Nützliche Informationen

Nützliche Informationen
Kreuzfahrten November 2015 bis April 2017
Nützliche
Informationen
Wissenswertes vor
der Abreise
BUCHUNG UND
ERFORDERLICHE ANGABEN
Bitten Sie bei der Buchung der Reise im Reisebüro darum, dass
die Buchung über das CostaClick.net-System vorgenommen wird: Auf diese
Weise können Sie gemeinsam mit Ihrem Berater in Echtzeit den besten verfügbaren Preis, das Video zum ausgewählten Kabinentyp und die ­genaue
Lage der Kabine auf Deck sehen. So treffen Sie gewiss die beste Wahl.
In Einhaltung der internationalen Vorschriften und um Ihnen eine rundum sorgenfreie Kreuzfahrt zu ermöglichen, möchten wir daran erinnern,
dass es erforderlich ist, dass Sie im Reisebüro stets die folgenden Daten
über sich und die Personen, die mit Ihnen gemeinsam reisen, angeben.
Diese Angaben sind nicht nur für den Abschluss der Buchung seitens
Costa unabdingbar, sondern auch nützlich, um Ihnen weitere Serviceleistungen zu bieten:
• Vor- und Zuname laut Pass
• Geburtsdatum und -ort, Nationalität, Geschlecht m/w
• Wohnanschrift (Straße und Hausnummer, PLZ, Wohnort, Bundesland/
Kanton, Staat)
• E-Mail-Adresse und Telefonnummer des Kunden
• je nach Route erforderliches Ausweisdokument
(Nummer, Ausstellungsdatum und -ort, Ablaufdatum)
• Vor- und Familienname sowie Telefonnummer eines Familienmitglieds
oder Freundes, den Costa ggf. während der Kreuzfahrt kontaktieren kann.
• CostaClub-Zugehörigkeit, damit Sie die Ihnen gegebenenfalls zustehenden Rabatte nutzen können
Bitte beachten: Passdatenpflicht Dubai bzw. Port Everglades. Laut
­Vorgabe unserer Airline-Partner ist es für Abfahrten ab/bis Dubai und
Port Everglades zwingend erforderlich, unverzüglich nach Buchung die
Passdaten einzupflegen. Diese können via CostaClick, Toma oder auf
­unserer Homepage www.costakreuzfahrten.de über den Web-Check-in
eingetragen werden.
c
Informationen zu Fluggesellschaften, die mit Costa zusammenarbeiten
Fluggesellschaft, Flugnummer, Uhrzeiten und Zwischenstopps werden
Ihnen ab Kenntnis, jedoch spätestens 3 Monate vor Abfahrt, mitgeteilt.
Wenn die Buchung in den letzten 3 Monaten vor der Abreise erfolgt, werden
Ihnen diese Informationen innerhalb von 3 Arbeitstagen nach erfolgter
Buchung mitgeteilt.
Nachfolgend finden Sie eine Liste der Flug- und Beförderungsgesell­schaften,
die mit Costa Kreuzfahrten zusammenarbeiten:
• Mittelmeer: Alitalia, Neos Air
• Nordeuropa: Alitalia, Neos, SAS, KLM, Lufthansa, Swiss, Germanwings
• Orient: Lufthansa, Air France, Singapore Airlines, Cathay Pacific
• Karibik: Alitalia, Neos, American Airlines, Iberia, British Airways
•Dubai und Vereinigte Arabische Emirate: Alitalia, Neos, Emirates, Turkish
Airlines, Qatar Airways
• Südamerika: Alitalia, TAM, Iberia, Air Europa, British Airways
• Weltreise: Iberia, Cathay Pacific, Air France, Lufthansa, Singapore Airlines
Gäste mit besonderen Bedürfnissen
Costa Kreuzfahrten ist speziell um das Wohl der Gäste bemüht, die aufgrund von Geh- und Sehbehinderungen oder anderen Einschränkungen besondere Bedürfnisse haben. Es wird von den internationalen Bestimmungen
verlangt, dass das Unternehmen Kenntnis von der eventuellen „Notwendigkeit persönlicher Assistenz im Notfall“ (Rollstuhl u. dgl.) der Gäste hat, damit
es die entsprechenden Vorbereitungen treffen kann. Diese Informationen
müssen zum Zeitpunkt der Buchung über das Reisebüro angegeben oder
Costa direkt nach dem Check-in mitgeteilt werden. Wir empfehlen Gästen
mit Behinderungen, die besondere Assistenz und/oder medizinische
­Hilfsmittel benötigen, in Begleitung zu reisen und bei der Buchung im
Reisebüro oder direkt bei Costa Kreuzfahrten die Art des Hilfsmittels
­
(z. B. Rollstuhl) anzugeben. Bitte stimmen Sie sich auch mit Ihrer Airline ab.
Wenn für den Gast aufgrund seiner Behinderung eine Begleitperson erforderlich ist, freuen wir uns, diese Begleitperson in Bezug auf den reinen
Kreuzfahrtpreis gratis an Bord aufnehmen zu können; die Begleitperson
muss dann mit dem betreffenden Gast in einer Kabine reisen. Zur Inanspruchnahme dieses Angebots ist es erforderlich, Costa Kreuzfahrten bei
der Buchung über die besonderen Bedürfnisse des Gasts zu informieren.Die
entsprechenden Unterlagen müssen innerhalb von 3 Arbeitstagen nach der
Bestätigung bei Costa Kreuzfahrten eingehen. Gäste mit Begleitperson erhalten barrierefrei ausgestattete Kabinen. Die kostenlose Begleitmöglichkeit
für die Begleitperson wird so lange garantiert, wie barrierefreie Kabinen zur
Verfügung stehen; sie ist nicht mit dem Familien-Spezialangebot kombinierbar. Bei Buchungen mit drei/vier erwachsenen Gästen gilt die kostenlose
Reisemöglichkeit für die Begleitperson für das 3. oder 4. Bett, während im
Fall von Familien-Spezialangeboten für das 3. oder 4. Bett ein Aufschlag von
50 % des Normalpreises für Erwachsene berechnet wird. Im Falle einer
Doppelbettkabine, die von einem Erwachsenen und einem zu 50 % zahlenden minderjährigen Kind belegt wird (Tarif „Single mit Kind“), wird die Unentgeltlichkeit aufgrund des anteiligen Betrags des Minderjährigen berechnet. Wir weisen darauf hin, dass sich in einigen Häfen der Landgang für
Gäste mit eingeschränkter Mobilität als schwierig erweisen könnte, vor allem wenn die Ausschiffung in Beibooten erfolgt. Unsere Schiffe verfügen
über einige barrierefreie Kabinen, die auf den Schiffsplänen mit dem Buchstaben „H“ gekennzeichnet sind. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage im Bereich www.costakreuzfahrten.de/faq.
Besondere Bedürfnisse bei der Fluganreise
Bitte machen Sie auf eventuelle besondere Bedürfnisse und Wünsche hinsichtlich der Fluganreise bereits bei der Buchung aufmerksam.
Costa Kreuzfahrten ist bemüht, den Anforderungen nachzukommen, kann
dies aber nicht garantieren. Weitere Informationen finden Sie auf unserer
Internetseite.
Minderjährige
Bitte denken Sie daran, dass Kinder unter 18 Jahren nicht ohne Begleitung
an Bord unserer Schiffe reisen dürfen. Aus Sicherheitsgründen dürfen Babys
erst ab dem 6. Lebensmonat an Bord. Diese Begrenzung erhöht sich auf
12 Monate, wenn es sich um Transatlantikkreuzfahrten, Weltreisen und
Kreuzfahrten mit einer Dauer von 15 Nächten oder mehr handelt, ebenso
wie bei jeglicher Reiseroute, bei der aufgrund ihrer spezifischen Merkmale
der hundertprozentige Schutz der Gesundheit unserer kleinen Gäste nicht
garantiert werden kann.
Schwangerschaft
Aus Sicherheitsgründen und bedingt durch die eingeschränkte medi­
zinische Versorgung an Bord der Schiffe von Costa ist die Beförderung
von werdenden Müttern, die sich bei Reiseende in der 24. Schwangerschaftswoche oder darüber hinaus befinden, an Bord nicht möglich (siehe
Art. 12 der „Allgemeinen Reisebedingungen“). Aus Sicherheitsgründen
sind schwangere Reisende bei Antritt der Kreuzfahrt verpflichtet, durch
Vorlage eines ärztlichen Attestes (in Englisch), das nicht älter als eine
Woche sein darf, nachzuweisen, dass gegen die Teilnahme an der Reise
keine medizinischen Bedenken bestehen, und dass insbesondere keine
Risikoschwangerschaft vorliegt. Aus dem Attest muss sich darüber hinaus
die Schwangerschaftswoche ergeben.
c
INDIVIDUELLE GESTALTUNG
IHRER KREUZFAHRT
Durch die Eingabe Ihres Vor- und Familiennamens sowie Ihrer
Buchungsnummer können Sie unter www.costakreuzfahrten.de/meine­
kreuzfahrt eine Übersicht über die Kreuzfahrt und viele andere Informationen, die Sie für eine perfekte Reisevorbereitung benötigen könnten, abrufen
und ausdrucken. Außerdem können Sie hier Ihre Kreuzfahrt individuell gestalten, indem Sie im Voraus mit Ihrer Kreditkarte zum Beispiel Landausflüge oder Getränkepakete kaufen. Auf diese Weise kommen Sie nicht nur in
den Genuss von noch mehr Vorteilen und günstigeren Angeboten als an
Bord, sondern Sie sichern sich auch – insbesondere bei den Landausflügen
– einen garantierten Preis und laufen nicht Gefahr, bei den Ausflügen, die
Sie gern unternehmen möchten, keinen Platz mehr zu bekommen.
Die individuelle Online-Gestaltung Ihrer Kreuzfahrt kann bis zu dem Datum
erfolgen, das Ihnen vom System nach Eingabe der erforderlichen Daten angezeigt wird (je nach Route 5 bis 10 Tage vor Abfahrt des Schiffs).
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WEB-CHECK-IN
Ab dem Buchungstag können Sie alle für die Abreise erforderlichen Daten schnell und einfach anfordern indem Sie folgendermaßen vorgehen:
1)Loggen Sie sich mit Ihrer Buchungsnummer oder aber der Kabinennummer, dem Abfahrtsdatum und dem Namen des Schiffs auf www.costa­
kreuzfahrten.de/check-in ein.
2)Füllen Sie mindestens 30 Tage vor Abreise das Online-Einschiffungs­
formular aus, indem Sie die persönlichen Daten und Ausweispapiere a­ ller
Gäste, die eingeschifft werden sollen, eintragen. Dies sind im Besonderen
- Geburtsort und -datum,
- genaue Angaben des Dokuments,
- Vor- und Familienname sowie Telefonnummer eines Familienmitglieds
oder Freundes, den Costa ggf. während der Kreuzfahrt kontaktieren kann.
3)Drucken Sie sich das Formular aus, und bringen Sie es mit – auf diese
Weise wird die Einschiffung noch einfacher.
INFORMATIONEN UND SERVICE • 2
PAPIERE
Reisedokumente
Die folgenden Reiseunterlagen erhalten Sie in elektronischer
Form über Ihr Reisebüro, sofern Sie diese bei der Buchung angegeben
haben:
• Kreuzfahrtticket
• Einschiffungsformular
• Gepäckanhänger
• Flugtickets und/oder Zugfahrkarten (sofern vorgesehen)
• Übersicht bereits gebuchter Serviceleistungen
In Ihren Reiseunterlagen finden Sie auch Informationen über erforderliche Dokumente und Visa, Angaben zur Ein- und Ausschiffung und die
Notfallnummern. Die Übersendung der Reiseunterlagen erfolgt – nach
Eingang der Zahlung für die Buchung bei Costa Kreuzfahrten und nach
Eingabe der erforderlichen Daten über den Web-Check-in oder über Ihr
Reisebüro – ab drei Wochen vor der Abfahrt. Wegen weiterer Informationen zu den Modalitäten und Zeiten der Übersendung der Reiseunterlagen bitten wir Sie, sich an Ihr Reisebüro zu wenden. Außerdem können
Sie, indem Sie sich mit Ihrem Vor- und Familiennamen und der Buchungsnummer unter www.costakreuzfahrten.de/meinekreuzfahrt einloggen, in
Ihren persönlichen Bereich gehen, wo Sie Folgendes finden:
• Angaben zur Buchung
• elektronisches Kreuzfahrtticket (wenn die Kreuzfahrt vollständig bezahlt
wurde)
• gebuchte oder gekaufte Serviceleistungen
Pässe und Visa
Allgemeine Hinweise
Für alle Reisen, bei denen nicht ausschließlich Häfen in der EU sowie in
Norwegen und Island angelaufen werden, benötigt jeder Reisende einen
nach Reiseende noch mindestens 6 Monate gültigen Reisepass. Kinder bis
zum vollendeten 16. Lebensjahr (auch unter 10 Jahren) benötigen einen
Kinderreisepass mit Lichtbild, der noch mindestens 6 Monate nach Reiseende gültig ist. In einigen Ländern wird jedoch auch für Kinder ein
normaler Reisepass als Einreisedokument gefordert. Daneben wird in vielen Ländern auch ein noch gültiger Kinderausweis mit Lichtbild und dem
Vermerk „Nationalität deutsch“ als ausreichend anerkannt. Werden ausschließlich Häfen in der EU sowie in Norwegen und Island angelaufen, so
ist für deutsche Staatsbürger auch ein Personalausweis ausreichend, der
noch 1 Monat über das jeweilige Reiseende hinaus gültig ist. Aufgrund
der oft nicht einheitlichen Praxis bei der Einreise und der zum Teil auch
kurzfristigen Änderungen empfehlen wir dringend, sich noch einmal
rechtzeitig vor Reisebeginn über die dann aktuellen Einreisebestimmungen, insbesondere auch die für Kinder, zu informieren. Hierfür stehen Ihnen u. a. die Seiten des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de)
zur Verfügung.
