ManpowerGroup Inc. Richtlinie für Geschenke, Bewirtung und

ManpowerGroup Inc.
Richtlinie für Geschenke,
Bewirtung und Sponsoring
Inhaltsverzeichnis
RICHTLINIE FÜR GESCHENKE, BEWIRTUNG UND SPONSORING
I.
EINFÜHRUNG...................................................3
V.
REISEN-SPONSORING.....................................7
II.
ALLGEMEIN GELTENDE REGELN
FÜR ALLE ARTEN VON
VORTEILSLEISTUNGEN...................................4
VI.
EVENT-SPONSORING.......................................8
VII.
GENEHMIGUNGSVERFAHREN........................9
III.
GESCHENKE.....................................................5
IV.
MAHLZEITEN UND BEWIRTUNG.....................6
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I. Einführung
Diese Richtlinie unterstützt alle Mitarbeiter,
leitenden Angestellten, Mitglieder des
Vorstands (entweder der ManpowerGroup
oder seiner Tochtergesellschaften oder
Geschäftspartner) und andere, die im Auftrag
der ManpowerGroup („ManpowerGroupMitarbeiter“) handeln, bei der Ermittlung,
ob Geschenke, Unterhaltung, Bewirtung,
Sponsoring und Reisevorteile bereitgestellt
werden sollen, besonders wenn
Regierungsbeamte beteiligt sind. Sie listet
zudem alle Verfahren auf, die befolgt werden
sollten. Sie sollte im Zusammenhang mit der
ManpowerGroup-Antikorruptionsrichtlinie
gelesen und verstanden werden.
Die ManpowerGroup-Antikorruptions-Richtlinie
verbietet jegliche Art von Bestechung und
Korruption in Verbindung mit den geschäftlichen
Tätigkeiten des Unternehmens. Die ManpowerGroup
ist sich bewusst, dass Geschenke, Unterhaltung,
Bewirtung, Sponsoring, Reise-Sponsoring
oder andere Aktivitäten ein legitimer Teil der
Geschäftsabwicklung in vielen Ländern sind.
Diese Aktivitäten können jedoch unter bestimmten
Umständen als Korruption angesehen werden und
zu strafrechtlicher Haftung der Beteiligten führen.
Sie werden möglicherweise von der Regierung
des Landes oder der Region reguliert, in der
diese Leistungen bereitgestellt werden, oder sie
werden durch die internen Regeln des EmpfängerUnternehmens eingeschränkt. Dies gilt besonders
dann, wenn die Leistungen von Personen in
Empfang genommen werden, die unter den
jeweiligen Gesetzen als Regierungsbeamte gelten.
Wie bereits in der Antikorruptionsrichtlinie erwähnt
wird der Begriff „Regierungsbeamte“ anhand
dieser Gesetze breit definiert und beinhaltet neben
Regierungsbeamten oder Beamten aus staatlichen
Unternehmen auch eher traditionelle Beamte/
Amtsträger.
Zu Regierungsbeamten zählen
möglicherweise:
• Staatsoberhäupter, Minister und andere
politische Amtsträger;
• Beamte;
• andere Voll- oder TeilzeitRegierungsangestellte;
• Privatpersonen, die in einer offiziellen
Kapazität handeln;
• Sicherheitspersonal (Militär, Polizei,
Geheimdienst);
• Richter und Gesetzgeber;
• Leitende Angestellte und Arbeitnehmer
staatlicher oder staatlich kontrollierter
Unternehmen (z.B. einer staatlichen
Ölgesellschaft oder Fluggesellschaft) und
• Mitarbeiter anderer öffentlicher
Einrichtungen, darunter Universitäten,
Labore, Krankenhäuser und dergleichen.
In allen Fällen ist die ManpowerGroup jedoch
verpflichtet, ordnungsgemäße interne Kontrollen sowie
eine genaue Buchhaltung und genaue Aufzeichnungen
solcher Leistungen aufrechtzuerhalten.
