B Berufskosten 2016 Einzelperson / Ehemann / P1 (Berufskosten Ehefrau / P2 siehe Rückseite) PersID Name Vorname Beschäftigungsgrad / Pensum in Prozent Kanton CHF Pauschalabzug für Berufskosten 500 pauschal Kanton CHF 4000 Fahrkosten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte 503 effektiv Fahrkosten für öffentliche Verkehrsmittel U-Abo TNW (Jahresabo CHF 760.–; Monatsabo CHF 912.–) bzw. SBB Generalabonnement effektiv Fahrkosten für private Fahrzeuge von km / Tag × oder Tage = höchstens 220 Arbeitstage höchstens 220 Arbeitstage 13211 13211 Tage = km / Jahr × CHF –.70 13211 13211 13211 13211 Tage × CHF 7.50 max. CHF 3000 max. CHF 3000 höchstens CHF 1600 Belege 3211 3211 höchstens CHF 3200 Belege 3211 3211 höchstens CHF 1600 bzw. CHF 3200 Belege 3211 3211 Auswärtige Verpflegung bei täglicher Heimkehr ohne Verbilligung höchstens 220 Arbeitstage 111 3211 Zwischentotal Stand Ihnen 2016 für die Fahrt zur Arbeit ein Geschäftsfahrzeug zur Verfügung? ja nein Haben Sie diese Frage mit ja beantwortet, füllen Sie bitte Ziffer 276 dieses Formulars aus. Mehrkosten für auswärtige Verpflegung 504 Auswärtige Verpflegung bei täglicher Heimkehr mit Verbilligung 3211 km / Jahr × CHF –.70 nach km / Tag × 3211 nach von Bund CHF 111 Tage × CHF 15.– Schicht- und Nachtarbeit 111 Tage × CHF 7.50 bzw. 15.– Übrige für die Ausübung des Berufes erforderliche Kosten 510 effektiv Mehrkosten bei auswärtigem Wochenaufenthalt Aufstellung/Belege 508 pauschal Bund 3% des Nettolohnes gemäss Lohnausweis, mindestens CHF 2000, höchstens CHF 4000 Die Pauschale kann beim Nachweis höherer Kosten für andere Berufskosten nicht zusätzlich abgezogen werden. 514 effektiv Andere Berufskosten Aufstellung/Belege Aufwendungen für die berufliche Benützung eines privaten Arbeitszimmers gemäss Wegleitung sowie für Fachliteratur, Berufskleider, Berufswerkzeuge und Berufsinstrumente im hälftigen Umfang 13211 13211 oder 13211 13211 Auslagen bei Nebenerwerb 516 pauschal Bund 20% der Einkünfte aus Nebenerwerb, mindestens CHF 800 / höchstens CHF 2400 519 Total der Berufskosten Übertrag in die Steuererklärung Seite 3, Ziffer 519 (Kanton und Bund) 276 Berechnung: Kostenlose Überlassung eines Geschäftsfahrzeuges durch den Arbeitgeber für den Arbeitsweg (steuerbare Naturalleistung) von bis km pro Tag Anzahl Tage × = km × = km Total Kosten für das private Motorfahrzeug km × –.70 Berücksichtigung der Fahrtkostenbeschränkungen Kanton/Bund Der die Fahrtkostenbeschränkung übersteigende Betrag gilt als steuerbare Leistung. Der übersteigende Betrag ist in die Steuererklärung Seite 2, Ziffer 276 zu übertragen. 15020111160000 3211 3211 13211 13211 13211 13211 – 3'000 – 3'000 13211 13211 Berufskosten B 15020.a.01.16 Berufskosten 2016 Ehefrau / P2 (Berufskosten Einzelperson / Ehemann / P1 siehe Rückseite) PersID Name Vorname Beschäftigungsgrad / Pensum in Prozent Kanton CHF Pauschalabzug für Berufskosten 520 pauschal Kanton CHF 4000 effektiv Fahrkosten für private Fahrzeuge von km / Tag × oder Tage = 13211 13211 Tage = km / Jahr × CHF –.70 13211 13211 13211 13211 Zwischentotal Stand Ihnen 2016 für die Fahrt zur Arbeit ein Geschäftsfahrzeug zur Verfügung? ja nein Haben Sie diese Frage mit ja beantwortet, füllen Sie bitte Ziffer 278 dieses Formulars aus. Mehrkosten für auswärtige Verpflegung 524 Auswärtige Verpflegung bei täglicher Heimkehr mit Verbilligung höchstens 220 Arbeitstage höchstens 220 Arbeitstage Tage × CHF 7.50 max. CHF 3000 max. CHF 3000 höchstens CHF 1600 Belege 3211 3211 höchstens CHF 3200 Belege 3211 3211 höchstens CHF 1600 bzw. CHF 3200 Belege 3211 3211 Auswärtige Verpflegung bei täglicher Heimkehr ohne Verbilligung höchstens 220 Arbeitstage 111 3211 km / Jahr × CHF –.70 nach km / Tag × 3211 nach von 3211 Fahrkosten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte 523 effektiv Fahrkosten für öffentliche Verkehrsmittel U-Abo TNW (Jahresabo CHF 760.–; Monatsabo CHF 912.–) bzw. SBB Generalabonnement Bund CHF 111 Tage × CHF 15.– Schicht- und Nachtarbeit 111 Tage × CHF 7.50 bzw. 15.– Übrige für die Ausübung des Berufes erforderliche Kosten 530 effektiv Mehrkosten bei auswärtigem Wochenaufenthalt Aufstellung/Belege 528 pauschal Bund 3% des Nettolohnes gemäss Lohnausweis, mindestens CHF 2000, höchstens CHF 4000 Die Pauschale kann beim Nachweis höherer Kosten für andere Berufskosten nicht zusätzlich abgezogen werden. 534 effektiv Andere Berufskosten Aufstellung/Belege Aufwendungen für die berufliche Benützung eines privaten Arbeitszimmers gemäss Wegleitung sowie für Fachliteratur, Berufskleider, Berufswerkzeuge und Berufsinstrumente im hälftigen Umfang 13211 13211 13211 13211 539 Total der Berufskosten Übertrag in die Steuererklärung Seite 3, Ziffer 519 (Kanton und Bund) 15020112160000 oder Auslagen bei Nebenerwerb 536 pauschal Bund 20% der Einkünfte aus Nebenerwerb, mindestens CHF 800 / höchstens CHF 2400 278 Berechnung: Kostenlose Überlassung eines Geschäftsfahrzeuges durch den Arbeitgeber für den Arbeitsweg (steuerbare Naturalleistung) von bis km pro Tag Anzahl Tage × = × = Total Kosten für das private Motorfahrzeug Berücksichtigung der Fahrtkostenbeschränkungen Kanton/Bund Der die Fahrtkostenbeschränkung übersteigende Betrag gilt als steuerbare Leistung. Der übersteigende Betrag ist in die Steuererklärung Seite 2, Ziffer 276 zu übertragen. 3211 km km km × –.70 3211 13211 13211 13211 13211 – 3'000 – 3'000 13211 13211 Berufskosten B
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