Die Hinweise zu den Einreisebestimmungen gelten für Gäste mit deutscher Staatsbürgerschaft, bei denen keine besonderen Verhältnisse gegeben sind (z. B. doppelte Staatsbürgerschaft oder Erstwohnsitz im Ausland). Deutsche Staatsbürger, bei denen besondere Verhältnisse gegeben
sind, sowie Angehörige anderer Nationen erkundigen sich bitte rechtzeitig über die für sie geltenden Einreisebestimmungen bei dem für sie jeweils zuständigen Konsulat.
Wir bitten zu berücksichtigen, dass eine Einreise ohne ein ausreichendes
und gültiges Reisedokument zu erheblichen Kosten für den jeweiligen
Reisenden führen kann. Bitte prüfen Sie vor der Abreise, ob Sie im Besitz
der für die ausgewählte Kreuzfahrt erforderlichen Ausweispapiere sind
und kontrollieren Sie deren Ablaufdatum. Sollte ein Passagier nicht im
Besitz gültiger Ausweispapiere sein, so kann er nicht an Bord gehen, und
ihm steht keine Erstattung des Kreuzfahrtpreises zu.
Touristenvisa
Bitte beachten Sie, dass alle Gäste, unabhängig von ihrer Nationalität,
selbst dafür verantwortlich sind, vor der Abreise aus Deutschland bei
ihren Botschaften/Konsulaten die einzelnen Visa für die bereisten Länder zu beantragen. Die Gäste müssen außerdem bei der Buchung und
bei kurz bevorstehender Abreise kontrollieren, ob weitere Visa nötig
sind oder es Änderungen gegenüber den Anmerkungen, die in diesem
Katalog zu finden sind, gegeben hat. Costa Kreuzfahrten übernimmt
keinerlei Verantwortung, falls die Gäste nicht im Besitz der erforderlichen Visa sind.
Anmerkung
Pässe können zum Zweck der Vorlage bei den diversen Hafenbehörden
vom Costa Personal bei der Einschiffung eingezogen und für die gesamte
Dauer der Kreuzfahrt einbehalten werden. Falls ein Gast seinen Pass
benö­tigen sollte, kann er ihn sich vorübergehend aushändigen lassen.
Zusätzlich zu den vorgenannten Reisedokumenten benötigen deutsche
Staatsbürger für die meisten der in diesem Katalog genannten Zielgebiete kein gesondertes Visum. Bitte beachten Sie die nachfolgend aufgeführten Ausnahmen oder Besonderheiten bezüglich Pass- und Visabestimmungen einzelner Zielgebiete.
Besondere Hinweise für Kinder und Minderjährige
Seit dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit
müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland
über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber
bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig. Das Bundesinnenministerium empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder
bei ihrer zuständigen Passbehörde zu beantragen. Als Reisedokumente
für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und – je nach Reiseziel –
Personalausweise zur Verfügung. Bitte prüfen Sie vor Ihrer Abreise im
Reisebüro, bei den zuständigen Botschaften und Konsulaten oder beim
Auswärtigen Amt (Kontaktdaten: www.auswaertiges-amt.de), welche
Ausweispapiere/Visa Ihr Kind für die angelaufenen Häfen (Länder) der
Kreuzfahrt benötigt. Für Kreuzfahrten ab/bis oder mit Zwischenstopp in
den USA benötigen Kinder (auch Babys) einen eigenen maschinenlesbaren Reisepass (lesen Sie hierzu bitte den Abschnitt USA auf Seite 5).
Wichtig: Falls ein Kind nicht mit seinen Eltern oder nur mit einem Sorgeberechtigten reist, muss das Kind eine schriftliche Einverständniserklärung des/der nicht mitreisenden Sorgeberechtigten mit sich führen. Diese
sollte mindestens in englischer Sprache verfasst und vom entsprechenden Konsulat des Reiselandes amtlich beglaubigt sein. Gegebenenfalls
muss die Einverständniserklärung in einer weiteren Sprache (z. B. in der
Landessprache des Reiselandes) verfasst und beglaubigt werden. Bitte
informieren Sie sich hierüber rechtzeitig auf www.auswärtiges-amt.de
und oder bei den zuständigen Konsulaten/Botschaften.
Einreisebestimmungen (Pass-/Visabestimmungen)
Besonderer Hinweis zu bestehenden Teilreisewarnungen:
Bitte beachten Sie, dass zum Zeitpunkt der Drucklegung dieses Dokuments Teilreisewarnung des Auswärtigen Amtes für Ägypten, Israel und
Japan bestehen (weitere Informationen hierzu erhalten Sie direkt beim
Auswärtigen Amt oder auf dessen Homepage www.auswaertiges-amt.de).
Australien
Es ist ein Reisepass erforderlich, der mindestens bis sechs Monate nach
Ende des geplanten Aufenthalts gültig ist. Es wird ein Einreisevisum benötigt, das der Reisende selbst vor Reiseantritt bei den zuständigen Behörden
oder unter www.immi.gov.au in elektronischer Form beantragen muss.
Ägypten
Gäste, die sich im Transitbereich befinden, benötigen einen gültigen Personalausweis, der noch mindestens 6 Monate nach Rückkehr in Deutschland gültig ist, sowie ein separates Passbild. Sonderregelungen für Ägypten: Für alle Kreuzfahrten, die durch Ägypten führen, erinnern wir daran,
dass die ägyptischen Behörden Reisenden keine Einreise gewähren, die
im Besitz des elektronischen Reisepasses mit Verlängerungsschein oder
eines Reisepasses aus Papier sind, der durch einen entsprechenden Stempel verlängert wurde. Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind
seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes
Ausweisdokument.
Argentinien
Bei einem Aufenthalt unter 90 Tage ist kein Visum erforderlich. Minderjährige, die ohne oder mit nur einem Sorgeberechtigten reisen, müssen
eine Bescheinigung über die Einwilligung der nicht mitreisenden Sorgeberechtigten mit sich führen. Auch für den Fall, dass nur eine Person die
Sorgeberechtigung innehat (z. B. bei Verwitweten), muss hierüber eine
Bescheinigung mitgeführt werden. Reist der Minderjährige allein oder in
Begleitung volljähriger Dritter, so müssen die Bescheinigungen Namen,
Anschrift und Ausweis- oder Passnummer des Begleiters und/oder der
Empfangsperson am Zielort enthalten. Kinder unter 6 Jahren werden bei
Ein- und Ausreise in das Register der argentinischen Einwanderungs­
behörden eingetragen. Bitte wenden Sie sich vorab zur Beglaubigung an
das argentinische Konsulat (http://www.embajada-argentina.de). Fehlt
eine solche Bescheinigung, kann die Einreise verweigert werden.
Bahamas
Es ist ein Reisepass erforderlich, der noch mindestens 6 Monate nach
Rückkehr in Deutschland gültig ist. Jedes Kind benötigt ein eigenes
­Ausweisdokument.
Belize
Es ist ein Reisepass erforderlich, der noch mindestens 6 Monate nach
Rückkehr in Deutschland gültig ist. Kindereinträge im Reisepass eines
­Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument. Für Minderjährige, die nur mit einem
Elternteil reisen, muss eine notariell bestätigte Genehmigungserklärung
des anderen Elternteils mit Übersetzung in die englische Sprache mit­
geführt werden. Sollte der mit dem Minderjährigen reisende Elternteil
das alleinige elterliche Sorgerecht haben, muss das entsprechende
­Dokument mit Übersetzung in die englische Sprache mitgeführt werden.
Brasilien
Es ist ein Reisepass erforderlich, der noch mindestens 6 Monate nach
Rückkehr in Deutschland gültig ist. Kindereinträge im Reisepass eines
Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument. Kein Visum erforderlich bei einem
Aufenthalt unter drei Monate, aber alle Reisenden müssen eine Ein- und
Ausreisekarte ausfüllen, die normalerweise an Bord der Flugzeuge /
Schiffe / Busse kurz vor Ankunft in Brasilien ausgeteilt wird. Sie kann
auch schon vorher von der Seite der brasilianischen Bundespolizei
(www.dpf.gov.br) heruntergeladen werden.
Die ausgefüllte und abgestempelte Einreisekarte muss bei der Ausreise
wieder vorgelegt werden.
INFORMATIONEN UND SERVICE • 3
Chile
Es ist ein Reisepass erforderlich, der noch mindestens 6 Monate nach
Rückkehr in Deutschland gültig ist. Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt
ein eigenes Ausweisdokument.
Für Reisen mit minderjährigen Kindern gelten in Chile besonders strikte
Vorschriften, siehe www.bcn.cl. Auch wenn diese grundsätzlich nur für
in Chile lebende Kinder gelten, kommt es des Öfteren auch zu erheblichen Problemen für Touristen. Die chilenischen Vorschriften besagen,
dass bei Ein- und Ausreise aus Chile für allein oder nur mit einem Elternteil reisende minderjährige Kinder eine von einem chilenischen Notar
oder einer chilenischen Auslandsvertretung beglaubigte Reisegenehmigung mitgeführt werden muss, die von dem/den nicht mitreisenden
­Elternteil(-en) erteilt wird. Zur Erteilung der Reisegenehmigung muss
neben den gültigen Ausweisdokumenten von Eltern und Kind auch die
Geburtsurkunde vorgelegt werden. Nach Einreise in Chile muss die bei
einer chilenischen Auslandsvertretung unterzeichnete Reisegenehmigung vom chilenischen Außenministerium legalisiert werden. Wir folgen
daher der Empfehlung des Auswärtigen Amtes und raten dazu, bei
Reisen mit minderjährigen Kindern sicherheitshalber auch eine
­
­Geburtsurkunde (Original oder beglaubigte Kopie) mitzuführen. Bei
­Fragen wenden Sie sich bitte an eine der chilenischen Auslandsvertretungen in Deutschland.
China/Shanghai
Es ist ein Reisepass erforderlich, der noch mindestens 6 Monate nach
Rückkehr in Deutschland gültig ist. Für China wird ein Visum benötigt,
das vom Reisenden selbst zwingend vor der Reise bei der zuständigen
chinesischen Auslandsvertretung bzw. bei einem der „Visa Application
Service Center“ (http://www.visaforchina.org/) eingeholt werden muss.
Dominikanische Republik
Es ist ein Reisepass erforderlich, der bei Einreise noch eine Gültigkeit von
mindestens 6 Monaten umfassen muss. Kindereinträge im Reisepass
­eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind
benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Gästen, die ihre Kreuzfahrt in der Dominikanischen Republik beginnen
und/oder beenden, entstehen Kosten für Touristenkarte und Steuern
in Höhe von insgesamt USD 60 p. P. (USD 10 für die Touristenkarte bei
Ankunft am Flughafen, USD 20 Ausreisesteuer im Hafen vor der Einschiffung, USD 10 für die Touristenkarte bei Ankunft in La Romana
zum Kreuzfahrtende und USD 20 Ausreisesteuer am Flughafen). Bei
manchen Fluggesellschaften sind die Kosten für die Touristenkarte bei
Einreise ins Land und die Ausreisesteuer bei Rückflug am Flughafen
bereits in den Flugpreisen inbegriffen. Ist das der Fall, fallen lediglich
die Ausreisesteuer vor Einschiffung im Hafen in Höhe von USD 20 und
die Kosten für die Touristenkarte bei Ankunft in La Romana am Ende
der Kreuzfahrt in Höhe von USD 10 an. Die Kosten werden dem Bordkonto belastet. Kosten gemäß Stand bei Drucklegung, Änderungen
vorbehalten. Nicht gültig für Kreuzfahrten ab/bis Santo Domingo,
wenn die Flugan- und -abreise über Costa Kreuzfahrten gebucht wurde.
Dubai und Emirate
Es ist ein Reisepass erforderlich, der noch mindestens 6 Monate nach
Ankunft gültig ist. Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit
dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes
­Ausweisdokument.
Für die Einreise ist ein Visum erforderlich. Deutsche Staatsbürger erhalten bei Ankunft ein kostenloses Visum.
Indien
Es ist ein Reisepass erforderlich, der noch mindestens 6 Monate nach Rückkehr in Deutschland gültig ist. Kindereinträge im Reisepass eines E­ lternteils
sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes
Ausweisdokument. Es wird ein Einreisevisum benötigt, das vom Reisenden
selbst vor Reiseantritt bei den zuständigen Behörden beantragt werden muss.