Diese Richtlinie umreißt allgemeine Regeln, die die
ManpowerGroup-Mitarbeiter berücksichtigen sollten,
wenn sie die oben genannten Vorteilsleistungen
anbieten oder bereitstellen. Sie enthält auch eine
detailliertere Diskussion zu besonderen Fragen, die für
jede dieser Vorteilsleistungen auftreten können.
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In seiner Funktion als General Counsel beaufsichtigt
Richard Buchband die Einhaltung dieser Richtlinie und
das Antikorruptionsprogramm des Unternehmens.
Unter seiner Anleitung bearbeiten Shannon
Kobylarczyk, Global Ethics Compliance Officer, und
David Irish, Global Ethics and Compliance Specialist,
die täglichen Anfragen und Routinegenehmigungen,
wie sie in der Richtlinie beschrieben sind. Fragen zu
dieser Richtlinie und/oder Genehmigungsanfragen sind
an Shannon zu richten unter 414-906-7024{22},
an David unter 414-906-7947 oder per E-Mail an
[email protected]. Falls eine
Genehmigung von Richard erforderlich ist, können Sie
ihn unter 414-906-6618 kontaktieren oder per E-Mail
an [email protected].
II. Allgemein geltende
Regeln für alle Arten von
Vorteilsleistungen
Geschenke, Mahlzeiten, Unterhaltung, Bewirtung,
Sponsoring oder andere Vorteile, darunter ReiseSponsoring, werden in dieser Richtlinie als „Leistungen“
bezeichnet.
Die folgenden Regeln gelten für alle Leistungsformen,
unabhängig vom Leistungstyp:
1. Solche Leistungen sind niemals zulässig
für Regierungsbeamte, Geschäftspartner,
Kunden oder potenzielle Kunden, um
deren Handlungen oder Entscheidungen
in ihrer offiziellen oder geschäftlichen
Funktion zu beeinflussen.
2. Von ManpowerGroup-Mitarbeitern wird
gutes Urteilsvermögen bei der Entscheidung
erwartet, ob solche Leistungen angeboten
und bereitgestellt werden sollen, um den
legitimen Geschäftszweck solcher Leistungen zu
identifizieren. Die folgenden Abschnitte zeigen
Beispiele für legitime Aktivitäten auf.
3. Alle Anforderungen der örtlichen Gesetze und
die Regeln des Empfängerunternehmens sollten
eingehalten werden. Beispiel: Wenn solche
Leistungen internationale Genehmigungen
erfordern, sollten diese eingeholt werden. Für
solche Genehmigungen ist normalerweise
der Empfänger der Leistungen verantwortlich.
ManpowerGroup-Mitarbeiter sollten entweder die
Regeln des Unternehmens des Empfängers oder
die lokalen Gesetze direkt überprüfen oder eine
schriftliche Bestätigung vom Empfänger einholen,
dass solche Leistungen unter diesen Gesetzen/
Regeln zulässig sind.
4. Solche Leistungen sollten stets in Bezug auf ihre
Menge und Art angemessen sein.
5. Bestimmte Leistungen sollten nie
bereitgestellt werden. Darunter fallen
Bargeld, Leistungen im Zusammenhang
mit illegaler Aktivität oder Aktivitäten, die
den Ruf des Unternehmens schädigen
können, wie z.B. Hostessenservice,
Erwachsenenunterhaltung und Glücksspiele.
6. Die Art der Leistungen muss berücksichtigt
werden. Leistungen, die für die meisten als
verschwenderisch oder extravagant sind oder einen
persönlichen Charakter haben (z.B. Schmuck oder
Luxusgüter), Tickets für Premium-Events oder
Reisen, sollten niemals bereitgestellt werden.
7. Die Häufigkeit solcher Leistungen an bestimmte
Empfänger sollte überwacht werden. Selbst relativ
bescheidene Leistungen, wie z.B. Mahlzeiten,
können, wenn sie oft bereitgestellt werden,
rechtliche Probleme verursachen oder einen
solchen Anschein erwecken und sollten deshalb
vermieden werden.
