Gemeinde Egg Protokoll der Sitzung vom 26. Oktober 2015 Seite 1 Auszug 19. Sitzung vom 26. Oktober 2015, Geschäft Nr. 315 auf Seite 637 im Protokoll des Gemeinderates 315 30.10.0 Beschränkungen, Tempo 30, Ausnahmetransporte Festsetzung von Ausnahmetransportrouten im Kanton Zürich / Kenntnisnahme Ausgangslage Mit Verfügung Nr. 5241vom 30. September 2Q15 setzt die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich die Ausnahmetransportrouten gemäss S 359 Abs. 1 lit i. des Planungs- und Bauge- setzes (PBG) fest. lnnert 30 Tagen kann Rekurs beim Regierungsrat dagegen erhoben werden Die Beförderung besonders sperriger Güter bedarf ausreichend dimensionierter Verkehrswege. Die Ausnahmetransportrouten (ATR) wurden letztmals mit RRB Nr. 1700/2001 umfassend festgelegt. Die vorliegende Verfügung Nr. 5241 ersetzt diese Gesamtfestsetzung aus dem Jahr 2001 und die in der Zwischenzeit erfolgten punktuellen Anpassungen. Aus na hmetra nsportrouten Der Kanton Zürich hat gemäss $ 22 Abs. 2 der Verkehrssicherheitsverordnung zwei Typen von Ausnah metra nsportrouten festgelegt: a Typ I (Exportrouten) mit folgenden Anforderungen: Lichte Höhe 5.20 m Lichte Breite 7.50 m Totalgewicht 480 t Achslast 30 t a Typ ll (Versorgungsrouten) mit folgenden Anforderungen Lichte Höhe 4.80 m Lichte Breite 6.50 m Totalgewicht 240 t Achslast 20 t mindestens mindestens höchstens höchstens mindestens mindestens höchstens höchstens Auf Gemeindegebiet Egg sind nur Versorgungsrouten des Typs ll vorhanden. Die Exportrouten verbinden die Produktionsstätten der Grossmaschinenindustrie mit den wichtigsten Ausfalltoren der Schweiz, bezogen auf den Kanton Zürich insbesondere mit dem Rheinhafen in Basel. Versorgungsrouten verbinden die Fabrikations- und Reparatunruerkstätten mit Kraft- und Unten¡verken der Elektrizitätswirtschaft und erlauben beispielsweise den Transport von Transformatoren zurecks Ersatz und Erneuerung. Seit der letzten Gesamtfestsetzung im Jahr 2001 haben sich verschiedene Anderungen ergeben, weshalb die Routen entsprechend den veränderten Verhältnissen anzupassen sind. Das Amt für Verkehr hat in den Jahren 201312014 die Ausnahmetransportrouten umfassend überprüft und die betroffenen Stellen sowie die Nachbarkantone zur Vernehmlassung zu den Ergebnissen eingeladen. Die eingegangenen Stellungnahmen konnten für die nachfolgend dargelegte Festsetzung weitgehend berücksichtigt werden. Gemeindevenrvaltung Egg, Forchstrasse 145,8132 Egg 1e1.0431277 11 11FaxO43l277 1179 Gemeinde Egg Protokoll der Sitzung vom 26. Oktober 2015 Seite 2 Auszug Die Ausnahmetransportrouten erfüllen die gesetzlichen Anforderungen teils unvollständig. Da es sich um geringfügige und punktuelle Einschränkungen handelt (vorhandene lichte Höhe in Unterführungen oder Tragfähigkeit von Brücken) und alternative Linienführungen kaum möglich sind, werden sie dennoch im Plan aufgeführt. Bei der nächsten sich bietenden Gelegenheit, z.B. im Rahmen einer Erneuerung der entsprechenden lnfrastruktur, sind die Einschränkungen dort zu beseitigen, wo dies mit verhältnismässigen Mitteln möglich ist. Teilstrecken von bestehenden Ausnahmetransportrouten, die im hier neu zu verfügenden Routennetz nicht mehr benötigt werden, können dann aus dem Netz entlassen werden, wenn die Ersatzroute befahrbar ist. Für die Gemeinde Egg erfolgen durch die Festsetzung der Ausnahmetransportrouten keine Anderungen. Die bestehenden Routen i2 und i7 sind nach wie vor wie folgt: a i2 Von Zürich (Heimplatz, Ausnahmetransportroute il) entlang der Forchstrasse über Forch nach Esslingen (Ausnahmetransportroute i7) mit Anschluss diverser Unterwerke. a i7 Von Uster (Ausnahmetransportroute i3) über Mönchaltorf (Ausnahmetransportroute i6) entlang der Usterstrasse nach Esslingen (Ausnahmetransportroute i2). Die Aufnahme der Strecke Uster - Mönchaltorf erlaubt, die Verbindung Mönchaltorf Fällanden aus dem Netz der Ausnahmetransportrouten zu entlassen. Dies kann erfolgen, wenn an den Kreiseln Chies, Riedikon und Talacker-/Burgstrasse in Uster die geringfügigen Anpassung en zur Überfahrbarkeit der Verkehrsinseln umgesetzt sind. Erwägungen Die Festsetzung derAusnahmetransportrouten im Kanton Zürich gemäss Verfügung Nr. 5241 vom 30. September 2015 der Volkswirtschaftsdirektion wird zur Kenntnis genommen. Für die Gemeinde Egg ergeben sich keine Änderungen an den bestehenden Versorgungsrouten des Typs ll (Ausnahmetransportrouten i2 und i7). Der Gemeinderat beschliesst: 1 2. 3. Die Festsetzung der Ausnahmetransportrouten im Kanton Zürich gemäss Verfügung Nr. 5241 vom 30. September 2015 der Volkswirtschaftsdirektion wird zur Kenntnis genommen. Dieser Beschluss ist öffentlich Mitteilung an: Bauamt - 33.03 - 30.10.0 rru Gemeindevenrvaltung Egg, Forchstrasse 145, 8132 Egg 1e1.0431277 11 11 Fax0431277 1179 Gemeinde Egg Protokoll der Sitzung vom 26. Oktober 2015 Seite 3 Auszug Gemeinderat Egg f dent: 8132 Egg Versand: 0 Z. ll0tl. Z0l5 Rolf Rothenhofer Der T reiber: Zerobin Gemeindeverwaltung Egg, Forchstrasse 145, 8132 Egg Tel.0431277 11 11 Fax0431277 11 79
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