Bitte beantragen Sie ein Visum, das Ihnen die mehrfache Einreise erlaubt.
Island
Kinder unter 12 Jahren benötigen einen Kinderreisepass mit Foto, Kinder
über zwölf Jahren einen Reisepass. Die Pässe müssen jeweils noch
­mindestens sechs Monate nach Reiseende gültig sein.
Israel
Bitte beachten Sie, dass deutsche Staatsangehörige, die vor dem 1. Januar
1928 geboren sind, ein Visum für die Einreise nach Israel benötigen.
­Gästen, die Stempel eines arabischen Landes in ihrem Reisepass haben,
kann die Einreise verweigert werden. Die Entscheidung darüber liegt vor
Ort beim israelischen Grenzpersonal.
Japan
Es ist ein Reisepass erforderlich, der noch mindestens 6 Monate nach
Rückkehr in Deutschland gültig ist. Kindereinträge im Reisepass eines
Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument. Die Einreise nach Japan mit einem
Reisedokument, das deutschen Behörden bereits einmal als verloren oder
gestohlen gemeldet worden ist, kann zu erheblichen Schwierig­keiten bei
der Einreise nach Japan bis hin zur Zurückweisung an der Grenze führen.
Jordanien
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012
nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Hinweise für die Einreise von Minderjährigen: Kinder dürfen nur in
­Begleitung eines Sorgeberechtigten/Erwachsenen reisen! Wir empfehlen,
dass die Minderjährigen eine Genehmigung des zurückgebliebenen
­Sorgeberechtigten bei sich führen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig
vor Reisebeginn bei der Botschaft.
Madagaskar
Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig
sein. Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012
nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument. Für
die Einreise ist ein Visum erforderlich. Deutsche Staatsbürger erhalten bei
Ankunft ein kostenloses Visum.
Malaysia
Es ist ein Reisepass erforderlich, der noch mindestens 6 Monate nach
Ankunft in Malaysia gültig ist. Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein
eigenes Ausweisdokument. Achten Sie darüber hinaus auf die Verfügbarkeit von freien Seiten.
Malediven
Es ist ein Reisepass erforderlich, der noch mindestens 6 Monate nach
Rückkehr in Deutschland gültig ist. Kindereinträge im Reisepass eines
­Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Marokko
Es ist ein Reisepass erforderlich, der noch mindestens 6 Monate nach
Rückkehr in Deutschland gültig ist. Kindereinträge im Reisepass eines
­Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Mauritius
Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig
sein. Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem
26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument. Für Deutsche besteht für die Einreise Pass- und Visumzwang.
Touristenvisa bis zu 30 Tagen werden bei der Einreise in die Malediven
erteilt. Bitte wenden Sie sich vorab an die zuständigen Behörden.
Mexiko
Es ist ein Reisepass erforderlich, der grundsätzlich noch sechs Monate
über das Reiseende hinaus gültig sein muss, mindestens bis zum Ende
des geplanten Aufenthaltes. Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein
eigenes Ausweisdokument. Minderjährige, die alleine oder nur in Begleitung eines Elternteils einreisen, müssen keine Erlaubnis der nicht mit­
reisenden Eltern und/oder -teile mitführen; es wird dennoch empfohlen,
eine formlose Genehmigung auszustellen und Kopien der Pässe der
­Eltern bei Einreise/Ausreise bei sich zu führen. Die Erklärung muss in
Englisch, gegebenenfalls in Spanisch verfasst werden. Informieren Sie
sich hierzu bitte rechtzeitig beim mexikanischen Konsulat bzw. Botschaft.
Montenegro
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012
nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Costa kümmert sich um die erforderlichen Formalitäten zum Erhalt der
Einreiseerlaubnis für Touristen.
Mosambik
Es ist ein Reisepass erforderlich, der noch mindestens 6 Monate nach Rückkehr in Deutschland gültig ist. Es wird empfohlen, Kindern ab 6 Jahren einen Reisepass ausstellen zu lassen, da es in Einzelfällen zu Schwierig­keiten
mit den Einwanderungsbehörden gekommen ist. Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr g­ ültig. Jedes
Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument. Für die Einreise ist ein Visum
erforderlich. Costa kümmert sich um die erforderlichen ­Formalitäten zum
Erhalt des Visums. Dieses wird vor Ort gegen eine Gebühr p. P. von USD 25
ausgestellt. Die Kosten werden dem Bordkonto belastet.
Oman
Es ist ein Reisepass erforderlich, der noch mindestens 6 Monate nach
Rückkehr in Deutschland gültig ist. Kindereinträge im Reisepass eines
­Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Bei Ankunft erhält jeder Gast eine Landing-ID-Card, die nach dem Aufenthalt zurückgegeben werden muss. Ein Einreisevisum muss bei Ankunft erworben werden. Die Kosten werden dem Bordkonto belastet.
Russische Föderation
Es ist ein Reisepass erforderlich, der noch bis mindestens 6 Monate nach
Reiseende gültig ist. Zudem besteht eine Visumspflicht. Gäste, die an
­einem von Costa organisierten Landausflug teilnehmen, erhalten ein
­Kollektivvisum. Die Kosten hierfür sind im Ausflugspreis inbegriffen.
­Gäste, die individuell von Bord gehen, benötigen ein Visum, das vom
­Reisenden selbst vor Reiseantritt bei den zuständigen Behörden beantragt werden muss. Das benötigte Einladungsschreiben wird auf Anfrage
von Costa Kreuzfahrten organisiert.
Seychellen
Reisepässe müssen bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig
sein und noch über mindestens zwei freie Seiten verfügen.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012
nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument. Für
die Einreise ist eine Aufenthaltserlaubnis erforderlich. Deutsche Staatsbürger erhalten diese kostenlos bei Ankunft.
INFORMATIONEN UND SERVICE • 4
Singapur
Es ist ein Reisepass erforderlich, der noch mindestens 6 Monate nach
Ankunft gültig ist. Bitte achten Sie auf die Verfügbarkeit von freien
Seiten. Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem
­
26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument. Deutsche erhalten bei Einreise eine Aufenthaltsgenehmigung
für bis zu 90 Tage.
Sri Lanka
Es ist ein Reisepass erforderlich, der noch mindestens 6 Monate nach
Rückkehr in Deutschland gültig ist. Kindereinträge im Reisepass eines
­Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument. Wenn der Aufenthalt weniger als
48 Stunden beträgt, wird kein Visum benötigt (Transit).
Thailand
Es ist ein Reisepass erforderlich, der noch mindestens 6 Monate nach
Ankunft gültig ist. Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit
dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument. Für touristische Aufenthalte in Thailand ist für deutsche
Staatsangehörige grundsätzlich kein vor der Einreise einzuholendes
­Visum erforderlich.
Trinidad und Tobago
Es ist ein Reisepass erforderlich, der noch mindestens 6 Monate nach
Rückkehr in Deutschland gültig ist. Kindereinträge im Reisepass eines
­Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Turks- und Caicosinseln
Es ist ein Reisepass erforderlich, der noch mindestens 6 Monate nach
Rückkehr in Deutschland gültig ist. Kindereinträge im Reisepass eines
­Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Uruguay
Es ist ein Reisepass erforderlich, der noch mindestens 6 Monate nach
Rückkehr in Deutschland gültig ist. Kindereinträge im Reisepass eines
­Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Vietnam
Es ist ein Reisepass erforderlich, der noch mindestens 6 Monate nach
Rückkehr in Deutschland gültig ist. Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt
ein eigenes Ausweisdokument. Es wird außerdem ein Visum benötigt.
Costa kümmert sich um die erforderlichen Formalitäten zum Erhalt des
Visums bei der Ankunft im Land.
Die entstehenden Kosten p. P. in Höhe von USD 47 (Stand bei Druck­
legung, Änderungen vorbehalten) werden dem Kabinenkonto belastet.
Sonderregelungen für die USA
Bei Reisen, auf denen die USA besucht oder im Transit bereist werden,
müssen alle Reisenden im Besitz eines „elektronischen Reisepasses“ sein.
Auch Minderjährige und Kinder müssen einen eigenen elektronischen
Reisepass mit Foto besitzen: Die Eintragung im Pass der Eltern wird nicht
anerkannt. Gemäß den Vorschriften des „US Department Of Homeland
Security“ weist Sie Costa Kreuzfahrten im Sinne der Bestimmungen des
„US-Visa Waiver Program“ auf Folgendes hin:
1) Besucher mit einem maschinenlesbaren Reisepass, der vor dem
26. Oktober 2005 ausgestellt oder verlängert wurde, dürfen ohne
­Visum in die USA einreisen.
2) Besucher mit einem maschinenlesbaren Reisepass, der zwischen dem
26. Oktober 2005 und dem 25. Oktober 2006 ausgestellt oder verlän-
gert wurde und der mit einem direkt in den Reisepass gedruckten digitalen Lichtbild versehen ist, dürfen ohne Visum in die USA einreisen.
3) Bei Besuchern mit einem maschinenlesbaren Reisepass, der am 26. Oktober 2006 oder später ausgestellt oder verlängert wurde, muss dieser
mit biometrischen Daten in Chipform ausgestattet sein (E-Pass).
­Andernfalls muss ein Visum für die USA beantragt werden.
Electronic System for Travel Authorization (ESTA)
Seit dem 12. Januar 2009 müssen alle Reisenden, die im Rahmen des
„Visa Waiver“-Programms (VWP) in die USA reisen, vor der beabsichtigten
Einreise zwingend via Internet unter https://esta.cbp.dhs.gov eine elektronische Einreiseerlaubnis („Electronic System for Travel Authorization“,
ESTA) einholen. Die einmal erteilte Einreiseerlaubnis gilt für beliebig viele
Einreisen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren. Die zuständigen
US-Behörden empfehlen, den Antrag gemäß ESTA nach Möglichkeit mindestens 72 Stunden vor Reiseantritt zu stellen. Die ESTA-Beantragung ist
seit dem 8. September 2010 gebührenpflichtig. Es werden 14 USD erhoben, die Bezahlung erfolgt per Kreditkarte (MasterCard, VISA, American
Express, Discover) im Internet. Alle Gäste, einschließlich Minderjährige,
die über einen gültigen Reisepass, der vor Einführung des maschinenles­
baren Reisepasses ausgestellt wurde, oder über einen Reisepass, der nicht
den vorstehend genannten Anforderungen genügt, verfügen, müssen ein
­Nichteinwanderungs-Visum für die USA beantragen. Informationen zum
Erhalt des Visums für die USA finden Sie auf der Webseite
http://germany.usembassy.gov/.
Hinweis: Grundsätzlich gilt, dass sich Einreisebestimmungen für deutsche
Staatsangehörige kurzfristig ändern können, ohne dass das Auswärtige
Amt oder wir hiervon vorher unterrichtet werden. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu
den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder
einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Hinweis für Flüge zwischen der Europäischen Union und den USA:
Wie nach amerikanischem Gesetz vorgeschrieben und gemäß dem Abkommen zwischen der europäischen Union und den Vereinigten Staaten
von Amerika erhält das „US Department Of Homeland Security“ (DHS –
Ministerium für Heimatschutz) bestimmte Reise- und Buchungsdaten
(PNr – aus dem englischen: Passenger Name Record) von Fluggästen, die
Reisen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten
von Amerika antreten. Das DHS verpflichtet sich, die PNr-Daten in erster
Linie zum Zweck der Vermeidung und Bekämpfung von Terrorismus und
anderen schweren grenzüberschreitenden Verbrechen zu verwenden.
Diese und andere Daten können auch mit den Listen der Fluggäste abgeglichen werden, die zu Bedenken hinsichtlich der Luftfahrtsicherheit Anlass geben. Die PNr-Daten werden mindestens drei Jahre und sechs Monate aufbewahrt und können an andere Behörden weitergegeben werden.
Weitere Informationen zu dieser Regelung, darunter auch zu Maßnahmen zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten, erhalten Sie von Ihrer
Fluggesellschaft oder Ihrem Reisebüro oder aber auf der Homepage
www.costakreuzfahrten.de/einreise-usa. Auf der Grundlage eines seit
6. September 2010 verlangten Verfahrens fordern die Behörden der
USA, dass bei der Buchung einer Kreuzfahrt mit Direktflug/-flügen in die
USA (oder nur Rückflug) bei der Buchung/Ausstellung des Flugtickets die
folgenden Daten angegeben werden: Vor- und Familienname, Geschlecht,
Geburtsdatum, Nationalität, Reisepassnummer, Ausstellungsdatum und
Ablauf, Ausstellungsort, Notfallkontaktperson. Ohne diese Daten kann es
bei der Reise zu schweren Komplikationen in Form von Verspätungen bei
der Einschiffung und Erhöhung der Kosten wegen einer eventuellen
­Preisanpassung (im Fall einer Neuausstellung des Tickets wegen Nichteinschiffung) kommen, welche bis zur Verweigerung der Einschiffungsgenehmigung seitens der US-Behörden reichen können. Bitte teilen Sie daher diese Daten bei der Buchung der Kreuzfahrt Ihrem Reisebüro mit.
Costa Kreuzfahrten kann bei Nichteinhaltung des Vorstehenden oder
eventuellen diesbezüglichen Beschwerden seitens der Gäste nicht haftbar
gemacht werden.