8. Der Gesamtwert solcher Leistungen an
bestimmte Empfänger sollte berücksichtigt
werden. Wenn beispielsweise der
Gesamtwert der Geschenke, Mahlzeiten
und Unterhaltung, die einem bestimmten
Empfänger im Laufe eines Jahres
bereitgestellt werden, USD 250
überschreitet, sind weitere Leistungen an
diesen Empfänger zu vermeiden.
9. Diese Richtlinie verbietet die Verwendung von
persönlichen Geldmitteln für die Bereitstellung von
Vorteilsleistungen.
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10. Vergünstigungsbezogene Ausgaben müssen
korrekt, vollständig und ordnungsgemäß
dokumentiert werden. Zur ordnungsgemäßen
Dokumentation gehören Ausgabenbelege,
Informationen über Teilnehmer und Begünstigte
(einschließlich Name und Ort der Beschäftigung)
sowie eine Erläuterung des Geschäftszwecks.
• Geschenke sollten offen und transparent gegeben
werden, im Einklang mit dem Anlass. Sollten Sie
sich dabei nicht wohl fühlen, ist dies ein Anzeichen
für ein potenzielles Problem.
11. Alle Ausgaben für Vorteilsleistungen müssen
gemäß Abschnitt VII dieser Richtlinie
genehmigt werden.
• Bargeld und Bargeldäquivalente wie
Geschenkgutscheine, Reiseschecks,
Handy-Auflade-Einheiten und Schecks sind
niemals als Geschenk zulässig.
12. Sollten die Umstände des Geschäfts andere
Schwellenwerte oder Ansätze als die hier
beschriebenen erfordern, ist dies mit dem
General Counsel zu diskutieren
III. Geschenke
Zusätzlich zu den allgemeinen Leitlinien (siehe
Abschnitt II) gelten die folgenden Leitlinien
für die Bereitstellung von Geschenken an
Regierungsbeamte, Geschäftspartner, Kunden und
potenzielle Kunden:
• Alle Geschenke sollten dem Anlass
entsprechend angemessen sein, was
den Betrag angeht, und sollten nur
aus Höflichkeit oder als Zeichen der
Wertschätzung bereitgestellt werden.
Geschenke sollten niemals den Zweck
verfolgen, die Auswahl der Dienstleistungen
eines Unternehmens zu beeinflussen oder
Handlungen eines Regierungsbeamten oder
Geschäftspartners zu beeinflussen oder
herbeizuführen.
• Beispiele für angemessene Geschenke:
• Geschenke für Feiertage, die häufig mit
Schenken assoziiert werden, darunter
Weihnachten, das chinesische Neujahr
und andere ähnliche Events.
• Geschenke, um bestimmte Events, wie
z.B. Firmenjubiläum, Einweihung oder
dergleichen in Erinnerung zu bringen.
• Einige Orte unterscheiden sich in den
lokalen Gepflogenheiten und Praktiken, was
berücksichtigt werden sollte.
• Werbeartikel als Geschenke, mit
eingraviertem Unternehmenslogo, wie z.B.
Glaswaren, Schreibtisch-Accessoires,
Stifte, Tassen, Shirts, Hüte usw. sind
generell geeignete Geschenke.
• Geschenke an Büros oder Gruppen, die
mit den Kollegen geteilt werden sollen (z.B.
Lebensmittelkörbe) werden gegenüber
Geschenken an Einzelpersonen bevorzugt.
• Besondere Sorgfalt ist bei Geschenken an
Beschaffungsbeamte oder andere Geboten, die
zur Vergabe von Verträgen an das Unternehmen
berechtigt sind. Geschenke, die gegeben werden,
wenn vertragliche Entscheidungen noch nicht
getroffen sind, können den Anschein einer
unangemessenen Beeinflussung erzeugen und
sollten vermieden werden.
