STADT ERBENDORF BEGRÜNDUNG ZUR 5. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES „INDUSTRIEGEBIET SCHLEIFMÜHL“ Stand: 10.11.2015 1. Grundlage Der Bebauungsplan für das Industriegebiet – „Schleifmühl“ sieht für die Bauparzellen 33 – 35, FlSt.Nrn. 1536 und 1537 der Gemarkung Erbendorf eine offene Bauweise mit einer max. Gebäudelänge von 50 Meter vor. Infolge einer konkreten Bauanfrage für die Errichtung einer Fertigungshalle mit Bürogebäude ist eine Verschmelzung der Bauparzellen 33, 34 und 35 und eine Änderung der Festsetzungen der Bebauungsvorschriften unter 2.9.4 Gebäudelängen hinsichtlich Bebauungsweise und der max. Gebäudelänge angezeigt. Es soll aus den Bauparzellen 33, 34 und 35 und des östlichen Teils der Grüngürtels die Bauparzelle 33 gebildet und eine max. Gebäudelänge von 130 Metern für diese Bauparzelle in abweichender Bauweise zulässig sein. Die vorgesehene Bebauung erstreckt sich in den Bereich der Pufferzone Grüngürtel, die deshalb mit einer Teilfläche von 6224 m² nach Osten verschoben wird. Dadurch erfährt das Bebauungsplangebiet eine Erweiterung um diese Fläche zuzüglich der bestehenden Fläche des Biotops von 1600 m² von 7824 m². Die Stadt Erbendorf trägt dieser Entwicklung Rechnung. Der Stadtrat hat daher beschlossen, im Parallelverfahren zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes die 5. Änderung des Bebauungsplans für das Industriegebiet – „Schleifmühl“ durchzuführen. Mit der Erarbeitung der Bebauungsplanänderung wurde das Bauamt der Stadt Erbendorf beauftragt. 2. Lage des Planungsgebietes Das zu ändernde Gebiet liegt am südöstlichen Ortsrand von Erbendorf im „Industriegebiet Schleifmühl“. Die nächste Umgebung besteht aus gewerblichen Nutzungen (Bürogebäude, Handwerksbetriebe, Raiffeisen-Baustoffhandel, Druckerei, Kofferfabrik, etc). Das Industriegebiet wird im Süden von der Bundesstraße 22 und im Westen von der Bundesstraße 299 eingegrenzt. Der Änderungs- und Erweiterungsbereich umfasst die Grundstücke Flst.Nr. 1536, 1537 und 1538 der Gemarkung Erbendorf mit einer Gesamtfläche von ca. 28600 m². 3. Ziel und Zweck der Planung Der Änderungsbereich dient derzeit bereits als Bauparzellen innerhalb des Industriegebietes. Die Verwirklichung des Neubauvorhabens auf den bisher ausgewiesenen Bauparzellen ist nicht möglich. Ziel ist es, für die Ansiedlung des Gewerbetriebes die planungsrechtlichen Grundlagen zu schaffen um damit eine Bauparzelle in der erforderlichen Größe zur Verfügung stellen zu können. Mit der Ansiedlung des Gewerbebetriebes erfährt das Industriegebiet eine weitere Aufwertung und eine nachhaltige Sicherstellung von örtlichen Arbeitsplätzen. 4. Flächennutzungsplan Die 5. Änderung des Bebauungsplans „Industriegebiet Schleifmühl“ wird aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan entwickelt. Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplans wird daher nach § 8 Abs. 3 BauGB der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert. 5. Landesentwicklungsplan / Regionalplan Gemäß Gesamtfortschreibung des LEP vom 1.9.2013 ist die Stadt Erbendorf als Zentraler Ort, Grundzentrum, ausgewiesen. Gemäß Punkt 3.3. des LEP ist bei baulichen Ausweisungen eine Zersiedelung der Landschaft zu verhindern und eine Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten anzustreben. Im Regionalplan der Region Oberpfalz-Nord sind im Änderungs- bzw. Erweiterungsbereich weder Vorrang- noch Vorbehaltsgebiete ausgewiesen. Das Gebiet liegt nicht in einem Landschaftlichen Vorbehaltsgebiet. An der östlichen Grenze des Bebauungsplans grenzt das Biotop X6138.3103 an. Im Zuge der Erweiterung des Bebauungsplangebiets um eine Pufferzone Grüngürtel wird das Biotop in den Geltungsbereich des Bebauungsplans integriert. Veränderungen werden nicht durchgeführt. 6. Planung Das Bauvorhaben dient der Expansion und Betriebsverlagerung einer Firma, die an Ihrem jetzigen Standort keine Möglichkeit der Erweiterung des Betriebs hat. 7. Standortauswahl Der Standort im Industriegebiet entspricht den Vorgaben für ein produzierendes Gewerbe und ist somit für die Betriebsverlagerung geeignet. Der Standort ist durch die Lage an den Bundesstraßen 22 und 299 verkehrstechnisch gut erreichbar. Andere Standorte wurden nicht untersucht, da es sich um eine Erweiterung eines bestehenden Industriegebietes und keine Neuausweisung handelt. 8. Nutzungsart Es wird keine Änderung der bisherigen Festsetzung als Industriegebiet – GI – gemäß § 9 BAUNVO durchgeführt. 9. Maß der baulichen Nutzung Die Grundflächenzahl verbleibt wie im bestehenden Bebauungsplan bei 0,8 als Höchstmaß. Die Geschoßflächenzahl verbleibt wie im bestehenden Bebauungsplan bei 1,6 als Höchstmaß. 10. Ver- und Entsorgung Die Ver- und Entsorgungsanlagen im Änderungsgebiet sind bereits vorhanden. Die Entsorgung erfolgt im Trennsystem. Erweiterungen sind nicht erforderlich. 11. Erschliessung Die Erschließung erfolgt über die Bundesstraße 299 und die Ortsstraße „Im Gewerbepark“. 12. Grünordnerische Festsetzungen Für Randbereiche, insbesondere bei Übergangszonen zu den Grüngürteln, sollen standortbezogene Saatgutmischungen Verwendung finden, geeignet sind extensive Wiesenmischungen. Diese Flächen dürfen nicht gedüngt werden und sind max. 2 x pro Jahr zu mähen, das Mähgut ist ordnungsgemäß zu entsorgen. Es ist darauf hinzuweisen, dass bei Anpflanzungen nur heimische Laubgehölze verwendet werden dürfen. Bei der Durchführung des Bauvorhabens ist das Artenschutzrecht nach § 39 BNatSchG zu beachten. Erbendorf, geändert 16.07.2015 17.09.2015 10.11.2015 STADT ERBENDORF Donko Bürgermeister
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