Weitere Informationen über das „TSA Secure Flight Program“ stehen auf
der Webseite www.tsa.gov zur Verfügung..
IMPFVORSCHRIFTEN
Zum Zeitpunkt der Drucklegung (Februar 2015) liegen für
deutsche Staatsbürger keine Impfvorschriften für die in
­diesem Katalog angefahrenen Reiseziele vor. Bitte wenden Sie sich rechtzeitig an Ihren Hausarzt, um Einzelheiten zu besprechen. Bitte informieren
Sie sich rechtzeitig über einen generellen Impfschutz und Prophy­laxeMaßnahmen sowie über Thrombose-, Infektions- und andere Gesundheitsrisiken. Auf a­llgemeine Informationen und Einfuhrbestimmungen für
­Medikamente insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch
erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird
hingewiesen. Grundsätzlich werden Schutzimpfungen z. B. gegen Tetanus,
Diphtherie, Hepatitis A und Polio empfohlen. Über Maßnahmen hinsichtlich Cholera, Malaria, ­Typhus und Gelbfieber sollte in Abhängigkeit vom
Reiseverlauf entschieden werden. Auskunft über aktuelle Impfempfehlungen/-vorschriften für Reisende erteilt auch das Auswärtige Amt (Kontaktdaten: www.auswaertiges­-amt.de).
c
GEPÄCK
c
Wir empfehlen die Mitnahme von einem Gepäckstück/Koffer
pro Person. Wir möchten Sie außerdem darauf hinweisen, dass
die Mitnahme der folgenden Gegenstände im Gepäck verboten ist: Waffen
und Munition, Sprengstoff, Feuerwerkskörper und Raketen, Druck- oder
Flüssiggas (entflammbares, nicht entflammbares, kühlendes, Reizgas und
Giftgas) wie zum Beispiel Gas für Campingkocher, Raketenpistolen und
Startpistolen, Infektions- und Giftstoffe, Korrosionsstoffe, radioaktives
­Material und Gegenstände, die als Waffen eingestuft werden könnten. Bitte
beachten Sie außerdem, dass es nicht gestattet ist, in irgendeiner Art von
Gepäck Speisen und Getränke mit an Bord oder von Bord zu nehmen. Weitere Informationen finden Sie unter dem Punkt „Sicherheitscheck (Security)“.
Was Sie einpacken sollten
Für das Leben an Bord empfehlen wir leichte sportliche Kleidung und
­bequeme Schuhe. Auch Pullover und Jacke sind empfehlenswert, um Temperaturunterschiede zwischen den klimatisierten Innenräumen und den
­Außenbereichen auszugleichen. Für die Landausflüge empfehlen wir Ihnen
sportliche Kleidung und bequeme Schuhe. Bitte achten Sie beim Besuch
­religiöser Stätten auf angemessene Kleidung.
Aus Hygienegründen darf das Fitnesscenter ausschließlich mit zu diesem
Zweck genutzten Sportschuhen und mit entsprechender Kleidung betreten
werden. Bei dieser Regel werden keinerlei Ausnahmen gemacht.
An Bord, in der Kabine, finden Sie Strandbadetücher zur kostenlosen Nutzung auf den Sonnendecks und am Pool. Außerdem können diese auch auf
Strand-Landausflüge mitgenommen werden.
INFORMATIONEN UND SERVICE • 5
Kofferanhänger
Befestigen Sie bitte den Gepäckanhänger, den Sie gemeinsam mit Ihren
Reise­unterlagen erhalten und auf dem Ihr Vor- und Familienname sowie die
Nummer Ihrer Kabine vermerkt sind, gleich zu Beginn der Reise an Ihrem
Gepäckstück. Das ist zur Zuordnung erforderlich, denn Sie geben Ihr Gepäck
bei Ihrer Ankunft im Hafen an der Gepäckabgabe ab und bekommen es
dann in Ihre Kabine gebracht.
Handgepäck
Medikamente, Computer, Fotoapparate, Wertgegenstände oder empfind­
liche Dinge müssen im Handgepäck an Bord gebracht werden. Das Hand­
gepäck darf die Größe von 55 cm x 35 cm x 25 cm nicht überschreiten, um
bei den Sicherheitskontrollen durchleuchtet werden zu können.
Bustransfer
Bitte beachten Sie, dass angesichts der Kapazität der Fahrzeuge diejenigen
Gäste, die den von Costa Kreuzfahrten organisierten Bustransfer nutzen,
maximal 2 Gepäckstücke (1 Koffer und 1 Handgepäck) pro Person mit­
nehmen können (eines mit einer Größe von 55 cm x 25 cm x 35 cm und
eines mit einer Größe von 50 cm x 74 cm x 29 cm). Zusätzliches Gepäck
kann nicht in den Bus geladen werden, es sei denn, der Gast hat vor Abreise
­darauf hingewiesen und einen eventuellen Aufschlag bezahlt. In den Bus
dürfen nur kleine Gepäckstücke mitgenommen werden, die in den
­Gepäcknetzen untergebracht werden können. Größeres Gepäck muss im
Gepäckraum befördert werden.
Fluganreise
Bitte beachten Sie die gültigen Vorschriften zur Gepäckbeförderung, insbesondere hinsichtlich der Gewichtsbegrenzung. Sollte diese überschritten
werden, müssen Sie am Flughafen etwaige Gebühren für Übergepäck selbst
bezahlen. Bitte beachten Sie, dass der Inhalt Ihres Handgepäcks den Bestimmungen der Abreise- und Ankunftsländer entsprechen muss. Der Umgang
mit dem Gepäck unterliegt der Zuständigkeit und Verantwortung der Fluggesellschaft sowie des Gepäckeigentümers. Costa Kreuzfahrten übernimmt
in keinem Fall die Verantwortung für eventuelle Verluste oder Beschädigungen. Bei einigen Reisekombinationen wird das Gepäck direkt vom Ankunftsflughafen in die Kabine des Schiffs transportiert.
Reisegepäckversicherung
Wir empfehlen Ihnen, Ihr Gepäck versichern zu lassen. Im Fall von Verspätungen, Verlust oder Beschädigung machen Sie Ihre Ansprüche gegenüber
Ihrer Reiseversicherungsgesellschaft geltend. Die Haftung von Costa Kreuzfahrten für Gepäck beschränkt sich auf die diesbezüglichen Vorschriften
­internationaler Abkommen. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den
Kapiteln „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ und „Versicherungsbedingungen“ dieses Katalogs.
IM HAFEN c
EINSCHIFFUNG
Parken an den Häfen und Flughäfen
Bei Reisen innerhalb Europas steht Ihnen in den meisten Einschiffungs- und Flughäfen ein Parkservice zur Verfügung. Der Service ist
kostenpflichtig und muss häufig im Voraus reserviert werden. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage www.costakreuzfahrten.de/
parken.
Palacrociere und Palacruceros
In Savona (Palacrociere) und Barcelona (Palacruceros) hat Costa Kreuzfahrten neue moderne Kreuzfahrtterminals gebaut, die von Costa direkt betrieben werden. Komfortable, moderne und gut ausgestattete Einrichtungen
sichern Ihnen einen herzlichen Empfang und beschleunigen die Ein- und
Ausschiffungsformalitäten. Hier finden Sie Services wie Bar, Kinderbereich,
Internet-Café und VIP-Lounge.
Gepäckabgabe
Bei Ihrer Ankunft im Hafen geben Sie bitte Ihr Gepäck (mit Ausnahme des
Handgepäcks) beim Costa Team an der Gepäckabgabe ab. Bitte denken Sie
daran, alle Gepäckstücke mit den Gepäckanhängern (die Sie mit Ihren Reise­
unterlagen erhalten) zu versehen. Ihr Gepäck wird dann ohne Entstehung
von Kosten in Ihre Kabine gebracht.
Einschiffungszeit und Kontrolle der Einschiffungsformulare
Der Beginn und das Ende der Einschiffung sind in den Angaben zu Ihrer
Kreuzfahrt in den Reiseunterlagen verzeichnet. Bevor Sie an Bord gehen,
werden Ihre Reiseunterlagen und Ihr Reisepass bzw. Personalausweis und
gegebenenfalls erforderliche Visa kontrolliert.
Privilegierte Einschiffung
Mitglieder des CostaClubs mit dem Status Coral, Pearl und Gold Pearl,
­Gäste, die eine Suite gebucht haben, Gäste mit eingeschränkter Mobilität,
Familien mit Kindern bis zu 3 Jahren und werdende Mütter können das Angebot der bevorzugten Einschiffung nutzen. Das Personal am Service- und
Informationsdesk im Hafen steht für eventuell erforderliche Hilfe zur Ver­
fügung. Die Möglichkeit, diesen Service zu nutzen, ist von den operativen
Gegebenheiten von Schiff und Hafen abhängig.
c
AUF KREUZFAHRT
SICHERHEITSCHECK (SECURITY)
Für die Sicherheit der Gäste ist unser Security-Personal an Bord
zuständig, das Personen und Gepäck bei Betreten und Verlassen des Schiffs in allen Anlaufhäfen im Rahmen einer Sicherheitskontrolle
überprüft und durchleuchtet. Bitte arbeiten Sie mit unserem Personal zusammen, damit die Kontrollen schnell und effizient durchgeführt werden
können. Auch das Gepäck, das von uns auf Ihre Kabine gebracht wird, wird
am Tag der Einschiffung kontrolliert. Wir erinnern daran, dass es nicht gestattet ist, die unter Punkt „Gepäck“ angegebenen Gegenstände mit an Bord
zu bringen.
Wir bitten Sie daher auch, auf den Landausflügen keine antiken Waffen,
Messer, Dolche, Schwerter oder ähnliche Gegenstände zu kaufen. Falls sich
ein solcher Artikel in Ihrem Besitz befinden sollte, werden Sie vom Sicherheitspersonal des Schiffs aufgefordert, diesen an Land zu lassen.
Wir weisen außerdem darauf hin, dass es gemäß den Hygiene- und Sicherheitsvorschriften, die Costa Kreuzfahrten im Sinne seiner Gäste anwendet,
verboten ist, in irgendeiner Art von Gepäck Flüssigkeiten und Lebensmittel
jeglicher Form mit an Bord zu bringen.
Die einzigen Ausnahmen bilden Körperpflegeprodukte (z. B. Shampoo,
Duschbad, Creme etc.), Medikamente, Babyartikel oder -nahrung sowie
­Produkte oder Lebensmittel für spezielle, entsprechend bescheinigte Diäten.
Das Verbot umfasst auch Getränke oder Lebensmittel, die während der
Landgänge in den Anlaufhäfen gekauft wurden. Typische regionale Produkte, die eventuell während der Landgänge gekauft wurden, werden an Bord
für Sie verwahrt und am Ende der Kreuzfahrt zurückgegeben.
SICHERHEIT AN BORD
Wir bitten Sie sich, sobald Sie an Bord kommen, mit unseren
Sicherheitsbestimmungen vertraut zu machen. Hierfür stehen
Ihnen die Informationen an der Innenseite Ihrer Kabinentür zur Verfügung.
Außerdem können Sie schon beim ersten Betreten Ihrer Kabine den Sicherheitsfilm ansehen, der nur wenige Minuten dauert. Dem Tagesprogramm
entnehmen den Zeitpunkt der Notfallübung. Diese Notfallübung findet vor
der Abreise statt und alle Passagiere sind zur Teilnahme verpflichtet. Der
Hauptzweck dieser Übung besteht darin, Sie mit dem Rettungsweg vertraut
zu machen, der Sie zu Ihrem Sammelplatz führt. Dieser ist ganz leicht zu
finden, denn unser Personal erwartet Sie schon auf den Gängen des Schiffs,
um Sie dorthin zu lotsen. Außerdem finden Sie auch an der Innenseite Ihrer
Kabinentür ein Hinweisschild mit dem Rettungsweg. Bitte berücksichtigen
Sie bei der Wahl Ihrer Bekleidung, dass die Übung gegebenenfalls im Freien
stattfindet, und denken Sie auch daran, Ihre Schwimmweste anzulegen.
­Sobald Sie an Ihrem Sammelplatz angekommen sind, machen wir Sie mit
den Abläufen im Fall einer Notsituation vertraut. Die Sicherheit der Gäste
und der Besatzung hat für Costa Kreuzfahrten von jeher höchste Priorität.
Alle Besatzungsmitglieder besitzen einen BST-Nachweis (Basic Safety Training), eine Basis-Sicherheitsausbildung, die durch ein international an­
erkanntes Ausbildungszentrum durchgeführt wird. Zusätzlich werden sie
durch ein intensives Schulungsprogramm mit dem Schiff vertraut gemacht
und festigen ihre erworbenen Kenntnisse in regelmäßigen Trainingseinheiten während ihres Aufenthalts an Bord.
Außerdem erhält das Personal je nach Funktion weitere Schulungen entsprechend dem jeweiligen Einsatzbereich. Beispielsweise nehmen die für
den Feuerschutz zuständigen Personen regelmäßig an Feuersimulationen an
Land teil. Dabei werden sie von qualifizierten Ausbildern der VVFF (spezialisierte Brandbekämpfungsorganisation) in den neuesten Techniken der
Brandbekämpfung geschult. Sowohl italienische als auch internationale Ausbilder unterstützen uns bei dieser Schulungsform.