• Geschenke, die von Regierungsbeamten
oder Geschäftspartnern an Familienmitglieder
oder Freunde zur persönlichen Verwendung
gegeben werden, sind weniger angemessen als
Werbeartikel des Unternehmens, können jedoch
gelegentlich angemessen sein (z.B. Blumen als ein
„Gastgeschenk“, wenn jemandem Besuch für eine
Mahlzeit abgestattet wird).
• Länderspezifische Ausgabenbegrenzungen
für Geschenke werden von jedem
landesspezifischen Manager festgelegt, um
die lokalen Standards zu reflektieren. Die
globale Begrenzung der ManpowerGroup
liegt bei USD 150.00. Diese globale
Grenze darf unter keinen Umständen ohne
vorherige Genehmigung des Global Ethics
Compliance Officer überschritten werden.
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IV. Mahlzeiten und
Unterhaltung
Zusätzlich zu den allgemeinen Leitlinien (siehe
Abschnitt II oben) gelten die folgenden Leitlinien für
die Bereitstellung von Mahlzeiten und Unterhaltung
an Regierungsbeamte, Geschäftspartner, Kunden
und potenzielle Kunden. [Hinweis: Mahlzeiten oder
Unterhaltung, die Teil einer gesponserten Reise sind,
werden im Abschnitt V unten, Reisen, behandelt.]:
• Beispiele für legitime Mahlzeiten und
Unterhaltung:
• Mittagessen im Zusammenhang mit dem
Geschäftstreffen mit einem Kunden.
• Mittagessen oder Abendessen mit
potenziellen Kunden.
• Ein Abendessen um den Beginn einer
neuen Geschäftsbeziehung zu feiern.
• Geschäftsessen sollte nur gelegentlich
erfolgen und sich an den Normen und lokalen
Geschäftspraktiken des jeweiligen Landes
orientieren und sie sollten niemals extravagant
sein.
• Länderspezifische Ausgabenbegrenzungen
für Mahlzeiten werden von jedem
landesspezifischen Manager festgelegt, um
die lokalen Standards zu reflektieren. Die
lokalen Richtlinien können, abhängig von Ihrer
Funktion, unterschiedliche Grenzwerte und
unterschiedliche Obergrenzen für Mittag- und
Abendessen enthalten. Befolgen Sie bitte Ihre
lokalen Richtlinien und Genehmigungsprotokolle.
Sie sollten für den Standort an dem Sie arbeiten,
angemessen sein. Ohne die Genehmigung des
landesspezifischen Managers dürfen Sie diese
länderspezifischen Grenzen nicht überschreiten.
• Die Begrenzung der ManpowerGroup liegt
weltweit bei USD 200 für Mahlzeiten pro Person,
einschließlich alkoholischer Getränke. Diese
globale Grenze darf unter keinen Umständen
ohne vorherige Genehmigung des Finanzleiters
Mike Van Handel überschritten werden.
• ManpowerGroup-Mitarbeiter sollten Örtlichkeiten
für Mahlzeiten und Unterhaltung auswählen, die
unter diese Richtlinie fallen. Wenn Sie es der
Person, der Sie Unterhaltung anbieten, überlassen,
die Örtlichkeit dafür auszuwählen, schaffen Sie
möglicherweise eine Situation, die dieser Richtlinie
nicht entspricht. Planen Sie im Voraus und
vermeiden Sie schwierige und peinliche Situationen!
• Familienmitglieder oder Freunde eines
Regierungsbeamten, Geschäftspartners, Kunden
oder potenziellen Kunden dürfen nicht an Mahlzeiten,
Sportveranstaltungen oder Unterhaltungsaktivitäten
auf Kosten des Unternehmens teilnehmen, es sei denn
die Ehepartner oder Freunde der ManpowerGroupMitarbeiter nehmen ebenfalls an der Veranstaltung
teil oder es wurde im Voraus eine entsprechende
Genehmigung beim Global Ethics Compliance Officer
eingeholt.
