitarbeiterinnen mit kleineren Kindern gibt. Wissen Sie, ob es in M-V schon einen Betriebskindergarten in einem Gesundheitszentrum gibt und wie dieser finanziert wurde? Danke für die Antwort. Angela Preuß: Sehr geehrte Frau Schmitt, eine gute Idee, für die Mitarbeiterinnen etwas zu tun! Vielleicht können Sie die Erfahrungen nutzen, die die HELIOS Kliniken in Schwerin bereits gemacht haben. Hier gibt es die erste 24-Stunden-Kita unter dem Namen "Nidulus" auf dem Klinikgelände. Ihre Ansprechpartnerin dort wäre Frau Brinkmann, die Sie unter Telefon 0385 5203250 erreichen. Sie kann Ihnen sicher auch etwas zur Finanzierung sagen. Falls Sie Informationen zur Zulassung, zum Baurecht o.a. Rahmenbedingungen benötigen, sprechen Sie uns gern an (Tel. 0385 5103 210). Wir können Ihnen hier Informationsmaterial zuschicken. Viel Erfolg bei der Umsetzung Ihrer Idee. Vielleicht geben Sie uns mal eine Nachricht? Freundliche Grüße aus Schwerin ________________________________________________________________ A.Klatte: Sehr geehrte Frau Preuß, ich leite den Personalbereich eines größeren Unternehmens. Wir haben bereits einige familienfreundliche Maßnahmen umgesetzt, worüber sich unsere Mitarbeiterinnen auch sehr freuen. Ich bin der Meinung, dass die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die Bindung ans Unternehmen heutzutage eine besonders große Rolle spielt, wenn man attraktiv für Fachkräfte sein will. Was leistet eigentlich die IHK in dieser Hinsicht? Gibt es da bestimmte Projekte, Wettbewerbe oder Veranstaltungen? Angela Preuß: Sehr geehrter Herr oder sehr geehrte Frau Klatte, ich bin da ganz Ihrer Meinung! Schön, dass Sie sich dem Thema bereits offensiv gestellt haben. Da ich nicht weiß, von wo aus Sie sich melden, kann ich Ihnen nur mitteilen, dass zwischenzeitlich in allen IHKs deutschlandweit Ansprechpartner für das Thema "Vereinbarkeit von Familie und Beruf" agieren. In der Regel leiten wir auch oft lokale Arbeitsgruppen "Wirtschaft". Wir versuchen, immer mehr Unternehmensvertreter "ins Boot" zu holen, gerade unter dem von Ihnen bereits angesprochenen Aspekt der Fachkräftesicherung. Die Projekte und Programme der IHKs sind vielfältig. Bei der Schweriner IHK wurde z.B. das Aktionsprogramm Vereinbarkeit des Landes MecklenburgVorpommern gestartet. Im kommenden Januar planen wir zwei Veranstaltungen. Bitte werfen Sie einen Blick in den Veranstaltungskalender unseres Hauses, der demnächst für das 1. Halbjahr 2011 erscheint und auch online (www.ihkzuschwerin.de) zugänglich ist. Gern können wir auch eine persönlichen Termin für ein Gespräch vereinbaren. Sie erreichen mich unter Telefon 0385 5103201. Ich würde mich freuen, von Ihnen zu hören. Schöne Grüße bis dahin __________________________________________________________ Hanna Dabel: Hallo Frau Preuß, ich möchte mal fragen, ob es eigentlich ein Recht auf Teilzeit gibt? Ich würde gern in Teilzeit arbeiten, aber mein Chef ist dagegen. Für meinen Sohn wäre das aber besser, dann braucht er nicht so lange in der Krippe bleiben und ich hätte mehr Zeit für ihn. Ich bin allein erziehend. Vielen Dank und frohe Weihnachten Angela Preuß: Sehr geehrte Frau Dabel, im Internet (bundesrecht.juris.de/tzbgf/) finden Sie das Teilzeit- und Befristungsgesetz. Hier ist geregelt, wann es einen Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit gibt. Grundsätzlich dürfen diesem Wunsch betriebliche Gründe nicht entgegen stehen. Betriebliche Gründe können z.B. sein: wesentliche Beeinträchtigung der Organisation der Arbeit, Arbeitsabläufe, Finanzen. Vielleicht versuchen Sie doch noch einmal, mit Ihrem Chef zu sprechen. Je nach Größe des Unternehmens gibt es evtl. auch einen Betriebsrat, der die Lage in Ihrem Unternehmen besser beurteilen kann als es von hier aus möglich ist. Ihnen und Ihrem Sohn die besten Wünsche! ________________________________________________________________ Moderator: Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Chat-Besucherinnen und -besucher, der Chat ist hiermit beendet, vielen Dank für Ihre Fragen. Ebenso vielen Dank an Frau Preuß für die Beantwortung der Fragen und die Zeit, die sie hierfür zur Verfügung stellen konnte. **************************************************************** Familienbotschaft-MV c/o Rügen tut gut e.V. Bahnhofstraße 44 18528 Bergen/Rg. Tel.: 03838 - 31 50 120 Fax: 03838 - 31 50 121 E-Mail: [email protected] Web: www.familienbotschaft-mv.de
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