INFORMATIONEN AN BORD
Programm des Tages
Sie erhalten das Programm, das Auskunft über alle Aktivitäten
des folgenden Tages gibt, jeden Abend in Ihre Kabine.
Führen Sie es immer bei sich, auch wenn Sie an Land gehen. Es enthält alle
wichtigen Telefonnummern, die Ablegezeiten des Schiffs, die Ortszeit am
Reiseziel und viele andere hilfreiche Informationen.
c
Interaktive Multimediastationen
Auf unseren Schiffen finden Sie an zahlreichen Stellen interaktive Multimediastation mit Touchscreen. Hier können Sie sich informieren und zahlungspflichte Serviceleistungen wie Landausflüge oder Tickets fürs 4D-Kino
­(sofern vorhanden) kaufen, einen Abend im Club-Restaurant oder Samsara-­
Restaurant (beides sofern vorhanden) reservieren und vieles mehr. Sie
­haben außerdem die Möglichkeit, jederzeit Ihre Bordrechnung einzusehen
und auszudrucken.
c
KABINEN UND SUITEN
Kabinen: Ausstattung
All unsere Kabinen sind mit eigenem Bad (mit Dusche), per
Thermostat einstellbarer Klimaanlage, Satelliten-TV, interaktivem Fernsehen
mit Pay-TV-Filmen (auf fast allen Schiffen), Satellitentelefon und Direkt­
leitung zu den Innenbereichen des Schiffs, Minibar, kleinem Safe und Föhn
INFORMATIONEN UND SERVICE • 6
c
ausgestattet. Den Namen Ihres Kabinenstewards können Sie einer Karte in
der Kabine entnehmen. Alle für Ihren Aufenthalt erforderliche Wäsche
(Bettwäsche und Handtücher) wird Ihnen zur Verfügung gestellt und regelmäßig gewechselt. In den Bädern sind Seifen und Duschgel vorhanden.
Suiten: Ausstattungen und Privilegien
Die Gäste der Suiten (Mini-Suite, Suite, Panorama-Suite, Grand Suite und
Samsara-Suite) können über die normalen Serviceleistungen und Ausstattungen hinaus, welche für all unsere Kabinen gewährleistet sind, die folgenden Privilegien genießen:
•Priorität bei der Einschiffung (die Möglichkeit, diesen Service zu nutzen,
ist von den operativen Gegebenheiten von Schiff und Hafen abhängig)
• frische Früchte in der Kabine
• zur Begrüßung: eine Flasche Sekt und eine Auswahl an Canapés
• Frotteebademantel und -Hausschuhe
• Auswahl aus verschiedenen Kissenarten
•Frühstück in der Kabine sowie rund um die Uhr garantierter Kabinenservice gratis (auf Anfrage)
•Priorität bei der Auswahl der Essenszeiten im Restaurant, solange Plätze
verfügbar sind (außer für die Restaurants auf der Costa neoRiviera, Costa
neoRomantica und Costa neoClassica).
Außerdem haben Gäste der Suiten, Panorama-Suiten und Grand Suiten aller
Schiffe sowie der Mini-Suiten der Costa Victoria:
• die Möglichkeit, in der Kabine zu Mittag und zu Abend zu essen
• persönlicher Butler
• eine Hydromassagewanne und -dusche.
Stromspannung an Bord
An den Steckdosen der Kabinen liegt folgender Wechselstrom an:
COSTA DIADEMA, COSTA FASCINOSA, COSTA FAVOLOSA, COSTA
DELIZIOSA, COSTA LUMINOSA, COSTA PACIFICA, COSTA SERENA:
­
220–115 Volt/60 Hz.
COSTA MAGICA, COSTA FORTUNA, COSTA MEDITERRANEA, COSTA
­ATLANTICA: 220–110 Volt/60 Hz.
COSTA VICTORIA und COSTA neoROMANTICA: 220 Volt/60 Hz für
­Rasierapparate, 220–110 Volt (1200 W) in der Kabine.
COSTA neoCLASSICA: 220 Volt/60 Hz für Rasierapparate, 220 Volt
(800 W) in der Kabine.
COSTA neoRIVIERA: 220–110 Volt/60 Hz.
Aus Sicherheitsgründen bitten wir Sie, außer Ihrem Rasierapparat keine
weiteren Elektrogeräte zu benutzen. Bügeln ist in den Kabinen nicht erlaubt.
Interaktives Fernsehen
Auf manchen Schiffen steht Ihnen interaktives Fernsehen zur Verfügung,
mit dem Sie Pay-TV-Filme (gegen Gebühr) anschauen oder verschiedene
Serviceleistungen buchen können.
Kabinenservice (Extra-Service gegen Bezahlung)
Sie können sich rund um die Uhr Snacks und Häppchen in die Kabine bringen lassen. Eine Kabinenservice-Speisekarte finden Sie in der Kabine. Um
Ihre Bestellung aufzugeben, brauchen Sie nur die angegebene Nummer zu
wählen.
Dieser Service ist für die Gäste der Kategorien Premium, Suite und Samsara
kostenlos, für alle anderen Kategorien kostenpflichtig. Auf alle Bestellungen
von Getränken werden 15 % Aufschlag für den Service berechnet.
RESTAURANTS UND GASTRONOMIE
Gastronomie
In den Restaurants und Büffetrestaurants an Bord wird eine
große und abwechslungsreiche Auswahl von italienischen und
internationalen Gerichten angeboten. Vegetarische Gerichte und Speisen
für Gäste, die eine spezielle Diät einhalten müssen, sind ebenfalls erhältlich.
Frühstück, Mittagessen und Abendessen
Genießen Sie das Frühstück in Ihrer Kabine (auf Anfrage erhältlicher
­Service, für Gäste der Kategorien Premium, Samsara und Suite kostenlos,
für alle anderen Kategorien kostenpflichtig), im Büffetrestaurant (Selbst­
bedienung) oder im Hauptrestaurant (freie Platzwahl).
Ihr Mittagessen können Sie im Büffetrestaurant oder im Hauptrestaurant
mit Bedienung am Tisch einnehmen (freie Platzwahl).
Für das Abendessen wird für Sie für die gesamte Kreuzfahrt ein fester Tisch
reserviert – mit Ausnahme der Schiffe Costa neoRomantica, Costa neoClassica und Costa neoRiviera auf den Kreuzfahrten der Costa neoCollection.
Bitte geben Sie bei der Buchung eventuelle Wünsche in Verbindung mit der
Platzierung oder der Anzahl der Plätze an. Die Bestätigung Ihrer Reservierung finden Sie in der Kabine vor. Das Abendessen wird in zwei Sitzungen
serviert.
Für die Gäste der neoCollection Kreuzfahrten ist freie Sitzplatzwahl vorgesehen – damit haben Sie die Möglichkeit, Ihr Abendessen im Haupt- oder
­Büffetrestaurant einzunehmen, wann Sie möchten. In den Restaurants gibt
es keine Raucherzonen.
Auf der Costa Diadema können Gäste, die eine Premium-Kabine (oder
­höher) gebucht haben, ihr Abendessen im Buffetrestaurant Corona Blu zur
bevorzugten Uhrzeit bei freier Platzwahl einnehmen. Voraussetzung ist eine
Anmeldung bei der Buchung.
Spezielle Diäten
Die Einhaltung spezieller Diäten kann gewährleistet werden, wenn dies bei
der Buchung angegeben und vereinbart wird. Bitte teilen Sie uns in diesem
Fall mit, ob Sie an eine bestimmte Diät gebunden sind – z. B. hypoglykämisch für Diabetiker oder glutenfrei – oder ob eine andere Unverträglichkeit/Allergie berücksichtigt werden muss. Eine eventuelle Spezialbehandlung in Bezug auf die Lebensmittel kann nur im Hauptrestaurant sicher
gewährleistet werden. Im Sinne eines effizienten Service für unsere Gäste
sind diese gebeten, zum Zeitpunkt der Einschiffung ihre Bedürfnisse beim
Service- und Informationsdesk nochmals mitzuteilen. Sollten sich Gäste Produkte, die für ihre Diät erforderlich sind, von zu Hause mitnehmen, muss
der Maître sofort nach der Einschiffung hiervon informiert werden, damit
die Zubereitung der Mahlzeiten mit ihm abgestimmt werden kann.
Clubrestaurants
An Bord der Costa Diadema, Costa Fascinosa, Costa Favolosa, Costa
­Deliziosa, Costa Luminosa, Costa Pacifica, Costa Serena, Costa Magica,
­Costa Fortuna, Costa Mediterranea, Costa Atlantica, Costa Victoria und
­Costa neoRomantica gibt es reservierungspflichtige Restaurants gegen
­Bezahlung, die ein exklusives, raffiniertes Ambiente bieten. Mit einem
­kleinen Aufschlag pro Person können Sie neue Geschmacksrichtungen und
ungewöhnliche Zusammenstellungen aus einer erlesenen Speisekarte mit
internationalen und italienischen Gerichten genießen, die von einem Team
aus renommierten Chefköchen für Sie kreiert werden. Sie können Ihr
Abendessen im Club-Restaurant an Bord mit Hilfe der Multimediastationen
oder beim Service- und Informationsdesk reservieren.
BAR, WEINE UND GETRÄNKE
Bars und Cafés
In den vielen Bars und Cafés an Bord unserer Schiffe finden Sie
eine breite Palette erstklassiger italienischer und internationaler Weine, S
­ pirituosen und alkoholfreier Getränke. Besuchen Sie auch unsere Spezia­litäten-Bars: In den Weinbars zum Beispiel finden Sie eine Auswahl
hervorragender Weine, Champagner und Sekte. Zum Endbetrag kommen
15 % Getränkegebühr hinzu.
Weinkarte
Die Weinkeller an Bord sind bestens bestückt. Die Weine korrespondieren
mit jedem Menü und werden vom Italienischen Sommelier-Verband (AIS)
ausgewählt.
Getränke
Bei der Einschiffung können Sie günstige Pauschalpakete für Wein, Mineralwasser und Getränke zum Verzehr während der Kreuzfahrt kaufen.
Eventuelle Liköre oder Spirituosen, die Sie duty free an Land und/oder Bord
kaufen, werden an Bord für Sie aufbewahrt und bei der Ausschiffung
­zurückgegeben.
L GETRÄNKEPAKETE
ALC
LU
IN VE Stellen Sie sich vor, Sie sitzen auf Ihrem Privatbalkon, blinzeln
SI
in die Sonne und genießen Ihr Frühstück mit einem kross geba-
ckenen Croissant. Da gehört ein leckerer Cappuccino mit extra viel Schaum
doch einfach dazu! Und natürlich ein fruchtiger Orangensaft, der Sie fit
macht für die Joggingrunde an Deck. Nachmittags ist Erholung am Pool angesagt. Lassen Sie sich doch mal von unseren Kaffeespezialitäten überraschen, wie etwa von einem Espresso von Illy. Oder am Abend: Ist es da nicht
der Campari Soda oder ein gut gekühlter Prosecco, der den Augenblick perfekt macht? Und was wäre ein Abendessen ohne einen feinen Tropfen, der
Ihr Menü abrundet. Gut möglich, dass später noch ein Cocktail dazu kommt,
oder zwei. Kurzum: Getränkegenuss gehört zu Ihrem Urlaub dazu wie die
Sonne und das Meer. Sie möchten Ihr Lieblingsgetränk am besten den
­ganzen Tag genießen? Wählen Sie aus unserem All-inclusive-Angebot die
Variante, die Ihren Bedürfnissen und Urlaubsgewohnheiten am meisten
­entspricht. Sie lieben trendige Cocktails und schätzen gute Weine, erlesene
Liköre oder auch mal einen Champagner?
Auf unserer Homepage finden Sie alle Details zu unseren Getränkepaketen:
Brindiamo, Più Gusto, Intenditore und der alkoholfreien Variante Giovani.
Wenn Sie gerne ausgewählte Getränke zu den Hauptmahlzeiten genießen,
dann entscheiden Sie sich für die Variante Pranzo & Cena. Auch hier haben
Sie die Möglichkeit, für Ihre Kinder das alkoholfreie Paket zu buchen. Sie
reisen mit der Familie oder einer Gruppe von Freunden unter einer
­Buchungsnummer? Dann können Sie von den für die gesamte Gruppe
­erworbenen Getränkepaketen profitieren. Ganz gleich, ob Sie auf Ihrer
Kreuzfahrt zu einem bestimmten Anlass anstoßen oder einfach nur Ihren
Durst löschen möchten, gerne erlesene Weine kosten oder entspannt einen
Drink genießen wollen – versäumen Sie es nicht, sich vor der Abreise eines
unserer Getränkepakete zu sichern. Sie werden sehen, es zahlt sich aus! Die
All-inclusive-Pakete müssen von allen Gästen einer Buchungsnummer gebucht werden. Eine Getränkegebühr von 15 % ist im Preis, der auf unserer
Homepage aufgeführt ist, bereits enthalten. Für Kinder unter drei Jahren,
deren Eltern eines der All-inclusive-Pakete gebucht haben, sind alkoholfreie
Getränke kostenlos. Die Pakete können Sie vor Ihrer Abreise im Reisebüro,
unter der Telefonnummer 040/570 12 13 14, auf www.costakreuzfahrten.
de/getraenkepakete oder direkt an Bord buchen.
