Achslast höchstens Achslast höchstens

Gemeinde Egg
Protokoll der Sitzung vom 26. Oktober 2015
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Auszug
19. Sitzung vom 26. Oktober 2015, Geschäft Nr. 315 auf Seite 637 im Protokoll
des Gemeinderates
315 30.10.0
Beschränkungen, Tempo 30, Ausnahmetransporte
Festsetzung von Ausnahmetransportrouten im Kanton Zürich / Kenntnisnahme
Ausgangslage
Mit Verfügung Nr. 5241vom 30. September 2Q15 setzt die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich die Ausnahmetransportrouten gemäss S 359 Abs. 1 lit i. des Planungs- und Bauge-
setzes (PBG) fest. lnnert 30 Tagen kann Rekurs beim Regierungsrat dagegen erhoben werden
Die Beförderung besonders sperriger Güter bedarf ausreichend dimensionierter Verkehrswege.
Die Ausnahmetransportrouten (ATR) wurden letztmals mit RRB Nr. 1700/2001 umfassend festgelegt. Die vorliegende Verfügung Nr. 5241 ersetzt diese Gesamtfestsetzung aus dem Jahr
2001 und die in der Zwischenzeit erfolgten punktuellen Anpassungen.
Aus na hmetra nsportrouten
Der Kanton Zürich hat gemäss $ 22 Abs. 2 der Verkehrssicherheitsverordnung zwei Typen von
Ausnah metra nsportrouten festgelegt:
a
Typ I (Exportrouten) mit folgenden Anforderungen:
Lichte Höhe
5.20 m
Lichte Breite
7.50 m
Totalgewicht
480 t
Achslast
30 t
a
Typ ll (Versorgungsrouten) mit folgenden Anforderungen
Lichte Höhe
4.80 m
Lichte Breite
6.50 m
Totalgewicht
240 t
Achslast
20 t
mindestens
mindestens
höchstens
höchstens
mindestens
mindestens
höchstens
höchstens
Auf Gemeindegebiet Egg sind nur Versorgungsrouten des Typs ll vorhanden.
Die Exportrouten verbinden die Produktionsstätten der Grossmaschinenindustrie mit den wichtigsten Ausfalltoren der Schweiz, bezogen auf den Kanton Zürich insbesondere mit dem Rheinhafen in Basel. Versorgungsrouten verbinden die Fabrikations- und Reparatunruerkstätten mit
Kraft- und Unten¡verken der Elektrizitätswirtschaft und erlauben beispielsweise den Transport
von Transformatoren zurecks Ersatz und Erneuerung.
Seit der letzten Gesamtfestsetzung im Jahr 2001 haben sich verschiedene Anderungen ergeben, weshalb die Routen entsprechend den veränderten Verhältnissen anzupassen sind. Das
Amt für Verkehr hat in den Jahren 201312014 die Ausnahmetransportrouten umfassend überprüft und die betroffenen Stellen sowie die Nachbarkantone zur Vernehmlassung zu den Ergebnissen eingeladen. Die eingegangenen Stellungnahmen konnten für die nachfolgend dargelegte
Festsetzung weitgehend berücksichtigt werden.
Gemeindevenrvaltung Egg, Forchstrasse 145,8132 Egg 1e1.0431277 11 11FaxO43l277 1179
Gemeinde Egg
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Die Ausnahmetransportrouten erfüllen die gesetzlichen Anforderungen teils unvollständig. Da es
sich um geringfügige und punktuelle Einschränkungen handelt (vorhandene lichte Höhe in Unterführungen oder Tragfähigkeit von Brücken) und alternative Linienführungen kaum möglich
sind, werden sie dennoch im Plan aufgeführt. Bei der nächsten sich bietenden Gelegenheit, z.B.
im Rahmen einer Erneuerung der entsprechenden lnfrastruktur, sind die Einschränkungen dort
zu beseitigen, wo dies mit verhältnismässigen Mitteln möglich ist.
Teilstrecken von bestehenden Ausnahmetransportrouten, die im hier neu zu verfügenden Routennetz nicht mehr benötigt werden, können dann aus dem Netz entlassen werden, wenn die
Ersatzroute befahrbar ist.
Für die Gemeinde Egg erfolgen durch die Festsetzung der Ausnahmetransportrouten keine Anderungen. Die bestehenden Routen i2 und i7 sind nach wie vor wie folgt:
a
i2 Von Zürich (Heimplatz, Ausnahmetransportroute il) entlang der Forchstrasse über Forch
nach Esslingen (Ausnahmetransportroute i7) mit Anschluss diverser Unterwerke.
a
i7 Von Uster (Ausnahmetransportroute i3) über Mönchaltorf (Ausnahmetransportroute i6)
entlang der Usterstrasse nach Esslingen (Ausnahmetransportroute i2).
Die Aufnahme der Strecke Uster - Mönchaltorf erlaubt, die Verbindung Mönchaltorf Fällanden aus dem Netz der Ausnahmetransportrouten zu entlassen. Dies kann erfolgen,
wenn an den Kreiseln Chies, Riedikon und Talacker-/Burgstrasse in Uster die geringfügigen
Anpassung en zur Überfahrbarkeit der Verkehrsinseln umgesetzt sind.
Erwägungen
Die Festsetzung derAusnahmetransportrouten im Kanton Zürich gemäss Verfügung Nr. 5241
vom 30. September 2015 der Volkswirtschaftsdirektion wird zur Kenntnis genommen. Für die
Gemeinde Egg ergeben sich keine Änderungen an den bestehenden Versorgungsrouten des
Typs ll (Ausnahmetransportrouten i2 und i7).
Der Gemeinderat beschliesst:
1
2.
3.
Die Festsetzung der Ausnahmetransportrouten im Kanton Zürich gemäss Verfügung
Nr. 5241 vom 30. September 2015 der Volkswirtschaftsdirektion wird zur Kenntnis genommen.
Dieser Beschluss ist öffentlich
Mitteilung an:
Bauamt
- 33.03
- 30.10.0
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Gemeindevenrvaltung Egg, Forchstrasse 145, 8132 Egg 1e1.0431277 11 11 Fax0431277 1179
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Gemeinderat Egg
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dent:
8132 Egg
Versand:
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Rothenhofer
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reiber:
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Gemeindeverwaltung Egg, Forchstrasse 145, 8132 Egg Tel.0431277 11 11 Fax0431277 11 79