• Ein Beispiel hierfür könnte die Feier eines
wichtigen Meilensteins des Unternehmens, wie
z.B. 20 Jahre Tätigkeit in einem bestimmten
Land, sein.
• Separate Unterhaltungsausflüge ohne dazugehörigen
Geschäftszweck, wie z.B. ein Golf-Wochenende,
sind generell keine geschäftliche Unterhaltung und
erfordern eine spezifische vorherige Genehmigung
durch den Global Ethics Compliance Officer.
• Unterhaltung kann Teil eines legitimen
Geschäftstreffens sein, vorausgesetzt, der
Hauptzweck des Treffens hat mit dem Geschäft
oder der geschäftlichen Entwicklung zu tun.
• Beispiel: Sie nehmen an einem zweitägigen
Planungstreffen mit einem Kunden oder
potenziellen Kunden teil. Am zweiten Tag
organisieren Sie eine abschließende DinnerKreuzfahrt.
• Mitarbeiter oder Vertreter des Unternehmens sollten
Sportveranstaltungen oder Unternehmensaktivitäten
mit Regierungsbeamten, Geschäftspartnern,
Kunden oder potenziellen Kunden beiwohnen. Es ist
beispielsweise nicht angemessen, Tickets für eine
Sportveranstaltung auszugeben, damit die jeweilige
Person alleine oder in Begleitung ihrer Wahl an der
Veranstaltung teilnehmen kann.
• Wo es möglich ist, sollte die Zahlung für gehostete
Mahlzeiten und Unterhaltungsaktivitäten von
ManpowerGroup-Mitarbeitern direkt an die Service
Provider geleistet werden.
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• In ungewöhnlichen Umständen, in denen
die Rückerstattung für Mahlzeiten oder
Unterhaltungsaktivitäten an Regierungsbeamte
oder Geschäftspartner angemessen ist, müssen
der Rückerstattung Belege beigefügt werden,
die die Art und Höher der Ausgaben für die
Rückerstattung reflektieren.
V. Reisen-Sponsoring
Generell wird von Regierungsbeamten,
Geschäftspartnern, Kunden oder
potenziellen Kunden erwartet, dass sie
ihre Reisekosten übernehmen. Unter
bestimmten Umständen trägt das
Unternehmen die Kosten für die Reisen von
Regierungsbeamten, Geschäftspartnern,
Kunden oder potenziellen Kunden, die die
Geschäftsstelle des Unternehmen für eine
gemeinsame Besprechung oder einen
anderen angemessenen Geschäftszweck
zu besuchen. Gesponserte Reisekosten
können Transport, Unterkunft und
Mahlzeiten sowie andere anfallende Kosten
enthalten.
• Beispiele für Situationen, in denen das
Unternehmen Reisekosten bezahlen
kann:
• Eine Vorstandssitzung eines Joint Venture,
wobei der Partner des Unternehmens ein
staatliches Unternehmen ist.
• Ein Vertrag mit einem Kunden erfordert von
Ihnen, die Reisekosten der Mitarbeiter für
Schulungszwecke oder die Kosten für ein
gemeinsames Treffen zu übernehmen.
• Ein potenzieller Kunden möchte beobachten,
wie Dienstleistungen an einer bestimmten
Örtlichkeit bereitgestellt werden.
• Ein Besuch in der Firmenzentrale des
Unternehmens, um die Arbeitsweise der
ManpowerGroup zu verstehen.
Zusätzlich zu den allgemeinen Leitlinien
(siehe Abschnitt II) gelten die folgenden
Leitlinien für die Bereitstellung von ReiseSponsoring (einschließlich Mahlzeiten
und Unterhaltungsaktivitäten als Teil des
Reise-Sponsoring) an Regierungsbeamte,
Geschäftspartner, Kunden und potenzielle
Kunden:
• Alle gesponserten Reisen sollten aus einem
legitimen Geschäftszweck heraus erfolgen.
• Reise-Sponsoring durch ein Unternehmen kann
beträchtliche Ausgaben beinhalten. Deshalb muss
jedes Reise-Sponsoring vorher vom Global Ethics
Compliance Officer genehmigt werden.