INFORMATIONEN UND SERVICE • 7
LANDAUSFLÜGE
Ihnen eine wundervolle Seereise zu bieten, ist unsere Leidenschaft. Dafür zu sorgen, dass Sie sich in die Länder verlieben,
die Sie besuchen, ist das, was uns auszeichnet. Ein Costa Landausflug an die
schönsten Orte der Welt ist ein einzigartiges Erlebnis, das bis ins kleinste
Detail extra auf Sie abgestimmt ist. So bieten wir Ihnen mehr als 2.200
Landausflüge zur Wahl an, bei deren Gestaltung an jeden Typ von Reisendem gedacht wurde. Die Landgänge sind so geplant, dass die Liegezeiten
des Schiffs berücksichtigt sind und Ihnen ein vollkommen entspannter Ausflug garantiert wird.
Die Landgänge sind fakultativ und können mit der Kreditkarte bis 5–10 Tage
vor Abreise – je nach gewählter Reiseroute – online auf der Webseite­
www.costakreuzfahrten.de/landausfluege gekauft werden. Natürlich können sie auch an Bord an den Touchscreens der Multimediastationen, über
das interaktive Fernsehen in der Kabine (auf einigen Schiffen), durch das
Ausfüllen des Formulars, das in der Kabine bereitliegt und dann in die hierfür vorgesehene „Drop Box“ einzuwerfen ist, oder direkt im Büro für Landausflüge erworben werden.
Bei einigen Landausflügen ist die Platzanzahl beschränkt (besonders bei den
Nordeuropa-Kreuzfahrten). Wir empfehlen Ihnen daher, frühzeitig zu buchen.
Der Preis umfasst die Beförderung, Reiseleitung vor Ort in den verfügbaren
Sprachen und den Eintritt zu Museen und Denkmälern, sofern es nicht in
den genauen Beschreibungen anders angegeben ist. Speisen und Getränke
sind nur dann inbegriffen, wenn es ausdrücklich angegeben ist.
Hinweis: Der Preis für die Landausflüge kann nicht zurückerstattet werden.
Die Durchführung der Landausflüge ist vom Erreichen der Mindestteil­
nehmerzahl abhängig. Bei Stornierung wird einzig der gezahlte Preis
­zurückerstattet.
An einigen Reisezielen im Indischen Ozean, Orient oder in der Karibik kann
es sein, dass keine deutschsprachigen Reiseleiter verfügbar sind. Sofern
nicht anders angegeben, werden die Landausflüge mit Fahrzeugen durchgeführt, die nicht speziell für Gäste mit eingeschränkter Mobilität ausgestattet
sind. Auf Anfrage des Gasts unterbreitet Costa Kreuzfahrten diesem jedoch
gern Vorschläge für geeignete Landausflüge. Landausflüge, die auch für
Gäste mit leicht eingeschränkter Mobilität geeignet sind, sind mit einem
entsprechenden Symbol gekennzeichnet.
Die Programme und Preise der Ausflüge sind rein indikativ und können
­variieren.
Wegen weiterer Einzelheiten konsultieren Sie bitte die Webseite­
www.costakreuzfahrten.de/landausfluege, wo Sie eine stets aktualisierte
­Liste der für jede Kreuzfahrt verfügbaren Landausflüge einschließlich Beschreibung, Preis und Dauer, Fotos und in vielen Fällen sogar Videos finden.
Ermäßigungen für Kinder und Jugendliche
Für Kinder unter 14 Jahren sind die folgenden Ermäßigungen vorgesehen:
• 30 % Ermäßigung vom Preis für Erwachsene auf dem Mittelmeer – in
Nordeuropa – bei Positionierungskreuzfahrten nach/ab Nordeuropa und
auf Weltreisen.
• 25 % Ermäßigung vom Preis für Erwachsene in allen anderen geographischen Gebieten.
Kinder unter 3 Jahren dürfen kostenlos am Landausflug teilnehmen, wenn
sie in den Verkehrsmitteln auf dem Schoß einer erwachsenen Begleitperson
mitfahren.
Einkäufe und Souvenirs
Hinsichtlich eventueller Einkäufe von Waren und Souvenirs während des
Landausflugs (z. B. Teppiche, Schmuck, Waren über einem bestimmten
Wert usw.) beachten Sie bitte, dass diese im Herkunftsland des Reisenden
oder im Ankunftshafen unter Umständen zollpflichtig sein können.
Wir weisen Sie darauf hin, dass Costa Kreuzfahrten keine Zollformalitäten
im Auftrag des Gastes abwickelt und die Höhe der jeweiligen zu zahlenden
Steuer oder Zollgebühr nicht vorhersehen kann. Der Gast ist für eine etwaige Erledigung der Zollformalitäten sowie die eventuelle Zahlung von Zollgebühren selbst verantwortlich, sodass die betreffenden Gegenstände verzollt
werden, ohne dass Costa Kreuzfahrten dafür aufkommen muss.
Wir weisen außerdem darauf hin, dass es in keiner Art von Gepäck gestattet
ist, Speisen und Getränke mit an Bord zu bringen.
Weitere Informationen finden Sie unter dem Punkt „Sicherheitscheck
(Security)“.
Zollbestimmungen
Gegenstände, die für den persönlichen Bedarf des Reisenden bestimmt sind,
wie Kleidung, Schuhe, Schmuck, Fotoapparat, Videokamera usw., können
i. d. R. zollfrei mitgeführt werden. Die Mitnahme und Einfuhr von Waffen,
Munition, Drogen, explosiven/ feuergefährlichen Gegenständen, wie ins­
besondere auch Feuerwerkskörpern, sowie von jugendgefährdenden oder
verfassungswidrigen Medien ist verboten. Darüber hinaus ist in vielen Ländern die Einfuhr von frischen Nahrungsmitteln (z. B. Obst, Gemüse, Fleisch
und Wurst) verboten. Bitte beachten Sie, dass es strengstens untersagt ist,
Produkte einzuführen, die aus Materialien aus geschützten Tier- und Pflanzenarten hergestellt sind. In vielen Reiseländern werden geschützte Tiere,
Pflanzen und daraus hergestellte Produkte zum Kauf angeboten. Vorsicht ist
auch beim Sammeln am Strand geboten: Bedrohte Arten könnten darunter
sein. Teilweise sind auch Antiquitäten oder Kulturgüter von einem Ein- oder
Ausfuhrverbot betroffen. Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel bei und informieren Sie sich rechtzeitig. Bei einem Verstoß
gegen entsprechende Zoll- bzw. Ein-/Ausfuhrbestimmungen drohen ­schwere
Sanktionen wie Zollbeschlagnahmung, polizeiliche Anzeige oder hohe
­Geldstrafen.
Achtung: Papiere von Straßenhändlern sind ungültig. Der Kauf von gefälschten Markenartikeln wie Uhren, Computern, Software, Kleidung usw.
sowie deren Einfuhr nach Deutschland ist aus urheberrechtlichen Gründen
verboten. Wir möchten darauf hinweisen, dass jeder Gast selbst für die
­Einhaltung der jeweils gültigen Devisen-, Zoll- bzw. Ein-/Ausfuhrbestimmungen verantwortlich ist. Bitte informieren Sie sich daher rechtzeitig über die
für Sie zutreffenden Devisen-, Zoll- bzw. Ein-/Ausfuhrbestimmungen.
­Informationen hierzu finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes
(www.auswaertiges-amt.de) und der deutschen Zollbehörden (www.zoll.de).
Innerhalb der Europäischen Gemeinschaft dürfen weder Zigaretten noch
Alkohol zollfrei verkauft werden. Bitte beachten Sie, dass über die hier aufgezeigten Zollvorschriften hinaus weitere Zollvorgaben zu berücksichtigen
sein können. Bitte erkundigen Sie sich hierzu rechtzeitig vor Reisebeginn,
z. B. auf www.auswaertiges-amt.de, oder www.zoll.de, über mögliche Ergänzungen oder tagesaktuelle Veränderungen.
c
Für die Einreise nach Deutschland gelten folgende Regelungen:
Einreise aus Nicht-EU-Staaten
Reisende, die mindestens 17 Jahre alt sind, dürfen für den eigenen Ge- oder
Verbrauch 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g
Rauchtabak, 1 l Spirituosen oder 2 l Wein sowie eine geringe Menge Parfüm
zollfrei mitführen. Bei anderen Waren (z. B. Kleidung) gilt i. d. R. eine Zoll­
freigrenze von insgesamt bis zu 430 Euro (Stand Mai 2014).
Einreise aus EU-Staaten
Die nachfolgenden Richtmengen gelten für den Eigenbedarf.
• Tabakwaren: 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren (Zigarren mit
einem Stückgewicht von höchstens 3 g), 1.000 g Rauchtabak
• Alkoholische Getränke: 10 l Spirituosen, 10 l alkoholhaltige Süßgetränke
(Alkopops), 20 l sog. Zwischenerzeugnisse (z. B. Campari, Portwein, Madeira
und Sherry), 90 l Wein (davon 60 l Schaumwein), 110 l Bier
• Kaffee: 10 kg
Arznei- und Betäubungsmittel
Der Umgang mit Arznei- und Betäubungsmitteln unterliegt i. d. R. strengen
Vorschriften oder ist zum Teil auch gänzlich untersagt. Unter Umständen ist
bei der Mitnahme von Arznei- oder Betäubungsmitteln, auch für den eigenen Bedarf oder von lediglich geringen Mengen solcher Mittel, ein Nachweis
über die konkreten Inhalts- bzw. Wirkstoffe erforderlich. Auch schriftliche
Erklärungen des Hausarztes, die in manchen Fällen von einer Landesgesundheitsbehörde beglaubigt werden müssen, werden von einigen Ländern
­gefordert. Sollten Sie auf Ihrer Reise Arznei- oder Betäubungsmittel mit sich
führen wollen oder müssen, informieren Sie sich daher bitte rechtzeitig darüber, ob Sie diese Medikamente mitnehmen dürfen oder ob Einfuhrbeschränkungen bestehen und welche besonderen Voraussetzungen oder
­Dokumente für die Einfuhr der Medikamente in die verschiedenen Reise­
länder ggf. zu beachten sind. In jedem Fall sollten Medikamente immer in
der Originalverpackung mitgenommen werden. Informationen hierzu
­erhalten Sie bei den diplomatischen Vertretungen der jeweiligen Zielländer.
KINDER UND JUGENDLICHE
Animation für Kinder und Jugendliche
Unser Animationsteam bietet von morgens bis abends Unterhaltung und Spaß für Ihre Kinder. So haben Sie Zeit und Muße, die gesamte
Kreuzfahrt und, wenn Sie möchten, auch die Landausflüge in aller Ruhe zu
genießen.
Für alle Kinder und Jugendlichen von 3 bis 11 Jahren (auch wenn sie ihren
3. Geburtstag erst während der Kreuzfahrt feiern und keine Windeln mehr
tragen) garantiert das Animationsteam von Costa Kreuzfahrten jeden Tag
von 9:00 bis 23:30 Uhr Betreuung. Es ist auch ein kostenloser Gruppen-­
Babysitter-Service vorgesehen, der auf Anfrage von 23:30 bis 1:30 Uhr im
Squok-Club gewährleistet wird. Die Uhrzeiten können sich je nach Kreuzfahrtprogramm leicht ändern. Zu manchen Zeiten wird dieser Service in
eingeschränkterem Maß angeboten – die Zeiten werden Ihnen an Bord mitgeteilt.
Es gibt vier Clubs: Mini von 3 bis 6 Jahren, Maxi von 7 bis 11 Jahren, Teen
Junior von 12 bis 14 Jahren, Teen von 15 bis 17 Jahren. Die Aktivitäten der
Clubs und die Aufteilung in Altersgruppen können je nach Schiff und Teilnehmerzahl variieren.
Für Kinder unter 3 Jahren ist keine Betreuung oder Animation vorgesehen.
Auf den Schiffen der Costa neoCollection, Costa neoRiviera, Costa neoRomantica und Costa neoClassica, stehen die Squok-Club-Aktivitäten nicht zur
Verfügung.
INFORMATIONEN UND SERVICE • 8
c
c
Besonderer Service für Kinder zwischen 6 Monaten und 3 Jahren
Unsere Schiffe eignen sich auch für Eltern mit Kleinkindern: Kabinen, Aufzüge, Gänge und Decks sind großzügig angelegt und bieten genug Platz,
sodass Sie Buggys problemlos nutzen können. Familien mit Kindern unter
3 Jahren werden bevorzugt ein- und ausgeschifft, und in Begleitung der
­Eltern können die Kleinsten gern auch den Squok-Kinder-Club mit seinen
Einrichtungen nutzen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Letzteres nur
in der Nebensaison oder in Zeiten mit geringem Andrang möglich ist. Bei
Bedarf und je nach Verfügbarkeit auf dem Schiff stellen wir Babybetten und
Kinderbadewannen in der Kabine bereit. Im Restaurant stehen Hochstühle
zur Verfügung. Außerdem kann auf Anfrage und bei vorheriger Absprache
mit dem Maître die Zubereitung von Brei im Restaurant vereinbart werden.
Der Service des Aufwärmens von Babyfläschchen ist kostenlos und wird
rund um die Uhr vom Kabinenpersonal garantiert.
SPASS UND UNTERHALTUNG
Animation und Veranstaltungen
Den ganzen Tag über organisiert das Animationsteam Unterhaltung für die Gäste im Freien und in den Salons (Spiele und Quiz-Veranstaltungen, Kreativ-Workshops und – auf den längeren Kreuzfahrten und
besonderen Routen – auch Vorträge über Kunst und Geschichte), an denen
die Gäste nach Belieben und kostenlos teilnehmen können.
Abends erwarten Sie dann musikalische Unterhaltung in den Salons und
Theateraufführungen mit Künstlern, Tanz und Themenpartys. Außerdem
kann man an Bord Bingo spielen (gegen Bezahlung). Den kompletten Veranstaltungskalender finden Sie im Tagesprogramm. Die Animationsaktivitäten
an Bord werden von mehrsprachigem Personal durchgeführt.
Sportliche Aktivitäten
Auf allen Costa Schiffen können Sie viele Sport- und Fitnessmöglichkeiten
nutzen, mit denen Sie sich während der Kreuzfahrt fit halten können. Dazu
gehört beispielsweise Jogging auf der Joggingstrecke auf dem Oberdeck, wo
sich auch überdachte Pools und Whirlpools befinden. Oder Sie nutzen das
Angebot im Fitnesscenter für freies Training, mit modernen verschiedenen
kostenfreien Kursen. Darüber hinaus können Sie ein Personal Training ­(gegen
Bezahlung) vereinbaren. (Angebote von Schiff zu Schiff unterschiedlich).
WELLNESS, SHOPPING UND WEITERE
­SERVICELEISTUNGEN
MEDIZINISCHER SERVICE
Spa und Wellnesscenter
Auf allen Costa Schiffen befindet sich ein Wellnessbereich (Spa & Schönheitssalon), wo Sie exklusive Anwendungen genießen können. Auf der
Costa Diadema, Costa Fascinosa, Costa Favolosa, Costa Deliziosa, Costa
Luminosa, Costa Pacifica, Costa Serena und Costa neoRomantica erwartet
Sie das Samsara Spa & Venus Beauty mit einem von der orientalischen
­Philosophie inspirierten Wellnesskonzept mit ayurvedischen Anwendungen.
Spa, Schönheitssalon, Fitness-Instructor und Eintritt zum Thermalbereich
sind kostenpflichtig. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite
www.costakreuzfahrten.de/wellnessurlaub.
Geschäfte und Boutiquen an Bord
Auf den Costa Schiffen gibt es vielfältige Shopping-Center. Hier finden Sie
Bekleidung, Accessoires, Parfums, Kosmetika, Schmuck, Uhren, Souvenirs
und mehr. Auf fast jeder Kreuzfahrt haben Sie auch die Möglichkeit, Ihre
Käufe zu Duty-Free-Preisen zu tätigen. Die Geschäfte sind geöffnet,
­während das Schiff auf See ist.
c
Fotografen
Die Bordfotografen sind bei allen wichtigen Anlässen und manchmal auch
bei Landausflügen dabei. Sie werden oft fotografiert, aber Sie sind nicht
verpflichtet, die Fotos zu kaufen: Die Bilder werden in der Fotogalerie
­aus­gestellt, wo Sie die gewünschten Abzüge bestellen können. In diversen
­Momenten der Kreuzfahrt werden auch Kulissen zu bestimmten Themen
gestaltet, wo Sie, wenn Sie möchten, Porträts in bestimmten Posen
­machen lassen können.
Auf einigen Kreuzfahrten werden diverse Momente des Kreuzfahrtlebens
auf Video festgehalten, damit Sie sich auch einen Film zur Erinnerung an
Ihren Urlaub kaufen können.
Im Shop können Sie zudem Digitalkameras und Accessoires (z. B. Fotound Videokameras, Speicherkarten etc.) sowie Postkarten kaufen. Auch
ein Postservice steht Ihnen zur Verfügung.
Kasino (Extra-Service gegen Bezahlung)
Alle Costa Schiffe haben große, moderne Kasinos mit den neuesten Spielautomaten und Spieltischen. Sie können Ihre Costa Karte zum Spielen an den
Slotmachines und zum Kaufen von Kasino-Chips für die Tische verwenden.
Gemäß den internationalen Gesetzen muss das Kasino während der
­Aufenthalte des Schiffs im Hafen geschlossen sein. Gäste unter
18 Jahren dürfen weder hier spielen noch den Kasinobereich betreten.
Internet Point und Wi-Fi-Services
Auf allen Schiffen der Flotte gibt es eine Internetverbindung per Satellit.
Das gesamte Schiff ist mit Wi-Fi abgedeckt (auch Ihre Kabine) und besitzt
außerdem einen Internet Point. So können Sie mit Ihrem Laptop, iPad,
­iPhone und Smartphone jederzeit online gehen oder die vorhandenen PCs
im Internet Point nutzen. Sobald Sie sich mit dem Costa Wi-Fi (Virtual
Place) verbinden, erscheinen die Tarife sowie die Anleitung zum Anlegen
Ihres Benutzer-Accounts auf Ihrem Mobilgerät oder einem der Computer
im ­Internet Point. Die Tarife sind gleich, egal mit welchem Gerät Sie ins
Internet gehen. Alle Kosten für den Internetzugang werden Ihrer Costa
Karte belastet. Wir weisen darauf hin, dass die Geschwindigkeit der Internetverbindung via Satellit deutlich langsamer sein kann, als Sie es an Land
gewohnt sind. Zudem kann es sein, dass die Verbindung nicht immer
verfügbar ist. Im Internet Point können Sie (gegen Bezahlung) auch
­
­Dokumente ausdrucken.
„C“ Wonders (Service gegen Bezahlung)
Auf den größten und neuesten Schiffen der Flotte bieten wir Ihnen besonders aufregende Unterhaltung mit den neuesten Technologien: den
Grand-Prix-Rennwagensimulator und das 4D-Kino auf der Costa Pacifica ein
Tonstudio und einen Laser-Space auf der Costa Diadema.
Wäscherei, Bügelservice und chemische Reinigung
An Bord stehen ein Schnellreinigungsservice, eine Trockenreinigung und
ein Bügelservice zur Verfügung. In jeder Kabine befinden sich Wäsche­
beutel für die zu reinigenden Wäschestücke und eine Preisliste.
Aus Sicherheitsgründen ist das Bügeln in den Kabinen nicht erlaubt.
Bibliothek
An Bord gibt es eine Bibliothek mit einer Auswahl von Büchern, die kostenlos ausgeliehen werden können. Die Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte
dem Tagesprogramm. Auf der Costa Diadema steht Ihnen eine e-Bibliothek
zur Verfügung in der Sie e-Books inklusive Lesegerät (e-Reader) ausleihen
können.
Unsere Schiffe sind mit einem modernen medizinischen Zentrum für erste Hilfe und medizinische Grundversorgung aus­
gestattet, die von einem Team aus von den italienischen Berufsverbänden
anerkannten Ärzten und Krankenpflegern gewährleistet wird.
Außerdem ist es im Bedarfsfall möglich, im medizinischen Zentrum an Bord
alle grundlegenden Medikamente und Arzneimittel zu kaufen.
Die medizinischen Leistungen und die Versorgung mit Medikamenten sind
nicht im Preis des Reisepakets inbegriffen und werden nach Vorlage der
Costa Karte dieser belastet.
Die Zeiten, in denen eine Konsultation im medizinischen Zentrum möglich
und die Apotheke geöffnet ist, sind im Tagesprogramm zu finden.
Tabletten gegen Seekrankheit erhalten Sie kostenlos beim Service- und
­Informationsdesk und im medizinischen Zentrum. Sollten Sie vor Reise­
antritt unter gesundheitlichen Beschwerden leiden, teilen Sie dies bitte bei
der Buchung Ihrem Reisebüro oder Costa Kreuzfahrten mit. Darüber hinaus
sollten Gäste, die sich in medizinischer Behandlung befinden, alle notwendigen Medikamente mit sich führen. Bitte vergewissern Sie sich auch, dass
den Medikamenten der Beipackzettel beiliegt, aus dem Inhaltsstoffe und
Dosierung hervorgehen. Sollte ein Gast aus gesundheitlichen Gründen
selbst Injektionen vornehmen oder sonstige Spritzen benutzen müssen,
­bitten wir, sich in Bezug auf deren fachgerechte Entsorgung mit dem
­Kabinen-Steward in Verbindung zu setzen.
Zur Sicherheit seiner Gäste – auch in Bezug auf Hygiene und Gesundheit –
setzt Costa Kreuzfahrten jedwede diesbezügliche Bestimmung in Zusammenarbeit mit den größten nationalen und internationalen Gesundheitsbehörden um. Aus diesem Grund behält sich das Unternehmen das Recht vor,
die Einschiffung von Passagieren abzulehnen, sofern bei ihnen potentiell
ansteckende oder mit der Schifffahrt nicht vereinbare Krankheiten fest­
gestellt werden. Bei Bedarf an diesbezüglichen Informationen kann im Vorfeld der Service- und Informationsdesk von Costa Kreuzfahrten kontaktiert
werden.
BEZAHLUNG AN BORD
Costa Karte
An Bord erhalten Sie eine personengebundene Costa Karte, die
zur automatischen Erkennung Ihres Namens auf der Einschiffungsliste dient.
Während der Kreuzfahrt ist sie Ihr praktisches Zahlungsmittel für ­extra Serviceleistungen und Einkäufe in den Geschäften an Bord.
Dank Ihrer Costa Karte können Sie Ihren Urlaub unbeschwert genießen, denn
Sie brauchen für die täglichen Ausgaben auf dem Schiff kein Bargeld mitzuführen. Diese werden Ihnen automatisch auf Ihr Kabinenkonto ­gesetzt, das
am Ende der Kreuzfahrt mit einer Kreditkarte oder in bar (oder auch per
Scheck – siehe Absatz „Persönliche Schecks“) zu begleichen ist. Gäste, die ihre
Kreditkarte nicht registrieren lassen, müssen innerhalb von 48 Stunden nach
der Einschiffung einen Betrag zur Deckung der Ausgaben an Bord hinterlegen.
Die Costa Karten werden innerhalb der ersten 48 Stunden aktiviert, doch
wenn keine Kaution hinterlegt und keine Kreditkarte registriert wird, führen
Ausgaben über 200 Euro/USD zur Sperrung der Karte. Die Hinterlegung muss
je nach Bordwährung mindestens 150 Euro oder 150 USD pro Person betragen. Wenn die Ausgaben an Bord diese Kaution übersteigen, wird die Karte
gesperrt, und Sie werden um eine neue Hinterlegung gebeten. Am Ende der
Kreuzfahrt wird der Gesamtbetrag beglichen und – im Fall eines Guthabens –
wird dieses den Gästen gemäß der geltenden italienischen ­Gesetzgebung per
Banküberweisung zurückgezahlt.
INFORMATIONEN UND SERVICE • 9
Kreditkarten
An Bord werden American Express, Visa und Mastercard Kreditkarten entgegengenommen. EC-Karten, Prepaid-Karten, aufladbare Karten, VISA Electron, Postepay, Bancomat, Postamat und Cirrus Maestro werden nicht entgegengenommen. Wir empfehlen Ihnen, vor der Abfahrt bei Ihrer Bank
nachzufragen, welche Art von Karte Sie besitzen und wie deren Nutzungsmodalitäten sind. Mit diesem Service erhalten Sie die Rechnung in die Kabine und der Betrag wird, sofern wir keine anderweitige Mitteilung von Ihnen
erhalten, automatisch Ihrer Kreditkarte belastet, nach täglicher Autorisierung
durch den Kreditkartenanbieter. Sie können Ihre Kreditkarte mithilfe der
Multimediastationen oder beim Service- und Informationsdesk registrieren.
COSTA DELIZIOSA
Transatlantik-Kreuzfahrt
vom 25.02.2016 bis 27.03.2016
und Kreuzfahrten bis 27.11.2016
Serviceentgelt
Für alle Hotelleistungen an Bord wird dem Konto des Gastes ein tägliches
Serviceentgelt belastet. Die Zahlung wird erst am Ende der Kreuzfahrt fällig,
und zwar in Abhängigkeit von den effektiv auf Kreuzfahrt verbrachten Tagen.
Das tägliche Serviceentgelt wird demgemäß nur berechnet, wenn der Gast
die Nacht an Bord verbringt, d. h. bei Unterbrechung oder frühzeitigem Abbruch der Kreuzfahrt wird kein Serviceentgelt geschuldet. Außerdem entfällt das Serviceentgelt für solche Tage, an denen der Gast aufgrund von
Nichteinhaltung der an Bord üblichen Servicequalität mit dem Service nicht
zufrieden war und dies unverzüglich bei der R
­ ezeption dem Personal angezeigt hat. Der feste Betrag für das Serviceentgelt variiert nach Abfahrts- bzw.