• Für seine Genehmigung erfordert ReiseSponsoring einen schriftlichen Antrag mit einer
detaillierten Agenda, die den Geschäftszweck
aufzeigt. Diese Agenda sollten ein angemessenes
Gleichgewicht zwischen dem Geschäftszweck
der Reise und den gesponserten sozialen
Aktivitäten, Unterhaltungs- oder Freizeitaktivitäten
demonstrieren, und zwar so, dass der
Geschäftszweck offensichtlich ist und überwiegt.
Soziale Aktivitäten, Unterhaltungs- und
Freizeitaktivitäten (falls vorhanden) sollten dem
Geschäftszweck zugehörig sein.
• Zahlungen in Form von Tagesspesen für
Personen, deren Reisen gesponsert werden,
z.B. Bargeld oder „Tagegeld“ werden nur dann
genehmigt, wenn es nach geltendem Gesetz
erlaubt oder erforderlich ist.
• Wenn möglich, sollten Zahlungen für ReiseSponsoring-Ausgaben direkt an den Service
Provider erfolgen, z.B. Fluggesellschaft, Hotel
oder Restaurant.
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• Wenn die Erstattung gesponserter Reisekosten
angemessen ist, müssen entsprechende Belege
beigefügt werden, die die Art und den Betrag der
zurückerstatteten Ausgaben aufzeigen.
• Im Allgemeinen sollte das Unternehmen, die
Agentur oder Organisation der gesponserten
Person und nicht die ManpowerGroup die
Personen auswählen, deren Reisen gesponsert
werden sollen.
• Gesponserte Personen sollten darauf vorbereitet
sein, zu belegen, dass sie alle internen
Genehmigungen für ihre Reise erhalten haben.
• Familienmitglieder oder Freunde dürfen
Regierungsbeamte, Geschäftspartner, Kunden
oder potenzielle Kunden nur dann auf Reisen
begleiten, die auf Kosten des Unternehmens
gehen, wenn sie für das Sponsern der Reise
aufgrund geschäftlicher Gründe, unabhängig von
Regierungsbeamten, Geschäftspartnern, Kunden
oder potenziellen Kunden in Frage kommen.
VI. Event-Sponsoring
Event-Sponsoring kann verschiedene Formen
annehmen, beispielsweise eine vom Unternehmen
gesponserte Ausstellung, Aktivität, Programm oder
Ähnliches. Mithilfe des Event-Sponsorings kann das
Unternehmen für seine Dienstleistungen werben oder
seinen Bekanntheitsgrad und Firmenwert erhöhen.
Zusätzlich zu den allgemeinen Anforderungen in
Abschnitt II gelten die folgenden Leitlinien für EventSponsoring, von dem Regierungsbeamte oder
Geschäftspartner profitieren:
Geschäftspartnern, Kunden oder potenziellen
Kunden (wenn z.B. das Sponsoring von einem
Regierungsbeamten angefordert wird oder wenn
die zu sponsernde Organisation Verbindungen
zu einem Regierungsbeamten oder dessen
unmittelbarer Familie hat) eng verbunden sind,
stellen ein besonderes Problem dar. Suchen Sie
in solchen Fällen die Unterstützung des Global
Ethics Compliance Officer.
• Wo möglich, sollte die Zahlung direkt an den
Veranstalter geleistet werden. Sponsoring sollte
niemals mit Bargeld bezahlt werden.
• Die Mitarbeiter des Unternehmen sollten
Schritte unternehmen, um zu überprüfen, ob
die Sponsoring-Geldmittel auch wirklich für den
beabsichtigten Zweck verwenden werden und
dass das Unternehmen für sein Sponsoring die
vereinbarten Leistungen erhält.
• Wenn beispielsweise ein Event für die
Verkaufsförderung und Werbung von
der ManpowerGroup gesponsert wird,
sollten die Mitarbeiter bestätigen, dass
das Unternehmen die Werbe- und
Verkaufsförderungsleistungen auch wirklich
erhalten hat.