Ankunftsdatum. Die jeweiligen ­
Beträge entnehmen Sie bitte folgender
­Tabelle:
COSTA DIADEMA
Karibik-Kreuzfahrten
vom 28.12.2015 bis 25.02.2016
Karibik-Kreuzfahrten
vom 28.12.2016 bis 08.03.2017
COSTA LUMINOSA
COSTA PACIFICA
9 Euro/Tag
Südamerika-Kreuzfahrten
vom 17.12.2016 bis 15.03.2017
Kreuzfahrten
vom 02.12.2016 bis 21.04.2017
9 Euro/Tag
9 Euro/Tag
12 USD/Tag
Transatlantik-Kreuzfahrt
vom 15.03.2017 bis 02.04.2017
COSTA MAGICA
Kreuzfahrten
vom 28.11.2015 bis 09.04.2017
Kreuzfahrten
vom 17.11.2015 bis 31.03.2017
9 Euro/Tag
COSTA
neoCLASSICA
Kreuzfahrten
vom 27.11.2015 bis 01.04.2017
9 Euro/Tag
COSTA
neoRIVIERA
Kreuzfahrten
vom 26.11.2015 bis 07.04.2017
9 Euro/Tag
Die in der Tabelle genannten Beträge gelten für Erwachsene ab 15 Jahre.
Für Kinder zwischen 4 und 14 Jahren wird 50 % des Serviceentgelts er­
hoben. Für Kinder unter 4 Jahren wird diese Gebühr nicht berechnet. Das
Serviceentgelt wird vom Unternehmen als Anreiz für die Mitarbeiter
­genutzt, die Qualität der auf den Costa Schiffen angebotenen Service­
leistungen kontinuierlich zu verbessern.
AUSSCHIFFUNG
Südamerika-Kreuzfahrten
vom 20.12.2015 bis 21.02.2016
9 Euro/Tag
COSTA
neoROMANTICA
Trinkgelder
Trinkgelder werden an Bord weder verlangt noch sind sie geschuldet.
c
Transatlantik-Kreuzfahrt
vom 01.03.2016 bis 20.03.2016
Kreuzfahrten
vom 05.12.2015 bis 22.04.2016
8 Euro/Tag
Transatlantik-Kreuzfahrt
vom 30.11.2016 bis 17.12.2016
9 Euro/Tag
12 USD/Tag
Transatlantik-Kreuzfahrt
vom 27.02.2017 bis 25.03.2017
Transatlantik-Kreuzfahrt
vom 28.11.2015 bis 17.12.2015
Kreuzfahrten
vom 20.03.2016 bis 30.11.2016
Südamerika-Kreuzfahrten
vom 20.12.2016 bis 27.02.2017
12 USD/Tag
Kreuzfahrten
vom 09.12.2016 bis 06.01.2017
COSTA FASCINOSA Kreuzfahrten
vom 21.12.2015 bis 25.03.2017
COSTA FORTUNA
Transatlantik-Kreuzfahrt
vom 26.11.2016 bis 20.12.2016
Transatlantik-Kreuzfahrt
vom 29.02.2016 bis 26.03.2016
Kreuzfahrten
vom 21.12.2015 bis 06.01.2016
Kreuzfahrten
vom 23.04.2016 bis 02.09.2016
9 Euro/Tag
Südamerika-Kreuzfahrten
vom 15.12.2015 bis 29.02.2016
Weltreise „Unterwegs zwischen den
Wendekreisen“ 2017
vom 06.01.2017 bis 22.04.2017
9 Euro/Tag
Kreuzfahrten
vom 27.11.2015 bis 25.03.2017
9 Euro/Tag
Weltreise „Unterwegs zwischen den
Wendekreisen“ 2016
vom 06.01.2016 bis 23.04.2016
Weltreise „Die Kreuzfahrt der
großen Ozeane“ 2016
vom 02.09.2016 bis 09.12.2016
Transatlantik-Kreuzfahrt
vom 21.11.2015 bis 15.12.2015
Kreuzfahrten
vom 26.03.2016 bis 26.11.2016
Transatlantik-Kreuzfahrt
vom 08.03.2017 bis 09.04.2017
Kreuzfahrten
vom 28.11.2015 bis 25.03.2017
COSTA FAVOLOSA
COSTA
MEDITERRANEA
Transatlantik-Kreuzfahrt
vom 27.11.2016 bis 21.12.2016
Persönliche Schecks
Wir können an Bord keine Bezahlung in Form von persönlichen Schecks annehmen.
Ausländische Währungen
Die offizielle Währung an Bord ist der Euro. Nur auf den Karibik-Kreuzfahrten
mit Abfahrt in US-amerikanischen Häfen, den Südamerika-Kreuzfahrten, den
Transatlantik-Kreuzfahrten im Frühling mit Abfahrt in Südamerika und den
Kreuzfahrten mit Abfahrt in Häfen in Asien bzw. im Orient ist die offizielle
Bordwährung der US-Dollar. In der Wechselstube beim Service- und Informationsdesk des Schiffs werden Bargeld und Traveller-Schecks gewechselt. Die
Wechselstube ist zu den im Tagesprogramm angegebenen Zeiten geöffnet.
Wir möchten Sie daran erinnern, dass wir an Bord keine Bargeldauszahlungen
gegen Kreditkarte leisten können und empfehlen Ihnen daher, genügend
Fremdwährung oder personengebundene Traveller-Schecks für die ­Landgänge
mitzunehmen.
Transatlantik-Kreuzfahrt
vom 27.11.2015 bis 28.12.2015
9 Euro/Tag
Die Vorgehensweise bei der Ausschiffung wird Ihnen an Bord
im Rahmen einer speziellen Veranstaltung von unserem
Servicepersonal erklärt. Diese Informationen sind auch im Tagesprogramm
abgedruckt, das Ihnen in Ihre Kabine geliefert wird.
Die privilegierte Ausschiffung erfolgt unter Berücksichtigung der
Abfahrtszeiten eventueller Transfers und der Anwesenheit organisierter
Gruppen.
Gäste, die eine Suite gebucht haben, haben bei der Ausschiffung Recht
auf bevorzugte Behandlung. Die Ausschiffungszeiten für die übrigen
Gäste richten sich nach den Abfahrtszeiten der Transfers zu den
Flughäfen und den Bedürfnissen mitreisender Gruppen.
Bitte teilen Sie uns eventuelle individuelle Erfordernisse rechtzeitig mit.
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die in den Reiseunterlagen
angegebenen Ankunftszeiten des Schiffes durch von Costa Kreuzfahrten
nicht zu beeinflussende Umstände abweichen können. Um einen optimalen Service bieten zu können, empfehlen wir unseren Gästen, zur
An- und Abreise die über Costa Kreuzfahrten angebotenen Flüge zu
nutzen.
INFORMATIONEN UND SERVICE • 10
c
Gepäck
Am Abend vor der Ausschiffung muss jedes Gepäckstück mit einem
­Kofferanhänger versehen und vor die Kabine gestellt werden. Die Koffer
werden von unserem Personal abgeholt und Ihnen dann nach der Ausschiffung im Hafenterminal bzw. in den angegebenen Bereichen an Land
wieder übergeben. Bitte denken Sie daran, ein kleines Handgepäckstück
mit Ihren persönlichen Dingen, die Sie am nächsten Morgen benötigen,
bei sich zu behalten (Papiere, Medikamente, Unterwäsche etc.).
Bag Express
Um Ihnen einen noch komfortableren Urlaub zu bieten, steht jetzt dank
der Zusammenarbeit mit dem Unternehmen Bag Express für alle Gäste
von Costa Kreuzfahrten ein neuer Gepäck-Transportservice zur Verfügung,
bei dem die Koffer bei ausgewählten Einschiffungshäfen direkt von der
Wohnung des Gasts zum Schiff (und umgekehrt) befördert werden.
Dieser Service kann über die Webseite von Bag Express – Bereich Costa
Kreuzfahrten – oder über das Bag Express Contact Center gebucht werden. Weitere Informationen finden Sie unter www.costakreuzfahrten.de/
bagexpress.
TELEKOMMUNIKATION
Mobilfunknetz
Aufgrund von Vereinbarungen mit diversen Partnern sind
alle Schiffe der Flotte durch eine Funkverbindung per Satellit abgedeckt,
sodass die Kunden der großen Mobilfunkanbieter auch auf offener See
Anrufe tätigen und empfangen, SMS verschicken und empfangen sowie
mobile Internetservices nutzen können. Der Telefonanschluss muss für
International Roaming befähigt sein. Die Tarife werden vom jeweiligen
Telefonanbieter festgelegt. Wenn sich das Schiff in der Nähe der Küste
befindet, kann es sein, dass das Handy eine Verbindung zu einem
Mobilfunkanbieter an Land herstellt. Die Kunden von TIM ITALIA können
Aufladekarten im Foto-Shop an Bord kaufen.
Satellitenverbindung
An Bord können Sie von Ihrer Kabine aus über unsere Satellitenverbindung
telefonieren. Sie können auch Faxe versenden und empfangen. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an den Service- und Informationsdesk. Falls
man vom Land aus per Telefon oder Fax mit Ihnen Verbindung aufnehmen möchte, muss der internationale Satellitencode 00870, gefolgt von
der Satellitennummer des Schiffs, gewählt werden.
WEITERE INFORMATIONEN
Tiere
Tiere aller Größe und Art sind an Bord der Costa Schiffe
nicht erlaubt. Eine Ausnahme bilden Blindenhunde (sofern dies bei der
Buchung angegeben wurde).
Rauchverbot
Costa Kreuzfahrten setzt sich dafür ein, dass auf seinen Schiffen das
Rauchverbot eingehalten wird. Das Rauchen – von Zigaretten, Zigarren
und Pfeife – ist in allen öffentlichen Innenbereichen der Schiffe verboten,
mit Ausnahme der speziell als „Cigar Lounges“ ausgewiesenen Bereiche.
Elektronische Zigaretten dürfen nur und ausschließlich in den Kabinen
und in den als „Cigar Lounge“ gekennzeichneten Bereichen verwendet
werden. In den öffentlichen Außenbereichen ist das Rauchen nur in den
entsprechend gekennzeichneten und mit Aschenbechern versehenen
Bereichen gestattet. Wir möchten Sie zudem daran erinnern, dass das
Rauchen in den Kabinen nicht erlaubt ist – nur auf den privaten Balkonen
darf geraucht werden. Zur Vermeidung von Brandgefahren ist es sehr
wichtig, dass Zigaretten immer im Aschenbecher ausgedrückt werden.
Auf keinen Fall dürfen brennende Zigaretten über Bord geworfen werden. Bitte beachten Sie außerdem, dass an Bord der Costa Mediterranea,
Costa neoClassica, Costa Atlantica und Costa Victoria keine internen
Raucherzonen vorhanden sind. Wegen weiterer Informationen zum
Rauchverbot auf den einzelnen Schiffen bitten wir Sie, die Webseite
www.costakreuzfahrten.de/faq zu besuchen oder unter der
Telefonnummer 040/570 12 13 14 anzurufen.
Steuern in den USA
Wenn Schiffe in Häfen der USA liegen, wird auf den Preis der Getränke,
die an Bord konsumiert werden, ein Aufschlag von 20 % berechnet.
Um die Costa Schiffe telefonisch oder per Fax zu erreichen, wählen Sie bitte vor der jeweiligen Nummer den Satellitencode 00870 als
Vorwahl.
SATELLITENZONESATELLITENCODE
VORWAHLNUMMER INMARSAT00870
SCHIFF
TELEFONFAX
COSTA DIADEMA765121895
765121898
COSTA FASCINOSA ICPO
765096342
765096340 COSTA FAVOLOSA ICPK765080372
765080374
COSTA DELIZIOSA IBJD764947193
764947196
COSTA LUMINOSA ICGU764890565
764890566
COSTA PACIFICA ICJA
764896930 - 764896935
764896932
COSTA SERENA ICAZ
761114781 - 761114785
761114779
COSTA MAGICA IBQQ
764029390 - 764021467
764029391
COSTA FORTUNA IBNY765112574
324799776
COSTA MEDITERRANEA IBCF765103650
765103651
COSTA ATLANTICA IBLQ773231818
783201726
COSTA VICTORIA IBLC773168938
783900146
COSTA neoROMANTICA IBCR765097148
765097150
COSTA neoCLASSICA ICIC Die Telefonnummer lag zum Zeitpunkt der
Drucklegung noch nicht vor.
Bitte fragen Sie in Ihrem Reisebüro. 761114779
COSTA neoRIVIERA IBDU
765118033 - 324704340
-
Sie können auch bei internationalen Netzbetreibern Informationen einholen. Ein Satelliten-Telefongespräch ist etwa 20-mal so teuer wie ein internationales
Telefongespräch.
Die oben aufgeführten Nummern können sich im Lauf der Saison ändern. Aktualisierungen entnehmen Sie bitte der Homepage www.costakreuzfahrten.
de oder wenden Sie sich direkt an Costa Kreuzfahrten.
INFORMATIONEN UND SERVICE • 11
1. Auflage, gültig ab Februar 2015