• Alle Reisetätigkeiten im Zusammenhang mit dem
Event-Sponsoring müssen den Anforderungen
des Abschnitts über Reisen (siehe Abschnitt V) in
dieser Richtlinie entsprechen.
• Geschenke im Zusammenhang mit dem EventSponsoring müssen den Anforderungen des
Abschnitts über Geschenke (siehe Abschnitt III) in
dieser Richtlinie entsprechen.
• Der Hauptzweck des Event-Sponsorings
sollte darin liegen, für die Dienstleistungen des
Unternehmens, gute Corporate Citizenship oder
andere legitime Geschäftsgründe zu werben.
• Due Diligence ist für Veranstalter und Personen
erforderlich, die von dem Unternehmen
gesponsert werden möchten, wobei die
Ergebnisse zu dokumentieren und aufzubewahren
sind. Events, die mit Regierungsbeamten,
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VII. Berechtigungen und
Genehmigungen
Dieser Abschnitt beschreibt das Verfahren für Ausgaben
für Leistungen an Regierungsbeamte, Geschäftspartner,
Kunden oder potenzielle Kunden.
• Ausgaben werden nur dann genehmigt, wenn sie
dieser Richtlinie entsprechen, die relevanten regionalen
Schwellenwerte oder Leitlinien erfüllen und alle
zusätzlichen Genehmigungen erhalten haben, die unter
dieser Richtlinie erforderlich sind.
• Alle Ausgaben oder Spesenberichte müssen die
Namen, Titel und Verbindungen der Teilnehmer und
den Geschäftszweck für die anfallenden Ausgaben
anzeigen.
• Wenn es unter dieser Richtlinie erforderlich ist, müssen
Sie vom Finanzleiter Mike Van Handel oder vom
Global Ethics Compliance Officer die Genehmigung für
Folgendes einholen:
• Finanzleiter Mike Van Handel:
• Ausgaben für Mahlzeiten über der festgelegten
globalen Grenze von USD 200 pro Person.
• Emailen Sie Ihre Anfrage an
[email protected]
• Global Ethics Compliance Officer*:
• Geschenkausgaben über der festgelegten
globalen Grenze von USD 150.
• Familienangehörige oder Freunde eines
Regierungsbeamten, Geschäftspartners,
Kunden oder potenziellen Kunden, die
einem Essen oder einem UnterhaltungsEvent auf Kosten des Unternehmens
beiwohnen, bei dem Familienangehörige
oder Freunde von ManpowerGroupMitarbeitern nicht anwesend sind.
• Separate Unterhaltungsausflüge.
• Reise-Sponsoring.
• Sponsoring-Events, die eng mit
Regierungsbeamten, Geschäftspartnern,
Kunden oder potenziellen Kunden im
Zusammenhang stehen.
• Emailen Sie Ihre Anfrage an
giftsandentertainment.authorization
@manpowergroup.com
• Für solche Anträge muss der Mitarbeiter
oder Vertreter schriftlich alle Details der
vorgeschlagenen Ausgaben an eine der oben
genannten E-Mail-Adressen bereitstellen,
darunter die Namen, Titel und Zugehörigkeiten
der vorgeschlagenen Teilnehmer, Budgets,
Service Provider und Geschäftszwecke. Nach
Berücksichtigung der Anforderung wird die
Genehmigung, wenn gerechtfertigt, schriftlich vom
Finanzleiter Mike Van Handel oder dem Global
Ethics Compliance Officer bereitgestellt.
• Wenn genehmigte Ausgaben wesentlich vom
Vorschlag abweichen (z.B. wenn das tatsächliche
Budget das genehmigte Budget beträchtlich
überschreitet oder wenn sich die Teilnehmer
ändern), ist eine erneute Genehmigung
erforderlich.
*Falls erforderlich, wird der Global Ethics Compliance Officer
um die Genehmigung des General Counsel bitten.
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